Ratskanzlei Marktgasse 2 9050 Appenzell Appenzeller Volksfreund

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Ratskanzlei Marktgasse 2 9050 Appenzell Appenzeller Volksfreund
Ratskanzlei
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Appenzeller Volksfreund
Redaktion
Engelgasse 3
9050 Appenzell
Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 5. Dezember 2011
(Amtlich mitgeteilt)
Vorsitz:
Grossratspräsident Alfred Inauen
Anwesend:
47 Ratsmitglieder (Vormittag)
46 Ratsmitglieder (ab 14.30 Uhr)
Zeit:
08.00 - 11.45 Uhr
13.15 - 17.45 Uhr
Der Grosse Rat hat an der Grossrats-Session vom 5. Dezember 2011 folgende Geschäfte
behandelt:
1.
Protokoll der Session vom 24. Oktober 2011
Das Protokoll über die Verhandlungen des Grossen Rates vom 24. Oktober 2011 wurde ohne Änderung genehmigt.
2.
Voranschlag für den Kanton Appenzell I.Rh. für das Jahr 2012
Der Grosse Rat hat den Voranschlag für das Jahr 2012 nach eingehender Diskussion und
Beantwortung verschiedener Fragen unverändert genehmigt.
Für das Jahr 2012 wird in der laufenden Rechnung ein Aufwandüberschuss von Fr. 8.9 Mio.
budgetiert. Die Rechnungen für Abwasser, Strassen und Abfälle schliessen ausgeglichen ab.
Die Investitionsrechnung (ohne Abwasser, Strassen und Abfälle) zeigt Bruttoinvestitionen
von Fr. 9.7 Mio. Es wird für das Jahr 2012 ein Gesamtfinanzierungsdefizit von Fr. 18.669
Mio. erwartet, dies bei Nettoinvestitionen von Fr. 17.638 Mio. Die Eigenfinanzierung ist also
mit Fr. -1.031 Mio. auszuweisen, was einem Eigenfinanzierungsgrad von -6% entspricht.
I:\RKSEKRETARIAT\RATSKANZLEI\ZEITUNG\GR-05 12 2011.DOCX/KR
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3.
Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr
2012
Die Steuerparameter für das Jahr 2012 werden im Vergleich zu jenen für 2011 nicht verändert. Es gilt also nach wie vor:
1.
Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr 2012 beträgt
96 %.
2.
Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen
Personen für das Jahr 2012 beträgt 8 %.
3.
Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der Holding- und
Verwaltungsgesellschaften für das Jahr 2012 beträgt 0.05 Promille.
4.
Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der übrigen juristischen Personen für das Jahr 2012 beträgt 0.5 Promille.
5.
Der reduzierte Satz für die Besteuerung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidationsüberschüssen und geldwerten Vorteilen aus Kapitalgesellschaften für das Jahr 2012 beträgt 40 %.
4.
Finanzplan 2013 - 2017
Der Grosse Rat nahm vom Finanzplan der Standeskommission für die Jahre 2013 - 2017
Kenntnis. Diese Planung wird jährlich aktualisiert und neu ausgerichtet. Sie gibt eine Übersicht über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Einnahmen und geplanten Ausgaben
des Kantons.
Ebenfalls zur Kenntnis nahm der Grosse Rat die Zusammenstellung über Investitionsvorhaben bis 2026.
5.
Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Zusammenschluss der Bezirke im inneren Landesteil)
Auf Antrag aus dem Grossen Rat hat die Standeskommission einen Entwurf für eine Verfassungsrevision ausgearbeitet, mit welchem ein Zusammenschluss aller Bezirke im inneren
Landesteil bewirkt würde. Gemäss dieser Vorlage würden im Kanton nur noch zwei Bezirke
bestehen, nämlich Oberegg und eine grosser Bezirk Appenzell im inneren Landesteil. Der
Zusammenschluss der Bezirke würde erfolgen, wenn sowohl die Landsgemeinde als auch
alle betroffenen Bezirke dem zustimmen.
Der Grosse Rat hat die Vorlage in erster Lesung beraten. Er hat den Antrag, auf die zusätzliche Zustimmung in allen betroffenen Bezirken zu verzichten, abgelehnt. Auch die Anträge,
nur die Zustimmung von drei Bezirken zu verlangen oder in jedem Bezirk eine Zweidrittelsmehrheit zu fordern, wurden nicht angenommen. Ebenfalls keine Zustimmung gefunden hat
der Antrag, für die Wahlen im neuen Bezirk Appenzell von Verfassungs wegen ein Verhältniswahlrecht einzuführen.
Der Grosse Rat hat sich in der Gesamtabstimmung mit knappem Mehr für den Landsgemeindebeschluss ausgesprochen. Dieser wird einer zweiten Lesung unterzogen.
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6.
Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz; FusG)
Dem Grossen Rat wurde gleichzeitig ein Entwurf für ein Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden (Fusionsgesetz) unterbreitet. Mit diesem Gesetz sollen Zusammenschlüsse von Bezirken und Schulgemeinden ermöglicht werden. Es setzt die Leitplanken
für freiwillige Zusammenschlüsse von Körperschaften.
Der Grosse Rat hat die Vorlage in erster Lesung beraten und verabschiedet. Es wird eine
zweite Lesung durchgeführt.
7.
Landsgemeindebeschluss betreffend Revision der Kantonsverfassung (Gerichtszusammenlegung) und Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG)
Der Grosse Rat hat sich bereits an seiner Session vom 24. Oktober 2011 mit einer Vorlage
für eine Zusammenlegung der Gerichte befasst. Neu sollen nur noch ein Bezirksgericht und
ein Jugendgericht bestehen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Richter im Bezirksgericht verkleinert werden.
Der Grosse Rat hat das Geschäft in zweiter Lesung behandelt und mit 46 Ja-Stimmen einstimmig zuhanden der Landsgemeinde 2012 verabschiedet.
8.
Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Gesundheitsgesetzes
Am 21. Dezember 2007 wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung einer Revision unterzogen. Die Spitalplanung und -finanzierung wurden auf eine neue Basis gestellt.
Diese Revision erfordert Anpassungen im kantonalen Gesundheitsgesetz. Bei der Ausarbeitung des Landsgemeindebeschlusses wurde darauf geachtet, wenn möglich bisheriges
Recht unverändert beizubehalten.
Der Grosse Rat hat das Geschäft mit 46 Ja-Stimmen einstimmig zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Es wird keine zweite Lesung durchgeführt.
9.
Landsgemeindebeschluss betreffend Revision des Schulgesetzes (SchG)
Der Grosse Rat hat sich mit einer Revision des Schulgesetzes befasst. Mit der Revision soll
die Finanzierung zentralörtlicher Schulen im inneren Landesteil klarer gefasst werden. Zudem wird für die integrative Schulungsform und für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben
an Schulen eine Neuregelung eingeführt. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit in Besoldungsfragen. Die Schulrätekonferenz soll die Lehrerbesoldungen für den ganzen Kanton
festlegen. An allen Schulen sollen die gleichen Löhne bezahlt werden.
Das Geschäft wurde vom Grossen Rat mit grossem Mehr an die Landsgemeinde verabschiedet. Auf eine zweite Lesung wird verzichtet.
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10. Landsgemeindebeschluss betreffend Erteilung eines Kredites für die Erstellung
eines Kreisels auf der Kreuzung Rank
Um dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dem bestehenden Sicherheitsdefizit entgegenzuwirken, soll auf der Rankkreuzung ein Kreisel erstellt werden. Dem Grossen Rat wurde ein
Kreditbegehren von Fr. 1.7 Mio. unterbreitet.
Der Grosse Rat hat den beantragten Kredit gutgeheissen und den Beschluss an die Landsgemeinde weitergeleitet. Der Antrag der Kommission für öffentliche Bauten, Verkehr, Energie, Raumplanung, Umwelt, den Kredit um Fr. 80'000.-- zu erhöhen, damit eine ansehnliche
Gestaltung des neuen Kreisels, beispielsweise mit einem Kunstwerk, erfolgen kann, wurde
vom Grossen Rat abgelehnt.
11. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Behördenverordnung
Der Grosse Rat hat einer Revision der Behördenverordnung, mit welcher verschiedene Entschädigungen von Behördenmitgliedern den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden
sollen, zugestimmt. Die Revision beinhaltet folgende Anpassungen:
Entschädigung (pro Jahr)
Kantonsgerichtspräsident
Präsident Vormundschaftsbehörde i.L.
Präsident Vormundschaftsbehörde ä.L.
Mitglieder Fachkommission Heimatschutz
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
5'500.-2'500.-1'000.-1'200.--
Zusätzlich wurde beschlossen, dass das Gericht in besonders aufwendigen Gerichtsfällen
die Entschädigung für das Aktenstudium angemessen erhöhen kann.
Der Grosse Rat hat den Grossratsbeschluss verabschiedet. Dieser tritt per 1. Januar 2012 in
Kraft.
12. Grossratsbeschluss betreffend Revision der Verordnung über den Natur- und
Heimatschutz (VNH)
Der Grosse Rat hat sich mit einer Revision der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (VNH) befasst. Im Wesentlichen geht es dabei um die Beiträge an die Bewirtschaftung von Naturschutzzonen. Diese Anpassung wurde notwendig, weil der Bund seinen Anteil
an den Beiträgen reduziert hat. Der Kanton wird die Differenz künftig übernehmen. Im Weiteren sollen die Beiträge neu je zur Hälfte an den Grundeigentümer und an den Bewirtschafter
gehen. Selbstbewirtschafter erhalten beide Hälften. Bisher wurden die Beiträge vollständig
dem Grundeigentümer ausbezahlt.
Der Grosse Rat hat den Grossratsbeschluss verabschiedet. Dieser tritt am 1. Januar 2012 in
Kraft.
13. Landrechtsgesuche
Der Grosse Rat hat folgenden Personen das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und das
Gemeindebürgerrecht von Appenzell verliehen:
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
Admir Barucic, geboren 1993 in Appenzell, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft Ronis 2, Appenzell

Heinrich Sommer, geboren 1962 in Deutschland, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Untere Sonnhaldenstrasse 6, Gonten

Kelly de Veer, geboren 1990 in Appenzell, niederländische Staatsangehörige, wohnhaft
Gschwendes 4, Appenzell Steinegg

Andreas Bosch, geboren 1970 in Deutschland, deutscher Staatsangehöriger, sowie seine Ehefrau Felicitas Bosch-Ziegler, geboren 1973 in Deutschland, deutsche Staatsangehörige; in die Einbürgerung miteinbezogen sind die Kinder Lukas Bosch, geboren
2005, Laura Bosch, geboren 2006, und Maximilian Bosch, geboren 2009, alle wohnhaft
Scheregg 5, Weissbad
9050 Appenzell, 7. Dezember 2011
Ratskanzlei Appenzell I.Rh.
Der Ratschreiber:
Markus Dörig