Wernberg-Köblitz aktuell, 01/2010 - Markt Wernberg
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Wernberg-Köblitz aktuell, 01/2010 - Markt Wernberg
Postwurfsendung an sämtliche Haushalte Wernberg-Köblitz aktuell 02 FEBRUAR 2010 TERMINE + VERANSTALTUNGEN Februar 2010 März 2010 13.02.2010 Dr. Loew Ball, TSV-Turnhalle, 16:00 Uhr, TSV Detag 01.03.2010 Rückblick auf 12 Jahre Bibelwanderung mit Referent Pfarrer M. Ertl, KAB Wernberg Faschingsveranstaltung mit Dieter Denzer, Gasthaus Schloßer-Meier Saltendorf, 20:00 Uhr, FFW Saltendorf 14.02.2010 Kinderfasching mit DJ, TSV-Turnhalle, 14:00 Uhr, TSV Detag e.V. 21.02.2010 Stadt- und Marktmeisterschaft für Privatkegler, Jugendheim Wernberg, 09:00 Uhr, Sportkegelclub Gut-Holz Wernberg-Pfreimd e. V. 06.03.2010 Jahreshauptversammlung, Landgasthof Burkhard, 19:30 Uhr, Obst- und Gartenbauverein WernbergKöblitz 06.03.2010 Tischtennis Bayernliga Mädchen, TSV Detag Wernberg gegen TSV Unterlauter, TSV-Turnhalle, 15:00 Uhr, TSV Detag Siegerehrung der Stadt- und Marktmeisterschaft für Privatkegler, FC Sportheim, 19:00 Uhr 06.03.2010 Karaoke "Egal ob gut oder lustig, Hauptsache super Stimmung!", Cafe-Bar Timeless, 21:00 Uhr 24.02.2010 Ökumenische Passionsandacht, Evang. Erlöserkirche Unterköblitz, 19:00 Uhr, Pfarrgemeinderat Wernberg 07.03.2010 2. Kreis-Ranglisten-Turnier für Schüler A/B/C, TSVTurnhalle, 09:30 Uhr, Tischtenniskreis Schwandorf und TSV Detag Wernberg Tischtennisabteilung Teilnahme an der ökumenischen Passionsandacht, Evang. Erlöserkirche Unterköblitz, 19:00 Uhr, KAB Wernberg 27.02.2010 Tagesskifahrt nach Scheffau für die gesamte Bevökerung, Kirwaverein Wernberg Tischtennis Bayernliga Mädchen, TSV Detag Wernberg gegen TTC Tiefenlauter, TSV-Turnhalle, 15:00 Uhr 27.02.2010 Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und Ehrungen, Gasthaus Kumet Saltendorf, 20:00 Uhr, FFW Saltendorf 19.00 Uhr Amt für die verstorbenen Mitglieder in der Filialkirche St. Peter und Paul. Eingeladen sind alle Mitglieder, Uniformierte in Uniform. 28.02.2010 Pokal-Endspiele Damen/Herren der Ebenen Verband/Bezirk/Kreis Tischtennis, TSV-Turnhalle, 10:00 Uhr, Bezirk Oberpfalz und TSV Detag Wernberg Tischtennisabteilung 13.03.2010 Motorsägenkurs, 09:00 Uhr Anmeldung bei Herr Josef Wagner, Tel. 09604-1497 13.03.2010 Jahreshauptversammlung, FC Sportheim, 20:00 Uhr, Siedlergemeinschaft Wernberg-Köblitz 27.03.2010 Tischtennis Bayernliga Mädchen, TSV Detag Wernberg gegen 1. FC Hösbach, TSV-Turnhalle, 15:00 Uhr, TSV-Detag 27.03.2010 Starkbieranstich mit der Liveband Bejersingers, CafeBar Timeless, 19:00 Uhr 28.03.2010 Prof. em Wolfgang Gaag, Horn, Helmut Burkhardt, Klavier, spielen Werke von Mozart, Bozza, Dukas, Kirchner, Burkhardt u. a. , Fürstensaal der Burg Wernberg, 19:00 Uhr, Kulturforum Wernberg-Köblitz e. V. 28.02.2010 Wii - Party "Spiel und Spaß für Jung und Alt!", CafeBar Timeless, 14:00 Uhr Voraussichtliche Sitzungstermine: 09.02.2010 25.02.2010 09.03.2010 25.03.2010 30.03.2010 Haupt- und Finanzausschuss Bau- und Umweltausschuss Marktgemeinderat Bau- und Umweltausschuss Marktgemeinderat Hinweis: Bauanträge, die in der Bau- und Umweltausschusssitzung behandelt werden sollen, sind spätestens 8 Tage vorher im Rathaus abzugeben! 03 FEBRUAR 2010 WICHTIGE RUFNUMMERN - IMMER GRIFFBEREIT! Bei Krankheit, Unfall oder technischen Störungen ist schnelle Hilfe wichtig. Hier finden Sie die wichtigsten Telefonnummern und Adressen für den Markt Wernberg-Köblitz auf einer Seite zusammengefasst. NOTRUF- UND HILFENUMMERN Notruf 110 ÄRZTETAFEL Ärzte Polizeiinspektion Nabburg (09433) 24 04-0 Bauer Wolfgang (09604) 35 26 Feuerwehr 112 Dr. Hübner Peter (09604) 90 97 0 Feuerwache Schwandorf (09431) 4 44-0 Dr. Loelgen Hans-Jürgen (09604) 13 08 Dr. Putz Franz Josef (09604) 27 27 Am Franzosengraben 12 Vohenstraußer Straße 19 Talstraße 6 Notfall-Bereitschaftsdienst Markt Wernberg-Köblitz (01 51) 12 10 56 07 Notarzt und Rettungsdienst Neunaigener Straße 21 Zahnärzte (in lebensbedrohlichen Fällen) 19 222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. Linsmaier Bernd (09604) 17 17 Dr. Nickl Michael (09604) 25 65 Dr. Rügamer Richard und Manuela (09604) 3363 Talstraße 14 (in nicht lebensbedrohlichen Fällen) (01805) 19 12 12 Nürnberger Straße 119 Giftnotrufzentrale Nürnberg (09 11) 3 98-2451 Am Franzosengraben 8 Giftnotzentrale München (089) 19 240 Psychotherapeut E.ON Strom 01 80 2 19 20 91 Kellerweg 16 E.ON Gas 01 80 2 19 20 81 Tierarzt Deutsche Telekom (Störungsdienst) 08 00 33 0 20 00 Dr. Schwarz Jürgen APOTHEKEN St. Anna Apotheke (0 96 04) 25 30 Burg Apotheke (0 96 04) 32 57 St. Barbara Apotheke (0 96 06) 92 06-0 Altstadt Apotheke (0 96 06) 3 07 Paracelsus Apotheke (0 94 33) 24 11-0 Sindersberger´sche Apotheke (0 94 33) 96 47 Rathaus Apotheke (0 94 35) 7 11 St. Nikolaus Apotheke (0 94 35) 22 44 Nikolaus Apotheke (0 96 07) 92 26 62 Nürnberger Straße 9 92533 Wernberg-Köblitz Neunaigener Straße 21 92533 Wernberg-Köblitz Freyung 2 92536 Pfreimd Leuchtenberger Straße 9 92536 Pfreimd Regensburger Straße 17 92507 Nabburg Georgenstraße 2 92507 Nabburg Schwäglertraße 6 92521 Schwarzenfeld Neue Amberger Straße 16 92521 Schwarzenfeld Leuchtenberger Straße 2 92706 Luhe-Wildenau Dr. Manfred Bauer (09604) 93 11 81 (09604) 92060 Gewerbering Süd 6 Wochenende- und Feiertagsdienst 13.02., 21.02., 02.04.2010 14.02., 03.04.2010 28.03., 05.04.2010 07.02., 27.03., 04.04.2010 13.03., 21.03.2010 06.03., 14.03.2010 20.02., 28.02.2010 27.02., 07.03.2010 13.03., 21.03.2010 Sprechtage im Rathaus Forstbetrieb Schnaittenbach Jeden Donnerstag Revierleiter Kindl / T: 09604/9211-15 (Rathaus) / M: 0160-5341839 (außerhalb) 14:30 Uhr 15:30 Uhr AOK Die Gesundheitskasse Jeden 1. Mittwoch im Monat 14:00 Uhr 15:30 Uhr VDK Sozialverband Jeden 1. Dienstag im Monat 13:30 Uhr 15:30 Uhr Außensprechtage des Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz Versorgungsamt Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80 Jeden 2. Montag im Monat Montag: 8. Februar, 8. März, 12. April, 10. Mai, 14. Juni 13:00 Uhr 15:30 Uhr 04 FEBRUAR 2010 AKTUELLES Seit 1. Januar 2010: Abwassergebühr beträgt 2,10 /m3 Der Marktgemeinderat hat zum 1. Januar 2010 die Abwassergebühren neu festgesetzt. Die Neufestsetzung wurde erforderlich, da die bisherige Gebühr von 1,95 /m3 für den Zeitraum bis 31. Dezember 2009 kalkuliert war und das Kommunalabgabengesetz nach Ende dieses Kalkulationszeitraums eine Neufestsetzung verlangt. Ab 1. Januar 2010 beträgt die neue Abwassergebühr (Einleitungsgebühr) nun 2,10 /m3. Hinzu kommen noch die Grundgebühren, für die seit 1. Januar 2010 folgende Beträge gelten: a) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis bis bis bis bis über 2,5 6 10 40 60 60 m3/h m3/h m3/h m3/h m3/h m3/h 50,00 /Jahr 90,00 /Jahr 180,00 /Jahr 400,00 /Jahr 600,00 /Jahr 800,00 /Jahr b) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis bis bis bis bis über 4,00 m3/h 10,00 m3/h 16,00 m3/h 40,00 m3/h 63,00 m3/h 63,00 m3/h 5,00 % reduziert. Damit konnte die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung auf 2,17 /m3 auf die nunmehr beschlossene Gebühr von 2,10 /m 3 reduziert werden. Der gewählte Zinssatz erschien dem Marktgemeinderat angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase für angemessen. Die neue Abwassergebühr gilt ab 1. Januar 2010, also für den kommenden Abrechnungszeitraum. Die Abrechnung für den zurückliegenden Zeitraum von Januar bis Dezember 2009 erfolgt noch mit dem bisherigen Gebührensatz von 1,95 /m3. D i e I h n e n v o r w e n i g e n Ta g e n z u g e s t e l l t e Verbrauchsgebührenabrechnung für 2009 beinhaltet deshalb auch noch diese Gebühr. Gleichzeitig mit der Abrechnung für 2009 wurden in dem Gebührenbescheid die Abschläge für 2010 festgesetzt. Insgesamt sind heuer 4 Abschläge in Höhe von je ¼ der Jahresabrechnung 2009 zu entrichten: und zwar zum 15. März, 15. Mai, 15. August und 15. November. 50,00 /Jahr 90,00 /Jahr 180,00 /Jahr 400,00 /Jahr 600,00 /Jahr 800,00 /Jahr Die bisherigen Wasserzähler werden mit dem Nenndurchfluss bemessen. Diejenigen Wasserzähler, bei denen die Eichzeit abläuft, werden durch neue Wasserzähler ersetzt, die künftig EU-weit nur mehr nach dem Dauerdurchfluss bemessen werden. Hinsichtlich der Grundgebühren ändert sich dadurch für Sie nichts. Die neuen Gebühren (Einleitungs- und Grundgebühren) gelten für die nächsten drei Jahre, also bis zum 31. Dezember 2012. Danach wird wieder eine Neukalkulation erforderlich. Niedrigzinsphase an Anschlussnehmer weitergeben Hinsichtlich der Gebührenkalkulation stellen das Kommunalabgabengesetz und die hierzu einschlägige Rechtssprechung konkrete Anforderungen. So sind die Gebühren so zu kalkulieren, dass die für die Abwasserbeseitigung entstehenden Kosten durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden können. Außer den ständigen Bemühungen, die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten so gering wie möglich zu halten (z.B. durch Einsparungen bei der Abwasserabgabe durch optimale Reinigungsleistung der Kläranlage, Reduzierung der Schlammmenge usw.) bestehen deshalb bei der Kalkulation der Abwassergebühren kaum Spielräume. Lediglich bei den Kosten für die Abschreibung und vor allem die Verzinsung besteht ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Höhe der A b s c h r e i b u n g s - b z w. Z i n s s ä t z e . U m d i e Abgabenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger trotz der erforderlichen Erhöhung noch in einem erträglichen Rahmen zu halten, hat der Marktgemeinderat den Zinssatz für die Kalkulatorische Verzinsung von bisher 6,00 % auf Wenn sich aus der Jahresabrechnung 2009 für Sie ein Guthaben ergibt und Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung, damit wir Ihr Guthaben auf Ihr Konto überweisen können. In diesem Zusammenhang auch wieder unsere Bitte, doch von der Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens Gebrauch zu machen. Sie ersparen sich dadurch Zeit und Aufwand. Wie bisher beinhaltet die Satzung nach wie vor auch Regelungen über den Abzug von Gartengießwasser, die Berücksichtigung von Regenwassernutzungsanlagen (Regenwasserzisternen), den Abzug für die Viehwirtschaft und ähnliches. Wenn der Wasserzähler einen Wasserbezug erfasst, der nicht wieder in die Kanalisation eingeleitet, sondern auf Ihrem Grundstück zurückgehalten oder verbraucht wird, können diese Wassermengen dazu führen, dass Sie hierfür zwar Wassergebühren aber keine Kanalgebühren entrichten müssen. Hierzu sind Sie aber selbst gefordert. Auf Antrag werden nämlich die Wassermengen von der Gebührenberechnung abgesetzt, die auf Ihrem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten werden. Dies kann beispielsweise für Gartengießwasser, für Wasser für die Viehställe usw. gelten. Den Nachweis der zurückgehalten oder verbrauchten Wassermengen müssen Sie durch den Einbau geeichter Messvorrichtungen (z. B. Zwischenzähler) erbringen. Die Kosten für deren Einbau, Betrieb, 05 FEBRUAR 2010 AKTUELLES Unterhaltung, Reparatur, Eichung und Ausbau sind von Ihnen zu tragen. Gartengießwasser Das Gartengießwasser kann teilweise bei der Gebührenberechnung gebührenmindernd angesetzt werden, wenn in die Gartenleitung ein auf eigene Kosten zu beziehender geeichter Wasserzähler frostsicher und innen fest eingebaut wird. Der Zähler ist so zu installieren, dass nach dem Zähler Wasser nur zur Gartenbewässerung entnommen werden kann. Dies hat der Installateur auf dem einzureichenden Antrag schriftlich zu bestätigen. Die Kosten für den Einbau und die Unterhaltung trägt der Grundstückseigentümer. Der Gartenwasserzähler ist alle 6 Jahre auf Kosten des Grundstückseigentümers nachzueichen. Der Gartenwasserverbrauch wird nicht in jedem Fall von der Kanalgebührenberechnung abgezogen: Nur der Gartenwasserverbrauch, der jährlich 10 m3 übersteigt, wird bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht. Die ersten 10 m3 des Gartenwasserverbrauchs sind damit immer gebührenpflichtig! Regenwassernutzungsanlagen Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Regenwassergewinnungsanlage (Zisterne) beispielsweise zur Toilettenspülung verwenden, wird damit dieses Wasser der Regenwassergewinnungsanlage zu Abwasser. Dies bedeutet, dass hierfür Einleitungsgebühren zu entrichten sind. Das zur Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen verwendete Regenwasser kann der Gebührenpflichtige mittels geeichter Wasserzähler erfassen. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Markt die Anbringung von Messvorrichtungen vorher mitgeteilt wird. Nach § 3 AV B Wa s s e r V m u s s v o r E r r i c h t u n g e i n e r Regenwassernutzungsanlage beim kommunalen Wasserversorger eine Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden. Nach der Trinkwasserverordnung ist außerdem bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen einer Regenwassernutzungsanlage eine Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu richten. Im Fokus des Gesundheitsamtes ist die Kennzeichnung der Betriebswasserleitungen und die strikte Trennung von Trink- und Brauchwassernetz. Sind die Zähler überprüft und abgenommen, müssen Sie uns nur noch jährlich die Zählerstände mitteilen, schon erfolgt die alljährliche Berechnung der Benutzungsgebühren für die Regenwassereigengewinnungsanlage nach dem Ergebnis der Zwischenzähler von Amts wegen. Die Kosten für die Wassezähler einschl. Installation hat jeder Grundstückseigentümer selbst zu tragen. Sollte auf die Anbringung von zusätzlichen Zählern verzichtet werden, sieht § 10 Abs. 5 der BGS-EWS eine Pauschalregelung vor. Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge sind pauschal 12 m3 pro Jahr und Einwohner anzusetzen. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse am 30. Juni eines Jahres. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen Ihr Anwesen so gestellt wird, als ob aus der Regenwassergewinnungsanlage 12 m3 der Kanalisation zugeführt werden, wofür dann zusätzlich zum Wasserverbrauch lt. Wasserzähler Kanalgebühren zu entrichten sind Pauschaler Großvieheinheitenabzug Wasser, das zur Viehtränke bzw. zur Schwemmentmistung in den Viehställen verwendet wird, darf nicht wieder in die Kanalisation eingeleitet werden (Einleitungsverbot nach § 15 Abs. 2 EWS). Wenn dieses Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogen wird, wird es über den Wasserzähler erfasst und damit grundsätzlich auch bei der Kanalgebührenberechnung angesetzt. Dies können Sie vermeiden, in dem Sie einen Zwischenzähler installieren, über den nur das Wasser läuft, das für die Viehwirtschaft verwendet wird und nicht wieder in die Kanalisation eingeleitet wird. Der Einbau eines solchen Zwischen- oder Stallzählers muss beim Markt Wernberg-Köblitz unter Verwendung des im Rathaus zu beziehenden Vordrucks beantragt und von dort genehmigt werden. Nach dem Einbau ist eine Abnahme durch den vom Markt beauftragten Mitarbeiter erforderlich. Erst danach kann der Wasserverbrauch in Abzug gebracht werden. Die Zählerablesung hat durch den Grundstückseigentümer selbst zu erfolgen. Wenn Sie keinen Zwischenzähler installieren wollen oder können, besteht auch die Möglichkeit, den Wasserverbrauch für die Viehwirtschaft pauschal bei der Kanalgebührenberechnung zu berücksichtigen. Hierzu werden pro Großvieheinheit 15 m3 pro Jahr als auf dem Grundstück zurückgehalten oder dort verbrauch angesetzt, die nicht mit Kanalgebühren berechnet werden. Für die Umrechnung auf Großvieheinheiten gilt folgende Tabelle: 06 FEBRUAR 2010 AKTUELLES Aus aktuellem Anlass: Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger - was ist zu tun und wer haftet? Aus gegebenem Anlass informiert der Markt Wernberg- nämlich der Stürzende, dann kommt unter Umständen Köblitz nochmals über die häufigsten Fragen rund um sogar eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung die Räum- und Streupflicht: in Betracht. Wer muss räumen und streuen? Bei Gehwegen trifft die Räum- und Streupflicht in der Regel die Eigentümer der Anliegergrundstücke; denn der Markt Wernberg-Köblitz hat wie im Übrigen die meisten Gemeinden von seinem Recht Gebrauch gemacht, seine eigene Räum- und Streupflicht durch Rechtsverordnung auf die Anlieger zu übertragen. Kann der Hauseigentümer die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen? Der Hauseigentümer kann die Räum- und Streupflicht auf die Mieter abwälzen. Die Übertragung muss in jedem Fall vertraglich festgelegt werden. Dies kann im Mietvertrag geschehen; Hausordnung genügt jedoch nicht. Im Mietvertrag sollte dem Mieter auch verdeutlicht werden, wann und wie er zu räumen und zu streuen hat. Auch Wer ist Anlieger? sollten ihm die Konsequenzen des unterlassenen Streuens Räum- und streupflichtig sind die Straßenanlieger. Anlieger klar vor Augen geführt werden. ist jemand auch dann, wenn zwischen der Straße und dem Grundstück ein Grünstreifen oder eine Böschung Bei einer Übertragung der Räum- und Streupflicht ist der bzw. eine Mauer vorhanden ist. Ausschlaggebend ist Eigentümer überwachungspflichtig, d.h. er muss sich von immer, ob zwischen dem Grundstück und der Straße der ordnungsgemäßen Ausführung durch regelmäßige bzw. dem Gehweg ein vermittelnder Zusammenhang Stichkontrollen überzeugen. Kommt es zu Personenbesteht. Dies ist immer dann der Fall, wenn vom oder Sachschäden, haftet er nur dann nicht, wenn er Grundstück zur Straße ein tatsächlicher Zugang oder die beweisen kann, dass er kontrolliert hat, ob die Streupflicht objektive Zugangsmöglichkeit besteht. eingehalten wurde. Mit welchen Konsequenzen müssen bei einer Verletzung der Räum- und Streupflicht gerechnet werden? Wird nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut und kommt es zu Stürzen, so hat der Streupflichtige für den dadurch entstehenden Schaden aufzukommen. Das kann teuer werden. Kommt ein Fußgänger zu Schaden, haftet er diesem für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Gut ist es, wenn für solche Schadensfälle durch eine Versicherung vorgesorgt wurde. Zusätzlich muss derjenige, der seine Räum- und Streupflicht verletzt hat, noch mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Verletzt sich Entfällt die Räum- und Streupflicht wegen beruflicher Abwesenheit? Berufliche Abwesenheit entbindet nicht von der Räumund Streupflicht. Ist ein Anlieger oder Mieter tagsüber aufgrund berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage, seiner Streupflicht nachzukommen, hat er rechtzeitig dafür zu sorgen, dass eine andere Person seine Verpflichtung übernimmt. In welchem Umfang muss geräumt und gestreut werden? Es ist nicht die volle Breite des Gehwegs schnee- und eisfrei zu halten. Im Allgemeinen ist es ausreichend, einen Fußweg in einer solchen Breite freizuschaufeln, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeikommen können. An gefährlichen Stellen kann es auch erforderlich sein, den Gehweg auf seiner ganzen Breite zu räumen und zu streuen. Zu welcher Tages- und Nachtzeit muss geräumt und gestreut werden? Morgens streuen, tagsüber mehrmals prüfen, notfalls nachstreuen! Nur bei extremer Wetterlage (Eisregen) kann auf wiederholte Streuversuche verzichtet werden, wenn diese wirkungslos bleiben würden. Bei starkem Schneefall entfällt die Streupflicht, danach wieder streuen. Beginn und Ende der Streupflicht ist in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter geregelt. Die Räum- und Streupflicht beginnt am Morgen mit dem aufkommenden Berufsverkehr in der Regel um ca. 7.00 Uhr und endet am Abend ca. gegen 20.00 Uhr. Sonnund Feiertags beginnt die Räum- und Streupflicht eine Stunde später um 08:00 Uhr. 07 FEBRUAR 2010 AKTUELLES Anmeldung in den Kindertagesstätten St. Anna und St. Josef Für das neue Kindergartenjahr 2010/2011 können Sie Ihr Kind in einer der beiden Kindertagesstätten in Wernberg-Köblitz anmelden. Die Anmeldung findet in den beiden Kindertagesstätten zu folgenden Zeiten statt: Mittwoch, 17.02.2010, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag, 18.02.2010, 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag, 19.02.2010, 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Die Anmeldung erfolgt in den jeweiligen Kindertagesstätten. In der Kindertagesstätte St. Anna können angemeldet werden: Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt Schulkinder zur Mittagsbetreuung 1. - 4. Klasse In der Kindertagesstätte St. Josef können angemeldet werden: Kinder unter 3 Jahren Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Schulkinder zur Mittagsbetreuung 1. - 4. Klasse Schulkinder zur Hausaufgabenbetreuung 1. - 4. Klasse Öffnungszeiten der Kindertagesstätte: 07:00 Uhr - 17:00 Uhr (in diesem Zeitraum kann "gebucht" werden) Die Kindertagesstätte St. Josef bietet zwei Infor-mationsabende in der zweiten Woche im Februar in der Kita St. Josef an. Alle die Interesse haben, Informationen über die pädagogische Arbeit "Offenes Arbeiten" zu erhalten sind herzlich eingeladen, die genauen Termine werden nochmals bekannt gegeben. Umstellung auf Ultraschall-Wasserzähler Nach der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 müssen künftig bei der Wasserversorgung europaweit einheitliche Wasserzähler verwendet werden. Spätestens ab 1. November 2016 dürfen nur mehr die neuen, konformitätsbewerteten Wasserzähler verwendet werden. Der Markt Wernberg-Köblitz nimmt diese Rechtsänderung zum Anlass, die bisherigen herkömmlichen Wasserzähler auf Ultraschall-Wasserzähler umzustellen. Bei diesen Wasserzählern erübrigt sich das bisherige manuelle Ablesen durch Sie als Anschlussnehmer bzw. dem Markt. Stattdessen werden die neuen Wasserzähler per Funk auf einen Poket-PC im vorbeifahrenden Pkw ausgelesen. Auch die manuelle Erfassung der Ablesedaten im Rathaus entfällt, da diese Daten künftig mit der dazugehörigen Software automatisch in das Verbrauchsgebührenprogramm übernommen werden. Weitere Vorteile des neuen Zählers sind die Überwachung der Funktionsweise, die auch Ihnen als Anschlussnehmer zu Gute kommt, wenn beispielsweise wegen eines Lecks ständig Wasser über den Zähler läuft. Die Umstellung auf den neuen Wasserzähler erfolgt Zug um Zug und soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein. Wasserzähler, bei denen die Eichzeit demnächst abläuft und ohnehin erneuert werden müssten, werden gleich durch den neuen Ultraschall-Wasserzähler ersetzt. Wenn dann spätestens 2016 alle auf den neuen Zählertyp umgerüstet sind, entfällt künftig die Zählerstandsmitteilung an den Markt. 08 FEBRUAR 2010 AKTUELLES Gemeindlicher Bauhof stellt Winterdienst sicher Mehr als zu den anderen Jahreszeiten ist es im Winter vordringliche Aufgabe des gemeindlichen Bauhofes für verkehrssichere Straßen, Plätze und Gehwege zu sorgen. Hierzu wird Winter für Winter ein umfassender und ausgeklügelter Bereitschaftsplan aufgestellt, um für alle Eventualitäten der Witterung bestmöglich gewappnet zu sein. Mit der Rufbereitschaft starten die ersten Mitarbeiter des Bauhofes bereits um 03:30 Uhr, wenn Schnee und Eis und damit Glätte zu erwarten sind. Wenn die meisten Bürgerinnen und Bürger noch schlafen, schieben die Mitarbeiter des Bauhofs die Straßen frei bzw. versuchen, der Glätte Herr zu werden. Saltendorf und Neunaigen und einer für die Ortsteile Wernberg und Unterköblitz, der Kommunaltraktor in Oberköblitz und schließlich der LADOG für die Gehwege, soweit für diese nicht die Anlieger zuständig sind. Schließlich gilt es auch noch, die nicht befahrbaren Wege und Treppen von Hand zu räumen und streuen. Bis jetzt, so Bauhofleiter Josef Pröls, zeigt der Winter in und um Wernberg-Köblitz keine besonderen Auffälligkeiten. Salzverbrauch und Personalaufwand sind normal. Stellen oder überhängende Sträucher und Zweige. Auch Beschwerden über zugeräumte Hofeinfahrten gehen leider immer wieder ein. Deshalb der Appell unseres Winterdienstteams: Halten Sie die Straßen wenn Schnee und Eis anstehen soweit möglich von Fahrzeugen frei: Parken Sie im Hof. Auch zu den Hofeinfahrten ein Hinweis: es ist schlicht und einfach nicht möglich, auf bereits frei geräumte Hofeinfahrten Rücksicht zu nehmen, da dies die Verkehrssicherheit auf den Straßen gefährden würde. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn die Einfahrten nochmals freigeräumt werden müssen, wenn das Winterdienstfahrzeug vorbeigefahren ist. Insgesamt kümmert sich der gemeindliche Bauhof mit einem Team von normalerweise 8 Mann (in 2 Schichten mit je 4 Mann) um ca. 75 km Straßen, Plätze und Gehwege. Hinzu kommen die Parkplätze und die gemeindlichen Einrichtungen wie Schule, Feuerwehrhäuser, Friedhöfe ust. Lediglich in den östlichen Gemeindeteilen übernimmt diese Aufgabe der Maschinenring Ostbayern GmbH. Wenn Schnee und Eis zu befürchten sind, prüft ein Rufdienst durch eine Kontrollfahrt ab 03:30 Uhr den Straßenzustand. Dabei werden die bekannt-kritischen Stellen vor Ort kontrolliert. Zeigt sich bei dieser Kontrollfahrt, dass ein Winterdiensteinsatz notwendig ist, werden die diensthabenden Kollegen bis spätestens 04:00 Uhr (am Wochenende und Feiertagen eine Stunde später) alarmiert. Am Rufdienst beteiligen sich nicht nur die Beschäftigten des Bauhofs, auch Wasserwerk, Kläranlage und die Verwaltung entlasten hier die Bauhofbeschäftigten. Jede Woche übernimmt ein anderer diesen wichtigen Rufdienst. Beim Winterdiensteinsatz kann der Bauhof natürlich nicht überall gleichzeitig sein. Priorität haben die Hauptstraßen, die Schulbuslinien, die gefährlichen Kreuzungs- und Steigungsstrecken, die vielbefahrenen oder wichtigen Strecken. So sieht es auch der verbindliche Räum- und Streuplan des Marktes vor. Andere, vor allem ebene Siedlungsstraßen müssen da schon mal ein wenig zurückstehen. In der Regel sind vier Fahrzeuge im Einsatz: Je ein Unimog für die westlichen Gemeindeteile um Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben durchaus Verständnis für den schwierigen Job des Winterdienstes und tun das ihre, damit der Winterdienst möglichst reibungslos von statten gehen kann.Probleme bereiten leider immer wieder parkende Autos, vor allem an engen Der gemeindliche Winterdienst ist in der Regel auch nicht rund um die Uhr im Einsatz: nach 20:00 Uhr erfolgt in der Regel kein Einsatz mehr (außer bei besonderen Situationen). Da nützt es auch nichts, wenn ein Bürger seine glatte Zufahrtsstraße z.B. in Richtung Schlossberg oder Fischerbügel/Kalvarienberg nicht mehr hochkommt. Der Bauhof rückt deswegen nicht nochmals aus. Letztlich bleibt nur, das Fahrzeug stehen zu lassen und die letzten Meter zu Fuß anzutreten. Und noch eine Bitte: Haben Sie Verständnis, dass Nebenoder Seitenstraßen nicht immer und vor allem nicht gleich geräumt werden können. Die Haupt- und gefährlichen Strecken haben nun mal Vorrang. Bei starkem bzw. anhaltendem Schneefall oder Glätte kann es deshalb auch vorkommen, dass Nebenstrecken erst einmal viel später geräumt bzw. gestreut werden. Im Vergleich zu vielen anderen Kommunen wird in und um WernbergKöblitz immer noch großzügig geräumt und gestreut. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung 09 FEBRUAR 2009 AUS DEM MARKTGEMEINDERAT Photovoltaikanlage auf der Volksschule aufgebaut Der Marktgemeinderat hat im September vergangenen Jahres beschlossen, auf den Dächern der Volksschule Wernberg-Köblitz eine Photovoltaikanlage aufzubauen. Die Bauarbeiten für die Errichtung der Photovoltaikanlage auf den Dächern der Volksschule konnten abgesehen von kleinen Restarbeiten noch im Dezember 2009 abgeschlossen und damit die Einspeisevergütung des Jahres 2009 gesichert werden. Insgesamt wurde eine Anlage mit knapp 140 kW mit einer Investitionssumme von brutto 500.000 aufgebaut. Die Installation wurde an die Firma Suntec GmbH in Wackersdorf durchgeführt. Finanziert wird die Anlage über die jährliche Einspeisevergütung, die bei rund 52.000 jährlich liegen wird. Um die Stromgewinnung transparent zu machen, wird in der Aula der Volksschule noch eine Infotafel errichtet, anhand der die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise der Anlage und den gewonnenen Strom laufend mitverfolgen können. Im Zuge der Haushaltsberatungen wird sich der Marktgemeinderat im Laufe dieses Jahres auch noch damit befassen, ob auf den Dächern der Gemeinschaftshäuser in Neunaigen und Saltendorf Photovoltaikanlagen aufgebaut werden sollen. Dort müssten aber erst die Mittel für die Dachsanierungen aufgebracht werden können, da sich dort noch Eternitdächer befinden, auf denen keine Photovoltaikanlagen mehr aufgebaut werden dürfen. Auch auf dem B-Bau der Schule wäre noch eine Photovoltaikanlage angedacht. Erneuerung der Nürnberger Straße im Ortsteil Wernberg; Was wird mit den Freiflächen im Bereich der Einmündung in die Sportplatzstraße? Mit diesem Thema hatte sich der Marktgemeinderat im Dezember 2009 nochmals intensiv befasst, nachdem die Entscheidung hierzu bisher immer zurückgestellt wurde. Das Gremium hat sich nun dafür ausgesprochen, die dort durch die neue Straßenführung frei werdende Fläche mit einer ca. 6 x 6 m großen, quadratischen Fläche zu gestalten, auf der zwei Sitzbänke und ein Großbaum errichtet werden sollen. Die Ausführung dieser Fläche erfolgt mit wassergebundener Decke. Die neben dem Geh- und Radweg, den Sitzbänken und der wassergebundenen Fläche verbleibenden Restflächen werden begrünt. Die Gestaltung basiert auf dem Vorschlag des Architekten Dipl.-Ing. (FH) Martin Gebhardt aus Weiden i.d.Opf. Eine künstlerische Gestaltung (z.B. mit Brunnen oder Kunstwerk) ist bis auf Weiteres nicht geplant. Der östliche Einmündungsbereich zwischen der neuen Fahrbahn und dem Anwesen Fleischmann wird in Pflaster als Gehweg- bzw. Seitenfläche ausgeführt. 10 FEBRUAR 2010 AUS DEM MARKTGEMEINDERAT Erneuerung der Kinderheimstraße beginnt Parkende Pkws und Lkws: demnächst Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten! In der Kinderheimstraße ist es im vergangenen Frühjahr zu einem größerem Wasserrohrbruch gekommen, bei dem ein Großteil der Fahrbahn betroffen war. Aufgrund des ohnehin schlechten Straßenzustandes und der mangelhaften Wasserleitung hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Wasserleitung und die Fahrbahn in der Kinderheimstraße insgesamt zu erneuern. Die Planung für diese Maßnahme wird derzeit erstellt. Immer wieder erreichen die Verwaltung Beschwerden mehr oder weniger aufgebrachter Anlieger, weil deren Grundstückszufahrten von parkenden Kraftfahrzeugen blockiert werden. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) diese Situation doch ganz eindeutig . Die StVO unterscheidet zwischen Halten und Parken. Von Parken wird dann gesprochen, wenn jemand sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als drei Minuten hält. Nach § 12 StVO ist Halten an engen, unübersichtlichen Stellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Ein- oder Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig! Parken ist unzulässig, a) vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen b) c) d) Vorgesehen ist, dass neben der Erneuerung der schadhaften und in die Jahre gekommenen Wasserleitung einschl. deren Hausanschlüsse auch die Fahrbahn insgesamt erneuert wird. Gehwege entlang der Fahrbahn werden auch weiterhin nicht für notwendig erachtet und auch nicht vorgesehen. Die Beleuchtung wird erneuert bzw. ergänzt. Für die Erneuerung der Fahrbahn einschl. der Beleuchtung müssen nach der Ausbaubeitragssatzung Ausbaubeiträge erhoben werden. Aufgrund der Verkehrsbedeutung einer reinen Anliegerstraße sind 80 % dieser Kosten von den Anliegern zu tragen. Für die Erneuerung der Wasserleitung und der Hausanschlüsse hingegen werden die Anlieger nicht zu Beiträgen herangezogen. Baubeginn für diese Maßnahmen soll im zeitigen Frühjahr 2010 sein. Die Fertigstellung ist für Herbst 2010 vorgesehen. Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten werden die Anlieger zu einer Infoversammlung am Montag, 22. Februar 2010, um 19:00 Uhr ins Gasthaus Schinner in Wernberg-Köblitz eingeladen, in der die Baumaßnahme und die Finanzierung erläutert werden. Die Ausbaubeiträge werden wie bei den anderen Baumaßnahmen auch auf drei Raten verteilt: die 1.Rate mit 40 % des gesamten Beitrags wird nach Baubeginn im Mai 2010, die 2. Rate mit ebenfalls 40 % der Gesamtkosten nach Fertigstellung der Bauarbeiten im Oktober 2010 und die Schlussrate wird dann voraussichtlich im Frühjahr 2011 angefordert. Nähere Infos dazu aber dann im Rahmen der Infoversammlung. e) bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, wenn es die Benutzung von gekennzeichneten Parkflächen verhindert, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, vor Bordsteinabsenkungen. Parkende Lkws Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Sondergebieten, die der Erholung dienen, das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Dies gilt insbesondere auch wie in der Regensburger Straße oder auch an anderen Stellen oft festzustellen ist auf Bushaltestellen und auf Pkw-Parkplätzen, die teilweise in Längsrichtung durch Lkws versperrt werden. Alle Verkehrsteilnehmer werden in ihrem eigenen Interesse um entsprechende Beachtung gebeten, so dass es nicht zu entsprechenden Ahndungen durch die Polizei kommen muss. 11 FEBRUAR 2009 AUS DEM MARKTGEMEINDERAT Zeitreise am Marktplatz nimmt Formen an Gestaltung des Wasserlaufs beschlossene Sache Nachdem die restlichen Bauarbeiten für den Marktplatz bereits beauftragt sind, hat der Marktgemeinderat nun auch die Gestaltung des künftigen Wasserlaufs am Marktplatz endgültig festgelegt damit auch die Arbeiten zur Errichtung der Zeitreise in den nächsten Wochen ausgeschrieben und beauftragt werden können. Der Wasserlauf oder Zeitreise genannt unterteilt sich in folgende Bereiche, die für die Entwicklung des Marktes von Wernberg-Köblitz prägend sind: Bereich Nothafft (Nähe Eingang zur Sakristei der St. Anna-Kirche) Dieser Bereich wird mit dem Nothafft-Torbogen und einem zugbrückenähnlichem Steg nach dem Vorschlag des Künstlers Engelbert Süß aus Pfreimd ausgeführt. Der ca. 4,50m hohe gotische fragmentierte Bogen mit der anschließenden ca. 8m langen Holzbrücke symbolisiert den Eingangsbereich der Burg Wernberg. Der gotische Bogen wird aus gebeiztem Edelstahl, der Bohlenbelag auf der Brücke in Eichenholz errichtet. Das anschließende Becken ist zweimal abgestuft, sodass das Wasser durch ein Schott in das nächste Becken frei fliesen kann. An dem abgesetzten Becken sind zwei u-förmige Sitzgelegenheiten, ebenfalls aus Eichenholz, vorgesehen. Die Wasserbecken werden immer wieder seitlich beleuchtet. Der Wasserlauf beginnt am Torbogen und läuft an der Brücke entlang. Ein Teil des Wassers fällt entlang der Holzbrücke auf ca. 6m Länge seitlich über die Beckenkante und unterspült den Bereich der Holzbrücke. Bereich Speichenrad / Industrierad Aus der Idee das Mühlenzeitalter im zweiten Becken mit einem liegenden Mühlstein zu symbolisieren entstand das Modell des Künstlers Engelbert Süß. Das Modell basiert darauf, das Element Industrierad aus dem Wappen von Wernberg-Köblitz zu spiegeln und somit zu einem ganzen Speichenrad zu vervollständigen. Auf dem Rad werden auf Anregung aus dem Marktgemein- derat die früheren, vor der Gebietsreform selbstständigen Gemeindeteile Wernberg, Oberköblitz, Neunaigen, Saltendorf, Glaubendorf, Woppenhof, Deindorf und Losau genannt oder symbolisiert. Die Darstellung dieser ehemaligen Gemeindeteile wird derzeit durch den Künstler Engelbert Süß erarbeitet. Das Rad wird auf einen Granitblock aufgesetzt, ist drehbar gelagert und kann auch per Hand gedreht werden. In der Radnabe kann auf Wunsch ein Wasserqualler zugeschaltet werden, sodass das Rad und der Granitblock mit Wasser umspült werden. Bereich Flachglas-Becken Dieses dritte Becken soll die für die Entwicklung des Marktes prägende Ansiedlung der Glasindustrie und der weiterverarbeitenden Glashandwerksbetriebe darstellen. Es werden zwei Glasblöcke mit ca. 1,20 m und 1,90 m Breite über und vor das Wasserbecken mit integriert. Die vorgelagerten Glasblöcke werden als Bodenintarsie flächenbündig mit der Pflasterfläche gebaut. Die Glasblöcke bestehen aus einzelnen dicken Glasscheiben, die in unterschiedlicher Höhe und Länge zu einem Glasblock aneinandergereiht werden. Die einzelnen Glasblöcke werden mit Strahlern unterleuchtet, so dass ein diffuses Licht entsteht. Innerhalb des Wasserbeckens werden kleine Wasserdüsen nebeneinander eingebaut, die auf Wunsch einen niedrigen Wasserschleier über den Wasserbecken erzeugen. Die Flachglas Wernberg GmbH beteiligt sich an diesem Becken mit Materialkosten im Wert von 15.000 . 12 FEBRUAR 2010 AUS DEM MARKTGEMEINDERAT Conrad-Brunnen Den Abschluss der Wasserspur bildet dann der von der Firma Conrad gespendete Flachbrunnen, der vom Künstler Walter Giers entworfen worden ist. Der Brunnen gliedert sich in ein ca. 8 m langes paralleles Wasserbecken an deren Seitenflächen mehrere Strahler eingebaut werden, die wiederum so geschalten werden können, dass eine Lichtwelle erzeugt wird. Das Wasserbecken mündet in ein kreisrundes Wasserbecken mit 3,50 m Durchmesser. In diesem Wasserbecken werden mehrere Wasserdüsen eingebaut, die auf Wunsch bis zu 1,50 m hohe Wasserfontainen erzeugen können. Das Becken ist von einem 50 cm breiten Granitbord eingefasst. Sitzmöglichkeiten/Beckenhöhen Entlang der ca. 60 m langen Zeitreise werden immer wieder Sitzgelegenheiten in Form von Granitblockstufen, Holzbohlen oder Stahlsitzbänke angeboten. Zwischen den einzelnen Becken sind entweder 2 m breite stufenlose Durchgänge geplant, die ein leichtes Überqueren der Zeitreise ermöglichen. Zusätzlich werden aber noch weitere Überquerungsmöglichkeiten eingebaut mal in Form der Zugbrücke im Bereich des Nothafft-Brunnen und mal in Form einer Furt beim Conrad-Brunnen. Die Wasserbecken werden mit einer Teichfolie abgedichtet und an den Außenseiten teilweise mit gesägtem Granit- stein und teilweise mit Granitkrustenplatten verblendet. Die Innenseite wird ebenfalls mit Granitstein ausgekleidet. Die Graniteinfassungen der Wasserbecken haben unterschiedliche Höhen von 0 bis 45 cm, so dass die Wasserfläche an manchen stellen flächenbündig mit der Marktplatzoberfläche ist und so vor allem für Kinder erlebbar wird. Die Wassertiefen bewegen sich zwischen meist zwischen 5 bis 25 cm und sind begehbar. Wassertechnik Die Wasserspur wird mit zwei Wasserkreisläufen gespeist: Der Kreislauf 1 für den Bereich Nothafft und der Kreislauf 2 für den Bereich Speichenrad Flachglas Conrad. Zwischen den einzelnen Becken werden direkte Verbindungsleitungen hergestellt durch die das Wasser frei ohne weitere Pumpen nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren fließen kann. Die Speisung der Wasserbecken Speichenrad, Flachglas und Conrad erfolgt aber auch über Attraktions-pumpen sofern diese aktiviert werden. Die verschiedenen Wasserattraktionen können beliebig lange und beliebig oft mal gleichzeitig, mal abwechselnd oder auch mal gar nicht eingeschaltet werden. Die Zeiten wann welche Attraktionen aktiviert werden ist abhängig von der Tages- und Jahreszeit noch festzulegen und kann jederzeit auch verändert werden. Der Marktgemeinderat hat beschlossen mit der E.ON Bayern AG einen Netznutzungsvertrag abzuschließen, in dem die Nutzung des E.ON-Netzes für die Stromversorgung geregelt wird. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Netznutzer (neben der E.ON AG selbst) sicherzustellen. an der Anschlussstelle Wernberg-Ost (BAB A 6) einen zusätzlichen Pendlerparkplatz auf den dort bereits dem Markt gehörenden Grundstücken zu errichten. Auf diesem sollen ca. 15 20 Stellplätze befestigt werden. Die Errichtung dieses Pendlerparkplatzes wird zur Hälfte mit Zuwendungen des Freistaates Bayern unterstützt. die Mehrkosten für den Neubau der Kinderkrippe St. Anna zu genehmigen. Die zunächst angenommene Bausumme von 350.000 für den Neubau der Kinderkrippe hat sich durch zusätzliche Brandschutzauflagen, durch die Einbaumöbel für Küche und Waschen & Wickeln sowie durch Zusatzinvestitionen im Bestand (z.B. Müllplatz usw.) auf nunmehr 436.000 erhöht. Die Mehrkosten wurden genehmigt, da darin in Großteil an Kosten enthalten ist, der ansonsten über den jährlichen Investitionsbedarf finanziert werden hätte müssen. sich an den Kosten für die Sanierung der St.Vitus-Kirche in Neunaigen und der St. JohannBaptist-Kirche in Woppenhof finanziell zu beteiligen. Die Kirchenstiftung Neunaigen erhält für die Sanierung der Friedhofs/Kirchmauer einen Zuschuss in Höhe von 5.688 . Die Kirchenstiftung Woppenhof erhält für die Kirchensanierung und das Leichenhaus mit Friedhofsmauer einen Zuschuss in Höhe von 21.753 . die beiden Anwesen Kirschweg 9 und 11 an die Kläranlage Wernberg-Köblitz anzuschließen. An den Baukosten für den hierzu erforderlichen Anschlusskanal beteiligen sich die beiden Anwesen über deren Herstellungsbeitrag hinaus mit der Hälfte der Kosten. Dafür können beide Anwesen den Zuschuss des Freistaats Bayern abrufen, der für Kleinkläranlagen gewährt wird. Mit den Bauarbeiten wurde die Firma Rebl Tiefbau GmbH in Wernberg-Köblitz beauftragt. Die Bauausführung ist für Sommer 2010 geplant. 13 FEBRUAR 2010 AUS DER VERWALTUNG Zahlen, Daten & Fakten zu Wernberg-Köblitz in 2009 Gerade zum Jahreswechsel wurde wieder in vielen Medien über die demographische Entwicklung und den damit einhergehenden Bevölkerungsschwund berichtet. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie über die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten aus WernbergKöblitz zum vergangenen Jahr zu informieren. Mit Hilfe der unten stehenden Grafik können Sie die Einwohnerentwicklung seit dem Jahr 2000 verfolgen. Während die Zahl der Einwohner bis zum Jahr 2003 auf 6.253 konstant gestiegen ist, zeigt die Tendenz seither eine rückläufige Entwicklung. Bis zum 31. Dezember 2009 ging die Bevölkerungszahl in unserer Gemeinde auf 6.101 Personen zurück und lag damit erstmals wieder unter dem Wert aus dem Jahr 2000. Für den einen oder anderen interessant dürfte auch die nachstehende Grafik über die Altersstruktur in unserer Gemeinde sein. Die älteste Bürgerin des Marktes lebt im Senioren- und Pflegeheim am Sand und ist 97 Jahre alt. Erwähnenswert zu den vorstehenden Einwohnerzahlen ist noch die Zahl der 79 bei uns lebenden Ausländer, die in Wernberg-Köblitz sehr freundlich und entgegenkommend aufgenommen worden sind. Herzlichen Dank auch für dieses schöne Miteinander (welches leider nicht überall selbstverständlich ist). Von diesen 79 kommen 59 aus den verschiedenen EUMitgliedstaaten. Im Standesamtsbezirk Wernberg-Köblitz gaben sich im vergangen Jahr 2009 insgesamt 139 Brautpaare das JA-Wort. 30 davon leben in Wernberg-Köblitz selbst. Auch die im Rathaus eingerichtete Kfz-Zulassung wird nach wie vor sehr rege angenommen. 567 Fahrzeuge wurden dort im vergangenen Jahr abgemeldet. 91 Personen davon machten von dieser Möglichkeit außerhalb unseres Landkreises Gebrauch. Nach wie vor erfreulich sind die Daten der Beschäftigungssituation. Insgesamt waren im Gemeindegebiet im vergangenem Jahr 2.997 Personen beschäftigt. Davon leben 1.997 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Wernberg-Köblitz. Ursache dafür ist auch in Wernberg-Köblitz die Tatsache, dass die Geburtenzahlen in den letzten Jahren deutlich unter den Zahlen der Sterbefälle liegt. Diese bedauerliche, gleichermaßen aber landesweite Entwicklung setzte sich auch im vergangenen Jahr fort. Lagen beispielsweise die Geburtenzahlen bis zum Jahr 2000 noch durchschnittlich bei knapp 70 jährlich, gingen diese bis 2006 auf rund 50 zurück. Seit 2007 sind nur mehr zwischen 30 40 Geburten jährlich zu verzeichnen. In etwa in gleichem Umfang stiegen die Sterbefälle an. Deutlich sichtbar ist die auseinanderfallende Schere zwischen den Geburten und Sterbefällen in den letzten Jahren. Damit beträgt die Differenz zwischen den Geburten und den Sterbefällen durchschnittlich rund 30 Personen. Die nachstehende Graphik zeigt die Entwicklung der letzten Jahre. Während die Zahl der Auspendler seit 1994 nahezu konstant ist, haben die Einpendler von rund 900 in 1997 auf mittlerweile 2.137 deutlich zugenommen. Im nahezu gleichen Umfang ist die Zahl der insgesamt Beschäftigten von ca. 1.700 auf nunmehr knapp 3.000 gestiegen. Abschließend noch ein paar Zahlen zur Arbeitslosensituation. Insgesamt gab es in Wernberg-Köblitz im vergangenen Jahr (Stand: September 2009) 102 Arbeitslose. Besonders ärgerlich daran ist, dass immerhin ca. 15 % davon Jugendliche zwischen 15 24 Jahren betroffen waren! 14 FEBRUAR 2010 AUS DER VERWALTUNG Steuer- und sonstige Zahlungstermine beachten! Grundsteuer A und B Der Markt Wernberg-Köblitz weist darauf hin, dass die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) und B sofern keine geänderten Bescheide erlassen wurden in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten ist, ohne dass hierzu neue Grundsteuerbescheide erlassen werden. Die jeweiligen Beträge und deren Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bzw. 01.07.) entnehmen Sie bitte den bisherigen, weiterhin gültigen Bescheiden. Sofern Einzugsermächtigungen erteilt wurden, wird die Steuer durch den Markt Wernberg-Köblitz rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, wird um Überweisung des entsprechenden Betrages auf eines der Konten des Marktes Wernberg-Köblitz gebeten. Gewerbesteuer Auch für die Gewerbesteuer gilt der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2010 als Zahlungstermin. Bitte entnehmen Sie auch hierzu die fälligen Beträge aus Ihren gültigen Gewerbesteuerbescheiden. Hundesteuer Die Hundesteuer wird zum 8. März 2010 zur Zahlung fällig. Die Hundehalter werden hierzu in den nächsten Tagen (soweit noch nicht geschehen) Ihren Steuerbescheid erhalten. Die Steuer beträgt pro Hund und Jahr 36,00 ; in Einöden und Weilern ermäßigt sich dieser Betrag auf 21,00 . Bitte denken Sie daran, Ihren Hund im Rathaus an- oder abzumelden, wenn sich irgendwelche Änderungen ergeben. Kleineinleiterabgabe Für diejenigen Anwesen, die noch nicht an eine gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind und auch die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Kleineinleiterabgabe zu errichten. Der Markt hebt diese Abgabe von den betroffenen Anwesen ein und leitet diese dann über das Landratsamt Schwandorf an den Freistaat Bayern weiter. Die betroffenen Anwesen werden in den nächsten Tagen soweit noch nicht geschehen - die entsprechenden Abgabebescheide erhalten. Die Kleineinleiterabgabe wird dann zum 8. März 2010 zur Zahlung fällig. Die Abgabe beträgt 17,90 /Einwohner und Jahr. Kanalherstellungsbeiträge Feistelberg Der Ortsteil Feistelberg wurde im vergangenen Jahr an die gemeindliche Entwässerungsanlage angeschlossen. Auf den satzungsmäßigen Herstellungsbeitrag wurde bereits eine 1. Vorauszahlung erhoben. Im März dieses Jahres wird nun die 2. Rate erhoben, bevor dann im Herbst (Oktober/November) die Schlussabrechnung des letzten Restbetrages erfolgt. Den noch auf Sie zukommenden Beitrag können Sie aus dem Vorauszahlungsbescheid entnehmen. Ausbaubeitrag für die Nürnberger Straße in Unterköblitz Für die Erneuerung/Verbesserung der Nürnberger Straße in Unterköblitz wird ebenfalls im April dieses Jahres der Straßenausbaubeitrag endgültig abgerechnet. Die im August/September 2008 geleistete Vorauszahlung wird auf den endgültigen Betrag angerechnet. 2. Vorauszahlung auf den Ausbaubeitrag für die Nürnberger Straße & Marktplatz im Ortsteil Wernberg Für die Erneuerung/Sanierung der Nürnberger Straße und des Marktplatzes im Ortsteil Wernberg wird Ende März die 2. Rate des Ausbaubeitrages fällig. Die 2. Rate entspricht im Wesentlichen dem Betrag der 1. Rate. Hierzu erhalten Sie aber spätestens im Februar einen entsprechenden Vorauszahlungsbescheid. Die endgültige Abrechnung des Restbetrages ist dann für 2011 vorgesehen. 15 FEBRUAR 2010 AUS DER VERWALTUNG Personelle Veränderungen im Rathaus Kurt Reiner, Ludwig Weiß und Renate Amann verabschiedet Jeder Jahreswechsel ist zwangsläufig immer wieder geprägt von vielerlei Veränderungen bzw. Neuerungen. Auch im Rathaus in Wernberg-Köblitz hat sich zum 1. Januar 2010 einiges geändert: Durch das Ausscheiden des bisherigen Sachbearbeiters Thorsten Eckert übernahm dessen Aufgabenbereich mit Ausnahme des Zweckverbandes Neunaigen Kemnath die Beschäftigte Christine Kreis. Frau Kreis ist ein Eigengewächs des Marktes, die von 2005 2008 beim Markt Wernberg-Köblitz ausgebildet wurde und nun ihr eigenes Betätigungsfeld erhalten hat. Um die Belange des Zweckverband Neunaigen Kemnath kümmert sich seit 1. Januar 2010 Kämmerer Bernhard Praschel. Der Leiter des Ordnungsamts, Helmuth Lorenz, fungiert seit 1. Januar 2010 als Stellvertreter des Geschäftsleiters Peter Hartl. Renate Amann und Ludwig Weiß verabschiedet Nicht mehr im Dienst des Marktes ist seit 1. Januar 2010 auch Renate Amann. Sie war seit 1991 als Reinigungskraft im gemeindlichen Hallenbad tätig und befindet sich seit 1. Januar im wohlverdienten Ruhestand. Auch Ludwig Weiß, der im vergangenen September erst seinen 85. Geburtstag feiern konnte und seit 1989 Winterdienst- und Kehrtätigkeiten auf öffentlichen Flächen für den Markt ausführte, hat seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. 1. Bürgermeister Georg Butz würdigte beide und dankte ihnen für ihren Einsatz für den Markt Wernberg-Köblitz. Als Zeichen der Dankbarkeit überreichte er beiden eine Dankurkunde. Für den Personalrat überreichte Vorsitzender Georg Zwack ein kleines Präsent und wünschte beiden alles Gute. Geschäftsleiter Kurt Reiner in den Ruhestand verabschiedet 1. Bürgermeister Georg Butz hat mit Wirkung vom 31. Januar 2010 seinen langjährigen Geschäftsleiter Kurt Reiner in den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. Kurt Reiner war seit 1. November 1972 für Wernberg-Köblitz tätig und hat in dieser Zeit maßgeblichen Anteil an der Aufwärtsentwicklung des Marktes gehabt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde blickte Bürgermeister Georg Butz auf den beruflichen Werdegang von Kurt Reiner zurück, der am 1. September 1963 seine berufliche Laufbahn bei der Stadt Weiden, dort vorwiegend im Ordnungsamt, begann. Nach seinem Wechsel zur damals noch eigenständigen Gemeinde Oberköblitz stand in der Gemeindegebietsreform von 1972 1978 die wohl größte Herausforderung für den damals noch neuen Geschäftsleiter bevor. Seit 1. Januar 1974 war er Geschäftsleiter des neu gebildeten Marktes Wernberg-Köblitz. 1988 konnte Kurt Reiner sein 25jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst feiern. Seit 1. Mai 2006 befand er sich auf eigenen Wunsch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Mit seinem 65. Geburtstag und den damit verbundenen Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze trat Kurt Reiner zum 1. Februar 2010 in den Ruhestand. 1. Bürgermeister Georg Butz überreichte ihm hierzu seine Entlassungsurkunde und dankte ihm im Kreise seiner früheren Kolleginnen und Kollegen für seine Dienste zum Wohle des Marktes und seiner Bürgerinnen und Bürger. Für das Personal dankte ihm Personalratsvorsitzender Georg Zwack für die langjährige gute Zusammenarbeit. 16 FEBRUAR 2010 MÜLLKALENDER Nachstehend informieren wir Sie über die Abfuhrtermine für die Restmülltonne, die Papiertonne, die Wertstoffsäcke sowie die ordnungsgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten von Grüngut und anderen Abfällen (z.B. Sperrmüll, Problemmüll usw.). Bitte nehmen Sie die angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten war und schonen Sie damit unsere Umwelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 01.03.,15.03.,27.03., 12.04.2010 08.03.,22.03.,06.04., 19.04.2010 16.03.,13.04.2010 17.03.,14.04.2010 12.03.,10.04.2010 26.03.,23.04.2010 01.03.,27.03., 26.04.2010 02.03.,29.03., 27.04.2010 Sollte Ihre Mülltonne einmal überfüllt sein, können Sie gerne weitere Müllsäcke beim Markt Wernberg-Köblitz für 4,00 /Stück erwerben! Recyclinghof Wernberg-Köblitz Der Recyclinghof dienst als Serviceeinrichtung zur kostenlosen Entsorgung von zahlreichen Materialien wie Sperrmüll, Schrott, recycelbarer Bauschutt, Kork, Altfett, Fenster- und Flachglas. Im Recyclinghof Wernberg-Köblitz gelten folgende Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr und Samstag 08.00 - 12.00 Uhr Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit ist jedoch die Anlieferung nur in Kleinmengen bis maximal 0,5 Kubikmeter pro Anlieferungstag möglich. Größere Mengen (z.B. Haushaltsauflösungen) het der Abfallerzeuger selbst oder über private Unternehmen auf eigene Kosten zu entsorgen. Ihre Ansprechpartner für den Recyclinghof Wernberg-Köblitz: Herr Reinhard Rädel Neunaigener Straße 46 92533 Wernberg-Köblitz Tel. (0 96 04) 22 17 Vertreter: Herr Johann Ziegler Paul-Schiedt-Straße 25 92533 Wernberg-Köblitz Tel. (0 96 04) 36 63 Grüngutannahme Zur Beseitigung von Gartenabfällen usw. steht am gemeindlichen Recyclinghof eine Grüngutannahme zur Verfügung. Die Anlieferung ist kostenpflichtig. Anlieferzeiten: Dienstag, 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Samstag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Alternativ kann die Anlieferung auch an die Grüngutannahmestelle erfolgen. Martin Kiener Kötschdorf 9 92533 Wernberg-Köblitz Tel.: 09604/746 Fax: 09604/1794 Anlieferzeiten: Samstag, 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Wir bitten um Ihr Verständnis, dass widerrechtliche Entsorgung von Gartenabfällen uns sonstigen Gegenständen zur Anzeige gebracht werden! 17 FEBRUAR 2010 STEUERTIPP Steuerliche Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 1) Erhöhung Kindergeld um 20 /Monat ab 2010 2) Erhöhung Kinderfreibetrag auf 7.008 ab 2010 3) Wahlrecht: selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis 410 Anschaffungskosten: Sofortabschreibung oder Verteilung auf 5 Jahre (GWG-Sammelposten), wenn ab 1.1.2010 Anschaffung erfolgt. Einheitliche Ausübung des Wahlrechts. 4) Ermäßigter USt-Satz von 7 % für Übernachtungen ab 1.1.2010 (bisher 19 %) 18 FEBRUAR 2010 RECHTSTIPP 19 FEBRUAR 2010 VEREINE Tolles Programm für Senioren Ausflüge, Vorträge und Geselligkeit stehen im Mittelpunkt Die beiden Seniorenbeauftragten des Marktes Wernberg-Köblitz, Elfriede Zenger und Rita Meiler haben auch für heuer wieder ein attraktives und abwechslungsreiches Programm für alle Senioren auf die Beine gestellt. Das Programm spricht ganz bewusst die gesamte Bevölkerung des Marktes an, auch wenn es federführend von den Pfarreien Oberköblitz und Wernberg getragen wird. Auch diejenigen, die nicht gut zu Fuß sind, brauchen nicht zu Hause zu bleiben. Mit einem Fahrdienst können diese von und zu den Veranstaltungen gebracht werden. Organisiert wird dieser Fahrdienst durch die beiden Seniorenbeauftragten Elfriede Zenger für die Oberköblitzer (Tel.-Nr. 09604/1247) und Rita Meiller für die Wernberger (Tel.-Nr. 09604/3240). Nachstehend ein Auszug aus dem Programm für das 1. Halbjahr: Programm St. Josef Programm St. Anna 18. Februar Einkaufsbummel in Weiden Seniorennachmittag im Pfarrheim 4. März 14:30 Uhr Tonbild von Pfarrer Norbert Demleitner zur Fastenzeit mit Kreuzweg Pfarrheim St. Josef 10. Februar 14:30 Uhr 10. März 14:30 Uhr 16. März Einkehrtag Johannisthal Vortrag von Frau Margraf über Hildegard von Bingen (Seniorennachmittag im Pfarrheim) 8. April 15:00 Uhr Vortrag von Martha Berr über Erfahrungen mit Kindern und Enkeln als Oma und Opa Pfarrheim St. Josef 14. April 13:45 Uhr Fahrt nach Stettkirchen: Wallfahrtskirchen bei Hohenburg 14. Mai Fahrt nach Altötting 1. Mai 10:00 Uhr Treffen im Pfarrheim St. Josef mit Weißwurstfrühstück, Kaffee und Kuchen 9. Juni 13:45 Uhr Fahrt nach Pielenhofen (Klosterkirche) mit Besichtigung der Schokoladenfabrik Seidl Confiserie Fabrikverkauf in Laaber 6. Mai 15:00 Uhr Vortrag von Theresia Pirner Wer nicht Wurzeln hat, wächst in keine Zukunft, Pfarrheim St. Josef 14. Juli 13:45 Uhr Fahrt zur Wallfahrtskirche Ast bei Waldmünchen mit Einkehr im Landgasthof Deutsches Eck, Steinlohe 20. Mai Wallfahrt mit Pfarrer Norbert Demleitner zum Maria-Hilf-Berg in Amberg 10. Juni 15:00 Uhr Sonntagsdichter zur Sommerzeit (Maria Hirsch) 17. Juni Wallfahrt nach Erbendorf und Besuch der Priestergruft (Ruhestätte von Pfarrer Konrad Bösl) 1. Juli 15:00 Uhr Gedächtnistraining mit Theres Luber 15. Juli Wallfahrt nach Moosbach (Besichtigung der Wieskirche mit Brotzeit) Wernberg-Köblitz AKTUELL - IMPRESSUM Herausgeber: Markt Wernberg-Köblitz Verantwortlich: Peter Hartl Redaktion: Markt Wernberg-Köblitz Anschrift der Redaktion: Nürberger Straße 124, 92533 Wernberg-Köblitz Tel. (0 96 04) 92 11-29 eMail: [email protected] Gestaltung, Satz und Anzeigen: Text und Fotografie: Werbeagentur Knott, Lindenweg 10, 92552 Teunz Ansprechpartner: Knott Mirco, Tel. (0 96 71) 91 85 23 www.knott-werbung.de eMail [email protected] Markt Wernberg-Köblitz und Werbeagentur Knott c 2010 | Alle Rechte vorbehalten Das nächste Heft erscheint voraussichtlich am 26. März 2010 20 FEBRUAR 2010 VEREINE Kirwaverein spendet Erlös für Kindergarten St. Josef Wie auch in den Jahren zuvor spendet der Kirwaverein Wernberg einen Teil des Erlöses aus der Kirwa für örtliche Vereine, Organisationen oder Einrichtungen. Heuer kam der Kindergarten St.Josef in Unterköblitz in den Genuss der Geldspende in Höhe von 200 . Die Freude war groß als eine Abordnung unseres Kirwavereins am Montag, 16.11.2009 mit der Geldspende im Kindergarten St.Josef auftauchte. Nach dem Foto mit der Vereinsabordnung gewährte Kindergartenleiterin Eva Weidner einen Einblick in die verschiedenen Projekte und den Tagesablauf des Kindergartens. Wichtig für alle Vereinsvorstände: Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beschlossen Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Pflichten als Vorstand verursachen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Mit dem neu eingefügten § 31 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sollen all diejenigen Vereinsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit eine Vergütung von maximal 500 pro Jahr erhalten, vor Haftungsrisiken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Vereinsvorstand geschützt werden. Die Haftungsprivilegierung bezieht sich dabei sowohl auf die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein als auch gegenüber den Vereinsmitgliedern. Zusätzlich hat der ehrenamtlich tätige Vereinsvorstand nach der neuen Rechtslage Anspruch darauf, dass ihn sein Verein von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt, wenn diese auf einem nur fahrlässigen Fehlverhalten des Vorstandes beruhen. Die Neuregelung soll die Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände auf ein zumutbares Maß beschränken und so zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements insgesamt beitragen. Die Gesetzesänderung ist am 3. Oktober 2009 in Kraft getreten. 21 FEBRUAR 2009 FIRMEN & UNTERNEHMEN Zukunftspreis des Landkreises Schwandorf in der Kategorie Wirtschaft Der Verein Partner für den Landkreis Schwandorf vergibt ab dem Jahr 2010 alle zwei Jahre einen Zukunftspreis. Dieser Preis wird für herausragende Leistungen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung und Umwelt vergeben. Dadurch sollen Leistungen, die den Landkreis in den genannten Kategorien auf eine besondere Weise bereichern und voranbringen, anerkannt und gewürdigt werden. Außerdem soll dadurch das Bewusstsein für die eigene Region und die Motivation aller Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen an der Entwicklung des Landkreises aktiv mitzuarbeiten, gestärkt werden. Im Jahr 2010 wird der Preis erstmals in der Kategorie Wirtschaft vergeben. Wichtigstes Kriterium für die Verleihung des ersten Zukunftspreises in dieser Kategorie ist eine herausragende Leistung, die eine positive Wirkung auf die Entwicklung und die Zukunftsperspektive des Landkreises Schwandorf hat. Dies könnte beispielsweise eine besondere unternehmerische Innovation ein Produkt, ein Verfahren, eine neuartige Dienstleistung, eine Erfindung oder auch eine herausragende Masterarbeit oder Dissertation sein, deren Wirkung sich als Impuls für die positive Entwicklung eines Unternehmens, Geschäftsbereiches oder einer Branche niederschlägt. Gedacht ist aber nicht unbedingt nur an technische Innovationen, sondern an alle möglichen Bereiche, die die Wirtschaft des Landkreises nachhaltig fördern können. Preisträger können natürliche und juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Institutionen usw.) sein, die ihren Sitz im Landkreis Schwandorf haben. Der Zukunftspreis in der Kategorie Wirtschaft soll insbesondere die mittelständischen Unternehmen in Industrie, Dienstleistung und Handwerk im Landkreis ansprechen. Weitere Informationen zum Zukunftspreis erhalten Sie auch im Internet unter www.zukunftspreis-landkreisschwandorf.de oder von Herrn Christian Meyer im Landratsamt Schwandorf unter der Telefon-Nr. 09431/471337. Eigenbewerbungen oder Nominierungsvorschläge sind bis spätestens 19. März 2010 an das Landratsamt Schwandorf, Partner für den Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf zu richten (FaxNr. 09431/471-100). Nominierungsformulare erhalten Sie über die genannte Internetadresse oder im Rathaus Wernberg-Köblitz. Zukunft der Logistik Fachkongress Logistik am Plus der Oberpfalz in Wernberg-Köblitz am 17. März 2010 Am 17. März 2010 findet im Tagungsgebäude der Burg Wernberg der 1. Logistik-Kongresses des Plus der Oberpfalz statt. Das Plus der Oberpfalz ist ein Zusammenschluss von ca. 10 rund um das neue Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald liegenden Kommunen (Stadt Weiden i.d.Opf., Stadt Nabburg, Stadt Pfreimd, Stadt Vohenstrauß, Markt Wernberg-Köblitz, Markt Luhe-Wildenau, Markt Waidhaus, Gemeinde Schmidgaden, Gemeinde Guteneck, Gemeinde Leuchtenberg, Stadt Schnaittenbach, usw). Das Ziel dieses Zusammenschlusses ist die effektive, gemeinsame Vermarktung des Wirtschaftsstandortes am neuen Autobahnkreuz. Dieser Logistikkongress wird ganz unter dem Motto von Deutschlands wichtigster Zukunftsforscher Matthias Horx: Wandel ist nicht sinnlose Beschleunigung, sondern ein zunehmendes Gestaltungs-Bewusstsein über die Welt stehen. Wir werden Fragen stellen und renommierte Referenten aus Wirtschaft, Forschung und Politik werden Antworten bieten, wie die Logistikbranche der Zukunft aussehen könnte. Nach einer Einführung durch Frau Staatsministerin Emilia Müller und der Darstellung grundlegender Zukunftstrends durch Herrn Dr. Heiko von der Gracht vom Supply Chain Management Institute der European Business School in Frankfurt, wird sich die Veranstaltung in Fachforen drei zentralen Zukunftsthemen widmen: Innovationen, Standorte und Nachhaltigkeit. Wie wird der Einsatz innovativer IT-Lösungen die Logistik verändern, welche Standorte werden sich in Zukunft entwickeln und welche Rolle werden soziales Engagement sowie Umweltund Klimaschutz für die Bindung von Kunden spielen? Veranstalter des Fachkongresses ist, in Kooperation mit der Bundesvereinigung Logistik (BVL), dem Netzwerk für Innovative Logistik (NIL) und dem IT-Speicher Regensburg, der Verein Plus der Oberpfalz. Weitere Infos dazu erhalten Sie unter www.oberpfalz-plus.de 22 FEBRUAR 2010 FREIZEITTIPP Eltern-Kind-Kurs zur Wassergewöhnung Auch in diesem Frühjahr gibt es im Hallenbad wieder einen Schwimmkurs für Vorschulkinder im Alter von ca. 5 bis 7 Jahren. Wie bereits im letzten Jahr haben die Eltern in diesem Kurs Gelegenheit, ihr Kind bei der Wasserbewältigung aktiv zu unterstützen. Unter fachkundiger Leitung üben jeweils ein Schwimmschüler und eine erwachsene Begleitperson gemeinsam. Dies kann ein Elternteil oder eine vertraute Person wie Opa, Oma, Tante usw. sein. 23 FEBRUAR 2010 GEBURTEN, JUBEL- UND GEBURTSTAGE, STERBEFÄLLE Wir gratulieren zur Geburt Familie Oksana und Sandro Blank zur Geburt ihres Sohnes Maxim Familie Sivana und Berthold Merter zur Geburt ihrer Tochter Lina Familie Daniela und Markus Hammerl zur Geburt ihrer Tochter Mia-Sophie Familie Rosemarie und Markus Riedl zur Geburt ihres Sohnes Vincent Familie Iris und Sandro Zeitler zur Geburt ihres Sohnes Felix Familie Bernadette und Anton Kick zur Geburt ihres Sohnes Tom Familie Petra und Christian Hägler zur Geburt ihres Sohnes Vinzent Familie Kathrin und Thomas Lammel zur Geburt ihres Sohnes Johannes Familie Sarah und Sebastian Kettler zur Geburt ihrer Zwillinge Vinzent und Luis Familie Monika und Michael Horoszak zur Geburt ihrer Tochter Mia-Zoe Herzlichen Glückwunsch und alles Gute ... ... zum 75 Geburtstag Herr Johann Ziegler aus Unterköblitz Frau Maria Vogl aus Wernberg Herr Horst Wohlleben aus Wernberg Herr Georg Bäuml aus Unterköblitz Frau Gertraude Brusky aus Wernberg Frau Magdalena Treml aus Wernberg Herr Horst Franke aus Unterköblitz Herr Johann Rauch aus Schwarzberg Herr Josef Stich aus Unterköblitz Herr Andreas Wiederer aus Wernberg Herr Georg Kumeth aus Saltendorf ... zum 80 Geburtstag Herr Kurt Heisig aus Unterköblitz Herr Johann Rösch aus Neunaigen Frau Hilda Straub aus Unterköblitz Frau Anna Richthammer aus Unterköblitz Herr Johann Lang aus Wernberg Herr Albert Schmauß aus Wernberg ... zur Goldenen Hochzeit ... zum 85 Geburtstag Frau Barbara Rauch aus Losau Herr Johann Jäger aus Kettnitzmühle Frau Frieda Mekelburg aus Unterköblitz Herr Andreas Winkelmann aus Saltendorf ... zum 90 Geburtstag Frau Irma Liebl aus Unterköblitz Frau Magdalena Tschulik aus Unterköblitz ... zum 91 Geburtstag Frau Anna Scheinost aus Unterköblitz ... zum 92 Geburtstag Frau Maria Schießl aus Unterköblitz ... zum 96 Geburtstag Frau Adelheid Kutzias aus Unterköblitz Frau Emma Heinz aus Unterköblitz Martha und Hubert Ibler aus Neunaigen Wir trauern um Frau Luise Schön aus Unterköblitz Frau Angela Schwager aus Unterköblitz Frau Barbara Bayer aus Saltendorf Herr Franz Hirmer aus Unterköblitz Frau Maria Wilfert aus Neunaigen Herr Robert Schmal aus Unterköblitz Herr Hans-Joachim Nopper aus Oberköblitz Frau Maria Hubinger aus Glaubendorf Herr Georg Schmerber aus Wernberg Herr Franz Steinsdörfer aus Unterköblitz