Ratskanzlei Marktgasse 2 9050 Appenzell Appenzeller Volksfreund
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Ratskanzlei Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon 071 788 93 25 Telefax 071 788 93 39 [email protected] http://www.ai.ch/ Appenzeller Volksfreund Redaktion Engelgasse 3 9050 Appenzell Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 5. Dezember 2011 (Amtlich mitgeteilt) Vorsitz: Grossratspräsident Alfred Inauen Anwesend: 47 Ratsmitglieder (Vormittag) 46 Ratsmitglieder (ab 14.30 Uhr) Zeit: 08.00 - 11.45 Uhr 13.15 - 17.45 Uhr Der Grosse Rat hat an der Grossrats-Session vom 5. Dezember 2011 folgende Geschäfte behandelt: 1. Protokoll der Session vom 24. Oktober 2011 Das Protokoll über die Verhandlungen des Grossen Rates vom 24. Oktober 2011 wurde ohne Änderung genehmigt. 2. Voranschlag für den Kanton Appenzell I.Rh. für das Jahr 2012 Der Grosse Rat hat den Voranschlag für das Jahr 2012 nach eingehender Diskussion und Beantwortung verschiedener Fragen unverändert genehmigt. Für das Jahr 2012 wird in der laufenden Rechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 8.9 Mio. budgetiert. Die Rechnungen für Abwasser, Strassen und Abfälle schliessen ausgeglichen ab. Die Investitionsrechnung (ohne Abwasser, Strassen und Abfälle) zeigt Bruttoinvestitionen von Fr. 9.7 Mio. Es wird für das Jahr 2012 ein Gesamtfinanzierungsdefizit von Fr. 18.669 Mio. erwartet, dies bei Nettoinvestitionen von Fr. 17.638 Mio. Die Eigenfinanzierung ist also mit Fr. -1.031 Mio. auszuweisen, was einem Eigenfinanzierungsgrad von -6% entspricht. I:\RKSEKRETARIAT\RATSKANZLEI\ZEITUNG\GR-05 12 2011.DOCX/KR 2 3. Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2012 Die Steuerparameter für das Jahr 2012 werden im Vergleich zu jenen für 2011 nicht verändert. Es gilt also nach wie vor: 1. Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr 2012 beträgt 96 %. 2. Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2012 beträgt 8 %. 3. Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der Holding- und Verwaltungsgesellschaften für das Jahr 2012 beträgt 0.05 Promille. 4. Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der übrigen juristischen Personen für das Jahr 2012 beträgt 0.5 Promille. 5. Der reduzierte Satz für die Besteuerung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidationsüberschüssen und geldwerten Vorteilen aus Kapitalgesellschaften für das Jahr 2012 beträgt 40 %. 4. Finanzplan 2013 - 2017 Der Grosse Rat nahm vom Finanzplan der Standeskommission für die Jahre 2013 - 2017 Kenntnis. Diese Planung wird jährlich aktualisiert und neu ausgerichtet. Sie gibt eine Übersicht über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Einnahmen und geplanten Ausgaben des Kantons. Ebenfalls zur Kenntnis nahm der Grosse Rat die Zusammenstellung über Investitionsvorhaben bis 2026. 5. Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Zusammenschluss der Bezirke im inneren Landesteil) Auf Antrag aus dem Grossen Rat hat die Standeskommission einen Entwurf für eine Verfassungsrevision ausgearbeitet, mit welchem ein Zusammenschluss aller Bezirke im inneren Landesteil bewirkt würde. Gemäss dieser Vorlage würden im Kanton nur noch zwei Bezirke bestehen, nämlich Oberegg und eine grosser Bezirk Appenzell im inneren Landesteil. Der Zusammenschluss der Bezirke würde erfolgen, wenn sowohl die Landsgemeinde als auch alle betroffenen Bezirke dem zustimmen. Der Grosse Rat hat die Vorlage in erster Lesung beraten. Er hat den Antrag, auf die zusätzliche Zustimmung in allen betroffenen Bezirken zu verzichten, abgelehnt. Auch die Anträge, nur die Zustimmung von drei Bezirken zu verlangen oder in jedem Bezirk eine Zweidrittelsmehrheit zu fordern, wurden nicht angenommen. Ebenfalls keine Zustimmung gefunden hat der Antrag, für die Wahlen im neuen Bezirk Appenzell von Verfassungs wegen ein Verhältniswahlrecht einzuführen. Der Grosse Rat hat sich in der Gesamtabstimmung mit knappem Mehr für den Landsgemeindebeschluss ausgesprochen. Dieser wird einer zweiten Lesung unterzogen. 3 6. Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG) Dem Grossen Rat wurde gleichzeitig ein Entwurf für ein Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz) unterbreitet. Mit diesem Gesetz sollen Zusammenschlüsse von Bezirken und Schulgemeinden ermöglicht werden. Es setzt die Leitplanken für freiwillige Zusammenschlüsse von Körperschaften. Der Grosse Rat hat die Vorlage in erster Lesung beraten und verabschiedet. Es wird eine zweite Lesung durchgeführt. 7. Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Gerichtszusammenlegung) und Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) Der Grosse Rat hat sich bereits an seiner Session vom 24. Oktober 2011 mit einer Vorlage für eine Zusammenlegung der Gerichte befasst. Neu sollen nur noch ein Bezirksgericht und ein Jugendgericht bestehen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Richter im Bezirksgericht verkleinert werden. Der Grosse Rat hat das Geschäft in zweiter Lesung behandelt und mit 46 Ja-Stimmen einstimmig zuhanden der Landsgemeinde 2012 verabschiedet. 8. Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Gesundheitsgesetzes Am 21. Dezember 2007 wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung einer Revision unterzogen. Die Spitalplanung und -finanzierung wurden auf eine neue Basis gestellt. Diese Revision erfordert Anpassungen im kantonalen Gesundheitsgesetz. Bei der Ausarbeitung des Landsgemeindebeschlusses wurde darauf geachtet, wenn möglich bisheriges Recht unverändert beizubehalten. Der Grosse Rat hat das Geschäft mit 46 Ja-Stimmen einstimmig zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Es wird keine zweite Lesung durchgeführt. 9. Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Schulgesetzes (SchG) Der Grosse Rat hat sich mit einer Revision des Schulgesetzes befasst. Mit der Revision soll die Finanzierung zentralörtlicher Schulen im inneren Landesteil klarer gefasst werden. Zudem wird für die integrative Schulungsform und für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben an Schulen eine Neuregelung eingeführt. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit in Besoldungsfragen. Die Schulrätekonferenz soll die Lehrerbesoldungen für den ganzen Kanton festlegen. An allen Schulen sollen die gleichen Löhne bezahlt werden. Das Geschäft wurde vom Grossen Rat mit grossem Mehr an die Landsgemeinde verabschiedet. Auf eine zweite Lesung wird verzichtet. 4 10. Landsgemeindebeschluss betreffend Erteilung eines Kredites für die Erstellung eines Kreisels auf der Kreuzung Rank Um dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dem bestehenden Sicherheitsdefizit entgegenzuwirken, soll auf der Rankkreuzung ein Kreisel erstellt werden. Dem Grossen Rat wurde ein Kreditbegehren von Fr. 1.7 Mio. unterbreitet. Der Grosse Rat hat den beantragten Kredit gutgeheissen und den Beschluss an die Landsgemeinde weitergeleitet. Der Antrag der Kommission für öffentliche Bauten, Verkehr, Energie, Raumplanung, Umwelt, den Kredit um Fr. 80'000.-- zu erhöhen, damit eine ansehnliche Gestaltung des neuen Kreisels, beispielsweise mit einem Kunstwerk, erfolgen kann, wurde vom Grossen Rat abgelehnt. 11. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Behördenverordnung Der Grosse Rat hat einer Revision der Behördenverordnung, mit welcher verschiedene Entschädigungen von Behördenmitgliedern den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden sollen, zugestimmt. Die Revision beinhaltet folgende Anpassungen: Entschädigung (pro Jahr) Kantonsgerichtspräsident Präsident Vormundschaftsbehörde i.L. Präsident Vormundschaftsbehörde ä.L. Mitglieder Fachkommission Heimatschutz Fr. Fr. Fr. Fr. 5'500.-2'500.-1'000.-1'200.-- Zusätzlich wurde beschlossen, dass das Gericht in besonders aufwendigen Gerichtsfällen die Entschädigung für das Aktenstudium angemessen erhöhen kann. Der Grosse Rat hat den Grossratsbeschluss verabschiedet. Dieser tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. 12. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (VNH) Der Grosse Rat hat sich mit einer Revision der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (VNH) befasst. Im Wesentlichen geht es dabei um die Beiträge an die Bewirtschaftung von Naturschutzzonen. Diese Anpassung wurde notwendig, weil der Bund seinen Anteil an den Beiträgen reduziert hat. Der Kanton wird die Differenz künftig übernehmen. Im Weiteren sollen die Beiträge neu je zur Hälfte an den Grundeigentümer und an den Bewirtschafter gehen. Selbstbewirtschafter erhalten beide Hälften. Bisher wurden die Beiträge vollständig dem Grundeigentümer ausbezahlt. Der Grosse Rat hat den Grossratsbeschluss verabschiedet. Dieser tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. 13. Landrechtsgesuche Der Grosse Rat hat folgenden Personen das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und das Gemeindebürgerrecht von Appenzell verliehen: 5 Admir Barucic, geboren 1993 in Appenzell, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft Ronis 2, Appenzell Heinrich Sommer, geboren 1962 in Deutschland, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Untere Sonnhaldenstrasse 6, Gonten Kelly de Veer, geboren 1990 in Appenzell, niederländische Staatsangehörige, wohnhaft Gschwendes 4, Appenzell Steinegg Andreas Bosch, geboren 1970 in Deutschland, deutscher Staatsangehöriger, sowie seine Ehefrau Felicitas Bosch-Ziegler, geboren 1973 in Deutschland, deutsche Staatsangehörige; in die Einbürgerung miteinbezogen sind die Kinder Lukas Bosch, geboren 2005, Laura Bosch, geboren 2006, und Maximilian Bosch, geboren 2009, alle wohnhaft Scheregg 5, Weissbad 9050 Appenzell, 7. Dezember 2011 Ratskanzlei Appenzell I.Rh. Der Ratschreiber: Markus Dörig