Offenlegungsbericht 2012
Transcription
Offenlegungsbericht 2012
Volksbank Greven eG Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 und Offenlegungsbericht im Sinne der InstitutsVergütungsverordnung per 31.12.2012 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 2 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319ff. Solvabilitätsverordnung ............................ 3 1.1 Einleitung .................................................................................................................................... 3 1.2 Risikomanagement ..................................................................................................................... 4 1.3 Eigenmittel .................................................................................................................................. 6 1.4 Adressenausfallrisiko .................................................................................................................. 9 1.5 Marktrisiko ................................................................................................................................ 15 1.6 Operationelles Risiko ................................................................................................................ 15 1.7 Beteiligungen im Anlagebuch ................................................................................................... 16 1.8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch......................................................................................... 17 1.9 Verbriefungen ........................................................................................................................... 19 1.10 Kreditrisikominderungstechniken.............................................................................................. 20 1.11 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 22 Institutsvergütungsverordnung ........................................................................................................ 23 2.1 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen ............................................................................ 23 2.2 Daten zur Vergütungssystematik.............................................................................................. 23 Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 2 Einleitung 1 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i. V. m. §§ 319ff. Solvabilitätsverordnung 1.1 Einleitung Anforderungen an die Offenlegung Am 20. Dezember 2006 wurde die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) veröffentlicht. Darin sind die in der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) vorgegebenen europäischen Mindesteigenkapitalstandards bzw. die entsprechenden äquivalenten Vorgaben der Baseler Eigenmittelempfehlung („Basel II“) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I (GS I) und konkretisiert die in § 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, mit der Zulassung moderner Risikobewertungsverfahren, der Anerkennung von Kreditminderungstechniken und der Orientierung an der Risikotragfähigkeit der Institute eine am Risikoprofil der Institute orientierte risikosensitive Messung, Bewertung und Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital zu erreichen. Die Ergebnisse aus der Anwendung moderner Risikobewertungsverfahren sollen in die interne Steuerung der Kreditinstitute einfließen und diese verbessern helfen. Die Offenlegung verfolgt als dritte Säule von Basel II das Ziel einer höheren Markttransparenz und Marktdisziplin, in dem den Marktteilnehmern wichtige Informationen zur Beurteilung des Risikoprofils und der Eigenkapitalausstattung eines Instituts bzw. einer Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Dahinter steht die Erwartung, dass gut informierte Marktteilnehmer in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen die Kreditinstitute bevorzugen, die über eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement verfügen. Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§ 319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken sowie die durchgeführten Verbriefungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Die Regelungen müssen auch die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts vorsehen. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. In diesen Fällen legen wir den Grund für die Nichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen allgemeine Angaben zu den rechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen, es sei denn, diese wären ebenfalls als rechtlich geschützt oder vertraulich einzustufen. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 3 Risikomanagement 1.2 Risikomanagement Geschäfts- und Risikostrategie Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Risikotragfähigkeit • Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind • Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen • Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen • Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle • Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken • Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund Ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Risikodeckungs- Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den gemasse schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 4 Risikomanagement Berücksichtigung Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen RisikosteueLiquiditätsrisiko rungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Risikoabsicherung Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mithilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Risikoberichterstattung Zum Zweck der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 5 Eigenmittel 1.3 Eigenmittel Eingezahltes Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 150,00 EUR, die PflichteinzahKapital und Haft- lung darauf beläuft sich auf 15,00 EUR. summe Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 250,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist auf 5 Anteile begrenzt. Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich der Eigenmittel eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 6 Eigenmittel Modifiziertes verfügbares Eigenkapital Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen (in TEUR): Kernkapital 38.759 davon: eingezahltes Kapital davon: sonstige anrechenbare Rücklagen darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz 5.421 21.694 0 davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach §340g HGB 16.300 davon: andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile 0 darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz 0 davon bereits abgezogen: Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 4.656 darunter: Abzugspositionen nach §10 Abs. 6 und 6a KWG + 4.573 Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG = 5.205 Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 43.964 Drittrangmittel nach §10 Abs. 2c KWG 0 nachrichtlich: Summe Abzugspositionen nach §10 Abs. 6 und 6a KWG 9.146 Summe der Abzugspositionen gem. §10 Abs. 2b S. 2 KWG 4.573 Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 7 Eigenmittel Kapitalanforde- Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrirungen nach dem siken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Kreditrisikostandardansatz Risikopositionen Eigenkapitalanforderung TEUR Kreditrisiko Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 507 89 Unternehmen 9.415 Mengengeschäft 3.273 Durch Immobilien besicherte Positionen 5.547 Investmentanteile 434 Beteiligungen 387 Sonstige Positionen 337 Überfällige Positionen 730 Verbriefungen 0 darunter: Wiederverbriefungen Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 438 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz/Standardansatz Eigenkapitalanforderung insgesamt Eigenkapitalquote 2.257 23.414 Unsere Gesamtkennziffer betrug 15,02 %, unsere Kernkapitalquote 13,24 %. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 8 Adressenausfallrisiko 1.4 Adressenausfallrisiko Definition von Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein „notleidend“ und Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig „in Verzug“ nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken Wertpapiere 435.777 Derivative Instrumente 102.857 765 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland 434.138 57.526 765 EU 956 37.081 0 Nicht-EU 683 8.250 0 Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 9 Adressenausfallrisiko Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Derivative Instrumente Wertpapiere Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Privatkunden 186.041 0 23 Firmenkunden 249.736 102.857 742 • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht 59.018 0 12 • Verarbeitendes Gewerbe 25.803 5.283 27 • Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 27.890 0 44 5.611 75.406 650 • Grundstücks- und Wohnungswesen 46.805 0 0 • Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 25.366 0 9 • Sonstige 59.243 22.168 0 • Kreditinstitute Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 139.874 16.129 181 1 bis 5 Jahre 116.992 64.932 554 > 5 Jahre 178.911 21.796 30 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente) Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 10 Adressenausfallrisiko Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR): Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus Bestand notleidenden Bestand RückKrediten EWB stellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 4.365 1.760 0 262 88 150 Firmenkunden 9.961 3.523 0 -978 23 97 • Verarbeitendes Gewerbe 3.814 2.039 0 -999 0 0 • Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 1.566 373 0 172 0 0 • Grundstücks- und Wohnungswesen 3.087 631 0 -137 0 0 • Sonstige 1.494 480 0 -14 23 97 Summe Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten bzw. Bestand EWB. Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 144 TEUR. Der Bestand an Einzelwertberichtigungen (ohne 1:1-Beziehung) beträgt 0 TEUR. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 11 Adressenausfallrisiko Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen (in TEUR): Bedeutende Regionen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Deutschland Bestand EWB Bestand Rückstellungen Bestand PWB 14.326 5.283 0 EU 0 0 0 Nicht-EU 0 0 0 Summe 144 Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Zuführung in der Periode Auflösung wechselkursbedingte und sonstige Endbestand der Veränderungen Periode Verbrauch 5.998 2.191 2.869 37 0 5.283 0 0 0 0 0 0 235 0 91 0 0 144 Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 12 Adressenausfallrisiko Anerkannte Ratingagenturen sowie Forderungen je Risikoklasse Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten/Banken/Unternehmen/Investmentanteile/Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moodys und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Positionswerte Risikogewicht in % (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 57.946 63.075 10 11.159 11.159 20 22.980 31.132 35 120.724 119.402 50 81.242 80.105 70 0 2.022 75 94.531 87.785 100 148.260 142.294 150 5.282 5.148 200 0 0 Sonstiges 7.235 7.235 Abzug von den Eigenmitteln 9.146 9.146 Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 13 Adressenausfallrisiko Derivative Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind Adressenausfall- unsere Zentralbank und unsere Kunden. Aufgrund des Sicherungssystems im gerisikopositionen nossenschaftlichen Finanzverbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei den Geschäften mit unserer Zentralbank auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für unsere Kunden werden einzelfallbezogene Kontrahentenlimite nach Vorlage und Votum von Markt und Marktfolge vergeben. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten für währungsbezogene Kontrakte in Höhe von 107 TEUR und zinsbezogene Kontrakte in Höhe von 446 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben. Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimits angerechnet. Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Limite und eine Meldung an den zuständigen Vorstand, insbesondere bei Limitüberschreitungen. Die Bonität und die Limite unserer Kontrahenten werden jährlich überprüft. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode ein anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko in Höhe von 764 TEUR ermittelt. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 14 Marktrisiko 1.5 Marktrisiko Verwendete Me- Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die thoden aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Marktpreisrisiken Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition nach § 4 Abs. 3 438 Rohwarenrisikopositionen nach § 4 Abs. 5 0 Handelsbuch-Risikopositionen nach § 4 Abs. 6 0 davon: Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition darunter: 0 0 • Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition • Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP auch §303 Abs. 5b 0 • Teilanrechnungsbetrag besonders Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) 0 davon: Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0 Andere Marktpreisrisikopositionen nach § 4 Abs. 7 0 Summe 438 1.6 Operationelles Risiko Verwendeter Ansatz Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 15 Beteiligungen im Anlagebuch 1.7 Beteiligungen im Anlagebuch Verbund beteiligungen Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR Börsengehandelte Positionen beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 4.860 4.860 Andere Beteiligungspositionen 9.075 9.075 Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes 0 0 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnende Beteiligung dient ausschließlich der Förderung der heimischen Wirtschaft und hat einen Buchwert von eintausend EUR. Die Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 16 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch 1.8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Barwertige Mes- Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht Zinsschocks von derzeit + 200 Basispunkten bzw. sung des Zinsän- vorgegebenen derungsrisikos ./.200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR 16.202 Summe 10.671 Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz Messung gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • Wir planen das Aktivgeschäft bei gleichbleibender Geschäftsstruktur mit einem Wachstum von ca. 3%. Im Passivkundengeschäft erwarten wir ein Wachstum von ca. 2,5%. Hier rechnen wir mit Zuwächsen bei kurzfristigen Tagesgeldern und Sondersparformen. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: • Szenario 1: Zinsanstieg um 50 Basispunkte • Szenario 2: Zinsrückgang um 50 Basispunkte • Szenario 3: Zinsanstieg Konfidenz 97 • Szenario 4: Zinsanstieg um 55 Basispunkte nach einem Tag und 110 Basis punkte nach einem Jahr Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 17 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Erhöhung der Erträge TEUR 776 Szenario 1 191 Szenario 2 Zeitpunkt und Bewertung Szenario 3 2.845 Szenario 4 1.801 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 18 Verbriefungen 1.9 Verbriefungen AnwendungsVerbriefungen bestehen nicht. bereich der Verbriefungsregelun gen Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 19 Kreditrisikominderungstechniken 1.10 Kreditrisikominderungstechniken Verwendung Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Aufrechnungsvereinbarungen Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch. Strategie Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Sicherungsinstrumente Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält a) Gewährleistungen / Lebensversicherungen • • • Bürgschaften und Garantien An uns abgetretene Guthaben bei anderen Kreditinstituten und Bausparkassen an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen b) Finanzielle Sicherheiten • Gewährleistungsgeber an uns verpfändete Guthaben in unserem Haus Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um • öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), • inländische Kreditinstitute, • Unternehmen mit einem externen Rating nach Standard & Poor’s, Moody‘s bzw. Fitch. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Markt- und Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen SicherungsinstrumenKreditrisikote sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. konzentrationen Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 20 Kreditrisikominderungstechniken Gesicherte Posi- Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an tionswerte je gesicherten Positionswerten: Forderungsklasse Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen/ Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Zentralregierungen 0 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 Institute 1.250 3.053 Unternehmen 2.901 646 Mengengeschäft 6.100 646 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.364 152 171 0 Überfällige Positionen Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 21 Abkürzungsverzeichnis 1.11 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung CDS Credit Default Swap EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung HGB Handelsgesetzbuch KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Kreditwesengesetz OTC Over-the-Counter PWB Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 22 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen 2 Institutsvergütungsverordnung 2.1 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen • Die Vergütung der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter o an der Entwicklung der Gesamtbank festmachen und o von der Zielerreichung im Aufgabenfeld abhängen, wobei die Zielsetzungen aus der Gesamtbankplanung abgeleitet sind und mit den in unseren Strategien festgelegten Zielen in Einklang stehen. • Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeitern bestehen hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. • Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass – soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden – die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. • Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. • Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen, weil wir zu einem hohen Anteil fix vergüten. 2.2 Daten zur Vergütungssystematik Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betragen 6,489 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung). Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 94,3 %, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt 5,7 %. Eine variable Vergütung erhalten 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Offenlegungsbericht gem. SolvV und Institutsvergütungsverordnung Volksbank Greven eG 23