ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach VOB/A

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ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach VOB/A
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG nach VOB/A
Die Stadtverwaltung Neuwied schreibt für die Stadt Neuwied
im Rahmen des Neubaus des Jugendzentrums die
Trockenbauarbeiten öffentlich aus.
Öffentlicher Auftraggeber:
(Vergabestelle)
Stadt Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 802-0
Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
Ort der Ausführung:
5656 Neuwied
Art und Umfang der Leistung:
Trockenbauarbeiten
ca. 450 qm Ständerwände, d = 10 bis 25 cm
ca. 95 qm Decke im Außenbereich, zementgebunden
ca. 170 qm Decke Akustik, glatt gelocht
ca. 420 qm Decke, Raster abgehangen
Aufteilung in Lose:
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein oder mehrerer Lose
nur für alle Lose
Ausführungszeitraum:
Nebenangebote:
Beginn: 02. Kalenderwoche 2016
Ende: 34. Kalenderwoche 2016
sind zugelassen
(ggf. unter Bedingungen, siehe Angebotsaufforderung)
sind nicht zugelassen
Anforderung der
Vergabeunterlagen:
Zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Fax: 02631 / 802-607
Gebühr:
Die Schutzgebühr von 35,00 € ist wie folgt zu überweisen:
Verwendungszweck:
Zahlungsempfänger:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
IBAN:
BIC:
15154779
Stadtkasse Neuwied
2329
574 501 20 (Sparkasse Neuwied)
DE81 5745 0120 0000 0023 29
MALADE51NWD
Der Verwendungszweck ist zwingend mit anzugeben. Einzahlungen
ohne schriftliche Anforderung bleiben unberücksichtigt. Kosten werden
nicht erstattet.
Frist für den Eingang der Angebote: 08.12.2015, Uhrzeit siehe Angebotseröffnung
Anschrift, an die die Angebote
zu richten sind:
Zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Sprache, in der die Angebote
deutsch
abgefasst sein müssen:
Angebotseröffnung:
Datum, Uhrzeit:
08.12.2015, 10:30 Uhr
Ort:
Zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied,
Raum 111, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Geforderte Sicherheiten:
siehe Vergabeunterlagen
Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung gemäß der VOB/B
Rechtsform der/Anforderung an
Bietergemeinschaften :
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verlangte Nachweise für die
Beurteilung der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
(Formblatt 124) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese vorzulegen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124) ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und einsehbar auf der Internetseite der
Stadt Neuwied unter www.neuwied.de, Rubrik Wirtschaft-StandortEntwicklung, Ausschreibungen, Eignungsnachweise
(direkter Link zur Eigenerklärung: Eigenerklärung zur Eignung)
Auftragsspezifische Einzelnachweise
keine
Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben verpflichtet öffentliche
Auftraggeber ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000
Euro öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die
bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine
Mindestentgelterklärung vorlegen.
Entsprechende Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt und
mit dem Angebot einzureichen.
Berücksichtigung von
In Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und
Ausbildungsbetrieben und
Unternehmen mit
Frauenfördermaßnahmen
Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24.04.2014 ist bei sonst
wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Bieter bevorzugt der
Zuschlag zu erteilen, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt (VV Nr. 8) und/oder der zum
Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den anderen Bietern
einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im
Erwerbsleben durchführt (VV Nr. 9).
Diese Kriterien sind jeweils durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Entsprechende Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt und
mit dem Angebot einzureichen.
Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der
gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben
wurde.
Ablauf der Zuschlags- und
Bindefrist:
07.01.2016, 24.00 Uhr
Nachprüfungsstelle
(§ 21 VOB/A):
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Stadtverwaltung Neuwied
Neuwied, den 09. November 2015
In Vertretung
gez.
Kilgen
Bürgermeister