BB NL IT-IP-Sunrise-Periode de
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BB NL IT-IP-Sunrise-Periode de
September 2011 Newsletter 1. Hintergrund Am 7. September 2011 hat die sogenannte ”Sunrise”-Periode für die Vergabe von ”.xxx”-Domains begonnen. Hinter der Top-Level-Domain ”.xxx” verbirgt sich der neue Rotlichtbezirk des Internets. Unternehmen der Erwachsenenunterhaltungsbranche sollen – so ist der Plan – zukünftig erotische und pornografische Inhalte ausschließlich unter der Top-Level-Domain ”.xxx” anbieten. Das US-Unternehmen ICM Registry, dass von der für die internationale Vergabe von (sponsored) Top-Level-Domains zuständigen Internet Corporation for Assigned Namens and Numbers (ICANN) ermächtigt worden ist, die Top Level Domain ”.xxx” zu vermarkten, wirbt damit, dass die Top-Level-Domain ”.xxx” erstmals einen klar abgegrenzten Domainbereich für Erwachsenenunterhaltung sowie eine gute Möglichkeit für technisch wirk samen Jugendschutz biete. Die neue Top-Level-Domain ”.xxx” ist nun zwar den Unternehmen der Erwachsenenunterhaltungsbranche vorbehalten, hindert diese jedoch nicht daran, sich Domains mit der Endung ”.xxx” zu sichern, die identisch zu von Dritten geschützten Marken sind, auch wenn diese mit der hier relevanten Branche nichts zu tun haben. 2. E rleichterter Schutz von Marken bis zum 28. Oktober 2011 möglich besteht ferner für alle anderen Unternehmen außerhalb der Erwach senenunterhaltungsbranche die Möglichkeit, sonstige Namens- und Kennzeichenrechte wie zum Beispiel Unternehmenskennzeichen für die Registrierung als ”.xxx”-Domain zu blockieren. Auch hier gilt jedoch – anders als in der ”Sunrise B”-Periode für registrierte Marken – das ”first-come, first-served” Prinzip. 3. Unsere Empfehlung Wir empfehlen daher allen Markeninhabern, die ”Sunrise B”-Periode zu nutzen, um ihre Markenrechte auf einfachem und kostengünstigem Wege geltend zu machen und zu schützen. Bei Verstreichenlassen dieses Zeitraums drohen im schlechtesten Falle langjährige recht liche Auseinandersetzungen, die sich mit einem Antrag innerhalb der ”Sunrise B”-Periode vermeiden ließen. Aber auch der 6. Dezember 2011 sollte notiert werden, damit spätestens an diesem Datum gegebenenfalls zusätzlich eine Blockierung von solchen ”.xxx”-Domains beantragt wird, die identisch zu sonstigen Kennzeichenrechten des eigenen Unternehmens sind. Bei Fragen zu diesem Thema und zum möglichen Schutz Ihrer Markenund Unternehmenskennzeichenrechte stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei BEITEN BURKHARDT gerne zur Verfügung. Um Markeninhabern die Möglichkeit zu geben, den Missbrauch ihrer Marken für Erwachseneninhalte von vornherein zu verhindern, hat das Unternehmen ICM Registry die sogenannte ”Sunrise B”-Periode eröffnet. Innerhalb des Zeitraums vom 7. September 2011 bis 28. Oktober 2011 ist es Inhabern von eingetragenen Marken möglich, ihre Markennamen zu schützen, bevor sie für die Registrierung durch die Allgemeinheit (der Erwachsenenunterhaltungsbranche) freige geben werden. Hierfür ist es erforderlich, dass bei einem der bei ICM Registry registrierten Providern ein ”Sunrise B”-Antrag gestellt wird und dabei die von ICM Registry aufgestellten Bedingungen eingehalten werden. Hierzu muss die Marke unter anderem vor dem 1. September 2011 registriert worden und Marke und Domain identisch sein. Zusätzlich fällt eine providerabhängige Gebühr an. Bei einem erfolgreichen Antrag wird die Domain geblockt und es erscheint unter dieser Domain eine Standardinformationsseite mit dem Hinweis, dass diese Domain reserviert ist. Ab dem 6. Dezember 2011 können dann sämtliche Unternehmen der Erwachsenenunterhaltungsbranche ”.xxx”- Domains auf Basis des ”first-come, first-served” Prinzips registrieren. Ab dem 6. Dezember 2011 Dr. Matthias Schote [email protected] Tilmann Lührig, LL.M. (UNSW) [email protected] München Angelica von der Decken [email protected] Frankfurt/Main Joachim Wessel Joachim [email protected] Düsseldorf Mathias Zimmer-Goertz [email protected] WWW.BEITENBURKHARDT.COM 10/2011 BEITEN BURKHARDT · RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH MÜNCHEN · GANGHOFERSTRASSE 33 · 80339 MÜNCHEN · TEL.: +49 89 35065-0 · FAX: +49 89 35065-123 BERLIN · KURFÜRSTENSTRASSE 72-74 · 10787 BERLIN · TEL.: +49 30 26471-0 · FAX: +49 30 26471-123 DÜSSELDORF · UERDINGER STRASSE 90 · 40474 DÜSSELDORF · TEL.: +49 211 518989-0 · FAX: +49 211 518989-29 FRANKFURT · WESTHAFEN TOWER · WESTHAFENPLATZ 1 · 60327 FRANKFURT AM MAIN · TEL.: +49 69 756095-0 · FAX: +49 69 756095-512