ABO-Bingo - LOTTO Niedersachsen

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ABO-Bingo - LOTTO Niedersachsen
Bedingungen für die Teilnahme
an der Lotterie Bingo - Die Umweltlotterie
durch das Abonnement-Verfahren
(ABO-Bingo)
Präambel
1.
Allgemeines
1.1
Durch das Abonnement-Verfahren (ABO-Bingo) ist die Teilnahme an folgenden von der
Toto-Lotto-Niedersachsen GmbH – nachstehend kurz LOTTO Niedersachsen genannt –
veranstalteten Lotterien möglich:
-
an der Lotterie „Bingo-Die Umweltlotterie“ und
an den Lotterien Spiel 77 und Super 6 für die Ziehungen am Samstag sofern jeweils
mit ABO-Bingo gewählt
1.2
Für die Teilnahme durch das ABO-Bingo gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1.3
Sofern nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die
Teilnahmebedingungen für Bingo und für die Lotterien Spiel 77 und Super 6, die in
den Annahmestellen einzusehen sind bzw. auf Aufforderung zugesandt werden.
1.4
Der Spielteilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Antragstellung auf Teilnahme
durch ABO-Bingo in der Annahmestelle oder bei LOTTO Niedersachsen als verbindlich
an.
1.5
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Spielteilnehmer durch LOTTO
Niedersachsen schriftlich mitgeteilt. Derartige Änderungen gelten als genehmigt, wenn
der Spielteilnehmer nicht binnen eines Monats nach Zugang einer
Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
2.
Teilnahme
2.1
Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich verboten.
2.2
Durch ABO-Bingo kann nur teilnehmen, wer einen Wohnsitz in Niedersachsen hat.
2.3
Dem Spielteilnehmer ist sein Angebot der Teilnahme am ABO-Bingo ausschließlich mit
den von LOTTO Niedersachsen herausgegebenen ABO-Bingo-Teilnahmecoupons
möglich.
3.
Teilnahmezeitraum
3.1
Der Teilnahmezeitraum beträgt jeweils einen Monat und beinhaltet somit 4 oder 5
Ziehungen. Sollte der Erste eines Monats auf den Sonntag fallen, so wird dieser dem
Vormonat zugerechnet.
3.2
Er verlängert sich ohne Kündigung jeweils um einen weiteren Monat.
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3.3
Die Teilnahme am ABO-Bingo ist nur zur jeweils ersten Sonntags-Ziehung eines
Kalendermonats möglich, wenn der ABO-Bingo-Teilnahmecoupon bis spätestens zum
10. des Monates vor der ersten Spielteilnahme mit einer wirksam erteilten
Einzugsermächtigung in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen eingegangen ist.
3.4
Ein Anspruch auf Teilnahme in einem bestimmten Teilnahmezeitraum besteht nicht.
4.
Zahlung von Spieleinsatz und Gebühr
4.1
Die Teilnahme setzt eine wirksame Einzugsermächtigung und die rechtzeitige Zahlung
von Spieleinsatz und Gebühr durch Abbuchung voraus.
Rechtzeitig bezahlt sind Spieleinsatz und Gebühr, wenn diese spätestens drei Werktage
(also in der Regel am Donnerstag) vor Beginn der ersten Ziehung des jeweiligen
Teilnahmezeitraumes dem Konto von LOTTO Niedersachsen gutgeschrieben sind.
Fehlt diese Voraussetzung, kommt die Spielteilnahme nicht zustande bzw. diese endet.
4.2
Der Spieleinsatz und die Gebühr werden im voraus von LOTTO Niedersachsen im
Lastschrifteinzugsverfahren
gemäß
der
vom
Spielteilnehmer
erteilten
Einzugsermächtigung vom angegebenen Konto eingezogen. Der Einzug erfolgt
entsprechend dem jeweiligen Teilnahmezeitraum für einen Monat.
4.3
Eine Barzahlung von Spieleinsatz und Gebühr bei ABO-Bingo ist ausgeschlossen.
4.4
Die Höhe des Spieleinsatzes ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen der in Ziffer
1.1 genannten Lotterien.
4.5
Die Gebühr beträgt für jeden registrierten ABO-Bingo-Spielschein je Teilnahmezeitraum
C 2.
5.
Spielvertrag
5.1
Der Spielvertrag wird zwischen LOTTO Niedersachsen und dem Spielteilnehmer
abgeschlossen.
5.2
Die gespielten Zahlen (Spieldaten) des ABO-Bingo-Scheins werden durch LOTTO
Niedersachsen nach dem Zufallsprinzip ermittelt und dem Spielteilnehmer zugeordnet;
für jede Ziehung des Teilnahmezeitraumes erhält der Spielteilnehmer verschiedene
Bingo-Zahlen.
Ebenfalls nach dem Zufallsprinzip wird ggf. für die Lotterien Spiel 77
und Super 6 für jede Ziehung eine siebenstellige Zahl ermittelt und dem
Spielteilnehmer zugeordnet.
5.3
Die Daten werden in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen auf einem durch digitalen
oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium gespeichert. Der
Spielteilnehmer erhält hierüber ein Bestätigungsschreiben (Annahmeerklärung) mit
allen weiteren für die Teilnahme am ABO-Bingo erforderlichen Angaben.
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5.4
Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder
physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten
maßgebend.
6.
Änderungen der Spieldaten, der Anschrift und des Kontos
6.1
Eine Änderung der Teilnahme oder der Nichtteilnahme an den Lotterien Spiel 77 und
Super 6 ist ausschließlich durch schriftliche Änderungskündigung (d.h. durch
Aufhebung des bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages) für einen
nachfolgenden Teilnahmezeitraum unter Einhaltung der in Ziffer 3.3 genannten Frist
möglich.
6.2
Bereits dem Spielteilnehmer zugeordnete Spieldaten
können von LOTTO
Niedersachsen ohne dessen Zustimmung geändert werden. Sie werden dann für den
Teilnahmezeitraum durch LOTTO Niedersachsen neu festgelegt und dem
Spielteilnehmer unverzüglich mitgeteilt.
6.3
Jede Änderung des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder der
Kontonummer ist der Zentrale von LOTTO Niedersachsen unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
7.
Gewinnauszahlung
7.1
Die Auszahlung von Geldgewinnen erfolgt mit befreiender Wirkung durch
Überweisung auf das vom Spielteilnehmer angegebene Konto. Sie wird innerhalb von
7 Tagen nach der jeweiligen Ziehung vorgenommen.
7.2
Spielteilnehmer, die einen Gewinn von mehr als C 7.500 je Ziehung oder einen
Sachgewinn in den Ziehungen oder bei den Sonderauslosungen erzielt haben, erhalten
eine schriftliche Benachrichtigung.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Die Teilnahme am ABO-Bingo kann von beiden Seiten bis zum 10. eines Monats auf
den Ablauf eines Teilnahmezeitraumes gekündigt werden. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen.
8.2
Ohne Kündigung endet die Teilnahme bei Nichtvorliegen des Spieleinsatzes inkl. der
Gebühr.
8.3
Pfändungen oder Abtretungen von Gewinnansprüchen berechtigen LOTTO
Niedersachsen zur ordentlichen und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
9.
Inkrafttreten
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01. November 2009.
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH
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