Landratsamt Mühldorf a. Inn

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Landratsamt Mühldorf a. Inn
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Gesundheitsamt
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für
Schwangerschaftsfragen
Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes stellen ein großartiges Ereignis dar, mit dem aber oft auch
viele Fragen und Veränderungen verbunden sind.
Mit unserer
möchten wir Ihnen einen
Überblick über alles Wichtige geben. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für Ihre individuelle Lebenssituation müssen nicht alle Punkte wichtig sein.
In der Schwangerschaft:
Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichten
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Bei Arbeitslosengeldbezug Schwangerschaft der Agentur für Arbeit melden
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ggf. Mehrbedarf und einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft und Geburt beantragen
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Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt
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
bestehen Fragen / Sorgen bzgl. vorgeburtlicher Untersuchungen / Pränataldiagnostik?
liegt Schwangerschaftsdiabetes vor?
Ihr persönlicher Gesundheitscheck:
 das Rauchen aufgehört? (wir beraten Sie gerne und kostenlos hierzu – kontaktieren Sie uns)


den Konsum von Alkohol eingestellt?
Schwangerschaftsgymnastik / Geburtsvorbereitungskurs / Kontakt Hebamme

Geburtsklinik/Geburtshaus besichtigen, Anmeldung

Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen



frühestens sieben Wochen vor der Geburt Bestätigung vom Frauenarzt ausstellen lassen
in Ausnahmefällen einmaliges Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen
(www.bundesversicherungsamt.de )

Gedanken bezüglich Elternzeit machen

sofern Partner Elternzeit gleich nach der Geburt nehmen möchte, spätestens 7 Wochen vor
errechnetem Geburtstermin beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen
Klinikkoffer packen und Vorbereitungen für die erste Zeit zu Hause treffen

Eventuell Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen

(wegen Kostenübernahme einer Haushaltshilfe zur Kinderversorgung während des Klinikaufenthaltes)
Bei weiteren Fragen oder in schwierigen Situationen stehen wir Ihnen vor der Geburt Ihres Kindes,
sowie nach der Geburt als
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
gerne zur Verfügung: – telefonisch – persönlich – per E-mail.
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Anschrift:
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für
Schwangerschaftsfragen
Landratsamt – Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Tel. Nr. 08631/699-522, -526, - 527
E-mail: [email protected]
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag:
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 13:00 Uhr
Nach der Geburt:
Geburtsurkunde beantragen
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beim Standesamt des Krankenhauses, in dem Sie entbunden haben
(KH Mühdorf- Rathaus Mühldorf, KH Wasserburg-Rathaus Wasserburg etc.)
Krankenversicherung für das Kind beantragen
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Geburtsurkunde der Krankenkasse zuschicken (Mutterschaftsgeld)
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Rückbildungsgymnastik – Hebammennachsorge
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Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen

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spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit
während der Elternzeit kostenlose gesetzliche Krankenversicherung
Kindergeld beantragen bei der Agentur für Arbeit oder Familienkasse

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[email protected] / Tel: 08004555530
bzw. Familienkasse / Agentur für Arbeit Pfarrkirchen, 84391 Pfarrkirchen
jetzt auch onlinegestützt möglich unter www.familienkasse.de
Kinderzuschlag beantragen bei geringem Einkommen
 Ansprechpartner Familienkasse (wie Kindergeld)
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Elterngeld Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
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(Den Elterngeldantrag erhalten Sie mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes beim Standesamt
oder im Internet unter www.zbfs.bayern.de)
Empfänger von ALG II: Geburt der Agentur für Arbeit mitteilen
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Wohngeldbezieher: Geburt der Wohngeldstelle melden
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Nichteheliche Kinder:
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Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder beim Amt für Jugend und Familie beantragen
auch vor der Geburt schon möglich
das gemeinsame Sorgerecht kann beim Amt für Jugend und Familie beantragt werden
Alleinerziehende: das Amt für Jugend und Familie kümmert sich auf Antrag um:
 die Vaterschaftsanerkennung für Ihr Kind

die Unterhaltsverpflichtung des Vaters
Unterhaltsvorschuss bei Zahlungsunfähigkeit oder –unwilligkeit des Kindsvaters beim Amt für
Jugend und Familie beantragen
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.... außerdem nicht vergessen:
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Alles Gute wünscht Ihnen Ihre
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt – Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn
www.schwanger-in-muehldorf.de