Kita-Bedarfsplan Teil 1 2013 PDF-Datei, 344,8 KB

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Kita-Bedarfsplan Teil 1 2013 PDF-Datei, 344,8 KB
Entwicklungsplan für die
Kindertagesbetreuung der Stadt Hofheim am Taunus für
die Jahre
2013 / 2014 bis 2017 / 2018
Teil I
Grundlagen, Schwerpunkte,
Maßnahmenplanung
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Vorbemerkungen
Rechtsansprüche auf Kinderbetreuungsplätze
Bedarfsplanung an Plätzen für unter Dreijährige (U3-Plätze)
Krippengruppenplätze / Plätze für unter Dreijährige
Angebot an Tagespflegeplätzen in Hofheim am Taunus
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Geburtstag
Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Grundschulkinder
Möglichkeit der Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze für unter
Dreijährige und/oder Hortplätze
Auftrag der Kindertagesstätte von 0 bis 12 Jahren
Neue Vorgaben für alle hessischen Kindertagesstätten - Neues Hessisches
Kinderförderungsgesetz seit 01.012014
Kinder mit Migrationshintergrund in Hofheimer Kindertagesstätten
Kindergartenkinder mit Förderbedarf in der deutschen Sprache
Fortbildungsangebote für Beschäftigte in Hofheimer
Kinderbetreuungseinrichtungen
Hofheimer Betreuungsoffensive an den 8 Hofheimer Grundschulen
Maßnahmenplanung zur Gewährleistung des Rechtsanspruches und des
bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsangebote für unter Dreijährige
Maßnahmenplanung zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz der über Dreijährigen bis zur Einschulung
Maßnahmenplanung zum Ausbau der Hofheimer Betreuungsoffensive an
Grundschulen
Bedarfsdeckung im Krippenalter (0 bis 3 Jahre)
Bedarfsdeckung im Kindergartenalter (3 Jahre bis zur Einschulung)
Bedarfsdeckung im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre)
Ausblick
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1 Allgemeine Vorbemerkungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 23.01.1991 den Magistrat
beauftragt, einen jährlich fortzuschreibenden Entwicklungsplan für die Kindertagesbetreuung zu erstellen.
Dieser Plan soll für den Zeitraum von jeweils fünf Jahren den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen feststellen. Grundlagen sind die tatsächlichen Geburtenzahlen, Hochrechnungen aufgrund von Erfahrungen mit der Anzahl von Zuzügen und Abschätzung von Neubaumaßnahmen.
Die größten Veränderungen werden in 2014 die neuen Regelungen des Hessischen
Kinderförderungsgesetzes bringen. An die Neufassung dieses Gesetzes sind bei Eltern,
Fachkräften, Trägern und Politikern viele Hoffnungen geknüpft worden. Erst in eins,
zwei Jahren wird sich sagen lassen, welche dieser Hoffnungen erfüllt wurden, bzw.
welche Befürchtungen sich bewahrheitet haben.
Große Auswirkung auf die Planung von Kindertagesstättenplätzen und die dafür
notwendigen Finanzmittel hat der § 28 im HKJGB (Kostenausgleich). Mit dieser gesetzlichen Vorgabe wird die Wahlfreiheit von Eltern nach einem Kindertagesstättenplatz auch außerhalb der Heimatgemeinde umgesetzt. Die in den Jahren seit Inkrafttreten des HKJGB gemachten Erfahrungen zeigen, dass durch diese Gesetzesänderung die Auswahlmöglichkeit der Eltern ausgeweitet wurde, die Konkurrenz der Einrichtungen mit positiven Auswirkungen auf Qualität und Angebot verstärkt wird, aber
die Planung der Kommunen erschwert wird. Inzwischen ist der Kostenausgleich zwischen den Kommunen zur Normalität geworden.
Seit Dezember 2007 liegt der Bildungs-und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen, „Bildung von Anfang an“ vor.
Das hessische Sozialministerium und das hessische Kultusministerium sind in Kooperation verantwortliche Herausgeber des Bildungs- und Erziehungsplans.
Mit der Handreichung zum hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0
bis 10 Jahren, „Kinder in den ersten drei Lebensjahren“, wurde eine Arbeitshilfe im
Bereich der frühkindliche Bildung entwickelt, die aufgrund des Ausbaus des Betreuungsangebots für unter dreijährige Kinder und des Mangels an qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich, eine notwendige und hilfreiche Ergänzung darstellt.
Der Bildungs-und Erziehungsplan und die Handreichung zum Bildungs- und Erziehungsplan definieren Bildung als sozialen, ko-konstruktiven Prozess, der bereits nach
der Geburt beginnt und auf die Stärkung der kindlichen Entwicklung, kindlicher Metakompetenzen und die Moderierung von Lernprozessen abzielt.
Das Kind selbst und alle Lernorte des Kindes, die Familie, Tagesmutter, Krabbelgruppe, Krippe, Kita, Schule,.. sind aktiv am Bildungsprozess des Kindes beteiligt und sind
Partner mit dem Ziel von Konsistenz und Kontinuität zugunsten einer individuell optimalen kindlichen Bildung und Entwicklung.
Alle Hofheimer Kindertagesstätten arbeiten nach den Zielsetzungen des Hessischen
Bildungs-und Erziehungsplan, was sich u.a. in der Moderierung gelingender Übergänge des Kindes zwischen den Institutionen wie Kita und Schule, aber auch Familie,
Krippe, Tagespflege und Kita zeigt. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen
Eltern und pädagogischen Fachkräften, wird überwiegend umgesetzt.
Inhaltliche Impulse aus Fortbildungsangeboten zum Bildungs-und Erziehungsplan
werden in Anspruch genommen, für die Praxis reflektiert und passend übertragen.
Die Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, dass seit
01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf "Betreuung ab eins" besteht.
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Mit der vorliegenden 18. Fortschreibung wird der Kindertagesstätten-Entwicklungsplan unter Berücksichtigung der neuesten Daten der Einwohnerstatistik vom
30.06.2013 aktualisiert.
Dieser Plan wird nach Beschlussfassung auf die Homepage der Stadt Hofheim gestellt. Die Angebotsveränderungen der Kindertagesstätten werden, soweit uns diese
bekannt sind, ständig eingearbeitet.
www.hofheim.de /Lebenslagen / Junge Familien / Kinderbetreuung
An dieser Stelle bedankt sich das städtische Team Kindertagesstätten und offene
Angebote für Kinder bei allen Kolleginnen und Kollegen in allen Hofheimer Kinderbetreuungseinrichtungen herzlich für die gute Zusammenarbeit, aktuell bei der Erstellung dieses Kindertagesstätten-Entwicklungsplanes.
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2 Rechtsansprüche auf Kinderbetreuungsplätze
2.1
Rechtsanspruch auf eine Betreuung für unter Dreijährige ab
dem Jahr 2013 – Ausbauplanung im Main-Taunus-Kreis
Der Gesetzgeber sagt in § 24 SGB VIII:
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes
Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem
Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
Die Planung von U3-Plätzen erfolgt analog der Kindertagesstättenbedarfsplanung
über Bedarfsquoten. Als Besonderheit im Krippenbereich (U3-Bereich) ist festzuhalten,
dass der über die Bedarfsquoten ermittelte Platzbedarf nicht ausschließlich in Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, sondern als alternative Betreuungsform die Tagespflege mit herangezogen wird.
Anders als im Kindergartenalter über drei Jahren, wird bei den Unterdreijährigen nicht
für alle Kinder ein Betreuungsplatz nachgefragt. Der Bedarf schwankt nach Wohnort
erheblich.
Der Kreistag des Main-Taunus-Kreises und die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Hofheim am Taunus haben als Ausbauplanung für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren in Hofheim am Taunus nach § 24 a SGB VIII, den Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013 und dem Kinderförderungsgesetz des Bundes, beschlossen:
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2009 - 23% Versorgungsquote für unter Dreijährige
2010 - 26% Versorgungsquote für unter Dreijährige
2011 - 32% Versorgungsquote für unter Dreijährige
2012 – 35% Versorgungsquote für unter Dreijährige
2013 – 39% Versorgungsquote für unter Dreijährige
Die Bedarfsberechnungen in diesem Plan gehen bereits von höheren Bedarfsquoten
aus und die Beschlussvorlage an die Stadtverordneten-Versammlung in Verbindung
mit der Vorlage dieses Entwicklungsplans empfiehlt für die Stadt Hofheim am Taunus
folgende Ausbauquoten zu beschließen.
• 2013 – 39% Versorgungsquote für unter Dreijährige
 2014 – 41% Versorgungsquote für unter Dreijährige
 2015 - 43% Versorgungsquote für unter Dreijährige
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3 Bedarfsplanung an Plätzen für unter Dreijährige (U3-Plätze)
Eine steigende Anzahl von Eltern benötigt für ihre Kinder bereits bald nach der Geburt bis zum Kindergartenalter einen Betreuungsplatz. Die Gremien der Stadt Hofheim
am Taunus sowie der Main-Taunus-Kreis haben zur Umsetzung der Versorgungsquoten die notwendigen Beschlüsse gefasst.
Zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots stehen drei verschiedene Platzangebote für unter Dreijährige zur Verfügung:
•
•
•
Tagespflegeplätze
Plätze in reinen Krippengruppen
Plätze in Familiengruppen (=altersstufenübergreifende Gruppen)
Nicht beachtet wird in diesen Empfehlungen, dass bei Plätzen für Kinder unter drei
Jahren und für Grundschulkinder von Eltern die Möglichkeit gewünscht wird, dass
Kinder nur einen Teilzeitplatz belegen und in der übrigen Zeit in der Familie betreut
werden. Das heißt, dass sich zwei Kinder oder auch mehrere einen Platz teilen. Dies
überwiegt in der Tagespflege und bei einigen Plätzen in reinen Krippengruppen. Solche geteilten Plätze werden oft von Eltern nachgefragt, die ein bis zwei ganze Tage
(teilweise mit mehr als 10 Stunden) berufstätig sind und sich an den anderen Tagen
ganz ihren Kindern widmen möchten.
Die Anzahl der Plätze, die von unter Dreijährigen in einer Familiengruppe genutzt
werden, verändert sich jeden Monat, je nach dem aktuellen Alter der Kinder.
4 Krippengruppenplätze / Plätze für unter Dreijährige
In reinen Krippengruppen werden Kleinkinder oft vom ersten, manchmal je nach Bedarf auch früher, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut und gefördert. Krippengruppen sind Einrichtungen der Jugendhilfe und bedürfen, wie alle Kindertagesstätten, einer Betriebsgenehmigung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie
und Gesundheit.
In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von 0 – 3
Jahren kontinuierlich durch Veränderungen der Lebenssituationen von Familien gestiegen.
In Familiengruppen (=altersstufenübergreifende Gruppen) werden Kinder verschiedener Altersstufen gemeinsam betreut. Wichtig ist, dass für Kinder jeder Altersstufe in
einer Familiengruppe, Spiel-, bzw. Fördergruppen von Kindern entstehen können.
5 Angebot an Tagespflegeplätzen in Hofheim am Taunus
Kindertagespflege ist der Kindertagesstätte rechtlich gleichrangig und hat wie diese
eine familienergänzende pädagogische Funktion mit Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrag. ( §§ 22-26 und 43 SGB VIII; §§ 29-34, Hess. Kinder-und Jugendhilfegesetzbuch).
In Hofheim werden Tagespflegepersonen durch das Amt für Jugend, Schulen und
Sport des Main-Taunus-Kreises qualifiziert und an interessierte Eltern vermittelt. Die
Pflicht zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist in § 43 SGB VIII geregelt. Eine
Pflegeerlaubnis wird dann benötigt, wenn Kinder
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•
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•
•
•
außerhalb ihrer Wohnung,
länger als drei Monate,
mehr als 15 Stunden wöchentlich,
gegen Entgelt
mit finanziellen Förderungen des Main-Taunus-Kreises, des Landes und des
Bundes
betreut werden.
An der Kindertagespflege Interessierte können sich zunächst für ein Informationsgespräch bei der Fachberaterin im Fachdienst für Tagespflege des Main-Taunus-Kreises
unter 06192/2011513 oder [email protected] melden.
Im Anschluss ist eine Bewerbung als Tagespflegeperson möglich.
Dazu werden benötigt:
• Bewerbungsbogen für Tagespflegepersonen
• Lebenslauf
• Zeugnisse zum Schulabschluss und der Berufsausbildung
• Amtsärztliche Bescheinigung und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
(für die Tagespflegeperson und alle Haushaltsangehörigen)
• Bei ausländischen Bewerbern eine Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und
der damit verbundenen Erlaubnis der Erwerbstätigkeit
Verpflichtende Veranstaltungen der Qualifizierung sind:
• Grundkurs Erste Hilfe am Kleinkind
• Grundqualifizierung für die Tagesbetreuung mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten
Bei einem Hausbesuch der Mitarbeiterinnen des Main-Taunus-Kreises werden die Motivation für die Tätigkeit und die Gegebenheiten vor Ort geklärt. Es wird geprüft, ob
die Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern gegeben sind. Sind alle Kriterien
erfüllt, erhalten die Tagespflegepersonen nach Abschluss der Qualifizierung eine
Pflegeerlaubnis und können in der Tagesbetreuung arbeiten. Maximal kann eine Tagespflegeperson mit Genehmigung des Jugendamtes fünf Kinder betreuen. Diese
Plätze werden nicht nur von Erziehungsberechtigten mit Kindern unter drei Jahren in
Anspruch genommen, sondern auch von Erziehungsberechtigten mit älteren Kindern
morgens vor- und nachmittags/abends nach den Kindertagesstätten-Öffnungszeiten
bzw. vor und nach den Betreuungsangeboten an den Schulen.
Auch wenn zertifizierte Tagespflegepersonen häufig eine Pflegeerlaubnis für die Betreuung von maximal fünf Kinder erhalten, wird die volle Platzkapazität in der Regel
nur von wenigen, meist in Kooperation mit KollegInnen tätigen Tagespflegepersonen,
ausgeschöpft. Dadurch entsteht rechnerisch ein Überangebot an Tagespflegeplätzen. Aufgrund einer wünschenswerten Entscheidungsvielfalt für Eltern hinsichtlich Kosten, Erreichbarkeit und Kongruenz in pädagogischen und persönlichen Prioritäten, ist
dieser zahlenmäßige Überhang unbedingt notwendig.
Eine Liste mit zertifizierten Tagespflegepersonen ist auf der Internetseite des Amtes für
Jugend, Schulen und Sport des Main-Taunus-Kreises einsehbar und wird ständig aktualisiert. (www.mtk.org.de) Interessierte Tagespflegepersonen und Eltern erhalten
fachliche und persönliche Beratung beim Fachdienst für Tagespflege.
Alle in der Liste aufgeführten Tagespflegepersonen haben eine Grundqualifizierung
für Kindertagespflege absolviert. Detaillierte Angaben zur Ausbildung, Qualifikation
und Betreuungsangebot sind bei der jeweiligen Tagespflegestelle zu erfragen. Im
Main-Taunus-Kreis ansässige Eltern und ihr Kind (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)
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erhalten aufgrund eines berufs- oder ausbildungsbedingten Betreuungsbedarfs unter
bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse für Tagespflege.
Seit 2012 treffen sich Leitungskräfte und pädagogische Fachkräfte einiger Hofheimer
Kindertagesstätten regelmäßig mit Tagespflegekräften, die in ihrem Einzugsgebiet
tätig sind.
Ziele sind Kooperation der beiden Betreuungsformen hinsichtlich der Moderierung
und Gestaltung von Übergängen zwischen Tagespflege und Krippe bzw. Tagespflege und Kindergarten sowie Konsistenz in den pädagogischen Bildungs-und Erziehungszielen. Außerdem findet ein Austausch zu den Möglichkeiten gegenseitiger Betreuungsergänzung statt.
Seit 2013 findet darüber hinaus regelmäßig ein neu initiierter Arbeitskreis der Hofheimer Erzieherinnen statt. Die pädagogische Fachberatung der Stadt Hofheim moderiert die Treffen, die dem kollegialen Austausch der Erzieherinnen untereinander und
der Erarbeitung sowie Vertiefung fachlicher Themen dienen.
6 Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Geburtstag
Der Landesgesetzgeber hat im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
(HKJGB) den Städten und Gemeinden in § 30 Abs. 1 und 2 eine eigene Verantwortung übertragen. So soll der Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege ermittelt werden. Es ist eine Bedarfsentwicklung und Maßnahmenplanung zu beschreiben. Davon unbeschadet bleibt eine Gesamtverantwortung des örtlichen Jugendhilfeträgers (= Main-Taunus-Kreis).
Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom
01.01.1996 ist festgelegt, dass ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
In § 24 KJHG heißt es zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz:
„Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf
hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.“
§ 28 - Kostenausgleich - des HKJGB ergänzt:
Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, gleicht die Wohngemeinde die der Standortgemeinde entstehenden Kosten aus. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, richtet sich die Höhe des Kostenausgleichs nach der Höhe der anteiligen Aufwendungen zu den Betriebskosten, die der Standortgemeinde für die Aufnahme des Kindes entstehen.
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Für die Planungssituationen lässt sich folgendes festhalten:
Die Aufnahme der Kinder auf freie Kindergartenplätze erfolgt ganzjährig, wenn möglich und von den Eltern gewünscht, zum 3. Geburtstag der Kinder. Bedingt durch die
regelmäßige Einschulung nach den Sommerferien werden aber die meisten Plätze zu
diesem Termin im Jahr frei, außer bei Wegzügen von Familien mit Kindergartenkindern, während sich die Nachfrage über das ganze Jahr erstreckt.
Daraus ergibt sich, dass sich in der Regel die Kinder dreier Jahrgänge im Kindergarten befinden und der vierte Jahrgang von Kindergartenkindern im Laufe des Jahres
drei Jahre alt wird und dann nach und nach aufgenommen wird.
Folgende Situationen ergeben sich:
 Am Anfang des Kindergartenjahres stehen Plätze frei, die unregelmäßig, je
nach Anmeldeverhalten der Eltern im Verlauf des Kindergartenjahres besetzt
werden. Für den Träger und die Stadt Hofheim bedeutet dies, dass für diese
freien Plätze keine Elternbeiträge eingehen, aber gemäß den Trägerverträgen
ca. 1/3 der Betriebskosten durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
 Freie Kindergartenplätze erleichtern indirekt die Aufnahme von zusätzlichen
U3-Kindern. Gibt es freie Kindergartenplätze im laufenden Jahr, können Krippenplatzkinder direkt an ihrem 3. Geburtstag auf einen freien Kindergartenplatz wechseln und ermöglichen so die Neuaufnahme eines U3-Kindes.
Dadurch blockieren Ü3-Kinder keine U3-Plätze. Außerdem ist zu beachten,
dass die Belegung eines U3-Platzes zum Stichtag der Landeszuschussberechnung im März jeden Jahres die Auszahlungen des niedrigeren Ü3-Zuschusses
zur Folge hat und so Gelder leider verloren gehen.
 Einige Eltern bevorzugen die Kindertagesstätte ihrer Wahl mit dem gewünschten pädagogischen und zeitlichen Angebot, warten auf einen Platz in ihrer
Wunscheinrichtung und nehmen nicht den in der Planung vorgesehenen
wohnortnahen Platz an.
 In 2012 besuchten rund 50 Hofheimer Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter
Einrichtungen in Frankfurt, Wiesbaden und anderen Kommunen außerhalb des
Main-Taunus-Kreises (Langen, Offenbach, Rosbach v.d.H.). Im Gegenzug werden kommunale Finanzanteile für rund 20 Kinder, die Hofheimer Kinderkrippen
oder Kitas besuchten, in Rechnung gestellt. Der Großteil dieser Kinder kommt
aus Wiesbaden und dem Main Taunus Kreis, überwiegend ist ein Elternteil in
Hofheim berufstätig, meist als Erzieherin.
7 Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Grundschulkinder
Der § 30 Abs. 2 HKJGB formuliert, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich auch eine Gewährleistungspflicht für
Angebote für Schulkinder, wie sie die Stadt Hofheim am Taunus bereits im Rahmen
der Hofheimer Betreuungsoffensive wahrnimmt.
Im Bereich der Betreuung von Grundschulen kommen zwei unabhängige Rechtsnormen nebeneinander zur Anwendung. § 24 Abs. 2 SGB VIII formuliert, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen
vorzuhalten ist.
Im Hessischen Schulgesetz § 15 sind die Betreuungsangebote des Schulträgers und
die Ganztagsangebote der Schulen geregelt.
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Es ist zu beachten, dass die Zuständigkeit, Finanzierung und Organisation von Horten
auf der Basis SGB VIII und Betreuungsangebote, pädagogische Mittagsbetreuung,
offene Ganztagsschule und gebundene Ganztagsschule (HSchG) aufgrund verschiedener rechtlicher Bestimmungen unterschiedlich sind.
Die unterschiedlichen Betreuungsformen Hort, pädagogische Mittagsbetreuung und
Schulbetreuung an Grundschulen bestehen mitunter neben- und miteinander Hier
stellt sich wie oben ausgeführt, jeweils die Frage nach den Standards und der Finanzierung. Im Jahr 2006 hat der Kreistag des Main-Taunus-Kreises die Konzeption für die
Betreuungsangebote an Grundschulen beschlossen. Diese wurde vom Kreisausschuss
im Jahr 2009 fortgeschrieben. Darin aktuell gültig festgelegt ist, dass die Standortkommunen alle Defizite aus den Betriebskosten und alle Investitionskosten tragen.
Der Kreis stellt schulische Räume nur dann zur Verfügung, sofern die Grundschulen
freie Platzkapazitäten haben.
An Schulen, die in das Landesprogramm „ganztägig arbeitende Schulen“ aufgenommen wurden, sorgt der Main-Taunus- Kreis mit Landesfördermitteln für die räumlichen Voraussetzungen. An der Hofheimer Grundschule mit Förderstufe „Heiligenstockschule“, die in das Ganztagsschulprogramm im Profil 1 aufgenommen wurde,
schafft der Main-Taunus-Kreis aktuell gemeinsame Räumen für das Betreuungsangebot in städtischer Trägerschaft und die Pädagogische Mittagsbetreuung, die in
2013/2014 ebenfalls in städtische Trägerschaft übergehen wird. Außerdem erhält im
Sinne der angestrebten Kooperation aller Akteure im Bildungs-und Betreuungssystem
der Heiligenstockschule, der Anne-Frank-Hort (Caritas) neue, in die Schule integrierte
Räume. Die Kooperation der Bildungs-und Betreuungsangebote an der Heiligenstockschule erzeugt positive pädagogische Synergieeffekte und gibt aufgrund der
Ko-Finanzierung (Kreis, Kommune) größere finanzielle Sicherheit. Die räumliche und
inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Anne-Frank-Hort, seinem Träger, dem Caritasverband, der Stadt Hofheim und der Heiligenstockschule und dem Kreis als Schulträger wurde vertraglich vereinbart. Eine gemeinsame Konzeption aller Beteiligten,
Schule, Anne-Frank-Hort, Betreuungsangebot, Schulsozialarbeit und pädagogischer
Mittagsbetreuung wird zur Zeit erarbeitet.
Das Land Hessen fördert weiterhin den Ausbau zu ganztägig arbeitenden Schulen.
Die Taunusblickschule in Hofheim- Wallau und die Steinbergschule in HofheimKernstadt, haben in 2013 einen Antrag beim Main-Taunus-Kreis zur Aufnahme ins
Landesprogramm gestellt, der jedoch nicht bewilligt wurde. Die PestalozzischuleKernstadt erarbeitet zur Zeit in ihren Gremien die Voraussetzungen zur Aufnahme in
das Landesprogramm.
8 Möglichkeit der Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze
für unter Dreijährige und/oder Hortplätze
Grundsätzlich ist eine Umwandlung zugunsten von Kindern unter drei Jahren oder/und zugunsten von Hortkindern (Grundschulkindern) möglich. Dies wurde bereits
in einigen Einrichtungen (z.B. Wildsachsen, Arche Wallau, Drehpunkt, beide Kitas in
Diedenbergen) praktiziert.
Durch neue Vorgaben für Rahmenbetriebserlaubnis auf der Grundlage des Kifögs
steigt hier die Flexibilität.
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9 Auftrag der Kindertagesstätte von 0 bis 12 Jahren
Der Kindergarten ist nach der Familie der zweite und gleichzeitig erste institutionelle
Lernort des Kindes, wo frühkindliche Bildungs-und Erziehungsprozesse von pädagogischen Fachkräften ko-konstruktiv begleitet und moderiert werden. Der Kindergarten
unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung im Elementarbereich unseres Bildungssystems. Der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens ist im
Sozialgesetzbuch VIII rechtlich verankert. Der Umsetzung des Hessischen Bildungsund Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren kommt in allen Kinderbetreuungseinrichtungen eine besondere Bedeutung zu.
10 Neue Vorgaben für alle hessischen Kindertagesstätten - Neues
Hessisches Kinderförderungsgesetz seit 01.012014
Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz wurden zum 01.01.2014 die Rahmenbedingungen, Zuschussgrundlagen und Mindestvorgaben für alle hessischen Kinderbetreuungseinrichtungen systematisch komplett verändert.
Finanzen:
Die Landesförderung richtet sich jetzt ausschließlich nach der Anzahl der in den Einrichtungen betreuten Kinder zum Stichtag 1. März. So erhält der Träger für jedes angemeldete Kind einer Tageseinrichtung künftig nach Alter und Betreuungsdauer eine
unterschiedlich hohe Förderpauschale. Diese Förderpauschalen sind für Kindergartenkinder und Schulkinder bei freien und kirchlichen Trägern höher als für kommunale
Träger von Einrichtungen.
Pro Kind wird es folgende Pauschalen geben:
•Grundpauschale (je nach Alter und Betreuungsumfang)
•Qualitätspauschale (für jedes Kind in Einrichtungen, die nach dem Bildungsund Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten)
•Pauschalen für Schwerpunkt-Kitas (mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund oder aus einkommensschwächeren Familien)
•Pauschale zur Förderung von Kindern mit Behinderung
•Kleinkita-Pauschale
Das neue Gesetz umfasst außerdem die Landesförderung für die Kindertagespflege,
für die Fachberatung, für die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr, für die so genannte „Kleine Bauförderung“ sowie für Modellprojekte und ähnliches.
Personal:
Die bisher gruppenbezogene Personalberechnung wird durch eine kindbezogene
Ermittlung des personellen Mindestbedarfs abgelöst. Der personelle Mindestbedarf
pro Kind errechnet sich nach Alter und Betreuungsumfang. Zuzüglich zu dem errechneten kindbezogenen Mindestfachkraftbedarf sind 15 Prozent an Ausfallzeiten für
Krankheit, Urlaub und Fortbildung vorzuhalten. Notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, wie z.B. für Elterngespräche, Elternabende, usw. sind auch im neuen Kifög nicht näher definiert.
Der personelle Mindestbedarf pro Kind wird errechnet aus:
Fachkraftfaktor x Betreuungsmittelwert + 15% für Ausfallzeiten
= Mindestfachkraftstunden pro Kind/Woche
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Fachkraftfaktor:
0,2 für Kinder von 0-3 Jahren
0,07 für Kinder von 3 Jahren- Schuleintritt
0,06 für Schulkinder
Betreuungsmittelwert bei Betreuungszeiten:
bis zu 25 Std/Woche
22,5 Std.
mehr als 25-35 Std./Woche
30 Std.
mehr als 35 bis unter 45 Std./Woche
42,5 Std.
45 und mehr Std./Woche
50,0 Std
Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer neuen Rahmenbetriebserlaubnis die Anzahl
der Kinder, die einer Altersstufe zugehören, von Monat zu Monat verändert werden
kann und damit auch die Personalberechnung theoretisch veränderbar ist.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Personalbedarf über das Jahr konstant
mit dem höchstmöglichen Bedarf vorgehalten werden muss.
Gruppen:
Das Kifög lässt zu, dass auf der Grundlage der neuen Rahmenbetriebserlaubnisse
jede Gruppe zur alterstufenübergreifenden Gruppe werden kann.
Es gilt wie bisher im Kindergartenbereich, eine rechnerische Maximalgröße von 25
Kindern pro Gruppe.
Bei der Berechnung sind zu berücksichtigen (§ 25d Abs. 1 Satz 1,2 HKJGB):
• Kinder ab 3 Jahre mit dem Faktor 1,
• Kinder 2-3 Jahre mit dem Faktor 1,5 und
• Kinder 0-2 Jahre mit dem Faktor 2,5
Reine Krippengruppen dürfen jedoch nicht größer sein als 12 Kinder.
Neuerteilung einer Rahmenbetriebserlaubnis und Übergangsregelung:
Wie bisher ist bei Umzug, Neueröffnung, Trägerwechsel, Angebotsveränderung die
Neuerteilung einer Rahmenbetriebserlaubnis notwendig. Die aktuell gültigen Betriebserlaubnisse gelten unter unterschiedlichen Voraussetzungen noch in der Übergangszeit, längstens bis 31.08.2015.
Eine neue Rahmenbetriebserlaubnis enthält dann eine Rahmenfestlegung zur
höchstmöglichen Platzzahl der Kindertageseinrichtung und zur möglichen maximalen
Spanne des Aufnahmealters der Kinder zwischen vollendetem 2. Lebensmonat und
dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Die Festlegung der Rahmenkapazität und des Aufnahmealters wird anhand des
Raumprogramms zwischen örtlichem Jugendamt und Träger vereinbart
11 Kinder mit Migrationshintergrund in Hofheimer Kindertagesstätten
Alle Hofheimer Kindertagesstätten werden von Kindern mit Migrationshintergrund
besucht. Die Anzahl der Kinder ist je nach dem Wohngebiet innerhalb Hofheims sehr
unterschiedlich. Man kann davon ausgehen, dass der Prozentsatz der ausländischen
Kinder, die einen Kindergarten besuchen, nur bei den Dreijährigen sehr geringfügig
unter dem der deutschen Kinder liegt.
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Kinder mit Migrationshintergrund werden von ihren Eltern sehr bewusst im Kindergarten angemeldet, um ihnen den Einstieg in die Schule zu erleichtern. Viele ausländische Kinder wurden auf Grund von finanziellen, aber auch kulturellen und religiösen
Gründen nur vormittags zum Besuch der Kindertagesstätte angemeldet.
Seit September 2011 können Eltern von Kindergartenkindern, die Zuschüsse für die
Elternbeiträge aus dem Etat der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Main-Taunus-Kreises
erhalten und die Voraussetzungen erfüllen, zusätzlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2 € pro Mittagessen als Essenszuschuss ausgezahlt bekommen.
Seit Januar 2011 können Eltern von Grundschulbetreuungskindern, die die Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung aufgrund der Härtefallregelung vom MainTaunus-Kreis erhalten und die Voraussetzungen erfüllen, zusätzlich einen Essenszuschuss unter Abzug des Eigenanteils von 1 € pro Mittagessen ausgezahlt bekommen.
Die Zahl der Kindergartenkinder, die nicht oder schlecht Deutsch sprechen, ist nicht
identisch mit der Zahl der ausländischen Kinder einer Kindertagesstätte. Es gibt Familien, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, aber zuhause kein
Deutsch sprechen. Es gibt aber auch ausländische Familien, bei denen zuhause perfektes Deutsch gesprochen wird. Demzufolge gibt es oft erhebliche Unterschiede der
Kenntnisse in der deutschen Sprache bei den Kindergartenkindern.
Alle Hofheimer Kindertagesstätten zeigen sich sensibilisiert für die besonderen Probleme der Kinder mit Migrationshintergrund. Der größte Handlungsbedarf wird nach
wie vor in der Elternarbeit gesehen. Alle Einrichtungen sind an Hilfestellungen durch
den Ausländerbeirat sehr interessiert.
12 Kindergartenkinder mit Förderbedarf in der deutschen Sprache
Hofheim Kernstadt
Geringe Deutschkenntnisse von
Hofheimer Kita-Kindern
127
Hofheim Marxheim
55
Diedenbergen
33
Langenhain
11
Lorsbach
15
Wildsachsen
0
Wallau
13
Stadtteil
In den städtischen Kindertagesstätten „Römerlager“ und „Am Steinberg“ wird bereits
seit dem Start des Landesprogramms im Jahr 2002 zur Förderung der Deutschkenntnisse bei Kindern im Kindergartenalter gezielte Sprachförderung durchgeführt.
Die Bezuschussung dieser Sprachförderung muss jährlich beim Regierungspräsidium
Darmstadt beantragt werden. Die Sprachförderung wird gemäß den Förderrichtlinien
vom Land finanziert und muss vom Träger gegenfinanziert werden. Seit dem Jahr
2006 stellt die Stadt Hofheim am Taunus hierfür zusätzlich kommunale Finanzmittel auf
der Grundlage der Richtlinien über die Bezuschussung von Sprachförderprogrammen
in Hofheimer Kindertagesstätten zur Verfügung und baut so flächendeckend die
Sprachförderung in Hofheimer Kindertagesstätten aus.
So wurden mit diesen Mitteln im Jahr 2013 insgesamt rund 100 Kinder in vier Kindertagesstätten gefördert. In diesem Jahr haben die Kindertagesstätten „Am Steinberg“,
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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„Römerlager“, „Kunterbunt“ in Diedenbergen und St. Peter und Paul Anträge auf
Zuschuss für Sprachförderung gestellt. Weitere Kindertagesstätten, in denen Kinder
mit Sprachförderbedarf aufgenommen sind, können jederzeit in dieses Programm
aufgenommen werden. Jeder Träger einer Kindertagesstätte ist für deren pädagogische Arbeit, das heißt auch für die Sprachförderung, verantwortlich und kann bei
Bedarf Mittel aus o. g. Landesprogramm und bei der Stadt Hofheim beantragen. Alle
Hofheimer Kindertagesstätten sind über diese Fördermöglichkeit informiert.
In Hofheimer Kindertagesstätten, unabhängig von der Trägerschaft, werden Kinder
nach dem „Würzburger Modell“ oder nach dem „Kon-Lab Sprachförderprogramm“
gefördert. Die Auswahl des Programms geschieht jeweils in Abstimmung mit der aufnehmenden Grundschule. Beide Programme sind vom Hessischen Sozialministerium
als förderfähig anerkannt.
Zusätzlich werden flächendeckend Hofheimer Kinder im letzten Kindergartenjahr, bei
denen ein Sprachdefizit in Deutsch von der aufnehmenden Grundschule festgestellt
wurde, in Vorlaufsprachkursen der Grundschulen bereits im Kindergarten gefördert.
Diese Förderung ist bei ca. 30% aller Vorschulkinder erforderlich.
Seit vielen Jahren gibt es in Kindertagesstätten ehrenamtliche „Vorlesepaten“, die im
direkten Kontakt mit den Kindern den aktiven Spracherwerb voran bringen.
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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13 Fortbildungsangebote für Beschäftigte in Hofheimer Kinderbetreuungseinrichtungen
Seit dem Jahr 2003 bietet die Stadt Hofheim regelmäßig Fortbildungen und pädagogische Fachtage für alle Beschäftigten der Hofheimer Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagespflege an. Im April 2013 fanden im Gemeindezentrum Diedenbergen
zweitägige pädagogische Fachtage statt, die ca. 120 Fachkräfte aus Hofheimer
Kindertagesstätten, Horten, Betreuungseinrichtungen und Tagepflegepersonen besuchen.
Auf dem Programm standen folgende Themen:
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Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung
Spielpädagogik
Jungenpädagogik-Was brauchen Jungen heute
Naturpädagogik praktisch
Theater spielen mit Kindern
Aufsichtspflicht
Kindertagesstätten auf dem Weg zum Familienzentrum
Bildungs-und Erziehungspartnerschaft mit Eltern
Mit Kindern über Natur, Energie und Nachhaltigkeit philosophieren
Spannungsfeld Hausaufgaben
Sprachkompetenzen fördern
Portfolio und Lerngeschichten
Stimmpädagogik-So macht Singen richtig Spaß
Stark- und Hochleister im Kindergarten
Die zweijährlich stattfindenden pädagogischen Fachtage sind zugleich fachliches
Fortbildungsangebot sowie ein Forum, das von den Teilnehmenden als Gelegenheit
zum Kennenlernen und zum Austausch mit den Hofheimer Kolleginnen und Kollegen
und dem Fachdienst Kindertagesstätten der Stadt Hofheim genutzt wird. Hier finden
im kollegialen Miteinander Absprachen zur Kooperation und Vernetzung mit anderen
Einrichtungen statt. Es werden Ideen und Impulse entwickelt, die in die konzeptionelle
Weiterentwicklung der Hofheimer Kinderbetreuungseinrichtungen mit einfließen. Abgesehen von den pädagogischen Fachtagen nimmt das „Team Kindertagesstätten“
der Stadt Hofheim Fortbildungswünsche der Hofheimer pädagogischen Fach-und
Betreuungskräfte auf und organisiert über das Jahr verteilt regelmäßig Veranstaltungen für Fach-und Betreuungskräfte im U3-, Kita- und Schulkindbereich.
In 2013/2014 sind geplant
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Portfolioarbeit für Kinder unter drei Jahren
Musikpädagogik für Kinder unter drei Jahren
Sport-und Bewegungspädagogik für Kindergartenkinder
Genderpädagogik: Jungen in der Schulbetreuung
Theaterpädagogik in der Kindertagesstätte
Seit 2013 gibt es einen Arbeitskreis für Hofheimer Erzieherinnen.
Die pädagogische Fachberatung der Stadt Hofheim moderiert die Treffen, die dem
kollegialen Austausch der Erzieherinnen untereinander und der Erarbeitung sowie
Vertiefung fachlicher Themen dienen.
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Für die Leitungskräfte der Hofheimer Schulbetreuungseinrichtungen besteht ebenfalls
seit 2013 ein Runder Tisch, der von der pädagogischen Fachberatung der Stadt Hofheim moderiert wird. Die Treffen finden abwechselnd in den unterschiedlichen Einrichtungen statt. Anliegen und Ziele des kollegialen Austauschs sind die Vernetzung
untereinander, fachliche Beratung und die Erarbeitung vergleichbarer Qualitätsstandards für alle Hofheimer Schulbetreuungseinrichtungen.
14 Hofheimer Betreuungsoffensive an den 8 Hofheimer Grundschulen
Mit Beschluss Nr. 21 vom 22.06.02 hat die Stadtverordnetenversammlung die Grundsätze, die „Hofheimer Standards“ und das Verfahren zur Aufnahme der Hofheimer
Grundschulen in die Hofheimer Betreuungsoffensive verabschiedet.
Die in diesen Grundsätzen enthaltenen Kriterien mussten von den Schulgemeinden
erfüllt werden, wenn sie in die Betreuungsoffensive aufgenommen werden wollten.
Für jede Schule wurde in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde ein individueller
Konzeptentwurf entwickelt, der sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Eltern,
Kinder und Schulen orientiert und mit einem größtmöglichen Konsens der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Dieses Konzept beinhaltet Schülerbedarfszahlen und notwendige Investitionen.
Dadurch waren eine größtmögliche Transparenz im Verfahren und die maximale Motivation der Schulgemeinde sichergestellt.
Inzwischen sind alle Betreuungsangebote an den 8 Hofheimer Grundschulen in die
Hofheimer Betreuungsoffensive aufgenommen.
15 Maßnahmenplanung zur Gewährleistung des Rechtsanspruches
und des bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsangebote
für unter Dreijährige
Ziel ist, nicht mehr benötigte Plätze für Kindergartenkinder in Plätze für unter Dreijährige umzuwandeln, immer mit dem Blick darauf, dass allen Hofheimer Kindern mit dem
dritten Geburtstag zeitnah ein Kindergartenplatz angeboten werden kann.
Es wurden mit allen Trägern Gespräche mit dem Ziel geführt, Plätze für unter Dreijährige zu schaffen. In Hofheim am Taunus stehen in den kommenden Jahren geringe
freie Platzkapazitäten zur Umwandlung von Kindergarten- zu Krippenplätzen zur Verfügung. Bei allen Trägern besteht das Interesse und die Bereitschaft sich hier zu engagieren.
Grundsätzlich zeigt die nach wie vor steigende Nachfrage nach U3-Plätzen im RheinMain-Gebiet, verbunden auch mit Wünschen nach Sharing-Plätzen für zwei bzw. drei
Tage in der Woche, dass hier weiterhin Handlungsbedarf besteht. Es wird als realistisch angesehen, dass in den Ballungsräumen ein Betreuungsbedarf von über 50%
der unter Dreijährigen besteht. Auch in dieser Frage zeigen sich die Träger zunehmend gesprächsbereit, während sich die Trägerverbände eher restriktiv verhalten.
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Hofheim
In der Kindertagesstätte „Glückskinder GmbH“ im Stegskreuz stehen 40 Plätzen für
unter Dreijährige zur Verfügung.
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul bietet 30 Plätze für unter Dreijährige
an. Die Johannesgemeinde hat ihre Kindertagesstätte in der Kurhausstraße um 20
Krippenplätze erweitert.
Die Hofheimer Wohnungsbau GmbH hat das neue Kinder- und Familienhaus Nord
fertiggestellt. In Trägerschaft des VdJJ e.V. sind hier 21 Plätze für Kinder unter drei
Jahren und 24 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, entstanden.
Marxheim
Der Caritasverband hat seine Kindertagesstätte mit 10 Krippenplätzen ausgebaut.
Neben den 20 Plätzen in der Kindertagesstätte St. Georg hat die MontessoriFördergemeinschaft e.V. am Standort in der Schloßstraße zwei Gruppen mit insgesamt 20 Plätzen für unter Dreijährige eröffnet.
In der Internationalen Kindertagesstätte Römerlager könnten zum September 2014
25 Kindergartenplätze in 12 Krippenplätze umgewandelt werden. Hierzu sind geringe
Umbaumaßnahmen nötig. Zur Zeit erarbeitet die Einrichtung die nötigen Rahmenbedingungen, besucht Fortbildungen, hospitiert in anderen Krippeneinrichtungen, sodass in den kommenden Monaten der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt werden wird.
Erste Gespräche deuten an, dass die Kindertagesstätte St. Bonifatius einen so hohen
Sanierungsbedarf hat, dass ein Neubau wahrscheinlich die kostenbewusstere Lösung
darstellt. Sollte sich der Träger, die kath. Kirchengemeinde St. Georg und St. Bonifatius
gemeinsam mit dem Bistum Limburg zu einer Baumaßnahme entschließen, müssen
Vertragsverhandlungen geführt werden. Deren Ergebnis sollte nicht nur die Kostenverteilung beinhalten, sondern auch die Angebotsstruktur der Kita mit der Neuschaffung von U3-Plätzen vereinbaren.
Diedenbergen
In Diedenbergen wird die Nachfrage nach U3-Plätzen überwiegend von „Mary Popins e.V.“ und Tagespflegestellen gedeckt, bzw. sind noch freie Plätze vorhanden.
Mittelfristig ist zu prüfen, ob dieses Angebot ausreichend ist.
Lorsbach
Bei den „Lorsbacher Hummelchen e.V.“ stehen 13 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung.
Langenhain
Im Evangelischen Kinder- und Familienhaus Langenhain stehen seit 2010 in 2 Krippengruppen 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Sollten künftig weiterhin freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, wird mit dem Träger verhandelt,
diese in Krippenplätze umzuwandeln.
Wallau
Hier stehen in der Kindertagestätte Kids Wallau insgesamt 16 Plätze für U3-Kinder zur
Verfügung. Dieses Kinderhaus bietet Gewerbebetrieben die Möglichkeit, für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie in Hofheim am
Taunus leben oder in der näheren Umgebung wohnen, Belegrechte für Betreuungsplätze einzukaufen.
Die Evangelischen Kirchengemeinde Wallau bietet seit Sommer 2012 einige Plätze für
Krippenkinder in der Kindertagesstätte Arche an.
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Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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Wildsachsen
In der dreigruppigen Kindertagesstätte in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde stehen inzwischen zwei Kindergartengruppen und eine Krippengruppe zur
Verfügung. Zur Sicherung der notwendigen Betriebserlaubnis sind noch kleine Umbauten im Sanitärbereich im 1. OG notwendig.
Plätze in Kindertagespflege
Das Anwerben von neuen Tagespflegepersonen wird ebenfalls verstärkt. Allerdings ist
auf Hinweis des Main-Taunus-Kreises zu bedenken, dass der Vermittlungserfolg von
Tagespflegeplätzen, anders als bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten, wesentlich von den individuellen Kriterien der Eltern und der Tagespflegeperson abhängig ist.
Die Zahl der Tagespflegestellen hat im vergangenen Jahr um mind. 10% abgenommen. Nach Auskunft des Main-Taunus-Kreises sind durch die genaue Erfassung, Überprüfung und Planung die Daten zur Tagespflege heute aktueller. Die Fluktuation der
Tagesmütter hat zugenommen, da diese Art der Berufstätigkeit ein Nebenerwerb
während der eigenen Familienphase darstellt und nach Beendigung dieser wieder
aufgegeben wird.
Betreuung von Hofheimer Kindern in Kindertagesstätten in anderen Kommunen
Einige Hofheimer Kinder besuchen Kinderbetreuungseinrichtungen außerhalb Hofheims, zu geringem Teil begründet durch den Wunsch nach einer anderen pädagogischen Ausrichtung, überwiegend bedingt durch den Mangel an Plätzen in Hofheim
bzw. durch die gewünschte Nähe zum Arbeitsplatz (Wiesbaden und Frankfurt) der
Eltern.
16 Maßnahmenplanung zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs
auf einen Kindergartenplatz der über Dreijährigen bis zur Einschulung
Nachdem wir im vorangegangenen Kindertagesstättenbedarfsplan über Jahrgangsbreiten von 306 Kindern (damals 2010) geklagt haben, lebten zum Stichtag
30.06.2013 327 Kinder des Geburtsjahrgangs 2010 in Hofheim am Taunus. Und dabei
stellt dieses Jahr, verglichen mit den folgenden Jahren 2011(387 Kinder) und 2012
(367 Kinder) den schwächsten Jahrgang dar. Es gibt zwar Schwankungen von Jahrgang zu Jahrgang, doch ist der Jahrgang 2010 überhaupt der schwächste Jahrgang
weit bis in die 50er Jahrgänge hinein. Schwankungen von bis zu 15% pro Jahr sind
keine Seltenheit. Der schwache Geburtsjahrgang 2010 erklärt auch die aktuellen
vorhandenen Überkapazitäten an Kindergartenplätzen. Doch schon im kommenden
Jahr und in 2015 werden diese Plätze von den starken Jahrgängen 2011 und 2012 in
Anspruch genommen.
Es scheint gesichert, dass Hofheim für junge Familie ein attraktiver Wohnstandort ist.
Doch ist schwer einzuschätzen, welche Bevölkerungsgruppen zukünftig vorzugsweise
nach Hofheim zuziehen, wie sich die Konjunktur in den kommenden Jahren auf die
Geburtenzahlen auswirken wird und wie Hofheim in der Konkurrenz zu anderen Städten zwischen Wiesbaden und Frankfurt und nördlich von Frankfurt als Wohnstadt für
junge Familien bestehen wird.
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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Hofheim
Zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 standen für alle zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Kinder Plätze zur Verfügung. Die Neuaufnahmen von Kindern, die im
Laufe des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, werden von den Einrichtungen in Hofheim-Nord gemeinsam bewältigt.
Es besteht in den Schulgrenzbezirken Pestalozzi und Steinberg aktuell ein kleiner
Mangel an Plätzen, der primär wie bisher, durch Überangebote im Stadtteil Marxheim ausgeglichen werden kann.
Marxheim
Im Stadtteil Marxheim ist wie in der Vergangenheit sicher, dass der Rechtsanspruch
wohnortnah erfüllt werden kann und dass mit der Überkapazität, die insbesondere
durch die besonderen pädagogischen Angebote der Montessori-Fördergemeinschaft, des Caritasverbandes, des Drehpunkts, der Waldkindergartengruppe und des
Kinderhauses Spatzennest, zustande kommt, Fehlkapazitäten in anderen Stadtteilen
ausgeglichen werden können.
Diedenbergen
Im Stadtteil Diedenbergen steht in den beiden Kindertagesstätten „Kunterbunt“ und
„Frechdachs“ eine ausreichende Anzahl an Kindergartenplätzen zur Verfügung.
Wallau
Im Stadtteil Wallau zeigt sich durch die Umwandlung von Kitaplätze in Krippenplätze
in der Kita Arche in diesem und den nächsten Jahren eine minimale Unterversorgung. Ab 2015 rechen wir wieder mit freien Kindergartenplätzen, die dann noch in
Krippenplätze umgewandelt werden können.
Wildsachsen
In diesem Kindergartenjahr stehen ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung. Im
kommenden Jahr müssen die Planzahlen kurzfristig überprüft werden um zu sehen,
ob die errechnete Unterversorgung mit Kindergartenplätzen sich weiterhin so darstellt
und welche Lösungsvorschläge gemeinsam mit dem Träger ergriffen werden können.
Langenhain
Im Stadtteil Langenhain sind die neuen Wohnungen in der Wohnanlage „Am Sonnenhang“ und im Neubaugebiet am Ortseingang bezogen. Mit Eröffnung des neuen
Kinder- und Familienhauses Langenhain ist unter anderem eine neue Kindergartengruppe entstanden und 20 Plätze für unter Dreijährige wurden neu geschaffen. Hier
entwickeln sich die Planzahlen gegenläufig zu den Wildsächser Planzahlen. Mittelfristig können hier weitere Plätze für Krippenkinder entstehen.
Lorsbach
Es ist abzusehen, dass die Versorgung mit Kindergartenplätzen in Lorsbach in den
nächsten Jahren gesichert ist.
Betreuung von Hofheimer Kindern in Kindertagesstätten in anderen Kommunen
Rund 25 Hofheimer Kinder besuchen Kindergärten außerhalb Hofheims, während
rund 15 auswärtige Kinder Hofheimer Kindergärten besuchen, teilweise begründet
durch den Wunsch nach einer anderen pädagogischen Ausrichtung oder durch die
gewünschte Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern.
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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17 Maßnahmenplanung zum Ausbau der Hofheimer Betreuungsoffensive an Grundschulen
Hofheim
Das Schulkinderhaus Taubenschlag an der Steinbergschule in Trägerschaft der Ev.
Johannesgemeinde, bietet zurzeit 119 Kindern bis 16.30 Uhr Platz zum Spielen, Toben,
Lachen, Mittagessen und Hausaufgaben machen. Räume der Steinbergschule werden am Nachmittag mitgenutzt.
Die Zahl der angemeldeten Kinder steigt zum nächsten Schuljahr weiter an. Daher
wird geprüft, ob und wie das Betreuungsangebot in den ehemaligen Räumen der
Neuapostolischen Kirchengemeinde im Altenhainer Weg erweitert werden kann. Hier
wird gleichzeitig mit der Bedarfsplanung eine Beschlussvorlage des Magistrats an die
Stadtverordneten-versammlung erarbeitet.
Die Stadt Hofheim konnte in einer angemieteten Containeranlage, gemeinsam mit
dem Main-Taunus-Kreis, ein ausgeweitetes Raumangebot für das Betreuungsangebot an der Pestalozzischule für 116 Kinder sicherstellen. Seit 01.01.2014 werden in diesen Räumen und in Räumen der Schule auch die ehemaligen Hortkinder vom Hort
St. Peter und Paul betreut. In Folge der Zusammenführung mit dem Betreuungsangebot wurde es möglich, die ehemaligen Hortplätze insgesamt auf 50 neue Plätze bis
17.00 Uhr zu erweitern.
Marxheim
Der Anne-Frank-Hort des Caritasverband Main-Taunus e.V. und das in städtischer
Trägerschaft stehende Betreuungsangebot an der Heiligenstockschule betreuen
Grund-und Förderstufenkinder außerhalb der Unterrichtszeiten.
Die Heiligenstockschule ist in 2012 in das Landesprogramm Ganztagsschule nach
Maß aufgenommen worden. Der Main-Taunus-Kreis erstellt den Neu- und Umbau des
notwendigen Ganztag-Raumangebots für das Betreuungsangebot. Der Umzug des
Anne-Frank-Horts in die neuen Räume, finanziert von der Stadt Hofheim, an der Heiligenstockschule ist für die Osterferien 2014 geplant.
2009 wurde für das städtische Betreuungsangebot an der Heiligenstockschule mit der
Erweiterung der Containeranlage eine bedarfsgerechte Übergangslösung geschaffen. Aktuell werden dort 200 Kinder betreut.
Bis zum Umzug in die vom Main-Taunus-Kreis im 2. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahmen an der Heiligenstockschule fertiggestellten neuen Betreuungsräume
(voraussichtlich 2015), stellt die Schule Ausweichräume zur Verfügung.
Das Schulkinderhaus an der Marxheimer Schule, in Trägerschaft des Vereins zur
Schulkinderbetreuung in der Marxheimer Schule e.V., wurde von der Stadt Hofheim
saniert und ausgebaut.
Der Verein zur Schulkinderbetreuung sichert mit seinem Betreuungsangebot bis 16.30
Uhr (incl. Mittagessen-Angebot und Hausaufgabenbegleitung) eine bedarfsgerechte
Betreuung der Marxheimer Grundschulkinder am Nachmittag.
Da die Betreuungszahlen in den letzten Jahren stetig angestiegen sind, gelingt es
aktuell noch mithilfe der Nutzung von Klassenräumen für die Hausaufgabenbegleitung, alle angemeldeten Kinder adäquat zu betreuen.
Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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Diedenbergen
Das Betreuungsangebot an der Philipp-Keim-Schule (bis 14:00 Uhr) und die Hortplätze
(bis 16:30 Uhr) in den evangelischen Kindertagesstätten Kunterbunt und Frechdachs,
alle in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde Diedenbergen, bieten ein vielfältiges
Nachmittagsangebot für Grundschulkinder in Diedenbergen. Seit Sommer 2013 stehen zusätzlich Betreuungsplätze bei Mary Popins e.V. und Gym-Y Schulkinderbetreuung bereit und runden so das differenzierte Angebot ab.
Langenhain
2011 ist das Betreuungsangebot der Wilhelm-Busch-Schule, in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Langenhain in das neue Kinder- und Familienhaus Langenhain eingezogen. Hier stehen aktuell für 122 Kinder bis 17.00 Uhr Räume für Freizeitangebote, Hausaufgaben, Bewegungsangebote, Mittagessen und viele andere
Aktivitäten zur Verfügung. Das große Außenspielgelände steht allen Betreuungskindern zur Verfügung.
Lorsbach
An der Lorsbacher Schule bietet die Ev. Kirchengemeinde Lorsbach eine Schulkinderbetreuung mit Mittagessen bis 16.00 Uhr an. Aktuell nutzen ca. 75 Schulkinder das
Betreuungsangebot. Die Schulleitung stellt der Betreuungseinrichtung für die Hausaufgaben einen Klassenraum zur Verfügung.
Das Schulhofgelände kann von der Schulbetreuung als Außenspielfläche genutzt
werden.
Wallau
Seit 2007 ist der Caritasverband Main-Taunus e.V. Träger der Schulbetreuung an der
Taunusblickschule und hat das Angebot nach Umbaumaßnahmen stark ausgeweitet. Inzwischen nutzen bis zu 77 Kinder die Schulbetreuungseinrichtung.
Die gestiegene Zahl der angemeldeten Kinder erforderte eine räumliche Erweiterung
des Angebots. Ab 01.02.2014 steht dem Betreuungsangebot zusätzlich eine Containeranlage mit 180 m² zur Nutzung zur Verfügung.
Betreuung von Hofheimer Kindern in Kindertagesstätten anderer Kommunen
Wenige Hofheimer Kinder besuchen Horte außerhalb Hofheims. Gründe dafür sind
u.a. der Wunsch der Eltern nach einer spezifischen pädagogischen Ausrichtung; seltener auch der nicht zur Verfügung stehende Betreuungsplatz zum Wunschtermin
oder die beabsichtigte Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern.
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Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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18 Bedarfsdeckung im Krippenalter (0 bis 3 Jahre)
Es wird im Jahr 2013/2014 von einem Bedarf von 39%, im Jahr 2014/2015 von einem
Bedarf von 41% und im Jahr 2015/2016 von einem Bedarf von 43% aller Kinder unter
drei Jahren ausgegangen.
19 Bedarfsdeckung im Kindergartenalter (3 Jahre bis zur Einschulung)
Es wird von einem Bedarf an Plätzen für 95% aller Kindergartenkinder in 4 Jahrgängen
ausgegangen. Neben der Anzahl der Kindergartenkinder hat die schwankende Anzahl an Integrationsmaßnahmen Auswirkungen auf den Bedarf.
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20 Bedarfsdeckung im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre)
Im Main-Taunus-Kreis wird aktuell von einem Bedarf an Plätzen von zur Zeit 60 % aller
Grundschulkinder ausgegangen. Bereits heute ist sichtbar, dass der Bedarf in Hofheim über 60% liegt. Der Bedarfsbalken stellt 60% dar, der Bedarf liegt jeweils höher.
21 Ausblick
Die große Aufgabe, familienfreundliche Lebensqualität in Hofheim am Taunus
aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, bleibt auch zukünftig eine notwendige Investition in die Zukunftssicherung einer prosperierenden Kommune.
Die gemeinsame Schaffung von kinder-, jugend- und familienfreundlichen Lebensbedingungen muss auch künftig in Hofheim am Taunus als kommunale Zukunftssicherung verstanden werden.
Kinder-und familienfreundliche Rahmenbedingungen sind hierbei grundlegende
Voraussetzungen für ein nachhaltig sozial ausgerichtetes Miteinander.
Kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen sind wichtige Voraussetzungen für eine soziale und zukunftsorientierte Stadt.
Insbesondere ist eine gut funktionierende Kindertagesbetreuung für Eltern ein
wichtiges Qualitätskriterium, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu
können.
Zentrale Aufgabe der heutigen Gesellschaft ist daher die Bereitstellung und Entwicklung zahlreicher, aber dennoch differenzierter Angebote von hoher Qualität.
Dazu gehören ein sozialräumlich passend aufgestelltes Netz von Kindertagesstätten, Schulbetreuungseinrichtungen, Horten und Tagespflege.
Kindertagesbetreuung ist dabei ein wichtiger Aspekt der Alltagswirklichkeit von Eltern. Speziell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als eine der zentralen AufMagistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Fachbereich Bürgerdienste
Fachdienst Kinderbetreuung, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
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gaben der heutigen Gesellschaft hängt direkt von einem qualitativ hochentwickelten und sozialräumlich strategisch aufgestellten Netz von Kindertagesstättenangeboten bzw. alternativen Betreuungsformen wie Tagespflege, ab.
Der demografische Wandel und die gestiegene beruflich erforderliche Mobilität
mit ihren Wanderungsbewegungen, stellen uns heute vor große Herausforderungen.
Eine Politik, die in Familien investiert, ist in diesem Sinne ressourcenfördernd und sichert damit auch für die nachfolgenden Generationen das „Überleben“ einer
Kommune.
Hinter dem verstärkten kommunalen Engagement stehen die gesellschaftliche
Verantwortung und der standortpolitische Nutzen. Die Bedeutung von Familien für
die zukünftige Entwicklung der Städte ist auf breiter Ebene längstens erkannt worden. Nicht nur der demografische Wandel, sondern auch die gestiegene Mobilität und Arbeitsmarktflexibilität stellt uns vor große Herausforderungen.
Der Ballungsraum Rhein-Main, dem die Stadt Hofheim am Taunus zugehörig ist,
gilt aktuell im Vergleich zu manch anderen Regionen, wie z.B. Nordhessen, als
prosperierend und bevölkerungsstark.
Dennoch bleibt es wichtig, kommunal weiterhin die richtigen Weichen für das
Wohlbefinden von Familien im Gemeinwesen zu stellen.
Familien, die zwischen mehreren Wohn-und Arbeitsorten wählen können, orientieren sich selten ausschließlich am Arbeitsplatzangebot, sondern ziehen verstärkt
bei ihrer Entscheidung die sogenannten weichen Faktoren in Betracht:
Dazu gehören neben einer passenden Infrastruktur, die bereits oben beschriebene Vielfalt und Qualität der Kinderbetreuung.
Familien wollen dort ihren Lebens-und Arbeitsmittelpunkt haben, wo sie sich wohl
fühlen und ihre Kinder die besten Bedingungen zum Aufwachsen haben.
Neben stark schrumpfenden und alternden Regionen wird es nach wie vor prosperierende Regionen mit jungen Menschen, wie der Ballungsraum Rhein-Main,
geben. Diese Entwicklung können Kommunen, wie Hofheim entscheidend durch
die Schaffung von bedarfsgerechten Lebensbedingungen für junge Familien mit
beeinflussen.
Nach dem schwachen Geburtsjahrgang 2010 stimmen die stärkeren Jahrgänge
2011-2013 verhalten optimistisch.
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