25. Sitzung.pmd - Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90 Bremen
Transcription
25. Sitzung.pmd - Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90 Bremen
Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung am 02. 07. 08 1834 (A) ortes Bremen angesehen. So erwägt die BLG Logistics Group die Etablierung eines entsprechenden Binnenhubs im Neustädter Hafen. Auch unterstützt die Freie Hansestadt Bremen entsprechende Aktivitäten durch die Baumaßnahmen im Wendebecken des Nordhafens in Bremerhaven. Direkt am Seecontainerterminal entstehen Abfertigungskapazitäten für den Short-Sea- und Binnenschiffsverkehr. Anfrage 13: Verbraucherinformationsgesetz Wir fragen den Senat: Erstens: An welche Institutionen in Bremen können sich die Bürger und Bürgerinnen wenden, wenn sie Auskünfte zum Beispiel zur Pestizidbelastung von Lebensmitteln erhalten möchten? Zweitens: Nach welcher Gebührenordnung sind die Kosten für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz festgelegt? Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner, und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort des Senats: (B) Zu Frage 1: Bürgerinnen und Bürger können sich mit Anfragen unter Bezugnahme auf das Verbraucherinformationsgesetz an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremens, das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin oder an das Referat 32 „Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Pflanzenschutz“ bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wenden. Zu Frage 2: Gebühren für die entstehenden Kosten für Auskünfte werden nach der Gesundheitskostenverordnung erhoben. Anfrage 14: Familienkasse Wir fragen den Senat: Erstens: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die durch die Auflösung der Familienkasse in Bremerhaven entstandene Bürgerferne zu beheben? Zweitens: Wie lange dauert die durchschnittliche Bescheidung von Kindergeldanträgen? desministerium für Finanzen. Die Länder und somit auch der Senat haben in Angelegenheiten der Familienkasse keine Zuständigkeit. Auch ist die Familienkasse nicht der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet und somit auch dem Einfluss des Verwaltungsrates beziehungsweise der Verwaltungsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit auf regionaler Ebene entzogen. Gleichwohl hat der Senat die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit um Stellungnahme zu den Vorwürfen bezüglich der Missstände in der Familienkasse und um Prüfung der Einrichtung einer Zweigstelle der Familienkasse in Bremerhaven gebeten. Zu Frage 2: Trotz wiederholter Nachfrage war es dem Senat bisher nicht möglich, seitens der Familienkasse Auskünfte über die konkrete Situation der Familienkasse in Bremen, unter anderen im Hinblick auf Bearbeitungszeiten beziehungsweise Bearbeitungsrückstände, zu erhalten. Es wird seitens der Zentrale der Familienkasse in Nürnberg die Auffassung vertreten, dass es hier grundsätzlich keine Probleme gäbe. Zu Frage 3: Die Bitte des Senats um Prüfung der Einrichtung einer Zweigstelle der Familienkasse in Bremerhaven wurde mit dem Hinweis auf die Ende 2004 getroffene geschäftspolitische Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zur Zusammenlegung der ehemals 179 auf jetzt 102 Familienkassen und ansonsten funktionierender Geschäftsprozesse seitens der Zentrale der Familienkasse in Nürnberg zunächst abgelehnt. Die bisher leider erfolglosen Anstrengungen des Senats zur Verbesserung der Serviceleistungen der Familienkasse waren in der Folge Anlass für ein Schreiben des Staatsrates Dr. Schuster an das zuständige Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, in dem noch einmal auf den unbefriedigenden Zustand bei der Familienkasse Bremen insbesondere für Bremerhavener und Bremerhavenerinnen hingewiesen wurde. Auch wurde in diesem Schreiben die Bitte um Einrichtung einer Zweigstelle der Familienkasse Bremen in Bremerhaven geäußert. Eine Antwort auf dieses Schreiben ist noch nicht erfolgt. Drittens: Welche Möglichkeit sieht der Senat, auf die Bundesagentur für Arbeit dahingehend einzuwirken, dass die Serviceleistungen der Familienkasse insbesondere für die Bremerhavener/Bremerhavenerinnen besser werden? Wie zu Frage 1 bereits beantwortet, hat der Senat mangels Zuständigkeit keine Möglichkeiten, in Angelegenheiten der Familienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit unmittelbar einzuwirken. Frau Böschen, Schildt, Dr. Sieling und Fraktion der SPD Anfrage 15: Katastrophenschutz im Land Bremen Wir fragen den Senat: Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Familienkasse ist eine „Besondere Dienststelle“ der Bundesagentur für Arbeit und unterliegt fach- und rechtsaufsichtlich dem Bun- (C) Erstens: Wie viele Sirenen zur Warnung vor Katastrophen beziehungsweise Terroranschlägen sind in Bremen und Bremerhaven in Betrieb, und wie beurteilt der Senat den Zustand der Anlagen? (D)