3X048-0.99 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU

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3X048-0.99 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Untersuchungsbericht
3X048-0/99
Juli 1999
platz für eine Landung ausreichend groß war. Die örtlichen Verhältnisse waren dem Piloten bekannt.
Sachverhalt
Art des Ereignisses:
Unfall
Datum:
01. Mai 1999
Ort:
Kröppen /Rheinland-Pfalz
Luftfahrzeug:
Hubschrauber
Hersteller / Muster:
Eurocopter BO 105
Personenschaden:
ohne Verletzte
Sachschaden:
Luftfahrzeug schwer beschädigt
Drittschaden:
HS-Leitung mit Stromausfall im gesamten Ortsbereich, Gebäudeschaden, Schäden an zwei abgestellten Pkws
Beurteilung
Der Unfall ist durch eine fehlerhafte Erkundung des
Landeplatzes aus der Luft zu erklären.
Der Pilot verzichtete auf den normalerweise durchzuführenden Überflug des vorgesehenen Landeplatzes
zur Höhenerkundung, da ihm die örtlichen Verhältnisse
bekannt waren.
Während der Rettungsassistent im Anflug durch seine
geöffnete Seitentür die Hindernisfreiheit nach hinten
beobachtete, konzentrierte sich der Hubschrauberführer nach vorn auf den Landeplatz, den er hindernisfrei
wähnte.
Er übersah dabei zunächst die Leitung und als er sie
erkannte, war es für ein Ausweichmanöver zu spät.
Flugverlauf
Der Rettungshubschrauber Christoph 16 befand sich
auf einem primären Rettungseinsatz von Sulzbach
nach Kröppen (nahe Pirmasens). Dort hatte sich ein
Reitunfall ereignet. Im Anflug auf eine Wiese in der
Nähe der Reithalle, die die Besatzung zur Landung
ausgewählt hatte, flog der Hubschrauber in eine quer
zum Anflug verlaufende Hochspannungsleitung. Der
Pilot bemerkte Schwingungen und eine eingeschränkte
Steuerfähigkeit. Es gelang ihm, den Hubschrauber auf
der Wiese zu landen.
Schlußfolgerungen
Der Unfall ist auf eine fehlerhaft durchgeführte Höhenerkundung zurückzuführen. Der Pilot erkannte die
Hochspannungsleitung zu spät.
Untersuchungsführer
Schöneberg
Untersuchung vor Ort
Ellinger
Untersuchung
Der Unfall wurde durch einen Beauftragten der BFU
untersucht.
Die Untersuchung ergab, daß der Einsatz bei einwandfreien Wetterverhältnissen stattfand und der LandeDie Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die
Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
(Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber:
Vertrieb:
Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
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http:// www.bfu-web.de
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