Wernberg-Köblitz aktuell, 01/2010 - Markt Wernberg

Transcription

Wernberg-Köblitz aktuell, 01/2010 - Markt Wernberg
Postwurfsendung an
sämtliche Haushalte
Wernberg-Köblitz
aktuell
02
FEBRUAR 2010
TERMINE + VERANSTALTUNGEN
Februar 2010
März 2010
13.02.2010
Dr. Loew Ball, TSV-Turnhalle, 16:00 Uhr, TSV Detag
01.03.2010
Rückblick auf 12 Jahre Bibelwanderung mit Referent
Pfarrer M. Ertl, KAB Wernberg
Faschingsveranstaltung mit Dieter Denzer, Gasthaus
Schloßer-Meier Saltendorf, 20:00 Uhr, FFW Saltendorf
14.02.2010
Kinderfasching mit DJ, TSV-Turnhalle, 14:00 Uhr, TSV
Detag e.V.
21.02.2010
Stadt- und Marktmeisterschaft für Privatkegler,
Jugendheim Wernberg, 09:00 Uhr, Sportkegelclub
Gut-Holz Wernberg-Pfreimd e. V.
06.03.2010
Jahreshauptversammlung, Landgasthof Burkhard,
19:30 Uhr, Obst- und Gartenbauverein WernbergKöblitz
06.03.2010
Tischtennis Bayernliga Mädchen, TSV Detag Wernberg
gegen TSV Unterlauter, TSV-Turnhalle, 15:00 Uhr,
TSV Detag
Siegerehrung der Stadt- und Marktmeisterschaft für
Privatkegler, FC Sportheim, 19:00 Uhr
06.03.2010
Karaoke "Egal ob gut oder lustig, Hauptsache super
Stimmung!", Cafe-Bar Timeless, 21:00 Uhr
24.02.2010
Ökumenische Passionsandacht, Evang. Erlöserkirche
Unterköblitz, 19:00 Uhr, Pfarrgemeinderat Wernberg
07.03.2010
2. Kreis-Ranglisten-Turnier für Schüler A/B/C, TSVTurnhalle, 09:30 Uhr, Tischtenniskreis Schwandorf
und TSV Detag Wernberg Tischtennisabteilung
Teilnahme an der ökumenischen Passionsandacht,
Evang. Erlöserkirche Unterköblitz, 19:00 Uhr, KAB
Wernberg
27.02.2010
Tagesskifahrt nach Scheffau für die gesamte
Bevökerung, Kirwaverein Wernberg
Tischtennis Bayernliga Mädchen, TSV Detag Wernberg
gegen TTC Tiefenlauter, TSV-Turnhalle, 15:00 Uhr
27.02.2010
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und
Ehrungen, Gasthaus Kumet Saltendorf, 20:00 Uhr,
FFW Saltendorf
19.00 Uhr Amt für die verstorbenen Mitglieder in der
Filialkirche St. Peter und Paul. Eingeladen sind alle
Mitglieder, Uniformierte in Uniform.
28.02.2010
Pokal-Endspiele Damen/Herren der Ebenen
Verband/Bezirk/Kreis Tischtennis, TSV-Turnhalle,
10:00 Uhr, Bezirk Oberpfalz und TSV Detag Wernberg
Tischtennisabteilung
13.03.2010
Motorsägenkurs, 09:00 Uhr
Anmeldung bei Herr Josef Wagner, Tel. 09604-1497
13.03.2010
Jahreshauptversammlung, FC Sportheim, 20:00 Uhr,
Siedlergemeinschaft Wernberg-Köblitz
27.03.2010
Tischtennis Bayernliga Mädchen, TSV Detag Wernberg
gegen 1. FC Hösbach, TSV-Turnhalle, 15:00 Uhr,
TSV-Detag
27.03.2010
Starkbieranstich mit der Liveband Bejersingers, CafeBar Timeless, 19:00 Uhr
28.03.2010
Prof. em Wolfgang Gaag, Horn, Helmut Burkhardt,
Klavier, spielen Werke von Mozart, Bozza, Dukas,
Kirchner, Burkhardt u. a. , Fürstensaal der Burg
Wernberg, 19:00 Uhr, Kulturforum Wernberg-Köblitz
e. V.
28.02.2010
Wii - Party "Spiel und Spaß für Jung und Alt!", CafeBar Timeless, 14:00 Uhr
Voraussichtliche Sitzungstermine:
09.02.2010
25.02.2010
09.03.2010
25.03.2010
30.03.2010
Haupt- und Finanzausschuss
Bau- und Umweltausschuss
Marktgemeinderat
Bau- und Umweltausschuss
Marktgemeinderat
Hinweis:
Bauanträge, die in der Bau- und
Umweltausschusssitzung behandelt werden sollen,
sind spätestens 8 Tage vorher im Rathaus abzugeben!
03
FEBRUAR 2010
WICHTIGE RUFNUMMERN - IMMER GRIFFBEREIT!
Bei Krankheit, Unfall oder technischen Störungen ist schnelle Hilfe wichtig. Hier finden Sie die wichtigsten
Telefonnummern und Adressen für den Markt Wernberg-Köblitz auf einer Seite zusammengefasst.
NOTRUF- UND HILFENUMMERN
Notruf
110
ÄRZTETAFEL
Ärzte
Polizeiinspektion Nabburg
(09433) 24 04-0
Bauer Wolfgang
(09604) 35 26
Feuerwehr
112
Dr. Hübner Peter
(09604) 90 97 0
Feuerwache Schwandorf
(09431) 4 44-0
Dr. Loelgen Hans-Jürgen
(09604) 13 08
Dr. Putz Franz Josef
(09604) 27 27
Am Franzosengraben 12
Vohenstraußer Straße 19
Talstraße 6
Notfall-Bereitschaftsdienst
Markt Wernberg-Köblitz
(01 51) 12 10 56 07
Notarzt und Rettungsdienst
Neunaigener Straße 21
Zahnärzte
(in lebensbedrohlichen Fällen)
19 222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Dr. Linsmaier Bernd
(09604) 17 17
Dr. Nickl Michael
(09604) 25 65
Dr. Rügamer Richard und Manuela
(09604) 3363
Talstraße 14
(in nicht lebensbedrohlichen Fällen)
(01805) 19 12 12
Nürnberger Straße 119
Giftnotrufzentrale Nürnberg
(09 11) 3 98-2451
Am Franzosengraben 8
Giftnotzentrale München
(089) 19 240
Psychotherapeut
E.ON Strom
01 80 2 19 20 91
Kellerweg 16
E.ON Gas
01 80 2 19 20 81
Tierarzt
Deutsche Telekom (Störungsdienst)
08 00 33 0 20 00
Dr. Schwarz Jürgen
APOTHEKEN
St. Anna Apotheke
(0 96 04) 25 30
Burg Apotheke
(0 96 04) 32 57
St. Barbara Apotheke
(0 96 06) 92 06-0
Altstadt Apotheke
(0 96 06) 3 07
Paracelsus Apotheke
(0 94 33) 24 11-0
Sindersberger´sche Apotheke
(0 94 33) 96 47
Rathaus Apotheke
(0 94 35) 7 11
St. Nikolaus Apotheke
(0 94 35) 22 44
Nikolaus Apotheke
(0 96 07) 92 26 62
Nürnberger Straße 9
92533 Wernberg-Köblitz
Neunaigener Straße 21
92533 Wernberg-Köblitz
Freyung 2
92536 Pfreimd
Leuchtenberger Straße 9
92536 Pfreimd
Regensburger Straße 17
92507 Nabburg
Georgenstraße 2
92507 Nabburg
Schwäglertraße 6
92521 Schwarzenfeld
Neue Amberger Straße 16
92521 Schwarzenfeld
Leuchtenberger Straße 2
92706 Luhe-Wildenau
Dr. Manfred Bauer
(09604) 93 11 81
(09604) 92060
Gewerbering Süd 6
Wochenende- und Feiertagsdienst
13.02., 21.02., 02.04.2010
14.02., 03.04.2010
28.03., 05.04.2010
07.02., 27.03., 04.04.2010
13.03., 21.03.2010
06.03., 14.03.2010
20.02., 28.02.2010
27.02., 07.03.2010
13.03., 21.03.2010
Sprechtage im Rathaus
Forstbetrieb Schnaittenbach
Jeden Donnerstag
Revierleiter Kindl / T: 09604/9211-15 (Rathaus) / M: 0160-5341839 (außerhalb) 14:30 Uhr – 15:30 Uhr
AOK – Die Gesundheitskasse
Jeden 1. Mittwoch im Monat
14:00 Uhr – 15:30 Uhr
VDK – Sozialverband
Jeden 1. Dienstag im Monat
13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Außensprechtage des Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz – Versorgungsamt
Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80
Jeden 2. Montag im Monat
Montag: 8. Februar, 8. März, 12. April, 10. Mai, 14. Juni
13:00 Uhr – 15:30 Uhr
04
FEBRUAR 2010
AKTUELLES
Seit 1. Januar 2010: Abwassergebühr beträgt 2,10 €/m3
Der Marktgemeinderat hat zum 1. Januar 2010 die Abwassergebühren neu festgesetzt. Die Neufestsetzung
wurde erforderlich, da die bisherige Gebühr von 1,95
€/m3 für den Zeitraum bis 31. Dezember 2009 kalkuliert
war und das Kommunalabgabengesetz nach Ende dieses
Kalkulationszeitraums eine Neufestsetzung verlangt. Ab
1. Januar 2010 beträgt die neue Abwassergebühr
(Einleitungsgebühr) nun 2,10 €/m3.
Hinzu kommen noch die Grundgebühren, für die seit 1.
Januar 2010 folgende Beträge gelten:
a) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis
bis
bis
bis
bis
über
2,5
6
10
40
60
60
m3/h
m3/h
m3/h
m3/h
m3/h
m3/h
50,00 €/Jahr
90,00 €/Jahr
180,00 €/Jahr
400,00 €/Jahr
600,00 €/Jahr
800,00 €/Jahr
b) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis
bis
bis
bis
bis
über
4,00 m3/h
10,00 m3/h
16,00 m3/h
40,00 m3/h
63,00 m3/h
63,00 m3/h
5,00 % reduziert. Damit konnte die von der Verwaltung
vorgeschlagene Gebührenerhöhung auf 2,17 €/m3 auf
die nunmehr beschlossene Gebühr von 2,10 €/m 3
reduziert werden. Der gewählte Zinssatz erschien dem
Marktgemeinderat angesichts der derzeitigen
Niedrigzinsphase für angemessen.
Die neue Abwassergebühr gilt ab 1. Januar 2010, also
für den kommenden Abrechnungszeitraum. Die
Abrechnung für den zurückliegenden Zeitraum von Januar
bis Dezember 2009 erfolgt noch mit dem bisherigen
Gebührensatz von 1,95 €/m3.
D i e I h n e n v o r w e n i g e n Ta g e n z u g e s t e l l t e
Verbrauchsgebührenabrechnung für 2009 beinhaltet
deshalb auch noch diese Gebühr. Gleichzeitig mit der
Abrechnung für 2009 wurden in dem Gebührenbescheid
die Abschläge für 2010 festgesetzt. Insgesamt sind heuer
4 Abschläge in Höhe von je ¼ der Jahresabrechnung
2009 zu entrichten: und zwar zum 15. März, 15. Mai, 15.
August und 15. November.
50,00 €/Jahr
90,00 €/Jahr
180,00 €/Jahr
400,00 €/Jahr
600,00 €/Jahr
800,00 €/Jahr
Die bisherigen Wasserzähler werden mit dem
Nenndurchfluss bemessen. Diejenigen Wasserzähler,
bei denen die Eichzeit abläuft, werden durch neue
Wasserzähler ersetzt, die künftig EU-weit nur mehr nach
dem Dauerdurchfluss bemessen werden. Hinsichtlich
der Grundgebühren ändert sich dadurch für Sie nichts.
Die neuen Gebühren (Einleitungs- und Grundgebühren)
gelten für die nächsten drei Jahre, also bis zum 31.
Dezember 2012. Danach wird wieder eine Neukalkulation
erforderlich.
Niedrigzinsphase an Anschlussnehmer weitergeben
Hinsichtlich der Gebührenkalkulation stellen das
Kommunalabgabengesetz und die hierzu einschlägige
Rechtssprechung konkrete Anforderungen. So sind die
Gebühren so zu kalkulieren, dass die für die
Abwasserbeseitigung entstehenden Kosten durch die
Gebühreneinnahmen gedeckt werden können. Außer
den ständigen Bemühungen, die laufenden Betriebs- und
Unterhaltungskosten so gering wie möglich zu halten
(z.B. durch Einsparungen bei der Abwasserabgabe durch
optimale Reinigungsleistung der Kläranlage, Reduzierung
der Schlammmenge usw.) bestehen deshalb bei der
Kalkulation der Abwassergebühren kaum Spielräume.
Lediglich bei den Kosten für die Abschreibung und vor
allem die Verzinsung besteht ein gewisser
Ermessensspielraum hinsichtlich der Höhe der
A b s c h r e i b u n g s - b z w. Z i n s s ä t z e . U m d i e
Abgabenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger trotz
der erforderlichen Erhöhung noch in einem erträglichen
Rahmen zu halten, hat der Marktgemeinderat den Zinssatz
für die Kalkulatorische Verzinsung von bisher 6,00 % auf
Wenn sich aus der Jahresabrechnung 2009 für Sie ein
Guthaben ergibt und Sie keine Einzugsermächtigung
erteilt haben, bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung, damit wir Ihr Guthaben auf Ihr Konto überweisen können. In diesem Zusammenhang auch wieder
unsere Bitte, doch von der Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens Gebrauch zu machen. Sie ersparen sich
dadurch Zeit und Aufwand.
Wie bisher beinhaltet die Satzung nach wie vor auch
Regelungen über den Abzug von Gartengießwasser,
die Berücksichtigung von Regenwassernutzungsanlagen (Regenwasserzisternen), den Abzug für die
Viehwirtschaft und ähnliches.
Wenn der Wasserzähler einen Wasserbezug erfasst, der
nicht wieder in die Kanalisation eingeleitet, sondern auf
Ihrem Grundstück zurückgehalten oder verbraucht wird,
können diese Wassermengen dazu führen, dass Sie
hierfür zwar Wassergebühren aber keine Kanalgebühren
entrichten müssen. Hierzu sind Sie aber selbst gefordert.
Auf Antrag werden nämlich die Wassermengen von der
Gebührenberechnung abgesetzt, die auf Ihrem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten werden. Dies kann
beispielsweise für Gartengießwasser, für Wasser für die
Viehställe usw. gelten. Den Nachweis der zurückgehalten
oder verbrauchten Wassermengen müssen Sie durch
den Einbau geeichter Messvorrichtungen (z. B. Zwischenzähler) erbringen. Die Kosten für deren Einbau, Betrieb,
05
FEBRUAR 2010
AKTUELLES
Unterhaltung, Reparatur, Eichung und Ausbau sind von
Ihnen zu tragen.
Gartengießwasser
Das Gartengießwasser kann teilweise bei der Gebührenberechnung gebührenmindernd angesetzt werden, wenn
in die Gartenleitung ein auf eigene Kosten zu beziehender
geeichter Wasserzähler frostsicher und innen fest
eingebaut wird. Der Zähler ist so zu installieren, dass
nach dem Zähler Wasser nur zur Gartenbewässerung
entnommen werden kann. Dies hat der Installateur auf
dem einzureichenden Antrag schriftlich zu bestätigen.
Die Kosten für den Einbau und die Unterhaltung trägt
der Grundstückseigentümer. Der Gartenwasserzähler ist
alle 6 Jahre auf Kosten des Grundstückseigentümers
nachzueichen.
Der Gartenwasserverbrauch wird nicht in jedem Fall von
der Kanalgebührenberechnung abgezogen: Nur der
Gartenwasserverbrauch, der jährlich 10 m3 übersteigt,
wird bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug
gebracht. Die ersten 10 m3 des Gartenwasserverbrauchs
sind damit immer gebührenpflichtig!
Regenwassernutzungsanlagen
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Regenwassergewinnungsanlage (Zisterne) beispielsweise zur
Toilettenspülung verwenden, wird damit dieses Wasser
der Regenwassergewinnungsanlage zu Abwasser. Dies
bedeutet, dass hierfür Einleitungsgebühren zu entrichten
sind. Das zur Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen
verwendete Regenwasser kann der Gebührenpflichtige
mittels geeichter Wasserzähler erfassen. Voraussetzung
ist allerdings, dass dem Markt die Anbringung von
Messvorrichtungen vorher mitgeteilt wird. Nach § 3
AV B Wa s s e r V m u s s v o r E r r i c h t u n g e i n e r
Regenwassernutzungsanlage beim kommunalen
Wasserversorger eine Antrag auf Teilbefreiung vom
Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden.
Nach der Trinkwasserverordnung ist außerdem bei
Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen
einer Regenwassernutzungsanlage eine Mitteilung an
das zuständige Gesundheitsamt zu richten. Im Fokus
des Gesundheitsamtes ist die Kennzeichnung der
Betriebswasserleitungen und die strikte Trennung von
Trink- und Brauchwassernetz. Sind die Zähler überprüft
und abgenommen, müssen Sie uns nur noch jährlich die
Zählerstände mitteilen, schon erfolgt die alljährliche
Berechnung der Benutzungsgebühren für die Regenwassereigengewinnungsanlage nach dem Ergebnis der
Zwischenzähler von Amts wegen. Die Kosten für die
Wassezähler einschl. Installation hat jeder Grundstückseigentümer selbst zu tragen.
Sollte auf die Anbringung von zusätzlichen Zählern
verzichtet werden, sieht § 10 Abs. 5 der BGS-EWS eine
Pauschalregelung vor. Als dem Grundstück aus der
Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge sind
pauschal 12 m3 pro Jahr und Einwohner anzusetzen.
Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse am 30. Juni
eines Jahres. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen Ihr
Anwesen so gestellt wird, als ob aus der Regenwassergewinnungsanlage 12 m3 der Kanalisation zugeführt
werden, wofür dann zusätzlich zum Wasserverbrauch lt.
Wasserzähler Kanalgebühren zu entrichten sind
Pauschaler Großvieheinheitenabzug
Wasser, das zur Viehtränke bzw. zur Schwemmentmistung
in den Viehställen verwendet wird, darf nicht wieder in
die Kanalisation eingeleitet werden (Einleitungsverbot
nach § 15 Abs. 2 EWS). Wenn dieses Wasser aus der
öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogen wird,
wird es über den Wasserzähler erfasst und damit
grundsätzlich auch bei der Kanalgebührenberechnung
angesetzt. Dies können Sie vermeiden, in dem Sie einen
Zwischenzähler installieren, über den nur das Wasser
läuft, das für die Viehwirtschaft verwendet wird und nicht
wieder in die Kanalisation eingeleitet wird. Der Einbau
eines solchen Zwischen- oder Stallzählers muss beim
Markt Wernberg-Köblitz unter Verwendung des im
Rathaus zu beziehenden Vordrucks beantragt und von
dort genehmigt werden. Nach dem Einbau ist eine
Abnahme durch den vom Markt beauftragten Mitarbeiter
erforderlich. Erst danach kann der Wasserverbrauch in
Abzug gebracht werden. Die Zählerablesung hat durch
den Grundstückseigentümer selbst zu erfolgen.
Wenn Sie keinen Zwischenzähler installieren wollen oder
können, besteht auch die Möglichkeit, den Wasserverbrauch für die Viehwirtschaft pauschal bei der
Kanalgebührenberechnung zu berücksichtigen. Hierzu
werden pro Großvieheinheit 15 m3 pro Jahr als auf
dem Grundstück zurückgehalten oder dort verbrauch
angesetzt, die nicht mit Kanalgebühren berechnet werden.
Für die Umrechnung auf Großvieheinheiten gilt folgende
Tabelle:
06
FEBRUAR 2010
AKTUELLES
Aus aktuellem Anlass: Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
- was ist zu tun und wer haftet?
Aus gegebenem Anlass informiert der Markt Wernberg- nämlich der Stürzende, dann kommt unter Umständen
Köblitz nochmals über die häufigsten Fragen rund um sogar eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung
die Räum- und Streupflicht:
in Betracht.
Wer muss räumen und streuen?
Bei Gehwegen trifft die Räum- und Streupflicht in der
Regel die Eigentümer der Anliegergrundstücke; denn der
Markt Wernberg-Köblitz hat wie im Übrigen die meisten
Gemeinden von seinem Recht Gebrauch gemacht, seine
eigene Räum- und Streupflicht durch Rechtsverordnung
auf die Anlieger zu übertragen.
Kann der Hauseigentümer die Räum- und Streupflicht
auf den Mieter übertragen?
Der Hauseigentümer kann die Räum- und Streupflicht
auf die Mieter abwälzen. Die Übertragung muss in jedem
Fall vertraglich festgelegt werden. Dies kann im Mietvertrag
geschehen; Hausordnung genügt jedoch nicht. Im
Mietvertrag sollte dem Mieter auch verdeutlicht werden,
wann und wie er zu räumen und zu streuen hat. Auch
Wer ist Anlieger?
sollten ihm die Konsequenzen des unterlassenen Streuens
Räum- und streupflichtig sind die Straßenanlieger. Anlieger klar vor Augen geführt werden.
ist jemand auch dann, wenn zwischen der Straße und
dem Grundstück ein Grünstreifen oder eine Böschung Bei einer Übertragung der Räum- und Streupflicht ist der
bzw. eine Mauer vorhanden ist. Ausschlaggebend ist Eigentümer überwachungspflichtig, d.h. er muss sich von
immer, ob zwischen dem Grundstück und der Straße der ordnungsgemäßen Ausführung durch regelmäßige
bzw. dem Gehweg ein „vermittelnder Zusammenhang“ Stichkontrollen überzeugen. Kommt es zu Personenbesteht. Dies ist immer dann der Fall, wenn vom oder Sachschäden, haftet er nur dann nicht, wenn er
Grundstück zur Straße ein tatsächlicher Zugang oder die beweisen kann, dass er kontrolliert hat, ob die Streupflicht
objektive Zugangsmöglichkeit besteht.
eingehalten wurde.
Mit welchen Konsequenzen müssen bei einer Verletzung
der Räum- und Streupflicht gerechnet werden?
Wird nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut
und kommt es zu Stürzen, so hat der Streupflichtige für
den dadurch entstehenden Schaden aufzukommen.
Das kann teuer werden. Kommt ein Fußgänger zu
Schaden, haftet er diesem für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Gut ist es, wenn für solche Schadensfälle durch eine
Versicherung vorgesorgt wurde. Zusätzlich muss
derjenige, der seine Räum- und Streupflicht verletzt hat,
noch mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Verletzt sich
Entfällt die Räum- und Streupflicht wegen beruflicher
Abwesenheit?
Berufliche Abwesenheit entbindet nicht von der Räumund Streupflicht. Ist ein Anlieger oder Mieter tagsüber
aufgrund berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage,
seiner Streupflicht nachzukommen, hat er rechtzeitig
dafür zu sorgen, dass eine andere Person seine
Verpflichtung übernimmt.
In welchem Umfang muss geräumt und gestreut werden?
Es ist nicht die volle Breite des Gehwegs schnee- und
eisfrei zu halten. Im Allgemeinen ist es ausreichend,
einen Fußweg in einer solchen Breite freizuschaufeln,
dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander
vorbeikommen können. An gefährlichen Stellen kann es
auch erforderlich sein, den Gehweg auf seiner ganzen
Breite zu räumen und zu streuen.
Zu welcher Tages- und Nachtzeit muss geräumt und
gestreut werden?
Morgens streuen, tagsüber mehrmals prüfen, notfalls
nachstreuen! Nur bei extremer Wetterlage (Eisregen)
kann auf wiederholte Streuversuche verzichtet werden,
wenn diese wirkungslos bleiben würden. Bei starkem
Schneefall entfällt die Streupflicht, danach wieder streuen.
Beginn und Ende der Streupflicht ist in der Verordnung
über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen
Straßen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter
geregelt.
Die Räum- und Streupflicht beginnt am Morgen mit dem
aufkommenden Berufsverkehr in der Regel um ca. 7.00
Uhr und endet am Abend ca. gegen 20.00 Uhr. Sonnund Feiertags beginnt die Räum- und Streupflicht eine
Stunde später um 08:00 Uhr.
07
FEBRUAR 2010
AKTUELLES
Anmeldung in den Kindertagesstätten St. Anna und St. Josef
Für das neue Kindergartenjahr 2010/2011 können Sie Ihr Kind in einer
der beiden Kindertagesstätten in Wernberg-Köblitz anmelden. Die
Anmeldung findet in den beiden Kindertagesstätten zu folgenden Zeiten
statt:
Mittwoch,
17.02.2010, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag, 18.02.2010, 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag,
19.02.2010, 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Anmeldung erfolgt in den jeweiligen Kindertagesstätten.
In der Kindertagesstätte St. Anna können angemeldet werden:
• Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt
• Schulkinder zur Mittagsbetreuung 1. - 4. Klasse
In der Kindertagesstätte St. Josef können angemeldet werden:
• Kinder unter 3 Jahren
• Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
• Schulkinder zur Mittagsbetreuung 1. - 4. Klasse
• Schulkinder zur Hausaufgabenbetreuung 1. - 4. Klasse
Öffnungszeiten der Kindertagesstätte:
07:00 Uhr - 17:00 Uhr (in diesem Zeitraum kann "gebucht" werden)
Die Kindertagesstätte St. Josef bietet zwei Infor-mationsabende in der
zweiten Woche im Februar in der Kita St. Josef an. Alle die Interesse
haben, Informationen über die pädagogische Arbeit "Offenes Arbeiten"
zu erhalten sind herzlich eingeladen, die genauen Termine werden
nochmals bekannt gegeben.
Umstellung auf Ultraschall-Wasserzähler
Nach der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments vom
31. März 2004 müssen künftig bei der Wasserversorgung europaweit
einheitliche Wasserzähler verwendet werden. Spätestens ab 1.
November 2016 dürfen nur mehr die neuen, konformitätsbewerteten
Wasserzähler verwendet werden. Der Markt Wernberg-Köblitz nimmt
diese Rechtsänderung zum Anlass, die bisherigen herkömmlichen
Wasserzähler auf Ultraschall-Wasserzähler umzustellen.
Bei diesen Wasserzählern erübrigt sich das bisherige manuelle Ablesen
durch Sie als Anschlussnehmer bzw. dem Markt. Stattdessen werden
die neuen Wasserzähler „per Funk“ auf einen Poket-PC im
vorbeifahrenden Pkw ausgelesen. Auch die manuelle Erfassung der
Ablesedaten im Rathaus entfällt, da diese Daten künftig mit der
dazugehörigen Software automatisch in das Verbrauchsgebührenprogramm übernommen werden. Weitere Vorteile des neuen Zählers sind die Überwachung der Funktionsweise,
die auch Ihnen als Anschlussnehmer zu Gute kommt, wenn beispielsweise wegen eines Leck’s ständig Wasser über
den Zähler läuft.
Die Umstellung auf den neuen Wasserzähler erfolgt Zug um Zug und soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein.
Wasserzähler, bei denen die Eichzeit demnächst abläuft und ohnehin erneuert werden müssten, werden gleich durch
den neuen Ultraschall-Wasserzähler ersetzt. Wenn dann spätestens 2016 alle auf den neuen Zählertyp umgerüstet
sind, entfällt künftig die Zählerstandsmitteilung an den Markt.
08
FEBRUAR 2010
AKTUELLES
Gemeindlicher Bauhof stellt Winterdienst sicher
Mehr als zu den anderen Jahreszeiten ist es im Winter
vordringliche Aufgabe des gemeindlichen Bauhofes für
verkehrssichere Straßen, Plätze und Gehwege zu sorgen.
Hierzu wird Winter für Winter ein umfassender und
ausgeklügelter Bereitschaftsplan aufgestellt, um für alle
Eventualitäten der Witterung bestmöglich gewappnet zu
sein. Mit der Rufbereitschaft starten die ersten Mitarbeiter
des Bauhofes bereits um 03:30 Uhr, wenn Schnee und
Eis und damit Glätte zu erwarten sind. Wenn die meisten
Bürgerinnen und Bürger noch schlafen, schieben die
Mitarbeiter des Bauhofs die Straßen frei bzw. versuchen,
der Glätte Herr zu werden.
Saltendorf und Neunaigen und einer für die Ortsteile
Wernberg und Unterköblitz, der Kommunaltraktor in
Oberköblitz und schließlich der LADOG für die Gehwege,
soweit für diese nicht die Anlieger zuständig sind.
Schließlich gilt es auch noch, die nicht befahrbaren Wege
und Treppen von Hand zu räumen und streuen.
Bis jetzt, so Bauhofleiter Josef Pröls, zeigt der Winter in
und um Wernberg-Köblitz keine besonderen
Auffälligkeiten. Salzverbrauch und Personalaufwand sind
„normal“.
Stellen oder überhängende Sträucher und Zweige.
Auch Beschwerden über zugeräumte Hofeinfahrten gehen
leider immer wieder ein. Deshalb der Appell unseres
Winterdienstteams: Halten Sie die Straßen – wenn Schnee
und Eis anstehen – soweit möglich von Fahrzeugen frei:
Parken Sie im Hof. Auch zu den Hofeinfahrten ein Hinweis:
es ist schlicht und einfach nicht möglich, auf bereits frei
geräumte Hofeinfahrten Rücksicht zu nehmen, da dies
die Verkehrssicherheit auf den Straßen gefährden würde.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn die Einfahrten
nochmals freigeräumt werden müssen, wenn das
Winterdienstfahrzeug vorbeigefahren ist.
Insgesamt kümmert sich der gemeindliche Bauhof mit
einem Team von normalerweise 8 Mann (in 2 Schichten
mit je 4 Mann) um ca. 75 km Straßen, Plätze und Gehwege. Hinzu kommen die Parkplätze und die
gemeindlichen Einrichtungen wie Schule, Feuerwehrhäuser, Friedhöfe ust. Lediglich in den östlichen
Gemeindeteilen übernimmt diese Aufgabe der Maschinenring Ostbayern GmbH.
Wenn Schnee und Eis zu befürchten sind, prüft ein
Rufdienst durch eine Kontrollfahrt ab 03:30 Uhr den
Straßenzustand. Dabei werden die bekannt-kritischen
Stellen vor Ort kontrolliert. Zeigt sich bei dieser
Kontrollfahrt, dass ein Winterdiensteinsatz notwendig ist,
werden die diensthabenden Kollegen bis spätestens
04:00 Uhr (am Wochenende und Feiertagen eine Stunde
später) alarmiert. Am Rufdienst beteiligen sich nicht nur
die Beschäftigten des Bauhofs, auch Wasserwerk,
Kläranlage und die Verwaltung entlasten hier die
Bauhofbeschäftigten. Jede Woche übernimmt ein anderer
diesen wichtigen Rufdienst.
Beim Winterdiensteinsatz kann der Bauhof natürlich nicht
überall gleichzeitig sein. Priorität haben die Hauptstraßen,
die Schulbuslinien, die gefährlichen Kreuzungs- und
Steigungsstrecken, die vielbefahrenen oder „wichtigen“
Strecken. So sieht es auch der verbindliche Räum- und
Streuplan des Marktes vor. Andere, vor allem ebene
Siedlungsstraßen müssen da schon mal ein wenig
zurückstehen. In der Regel sind vier Fahrzeuge im Einsatz:
Je ein Unimog für die westlichen Gemeindeteile um
Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben durchaus
Verständnis für den schwierigen Job des Winterdienstes
und tun das ihre, damit der Winterdienst möglichst
reibungslos von statten gehen kann.Probleme bereiten
leider immer wieder parkende Autos, vor allem an engen
Der gemeindliche Winterdienst ist in der Regel auch nicht
rund um die Uhr im Einsatz: nach 20:00 Uhr erfolgt in
der Regel kein Einsatz mehr (außer bei besonderen
Situationen). Da nützt es auch nichts, wenn ein Bürger
seine glatte Zufahrtsstraße z.B. in Richtung Schlossberg
oder Fischerbügel/Kalvarienberg nicht mehr hochkommt.
Der Bauhof rückt deswegen nicht nochmals aus. Letztlich
bleibt nur, das Fahrzeug stehen zu lassen und die letzten
Meter zu Fuß anzutreten.
Und noch eine Bitte: Haben Sie Verständnis, dass Nebenoder Seitenstraßen nicht immer und vor allem nicht gleich
geräumt werden können. Die Haupt- und gefährlichen
Strecken haben nun mal Vorrang. Bei starkem bzw.
anhaltendem Schneefall oder Glätte kann es deshalb
auch vorkommen, dass Nebenstrecken erst einmal viel
später geräumt bzw. gestreut werden. Im Vergleich zu
vielen anderen Kommunen wird in und um WernbergKöblitz immer noch großzügig geräumt und gestreut.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung
09
FEBRUAR 2009
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT
Photovoltaikanlage auf der Volksschule aufgebaut
Der Marktgemeinderat hat im September vergangenen Jahres
beschlossen, auf den Dächern der Volksschule Wernberg-Köblitz eine
Photovoltaikanlage aufzubauen. Die Bauarbeiten für die Errichtung
der Photovoltaikanlage auf den Dächern der Volksschule konnten –
abgesehen von kleinen Restarbeiten – noch im Dezember 2009
abgeschlossen und damit die Einspeisevergütung des Jahres 2009
gesichert werden. Insgesamt wurde eine Anlage mit knapp 140 kW
mit einer Investitionssumme von brutto 500.000 € aufgebaut. Die
Installation wurde an die Firma Suntec GmbH in Wackersdorf
durchgeführt. Finanziert wird die Anlage über die jährliche
Einspeisevergütung, die bei rund 52.000 € jährlich liegen wird.
Um die Stromgewinnung transparent zu machen, wird in der Aula der
Volksschule noch eine Infotafel errichtet, anhand der die Schülerinnen
und Schüler die Wirkungsweise der Anlage und den gewonnenen
Strom laufend mitverfolgen können.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wird sich der Marktgemeinderat im Laufe dieses Jahres auch noch damit befassen,
ob auf den Dächern der Gemeinschaftshäuser in Neunaigen und Saltendorf Photovoltaikanlagen aufgebaut werden
sollen. Dort müssten aber erst die Mittel für die Dachsanierungen aufgebracht werden können, da sich dort noch
Eternitdächer befinden, auf denen keine Photovoltaikanlagen mehr aufgebaut werden dürfen. Auch auf dem B-Bau
der Schule wäre noch eine Photovoltaikanlage angedacht.
Erneuerung der Nürnberger Straße im Ortsteil Wernberg;
Was wird mit den Freiflächen im Bereich der Einmündung in die Sportplatzstraße?
Mit diesem Thema hatte sich der Marktgemeinderat im Dezember
2009 nochmals intensiv befasst, nachdem die Entscheidung hierzu
bisher immer zurückgestellt wurde. Das Gremium hat sich nun dafür
ausgesprochen, die dort durch die neue Straßenführung frei werdende
Fläche mit einer ca. 6 x 6 m großen, quadratischen Fläche zu gestalten,
auf der zwei Sitzbänke und ein Großbaum errichtet werden sollen.
Die Ausführung dieser Fläche erfolgt mit wassergebundener Decke.
Die neben dem Geh- und Radweg, den Sitzbänken und der
wassergebundenen Fläche verbleibenden Restflächen werden begrünt.
Die Gestaltung basiert auf dem Vorschlag des Architekten Dipl.-Ing.
(FH) Martin Gebhardt aus Weiden i.d.Opf.
Eine künstlerische Gestaltung (z.B. mit Brunnen oder Kunstwerk) ist
bis auf Weiteres nicht geplant.
Der östliche Einmündungsbereich zwischen der neuen Fahrbahn und dem Anwesen Fleischmann wird in Pflaster als
Gehweg- bzw. Seitenfläche ausgeführt.
10
FEBRUAR 2010
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT
Erneuerung der Kinderheimstraße beginnt Parkende Pkw’s und Lkw’s:
demnächst
Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten!
In der Kinderheimstraße ist es im vergangenen Frühjahr
zu einem größerem Wasserrohrbruch gekommen, bei
dem ein Großteil der Fahrbahn betroffen war. Aufgrund
des ohnehin schlechten Straßenzustandes und der
mangelhaften Wasserleitung hat der Marktgemeinderat
beschlossen, die Wasserleitung und die Fahrbahn in der
Kinderheimstraße insgesamt zu erneuern. Die Planung
für diese Maßnahme wird derzeit erstellt.
Immer wieder erreichen die Verwaltung Beschwerden
mehr oder weniger aufgebrachter Anlieger, weil deren
Grundstückszufahrten von parkenden Kraftfahrzeugen
blockiert werden. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung
(StVO) diese Situation doch ganz eindeutig .
Die StVO unterscheidet zwischen Halten und Parken.
Von Parken wird dann gesprochen, wenn jemand sein
Fahrzeug verlässt oder wer länger als drei Minuten hält.
Nach § 12 StVO ist Halten an engen, unübersichtlichen
Stellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Ein- oder
Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor oder
in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
unzulässig!
Parken ist unzulässig,
a) vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
b)
c)
d)
Vorgesehen ist, dass neben der Erneuerung der
schadhaften und in die Jahre gekommenen Wasserleitung
einschl. deren Hausanschlüsse auch die Fahrbahn
insgesamt erneuert wird. Gehwege entlang der Fahrbahn
werden auch weiterhin nicht für notwendig erachtet und
auch nicht vorgesehen. Die Beleuchtung wird erneuert
bzw. ergänzt.
Für die Erneuerung der Fahrbahn einschl. der Beleuchtung
müssen nach der Ausbaubeitragssatzung Ausbaubeiträge
erhoben werden. Aufgrund der Verkehrsbedeutung einer
reinen Anliegerstraße sind 80 % dieser Kosten von den
Anliegern zu tragen. Für die Erneuerung der Wasserleitung
und der Hausanschlüsse hingegen werden die Anlieger
nicht zu Beiträgen herangezogen.
Baubeginn für diese Maßnahmen soll im zeitigen Frühjahr
2010 sein. Die Fertigstellung ist für Herbst 2010
vorgesehen.
Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten werden die
Anlieger zu einer Infoversammlung am Montag, 22.
Februar 2010, um 19:00 Uhr ins Gasthaus Schinner in
Wernberg-Köblitz eingeladen, in der die Baumaßnahme
und die Finanzierung erläutert werden. Die Ausbaubeiträge
werden – wie bei den anderen Baumaßnahmen auch –
auf drei Raten verteilt: die 1.Rate mit 40 % des gesamten
Beitrags wird nach Baubeginn im Mai 2010, die 2. Rate
mit ebenfalls 40 % der Gesamtkosten nach Fertigstellung
der Bauarbeiten im Oktober 2010 und die Schlussrate
wird dann voraussichtlich im Frühjahr 2011 angefordert.
Nähere Infos dazu aber dann im Rahmen der
Infoversammlung.
e)
bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
wenn es die Benutzung von gekennzeichneten
Parkflächen verhindert,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf
schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt
ist,
vor Bordsteinabsenkungen.
Parkende Lkw’s
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t
zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener
Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten
sowie in Sondergebieten, die der Erholung dienen, das
regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00
Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Dies gilt insbesondere auch – wie in der Regensburger
Straße oder auch an anderen Stellen oft festzustellen ist
– auf Bushaltestellen und auf Pkw-Parkplätzen, die
teilweise in Längsrichtung durch Lkw’s versperrt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer werden in ihrem eigenen
Interesse um entsprechende Beachtung gebeten, so
dass es nicht zu entsprechenden Ahndungen durch die
Polizei kommen muss.
11
FEBRUAR 2009
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT
Zeitreise am Marktplatz nimmt Formen an
Gestaltung des Wasserlaufs beschlossene Sache
Nachdem die restlichen Bauarbeiten für den Marktplatz bereits beauftragt sind, hat der Marktgemeinderat nun auch
die Gestaltung des künftigen Wasserlaufs am Marktplatz endgültig festgelegt damit auch die Arbeiten zur Errichtung
der „Zeitreise“ in den nächsten Wochen ausgeschrieben und beauftragt werden können. Der Wasserlauf oder „Zeitreise“
genannt unterteilt sich in folgende Bereiche, die für die Entwicklung des Marktes von Wernberg-Köblitz prägend sind:
Bereich Nothafft (Nähe Eingang zur Sakristei der St.
Anna-Kirche)
Dieser Bereich wird mit dem Nothafft-Torbogen und einem
zugbrückenähnlichem Steg nach dem Vorschlag des
Künstlers Engelbert Süß aus Pfreimd ausgeführt. Der
ca. 4,50m hohe gotische fragmentierte Bogen mit der
anschließenden ca. 8m langen Holzbrücke symbolisiert
den Eingangsbereich der Burg Wernberg. Der gotische
Bogen wird aus gebeiztem Edelstahl, der Bohlenbelag
auf der Brücke in Eichenholz errichtet. Das anschließende
Becken ist zweimal abgestuft, sodass das Wasser durch
ein „Schott“ in das nächste Becken frei fliesen kann. An
dem abgesetzten Becken sind zwei u-förmige
Sitzgelegenheiten, ebenfalls aus Eichenholz, vorgesehen.
Die Wasserbecken werden immer wieder seitlich
beleuchtet.
Der Wasserlauf beginnt am Torbogen und läuft an der
Brücke entlang. Ein Teil des Wassers fällt entlang der
Holzbrücke auf ca. 6m Länge seitlich über die Beckenkante und unterspült den Bereich der Holzbrücke.
Bereich Speichenrad / Industrierad
Aus der Idee das Mühlenzeitalter im zweiten Becken mit
einem liegenden Mühlstein zu symbolisieren entstand
das Modell des Künstlers Engelbert Süß. Das Modell
basiert darauf, das Element „Industrierad“ aus dem
Wappen von Wernberg-Köblitz zu spiegeln und somit zu
einem ganzen „Speichenrad“ zu vervollständigen. Auf
dem Rad werden – auf Anregung aus dem Marktgemein-
derat – die früheren, vor der Gebietsreform
selbstständigen Gemeindeteile Wernberg, Oberköblitz,
Neunaigen, Saltendorf, Glaubendorf, Woppenhof, Deindorf
und Losau genannt oder symbolisiert. Die Darstellung
dieser ehemaligen Gemeindeteile wird derzeit durch den
Künstler Engelbert Süß erarbeitet. Das Rad wird auf
einen Granitblock aufgesetzt, ist drehbar gelagert und
kann auch per Hand gedreht werden. In der Radnabe
kann auf Wunsch ein Wasserqualler zugeschaltet werden,
sodass das Rad und der Granitblock mit Wasser umspült
werden.
Bereich Flachglas-Becken
Dieses dritte Becken soll die für die Entwicklung des
Marktes prägende Ansiedlung der Glasindustrie und der
weiterverarbeitenden Glashandwerksbetriebe darstellen.
Es werden zwei Glasblöcke mit ca. 1,20 m und 1,90 m
Breite über und vor das Wasserbecken mit integriert. Die
vorgelagerten Glasblöcke werden als Bodenintarsie
flächenbündig mit der Pflasterfläche gebaut. Die
Glasblöcke bestehen aus einzelnen dicken Glasscheiben,
die in unterschiedlicher Höhe und Länge zu einem
Glasblock aneinandergereiht werden. Die einzelnen
Glasblöcke werden mit Strahlern unterleuchtet, so dass
ein diffuses Licht entsteht. Innerhalb des Wasserbeckens
werden kleine Wasserdüsen nebeneinander eingebaut,
die auf Wunsch einen niedrigen Wasserschleier über den
Wasserbecken erzeugen. Die Flachglas Wernberg GmbH
beteiligt sich an diesem Becken mit Materialkosten im
Wert von 15.000 €.
12
FEBRUAR 2010
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT
Conrad-Brunnen
Den Abschluss der Wasserspur bildet dann der von der
Firma Conrad gespendete Flachbrunnen, der vom
Künstler Walter Giers entworfen worden ist. Der Brunnen
gliedert sich in ein ca. 8 m langes paralleles Wasserbecken
an deren Seitenflächen mehrere Strahler eingebaut
werden, die wiederum so geschalten werden können,
dass eine „Lichtwelle“ erzeugt wird. Das Wasserbecken
mündet in ein kreisrundes Wasserbecken mit 3,50 m
Durchmesser. In diesem Wasserbecken werden mehrere
Wasserdüsen eingebaut, die auf Wunsch bis zu 1,50 m
hohe Wasserfontainen erzeugen können. Das Becken
ist von einem 50 cm breiten Granitbord eingefasst.
Sitzmöglichkeiten/Beckenhöhen
Entlang der ca. 60 m langen „Zeitreise“ werden immer
wieder Sitzgelegenheiten in Form von Granitblockstufen,
Holzbohlen oder Stahlsitzbänke angeboten. Zwischen
den einzelnen Becken sind entweder 2 m breite stufenlose
Durchgänge geplant, die ein leichtes Überqueren der
Zeitreise ermöglichen. Zusätzlich werden aber noch
weitere Überquerungsmöglichkeiten eingebaut – mal in
Form der „Zugbrücke“ im Bereich des Nothafft-Brunnen
und mal in Form einer Furt beim Conrad-Brunnen.
Die Wasserbecken werden mit einer Teichfolie abgedichtet
und an den Außenseiten teilweise mit gesägtem Granit-
stein und teilweise mit Granitkrustenplatten verblendet.
Die Innenseite wird ebenfalls mit Granitstein ausgekleidet.
Die Graniteinfassungen der Wasserbecken haben
unterschiedliche Höhen von 0 bis 45 cm, so dass die
Wasserfläche an manchen stellen flächenbündig mit der
Marktplatzoberfläche ist und so vor allem für Kinder
erlebbar wird. Die Wassertiefen bewegen sich zwischen
meist zwischen 5 bis 25 cm und sind begehbar.
Wassertechnik
Die Wasserspur wird mit zwei Wasserkreisläufen gespeist:
Der Kreislauf 1 für den Bereich Nothafft und der Kreislauf
2 für den Bereich Speichenrad – Flachglas – Conrad.
Zwischen den einzelnen Becken werden direkte
Verbindungsleitungen hergestellt durch die das Wasser
frei – ohne weitere Pumpen nach dem Prinzip der
kommunizierenden Röhren – fließen kann. Die Speisung
der Wasserbecken Speichenrad, Flachglas und Conrad
erfolgt aber auch über Attraktions-pumpen – sofern diese
aktiviert werden.
Die verschiedenen Wasserattraktionen können beliebig
lange und beliebig oft – mal gleichzeitig, mal abwechselnd
oder auch mal gar nicht – eingeschaltet werden. Die
Zeiten – wann welche Attraktionen aktiviert werden – ist
abhängig von der Tages- und Jahreszeit noch festzulegen
und kann jederzeit auch verändert werden.
Der Marktgemeinderat hat beschlossen …
•
… mit der E.ON Bayern AG einen
Netznutzungsvertrag abzuschließen, in dem
die Nutzung des E.ON-Netzes für die
Stromversorgung geregelt wird. Der Abschluss
eines solchen Vertrages ist notwendig, um
die gesetzlich vorgeschriebene
Gleichbehandlung aller Netznutzer (neben
der E.ON AG selbst) sicherzustellen.
•
… an der Anschlussstelle Wernberg-Ost (BAB A
6) einen zusätzlichen Pendlerparkplatz auf
den dort bereits dem Markt gehörenden
Grundstücken zu errichten. Auf diesem sollen
ca. 15 – 20 Stellplätze befestigt werden. Die
Errichtung dieses Pendlerparkplatzes wird zur
Hälfte mit Zuwendungen des Freistaates
Bayern unterstützt.
•
… die Mehrkosten für den Neubau der
Kinderkrippe St. Anna zu genehmigen. Die
zunächst angenommene Bausumme von
350.000 € für den Neubau der Kinderkrippe
hat
sich
durch
zusätzliche
Brandschutzauflagen, durch die Einbaumöbel
für Küche und Waschen & Wickeln sowie
durch Zusatzinvestitionen im Bestand (z.B.
Müllplatz usw.) auf nunmehr 436.000 € erhöht.
Die Mehrkosten wurden genehmigt, da darin
in Großteil an Kosten enthalten ist, der ansonsten über den jährlichen Investitionsbedarf
finanziert werden hätte müssen.
•
… sich an den Kosten für die Sanierung der St.Vitus-Kirche in Neunaigen und der St. JohannBaptist-Kirche in Woppenhof finanziell zu
beteiligen. Die Kirchenstiftung Neunaigen
erhält für die Sanierung der Friedhofs/Kirchmauer einen Zuschuss in Höhe von
5.688 €. Die Kirchenstiftung Woppenhof erhält
für die Kirchensanierung und das Leichenhaus
mit Friedhofsmauer einen Zuschuss in Höhe
von 21.753 €.
•
… die beiden Anwesen „Kirschweg 9 und 11“ an
die Kläranlage Wernberg-Köblitz
anzuschließen. An den Baukosten für den
hierzu erforderlichen Anschlusskanal beteiligen
sich die beiden Anwesen über deren
Herstellungsbeitrag hinaus mit der Hälfte der
Kosten. Dafür können beide Anwesen den
Zuschuss des Freistaats Bayern abrufen, der
für Kleinkläranlagen gewährt wird. Mit den
Bauarbeiten wurde die Firma Rebl Tiefbau
GmbH in Wernberg-Köblitz beauftragt. Die
Bauausführung ist für Sommer 2010 geplant.
13
FEBRUAR 2010
AUS DER VERWALTUNG
Zahlen, Daten & Fakten zu Wernberg-Köblitz in 2009
Gerade zum Jahreswechsel wurde wieder in vielen
Medien über die demographische Entwicklung und den
damit einhergehenden Bevölkerungsschwund berichtet.
Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie über die
wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten aus WernbergKöblitz zum vergangenen Jahr zu informieren.
Mit Hilfe der unten stehenden Grafik können Sie die
Einwohnerentwicklung seit dem Jahr 2000 verfolgen.
Während die Zahl der Einwohner bis zum Jahr 2003 auf
6.253 konstant gestiegen ist, zeigt die Tendenz seither
eine rückläufige Entwicklung. Bis zum 31. Dezember
2009 ging die Bevölkerungszahl in unserer Gemeinde
auf 6.101 Personen zurück und lag damit erstmals wieder
unter dem Wert aus dem Jahr 2000.
Für den einen oder anderen interessant dürfte auch die
nachstehende Grafik über die Altersstruktur in unserer
Gemeinde sein. Die älteste Bürgerin des Marktes lebt
im Senioren- und Pflegeheim am Sand und ist 97 Jahre
alt.
Erwähnenswert zu den vorstehenden Einwohnerzahlen
ist noch die Zahl der 79 bei uns lebenden Ausländer,
die in Wernberg-Köblitz sehr freundlich und
entgegenkommend aufgenommen worden sind.
Herzlichen Dank auch für dieses schöne Miteinander
(welches leider nicht überall selbstverständlich ist). Von
diesen 79 kommen 59 aus den verschiedenen EUMitgliedstaaten.
Im Standesamtsbezirk Wernberg-Köblitz gaben sich im
vergangen Jahr 2009 insgesamt 139 Brautpaare das
JA-Wort. 30 davon leben in Wernberg-Köblitz selbst.
Auch die im Rathaus eingerichtete Kfz-Zulassung wird
nach wie vor sehr rege angenommen. 567 Fahrzeuge
wurden dort im vergangenen Jahr abgemeldet. 91
Personen davon machten von dieser Möglichkeit
außerhalb unseres Landkreises Gebrauch.
Nach wie vor erfreulich sind die Daten der Beschäftigungssituation. Insgesamt waren im Gemeindegebiet
im vergangenem Jahr 2.997 Personen beschäftigt. Davon
leben 1.997 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
Wernberg-Köblitz.
Ursache dafür ist auch in Wernberg-Köblitz die Tatsache,
dass die Geburtenzahlen in den letzten Jahren deutlich
unter den Zahlen der Sterbefälle liegt. Diese bedauerliche,
gleichermaßen aber landesweite Entwicklung setzte sich
auch im vergangenen Jahr fort. Lagen beispielsweise
die Geburtenzahlen bis zum Jahr 2000 noch
durchschnittlich bei knapp 70 jährlich, gingen diese bis
2006 auf rund 50 zurück. Seit 2007 sind nur mehr
zwischen 30 – 40 Geburten jährlich zu verzeichnen. In
etwa in gleichem Umfang stiegen die Sterbefälle an.
Deutlich sichtbar ist die auseinanderfallende Schere
zwischen den Geburten und Sterbefällen in den letzten
Jahren. Damit beträgt die Differenz zwischen den
Geburten und den Sterbefällen durchschnittlich rund 30
Personen.
Die nachstehende Graphik zeigt die Entwicklung der letzten Jahre. Während die Zahl der Auspendler seit 1994
nahezu konstant ist, haben die Einpendler von rund 900
in 1997 auf mittlerweile 2.137 deutlich zugenommen. Im
nahezu gleichen Umfang ist die Zahl der insgesamt
Beschäftigten von ca. 1.700 auf nunmehr knapp 3.000
gestiegen.
Abschließend noch ein paar Zahlen zur Arbeitslosensituation. Insgesamt gab es in Wernberg-Köblitz im
vergangenen Jahr (Stand: September 2009) 102 Arbeitslose. Besonders ärgerlich daran ist, dass immerhin ca.
15 % davon Jugendliche zwischen 15 – 24 Jahren
betroffen waren!
14
FEBRUAR 2010
AUS DER VERWALTUNG
Steuer- und sonstige Zahlungstermine beachten!
Grundsteuer A und B
Der Markt Wernberg-Köblitz weist darauf hin, dass
die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) und
B – sofern keine geänderten Bescheide erlassen
wurden – in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten
ist, ohne dass hierzu neue Grundsteuerbescheide
erlassen werden.
Die jeweiligen Beträge und deren Fälligkeiten (15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11., bzw. 01.07.) entnehmen
Sie bitte den bisherigen, weiterhin gültigen Bescheiden.
Sofern Einzugsermächtigungen erteilt wurden, wird
die Steuer durch den Markt Wernberg-Köblitz
rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Liegt
keine Einzugsermächtigung vor, wird um Überweisung
des entsprechenden Betrages auf eines der Konten
des Marktes Wernberg-Köblitz gebeten.
Gewerbesteuer
Auch für die Gewerbesteuer gilt der 15. Februar, 15.
Mai, 15. August und 15. November 2010 als
Zahlungstermin. Bitte entnehmen Sie auch hierzu die
fälligen Beträge aus Ihren gültigen Gewerbesteuerbescheiden.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird zum 8. März 2010 zur Zahlung
fällig. Die Hundehalter werden hierzu in den nächsten
Tagen (soweit noch nicht geschehen) Ihren
Steuerbescheid erhalten. Die Steuer beträgt pro Hund
und Jahr 36,00 €; in Einöden und Weilern ermäßigt
sich dieser Betrag auf 21,00 €. Bitte denken Sie daran,
Ihren Hund im Rathaus an- oder abzumelden, wenn
sich irgendwelche Änderungen ergeben.
Kleineinleiterabgabe
Für diejenigen Anwesen, die noch nicht an eine
gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind und
auch die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllen,
ist eine Kleineinleiterabgabe zu errichten. Der Markt
hebt diese Abgabe von den betroffenen Anwesen ein
und leitet diese dann über das Landratsamt Schwandorf
an den Freistaat Bayern weiter. Die betroffenen
Anwesen werden in den nächsten Tagen – soweit
noch nicht geschehen - die entsprechenden
Abgabebescheide erhalten. Die Kleineinleiterabgabe
wird dann zum 8. März 2010 zur Zahlung fällig. Die
Abgabe beträgt 17,90 €/Einwohner und Jahr.
Kanalherstellungsbeiträge Feistelberg
Der Ortsteil Feistelberg wurde im vergangenen Jahr
an die gemeindliche Entwässerungsanlage
angeschlossen. Auf den satzungsmäßigen
Herstellungsbeitrag wurde bereits eine 1.
Vorauszahlung erhoben. Im März dieses Jahres wird
nun die 2. Rate erhoben, bevor dann im Herbst
(Oktober/November) die Schlussabrechnung des
letzten Restbetrages erfolgt. Den noch auf Sie
zukommenden Beitrag können Sie aus dem
Vorauszahlungsbescheid entnehmen.
Ausbaubeitrag für die Nürnberger Straße
in Unterköblitz
Für die Erneuerung/Verbesserung der Nürnberger
Straße in Unterköblitz wird ebenfalls im April dieses
Jahres der Straßenausbaubeitrag endgültig
abgerechnet. Die im August/September 2008 geleistete
Vorauszahlung wird auf den endgültigen Betrag
angerechnet.
2. Vorauszahlung auf den Ausbaubeitrag für die
Nürnberger Straße & Marktplatz im Ortsteil
Wernberg
Für die Erneuerung/Sanierung der Nürnberger Straße
und des Marktplatzes im Ortsteil Wernberg wird Ende
März die 2. Rate des Ausbaubeitrages fällig. Die 2.
Rate entspricht im Wesentlichen dem Betrag der 1.
Rate. Hierzu erhalten Sie aber spätestens im Februar
einen entsprechenden Vorauszahlungsbescheid. Die
endgültige Abrechnung des Restbetrages ist dann für
2011 vorgesehen.
15
FEBRUAR 2010
AUS DER VERWALTUNG
Personelle Veränderungen im Rathaus
Kurt Reiner, Ludwig Weiß und Renate Amann verabschiedet
Jeder Jahreswechsel ist zwangsläufig immer wieder geprägt von vielerlei Veränderungen bzw. Neuerungen. Auch
im Rathaus in Wernberg-Köblitz hat sich zum 1. Januar 2010 einiges geändert:
Durch das Ausscheiden des bisherigen Sachbearbeiters Thorsten Eckert übernahm dessen Aufgabenbereich mit
Ausnahme des Zweckverbandes Neunaigen – Kemnath die Beschäftigte Christine Kreis. Frau Kreis ist ein
Eigengewächs des Marktes, die von 2005 – 2008 beim Markt Wernberg-Köblitz ausgebildet wurde und nun ihr
eigenes Betätigungsfeld erhalten hat.
Um die Belange des Zweckverband Neunaigen – Kemnath kümmert sich seit 1. Januar 2010 Kämmerer Bernhard
Praschel. Der Leiter des Ordnungsamts, Helmuth Lorenz, fungiert seit 1. Januar 2010 als Stellvertreter des
Geschäftsleiters Peter Hartl.
Renate Amann und Ludwig Weiß verabschiedet
Nicht mehr im Dienst des Marktes ist seit 1. Januar 2010 auch Renate Amann.
Sie war seit 1991 als Reinigungskraft im gemeindlichen Hallenbad tätig und
befindet sich seit 1. Januar im wohlverdienten Ruhestand. Auch Ludwig Weiß,
der im vergangenen September erst seinen 85. Geburtstag feiern konnte und
seit 1989 Winterdienst- und Kehrtätigkeiten auf öffentlichen Flächen für den
Markt ausführte, hat seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen aufgeben
müssen. 1. Bürgermeister Georg Butz würdigte beide und dankte ihnen für
ihren Einsatz für den Markt Wernberg-Köblitz. Als Zeichen der Dankbarkeit
überreichte er beiden eine Dankurkunde. Für den Personalrat überreichte
Vorsitzender Georg Zwack ein kleines Präsent und wünschte beiden alles
Gute.
Geschäftsleiter Kurt Reiner in den Ruhestand verabschiedet
1. Bürgermeister Georg Butz hat mit Wirkung vom 31. Januar 2010 seinen
langjährigen Geschäftsleiter Kurt Reiner in den wohl verdienten Ruhestand
verabschiedet. Kurt Reiner war seit 1. November 1972 für Wernberg-Köblitz
tätig und hat in dieser Zeit maßgeblichen Anteil an der Aufwärtsentwicklung
des Marktes gehabt.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde blickte Bürgermeister Georg Butz auf
den beruflichen Werdegang von Kurt Reiner zurück, der am 1. September
1963 seine berufliche Laufbahn bei der Stadt Weiden, dort vorwiegend im
Ordnungsamt, begann. Nach seinem Wechsel zur damals noch eigenständigen
Gemeinde Oberköblitz stand in der Gemeindegebietsreform von 1972 – 1978 die wohl größte Herausforderung für
den damals noch neuen Geschäftsleiter bevor. Seit 1. Januar 1974 war er Geschäftsleiter des neu gebildeten
Marktes Wernberg-Köblitz. 1988 konnte Kurt Reiner sein 25jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst feiern.
Seit 1. Mai 2006 befand er sich auf eigenen Wunsch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Mit seinem 65.
Geburtstag und den damit verbundenen Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze trat Kurt Reiner zum 1. Februar
2010 in den Ruhestand.
1. Bürgermeister Georg Butz überreichte ihm hierzu seine Entlassungsurkunde und dankte ihm im Kreise seiner
früheren Kolleginnen und Kollegen für seine Dienste zum Wohle des Marktes und seiner Bürgerinnen und Bürger.
Für das Personal dankte ihm Personalratsvorsitzender Georg Zwack für die langjährige gute Zusammenarbeit.
16
FEBRUAR 2010
MÜLLKALENDER
Nachstehend informieren wir Sie über die Abfuhrtermine für die Restmülltonne, die Papiertonne, die Wertstoffsäcke sowie
die ordnungsgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten von Grüngut und anderen Abfällen (z.B. Sperrmüll, Problemmüll usw.). Bitte
nehmen Sie die angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten war und schonen Sie damit unsere Umwelt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
01.03.,15.03.,27.03.,
12.04.2010
08.03.,22.03.,06.04.,
19.04.2010
16.03.,13.04.2010
17.03.,14.04.2010
12.03.,10.04.2010
26.03.,23.04.2010
01.03.,27.03.,
26.04.2010
02.03.,29.03.,
27.04.2010
Sollte Ihre Mülltonne einmal überfüllt sein, können Sie gerne weitere Müllsäcke beim Markt Wernberg-Köblitz für 4,00 €/Stück erwerben!
Recyclinghof Wernberg-Köblitz
Der Recyclinghof dienst als Serviceeinrichtung zur kostenlosen Entsorgung
von zahlreichen Materialien wie Sperrmüll, Schrott, recycelbarer Bauschutt,
Kork, Altfett, Fenster- und Flachglas.
Im Recyclinghof Wernberg-Köblitz gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr und Samstag 08.00 - 12.00 Uhr
Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit ist jedoch die Anlieferung nur
in Kleinmengen bis maximal 0,5 Kubikmeter pro Anlieferungstag möglich.
Größere Mengen (z.B. Haushaltsauflösungen) het der Abfallerzeuger
selbst oder über private Unternehmen auf eigene Kosten zu entsorgen.
Ihre Ansprechpartner für den Recyclinghof Wernberg-Köblitz:
Herr Reinhard Rädel
Neunaigener Straße 46
92533 Wernberg-Köblitz
Tel. (0 96 04) 22 17
Vertreter: Herr Johann Ziegler
Paul-Schiedt-Straße 25
92533 Wernberg-Köblitz
Tel. (0 96 04) 36 63
Grüngutannahme
Zur Beseitigung von Gartenabfällen usw. steht am gemeindlichen
Recyclinghof eine Grüngutannahme zur Verfügung. Die Anlieferung ist
kostenpflichtig.
Anlieferzeiten:
Dienstag, 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Samstag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Alternativ kann die Anlieferung auch an die Grüngutannahmestelle
erfolgen.
Martin Kiener
Kötschdorf 9
92533 Wernberg-Köblitz
Tel.: 09604/746
Fax: 09604/1794
Anlieferzeiten: Samstag, 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass widerrechtliche Entsorgung von
Gartenabfällen uns sonstigen Gegenständen zur Anzeige gebracht werden!
17
FEBRUAR 2010
STEUERTIPP
Steuerliche Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
1)
Erhöhung Kindergeld um 20 €/Monat ab 2010
2)
Erhöhung Kinderfreibetrag auf 7.008 € ab 2010
3)
Wahlrecht: selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis 410 € Anschaffungskosten:
Sofortabschreibung oder Verteilung auf 5 Jahre (GWG-Sammelposten), wenn ab 1.1.2010
Anschaffung erfolgt. Einheitliche Ausübung des Wahlrechts.
4)
Ermäßigter USt-Satz von 7 % für Übernachtungen ab 1.1.2010 (bisher 19 %)
18
FEBRUAR 2010
RECHTSTIPP
19
FEBRUAR 2010
VEREINE
Tolles Programm für Senioren
Ausflüge, Vorträge und Geselligkeit stehen im Mittelpunkt
Die beiden Seniorenbeauftragten des Marktes Wernberg-Köblitz, Elfriede
Zenger und Rita Meiler haben auch für heuer wieder ein attraktives und
abwechslungsreiches Programm für alle Senioren auf die Beine gestellt.
Das Programm spricht ganz bewusst die gesamte Bevölkerung des
Marktes an, auch wenn es federführend von den Pfarreien Oberköblitz
und Wernberg getragen wird. Auch diejenigen, die nicht gut zu Fuß sind,
brauchen nicht zu Hause zu bleiben. Mit einem Fahrdienst können diese
von und zu den Veranstaltungen gebracht werden. Organisiert wird dieser
Fahrdienst durch die beiden Seniorenbeauftragten Elfriede Zenger für
die Oberköblitzer (Tel.-Nr. 09604/1247) und Rita Meiller für die Wernberger
(Tel.-Nr. 09604/3240).
Nachstehend ein Auszug aus dem Programm für das 1. Halbjahr:
Programm St. Josef
Programm St. Anna
18. Februar
Einkaufsbummel in Weiden
Seniorennachmittag im Pfarrheim
4. März
14:30 Uhr
Tonbild von Pfarrer Norbert
Demleitner zur Fastenzeit mit Kreuzweg
Pfarrheim St. Josef
10. Februar
14:30 Uhr
10. März
14:30 Uhr
16. März
Einkehrtag Johannisthal
Vortrag von Frau Margraf über
Hildegard von Bingen (Seniorennachmittag
im Pfarrheim)
8. April
15:00 Uhr
Vortrag von Martha Berr über
„Erfahrungen mit Kindern und Enkeln als
Oma und Opa“
Pfarrheim St. Josef
14. April
13:45 Uhr
Fahrt nach Stettkirchen:
Wallfahrtskirchen bei Hohenburg
14. Mai
Fahrt nach Altötting
1. Mai
10:00 Uhr
Treffen im Pfarrheim St. Josef
mit Weißwurstfrühstück, Kaffee und
Kuchen
9. Juni
13:45 Uhr
Fahrt nach Pielenhofen
(Klosterkirche) mit Besichtigung der
Schokoladenfabrik Seidl Confiserie
Fabrikverkauf in Laaber
6. Mai
15:00 Uhr
Vortrag von Theresia Pirner
„Wer nicht Wurzeln hat, wächst in keine
Zukunft“, Pfarrheim St. Josef
14. Juli
13:45 Uhr
Fahrt zur Wallfahrtskirche Ast
bei Waldmünchen mit Einkehr im
Landgasthof Deutsches Eck, Steinlohe
20. Mai
Wallfahrt mit Pfarrer Norbert Demleitner
zum Maria-Hilf-Berg in Amberg
10. Juni
15:00 Uhr
Sonntagsdichter zur
Sommerzeit (Maria Hirsch)
17. Juni
Wallfahrt nach Erbendorf und Besuch der
Priestergruft (Ruhestätte von Pfarrer
Konrad Bösl)
1. Juli
15:00 Uhr
Gedächtnistraining mit Theres Luber
15. Juli
Wallfahrt nach Moosbach (Besichtigung
der Wieskirche mit Brotzeit)
Wernberg-Köblitz AKTUELL - IMPRESSUM
Herausgeber: Markt Wernberg-Köblitz
Verantwortlich: Peter Hartl
Redaktion: Markt Wernberg-Köblitz
Anschrift der Redaktion:
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Gestaltung, Satz und Anzeigen:
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Markt Wernberg-Köblitz
und Werbeagentur Knott
c 2010 | Alle Rechte vorbehalten
Das nächste Heft erscheint voraussichtlich
am 26. März 2010
20
FEBRUAR 2010
VEREINE
Kirwaverein spendet Erlös für Kindergarten St. Josef
Wie auch in den Jahren zuvor spendet der Kirwaverein Wernberg einen Teil
des Erlöses aus der Kirwa für örtliche Vereine, Organisationen oder
Einrichtungen. Heuer kam der Kindergarten St.Josef in Unterköblitz in den
Genuss der Geldspende in Höhe von 200 €. Die Freude war groß als eine
Abordnung unseres Kirwavereins am Montag, 16.11.2009 mit der Geldspende
im Kindergarten St.Josef auftauchte. Nach dem Foto mit der Vereinsabordnung
gewährte Kindergartenleiterin Eva Weidner einen Einblick in die verschiedenen
Projekte und den Tagesablauf des Kindergartens.
Wichtig für alle Vereinsvorstände:
Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beschlossen
Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach ehrenamtlich
tätige Vereinsvorstände für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Pflichten als
Vorstand verursachen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Mit dem neu eingefügten § 31 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
sollen all diejenigen Vereinsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für
ihre Tätigkeit eine Vergütung von maximal 500 € pro Jahr erhalten, vor
Haftungsrisiken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Vereinsvorstand
geschützt werden. Die Haftungsprivilegierung bezieht sich dabei sowohl auf
die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein als auch gegenüber den
Vereinsmitgliedern. Zusätzlich hat der ehrenamtlich tätige Vereinsvorstand
nach der neuen Rechtslage Anspruch darauf, dass ihn sein Verein von
Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt, wenn diese auf einem nur
fahrlässigen Fehlverhalten des Vorstandes beruhen.
Die Neuregelung soll die Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände auf ein zumutbares Maß
beschränken und so zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements insgesamt beitragen. Die Gesetzesänderung
ist am 3. Oktober 2009 in Kraft getreten.
21
FEBRUAR 2009
FIRMEN & UNTERNEHMEN
Zukunftspreis des Landkreises Schwandorf in der Kategorie „Wirtschaft“
Der Verein „Partner für den Landkreis Schwandorf“ vergibt ab dem Jahr 2010 alle
zwei Jahre einen Zukunftspreis. Dieser Preis wird für herausragende Leistungen in
den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung und Umwelt vergeben. Dadurch sollen
Leistungen, die den Landkreis in den genannten Kategorien auf eine besondere
Weise bereichern und voranbringen, anerkannt und gewürdigt werden. Außerdem
soll dadurch das Bewusstsein für die eigene Region und die Motivation aller
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen an der Entwicklung des
Landkreises aktiv mitzuarbeiten, gestärkt werden.
Im Jahr 2010 wird der Preis erstmals in der Kategorie Wirtschaft vergeben. Wichtigstes
Kriterium für die Verleihung des ersten Zukunftspreises in dieser Kategorie ist eine
herausragende Leistung, die eine positive Wirkung auf die Entwicklung und die
Zukunftsperspektive des Landkreises Schwandorf hat. Dies könnte beispielsweise
eine besondere unternehmerische Innovation – ein Produkt, ein Verfahren, eine
neuartige Dienstleistung, eine Erfindung oder auch eine herausragende Masterarbeit
oder Dissertation sein, deren Wirkung sich als Impuls für die positive Entwicklung
eines Unternehmens, Geschäftsbereiches oder einer Branche niederschlägt. Gedacht
ist aber nicht unbedingt nur an technische Innovationen, sondern an alle möglichen
Bereiche, die die Wirtschaft des Landkreises nachhaltig fördern können.
Preisträger können natürliche und juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Institutionen usw.) sein, die ihren
Sitz im Landkreis Schwandorf haben. Der Zukunftspreis in der Kategorie Wirtschaft soll insbesondere die
mittelständischen Unternehmen in Industrie, Dienstleistung und Handwerk im Landkreis ansprechen.
Weitere Informationen zum Zukunftspreis erhalten Sie auch im Internet unter www.zukunftspreis-landkreisschwandorf.de oder von Herrn Christian Meyer im Landratsamt Schwandorf unter der Telefon-Nr. 09431/471337. Eigenbewerbungen oder Nominierungsvorschläge sind bis spätestens 19. März 2010 an das Landratsamt
Schwandorf, Partner für den Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf zu richten (FaxNr. 09431/471-100). Nominierungsformulare erhalten Sie über die genannte Internetadresse oder im Rathaus
Wernberg-Köblitz.
„Zukunft der Logistik“
Fachkongress Logistik am „Plus der Oberpfalz“ in Wernberg-Köblitz am 17. März 2010
Am 17. März 2010 findet im Tagungsgebäude der Burg Wernberg der 1.
Logistik-Kongresses des „Plus der Oberpfalz“ statt. Das Plus der Oberpfalz
ist ein Zusammenschluss von ca. 10 rund um das neue Autobahnkreuz
„Oberpfälzer Wald“ liegenden Kommunen (Stadt Weiden i.d.Opf., Stadt
Nabburg, Stadt Pfreimd, Stadt Vohenstrauß, Markt Wernberg-Köblitz, Markt
Luhe-Wildenau, Markt Waidhaus, Gemeinde Schmidgaden, Gemeinde
Guteneck, Gemeinde Leuchtenberg, Stadt Schnaittenbach, usw). Das Ziel
dieses Zusammenschlusses ist die effektive, gemeinsame Vermarktung des
Wirtschaftsstandortes am neuen Autobahnkreuz. Dieser Logistikkongress
wird ganz unter dem Motto von Deutschlands wichtigster Zukunftsforscher
Matthias Horx: „Wandel ist nicht sinnlose Beschleunigung, sondern ein
zunehmendes Gestaltungs-Bewusstsein über die Welt“ stehen.
Wir werden Fragen stellen und renommierte Referenten aus Wirtschaft,
Forschung und Politik werden Antworten bieten, wie die Logistikbranche
der Zukunft aussehen könnte. Nach einer Einführung durch Frau
Staatsministerin Emilia Müller und der Darstellung grundlegender
Zukunftstrends durch Herrn Dr. Heiko von der Gracht vom Supply Chain
Management Institute der European Business School in Frankfurt, wird sich
die Veranstaltung in Fachforen drei zentralen Zukunftsthemen widmen:
Innovationen, Standorte und Nachhaltigkeit. Wie wird der Einsatz innovativer
IT-Lösungen die Logistik verändern, welche Standorte werden sich in Zukunft
entwickeln und welche Rolle werden soziales Engagement sowie Umweltund Klimaschutz für die Bindung von Kunden spielen?
Veranstalter des Fachkongresses ist, in Kooperation mit der Bundesvereinigung Logistik (BVL), dem Netzwerk für Innovative Logistik (NIL) und
dem IT-Speicher Regensburg, der Verein „Plus der Oberpfalz“. Weitere Infos
dazu erhalten Sie unter www.oberpfalz-plus.de
22
FEBRUAR 2010
FREIZEITTIPP
Eltern-Kind-Kurs zur Wassergewöhnung
Auch in diesem Frühjahr gibt es im Hallenbad wieder einen Schwimmkurs für Vorschulkinder im Alter von ca. 5
bis 7 Jahren. Wie bereits im letzten Jahr haben die Eltern in diesem Kurs Gelegenheit, ihr Kind bei der
Wasserbewältigung aktiv zu unterstützen. Unter fachkundiger Leitung üben jeweils ein Schwimmschüler und eine
erwachsene Begleitperson gemeinsam. Dies kann ein Elternteil oder eine vertraute Person wie Opa, Oma, Tante
usw. sein.
23
FEBRUAR 2010
GEBURTEN, JUBEL- UND GEBURTSTAGE, STERBEFÄLLE
Wir gratulieren zur Geburt
Familie Oksana und Sandro Blank
zur Geburt ihres Sohnes Maxim
Familie Sivana und Berthold Merter
zur Geburt ihrer Tochter Lina
Familie Daniela und Markus Hammerl
zur Geburt ihrer Tochter Mia-Sophie
Familie Rosemarie und Markus Riedl
zur Geburt ihres Sohnes Vincent
Familie Iris und Sandro Zeitler
zur Geburt ihres Sohnes Felix
Familie Bernadette und Anton Kick
zur Geburt ihres Sohnes Tom
Familie Petra und Christian Hägler
zur Geburt ihres Sohnes Vinzent
Familie Kathrin und Thomas Lammel
zur Geburt ihres Sohnes Johannes
Familie Sarah und Sebastian Kettler
zur Geburt ihrer Zwillinge Vinzent und Luis
Familie Monika und Michael Horoszak
zur Geburt ihrer Tochter Mia-Zoe
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute ...
... zum 75 Geburtstag
Herr Johann Ziegler aus Unterköblitz
Frau Maria Vogl aus Wernberg
Herr Horst Wohlleben aus Wernberg
Herr Georg Bäuml aus Unterköblitz
Frau Gertraude Brusky aus Wernberg
Frau Magdalena Treml aus Wernberg
Herr Horst Franke aus Unterköblitz
Herr Johann Rauch aus Schwarzberg
Herr Josef Stich aus Unterköblitz
Herr Andreas Wiederer aus Wernberg
Herr Georg Kumeth aus Saltendorf
... zum 80 Geburtstag
Herr Kurt Heisig aus Unterköblitz
Herr Johann Rösch aus Neunaigen
Frau Hilda Straub aus Unterköblitz
Frau Anna Richthammer aus Unterköblitz
Herr Johann Lang aus Wernberg
Herr Albert Schmauß aus Wernberg
... zur Goldenen Hochzeit
... zum 85 Geburtstag
Frau Barbara Rauch aus Losau
Herr Johann Jäger aus Kettnitzmühle
Frau Frieda Mekelburg aus Unterköblitz
Herr Andreas Winkelmann aus Saltendorf
... zum 90 Geburtstag
Frau Irma Liebl aus Unterköblitz
Frau Magdalena Tschulik aus Unterköblitz
... zum 91 Geburtstag
Frau Anna Scheinost aus Unterköblitz
... zum 92 Geburtstag
Frau Maria Schießl aus Unterköblitz
... zum 96 Geburtstag
Frau Adelheid Kutzias aus Unterköblitz
Frau Emma Heinz aus Unterköblitz
Martha und Hubert Ibler aus Neunaigen
Wir trauern um
Frau Luise Schön aus Unterköblitz
Frau Angela Schwager aus Unterköblitz
Frau Barbara Bayer aus Saltendorf
Herr Franz Hirmer aus Unterköblitz
Frau Maria Wilfert aus Neunaigen
Herr Robert Schmal aus Unterköblitz
Herr Hans-Joachim Nopper aus Oberköblitz
Frau Maria Hubinger aus Glaubendorf
Herr Georg Schmerber aus Wernberg
Herr Franz Steinsdörfer aus Unterköblitz

Documents pareils