Offenlegungsbericht 2012

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Offenlegungsbericht 2012
Volksbank Greven eG
Offenlegungsbericht
nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff.
Solvabilitätsverordnung
per 31.12.2012
und
Offenlegungsbericht im
Sinne der InstitutsVergütungsverordnung
per 31.12.2012
Einleitung
Inhaltsverzeichnis
1
2
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319ff. Solvabilitätsverordnung ............................ 3
1.1
Einleitung .................................................................................................................................... 3
1.2
Risikomanagement ..................................................................................................................... 4
1.3
Eigenmittel .................................................................................................................................. 6
1.4
Adressenausfallrisiko .................................................................................................................. 9
1.5
Marktrisiko ................................................................................................................................ 15
1.6
Operationelles Risiko ................................................................................................................ 15
1.7
Beteiligungen im Anlagebuch ................................................................................................... 16
1.8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch......................................................................................... 17
1.9
Verbriefungen ........................................................................................................................... 19
1.10
Kreditrisikominderungstechniken.............................................................................................. 20
1.11
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 22
Institutsvergütungsverordnung ........................................................................................................ 23
2.1
Angaben zur Einhaltung der Anforderungen ............................................................................ 23
2.2
Daten zur Vergütungssystematik.............................................................................................. 23
Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung
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2
Einleitung
1 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319ff.
Solvabilitätsverordnung
1.1 Einleitung
Anforderungen
an die Offenlegung
Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
(Solvabilitätsverordnung – SolvV) veröffentlicht. Darin sind die in der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) vorgegebenen
europäischen Mindesteigenkapitalstandards bzw. die entsprechenden äquivalenten
Vorgaben der Baseler Eigenmittelempfehlung („Basel II“) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I (GS I) und konkretisiert die in § 10
KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, mit der Zulassung moderner Risikobewertungsverfahren, der Anerkennung von Kreditminderungstechniken und der Orientierung an der
Risikotragfähigkeit der Institute eine am Risikoprofil der Institute orientierte risikosensitive Messung, Bewertung und Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital zu erreichen. Die Ergebnisse aus der Anwendung moderner Risikobewertungsverfahren
sollen in die interne Steuerung der Kreditinstitute einfließen und diese verbessern
helfen. Die Offenlegung verfolgt als dritte Säule von Basel II das Ziel einer höheren
Markttransparenz und Marktdisziplin, in dem den Marktteilnehmern wichtige Informationen zur Beurteilung des Risikoprofils und der Eigenkapitalausstattung eines Instituts bzw. einer Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Dahinter steht die Erwartung,
dass gut informierte Marktteilnehmer in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen die
Kreditinstitute bevorzugen, die über eine risikobewusste Geschäftsführung und ein
wirksames Risikomanagement verfügen.
Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§
319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet
uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die
eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken sowie die durchgeführten Verbriefungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Die Regelungen müssen auch die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts vorsehen. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die
nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. In diesen Fällen legen wir
den Grund für die Nichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen
allgemeine Angaben zu den rechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen,
es sei denn, diese wären ebenfalls als rechtlich geschützt oder vertraulich einzustufen.
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Risikomanagement
1.2 Risikomanagement
Geschäfts- und
Risikostrategie
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist
der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in
der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge
zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern
eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Risikotragfähigkeit
•
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
•
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen
und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen
•
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
•
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
•
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
•
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit
unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben,
wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt
sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter
Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir
insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge
gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte
Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass
wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie
werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter
aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen
aufgrund Ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Risikodeckungs- Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den gemasse
schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines
Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
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Risikomanagement
Berücksichtigung Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen RisikosteueLiquiditätsrisiko rungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Risikoabsicherung
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der
Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen
mithilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden.
Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der
getroffenen Maßnahmen sicher.
Risikoberichterstattung
Zum Zweck der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden
vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet.
Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen
Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
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Eigenmittel
1.3 Eigenmittel
Eingezahltes
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 150,00 EUR, die PflichteinzahKapital und Haft- lung darauf beläuft sich auf 15,00 EUR.
summe
Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 250,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist auf 5 Anteile begrenzt.
Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich
der Eigenmittel eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die
Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
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Eigenmittel
Modifiziertes
verfügbares
Eigenkapital
Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2012 wie folgt zusammen (in TEUR):
Kernkapital
38.759
davon: eingezahltes Kapital
davon: sonstige anrechenbare Rücklagen
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
5.421
21.694
0
davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken
nach §340g HGB
16.300
davon: andere und landesspezifische
Kernkapitalbestandteile
0
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
0
davon bereits abgezogen: Sonstige Abzugspositionen
vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG
4.656
darunter: Abzugspositionen nach §10 Abs. 6
und 6a KWG
+
4.573
Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach
Abzug der Abzugspositionen gemäß
§ 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
=
5.205
Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
43.964
Drittrangmittel nach §10 Abs. 2c KWG
0
nachrichtlich:
Summe Abzugspositionen nach §10 Abs. 6 und 6a KWG
9.146
Summe der Abzugspositionen gem. §10 Abs. 2b S. 2 KWG
4.573
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Eigenmittel
Kapitalanforde- Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrirungen nach dem siken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Kreditrisikostandardansatz
Risikopositionen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
Kreditrisiko
Zentralregierungen
0
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
507
89
Unternehmen
9.415
Mengengeschäft
3.273
Durch Immobilien besicherte Positionen
5.547
Investmentanteile
434
Beteiligungen
387
Sonstige Positionen
337
Überfällige Positionen
730
Verbriefungen
0
darunter: Wiederverbriefungen
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
438
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz/Standardansatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
Eigenkapitalquote
2.257
23.414
Unsere Gesamtkennziffer betrug 15,02 %, unsere Kernkapitalquote 13,24 %.
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Adressenausfallrisiko
1.4 Adressenausfallrisiko
Definition von
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
„notleidend“ und Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
„in Verzug“
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach
Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Wertpapiere
435.777
Derivative
Instrumente
102.857
765
Verteilung nach bedeutenden Regionen
Deutschland
434.138
57.526
765
EU
956
37.081
0
Nicht-EU
683
8.250
0
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Adressenausfallrisiko
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
186.041
0
23
Firmenkunden
249.736
102.857
742
• Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
und Fischzucht
59.018
0
12
• Verarbeitendes Gewerbe
25.803
5.283
27
• Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
27.890
0
44
5.611
75.406
650
• Grundstücks- und Wohnungswesen
46.805
0
0
• Dienstleistungen (einschl. freier Berufe)
25.366
0
9
• Sonstige
59.243
22.168
0
• Kreditinstitute
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
139.874
16.129
181
1 bis 5 Jahre
116.992
64.932
554
> 5 Jahre
178.911
21.796
30
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente)
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Adressenausfallrisiko
Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem
strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht
eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir
sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst
werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger
Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR):
Hauptbranchen
Gesamtinanspruchnahme aus
Bestand
notleidenden
Bestand
RückKrediten
EWB stellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
EWB/Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
Privatkunden
4.365
1.760
0
262
88
150
Firmenkunden
9.961
3.523
0
-978
23
97
• Verarbeitendes Gewerbe
3.814
2.039
0
-999
0
0
• Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
1.566
373
0
172
0
0
• Grundstücks- und
Wohnungswesen
3.087
631
0
-137
0
0
• Sonstige
1.494
480
0
-14
23
97
Summe
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% der Gesamtinanspruchnahme aus
notleidenden Krediten bzw. Bestand EWB.
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 144 TEUR.
Der Bestand an Einzelwertberichtigungen (ohne 1:1-Beziehung) beträgt 0 TEUR.
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Adressenausfallrisiko
Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen (in TEUR):
Bedeutende
Regionen
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Deutschland
Bestand
EWB
Bestand
Rückstellungen
Bestand
PWB
14.326
5.283
0
EU
0
0
0
Nicht-EU
0
0
0
Summe
144
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Rückstellungen
PWB
Zuführung in
der Periode
Auflösung
wechselkursbedingte
und sonstige Endbestand der
Veränderungen
Periode
Verbrauch
5.998
2.191
2.869
37
0
5.283
0
0
0
0
0
0
235
0
91
0
0
144
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Adressenausfallrisiko
Anerkannte Ratingagenturen
sowie Forderungen je Risikoklasse
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten/Banken/Unternehmen/Investmentanteile/Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die
Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moodys und Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von
Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Positionswerte
Risikogewicht
in %
(Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
57.946
63.075
10
11.159
11.159
20
22.980
31.132
35
120.724
119.402
50
81.242
80.105
70
0
2.022
75
94.531
87.785
100
148.260
142.294
150
5.282
5.148
200
0
0
Sonstiges
7.235
7.235
Abzug von den
Eigenmitteln
9.146
9.146
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Adressenausfallrisiko
Derivative Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind
Adressenausfall- unsere Zentralbank und unsere Kunden. Aufgrund des Sicherungssystems im gerisikopositionen nossenschaftlichen Finanzverbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten
garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird, verzichten wir bei den Geschäften mit unserer Zentralbank auf ein
kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Für unsere Kunden werden einzelfallbezogene Kontrahentenlimite nach Vorlage und
Votum von Markt und Marktfolge vergeben.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten für währungsbezogene Kontrakte in Höhe von 107 TEUR und zinsbezogene
Kontrakte in Höhe von 446 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben.
Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimits angerechnet. Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Limite und eine Meldung an den zuständigen Vorstand, insbesondere bei Limitüberschreitungen. Die Bonität und die Limite unserer
Kontrahenten werden jährlich überprüft.
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter
Rückgriff
auf
die
Marktbewertungsmethode
ein
anzurechnendes
Kontrahentenausfallrisiko in Höhe von 764 TEUR ermittelt.
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Marktrisiko
1.5 Marktrisiko
Verwendete Me- Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
thoden
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Marktpreisrisiken Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition nach § 4 Abs. 3
438
Rohwarenrisikopositionen nach § 4 Abs. 5
0
Handelsbuch-Risikopositionen nach § 4 Abs. 6
0
davon: Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition
darunter:
0
0
•
Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition
•
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko
CTP auch §303 Abs. 5b
0
•
Teilanrechnungsbetrag besonders Kursrisiko
Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet)
0
davon: Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition
0
Andere Marktpreisrisikopositionen nach § 4 Abs. 7
0
Summe
438
1.6 Operationelles Risiko
Verwendeter
Ansatz
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
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Beteiligungen im Anlagebuch
1.7 Beteiligungen im Anlagebuch
Verbund
beteiligungen
Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
4.860
4.860
Andere
Beteiligungspositionen
9.075
9.075
Beteiligungen
außerhalb des
genossenschaftlichen
Verbundes
0
0
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnende Beteiligung dient ausschließlich der Förderung der heimischen Wirtschaft und hat einen Buchwert von
eintausend EUR. Die Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Von
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.
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Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
1.8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos
resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Barwertige Mes- Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht
Zinsschocks
von
derzeit
+ 200 Basispunkten
bzw.
sung des Zinsän- vorgegebenen
derungsrisikos ./.200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
16.202
Summe
10.671
Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz
Messung
gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der
institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit
basieren, berücksichtigt.
•
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
•
Wir planen das Aktivgeschäft bei gleichbleibender Geschäftsstruktur mit einem Wachstum von ca. 3%. Im Passivkundengeschäft erwarten wir ein
Wachstum von ca. 2,5%. Hier rechnen wir mit Zuwächsen bei kurzfristigen
Tagesgeldern und Sondersparformen.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
•
Szenario 1: Zinsanstieg um 50 Basispunkte
•
Szenario 2: Zinsrückgang um 50 Basispunkte
•
Szenario 3: Zinsanstieg Konfidenz 97
•
Szenario 4: Zinsanstieg um 55 Basispunkte nach einem Tag und 110 Basis
punkte nach einem Jahr
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Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge TEUR
Erhöhung der
Erträge TEUR
776
Szenario 1
191
Szenario 2
Zeitpunkt und
Bewertung
Szenario 3
2.845
Szenario 4
1.801
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei
wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
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Verbriefungen
1.9 Verbriefungen
AnwendungsVerbriefungen bestehen nicht.
bereich der Verbriefungsregelun
gen
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Kreditrisikominderungstechniken
1.10 Kreditrisikominderungstechniken
Verwendung
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
Aufrechnungsvereinbarungen
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen
wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch.
Strategie
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen
Sicherheiten.
Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben
wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Sicherungsinstrumente
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der
Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung
gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des
Sicherungsgebers enthält
a) Gewährleistungen / Lebensversicherungen
•
•
•
Bürgschaften und Garantien
An uns abgetretene Guthaben bei anderen Kreditinstituten und Bausparkassen
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
b) Finanzielle Sicherheiten
•
Gewährleistungsgeber
an uns verpfändete Guthaben in unserem Haus
Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um
•
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
•
inländische Kreditinstitute,
•
Unternehmen mit einem externen Rating nach Standard & Poor’s, Moody‘s
bzw. Fitch.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Markt- und
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen SicherungsinstrumenKreditrisikote sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
konzentrationen
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Kreditrisikominderungstechniken
Gesicherte Posi- Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an
tionswerte je
gesicherten Positionswerten:
Forderungsklasse
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch
berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen/ Lebensversicherungen
finanzielle Sicherheiten
Zentralregierungen
0
0
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
Institute
1.250
3.053
Unternehmen
2.901
646
Mengengeschäft
6.100
646
Durch Immobilien besicherte Positionen
2.364
152
171
0
Überfällige Positionen
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Abkürzungsverzeichnis
1.11 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Beschreibung
CDS
Credit Default Swap
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
HGB
Handelsgesetzbuch
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Kreditwesengesetz
OTC
Over-the-Counter
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV Solvabilitätsverordnung
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Angaben zur Einhaltung der Anforderungen
2 Institutsvergütungsverordnung
2.1 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen
•
Die Vergütung der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Funktionszulagen.
Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter
o
an der Entwicklung der Gesamtbank festmachen und
o
von der Zielerreichung im Aufgabenfeld abhängen, wobei die Zielsetzungen aus
der Gesamtbankplanung abgeleitet sind und mit den in unseren Strategien festgelegten Zielen in Einklang stehen.
•
Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird.
•
Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen
und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass –
soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein
nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind.
•
Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken.
•
Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize,
die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen, weil wir zu einem hohen
Anteil fix vergüten.
2.2 Daten zur Vergütungssystematik
Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher
Altersvorsorge betragen 6,489 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung).
Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 94,3 %, der Anteil der variablen
Vergütungsbestandteile beträgt 5,7 %.
Eine variable Vergütung erhalten 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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