Kaufvertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten
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Kaufvertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten
Kaufvertrag über den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs Verkäufer Käufer Name, Vorname Name, Vorname Straße und Hausnummer Straße und Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Personalausweisnummer ausstellende Behörde geb. am Personalausweisnummer Telefon ausstellende Behörde geb. am Telefon Fahrzeugdaten Hersteller Typ amtl. Kennzeichen Fahrzeug-Ident.-Nr. Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Erstzulassung derzeitiger km-Stand nächste Hauptuntersuchung km Das Fahrzeug weist folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör auf: Das Fahrzeug ist ausgerüstet mit einem Originalmotor Austauschmotor gebrauchten Ersatzmotor Anzahl und Art von Unfallschäden/Reparaturkosten (Anzahl: ____________ ) Preis (Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.) Euro in Worten Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht. Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus der Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. Sonstige Vereinbarungen (z. B. Zahlungsweise, Mängelbeseitigung, etc.) Versicherung Das Fahrzeug ist bei der DEVK Kfz-versichert. Als Käufer des Fahrzeugs treten Sie in das Vertragsverhältnis ein, falls Sie von Ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Erklärung des Käufers: Der Käufer übernimmt die Versicherung und bittet um Zusendung der notwendigen Unterlagen zur Ummeldung des Fahrzeugs und Umschreibung des Vertrags auf seinen Namen. Der Käufer übernimmt den Vertrag nicht und kündigt diesen zum (Beginn des anderweitigen Vertrags). Wichtiger Hinweis für den Verkäufer: Zeigen Sie die Fahrzeugveräußerung umgehend Ihrer DEVK-Regionaldirektion und der Zulassungsbehörde an. Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht andernfalls die Gefahr, dass Sie weiterhin für den Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer haften. Reparaturkosten-Versicherung Das Fahrzeug ist mit gegen Reparaturkosten abgesichert. Ansonsten kann dieser Schutz einfach abgeschlossen werden (siehe Hinweise auf der Rückseite). Ort, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe 42005/2014/03 Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist und Der Käufer erhielt folgende Unterlagen: keine Rechte dritter Personen darauf lasten. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Der Verkäufer bestätigt den Erhalt des o. a. Kaufpreises. Bescheinigung über Hauptuntersuchung Schlüssel (Anzahl ) Kennzeichenschilder Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug umgehend bei der Zulassungsbehörde umzumelden und auf seinen Namen zu versichern. Datum, Unterschrift des Verkäufers 2014-03-28 Datum, Unterschrift des Käufers 2014-03-28 Drucken Löscht alle Feldinhalte Acht Regeln für den Fahrzeugverkauf 1 Nehmen Sie den Fahrzeugverkauf mit einem schriftlichen Kaufvertrag vor. Ein Muster ist umseitig abgedruckt. 2 Ihr Vertragspartner muss voll geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre. 3 Möchte der Käufer eine Probefahrt machen, lassen Sie sich unbedingt vorher seinen Führerschein zeigen. Nehmen Sie an der Probefahrt teil. 4 Beantworten Sie Fragen nach etwaigen Mängeln oder Unfallschäden wahrheitsgemäß, sonst machen Sie sich ggf. schadenersatzpflichtig. 5 Händigen Sie dem Käufer erst nach voller Zahlung des Kaufpreises die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aus. Andernfalls können Sie Ihr Eigentum am Fahrzeug verlieren, obwohl Sie den Kaufpreis noch nicht erhalten haben. 6 Die Ummeldung sollte möglichst am Tage der Fahrzeugübergabe erfolgen. Der Kaufvertrag sieht eine entsprechende Verpflichtung des Käufers vor. 7 Die für die Ummeldung notwendige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) händigen Sie dem Käufer bei Übergabe des Fahrzeugs aus. 8 Informieren Sie sowohl Ihre zuständige DEVK-Regionaldirektion als auch die Zulassungsbehörde über den Fahrzeugverkauf. Wenn Sie wissen möchten, wie günstig Sie mit Ihrem neuen Fahrzeug bei der DEVK fahren, rufen Sie uns an: Service Telefon 0800 4-757-757* * gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz Sie finden uns auch im Internet unter www.devk.de www.facebook.com/devk Hier finden Sie auch den DEVK-Berater in Ihrer Nähe. Kennen Sie bereits bestGarantie-AUTO? Wenn Ihr fahrbarer Untersatz mal streikt und unerwartet auftretende Reparaturkosten die Folge sind: bestGarantie-AUTO umfasst alle serienmäßigen elektronischen und mechanischen Bauteile Ihres Pkw und schützt Sie so vor hohen Kosten. Ihr zusätzlicher Vorteil: Sie erhöhen den Wert Ihres Fahrzeugs, denn beim Verkauf geht die Absicherung mit auf den Erwerber über! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem DEVK-Berater oder unter www.bestGarantie.de.