Landratsamt Mühldorf a. Inn
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Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes stellen ein großartiges Ereignis dar, mit dem aber oft auch viele Fragen und Veränderungen verbunden sind. Mit unserer möchten wir Ihnen einen Überblick über alles Wichtige geben. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Ihre individuelle Lebenssituation müssen nicht alle Punkte wichtig sein. In der Schwangerschaft: Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichten Bei Arbeitslosengeldbezug Schwangerschaft der Agentur für Arbeit melden ggf. Mehrbedarf und einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft und Geburt beantragen Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt bestehen Fragen / Sorgen bzgl. vorgeburtlicher Untersuchungen / Pränataldiagnostik? liegt Schwangerschaftsdiabetes vor? Ihr persönlicher Gesundheitscheck: das Rauchen aufgehört? (wir beraten Sie gerne und kostenlos hierzu – kontaktieren Sie uns) den Konsum von Alkohol eingestellt? Schwangerschaftsgymnastik / Geburtsvorbereitungskurs / Kontakt Hebamme Geburtsklinik/Geburtshaus besichtigen, Anmeldung Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen frühestens sieben Wochen vor der Geburt Bestätigung vom Frauenarzt ausstellen lassen in Ausnahmefällen einmaliges Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen (www.bundesversicherungsamt.de ) Gedanken bezüglich Elternzeit machen sofern Partner Elternzeit gleich nach der Geburt nehmen möchte, spätestens 7 Wochen vor errechnetem Geburtstermin beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen Klinikkoffer packen und Vorbereitungen für die erste Zeit zu Hause treffen Eventuell Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen (wegen Kostenübernahme einer Haushaltshilfe zur Kinderversorgung während des Klinikaufenthaltes) Bei weiteren Fragen oder in schwierigen Situationen stehen wir Ihnen vor der Geburt Ihres Kindes, sowie nach der Geburt als Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen gerne zur Verfügung: – telefonisch – persönlich – per E-mail. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Anschrift: Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt – Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn Töginger Str. 18 84453 Mühldorf a. Inn Tel. Nr. 08631/699-522, -526, - 527 E-mail: [email protected] Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 13:00 Uhr Nach der Geburt: Geburtsurkunde beantragen beim Standesamt des Krankenhauses, in dem Sie entbunden haben (KH Mühdorf- Rathaus Mühldorf, KH Wasserburg-Rathaus Wasserburg etc.) Krankenversicherung für das Kind beantragen Geburtsurkunde der Krankenkasse zuschicken (Mutterschaftsgeld) Rückbildungsgymnastik – Hebammennachsorge Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit während der Elternzeit kostenlose gesetzliche Krankenversicherung Kindergeld beantragen bei der Agentur für Arbeit oder Familienkasse [email protected] / Tel: 08004555530 bzw. Familienkasse / Agentur für Arbeit Pfarrkirchen, 84391 Pfarrkirchen jetzt auch onlinegestützt möglich unter www.familienkasse.de Kinderzuschlag beantragen bei geringem Einkommen Ansprechpartner Familienkasse (wie Kindergeld) Elterngeld Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (Den Elterngeldantrag erhalten Sie mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes beim Standesamt oder im Internet unter www.zbfs.bayern.de) Empfänger von ALG II: Geburt der Agentur für Arbeit mitteilen Wohngeldbezieher: Geburt der Wohngeldstelle melden Nichteheliche Kinder: Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder beim Amt für Jugend und Familie beantragen auch vor der Geburt schon möglich das gemeinsame Sorgerecht kann beim Amt für Jugend und Familie beantragt werden Alleinerziehende: das Amt für Jugend und Familie kümmert sich auf Antrag um: die Vaterschaftsanerkennung für Ihr Kind die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Unterhaltsvorschuss bei Zahlungsunfähigkeit oder –unwilligkeit des Kindsvaters beim Amt für Jugend und Familie beantragen .... außerdem nicht vergessen: ________________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Alles Gute wünscht Ihnen Ihre Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt – Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn www.schwanger-in-muehldorf.de