Sicherheit bei der Blech
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Sicherheit bei der Blech
Sicherheit bei der Blechverarbeitung BGI 604 BG-Information VMBG Vereinigung der MetallBerufsgenossenschaften Informationsschriften Anschläger (BGI 556) Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742) Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen (BGI 831) Arbeiten in engen Räumen (BGI 534) Arbeiten unter Hitzebelastung (BGI 579) Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (BGI 5074) Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741) Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (BGI 587) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560) Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung (BGI 722) Belastungstabellen für Anschlagmittel (BGI 622) Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Schweißrauche – Hilfestellung für die schweißtechnische Praxis (BGI 616) – (als pdf unter www.vmbg.de) Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (BGI 5013) Der erste Tag – Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen (BGI 568) Der Familienbetrieb – Das Wichtigste für Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben (BGI 5030) Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen (BGI 865) Elektrofachkräfte (BGI 548) Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (BGI 839) Elektrostatisches Beschichten (BGI 764) Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550) Gabelstaplerfahrer (BGI 545) Galvaniseure (BGI 552) Gasschweißer (BGI 554) Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873) Gefährdungen in der Kraftfahrzeug-Instandhaltung (BGI 808) Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843) Gefahren durch Sauerstoff (BGI 644) Gefahrstoffe in Gießereien (BGI 806) Gießereiarbeiter (BGI 549) Handwerker (BGI 547) Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658) Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838) Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838-1) Instandhalter (BGI 577) Jugendliche (BGI 624) Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe (BGI 762) Kranführer (BGI 555) Lackierer (BGI 557) Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (BGI 688) Leitern sicher benutzen (BGI 521) Lichtbogenschweißer (BGI 553) Maschinen der Zerspanung (BGI 5003) Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523) Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544) Montage, Demontage und Instandsetzung von Aufzugsanlagen (BGI 779) Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (BGI 5075) Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (BGI 743) Praxishilfe für Unternehmer – Schlosserei (BGI 751-1) Praxishilfe für Unternehmer – Kfz-Instandhaltung (BGI 751-2) Praxishilfe für Unternehmer – Heizung, Klima, Lüftung (BGI 751-3) Praxishilfe für Unternehmer – Galvanik (BGI 751-4) Presseneinrichter (BGI 551) Pressenprüfung (BGI 724) Prüfung von Pfannen (BGI 601) Rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau (BGI 821) Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (BGI 593) Schleifer (BGI 543) Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen (BGI 826) Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen (BGI 855) Sichere Reifenmontage (BGI 884) Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben (BGI 645) Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (BGI 720) Sicherheit bei der Blechverarbeitung (BGI 604) Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (BGI 533) Sicherheit beim Errichten und Betreiben von Batterieladeanlagen (BGI 5017) Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578) Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582) Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (BGI 528) Stress am Arbeitsplatz (BGI 609) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (BGI 805) Überwachung von Metallschrott auf radioaktive Bestandteile (BGI 723) Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546) Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (BGI 894) Wenn die Seele streikt (BGI 5046) Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGI 5090) Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (BGI 746) Auf CD-ROM erhältlich: „Prävention – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz” Gerhard Stehfest Joachim Hüsni Sicherheit bei der Blechverarbeitung Verantwortlich für den Inhalt: MMBG Maschinenbauund MetallBerufsgenossenschaft Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 Handtransport von Blechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2 Transport mit Hebezeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3 Lagerung von Blechen und Blechpaketen . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4 Öffnen von Verpackungsband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5 Trennen von Blechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.1 Trennverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.2 Blechscheren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.3 Thermisches Schneiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 6 Biegen von Blechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 7 Vermeidung von Schnittverletzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 8 Lärm in der Blechbearbeitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 9 Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisung . . . . . . . . 63 10 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 10.1 Unfallverhütungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 10.2 BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften . . . . . . . . . 66 10.3 Gesetze und Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 2 Vorwort Bei der Herstellung von Behältern, Apparaten, Maschinen und Fahrzeugen ist die Blechverarbeitung ein wesentlicher Fertigungsbereich. Aber auch bei der Herstellung von Geräten, Einrichtungen und Bauelementen gewinnt die Blechverarbeitung zunehmend an Bedeutung, da Blechkonstruktionen leicht sind, hohen Qualitätsanforderungen genügen und mit modernen wirtschaftlichen Verfahren gefertigt werden können. Bleche werden im Warm- und Kaltwalzverfahren hergestellt als Platten, Platinen, Tafeln oder aufgewickelt zu Bandmaterial. Bleche werden nach der Dicke unterteilt in ● Feinbleche ≤ 3 mm, ● Grobbleche > 3 mm. Die Gefährdungsschwerpunkte liegen beim Feinblech bei Schnittverletzungen und beim Grobblech bei Quetschungen. Letzteres gilt auch für Blechpakete. Viele Blechbearbeitungsverfahren sind mit einer hohen Lärmentwicklung verbunden. Als Folge des Lärms sind die Mitarbeiter in Blech verarbeitenden Betrieben häufig lärmgefährdet. Bei Schweiß- und Schneidarbeiten sind Gefährdungen durch Schweißrauche und -stäube in hohem Maß vorhanden. Die vorliegende BG-Information nennt die Gefährdungen im Einzelnen und soll zu mehr Sicherheit bei der Blechbearbeitung und beim Umgang mit Blechen beitragen. 3 1 Handtransport von Blechen Vor der Bearbeitung müssen Bleche transportiert und gelagert werden. Gefährlich sind die scharfen Kanten von Blechen. Sie führen bei der Handhabung, aber auch beim Anstoßen an ungeschützt gelagerte Blechabschnitte (Bild 1-1) zu Schnittverletzungen, siehe Abschnitt 7 „Vermeidung von Schnittverletzungen“. Im Bereich von Verkehrswegen dürfen daher scharfkantige Bleche nicht gelagert werden oder es sind verstellbare Schutzwände aufzustellen. Bild 1-1: Aus einem Schrottbehälter heraushängende scharfkantige, krallenartige Blechabschnitte 4 Beim Handtransport von Blechen ist es von Vorteil, wenn einfache Hilfsmittel zur Verfügung stehen, welche ● die Last sicher aufnehmen und festhalten, ● ein leichteres Tragen ermöglichen und ● Verletzungen, insbesondere durch Schnittund Quetschgefahren, vermeiden. Geeignet für den Blechtransport sind: ● Handmagnete (Bild 1-2), ● Handsauger, ● Trageklemmen und ● Trageklauen. Bild 1-2: Magnete für den Handtransport 5 Beim Transport von Hand können nicht nur äußere Verletzungen auftreten. Besonders durch schwere Lasten kann es zu Druck- und Biegebeanspruchungen der Wirbelsäule und starken Belastungen der Gelenke kommen. Richtiges Anheben, Tragen und Absetzen einer Last spart Kraft und schützt vor Überbeanspruchungen. Beim Tragen sollte die Last deshalb möglichst nahe am Körper und mit senkrechter Armstellung gehalten werden. Hohlkreuzhaltungen und Verdrehen der Wirbelsäule sind zu vermeiden. Der Körper sollte möglichst gleichmäßig belastet werden. Für den Transport schwerer Bleche sind Transport- und Lastaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Bild 1-3b: Transportwagen in gekippter Stellung 6 Bild 1-3a: Transportwagen für Bleche Einige Betriebe setzen Transportwagen ein, die gleichzeitig als Unterlage für die Blechbearbeitung dienen (Bilder 1-3a und 1-3b). Beim Transport schwerer Bleche besteht insbesondere beim Ablegen der Bleche die Gefahr von Fingerquetschungen. Unterlagen, die den nötigen Freiraum zur Vermeidung von Quetschungen bieten, können beim Ablegen von Blechen auf Tischen und Ablagen von Bearbeitungsmaschinen nicht immer benutzt werden. An Bearbeitungsmaschinen sollten daher Hebezeuge mit Anschlagmitteln für den Blechtransport zur Verfügung stehen. Auch Auflagen mit Rollen (Bild 1-4) tragen dazu bei, die Handhabung leichter und sicherer zu gestalten. Gefährlich ist das Anlehnen von Blechen und Blechpaketen an Wände, eine Maschine oder ein Gestell. Beim Entnehmen einzelner Bleche oder durch unbeabsichtigtes Anstoßen mit Hebezeugen oder Gabelstaplern können die Bleche umfallen. Das Gewicht der Bild 1-4: Auflagen mit Kugelrollen vor einer Tafelschere 7 Bleche kann zu schweren und tödlichen Quetschungen führen. So wurde ein Arbeiter tödlich verletzt, als 11 Blechronden von 1940 mm Durchmesser und einer Blechdicke von 6,5 mm beim Entnehmen einer Ronde plötzlich umfielen. Immer wieder versuchen Mitarbeiter bei der Entnahme einzelner Bleche aus einem angelehnten Blechstapel die restlichen, eventuell umfallenden Bleche oder Blechstapel mittels Körper zu halten oder aufzufangen. Sie unterschätzen dabei die großen Kräfte, die bereits bei geringem Neigungswinkel auftreten. Zur Demonstration der Kräfte, die nötig sind, ein umkippendes Blech oder Blechpaket zu halten, wurde ein Demonstrationsstand gebaut (Bild 1-5). Nach dem Motto „Halt den Lukas“ kann jeder prüfen, ob er in der Lage ist, sechs Stahlbleche von 6 mm Dicke und einer Abmessung von 1600 x1600 mm bei einer Schräglage von 10° zu halten. 8 Bild 1-5: Demonstration von Haltekräften an kippenden Blechen 2 Transport mit Hebezeugen Das Stahldrahtseil ist immer noch das zum Blechtransport am häufigsten eingesetzte Anschlagmittel, obwohl besonders für den Blechtransport konstruierte Anschlagmittel das Stahldrahtseil ersetzen könnten. Seile lassen sich leicht unter Ablagen von Blechen hindurchschieben und bei geringem Lagerabstand von der abgelegten Last wieder entfernen. Scharfe Kanten an Blechen und Blechpaketen zerstören aber die Seile nach wenigen Transportvorgängen. Es ist deshalb notwendig, die Seile an scharfen Kanten zu schonen, um ein Zerreißen zu vermeiden und die Lebensdauer zu verlängern (Bild 2-1). In den Betrieben ist aber immer wieder zu beobachten, dass Kantenschoner wegen der aufwendigen Handhabung nicht benutzt werden. Wird auf Kantenschoner verzichtet, sind hoher Verschleiß und Bruchgefahr die Folgen. Die Schäden führen zur Ablegereife der Anschlagmittel. Unfalluntersuchungen haben ergeben, dass beim Anschlagen von Blechen das Gewicht oft falsch eingeschätzt wird. In größeren Blechlagern liegen Bleche unterschiedlicher Abmessungen ohne Angaben von Gewichten. Nur eine gründliche Unterweisung kann Anschläger in die Lage versetzen, das Gewicht von Bild 2-1: Anschlagseil mit Kantenschoner 9 Blechen richtig einzuschätzen und Überlastungen, auch durch gleichzeitiges Anheben mehrerer Bleche, zu vermeiden. Bei Rundstahlketten kann auf Kantenschoner verzichtet werden, wenn sie bei ausreichender Bruchdehnung nur bis zu 80 % des zulässigen Gewichts belastet werden oder eine Kette der nächsthöheren Belastungsstufe (DIN EN 818 bzw. DIN EN 1677) verwendet wird. Hebebänder, die mit einer verschleißfesten Kunststoffbeschichtung oder einem Schlauch überzogen sind (Bild 2-2), werden immer häufiger zum Blechtransport benutzt. Sie lassen einen Transport auch von scharfkantigen Lasten zu, da die Kunststoffschicht das tragende Hebeband schont. Wird der verschleißfeste Kunststoff als Schlauch über das Hebeband geschoben, eignet sich das Hebeband auch zum Wenden von Blechen, Bandstahlringen und Werkzeugen. Zur Erleichterung der Handhabung werden Hebebänder mit größerer Tragfähigkeit nur auf einer Seite beschichtet. Es muss dann beim Anschlagen scharfkantiger Lasten darauf geachtet werden, dass die geschützte Seite des Hebebandes an der Last anliegt. Eine gründliche Unterweisung ist erforderlich. Zum Transport von Blechen, Blechpaketen und Coils sind besondere Lastaufnahmemittel entwickelt worden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein sicheres und schonendes Transportieren ermöglichen. 10 Hierzu gehören: ● Klauen, Pratzen, Zangen, ● Hebeklemmen, ● Vakuumheber, ● Lasthebemagnete, ● Parallelogrammzangen und ● C-Haken, Coil-Greifer. Hebeklemmen sind besonders für Grobbleche ein bewährtes Lastaufnahmemittel (Bild 2-3). Sie werden sowohl beim waagerechten als auch beim lotrechten Transport eingesetzt. Im Unterschied zu einfachen Haken und Klauen wird dabei die Last zwischen Klemmbacken gespannt. Die Klemmkräfte werden durch Bild 2-2: Hebeband mit verschleißfestem Flachschlauch die Last selbst erzeugt. Dabei gilt, je größer die Klemmkraft, desto größer die Haltekraft. Das Herausrutschen der Last aus einer Hebeklemme kann verschiedene Ursachen haben: ● Umkippen des Bleches nach dem Absetzen, ● Verschleiß der Klemmbacken, ● Wendevorgänge mit Blechen und Blechkonstruktionen, ● Anstoßen oder Pendeln der Last, ● ungeeignete Klemme eingesetzt, ● die Hebeklemme ist für die zu transportierende Last und den Transportvorgang nicht geeignet (Greifbereich, Tragfähigkeit usw.), ● die Hebeklemme hat auffällige Mängel, ● das Blech ist nicht frei von Beschichtungen, Walzzunder und Verschmutzungen, welche die Haltesicherheit beeinträchtigen können, ● das Blech ist im Greifbereich verbogen, abgeflacht oder angeschrägt, ● Hebelsystem der Klemme nicht funktionsfähig, ● die Hebeklemme ist nicht bis zum Maulgrund auf das Blech gesetzt worden (Bild 2-4 auf Seite 12), Bild 2-3: Hebeklemme mit Kardangelenkaufhängung ● die Vorspannfeder ist nicht durch Umlegen des Sicherheitshebels gespannt und ● es ist mehr als ein Blech in die Hebeklemme gespannt worden; damit konnten die Klemmbacken nicht auf beiden Oberflächen des Bleches wirken. Hebeklemmen mit einfacher Lagerung der Aufhängeöse lassen eine Schräglage quer zur Gehäusefläche der Hebeklemme nur bis 10° zu. Es werden daher auch Hebeklemmen mit zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Gelenken (kardanische Aufhängung) an der Aufhängeöse angeboten, die auch bei Schrägzug die erforderliche Kraft auf das Hebelsystem der Klemme übertragen können. Es ist sinnvoll, nur noch Hebeklemmen mit kardanischer Aufhängung einzusetzen. 11 Bild 2-4: Richtiges und falsches Aufnehmen von Lasten mit Hebeklemmen Der gefahrlose Umgang mit Hebeklemmen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Gehäuses, der Aufhängeöse, der Verbindungsteile, der Verbindungsbolzen, der Klemmteile sowie der Sicherheitseinrichtungen ab (Bild 2-5). Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden durch Verschleiß und Korrosion sowie auf andere Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen verursacht sein können, überwacht werden. Die regelmäßigen Prüfungen sind mindestens einmal jährlich von befähigten Personen 12 durchzuführen. Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV). Bei Hebeklemmen für den senkrechten Transport von Blechen ist besonderes Augenmerk auf die Ermittlung der Verschleißgrenze der Klemmteile zu legen. Da es auch von den Einsatzbedingungen und den aufgenommenen Materialien abhängt, ob die Klemmteile noch weiter verwendet werden können oder aus- oder Gesenkbiegepressen mit Hilfe von Hebezeugen gehalten werden, ist eine feste Verbindung der Bleche mit dem Lastaufnahmemittel erforderlich. Diese Verbindung kann durch Schraubklemmen hergestellt werden. getauscht werden müssen, ist eine Verschleißprüfung der Verzahnung nach Angaben des Herstellers erforderlich (Gebrauchsanleitung). Müssen große Bleche während der Bearbeitung an Walzenbiegemaschinen Bild 2-5: Ersatzteile für eine Hebeklemme Bolzen mit Sicherungsring Gegennocke mit Bolzen, Spannhülsen und Scheiben Nockenmechanismus Zugfeder mit Spannhülsen Bolzen mit Spannhülsen 13 Bild 2-6: Vakuumheber beim Einsatz an einer Gesenkbiegepresse 14 Zunehmenden Einsatz als Lastaufnahmemittel für Bleche finden Vakuumheber (Bild 2-6). Der Transport wird erleichtert, da das An- und Abschlagen der Last durch Anschläger entfällt. ● vor dem Anheben darauf geachtet wird, dass die Blechoberfläche für den Transport mit Vakuumhebern geeignet ist (frei von Fett, Staub, Zunder usw.). Vakuumheber werden in selbstansaugender Ausführung und mit Vakuumpumpe geliefert. Beim Einsatz von Vakuumhebern ist darauf zu achten, dass der nötige Unterdruck zum Anheben und Halten der Last erzeugt wird und erhalten bleibt. Einzelbleche, aber auch Blechpakete, können mit Lasthebemagneten angehoben werden. Dauermagnete sind besonders sicher, da die Haftkraft ohne Energiezufuhr nahezu unbegrenzt Bild 2-7: Sicherheitseinrichtungen an einem Vakuumheber Bei selbstansaugenden Vakuumhebern hängt der sich einstellende Unterdruck vom Gewicht der Last ab. Der Unterdruck wird durch ein Manometer angezeigt. Treten im Laufe des Transportes Vakuumverluste auf, die durch ein Reservevakuum nicht mehr ausgeglichen werden können, muss das Erreichen des Gefahrenbereichs durch eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung (optisch/ akustisch) angezeigt werden (Bild 2-7). Vakuumheber sind ein sicheres Lastaufnahmemittel, wenn ● die Dichtungen regelmäßig geprüft und bei Bedarf erneuert werden, ● der Arbeitsbereich des Vakuums eingehalten wird, ● die Biegung von Blechen nach dem Anheben durch den Einsatz von Traversen und die richtige Verteilung der einzelnen Vakuumheber weitgehend vermieden wird und 15 Bild 2-8: Lasthebemagnet mit Batterie an einer Brennschneidanlage 16 erhalten bleibt. Ein unbeabsichtigtes Lösen der Magnetkraft sollte durch mechanische Verriegelungen verhindert sein. Wesentlich größere Tragfähigkeiten erreichen Netz- und Batterie-Lasthebemagnete (Bild 2-8). Die Erschöpfung der Batterieleistung muss selbsttätig durch eine Warneinrichtung (optisch/akustisch) angezeigt werden. Neuere Entwicklungen haben zu Elektro-Permanent-Lasthebemagneten geführt. Diese Magneten besitzen die Sicherheit eines Permanentmagneten. Durch einen kurzen Stromimpuls kann die Magnetkraft aus sicherer Entfernung ein- und ausgeschaltet werden. nahmemittel, ist damit zu rechnen, dass das Blech nicht lotrecht herabfällt, sondern unter dem Einfluss des Luftwiderstandes seitlich abgleitet und auch entfernt stehende Personen gefährdet. Achtung! Bei Verwendung von Lastaufnahmemitteln, welche die Last lediglich durch Magnet-, Reib- oder Saugkräfte halten, darf die Last nicht über Personen hinweg geführt werden! Blechpakete, die mit Packband verschnürt sind, dürfen nicht durch Einhaken von Anschlagmitteln in das Packband transportiert werden. Einige Lasthebemagnete bieten auch die Möglichkeit, die Magnetkraft zu regulieren und damit Einzelbleche von einem Stapel abzuheben. Beim Transport mit Magneten ist darauf zu achten, dass die Magnetkraft auch die unteren Bleche erfasst, da sonst die unteren Bleche im Verpackungsband hängen. Löst sich während des waagerechten Transports ein Blech von einem Lastauf- Das Verpackungsband ist als Lastaufnahmemittel nicht geeignet. 17 3 Lagerung von Blechen und Blechpaketen Bleche und Blechpakete sollten waagerecht gelagert werden. Unterleghölzer bieten den nötigen Freiraum zum Anschlagen von Lastaufnahmemitteln. Werden schwere Blechtafeln gestapelt, ist mit Gefährdungen beim Vereinzeln der Bleche durch Knippstangen zu rechnen. Mit einem besonders für das Anheben spaltfrei aufeinanderliegender Bleche konstruiertem Stoßkeil (Bild 3-1) ist ein sicheres Abheben und Festhalten von Einzelblechen zum Anschlagen mit Hebeklemmen möglich (Bild 3-2). Bild 3-1: Stoßkeil Länge eingezogen 880 mm Länge ausgezogen 1320 mm Gewicht 6,2 kg 18 Bild 3-2: Handhabung des Stoßkeiles Lagern Bleche im Bereich von Verkehrswegen, hat es sich bewährt, vorstehende Blechkanten durch Stellwände zu schützen. Einzelbleche werden häufig stehend gelagert und an Wände oder an besondere Lagergestelle angelehnt. Dadurch wird Platz eingespart und das Herausnehmen einzelner Bleche erleichtert. Beim Entnehmen einzelner Blechtafeln, besonders wenn sie nicht in Gestellen gegen Umkippen gesichert sind, haben sich schwere Unfälle ereignet, weil versucht wurde, schräg gestellte Bleche mit Muskelkraft zu halten. Auch das Anschlagen von Lastaufnahmemitteln an Blechen großer Abmessung durch Besteigen von Anlegeleitern ist eine Gefährdung. Laufstege zwischen den Gestellen in Verbindung mit festen Aufstiegen bieten die Voraussetzung für ein sicheres und müheloses Anschlagen stehend gelagerter Bleche. Zum Lagern von Blechen und Blechpaketen sind besondere Lagersysteme entwickelt worden, die in Verbindung mit geeigneten Transport- und Lastaufnahmemitteln ein wirtschaftliches und auch sicheres Lagern und Entnehmen von Blechen gewährleisten (Bild 3-3). Bild 3-3: Automatisches Blechlager mit Förderwagen 19 4 Öffnen von Verpackungsband Blechpakete und Bandstahlringe werden mit Verpackungsband aus Stahl zusammengehalten. Beim unsachgemäßen Durchtrennen des unter Spannung stehenden Verpackungsbandes springen die scharfkantigen Bandenden hoch und verursachen besonders Gesichtsverletzungen. Es sind Sicherheitsscheren (Bild 4-1) zum Trennen von Verpackungsband entwickelt worden, welche die Bandenden vor dem Durchtrennen festhalten und für eine Bild 4-1: Spezialschere zum Trennen von Verpackungsband 20 sichere Entspannung sorgen. Durch ein angespitztes flaches Unterteil lassen sich die Spezialscheren auch bei starker Spannung unter das Verpackungsband schieben. Lange Scherenhandhebel erleichtern nicht nur das Durchtrennen, sondern schaffen auch den nötigen Sicherheitsabstand zu der gefährlichen Trennstelle. Für eine gefährdungsfreie Handhabung beim Durchtrennen von Verpackungsbändern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (Bild 4-2). Bild 4-2: Auszug aus einer Betriebsanweisung – Öffnen von Verpackungsband aus Stahl Betriebsanweisung Öffnen von Packstahlband Gefährdungen Nach dem Trennen des unter Spannung stehenden Packstahlbandes können die Stahlbandenden hochschnellen und Schnittverletzungen, besonders Augenverletzungen, verursachen. Auf dem Boden liegendes Packstahlband kann beim Drauftreten hochschlagen und Beinverletzungen verursachen. Schutzmaßnahmen Benutzen Sie nur Sicherheits-Stahlbandscheren. Andere Werkzeuge, z. B. Zangen, Meißel, sind zum Öffnen von Packstahlband nicht zugelassen. Prüfen Sie die Stahlbandschere vor der Benutzung. Tragen Sie eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Nehmen Sie vor dem Öffnen einen sicheren Standplatz ein. Halten Sie Abstand zu anderen Personen. Schneiden Sie das Stahlband möglichst im Bereich der Verschlusshülse. Schneiden Sie das Stahlband nicht in der Nähe von Kanten. Sammeln Sie abgetrenntes Stahlband und bringen Sie es in den Schrottbehälter. Legen Sie die Sicherheits-Stahlbandschere an einen Ort, an dem Sie die Schere auch wiederfinden. 21 5 Trennen von Blechen 5.1 Trennverfahren Bleche müssen vor der Bearbeitung auf die erforderliche Abmessung zugeschnitten werden. Der Zuschnitt erfolgt auf Scheren verschiedener Bauarten oder durch thermische Trennverfahren, wie Brennschneiden oder Plasmaschneiden. Weitere Trennverfahren in der Blechbearbeitung sind ● Ausklinken, ● Ausschneiden, ● Lochen, Nibbeln und ● Laserstrahl- und Wasserstrahlschneiden. Der Einsatz moderner Maschinen ist besonders bei Trennverfahren in der Blechbearbeitung weit verbreitet. 5.2 Blechscheren Beim Schneiden von Blechen mit Handscheren und elektrischen Handmaschinen ist mit Schnittverletzungen durch den Schneidegrat zu rechnen. Durch Schutzhandschuhe können diese Verletzungen nicht immer verhindert werden. Es sind daher Blechscheren entwickelt worden, die mit einem Schutzbügel unter dem Handgriff ausgerüstet sind (Bild 5-1). Durch ein zusätzliches Gelenk wird das Übersetzungsverhältnis vergrößert und die erforderliche Handkraft dadurch verringert. 22 Müssen an Handscheren größere Kräfte aufgebracht werden, sollten die Handhebel mit Distanzhaltern außerhalb des Handbereichs versehen sein, damit sich keine Quetschstellen zwischen den Handgriffen ergeben können. Bei Handhebelscheren, die besonders im Handwerk eingesetzt werden, wird der Schneidvorgang über eine Hebelübersetzung von Hand ausgeführt. Ein Herunterschlagen des Handhebels muss durch eine selbsttätig wirkende Hochhaltevorrichtung ausgeschlossen sein (Bild 5-2). Bild 5-1: Ältere Blechschere ohne Distanzhalter und moderne Blechschere mit Schutzbügel Schlagscheren sind handbetätigte Scheren für größere Schnittlängen. Zur Vermeidung von Verletzungen muss das Gegengewicht des beweglichen Ober- messers so eingestellt sein, dass der Messerbalken in keiner Stellung von selbst niedergehen kann. Der Niederhalter dient auch als Handschutz. Bild 5-2: Handhebelschere mit Hochhaltevorrichtung 23 Bei Tafelscheren muss die Schnittlinie zur Verhütung von Finger- und Handverletzungen auf der ganzen Länge des Messerbalkens geschützt sein (Bild 5-3). Grundlage dafür bildet die DIN EN 294 „Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen“. Die Schutzeinrichtungen müssen ausreichende Sicht auf die Schnittlinie zulassen (Beleuchtung der gesamten Schnittlinie), damit maßgerecht geschnitten werden kann. Gegen seitliches Eingreifen in den Schnittbereich sind feste Verdeckungen anzubringen. Bild 5-3: Schnittlinienschutz an einer Tafelschere 24 Wie bei allen Schutzgittern, durch die Arbeitsvorgänge beobachtet werden müssen, sollte das Schutzgitter mattschwarz gestrichen werden, um Blendwirkungen zu vermeiden. Beim Schneiden dicker Bleche können selbsttätig herunterfallende Rohrabschnitte als Vorwarnschutz- einrichtung vor dem Schnittlinienschutz angebracht werden (Bild 5-4). Werden dickere Bleche während des Schneidens festgehalten, sind Fingerquetschungen zwischen Blech und Auflage zu erwarten. Zur Vermeidung dieser Unfälle hilft der Bild 5-4: Schnittlinienschutz mit Vorwarneinrichtung für dicke Bleche 25 Einsatz von Hilfswerkzeugen (Bild 5-5) sowie eine gründliche Unterweisung. Nach dem Schnitt fallen die Blechabschnitte auf der Scherenrückseite herunter und müssen von dort entfernt werden. Geschieht dies bei laufendem Scherenbetrieb, werden Personen an der Rückseite durch die Bewegungen des Messerbalkens oder des Anschlags und durch herabfallende Bleche gefährdet. Beson- ders bei großen Tafelscheren kann die an der Schere beschäftigte Person die Scherenrückseite nicht einsehen. Die Scherenrückseite muss daher so gesichert sein, dass ein Betreten oder der Weiterbetrieb beim Betreten ausgeschlossen sind. Sicherheitstechnische Maßnahmen auch zur nachträglichen Ausrüstung sind Lichtschranken (Bild 5-6), Schutzgitter, Rutschen Bild 5-5: Hilfswerkzeuge zum Schneiden schmaler Blechabschnitte auf Tafelscheren 26 mit festen Anschlägen oder Rollenbahnen. Ausschnitte aus Blechen werden durch Stanzen, Lochen, Nibbeln und andere Verfahren mit Handmaschinen oder stationären Werkzeugmaschinen hergestellt. Quetsch- und Schergefahren durch die Werkzeugbewegung können durch einen geringen Hub oder Verdeckungen ausgeschlossen werden. Wird das Blech nicht von Hand geführt, sondern eingespannt und programmgesteuert unter das Werkzeug geführt, entstehen Quetschstellen zu festen Teilen der Umgebung, besonders zu gelagerten Blechen und Lagergestellen. Das Unfallgeschehen zeigt aber auch, dass versucht wird, während der Bearbeitung nicht völlig gelöste Blechausschnitte ohne Hilfswerkzeug von Hand zu entfernen. Bild 5-6: Nachträgliche Sicherung der Scherenrückseite durch Lichtschranken 27 Schnelle Werkstückbewegungen auf modernen Blechbearbeitungszentren führen dann zu Scherverletzungen an den Händen. Als Schutzeinrichtung werden Umwehrungen und Umzäunungen in Verbindung mit Lichtschranken oder umspiegelnde Lichtschranken (Bild 5-7) an Blechbearbeitungszentren angebracht. Zusätzlich können Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden (Bild 5-8). Insbesondere durch Vermeidung des direkten Herunterfallens der Bleche und durch Belegen der Transportmittel mit schallabsorbierendem Material. Bild 5-7: Sicherung eines Blechbearbeitungszentrums durch umspiegelnde Lichtschranken 28 Bild 5-8: Geräuschminderung an der Decke oberhalb einer automatischen Stanzmaschine und ergonomisch günstige Blechhandhabung durch Hubtisch, Vakuumheber und Hebezeug 29 Plasmaschneiden wird in der Blechbearbeitung als Handschneidverfahren und maschinelles Schneidverfahren angewandt. 5.3 Thermisches Schneiden Das autogene Brennschneiden ist das am häufigsten angewandte Verfahren zum Schneiden dicker Bleche und Platinen. In zunehmendem Umfang werden Plasmaschneidverfahren eingesetzt, besonders bei nicht brennschneidfähigen Werkstoffen, wie austenitischen, korrosionsbeständigen Stählen und NichteisenMetallen. Durch einen Lichtbogen wird das durch den Brenner strömende Gas ionisiert und durch eine Düse eingeschnürt. Der so gebildete Plasmastrahl mit hoher Energiedichte und Temperatur schmilzt den metallischen Werkstoff örtlich auf und treibt die Schmelze aus der Schnittfuge. Es entstehen nicht nur Schadstoffe in Form von Gasen und Stäuben, sondern auch Lärm und Strahlung. Beim Einsatz von Plasmaschneidtechnik auf Maschinen können die Gesundheitsbelastungen auf ein zulässiges Maß verringert werden, wenn Wasserinjektions-Plasmabrenner oder Schwallwassersysteme unter dem Blech angeordnet sind und dafür sorgen, dass Schmelze, Schneiddämpfe und Hitze nicht austreten können (Bild 5-9). Bild 5-9: Eine Glocke über der Blechebene und Schwallwasser unter dem Blech verhindern das Austreten von Schmelze, Hitze und Dämpfen ▼ ▼ ➀ ➁ ➂ ➄ ➃ 30 ➀ ➁ ➂ ➃ ➄ = = = = = Elektrode Wasserinjektion Werkstück Schwallwasser-System Plasma-Strahl Beim Plasmaschneiden von Hand können nur Absaugungen an der Entstehungsstelle und persönliche Schutzausrüstungen eingesetzt werden. Beim thermischen Schneiden verzinkter, aluminium- oder kunststoffbeschichteter Bleche entstehen gesundheitsschädliche Gase, Dämpfe und Rauche in Abhängigkeit vom Beschichtungswerkstoff. Die Schadstoffe sind an der Entstehungsstelle zu erfassen. Bleche werden in zunehmendem Umfang auf Laser-Schneidanlagen bearbeitet (Bild 5-10 auf Seite 32). Zum Einsatz gelangen CO2-Laser, deren Laserlicht mit Spiegeln umgelenkt und auf weniger als 1 Millimeter fokussiert wird. Damit sind Leistungsdichten erzielbar, die nahezu jedes Material zum Schmelzen oder Verdampfen bringen können. Es werden aber auch Festkörperlaser eingesetzt. Die Führung des Laserlichts an die Bearbeitungsstelle erfolgt im Laserlichtkabel. Die Laser-Schneidanlagen bestehen aus einem C-Rahmengestell, das von Stanzund Nibbelmaschinen bekannt ist. Das zu bearbeitende Blech wird über eine Koordinatenführung an dem feststehenden Laserkopf vorbeigeführt. Bei einer anderen Bauform von Laser-Schneidanlagen liegt das Blech auf einem Gitterrost und der Laserschneidkopf bewegt sich. Es ist auch möglich, den Laserstrahl mit einer roboterähnlichen Führung zu versehen und damit dreidimensional Werkstücke zu bearbeiten. Den Laser-Schneidanlagen werden automatische Förderanlagen zum Beladen und Entsorgen zugeordnet, die in Verbindung mit einem Blech-Regallager ein Blechbearbeitungssystem ergeben. LaserSchneidanlagen müssen den Bestimmungen der Maschinenverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B 2) entsprechen. Nach dem Gefährdungspotenzial der energiereichen unsichtbaren Laserstrahlung werden Laseranlagen in verschiedene Klassen eingeteilt und gekennzeichnet (Bild 5-11 auf Seite 33). Im Normalbetrieb werden Laser-Schneidanlagen mit feststehendem Laserkopf in Klasse 1 eingestuft, wenn die Laserstrahlung außerhalb des Schneidkopfes an keiner Stelle aus dem Strahlengang entweichen kann. Im Sonderbetrieb – Einrichten, Justieren, Prüfen – liegt ein höheres Gefährdungspotenzial vor. Die unsichtbare Laserstrahlung kann durch Direkt- oder Streustrahlung Augen und Haut schädigen. Es sind daher zusätzliche Schutzmaßnahmen – Laserschutzbrille, Abschirmungen – erforderlich. Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 sind Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. In den meisten Betrieben wird es erforderlich sein, den Laserschutzbeauftragten an einer Ausbildungsmaßnahme zur Erlangung der Sachkunde teilnehmen zu lassen. Beim Betrieb von Laser-Schneidanlagen ist es besonders wichtig, die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten und die wichtigsten Angaben zur Sicherheit und 31 Bild 5-10: Laserstrahlführung in einer Blechschneidmaschine Laserstrahl Schneidgas oder Schutzgas Absaugung 32 Bild 5-11: Laser-Schneidanlage mit Sicherheitskennzeichnung 33 zum Gesundheitsschutz in eine Betriebsanweisung aufzunehmen, die auch als Grundlage zur Unterweisung dient. Wasserstrahl-Schneidanlagen ermöglichen eine Blechbearbeitung ohne die bekannten Gefährdungen aus thermischen Trennverfahren (außer Lärm). Wasser wird in einer Pumpe auf einen Druck bis zu 4 000 bar gebracht und über eine Düse als Wasserstrahl auf die Blechoberfläche geleitet. Beim AbrasivWasserstrahlschneiden wird dem Wasser- strahl eine genau dosierte Menge Abrasivmittel zugegeben, das mit dem Wasserstrahl auf eine hohe Geschwindigkeit beschleunigt wird (Bild 5-12). Die hohe kinetische Energie der einzelnen Partikel der Abrasivmittel bewirkt eine Mikrozerspanung, die auch eine Bearbeitung harter Werkstoffe ermöglicht. Die Schnittkanten werden durch das Schneidverfahren nicht erwärmt und sind gratfrei. Schnittverletzungen und Verbrennungen werden dadurch vermieden. Bild 5-12: Wasserstrahlschneiden 1 2 3 4 5 6 7 34 Wasserdüse Abrasivkopf Wasserstrahl Abrasivmittel Mischkammer Abrasivdüse Wasser-Abrasivstrahl 6 Biegen von Blechen Bei der Herstellung von Behältern, Apparaten und Formteilen aus Blech muss eine Werkstoffumformung erfolgen. Die gebräuchlichsten Verfahren sind Walzen, Schwenkbiegen und Gesenkbiegen. Beim Umformverfahren durch Walzen muss das Blech geführt werden. Eine Sicherung der Einzugstelle ist bei den meisten Anwendungsfällen nicht möglich. Deshalb werden Nothalt-Einrichtungen vorgesehen, z. B. Schaltstangen oder Reißleinen am Walzeneinzug. Wird die Bewegung von Blechbearbeitungsmaschinen mit rotierenden Werkzeugen durch einen Fußschalter ausgelöst, ist der Einsatz eines DreiStufen-Sicherheitsschalters von Vorteil (Bild 6-1). Bild 6-1: Drei-StufenSicherheitsschalter 35 Der Arbeitsablauf wird durch Herunterdrücken des Pedals bis zum Druckanschlag eingeleitet. In einer Notsituation wird das Pedal über den Druckanschlag hinaus nach unten gedrückt. Der Arbeitsablauf wird unterbrochen und ein Wiederanlauf durch die Steuerung selbsttätig verhindert. Besonders wirkungsvoll ist dieser Schalter, wenn die Blechbearbeitungsmaschine mit einem Bremsmotor ausgerüstet ist. Eine besondere Gefährdung entsteht durch das Tragen von Schutzhandschuhen. Werden die Fingerspitzen der Handschuhe erfasst und in die Walze gezogen, bemerkt dies die gefährdete Person erst, wenn auch die Finger erfasst sind. Ein Herausziehen der Hand ist dann nicht mehr möglich. Handschuhe dürfen daher beim Arbeiten an rotierenden Werkzeugen, z. B. an Sicken- und Bördelmaschinen, Rundwalzen und Rollenrichtmaschinen, Bild 6-2: Unterarmschutz ohne Schutzhandschuhe 36 nicht getragen werden (Bilder 6-2 und 6-3). Nur an Maschinen mit gesicherten Einzugstellen dürfen Schnittschutzhandschuhe getragen werden (Bild 6-4 auf Seite 38). Um jedoch der Gefahr von Schnittverletzungen auch bei diesen Arbeiten vorzubeugen, wurde versucht, Handleder einzusetzen. Ein sicheres Greifen und Halten von Blechen mit Handledern ist aber nur bedingt möglich. Einige Betriebe stellen deshalb Handschuhe ohne Finger zur Verfügung. Damit wird der Handteller vor Schnittverletzungen geschützt und das gefährliche Erfasstwerden der Finger von Handschuhen vermieden (Bild 6-5 auf Seite 39). Das Unfallgeschehen bei Arbeiten an Schwenkbiegemaschinen (Bild 6-6 auf Seite 39) zeigt, dass der Spannvorgang die wesentliche Gefährdung darstellt. Bild 6-3: Schutzhandschuhe dürfen bei Arbeiten an Walzenbiegemaschinen nicht getragen werden 37 Ist es nicht möglich, den Spannhub auf eine ungefährliche Höhe von 8 mm zu begrenzen oder den Schließvorgang mit einer Zweihand-Schaltung auszulösen, kann bei einer Fußsteuerung der bereits beschriebene DreiStufen-Sicherheitsschalter eingesetzt werden. Arbeiten mehrere Personen gleichzeitig an der Maschine, sind auch diesen Personen Schutzmaßnahmen zuzuordnen. Bei automatisch betriebenen Schwenkbiegemaschinen sind weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Einsatz von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen oder Schaltmatten) zu treffen. Bild 6-4: Bei Arbeiten an Maschinen mit gesicherten Einzugstellen dürfen Schutzhandschuhe getragen werden 38 Bild 6-5: Unterarmschutz mit Schutz der Handfläche, geeignet bei Arbeiten an Maschinen mit Einzugstellen Bild 6-6: Schwenkbiegemaschine 39 Beim Biegen von Blechen auf Gesenkbiegepressen besteht die Gefahr von Handverletzungen (Bild 6-7) ● durch die Schließbewegung des Werkzeuges, ● durch die Schwenkbewegung des aus dem Werkzeug herausragenden Teil des Bleches, ● durch das Herabfallen des Bleches beim Öffnen des Werkzeuges und ● durch das Verfahren der elektrisch betätigten Anschläge. Gesenkbiegepressen werden, abgesehen von einigen Ausnahmen, hydraulisch angetrieben und fallen damit unter den Geltungsbereich der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500). Nähere Angaben zur technischen Sicherheit finden sich in den Europäischen Produktnormen DIN EN 12622 (Gesenkbiegepressen) und DIN EN 693 (Hydraulische Pressen). Bild 6-7: Gefährdungen bei Arbeiten an Gesenkbiegepressen Gefahrstelle bei der Schließbewegung Gefahrstellen beim Biegevorgang Gefahrstelle beim Rückschwenken Im Unterschied zu anderen Arbeitsverfahren auf Pressen müssen größere Bleche während des Biegevorgangs geführt werden. In den „Sicherheitsregeln für Biegearbeiten auf kraftbetriebenen Gesenkbiegepressen (Abkantpressen) der Metallbearbeitung“ (ZH 1/387) sind daher besondere Handschutzmaßnahmen zusammengestellt: ● distanzierende berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, ● Kombinationsschaltungen, ● Hubbegrenzung und ● ortsbindende Befehlseinrichtung. 40 Gefahrstelle beim Verfahren der elektrisch betätigten Anschläge Schließbewegung beendet ist. Eine Gefährdung durch die Schließbewegung ist nicht mehr zu erwarten, wenn ein lotrechter Abstand von 8 mm zwischen Unterkante des Oberwerkzeugs und Oberkante des Unterwerkzeugs erreicht wird. Die distanzierende berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (Bild 6-8) kann als Lichtvorhang horizontal oder vertikal vor dem Biegewerkzeug angebracht werden. Eine gefährliche Schließbewegung kann nur ausgelöst werden, wenn sich Personen in einem durch die Schutzeinrichtung vorgegebenen Abstand vor den Gefahrstellen aufhalten. Zum Führen oder Halten des Bleches kann dann in das Schutzfeld eingedrungen werden, da die Schutzeinrichtung nicht mehr wirksam ist. Die Schutzeinrichtung muss so lange wirksam bleiben, bis die gefährliche Bild 6-8: Distanzierende berührungslos wirkende Schutzeinrichtung für Gesenkbiegepressen Zusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Eingreifen von den Rückseite (vergl. DIN EN 294) ≤ 1.0 m ≤ 0,5 m ≤ 0,6 m ≤ 75 mm Zusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Eingreifen von den Seiten (vergl. DIN EN 294) ≤ 40 mm Standfläche 41 Bei einer Kombinationsschaltung (Bild 6-9) wird eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (Bild 6-10) oder eine Zweihandschaltung mit einer Fußschaltung verknüpft (Bild 6-11). Eine Kombinationsschaltung in der Variante Zweihand-Fußschaltung ist nicht mehr zulässig für Gesenkbiegepressen, die nach DIN EN 12022 hergestellt sind. Bis zu einer zulässigen Öffnungsweite von 8 mm bleibt die Schutzeinrichtung wirksam. Die Schließbewegung wird dann selbsttätig unterbrochen und kann mit der Fußschaltung für den Biegevorgang fortgesetzt werden. Bild 6-10: Prinzipskizze einer Kombinationsschaltung Kombinationsschaltung 2-Hand BWS 8 mm Fuß Bild 6-9: Einsatz einer Zweihand-Kombinationsschaltung bei Arbeiten an einer Gesenkbiegepresse 42 Werden dicke Bleche auf Gesenkbiegepressen bearbeitet, ist die Einhaltung einer Öffnungsweite von maximal 8 mm nicht möglich. Sie darf daher um die Dicke des Bleches erhöht werden, wenn ● die Breite des Oberwerkzeugs die Werkstückbreite nicht überschreitet oder ● die über die Werkstückbreite hinausragenden Teile der Werkzeuge ausreichend verdeckt sind. Bild 6-11: Kombinationsschaltung; Fußbetätigung während des Biegevorganges 43 Die Hubbegrenzung (Bild 6-12) kann als Handschutzmaßnahme eingesetzt werden, wenn das Blech nach dem Biegen noch bei einer Öffnungsweite von maximal 8 mm zwischen Unterkante Oberwerkzeug und Oberkante Unterwerkzeug entnommen werden kann. Die Hubbegrenzung kann bis zu einer Blechdicke von etwa 6 mm angewandt werden. Bild 6-12: Hubbegrenzung für Gesenkbiegepressen Zusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Eingreifen von den Seiten (vergl. DIN EN 294) Zusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Eingreifen von den Rückseite (vergl. DIN EN 294) ≤ 8 mm Oberwange in Stellung O.T. Fußtaster nicht (fixiert) Standfläche 44 Zur Auslösung des Hubes genügt bei dieser Schutzmaßnahme die Fußschaltung. Achtung! Die Erhöhung der zulässigen Öffnungsweite durch Hinzuzählen der Blechdicke ist bei der Handschutzmaßnahme Hubbegrenzung nicht zulässig. Die ortsbindende Befehlseinrichtung (Bild 6-13) ist nur bei Blechen großer Abmessung anwendbar. Der Fußschalter Bild 6-13: Ortsbindende Befehlseinrichtung für Gesenkbiegepressen Zusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Eingreifen von den Seiten (vergl. DIN EN 294) Zusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Eingreifen von den Rückseite (vergl. DIN EN 294) ≥1,0 m Fußtaster (fixiert) Standfläche 45 Bild 6-14: Magnethalterung und verstellbare Anschläge an Werkstückauflagen einer Gesenkbiegepresse 46 als Befehlseinrichtung muss bei dieser Schutzmaßnahme in einem waagerechten Abstand von mindestens 1 m zu den Gefahrstellen des Werkzeuges so angebracht werden, dass eine unbefugte Veränderung der Lage ausgeschlossen ist. Die Schutzwirkung der ortsbindenden Befehlseinrichtung darf nicht auf einfache Weise umgangen werden können. Die an der Presse beschäftigte Person darf daher die Presse nicht auslösen können, wenn sie sich zwischen dem Fußschalter und der Presse aufhält. Beim Loslassen der Befehlseinrichtung muss die Schließbewegung unterbrochen werden. Werden mehrere Personen an einer Gesenkbiegepresse beschäftigt, sind für jede Person Handschutzmaßnahmen zu treffen, die auch eine gegenseitige Gefährdung ausschließen. Können in Einzelfällen die genannten Handschutzmaßnahmen aus fertigungstechnischen Gründen nicht eingesetzt werden, dürfen die Pressen mit einer Schließgeschwindigkeit kleiner oder gleich 10 mm /s und mit einer Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen betrieben werden. Diese reduzierte Geschwindigkeit darf jedoch nicht überschritten werden; dies wird z. B. verhindert durch Einbau fester Drosseln oder begrenzte Pumpenleistung. Die Sicherheit bei Arbeiten auf Gesenkbiegepressen hängt wesentlich vom Einrichter ab. Beim Einrichten sind besonders folgende Maßnahmen zu beachten: ● Festlegung der Werkzeuge und Bearbeitungsschritte, ● Anbringen und Ausrichten von Auflagen und Biegehilfen (Bild 6-14) und ● Einstellen der Handschutzeinrichtungen oder der Ersatzmaßnahmen. Eine bei allen Arbeiten auf Gesenkbiegepressen anwendbare Handschutzmaßnahme gibt es bisher nicht. Gesenkbiegepressen sollten daher mit verschiedenen Handschutzeinrichtungen ausgerüstet sein, damit beim Einrichten auch eine Auswahl zur Verfügung steht. Weiter gehende Informationen enthält die BG-Information „Presseneinrichter“ (BGI 551). 47 7 Vermeidung von Schnittverletzungen Bei der Blechbe- und -verarbeitung kann der Anteil der Schnittverletzungen am gesamten Unfallgeschehen sehr hoch sein. Es hat daher nicht an Bemühungen gefehlt, durch geeignete Schutzhandschuhe die Anzahl der Schnittverletzungen zu verringern. Anforderungen an die Gestaltung, Herstellung, Qualität, Prüfung und Kennzeichnung von Schutzhandschuhen (Bild 7-1) sind in der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) enthalten, die durch die achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) vom 1. Juli 1992 in Bild 7-1: Schutzhandschuhe aus Leder 48 nationales Recht umgesetzt wurde. Persönliche Schutzausrüstungen dürfen danach nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn die in der EG-Richtlinie 89/686/EWG genannten Voraussetzungen und insbesondere die grundlegenden Anforderungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz erfüllt werden. Persönliche Schutzausrüstungen werden in drei Kategorien eingeteilt (Bild 7-2). Schutzhandschuhe, die bei der Blechbeund -verarbeitung und beim Transport von Blechen getragen werden, müssen den Anforderungen der Kategorie II entsprechen. Die häufig in den Betrieben eingesetzten Billigprodukte, die nicht der Kategorie II und den Normen für Schutzhandschuhe entsprechen, dürfen als Schutzhand- schuhe zur Vermeidung von Schnittverletzungen nicht mehr getragen werden. Die Benutzung von Schutzhandschuhen und anderen persönlichen Schutzaus- Bild 7-2: Schutzhandschuhe der Kategorien I, II und III 49 rüstungen ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) und der Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (89/656/EWG), die durch die PSABenutzungsverordnung vom 20. Dezember 1996 in nationales Recht umgesetzt wurde, geregelt. Danach hat der Unternehmer geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen und die Benutzer zu unterweisen, insbesondere über Ausführung, Einsatzmöglichkeiten, Tragedauer und Pflege der Handschuhe, aber auch über die Hautpflege. Zu berücksichtigen ist auch die Wiederverwendung nach erfolgter Reinigung. Lederhandschuhe mit Verstärkung der Handflächen, besonders im Daumenbereich, werden bei der Grobblechverarbeitung und beim Blechtransport eingesetzt. Bei der Feinblechverarbeitung müssen Schutzhandschuhe leicht, flexibel, öl-, fett- und schmutzabstoßend und schnittfest sein. Als besonders schnittfest haben sich Schutzhandschuhe aus Aramid-Fasern erwiesen; ein Material, das auch für kugelsichere Westen verwendet wird. Beim Entlanggleiten an den sägezahnartigen Schnittkanten von Blechen können auch Schutzhandschuhe mit guter Schnittfestigkeit nicht immer Verletzun50 gen verhindern. Es sind daher Schutzhandschuhe aus Fasern mit eingebetteten Stahldrähten entwickelt worden. Beim Vergleich der hohen Anschaffungskosten mit den Folgen und Kosten von Unfällen ist der Einsatz dieser Handschuhe oft die sinnvollste Lösung (Bild 7-3). In einigen Betrieben werden bei der Blechbearbeitung sogar schnittfeste Handschuhe getragen, die ursprünglich für Schlachtereien entwickelt worden sind. Schnittverletzungen sind nicht nur an den Händen, sondern auch an den Unterarmen möglich. Aus den bekannten Handschuhmaterialien werden daher auch Unterarmschoner angeboten (Bild 6-2 auf Seite 36 und Bild 6-5 auf Seite 39) und in vielen Betrieben getragen. Schutzhandschuhe sollten nach einer Gefährdungsbeurteilung ausgewählt werden (siehe BG-Regel „Einsatz von Schutzhandschuhen“ [BGR 195]). Auch die Hersteller von Schutzhandschuhen sind bei der Auswahl behilflich. Sie haben Kenntnis über technische Leistungsdaten ihrer Produkte und Erfahrung aus anderen Betrieben. Schutzhandschuhe sollten in Trageversuchen von einer ausgewählten Mitarbeitergruppe getestet werden, bevor festgelegt wird, welche Schutzhandschuhe in den einzelnen Bereichen der Blechverarbeitung getragen werden müssen (Bild 7-4 auf Seite 52). Zur Vermeidung von Handverletzungen trägt auch das Entgraten von Blechen bei. Aus Kostengründen wird das Entgraten nur selten, und wenn, dann meistens in der letzten Fertigungsstufe vorgenommen. Zum Entgraten können besondere Handwerkszeuge benutzt werden, die in einem Arbeitsgang beidseitig Bild 7-3: Schutzhandschuhe aus Kunststoff, mit Stahldrahteinlage und aus Edelstahlgeflecht 51 entgraten. Durch ein gabelförmiges Werkzeug und einen Handgriff mit Schnittschutz wird das Werkzeug sicher auf der Blechkante geführt und Verletzungsgefahren werden verringert (Bilder 7-5 bis 7-7). Bild 7-4: Vermeidung von Handverletzungen durch Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen und Absetzen über Eck 52 Bild 7-5: Entgratwerkzeug und Blechschere mit Sicherheitsgriffen 53 Bild 7-6: Vermeiden von Graten durch Verwendung spezieller Elektro- und Druckluftwerkzeuge 54 Bild 7-7: Entgratwerkzeuge mit Sicherheitsgriff 55 Entgratarbeiten lassen sich auch mit Maschinen durchführen (Bild 7-8). In einem Schutzgehäuse, das nur die für die Be- arbeitung nötige Öffnung enthält, befinden sich Drahtbürsten, die beide Blechkanten gleichzeitig entgraten. Bild 7-8: Entgratmaschine mit gegenläufig rotierenden Entgratbürsten Gleichzeitige Entgratung der Ober- und Unterkante des Bleches Werkstück Werkstückauflage Zwei gegenläufig rotierende Entgratbürsten 56 8 Lärm in der Blechbearbeitung Aus Erhebungen der Berufsgenossenschaft geht hervor, dass Personen, die in Blech verarbeitenden Betrieben tätig sind oder tätig waren, ca. ein Drittel der Lärmschwerhörigkeitsfälle ausmachen. Voraussetzung für eine wirksame und zugleich wirtschaftlich vertretbare Lärmbekämpfung ist die genaue Kenntnis der bestehenden Geräuschsituation hin- sichtlich der Lärmquellen und der raumakustischen Verhältnisse. Ergebnisse von Geräuschmessungen in Blech verarbeitenden Betrieben zeigen (Bild 8-1), dass Lärm besonders von Arbeiten mit dem Handhammer, beim Schleifen mit Winkelschleifmaschinen und dem Trennen von Blechen auf Tafelscheren, Stanz- und Nibbelmaschinen ausgeht. Bild 8-1: Schallpegel bei der Blechverarbeitung Typische Schallpegel bei der Blechverarbeitung Schallquelle LAeq bzw. LAlm in dB(A) Tafelschere (Blech 0,7 mm) 96 Tafelschere (Blech 7 mm) 105 Nibbelmaschine (Blech 0,5 mm) 99 Stanzen (Lamellenblech 0,5 mm) 103 Abkantpresse (Exzenterpresse) 90 Biegemaschine (Geräusch vom Hydraulikantrieb) 82 Richten (Blech 3 mm, 1x 2,5 m) auf dicker Richtplatte mit 2-kg-Hammer 108 Brennschneiden 92 Plasmaschneiden 98 Schutzgasschweißen 93 Handschleifmaschine 93 Winkelschleifer 100 Anmerkung: Die Ermittlungsunsicherheit der Mittelungspegel liegt bei ± 3 dB(A). 57 Aus vielen Versuchen, Lärmminderungsmaßnahmen in die Praxis umzusetzen, sind einige Maßnahmen zusammengestellt worden, die sich bewährt haben. Viele Richt- und Fügearbeiten an leichten Blechkonstruktionen können aber auch mit Gummi- oder Kunststoffhämmern vorgenommen werden. Zum Richten von Blechen und Blechkonstruktionen werden Stahlhämmer benutzt. Aus langjähriger Erfahrung wissen Fachleute, welche Wirkung ein gezielter Schlag mit dem Stahlhammer hat. Größere Kräfte lassen sich mit rückschlagfreien Kunststoffhämmern erzielen (Bild 8-2), z. B. zur plastischen Verformung eines Werkstückes oder zur Überwindung der Haftreibung. Bild 8-2: Kugelfüllung in einem rückschlagfreien Hammer Abb. a) Abb. b) Schrotkugelfüllung Abb. a) = beim Zuschlagen Abb. b) = beim Auftreffen 58 Durch den Einsatz des rückschlagfreien Hammers anstelle des Stahlhammers kann der Schallpegel bis zu 15 dB(A) gesenkt werden. Das laute Schlagen mit dem Stahlhammer kann auch durch hydraulische Drückeinrichtungen ersetzt werden, die ein genaueres und vor allem leiseres Richten und Fügen ermöglichen. Winkelschleifma- schinen zählen zu den unangenehmsten Lärmerzeugern. Durch den Einsatz von Verbundscheiben sind Schallpegelsenkungen bis zu 8 dB(A) zu erreichen. Werden lärmgeminderte elektrisch oder pneumatisch angetriebene Winkelschleifmaschinen in Verbindung mit Verbundschleifscheiben eingesetzt, sind Schallpegelsenkungen bis zu 12 dB(A) möglich (Bild 8-3 und Bild 8-4 auf Seite 60). Bild 8-3: Winkelschleifmaschine lärmarm, mit Bremse und geschützter Ablage 59 Bild 8-4: Lärmarme Winkelschleifmaschinen Bild 8-5: Bürstenauflagen nicht nur zur Schonung des Bleches, sondern auch zur Lärmminderung an einem Blechbearbeitungs-Automaten 60 Bei Tafelscheren wird der Lärm durch den Schneidvorgang und den herabfallenden Blechabschnitt verursacht. Lärmminderung lässt sich durch eine Rutsche schaffen, die mit Entdröhnungsmittel belegt oder aus Verbundblech aufgebaut ist. Noch besser haben sich Rollenbahnen oder Fördereinrichtungen bewährt, die höhenverstellbar hinter der Schere angeordnet sind. Bei automatisch ablaufenden Blechbearbeitungsverfahren, z. B. auf Stanz- und Nibbelautomaten, ist eine Kapselung die wirkungsvollste Lärmminderungsmaßnahme. Bei Kapselungen ist zu beachten, dass notwendige Öffnungen für den Materialtransport akustisch besonders geschützt werden müssen (Bild 8-5). Besteht 1⁄100 der Kapseloberfläche aus ungeschützten Öffnungen, ist nur noch eine Lärmminderung von bis zu 20 dB(A) möglich. Bei einem Öffnungsanteil von 1⁄10 sinkt die Lärmminderungsmöglichkeit auf 10 dB(A). Häufig wird in Betrieben versucht, durch Schallschutzschirme, die um Lärmquellen gestellt werden, eine Lärmminderung zu erreichen. Messungen haben ergeben, dass die Minderung 5 bis 8 dB(A) betragen kann. Je geringer die Entfernung des Schallschutzschirmes von der Schallquelle ist, umso größer ist der Erfolg. Lärmintensive Bearbeitungsvorgänge können auch in Räume verlagert werden, deren Wände und Decken schallabsorbierend ausgeführt sind (siehe auch Bild 5-8 auf Seite 29). Sie vermeiden Reflexionen und verringern den störenden Nachhall. Die Wirkung raumakustischer Maßnahmen ist aber begrenzt, da der direkte Schall am Arbeitsplatz nicht beeinflusst wird. An Stanz- und Nibbelmaschinen können die Werkzeuge so gestaltet werden, dass der Schnittschlag auf einen längeren Weg verteilt wird. Mit einem Schräg- oder Stufenschliff (Bild 8-6 auf Seite 62) kann die Schallentstehung deutlich verringert werden, die Standzeit der Werkzeuge erhöht sich und die Maschinen werden geringer beansprucht. Blechbearbeitungsverfahren, die bisher auf stationären Maschinen durchgeführt wurden, können auch mit mobilen hydraulisch angetriebenen Werkzeugen durchgeführt werden. Besonders zum Falzen, Bördeln, Lochen und Fügen sind mobile Werkzeuge entwickelt worden, die auch zur Lärmminderung beitragen. Zur Verringerung des Körperschalls bei der Blechbearbeitung sollten größere, dicke Bleche gespannt werden. Bei dünneren Blechen kann der Körperschall auch durch das Auflegen von flexiblen Magnetplatten oder Magnetfolien gedämpft werden (Bild 8-7 auf Seite 62). Im Allgemeinen reicht es, wenn nur ein Teil der Fläche in der Nähe der Bearbeitung mit einem Entdröhnungsmittel belegt wird. Werden ca. 30 % der Blechoberfläche bedeckt, können bei Blechen bis zu 5 mm Dicke Schallpegelminderungen von ca. 10 dB(A) erreicht werden. 61 Bild 8-6: Lärmminderung durch Schrägschliff-Stanzwerkzeuge ■ Stempel ohne Scherschräge ▲ TRUMPF Whisper Tools Bild 8-7: Körperschalldämpfung durch Auflegen einer Magnetplatte 62 9 Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisung Maschinen und Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung fallen, sind mit dem CEKennzeichen zu versehen. Neben Anweisungen für den Normalbetrieb sollten besonders Anweisungen für den Sonderbetrieb Außerdem ist der Hersteller verpflichtet, eine Konformitätserklärung abzugeben und eine Betriebsanleitung einschließlich der zu erwartenden Restgefährdungen zu erstellen. ● Probelauf, Der Inhalt der Betriebsanleitung ist im Anhang I der Maschinenverordnung vorgegeben. ● Einrichten, Rüsten, ● Störungsbeseitigung und ● Instandhaltung – Wartung, – Inspektion, – Instandsetzung aufgenommen werden. Die Mindestangaben müssen auch Sicherheitshinweise enthalten zur gefahrlosen Durchführung der Betriebsanweisungen können nach folgender Gliederung erstellt werden: ● Inbetriebnahme, ● Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Normal- und bei Sonderbetrieb, ● Verwendung, ● Handhabung, ● Installation, ● Montage/Demontage, ● Rüstarbeiten, ● Instandhaltungsarbeiten und ● Störungsbeseitigung. Der Betreiber von Maschinen wird in zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, auf der Grundlage der Betriebsanleitungen und der betrieblichen Gegebenheiten eine Betriebsanweisung zu erstellen. ● Anwendungsbereich, ● allgemeine Anforderungen an Personen und ● Anweisungen zum Verhalten bei Notfällen. Betriebsanweisungen sollten besonders für größere Einzelmaschinen und Anlagen erstellt werden. Die Bearbeitung von Blechen erfolgt vielfach noch nach handwerklichen Verfahren mit einfachen Werkzeugen und Handmaschinen. Im Unterschied zur spangebenden Fertigung kann Blech nur bei wenigen automatisierten Bearbeitungsverfahren eingespannt werden. Üblich ist die Führung von Hand bei der Bearbeitung auf Maschinen. Mit konstruktiven Maßnahmen allein lässt 63 sich Sicherheit bei der Blechbearbeitung nur in begrenztem Maße erreichen. Die Unterweisung ist daher von besonderer Bedeutung. Betriebsanweisungen sind die Grundlage für Unterweisungen. Sie sollten nicht nur für die Bearbeitung, sondern auch für die Handhabung, den Transport und die Lagerung von Blechen erstellt werden (Bild 9-1). Gute Unterweisungshilfen stellen auch die Merkkarten der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften dar (Bild 9-2). Bild 9-1: Warnung vor Gesundheitsgefahren beim Transport von Blechen und Hinweis auf technische Hilfsmittel 64 Bild 9-2: Beispiele von Merkkarten der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (früher Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften) 65 10 Vorschriften und Regeln 10.1 Unfallverhütungsvorschriften ● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) ● „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A 3) ● „Laserstrahlung“ (BGV B 2) ● „Lärm“ (BGV B 3) 10.2 BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften ● „Grundsätze der Prävention“ (BGR A 1) ● „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ (BGR 191) ● „Einsatz von Gehörschützern“ (BGR 194) ● „Einsatz von Schutzhandschuhen“ (BGR 195) ● „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) ● „Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen“ (BGI 533) ● „Schleifer“ (BGI 543) ● „Presseneinrichter“ (BGI 551) ● „Gasschweißer“ (BGI 554) ● „Anschläger“ (BGI 556) ● „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten“ (BGI 582) ● Sicherheit für Sie – Heft 14 „Heben und Tragen“ (BGI 597-14) ● „Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb“ (BGI 741) ● „Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“ (ZH 1/281) ● „Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“ (ZH 1/456) ● „Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“ (ZH 1/457) 66 ● DIN EN ISO 11 690-1 „Richtlinie für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten – Allgemeine Grundlagen“ ● DIN EN ISO 11 690-2 „Richtlinie für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten – Lärmschutzmaßnahmen“ ● DIN EN 13985 „Tafelscheren“ 10.3 Gesetze und Verordnungen ● Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG ● Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG ● Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG ● Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV ● Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ● Strahlenschutzverordnung – StrlSchV ● Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV ● Maschinenverordnung – Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) 67 Notizen Zuständigkeitsbereiche der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) ● Rostock Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern ● Hamburg ● Bremen Brandenburg Niedersachsen ● Berlin Hannover ● Magdeburg Bielefeld ● Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen ● Dessau ● Dortmund ● Leipzig Düsseldorf Sachsen ● Köln Bad Hersfeld ● ● Dresden ● Erfurt ● Chemnitz Thüringen Hessen Rheinland-Pfalz Hauptverwaltung und Prävention Mainz ● Präventionsdienst/ Außenstelle Saarland ● Mannheim ● Saarbrücken ● Nürnberg Bayern ● Stuttgart Baden-Württemberg ● Freiburg Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG) Hütten- und Walzwerks-BG (HWBG) ● München ● Traunstein Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG) 69 Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45 Internet: www.vmbg.de Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG) 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de Präventionsabteilung 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45 E-Mail: [email protected] Außendienststellen der Präventionsabteilung 33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14 Telefon (05 21) 96 70 47-4 Telefax (05 21) 9 67 04-99 E-Mail: [email protected] 40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69 Telefon (02 11) 82 24-8 38 Telefax (02 11) 82 24-8 44 E-Mail: [email protected] 06842 Dessau · Raguhner Straße 49 b Telefon (03 40) 25 25-1 04 Telefax (03 40) 25 25-3 62 E-Mail: [email protected] 51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3 Telefon (02 21) 67 84-2 65 Telefax (02 21) 67 84-2 22 E-Mail: [email protected] 44263 Dortmund · Semerteichstraße 98 Telefon (02 31) 41 96-1 28 Telefax (02 31) 41 96-1 99 E-Mail: [email protected] 04109 Leipzig · Elsterstraße 8 a Telefon (03 41) 1 29 91-17 Telefax (03 41) 1 29 91-11 E-Mail: [email protected] 01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27 Telefon (03 51) 8 86-32 13 Telefax (03 51) 8 86-45 76 E-Mail: [email protected] 39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45 Telefon (03 91) 5 32 29-13 Telefax (03 91) 5 32 29-11 E-Mail: [email protected] 70 05.07 Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) 55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15 Telefon (0 61 31) 8 02-8 02 Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.bg-metall.de 30173 Hannover · Seligmannallee 4 Telefon (05 11) 81 18-0 Telefax (05 11) 81 18-2 00 Standorte der Präventionsdienste 09117 Chemnitz · Nevoigtstraße 29 Telefon (03 71) 8 42 22-0 Telefax (03 71) 8 42 22-1 73 00 E-Mail: [email protected] 66119 Saarbrücken · Koßmannstraße 48-52 Telefon (06 81) 85 09-1 44 10 Telefax (06 81) 85 09-1 34 00 E-Mail: [email protected] 10825 Berlin · Innsbrucker Straße 26/27 Telefon (0 30) 7 56 97-3 33 Telefax (0 30) 7 56 97-2 40 E-Mail: [email protected] 68165 Mannheim · Augustaanlage 57 Telefon (06 21) 38 01-1 47 36 Telefax (06 21) 38 01-1 49 00 E-Mail: [email protected] 18055 Rostock · Blücherstraße 27 Telefon (03 81) 49 56-1 54 Telefax (03 81) 49 56-2 50 E-Mail: [email protected] 70563 Stuttgart · Vollmoellerstraße 11 Telefon (07 11) 13 34-1 70 87 Telefax (07 11) 13 34-1 54 00 E-Mail: [email protected] 20149 Hamburg · Rothenbaumchaussee 145 Telefon (0 40) 4 41 12-2 10 Telefax (0 40) 4 41 12-2 96 E-Mail: [email protected] 79100 Freiburg · Basler Straße 65 Telefon (07 11) 13 34-1 49 58 Telefax (07 11) 13 34-1 44 00 E-Mail: [email protected] 28195 Bremen · Töferbohmstraße 10 Telefon (04 21) 30 97-2 30 Telefax (04 21) 30 97-2 55 E-Mail: [email protected] 80639 München · Arnulfstraße 283 Telefon (0 89) 1 79 18-1 98 39 Telefax (0 89) 1 79 18-1 07 00 E-Mail: [email protected] 30173 Hannover · Seligmannallee 4 Telefon (05 11) 81 18-2 18 Telefax (05 11) 81 18-5 69 E-Mail: [email protected] 83278 Traunstein · Kernstraße 4 Telefon (0 89) 1 79 18-1 19 89 Telefax (0 89) 1 79 18-1 94 00 E-Mail: [email protected] 36251 Bad Hersfeld · Seilerweg 54 Telefon (0 66 21) 4 05-2 20 Telefax (0 66 21) 4 05-2 30 E-Mail: [email protected] 90403 Nürnberg · Weinmarkt 9-11 Telefon (09 11) 23 47-1 46 29 Telefax (09 11) 23 47-1 35 00 E-Mail: [email protected] 55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15 Telefon (0 61 31) 8 02-1 70 25 Telefax (0 61 31) 8 02-1 58 00 E-Mail: [email protected] 99097 Erfurt · Lucas-Cranach-Platz 2 Telefon (03 61) 6 57 55-1 76 29 Telefax (03 61) 6 57 55-1 67 00 E-Mail: [email protected] 71 Ausgabe 2007 Bestell-Nr. BGI 604 09.2007/9.250 Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch Carl Heymanns Verlag GmbH; Ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.