Schulordnung der Kraichgau

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Schulordnung der Kraichgau
Schulordnung der Kraichgau-Realschule
(von der Schulkonferenz am 03.03.2010 verabschiedet und ab dem 12.04.2010 gültig)
Für unsere Schule Schulgemeinschaft gelten Regeln, die das Zusammenleben und Lernen
ermöglichen:
1.
Umgang miteinander
Für das Zusammenleben an unserer Schule gilt:
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört lernen zu können.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jeder muss stets die Rechte des Anderen respektieren.
Um dies zu unterstützen, setzen wir in der Unterstufe als Streitschlichter ausgebildete Schülerinnen
und Schüler ein.
Das bedeutet:
Ich bin höflich, rücksichtsvoll, hilfsbereit und gefährde niemanden!
Ich störe den Unterricht nicht durch Zwischenrufe und Bemerkungen.
Ich befolge die Anweisungen der Lehrer und aller anderen an der Schule tätigen Personen.
Ich beschimpfe oder beleidige niemanden.
Ich schade niemandem, indem ich schlecht über ihn rede oder schreibe.
Ich wende keine körperliche Gewalt gegen andere an.
Ich bewege mich im Schulhaus und auf dem Schulgelände so, dass niemand gefährdet wird.
2.
Umgang mit Sachen
Ich gehe mit eigenem und fremdem Eigentum sorgfältig um:
Schulbücher binde ich ein, schreibe nicht hinein und halte sie sauber.
Das Klassenbuch behandle ich pfleglich.
Türen, Fenster, Schränke, Tische und Stühle benutze ich so, dass sie nicht beschädigt und verunreinigt
werden. Ich bemale und beschreibe sie nicht.
Die Tafel beschreibe und bemale ich nur für Unterrichtszwecke.
Ich gehe sorgfältig mit dem Tageslichtprojektor, den mathematischen Zeichengeräten, den Steckdosen,
den Lichtschaltern und anderen elektronischen Anschlüssen um.
Kaugummis klebe ich nicht auf Tische, Stühle, Wände oder den Boden.
Kreide und Schwamm benutze ich nicht als Wurfgegenstände.
Schultaschen und Kleider der Mitschüler werfe ich nicht mutwillig herum und beschmutze sie nicht.
Ich verlasse die Toilette so, wie ich wünsche, sie anzutreffen.
Die Klassenordner kontrollieren, bevor die Klasse den Raum verlässt, die Ordnung im Raum.
3.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte (MP3/4-Player, i-Pod, Funktelefone, usw.) incl. Zubehör dürfen im Schulhaus
und auf dem Schulgelände nicht sichtbar getragen oder verwendet werden und bleiben ausgeschaltet,
soweit sie nicht ausdrücklich im Unterricht Verwendung finden.
Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende Gerät vom Lehrer eingezogen, eine
Elternbenachrichtigung ausgegeben und über die Schulleitung nach Dokumentation am Ende des
Unterrichtstages auf Verlangen ausgehändigt. Sollte die Schulleitung nicht erreichbar sein, gibt der
Fachlehrer das Gerät am Ende des Unterrichts zurück und vermerkt das Fehlverhalten im
Klassenbuch.
4.
Umgang mit Zeiten und Pausen
Ich halte die Unterrichtszeiten pünktlich ein. In allen Pausen werden die Fenster geöffnet. Die 5. und
6. Klassen verbringen die Pause im Pausenhof. Die kleinen Pausen dienen dem Lehrerwechsel und
dem Toilettenbesuch. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht auf den Treppen aufhalten und
sind mit dem Läuten im Klassenzimmer. Am Schulvormittag dürfen die Schülerinnen und Schüler das
Schulgelände ohne Genehmigung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers nicht verlassen. In der
Mittagspause besteht die Möglichkeit in der Mensa Essen zu gehen oder aber auch das Schulgelände
zu verlassen, um auf direktem Weg zuhause zu essen oder Speisen in der Stadt einzukaufen
5.
Waffen
Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Laserpointer oder Pfefferspray…) ist
verboten und kann zum sofortigen Schulausschluss führen.
6.
Klassenordnung
Für das Verhalten während des Unterrichts und im Klassenzimmer geben sich die Klassen zu Beginn
des Schuljahres eine Klassenordnung, die im Klassenzimmer in geeigneter Form veröffentlicht wird.
7.
Gesundheit und Umwelt
Ich bringe in die Schule keine Suchtmittel, wie zum Beispiel Zigaretten, Alkohol oder andere Drogen
mit.
Ich vermeide die Verschmutzung von Schulgelände, Schulhaus und Schuleinrichtungen und werfe
keinen Müll auf den Boden. Zusätzlich vermeide ich unnötigen Müll und trenne diesen auch in der
Schule.
8.
Lärm
Während der Unterrichtszeit ist im gesamten Schulgebäude Ruhe. Treffen vor oder nach dem
Unterricht finden im Aufenthaltsraum statt. Das kleine Fußballfeld ist nur in der großen Pause und in
der Mittagspause zu benutzen. Bei Stillbeschäftigung bleiben alle im Zimmer und an ihrem Platz. Der
Wechsel zwischen den Klassenräumen verläuft geordnet und ruhig.
9.
Fernbleiben vom Unterricht
Laut Schulbesuchsverordnung ist es der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen
Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen, falls eine Schülerin oder ein Schüler aus
zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) verhindert ist.
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tage der Verhinderung mündlich,
fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle einer fernmündlichen Entschuldigung
ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.
10.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Wer die Regeln nicht einhält muss mit pädagogischen Erziehungsmaßnahmen beziehungsweise mit
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz §90 rechnen.
Pädagogische Erziehungsmaßnahmen sind:
Ordnungsdienste für die Klassengemeinschaft (z.B. Tafeldienst, Zimmerkehren)
Erledigung von Schreibaufgaben
Benachrichtigung der Eltern
Zeitweiliger Ausschluss aus der Unterrichtsstunde.
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Streitschlichtern
Erarbeiten von Zielen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz §90 sind:
Nachsitzen bis zu zwei Stunden.
Nachsitzen bis zu vier Stunden.
Überweisung in einen Parallelklasse
Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses
Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen
Androhung des Schulausschlusses
Ausschluss aus der Schule