BB NL IT-IP-Sunrise-Periode de

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BB NL IT-IP-Sunrise-Periode de
September 2011
Newsletter
1. Hintergrund
Am 7. September 2011 hat die sogenannte ”Sunrise”-Periode für die
Vergabe von ”.xxx”-Domains begonnen. Hinter der Top-Level-Domain
”.xxx” verbirgt sich der neue Rotlichtbezirk des Internets. Unternehmen
der Erwachsenenunterhaltungsbranche sollen – so ist der Plan –
zukünftig erotische und pornografische Inhalte aus­schließlich unter
der Top-Level-Domain ”.xxx” anbieten. Das US-Unternehmen ICM
Registry, dass von der für die internationale Vergabe von (sponsored)
Top-Level-Domains zuständigen Internet Corporation for Assigned
Namens and Numbers (ICANN) ermäch­tigt worden ist, die Top Level
Domain ”.xxx” zu vermarkten, wirbt damit, dass die Top-Level-Domain
”.xxx” erstmals einen klar abgegrenzten Domainbereich für Erwachsenenunterhaltung sowie eine gute Möglichkeit für technisch wirk­
samen Jugendschutz biete.
Die neue Top-Level-Domain ”.xxx” ist nun zwar den Unternehmen der
Erwachsenenunterhaltungsbranche vorbehalten, hindert diese jedoch
nicht daran, sich Domains mit der Endung ”.xxx” zu sichern, die identisch zu von Dritten geschützten Marken sind, auch wenn diese mit
der hier relevanten Branche nichts zu tun haben.
2. E
rleichterter Schutz von Marken bis zum 28. Oktober 2011
möglich
besteht ferner für alle anderen Unternehmen außerhalb der Erwach­
senen­unterhaltungsbranche die Möglichkeit, sonstige Namens- und
Kenn­zeichenrechte wie zum Beispiel Unter­nehmens­kennzeichen für
die Registrierung als ”.xxx”-Domain zu blockieren. Auch hier gilt jedoch
– anders als in der ”Sunrise B”-Periode für registrierte Marken – das
”first-come, first-served” Prinzip.
3. Unsere Empfehlung
Wir empfehlen daher allen Markeninhabern, die ”Sunrise B”-Periode
zu nutzen, um ihre Markenrechte auf einfachem und kosten­günstigem
Wege geltend zu machen und zu schützen. Bei Ver­streichenlassen
dieses Zeitraums drohen im schlechtesten Falle langjährige recht­
liche Auseinandersetzungen, die sich mit einem Antrag innerhalb der
”Sunrise B”-Periode vermeiden ließen. Aber auch der 6. Dezember 2011
sollte notiert werden, damit spätestens an diesem Datum gegebenenfalls zusätzlich eine Blockie­rung von solchen ”.xxx”-Domains beantragt
wird, die identisch zu sonstigen Kennz­eichenrechten des eigenen
Unternehmens sind.
Bei Fragen zu diesem Thema und zum möglichen Schutz Ihrer Markenund Unternehmenskennzeichenrechte stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei BEITEN BURKHARDT gerne zur Verfügung.
Um Markeninhabern die Möglichkeit zu geben, den Missbrauch ihrer
Marken für Erwachseneninhalte von vornherein zu verhindern, hat
das Unternehmen ICM Registry die sogenannte ”Sunrise B”-Periode
eröffnet. Innerhalb des Zeitraums vom 7. September 2011 bis
28. Oktober 2011 ist es Inhabern von eingetragenen Marken möglich,
ihre Markennamen zu schützen, bevor sie für die Registrierung durch
die Allgemeinheit (der Erwachsenenunterhaltungsbranche) freige­
geben werden.
Hierfür ist es erforderlich, dass bei einem der bei ICM Registry registrierten Providern ein ”Sunrise B”-Antrag gestellt wird und dabei die
von ICM Registry aufgestellten Bedingungen eingehalten werden.
Hierzu muss die Marke unter anderem vor dem 1. September 2011
registriert worden und Marke und Domain identisch sein. Zusätzlich
fällt eine providerabhängige Gebühr an. Bei einem erfolgreichen Antrag wird die Domain geblockt und es erscheint unter dieser Domain
eine Standardinformationsseite mit dem Hinweis, dass diese Domain
reserviert ist.
Ab dem 6. Dezember 2011 können dann sämtliche Unter­nehmen der
Erwachsenenunterhaltungsbranche ”.xxx”- Domains auf Basis des
”first-come, first-served” Prinzips registrieren. Ab dem 6. Dezember 2011
Dr. Matthias Schote
[email protected]
Tilmann Lührig, LL.M. (UNSW)
[email protected]
München
Angelica von der Decken
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Frankfurt/Main
Joachim Wessel
Joachim [email protected]
Düsseldorf
Mathias Zimmer-Goertz
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10/2011
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