ABO-Bingo - LOTTO Niedersachsen
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ABO-Bingo - LOTTO Niedersachsen
Bedingungen für die Teilnahme an der Lotterie Bingo - Die Umweltlotterie durch das Abonnement-Verfahren (ABO-Bingo) Präambel 1. Allgemeines 1.1 Durch das Abonnement-Verfahren (ABO-Bingo) ist die Teilnahme an folgenden von der Toto-Lotto-Niedersachsen GmbH – nachstehend kurz LOTTO Niedersachsen genannt – veranstalteten Lotterien möglich: - an der Lotterie „Bingo-Die Umweltlotterie“ und an den Lotterien Spiel 77 und Super 6 für die Ziehungen am Samstag sofern jeweils mit ABO-Bingo gewählt 1.2 Für die Teilnahme durch das ABO-Bingo gelten die nachfolgenden Bedingungen. 1.3 Sofern nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen für Bingo und für die Lotterien Spiel 77 und Super 6, die in den Annahmestellen einzusehen sind bzw. auf Aufforderung zugesandt werden. 1.4 Der Spielteilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Antragstellung auf Teilnahme durch ABO-Bingo in der Annahmestelle oder bei LOTTO Niedersachsen als verbindlich an. 1.5 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Spielteilnehmer durch LOTTO Niedersachsen schriftlich mitgeteilt. Derartige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Spielteilnehmer nicht binnen eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. 2. Teilnahme 2.1 Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich verboten. 2.2 Durch ABO-Bingo kann nur teilnehmen, wer einen Wohnsitz in Niedersachsen hat. 2.3 Dem Spielteilnehmer ist sein Angebot der Teilnahme am ABO-Bingo ausschließlich mit den von LOTTO Niedersachsen herausgegebenen ABO-Bingo-Teilnahmecoupons möglich. 3. Teilnahmezeitraum 3.1 Der Teilnahmezeitraum beträgt jeweils einen Monat und beinhaltet somit 4 oder 5 Ziehungen. Sollte der Erste eines Monats auf den Sonntag fallen, so wird dieser dem Vormonat zugerechnet. 3.2 Er verlängert sich ohne Kündigung jeweils um einen weiteren Monat. ABO-Bingo 1|3 3.3 Die Teilnahme am ABO-Bingo ist nur zur jeweils ersten Sonntags-Ziehung eines Kalendermonats möglich, wenn der ABO-Bingo-Teilnahmecoupon bis spätestens zum 10. des Monates vor der ersten Spielteilnahme mit einer wirksam erteilten Einzugsermächtigung in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen eingegangen ist. 3.4 Ein Anspruch auf Teilnahme in einem bestimmten Teilnahmezeitraum besteht nicht. 4. Zahlung von Spieleinsatz und Gebühr 4.1 Die Teilnahme setzt eine wirksame Einzugsermächtigung und die rechtzeitige Zahlung von Spieleinsatz und Gebühr durch Abbuchung voraus. Rechtzeitig bezahlt sind Spieleinsatz und Gebühr, wenn diese spätestens drei Werktage (also in der Regel am Donnerstag) vor Beginn der ersten Ziehung des jeweiligen Teilnahmezeitraumes dem Konto von LOTTO Niedersachsen gutgeschrieben sind. Fehlt diese Voraussetzung, kommt die Spielteilnahme nicht zustande bzw. diese endet. 4.2 Der Spieleinsatz und die Gebühr werden im voraus von LOTTO Niedersachsen im Lastschrifteinzugsverfahren gemäß der vom Spielteilnehmer erteilten Einzugsermächtigung vom angegebenen Konto eingezogen. Der Einzug erfolgt entsprechend dem jeweiligen Teilnahmezeitraum für einen Monat. 4.3 Eine Barzahlung von Spieleinsatz und Gebühr bei ABO-Bingo ist ausgeschlossen. 4.4 Die Höhe des Spieleinsatzes ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen der in Ziffer 1.1 genannten Lotterien. 4.5 Die Gebühr beträgt für jeden registrierten ABO-Bingo-Spielschein je Teilnahmezeitraum C 2. 5. Spielvertrag 5.1 Der Spielvertrag wird zwischen LOTTO Niedersachsen und dem Spielteilnehmer abgeschlossen. 5.2 Die gespielten Zahlen (Spieldaten) des ABO-Bingo-Scheins werden durch LOTTO Niedersachsen nach dem Zufallsprinzip ermittelt und dem Spielteilnehmer zugeordnet; für jede Ziehung des Teilnahmezeitraumes erhält der Spielteilnehmer verschiedene Bingo-Zahlen. Ebenfalls nach dem Zufallsprinzip wird ggf. für die Lotterien Spiel 77 und Super 6 für jede Ziehung eine siebenstellige Zahl ermittelt und dem Spielteilnehmer zugeordnet. 5.3 Die Daten werden in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen auf einem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium gespeichert. Der Spielteilnehmer erhält hierüber ein Bestätigungsschreiben (Annahmeerklärung) mit allen weiteren für die Teilnahme am ABO-Bingo erforderlichen Angaben. ABO-Bingo 2|3 5.4 Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend. 6. Änderungen der Spieldaten, der Anschrift und des Kontos 6.1 Eine Änderung der Teilnahme oder der Nichtteilnahme an den Lotterien Spiel 77 und Super 6 ist ausschließlich durch schriftliche Änderungskündigung (d.h. durch Aufhebung des bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages) für einen nachfolgenden Teilnahmezeitraum unter Einhaltung der in Ziffer 3.3 genannten Frist möglich. 6.2 Bereits dem Spielteilnehmer zugeordnete Spieldaten können von LOTTO Niedersachsen ohne dessen Zustimmung geändert werden. Sie werden dann für den Teilnahmezeitraum durch LOTTO Niedersachsen neu festgelegt und dem Spielteilnehmer unverzüglich mitgeteilt. 6.3 Jede Änderung des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder der Kontonummer ist der Zentrale von LOTTO Niedersachsen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. Gewinnauszahlung 7.1 Die Auszahlung von Geldgewinnen erfolgt mit befreiender Wirkung durch Überweisung auf das vom Spielteilnehmer angegebene Konto. Sie wird innerhalb von 7 Tagen nach der jeweiligen Ziehung vorgenommen. 7.2 Spielteilnehmer, die einen Gewinn von mehr als C 7.500 je Ziehung oder einen Sachgewinn in den Ziehungen oder bei den Sonderauslosungen erzielt haben, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. 8. Schlussbestimmungen 8.1 Die Teilnahme am ABO-Bingo kann von beiden Seiten bis zum 10. eines Monats auf den Ablauf eines Teilnahmezeitraumes gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 8.2 Ohne Kündigung endet die Teilnahme bei Nichtvorliegen des Spieleinsatzes inkl. der Gebühr. 8.3 Pfändungen oder Abtretungen von Gewinnansprüchen berechtigen LOTTO Niedersachsen zur ordentlichen und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. 9. Inkrafttreten Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01. November 2009. Toto-Lotto Niedersachsen GmbH ABO-Bingo 3|3