ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach VOB/A
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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach VOB/A
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach VOB/A Die Stadtverwaltung Neuwied schreibt für die Stadt Neuwied im Rahmen des Neubaus des Jugendzentrums die Trockenbauarbeiten öffentlich aus. Öffentlicher Auftraggeber: (Vergabestelle) Stadt Neuwied Engerser Landstraße 17 56564 Neuwied Telefon: 02631 / 802-0 Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen Ort der Ausführung: 5656 Neuwied Art und Umfang der Leistung: Trockenbauarbeiten ca. 450 qm Ständerwände, d = 10 bis 25 cm ca. 95 qm Decke im Außenbereich, zementgebunden ca. 170 qm Decke Akustik, glatt gelocht ca. 420 qm Decke, Raster abgehangen Aufteilung in Lose: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrerer Lose nur für alle Lose Ausführungszeitraum: Nebenangebote: Beginn: 02. Kalenderwoche 2016 Ende: 34. Kalenderwoche 2016 sind zugelassen (ggf. unter Bedingungen, siehe Angebotsaufforderung) sind nicht zugelassen Anforderung der Vergabeunterlagen: Zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied Engerser Landstraße 17 56564 Neuwied Fax: 02631 / 802-607 Gebühr: Die Schutzgebühr von 35,00 € ist wie folgt zu überweisen: Verwendungszweck: Zahlungsempfänger: Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: BIC: 15154779 Stadtkasse Neuwied 2329 574 501 20 (Sparkasse Neuwied) DE81 5745 0120 0000 0023 29 MALADE51NWD Der Verwendungszweck ist zwingend mit anzugeben. Einzahlungen ohne schriftliche Anforderung bleiben unberücksichtigt. Kosten werden nicht erstattet. Frist für den Eingang der Angebote: 08.12.2015, Uhrzeit siehe Angebotseröffnung Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied Engerser Landstraße 17 56564 Neuwied Sprache, in der die Angebote deutsch abgefasst sein müssen: Angebotseröffnung: Datum, Uhrzeit: 08.12.2015, 10:30 Uhr Ort: Zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied, Raum 111, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung gemäß der VOB/B Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften : gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese vorzulegen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und einsehbar auf der Internetseite der Stadt Neuwied unter www.neuwied.de, Rubrik Wirtschaft-StandortEntwicklung, Ausschreibungen, Eignungsnachweise (direkter Link zur Eigenerklärung: Eigenerklärung zur Eignung) Auftragsspezifische Einzelnachweise keine Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Entsprechende Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen. Berücksichtigung von In Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Ausbildungsbetrieben und Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24.04.2014 ist bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Bieter bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt (VV Nr. 8) und/oder der zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den anderen Bietern einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt (VV Nr. 9). Diese Kriterien sind jeweils durch Eigenerklärung nachzuweisen. Entsprechende Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 07.01.2016, 24.00 Uhr Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Stadtverwaltung Neuwied Neuwied, den 09. November 2015 In Vertretung gez. Kilgen Bürgermeister