Volksbank Hunsrück-Nahe eG Offenlegungsbericht nach § 26a

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Volksbank Hunsrück-Nahe eG Offenlegungsbericht nach § 26a
Volksbank Hunsrück-Nahe eG
Offenlegungsbericht
nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff.
Solvabilitätsverordnung
per 31.12.2012
Einleitung
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ........................................................................................................................................... 3
2
Risikomanagement ............................................................................................................................ 4
3
Eigenmittel ......................................................................................................................................... 5
4
Adressenausfallrisiko ......................................................................................................................... 7
5
Marktrisiko ........................................................................................................................................ 10
6
Operationelles Risiko ....................................................................................................................... 10
7
Beteiligungen im Anlagebuch .......................................................................................................... 10
8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ................................................................................................ 12
9
Verbriefungen .................................................................................................................................. 13
10
Kreditrisikominderungstechniken ..................................................................................................... 14
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................. 15
Offenlegungsbericht gem. Solvabilitätsverordnung
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2
Einleitung
1 Einleitung
Anforderungen
an die Offenlegung
Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) veröffentlicht. Darin sind die in der Bankenrichtlinie
(2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) vorgegebenen europäischen Mindesteigenkapitalstandards bzw. die entsprechenden äquivalenten Vorgaben der Baseler Eigenmittelempfehlung („Basel II“) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I (GS I) und konkretisiert die in § 10
KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, mit der Zulassung moderner Risikobewertungsverfahren, der Anerkennung von Kreditminderungstechniken und der Orientierung an der
Risikotragfähigkeit der Institute eine am Risikoprofil der Institute orientierte risikosensitive Messung, Bewertung und Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital zu erreichen. Die Ergebnisse aus der Anwendung moderner Risikobewertungsverfahren
sollen in die interne Steuerung der Kreditinstitute einfließen und diese verbessern
helfen. Die Offenlegung verfolgt als dritte Säule von Basel II das Ziel einer höheren
Markttransparenz und Marktdisziplin, in dem den Marktteilnehmern wichtige Informationen zur Beurteilung des Risikoprofils und der Eigenkapitalausstattung eines Instituts bzw. einer Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Dahinter steht die Erwartung,
dass gut informierte Marktteilnehmer in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen die
Kreditinstitute bevorzugen, die über eine risikobewusste Geschäftsführung und ein
wirksames Risikomanagement verfügen.
Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§
319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet
uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die
eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken sowie die durchgeführten Verbriefungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Die Regelungen müssen auch die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts vorsehen. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die
nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. In diesen Fällen legen wir
den Grund für die Nichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen
allgemeine Angaben zu den rechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen,
es sei denn, diese wären ebenfalls als rechtlich geschützt oder vertraulich einzustufen.
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Risikomanagement
2 Risikomanagement
Geschäfts- und
Risikostrategie
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist
der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in
der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge
zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Risikosteuerung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Lagebericht unter Punkt:
„II. Darstellungen der Lage sowie der Chancen und Risiken der voraussichtlichen
Entwicklung der Volksbank Hunsrück-Nahe eG“
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Eigenmittel
3 Eigenmittel
Eingezahltes
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 250,00 EUR, die PflichteinzahKapital und Haft- lung darauf beläuft sich auf 25,00 EUR.
summe
Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 250,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist nicht begrenzt.
Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich
der Eigenmittel eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die
Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
Modifiziertes
verfügbares
Eigenkapital
Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2012 wie folgt zusammen (in TEUR):
81.837
Kernkapital
davon: eingezahltes Kapital
10.680
davon: sonstige anrechenbare Rücklagen
58.350
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
0
davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
nach §340g HGB
23.900
davon: andere und landesspezifische
Kernkapitalbestandteile
0
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
0
davon bereits abgezogen: Sonstige Abzugspositionen
vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG
11.093
darunter: Abzugspositionen nach §10 Abs. 6
und 6a KWG
+
11.057
Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach
Abzug der Abzugspositionen gemäß
§ 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
=
27.747
Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
109.584
Drittrangmittel nach §10 Abs. 2c KWG
0
nachrichtlich:
Summe Abzugspositionen nach §10 Abs. 6 und 6a KWG
22.115
Summe der Abzugspositionen gem. §10 Abs. 2b S. 2 KWG
11.057
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Eigenmittel
Kapitalanforde- Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrirungen nach
siken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
dem Kreditrisikostandardansatz
Risikopositionen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
Kreditrisiko
Zentralregierungen
29
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
2
Sonstige öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
1.322
626
Unternehmen
20.341
Mengengeschäft
15.394
Durch Immobilien besicherte Positionen
4.019
Investmentanteile
348
Beteiligungen
778
Sonstige Positionen
948
Überfällige Positionen
812
Verbriefungen
0
darunter: Wiederverbriefungen
0
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz/Standardansatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
Eigenkapitalquote
5.380
49.999
Unsere Gesamtkennziffer betrug 17,53 %, unsere Kernkapitalquote 13,09 %.
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Adressenausfallrisiko
4 Adressenausfallrisiko
Definition von
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
„notleidend“
Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
und „in Verzug“ nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach
Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag der Forderungen ohne
Kreditrisikominderungstechniken
775.978
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
480.048
351
Verteilung nach bedeutenden Regionen
Deutschland
EU
Nicht-EU
774.242
188.564
351
1.123
244.420
0
613
47.064
0
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
357.536
0
0
Firmenkunden 1)
418.442
480.050
351
• Verarbeitendes Gewerbe
80.506
24.157
3
• Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
55.048
2.459
16
• Kreditinstitute
66.531
267.042
332
216.357
186.392
0
• Sonstige
1)
Es werden nur solche Branchen dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10 % an der jeweiligen Forderungsart erreichen.
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
310.750
54.065
102
1 bis 5 Jahre
208.045
266.790
100
> 5 Jahre
257.183
159.193
150
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Adressenausfallrisiko
Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem
strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für
allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung
der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR):
Gesamtinanspruchnahme aus
Bestand
notleidenden
Bestand
RückKrediten
EWB stellungen
Hauptbranchen
Privatkunden
Nettozuführg./
Auflösung von
EWB/Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
5.720
2.357
0
863
71
48
8.726
3.681
100
-1.068
149
99
• Verarbeitendes
Gewerbe
3.870
1.975
70
-914
7
4
• Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
3.008
1.019
0
-18
1
0
0
0
0
0
0
0
1.848
687
30
-136
141
95
Firmenkunden
1)
• Kreditinstitute
• Sonstige
1)
Es werden nur solche Branchen dargestellt, die mindestens 10 % am Gesamtvolumen Firmenkunden erreichen.
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 1.113 TEUR.
Der Bestand an Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen beträgt 6.138 TEUR.
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Rückstellungen
PWB
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
wechselkursbedingte
und sonstige Endbestand der
Veränderungen
Periode
Verbrauch
6.604
1.395
1.374
587
0
6.038
326
0
226
0
0
100
1.116
0
3
0
0
1.113
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Adressenausfallrisiko
Anerkannte
Ratingagenturen
sowie Forderungen je Risikoklasse
Für die bonitätsbeurteilungsbezogenen Forderungskategorien Staaten, Banken und
Unternehmen im Depot A wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody‘s und Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von
Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Risikogewicht
in %
(Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
236.223
236.223
10
26.168
26.168
20
117.684
117.684
35
147.068
147.068
50
131.694
131.694
70
0
0
75
365.151
365.151
100
244.617
244.617
150
5.103
5.103
200
0
0
Sonstiges
4.897
4.897
Abzug von den
Eigenmitteln
22.115
22.115
Derivative Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere
Adressenausfall- Zentralbank.
risikopositionen
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 50 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben.
Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimits angerechnet.
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter
Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt:
Angewendete Methode
anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR)
Marktbewertungsmethode
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351
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Marktrisiko
5 Marktrisiko
Verwendete
Methoden
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Marktpreisrisiken Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen keine
Eigenmittelanforderungen.
6 Operationelles Risiko
Verwendeter
Ansatz
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
7 Beteiligungen im Anlagebuch
Verbund
beteiligungen
Wir halten überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
23.619
30.369
Andere
Beteiligungspositionen
8.210
9.048
Beteiligungen
außerhalb des
genossenschaftlichen
Verbundes
0
0
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen
ebenfalls ausschließlich der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen
nicht. Die Beteiligungen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht
abgewichen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.
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Beteiligungen im Anlagebuch
Beteiligungen außerhalb
Geno-Verbund
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
0
0
Andere
Beteiligungspositionen
5
5
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0
0
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Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos
resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz
Messung
gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der
institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit
basieren, berücksichtigt.
•
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
•
Bei der Geschäftsstruktur sind folgende Änderungen vorgesehen: Im Rahmen der Eckwertplanung planen wir in 2013 mit einem moderaten Wachstum von ca. 2,2 % im Kundeneinlagengeschäft und ca. 1,2 % im Kundenkreditgeschäft.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken, bei denen wir die Abweichungen zur individuellen Zinsprognose der Bank berechnen, verwenden wir folgende Zinsszenarien:
•
Plus- und Minusszenarien auf die individuelle Zinsprognose der Bank (meist
die Prognose der WGZ-BANK AG).
Bei dem Plusszenario wird davon ausgegangen, dass die Zinsen nach
12 Monaten mit plus 0,50 % oberhalb der individuellen Zinsprognose liegen.
Bei einem Minusszenario wird davon ausgegangen, dass die Zinsen nach
12 Monaten mit minus 0,50 % unterhalb der individuellen Zinsprognose liegen.
•
Mathematisch errechnete Wahrscheinlichkeitsszenarien auf die aktuelle
Zinsstrukturkurve
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
Plusszenario (+0,50 %)TEUR
Summe
Zeitpunkt und
Bewertung
-1.039
Erhöhung der
Erträge
Minusszenario (-0,50 %)TEUR
+ 116
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei
werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
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Verbriefungen
9 Verbriefungen
Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen
Verbriefungen bestehen bei uns nicht.
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Kreditrisikominderungstechniken
10 Kreditrisikominderungstechniken
Verwendung
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Beschreibung
CDS
Credit Default Swap
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
HGB
Handelsgesetzbuch
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Kreditwesengesetz
OTC
Over-the-Counter
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV Solvabilitätsverordnung
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