Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht UMAG, KapMuG

Transcription

Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht UMAG, KapMuG
Aktuelle Entwicklungen im
Kapitalmarktrecht
UMAG, KapMuG, WpÜG, AnSVG:
Erhöhte Anforderungen an
Vorstandshandeln
Dr. Olaf Müller-Michaels
Hölters & Elsing
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Immermannstraße 40
40210 Düsseldorf
Überblick
I.
UMAG:
Haftungsverschärfung und Business Judgment
Rule
II. KapMuG: Fehlerhafte Kapitalmarktinformation
III. WpÜG:
Opt-out, opt-in
IV. AnSVG:
Dauerbrenner Insiderrecht
2
I.
UMAG
Haftungsverschärfung gegen Business Judgment Rule
Geltendmachung von Ansprüchen
gegen Vorstand
Abwehr durch Business Judgment
Rule
Weiterhin: durch Gesellschaft
aufgrund HV-Beschluss
Safe Harbour für unternehmerische
Entscheidungen
Neu: durch Aktionär im eigenen
Namen
3
I.
UMAG
Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Wie bisher: durch die Gesellschaft aufgrund HV-Beschluss
Neu: durch Aktionärsklage („actio pro socio“)
-
Aktionärsklage im eigenen Namen auf Leistung an die
Gesellschaft
-
Voraussetzungen:
→ 1 % des Grundkapitals oder Anteil i.H.v. € 100.000
→ Klagezulassung wegen hinreichender Erfolgsaussichten
4
I.
UMAG
Abwehr durch Business Judgment Rule
Weiter Handlungsspielraum des Vorstands als Voraussetzung
unternehmerischen Handelns
Aber: Beweislastumkehr zu Lasten des Vorstands
Keine Pflichtverletzung
vorbereitung
bei
angemessener
Entscheidungs-
→ Negativbeispiel: Unternehmenskauf ohne Due Diligence
→ Schutz durch Dokumentation der Entscheidungsvorbereitung
5
II.
Fehlerhafte Kapitalmarktkommunikation
Haftungsrisiko insbesondere bei Veröffentlichung von
-
Wertpapier- und Verkaufsprospekten
-
Ad-hoc-Mitteilungen
-
Jahresdokumentation nach § 10 WpPG
-
Angeboten nach WpÜG
Risiko trifft Gesellschaft und Organmitglieder
Fall Kirch
6
II.
Fehlerhafte Kapitalmarktinformation
Kausalitätsvermutung bei „Anlagestimmung“ (Infomatec, EM.TV)?
Schadensersatzanspruch von Anlegern, die wegen Meldung
kaufen, verkaufen oder halten
Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen
7
II.
Fehlerhafte Kapitalmarktinformation
Verfahrenskonzentration durch das KapMuG
Hintergrund: Telekom-Verfahren mit ca. 15.000 Klägern
Bündelung des Verfahrens durch Musterentscheid des OLG mit
Bindungswirkung für alle Beteiligten
Abwehrmöglichkeit der Gesellschaft durch bindende Feststellung
des Nichtvorliegens von Anspruchsvoraussetzungen (§ 13
KapMuG)
8
II.
Fehlerhafte Kapitalmarktinformation
Haftung für fehlerhafte Abschlüsse
EU-Transparenzrichtlinie (Umsetzung bis Januar 2007)
Pflicht zur Aufstellung von Abschlüssen innerhalb bestimmter
Fristen (4 Monate, 2 Monate)
Zwischenmitteilungen/Quartalsberichte: fundierte Beurteilung der
Finanzlage
Haftung des Emittenten oder der verantwortlichen Personen
Sarbanes-Oxley-Act
9
III. WpÜG: Opt-out, Opt-in
Verhalten des Vorstands der Zielgesellschaft
Neuerungen durch EU-Recht:
Opt-out = Fortgeltung der bisherigen weit reichenden
Abwehrmöglichkeiten
Opt-in = Freiwillige Unterwerfung des Unternehmens unter
strengeres EU-Regime
10
III. WpÜG: Opt-out, Opt-in
Unterschiedliche Abwehrmöglichkeiten
Opt-out (§ 33 WpÜG)
-
Maßnahmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats
-
Vorrats- und Ad-hoc-Beschlüsse der Hauptversammlung
Opt-in (§ 33a WpÜG)
-
Grundsätzliches Verbot von Abwehrmaßnahmen
-
Ad-hoc-Ermächtigung durch Hauptversammlung
Satzungsänderung
Auswirkungen auf Aktienkurs
11
III. WpÜG: Opt-out, Opt-in
Offenlegung von Übernahmehindernissen
Neue Pflichtangaben im Lagebericht, z.B.:
-
Stimmrechtsbeschränkungen
-
Vorstandsbefugnisse zu Ausgabe und Erwerb von Aktien
-
Verträge mit Change-of-control Vereinbarungen
-
Entschädigungsvereinbarungen bei Übernahme
Erläuterung in Bericht des Aufsichtsrats an Hauptversammlung
12
IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht
Begriff der Insiderinformation (§ 13 WpHG):
-
konkrete Information über Umstände,
-
die nicht öffentlich bekannt ist,
-
die sich auf Emittenten von Insiderpapieren oder auf
Insiderpapiere selbst bezieht und
-
die geeignet ist, bei Bekanntwerden den Preis der Papiere
erheblich zu beeinflussen.
-
Nicht mehr: nur aus seinem Tätigkeitsbereich.
13
IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht
Umfassendes Verbot von Insidergeschäften (§ 14 WpHG)
Insider = jeder, der über eine Insiderinformation verfügt
Erwerbs- und Veräußerungsverbot
Insiderinformationen
unter
Verwendung
von
Weitergabeverbot
Empfehlungs- und Verleitungsverbot
14
IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht
Insiderrechtliche Handlungspflichten
Veröffentlichung von Insiderinformationen (Ad-hoc-Publizität) (§ 15
WpHG)
Veröffentlichung von Directors‘ Dealings (§ 15a WpHG)
Führung eines Insiderverzeichnisses (§ 15b WpHG)
Exkurs: Meldepflichten bei Beteiligungsschwellen
15
Zusammenfassung
Auswirkungen auf die Vorstandspraxis
Erhöhte
Anforderungen
Entscheidungsfindung
an
Dokumentation
der
Veröffentlichungen an den Kapitalmarkt kein Marketinginstrument
Abwägung: Zusätzliche
Attraktivität für die Börse
Abwehrmöglichkeiten
oder
höhere
Vorsicht bei Nutzung und Verbreitung sensibler Informationen
16