Wernberg-Köblitz aktuell, 02/2007 - Markt Wernberg

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Wernberg-Köblitz aktuell, 02/2007 - Markt Wernberg
Postwurfsendung
an alle Haushalte
Wernberg-Köblitz
aktuell
02.07
Der Fotowettbewerb »Titelblatt« läuft.
Ihre Einsendungen bis zum 31. Juli 2007
gehen in die Wertung.
02
FEBRUAR 20 07
TERMINE + VER ANSTALTUNGEN
April
08.04 20.00 h
Jugendheim Wernberg
»Komödie im Dunkeln«
Theaterverein Wernberg-Köblitz
17.04.
»Altersgerechtes TagesMake-up sowie Fußpflege«
Referentin: Agnes Thaller
KDFB Oberköblitz
09.04 10.00 h
Burg Wernberg
Gottesdienst
anschl. Ostereiersuchen für Kinder
Pfarrgemeinderat Wernberg
20.04. 20.00 h
TSV-Turnhalle
50 Jahre TSV DETAG Wernberg
Kommers-Festabend
Auftaktveranstaltung zum 50-Jährigen
Vereinsjubiläum, Festabend mit Tanz
(Sommerwind)
27. bis
29.04.
16. BURG-Wernberg-CUP 2007
Tischtennis-Turnier für
geladene Vereine (Damen, Herren,
Senioren, Jugend)
28.04. Abfahrt 08.00 h
Marktplatz
Pfarrwallfahrt nach Mallersdorf
Pfarrgemeinderat Wernberg
Einkaufsfahrt
nach Murck Wachenroth und
zu Adidas
Siedlerbund W-K
30.04 17.00 h
Festplatz Oberköblitz
Maibaumaufstellen
FF Oberköblitz
Gottesdienst für verstorbene
Mitglieder
anschl. Frühschoppen
Nachmittag: Maifest im Pfarrgarten
KAB Wernberg, Pfarrgemeinderat
Wernberg
05.05. 20.00 h
TSV-Turnhalle
Ü 30 1/2 PARTY
TSV DETAG Fußballabteilung
20.05.
Erstkommunion
Pfarrei St. Anna
22.05.
Halbtagesfahrt nach Hainsacker
geführte Wanderung am Franziskusweg: »Schwester Sonne, Bruder Mond«
mit Dipl. Theologin Gabriele Zinkl
KDFB Oberköblitz
23.05. Abfahrt 18.00 h
Marktplatz
Radtour nach Woppenhof
mit Maiandacht und Einkehr
KAB Wernberg
30.06. bis 01.07.
Fahrt zum ZDF Fernsehgarten
mit Weinkellerei-Besichtigung in
Schwabenheim
Siedlerbund W-K
09.04 20.00 h
Jugendheim Wernberg
»Komödie im Dunkeln«
Theaterverein Wernberg-Köblitz
14.04 20.00 h
Jugendheim Wernberg
»Komödie im Dunkeln«
Theaterverein Wernberg-Köblitz
14.04. 20.00h
Gasthaus Schlosser
Saltendorf
Preisschafkopf
Wählergemeinschaft Saltendorf
1. Preis: 100 Euro
2. Preis: 50 Euro
sowie weitere wertvolle Preise
14.04.
Mai
01.05 Pfarrheim St. Anna
03.05 19.00 h
Gasthof Sperl
Kameradschaftstreffen
SKK Wernberg-Köblitz
04.05. 19.30 h
Gasthof Zehentbartl
Ordentlicher Kreistag
Tischtennis Kreis Schwandorf
05.05 03:00 h Abmarsch
an der Kirche
Fußwallfahrt nach Amberg
Pfarrgemeinderat Wernberg
05.05 10.00 h
Schulturnhallen
50 Jahre TSV DETAG Wernberg
Turnen – Workshop
Juni
23.06
Kleinfeldturnier
FC Bayern Fan-Club, Wernberg
WERNBERG-KÖBLITZ AKTUELL – IMPRESSUM
Herausgeber: Markt Wernberg-Köblitz
Verantwortlich: Peter Hartl
Redaktion: Markt Wernberg-Köblitz
Anschrift der Redaktion:
Nürnberger Str. 124, 92533 Wernberg-Köblitz
Tel. (0 96 04) 92 11-29
eMail [email protected]
Gestaltung, Satz und Anzeigen:
dq 180, Talstraße 27, 92533 Wernberg-Köblitz
Ansprechpartner: Christian Göb
Tel. (0 96 04) 93 29 46
eMail [email protected]
© 2007
Text, Layout, Fotografie:
Marktgemeinde Wernberg Köblitz
und dq 180
Alle Rechte vorbehalten.
Druck: Druckerei Spintler, 92637 Weiden
Auflage: 3.000 Stück
Das nächste Heft erscheint
voraussichtlich am 25. Mai 2007
WICHTIGE RUFNUMMERN
03
APRIL 20 07
Immer griffbereit!
Bei Krankheit, Unfall oder technischen Störungen ist schnelle Hilfe wichtig. Hier finden
Sie die wichtigsten Telefonnummern und Adressen für den Markt Wernberg-Köblitz auf
einer Seite zusammengefasst.
N OT R U F- U N D H I LF E N U M M E R N
Ä R ZT E TA F E L
Notruf
1 10
Ärzte
Polizeiinspektion Nabburg
( 0 94 33) 24 04-0
Dr. Bauer Wolfgang
Feuerwehr / Rettungsleitstelle
1 12
Notfall-Bereitschaftsdienst
(01 51) 12 10 56 07
Vohenstraußer Straße 19
( 0 96 04) 13 08
Dr. Loelgen Hans-Jürgen
1 92 22
Talstraße 6
(in lebensbedrohlichen Fällen)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern
( 0 96 04) 90 97-0
Dr. Hübner Peter
Markt Wernberg-Köblitz
Ärztlicher Notfall- und Rettungsdienst
( 0 96 04) 35 26
Am Franzosengraben 12
( 0 96 04) 27 27
Dr. Putz Franz Josef
(0 18 0 5) 19 12 12
(in nicht lebensbedrohlichen Fällen)
Neunaigener Straße 21
Zahnärzte
Giftnotrufzentrale Nürnberg
(09 11) 3 98-2451
Giftnotrufzentrale München
(0 89) 19240
Talstraße 14
E.ON Strom
(01 80) 2 19 20 91
Dr. Nickl Michael
E.ON Gas
(01 80) 2 19 20 81
Deutsche Telekom (Störungsdienst)
(08 00) 3 30 20 00
( 0 96 04) 17 17
Dr. Linsmaier Bernd
( 0 96 04) 25 65
Nürnberger Straße 119
Dr. Rügamer Richard und Manuela
( 0 96 04) 33 63
Am Franzosengraben 8
A POT H E K E N
Wochenenddienst
St. Anna Apotheke
Nürnberger Straße 9
( 0 96 04) 25 30
92533 Wernberg-Köblitz
12. Mai + 20. Mai
Burg Apotheke
Neunaigener Straße 21
05. Mai + 13. Mai
( 0 96 04) 32 57
92533 Wernberg-Köblitz
30. Juni
St. Barbara Apotheke
Freyung 12
21 . April + 29. April
( 0 96 06) 92 06-0
92536 Pfreimd
16. Juni + 24. Juni
Altstadt Apotheke
Leuchtenberger Straße 9
28. April + 06. Mai
( 0 96 06) 3 07
92536 Pfreimd
23. Juni + 01 . Juli
Paracelsus Apotheke
Regensburger Straße 17
14. April + 22. April
( 0 94 33) 24 11-0
92507 Nabburg
09. Juni + 17. Juni
Sindersberger’sche Apotheke
Georgenstraße 2
07. April + 15. April
( 0 94 33) 96 47
92507 Nabburg
02. Juni + 10. Juni
Rathaus Apotheke
Schwägerlstraße 6
19. Mai + 27. Mai
( 0 94 35) 7 11
92521 Schwarzenfeld
St. Nikolaus Apotheke, Schwarzenfeld
Neue Amberger Straße 16
08. April + 26. Mai
( 0 94 35) 22 44
92521 Schwarzenfeld
03. Juni
Nikolaus Apotheke, Luhe-Wildenau
Leuchtenberger Straße 2
14. April + 22. April
( 0 96 07) 92 26 62
92706 Luhe-Wildenau
09. Juni + 17. Juni
04
APRIL 20 07
Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
05 Rathaus Wernberg-Köblitz: Ansprech-
18 Bevölkerungsentwicklung
18 Aus dem Fundamt
partner – Öffnungszeiten – Erreichbarkeit
08 Abwasserentsorgungskonzept
18 Neue Kostensatzung
19 Einwandfreies Trinkwasser
für den Markt Wernberg-Köblitz
09 Kleinkläranlage: Was muss ich beachten 19 Bausteinaktion – Hallenbad
und wie erhalte ich einen Zuschuss ?
20 Vereinfachte Umlegung Saltendorf
10 Weitere Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 beantragt
abgeschlossen
20 Erschließungsbeitragssatzung neu
10 Stärkung des Hauptschulstandorts
20 Einladung zur Bürgerversammlung
Wernberg-Köblitz
11 Sanierung von Gemeindeverbindungs
straßen beginnt
12 Kanalisation steht kurz bevor !
erlassen
21 Holz an Selbstwerber abzugeben
21 Änderung der Bebauungspläne
21 Beginn der Bauarbeiten für Regenrückhaltebecken »Au-Siedlung«
13 Welche Zahlungen kommen wann auf Sie zu ?
16 Geschwindigkeitsmessung – Kreisstraße
22 »Bürgerfest 07«
22 Judo Bezirksligaendkampf
in Friedersdorf
16 Anbindung des Naab-Dükers an das
22 Ausflug nach Niederösterreich
Wasserleitungsnetz
16 Gehwegerneuerungen im Ortsteil
ANZEIGE
Wernberg
03 Wichtige Rufnummern
17 Bauarbeiten am Marktplatz werden
02 Kalender
02 Impressum
weitergeführt
R ATHAUS SPEZIAL
05
APRIL 20 07
Verwaltungsleitung
Erster Bürgermeister Georg Butz
oder Vertreter im Amt
Geschäftsleitung
Peter Hartl
1…Hauptamt
2…Finanzverwaltung
3…Ordnungsamt
4…Bauamt
5…Bauhof
Peter Hartl
Bernhard Praschel
Stefan Sölch
Stefan Ott
Josef Pröls
SG10…Geschäftsleitung
SG 20…Kämmerei
SG 30…Standesamt
SG 40…Tiefbauamt
Bauhof
Peter Hartl
Bernhard Praschel
Stefan Sölch
Stefan Ott
SG 11…Hauptamt
SG 21…
SG 31…
SG 41…Hochbauamt
Thorsten Eckert
Beiträge/Liegenschaften
Bürgerhilfe/Sozialamt
Wolfgang Geitner
Josef Prechtl
Helmuth Lorenz
SG 12…Zentrale Dienste
Johann Beer
Karin Schmid
Edith Hampl
Kläranlage
Edith Wiederer
Sicherheit und Ordnung
Christine Kreis (Azubi)
Stefanie Achhammer
SG 42…Bauverwaltung
SG 32…Öffentliche
Wasserwerk
SG 22…Steuern/Abgaben
Friedrich Riedl
Hausmeister- und
Siegmund Klar
Anita Rauch
sonstige Dienste
SG 23…Kasse
Regina Bostelmann
Kornelia Niebauer
SG 24…Personalamt
Roswitha Radlsteiner
Unsere Verwaltungsorganisation
Organigramm
Rathaus
Wernberg-Köblitz
Ansprechpartner – Öffnungszeiten – Erreichbarkeit
Um Ihnen einen umfassenden Einblick über die Organisationsstrukturen im Rathaus und die entsprechenden Ansprechpartner zu ermöglichen, haben wir die jeweiligen Abteilungen mit einem Auszug
ihrer wichtigsten Themen und Aufgaben stichpunktartig zusammengestellt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die aufgelisteten Aufgaben
nur einen kleinen Auszug aus dem Tätigkeitsfeld der jeweiligen Abteilungen darstellen. Sollten Sie spezielle Fragen haben, schauen Sie
einfach bei uns vorbei. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtige Informationen rund um die Verwaltung finden Sie auch in
unserem Internetportal unter www.wernberg-koeblitz.de
Öffnungszeiten
& Anschrift
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Do 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Fr
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Selbstverständlich sind wir auch
außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch
einen Termin.
Unsere Anschrift:
Markt Wernberg-Köblitz
Nürnberger Str. 124
92533 Wernberg-Köblitz
Telefon Fax Webseite
E-Mail
(0 96 04) 92 11- 0
(0 96 04) 92 11- 5 0
www.wernberg-koeblitz.de
[email protected]
06
APRIL 20 07
R ATHAUS SPEZIAL
Bereich
Ansprechpartner
Aufgaben
Geschäftsleitung
Herr Peter Hartl
[email protected]
T 92 11-24
– Leitung der Geschäftsstelle
– Sitzungsdienst für Beschlussorgane
– Personalorganisation, Aus- und Fortbildung
– Ehrungen, Schulung ehrenamtlich Tätiger
– Ortsrecht
– Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
– Verwaltungsverfahren – Bauleitplanung,
Raumordnung, Verkehrsplanung, Wasserrecht
– Abfallrecht
Hauptamt
Herr Thorsten Eckert
[email protected]
T 92 11-29
– Schulangelegenheiten, Schülerbeförderung
– Kindergärten, Jugendfürsorge
– Kulturelle Angelegenheiten
– Hallenbad, Spiel- und Sportplätze
– Öffentlichkeitsarbeit, »Wernberg-Köblitz aktuell«
– Zweckverband Neunaigen-Kemnath
– TuI-Stelle (EDV, Kommunikation, Homepage,
GIS, eGovernment, Systembetreuung)
Vorzimmer
Zentrale Dienste
Frau Karin Schmid
[email protected]
– Vorzimmerdienst für Bürgermeister und Geschäftsleiter
– Allgemeiner Schriftverkehr für Geschäftsleitung
– Poststelle
– Zentrale Beschaffungsstelle
– Fundbüro
– Sitzungsvor- und nachbereitung
– Archiv- und Registraturwesen
– Telefonvermittlung
– Mitarbeit im Bauamt
Frau Christine Kreis
[email protected]
Frau Stefanie Achhammer
[email protected]
T 92 11-0
Kämmerei
Herr Bernhard Praschel
[email protected]
T 92 11-28
– Allgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft
– Finanz- und Investitionsplanung
– Haushaltwesen, Jahresrechnung
– Versicherungsangelegenheiten
– Beitrags- und Gebührenkalkulation
– Vermögensführung, Einführung »Neues Kommunales Finanzwesen« (NKF)
– Finanzwesen der Zweckverbände
– Finanzausgleich, Finanzzuweisung
Beiträge und
Liegenschaften
Herr Josef Pechtl
[email protected]
T 92 11-32
– Beitragserhebungen (z. B. Wasser/Kanal, Verbes serungs- und Ergänzungsbeiträge)
– Liegenschaftsverwaltung
– Miet- und Pachtverträge
– Grundstücksverkehr (Erwerb, Verkauf, Tausch usw.)
– Erschließungsbeiträge
– Feuerwehrwesen
– Energieversorgung
Herr Johann Beer,
[email protected]
T 92 11-31
Frau Edith Hampl
[email protected]
T 92 11-38
Steuern und Abgaben
Herr Siegmund Klar
[email protected]
T 92 11-26
– Steuerverwaltung
– Veranlagung der Grund-/Gewerbesteuer
– Wasser- und Abwasserabrechnungen
– Sonstige öffentliche Abgaben
– Hundesteuer
– Kleineinleiterabgabe
R ATHAUS SPEZIAL
Bereich
Ansprechpartner
Aufgaben
Kasse
Frau Regina Bostelmann
[email protected]
T 92 11-27
– Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs
– Verwaltung der Kassenmittel
– Mahn- und Beitreibungswesen
– Stundungen, Niederschlagungen, Erlass usw.
– Tages- und Monatsabschlüsse
– Spendenbescheinigungen
– Verkauf von Müllsäcken
Frau Kornelia Niebauer
[email protected]
T 92 11-37
07
APRIL 20 07
Personalamt
Frau Roswitha Radlsteiner
[email protected]
T 92 11-39
– Personalangelegenheiten
– Lohnabrechnungen
– Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätiger
– Reisekosten
– Kommandantenentschädigungen
– Schwerbehindertenabgabe
Standesamt
Herr Stefan Sölch
[email protected]
T 92 11-44
– Personenstandswesen
-Geburten und Sterbefälle
-Aufgebote und Eheschließungen
-Kirchenaustritte
-Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit /
Volkszugehörigkeit
– Nachlasssicherung
Bürgerhilfe
Sozialamt
Herr Helmuth Lorenz
[email protected]
T 92 11-43
– Sozialwesen
– Versicherungs- und Rentenangelegenheiten
– Rundfunk- und Gebührenbefreiung
– Friedhofs- und Bestattungswesen
– Unfallanzeigen
– Annahme von Anträgen »Sozialhilfe, Wohngeld usw.«
Öffentliche Sicherheit
und Ordnung
Herr Friedrich Riedl
[email protected]
T 92 11-25
– Wahlamt
– Hochwasserschutz
– Pass-/Einwohnermeldeamt
– Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
– Lohnsteuerkartenwesen
– Gewerbeamt
– Gaststättenrecht
– Tourismus
Frau Anita Rauch
[email protected]
T 92 11-35
Bauamt
Herr Stefan Ott
[email protected]
T 92 11-30
Herr Wolfgang Geitner
[email protected]
T 92 11-33
Frau Edith Wiederer
[email protected]
T 92 11-34
– Straßenbau, Abwasserbeseitigung
– Hoch- und Tiefbau
– Stadt- und Ortsplanung
– Gebäudemanagement
– Natur- und Landschaftspflege
– Denkmalschutz
– Straßenbestandsverzeichnis
– Straßen- und Wegerecht
– Bauberatung
– Bauleitplanung
08
APRIL 20 07
SPEZIAL
Abwasserentsorgungskonzept für
Vorzeitiger Baubeginn für Kleinkläranlagen
Das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.Opf. stimmt zu
Althergebrachte Kleinkläranlagen entsorgen das Abwasser von nur 5% der
Einwohner, belasten aber die Gewässer deutlich mehr als alle kommunalen Kläranlagen zusammen. Daher
schreibt die Abwasserverordnung die
Nachrüstung aller Kleinkläranlagen
mit einer biologischen Reinigungsstufe vor. Auf diese Nachrüstung kann
u.a. verzichtet werden, wenn ein Anwesen spätestens in 5 Jahren an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen wird.
Der Freistaat Bayern fördert die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer
biologischen Reinigungsstufe nach
der Förderrichtlinie für Zuwendungen für Kleinkläranlagen.
Voraussetzung für diese Förderung ist
aber, dass der Markt ein sog. »Abwasserentsorgungskonzept« erstellt, das
verbindlich festlegt, welche Grundstücke in den nächsten fünf Jahren
an die Entwässerungseinrichtung anschließen müssen bzw. bei welchen
die vorhandenen Kleinkläranlagen mit
biologischen Reinigungsstufen nachzurüsten sind.
In Wernberg-Köblitz sind bereits die
Ortsteile Wernberg, Oberköblitz, Unterköblitz, Neunaigen, Saltendorf, Damelsdorf, Glaubendorf, Rattenberg,
Deindorf, Woppenhof, Schwarzberg
und Kötschdorf an die Kanalisation
oder die zentrale Kläranlage in Wernberg-Köblitz angeschlossen. Der Anschlussgrad beträgt also derzeit 94%
aller Einwohner. Vorbehaltlich der
endgültigen Bereitstellung der Haushaltsmittel werden in diesem Jahr die
Ortsteil / Anwesen
Reinigungsanforderungen
Einzuhaltende Abwasserwerte
CSB
BSB 5
Friedersdorf 8 (Scharlhof)
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Gröbmühle 1
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Losau 13 (Kühlohe)
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Waldfrieden 1
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Schiltern 15
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Schwarzberg 10
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Kötschdorf 14 (Trad)
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Kötschdorf 17 (Zell)
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Ortsteil Unterköblitz
– Kirschweg 9 und 11
– Bahnhofstr. 100
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Ortsteil Wohlsbach
– Wohlsbacher Weg 11 (Lindnerhof)
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Ortsteil Woppenhof
– Johannesstr. 42
Klasse C
150 mg/l
40 mg/l
Reinigungsklasse C –
Anlagen mit Kohlenstoff-Elimination
CSB – Chemischer Sauerstoffbedarf, zu
ermitteln aus der qualifizierten Stichprobe
BSB 5 – Biochemischer Sauerstoffbedarf
in 5 Tagen, zu ermitteln aus der qualifizierten
Stichprobe
Ortsteile Schiltern und Losau angeschlossen.
In den nächsten fünf Jahren ist der
Anschluss der Ortsteile Friedersdorf,
Maierhof, Oberndorf, Feistelberg und
Diebrunn vorgesehen. Wenn bis in ca.
5 Jahren die genannten Ortsteile angeschlossen sind, wird der Anschlussgrad bei knapp 99% aller Einwohner
liegen.
Der Markt Wernberg-Köblitz hat im
Abwasserentsorgungskonzept vom
22. November 2006 festgelegt, dass
die in der Tabelle aufgeführten Ortsteile oder Anwesen dauerhaft nicht
an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden und damit für
diese wasserrechtlich die Nachrüstung
mit biologischen Reinigungsstufen erforderlich ist.
Dieses Abwasserentsorgungskonzept
wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt
Weiden i.d.Opf. und dem Landratsamt
Schwandorf abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt hat auch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für
die Errichtung bzw. Nachrüstung von
SPEZIAL
09
APRIL 20 07
den Markt Wernberg-Köblitz
Kleinkläranlage: Was muss ich beachten und
wie erhalte ich einen Zuschuss ?
Kleinkläranlagen für die aufgeführten
Ortsteile oder Anwesen erteilt. In
diesem Zusammenhang hat das Wasserwirtschaftsamt auch die Anforderungen an den Ablauf der Kleinkläranlage bzw. an die Einleitungsstelle in das Gewässer sowie die von
der Abwassereinleitungen der Kleinkläranlagen einzuhaltenden Anforderungswerte festgelegt.
Alle Einzelanwesen müssen ihre
Kleinkläranlagen den aufgeführten
Anforderungen anpassen. Die Grundstückseigentümer sind deshalb aufgefordert, entsprechende Schritte in
die Wege zu leiten. Die Aufwendungen für die Errichtung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen können
durch staatliche Zuwendungen nach
den Richtlinien für »Zuwendungen
zu Kleinkläranlagen (RZKKA)« abgemildert werden. Diese Förderrichtlinien sind derzeit bis zum 31.12.2010
befristet.
Die Zuwendung beträgt für ein 4Personen-Anwesen 1.500 Euro für die
Kleinkläranlage und weitere 750 Euro, wenn die Dreikammer-Kläranlage
nachgerüstet werden muss. Für jede
weitere Person erhöht sich die Zuwendung um 250 Euro.
Informationen und Anträge zum Förderverfahren finden Sie im Internet
unter: www.rzkka.bayern.de
Für den Zugang zum Internet-Portal
RZKKA-Online benötigen Sie ein Passwort, das Sie in den nächsten Tagen
vom Markt Wernberg-Köblitz erhalten.
1. Gutachten
Zur Nachrüstung bzw. Förderung der Kleinkläranlage ist ein Gutachten
eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft erforderlich.
Eine Liste der zugelassenen privaten Sachverständigen erhalten Sie im
Rathaus oder im Internet unter www.rzkka.bayern.de.
2. Wasserrechtsverfahren
Das zur Abwassereinleitung benötigte wasserrechtliche Verfahren
führt das zuständige Landratsamt durch.
Handelt es sich um eine Kleinkläranlage, aus der in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (Indirekteinleitung), ist die Zustimmung des
Trägers der Kanalisation und ein Gutachten zur Indirekteinleitung
(Anlage A der R ZK K A , siehe Ziffer 1) erforderlich. Das Landratsamt
Schwandorf berät Sie über das dazu notwendige Verfahren.
3. Bau der Kleinkläranlage
Anschließend errichten Sie die Kleinkläranlage nach den Vorgaben des
Gutachtens bzw. der wasserrechtlichen Erlaubnis und beautragen einen
privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft mit der Bauabnahme
(Abnahmeprotokoll nach Anlage B der R ZK K A ).
4. Zuwendungsantrag
Nach Fertigstellung beantragen Sie mit der Anlage 2 der R ZK K A einen
Zuschuss beim Markt Wernberg-Köblitz (im Internet: www.rzkka.bayern.de).
Der Markt sammelt die eingehenden Anträge und leitet sie mit dem
vollständigen Prüfvermerk in der Regel einmal im Jahr als Sammelantrag
an das Wasserwirtschaftsamt weiter.
5. Auszahlung der Zuwendung
Das Wasserwirtschaftsamt bewilligt die Zuschüsse für den Sammelantrag
gegenüber dem Markt. Dieser gibt die Zuschussbescheide an die Bürger
weiter.
Selbstverständlich unterstützt Sie
Ihr Markt Wernberg-Köblitz bei allen
Fragen rund um die Nachrüstung der
Kleinkläranlagen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an
Herrn Peter Hartl, (0 96 04) 92 11-24.
Wertvolle Informationen über die
Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die
verschiedenen Möglichkeiten, die Kosten sowie die Fördermöglichkeiten
enthält die Broschüre des Landesamts
für Umwelt:
»Abwasserentsorgung von Einzelanwesen – Hinweise zum sachgemäßen
Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen«.
Diese Broschüre ist direkt im
Internet unter www.rzkka.bayern.de
oder beim Markt Wernberg-Köblitz
kostenlos erhältlich.
10
APRIL 20 07
AK TUELLE THEMEN
Weitere Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 beantragt
Der Markt Wernberg-Köblitz hat auf
Grund der vorliegenden amtlichen
Zahlen der Straßenverkehrszählung
2005 mit dem Schreiben vom 19.
März 2007 bei der Autobahndirektion
Nordbayern Antrag auf weitergehende zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der A 93 gestellt.
einen Anspruch auf eine nachträgliche Anpassung der Lärmschutzmaßnahmen wegen ursprünglich nicht
vorhersehbarer Lärmwirkungen aus
dem Autobahnbau haben, wenn
eine erhebliche Steigerung des Verkehrslärms gegenüber der Prognoseeinschätzung eingetreten ist.
Die aktuelle, sehr hohe Verkehrsbelastung rund um das zur Autobahn
am ungünstigsten gelegene Anwesen
im Baugebiet »Rabenbühl« erzeugt
einen Geräuschpegel von 62 dB(A)
am Tag und nachts 57 dB(A). In der
Planfeststellung zum Bau der A 93
wurde für den Abschnitt von Pfreimd
bis Weiden noch ein Immissionspegel
von 49 dB(A) am Tag bzw. 44 dB(A)
in der Nacht errechnet.
Als erheblich wertet das Bundesverwaltungsgericht einen Anstieg des
aktuellen Beurteilungspegels um
mindestens 3 dB(A) gegenüber der
Prognose. Der heutige Beurteilungspegel für den Markt Wernberg-Köblitz
liegt sogar um 13 dB(A) höher, als im
Prognosejahr 1990 – 49 dB(A) bzw.
44 dB(A). Der Antrag auf Nachbesserung wurde bereits gestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig entschied in einem anderen
Fall, dass Anwohner 30 Jahre lang
Verkehrszahlen A 93 Wernberg-Köblitz
35000
33464
30000
27943
25000
21115
20000
15000
22558
15082
10000
5000
0
1990
1993
1995
2000
2005
Über die Antwort der Autobahndirektion bzw. die weiteren Entscheidungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Stärkung des Hauptschulstandorts Wernberg-Köblitz
Sprengeländerung mit Luhe-Wildenau abgelehnt –
Einrichtung einer Ganztagsschule
Die Regierung der Oberpfalz hat im
vergangenen Jahr das Anhörungsverfahren der Gemeinden Pirk und
Luhe-Wildenau mit deren Elternvertretungen zur Neuorganisation der
Haupschulen eingeleitet. Der Markt
Luhe-Wildenau hat sich gegen die
Absicht der Regierung der Oberpfalz, die Teilhauptschule I (5.
und 6. Klasse) der Hauptschule Pirk
zuzuweisen, gewandt und dieser widersprochen. Der Markt Luhe-Wildenau hat stattdessen beantragt, ihre
Schüler der Hauptschule WernbergKöblitz zuzuweisen. Der Markt Wernberg-Köblitz unterstützt diese Bemühungen mit besten
Kräften. Beide Marktgemeinderäte
haben entsprechende Beschlüsse für
einen Zusammenschluss beider Gemeinden gefasst. Auch die Elternbeiräte haben sich für die Eingliederung
der Hauptschüler aus Luhe-Wildenau
in die Volksschule Wernberg-Köblitz
ausgesprochen.
Diese Bemühungen hatten bisher keinen Erfolg. Mit Rechtsverordnung der
Regierung der Oberpfalz vom 23. Januar 2007 wurde gegen den Willen
des Marktes Luhe-Wildenau und des
dortigen Elternbeirates verfügt, dass
die Hauptschüler aus Luhe-Wildenau
der Josef-Faltenbacher-Volksschule in
Pirk zugewiesen werden.
Mit dieser Entscheidung sind weder
der Markt Luhe-Wildenau noch der
Markt Wernberg-Köblitz einverstanden, da diese im Widerspruch zum
Selbstverwaltungsrecht steht und
mittelfristig die eigene Volksschule
gefährdet. Beide Kommunen haben
sich deshalb mit einer Petition an
den Bayerichen Landtag gewandt,
um die Entscheidung der Regierung
der Oberpfalz zu ändern und dem
Wunsch der beiden Kommunen, die
Schüler aus Luhe-Wildenau der Volksschule Wernberg-Köblitz zuzuweisen,
nachzukommen.
Gemeinsam mit dem Schulleiter hat
der Markt Wernberg-Köblitz bei der
Regierung der Oberpfalz die Einrichtung einer Ganztagesschule beantragt, um den Schulstandort weiter
zu stärken. Vorgesehen ist zunächst
eine offene Ganztagsschule, die zunächst mit der 9. Klasse beginnt und
später auf die übrigen Klassen ausgedehnt wird. Derzeit prüft die Regierung der Oberpfalz diesen Antrag.
Über die Entscheidung darüber und
das weitere Vorgehen werden wir Sie
gemeinsam mit der Schulleitung zu
gegebener Zeit informieren.
AK TUELLE THEMEN
Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen beginnt
Der Marktgemeinderat hat bereits im Herbst des
vergangenen Jahres beschlossen, die Sanierung der
nachstehenden Gemeindeverbindungsstraßen in das
staatliche Förderprogramm zu melden, um hierfür
Zuschüsse zu beantragen.
Die Regierung der Oberpfalz hat zu den genannten
Straßen die Baufreigabe erteilt und mitgeteilt, dass
der Markt Wernberg-Köblitz für diese Straßenbaumaßnahmen eine Zuwendung in Höhe von jeweils
ca. 65 % erhält.
Nach der Ausschreibung dieser Straßenbaumaßnahmen hat die Firma HSG aus Grafenwöhr den
Auftrag für alle genannten Straßen mit Ausnahme
der GVS Oberndorf – Neunaigen erhalten. Die GVS
Oberndorf – Neunaigen wird durch die Firma Streicher saniert.
Im Ortsbereich von Oberndorf und Maierhof werden ab Mai die Ortskanäle verlegt. Sobald diese Bauarbeiten soweit abgeschlossen sind, beginnen die
Straßenbauarbeiten an der GVS Saltendorf – Oberndorf – Maierhof. Dies wird voraussichtlich ab Juli
2007 der Fall sein.
Die GVS Oberndorf – Neunaigen wird zeitversetzt mit
der GVS Saltendorf – Oberndorf – Maierhof saniert,
da jeweils ein Straßenzug als Umleitungsstrecke benötigt wird.
Die GVS Kettnitzmühle – Grünau (bis zum Ehenbach)
wird nach dem Abschluss der Arbeiten für die Verlegung der E.ON-Ruhrgasleitung Rothenstadt –
Schwandorf begonnen. Voraussichtlich dürfte dort
der Baubeginn im Juni 2007 sein.
Vorgesehen ist auf allen genannten Straßen eine
Oberbauverstärkung mit Angleichung der Bankette
und der Entwässerungsgräben bzw. Durchlässe. Die
GVS Oberndorf – Neunaigen wird außerdem um ca.
50 Zentimeter verbreitert.
Die betroffenen Straßen sind während der Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für
den Anliegerverkehr in den Ortsteilen und die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen wird
die Durchfahrtsmöglichkeit erhalten. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert.
Die Bauarbeiten für die einzelnen Straßenzüge werden in den nächsten Wochen beginnen. Start ist an
der GVS Schwarzberg – Glaubendorf – Rattenberg.
Je nach Witterung werden sich die Bauarbeiten dort
bis Juni/Juli hinziehen.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr
Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten. Nach Plan sind die
Bauarbeiten für diese Straßenzüge im Herbst abgeschlossen.
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AK TUELLE THEMEN
Friedersdorf, Maierhof, Oberndorf, Schiltern und Losau
Kanalisation steht kurz bevor!
Nachdem die Kanalisation für die
Ortsteile in Woppenhof, Deindorf,
Glaubendorf, Kötschdorf, Rattenberg,
Schwarzberg und Alletshof im vergangen Jahr fertiggestellt wurde,
geht es nun bereits heuer mit den
nächsten Ortsteilen weiter.
Folgende Ortsteile sind heuer und die
kommenden Jahre vorgesehen:
2007/ 2008
2007 - 2009
Anschluss der Ortsteile Schiltern und Losau
Anschluss der Ortsteile Friedersdorf,
Maierhof und Oberndorf
In diesem Jahr ist zunächst vorgesehen, den Ortsteil Schiltern an die
Kläranlage Wernberg-Köblitz anzuschließen. Losau soll dann im kommenden Jahr 2008 angeschlossen
werren. Die Bauarbeiten hierfür werden derzeit ausgeschrieben. In Schiltern wird mit dem Bau aller Voraussicht nach Ende Mai / Anfang Juni
2007 begonnen. Die Fertigstellung für
Schiltern ist noch im Herbst 2007 geplant. In Losau werden dann voraussichtlich 2008 die Bauarbeiten fortgesetzt.
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All denjenigen, die ihre Grundstücke
zur vorübergehenden Nutzung als
Baufeld oder zur Verlegung von Kanalleitungen zur Verfügung stellen,
gilt unser herzlicher Dank. Sie leisten damit einen wesentlichen Bei-
trag zur sparsamen und wirtschaftlichen Durchfühung der Baumaßnahmen.
Augrund von erforderlichen Straßensanierungsarbeiten wird ebenfalls in
diesem Jahr mit der Kanalisation in
Maierhof und Oberndorf begonnen
(siehe hierzu Bericht S. 13). Die Sanierung ist nur sinnvoll, wenn dort
vorher die geplanten Kanäle verlegt
werden. So ist im Jahr 2007 geplant,
die Ortskanäle in Oberndorf und Maierhof mit der Verbindungsleitung von
Oberndorf nach Maierhof herzustellen. Wenn die Haushaltsmittel ausreichen, sind außerdem in diesem Jahr
noch die baulichen Teile der Pumpwerke in Oberndorf geplant.
Im kommenden Jahr 2008 ist die Maschinen- und Elektrotechnik für die
Pumpwerke in Oberndorf sowie die
Freispiegelleitung von Maierhof nach
Neunaigen mit dem Anschluss an das
dortige Kanalnetz vorgesehen. Wenn
alles nach Plan verläuft, könnten die
Ortsteile Oberndorf und Maierhof bereits 2008 an die Kläranlage Wernberg-Köblitz angeschlossen werden.
2009 planen wir den Anschluss des
Ortsteils Friedersdorf mit dem dortigen Pumpwerk über die Verbindungsleitung nach Oberndorf, so dass Friedersdorf in 2009 an die Kläranlage
angeschlossen wird. Die Ausschrei-
bung der Bauarbeiten ist bereits im
Gange. Baubeginn wird voraussichtlich Mitte Mai 2007 sein.
Für Ihr Verständnis für die bei den
anstehenden Bauarbeiten zwangsläufig zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Lärm, Staub, Schmutz, Verkehrsbehinderungen usw.) danken wir
Ihnen bereits im Voraus recht herzlich. Gemeinsam mit den Baufirmen
und den betreuenden Ingenieurbüros
werden wir versuchen, diese so gering wie möglich zu halten.
In den Folgejahren sind dann noch
die Kanalisationen für die Ortsteile
Feistelberg und Diebrunn vorgesehen.
Die wenigen, danach noch verbleibenden Einzelanwesen können aus
wirtschaftlichen Überlegungen nicht
an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen werden und müssen
selbst für deren ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung durch die Nachrüstung von Kleinkläranlagen sorgen
(siehe Bericht S. 8).
AK TUELLE THEMEN
Kanalisation in Schiltern, Losau, Friedersdorf, Maierhof und Oberndorf
Welche Zahlungen kommen wann auf Sie zu ?
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der
Entwässerungseinrichtung sind nach Art. 5 Abs. 1
des Kommunalabgabengesetzes Herstellungsbeiträge für die bebauten bzw. bebaubaren Grundstücke zu erheben.
Der Kanalherstellungsbeitrag im Markt WernbergKöblitz beträgt derzeit 1,01 Euro / m2 Grundstücksfläche und 8,49 Euro / m2 Geschossfläche.
Wie hoch der auf das Grundstück entfallende Herstellungsbeitrag ist, hängt von der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche ab:
1. Grundstücksfläche
Mit der Grundstücksfläche unterliegt grundsätzlich
das gesamte Grundstück der Beitragspflicht, wenn
die Möglichkeit der Einleitung des Oberflächenwassers in eine Kanalisation besteht. Dies bedeutet, dass
in aller Regel die Fläche des Grundstücks, mit der
dieses ins Grundbuch eingetragen ist, zum Beitrag
herangezogen wird. Lediglich dann, wenn das
Grundstück am Ortsrand liegt und eine Teilfläche in
den Außenbereich ragt, wird nur die bebaute Hofstelle zum Beitrag herangezogen. Zur bebauten Hofstelle gehören sämtliche Gebäude (z.B. Wohnhaus,
Stallungen, Scheunen, sonstige Nebengebäude usw.),
die Gartenflächen, Zufahrten, Hofflächen usw. (sog.
»Umgriffsfläche« oder »wirtschaftlicher Grundstücksbegriff«).
Für sog. »übergroße Grundstücke« sieht die Beitragsund Gebührensatzung eine Flächenbegrenzung vor.
Als »übergroß« im Sinne der Satzung gilt ein
Grundstück über 2.000 qm Fläche. Bei solchen übergroßen Grundstücken wird die beitragspflichtige
Grundstücksfläche auf das VIERFACHE der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens aber
2.000 qm begrenzt.
Konkret bedeutet dies, dass die beitragspflichtige
Grundstücksfläche bei übergroßen Grundstücken
immer dann auf 2.000 qm begrenzt wird, wenn die
beitragspflichtige Geschossfläche auf dem Grundstück maximal bei 500 qm liegt. Beträgt diese Geschossfläche hingegen beispielsweise 600 qm, so
wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche auf
2.400 qm begrenzt (600 qm Geschossfläche x 4),
sofern die tatsächliche Grundstücksfläche darüber
liegt.
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AK TUELLE THEMEN
Kanalisation in Schiltern, Losau, Friedersdorf, Maierhof und Oberndorf
Welche Zahlungen kommen wann auf Sie zu ?
2. Geschossfläche
Mit der Geschossfläche unterliegen alle Gebäude
oder selbständigen Gebäudeteil der Beitragspflicht, die einen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. In den meisten Fällen wird
dies bedeuten, dass in erster Linie die Wohnhäuser
mit ihrer Geschossfläche bei der Beitragsermittlung berücksichtigt werden. Garagen, Lagerhallen
oder sonstige Nebengebäude werden deshalb nur
dann herangezogen, wenn diese einen Bedarf nach
Schmutzwasserableitung auslösen oder tatsächlich
eine Schmutzwasserableitung haben.
Ermittelt wird die beitragspflichtige Geschossfläche
in allen Geschossen nach den Außenmaßen des
Gebäudes. Nach den Außenmaßen bedeutet vor allem auch, dass damit die beitragspflichtige Fläche
regelmäßig höher ist als die Wohnfläche, die Sie ggf.
in Ihrem Bauantrag oder bei Ihrer Steuerfestsetzung kennen. In einem beitragspflichtigen Gebäude (z.B. Wohnhaus) werden alle vorhandenen Geschosse zum Beitrag herangezogen. Dabei spielt
es keine Rolle, ob in jedem Geschoss ein Wasser-/
Abwasseranschluss oder ein Bedarf danach vorhanden ist.
Gleiches gilt auch, wenn zwischen einzelnen Gebäudeteile räumliche Verbindungen (z.B. Türen) bestehen. Haben Sie beispielsweise im Erdgeschoss der
Garage einen Wasseranschluss und ist dieses Geschoss über eine Treppe mit dem ausgebauten
Dachgeschoss verbunden, unterliegen sowohl das
Erd- als auch das Dachgeschoss der Garage der
Beitragspflicht. Ähnlich verhält es sich zwischen
Keller und Erdgeschoss bzw. einer räumlichen Verbindung zwischen der Garage und dem Wohnhaus.
Garagen werden nur dann zum Beitrag herangezogen, wenn diese über eine Schmutzwasserableitung
verfügen, oder durch einen Wasserhahn ein Bedarf
ausgelöst wird.
Keller werden grundsätzlich mit der vollen Fläche
herangezogen, ungeachtet eines tatsächlich dort
vorhandenen Anschlusses.
Dachgeschosse hingegen werden nur berücksichtigt, wenn und soweit sie ausgebaut sind. D.h., dass
nur die tatsächlich ausgebaute Dachgeschossfläche
bei der Beitragsberechnung angesetzt wird. Evtl.
Abmauerungen (z.B. entlang des Kniestocks) bleiben beitragsfrei. Auch im Dachgeschoss kommt es
nicht darauf an, ob Wasser oder Abwasser anfällt.
Maßgebend ist ausschließlich, ob die Dachgeschossnutzung über eine normale Speichernutzung hinausgeht (z.B. Schlafräume, Hobbyräume usw. sind immer beitragspflichtig).
Balkone, Loggien und Terassen werden herangezogen, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. Etwas vereinfacht ausgedrückt
bedeutet dies, dass vor die Umfassungswände vorkragende Gebäudeteile nicht beitragspflichtig sind,
während zurückspringende Bauteile in der Regel
zum Beitrag herangezogen werden.
Während Ställe, Scheunen und ähnliches in der
Regel beitragsfrei sind, unterliegen Milchkammern
grundsätzlich der Beitragspflicht und sind an die
Kanalisation anzuschließen. Für die Geschossfläche
der Milchkammer ist deshalb auch der Herstellungsbeitrag zu entrichten.
AK TUELLE THEMEN
3. Gesamtbeitrag
Aus der Summe des Grundstücksflächenbeitrages
und des Geschossflächenbeitrages ergibt sich dann
der auf das Grundstück entfallende Gesamtbeitrag,
der durch Beitragsbescheid mitgeteilt und berechnet wird.
Der Beitrag wird jeweils einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
Evtl. bis zur endgültigen Beitragsabrechnung bereits angeforderte und bezahlte Vorauszahlungen
werden auf den endgültigen Beitrag angerechnet.
4. Ermittlung der beitragspflichtigen Flächen - Grundstücksaufmaße
Um festzustellen, welche beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen auf den einzelnen
Grundstücken vorliegen, werden Vertreter des Marktes gemeinsam mit Ihnen von Ihrem Grundstück ein Grundstücksaufmaß erstellen. Dieses
Grundstücksaufmaß wird Ihnen vorab zur Überprüfung zugesandt. Daraus können Sie dann die
beitragspflichtigen Flächen Ihres Grundstücks entnehmen und auch den auf Ihr Grundstück entfallenden Beitrag errechnen.
5. Beitragszahlung in Raten
Zur Vermeidung von Vorfinanzierungskosten, die
wiederum in die Kanalgebührenkalkulation einzustellen wären, hat der Marktgemeinderat beschlossen, auf den endgültigen Kanalherstellungsbeitrag
Vorauszahlungen bzw. Ratenzahlungen zu erheben.
Für die Ortsteile Schiltern und Losau gelten deshalb
voraussichtlich folgende Zahlungstermine:
Schiltern Es ist vorgesehen, dass die Aufmaße im April/Mai
dieses Jahres erstellt werden. Hierüber werden Sie
aber noch rechtzeitig gesondert informiert. Wir
bitten Sie, den Beauftragten des Marktes Zutritt
zu Ihren Grundstücken zu gewähren und ihnen die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Über die Einzelheiten der bevorstehenden Kanalbaumaßnahme liegt im Rathaus eine Broschüre auf,
die an die betroffenen Anschlussnehmer der anzuschließenden Ortsteile kostenlos verteilt wird.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich
gerne zur Verfügung.
1. Rate im Juni 2007 (50 % des Beitrages)
2 . Rate im November 2007 (30 %)
S chlussabrechnung im April 2008 (restliche 20 %)
Losau
. Rate im Juni 2007 (50 % des Beitrages)
1
2 . Rate im April 2008 (30 %)
S chlussabrechnung im Oktober 2008
(restliche 20 %)
Oberndorf, Maierhof und Friedersdorf 1. Rate im Oktober 2007 (50 % des Beitrages)
2. Rate im April 2008 (30 %) und
Schlussabrechnung (restliche 20 %)
im November 2008 in Oberndorf und Maierhof,
im November 2009 in Friedersdorf
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AUS DEM MARK TGEMEINDER AT
Geschwindigkeitsmessung – Kreisstraße in Friedersdorf
Anwohner im Bereich der Bushaltestelle
an der Kreisstraße SAD 25 in Friedersdorf
haben öfter darauf hingewiesen, dass
dort Geschwindigkeitsübertretungen an der
Tagesordnung seien. Die Beschwerden richten sich vor allem gegen den Schwerlastverkehr aus dem Steinbruch Bögl. Deswegen
führte die Untere Verkehrsbehörde zwei
Verkehrsschauen vor Ort durch.
Der Schwerlastverkehr auf Kreisstraßen
darf 60 km/h nicht überschreiten. Eine
weitere Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit wird nur angeordnet, falls eine Verkehrsbeobachtung oder Unfalluntersuchung
eine Notwendigkeit feststellt.
Zu diesem Zweck wurden in Friedersdorf
mit einem Zivilfahrzeug der Polizeiinspektion Nabburg Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt. Es wurden 25 Fahrzeuge
gemessen, von denen sich nur drei im ahndungsfähigen Bereich zwischen 68 und 74
km/h bewegten.
Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Schwandorf und die Polizei kamen
deshalb zu dem Ergebnis, dass dort keine
besondere Gefährdung bestehe und eine
Geschwindigkeitsbeschränkung weder
geeignet noch erforderlich sei. Es wurde
auch auf ähnliche Verkehrssituationen im
Landkreis hingewiesen.
Anbindung des Naab-Dükers an
das Wasserleitungsnetz
Gehwegerneuerungen im
Ortsteil Wernberg
Im Rahmen der Bauarbeiten des Staatlichen Bauamtes für die
Erneuerung der Brücke der B 14 über die Naab hat der Markt dort
einen neuen Wasserleitungsdüker verlegt.
Der Marktgemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr
nach näherer Festlegung des Bauumfangs durch den Bauausschuss beschlossen, die schadhaften Gehwege in der
Blumenstraße und im Riedweg komplett zu erneuern und
die schadhaften Bereiche in der Talstraße, Sudetenstraße,
Wenzelstraße und der Flurstraße zu sanieren.
Bevor in diesem Jahr das Staatliche Bauamt die Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Anrampungen des Brückenbauwerks
durchführt, erneuert der Markt Wernberg-Köblitz dort seine Wasserleitungen. Das Staatliche Bauamt beabsichtigt die B 14 an
der Ostseite bis zur Streuguthalle und auf der Westseite bis zur
Einfahrt zum Anwesen Dotzler neu zu asphaltieren.
Der Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 220 m die
Wasserleitung mit Hausanschlüssen zu erneuern. Nach erfolgter
Angebotseinholung wurde der Auftrag an die Firma Hartinger
aus Kleinschwand zum Preis von 38.000 Euro vergeben. Die Firma
Hartinger führt auch die Asphaltierungsarbeiten des Staatlichen
Bauamtes aus.
DÜKE R
niederl. duiker = Taucher;
Kreuzungsbauwerk, das ein Hindernis
in der Regel als Abwasserdruckleitung
unterquert ( DI N 4045)
Die Ausschreibung dieser Baumaßnahme wird der­zeit
vorbereitet. Baubeginn wird voraussichtlich im Mai/Juni
dieses Jahres sein. Die Gesamtkosten werden auf der
Grundlage der Ausbaubeitragssatzung des Marktes nach
Abzug des gemeindlichen Eigenanteils auf die erschlossenen Anlieger umgelegt.
Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses werden wir die betroffenen Anlieger über den auf sie zukommenden voraussichtlichen Kostenanteil entsprechend
informieren.
AUS DEM MARK TGEMEINDER AT
Bauarbeiten am
Marktplatz
werden weitergeführt
Viele von Ihnen fragen sich zu Recht, wie es denn
am Marktplatz in Wernberg weitergeht. Fakt ist, dass
der Platzbereich vor der Kirche St. Anna und zwischen der Bundesstraße B14 und der Raiffeisen-Bank
bzw. dem »Hotel und Landgasthof Burkhard« bis auf
Weiteres nicht weitergebaut wird, da der Bau des
Platzes nicht plangemäß ausgeführt wurde. Die tatsächliche Bauausführung entspricht nicht der vom
Marktgemeinderat genehmigten Planung vom Februar und August 2006, die ein gleichmäßiges
Gefälle von 2,5 % vorsah. Aufgrund der SchilterbachEinhausung ist in Teilbereichen ein Gefälle von bis zu
5 % vorzufinden.
Nachdem das mit der Planung und Baubetreuung
beauftragte Architekturbüro bisher wenig dazu beigetragen hat, diese Differenzen aufzuklären bzw. Abhilfe zu schaffen und jegliche Verantwortung ablehnt, hat der Marktgemeinderat beschlossen, die
Angelegenheit rechtlich zu überprüfen. Der Markt
hat dazu eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung
der gemeindlichen Interessen beauftragt.
In den letzten Wochen wurde ein Gutachten erstellt,
in dem die Mängel sowie die Verantwortlichen
festgestellt und der entstandene Schaden ermittelt
wurden. Anhand dieses Gutachtens werden die
weiteren rechtlichen Schritte bis zur Erhebung einer
Schadensersatzklage in die Wege geleitet.
Bis entsprechende Konsequenzen aus diesem Gutachten gezogen sind und – wenn das Architekturbüro
nicht einlenkt – notfalls ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt ist, können die Bauarbeiten in
diesem Bereich nicht fortgesetzt werden. Bei einem
gerichtlichen Beweisverfahrens werden die Bauarbeiten wohl mindestens bis zum Frühjahr 2008 unterbrochen – je nach Verfahren auch länger.
Der Teil des Marktplatzes nördlich der Bundesstraße
B 14 ist davon nicht betroffen. Dort hat in der Zwischenzeit die beauftragte Firma Utz-Bau GmbH ihre
Bauarbeiten aufgenommen und mit dem Bau der
Wasserleitung begonnen. Anschließend werden die
Bauarbeiten in der Weidener Straße und an den Nebenflächen nördlich der B 14 durchgeführt (geplanter Bauabschluss August 2007). Die Verlegung der
Wasserleitung dauert bis Anfang Mai.
Der Bauumfang in der Weidener Straße wurde um
ca. 80 m ortsauswärts verlängert, um dort die Engstelle beim Anwesen »Weidener Straße 4« zu entschärfen. Die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich
dient als Überquerungshilfe für Fußgänger. In der
Nürnberger Straße liegt das Bauende beim Anwesen »Kehrer« bzw. bei der Sparkasse. In der Vohenstraußer Straße enden die Baumaßnahmen nach der
Einmündung in den Galgenbergweg, wo auch die
Einfahrtsituation verbessert wird.
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AUS DER VERWALTUNG
Bevölkerungsentwicklung
Einwohner
Männlich
Weiblich
Gesamt
Im Erhebungszeitraum 01.01.2007
bis 15.03.2007 hatte Wernberg-Köblitz
die folgende Einwohnerentwicklung.
Ermittelt wurden Einwohner mit Hauptoder Nebenwohnung in der
Marktgemeinde.
+ Geburten
3
3
6
+ Zuzüge
37
29
66
- Sterbefälle
7
6
13
- Wegzüge
37
15
52
Einwohnerzahl zum 15.03.2007
3140
3098
6238
Aus dem Fundamt
Im Fundamt im Rathaus in
Wernberg-Köblitz sind in den letzten
Wochen wieder Gegenstände
abgegeben worden. Die Fundgegenstände können zu den üblichen
Öffnungszeiten im Rathaus, II. Obergeschoss, Zimmer 25, besichtigt
und ggf. abgeholt werden.
Für Rückfragen wenden Sie
sich bitte an Frau Karin Schmid,
(0 96 04) 92 11-0.
Neue Kostensatzung
In der Sitzung am 13.02.2007 hat der
Marktgemeinderat die Kostensatzung
des Marktes Wernberg-Köblitz und das
Kommunale Kostenverzeichnis neu
erlassen. Das Verzeichnis enthält die
Gebühren, die der Markt für seine
Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis
erhebt. Mit diesem Neuerlass wurde
die Kostensatzung aus dem Jahr 1993
auf den aktuellen Stand gebracht. Es
enthält unter Anderem die nebenstehenden gebührenpflichtige Tätigkeiten.
Die vollständigen Gebühren können
dem Kostenverzeichnis entnommen werden. Dieses ist im Rathaus erhältlich
bzw. unter www.wernberg-koeblitz.de
abrufbar. Die neue Kostensatzung trat
zum 1. April 2007 in Kraft.
Fundgegenstand
Funddatum
Diverse Fahrräder
September/Oktober/ November 2006
Diverse Schlüssel mit und ohne Mäppchen
September/Oktober/ Dezember 2006
Aufblasbares Kinderboot
Oktober 2006
Digitalkamera defekt
Oktober 2006
1 Handy
Oktober 2006
1 Elektrorasierer
Dezember 2006
Diverse Schlüssel
Januar 2007
1 Geldbeutel
Januar 2007
Diverse Fahrräder
Januar/ Februar 2007
Goldene Kette
Januar 2007
Tätigkeit
Gebührenhöhe
Beglaubigungen
0,75 Euro je Seite,
mindestens aber 5,00 Euro
Genehmigung zur Führung
kommunaler Wappen
10,00 - 2.500,00 Euro
Mahngebühren
1 % des rückständigen Betrages,
mindestens aber 5,00 Euro, höchstens
150,00 Euro
Erteilung von Bescheinigungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Bestätigung
über geleistete Erschließungskosten usw.)
5,00 - 20,00 Euro
N E U: Genehmigungsfreistellung von Bauvorhaben
25,00 Euro
N E U: Freistellung vom Anzeigeverfahren bei
Abbruch von Gebäuden
25,00 Euro
N E U: Beteiligung von Nachbarn im Bauantragsverfahren (auf Antrag des Bauwerbers)
15,00 Euro
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Einwandfreies Trinkwasser
Der Markt Wernberg-Köblitz, der Zweckverband Neunaigen-Kemnath und der Zweckverband Glaubendorfer Gruppe haben Ende
Februar 2007 ihre routinemäßige Trinkwasseruntersuchung durch
ein anerkanntes Untersuchungsbüro durchführen lassen.
Das Ergebnis ist sehr erfreulich: Die Analyseergebnisse entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Sämtliche Anforderungen sind eingehalten. Die Proben sind bakteriologisch einwandfrei. Das gesamte Unterschungsergebnis
kann während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus eingesehen werden.
Parameter
Markt
Wernberg-Köblitz
Zweckverband
Neunaigen-Kemnath
Zweckverband
Glaubendorfer-Gruppe
Grenzwerte
nach TrinkwV
Benzol
< 0,25
< 0,25
< 0,25
1
Cyanid
< 0,005
< 0,005
< 0,005
0,05
Fluorid
0,07
0,05
0,13
1,5
5,3
6,4
32,5
50
Atrazin
< 0,02
0,02
< 0,02
0,1
Kupfer
< 0,01
< 0,01
0,04
2
Nickel
< 0,001
0,001
0,001
0,02
Nitrit
< 0,002
< 0,002
< 0,002
0,05
8,16
8,29
7,61
6,5 - 9,5
1
1
3
Nitrat
pH-Wert
Härtebereich
Bausteinaktion – Hallenbad
Aktueller Spendenstand: 36.391,69 Euro
Unterstützen Sie die »Bausteinaktion – Hallenbad«.
Bei den örtlichen Banken können Sie jederzeit unter dem
Stichwort »Bausteinaktion – Hallenbad« Ihre Spende einzahlen.
Seit erscheinen der letzten
»Wernberg-Köblitz aktuell«
sind folgende Spenden
eingegangen.
Ein spezielles Spendenkonto
wurde bei der Sparkasse eingerichtet.
Konto 100 078 021, B LZ 750 510 40
Stichwort »Bausteinaktion – Hallenbad«
50,00 Euro Andreas Schmaus
14,92 Euro Zinsertrag
Gutscheinaktion
Das Bustgasthaus Born in Kettnitzmühle unterstützt das Hallenbad in diesem Jahr mit einer
Gutscheinaktion. Bis einschließlich 1. Juli 2007 erhalten Sie bei Vorlage der Gutscheine 2 Euro
Nachlass auf jedes Haupt-Essen. Zusätzlich spendet das Busgasthaus Born 2 Euro pro eingelösten
Gutschein an die »Bausteinaktion–Hallenbad«. Nutzen Sie die Möglichkeit und helfen Sie mit, einen
hohen Betrag zu erzielen.
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AUS DER VERWALTUNG
Vereinfachte Umlegung Saltendorf
abgeschlossen
Erschließungsbeitragssatzung
neu erlassen
In der vereinfachten Umlegung Saltendorf wurde unter
anderem die Grenzregelung entlang der Kreisstraße
in Saltendorf und die damit verbundenen Grundstückzuund -wegmessungen behandelt. Die Bekanntmachung
dieser Umlegung wurde zwischenzeitlich unanfechtbar
und die sich aus den Weg- und Zumessungen ergebenden Geldleistungen fällig.
In der Sitzung am 13. März 2007 hat der Marktgemeinderat die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) neu erlassen.
Die Erschließungsbeitragssatzung betrifft die Erhebung
von Beiträgen für alle erstmals endgültig hergestellten
Straßen – nicht zu verwechseln mit der Ausbaubeitragssatzung, bei der es um die Erneuerung bzw. Verbesserung
von bereits hergestellten Straßen geht.
Mit dieser Unanfechtbarkeit ist die Vereinfachte Umlegung nun abgeschlossen. Der Markt Wernberg-Köblitz
hat zwischenzeitlich beim Grundbuchamt die Berichtigung
der einzelnen Grundbuchblätter entsprechend dem
vom Vermessungsamt erstellten Grenzregelungsverzeichnis beantragt.
Nach Durchführung dieser Grundbuchberichtigungen
erhalten alle betroffenen Grundstückseigentümer vom
Grundbuchamt eine Mitteilung über ihren aktuellen
Grundbuchstand. Bitte prüfen Sie diese mit dem Grenzregelungsverzeichnis. Darin sind auch die im Einzelfall
neu zu begründenden Geh- und Fahrtrechte enthalten.
Der Neuerlass war notwendig, weil die bisherige Erschließungsbeitragssatzung in der Übergangsregelung
noch auf die Eingemeindungsverträge Bezug nahm und
darin unterschiedliche Eigenanteile des Marktes für die
früheren Gemeinden Oberköblitz und Wernberg vorsah.
Diese unterschiedlichen Eigenanteile wurden mit dem
Neuerlass gestrichen. Der Eigenanteil des Marktes liegt
im gesamten Gemeindegebiet einheitlich bei 10 %.
Die neue Erschließungsbeitragssatzung trat zum 1. April
2007 in Kraft und kann im Rathaus eingesehen und im Internet unter www.wernberg-koeblitz.de abgerufen werden.
Einladung zur Bürgerversammlung 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
die diesjährige Bürgerversammlung findet am Freitag,
4. Mai 2007, um 20.00 Uhr
in der TSV-Turnhalle, Unterköblitz
mit nebenstehender Tagesordnung statt.
Hierzu ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes
Wernberg-Köblitz herzliche Einladung. Anträge, die in der
Bürgerversammlung behandelt werden sollen, richten Sie
bitte bis spätestens 27. April 2007 an den
Markt Wernberg-Köblitz Nürnberger Straße 124 92533 Wernberg-Köblitz
Fax (0 96 04) 92 11-50
eMail [email protected]
Wernberg-Köblitz, 8. März 2007
Georg Butz, 1. Bürgermeister
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht über die finanzielle Situation
4. Bericht über gemeindliche
Einrichtungen und die Maßnahmen des laufenden Jahres
5. Maßnahmenschwerpunkte der
kommenden Jahre
6. Behandlung der eingegangenen
Anträge
7. Aussprache und Diskussion
AUS DER VERWALTUNG
Holz an
Selbstwerber abzugeben
Der Markt Wernberg-Köblitz hat kleine Menge an Brennholz für Selbstwerber im Baugebiet »Am Sonnenhang« und in der »Kärntner Straße«
abzugeben.
Interessenten werden gebeten, sich beim Bauhofleiter Josef Pröls
ab kommenden Dienstag während der allgemeinen Geschäftszeiten unter der Telefonnummer (01 75) 7 23 05 49 zu melden, der dann auch die
Einweisung in die betreffenden Waldstücke vornimmt.
Änderung der
Bebauungspläne
»Kreuzäcker II«
Metallzäune als Einfriedungen
zulässig
Der Marktgemeinderat des Marktes WernbergKöblitz hat in seiner Sitzung am 13. Februar
2007 den Bebauungsplan »Kreuzäcker II« geändert. Künftig sind neben den Holzlatten- und
Hanickelzäunen auch Metallzäune zulässig.
Damit hat der Markt dem Antrag mehrerer
Grundstückseigentümer entsprochen. Die Änderungssatzung wurde am 23. Februar 2007
amtlich bekannt gemacht und gleichzeitig in
Kraft gesetzt.
»Bergäcker II«
Unterschiedliche Gebäudetypen und Dachformen künftig zulässig
Ebenfalls hat der Marktgemeinderat des Marktes Wernberg-Köblitz in seiner Sitzung am 13.
Februar 2007 die 1. Änderung des Bebauungsplans »Bergäcker II« als Satzung beschlossen
Mit dieser Änderung sind im Geltungsbereich
künftig mehrere unterschiedliche Gebäudetypen und Dachformen (z.B. ökologisch orientierte Gebäudetypen wie Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bzw. Gebäude mit Pult-,
versetzten Pultdächern, Zeltdächern oder flacher geneigten Satteldächern) zulässig.
Bauarbeiten für Regenrückhaltebecken »Au-Siedlung«
Container müssen vorübergehend verlegt und der Parkplatz wird vorübergehend gesperrt werden.
Im Bereich der Au-Siedlung haben die Bauarbeiten für
das Regenrückhaltebecken 1 des Marktes WernbergKöblitz begonnen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist
für den Sommer 2007 geplant.
Das neue Regenrückhaltebecken entsteht auf einer
Teilfläche des jetzigen Parkplatzes gegenüber dem
Friedhof direkt oberhalb des Franzosengrabens und
neben dem Containerstandort. Der Parkplatz und der
Containerstandort bleiben neben dem künftigen Baukörper erhalten.
Es wurden auch die Baugrenzen erweitert, um
mehr Flexibilität bezüglich der möglichen Gebäudestellungen zu erreichen.
Während der Bauphase müssen allerdings die Container
vorübergehend versetzt werden. Diese wurden deshalb
auf dem gegenüber liegenden Parkplatz des Friedhofs
in Wernberg aufgestellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Container wieder zurück versetzt.
Auch der jetzige Parkplatz kann während der Bauphase
nicht benutzt werden.
Der Änderungsbebauungsplan wurde am 1.
März 2007 amtlich bekannt gemacht. Die Änderungen traten mit dieser Bekanntmachung
in Kraft.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, deshalb vorübergehend auf die benachbarten Parkgelegenheiten (z.B.
beim Friedhof Wernberg) auszuweichen und danken für
ihr Verständnis.
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VEREINE
Judo – Bezirksligaendkampf am 20.05.2007
um 14.00h in der Detag Turnhalle Wernberg-Köblitz
Die Judoabteilung des TSV Detag Wernberg
(Bushido Amberg) richtet den Bezirksligaendkampf der Oberpfalz aus. In der Detag Turnhalle finden am Sonntag, 20.05.2007, um 14:00 Uhr
vier Paarungen statt:
SV Tiefenbach : ASV Neumarkt
Bushido Amberg : SV Tiefenbach
FC Neunburg : ASV Neumarkt
Bushido Amberg : KG Kümmersbruck/ Burglengenfeld
Folgende Gewichtsklassen werden doppelt
ausgekämpft: 60kg, 66kg, 73kg, 81kg, 90kg,
-100kg, +100kg.
»Bürgerfest 07«
Infos des
ORGA-Teams
Ein herzliches Dankeschön
geht an die freiwilligen
20 Helferinnen, Spendern
und Vereine für deren
Unterstützung und
Engagement beim letzten
Bürgerfest.
Bitte kommt alle und unterstützt unsere Mannschaft !
Es geht um den Gruppensieg bzw. um die
Qualifikation zu den Aufstiegskämpfen zur Landesliga. Dazu brauchen wir Eure Unterstützung
– Heimvorteil.
Der Eintritt ist frei. Für Speisen und Getränke
zu sehr günstigen Preisen ist gesorgt.
Gernot Hölzl
Sportwart / Trainer Judo
TSV Detag Wernberg
!!!! E I N Z I G E I N FOVE RAN STALTU N G !!!!
Am 18.04.07 findet
im Landgasthof Burkhard
um 20.00 Uhr die E I N Z I G E
Informationsveranstaltung
zum 4. Bürgerfest statt.
Unter dem Motto:
»treffen, plaudern, genießen«
wird wieder zu einer langen Schmankerltheke in der
Bachgasse eingeladen.
Alle interessierten Gaststätten, Vereine, Künstler, Tanzgruppen, Privatleute und
Musiker (ohne Verstärker),
die einen Beitrag dazu leisten wollen, sind herzlichst
eingeladen ! Ebenso alle,
die sich an der Planung beteiligen wollen !
Weitere Einzelheiten gibt
es beim Bürgerfestleiter
Albert Lang
LLB Angelgeräte
Tel. + Fax
(0 96 04) 91 42 00
!!!! KI N D E R B ETR E U U N G !!!!
Wegen des zahlreichen Besuchs der Kinder und Eltern
bei unserer Kinderbetreuung
während des letzten Bürgerfestes, wollen wir dieses
Jahr auch wieder den Eltern
einen ruhigen Besuch des
Bürgerfestes ermöglichen und
den Kindern viel Spaß bieten !
Wir hoffen, daß wir auch
dieses Jahr auf das alte Team
zurückgreifen können. Allerdings sind wir für jede Hilfe
dankbar und freuen uns auf
neue Gesichter !
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Und vielleicht gibt es ja
in diesem Jahr zur »Kulinarischen Meile« auch eine
»Kulturelle Meile«.
Ein weiteres Angebot wollen
wir den Kindern in der Marktgemeinde machen:
Jede volle Stunde kann sich
eine Jugendabteilung eines
Vereins vorstellen und so
auch neue Mitglieder werben.
Die Jugendtrainer aller Abteilungen sind aufgefordert:
Fußball,(Tisch-)Tennis, Judo,
Turnen, Wasserwacht, Feuerwehr, Radfahrverein, Musik,
Tanz, Schützenverein, Angler,
Landjugend, Kegelclub, Armbrustschützen, Computer…
Außerdem suchen wir
-Clowns (auch weiblich)
-Kinderschminker
-Kindergeschenke
-Scheren und Kleber
-große Spielgeräte
z.B. Trampolin, Karussell, Schachspiel, Stelzen,
Mikado…
Wer eine Idee hat,
meldet sich bitte bei
Heidi Gradl
G RADL DR UCKBÖR S E
Tel. (0 96 04) 29 41
Fax (0 96 04) 31 95
Ausflug nach Niederösterreich
Die Soldaten- und Kriegerkameradschaft Wernberg-Köblitz startet auch
2007 wieder zu ihrem 3-Tages-Ausflug. Ziel ist die Ortschaft Zöbern in Niederösterreich.
Die Fahrt findet vom 7. bis 9. September statt. Der Preis für Busfahrt und
Halbpension beträgt 190 Euro (Einzelzimmerzuschlag 10 Euro pro Nacht).
Es ist ein umfangreiches Programm geplant, das wir einer der nächsten Ausgaben genauer vorstellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der S KK
Wernberg-Köblitz.
Anmelden können Sie sich bis zum 31. Mai per Einzahlung auf das Sonderkonto 570 629 261 bei der Sparkasse Wernberg B LZ 750 510 40.
Abonnieren Sie das Infoblatt »Wernberg-Köblitz aktuell«
Das gemeindliche Infoblatt »Wernberg-Köblitz aktuell«
wird zweimonatlich an alle Haushalte in WernbergKöblitz kostenlos verteilt. Wenn Sie nicht in WernbergKöblitz wohnen, trotzdem aber gerne das Infoblatt zugestellt bekommen möchten, bieten wir den Abo-Service
an. Mit dem nachfolgenden Bestellschein können Sie die
das Infoblatt zum Preis von 12,00 Euro jährlich (2 Euro pro
Ausgabe) abonnieren.
Sie erhalten damit auch außerhalb des Gemeindegebietes
alle wichtigen Informationen rund um den Markt WernbergKöblitz.
Falls Sie an diesem Service interessiert sind, füllen Sie bitte
die nachstehende Anmeldung mit Einzugsermächtigung
aus und senden Sie diese an den
Markt Wernberg-Köblitz, Nürnberger Str. 124
92533 Wernberg-Köblitz
oder per Fax (0 96 04) 92 11-929
Sie erhalten automatisch jede Ausgabe zugestellt. Den Rechnungsbetrag buchen wir jeweils zum 15. Dezember von
Ihrem angegebenen Konto ab. Sie finden die Anmeldung
auch im Internet unter www.wernberg-koeblitz.de
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Ortsteil, Straßenbezeichnung, Hausnummer
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PLZ, Ort
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