Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht UMAG, KapMuG
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Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht UMAG, KapMuG
Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht UMAG, KapMuG, WpÜG, AnSVG: Erhöhte Anforderungen an Vorstandshandeln Dr. Olaf Müller-Michaels Hölters & Elsing Partnerschaft von Rechtsanwälten Immermannstraße 40 40210 Düsseldorf Überblick I. UMAG: Haftungsverschärfung und Business Judgment Rule II. KapMuG: Fehlerhafte Kapitalmarktinformation III. WpÜG: Opt-out, opt-in IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht 2 I. UMAG Haftungsverschärfung gegen Business Judgment Rule Geltendmachung von Ansprüchen gegen Vorstand Abwehr durch Business Judgment Rule Weiterhin: durch Gesellschaft aufgrund HV-Beschluss Safe Harbour für unternehmerische Entscheidungen Neu: durch Aktionär im eigenen Namen 3 I. UMAG Geltendmachung von Ersatzansprüchen Wie bisher: durch die Gesellschaft aufgrund HV-Beschluss Neu: durch Aktionärsklage („actio pro socio“) - Aktionärsklage im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft - Voraussetzungen: → 1 % des Grundkapitals oder Anteil i.H.v. € 100.000 → Klagezulassung wegen hinreichender Erfolgsaussichten 4 I. UMAG Abwehr durch Business Judgment Rule Weiter Handlungsspielraum des Vorstands als Voraussetzung unternehmerischen Handelns Aber: Beweislastumkehr zu Lasten des Vorstands Keine Pflichtverletzung vorbereitung bei angemessener Entscheidungs- → Negativbeispiel: Unternehmenskauf ohne Due Diligence → Schutz durch Dokumentation der Entscheidungsvorbereitung 5 II. Fehlerhafte Kapitalmarktkommunikation Haftungsrisiko insbesondere bei Veröffentlichung von - Wertpapier- und Verkaufsprospekten - Ad-hoc-Mitteilungen - Jahresdokumentation nach § 10 WpPG - Angeboten nach WpÜG Risiko trifft Gesellschaft und Organmitglieder Fall Kirch 6 II. Fehlerhafte Kapitalmarktinformation Kausalitätsvermutung bei „Anlagestimmung“ (Infomatec, EM.TV)? Schadensersatzanspruch von Anlegern, die wegen Meldung kaufen, verkaufen oder halten Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen 7 II. Fehlerhafte Kapitalmarktinformation Verfahrenskonzentration durch das KapMuG Hintergrund: Telekom-Verfahren mit ca. 15.000 Klägern Bündelung des Verfahrens durch Musterentscheid des OLG mit Bindungswirkung für alle Beteiligten Abwehrmöglichkeit der Gesellschaft durch bindende Feststellung des Nichtvorliegens von Anspruchsvoraussetzungen (§ 13 KapMuG) 8 II. Fehlerhafte Kapitalmarktinformation Haftung für fehlerhafte Abschlüsse EU-Transparenzrichtlinie (Umsetzung bis Januar 2007) Pflicht zur Aufstellung von Abschlüssen innerhalb bestimmter Fristen (4 Monate, 2 Monate) Zwischenmitteilungen/Quartalsberichte: fundierte Beurteilung der Finanzlage Haftung des Emittenten oder der verantwortlichen Personen Sarbanes-Oxley-Act 9 III. WpÜG: Opt-out, Opt-in Verhalten des Vorstands der Zielgesellschaft Neuerungen durch EU-Recht: Opt-out = Fortgeltung der bisherigen weit reichenden Abwehrmöglichkeiten Opt-in = Freiwillige Unterwerfung des Unternehmens unter strengeres EU-Regime 10 III. WpÜG: Opt-out, Opt-in Unterschiedliche Abwehrmöglichkeiten Opt-out (§ 33 WpÜG) - Maßnahmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats - Vorrats- und Ad-hoc-Beschlüsse der Hauptversammlung Opt-in (§ 33a WpÜG) - Grundsätzliches Verbot von Abwehrmaßnahmen - Ad-hoc-Ermächtigung durch Hauptversammlung Satzungsänderung Auswirkungen auf Aktienkurs 11 III. WpÜG: Opt-out, Opt-in Offenlegung von Übernahmehindernissen Neue Pflichtangaben im Lagebericht, z.B.: - Stimmrechtsbeschränkungen - Vorstandsbefugnisse zu Ausgabe und Erwerb von Aktien - Verträge mit Change-of-control Vereinbarungen - Entschädigungsvereinbarungen bei Übernahme Erläuterung in Bericht des Aufsichtsrats an Hauptversammlung 12 IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht Begriff der Insiderinformation (§ 13 WpHG): - konkrete Information über Umstände, - die nicht öffentlich bekannt ist, - die sich auf Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere selbst bezieht und - die geeignet ist, bei Bekanntwerden den Preis der Papiere erheblich zu beeinflussen. - Nicht mehr: nur aus seinem Tätigkeitsbereich. 13 IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht Umfassendes Verbot von Insidergeschäften (§ 14 WpHG) Insider = jeder, der über eine Insiderinformation verfügt Erwerbs- und Veräußerungsverbot Insiderinformationen unter Verwendung von Weitergabeverbot Empfehlungs- und Verleitungsverbot 14 IV. AnSVG: Dauerbrenner Insiderrecht Insiderrechtliche Handlungspflichten Veröffentlichung von Insiderinformationen (Ad-hoc-Publizität) (§ 15 WpHG) Veröffentlichung von Directors‘ Dealings (§ 15a WpHG) Führung eines Insiderverzeichnisses (§ 15b WpHG) Exkurs: Meldepflichten bei Beteiligungsschwellen 15 Zusammenfassung Auswirkungen auf die Vorstandspraxis Erhöhte Anforderungen Entscheidungsfindung an Dokumentation der Veröffentlichungen an den Kapitalmarkt kein Marketinginstrument Abwägung: Zusätzliche Attraktivität für die Börse Abwehrmöglichkeiten oder höhere Vorsicht bei Nutzung und Verbreitung sensibler Informationen 16