Wernberg-Köblitz aktuell, 02/2007 - Markt Wernberg
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Wernberg-Köblitz aktuell, 02/2007 - Markt Wernberg
Postwurfsendung an alle Haushalte Wernberg-Köblitz aktuell 02.07 Der Fotowettbewerb »Titelblatt« läuft. Ihre Einsendungen bis zum 31. Juli 2007 gehen in die Wertung. 02 FEBRUAR 20 07 TERMINE + VER ANSTALTUNGEN April 08.04 20.00 h Jugendheim Wernberg »Komödie im Dunkeln« Theaterverein Wernberg-Köblitz 17.04. »Altersgerechtes TagesMake-up sowie Fußpflege« Referentin: Agnes Thaller KDFB Oberköblitz 09.04 10.00 h Burg Wernberg Gottesdienst anschl. Ostereiersuchen für Kinder Pfarrgemeinderat Wernberg 20.04. 20.00 h TSV-Turnhalle 50 Jahre TSV DETAG Wernberg Kommers-Festabend Auftaktveranstaltung zum 50-Jährigen Vereinsjubiläum, Festabend mit Tanz (Sommerwind) 27. bis 29.04. 16. BURG-Wernberg-CUP 2007 Tischtennis-Turnier für geladene Vereine (Damen, Herren, Senioren, Jugend) 28.04. Abfahrt 08.00 h Marktplatz Pfarrwallfahrt nach Mallersdorf Pfarrgemeinderat Wernberg Einkaufsfahrt nach Murck Wachenroth und zu Adidas Siedlerbund W-K 30.04 17.00 h Festplatz Oberköblitz Maibaumaufstellen FF Oberköblitz Gottesdienst für verstorbene Mitglieder anschl. Frühschoppen Nachmittag: Maifest im Pfarrgarten KAB Wernberg, Pfarrgemeinderat Wernberg 05.05. 20.00 h TSV-Turnhalle Ü 30 1/2 PARTY TSV DETAG Fußballabteilung 20.05. Erstkommunion Pfarrei St. Anna 22.05. Halbtagesfahrt nach Hainsacker geführte Wanderung am Franziskusweg: »Schwester Sonne, Bruder Mond« mit Dipl. Theologin Gabriele Zinkl KDFB Oberköblitz 23.05. Abfahrt 18.00 h Marktplatz Radtour nach Woppenhof mit Maiandacht und Einkehr KAB Wernberg 30.06. bis 01.07. Fahrt zum ZDF Fernsehgarten mit Weinkellerei-Besichtigung in Schwabenheim Siedlerbund W-K 09.04 20.00 h Jugendheim Wernberg »Komödie im Dunkeln« Theaterverein Wernberg-Köblitz 14.04 20.00 h Jugendheim Wernberg »Komödie im Dunkeln« Theaterverein Wernberg-Köblitz 14.04. 20.00h Gasthaus Schlosser Saltendorf Preisschafkopf Wählergemeinschaft Saltendorf 1. Preis: 100 Euro 2. Preis: 50 Euro sowie weitere wertvolle Preise 14.04. Mai 01.05 Pfarrheim St. Anna 03.05 19.00 h Gasthof Sperl Kameradschaftstreffen SKK Wernberg-Köblitz 04.05. 19.30 h Gasthof Zehentbartl Ordentlicher Kreistag Tischtennis Kreis Schwandorf 05.05 03:00 h Abmarsch an der Kirche Fußwallfahrt nach Amberg Pfarrgemeinderat Wernberg 05.05 10.00 h Schulturnhallen 50 Jahre TSV DETAG Wernberg Turnen – Workshop Juni 23.06 Kleinfeldturnier FC Bayern Fan-Club, Wernberg WERNBERG-KÖBLITZ AKTUELL – IMPRESSUM Herausgeber: Markt Wernberg-Köblitz Verantwortlich: Peter Hartl Redaktion: Markt Wernberg-Köblitz Anschrift der Redaktion: Nürnberger Str. 124, 92533 Wernberg-Köblitz Tel. (0 96 04) 92 11-29 eMail [email protected] Gestaltung, Satz und Anzeigen: dq 180, Talstraße 27, 92533 Wernberg-Köblitz Ansprechpartner: Christian Göb Tel. (0 96 04) 93 29 46 eMail [email protected] © 2007 Text, Layout, Fotografie: Marktgemeinde Wernberg Köblitz und dq 180 Alle Rechte vorbehalten. Druck: Druckerei Spintler, 92637 Weiden Auflage: 3.000 Stück Das nächste Heft erscheint voraussichtlich am 25. Mai 2007 WICHTIGE RUFNUMMERN 03 APRIL 20 07 Immer griffbereit! Bei Krankheit, Unfall oder technischen Störungen ist schnelle Hilfe wichtig. Hier finden Sie die wichtigsten Telefonnummern und Adressen für den Markt Wernberg-Köblitz auf einer Seite zusammengefasst. N OT R U F- U N D H I LF E N U M M E R N Ä R ZT E TA F E L Notruf 1 10 Ärzte Polizeiinspektion Nabburg ( 0 94 33) 24 04-0 Dr. Bauer Wolfgang Feuerwehr / Rettungsleitstelle 1 12 Notfall-Bereitschaftsdienst (01 51) 12 10 56 07 Vohenstraußer Straße 19 ( 0 96 04) 13 08 Dr. Loelgen Hans-Jürgen 1 92 22 Talstraße 6 (in lebensbedrohlichen Fällen) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern ( 0 96 04) 90 97-0 Dr. Hübner Peter Markt Wernberg-Köblitz Ärztlicher Notfall- und Rettungsdienst ( 0 96 04) 35 26 Am Franzosengraben 12 ( 0 96 04) 27 27 Dr. Putz Franz Josef (0 18 0 5) 19 12 12 (in nicht lebensbedrohlichen Fällen) Neunaigener Straße 21 Zahnärzte Giftnotrufzentrale Nürnberg (09 11) 3 98-2451 Giftnotrufzentrale München (0 89) 19240 Talstraße 14 E.ON Strom (01 80) 2 19 20 91 Dr. Nickl Michael E.ON Gas (01 80) 2 19 20 81 Deutsche Telekom (Störungsdienst) (08 00) 3 30 20 00 ( 0 96 04) 17 17 Dr. Linsmaier Bernd ( 0 96 04) 25 65 Nürnberger Straße 119 Dr. Rügamer Richard und Manuela ( 0 96 04) 33 63 Am Franzosengraben 8 A POT H E K E N Wochenenddienst St. Anna Apotheke Nürnberger Straße 9 ( 0 96 04) 25 30 92533 Wernberg-Köblitz 12. Mai + 20. Mai Burg Apotheke Neunaigener Straße 21 05. Mai + 13. Mai ( 0 96 04) 32 57 92533 Wernberg-Köblitz 30. Juni St. Barbara Apotheke Freyung 12 21 . April + 29. April ( 0 96 06) 92 06-0 92536 Pfreimd 16. Juni + 24. Juni Altstadt Apotheke Leuchtenberger Straße 9 28. April + 06. Mai ( 0 96 06) 3 07 92536 Pfreimd 23. Juni + 01 . Juli Paracelsus Apotheke Regensburger Straße 17 14. April + 22. April ( 0 94 33) 24 11-0 92507 Nabburg 09. Juni + 17. Juni Sindersberger’sche Apotheke Georgenstraße 2 07. April + 15. April ( 0 94 33) 96 47 92507 Nabburg 02. Juni + 10. Juni Rathaus Apotheke Schwägerlstraße 6 19. Mai + 27. Mai ( 0 94 35) 7 11 92521 Schwarzenfeld St. Nikolaus Apotheke, Schwarzenfeld Neue Amberger Straße 16 08. April + 26. Mai ( 0 94 35) 22 44 92521 Schwarzenfeld 03. Juni Nikolaus Apotheke, Luhe-Wildenau Leuchtenberger Straße 2 14. April + 22. April ( 0 96 07) 92 26 62 92706 Luhe-Wildenau 09. Juni + 17. Juni 04 APRIL 20 07 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 05 Rathaus Wernberg-Köblitz: Ansprech- 18 Bevölkerungsentwicklung 18 Aus dem Fundamt partner – Öffnungszeiten – Erreichbarkeit 08 Abwasserentsorgungskonzept 18 Neue Kostensatzung 19 Einwandfreies Trinkwasser für den Markt Wernberg-Köblitz 09 Kleinkläranlage: Was muss ich beachten 19 Bausteinaktion – Hallenbad und wie erhalte ich einen Zuschuss ? 20 Vereinfachte Umlegung Saltendorf 10 Weitere Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 beantragt abgeschlossen 20 Erschließungsbeitragssatzung neu 10 Stärkung des Hauptschulstandorts 20 Einladung zur Bürgerversammlung Wernberg-Köblitz 11 Sanierung von Gemeindeverbindungs straßen beginnt 12 Kanalisation steht kurz bevor ! erlassen 21 Holz an Selbstwerber abzugeben 21 Änderung der Bebauungspläne 21 Beginn der Bauarbeiten für Regenrückhaltebecken »Au-Siedlung« 13 Welche Zahlungen kommen wann auf Sie zu ? 16 Geschwindigkeitsmessung – Kreisstraße 22 »Bürgerfest 07« 22 Judo Bezirksligaendkampf in Friedersdorf 16 Anbindung des Naab-Dükers an das 22 Ausflug nach Niederösterreich Wasserleitungsnetz 16 Gehwegerneuerungen im Ortsteil ANZEIGE Wernberg 03 Wichtige Rufnummern 17 Bauarbeiten am Marktplatz werden 02 Kalender 02 Impressum weitergeführt R ATHAUS SPEZIAL 05 APRIL 20 07 Verwaltungsleitung Erster Bürgermeister Georg Butz oder Vertreter im Amt Geschäftsleitung Peter Hartl 1…Hauptamt 2…Finanzverwaltung 3…Ordnungsamt 4…Bauamt 5…Bauhof Peter Hartl Bernhard Praschel Stefan Sölch Stefan Ott Josef Pröls SG10…Geschäftsleitung SG 20…Kämmerei SG 30…Standesamt SG 40…Tiefbauamt Bauhof Peter Hartl Bernhard Praschel Stefan Sölch Stefan Ott SG 11…Hauptamt SG 21… SG 31… SG 41…Hochbauamt Thorsten Eckert Beiträge/Liegenschaften Bürgerhilfe/Sozialamt Wolfgang Geitner Josef Prechtl Helmuth Lorenz SG 12…Zentrale Dienste Johann Beer Karin Schmid Edith Hampl Kläranlage Edith Wiederer Sicherheit und Ordnung Christine Kreis (Azubi) Stefanie Achhammer SG 42…Bauverwaltung SG 32…Öffentliche Wasserwerk SG 22…Steuern/Abgaben Friedrich Riedl Hausmeister- und Siegmund Klar Anita Rauch sonstige Dienste SG 23…Kasse Regina Bostelmann Kornelia Niebauer SG 24…Personalamt Roswitha Radlsteiner Unsere Verwaltungsorganisation Organigramm Rathaus Wernberg-Köblitz Ansprechpartner – Öffnungszeiten – Erreichbarkeit Um Ihnen einen umfassenden Einblick über die Organisationsstrukturen im Rathaus und die entsprechenden Ansprechpartner zu ermöglichen, haben wir die jeweiligen Abteilungen mit einem Auszug ihrer wichtigsten Themen und Aufgaben stichpunktartig zusammengestellt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die aufgelisteten Aufgaben nur einen kleinen Auszug aus dem Tätigkeitsfeld der jeweiligen Abteilungen darstellen. Sollten Sie spezielle Fragen haben, schauen Sie einfach bei uns vorbei. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wichtige Informationen rund um die Verwaltung finden Sie auch in unserem Internetportal unter www.wernberg-koeblitz.de Öffnungszeiten & Anschrift Unsere Öffnungszeiten: Mo - Do 08.00 Uhr - 11.30 Uhr 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Selbstverständlich sind wir auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Unsere Anschrift: Markt Wernberg-Köblitz Nürnberger Str. 124 92533 Wernberg-Köblitz Telefon Fax Webseite E-Mail (0 96 04) 92 11- 0 (0 96 04) 92 11- 5 0 www.wernberg-koeblitz.de [email protected] 06 APRIL 20 07 R ATHAUS SPEZIAL Bereich Ansprechpartner Aufgaben Geschäftsleitung Herr Peter Hartl [email protected] T 92 11-24 – Leitung der Geschäftsstelle – Sitzungsdienst für Beschlussorgane – Personalorganisation, Aus- und Fortbildung – Ehrungen, Schulung ehrenamtlich Tätiger – Ortsrecht – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Verwaltungsverfahren – Bauleitplanung, Raumordnung, Verkehrsplanung, Wasserrecht – Abfallrecht Hauptamt Herr Thorsten Eckert [email protected] T 92 11-29 – Schulangelegenheiten, Schülerbeförderung – Kindergärten, Jugendfürsorge – Kulturelle Angelegenheiten – Hallenbad, Spiel- und Sportplätze – Öffentlichkeitsarbeit, »Wernberg-Köblitz aktuell« – Zweckverband Neunaigen-Kemnath – TuI-Stelle (EDV, Kommunikation, Homepage, GIS, eGovernment, Systembetreuung) Vorzimmer Zentrale Dienste Frau Karin Schmid [email protected] – Vorzimmerdienst für Bürgermeister und Geschäftsleiter – Allgemeiner Schriftverkehr für Geschäftsleitung – Poststelle – Zentrale Beschaffungsstelle – Fundbüro – Sitzungsvor- und nachbereitung – Archiv- und Registraturwesen – Telefonvermittlung – Mitarbeit im Bauamt Frau Christine Kreis [email protected] Frau Stefanie Achhammer [email protected] T 92 11-0 Kämmerei Herr Bernhard Praschel [email protected] T 92 11-28 – Allgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft – Finanz- und Investitionsplanung – Haushaltwesen, Jahresrechnung – Versicherungsangelegenheiten – Beitrags- und Gebührenkalkulation – Vermögensführung, Einführung »Neues Kommunales Finanzwesen« (NKF) – Finanzwesen der Zweckverbände – Finanzausgleich, Finanzzuweisung Beiträge und Liegenschaften Herr Josef Pechtl [email protected] T 92 11-32 – Beitragserhebungen (z. B. Wasser/Kanal, Verbes serungs- und Ergänzungsbeiträge) – Liegenschaftsverwaltung – Miet- und Pachtverträge – Grundstücksverkehr (Erwerb, Verkauf, Tausch usw.) – Erschließungsbeiträge – Feuerwehrwesen – Energieversorgung Herr Johann Beer, [email protected] T 92 11-31 Frau Edith Hampl [email protected] T 92 11-38 Steuern und Abgaben Herr Siegmund Klar [email protected] T 92 11-26 – Steuerverwaltung – Veranlagung der Grund-/Gewerbesteuer – Wasser- und Abwasserabrechnungen – Sonstige öffentliche Abgaben – Hundesteuer – Kleineinleiterabgabe R ATHAUS SPEZIAL Bereich Ansprechpartner Aufgaben Kasse Frau Regina Bostelmann [email protected] T 92 11-27 – Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs – Verwaltung der Kassenmittel – Mahn- und Beitreibungswesen – Stundungen, Niederschlagungen, Erlass usw. – Tages- und Monatsabschlüsse – Spendenbescheinigungen – Verkauf von Müllsäcken Frau Kornelia Niebauer [email protected] T 92 11-37 07 APRIL 20 07 Personalamt Frau Roswitha Radlsteiner [email protected] T 92 11-39 – Personalangelegenheiten – Lohnabrechnungen – Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätiger – Reisekosten – Kommandantenentschädigungen – Schwerbehindertenabgabe Standesamt Herr Stefan Sölch [email protected] T 92 11-44 – Personenstandswesen -Geburten und Sterbefälle -Aufgebote und Eheschließungen -Kirchenaustritte -Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit / Volkszugehörigkeit – Nachlasssicherung Bürgerhilfe Sozialamt Herr Helmuth Lorenz [email protected] T 92 11-43 – Sozialwesen – Versicherungs- und Rentenangelegenheiten – Rundfunk- und Gebührenbefreiung – Friedhofs- und Bestattungswesen – Unfallanzeigen – Annahme von Anträgen »Sozialhilfe, Wohngeld usw.« Öffentliche Sicherheit und Ordnung Herr Friedrich Riedl [email protected] T 92 11-25 – Wahlamt – Hochwasserschutz – Pass-/Einwohnermeldeamt – Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Lohnsteuerkartenwesen – Gewerbeamt – Gaststättenrecht – Tourismus Frau Anita Rauch [email protected] T 92 11-35 Bauamt Herr Stefan Ott [email protected] T 92 11-30 Herr Wolfgang Geitner [email protected] T 92 11-33 Frau Edith Wiederer [email protected] T 92 11-34 – Straßenbau, Abwasserbeseitigung – Hoch- und Tiefbau – Stadt- und Ortsplanung – Gebäudemanagement – Natur- und Landschaftspflege – Denkmalschutz – Straßenbestandsverzeichnis – Straßen- und Wegerecht – Bauberatung – Bauleitplanung 08 APRIL 20 07 SPEZIAL Abwasserentsorgungskonzept für Vorzeitiger Baubeginn für Kleinkläranlagen Das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.Opf. stimmt zu Althergebrachte Kleinkläranlagen entsorgen das Abwasser von nur 5% der Einwohner, belasten aber die Gewässer deutlich mehr als alle kommunalen Kläranlagen zusammen. Daher schreibt die Abwasserverordnung die Nachrüstung aller Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe vor. Auf diese Nachrüstung kann u.a. verzichtet werden, wenn ein Anwesen spätestens in 5 Jahren an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wird. Der Freistaat Bayern fördert die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe nach der Förderrichtlinie für Zuwendungen für Kleinkläranlagen. Voraussetzung für diese Förderung ist aber, dass der Markt ein sog. »Abwasserentsorgungskonzept« erstellt, das verbindlich festlegt, welche Grundstücke in den nächsten fünf Jahren an die Entwässerungseinrichtung anschließen müssen bzw. bei welchen die vorhandenen Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen nachzurüsten sind. In Wernberg-Köblitz sind bereits die Ortsteile Wernberg, Oberköblitz, Unterköblitz, Neunaigen, Saltendorf, Damelsdorf, Glaubendorf, Rattenberg, Deindorf, Woppenhof, Schwarzberg und Kötschdorf an die Kanalisation oder die zentrale Kläranlage in Wernberg-Köblitz angeschlossen. Der Anschlussgrad beträgt also derzeit 94% aller Einwohner. Vorbehaltlich der endgültigen Bereitstellung der Haushaltsmittel werden in diesem Jahr die Ortsteil / Anwesen Reinigungsanforderungen Einzuhaltende Abwasserwerte CSB BSB 5 Friedersdorf 8 (Scharlhof) Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Gröbmühle 1 Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Losau 13 (Kühlohe) Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Waldfrieden 1 Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Schiltern 15 Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Schwarzberg 10 Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Kötschdorf 14 (Trad) Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Kötschdorf 17 (Zell) Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Ortsteil Unterköblitz – Kirschweg 9 und 11 – Bahnhofstr. 100 Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Ortsteil Wohlsbach – Wohlsbacher Weg 11 (Lindnerhof) Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Ortsteil Woppenhof – Johannesstr. 42 Klasse C 150 mg/l 40 mg/l Reinigungsklasse C – Anlagen mit Kohlenstoff-Elimination CSB – Chemischer Sauerstoffbedarf, zu ermitteln aus der qualifizierten Stichprobe BSB 5 – Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen, zu ermitteln aus der qualifizierten Stichprobe Ortsteile Schiltern und Losau angeschlossen. In den nächsten fünf Jahren ist der Anschluss der Ortsteile Friedersdorf, Maierhof, Oberndorf, Feistelberg und Diebrunn vorgesehen. Wenn bis in ca. 5 Jahren die genannten Ortsteile angeschlossen sind, wird der Anschlussgrad bei knapp 99% aller Einwohner liegen. Der Markt Wernberg-Köblitz hat im Abwasserentsorgungskonzept vom 22. November 2006 festgelegt, dass die in der Tabelle aufgeführten Ortsteile oder Anwesen dauerhaft nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden und damit für diese wasserrechtlich die Nachrüstung mit biologischen Reinigungsstufen erforderlich ist. Dieses Abwasserentsorgungskonzept wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.Opf. und dem Landratsamt Schwandorf abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt hat auch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für die Errichtung bzw. Nachrüstung von SPEZIAL 09 APRIL 20 07 den Markt Wernberg-Köblitz Kleinkläranlage: Was muss ich beachten und wie erhalte ich einen Zuschuss ? Kleinkläranlagen für die aufgeführten Ortsteile oder Anwesen erteilt. In diesem Zusammenhang hat das Wasserwirtschaftsamt auch die Anforderungen an den Ablauf der Kleinkläranlage bzw. an die Einleitungsstelle in das Gewässer sowie die von der Abwassereinleitungen der Kleinkläranlagen einzuhaltenden Anforderungswerte festgelegt. Alle Einzelanwesen müssen ihre Kleinkläranlagen den aufgeführten Anforderungen anpassen. Die Grundstückseigentümer sind deshalb aufgefordert, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten. Die Aufwendungen für die Errichtung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen können durch staatliche Zuwendungen nach den Richtlinien für »Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)« abgemildert werden. Diese Förderrichtlinien sind derzeit bis zum 31.12.2010 befristet. Die Zuwendung beträgt für ein 4Personen-Anwesen 1.500 Euro für die Kleinkläranlage und weitere 750 Euro, wenn die Dreikammer-Kläranlage nachgerüstet werden muss. Für jede weitere Person erhöht sich die Zuwendung um 250 Euro. Informationen und Anträge zum Förderverfahren finden Sie im Internet unter: www.rzkka.bayern.de Für den Zugang zum Internet-Portal RZKKA-Online benötigen Sie ein Passwort, das Sie in den nächsten Tagen vom Markt Wernberg-Köblitz erhalten. 1. Gutachten Zur Nachrüstung bzw. Förderung der Kleinkläranlage ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft erforderlich. Eine Liste der zugelassenen privaten Sachverständigen erhalten Sie im Rathaus oder im Internet unter www.rzkka.bayern.de. 2. Wasserrechtsverfahren Das zur Abwassereinleitung benötigte wasserrechtliche Verfahren führt das zuständige Landratsamt durch. Handelt es sich um eine Kleinkläranlage, aus der in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (Indirekteinleitung), ist die Zustimmung des Trägers der Kanalisation und ein Gutachten zur Indirekteinleitung (Anlage A der R ZK K A , siehe Ziffer 1) erforderlich. Das Landratsamt Schwandorf berät Sie über das dazu notwendige Verfahren. 3. Bau der Kleinkläranlage Anschließend errichten Sie die Kleinkläranlage nach den Vorgaben des Gutachtens bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis und beautragen einen privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft mit der Bauabnahme (Abnahmeprotokoll nach Anlage B der R ZK K A ). 4. Zuwendungsantrag Nach Fertigstellung beantragen Sie mit der Anlage 2 der R ZK K A einen Zuschuss beim Markt Wernberg-Köblitz (im Internet: www.rzkka.bayern.de). Der Markt sammelt die eingehenden Anträge und leitet sie mit dem vollständigen Prüfvermerk in der Regel einmal im Jahr als Sammelantrag an das Wasserwirtschaftsamt weiter. 5. Auszahlung der Zuwendung Das Wasserwirtschaftsamt bewilligt die Zuschüsse für den Sammelantrag gegenüber dem Markt. Dieser gibt die Zuschussbescheide an die Bürger weiter. Selbstverständlich unterstützt Sie Ihr Markt Wernberg-Köblitz bei allen Fragen rund um die Nachrüstung der Kleinkläranlagen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Herrn Peter Hartl, (0 96 04) 92 11-24. Wertvolle Informationen über die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die verschiedenen Möglichkeiten, die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten enthält die Broschüre des Landesamts für Umwelt: »Abwasserentsorgung von Einzelanwesen – Hinweise zum sachgemäßen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen«. Diese Broschüre ist direkt im Internet unter www.rzkka.bayern.de oder beim Markt Wernberg-Köblitz kostenlos erhältlich. 10 APRIL 20 07 AK TUELLE THEMEN Weitere Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 beantragt Der Markt Wernberg-Köblitz hat auf Grund der vorliegenden amtlichen Zahlen der Straßenverkehrszählung 2005 mit dem Schreiben vom 19. März 2007 bei der Autobahndirektion Nordbayern Antrag auf weitergehende zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 gestellt. einen Anspruch auf eine nachträgliche Anpassung der Lärmschutzmaßnahmen wegen ursprünglich nicht vorhersehbarer Lärmwirkungen aus dem Autobahnbau haben, wenn eine erhebliche Steigerung des Verkehrslärms gegenüber der Prognoseeinschätzung eingetreten ist. Die aktuelle, sehr hohe Verkehrsbelastung rund um das zur Autobahn am ungünstigsten gelegene Anwesen im Baugebiet »Rabenbühl« erzeugt einen Geräuschpegel von 62 dB(A) am Tag und nachts 57 dB(A). In der Planfeststellung zum Bau der A 93 wurde für den Abschnitt von Pfreimd bis Weiden noch ein Immissionspegel von 49 dB(A) am Tag bzw. 44 dB(A) in der Nacht errechnet. Als erheblich wertet das Bundesverwaltungsgericht einen Anstieg des aktuellen Beurteilungspegels um mindestens 3 dB(A) gegenüber der Prognose. Der heutige Beurteilungspegel für den Markt Wernberg-Köblitz liegt sogar um 13 dB(A) höher, als im Prognosejahr 1990 – 49 dB(A) bzw. 44 dB(A). Der Antrag auf Nachbesserung wurde bereits gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in einem anderen Fall, dass Anwohner 30 Jahre lang Verkehrszahlen A 93 Wernberg-Köblitz 35000 33464 30000 27943 25000 21115 20000 15000 22558 15082 10000 5000 0 1990 1993 1995 2000 2005 Über die Antwort der Autobahndirektion bzw. die weiteren Entscheidungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Stärkung des Hauptschulstandorts Wernberg-Köblitz Sprengeländerung mit Luhe-Wildenau abgelehnt – Einrichtung einer Ganztagsschule Die Regierung der Oberpfalz hat im vergangenen Jahr das Anhörungsverfahren der Gemeinden Pirk und Luhe-Wildenau mit deren Elternvertretungen zur Neuorganisation der Haupschulen eingeleitet. Der Markt Luhe-Wildenau hat sich gegen die Absicht der Regierung der Oberpfalz, die Teilhauptschule I (5. und 6. Klasse) der Hauptschule Pirk zuzuweisen, gewandt und dieser widersprochen. Der Markt Luhe-Wildenau hat stattdessen beantragt, ihre Schüler der Hauptschule WernbergKöblitz zuzuweisen. Der Markt Wernberg-Köblitz unterstützt diese Bemühungen mit besten Kräften. Beide Marktgemeinderäte haben entsprechende Beschlüsse für einen Zusammenschluss beider Gemeinden gefasst. Auch die Elternbeiräte haben sich für die Eingliederung der Hauptschüler aus Luhe-Wildenau in die Volksschule Wernberg-Köblitz ausgesprochen. Diese Bemühungen hatten bisher keinen Erfolg. Mit Rechtsverordnung der Regierung der Oberpfalz vom 23. Januar 2007 wurde gegen den Willen des Marktes Luhe-Wildenau und des dortigen Elternbeirates verfügt, dass die Hauptschüler aus Luhe-Wildenau der Josef-Faltenbacher-Volksschule in Pirk zugewiesen werden. Mit dieser Entscheidung sind weder der Markt Luhe-Wildenau noch der Markt Wernberg-Köblitz einverstanden, da diese im Widerspruch zum Selbstverwaltungsrecht steht und mittelfristig die eigene Volksschule gefährdet. Beide Kommunen haben sich deshalb mit einer Petition an den Bayerichen Landtag gewandt, um die Entscheidung der Regierung der Oberpfalz zu ändern und dem Wunsch der beiden Kommunen, die Schüler aus Luhe-Wildenau der Volksschule Wernberg-Köblitz zuzuweisen, nachzukommen. Gemeinsam mit dem Schulleiter hat der Markt Wernberg-Köblitz bei der Regierung der Oberpfalz die Einrichtung einer Ganztagesschule beantragt, um den Schulstandort weiter zu stärken. Vorgesehen ist zunächst eine offene Ganztagsschule, die zunächst mit der 9. Klasse beginnt und später auf die übrigen Klassen ausgedehnt wird. Derzeit prüft die Regierung der Oberpfalz diesen Antrag. Über die Entscheidung darüber und das weitere Vorgehen werden wir Sie gemeinsam mit der Schulleitung zu gegebener Zeit informieren. AK TUELLE THEMEN Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen beginnt Der Marktgemeinderat hat bereits im Herbst des vergangenen Jahres beschlossen, die Sanierung der nachstehenden Gemeindeverbindungsstraßen in das staatliche Förderprogramm zu melden, um hierfür Zuschüsse zu beantragen. Die Regierung der Oberpfalz hat zu den genannten Straßen die Baufreigabe erteilt und mitgeteilt, dass der Markt Wernberg-Köblitz für diese Straßenbaumaßnahmen eine Zuwendung in Höhe von jeweils ca. 65 % erhält. Nach der Ausschreibung dieser Straßenbaumaßnahmen hat die Firma HSG aus Grafenwöhr den Auftrag für alle genannten Straßen mit Ausnahme der GVS Oberndorf – Neunaigen erhalten. Die GVS Oberndorf – Neunaigen wird durch die Firma Streicher saniert. Im Ortsbereich von Oberndorf und Maierhof werden ab Mai die Ortskanäle verlegt. Sobald diese Bauarbeiten soweit abgeschlossen sind, beginnen die Straßenbauarbeiten an der GVS Saltendorf – Oberndorf – Maierhof. Dies wird voraussichtlich ab Juli 2007 der Fall sein. Die GVS Oberndorf – Neunaigen wird zeitversetzt mit der GVS Saltendorf – Oberndorf – Maierhof saniert, da jeweils ein Straßenzug als Umleitungsstrecke benötigt wird. Die GVS Kettnitzmühle – Grünau (bis zum Ehenbach) wird nach dem Abschluss der Arbeiten für die Verlegung der E.ON-Ruhrgasleitung Rothenstadt – Schwandorf begonnen. Voraussichtlich dürfte dort der Baubeginn im Juni 2007 sein. Vorgesehen ist auf allen genannten Straßen eine Oberbauverstärkung mit Angleichung der Bankette und der Entwässerungsgräben bzw. Durchlässe. Die GVS Oberndorf – Neunaigen wird außerdem um ca. 50 Zentimeter verbreitert. Die betroffenen Straßen sind während der Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für den Anliegerverkehr in den Ortsteilen und die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen wird die Durchfahrtsmöglichkeit erhalten. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert. Die Bauarbeiten für die einzelnen Straßenzüge werden in den nächsten Wochen beginnen. Start ist an der GVS Schwarzberg – Glaubendorf – Rattenberg. Je nach Witterung werden sich die Bauarbeiten dort bis Juni/Juli hinziehen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten. Nach Plan sind die Bauarbeiten für diese Straßenzüge im Herbst abgeschlossen. 11 APRIL 20 07 12 APRIL 20 07 AK TUELLE THEMEN Friedersdorf, Maierhof, Oberndorf, Schiltern und Losau Kanalisation steht kurz bevor! Nachdem die Kanalisation für die Ortsteile in Woppenhof, Deindorf, Glaubendorf, Kötschdorf, Rattenberg, Schwarzberg und Alletshof im vergangen Jahr fertiggestellt wurde, geht es nun bereits heuer mit den nächsten Ortsteilen weiter. Folgende Ortsteile sind heuer und die kommenden Jahre vorgesehen: 2007/ 2008 2007 - 2009 Anschluss der Ortsteile Schiltern und Losau Anschluss der Ortsteile Friedersdorf, Maierhof und Oberndorf In diesem Jahr ist zunächst vorgesehen, den Ortsteil Schiltern an die Kläranlage Wernberg-Köblitz anzuschließen. Losau soll dann im kommenden Jahr 2008 angeschlossen werren. Die Bauarbeiten hierfür werden derzeit ausgeschrieben. In Schiltern wird mit dem Bau aller Voraussicht nach Ende Mai / Anfang Juni 2007 begonnen. Die Fertigstellung für Schiltern ist noch im Herbst 2007 geplant. In Losau werden dann voraussichtlich 2008 die Bauarbeiten fortgesetzt. ANZEIGE All denjenigen, die ihre Grundstücke zur vorübergehenden Nutzung als Baufeld oder zur Verlegung von Kanalleitungen zur Verfügung stellen, gilt unser herzlicher Dank. Sie leisten damit einen wesentlichen Bei- trag zur sparsamen und wirtschaftlichen Durchfühung der Baumaßnahmen. Augrund von erforderlichen Straßensanierungsarbeiten wird ebenfalls in diesem Jahr mit der Kanalisation in Maierhof und Oberndorf begonnen (siehe hierzu Bericht S. 13). Die Sanierung ist nur sinnvoll, wenn dort vorher die geplanten Kanäle verlegt werden. So ist im Jahr 2007 geplant, die Ortskanäle in Oberndorf und Maierhof mit der Verbindungsleitung von Oberndorf nach Maierhof herzustellen. Wenn die Haushaltsmittel ausreichen, sind außerdem in diesem Jahr noch die baulichen Teile der Pumpwerke in Oberndorf geplant. Im kommenden Jahr 2008 ist die Maschinen- und Elektrotechnik für die Pumpwerke in Oberndorf sowie die Freispiegelleitung von Maierhof nach Neunaigen mit dem Anschluss an das dortige Kanalnetz vorgesehen. Wenn alles nach Plan verläuft, könnten die Ortsteile Oberndorf und Maierhof bereits 2008 an die Kläranlage Wernberg-Köblitz angeschlossen werden. 2009 planen wir den Anschluss des Ortsteils Friedersdorf mit dem dortigen Pumpwerk über die Verbindungsleitung nach Oberndorf, so dass Friedersdorf in 2009 an die Kläranlage angeschlossen wird. Die Ausschrei- bung der Bauarbeiten ist bereits im Gange. Baubeginn wird voraussichtlich Mitte Mai 2007 sein. Für Ihr Verständnis für die bei den anstehenden Bauarbeiten zwangsläufig zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Lärm, Staub, Schmutz, Verkehrsbehinderungen usw.) danken wir Ihnen bereits im Voraus recht herzlich. Gemeinsam mit den Baufirmen und den betreuenden Ingenieurbüros werden wir versuchen, diese so gering wie möglich zu halten. In den Folgejahren sind dann noch die Kanalisationen für die Ortsteile Feistelberg und Diebrunn vorgesehen. Die wenigen, danach noch verbleibenden Einzelanwesen können aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden und müssen selbst für deren ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung durch die Nachrüstung von Kleinkläranlagen sorgen (siehe Bericht S. 8). AK TUELLE THEMEN Kanalisation in Schiltern, Losau, Friedersdorf, Maierhof und Oberndorf Welche Zahlungen kommen wann auf Sie zu ? Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung sind nach Art. 5 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes Herstellungsbeiträge für die bebauten bzw. bebaubaren Grundstücke zu erheben. Der Kanalherstellungsbeitrag im Markt WernbergKöblitz beträgt derzeit 1,01 Euro / m2 Grundstücksfläche und 8,49 Euro / m2 Geschossfläche. Wie hoch der auf das Grundstück entfallende Herstellungsbeitrag ist, hängt von der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche ab: 1. Grundstücksfläche Mit der Grundstücksfläche unterliegt grundsätzlich das gesamte Grundstück der Beitragspflicht, wenn die Möglichkeit der Einleitung des Oberflächenwassers in eine Kanalisation besteht. Dies bedeutet, dass in aller Regel die Fläche des Grundstücks, mit der dieses ins Grundbuch eingetragen ist, zum Beitrag herangezogen wird. Lediglich dann, wenn das Grundstück am Ortsrand liegt und eine Teilfläche in den Außenbereich ragt, wird nur die bebaute Hofstelle zum Beitrag herangezogen. Zur bebauten Hofstelle gehören sämtliche Gebäude (z.B. Wohnhaus, Stallungen, Scheunen, sonstige Nebengebäude usw.), die Gartenflächen, Zufahrten, Hofflächen usw. (sog. »Umgriffsfläche« oder »wirtschaftlicher Grundstücksbegriff«). Für sog. »übergroße Grundstücke« sieht die Beitragsund Gebührensatzung eine Flächenbegrenzung vor. Als »übergroß« im Sinne der Satzung gilt ein Grundstück über 2.000 qm Fläche. Bei solchen übergroßen Grundstücken wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche auf das VIERFACHE der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens aber 2.000 qm begrenzt. Konkret bedeutet dies, dass die beitragspflichtige Grundstücksfläche bei übergroßen Grundstücken immer dann auf 2.000 qm begrenzt wird, wenn die beitragspflichtige Geschossfläche auf dem Grundstück maximal bei 500 qm liegt. Beträgt diese Geschossfläche hingegen beispielsweise 600 qm, so wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche auf 2.400 qm begrenzt (600 qm Geschossfläche x 4), sofern die tatsächliche Grundstücksfläche darüber liegt. 13 APRIL 20 07 14 APRIL 20 07 AK TUELLE THEMEN Kanalisation in Schiltern, Losau, Friedersdorf, Maierhof und Oberndorf Welche Zahlungen kommen wann auf Sie zu ? 2. Geschossfläche Mit der Geschossfläche unterliegen alle Gebäude oder selbständigen Gebäudeteil der Beitragspflicht, die einen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. In den meisten Fällen wird dies bedeuten, dass in erster Linie die Wohnhäuser mit ihrer Geschossfläche bei der Beitragsermittlung berücksichtigt werden. Garagen, Lagerhallen oder sonstige Nebengebäude werden deshalb nur dann herangezogen, wenn diese einen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Ermittelt wird die beitragspflichtige Geschossfläche in allen Geschossen nach den Außenmaßen des Gebäudes. Nach den Außenmaßen bedeutet vor allem auch, dass damit die beitragspflichtige Fläche regelmäßig höher ist als die Wohnfläche, die Sie ggf. in Ihrem Bauantrag oder bei Ihrer Steuerfestsetzung kennen. In einem beitragspflichtigen Gebäude (z.B. Wohnhaus) werden alle vorhandenen Geschosse zum Beitrag herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob in jedem Geschoss ein Wasser-/ Abwasseranschluss oder ein Bedarf danach vorhanden ist. Gleiches gilt auch, wenn zwischen einzelnen Gebäudeteile räumliche Verbindungen (z.B. Türen) bestehen. Haben Sie beispielsweise im Erdgeschoss der Garage einen Wasseranschluss und ist dieses Geschoss über eine Treppe mit dem ausgebauten Dachgeschoss verbunden, unterliegen sowohl das Erd- als auch das Dachgeschoss der Garage der Beitragspflicht. Ähnlich verhält es sich zwischen Keller und Erdgeschoss bzw. einer räumlichen Verbindung zwischen der Garage und dem Wohnhaus. Garagen werden nur dann zum Beitrag herangezogen, wenn diese über eine Schmutzwasserableitung verfügen, oder durch einen Wasserhahn ein Bedarf ausgelöst wird. Keller werden grundsätzlich mit der vollen Fläche herangezogen, ungeachtet eines tatsächlich dort vorhandenen Anschlusses. Dachgeschosse hingegen werden nur berücksichtigt, wenn und soweit sie ausgebaut sind. D.h., dass nur die tatsächlich ausgebaute Dachgeschossfläche bei der Beitragsberechnung angesetzt wird. Evtl. Abmauerungen (z.B. entlang des Kniestocks) bleiben beitragsfrei. Auch im Dachgeschoss kommt es nicht darauf an, ob Wasser oder Abwasser anfällt. Maßgebend ist ausschließlich, ob die Dachgeschossnutzung über eine normale Speichernutzung hinausgeht (z.B. Schlafräume, Hobbyräume usw. sind immer beitragspflichtig). Balkone, Loggien und Terassen werden herangezogen, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. Etwas vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass vor die Umfassungswände vorkragende Gebäudeteile nicht beitragspflichtig sind, während zurückspringende Bauteile in der Regel zum Beitrag herangezogen werden. Während Ställe, Scheunen und ähnliches in der Regel beitragsfrei sind, unterliegen Milchkammern grundsätzlich der Beitragspflicht und sind an die Kanalisation anzuschließen. Für die Geschossfläche der Milchkammer ist deshalb auch der Herstellungsbeitrag zu entrichten. AK TUELLE THEMEN 3. Gesamtbeitrag Aus der Summe des Grundstücksflächenbeitrages und des Geschossflächenbeitrages ergibt sich dann der auf das Grundstück entfallende Gesamtbeitrag, der durch Beitragsbescheid mitgeteilt und berechnet wird. Der Beitrag wird jeweils einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig. Evtl. bis zur endgültigen Beitragsabrechnung bereits angeforderte und bezahlte Vorauszahlungen werden auf den endgültigen Beitrag angerechnet. 4. Ermittlung der beitragspflichtigen Flächen - Grundstücksaufmaße Um festzustellen, welche beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen auf den einzelnen Grundstücken vorliegen, werden Vertreter des Marktes gemeinsam mit Ihnen von Ihrem Grundstück ein Grundstücksaufmaß erstellen. Dieses Grundstücksaufmaß wird Ihnen vorab zur Überprüfung zugesandt. Daraus können Sie dann die beitragspflichtigen Flächen Ihres Grundstücks entnehmen und auch den auf Ihr Grundstück entfallenden Beitrag errechnen. 5. Beitragszahlung in Raten Zur Vermeidung von Vorfinanzierungskosten, die wiederum in die Kanalgebührenkalkulation einzustellen wären, hat der Marktgemeinderat beschlossen, auf den endgültigen Kanalherstellungsbeitrag Vorauszahlungen bzw. Ratenzahlungen zu erheben. Für die Ortsteile Schiltern und Losau gelten deshalb voraussichtlich folgende Zahlungstermine: Schiltern Es ist vorgesehen, dass die Aufmaße im April/Mai dieses Jahres erstellt werden. Hierüber werden Sie aber noch rechtzeitig gesondert informiert. Wir bitten Sie, den Beauftragten des Marktes Zutritt zu Ihren Grundstücken zu gewähren und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Über die Einzelheiten der bevorstehenden Kanalbaumaßnahme liegt im Rathaus eine Broschüre auf, die an die betroffenen Anschlussnehmer der anzuschließenden Ortsteile kostenlos verteilt wird. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. 1. Rate im Juni 2007 (50 % des Beitrages) 2 . Rate im November 2007 (30 %) S chlussabrechnung im April 2008 (restliche 20 %) Losau . Rate im Juni 2007 (50 % des Beitrages) 1 2 . Rate im April 2008 (30 %) S chlussabrechnung im Oktober 2008 (restliche 20 %) Oberndorf, Maierhof und Friedersdorf 1. Rate im Oktober 2007 (50 % des Beitrages) 2. Rate im April 2008 (30 %) und Schlussabrechnung (restliche 20 %) im November 2008 in Oberndorf und Maierhof, im November 2009 in Friedersdorf 15 APRIL 20 07 16 APRIL 20 07 AUS DEM MARK TGEMEINDER AT Geschwindigkeitsmessung – Kreisstraße in Friedersdorf Anwohner im Bereich der Bushaltestelle an der Kreisstraße SAD 25 in Friedersdorf haben öfter darauf hingewiesen, dass dort Geschwindigkeitsübertretungen an der Tagesordnung seien. Die Beschwerden richten sich vor allem gegen den Schwerlastverkehr aus dem Steinbruch Bögl. Deswegen führte die Untere Verkehrsbehörde zwei Verkehrsschauen vor Ort durch. Der Schwerlastverkehr auf Kreisstraßen darf 60 km/h nicht überschreiten. Eine weitere Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit wird nur angeordnet, falls eine Verkehrsbeobachtung oder Unfalluntersuchung eine Notwendigkeit feststellt. Zu diesem Zweck wurden in Friedersdorf mit einem Zivilfahrzeug der Polizeiinspektion Nabburg Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Es wurden 25 Fahrzeuge gemessen, von denen sich nur drei im ahndungsfähigen Bereich zwischen 68 und 74 km/h bewegten. Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Schwandorf und die Polizei kamen deshalb zu dem Ergebnis, dass dort keine besondere Gefährdung bestehe und eine Geschwindigkeitsbeschränkung weder geeignet noch erforderlich sei. Es wurde auch auf ähnliche Verkehrssituationen im Landkreis hingewiesen. Anbindung des Naab-Dükers an das Wasserleitungsnetz Gehwegerneuerungen im Ortsteil Wernberg Im Rahmen der Bauarbeiten des Staatlichen Bauamtes für die Erneuerung der Brücke der B 14 über die Naab hat der Markt dort einen neuen Wasserleitungsdüker verlegt. Der Marktgemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr nach näherer Festlegung des Bauumfangs durch den Bauausschuss beschlossen, die schadhaften Gehwege in der Blumenstraße und im Riedweg komplett zu erneuern und die schadhaften Bereiche in der Talstraße, Sudetenstraße, Wenzelstraße und der Flurstraße zu sanieren. Bevor in diesem Jahr das Staatliche Bauamt die Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Anrampungen des Brückenbauwerks durchführt, erneuert der Markt Wernberg-Köblitz dort seine Wasserleitungen. Das Staatliche Bauamt beabsichtigt die B 14 an der Ostseite bis zur Streuguthalle und auf der Westseite bis zur Einfahrt zum Anwesen Dotzler neu zu asphaltieren. Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 220 m die Wasserleitung mit Hausanschlüssen zu erneuern. Nach erfolgter Angebotseinholung wurde der Auftrag an die Firma Hartinger aus Kleinschwand zum Preis von 38.000 Euro vergeben. Die Firma Hartinger führt auch die Asphaltierungsarbeiten des Staatlichen Bauamtes aus. DÜKE R niederl. duiker = Taucher; Kreuzungsbauwerk, das ein Hindernis in der Regel als Abwasserdruckleitung unterquert ( DI N 4045) Die Ausschreibung dieser Baumaßnahme wird derzeit vorbereitet. Baubeginn wird voraussichtlich im Mai/Juni dieses Jahres sein. Die Gesamtkosten werden auf der Grundlage der Ausbaubeitragssatzung des Marktes nach Abzug des gemeindlichen Eigenanteils auf die erschlossenen Anlieger umgelegt. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses werden wir die betroffenen Anlieger über den auf sie zukommenden voraussichtlichen Kostenanteil entsprechend informieren. AUS DEM MARK TGEMEINDER AT Bauarbeiten am Marktplatz werden weitergeführt Viele von Ihnen fragen sich zu Recht, wie es denn am Marktplatz in Wernberg weitergeht. Fakt ist, dass der Platzbereich vor der Kirche St. Anna und zwischen der Bundesstraße B14 und der Raiffeisen-Bank bzw. dem »Hotel und Landgasthof Burkhard« bis auf Weiteres nicht weitergebaut wird, da der Bau des Platzes nicht plangemäß ausgeführt wurde. Die tatsächliche Bauausführung entspricht nicht der vom Marktgemeinderat genehmigten Planung vom Februar und August 2006, die ein gleichmäßiges Gefälle von 2,5 % vorsah. Aufgrund der SchilterbachEinhausung ist in Teilbereichen ein Gefälle von bis zu 5 % vorzufinden. Nachdem das mit der Planung und Baubetreuung beauftragte Architekturbüro bisher wenig dazu beigetragen hat, diese Differenzen aufzuklären bzw. Abhilfe zu schaffen und jegliche Verantwortung ablehnt, hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Angelegenheit rechtlich zu überprüfen. Der Markt hat dazu eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen beauftragt. In den letzten Wochen wurde ein Gutachten erstellt, in dem die Mängel sowie die Verantwortlichen festgestellt und der entstandene Schaden ermittelt wurden. Anhand dieses Gutachtens werden die weiteren rechtlichen Schritte bis zur Erhebung einer Schadensersatzklage in die Wege geleitet. Bis entsprechende Konsequenzen aus diesem Gutachten gezogen sind und – wenn das Architekturbüro nicht einlenkt – notfalls ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt ist, können die Bauarbeiten in diesem Bereich nicht fortgesetzt werden. Bei einem gerichtlichen Beweisverfahrens werden die Bauarbeiten wohl mindestens bis zum Frühjahr 2008 unterbrochen – je nach Verfahren auch länger. Der Teil des Marktplatzes nördlich der Bundesstraße B 14 ist davon nicht betroffen. Dort hat in der Zwischenzeit die beauftragte Firma Utz-Bau GmbH ihre Bauarbeiten aufgenommen und mit dem Bau der Wasserleitung begonnen. Anschließend werden die Bauarbeiten in der Weidener Straße und an den Nebenflächen nördlich der B 14 durchgeführt (geplanter Bauabschluss August 2007). Die Verlegung der Wasserleitung dauert bis Anfang Mai. Der Bauumfang in der Weidener Straße wurde um ca. 80 m ortsauswärts verlängert, um dort die Engstelle beim Anwesen »Weidener Straße 4« zu entschärfen. Die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich dient als Überquerungshilfe für Fußgänger. In der Nürnberger Straße liegt das Bauende beim Anwesen »Kehrer« bzw. bei der Sparkasse. In der Vohenstraußer Straße enden die Baumaßnahmen nach der Einmündung in den Galgenbergweg, wo auch die Einfahrtsituation verbessert wird. 17 APRIL 20 07 18 APRIL 20 07 AUS DER VERWALTUNG Bevölkerungsentwicklung Einwohner Männlich Weiblich Gesamt Im Erhebungszeitraum 01.01.2007 bis 15.03.2007 hatte Wernberg-Köblitz die folgende Einwohnerentwicklung. Ermittelt wurden Einwohner mit Hauptoder Nebenwohnung in der Marktgemeinde. + Geburten 3 3 6 + Zuzüge 37 29 66 - Sterbefälle 7 6 13 - Wegzüge 37 15 52 Einwohnerzahl zum 15.03.2007 3140 3098 6238 Aus dem Fundamt Im Fundamt im Rathaus in Wernberg-Köblitz sind in den letzten Wochen wieder Gegenstände abgegeben worden. Die Fundgegenstände können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, II. Obergeschoss, Zimmer 25, besichtigt und ggf. abgeholt werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Karin Schmid, (0 96 04) 92 11-0. Neue Kostensatzung In der Sitzung am 13.02.2007 hat der Marktgemeinderat die Kostensatzung des Marktes Wernberg-Köblitz und das Kommunale Kostenverzeichnis neu erlassen. Das Verzeichnis enthält die Gebühren, die der Markt für seine Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis erhebt. Mit diesem Neuerlass wurde die Kostensatzung aus dem Jahr 1993 auf den aktuellen Stand gebracht. Es enthält unter Anderem die nebenstehenden gebührenpflichtige Tätigkeiten. Die vollständigen Gebühren können dem Kostenverzeichnis entnommen werden. Dieses ist im Rathaus erhältlich bzw. unter www.wernberg-koeblitz.de abrufbar. Die neue Kostensatzung trat zum 1. April 2007 in Kraft. Fundgegenstand Funddatum Diverse Fahrräder September/Oktober/ November 2006 Diverse Schlüssel mit und ohne Mäppchen September/Oktober/ Dezember 2006 Aufblasbares Kinderboot Oktober 2006 Digitalkamera defekt Oktober 2006 1 Handy Oktober 2006 1 Elektrorasierer Dezember 2006 Diverse Schlüssel Januar 2007 1 Geldbeutel Januar 2007 Diverse Fahrräder Januar/ Februar 2007 Goldene Kette Januar 2007 Tätigkeit Gebührenhöhe Beglaubigungen 0,75 Euro je Seite, mindestens aber 5,00 Euro Genehmigung zur Führung kommunaler Wappen 10,00 - 2.500,00 Euro Mahngebühren 1 % des rückständigen Betrages, mindestens aber 5,00 Euro, höchstens 150,00 Euro Erteilung von Bescheinigungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Bestätigung über geleistete Erschließungskosten usw.) 5,00 - 20,00 Euro N E U: Genehmigungsfreistellung von Bauvorhaben 25,00 Euro N E U: Freistellung vom Anzeigeverfahren bei Abbruch von Gebäuden 25,00 Euro N E U: Beteiligung von Nachbarn im Bauantragsverfahren (auf Antrag des Bauwerbers) 15,00 Euro AUS DER VERWALTUNG 19 APRIL 20 07 Einwandfreies Trinkwasser Der Markt Wernberg-Köblitz, der Zweckverband Neunaigen-Kemnath und der Zweckverband Glaubendorfer Gruppe haben Ende Februar 2007 ihre routinemäßige Trinkwasseruntersuchung durch ein anerkanntes Untersuchungsbüro durchführen lassen. Das Ergebnis ist sehr erfreulich: Die Analyseergebnisse entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Sämtliche Anforderungen sind eingehalten. Die Proben sind bakteriologisch einwandfrei. Das gesamte Unterschungsergebnis kann während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus eingesehen werden. Parameter Markt Wernberg-Köblitz Zweckverband Neunaigen-Kemnath Zweckverband Glaubendorfer-Gruppe Grenzwerte nach TrinkwV Benzol < 0,25 < 0,25 < 0,25 1 Cyanid < 0,005 < 0,005 < 0,005 0,05 Fluorid 0,07 0,05 0,13 1,5 5,3 6,4 32,5 50 Atrazin < 0,02 0,02 < 0,02 0,1 Kupfer < 0,01 < 0,01 0,04 2 Nickel < 0,001 0,001 0,001 0,02 Nitrit < 0,002 < 0,002 < 0,002 0,05 8,16 8,29 7,61 6,5 - 9,5 1 1 3 Nitrat pH-Wert Härtebereich Bausteinaktion – Hallenbad Aktueller Spendenstand: 36.391,69 Euro Unterstützen Sie die »Bausteinaktion – Hallenbad«. Bei den örtlichen Banken können Sie jederzeit unter dem Stichwort »Bausteinaktion – Hallenbad« Ihre Spende einzahlen. Seit erscheinen der letzten »Wernberg-Köblitz aktuell« sind folgende Spenden eingegangen. Ein spezielles Spendenkonto wurde bei der Sparkasse eingerichtet. Konto 100 078 021, B LZ 750 510 40 Stichwort »Bausteinaktion – Hallenbad« 50,00 Euro Andreas Schmaus 14,92 Euro Zinsertrag Gutscheinaktion Das Bustgasthaus Born in Kettnitzmühle unterstützt das Hallenbad in diesem Jahr mit einer Gutscheinaktion. Bis einschließlich 1. Juli 2007 erhalten Sie bei Vorlage der Gutscheine 2 Euro Nachlass auf jedes Haupt-Essen. Zusätzlich spendet das Busgasthaus Born 2 Euro pro eingelösten Gutschein an die »Bausteinaktion–Hallenbad«. Nutzen Sie die Möglichkeit und helfen Sie mit, einen hohen Betrag zu erzielen. 20 APRIL 20 07 AUS DER VERWALTUNG Vereinfachte Umlegung Saltendorf abgeschlossen Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen In der vereinfachten Umlegung Saltendorf wurde unter anderem die Grenzregelung entlang der Kreisstraße in Saltendorf und die damit verbundenen Grundstückzuund -wegmessungen behandelt. Die Bekanntmachung dieser Umlegung wurde zwischenzeitlich unanfechtbar und die sich aus den Weg- und Zumessungen ergebenden Geldleistungen fällig. In der Sitzung am 13. März 2007 hat der Marktgemeinderat die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) neu erlassen. Die Erschließungsbeitragssatzung betrifft die Erhebung von Beiträgen für alle erstmals endgültig hergestellten Straßen – nicht zu verwechseln mit der Ausbaubeitragssatzung, bei der es um die Erneuerung bzw. Verbesserung von bereits hergestellten Straßen geht. Mit dieser Unanfechtbarkeit ist die Vereinfachte Umlegung nun abgeschlossen. Der Markt Wernberg-Köblitz hat zwischenzeitlich beim Grundbuchamt die Berichtigung der einzelnen Grundbuchblätter entsprechend dem vom Vermessungsamt erstellten Grenzregelungsverzeichnis beantragt. Nach Durchführung dieser Grundbuchberichtigungen erhalten alle betroffenen Grundstückseigentümer vom Grundbuchamt eine Mitteilung über ihren aktuellen Grundbuchstand. Bitte prüfen Sie diese mit dem Grenzregelungsverzeichnis. Darin sind auch die im Einzelfall neu zu begründenden Geh- und Fahrtrechte enthalten. Der Neuerlass war notwendig, weil die bisherige Erschließungsbeitragssatzung in der Übergangsregelung noch auf die Eingemeindungsverträge Bezug nahm und darin unterschiedliche Eigenanteile des Marktes für die früheren Gemeinden Oberköblitz und Wernberg vorsah. Diese unterschiedlichen Eigenanteile wurden mit dem Neuerlass gestrichen. Der Eigenanteil des Marktes liegt im gesamten Gemeindegebiet einheitlich bei 10 %. Die neue Erschließungsbeitragssatzung trat zum 1. April 2007 in Kraft und kann im Rathaus eingesehen und im Internet unter www.wernberg-koeblitz.de abgerufen werden. Einladung zur Bürgerversammlung 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, die diesjährige Bürgerversammlung findet am Freitag, 4. Mai 2007, um 20.00 Uhr in der TSV-Turnhalle, Unterköblitz mit nebenstehender Tagesordnung statt. Hierzu ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Wernberg-Köblitz herzliche Einladung. Anträge, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, richten Sie bitte bis spätestens 27. April 2007 an den Markt Wernberg-Köblitz Nürnberger Straße 124 92533 Wernberg-Köblitz Fax (0 96 04) 92 11-50 eMail [email protected] Wernberg-Köblitz, 8. März 2007 Georg Butz, 1. Bürgermeister Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht über die finanzielle Situation 4. Bericht über gemeindliche Einrichtungen und die Maßnahmen des laufenden Jahres 5. Maßnahmenschwerpunkte der kommenden Jahre 6. Behandlung der eingegangenen Anträge 7. Aussprache und Diskussion AUS DER VERWALTUNG Holz an Selbstwerber abzugeben Der Markt Wernberg-Köblitz hat kleine Menge an Brennholz für Selbstwerber im Baugebiet »Am Sonnenhang« und in der »Kärntner Straße« abzugeben. Interessenten werden gebeten, sich beim Bauhofleiter Josef Pröls ab kommenden Dienstag während der allgemeinen Geschäftszeiten unter der Telefonnummer (01 75) 7 23 05 49 zu melden, der dann auch die Einweisung in die betreffenden Waldstücke vornimmt. Änderung der Bebauungspläne »Kreuzäcker II« Metallzäune als Einfriedungen zulässig Der Marktgemeinderat des Marktes WernbergKöblitz hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2007 den Bebauungsplan »Kreuzäcker II« geändert. Künftig sind neben den Holzlatten- und Hanickelzäunen auch Metallzäune zulässig. Damit hat der Markt dem Antrag mehrerer Grundstückseigentümer entsprochen. Die Änderungssatzung wurde am 23. Februar 2007 amtlich bekannt gemacht und gleichzeitig in Kraft gesetzt. »Bergäcker II« Unterschiedliche Gebäudetypen und Dachformen künftig zulässig Ebenfalls hat der Marktgemeinderat des Marktes Wernberg-Köblitz in seiner Sitzung am 13. Februar 2007 die 1. Änderung des Bebauungsplans »Bergäcker II« als Satzung beschlossen Mit dieser Änderung sind im Geltungsbereich künftig mehrere unterschiedliche Gebäudetypen und Dachformen (z.B. ökologisch orientierte Gebäudetypen wie Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bzw. Gebäude mit Pult-, versetzten Pultdächern, Zeltdächern oder flacher geneigten Satteldächern) zulässig. Bauarbeiten für Regenrückhaltebecken »Au-Siedlung« Container müssen vorübergehend verlegt und der Parkplatz wird vorübergehend gesperrt werden. Im Bereich der Au-Siedlung haben die Bauarbeiten für das Regenrückhaltebecken 1 des Marktes WernbergKöblitz begonnen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für den Sommer 2007 geplant. Das neue Regenrückhaltebecken entsteht auf einer Teilfläche des jetzigen Parkplatzes gegenüber dem Friedhof direkt oberhalb des Franzosengrabens und neben dem Containerstandort. Der Parkplatz und der Containerstandort bleiben neben dem künftigen Baukörper erhalten. Es wurden auch die Baugrenzen erweitert, um mehr Flexibilität bezüglich der möglichen Gebäudestellungen zu erreichen. Während der Bauphase müssen allerdings die Container vorübergehend versetzt werden. Diese wurden deshalb auf dem gegenüber liegenden Parkplatz des Friedhofs in Wernberg aufgestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Container wieder zurück versetzt. Auch der jetzige Parkplatz kann während der Bauphase nicht benutzt werden. Der Änderungsbebauungsplan wurde am 1. März 2007 amtlich bekannt gemacht. Die Änderungen traten mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, deshalb vorübergehend auf die benachbarten Parkgelegenheiten (z.B. beim Friedhof Wernberg) auszuweichen und danken für ihr Verständnis. 21 APRIL 20 07 22 APRIL 20 07 VEREINE Judo – Bezirksligaendkampf am 20.05.2007 um 14.00h in der Detag Turnhalle Wernberg-Köblitz Die Judoabteilung des TSV Detag Wernberg (Bushido Amberg) richtet den Bezirksligaendkampf der Oberpfalz aus. In der Detag Turnhalle finden am Sonntag, 20.05.2007, um 14:00 Uhr vier Paarungen statt: SV Tiefenbach : ASV Neumarkt Bushido Amberg : SV Tiefenbach FC Neunburg : ASV Neumarkt Bushido Amberg : KG Kümmersbruck/ Burglengenfeld Folgende Gewichtsklassen werden doppelt ausgekämpft: 60kg, 66kg, 73kg, 81kg, 90kg, -100kg, +100kg. »Bürgerfest 07« Infos des ORGA-Teams Ein herzliches Dankeschön geht an die freiwilligen 20 Helferinnen, Spendern und Vereine für deren Unterstützung und Engagement beim letzten Bürgerfest. Bitte kommt alle und unterstützt unsere Mannschaft ! Es geht um den Gruppensieg bzw. um die Qualifikation zu den Aufstiegskämpfen zur Landesliga. Dazu brauchen wir Eure Unterstützung – Heimvorteil. Der Eintritt ist frei. Für Speisen und Getränke zu sehr günstigen Preisen ist gesorgt. Gernot Hölzl Sportwart / Trainer Judo TSV Detag Wernberg !!!! E I N Z I G E I N FOVE RAN STALTU N G !!!! Am 18.04.07 findet im Landgasthof Burkhard um 20.00 Uhr die E I N Z I G E Informationsveranstaltung zum 4. Bürgerfest statt. Unter dem Motto: »treffen, plaudern, genießen« wird wieder zu einer langen Schmankerltheke in der Bachgasse eingeladen. Alle interessierten Gaststätten, Vereine, Künstler, Tanzgruppen, Privatleute und Musiker (ohne Verstärker), die einen Beitrag dazu leisten wollen, sind herzlichst eingeladen ! Ebenso alle, die sich an der Planung beteiligen wollen ! Weitere Einzelheiten gibt es beim Bürgerfestleiter Albert Lang LLB Angelgeräte Tel. + Fax (0 96 04) 91 42 00 !!!! KI N D E R B ETR E U U N G !!!! Wegen des zahlreichen Besuchs der Kinder und Eltern bei unserer Kinderbetreuung während des letzten Bürgerfestes, wollen wir dieses Jahr auch wieder den Eltern einen ruhigen Besuch des Bürgerfestes ermöglichen und den Kindern viel Spaß bieten ! Wir hoffen, daß wir auch dieses Jahr auf das alte Team zurückgreifen können. Allerdings sind wir für jede Hilfe dankbar und freuen uns auf neue Gesichter ! ANZEIGE Und vielleicht gibt es ja in diesem Jahr zur »Kulinarischen Meile« auch eine »Kulturelle Meile«. Ein weiteres Angebot wollen wir den Kindern in der Marktgemeinde machen: Jede volle Stunde kann sich eine Jugendabteilung eines Vereins vorstellen und so auch neue Mitglieder werben. Die Jugendtrainer aller Abteilungen sind aufgefordert: Fußball,(Tisch-)Tennis, Judo, Turnen, Wasserwacht, Feuerwehr, Radfahrverein, Musik, Tanz, Schützenverein, Angler, Landjugend, Kegelclub, Armbrustschützen, Computer… Außerdem suchen wir -Clowns (auch weiblich) -Kinderschminker -Kindergeschenke -Scheren und Kleber -große Spielgeräte z.B. Trampolin, Karussell, Schachspiel, Stelzen, Mikado… Wer eine Idee hat, meldet sich bitte bei Heidi Gradl G RADL DR UCKBÖR S E Tel. (0 96 04) 29 41 Fax (0 96 04) 31 95 Ausflug nach Niederösterreich Die Soldaten- und Kriegerkameradschaft Wernberg-Köblitz startet auch 2007 wieder zu ihrem 3-Tages-Ausflug. Ziel ist die Ortschaft Zöbern in Niederösterreich. Die Fahrt findet vom 7. bis 9. September statt. Der Preis für Busfahrt und Halbpension beträgt 190 Euro (Einzelzimmerzuschlag 10 Euro pro Nacht). Es ist ein umfangreiches Programm geplant, das wir einer der nächsten Ausgaben genauer vorstellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der S KK Wernberg-Köblitz. Anmelden können Sie sich bis zum 31. Mai per Einzahlung auf das Sonderkonto 570 629 261 bei der Sparkasse Wernberg B LZ 750 510 40. Abonnieren Sie das Infoblatt »Wernberg-Köblitz aktuell« Das gemeindliche Infoblatt »Wernberg-Köblitz aktuell« wird zweimonatlich an alle Haushalte in WernbergKöblitz kostenlos verteilt. Wenn Sie nicht in WernbergKöblitz wohnen, trotzdem aber gerne das Infoblatt zugestellt bekommen möchten, bieten wir den Abo-Service an. Mit dem nachfolgenden Bestellschein können Sie die das Infoblatt zum Preis von 12,00 Euro jährlich (2 Euro pro Ausgabe) abonnieren. Sie erhalten damit auch außerhalb des Gemeindegebietes alle wichtigen Informationen rund um den Markt WernbergKöblitz. Falls Sie an diesem Service interessiert sind, füllen Sie bitte die nachstehende Anmeldung mit Einzugsermächtigung aus und senden Sie diese an den Markt Wernberg-Köblitz, Nürnberger Str. 124 92533 Wernberg-Köblitz oder per Fax (0 96 04) 92 11-929 Sie erhalten automatisch jede Ausgabe zugestellt. Den Rechnungsbetrag buchen wir jeweils zum 15. Dezember von Ihrem angegebenen Konto ab. Sie finden die Anmeldung auch im Internet unter www.wernberg-koeblitz.de Bestellung der Info »Wernberg-Köblitz aktuell« Hiermit abonniere ich die gemeindliche Info «Wernberg-Köblitz aktuell» und bitte um Zusendung der einzelnen Ausgaben an folgende Adresse: Gleichzeitig ermächtige ich Sie widerruflich, den Betrag in Höhe von jährlich 12,00 Euro (2 Euro pro Ausgabe) von meinem Konto abzubuchen. Kontonummer Vorname und Name Bezeichnung des Kreditinstituts Ortsteil, Straßenbezeichnung, Hausnummer BLZ PLZ, Ort Ort, Datum, Unterschrift