Vergleich der verschiedenen nationalen Regelungen bei der
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Vergleich der verschiedenen nationalen Regelungen bei der
1 „Vergleich der verschiedenen nationalen Regelungen bei der Errichtung von eingebauten Brandmelde- und Sprinkleranlagen in den einzelnen EU-Staaten „ Arnhem-Budapest 2008 Hauptmann Sándor Szarka Vorbeugender Brandschutz Berufsfeuerwehr Budapest [email protected] 2 I. Vorwort „Brandschutz kostet sehr viel“; eine Aussage, die nicht verneint werden kann, aber vernünftiger Brandschutz sichert das Überleben von gesunden Betrieben. Das Thema Brandschutz ist eine zentrale Disziplin der Bautechnik. Viele Bauordnungen und Gesetze widmen wesentliche Teile den baulichen Vorkehrungen zur Brandvermeidung und der Personenrettung. Materialprüfer, Feuerwehren, Versicherer und viele Berufe mehr sind damit befasst. Auch neue Gebäudekonzepte müssen sich schon in frühen Planungsphasen mit diesen Fragen beschäftigen. Von der ersten Vorplanungsphase an sind die einzelnen Segmente so zu wählen und zu kombinieren, dass in ihrem Zusammenspiel das erforderliche bauliche Sicherheitsniveau kosten- günstig sichergestellt wird und Nutzung des Gebäudes dauerhaft, ohne Absinken des Sicherheitsniveaus und wirtschaftlich durchgeführt werden können. Häufig können aus betrieblichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen bestimmte Anforderungen für den baulichen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung nicht realisiert werden. Das gilt auch für bestehende Bauwerke bei denen aufgrund der vorgegebenen baulichen Randbedingungen die brandschutztechnischen Vorgaben der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist aufgrund ihrer Personalstärke und Ausrüstung sowie der örtlichen Infrastruktur nicht unbegrenzt. Deshalb sind anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um im Rahmen des Brandschutzkonzeptes die Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes zu ergänzen und den Brandschutz zum Beispiel auch bei hohen betrieblichen und baulichen Brandlasten sicherzustellen. Zu diesen anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gehören z. B. der Einbau von automatischen Brandmelde- und Feuerlöschanlagen. Mein Ziel ist, nach dem Überblick der Feuerschutz und der Feuersignatur, als Beispiel die Teileinheiten der Genantnen Feuersignatur-, und Feuerbekämpfungsgeräte vorzustellen, indem ich auch eine Antwort gebe, zu Denen, Die schon sich die Frage gestellt haben beziehend auf die Erschaffung solche Systeme, innerhalb der Untersuchung des Regelung in den EU – Staaten. Mit diesen Forschung möchte ich eine Hilfe geben für jeden die sich im internationale Relation mit derartige Systeme –Regelung, Installation, usw.- beschäftigen, oder sich nur einfach um das Thema interessieren. 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Seite 2. 2. Über die eingebauten Brandmelde- und Löschanlagen 4 2.1 Entwicklung 6 2.2. Brandmeldeanlagen und Löschanlagen (Sprinkler). 3. Regelungen bei der Errichtung von eingebauten Brandmelde- und 10 16 Sprinkleranlagen in den einzelnen EU-Staaten. 3.1. Hintergrund der Regulierung. 16 3.2. Vergleich der Regelungen 20 4. Ursachen der Unterschiede. 21 5. Resultate. 22 6. Literatur 23 7. Beiblatt 24 4 2. Über die eingebauten Brandmelde- und Löschanlagen Unter "Brandschutzanlagen" versteht man ortsfeste Einrichtungen, die im Brandfall üblicherweise automatisch (brandfallgesteuert) in Betrieb gehen und damit die Sicherheit in einem Objekt oder einer Anlage erhöhen, gleichzeitig Schäden von Bränden erheblich reduzieren. Das sichere und frühzeitige Erkennen eines ausbrechenden Brandes und das automatische Einleiten von Brandschutzlösung. In Brandmeldetechnik genau Abwehrmaßnahmen Brandschutzanlagen ausgewählt und ist elementarer Bestandteil einer müssen sämtliche Komponenten der präzise aufeinander abgestimmt sein. Brandschutzanlagen werden - als Ergänzung des rein baulichen und betrieblichen Brandschutzes - dann konzeptionell eingesetzt, wenn das Risiko in einem Objekt oder einer Anlage das akzeptierte Maß übersteigt und es ist durch Gesetze, örtlichen Bauvorschriften und Durchsetzung vorgeschrieben ist. Brandschutzanlagen werden aber auch oft aus eigenen Schutzinteressen errichtet. Zu den Brandschutzanlagen gehören z.B. Brandmeldeanlagen, Anlagen zur Rauchkontrolle in Gebäuden, ortsfeste Löschanlagen und brandfallgesteuerte Einrichtungen. Auf der nächsten Seite zeigen wir einer Übersicht die von uns befassenden Brandschutzanlagen. 5 Übersicht Brandschutzanlagen Brandschutzanlagen Brandmeldeanlagen Raumüberwachung Löschanlagen Objektüberwachung Raumschutz Objektschutz Maschinen/Anlagen Wasserlöschanlagen Inertgaslöschanlagen Permanentinertisierung Funkerkennung Sprinkleranlagen Kohlendioxid (Co2) Sprühwasserlöschanlagen Argon Schaumlöschanlagen Inergen Funkenlöschanlagen FM200 Diverse Raumschutz Anlagenschutz 2.1. Entwicklung Es ist nicht bekannt, wann in Europa die erste genaue Feuerlöschverordnung erlassen wurde. Es steht fest, dass schon sehr früh den lokalen Verhältnissen angepasste Feuerlöschbestimmungen bestanden. Sie enthielten Angaben über die Löschung von Bränden aber auch über die Meldung und Verhütung von solchen. Dreht man das Rad der Zeit zurück, so stellt man fest, dass Brandschutz keine neue Erfindung ist. Die Angst vor dem Feuer und das Bedürfnis, sich vor dem Feuer zu schützen, ist so alt wie das Feuer selbst. Die Redensart gebrannte Kinder scheuen das Feuer sei in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen. Dass man die Angst vor der Urgewalt des Feuers ausnutzen konnte, erkannte man schon sehr früh, indem vor den Eingängen der Wohnhöhlen grosse Feuer entfacht und unterhalten wurden, um wilde Tiere abzuschrecken. Diese Angst wird auch heute noch in schändlicher Art durch Wilderer ausgenutzt, welche durch absichtlich gelegte Steppenbrände ganze Tierherden in vorbestimmte Richtungen jagen, um sie leichter fangen respektive töten zu können. Die gleiche Angst sitzt auch tief in den Menschen drin. (Bild: Vorfahren und das Feuer) Diese führte bereits um 1700 Jahre vor Christus in Babylonien dazu, dass Vorschriften über die Bauweise der Häuser und deren Mauerstärken, aber auch über Abstände zwischen den 7 Häusern erlassen wurden. Insbesondere in geschlossenen Siedlungen, Dörfern oder Städten, wo man vermeiden wollte, dass ganze Häuserzeilen den Flammen zum Opfer fielen, erreichte man dadurch eine Begrenzung des Feuers. Damit gewannen die damals primitiven Interventionsmöglichkeiten an Bedeutung. Grossflächige Brandkatastrophen unter Miteinbezug von dutzenden oder gar hunderten von Gebäuden gehören auch heute noch nicht der Vergangenheit an. Die Ohnmacht gegenüber der Naturgewalt erlaubt den betroffenen Menschen nur noch die Flucht und die Rettung des nackten Lebens. Auch mit den modernsten Interventionsmöglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes sind in solchen Fällen bescheidene Aktivitäten im Bereich von natürlichen Begrenzungslinien in Form von Strassen usw. denkbar. Diese Form der Brandkatastrophen wurde in unseren Breitengraden über Jahrhunderte durch die Verwendung von brennbaren Baumaterialien begünstigt. Insbesondere die Stroh- und Schindeldächer entzündeten sich bei einem Brand in der Nachbarschaft sehr rasch. Auf diese Weise breiteten sich Brandkatastrophen im Mittelalter häufig über ganze Dörfer aus. Bezeichnend für die in der Literatur bekannten Grosschäden ist die Tatsache, dass immer unzählige Häuser betroffen waren. Die frühzeitige Entdeckung eines Brandes war damals und auch heute ist die wichtigste Voraussetzung, um sicheres Löschen zu ermöglichen und eventuelle Schäden zu verhindern, bzw. die Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen. Dieser Grundgedanke - Entdecken und Melden- wurde schon frühzeitig in die Tat umgesetzt. (Bild: Feuerwachtturm in Sopron, Ungarn) 8 Die Entwicklung der Brandmeldung begann ungefähr im 13. Jahrhundert damit, dass Menschen die Feuerwache übernahmen. Fast in jeder gröβere Städte sind sogenannte: „Bürgergarde” gegründet wurde, welche eine Feuerwache in einem Turm bezog. Bis Ende des 19. Jahrhunderts waren die Wachttürme besetzt, auf welchem ein Wächter nach allen Seiten Ausschau halten und bei Feuersbrünsten, Überfällen usw. Alarm schlagen musste. Am Ende des19. Jahrhunderts wurde in einige Groβstädten die erste öffentliche Feuermeldeanlage installiert. Alle "Techniken", die hier zum Einsatz kamen, hatten gemeinsam, dass der Brand zuerst durch die Menschen entdeckt werden musste, bevor die Meldung erfolgen konnte. Wenn man in alten Lexika blättert, stösst man aber hin und wieder auch auf Apparate zur "automatischen" Branddetektion. Häufig sind es Detektoren, die auf die Wärme des Brandes reagieren. Wie erstmals Rauch statt Wärme als Brandkenngrösse genutzt wurde, veranschaulicht ein Patent aus dem Jahr 1894. Als "Rauchmelder" dienten zwei Vögel, die im Brandfall mit Rauchvergiftung von der Stange fielen und mit ihrem Körpergewicht den Alarm auslösten. Diese "Zwei-Vögel-Abhängigkeit" sollte einem Fehlalarm durch natürlichen Vogeltod vorbeugen. Dieses Prinzip ist heute noch unter den Begriffen Zwei- Melder- oder Zwei-Gruppen-Abhängigkeit bekannt. Zur Beruhigung: Heute ersetzen technische Lösungen die Verwendung des lieben Federviehs. Unterdessen hat sich der Rauchmelder weiterentwickelt. (Bild: Brand/Polizei-Melder) Sprinkler wurden vor über 200 Jahren erfunden und trotz ständiger Verbesserung der Materialien und einzelnen Komponenten hat sich ihre Funktionsweise nicht geändert. 9 Die erste „fast automatische Feuerlöscher” an, die wir jeden Datensatz patentiert wurde im Jahre 1723 in England von Ambrose Godfrey, ein berühmter Chemiker erfunden ist. Es bestand aus einem Fass von Feuerlöschanlagen, flüssigem Zinn mit einer Kammer und mit Schießpulver. Das war verbunden mit einem System von Sicherungen, die gezündet wurden, die Schießpulver explodiert und Streuung der Lösung. Dieses Gerät wurde wahrscheinlich in einem begrenzten Ausmaß, wie Bradley's Weekly Messenger für 7. November 1729, bezieht sich auf seine Effizienz zu stoppen einem Brand in London. Einer der ersten Systeme wird durch Benjamin Wyatt, FSA, Architekt, und wurde in das Theater Royal, Drury Lane, im Jahr 1812 installiert. Von 1852 bis 1885, perforiertes Rohr-Systeme wurden in der gesamten Textil-Mühlen New England als Mittel zur Brandbekämpfung. Allerdings waren sie nicht die automatische Systeme, sie habe sich nicht einschalten können. Erfinder begannen erste Versuche mit automatischen Sprinkler rund 1860. Die erste automatische Sprinkleranlage patentierte System wurde von Philip W. Pratt von Abington. Henry S. Parmalee von New Haven, Connecticut gilt als der Erfinder des ersten automatischen Sprinklerkopf. Parmalee verbesserte sich auf den Pratt Patent-und erstellt eine bessere Sprinkler-System. In 1874, installiert er seinen Feuer Sprinkleranlage in der Piano-Fabrik, die er besaß. Frederick Grinnell verbessert Parmalee Design-und im Jahre 1881 patentierte der automatischen Sprinkler, der seinen Namen trägt. Er setzte das Gerät zu verbessern und im Jahr 1890 erfunden, der Glas-Disc Sprinkleranlage, die im Wesentlichen die gleiche wie die heute im Einsatz. Bis in die 1940er Jahre, Sprinkler installiert wurden fast ausschließlich für den Schutz von gewerblichen Gebäuden, deren Eigentümer waren in der Regel der Lage, ihre Ausgaben wieder mit Einsparungen bei den Versicherungskosten. Im Laufe der Jahre haben sich Sprinkler obligatorischen Sicherheitseinrichtungen in bestimmten Betriebsarten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neu gebauten Krankenhäuser, Schulen, Hotels und anderen öffentlichen Gebäuden, und zur Zeit in Wohnhäuser, vorbehaltlich der örtlichen Bauvorschriften und Durchsetzung. 10 2.2. Funktion der Brandmeldeanlagen und Löschanlagen (Sprinkler). Brandmelder Als Brandmeldeanlagen (Abkürzung: BMA) werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern, welche den Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, welche von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Initiieren von Maßnahmen zur Brandbekämpfung, der Warnung von Personen innerhalb eines Gebäudes und zum Sach- und Personenschutz, meist die Alarmierung von zuständigen Sicherheitspersonal und / oder der Feuerwehr. Kurzum blicken wir hindurch die Typ’s und Haupteinheiten von der Brandmeldeanlagen. Nicht-Automatische Brandmelder Ein Handfeuermelder ist ein roter nicht-automatischer Brandmelder. Er ist durch eine Glasscheibe geschützt, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss. Durch anschließendes Drücken des Knopfes wird an der Brandmelderzentrale ein Alarm ausgelöst. Ein betätigter Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr entsichert werden. Es soll so auch der Missbrauch verhindert werden. Ein Missbrauch einer solchen Einrichtung kann strafbar sein. Feuermelder sind in einem Brandschutzplan durch ein spezielles Piktogramm gekennzeichnet. Brandmelderzentrale (BMZ) Die Brandmelderzentrale ist das Herz der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen 11 eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld. Automatische Brandmelder Automatische Brandmelder können Brände oder deren Entstehung weit früher erkennen, als dies mit den menschlichen Sinnesorganen möglich ist und daher die Gefahr einer Ausbreitung wesentlich minimieren. Ein frühzeitiger, effektiver Alarm durch einen automatischen Brandmelder ist insbesondere in schwer zu evakuierenden Gebäuden - wie zum Beispiel in Gebäuden mit hohen Gefahrenpotenzialen wie Hotels, Einfamilienhäusern mit vielen Kindern, Seniorenheimen etc. - von großer Bedeutung. Am Meistens sind Brand- oder Rauchgasmelder installiert, aber es gibt’s viele Arten von Melder (z.B.: Ionisationsrauchmelder, Flammenmelder, Multikriterien-Melder, Lineare Rauchmelder, Lineare Wärmemelder, Rauchansaugsysteme, usw.) 12 Löschanlagen (Sprinkler) Eine Sprinkleranlage verhindert als automatische Feuerlöschanlage, dass ein ausgebrochenes Feuer sich zum Großbrand entwickeln kann. Die Anlage besteht aus einem fest installierten Rohrsystem mit gleichmäßig über die ganze Fläche des Raumes verteilten Düsen(sog. Sprinklerköpfe), die bei Wärmeeinwirkung öffnen und das Wasser gleichmäßig verteilen. Es öffnen nur die Sprinklerköpfe im Bereich der Wärmeeinwirkung und gleichzeitig erfolgt auch die Alarmierung der Feuerwehr. (Sprinkler reagieren nicht auf Rauch, wie er beispielsweise beim Kochen entsteht.) Bei jedem Feuer entstehen außer Brandschäden logischerweise auch Wasserschäden. Gerade Sprinkleranlagen haben aber den großen Vorteil, daß durch den gezielten Löscheinsatz mit einem Minimum von Wasserschäden die Brände gelöscht werden können. Um dies zu gewährleisten, werden Sprinkler in regelmässigen Abständen in der Decke des Raumes installiert. Es gibt: Sprinkler-Nassanlage Sprinkler-Trockenanlagen Vorgesteuerte Sprinkleranlagen Sprinkler-Nassanlage Das Nass-Sprinkler-System ist seiner Arbeitsweise nach das Einfachste. Wenn die Installation an eine Wasserzu- fuhr angeschlossen ist, strömt das Wasser über die Rückschlagklappe der Alarmeinheit in das Sprinklerleitungsnetz, so dass das ganze Sprinklernetz mit Druckwasser aufgefüllt ist. Ist bei einem Sprinkler der Sicherheitsverschluss geschmolzen oder gebrochen, tritt unmittelbar das Wasser aus. Das Nass-System kann nur in Räume eingebaut werden, in denen die Temperatur immer oberhalb des Gefrierpunktes liegt. 13 Sprinkler-Trockenanlagen Beim Trockenrohr-Sprinkler-System enthält das Sprinklerleitungsnetz im Ruhestand kein Wasser, sondern Luft mit erhöhtem Druck, so dass die Rückschlagklappe der Alarmeinheit gegen den Wasserdruck geschlossen bleibt. Der benötigte Luftdruck wird über einen Kompressor geliefert. Wenn einer oder mehrere Sprinkler sich öffnen, fällt der Luftdruck im Rohrnetz ab und das Wasser strömt in das Sprinklernetz ein. Dieses System ist speziell für Räume entwickelt, deren Temperatur unterhalb der Frostgrenze liegt. Vorgesteuerte Sprinkleranlagen Es gibt zwei Arten die Vorgesteuerte Sprinkleranlagen. Bei der ersten Variante handelt es sich um eine Trockenanlage, bei der die Alarmventilstation entweder von einer automatischen Brandmeldeanlage oder durch das Öffnen der Sprinkler aktiviert wird. Unabhängig vom Ansprechen der Brandmelder bewirkt ein Druckabfall in den Rohrleitungen das Öffnen des Alarmventils. Diese Vorgesteuerte Anlagen Typen werden überall dort eingebaut, wo eine Trockenanlage erforderlich und eine schnelle Brandausbreitung zu erwarten ist, zB bei Hochregalanlagen. Bei der anderen Variante handelt es sich um eine Trockenanlage, bei der die Alarmventilstation durch eine automatische Brandmeldeanlage und nicht durch das Öffnen der Sprinkler aktiviert wird. Die sind dort zu installieren, in denen erheblicher Schaden bei einem versehentlichen Austreten von Wasser entstehen könnte. 14 Sprinklerköpfe Ein Sprinklerkopf ist das wichtigste Bauteil von Sprinkleranlagen und bezeichnet die Wasserverteilungsdüse, die im Ruhezustand verschlossen ist und sich unter Wärmeeinwirkung öffnet. Es gibt eine sehr große Anzahl verschiedener Sprinklerkopftypen. Die Hauptunterscheidungsmerkmale sind: Art der Auflösung, Öffnungstemperatur Wasserleistung, Ansprechverhalten, Material, Oberflächenbehandlung. Jeder Sprinkler ist durch ein Thermoelement verschlossen. Gewöhnlich ist dies ein kleines Glasfässchen, das mit einer gefärbten Spezialflüssigkeit (Art Alkohol) gefüllt ist. Die Farbe der Spezialflüssigkeit kennzeichnet hierbei die Auslösetemperatur. Durch ein Feuer unter dem Sprinkler dehnt sich die Flüssigkeit aus - wie bei einem Thermometer. Bei einer bestimmten, vorgegebenen Temperatur hat die Flüssigkeit keinen Raum mehr, um sich auszudehnen und das Glasfässchen platzt. Die Abdichtung fällt herunter und der Sprinkler beginnt, Wasser auf das Feuer zu sprühen. Nur der Sprinkler direkt über dem Feuer löst aus. Innerhalb eines Sprinklersystems herrscht ein konstanter Wasserdruck, der in der Sprinklerzentrale kontrolliert wird. Ein Druckabfall (wenn ein Sprinklerkopf öffnet sich) wird erkannt und führt zum Öffnen spezieller Ventile und dem Starten von Pumpen (anlagenspezifisch). Ab sofort wird Wasser aus dafür vorgesehenen Tanks oder über einen dafür dimensionierten Wasseranschluss mit hohem Druck in das Sprinklersystem gepumpt. 15 Dieses tritt an allen offenen Wasserdüsen aus und löscht oder minimiert den Brand. Sprinklerzentralen sind meist wie ein gewöhnlicher Brandmelder an Brandmeldeanlagen angeschlossen und lösen bei erkanntem Druckabfall einen Feueralarm aus. Dieser wird je nach Programmierung an die Polizei, Feuerwehr, den Werkschutz oder andere hilfeleistende Stellen übermittelt. 16 3. Regelungen bei der Errichtung von eingebauten Brandmelde- und Sprinkleranlagen in den einzelnen EU-Staaten. Regelung soll ein Mittel zur Ordnung und Grundlage für ein sinnvolles Zusammenarbeiten im Brandschutz-Leben sein. Als Ziele der Regelungen werden von ihren Befürwortern Schlagworte wie Transparenz, Sicherheit, Rationalisierung, Qualitätssicherung, Austauschbarkeit und Kompatibilität. Der Sicherheitsgedanke, der dem europäischen wie auch nationalen Brandschutz zugrunde liegt, hat eindeutig seinen Ursprung in dem Brandschutz-Regelungen. Gehen wir kurz über die von Uns ausgewählten Feuerschutz Regelung eines Landes durch, indem wir die Erklärung auf die Verschiedenheiten deren Hintergrund suchen. Wir müssen aber auch darauf Rücksicht nehmen, dass Teie bei den Forschungen benutzten Informationen, nicht aus offizieller Quelle stammen, bezugnehmend auf deren genauingkeit und Gänze die wir nicht genau Prüfen konnten. 3.1. Hintergrund der Regulierung. Deutschland: Das Baurecht in Deutschland fordert in verschiedenen Vorschriften den Einbau von Brandmeldeanlage und Feuerlöschanlagen. Das das Baurecht in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist gibt es in den anderen Bundesländern zum Teil abweichende Regelungen. Hinsichtlich der Brandmeldeanlage oder Löschanlagen im Industriebau ist die Regelung jedoch bundesweit anerkannt. Weitere Vorgaben sind in der Versammlungsstättenverordnung-NRW, Beherbergungstsättenverordnung-NRW vorhanden. Weiterhin werden alle Neubauten von Krankenhäusern und Altenpflegeheimen mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet, teilweise werden auch in bestehenden Gebäuden diese nachträglich eingebaut. Teilweise wird eine Brandmeldeanlage auch eingebaut um Abweichungen zum Baurecht zu kompensieren z. B. bei mehrstöckigen Bürogebäuden mit einer nach obern offenen Halle. Bei der Festlegung der zulässigen Flächen wurde von einer Risikoanalyse ausgegangen, die sich primär an der Höhe der zulässigen Brandbelastung und an der brandschutztechnischen Infrastruktur orientiert. Besondere Bedeutung erlangen dabei automatische Brandmeldeanlagen, die als gleichwertig zu ständig anwesendem Personal gesehen werden, und Sprinkleranlagen. 17 England: Für England und Wales den Code in Bezug auf den Brandschutz ist Approved Document B (ADB) der Bauordnung (der Gebäude-Regelung). Dieses Dokument wurde zuletzt in zwei Bänden 2006 herausgegeben; Band eins für Wohnungen und Band zwei für andere Gebäude. ADB steigt nicht in Details über Schulen, Einkaufszentren oder Gesundheits-einrichtungen; diese Gebäude werden durch andere Dokumenten abgedeckt. Es gibt eine bemerkenswerte Regelung in Großbritannien, womit die anregen die Unternehmen um im Sprinkler System zu investieren. Eine System wird als „capital allowances” Kapital Ermässigung (Zulagen) genennt. Das ist ein bedeutender Anreiz für die Unternehmen zu investieren in Sprinkler. Infolgedessen Sie werden die Gelegenheit haben, ihre Steuern Zahlungs zu verringern und sie gewinnen so etwas von den Kosten des Sprinklersystems zurück. Es gibt keine Begrenzung für „capital allowances” Kapital Ermässigung außer daß sie können nicht den Profit der Firma übersteigen. Körperschaftssteuer-Hauptrate ist 30%. Das bedeutet, dass, wenn zum Beispiel ein kleines oder mittelständisches Unternehmen investiert 100000 £ in einem Sprinkleranlage, die im ersten Jahr 40000 £ Können abgezogen werden aus ihrem Körperschaftsteuer-und sparen £ 12000 oder 12%. Mehrwersteuer reduzierung (Mehrwersteuer Entlastung für inländische Sprinklersystem) Es gibt eine Anzahl von Umständen, in denen kann man für MehrwersteuerNullbewertung oder das Reducedrating qualifizieren können, wenn sprinkler system(s) werden als Teil eines größeren Projektes installieren (angebracht). Das wird für Mehrwersteuer-Entlastung qualifizieren. Die kombinierte Wirkung bei dem zwei oben genannte Möglichkeiten (die Steuererleichterungen) bedeuten, dass die meisten Sprinkleranlagen die werden in dem Vereinigte Königreich installieren, genießt irgendeine Form des Steuererleichterungen. Frankreich: „Der Geist der französischen Regelung besteht darin, dass, wenn es nicht verboten ist, Sie berechtigt sind, es zu tun.” In Frankreich, Gebäude die sind für Besucher geöffnet (ERP) Brandschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Die bekommen besondere Aufmerksamkeit in den Regelungen!!! Die Sicherheitsvorschriften für den Leuten und für die Eigentum, sind verschiedenen. Da gibt es mehrere Kategorien die hangen an verschiedene Kriterien: erstens an die allgemeine Regelungen, zweitens an die Art der Verwendung der ERP (Gebäude die sind für Besucher geöffnet), Drittens auf seine Größe (Gebäude für Besucher geöffnet sind aufgeteilt in 5 Kategorien). Die Verordnung den Brandschutz Management wurde geändert und kam in Operation von den gesetzlichen Auftrag von 11th Juli, 1995. Das war geändert am 31. Mai, 1997. Auf der gesamten französischen Staatsgebiet 18 gibt es rund 150000 Gebäude für Besucher geöffnet , diesen Entspricht einem der vier wichtigsten Kategorien. Die bekommen besondere Aufmerksamkeit in den Regelungen wegen der grosse risk!!! Niederlande: Die Niederlande sind ein dezentralisierter Einheitstaat. Ebene gibt es zwölf Provinzen. Die Provinzen wiederum gliedern sich in 443 Gemeinden. In diesem geteilten Land ist das Innenministerium verantwortlich für die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Rettung aus Unfällen und Katastrophen jeglicher Art. Die Inspektion für den Brandschutz und die Krisenintervention berichtet dem Minister über Schadensfälle und Katastrophen. Die lokalen Behörden sind für ihr Gebiet für die Organisation der Rettung, Brandbekämpfung und des Katastrophenschutzes verantwortlich. Einige dieser Aufgaben werden lokal organisiert. Brandschutzgesetz gibt es schon seit 1985, aber der vorbeugende Brandschutz ist in anderen Gesetzen festgelegt. Die Hauptrolle spielt als „Bouwbesluit“genannte Landesbauordnung. Es gibt in Holland verschiedene Bauvorschriften auf Neu-und Alt-Bau. In der Regelung spielen wichtige Rolle auch die Städtlichen Bauregelungen sowie die so genannten NEN Standards bei der Etablierung. Das Hauptprinzip der Gesetzgebung besteht daraus, daß Menschen und Tiere im Notfall aus dem bedrohten Ort rausgeholt werden können und die Voraussetzungen des Brandlösches gesichert werden. Österreich: Angelegenheiten der (allgemeinen) Feuerpolizei sind nach der österreichischen Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache, die (9) Bundesländer haben demgemäß entsprechende Landesgesetze erlassen. Ab welcher Größe und Funktion eines Gebäudes eine Brandmelde- und oder Sprinkleranlage gebaut werden muss, hängt in Österreich von der Gebäudenutzung ab. Dazu gibt es Richtlinen (sind keine Gesetze!) mit Empfehlungen – die sogenannten Nutzungs TRVB´s. Rechtlich bindend werden diese Richtlinien dadurch, daß die Baupolizei die Einhaltung der TRVB´s in den sogenannten Baubescheiden fordert. Für jedes neue Gebäude werden Baubescheide pro Bundesländer ausgestellt. Darin enthalten sind alle Auflagen für den Bau eines Objekts. Zusätzlich zu diesen Nutzungs TRVB´s gibt es das Wiener Garagengesetz – das einzige Gesetz, daß eine BMA vorschreibt (gilt natürlich nur in Wien). Das Gesetz hat natürlich höhere Prioriät als die TRVB. 19 Sweden: In manchen Ländern, wie z.B. in Sweden sind die Brandschutzregeln als ein Gesamtpaket anzusehen, welches einen annehmbaren Standard an Feuersicherheit darstellen. Sie sind als Anleitung zu verstehen. Die schwedischen Gebäude-Regelungen, BBR 2002, sind ausschließlich die gegründete Leistung. In 5 Artikeln sind die Brandschutz Vorschriften niedergelegt. Die wichtigste Teile sind: 1. Die Leistung gegründeten Anforderungen ("sollen "), gefolgt von Beratung ( "sollte"), die sind/stammten oft von älteren, mehr beschreibenden Gebäude Vorschriften/Gebäuderegelungen. 2. Für alle neuen oder wieder aufgebauten Gebäude müssen der Erbauer oder der Inhaber seine Absichten für die Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes für die Inhaber (Evakuierung) und für die Nachbarn (das Feuer verbritten) dokumentieren. Dieses Dokument wird als Brandschutz-Dokument genannt und wird vom Brandschutzingenieur geschrieben werden. 3. Im Brandschutz-Dokument muss der Feuerberater eine Anzahl von Aspekten der Feuergefahr und der Feuersicherheit (Brandsicherheit) beschreiben: Evakuierung; Feuersicherheit (Branschutz) des Aufbaus; Feuerlast; Feuertrennung; Ventilation/ Lüftung; Brandschutz-Installationen; Wartung usw. 4. Für einige spezifizierte Gefahren gibt es niedergelegte Anforderungen für ein Evakuierungwarnungssystem (Hotels, Supermärkte und größere Gaststätten, Plätze mit mehr als 150 Leuten). Für einige weitere Gefahren (Hotels; Krankenhäusern; Heimen Pflege, Kindergärten usw.) ist die Früherkennung erforderlich. (Bei diesen Fallen wird vorgeschlagen, eine Brandmeldesystem außerhalb des Gebeades anzubringen, bei dem ein automatisches Sprinkersystem mit QR- Sprinkler als Früherkennung dienen kann.) Es gibt keine andere Erwähnung für Sprinkler in BBR 2002. Ungarn: Die Feuerschutzregelung – zwar nicht im gewünschten Tempo - konnte den Änderungen des technischen Lebens in Ungarn folgen. In diversen Rechtsregelungen erscheinen die Anforderungen gegenüber der Feuerschutzanlagen. Die einheitlichen Anforderungen haben definitiv bei der Etablierung der eingerichteten Feuerschutzanlagen 20 Platz gewonnen, welche die Landesfeuerschutzregelung ( weiterhin Regelung genannt) geändert durch die Verordnung des Innenministeriums Nr. 9/2000 (II. 16.) beinhaltet. Der Regelung nach sind eingerichtete Feuerschutzanlagen zu errichten: • in den Fällen der obigen Rechtsregel aufgrund der Vorschriften der Feuerwehr; • ausserdem aufgrund Rechtsregelungen bzw. verbindliches Nationalstandards; • ausserdem wo es von der Feuerwehr aufgrund des bestehenden Notfalls, der Art des Gebäudes in Bezug der Nationalsicherheit, der Nationalwirtschaft und der Datensicherheit, der Sicherheit der Personen im Gebäude sowie des Marschdistanz der Feuerwehr vorgeschrieben wird. Ins Nationalstandard über die technischen Anforderungen der eingerichteten Feuerschutzanlagen wurden bis jetzt leider nur einige Ziffer des Europastandards Nr. EN 54 übernommen. Teils löst den Mangel der Regelung die Möglichkeit, daß die Etablierung sowie der technische Inhalt von der Feuerwehr vorgeschrieben wird. 3.2. Vergleich der Regelungen Im vorigen Teil konnten wir den Hintergrund des Feuerschutz Regelungs von den Ländern durchsichtigen, deren von uns in der Relation untersuchten Feuersignatur-, und Feuerschutzgeräte – die wir noch sehen können – trotz vorausgestzten Definizions ungleichungen, wir versuchen werden sie zu vergleichen. Die Vergleichung werde ich mit der errichtungs verbindlichkeits- untersuchung von den Geräten tun, und zwar so, dass ich nach Angaben typischer Baufunktionen, aufgeteilt nach Ländern, Sie in einer Tabelle zusammenfasse, ferner werde ich die Auserungen von Verschiedenheiten mit Hilfe von Schaubildern veranschaulichen. Die Vergleichungen beinhaltet der Beiblatt. 21 4. Ursachen der Unterschiede. Wir müssen zunächst davon ausgehen, dass die hier geschriebenen Zeilen vorallem meine Privatmeinung spiegeln, wiel für die faktische Bestimmung der Ursache tiefdringendere Untersuchungen nötig wären. Aber die Deutlichen Ursachen benötigen keinerlei besondere Untersuchungen, diese können wir im weiteren zusammenfassen: • Die grundsätzliche Brandschutz-Begriffen sind nicht/bedeuten nicht in jeden Ländern dieselbe. • Bauvorschriften-Differenziertheit (Ursachen: Alter der Vorschriften, Stand der Technik, Traditionen, Politische/Zocialische Einfluss, usw.) Und es ist noch möglich: • Bemerkung/Haltung der Behörden (sind Sie bereit, Bauvorschriften zu verschärfen, um große Brände zu vorbeugen; wird das Feuer eigentlich als ein Problem betrachtet von den Behörden?) • Response/Feed-back nach internationalen Katastrophen (zum Beispiel nicht jedes Land hat vor kurzem ein großes Feuer gehabt) Mit dem Schlagwort „grenzenloses Europa” sind grenzüberschreitende Hilfeleistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht bereits Realität. Erreicht kann dies nur durch Schaffung einer gemainsamen Basis, im Fall der Normung durch einheitliche Dokumente werden. Durch die Schaffung einheitlicher -sprich europäischer- Normen ergibt sich der Vorteil um die Differenze zu eliminieren. 22 5. Resultate. Mit der Untersuchung wollte ich in der EU auf die zurzeit regierenden Regelungs Verschiedenheiten aufmerksam machen, nicht untersucht wurden dabei die wirkliche Problem -Bedeutung und die Regelungs Unebenheiten und deren praktische Nachteile. Ich möchte mich bei all denen bedanken , die in irgend einer Form die Untersuchung unterstützt haben, so: prof. Rene Hagen (Netherlands Institute for Safety NIBRA) Patricia Beumer (Netherlands Institute for Safety NIBRA) Tibor Kovacs (City Fire Department of Budapest) Tomas Åberg (Svensk Brand och Säkerhetscertifiering AB) Bob Graham (ACFSE, England) Steve Turek (London Fire Brigade) Stephen Robinson (London Fire Brigade) Alan Brison (European Fire Sprinkler Network) Rappan Guenter (Honeywell Life Safety Austria Gmbh) Henri Barbarin (Fire Brigade of Paris) 23 6. Literatur Tûzrendészet. (Magyar Tûzoltó Szövetség, Budapest 1902 Szilágyi-Szabó: A tûzrendészet fejlõdése az õskortól a modern idõkig (BM. Könyvkiadó, Budapest 1986.) Dr. Hadnagy Imre József: A TÛZJELZÉS, FEJLÕDÉSE A XX. SZÁZAD KÖZEPÉIG www.eurosprinkler.org www.tuzoltosagbp.hu www.feu.org www.florianpress.hu www.brandschutztechnik.de http://teiresias.umsicht.fhg.de/WebTeiresias/leitfaden/brschutz/br_3_2 www.bvfa.de www.wikipeda.org www.tuzvedelem.lap.hu www.tyco.com www.ifextuz.hu www.nifv.nl www.vsbb-rpl.de www.google.com 24 7. Beiblatt Brandmeldeanlagen Deutschland • England • Frankreich Niederland • • • • Österreich • • Sweden Ungarn • • • • 1. Unterkunft (Hotel, Pension, usw.) Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern, die auf die Kenngröße Rauch in den notwendigen Fluren ansprechen, sowie mit nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) zur unmittelbaren Alarmierung der dafür zuständigen Stelle haben. Die automatischen Brandmeldeanlagen müssen durch technische Maßnahmen gegen Falschalarme gesichert sein. Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst weitergeleitet werden. ( nach Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Studentenheim: Abhängig vom Design, aber typisch ähnlich zu Wohnungen (in alle neuen Wohnungen sollte Brandmeldeanlage gestaltet werden -BS 5839-6 2004) Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt muss nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installiert werden Wenn die Höhe des Gebaeudes über 5 m liegt muss mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung ausgestattet und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über 250 m2 beträgt muss mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung ausgestattet und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Mittel-(Betriebe mit 31 bis 50 Zimmern oder 61 bis 100 Betten, bzw. mit einer Betriebsfläche aller dem Beherbergungsbetrieb dienenden Räumlichkeiten (ungeachtet der Bettenanzahl, ausgenommen Garagen) von mehr als 600 m2 in einem Gebäude )und Großbetriebe (Betriebe mit mehr als 50 Zimmern oder mehr als 100 Betten in einem Gebäude) bei Beherbergunsstätten sind mit selbsttätigen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123 auszustatten. In Beherbergunsstätten sich ein Brandabschnitt, der Gemeinschaftsräume und keine Zimmer (Gästezimmer) beinhaltet, und der im ersten Untergeschoß, Erdgeschoß oder ersten Obergeschoß liegen muss, über maximal 2 Geschoße erstreckt, und dessen Fläche mehr als 600 m2, maximal jedoch 1500 m2 beträgt: in diesem Falle ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 zumindest für diesen zweigeschossigen Brandabschnitt einzubauen. Hotel mit Minimum 5 Zimmern oder für Minimum 9 Gäste Hotel mit zwei oder mit mehrere Geschosse Mittelhoch (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) oder Hoch-Gebäude(oberste Nutzfläche über 30 m sind), wenn die Bestimmung über 13,65 m ausgestaltet ist Wenn ein Gebäude mehrere Geschosse hat (bis 13,65 m) und die 25 Deutschland • England • Frankreich • Niederland • • • • Österreich • Sweden Ungarn • • • Unterbringung gleichzeitig für 20 Personen gesichert ist 2. Hygiene (Krankenhäuser, Ordinationsräume, usw.) Krankenhäuser müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. Brandmeldungen müssen von der Brandmelderzentrale unmittelbar und automatisch zur Leitstelle für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz weitergeleitet werden. (Muster-KrankenhausBauverordnung) In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden (BS5839-1) In jeden Hygiene- Gebäude muss eine Brandmeldeanlage mit GeneralSelektive Signatur installiert werden Wenn die Höhe des Gebäudes unter 20 m liegt und die Bodenfläche über 500 m2 beträgt muss nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installiert werden. Wenn die Höhe des Gebäudes zwischen 20 m und 50 m liegt muss nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebäudes über 50 m liegt, im Fluchtwegbereich muss automatischen Brandmeldeanlagen installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Bei bettlägerige Verpflegung müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Es ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 im Schutzumfang Vollschutz zu errichten in Krankenhäuser. Die Brandmeldeanlage ist an die öffentliche Brandmelde-stelle unter Einhaltung der Bestimmungen der TRVB S 114 anzuschalten. In jeden Krankenhäuser muss eine Brandmeldeanlage installieren Über drei Geschossige Ordinationsräume Bei bettlägerige Verpflegung 26 Deutschland England Frankreich Niederland Österreich Sweden Ungarn 3. Sozial (Altersheim, Gebäude für Behinderte Läuten) • Pflegeheime müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. Brandmeldungen müssen von der Brandmelderzentrale unmittelbar und automatisch zur Leitstelle für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz weitergeleitet werden. (Muster-KrankenhausBauverordnung) • In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden (BS5839-1) • In jeden Sozial- Gebäude muss eine Brandmeldeanlage mit GeneralSelektive Signatur installiert werden • Im Gebäuden für Behinderte Personen muss immer eine Brandmeldeanlage installiert werden. Die Bewachung muss eine Vollschutzausführung haben und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr weitergeleitet werden. Ohne Bewachung im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installiert und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. • Es ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 im Schutzumfang Vollschutz zu errichten in Pflegeheime. Die Brandmeldeanlage ist an die öffentliche Brandmelde-stelle unter Einhaltung der Bestimmungen der TRVB S 114 anzuschalten. • Folgende Abweichungen sind In Pflegeheime (nach TRVB 132 03) zulässig:: bis 6 Betten: in den Zimmern jedenfalls „Heimrauch-melder“ anzubringen. Diese Rauchmelder müssen der ÖNORM prEN-ISO 12239 (Unabhängige Rauchmelder) entsprechen. Der Anschluss der Heimrauchmelder an eine Brandmeldeanlage nach TRVB S 123 ist unzulässig mit 7 bis 45 Betten bei Pflegeheimen bis zu 15 Betten zumindest „Heimrauchmelder“ in den Zimmern anzubringen. Diese Rauchmelder müssen der ÖNORM prEN-ISO 12239 (Unabhängige Rauchmelder) entsprechen. Der Anschluss der Heimrauchmelder an eine Brandmeldeanlage nach TRVB S 123 ist unzulässig. • In jeder Altersheim muss eine Brandmeldeanlage installiert werden • Unterbringung oder Aufenthalt für Behinderte (blind, stumm, usw) /oder ältere Leute höchstens in einem zweistöckige Gebäude, wenn in einem Brandabschnitt gleichzeitig mehr als 100 Personen sind/oder bei einbahnige Evakuierung über 50 Personen • Unterbringung oder Aufenthalt für Behinderte (blind, stumm, usw) /oder ältere Leute in Gebäuden die mehr als zwei Geschosse haben und die summierte Bodenfläche von einem Geschoss über 3000 m2 betraegt 27 Deutschland England • • Frankreich Niederland • • • • Österreich • • • Sweden Ungarn • • 4. Schule, Kinderkrippe, Kindergarten Keine Information In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden (BS5839-1) Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude. Wenn die Höhe des Gebäudes unter 20 m liegt und und die Bodenfläche über 500 m2 beträgt, muss Druckknopfmelder installiert werden Wenn die Höhe des Gebäudes unter 20 m und zwischen 50 m liegt muss Druckknopfmelder installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebäudes über 50 m liegt, im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Bei Vorhandensein einer öffentlichen Brandmeldeanlage (Anlage der Feuerwehr) sind Schulen grundsätzlich an diese Anlage anzuschließen. In diesem Fall sind mindestens in jedem Geschoß im Fluchtwegbereich Druckknopfmelder zu installieren. Die Ausführung hat nach den Technischen Richtlinien TRVB 123 zu erfolgen. Bei größeren Schulanlagen bzw. bei überschreiturig der höchstzulässigen Brandabschnittsgröße je Geschoß können selbsttätige Brandmeldeanlagen zumindest für die Gänge und das Stiegenhaus sowie für brandgefährdete Räume (z. B. Heizraum, Müllraum, große Lagerräume etc.) gefordert wird. Die Alarmweitergabe an die örtliche Feuerwehr muss jederzeit sichergestellt sein. Die Fläche eines Brandabschnittes darf 1600 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. seil bestätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. Keine Regelung Bei Hoch-Gebäude, wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist 28 Deutschland • England • Frankreich Niederland • • • • • Österreich • • Sweden • Ungarn • 5. Sport Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher fassen.) ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden (BS5839-1) Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über 1000 m2 beträgt, muss Druckknopfmelder installieren. Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 5m und 30 m liegt, muss nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 30m und 50m liegt, bewachung im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50m liegt, müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) mit einem Fassungsraum von mehr als 100 Personen bzw. dann, wenn sich die Veranstaltungsstätte in ungünstiger Lage befindet (Kellerlokale, lange Fluchtwege), ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 zu installieren. Zumindest bei jedem Ausgang und im Fluchtwegbereich sind Druckknopfmelder anzubringen. Die Alarmauslösestellen sind gemäß ONORM F 2030 zu kennzeichnen. Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. Jeder Raum der ein Fassungsvermögen von mehr als 150 Personen hat muss eine automatische Brandmeldeanlage haben Bei Bedeckte Sporthallen wenn jeglicher Brandabschnitt gröβer als 2000 m2 ist 29 Deutschland • England • • Frankreich Niederland • • • • • • • Österreich • • 6. Handel (Einkaufszentrum, Geschäfts, usw.) Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach - VStättVO - NordrheinWestfalen) Vollständig geschlossenen Fuß- und Lagerräume in den Geschäften (es sei denn, mit einem Feuer automatische Erkennung und Alarm-System oder mit Sprinkler) sollte getrennt von Einzelhandel mit Feuer-Wiederstand Bau-Struktur/Stoffen In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden (BS5839-1) Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 13 m liegt, und die Bodenfläche über 1000 m2 beträgt, muss Druckknopfmelder installieren. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 13 m liegt, und die Bodenfläche über 5000 m2 betraegt, müssen nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 13m und 50m liegt und die Bodenfläche über 1000 m2 betraegt, müssen nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 13m und 50m liegt und die Bodenfläche über 5000 m2 betraegt, im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 13m und 50m liegt und die Bodenfläche über 10000 m2 betraegt, müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50 m liegt, müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung ausgestattet und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Im Verkaufsstätten bei Errichtung einer Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 darf die Größe des Brandabschnittes maximal 3000 m2 betragen.( Verkaufsstätten müssen Geschossweise horizontale Brandabschnitte im Sinne der Bestimmungen der TRVB B 108 mit einer maximalen Fläche von1000 m2 bilden.) Im Verkaufsstätten bei Errichtung einer Brandmeldeanlage gem.TRVB S 30 • • Sweden Ungarn • • • • • • 123 und einer Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 darf die Größe des Brandabschnittes maximal 10.000 m2 betragen. Verkaufsflächen dürfen verschiedener Geschosse in offener Verbindung stehen, wenn die Verkaufsfläche nicht mehr als 3000 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 2 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 eingebaut wird, oder die Verkaufsfläche nicht mehr als 8000 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 2 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 eingebaut werden, oder die Verkaufsfläche nicht mehr als 7500 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 3 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 eingebaut werden, oder die Verkaufsfläche nicht mehr als 6000 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 4 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 eingebaut werden Verkaufsstätten mit einer Gesamtfläche von mehr als 3.000 m2 mit einer automatischen Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 in Vollschutzausführung mit direktem Anschluss an die Feuerwehr auszustatten. Keine Regelung Warenhäuser, Einkaufzentrums, wenn die Geschosse gröβer sind als 8000 m2 Merkantil Funktion über zwei Geschosse und die summierte Bodenfläche von einen Geschoss über 1000 m2 ist Merkantil Funktion über eine Höhe von 13,65 m Einkaufshallen, Marktplätzen wenn jeglicher Brandabschnitt 50 % gröβer als es erlaubt ist Warenhäuser, Einkaufzentrums, wenn die Geschosse gröβer sind als 2000 m2 31 Deutschland • England • Frankreich • Niederland Österreich Sweden Ungarn • • • • 7. Industrie, Agrikultur Bis zu 90 000 m² bei einer lichten Raumhöhe von mehr als 7,0 m, und bis zu 120 000 m² bei einer lichten Raumhöhe von mehr als 12,0 m die Brandbekämpfungsabschnitte müssen durch geeignete automatische Brandmeldeanlagen überwacht sein. Automatische Erkennung nach den Vorschriften nicht erforderlich ist, standardmäßig jedoch gibt es Umstände, in denen Nachweis zu BS5839-1 erforderlich sein: Als Ausgleich für eine Abweichung von einer anderen Bestimmung Als Teil des Betriebssystems für einen Brandschutz-System z.B. Lüftung Um die Frühwarnung in einem leer stehenden Teil des Gebäudes. Ein Brandmeldeanlage-System ist erforderlich, wenn die maximale Anzahl die dort arbeitenden Menschen ist mehr als 50. Keine Regelung Richtlinie existiert zur Zeit nicht Keine Regelung Mittelhoch (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) und beim Hoch-Gebäuden (oberste Nutzfläche über 30 m sind) muss man nach der Brandschutz-Analyse immer die Notwendigkeit eine Brandmeldeanlage prüfen 32 Deutschland • • England • Frankreich Niederland • • • Österreich • • • • Sweden Ungarn • • • 8. Lagerung Geschlossene Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben. Geschlossene Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind. (Garagenverordnung Hamburg) Automatische Erkennung nach den Vorschriften nicht erforderlich ist, standardmäßig jedoch gibt es Umstände, in denen Nachweis zu BS5839-1 erforderlich sein: Als Ausgleich für eine Abweichung von einer anderen Bestimmung Als Teil des Betriebssystems für einen Brandschutz-System z.B. Lüftung Um die Frühwarnung in einem leer stehenden Teil des Gebäudes. Keine Information Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 20 m liegt, und die Bodenfläche über 1000 m2 betraegt, muss Druckknopfmelder installieren. Wenn die Höhe des Gebaeudes über 20 m liegt, müssen nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Bei Großanlagen (zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und Tankstellen, über 1000 m2) sind überdies der Größe und Art der Anlage entsprechende Brandmeldeanlagen einzurichten. (nur in Wien-Wiener Garagengesetz) Unabhängig von der Brandabschnittsgröße sind Großgaragen (eine Gesamtfläche von über 1500 m2 ) mit mehr als drei Brandabschnitten im Sinne des TRVB N 106 Punkt 5.4 jedenfalls mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123 auszustatten. Unterirdische Garagen, die mehr als zwei Geschosse enthalten, sind jedenfalls mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123. Bei Lagerung in Kategorie I, wenn Lagerguthöhe hL und Brandabschnittsfläche A (m2): hL ≤ 4; 3000 < A < 6000 4 < hL ≤ 9; 1000 < A < 3000 Bei Lagerung in Kategorie II, wenn Lagerguthöhe hL und Brandabschnittsfläche A (m2): hL ≤ 4; 1000 < A < 3000 4 < hL ≤ 9; A < 1000 Bei Lagerung in Kategorie III, wenn Lagerguthöhe hL und Brandabschnittsfläche A (m2): 4 < hL ≤ 9; A < 1000 Keine Regelung Lagerungsräume über eine Grundflaeche von 500 m2 (auβer Sturzgut) In einer Tiefgarage mit mehreren Tiefgeschossen wenn mehr als 20 Parkplätzen in einem Tiefgeschoss sind und die Ausfahrt nur durch den 33 oberen Geschoss erfolgen kann • Geschlossene (bedeckte) Parkhäuser über eine Höhe von 13,65 m • Automatische und Geschlossene Parkhäuser mit mehrere Stockwerken, in dem mehr als 20 Parkplätzen an einem Stockwerk sind 34 Deutschland • • England • • Frankreich Niederland • • • • • • Österreich • Sweden Ungarn • • 9. Kultur (Museum, Theater, usw.) Großbühnen (eine Großbühne eine Bühne mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m², oder mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne)und Räume mit besonderen Brandgefahren müssen eine Brandmeldeanlage mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Diese Verordnungen gelten nicht für Ausstellungsraume in Museen. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Ähnliche Bestimmung zu Wohnungen mit Detektoren in jedem Gerät, sondern überwacht werden. Separate vernetzte System von Detektoren in den gemeinsamen Teilen. In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden (BS5839-1) Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über 500 m2 betraegt, muss Druckknopfmelder installieren. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m lieg und die Bodenfläche über 1000 m2 betraegt, im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über 5000 m2 betraegt, müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 5 m und 50 m liegt, im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50 m liegt, müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Richtlinie existiert zur Zeit nicht, in einige fällen gelten die Richtlinien nach Punkt 12. Keine Regelung Wenn ein Raum sein Fassungsvermögen über 300 Personen hat 35 • In Museums, Archivs, Bibliotheken, wenn die summierte Bodenfläche über 1000 m2 sind • In Theaters für Bühne –Bewachung, wenn die Höhe der Bühne über 8 m ist • Im Kulturgebäude, wenn die Bodenflächen von der untererdischen Räume mehr als 80% des Erdgeschosses betragen und der Brandlast über 1500 MJ/ m2 liegt • Im Kinos, wenn die Bestimmung über eine Höhe von 13,65 m ausgestaltet ist und das Fassungsvermögen von den Zuschauerräumen mehr als 1000 Personen sind. 36 Deutschland • England • Frankreich • • Niederland • • • Österreich • Sweden Ungarn • • • • • 10. Büro, Verwaltung Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen sollten gestaltet werden (BS5839-1) Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude. Ein Brandmeldeanlage-System ist erforderlich, wenn die maximale Anzahl die dort arbeitenden Menschen ist mehr als 50. Wenn die Höhe des Gebudes unter 20 m und die Bodenfläche über 500 m2 betraegt, muss Druckknopfmelder installieren Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 20 m und 50 m liegt, muss Druckknopfmelder installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50 m liegt, im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. Bei: einer Brandabschnittsfläche von mehr als 900 m2, Oder einer Gesammtsfläche von mehr als 3600 m2, oder bei mehr als 4 Geschossen ist eine Brandmeldeanlage in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123 zu installieren. Keine Regelung Hoch-Gebäude, wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist Wenn ein Gebäude mehrere Stockwerke hat, oder im mittelhochGebäude mit einer Grundflaeche über 500 m2 Im Geldinstitute Im Computersaal über einer Grundflaeche von 150 m2 37 11. Gefängnis Deutschland England Frankreich Niederland Österreich Sweden Ungarn • Keine Information • In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen sollten gestaltet werden (BS5839-1) • Im Gefangnis muss Brandmeldeanlage einbauen (Broadcasted-Alarm) • Muss immer Brandmeldeanlagen installieren in Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden. • Richtlinie existiert zur Zeit nicht • Im Gefaengnis muss immer eine Brandmeldeanlage eingebaut werden (keine Ausnahme) • Wenn mehr als 100 Personen in einem Brandabschnitt sind/ oder das Gebäude mehr als drei Stockwerke hat 38 Deutschland • • England • • • • • Frankreich • • Niederland • • 12. Sonstig Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Mittlerweile besteht in den 6 Bundesländern Hessen, SchleswigHolstein, Rheinland-Pfalz und Saarland eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht für private Wohnräume. In Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen Wohnhäuser - Rauchmelder sollten in Umlauf Räume innerhalb 7,5 m jedes bewohnbare Zimmer mit mindestens einem Detektor für jedes Niveau. Wenn eine offene Küche ist eine zusätzliche Wärme-Detektor miteinander verknüpft werden sollten. In jeder neuen Wohnungen sollte Brandmeldeanlage gestaltet werden (BS 5839-6 2004) In Wohnhäusern muss entweder Rauchmelder und Wärmemelder oder ein automatisches Brandmeldesystem die Einhaltung BS 5839-6: 2004 in der Mindestens Note D Kategorie LD2 einschließlich Standard Oder ein Rauchmelder in den Bewohnbaren Räumen und ein Wärmemelder in Jeden Küche installieren. (Norden Ireland) In Wohnhäusern –über 200 m2 Bodenfläche- wo die Anzahl der ist nicht mehr als 3 Geshosse, - eine automatische Erkennung Feuer-und Brandschutz Alarmanlage Einhaltung BS 5839-6: 2004 Mindestens Note B Kategorie LD2 Standard Darunter ein Rauchmelder oder Detektoren in in den Bewohnbaren Räumen und ein Wärmemelder oder Detektoren in jeden Küchen installieren muss. (Norden Ireland) In Wohnhäusern –über 200 m2 Bodenfläche- wo die Anzahl der Geschosse ist mehr als 3 - Ein automatisches Brandmeldesystem und Brandmelder System die Einhaltung BS :5839-6: 2004 von Mindestens Güteklasse A Kategorie LD2 einschließlich Standard -Rauchmelder oder Detektoren in den wichtigsten Bewohnbaren Raum und ein Wärmemelder oder Detektoren in jeden Küchen installieren muss. (Norden Ireland) In dem kollektive Teilen von den Wohn-Gebäude braucht man Brandmeldeanlage zu installieren Bei Hoch-Gebäude (über 28 m) muss man immer in den Gesellschaftlichen Teile Brandmeldeanlage installieren Die Fläche eines Brandabschnittes darf unabhängig von Funktion grundsätzlich 1000 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte, nur unter Anwendung von gleichwertigen Brandschutzmassnahmen kann eine Brandmeldeanlage installiert werden. In jeder Wohnung über eine Nutzfläche von 500 m2 39 Österreich • In jeder Wohnung sollte in Schlafräumen, Kinderzimmern und Vorraum je ein „Homemelder” angeordnet werden . Homemelder müssen der ÖNORM ISO EN 12239 (Unabhängige Rauchmelder) entsprechen. • Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) mit einem Fassungsraum von mehr als 100 Personen bzw. dann, wenn sich die Veranstaltungsstätte in ungünstiger Lage befindet (Kellerlokale, lange Fluchtwege), ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 zu installieren. Zumindest bei jedem Ausgang und im Fluchtwegbereich sind Druckknopfmelder anzubringen. Die Alarmauslösestellen sind gemäß ONORM F 2030 zu kennzeichnen. • Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. Sweden Ungarn • Keine Information • In Staubexplosionsgefährlichen Anlagen wenn die Feuerwehr es vorgeschrieben hat. 40 Feuerlöschanlagen Deutschland England • • • Frankreich Niederland Österreich • • • • • Sweden Ungarn • • 1. Unterkunft (Hotel, Pension, usw.) Keine Information In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der eingeteilte Evakuierung benutzt wird. Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. Keine Information Keine Regelung In Beherbergungsstätten, bei denen sich Brandabschnitte mit einer Fläche von mehr als 600 m2 über mehr als zwei Geschoße erstrecken, ist eine Sprinkleranlage gemäß TRVB S 127 zumindest für diesen Brandabschnitt erforderlich. Sind Beherbergungsstätten aufgrund ihrer Gebäudehöhe Hochhäuser (sind Gebäude, die eine in den Landesbauordnungen festgesetzte Höhe überschreiten.) im Sinne der TRVB N 129, ist eine Sprinkleranlage gemäß TRVB S 127 einzubauen Bei Beherbergungsstätten in allen anderen Fällen, in denen die vorgenannten Flächen, bzw. die Zahl der in offener Verbindung stehenden Geschoße überschritten werden, ist eine Sprinkleranlage gemäß TRVB S 127 für den entsprechenden Brandabschnitt einzubauen Keine Regelung Mittelhohe Haeuser (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) und Hochhaeuser (oberste Nutzfläche über 30 m sind), wenn die Bestimmung über eine Höhe von 13,65 m ausgestaltet ist 41 Deutschland • • • England • • • 2 Hygiene (Krankenhäuser, Ordinationsräume, usw.) Der Rettungsweg darf über eine Halle, wie Eingangshalle, ins Freie führen, wenn die Entfernung von der untersten Treppenstufe bis zum Freien nicht mehr als 20 m beträgt. Die Halle muss durch feuerbeständige Wände von anderen Räumen abgetrennt sein. Türen zu diesen Räumen müssen mindestens feuerhemmend und selbstschließend sein. Verkaufsstände und Kleiderablagen können in der Halle oder in Räumen, die mit der Halle in offener Verbindung stehen, gestattet werden, wenn in die Halle oder die Räume eine selbsttätige Feuerlöschanlage eingebaut wird. Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie Räume, in denen mit offenem Feuer oder brennbaren Flüssigkeiten umgegangen wird, Laboratorien, Werkstätten, Desinfektionsräume, Filmarchive oder Lagerräume für Medikamente oder brennbare Flüssigkeiten müssen eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. (MusterKrankenhaus-Bauverordnung) In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der eingeteilte Evakuierung benutzt wird. In bestimmten Szenarien, aufgrund der medizinischen Zustand des Patienten und / oder die Abhängigkeit auf elektrische / mechanische Ausrüstung, kann es nicht ratsam, praktische oder verschieben oder trennen Sie das Leben des Patienten aus einer solchen Unterstützung. In diesem Zusammenhang ist die Evakuierung der Patienten aus ihrer Position der Pflege ist effektiv ein "letztes Mittel" zur Verfügung stehenden Technologien und daher sollte verwendet werden, um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren dieses Ereignis. Um beide minimieren die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von der Verpflichtung zur Evakuierung von Patienten und zur Maximierung der verfügbaren Zeit vor diesem Fall eine angemessene Feuer automatische Steuerung (Brandmelde und Sprinkleranlage) installiert werden soll im Gebäude. (Scotland) Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. In solchen Teilen den Krankenhäusern, die sind zu riskant definiert, kann man immer nach der Brandschutz-Analyse die nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen. Keine Regelung Frankreich • Niederland Österreich • • Für Objekte größerer Höhe und bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (Lage, Größe des Krankenhauses, Entfernung zur nächsten zuständigen Feuerwehr, Hochrettungsmittel der Feuerwehr etc.) sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen (wie z.B. Löschanlagen, Sprinkleranlagen, Sicherheitsstiegenhäuser, Betriebsfeuerwehr etc.) notwendig und ist hiefür ein Brandschutzkonzept erforderlich. Sweden Ungarn • Keine Regelung • Bei bettlägerige Verpflegung in Mittelhoch-Gebäude, wenn die Versorgung über 13,65 m geschiet • Bei bettlägerige Verpflegung, wenn in einem Brandabschnitt mehr als 300 Betten sind 42 Deutschland England Frankreich Niederland Österreich Sweden Ungarn 3 Sozial (Altersheim, Gebäude für Behinderte Läuten) • Der Rettungsweg darf über eine Halle, wie Eingangshalle, ins Freie führen, wenn die Entfernung von der untersten Treppenstufe bis zum Freien nicht mehr als 20 m beträgt. Die Halle muss durch feuerbeständige Wände von anderen Räumen abgetrennt sein. Türen zu diesen Räumen müssen mindestens feuerhemmend und selbstschließend sein. Verkaufsstände und Kleiderablagen können in der Halle oder in Räumen, die mit der Halle in offener Verbindung stehen, gestattet werden, wenn in die Halle oder die Räume eine selbsttätige Feuerlöschanlage eingebaut wird. • Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. • Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie Räume, in denen mit offenem Feuer oder brennbaren Flüssigkeiten umgegangen wird, Laboratorien, Werkstätten, Desinfektionsräume, Filmarchive oder Lagerräume für Medikamente oder brennbare Flüssigkeiten müssen eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. (MusterKrankenhaus-Bauverordnung) • In Pflegeheimgebäude sind Sprinkler eine Alternative zur Schlafzimmertüren mit Selbstschließer • In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der geteilte Evakuierung benutzt wird. • In bestimmten Szenarien, aufgrund der medizinischen Zustand des Patienten und / oder die Abhängigkeit auf elektrische / mechanische Ausrüstung, es ist nicht ratsam, von dieser Zone sie verschieben oder trennen um das Leben des Patienten zu riskieren. In diesem Zusammenhang ist die Evakuierung der Patienten aus ihrer Position der Pflege ist effektiv ein "letztes Mittel" zur Verfügung stehenden Technologien und daher sollte verwendet werden, um die Wahrscheinlichkeit dieses Ereignis zu minimieren. Um beide minimieren die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von der Verpflichtung zur Evakuierung von Patienten und zur Maximierung der verfügbaren Zeit vor diesem Fall eine angemessene Feuer soll im Gebäude eine automatische Steuerung (Brandmelde und Sprinkleranlage) installiert werden (Scotland) • Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. • In Altersheim und Pflegeheim kann man immer nach der BrandschutzAnalyse die nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen. • Keine Regelung • Keine Information • Keine Regelung • Unterbringung oder Aufenthalt für Behinderte (blind, stumm, usw.) /oder ältere Leute in Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerke und die summierte Bodenfläche von einen Stockwerk über 3000 m2 ist 43 44 Deutschland England • • • Frankreich • Niederland Österreich • • Sweden Ungarn • • 4 Schule, Kinderkrippe, Kindergarten Keine Information In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der geteilte Evakuierung benutzt wird. Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. In Ausbildungs-Gebäude nur in ganz besonderer Weise wegen der hohen potenziellen. Keine Regelung Die Fläche eines Brandabschnittes darf 1600 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. selbsttätige Brandmeldeund/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. Keine Regelung Bei Hochhaeuser (oberste Nutzfläche über 30 m sind), wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist. 45 Deutschland • England • • • 5 Sport Bei Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen, in Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Mehrstöckige Erholungszentrum und kommerziellen Gebäuden, in denen einer Abteil der Bodenfläche mehr als 2000m2 betraegt In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der geteilte Evakuierung benutzt wird. Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. Keine Information Keine Regelung Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. Frankreich Niederland Österreich • • • Sweden Ungarn • Keine Regelung • Bei Bedeckte Sporthallen wenn jeglicher Brandabschnitt gröβer als 2000 m2 ist, muss nach der Brandschutz-Analyse immer die Notwendigkeit eine Sprinkleranlage geprüft werden 46 Deutschland • • • • • • • • England • • 6 Handel (Einkaufszentrum, Geschäfts, usw.) Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 3.600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben; dies gilt nicht für Versammlungsstätten, deren Versammlungsräume jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Versammlungsräume, bei denen eine Fußbodenebene höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, sind nur in Gebäuden mit automatischer Feuerlöschanlage zulässig. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen) Versammlungsräume in Kellergeschossen müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen) In Versammlungsräumen müssen offene Küchen oder ähnliche Einrichtungen mit einerGrundfläche von mehr als 30 m² eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen) (diese oben geschriebene Verordnungen gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Verkaufsstätten sind durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoss betragen in: erdgeschossigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr als 10.000 m², sonstigen Verkaufstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr als 5.000 m², erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht mehr als 3.000 m², sonstigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht mehr als 1.500 m², wenn sich die Verkaufsstätten über nicht mehr als drei Geschosse erstrecken und die Gesamtfläche aller Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts nicht mehr als 3.000 m² beträgt. (nach Verkaufsstättenverordnung – VkVO Hamburg) In Verkaufsräumen mit Sprinkleranlage dürfen Unterdecken aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn auch der Deckenhohlraum durch die Sprinkleranlage geschützt ist. (nach Verkaufsstättenverordnung – VkVO Hamburg) Geschäfte, in deren einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 2000m2 Mehrstöckige Erholungszentrum und kommerziellen Gebäuden, in denen einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 2000m2 47 Frankreich Niederland Österreich • Vollständig geschlossenen Fuß- und Lagerräume in den Geschäften (es sei denn, mit einem Feuer automatische Erkennung und Alarm-System oder mit Sprinkler) sollte getrennt von Einzelhandel mit Feuer-Wiederstand Bau-Struktur/Stoffen • In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der eingeteilte Evakuierung benutzt wird. • Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. • Im Verkaufsstätten wenn die größer sind als 3000m2 • Geschäfte, mit ihrer Anhänge, die sind innerhalb von Einkaufszentren muss voneinander getrennt werden mit Mauern aus nicht brennbaren Materialien, diese Wände müssen eine Feuerwiderstandsdauer Grad entspricht. Die Stabilität der Struktur muss mit einem Minimum von Halbe Stunde bestimmen. • In der Befreiung von den Anforderungen des Artikels CO 28 (§ 1): Braucht keine Trennung zwischen der Lagerung und der Verkaufsfläche die für Öffentlichkeit zugänglich ist, wenn die gesamte Fläche der Geschäft/Unternehmen ist weniger als 300 Quadrat Meter und es ist zusätzlich geschützt durch eine feste automatische Löschanlage (Gemäß den französischen Normen) • Lokale Speicherung/Geschäft: ist ein Bereich, die ist nicht getrennt von der Verkaufsfläche und das ist für die Speicherung Waren für den täglichen Bedarf. • Das Volumen jedes Bereichs wird auf 300 m2 begrenzt. Oder es wird auf 500 m2 begrenzt, wenn die Einrichtung wird durch einen automatischen Sprinkler System geschützt. • Keine Regelung • Im Verkaufsstätten bei Errichtung einer Brandmeldeanlage gem.TRVB S 123 und einer Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 darf die Größe des Brandabschnittes maximal 10.000 m2 betragen. • Verkaufsflächen dürfen verschiedener Geschosse in offener Verbindung stehen, wenn die Verkaufsfläche nicht mehr als 8000 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 2 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 eingebaut werden, oder die Verkaufsfläche nicht mehr als 7500 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 3 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 eingebaut werden, oder die Verkaufsfläche nicht mehr als 6000 m2 beträgt, sich über nicht mehr als 4 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 eingebaut werden • Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. 48 Sweden Ungarn • Keine Regelung • Merkantil Funktion über 13,65 m • Warenhäuser, Einkaufzentrums, wenn die Flaeche einem Stockwerk gröβer als 8000 m2 betraegt 49 Deutschland • England • • • • Frankreich Niederland Österreich Sweden Ungarn • • • • • 7 Industrie, Agrikultur In Sicherheitskategorie K 4 bei Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte ist eine selbsttätiger Feuerlöschanlage nötig Industrielle Gebäude über 18m Höhe, in dessen einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 2000m2 Industriellen-Gebäude unter 18m Höhe, in dessen einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 7000m2 In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der eingeteilte Evakuierung benutzt wird. Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. Keine auswertbare Information Keine Regelung Keine Information Keine Regelung In Mittelhoch (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) und Hoch-Gebäude(oberste Nutzfläche über 30 m sind) kann man immer nach der Brandschutz-Analyse die nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen. 50 8 Lagerungen Deutschland England Frankreich Niederland Österreich • Keine Information • Einstöckige Gebäude für Lagerung unter 18m Höhe, in dessen einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 2000 m2 • Mehrstöckige Gebäude für Lagerung unter 18m Höhe, in dessen einer Abteil ist mehr als 20000 m3 • Mehrstöckige Gebäude für Lagerung über 18m Höhe, in dessen einer Abteil ist mehr als 4000m3 • Vollständig geschlossenen Fuß- und Lagerräume in den Geschäften (es sei denn, mit einem Feuer automatische Erkennung und Alarm-System oder mit Sprinkler) sollte getrennt von Einzelhandel mit Feuer-Wiederstand Bau-Struktur/Stoffen • In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der geteilte Evakuierung benutzt wird. • Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. • Speicherkapazität ist begrenzt auf 1500 m2 im Keller, Erdgeschoss und den obersten Stockwerken, wenn die Öffentlichkeit hat Zugang zu einer höheren Etage als die Lagerungsraum oder wenn eine Teile dem Gebäude ist von einem Dritten Partei bezetzt • Speicherkapazität ist begrenzt auf 3000 m2 im Erdgeschoss und den obersten Stockwerken, wenn die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu einer höheren Etage als die Lagerungsraum und das Geschäft besetzt das gesamte Gebäude • Die oben geschriebene (zwei) Beschränkungen kann verlängert werden, bis 5000 m2 und 10.000 m2 , wenn die Lagerflächen sind durch eine (feste) automatische Sprinkleranlage geschützt • Ablage gefährlichen Waren: Das Gesamtgewicht der feuergefährlichen Materialien ist verringert auf 50 Kilogramm in den Kellern, wenn die Verkaufsstelle ist nicht durch ein automatischen Sprinkler System geschützt • Das Gesamtgewicht jeder Behälter, die mit der Farbe basierten feuergefährlichen Flüssigkeiten gefüllt werden, wird auf 10 000 Kilogramm begrenzt, unabhängig von eingerichtete Sprinkler System • Die oben geschriebene Quantitäten können verdoppelt werden, wenn die Einrichtung ist durch eine automatische Sprinkleranlage geschützt. • Bei Garagen über die dritten Geschosse. • Keine Regelung • Bei Anordnung einer mit einer Brandmeldeanlage verbundenen automatischen Regenanlage (Sprinkler) sind Brandabschnitte bis höchstens 3500 m2 zulässig. (Gesetz über Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und über Tankstellen in Wien ) • Unterirdische Garagen, die mehr als zwei Geschosse enthalten, sind jedenfalls mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123 und mechanischen Brandrauchlüftungsanlagen gemäß 10.2 der Richtlinie TRVB N 106 oder Sprinkleranlagen in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 127 bzw. Schaumlöschanlagen nach den Regeln der Technik auszustatten. 51 Sweden Ungarn • Bei Lagerung in Kategorie II, wenn Lagerguthöhe hL und Brandabschnittsfläche A (m2): hL ≤ 4; 3000 < A < 6000 4 < hL ≤ 9; 1000 < A < 6000 • Bei Lagerung in Kategorie III, wenn Lagerguthöhe hL und Brandabschnittsfläche A (m2): hL ≤ 4; 3000 < A < 6000 4 < hL ≤ 9; 1000 < A < 6000 • Bei Lagerung in Kategorie IV, wenn Lagerguthöhe hL und Brandabschnittsfläche A (m2): hL ≤ 4; 1000 < A < 6000 4 < hL ≤ 9; 0 < A < 6000 • Versicherungs-Gesellschaften haben Vorschriften -APSAD Verordnung (Die können vorschreiben die Notwendigkeit einer Sprinkleranlage) bei Lagerung über eine Höhe von 8 meter • In Tiefgaragen mit mehreren Tiefgeschossen wenn mehr als 20 Parkplätzen in einem Stockwerk sind und beim ausfahrt kann es nur durch den oberen Stockwerkwerken verlassen • Geschlossene (bedeckte) Parkhäuser über 13,65 m • Automatische und Geschlossene Parkhäuser mit mehrere Stockwerken, in dem mehr als 20 Parkplätzen an einem Stockwerk sind • Lagerungshallen über 500 m2in denen Brandgefährliche Wahren gelagert werden muss immer nach der Brandschutz-Analyse die nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen. 52 Deutschland • • • • • • • England • • Frankreich • • • Niederland • 9 Kultur (Museum, Theater, usw.) Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 3.600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben; dies gilt nicht für Versammlungsstätten, deren Versammlungsräume jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Versammlungsräume, bei denen eine Fußbodenebene höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, sind nur in Gebäuden mit automatischer Feuerlöschanlage zulässig. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen) Versammlungsräume in Kellergeschossen müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen) In Versammlungsräumen müssen offene Küchen oder ähnliche Einrichtungen mit einerGrundfläche von mehr als 30 m² eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen) (diese oben geschriebene Verordnungen gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Die Verordnungen gelten nicht auf Ausstellungsräume in Museen. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen) Großbühnen (eine Großbühne eine Bühne mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m², oder mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne) müssen eine automatische Sprühwasserlöschanlage haben, die auch den Schutzvorhang beaufschlagt. In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der eingeteilte Evakuierung benutzt wird. Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. In den Theatersaal kann mann Sprinkler-Anlage –in Ausnahmefälle- im außergewöhnliche Gründe installieren: In öffentlichen Räumen In dem Trakt, wo die Wände ohne spezielle Trennung von den öffentlichen Räumen gesichert ist In den beigefügten Räumen, die sind zu riskant definiert (nach der Brandschutz-Analyse) In dem Ausstellungs- Gebäude aus kommerziellen Zweck Bühnen müssen automatischen Löschanlagen haben, die auch den Schutzvorhang beaufschlagt. Keine Regelung 53 Österreich Sweden Ungarn • Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. • Keine Regelung • In Theaters für Bühne –Bewachung, wenn die höher als 8 m ist • Im Kulturgebäude, wenn die Bodenflächen von der untererdische Räume mehr als 80% sind vom Erdgeschoss und Feuerlast über 1500 MJ/ m2 • Im Kinos, wenn die Bestimmung über 13,65 m ausgestaltet ist und das Vassungsvermögen von dem Zuschauerräume mehr als 1000 Personen ist 54 Deutschland England • • • Frankreich Niederland Österreich • • • Sweden Ungarn • • • 10 Büro, Verwaltung Keine Information In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der geteilte Evakuierung benutzt wird. Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. Keine auswertbare Information Keine Regelung Bei Ganzflächendoppelfassaden (Lüftführung im Zwischenraum über die gesamte Außenwand mit Zuluftöffnungen am unteren Ende und Abluftöffnungen am oberen Ende.) oder Kanaldoppelfassade (Im Zwischenraum wechseln sich über die ganze Gebäudehöhe reichende Abluftschächte mit „Kastenfenster” mit horizontaler Abschottung in Deckenhöhe ab.) von Bürogebäuden mit mehr als zwei Geschossen. Die Löschanlage ist entbehrlich, wenn sämtliche Fenster in der Brandwiederstandsklasse G30 nach ÖNORM M B 3800-3 ausgeführt werden und im Gebäude eine Brandmeldeanlage installiert ist. Keine Regelung Hochhaeuser, wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist Im Computersaal über 150 m2 55 11. Gefängnis Deutschland England Frankreich Niederland Österreich Sweden Ungarn • In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in der geteilte Evakuierung benutzt wird. Keine auswertbare Information • Keine Regelung • Richtlinie existiert zur Zeit nicht • Keine Regelung • Keine Regelung 56 12. Sonstiges Deutschland England Frankreich Niederland Österreich Sweden Ungarn • Keine Information • Gebäudeabstaende können um die Haelfte reduziert werden, wenn jedes Gebaeude ein eingestaltetes Sprinkler System hat • Gebäude über einer Höhe von 30m (es ist so konzeptiert, dass der Fluchtweg sollte geschützt werden mit einer Sprinkleranlage ) • Bei Wohnhäuser über eine Höhe von 30m • Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist. • Nahrungsmittelverarbeitung und/oder -vorbereitung Bereiche, die zur Öffentlichkeit zugänglich sind-, müssen die folgenden Bedingungen treffen: ihre maximale einzelne Fläche ist kleiner, als oder gleichgestelltes bis 500 m2 und eins ihrer Fußbodenmaße überstiegt nicht 20 meter,Die werden durch eine automatische Sprinkleranlage geschützt, wenn die zur Öffentlichkeit zugänglich sind. • Bei Stationen kann man immer nach der Brandschutz-Analyse die Nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen. • Bei Hoch-Gebäude (über 28 m) kann man immer nach der BrandschutzAnalyse die Nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen. • Bei sehr hohen Gebäuden (mehr als 200 m) sind Sprinkleranlagen immer erforderlich (in der Zukunft) • Sprinkler muss in jene Gebaeude installiert werden dessen Umgebung ein Feuerwerklager liegt, Sprengkörper gelagert oder verkauft werden. (In denen mehr als 10000 kg gefährlicher Güter gespeichert werden.) • Über 70 m Gebäude-Höhe, bei Anwendung von der gleichwertigen Brandschutzmassnahme, besteht ein Möglichkeit Brandmelde- und/oder Sprinkleranlage installieren zu können. • Die Fläche eines Brandabschnittes darf unabhängig von Funktion grundsätzlich 1000 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bei Anwendung von der gleichwertigen Brandschutzmassnahme, können Brandmelde- und/oder Sprinkleranlage installiert werden. • Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m* nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen. • Die Vorgeshriebenen Maßnahmen kann man verändern (Brandabschnitte zu vergrössern, Gebäude-Höhe zu erhöhen) wenn im Gebäude einen Sprinkleranlage installiert wird. • In Staubexplosionsgefährliche Anlagen wenn die Feuerwehr es vorgeschrieben hat. 57 Hochhaus-Definition (in meter) 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 90 >70 Deutschland Österreich >?50 Niederland Frankreich Sweden >28 >22 >30 England Ungarn >22 Unterschiede zwischen Regelungen (Beispiel: Krankenhäuser mit Brandmeldeanlage) Immer Höhe des Gebaeudes Bei bettlägerige Verpflegung 58 Unterschiede zwischen Regelungen (Beispiel: Krankenhäuser mit Sprinkleranlage) Im m er Bei bestim m te Höhe des Gebaeudes Bei bettlägerige Verpflegung Nur bestim m te Teile des Gebäudes Keine Regelung Bei bestim m te Bettzahlen