Briefpapier / FEZ Weiden i.d.OPf.
Transcription
Briefpapier / FEZ Weiden i.d.OPf.
Technische Anschlussbestimmungen f€r die Einrichtung von Brandmeldeanlagen (Ausgabe 5; Stand 01.08.2004) 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Antragstellung / Aufschaltung 2. Allgemeine Betriebsbedingungen 3. Meldereinbau und Beschriftung 4. Brandmeldeanlagen nach € 16 Garagenverordnung 5. •bertragungseinrichtung, Brandmeldezentrale und Feuerwehrbedienfeld 6. Feuerwehr-Laufkarten 7. Selbstt‚tige Lƒschanlagen 8. Feuerwehrschl„sseldepot (FSD) 9. Freischaltelement 10. Instandhaltung von Brandmeldeanlagen 11. Feuerwehreinsatzpl‚ne 12. Anlage 1, Muster des Abnahmeprotokolls 13. Anlage 2, Bescheinigung „ber den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz 14. Anlage 3, Muster einer Feuerwehrlaufkarte 2 1. Antragstellung / Aufschaltung Die Antragstellung zur Aufschaltung eines Hauptfeuermelders auf die Brandmeldeanlage der Feuerwehreinsatzzentrale Weiden, ist €ber die Fa. Siemens, Im Gewerbepark A 52, 93059 Regensburg als Besitzer der Konzessionsanlage zu stellen. Diese legt den Antrag der Feuerwehr Weiden zur Genehmigung vor. Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der Feuerwehreinsatzzentrale Weiden, kann erst nach einer Abnahme erfolgen. Diese ist mit der Feuerwehr Weiden, Hr. Schieder o. Hr. Grasser rechtzeitig abzusprechen (Tel. 0961/391609-13, -14) 2. Allgemeine Betriebsbedingungen Brandmeldeanlagen m€ssen den derzeit g€ltigen einschl•gigen Bestimmungen und Anforderungen entsprechen. Insbesondere sind dies: - VDE 0800 Bestimmungen f€r Fernmeldeanlagen - DIN 57833, VDE 0833 Teil 1 Teil 2 Gefahrenmeldeanlagen Allgemeine Festlegungen Festlegungen f€r Brandmeldeanlagen - DIN 14661 Feuerwehr - Bedienfeld - DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb - DIN EN 54 Brandmeldeanlagen (Europanorm) - DIN 4066 Hinweisschilder f€r die Feuerwehr - DIN 33404-3 Gefahrensignale f€r Arbeitsst•tten - VdS Richtlinie 2095 Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen - VdS Richtlinie 2105 Feuerwehrschl€sseldepot (FSD) - Richtlinie €ber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 3 Genauere Details sind bereits in der Planung der Anlage mit der zust•ndigen Feuerwehr abzusprechen (Standorte der BMZ, FSK, FBF usw.). Im Stadtgebiet Weiden ist dies die Freiwillige Feuerwehr Weiden. BMA m€ssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher erhalten werden. Der Betreiber der privaten Brandmeldeanlage tr•gt alle Kosten, die durch Betrieb und Instandhaltung der Anlage entstehen. Brandmeldeanlage mit Anschlu‚ an die Brandmeldezentrale in Weiden setzen sich grunds•tzlich aus folgenden Ger•ten bzw. Einrichtungen zusammen: - ƒbertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder) Brandmeldezentrale (BMZ) mit Notstromversorgung - Meldergruppenanzeige oder Feuerwehr-Anzeige-Tableau Feuerwehrbedienfeld (FBF) Brandmeldern bzw. L„schanlagen mit Fernmeldeleitungsnetz Brandmelder – Schleifenpl•ne (pro Schleife ein Plan, bei Bedarf zwei Pl•ne) - Beschilderung nach DIN Feuerwehrschl€sselkasten Freischaltelement Sp•testens bei der Abnahme sind vom Betreiber mindestens 3 Mitarbeiter mit Namen und Telefonnummern zu benennen, die im Bedarfsfall als verantwortliche Gespr•chspartner, auch au‚erhalb der Betriebszeiten der Feuerwehr zur Verf€gung stehen. †nderungen oder Erweiterungen der privaten Brandmeldeanlage m€ssen w•hrend der Planung der zust•ndigen Feuerwehr gemeldet werden. Nach Abschlu‚ der Arbeiten ist eine neuerliche Abnahme erforderlich. Die ƒbertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder) liegt ausschlie‚lich im Zust•ndigkeitsbereich des Konzession•rs. Zust•ndigen der Feuerwehr, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, ist jederzeit zu ƒberpr€fungszwecken Zutritt zu allen Teilen der Brandmeldeanlage im Objekt zu gew•hren. 3. Meldereinbau und Beschriftung Nichtautomatische Brandmelder sind in einer H„he grunds•tzlich von 1400 mm +/- 200 mm €ber dem Fertigfu‚boden anzuordnen. Die Melder sind mit Schleifen- und Meldenummern zu beschriften (z.B. 4/1, 4/2 usw.). 4 In Treppenr•umen sind die einzelnen Brandmelder aller Geschosse zu Schleifen zusammenzuschalten. In waagrechten Ebenen sind Schleifen auf Brandabschnitte zu beschr•nken. Grunds•tzlich sind maximal 5 nichtautomatische Melder pro Schleife zul•ssig. Rote Meldergeh•use mit Aufschrift „Feuerwehr“ sind nur zul•ssig, wenn bei der Bet•tigung dieses Melders unmittelbar die Feuerwehr verst•ndigt wird. Steuertaster wie z.B. Ausl„sung f€r CO ‰ L„schanlagen, Handausl„sung f€r RWA, sind in gelber Farbe auszuf€hren und im Klartext zu beschriften. Automatische Melder sind mit Schleifen- und Meldernummer zu Beschriften (z.B. 10/1, 10/2 10./3 usw.). Die Gr„‚e und Farbgebung dieser Beschriftung ist der jeweiligen Raumh„he und Deckengestaltung anzupassen und mu‚ ohne Hilfsmittel leicht abgelesen werden k„nnen. Automatische Brandmelder, deren Ruhezustand mit rotem Blink- oder Dauerlicht gekennzeichnet ist, sind unzul•ssig. Alle Melder m€ssen der DIN 14675 entsprechen. Automatische Melder in Doppelb„den, Zwischendecken und L€ftungskan•len sind vorzugsweise mit gelben Punkten und schwarzer Schrift (50 – 100 mm) sowie der Schleifen- bzw. Meldernummer dauerhaft zu beschriften. Jeder nicht sichtbare Brandmelder mu‚ leicht und ohne Hilfsmittel €ber Revisionsklappen zug•nglich sein. Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, d€rfen weder verschraubt, noch mit Einrichtungsgegenst•nden verstellt sein. Sie m€ssen mit einem Saug- oder Krallenheber abgehoben werden k„nnen. Die zum Anheben erforderlichen Heber sind in dem betreffendem Raum zu hinterlegen, gut sichtbar zu kennzeichnen und gegen unberechtigtes Entnehmen zu sichern. Innerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder geschossweise zusammenzufassen. Melder in Doppelb„den, Zwischendecken und L€ftungskan•len sind jeweils auf getrennte eigene Bereiche je Schleife zu schalten. Bei der Zusammenschaltung d€rfen grunds•tzlich nicht €berschritten werden: - die Zahl von 30 automatischen Brandmeldern je Schleife, wenn diese Schleife innerhalb eines Raumes verl•uft. - die Zahl von 10 automatischen Brandmeldern je Schleife, wenn diese Melder in mehreren, jedoch zusammenh•ngenden R•umen verlegt sind. Eine Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern ist nicht gestattet. 5 4. Brandmeldeanlagen nach € 16 Garagenverordnung F€r Brandmeldeanalen in Tiefgaragen wird nur eine fl•chendeckende ƒberwachung aller Stellplatzfl•chen mit auf W•rme reagierenden Meldesystemen gefordert. Bei Punktmeldern m€ssen W•rmedifferenzialmelder verwendet werden. Durch den Fachplaner der Brandmeldeanlage ist zu gew•hrleisten, dass bei Doppel- und DreifachParkanlagen, wenn notwendig (vgl. VDE 0833-2), auch die unteren Parkebenen mit €berwacht werden. Sind f€r die unteren Parkebenen Brandmelder erforderlich, so ist f€r jede Ebene eine eigene Meldergruppe vorzusehen. In Absprache mit der Feuerwehr sind f€r die unteren Parkebenen dann Parallelanzeigen nach DIN 14623 anzubringen. 5. •bertragungseinrichtung, Brandmeldezentrale und Feuerwehrbedienfeld ƒbertragungseinrichtungen sind als bauliche Einheit zusammen mit der angeschalteten Brandmeldezentrale und dem Feuerwehrbedienfeld in einem leicht auffindbaren und f€r die Feuerwehr jederzeit zug•nglichen und ausreichend beleuchteten Raum, im Regelfall im Erdgescho‚, unterzubringen. Sollten diese Einrichtungen in einem Schrank untergebracht werden, darf dieser nicht absperrbar sein. An der Schrankt€re ist ein Schild „BMZ“ nach DIN 4066 anzubringen. Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr bis zur Brandmeldezentrale und ggf. der Sprinklerzentrale ist fortlaufend mit Schildern nach DIN 4066 „BMZ bzw. „SPZ“ zu kennzeichnen. Das Feuerwehrbedienfeld ist im selben Raum in unmittelbarer N•he der Brandmeldezentrale unterzubringen. F€r das Feuerwehrbedienfeld ist ein Profilzylinder vorzusehen, mit Feuerwehrschlie‚ung f€r „Feuerwehrbedienfelder – Schlie‚ung Weiden“. Die Schlie‚ung ist €ber die Fa. Gunnebo, ƒberrheiner Stra‚e 5, 85551 Kirchheim zu beziehen. ƒbertragungswege vom Hauptfeuermelder zur Brandmeldezentrale Weiden k„nnen sein: - posteigene Verbindungswege (Standleitung) - €ber das Postw•hlnetz (AWUG – digitales W•hl- und ƒbertragungsger•t) - Virtuelle Standleitungen (ISDN-D-Kanal / X.25-Netzb) Automatische W•hl- und Ansageger•te (AWAG) sind als ƒbertragungswege nicht zugelassen! 6. Feuerwehr-Laufkarten Sie dienen den Einsatzkr•ften zum raschen und sicheren Auffinden der Ausl„sestelle. Sie geben in €bersichtlicher Darstellung die im Objekt innerhalb verschiedener Schleifen angeordneten Melder, sowie die Anmarschwege dorthin an. Pro Melderschleife ist je eine Feuerwehrlaufkarte gut sichtbar stets griffbereit an der Brandmeldezentrale zu hinterlegen. Die Feuerwehr-Laufkarte ist zweiseitig auszuf€hren, wobei die Vorderseite die Gesamt€bersicht mit dem 6 Anmarsch zur entsprechenden Schleife, die R€ckseite die Detailansicht der betreffenden Melderschleife mit den Einzelmeldern zeigt. Das Format darf, je nach Gr„‚e des Objektes, DIN A 4 nicht unter- und DIN A 3 nicht €berschreiten. Den Anmarschweg zur ausgel„sten Schleife ist vom Standort aus eindeutig durch gr€ne Linien und bei Zug•ngen mit Richtungspfeilen zu kennzeichnen. 7. Selbstt‚tige Lƒschanlagen Bei selbstt•tigen L„schanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) ist f€r jede L„schgruppe eine eigene Melderschleife vorzusehen. Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehntem Wirkbereichen von Sprinklergruppen €ber zwei Geschosse hinaus, kann der Einbau von sogenannten Str„mungsw•chtern notwendig werden. Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehnten Wirkbereichen von Sprinklergruppen €ber ein Geschoss hinaus, kann der Einbau von sog. Str„mungsw•chtern notwendig werden. Diese Str„mungsw•chter sind pro Geschoss einzeln auf einem Anzeigetableau darzustellen und im ausgel„sten Zustand jeweils durch feine optische Anzeige (rot) zu signalisieren, sowie mit je einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustellen. Beim Einbau von Str„mungsw•chter ist anzustreben, dass alle Sprinklerausl„seeinheiten damit €berwacht werden und innerhalb einer Anlage jede Sprinklerausl„sung auch mittels Str„mungsw•chter angezeigt wird. Str„mungsw•chter d€rfen keine Meldergruppen ausl„sen. 8. Feuerwehrschl„sseldepot (FSD) Um f€r die Feuerwehr im Alarmfall einen gewaltlosen Zugang zu sichern, ist ein Feuerwehrschl€sseldepot am Zugang anzubringen. Vor dem Einbau muss zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und den daf€r zust•ndigen Sachversicherer gekl•rt werden, ob ein FSD Typ 1 (ohne VDS-Zulassung oder ein FSD Typ 3 (mit VDS Zulassung) eingebaut werden soll. F€r das Feuerwehrschl€sseldepot wird ein Profilzylinder Schlie‚ung Weiden ben„tigt. Die Schlie‚ung ist €ber die Fa. Gunnebo, ƒberrheiner Stra‚e 5, 85551 Kirchheim zu beziehen. Die Lieferung des Zylinders erfolgt ausschlie‚lich und direkt von der Feuerwehr Weiden und wird bei der Abnahme eingebaut. In den Landkreisen Neustadt und Tirschenreuth ist Absprache mit den jeweiligen Kreisbrandr•ten erforderlich. Das FSD darf ausschlie‚lich nur bei ausgel„stem Hauptfeuermelder von der Feuerwehr zu „ffnen sein. Das FSD ist grunds•tzlich in einer H„he (Mitte FSK-T€r) von 1200 mm +/- 200 mm €ber Gel•ndeoberfl•che anzubringen. 7 ƒber dem FSD ist eine rote Informationsleuchte anzubringen, H„he max. 4000 mm €ber Gel•ndeoberfl•che . Aufgrund einsatztaktischer Gesichtspunkte sollten maximal 3 Schl€ssel, vorzugsweise aber nur ein Hauptbzw. Generalschl€ssel, in dem daf€r vorgesehen Halbzylinder im Schl€sseldepot hinterlegt sein. Abweichungen hiervon sind unbedingt mit der zust•ndigen Feuerwehr abzusprechen. Sollte mehr als ein Schl€ssel im FSD aufbewahrt werden, so sind diese mit einem nicht zu „ffnendem Ring zu verbinden und mit einem eindeutig beschriebenen Schl€sselanh•nger gekennzeichnet sein. Dem Einbruchdiebstahlversicherer ist die Hinterlegung des Objektschl€ssels im FSD anzuzeigen. 9. Freischaltelement F€r den Fall das ein Brand ohne Ausl„sen der Brandmeldeanlage gemeldet wird, ist zum Freischalten des Feuerwehrschl€sselkastens in dessen unmittelbarer N•he ein sogenanntes Freischaltelement mit der gleichen Schlie‚ung wie beim Feuerwehrbedienfeld anzubringen. Die Schlie‚ung ist €ber die Fa. Gunnebo, ƒberrheiner Stra‚e 5, 85551 Kirchheim zu beziehen. 10. Instandhaltung von Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen m€ssen im Hinblick auf st•ndige Funktionsbereitschaft (VDE 0833) regelm•‚ig instandgehalten werden. Als Nachweis werden Instandhaltungsvertr•ge mit einer Fachfirma oder Instandhaltung durch eigens geschultes Personal des Betreibers, z.B. durch einen Betriebselektriker, der die Schulung beim Brandmelderhersteller nachweisen kann, anerkannt. Bei Brandmeldeanlagen mit VDS – Attest ist ausschlie‚lich die Errichterfirma der Brandmeldeanlage zur Instandhaltung zugelassen. Eine Errichterbest•tigung ist bei der Abnahme vorzulegen. 11. Feuerwehreinsatzpl‚ne F€r alle Objekte im Bereich der Stadt Weiden, die mit einer Brandmeldeanlage mit Anschlu‚ an die Brandmeldezentrale der Feuerwehreinsatzzentrale ausgestattet sind, ist vom Betreiber ein Feuerwehreinsatzplan nach DIN 14095 zu erstellen. Der Einsatzplan ist in mindestens 2-facher Ausfertigung, ein Exemplar f€r den Betreiber, eines f€r die Feuerwehr Weiden, anzufertigen. Die Anpassung des Einsatzplanes bei betrieblichen oder baulichen Ver•nderungen, liegt in der Verantwortung des Betreibers. Die Erstellung der Einsatzpl•ne erfolgt in Absprache mit der Feuerwehr Weiden. Weiden, 16.03.2004 Schieder Richard Stadtbrandrat 8 12. Anlage 1, Abnahmeprotokoll Brandmeldeanlage Betreiber der Anlage: Name Adresse Tel.Nr. Ansprechpartner Adresse Tel.Nr. Ansprechpartner Wartungsfirma Name Sind vorhanden: ja nein Feuerwehrsch€sseldepot Rote Blitzkennleuchte Freischaltelement Feuerwehrbedienfeld mit Schlie‚ung Weiden Feuerwehrlaufkarten Feuerwehr- Anzeigetableau Ordnungsgem•‚e Beschilderung BMZ und Feuerwehr-Laufkarten Ordnungsgem•‚e Beschilderung Automatische Melder / Handfeuermelder Wenn vorhanden: Ordnungsgem•‚e Beschilderung Sprinklerzentrale Feuerwehreinsatzplan 9 Meldergruppen„bersicht Meldergruppe Geschoss Raum L„schanlage HFMelder auto. Bemerkung Melder 10 13. Anlage 2 f€r die TAB der freiwilligen Feuerwehr Weiden zur Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Kreisleitstelle Weiden gem•‚ DIN 14675 Bescheinigung €ber den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz zur Errichtung von Brandmeldeanlagen f€r die Phase 6-9 und 11 gem•‚ DIN 14675. Wir bitten Sie, nachfolgend die Kompetenz der Fachfirmen best•tigen zu lassen: Phase 6 Planung und Projektierung Unterschrift und Zertifikat Fachfirma Phase 7 Montage Unterschrift und Zertifikat Fachfirma Phase 8 Inbetriebsetzung Unterschrift und Zertifikat Fachfirma Phase 9 Abnahme Unterschrift und Zertifikat Fachfirma Phase 11 Instandhaltung Unterschrift und Zertifikat Fachfirma Alternativ zu den Unterschriften der einzelnen Phasen wird ein Abnahmeprotokoll durch eine unabh•ngige zertifizierte Stelle (z.B. TƒV, EBB, etc.) anerkannt. Wir bitten Sie, dieses ausgef€llte Formblatt oder o.g. Abnahmeprotokoll an den Konzession•r zu €bersenden. Richard Schieder Stadtbrandrat 11 14. Anlage 3, Muster einer Feuerwehr-Laufkarte: Vorderseite 12 R€ckseite 13 Der kostenlose Download von über 200 TAB´s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN 14675 Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22 76571 Gaggenau Tel.: 0700 346 14675 Fax: 0700 346 14675 www.DIN-14675.de [email protected] Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt. FAX an: 0700 / 346 14675 Unternehmensberatung Wenzel Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22, 76571 Gaggenau Telefon: 0700 / 346 14675 E-Mail: [email protected] Internet: www.DIN-14675.de Angebot Beratung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675 Angebot Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675 Newsletter DIN 14675 geänderte/neue TAB verfügbar: Ich suche eine individuelle Lösung und bitte um Rückruf. Ort/Datum: __________________________ Stempel/Unterschrift: ___________________________ Firma: Abteilung Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail Homepage