Vergleich der verschiedenen nationalen Regelungen bei der

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Vergleich der verschiedenen nationalen Regelungen bei der
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„Vergleich der verschiedenen nationalen Regelungen bei der
Errichtung von eingebauten Brandmelde- und Sprinkleranlagen
in den einzelnen EU-Staaten „
Arnhem-Budapest 2008
Hauptmann Sándor Szarka
Vorbeugender Brandschutz
Berufsfeuerwehr Budapest
[email protected]
2
I. Vorwort
„Brandschutz kostet sehr viel“; eine Aussage, die nicht verneint werden kann, aber
vernünftiger Brandschutz sichert das Überleben von gesunden Betrieben. Das Thema
Brandschutz ist eine zentrale Disziplin der Bautechnik. Viele Bauordnungen und Gesetze
widmen wesentliche Teile den baulichen Vorkehrungen zur Brandvermeidung und der
Personenrettung. Materialprüfer, Feuerwehren, Versicherer und viele Berufe mehr sind damit
befasst.
Auch neue Gebäudekonzepte müssen sich schon in frühen Planungsphasen mit diesen Fragen
beschäftigen. Von der ersten Vorplanungsphase an sind die einzelnen Segmente so zu wählen
und
zu
kombinieren,
dass
in
ihrem
Zusammenspiel
das
erforderliche
bauliche
Sicherheitsniveau kosten- günstig sichergestellt wird und Nutzung des Gebäudes dauerhaft,
ohne Absinken des Sicherheitsniveaus und wirtschaftlich durchgeführt werden können. Häufig
können
aus
betrieblichen,
technischen
oder
wirtschaftlichen
Gründen
bestimmte
Anforderungen für den baulichen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art oder
Nutzung nicht realisiert werden. Das gilt auch für bestehende Bauwerke bei denen aufgrund
der vorgegebenen baulichen Randbedingungen die brandschutztechnischen Vorgaben der
jeweiligen gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt werden. Auch die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr ist aufgrund ihrer Personalstärke und Ausrüstung sowie der örtlichen Infrastruktur
nicht
unbegrenzt.
Deshalb
sind
anlagentechnische
und
organisatorische
Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um im Rahmen des Brandschutzkonzeptes die
Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes zu ergänzen und den Brandschutz
zum Beispiel auch bei hohen betrieblichen und baulichen Brandlasten sicherzustellen. Zu
diesen anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gehören z. B. der Einbau von
automatischen Brandmelde- und Feuerlöschanlagen. Mein Ziel ist, nach dem Überblick der
Feuerschutz und der Feuersignatur, als Beispiel die Teileinheiten der Genantnen
Feuersignatur-, und Feuerbekämpfungsgeräte vorzustellen, indem ich auch eine Antwort
gebe, zu Denen, Die schon sich die Frage gestellt haben beziehend auf die Erschaffung solche
Systeme, innerhalb der Untersuchung des Regelung in den EU – Staaten. Mit diesen
Forschung möchte ich eine Hilfe geben für jeden die sich im internationale Relation mit
derartige Systeme –Regelung, Installation, usw.- beschäftigen, oder sich nur einfach um das
Thema interessieren.
3
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort
Seite
2.
2.
Über die eingebauten Brandmelde- und Löschanlagen
4
2.1
Entwicklung
6
2.2. Brandmeldeanlagen und Löschanlagen (Sprinkler).
3.
Regelungen bei der Errichtung von eingebauten Brandmelde- und
10
16
Sprinkleranlagen in den einzelnen EU-Staaten.
3.1. Hintergrund der Regulierung.
16
3.2. Vergleich der Regelungen
20
4.
Ursachen der Unterschiede.
21
5.
Resultate.
22
6.
Literatur
23
7.
Beiblatt
24
4
2. Über die eingebauten Brandmelde- und Löschanlagen
Unter "Brandschutzanlagen" versteht man ortsfeste Einrichtungen, die im Brandfall
üblicherweise automatisch (brandfallgesteuert) in Betrieb gehen und damit die Sicherheit in
einem Objekt oder einer Anlage erhöhen, gleichzeitig Schäden von Bränden erheblich
reduzieren. Das sichere und frühzeitige Erkennen eines ausbrechenden Brandes und das
automatische
Einleiten
von
Brandschutzlösung.
In
Brandmeldetechnik
genau
Abwehrmaßnahmen
Brandschutzanlagen
ausgewählt
und
ist
elementarer
Bestandteil
einer
müssen
sämtliche
Komponenten
der
präzise
aufeinander
abgestimmt
sein.
Brandschutzanlagen werden - als Ergänzung des rein baulichen und betrieblichen
Brandschutzes - dann konzeptionell eingesetzt, wenn das Risiko in einem Objekt oder einer
Anlage das akzeptierte Maß übersteigt und es ist durch Gesetze, örtlichen Bauvorschriften
und Durchsetzung vorgeschrieben ist. Brandschutzanlagen werden aber auch oft aus eigenen
Schutzinteressen errichtet. Zu den Brandschutzanlagen gehören z.B. Brandmeldeanlagen,
Anlagen zur Rauchkontrolle in Gebäuden, ortsfeste Löschanlagen und brandfallgesteuerte
Einrichtungen. Auf der nächsten Seite zeigen wir einer Übersicht die von uns befassenden
Brandschutzanlagen.
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Übersicht Brandschutzanlagen
Brandschutzanlagen
Brandmeldeanlagen
Raumüberwachung
Löschanlagen
Objektüberwachung
Raumschutz
Objektschutz
Maschinen/Anlagen
Wasserlöschanlagen
Inertgaslöschanlagen
Permanentinertisierung
Funkerkennung
Sprinkleranlagen
Kohlendioxid (Co2)
Sprühwasserlöschanlagen
Argon
Schaumlöschanlagen
Inergen
Funkenlöschanlagen
FM200
Diverse
Raumschutz
Anlagenschutz
2.1. Entwicklung
Es ist nicht bekannt, wann in Europa die erste genaue Feuerlöschverordnung erlassen wurde.
Es
steht
fest,
dass
schon
sehr
früh
den
lokalen
Verhältnissen
angepasste
Feuerlöschbestimmungen bestanden. Sie enthielten Angaben über die Löschung von Bränden
aber auch über die Meldung und Verhütung von solchen.
Dreht man das Rad der Zeit zurück, so stellt man fest, dass Brandschutz keine neue Erfindung
ist. Die Angst vor dem Feuer und das Bedürfnis, sich vor dem Feuer zu schützen, ist so alt
wie das Feuer selbst. Die Redensart gebrannte Kinder scheuen das Feuer sei in diesem
Zusammenhang in Erinnerung gerufen. Dass man die Angst vor der Urgewalt des Feuers
ausnutzen konnte, erkannte man schon sehr früh, indem vor den Eingängen der Wohnhöhlen
grosse Feuer entfacht und unterhalten wurden, um wilde Tiere abzuschrecken. Diese Angst
wird auch heute noch in schändlicher Art durch Wilderer ausgenutzt, welche durch absichtlich
gelegte Steppenbrände ganze Tierherden in vorbestimmte Richtungen jagen, um sie leichter
fangen respektive töten zu können. Die gleiche Angst sitzt auch tief in den Menschen drin.
(Bild: Vorfahren und das Feuer)
Diese führte bereits um 1700 Jahre vor Christus in Babylonien dazu, dass Vorschriften über
die Bauweise der Häuser und deren Mauerstärken, aber auch über Abstände zwischen den
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Häusern erlassen wurden. Insbesondere in geschlossenen Siedlungen, Dörfern oder Städten,
wo man vermeiden wollte, dass ganze Häuserzeilen den Flammen zum Opfer fielen, erreichte
man dadurch eine Begrenzung des Feuers. Damit gewannen die damals primitiven
Interventionsmöglichkeiten an Bedeutung.
Grossflächige Brandkatastrophen unter Miteinbezug von dutzenden oder gar hunderten von
Gebäuden gehören auch heute noch nicht der Vergangenheit an. Die Ohnmacht gegenüber der
Naturgewalt erlaubt den betroffenen Menschen nur noch die Flucht und die Rettung des
nackten Lebens. Auch mit den modernsten Interventionsmöglichkeiten des abwehrenden
Brandschutzes sind in solchen Fällen bescheidene Aktivitäten im Bereich von natürlichen
Begrenzungslinien in Form von Strassen usw. denkbar. Diese Form der Brandkatastrophen
wurde in unseren Breitengraden über Jahrhunderte durch die Verwendung von brennbaren
Baumaterialien begünstigt. Insbesondere die Stroh- und Schindeldächer entzündeten sich bei
einem Brand in der Nachbarschaft sehr rasch. Auf diese Weise breiteten sich
Brandkatastrophen im Mittelalter häufig über ganze Dörfer aus. Bezeichnend für die in der
Literatur bekannten Grosschäden ist die Tatsache, dass immer unzählige Häuser betroffen
waren.
Die frühzeitige Entdeckung eines Brandes war damals und auch heute ist die wichtigste
Voraussetzung, um sicheres Löschen zu ermöglichen und eventuelle Schäden zu verhindern,
bzw. die Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen. Dieser Grundgedanke - Entdecken
und Melden- wurde schon frühzeitig in die Tat umgesetzt.
(Bild: Feuerwachtturm in Sopron, Ungarn)
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Die Entwicklung der Brandmeldung begann ungefähr im 13. Jahrhundert damit, dass
Menschen die Feuerwache übernahmen. Fast in jeder gröβere Städte sind sogenannte:
„Bürgergarde” gegründet wurde, welche eine Feuerwache in einem Turm bezog. Bis Ende des
19. Jahrhunderts waren die Wachttürme besetzt, auf welchem ein Wächter nach allen Seiten
Ausschau halten und bei Feuersbrünsten, Überfällen usw. Alarm schlagen musste.
Am Ende des19. Jahrhunderts wurde in einige Groβstädten die erste öffentliche
Feuermeldeanlage installiert. Alle "Techniken", die hier zum Einsatz kamen, hatten
gemeinsam, dass der Brand zuerst durch die Menschen entdeckt werden musste, bevor die
Meldung erfolgen konnte. Wenn man in alten Lexika blättert, stösst man aber hin und wieder
auch auf Apparate zur "automatischen" Branddetektion. Häufig sind es Detektoren, die auf
die Wärme des Brandes reagieren. Wie erstmals Rauch statt Wärme als Brandkenngrösse
genutzt wurde, veranschaulicht ein Patent aus dem Jahr 1894. Als "Rauchmelder" dienten
zwei Vögel, die im Brandfall mit Rauchvergiftung von der Stange fielen und mit ihrem
Körpergewicht den Alarm auslösten. Diese "Zwei-Vögel-Abhängigkeit" sollte einem
Fehlalarm durch natürlichen Vogeltod vorbeugen. Dieses Prinzip ist heute noch unter den
Begriffen Zwei- Melder- oder Zwei-Gruppen-Abhängigkeit bekannt. Zur Beruhigung: Heute
ersetzen technische Lösungen die Verwendung des lieben Federviehs. Unterdessen hat sich
der Rauchmelder weiterentwickelt.
(Bild: Brand/Polizei-Melder)
Sprinkler wurden vor über 200 Jahren erfunden und trotz ständiger Verbesserung der
Materialien und einzelnen Komponenten hat sich ihre Funktionsweise nicht geändert.
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Die erste „fast automatische Feuerlöscher” an, die wir jeden Datensatz patentiert wurde im
Jahre 1723 in England von Ambrose Godfrey, ein berühmter Chemiker erfunden ist. Es
bestand aus einem Fass von Feuerlöschanlagen, flüssigem Zinn mit einer Kammer und mit
Schießpulver. Das war verbunden mit einem System von Sicherungen, die gezündet wurden,
die Schießpulver explodiert und Streuung der Lösung. Dieses Gerät wurde wahrscheinlich in
einem begrenzten Ausmaß, wie Bradley's Weekly Messenger für 7. November 1729, bezieht
sich auf seine Effizienz zu stoppen einem Brand in London. Einer der ersten Systeme wird
durch Benjamin Wyatt, FSA, Architekt, und wurde in das Theater Royal, Drury Lane, im Jahr
1812 installiert.
Von 1852 bis 1885, perforiertes Rohr-Systeme wurden in der gesamten Textil-Mühlen New
England als Mittel zur Brandbekämpfung. Allerdings waren sie nicht die automatische
Systeme, sie habe sich nicht einschalten können. Erfinder begannen erste Versuche mit
automatischen
Sprinkler
rund
1860.
Die
erste
automatische
Sprinkleranlage patentierte System wurde von Philip W. Pratt von
Abington.
Henry S. Parmalee von New Haven, Connecticut gilt als der Erfinder des
ersten automatischen Sprinklerkopf. Parmalee verbesserte sich auf den
Pratt Patent-und erstellt eine bessere Sprinkler-System. In 1874,
installiert er seinen Feuer Sprinkleranlage in der Piano-Fabrik, die er
besaß. Frederick Grinnell verbessert Parmalee Design-und im Jahre 1881
patentierte der automatischen Sprinkler, der seinen Namen trägt. Er
setzte das Gerät zu verbessern und im Jahr 1890 erfunden, der Glas-Disc
Sprinkleranlage,
die
im
Wesentlichen
die
gleiche
wie
die
heute
im
Einsatz.
Bis in die 1940er Jahre, Sprinkler installiert wurden fast ausschließlich für den Schutz von
gewerblichen Gebäuden, deren Eigentümer waren in der Regel der Lage, ihre Ausgaben
wieder mit Einsparungen bei den Versicherungskosten. Im Laufe der Jahre haben sich
Sprinkler
obligatorischen
Sicherheitseinrichtungen
in
bestimmten
Betriebsarten,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf neu gebauten Krankenhäuser, Schulen, Hotels und
anderen öffentlichen Gebäuden, und zur Zeit in Wohnhäuser, vorbehaltlich der örtlichen
Bauvorschriften und Durchsetzung.
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2.2. Funktion der Brandmeldeanlagen und Löschanlagen (Sprinkler).
Brandmelder
Als Brandmeldeanlagen (Abkürzung: BMA) werden technische Geräte oder Anlagen zum
Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen,
Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen
automatischen Brandmeldern, welche den Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaften
erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, welche von Hand betätigt werden müssen.
Sinn des Brandalarms ist das Initiieren von Maßnahmen zur Brandbekämpfung, der Warnung
von Personen innerhalb eines Gebäudes und zum Sach- und Personenschutz, meist die
Alarmierung von zuständigen Sicherheitspersonal und / oder der Feuerwehr. Kurzum blicken
wir hindurch die Typ’s und Haupteinheiten von der Brandmeldeanlagen.
Nicht-Automatische Brandmelder
Ein Handfeuermelder ist ein roter nicht-automatischer Brandmelder. Er ist durch eine
Glasscheibe geschützt, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss. Durch anschließendes
Drücken des Knopfes wird an der Brandmelderzentrale ein Alarm ausgelöst. Ein betätigter
Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr
entsichert werden. Es soll so auch der Missbrauch verhindert werden. Ein Missbrauch einer
solchen Einrichtung kann strafbar sein. Feuermelder sind in einem Brandschutzplan durch ein
spezielles Piktogramm gekennzeichnet.
Brandmelderzentrale (BMZ)
Die Brandmelderzentrale ist das Herz der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten
Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen
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eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ
vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld.
Automatische Brandmelder
Automatische Brandmelder können Brände oder deren Entstehung weit früher erkennen, als
dies mit den menschlichen Sinnesorganen möglich ist und daher die Gefahr einer Ausbreitung
wesentlich minimieren. Ein frühzeitiger, effektiver Alarm durch einen automatischen
Brandmelder ist insbesondere in schwer zu evakuierenden Gebäuden - wie zum Beispiel in
Gebäuden mit hohen Gefahrenpotenzialen wie Hotels, Einfamilienhäusern mit vielen
Kindern, Seniorenheimen etc. - von großer Bedeutung. Am Meistens sind Brand- oder
Rauchgasmelder
installiert,
aber
es
gibt’s
viele
Arten
von
Melder
(z.B.:
Ionisationsrauchmelder, Flammenmelder, Multikriterien-Melder, Lineare Rauchmelder,
Lineare Wärmemelder, Rauchansaugsysteme, usw.)
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Löschanlagen (Sprinkler)
Eine Sprinkleranlage verhindert als automatische Feuerlöschanlage, dass ein ausgebrochenes
Feuer sich zum Großbrand entwickeln kann. Die Anlage besteht aus einem fest installierten
Rohrsystem mit gleichmäßig über die ganze Fläche des Raumes verteilten Düsen(sog.
Sprinklerköpfe), die bei Wärmeeinwirkung öffnen und das Wasser gleichmäßig verteilen. Es
öffnen nur die Sprinklerköpfe im Bereich der Wärmeeinwirkung und gleichzeitig erfolgt auch
die Alarmierung der Feuerwehr. (Sprinkler reagieren nicht auf Rauch, wie er beispielsweise
beim Kochen entsteht.) Bei jedem Feuer entstehen außer Brandschäden logischerweise auch
Wasserschäden. Gerade Sprinkleranlagen haben aber den großen Vorteil, daß durch den
gezielten Löscheinsatz mit einem Minimum von Wasserschäden die Brände gelöscht werden
können. Um dies zu gewährleisten, werden Sprinkler in regelmässigen Abständen in der
Decke des Raumes installiert. Es gibt:
Sprinkler-Nassanlage
Sprinkler-Trockenanlagen
Vorgesteuerte Sprinkleranlagen
Sprinkler-Nassanlage
Das Nass-Sprinkler-System ist seiner Arbeitsweise nach das Einfachste. Wenn die Installation
an eine Wasserzu- fuhr angeschlossen ist, strömt das Wasser über die Rückschlagklappe der
Alarmeinheit in das Sprinklerleitungsnetz, so dass das ganze Sprinklernetz mit Druckwasser
aufgefüllt ist. Ist bei einem Sprinkler der Sicherheitsverschluss geschmolzen oder gebrochen,
tritt unmittelbar das Wasser aus. Das Nass-System kann nur in Räume eingebaut werden, in
denen die Temperatur immer oberhalb des Gefrierpunktes liegt.
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Sprinkler-Trockenanlagen
Beim Trockenrohr-Sprinkler-System enthält das Sprinklerleitungsnetz im Ruhestand kein
Wasser, sondern Luft mit erhöhtem Druck, so dass die Rückschlagklappe der Alarmeinheit
gegen den Wasserdruck geschlossen bleibt. Der benötigte Luftdruck wird über einen
Kompressor geliefert. Wenn einer oder mehrere Sprinkler sich öffnen, fällt der Luftdruck im
Rohrnetz ab und das Wasser strömt in das Sprinklernetz ein. Dieses System ist speziell für
Räume entwickelt, deren Temperatur unterhalb der Frostgrenze liegt.
Vorgesteuerte Sprinkleranlagen
Es gibt zwei Arten die Vorgesteuerte Sprinkleranlagen. Bei der ersten Variante handelt es sich
um eine Trockenanlage, bei der die Alarmventilstation entweder von einer automatischen
Brandmeldeanlage oder durch das Öffnen der Sprinkler aktiviert wird. Unabhängig vom
Ansprechen der Brandmelder bewirkt ein Druckabfall in den Rohrleitungen das Öffnen des
Alarmventils. Diese Vorgesteuerte Anlagen Typen werden überall dort eingebaut, wo eine
Trockenanlage erforderlich und eine schnelle Brandausbreitung zu erwarten ist, zB bei
Hochregalanlagen. Bei der anderen Variante handelt es sich um eine Trockenanlage, bei der
die Alarmventilstation durch eine automatische Brandmeldeanlage und nicht durch das
Öffnen der Sprinkler aktiviert wird. Die sind dort zu installieren, in denen erheblicher
Schaden bei einem versehentlichen Austreten von Wasser entstehen könnte.
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Sprinklerköpfe
Ein Sprinklerkopf ist das wichtigste Bauteil von Sprinkleranlagen und bezeichnet die
Wasserverteilungsdüse,
die
im
Ruhezustand
verschlossen
ist
und
sich
unter
Wärmeeinwirkung öffnet. Es gibt eine sehr große Anzahl verschiedener Sprinklerkopftypen.
Die Hauptunterscheidungsmerkmale sind:
Art der Auflösung,
Öffnungstemperatur
Wasserleistung,
Ansprechverhalten,
Material,
Oberflächenbehandlung.
Jeder Sprinkler ist durch ein Thermoelement verschlossen. Gewöhnlich ist dies ein kleines
Glasfässchen, das mit einer gefärbten Spezialflüssigkeit (Art Alkohol) gefüllt ist. Die Farbe
der Spezialflüssigkeit kennzeichnet hierbei die Auslösetemperatur. Durch ein Feuer unter dem
Sprinkler dehnt sich die Flüssigkeit aus - wie bei einem Thermometer. Bei einer bestimmten,
vorgegebenen Temperatur hat die Flüssigkeit keinen Raum mehr, um sich auszudehnen und
das Glasfässchen platzt. Die Abdichtung fällt herunter und der Sprinkler beginnt, Wasser auf
das Feuer zu sprühen. Nur der Sprinkler direkt über dem Feuer löst aus.
Innerhalb eines Sprinklersystems herrscht ein konstanter Wasserdruck, der in der
Sprinklerzentrale kontrolliert wird. Ein Druckabfall (wenn ein Sprinklerkopf öffnet sich) wird
erkannt und führt zum Öffnen spezieller Ventile und dem Starten von Pumpen
(anlagenspezifisch). Ab sofort wird Wasser aus dafür vorgesehenen Tanks oder über einen
dafür dimensionierten Wasseranschluss mit hohem Druck in das Sprinklersystem gepumpt.
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Dieses tritt an allen offenen Wasserdüsen aus und löscht oder minimiert den Brand.
Sprinklerzentralen sind meist wie ein gewöhnlicher Brandmelder an Brandmeldeanlagen
angeschlossen und lösen bei erkanntem Druckabfall einen Feueralarm aus. Dieser wird je
nach Programmierung an die Polizei, Feuerwehr, den Werkschutz oder andere hilfeleistende
Stellen übermittelt.
16
3.
Regelungen bei der Errichtung von eingebauten Brandmelde- und
Sprinkleranlagen in den einzelnen EU-Staaten.
Regelung soll ein Mittel zur Ordnung und Grundlage für ein sinnvolles Zusammenarbeiten im
Brandschutz-Leben sein. Als Ziele der Regelungen werden von ihren Befürwortern
Schlagworte
wie
Transparenz,
Sicherheit,
Rationalisierung,
Qualitätssicherung,
Austauschbarkeit und Kompatibilität. Der Sicherheitsgedanke, der dem europäischen wie
auch nationalen Brandschutz zugrunde liegt, hat eindeutig seinen Ursprung in dem
Brandschutz-Regelungen. Gehen wir kurz
über die von Uns ausgewählten Feuerschutz
Regelung eines Landes durch, indem wir die Erklärung auf die Verschiedenheiten deren
Hintergrund suchen. Wir müssen aber auch darauf Rücksicht nehmen, dass Teie bei den
Forschungen benutzten Informationen, nicht aus offizieller Quelle stammen, bezugnehmend
auf deren genauingkeit und Gänze die wir nicht genau Prüfen konnten.
3.1. Hintergrund der Regulierung.
Deutschland: Das Baurecht in Deutschland fordert in verschiedenen Vorschriften den Einbau
von Brandmeldeanlage und Feuerlöschanlagen. Das das Baurecht in Deutschland in jedem
Bundesland unterschiedlich geregelt ist gibt es in den anderen Bundesländern zum Teil
abweichende Regelungen. Hinsichtlich der Brandmeldeanlage oder Löschanlagen im
Industriebau ist die Regelung jedoch bundesweit anerkannt. Weitere Vorgaben sind in der
Versammlungsstättenverordnung-NRW, Beherbergungstsättenverordnung-NRW vorhanden.
Weiterhin werden alle Neubauten von Krankenhäusern und Altenpflegeheimen mit einer
Brandmeldeanlage ausgerüstet, teilweise werden auch in bestehenden Gebäuden diese
nachträglich eingebaut. Teilweise wird eine Brandmeldeanlage auch eingebaut um
Abweichungen zum Baurecht zu kompensieren z. B. bei mehrstöckigen Bürogebäuden mit
einer nach obern offenen Halle. Bei der Festlegung der zulässigen Flächen wurde von einer
Risikoanalyse ausgegangen, die sich primär an der Höhe der zulässigen Brandbelastung und
an der brandschutztechnischen Infrastruktur orientiert. Besondere Bedeutung erlangen dabei
automatische Brandmeldeanlagen, die als gleichwertig zu ständig anwesendem Personal
gesehen werden, und Sprinkleranlagen.
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England: Für England und Wales den Code in Bezug auf den Brandschutz ist Approved
Document B (ADB) der Bauordnung (der Gebäude-Regelung). Dieses Dokument wurde
zuletzt in zwei Bänden 2006 herausgegeben; Band eins für Wohnungen und Band zwei für
andere Gebäude. ADB steigt nicht in Details über Schulen, Einkaufszentren oder
Gesundheits-einrichtungen; diese Gebäude werden durch andere Dokumenten abgedeckt.
Es gibt eine bemerkenswerte Regelung in Großbritannien, womit die anregen die
Unternehmen um im Sprinkler System zu investieren. Eine System wird als „capital
allowances” Kapital Ermässigung (Zulagen) genennt. Das ist ein bedeutender Anreiz für die
Unternehmen zu investieren in Sprinkler. Infolgedessen Sie werden die Gelegenheit haben,
ihre Steuern Zahlungs zu verringern und sie gewinnen so etwas von den Kosten des
Sprinklersystems zurück. Es gibt keine Begrenzung für „capital allowances” Kapital
Ermässigung
außer
daß
sie
können
nicht
den
Profit
der
Firma
übersteigen.
Körperschaftssteuer-Hauptrate ist 30%. Das bedeutet, dass, wenn zum Beispiel ein kleines
oder mittelständisches Unternehmen investiert 100000 £ in einem Sprinkleranlage, die im
ersten Jahr 40000 £ Können abgezogen werden aus ihrem Körperschaftsteuer-und sparen £
12000 oder 12%. Mehrwersteuer reduzierung (Mehrwersteuer Entlastung für inländische
Sprinklersystem) Es gibt eine Anzahl von Umständen, in denen kann man für MehrwersteuerNullbewertung oder das Reducedrating qualifizieren können, wenn sprinkler system(s)
werden als Teil eines größeren Projektes installieren (angebracht). Das wird für
Mehrwersteuer-Entlastung qualifizieren. Die kombinierte Wirkung bei dem zwei oben
genannte
Möglichkeiten
(die
Steuererleichterungen)
bedeuten,
dass
die
meisten
Sprinkleranlagen die werden in dem Vereinigte Königreich installieren, genießt irgendeine
Form des Steuererleichterungen.
Frankreich: „Der Geist der französischen Regelung besteht darin, dass, wenn es nicht
verboten ist, Sie berechtigt sind, es zu tun.” In Frankreich, Gebäude die sind für Besucher
geöffnet (ERP) Brandschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Die bekommen besondere
Aufmerksamkeit in den Regelungen!!! Die Sicherheitsvorschriften für den Leuten und für die
Eigentum, sind verschiedenen. Da gibt es mehrere Kategorien die hangen an verschiedene
Kriterien: erstens an die allgemeine Regelungen, zweitens an die Art der Verwendung der
ERP (Gebäude die sind für Besucher geöffnet), Drittens auf seine Größe (Gebäude für
Besucher geöffnet sind aufgeteilt in 5 Kategorien). Die Verordnung den Brandschutz
Management wurde geändert und kam in Operation von den gesetzlichen Auftrag von 11th
Juli, 1995. Das war geändert am 31. Mai, 1997. Auf der gesamten französischen Staatsgebiet
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gibt es rund 150000 Gebäude für Besucher geöffnet , diesen Entspricht einem der vier
wichtigsten Kategorien. Die bekommen besondere Aufmerksamkeit in den Regelungen
wegen der grosse risk!!!
Niederlande: Die Niederlande sind ein dezentralisierter Einheitstaat. Ebene gibt es zwölf
Provinzen. Die Provinzen wiederum gliedern sich in 443 Gemeinden. In diesem geteilten
Land ist das Innenministerium verantwortlich für die Festlegung von Qualitätsanforderungen
an die Rettung aus Unfällen und Katastrophen jeglicher Art. Die Inspektion für den
Brandschutz und die Krisenintervention berichtet dem Minister über Schadensfälle und
Katastrophen. Die lokalen Behörden sind für ihr Gebiet für die Organisation der Rettung,
Brandbekämpfung und des Katastrophenschutzes verantwortlich. Einige dieser Aufgaben
werden lokal organisiert. Brandschutzgesetz gibt es schon seit 1985, aber der vorbeugende
Brandschutz ist in anderen Gesetzen festgelegt. Die Hauptrolle spielt als „Bouwbesluit“genannte Landesbauordnung. Es gibt in Holland verschiedene Bauvorschriften auf Neu-und
Alt-Bau. In der Regelung spielen wichtige Rolle auch die Städtlichen Bauregelungen sowie
die so genannten NEN Standards bei der Etablierung. Das Hauptprinzip der Gesetzgebung
besteht daraus, daß Menschen und Tiere im Notfall aus dem bedrohten Ort rausgeholt werden
können und die Voraussetzungen des Brandlösches gesichert werden.
Österreich: Angelegenheiten der (allgemeinen) Feuerpolizei sind nach der österreichischen
Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache, die (9) Bundesländer
haben demgemäß entsprechende Landesgesetze erlassen. Ab welcher Größe und Funktion
eines Gebäudes eine Brandmelde- und oder Sprinkleranlage gebaut werden muss, hängt in
Österreich von der Gebäudenutzung ab. Dazu gibt es Richtlinen (sind keine Gesetze!) mit
Empfehlungen – die sogenannten Nutzungs TRVB´s. Rechtlich bindend werden diese
Richtlinien dadurch, daß die Baupolizei die Einhaltung der TRVB´s in den sogenannten
Baubescheiden fordert. Für jedes neue Gebäude werden Baubescheide pro Bundesländer
ausgestellt. Darin enthalten sind alle Auflagen für den Bau eines Objekts. Zusätzlich zu
diesen Nutzungs TRVB´s gibt es das Wiener Garagengesetz – das einzige Gesetz, daß eine
BMA vorschreibt (gilt natürlich nur in Wien). Das Gesetz hat natürlich höhere Prioriät als die
TRVB.
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Sweden: In manchen Ländern, wie z.B. in Sweden sind die Brandschutzregeln als ein
Gesamtpaket anzusehen, welches einen annehmbaren Standard an Feuersicherheit darstellen.
Sie sind als Anleitung zu verstehen. Die schwedischen Gebäude-Regelungen, BBR 2002, sind
ausschließlich die gegründete Leistung. In 5 Artikeln sind die Brandschutz Vorschriften
niedergelegt. Die wichtigste Teile sind:
1. Die Leistung gegründeten Anforderungen ("sollen "), gefolgt von Beratung ( "sollte"), die
sind/stammten
oft
von
älteren,
mehr
beschreibenden
Gebäude
Vorschriften/Gebäuderegelungen.
2. Für alle neuen oder wieder aufgebauten Gebäude müssen der Erbauer oder der Inhaber
seine Absichten für die Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes für die Inhaber
(Evakuierung) und für die Nachbarn (das Feuer verbritten) dokumentieren. Dieses
Dokument wird als Brandschutz-Dokument genannt und wird vom Brandschutzingenieur
geschrieben werden.
3. Im Brandschutz-Dokument muss der Feuerberater eine Anzahl von Aspekten der
Feuergefahr und der Feuersicherheit (Brandsicherheit) beschreiben: Evakuierung;
Feuersicherheit (Branschutz) des Aufbaus; Feuerlast; Feuertrennung; Ventilation/
Lüftung; Brandschutz-Installationen; Wartung usw.
4. Für einige spezifizierte Gefahren gibt es niedergelegte Anforderungen für ein
Evakuierungwarnungssystem (Hotels, Supermärkte und größere Gaststätten, Plätze mit
mehr als 150 Leuten). Für einige weitere Gefahren (Hotels; Krankenhäusern; Heimen
Pflege, Kindergärten usw.) ist die Früherkennung erforderlich. (Bei diesen Fallen wird
vorgeschlagen, eine Brandmeldesystem außerhalb des Gebeades anzubringen, bei dem ein
automatisches Sprinkersystem mit QR- Sprinkler als Früherkennung dienen kann.) Es gibt
keine andere Erwähnung für Sprinkler in BBR 2002.
Ungarn: Die Feuerschutzregelung – zwar nicht im gewünschten Tempo - konnte den
Änderungen des technischen Lebens in Ungarn folgen. In diversen Rechtsregelungen
erscheinen die Anforderungen gegenüber der Feuerschutzanlagen. Die einheitlichen
Anforderungen haben definitiv bei der Etablierung der eingerichteten Feuerschutzanlagen
20
Platz gewonnen, welche die Landesfeuerschutzregelung ( weiterhin Regelung genannt)
geändert durch die Verordnung des Innenministeriums Nr. 9/2000 (II. 16.) beinhaltet. Der
Regelung nach sind eingerichtete Feuerschutzanlagen zu errichten:
•
in den Fällen der obigen Rechtsregel aufgrund der Vorschriften der Feuerwehr;
•
ausserdem aufgrund Rechtsregelungen bzw. verbindliches Nationalstandards;
•
ausserdem wo es von der Feuerwehr aufgrund des bestehenden Notfalls, der Art
des Gebäudes in Bezug der Nationalsicherheit, der Nationalwirtschaft und der
Datensicherheit, der Sicherheit der Personen im Gebäude sowie des Marschdistanz
der Feuerwehr vorgeschrieben wird.
Ins
Nationalstandard
über
die
technischen
Anforderungen
der
eingerichteten
Feuerschutzanlagen wurden bis jetzt leider nur einige Ziffer des Europastandards Nr. EN 54
übernommen. Teils löst den Mangel der Regelung die Möglichkeit, daß die Etablierung sowie
der technische Inhalt von der Feuerwehr vorgeschrieben wird.
3.2. Vergleich der Regelungen
Im vorigen Teil konnten wir den Hintergrund des Feuerschutz Regelungs von den Ländern
durchsichtigen, deren von uns in der Relation untersuchten Feuersignatur-, und
Feuerschutzgeräte – die wir noch sehen können – trotz vorausgestzten Definizions
ungleichungen, wir versuchen werden sie zu vergleichen. Die Vergleichung werde ich mit
der errichtungs verbindlichkeits- untersuchung von den Geräten tun, und zwar so, dass ich
nach Angaben typischer Baufunktionen, aufgeteilt nach Ländern, Sie in einer Tabelle
zusammenfasse, ferner werde ich die Auserungen von Verschiedenheiten mit Hilfe von
Schaubildern veranschaulichen. Die Vergleichungen beinhaltet der Beiblatt.
21
4.
Ursachen der Unterschiede.
Wir müssen zunächst davon ausgehen, dass die hier geschriebenen Zeilen vorallem meine
Privatmeinung spiegeln, wiel für die faktische Bestimmung der Ursache tiefdringendere
Untersuchungen nötig wären. Aber die Deutlichen Ursachen benötigen keinerlei besondere
Untersuchungen, diese können wir im weiteren zusammenfassen:
•
Die grundsätzliche Brandschutz-Begriffen sind nicht/bedeuten nicht in jeden
Ländern dieselbe.
•
Bauvorschriften-Differenziertheit (Ursachen: Alter der Vorschriften, Stand der
Technik, Traditionen, Politische/Zocialische Einfluss, usw.)
Und es ist noch möglich:
•
Bemerkung/Haltung der Behörden (sind Sie bereit, Bauvorschriften zu
verschärfen, um große Brände zu vorbeugen; wird das Feuer eigentlich als ein
Problem betrachtet von den Behörden?)
•
Response/Feed-back nach internationalen Katastrophen (zum Beispiel nicht jedes
Land hat vor kurzem ein großes Feuer gehabt)
Mit dem Schlagwort „grenzenloses Europa” sind grenzüberschreitende Hilfeleistungen in
technischer und organisatorischer Hinsicht bereits Realität. Erreicht kann dies nur durch
Schaffung einer gemainsamen Basis, im Fall der Normung durch einheitliche Dokumente
werden. Durch die Schaffung einheitlicher -sprich europäischer- Normen ergibt sich der
Vorteil um die Differenze zu eliminieren.
22
5.
Resultate.
Mit der Untersuchung wollte ich in der EU auf die zurzeit regierenden Regelungs
Verschiedenheiten aufmerksam machen, nicht untersucht wurden dabei die wirkliche Problem
-Bedeutung und die Regelungs Unebenheiten und deren praktische Nachteile. Ich möchte
mich bei all denen bedanken , die in irgend einer Form die Untersuchung unterstützt haben,
so:
prof. Rene Hagen (Netherlands Institute for Safety NIBRA)
Patricia Beumer (Netherlands Institute for Safety NIBRA)
Tibor Kovacs (City Fire Department of Budapest)
Tomas Åberg (Svensk Brand och Säkerhetscertifiering AB)
Bob Graham (ACFSE, England)
Steve Turek (London Fire Brigade)
Stephen Robinson (London Fire Brigade)
Alan Brison (European Fire Sprinkler Network)
Rappan Guenter (Honeywell Life Safety Austria Gmbh)
Henri Barbarin (Fire Brigade of Paris)
23
6.
Literatur
Tûzrendészet. (Magyar Tûzoltó Szövetség, Budapest 1902
Szilágyi-Szabó: A tûzrendészet fejlõdése az õskortól a modern idõkig (BM. Könyvkiadó,
Budapest 1986.)
Dr. Hadnagy Imre József: A TÛZJELZÉS, FEJLÕDÉSE A XX. SZÁZAD KÖZEPÉIG
www.eurosprinkler.org
www.tuzoltosagbp.hu
www.feu.org
www.florianpress.hu
www.brandschutztechnik.de
http://teiresias.umsicht.fhg.de/WebTeiresias/leitfaden/brschutz/br_3_2
www.bvfa.de
www.wikipeda.org
www.tuzvedelem.lap.hu
www.tyco.com
www.ifextuz.hu
www.nifv.nl
www.vsbb-rpl.de
www.google.com
24
7.
Beiblatt
Brandmeldeanlagen
Deutschland
•
England
•
Frankreich
Niederland
•
•
•
•
Österreich
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
•
•
1. Unterkunft (Hotel, Pension, usw.)
Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen
Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern, die auf die
Kenngröße Rauch in den notwendigen Fluren ansprechen, sowie mit
nichtautomatischen
Brandmeldern
(Handfeuermelder)
zur
unmittelbaren Alarmierung der dafür zuständigen Stelle haben. Die
automatischen Brandmeldeanlagen müssen durch technische
Maßnahmen gegen Falschalarme gesichert sein. Brandmeldungen
müssen unmittelbar und automatisch zur Leitstelle für den
Feuerschutz und den Rettungsdienst weitergeleitet werden. ( nach
Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)
Studentenheim: Abhängig vom Design, aber typisch ähnlich zu
Wohnungen (in alle neuen Wohnungen sollte Brandmeldeanlage gestaltet
werden -BS 5839-6 2004)
Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt muss nichtautomatischen
Brandmeldern (Handfeuermelder) installiert werden
Wenn die Höhe des Gebaeudes über 5 m liegt muss mit automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung ausgestattet und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über
250 m2 beträgt muss mit automatischen Brandmeldeanlagen in
Vollschutzausführung ausgestattet und die Brandmeldungen müssen
unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Mittel-(Betriebe mit 31 bis 50 Zimmern oder 61 bis 100 Betten, bzw. mit
einer Betriebsfläche aller dem Beherbergungsbetrieb dienenden
Räumlichkeiten (ungeachtet der Bettenanzahl, ausgenommen Garagen)
von mehr als 600 m2 in einem Gebäude )und Großbetriebe (Betriebe mit
mehr als 50 Zimmern oder mehr als 100 Betten in einem Gebäude) bei
Beherbergunsstätten sind mit selbsttätigen Brandmeldeanlagen in
Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123 auszustatten.
In Beherbergunsstätten sich ein Brandabschnitt, der Gemeinschaftsräume
und keine Zimmer (Gästezimmer) beinhaltet, und der im ersten
Untergeschoß, Erdgeschoß oder ersten Obergeschoß liegen muss, über
maximal 2 Geschoße erstreckt, und dessen Fläche mehr als 600 m2,
maximal jedoch 1500 m2 beträgt: in diesem Falle ist eine
Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 zumindest für diesen
zweigeschossigen Brandabschnitt einzubauen.
Hotel mit Minimum 5 Zimmern oder für Minimum 9 Gäste
Hotel mit zwei oder mit mehrere Geschosse
Mittelhoch (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) oder
Hoch-Gebäude(oberste Nutzfläche über 30 m sind), wenn die Bestimmung
über 13,65 m ausgestaltet ist
Wenn ein Gebäude mehrere Geschosse hat (bis 13,65 m) und die
25
Deutschland
•
England
•
Frankreich
•
Niederland
•
•
•
•
Österreich
•
Sweden
Ungarn
•
•
•
Unterbringung gleichzeitig für 20 Personen gesichert ist
2. Hygiene (Krankenhäuser, Ordinationsräume, usw.)
Krankenhäuser müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und
nichtautomatischen Brandmeldern haben. Brandmeldungen müssen
von der Brandmelderzentrale unmittelbar und automatisch zur
Leitstelle
für
den
Brandschutz,
Rettungsdienst
und
Katastrophenschutz weitergeleitet werden. (Muster-KrankenhausBauverordnung)
In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden
(BS5839-1)
In jeden Hygiene- Gebäude muss eine Brandmeldeanlage mit GeneralSelektive Signatur installiert werden
Wenn die Höhe des Gebäudes unter 20 m liegt und die Bodenfläche über
500 m2 beträgt muss nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder)
installiert werden.
Wenn die Höhe des Gebäudes zwischen 20 m und 50 m liegt muss
nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebäudes über 50 m liegt, im Fluchtwegbereich muss
automatischen Brandmeldeanlagen installieren und die Brandmeldungen
müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet
werden.
Bei
bettlägerige
Verpflegung
müssen
die
automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Es ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 im Schutzumfang
Vollschutz zu errichten in Krankenhäuser. Die Brandmeldeanlage ist an die
öffentliche Brandmelde-stelle unter Einhaltung der Bestimmungen der
TRVB S 114 anzuschalten.
In jeden Krankenhäuser muss eine Brandmeldeanlage installieren
Über drei Geschossige Ordinationsräume
Bei bettlägerige Verpflegung
26
Deutschland
England
Frankreich
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
3. Sozial (Altersheim, Gebäude für Behinderte Läuten)
• Pflegeheime müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und
nichtautomatischen Brandmeldern haben. Brandmeldungen müssen
von der Brandmelderzentrale unmittelbar und automatisch zur
Leitstelle
für
den
Brandschutz,
Rettungsdienst
und
Katastrophenschutz weitergeleitet werden. (Muster-KrankenhausBauverordnung)
• In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden
(BS5839-1)
• In jeden Sozial- Gebäude muss eine Brandmeldeanlage mit GeneralSelektive Signatur installiert werden
• Im Gebäuden für Behinderte Personen muss immer eine Brandmeldeanlage
installiert werden. Die Bewachung muss eine Vollschutzausführung haben
und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur
Feuerwehr weitergeleitet werden. Ohne Bewachung im Fluchtwegbereich
muss automatische Brandmeldeanlage installiert und die Brandmeldungen
müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet
werden.
• Es ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 im Schutzumfang
Vollschutz zu errichten in Pflegeheime. Die Brandmeldeanlage ist an die
öffentliche Brandmelde-stelle unter Einhaltung der Bestimmungen der
TRVB S 114 anzuschalten.
• Folgende Abweichungen sind In Pflegeheime (nach TRVB 132 03)
zulässig::
bis 6 Betten: in den Zimmern jedenfalls „Heimrauch-melder“
anzubringen. Diese Rauchmelder müssen der ÖNORM prEN-ISO
12239 (Unabhängige Rauchmelder) entsprechen. Der Anschluss der
Heimrauchmelder an eine Brandmeldeanlage nach TRVB S 123 ist
unzulässig
mit 7 bis 45 Betten bei Pflegeheimen bis zu 15 Betten zumindest
„Heimrauchmelder“ in den Zimmern anzubringen. Diese
Rauchmelder müssen der ÖNORM prEN-ISO 12239 (Unabhängige
Rauchmelder) entsprechen. Der Anschluss der Heimrauchmelder an
eine Brandmeldeanlage nach TRVB S 123 ist unzulässig.
• In jeder Altersheim muss eine Brandmeldeanlage installiert werden
• Unterbringung oder Aufenthalt für Behinderte (blind, stumm, usw) /oder
ältere Leute höchstens in einem zweistöckige Gebäude, wenn in einem
Brandabschnitt gleichzeitig mehr als 100 Personen sind/oder bei
einbahnige Evakuierung über 50 Personen
• Unterbringung oder Aufenthalt für Behinderte (blind, stumm, usw) /oder
ältere Leute in Gebäuden die mehr als zwei Geschosse haben und die
summierte Bodenfläche von einem Geschoss über 3000 m2 betraegt
27
Deutschland
England
•
•
Frankreich
Niederland
•
•
•
•
Österreich
•
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
4. Schule, Kinderkrippe, Kindergarten
Keine Information
In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden
(BS5839-1)
Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude.
Wenn die Höhe des Gebäudes unter 20 m liegt und und die Bodenfläche
über 500 m2 beträgt, muss Druckknopfmelder installiert werden
Wenn die Höhe des Gebäudes unter 20 m und zwischen 50 m liegt muss
Druckknopfmelder installieren und die Brandmeldungen müssen
unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebäudes über 50 m liegt, im Fluchtwegbereich muss
automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen
müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet
werden.
Bei Vorhandensein einer öffentlichen Brandmeldeanlage (Anlage der
Feuerwehr) sind Schulen grundsätzlich an diese Anlage anzuschließen. In
diesem Fall sind mindestens in jedem Geschoß im Fluchtwegbereich
Druckknopfmelder zu installieren. Die Ausführung hat nach den
Technischen Richtlinien TRVB 123 zu erfolgen.
Bei größeren Schulanlagen bzw. bei überschreiturig der höchstzulässigen
Brandabschnittsgröße je Geschoß können selbsttätige Brandmeldeanlagen
zumindest für die Gänge und das Stiegenhaus sowie für brandgefährdete
Räume (z. B. Heizraum, Müllraum, große Lagerräume etc.) gefordert wird.
Die Alarmweitergabe an die örtliche Feuerwehr muss jederzeit
sichergestellt sein.
Die Fläche eines Brandabschnittes darf 1600 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung
der
Brandabschnitte
sind
zusätzliche
Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. seil bestätige Brandmelde- und/oder
selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
Keine Regelung
Bei Hoch-Gebäude, wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist
28
Deutschland
•
England
•
Frankreich
Niederland
•
•
•
•
•
Österreich
•
•
Sweden
•
Ungarn
•
5. Sport
Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt
mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit
automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser
Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Sportstadien, die
mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher fassen.) ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden
(BS5839-1)
Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über
1000 m2 beträgt, muss Druckknopfmelder installieren.
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 5m und 30 m liegt, muss
nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 30m und 50m liegt, bewachung
im Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren
und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die
Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50m liegt, müssen die automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) mit einem Fassungsraum von
mehr als 100 Personen bzw. dann, wenn sich die Veranstaltungsstätte in
ungünstiger Lage befindet (Kellerlokale, lange Fluchtwege), ist eine
Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 zu installieren. Zumindest bei jedem
Ausgang und im Fluchtwegbereich sind Druckknopfmelder anzubringen.
Die Alarmauslösestellen sind gemäß ONORM F 2030 zu kennzeichnen.
Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines
Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der
Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie
selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
Jeder Raum der ein Fassungsvermögen von mehr als 150 Personen hat
muss eine automatische Brandmeldeanlage haben
Bei Bedeckte Sporthallen wenn jeglicher Brandabschnitt gröβer als 2000
m2 ist
29
Deutschland
•
England
•
•
Frankreich
Niederland
•
•
•
•
•
•
•
Österreich
•
•
6. Handel (Einkaufszentrum, Geschäfts, usw.)
Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt
mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit
automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser
Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen
und Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit
mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200
Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume
gemeinsame Rettungswege haben. ( nach - VStättVO - NordrheinWestfalen)
Vollständig geschlossenen Fuß- und Lagerräume in den Geschäften (es sei
denn, mit einem Feuer automatische Erkennung und Alarm-System oder
mit Sprinkler) sollte getrennt von Einzelhandel mit Feuer-Wiederstand
Bau-Struktur/Stoffen
In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden
(BS5839-1)
Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 13 m liegt, und die Bodenfläche über
1000 m2 beträgt, muss Druckknopfmelder installieren.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 13 m liegt, und die Bodenfläche über
5000 m2 betraegt, müssen nichtautomatischen Brandmeldern
(Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen müssen
unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 13m und 50m liegt und die
Bodenfläche über 1000 m2 betraegt, müssen nichtautomatischen
Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die Brandmeldungen
müssen unmittelbar und automatisch zur Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 13m und 50m liegt und die
Bodenfläche über 5000 m2 betraegt, im Fluchtwegbereich muss
automatische Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen
müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet
werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 13m und 50m liegt und die
Bodenfläche über 10000 m2 betraegt, müssen die automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50 m liegt, müssen die automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung ausgestattet und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Im Verkaufsstätten bei Errichtung einer Brandmeldeanlage gem. TRVB S
123 darf die Größe des Brandabschnittes maximal 3000 m2 betragen.(
Verkaufsstätten müssen Geschossweise horizontale Brandabschnitte im
Sinne der Bestimmungen der TRVB B 108 mit einer maximalen Fläche
von1000 m2 bilden.)
Im Verkaufsstätten bei Errichtung einer Brandmeldeanlage gem.TRVB S
30
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
•
•
•
•
123 und einer Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 darf die Größe des
Brandabschnittes maximal 10.000 m2 betragen.
Verkaufsflächen dürfen verschiedener Geschosse in offener Verbindung
stehen, wenn
die Verkaufsfläche nicht mehr als 3000 m2 beträgt, sich über nicht
mehr als 2 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem.
TRVB S 123 eingebaut wird, oder
die Verkaufsfläche nicht mehr als 8000 m2 beträgt, sich über nicht
mehr als 2 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem.
TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127
eingebaut werden, oder
die Verkaufsfläche nicht mehr als 7500 m2 beträgt, sich über nicht
mehr als 3 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem.
TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127
eingebaut werden, oder
die Verkaufsfläche nicht mehr als 6000 m2 beträgt, sich über nicht
mehr als 4 Geschosse erstreckt und eine Brandmeldeanlage gem.
TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage gem. TRVB S 127
eingebaut werden
Verkaufsstätten mit einer Gesamtfläche von mehr als 3.000 m2 mit einer
automatischen Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 in
Vollschutzausführung mit direktem Anschluss an die Feuerwehr
auszustatten.
Keine Regelung
Warenhäuser, Einkaufzentrums, wenn die Geschosse gröβer sind als 8000
m2
Merkantil Funktion über zwei Geschosse und die summierte Bodenfläche
von einen Geschoss über 1000 m2 ist
Merkantil Funktion über eine Höhe von 13,65 m
Einkaufshallen, Marktplätzen wenn jeglicher Brandabschnitt 50 % gröβer
als es erlaubt ist
Warenhäuser, Einkaufzentrums, wenn die Geschosse gröβer sind als 2000
m2
31
Deutschland
•
England
•
Frankreich
•
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
•
•
•
•
7. Industrie, Agrikultur
Bis zu 90 000 m² bei einer lichten Raumhöhe von mehr als 7,0 m, und
bis zu 120 000 m² bei einer lichten Raumhöhe von mehr als 12,0 m die
Brandbekämpfungsabschnitte müssen durch geeignete automatische
Brandmeldeanlagen überwacht sein.
Automatische Erkennung nach den Vorschriften nicht erforderlich ist,
standardmäßig jedoch gibt es Umstände, in denen Nachweis zu BS5839-1
erforderlich sein:
Als Ausgleich für eine Abweichung von einer anderen
Bestimmung
Als Teil des Betriebssystems für einen Brandschutz-System
z.B. Lüftung
Um die Frühwarnung in einem leer stehenden Teil des
Gebäudes.
Ein Brandmeldeanlage-System ist erforderlich, wenn die maximale Anzahl
die dort arbeitenden Menschen ist mehr als 50.
Keine Regelung
Richtlinie existiert zur Zeit nicht
Keine Regelung
Mittelhoch (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) und beim
Hoch-Gebäuden (oberste Nutzfläche über 30 m sind) muss man nach der
Brandschutz-Analyse immer die Notwendigkeit eine Brandmeldeanlage
prüfen
32
Deutschland
•
•
England
•
Frankreich
Niederland
•
•
•
Österreich
•
•
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
•
8. Lagerung
Geschlossene Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben.
Geschlossene Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn
sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die
Brandmeldeanlagen
erforderlich
sind.
(Garagenverordnung
Hamburg)
Automatische Erkennung nach den Vorschriften nicht erforderlich ist,
standardmäßig jedoch gibt es Umstände, in denen Nachweis zu BS5839-1
erforderlich sein:
Als Ausgleich für eine Abweichung von einer anderen
Bestimmung
Als Teil des Betriebssystems für einen Brandschutz-System
z.B. Lüftung
Um die Frühwarnung in einem leer stehenden Teil des
Gebäudes.
Keine Information
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 20 m liegt, und die Bodenfläche über
1000 m2 betraegt, muss Druckknopfmelder installieren.
Wenn die Höhe des Gebaeudes über 20 m liegt, müssen
nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) installieren und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Bei Großanlagen (zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und Tankstellen,
über 1000 m2) sind überdies der Größe und Art der Anlage entsprechende
Brandmeldeanlagen einzurichten. (nur in Wien-Wiener Garagengesetz)
Unabhängig von der Brandabschnittsgröße sind Großgaragen (eine
Gesamtfläche von über 1500 m2 ) mit mehr als drei Brandabschnitten im
Sinne des TRVB N 106 Punkt 5.4 jedenfalls mit automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123
auszustatten.
Unterirdische Garagen, die mehr als zwei Geschosse enthalten, sind
jedenfalls mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung
gemäß TRVB S 123.
Bei Lagerung in Kategorie I, wenn Lagerguthöhe hL und
Brandabschnittsfläche A (m2):
hL ≤ 4; 3000 < A < 6000
4 < hL ≤ 9; 1000 < A < 3000
Bei Lagerung in Kategorie II, wenn Lagerguthöhe hL und
Brandabschnittsfläche A (m2):
hL ≤ 4; 1000 < A < 3000
4 < hL ≤ 9; A < 1000
Bei Lagerung in Kategorie III, wenn Lagerguthöhe hL und
Brandabschnittsfläche A (m2):
4 < hL ≤ 9; A < 1000
Keine Regelung
Lagerungsräume über eine Grundflaeche von 500 m2 (auβer Sturzgut)
In einer Tiefgarage mit mehreren Tiefgeschossen wenn mehr als 20
Parkplätzen in einem Tiefgeschoss sind und die Ausfahrt nur durch den
33
oberen Geschoss erfolgen kann
• Geschlossene (bedeckte) Parkhäuser über eine Höhe von 13,65 m
• Automatische und Geschlossene Parkhäuser mit mehrere Stockwerken, in
dem mehr als 20 Parkplätzen an einem Stockwerk sind
34
Deutschland
•
•
England
•
•
Frankreich
Niederland
•
•
•
•
•
•
Österreich
•
Sweden
Ungarn
•
•
9. Kultur (Museum, Theater, usw.)
Großbühnen (eine Großbühne eine Bühne mit einer Szenenfläche
hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m², oder mit einer
Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der
Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne)und Räume mit
besonderen Brandgefahren müssen eine Brandmeldeanlage mit
automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt
mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit
automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser
Verordnung
gelten
für
den
Bau
und
Betrieb
von
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr
als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für
Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die
insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn
diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Diese
Verordnungen gelten nicht für Ausstellungsraume in Museen. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Ähnliche Bestimmung zu Wohnungen mit Detektoren in jedem Gerät,
sondern überwacht werden. Separate vernetzte System von Detektoren in
den gemeinsamen Teilen.
In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen soll gestaltet werden
(BS5839-1)
Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über
500 m2 betraegt, muss Druckknopfmelder installieren.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m lieg und die Bodenfläche über
1000 m2 betraegt, im Fluchtwegbereich muss automatische
Brandmeldeanlage installieren und die Brandmeldungen müssen
unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes unter 5 m liegt und die Bodenfläche über
5000 m2 betraegt, müssen die automatischen Brandmeldeanlagen in
Vollschutzausführung auszustatten und die Brandmeldungen müssen
unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 5 m und 50 m liegt, im
Fluchtwegbereich muss automatische Brandmeldeanlage installieren und
die Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die
Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50 m liegt, müssen die automatischen
Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung auszustatten und die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Richtlinie existiert zur Zeit nicht, in einige fällen gelten die Richtlinien
nach Punkt 12.
Keine Regelung
Wenn ein Raum sein Fassungsvermögen über 300 Personen hat
35
• In Museums, Archivs, Bibliotheken, wenn die summierte Bodenfläche
über 1000 m2 sind
• In Theaters für Bühne –Bewachung, wenn die Höhe der Bühne über 8 m
ist
• Im Kulturgebäude, wenn die Bodenflächen von der untererdischen Räume
mehr als 80% des Erdgeschosses betragen und der Brandlast über 1500
MJ/ m2 liegt
• Im Kinos, wenn die Bestimmung über eine Höhe von 13,65 m ausgestaltet
ist und das Fassungsvermögen von den Zuschauerräumen mehr als 1000
Personen sind.
36
Deutschland
•
England
•
Frankreich
•
•
Niederland
•
•
•
Österreich
•
Sweden
Ungarn
•
•
•
•
•
10. Büro, Verwaltung
Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt
mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit
automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser
Verordnung
gelten
für
den
Bau
und
Betrieb
von
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr
als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für
Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die
insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn
diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen sollten gestaltet werden
(BS5839-1)
Allgemeine Brandmeldeanlagen in jedem –öffentlichen-Gebäude.
Ein Brandmeldeanlage-System ist erforderlich, wenn die maximale
Anzahl die dort arbeitenden Menschen ist mehr als 50.
Wenn die Höhe des Gebudes unter 20 m und die Bodenfläche über 500 m2
betraegt, muss Druckknopfmelder installieren
Wenn die Höhe des Gebaeudes zwischen 20 m und 50 m liegt, muss
Druckknopfmelder installieren und die Brandmeldungen müssen
unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
Wenn die Höhe des Gebaeudes über 50 m liegt, im Fluchtwegbereich
muss
automatische
Brandmeldeanlage
installieren
und
die
Brandmeldungen müssen unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr
weitergeleitet werden.
Bei: einer Brandabschnittsfläche von mehr als 900 m2, Oder einer
Gesammtsfläche von mehr als 3600 m2, oder bei mehr als 4 Geschossen
ist eine Brandmeldeanlage in Vollschutzausführung gemäß TRVB S 123
zu installieren.
Keine Regelung
Hoch-Gebäude, wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist
Wenn ein Gebäude mehrere Stockwerke hat, oder im mittelhochGebäude mit einer Grundflaeche über 500 m2
Im Geldinstitute
Im Computersaal über einer Grundflaeche von 150 m2
37
11. Gefängnis
Deutschland
England
Frankreich
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
• Keine Information
• In institutionellen Gebäude und anderen Gebäude für Aufenthalt
automatische Erkennung und Brandmeldeanlagen sollten gestaltet werden
(BS5839-1)
• Im Gefangnis muss Brandmeldeanlage einbauen (Broadcasted-Alarm)
• Muss immer Brandmeldeanlagen installieren in Vollschutzausführung
auszustatten und die Brandmeldungen müssen unmittelbar und
automatisch an die Feuerwehr weitergeleitet werden.
• Richtlinie existiert zur Zeit nicht
• Im Gefaengnis muss immer eine Brandmeldeanlage eingebaut werden
(keine Ausnahme)
• Wenn mehr als 100 Personen in einem Brandabschnitt sind/ oder das
Gebäude mehr als drei Stockwerke hat
38
Deutschland
•
•
England
•
•
•
•
•
Frankreich
•
•
Niederland
•
•
12. Sonstig
Bei Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt
mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit
automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (dieser
Verordnung
gelten
für
den
Bau
und
Betrieb
von
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr
als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten auch für
Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die
insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn
diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Mittlerweile besteht in den 6 Bundesländern Hessen, SchleswigHolstein,
Rheinland-Pfalz
und
Saarland
eine
in
der
Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht für
private Wohnräume. In Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten für
Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen
Wohnhäuser - Rauchmelder sollten in Umlauf Räume innerhalb 7,5 m
jedes bewohnbare Zimmer mit mindestens einem Detektor für jedes
Niveau. Wenn eine offene Küche ist eine zusätzliche Wärme-Detektor
miteinander verknüpft werden sollten.
In jeder neuen Wohnungen sollte Brandmeldeanlage gestaltet werden (BS
5839-6 2004)
In Wohnhäusern muss entweder Rauchmelder und Wärmemelder
oder ein automatisches Brandmeldesystem die Einhaltung BS 5839-6:
2004 in der Mindestens Note D Kategorie LD2 einschließlich Standard Oder ein Rauchmelder in den Bewohnbaren Räumen und ein
Wärmemelder in Jeden Küche installieren. (Norden Ireland)
In Wohnhäusern –über 200 m2 Bodenfläche- wo die Anzahl der ist nicht
mehr als 3 Geshosse, - eine automatische Erkennung Feuer-und
Brandschutz
Alarmanlage
Einhaltung
BS
5839-6:
2004
Mindestens
Note
B
Kategorie
LD2
Standard
Darunter ein Rauchmelder oder Detektoren in in den Bewohnbaren
Räumen und ein Wärmemelder oder Detektoren in jeden Küchen
installieren muss. (Norden Ireland)
In Wohnhäusern –über 200 m2 Bodenfläche- wo die Anzahl der
Geschosse ist mehr als 3 - Ein automatisches Brandmeldesystem und
Brandmelder System die Einhaltung BS :5839-6: 2004 von Mindestens
Güteklasse A Kategorie LD2 einschließlich Standard -Rauchmelder oder
Detektoren in den wichtigsten Bewohnbaren Raum und ein Wärmemelder
oder Detektoren in jeden Küchen installieren muss. (Norden Ireland)
In dem kollektive Teilen von den Wohn-Gebäude braucht man
Brandmeldeanlage zu installieren
Bei Hoch-Gebäude (über 28 m) muss man immer in den
Gesellschaftlichen Teile Brandmeldeanlage installieren
Die Fläche eines Brandabschnittes darf unabhängig von Funktion
grundsätzlich 1000 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der
Brandabschnitte,
nur
unter Anwendung
von
gleichwertigen
Brandschutzmassnahmen kann eine Brandmeldeanlage installiert werden.
In jeder Wohnung über eine Nutzfläche von 500 m2
39
Österreich
• In jeder Wohnung sollte in Schlafräumen, Kinderzimmern und Vorraum je
ein „Homemelder” angeordnet werden . Homemelder müssen der ÖNORM
ISO EN 12239 (Unabhängige Rauchmelder) entsprechen.
• Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) mit einem Fassungsraum von
mehr als 100 Personen bzw. dann, wenn sich die Veranstaltungsstätte in
ungünstiger Lage befindet (Kellerlokale, lange Fluchtwege), ist eine
Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 zu installieren. Zumindest bei jedem
Ausgang und im Fluchtwegbereich sind Druckknopfmelder anzubringen.
Die Alarmauslösestellen sind gemäß ONORM F 2030 zu kennzeichnen.
• Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines
Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der
Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie
selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
Sweden
Ungarn
• Keine Information
• In Staubexplosionsgefährlichen Anlagen wenn die Feuerwehr es
vorgeschrieben hat.
40
Feuerlöschanlagen
Deutschland
England
•
•
•
Frankreich
Niederland
Österreich
•
•
•
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
1. Unterkunft (Hotel, Pension, usw.)
Keine Information
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der eingeteilte Evakuierung benutzt wird.
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
Keine Information
Keine Regelung
In Beherbergungsstätten, bei denen sich Brandabschnitte mit einer Fläche
von mehr als 600 m2 über mehr als zwei Geschoße erstrecken, ist eine
Sprinkleranlage gemäß TRVB S 127 zumindest für diesen Brandabschnitt
erforderlich.
Sind Beherbergungsstätten aufgrund ihrer Gebäudehöhe Hochhäuser (sind
Gebäude, die eine in den Landesbauordnungen festgesetzte Höhe überschreiten.) im
Sinne der TRVB N 129, ist eine Sprinkleranlage gemäß TRVB S 127
einzubauen
Bei Beherbergungsstätten in allen anderen Fällen, in denen die
vorgenannten Flächen, bzw. die Zahl der in offener Verbindung stehenden
Geschoße überschritten werden, ist eine Sprinkleranlage gemäß TRVB S
127 für den entsprechenden Brandabschnitt einzubauen
Keine Regelung
Mittelhohe Haeuser (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind)
und Hochhaeuser (oberste Nutzfläche über 30 m sind), wenn die
Bestimmung über eine Höhe von 13,65 m ausgestaltet ist
41
Deutschland
•
•
•
England
•
•
•
2 Hygiene (Krankenhäuser, Ordinationsräume, usw.)
Der Rettungsweg darf über eine Halle, wie Eingangshalle, ins Freie
führen, wenn die Entfernung von der untersten Treppenstufe bis zum
Freien nicht mehr als 20 m beträgt. Die Halle muss durch
feuerbeständige Wände von anderen Räumen abgetrennt sein. Türen
zu diesen Räumen müssen mindestens feuerhemmend und
selbstschließend sein. Verkaufsstände und Kleiderablagen können in
der Halle oder in Räumen, die mit der Halle in offener Verbindung
stehen, gestattet werden, wenn in die Halle oder die Räume eine
selbsttätige Feuerlöschanlage eingebaut wird.
Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege führen, müssen eine
automatische Feuerlöschanlage haben.
Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie Räume, in denen mit offenem
Feuer oder brennbaren Flüssigkeiten umgegangen wird,
Laboratorien, Werkstätten, Desinfektionsräume, Filmarchive oder
Lagerräume für Medikamente oder brennbare Flüssigkeiten müssen
eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. (MusterKrankenhaus-Bauverordnung)
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der eingeteilte Evakuierung benutzt wird.
In bestimmten Szenarien, aufgrund der medizinischen Zustand des
Patienten und / oder die Abhängigkeit auf elektrische / mechanische
Ausrüstung, kann es nicht ratsam, praktische oder verschieben oder
trennen Sie das Leben des Patienten aus einer solchen Unterstützung. In
diesem Zusammenhang ist die Evakuierung der Patienten aus ihrer
Position der Pflege ist effektiv ein "letztes Mittel" zur Verfügung
stehenden Technologien und daher sollte verwendet werden, um die
Wahrscheinlichkeit
zu
minimieren
dieses
Ereignis.
Um beide minimieren die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von der
Verpflichtung zur Evakuierung von Patienten und zur Maximierung der
verfügbaren Zeit vor diesem Fall eine angemessene Feuer automatische
Steuerung (Brandmelde und Sprinkleranlage) installiert werden soll im
Gebäude. (Scotland)
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
In solchen Teilen den Krankenhäusern, die sind zu riskant definiert, kann
man immer nach der Brandschutz-Analyse die nötigkeit eine
Sprinkleranlage bedingen.
Keine Regelung
Frankreich
•
Niederland
Österreich
•
• Für Objekte größerer Höhe und bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (Lage, Größe des
Krankenhauses, Entfernung zur nächsten zuständigen Feuerwehr, Hochrettungsmittel der
Feuerwehr etc.) sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen (wie z.B. Löschanlagen,
Sprinkleranlagen, Sicherheitsstiegenhäuser, Betriebsfeuerwehr etc.) notwendig und ist
hiefür ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Sweden
Ungarn
• Keine Regelung
• Bei bettlägerige Verpflegung in Mittelhoch-Gebäude, wenn die
Versorgung über 13,65 m geschiet
• Bei bettlägerige Verpflegung, wenn in einem Brandabschnitt mehr als 300
Betten sind
42
Deutschland
England
Frankreich
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
3 Sozial (Altersheim, Gebäude für Behinderte Läuten)
• Der Rettungsweg darf über eine Halle, wie Eingangshalle, ins Freie
führen, wenn die Entfernung von der untersten Treppenstufe bis zum
Freien nicht mehr als 20 m beträgt. Die Halle muss durch
feuerbeständige Wände von anderen Räumen abgetrennt sein. Türen
zu diesen Räumen müssen mindestens feuerhemmend und
selbstschließend sein. Verkaufsstände und Kleiderablagen können in
der Halle oder in Räumen, die mit der Halle in offener Verbindung
stehen, gestattet werden, wenn in die Halle oder die Räume eine
selbsttätige Feuerlöschanlage eingebaut wird.
• Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege führen, müssen eine
automatische Feuerlöschanlage haben.
• Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie Räume, in denen mit offenem
Feuer oder brennbaren Flüssigkeiten umgegangen wird,
Laboratorien, Werkstätten, Desinfektionsräume, Filmarchive oder
Lagerräume für Medikamente oder brennbare Flüssigkeiten müssen
eine dafür geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. (MusterKrankenhaus-Bauverordnung)
• In Pflegeheimgebäude sind Sprinkler eine Alternative zur
Schlafzimmertüren mit Selbstschließer
• In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der geteilte Evakuierung benutzt wird.
• In bestimmten Szenarien, aufgrund der medizinischen Zustand des
Patienten und / oder die Abhängigkeit auf elektrische / mechanische
Ausrüstung, es ist nicht ratsam, von dieser Zone sie verschieben oder
trennen um das Leben des Patienten zu riskieren. In diesem
Zusammenhang ist die Evakuierung der Patienten aus ihrer Position der
Pflege ist effektiv ein "letztes Mittel" zur Verfügung stehenden
Technologien und daher sollte verwendet werden, um die
Wahrscheinlichkeit
dieses
Ereignis
zu
minimieren.
Um beide minimieren die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von der
Verpflichtung zur Evakuierung von Patienten und zur Maximierung der
verfügbaren Zeit vor diesem Fall eine angemessene Feuer soll im Gebäude
eine automatische Steuerung (Brandmelde und Sprinkleranlage) installiert
werden (Scotland)
• Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
• In Altersheim und Pflegeheim kann man immer nach der BrandschutzAnalyse die nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen.
• Keine Regelung
• Keine Information
• Keine Regelung
• Unterbringung oder Aufenthalt für Behinderte (blind, stumm, usw.) /oder
ältere Leute in Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerke und die
summierte Bodenfläche von einen Stockwerk über 3000 m2 ist
43
44
Deutschland
England
•
•
•
Frankreich
•
Niederland
Österreich
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
4 Schule, Kinderkrippe, Kindergarten
Keine Information
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der geteilte Evakuierung benutzt wird.
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
In Ausbildungs-Gebäude nur in ganz besonderer Weise wegen der hohen
potenziellen.
Keine Regelung
Die Fläche eines Brandabschnittes darf 1600 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung
der
Brandabschnitte
sind
zusätzliche
Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. selbsttätige Brandmeldeund/oder
selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
Keine Regelung
Bei Hochhaeuser (oberste Nutzfläche über 30 m sind), wenn die
Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist.
45
Deutschland
•
England
•
•
•
5 Sport
Bei Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen, in Foyers oder
Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen
führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Mehrstöckige Erholungszentrum und kommerziellen Gebäuden, in denen
einer Abteil der Bodenfläche mehr als 2000m2 betraegt
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der geteilte Evakuierung benutzt wird.
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
Keine Information
Keine Regelung
Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines
Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der
Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie
selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
Frankreich
Niederland
Österreich
•
•
•
Sweden
Ungarn
• Keine Regelung
• Bei Bedeckte Sporthallen wenn jeglicher Brandabschnitt gröβer als 2000
m2 ist, muss nach der Brandschutz-Analyse immer die Notwendigkeit eine
Sprinkleranlage geprüft werden
46
Deutschland
•
•
•
•
•
•
•
•
England
•
•
6 Handel (Einkaufszentrum, Geschäfts, usw.)
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr
als 3.600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage
haben; dies gilt nicht für Versammlungsstätten, deren
Versammlungsräume jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche
haben.
( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen
Versammlungsräumen
führen,
müssen
eine
automatische
Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Versammlungsräume, bei denen eine Fußbodenebene höher als 22 m
über der Geländeoberfläche liegt, sind nur in Gebäuden mit
automatischer Feuerlöschanlage zulässig. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen)
Versammlungsräume in Kellergeschossen müssen eine automatische
Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
In Versammlungsräumen müssen offene Küchen oder ähnliche
Einrichtungen mit einerGrundfläche von mehr als 30 m² eine dafür
geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen)
(diese oben geschriebene Verordnungen gelten für den Bau und
Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die
einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten
auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen,
die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn
diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Verkaufsstätten sind durch Brandwände in Brandabschnitte zu
unterteilen. Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoss
betragen in:
erdgeschossigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen
nicht mehr als 10.000 m²,
sonstigen Verkaufstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr
als 5.000 m²,
erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen
nicht mehr als 3.000 m²,
sonstigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht
mehr als 1.500 m², wenn sich die Verkaufsstätten über
nicht mehr als drei Geschosse erstrecken und die
Gesamtfläche
aller
Geschosse
innerhalb
eines
Brandabschnitts nicht mehr als 3.000 m² beträgt. (nach
Verkaufsstättenverordnung – VkVO Hamburg)
In Verkaufsräumen mit Sprinkleranlage dürfen Unterdecken aus
brennbaren Baustoffen bestehen, wenn auch der Deckenhohlraum
durch
die
Sprinkleranlage
geschützt
ist.
(nach
Verkaufsstättenverordnung – VkVO Hamburg)
Geschäfte, in deren einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 2000m2
Mehrstöckige Erholungszentrum und kommerziellen Gebäuden, in denen
einer Abteil der Bodenfläche ist mehr als 2000m2
47
Frankreich
Niederland
Österreich
• Vollständig geschlossenen Fuß- und Lagerräume in den Geschäften (es sei
denn, mit einem Feuer automatische Erkennung und Alarm-System oder
mit Sprinkler) sollte getrennt von Einzelhandel mit Feuer-Wiederstand
Bau-Struktur/Stoffen
• In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der eingeteilte Evakuierung benutzt wird.
• Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
• Im Verkaufsstätten wenn die größer sind als 3000m2
• Geschäfte, mit ihrer Anhänge, die sind innerhalb von Einkaufszentren
muss voneinander getrennt werden mit Mauern aus nicht brennbaren
Materialien, diese Wände müssen eine Feuerwiderstandsdauer
Grad entspricht. Die Stabilität der Struktur muss mit einem Minimum von
Halbe Stunde bestimmen.
• In der Befreiung von den Anforderungen des Artikels CO 28 (§ 1):
Braucht keine Trennung zwischen der Lagerung und der Verkaufsfläche
die für Öffentlichkeit zugänglich ist, wenn die gesamte Fläche der
Geschäft/Unternehmen ist weniger als 300 Quadrat Meter und es ist
zusätzlich geschützt durch eine feste automatische Löschanlage
(Gemäß den französischen Normen)
• Lokale Speicherung/Geschäft: ist ein Bereich, die ist nicht getrennt von
der Verkaufsfläche und das ist für die Speicherung Waren für den
täglichen Bedarf.
• Das Volumen jedes Bereichs wird auf 300 m2 begrenzt. Oder es wird auf
500 m2 begrenzt, wenn die Einrichtung wird durch einen automatischen
Sprinkler System geschützt.
• Keine Regelung
• Im Verkaufsstätten bei Errichtung einer Brandmeldeanlage gem.TRVB S
123 und einer Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 darf die Größe des
Brandabschnittes maximal 10.000 m2 betragen.
• Verkaufsflächen dürfen verschiedener Geschosse in offener Verbindung
stehen, wenn
die Verkaufsfläche nicht mehr als 8000 m2 beträgt, sich über
nicht mehr als 2 Geschosse erstreckt und eine
Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage
gem. TRVB S 127 eingebaut werden, oder
die Verkaufsfläche nicht mehr als 7500 m2 beträgt, sich über
nicht mehr als 3 Geschosse erstreckt und eine
Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage
gem. TRVB S 127 eingebaut werden, oder
die Verkaufsfläche nicht mehr als 6000 m2 beträgt, sich über
nicht mehr als 4 Geschosse erstreckt und eine
Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 und eine Sprinkleranlage
gem. TRVB S 127 eingebaut werden
• Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines
Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der
Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie
selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
48
Sweden
Ungarn
• Keine Regelung
• Merkantil Funktion über 13,65 m
• Warenhäuser, Einkaufzentrums, wenn die Flaeche einem Stockwerk
gröβer als 8000 m2 betraegt
49
Deutschland
•
England
•
•
•
•
Frankreich
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
•
•
•
•
•
7 Industrie, Agrikultur
In Sicherheitskategorie K 4 bei Brandabschnitte oder
Brandbekämpfungsabschnitte ist eine selbsttätiger Feuerlöschanlage
nötig
Industrielle Gebäude über 18m Höhe, in dessen einer Abteil der
Bodenfläche ist mehr als 2000m2
Industriellen-Gebäude unter 18m Höhe, in dessen einer Abteil der
Bodenfläche ist mehr als 7000m2
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der eingeteilte Evakuierung benutzt wird.
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
Keine auswertbare Information
Keine Regelung
Keine Information
Keine Regelung
In Mittelhoch (oberste Nutzfläche zwischen 13,65 m und 30 m sind) und
Hoch-Gebäude(oberste Nutzfläche über 30 m sind) kann man immer nach
der Brandschutz-Analyse die nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen.
50
8 Lagerungen
Deutschland
England
Frankreich
Niederland
Österreich
• Keine Information
• Einstöckige Gebäude für Lagerung unter 18m Höhe, in dessen einer Abteil
der Bodenfläche ist mehr als 2000 m2
• Mehrstöckige Gebäude für Lagerung unter 18m Höhe, in dessen einer
Abteil ist mehr als 20000 m3
• Mehrstöckige Gebäude für Lagerung über 18m Höhe, in dessen einer
Abteil ist mehr als 4000m3
• Vollständig geschlossenen Fuß- und Lagerräume in den Geschäften (es sei
denn, mit einem Feuer automatische Erkennung und Alarm-System oder
mit Sprinkler) sollte getrennt von Einzelhandel mit Feuer-Wiederstand
Bau-Struktur/Stoffen
• In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der geteilte Evakuierung benutzt wird.
• Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
• Speicherkapazität ist begrenzt auf 1500 m2 im Keller, Erdgeschoss und
den obersten Stockwerken, wenn die Öffentlichkeit hat Zugang zu einer
höheren Etage als die Lagerungsraum oder wenn eine Teile dem Gebäude
ist von einem Dritten Partei bezetzt
• Speicherkapazität ist begrenzt auf 3000 m2 im Erdgeschoss und den
obersten Stockwerken, wenn die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu
einer höheren Etage als die Lagerungsraum und das Geschäft besetzt das
gesamte Gebäude
• Die oben geschriebene (zwei) Beschränkungen kann verlängert werden,
bis 5000 m2 und 10.000 m2 , wenn die Lagerflächen sind durch eine (feste)
automatische Sprinkleranlage geschützt
• Ablage gefährlichen Waren: Das Gesamtgewicht der feuergefährlichen
Materialien ist verringert auf 50 Kilogramm in den Kellern, wenn die
Verkaufsstelle ist nicht durch ein automatischen Sprinkler System
geschützt
• Das Gesamtgewicht jeder Behälter, die mit der Farbe basierten feuergefährlichen Flüssigkeiten gefüllt werden, wird auf 10 000
Kilogramm begrenzt, unabhängig von eingerichtete Sprinkler System
• Die oben geschriebene Quantitäten können verdoppelt werden, wenn die
Einrichtung ist durch eine automatische Sprinkleranlage geschützt.
• Bei Garagen über die dritten Geschosse.
• Keine Regelung
• Bei Anordnung einer mit einer Brandmeldeanlage verbundenen
automatischen Regenanlage (Sprinkler) sind Brandabschnitte bis
höchstens 3500 m2 zulässig. (Gesetz über Anlagen zum Einstellen von
Kraftfahrzeugen und über Tankstellen in Wien )
• Unterirdische Garagen, die mehr als zwei Geschosse enthalten, sind
jedenfalls mit automatischen Brandmeldeanlagen in Vollschutzausführung
gemäß TRVB S 123 und mechanischen Brandrauchlüftungsanlagen
gemäß 10.2 der Richtlinie TRVB N 106 oder Sprinkleranlagen in
Vollschutzausführung gemäß TRVB S 127 bzw. Schaumlöschanlagen
nach den Regeln der Technik auszustatten.
51
Sweden
Ungarn
• Bei Lagerung in Kategorie II, wenn Lagerguthöhe hL und
Brandabschnittsfläche A (m2):
hL ≤ 4; 3000 < A < 6000
4 < hL ≤ 9; 1000 < A < 6000
• Bei Lagerung in Kategorie III, wenn Lagerguthöhe hL und
Brandabschnittsfläche A (m2):
hL ≤ 4; 3000 < A < 6000
4 < hL ≤ 9; 1000 < A < 6000
• Bei Lagerung in Kategorie IV, wenn Lagerguthöhe hL und
Brandabschnittsfläche A (m2):
hL ≤ 4; 1000 < A < 6000
4 < hL ≤ 9; 0 < A < 6000
• Versicherungs-Gesellschaften haben Vorschriften -APSAD Verordnung (Die können vorschreiben die Notwendigkeit einer Sprinkleranlage) bei
Lagerung über eine Höhe von 8 meter
• In Tiefgaragen mit mehreren Tiefgeschossen wenn mehr als 20
Parkplätzen in einem Stockwerk sind und beim ausfahrt kann es nur
durch den oberen Stockwerkwerken verlassen
• Geschlossene (bedeckte) Parkhäuser über 13,65 m
• Automatische und Geschlossene Parkhäuser mit mehrere Stockwerken, in
dem mehr als 20 Parkplätzen an einem Stockwerk sind
• Lagerungshallen über 500 m2in denen Brandgefährliche Wahren gelagert
werden muss immer nach der Brandschutz-Analyse die nötigkeit eine
Sprinkleranlage bedingen.
52
Deutschland
•
•
•
•
•
•
•
England
•
•
Frankreich
•
•
•
Niederland
•
9 Kultur (Museum, Theater, usw.)
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr
als 3.600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage
haben; dies gilt nicht für Versammlungsstätten, deren
Versammlungsräume jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche
haben.
( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen
Versammlungsräumen
führen,
müssen
eine
automatische
Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Versammlungsräume, bei denen eine Fußbodenebene höher als 22 m
über der Geländeoberfläche liegt, sind nur in Gebäuden mit
automatischer Feuerlöschanlage zulässig. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen)
Versammlungsräume in Kellergeschossen müssen eine automatische
Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
In Versammlungsräumen müssen offene Küchen oder ähnliche
Einrichtungen mit einerGrundfläche von mehr als 30 m² eine dafür
geeignete automatische Feuerlöschanlage haben. ( nach - VStättVO Nordrhein-Westfalen)
(diese oben geschriebene Verordnungen gelten für den Bau und
Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die
einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen. Sie gelten
auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen,
die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn
diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Die
Verordnungen gelten nicht auf Ausstellungsräume in Museen. ( nach VStättVO - Nordrhein-Westfalen)
Großbühnen (eine Großbühne eine Bühne mit einer Szenenfläche
hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m², oder mit einer
Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der
Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne) müssen eine
automatische Sprühwasserlöschanlage haben, die auch den
Schutzvorhang beaufschlagt.
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der eingeteilte Evakuierung benutzt wird.
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
In den Theatersaal kann mann Sprinkler-Anlage –in Ausnahmefälle- im
außergewöhnliche Gründe installieren:
In öffentlichen Räumen
In dem Trakt, wo die Wände ohne spezielle Trennung von
den öffentlichen Räumen gesichert ist
In den beigefügten Räumen, die sind zu riskant definiert
(nach der Brandschutz-Analyse)
In dem Ausstellungs- Gebäude aus kommerziellen Zweck
Bühnen müssen automatischen Löschanlagen haben, die auch den
Schutzvorhang beaufschlagt.
Keine Regelung
53
Österreich
Sweden
Ungarn
• Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines
Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m2 nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der
Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie
selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
• Keine Regelung
• In Theaters für Bühne –Bewachung, wenn die höher als 8 m ist
• Im Kulturgebäude, wenn die Bodenflächen von der untererdische Räume
mehr als 80% sind vom Erdgeschoss und Feuerlast über 1500 MJ/ m2
• Im Kinos, wenn die Bestimmung über 13,65 m ausgestaltet ist und das
Vassungsvermögen von dem Zuschauerräume mehr als 1000 Personen ist
54
Deutschland
England
•
•
•
Frankreich
Niederland
Österreich
•
•
•
Sweden
Ungarn
•
•
•
10 Büro, Verwaltung
Keine Information
In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der geteilte Evakuierung benutzt wird.
Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
Keine auswertbare Information
Keine Regelung
Bei Ganzflächendoppelfassaden (Lüftführung im Zwischenraum über die
gesamte Außenwand mit Zuluftöffnungen am unteren Ende und
Abluftöffnungen am oberen Ende.) oder Kanaldoppelfassade (Im
Zwischenraum wechseln sich über die ganze Gebäudehöhe reichende
Abluftschächte mit „Kastenfenster” mit horizontaler Abschottung in
Deckenhöhe ab.) von Bürogebäuden mit mehr als zwei Geschossen. Die
Löschanlage ist entbehrlich, wenn sämtliche Fenster in der
Brandwiederstandsklasse G30 nach ÖNORM M B 3800-3 ausgeführt
werden und im Gebäude eine Brandmeldeanlage installiert ist.
Keine Regelung
Hochhaeuser, wenn die Bestimmung über 30 m ausgestaltet ist
Im Computersaal über 150 m2
55
11. Gefängnis
Deutschland
England
Frankreich
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
• In jedem Gebäude mit einem oberen Fußboden über 30m in der Höhe, in
der geteilte Evakuierung benutzt wird.
Keine auswertbare Information
• Keine Regelung
• Richtlinie existiert zur Zeit nicht
• Keine Regelung
• Keine Regelung
56
12. Sonstiges
Deutschland
England
Frankreich
Niederland
Österreich
Sweden
Ungarn
• Keine Information
• Gebäudeabstaende können um die Haelfte reduziert werden, wenn jedes
Gebaeude ein eingestaltetes Sprinkler System hat
• Gebäude über einer Höhe von 30m (es ist so konzeptiert, dass der
Fluchtweg sollte geschützt werden mit einer Sprinkleranlage )
• Bei Wohnhäuser über eine Höhe von 30m
• Im Keller eines Gebäudes soll installiert werden, wo eine mechanische
Rauch-Extraktions-System vorgeschlagen ist.
• Nahrungsmittelverarbeitung und/oder -vorbereitung Bereiche, die zur
Öffentlichkeit zugänglich sind-, müssen die folgenden Bedingungen
treffen: ihre maximale einzelne Fläche ist kleiner, als oder gleichgestelltes
bis 500 m2 und eins ihrer Fußbodenmaße überstiegt nicht 20 meter,Die
werden durch eine automatische Sprinkleranlage geschützt, wenn die zur
Öffentlichkeit zugänglich sind.
• Bei Stationen kann man immer nach der Brandschutz-Analyse die
Nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen.
• Bei Hoch-Gebäude (über 28 m) kann man immer nach der BrandschutzAnalyse die Nötigkeit eine Sprinkleranlage bedingen.
• Bei sehr hohen Gebäuden (mehr als 200 m) sind Sprinkleranlagen immer
erforderlich (in der Zukunft)
• Sprinkler muss in jene Gebaeude installiert werden dessen Umgebung ein
Feuerwerklager liegt, Sprengkörper gelagert oder verkauft werden. (In
denen mehr als 10000 kg gefährlicher Güter gespeichert werden.)
• Über 70 m Gebäude-Höhe, bei Anwendung von der gleichwertigen
Brandschutzmassnahme, besteht ein Möglichkeit Brandmelde- und/oder
Sprinkleranlage installieren zu können.
• Die Fläche eines Brandabschnittes darf unabhängig von Funktion
grundsätzlich 1000 m2 nicht überschreiten. Bei Vergrößerung der
Brandabschnitte
bei
Anwendung
von
der
gleichwertigen
Brandschutzmassnahme, können Brandmelde- und/oder Sprinkleranlage
installiert werden.
• Bei Veranstaltungsstätten (<300 Personen) Die Fläche eines
Brandabschnittes darf grundsätzlich 500 m* nicht überschreiten. Bei
Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. bei ungünstiger Lage der
Veranstaltungsstätte sind zusätzliche Brandschutzeinrichtungen, wie
selbsttätige Brandmelde- und/oder selbsttätige Löschanlagen zu schaffen.
• Die Vorgeshriebenen Maßnahmen kann man verändern (Brandabschnitte
zu vergrössern, Gebäude-Höhe zu erhöhen) wenn im Gebäude einen
Sprinkleranlage installiert wird.
• In Staubexplosionsgefährliche Anlagen wenn die Feuerwehr es
vorgeschrieben hat.
57
Hochhaus-Definition (in meter)
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
90
>70
Deutschland
Österreich
>?50
Niederland
Frankreich
Sweden
>28
>22
>30
England
Ungarn
>22
Unterschiede zwischen Regelungen (Beispiel: Krankenhäuser mit
Brandmeldeanlage)
Immer
Höhe des
Gebaeudes
Bei bettlägerige
Verpflegung
58
Unterschiede zwischen Regelungen (Beispiel: Krankenhäuser mit
Sprinkleranlage)
Im m er
Bei bestim m te Höhe des
Gebaeudes
Bei bettlägerige Verpflegung
Nur bestim m te Teile des
Gebäudes
Keine Regelung
Bei bestim m te Bettzahlen