Handlungsleitfaden für Schüler/innen mit besonderen

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Handlungsleitfaden für Schüler/innen mit besonderen
Handlungsleitfaden für Schüler/innen mit besonderen Schwierigkeiten im
Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011
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Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
Passauer Straße 48
Tel: 06134 5669712
Email: [email protected]
55246 Mainz-Kostheim
Fax: 06134 5669717
www.albert-schweitzer-schule-wiesbaden.de
Schulbezogenes Förderkonzept
1. LRR-Beauftragte
Eine qualifizierte Lehrkraft als Ansprechpartner für LRR , deren Auftrag ist
 Beratung der Kolleg/innen (Diagnostik, Förderung, Nachteilsausgleich, Leistungsbewertung und
Zeugnisse, rechtliche Fragen)
 ggf. Durchführung/ Auswertung von Diagnostik
 Fortbildung in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben, Rechnen sowie rechtlicher Grundlagen
 Ansprechpartner für BFZ , Schulpsycholog/innen
2. Förderdiagnostik durch die allgemeine Schule
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Bei Schulanmeldung, spätestens Anfang der ersten Klasse Erhebung der Lernausgangslage
o Einschätzung des Entwicklungsstandes entsprechend den Entwicklungsstufen beim
Schriftspracherwerb und beim Rechnen
o Sprachlicher Entwicklungsstand (Wichtige Differentialdiagnostik auch bei Schüler/innen nicht
deutscher Herkunftssprache)
o Kognitiver Entwicklungsstand
o Emotional-sozialer Entwicklungsstand
o Motorischer Entwicklungsstand
Spätestens am Ende des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 1 prüfen, ob Fördermaßnahmen zu
ergreifen sind
Beratung/ Unterstützung durch die LRR- Beauftragte
Im Einzelfall und nach Absprache mit LRR- Beauftragten und BFZ- Lehrkraft Unterstützung durch
o BFZ (z.B. fragliche allgemeine Entwicklungsverzögerung, notwendige Einzeldiagnostik,
Diagnostik der Wahrnehmungsbereiche…)
o Ggf. ergänzend Schulpsycholog/innen
Bei vermuteten organischen Ursachen
o Vorstellung beim Kinder- und jugendärztlichen Dienst
o Vorstellung bei Fachärzt/innen
3. Klassenkonferenzbeschluss
Die Klassenkonferenz stellt besondere Schwierigkeiten Im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen fest
 auf der Grundlage von Lernstandserhebungen /Förderdiagnostik
 unter Berücksichtigung ggf. vorliegender Gutachten
 Einbeziehen aller Fachlehrer/innen
 Berücksichtigung in allen Fächern
Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
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4. Erstellen eines individuellen Förderplans
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auf der Grundlage der Förderdiagnostik
Dokumentation des Lernstandes durch die Fachlehrkraft
Erörterung des Förderplans mit allen am Unterricht beteiligten Lehrkräften, Eltern und Schüler/in
Ggf. Einbeziehung der außerschulischen Förderung, enge Kooperation mit allen an der Förderung
beteiligten Personen
Dokumentation der Lernentwicklung, der Lernfortschritte und der Maßnahmen im Rahmen der
Fortschreibung des Förderplans mindestens 1x pro Halbjahr
Erörterung der Lernentwicklung, der Lernfortschritte und der Maßnahmen in der Klassenkonferenz
und mit den Eltern .
5. Fördermaßnahmen
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Fördermaßnahmen können sein
o Binnendifferenzierung
o Unterricht in besonderen Lerngruppen
 verpflichtend für die Schüler/innen
 Abstimmung mit dem Deutsch- und Mathematikunterricht (Klassenkonferenz)
 Einrichtung obliegt SL, falls schulübergreifen SSA
o Nachteilsausgleich (s. Vorlage), bei besonderen Schwierigkeiten in Rechnen (nur Grundschule)
entscheidet ebenfalls die Klassenkonferenz
Ggf. Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
nach Klassenkonferenzbeschluss (s. Vorlage)
Ggf. Aussetzen einer Teilnote im Zeugnis nach Klassenkonferenzbeschluss (s. Vorlage)
Die Deutsch- oder Mathematiklehrkraft leitet die Fördermaßnahmen.
Systematischer Lernprozess (regelmäßige Diagnostik der Lernfortschritte, Evaluation, ggf.
Modifikation der Fördermaßnahmen)
6. Information der Eltern durch die allgemeine Schule über
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die besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen
den individuelle Förderplan
Einbeziehung in die Planung pädagogischer Maßnahmen durch Anhörung
Information über die jeweils angewandte Lese-, Rechtschreib- oder Rechenmethode, besondere Lehruns Lernmittel, häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien und
Motivationshilfen
Information über Lernentwicklung, Lernfortschritte und Maßnahmen
Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
Passauer Straße 48
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Anerkannte Institutionen zur Gutachtenerstellung gemäß § 35a SGB VIII, Abs. 1a
Beratungsstelle im Roncallihaus für Familien, Paare und Einzelne
Caritasverband Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V.
Friedrichstraße 26-28
65185 Wiesbaden
Tel 0611 174-186
Fax 0611 174-171
E-Mail [email protected]
Institut für Beratung/ Therapie von Eltern und jungen Menschen
Adelheidstraße 28
65185 Wiesbaden
Tel 0611 370012
E-Mail: [email protected]
Nachbarschaftshaus Wiesbaden e.V.
Rathausstraße 10
65203 Wiesbaden-Biebrich
Tel 0611 9672126
Fax 0611 9672150
E-Mail: [email protected]
Zentrum für Beratung und Therapie (ZBT)
Kaiser-Friedrich-Ring 5
65185 Wiesbaden
Tel 0611 98712370
Fax 0611 98712380
E-Mail: [email protected]
Sozialpädiatrisches Zentrum der Horst-Schmidt-Kliniken (SPZ)
Ludwig-Erhard-Straße 100
65199 Wiesbaden
Im ‚Zwerg-Nase-Haus‘, 2.=G
Tel 0611 433918
Fax 0611 432921
Vitos Kinder und Jugendpsychiatrische Ambulanz
Eberleinstraße 48
65195 Wiesbaden
Tel 0611 185240
Fax 0611 1852429
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