Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG
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Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG
Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen mit Allgemeiner Preisliste Gültig ab 1. Januar 2014 Delivering solutions. Inhalt 1 Anwendungsbereich und Allgemeines 2 Preise und Leistungen 3 Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke 4 Locofrachten 5 Serviceleistungen 6 Allgemeine Preisliste (APL) 7 Preistafeln (APL) 1 und 2 8 Frachtbriefmuster 9 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG 10 Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“ (Bedingungen Ganzzug-Produkte) Herausgeber: Zu beziehen unter Bestellnummer DB Schenker Rail AG TAPL 0110 von: Marketing DB Kommunikationstechnik GmbH Edmund-Rumpler-Str. 3 Medien- und Kommunikationsdienste 60549 Frankfurt am Main Logistikcenter Tel.: +49 (0) 203 9851 9000 Kriegsstraße 136 76133 Karlsruhe Fax: +49 (0) 721 9385509 E-Mail: [email protected] Die Herausgabe dieser Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG sowie dazu erscheinende Änderungen und Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht. Die jeweils gültige Fassung der Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG ist im Internet unter www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar. 2 Stand: 01. 01. 2014 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 1 Anwendungsbereich und Allgemeines Dies sind die Preise und Konditionen DB Schenker Rail AG (nachfolgend „DB Schenker Rail“) für den Wagenladungsverkehr und den Kombinierten Ver kehr; sie werden ergänzt durch die Regelungen, die in der Allgemeinen Preisliste (APL) aufgeführt sind. Für Privatgüterwagen/Güterwagen anderer Halter gelten zusätzlich die „Bestimmungen für Privatgüterwagen/ Güterwagen anderer Halter (PKL-Güterwagenverwen dung)“. Für den Kombinierten Verkehr gelten zusätzlich die „Bestimmungen für den Kombinierten Verkehr“. Die Preise und Konditionen DB Schenker Rail gelten für Transporte zwischen den im Bahnhofs verzeichnis genannten Güterverkehrsstellen. Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von DB Schenker Rail für den Eisenbahngüterverkehr entnommen. Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils neuesten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses Heftes). Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail gelten vorrangig die „Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte ,DB SCHENKERplantrain‘, ,DB SCHENKERvariotrain‘, ,DB SCHENKERflextrain‘ (Bedingungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt. Stand: 01.01.2014 Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die Bestimmungen der DB Schenker Rail AG für den internationalen Eisenbahnverkehr. Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten G üter bilden eine Sendung. Geschlossene Züge werden als eine Sendung geschlos sen auf der Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/ Ladegleis und einem Absender nach einem Gleis anschluss/Ladegleis und einem Empfänger befördert. Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch den DB Schenker Rail Kundenservice. Transportaufträge sollten dort mindestens zwei Stunden vor Bedienung des Gleisanschlusses/öffentlichen Ladegleises vorliegen. Transportaufträge m üssen die für den Frachtbrief vorgesehenen Angaben enthalten. Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt. Frachtbriefe und Mitteilungen des Kunden, insbesondere Transportaufträge, Verfügungen und Weisungen, sind in deutscher Sprache abzufassen. 3 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 2 2.1 Preise und Leistungen Die Preise (Frachten) der Preislisten umfassen folgenden Leistungsumfang: Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in Höhe von –die Bereitstellung der Wagen innerhalb der festge legten Ladefristen für die Be- und Entladung sowie 2.2.9143,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen stände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 des RID) – Codezahl 905 – – den Transport der Wagen bis in das öffentliche Lade- gleis bzw. bis an die vereinbarte Übergabestelle. 2.2.10430,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen stände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 Darüber hinausgehende Leistungen werden b esonders und 1.6 des RID) – Codezahl 906 – berechnet. Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des Kunden erbracht werden, kann DB Schenker Rail ein dem Aufwand angemessenes Entgelt berechnen. 2.2Aufschläge Aufschläge werden erhoben für: 2.2.1Sendungen, die nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden können, z. B. bei Überschreiten des Lademaßes. 2.2.2 I n Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist. 2.2.3Sendungen von und nach bestimmten Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Eisenbahninfrastrukturbetreibern (bspw. Hafenbahnen/Häfen), wenn diese hierfür separate Entgelte in Rechnung stellen. 2.2.4 S endungen von und nach Serviceeinrichtungen gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ – AEG – (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe, Güterterminals), wenn der Betreiber der Serviceeinrichtung nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen besondere Entgelte von den Zugangsberechtigten verlangt. – Codezahl 272 und 273, 891 bis 894 – 2.2.5Beauftragung per Fax Für eine Beauftragung per Fax wird ein Entgelt in Höhe von 9,– € pro Auftrag erhoben (ab 01.07.2014). 2.2.6 D ie Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen– Sassnitz Mitte See in Höhe von 222,– EUR/ Wagen. – Codezahl 131 – 2.2.7 D ie Bestellung eines geschlossenen Zuges (Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr, wenn diese weniger als 24 Stunden vor dem Über gabezeitpunkt des Zuges erfolgt, in Höhe von 1.100,– EUR/Zug. – Codezahl 961 – 2.2.8Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die Frachten werden verdoppelt. 4 berechnet. Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 des RID t eilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr. 0104000). 2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganz zuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des Stornierungsentgeltes erhoben, wenn der Stornierungs auftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 4 vor Verkehrstag (ab 01.07.2014: „… wenn der Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Mittwoch der Vorwoche vor Verkehrstag“) erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Kalendertag 2 vor Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn ihre Ursache von DB Schenker Rail zu vertreten ist. Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug: –Innerdeutsche oder grenzüberschreitende Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.653,– EUR –Innerdeutsche oder grenzüberschreitende Relationen > 200 Kilometer* 3.304,– EUR –Grenzüberschreitende Relationen > 400 Kilometer* 4.956,– EUR *Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem Entfernungswerk der DB Schenker Rail für den Eisenbahn güterverkehr, Kilometer für grenzüberschreitende Relationen nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den internationalen Güterverkehr (DIUM) des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC. Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht storniert wurde, wird für innerdeutsche Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) > 200 Kilometer und für grenzüberschreitende Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100 %) > 400 Kilometer in Rechnung gestellt. Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme durch DB Schenker Rail stellt eine Stornierung des ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar. Die Stornierung muss schriftlich an das zuständige Team im Kundenservice der DB Schenker Rail erfolgen. – Codezahl 960 – Stand: 01. 01. 2014 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 3 3.1 Preisberechnung (Frachten) Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten) und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen Gesamtbetrag berechnet. Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht nach der APL, Preistafel 1, Gewichtsstufe bis 13,499 t abzüglich 25% unter Preislistennummer 0123 00 0 berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht für jeden Wagen gesondert berechnet. Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen Preisliste berechnet. Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet, Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden. Das Gewicht bestimmt die anzuwendende Preisreihe in den Preistafeln. EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf frachtfrei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im Frachtbrief oder in der Nachweisung/Wagenliste getrennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist. Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z. B. bei einem Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese Auslastung berechnet. Sind die zu einer Sendung gehörenden Güter wegen ihrer Länge auf mehrere Wagen verladen, so wird jeder Wagen als zu gleichen Teilen belastet angesehen. 3.2 Zahlungsvermerke Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt. Zahlungsvermerk Bedeutung Der Absender bezahlt frei Fracht • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke frei Fracht einschließlich … •d ie Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders bezeichneten Kosten frei • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten, die beim Versand berechnet werden können frei … (Bezeichnung der Kosten) • nur bestimmte Kosten frei aller Kosten • für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte, auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten), jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten unfrei Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufschläge gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme: – der Entgelte für Eisenbahninfrastrukturbetreiber gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof entstehen, – des Aufschlags für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, der vom Absender erhoben wird. Stand: 01.01.2014 5 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 4 Locofrachten Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs 5 Preislistennummer 1.Bahnhofssendung Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 209,– EUR pro Wagen berechnet. 0118 00 0 2.Umstellungen Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung auf Frachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt in Höhe von 105,– EUR pro Wagen berechnet. 0119 00 8 3.Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet. 0118 00 0 oder 0119 00 8 Serviceleistungen Betrag EUR Berechnungsbasis 5.1 Zollüberwachung Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen: 5.1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle des Versandbahnhofs **) 13,30Wagen 1) 5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit- dokument (gVV) *) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/ gemeinsamen Versandverfahren (vgVV) 25,20Wagen 1) 5.1.3Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)2) 45,10 Wagen 1) 5.1.4zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof3) 5,30Wagen 1) 5.1.5 geschlossene Züge 4) 5.1.6Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung5) 45,10 Wagen 1) Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren6). 5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des Kunden berechnen wir zusätzlich 44,30 5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren – VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3) 13,30Wagen 1) 5.2 Verrechnung von Zöllen und Steuern 1 % vom Aufschub- betrag, mindestens 13,00 EUR höchstens 20,20 EUR 6 Zollanmeldung Zollanmeldung Stand: 01. 01. 2014 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 1) Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben. 2) Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der EU-Außengrenze zur Schweiz. 3) Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der Zollverwaltung genehmigt und vom Absender im Frachtbrief gemäß § 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief (GLV-CIM) vorgeschrieben ist. 4) Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird. 5) Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zoll behandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchgeführt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben. 6) Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat der Absen der im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemein schaftsware“ handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition gelten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte private Großcontainer sowie private Pack- und Lademittel/Ladegeräte, die nach Gebrauch leer in das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder eingeführt werden. *) Ist DB Schenker Rail nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist nur die Hälfte des Betrages zu erheben. **)Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV) – z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für das jeweilige Versandverfahren erhoben. 5.3 Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren 5.3.1 Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb der Lade- oder Entladezeit (Ladefrist) – insbesondere wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen – wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet. 5.3.1.1 Standgeld Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen 1.–6. Tag 1.–3. Tag ab dem 4.–6. Tag ab dem 7. Tag bei hohem Wagenbedarf bei hohem Wagenbedarf Wagengattungen EUREUREUREUREUR E, G, K, L, O, T 31,– Ea, F, Ga, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm, Tb, Td, U, Z 43,–56,– 76,– H 48,– 63,– 83,– 106,– 163,– Ealos-t, Ealos-x, Fa, Ha, Hbb 305/306/308/310/311 Ki, La, R, Sl, Ta 55,– 72,– 93,– 126,– 184,– Hi(i)(m)rrs-tt 64,– 83,– 110,–144,–220,– Facns 133, Fal, Habb, Habi, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg, Tads 960/961 Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za 66,– Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u, Tal 966-971 81,– 111,–142,–188,–287,– Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffende Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preisklasse der übergeordneten Wagengattung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird der Wagengattung Habb und somit der Preisklasse 6 zugeordnet). Stand: 01.01.2014 40,– 85,– 52,– 113,– 71,– 104,– 98,–152,– 149,– 227,– Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser Kundenservice mit. 7 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5.3.1.2 S tandgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen Spalte A Spalte B Spalte C ab dem 8.–30. Tag bei hohem Wagenbedarf EUR EUR EUR 182,– 210,– 275,– 1.–7. Tag Wagengattungen mit Bauartnummer Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465 Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag der in der Spalte A oder Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 Stunden verdoppelt. Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser Kundenservice mit. 5.3.2 ür Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand F eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern befördert werden, wird bei Überschreiten der Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Ent gelt in Höhe von 5,90 EUR pro Tag b erechnet. 5.3.3 Bestellen von Güterwagen, Ladefristen: 5.3.5Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen Güterwagen. Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird neben der vertraglichen Vergütung (insbeson dere Standgeld, Güterwagenmiete) für die gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des Betrages berechnet, der bei einer Anmietung angefallen wäre. 5.3.3.1Die Bestellung von leeren Güterwagen sollte bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünschten Bedarfstag vorangehenden Werktags – ausgenommen samstags – bei unserem Kundenservice erfolgen. Die Bestellungen sollen der aktuellen Aufnahmekapazität der Verladeanlagen entsprechen. 5.3.3.2Die Bedienungszeiten und Ladefristen für öffent liche Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen unser Kundenservice auf Anfrage mit. 5.3.3.3Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleis anschluss die jeweiligen von uns mit dem Anschließer vereinbarten örtlichen Lade fristenregelungen. Die jeweils aktuell gültigen örtlichen Ladefristen können beim Kunden service erfragt werden. 5.3.3.4Sofern für einen Gleisanschluss keine Lade fristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht Stunden. 5.3.4 Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen. a)Für das Abbestellen eines noch nicht bereitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr des dem gewünschten Bedarfstag voran gehenden Werktags – ausgenommen sams tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe des Standgeldsatzes (1.– 3. Tag) berechnet. b)Für das Abbestellen eines bereitgestellten Güterwagens berechnen wir für die gesamte Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie unsere Aufwendungen für die Rückholung des leeren Wagens. 5.3.6 Abrufverfahren. Das Sammeln von beladenen und/oder leeren Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw. einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf werden hierfür 54,20 EUR pro Wagen zusätzlich zum Standgeld berechnet. 5.4Zeitleistung Personal. Pro DB Schenker Rail Mitarbeiter und je angefangene Viertelstunde w erden 13,30 EUR berechnet. 5.5Rückgabe von nicht verwendungsfähigen Güterwagen. Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB) zurück gegeben, werden je Wagen 171,– EUR 1) berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 5.6Wiegen. Für das Wiegen von Güterwagen und anderen Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage werden je Wagen 49,50 EUR1) berechnet 5.7Reinigen öffentlicher Ladestraßen von Lade rückständen. Für die Beseitigung von Laderückständen, die bei der Be- und Entladung von Holz (NHM 4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird unter Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von 26,60 EUR pro Wagen berechnet. Der Betrag geht zulasten des Frachtzahlers. 1)Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/ Reinigung/Verwiegung anfallende Transportkosten werden besonders in Rechnung gestellt. 8 Stand: 01. 01. 2014 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 5.8Serviceleistungen nach Vereinbarung. Weitere Serviceleistungen können Sie gegen Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Vermie tung von Güterwagen, Personenbegleitung von Gütertransporten. Auskünfte erteilen Ihnen gerne unsere Verkäufer. 5.9Ver- und Entladeschäden am Wagen. Bei Beschädigungen von Wagen kann neben den Reparaturkosten auch die Abrechnung von weiteren Entgelten erfolgen. Dazu gehören insbesondere: 5.9.1Leerlaufkosten zur nächstgelegenen Servicestelle Entsteht durch die Beschädigung die Notwendigkeit einer direkten Zuführung zu einer Servicestelle („Werkstatt“), werden Leerlaufkosten (gemäß nachfolgender Tabelle) erhoben. 5.9.2Wagenausfallkosten Die Zuführung und der Aufenthalt des Fahrzeugs zu/in einer Servicestelle wird als unproduktive Zeit gewertet. Basierend auf den Wagenstandgeldern (s. 5.3.1) werden im Regelfall drei Tage Wagenausfall berechnet. Für Wagengattungen im Hochbedarf erfolgt die Abrechnung der erhöhten Entgeltsätze (ebenfalls gemäß 5.3.1). 5.9.3Auslagenpauschale Durch die Bearbeitung eines Vorfalls „Ver-/ Entladeschaden“ entstehen besondere administrative Kosten, welche je Fahrzeug berechnet werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten wird der zweifache Satz von „Zeitleistung Personal“ (s. 5.4) erhoben. Wagen mit 2 Achsen Wagen mit mehr als 2 Achsen EUR EUR 129,– 166,– Konventionelle Güterwagen Intermodal- und Tiefladewagen oder sonst nicht genannte Fahrzeuge141,– 6 184,– Allgemeine Preisliste (APL) Preislistennummer Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von – Einzelwagen, Wagengruppen und geschlossenen Zügen (Ganzzügen) 0110 00 7 – Schienenfahrzeugen auf eigenen Rädern 0112 00 3 – leeren Schutz- oder Zwischenwagen 0123 00 0 Preisabschläge: Aufpreise: Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern be- fördert werden, wird der Preis nach der Preistafel 1 für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf. zugeladenen Güter berechnet. Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet. Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Ladelänge ab 27 m werden die Preise für „Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt. Stand: 01.01.2014 9 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen 7 Preistafel 1 (Preislistennummer 01 10 007) Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen Sendungs gewicht in t Entfernung bis km 100 10 bis 13,499 13,500 –17,499 17,500 –21,499 21,500 –25,499 25,500 –30,499 633 697 778 jede weitere Tonne kostet Wagenpreise in EUR 633 633 28 110 644 644 663 740 829 31 120 644 644 699 778 871 34 130 725 725 730 817 915 35 140 725 725 766 855 957 36 150 759 759 798 892 1002 37 160 759 759 832 930 1042 39 170 774 774 865 969 1083 39 180 774 794 901 1007 1129 40 190 807 827 939 1044 1170 43 200 807 857 969 1082 1215 43 220 807 898 1018 1137 1273 48 240 827 950 1078 1204 1349 50 260 871 1007 1140 1273 1428 53 280 919 1061 1200 1342 1501 57 300 966 1114 1260 1409 1577 59 320 1008 1165 1319 1474 1648 60 340 1049 1212 1375 1535 1718 63 360 1093 1259 1428 1596 1785 64 380 1133 1309 1480 1653 1851 67 400 1173 1354 1537 1713 1921 68 450 1236 1428 1614 1804 2021 73 500 1319 1521 1725 1926 2156 81 550 1397 1612 1827 2040 2286 84 600 1471 1696 1922 2147 2402 89 650 1540 1779 2013 2246 2520 93 700 1608 1859 2104 2351 2632 95 750 1664 1920 2172 2427 2718 99 800 1700 1963 2221 2482 2781 104 850 1740 2005 2273 2539 2843 105 900 1777 2049 2324 2594 2905 106 950 1815 2094 2372 2649 2967 110 1000 1851 2139 2421 2704 3031 112 1100 1911 2205 2497 2788 3125 115 1200 1986 2293 2596 2902 3249 119 1300 2062 2382 2698 3011 3376 123 1400 2139 2469 2797 3125 3498 130 1500 2215 2557 2896 3237 3621 132 Stand: 01. 01. 2014 Preise und Konditionen DB Schenker Rail Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen Preistafel 2 (Preislistennummer 01 10 007) Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m Sendungsgewicht in t bis 34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500 34,499 –39,499 –44,499 –49,499 –54,499 –59,499 –64,499 –69,499 –74,499 jede weitere Tonne kostet Entfernung Wagenpreise in EUR bis km 100 963 1067 1201 1336 1472 1607 1743 1879 1987 26 110 1025 1136 1280 1423 1568 1713 1860 2001 2116 28 120 1077 1196 1347 1498 1648 1801 1953 2106 2227 31 130 1131 1255 1412 1572 1730 1888 2047 2206 2333 34 140 1184 1313 1477 1645 1810 1979 2146 2310 2446 35 150 1236 1370 1543 1718 1891 2064 2240 2414 2554 36 160 1290 1429 1608 1792 1972 2154 2334 2519 2661 37 170 1342 1487 1673 1865 2050 2241 2431 2617 2771 38 180 1393 1544 1742 1933 2135 2331 2526 2723 2880 39 190 1447 1604 1805 2008 2213 2417 2618 2825 2989 40 200 1500 1664 1870 2083 2294 2508 2719 2930 3099 41 220 1575 1743 1964 2185 2409 2632 2850 3073 3250 43 240 1669 1847 2083 2320 2554 2786 3023 3256 3446 48 260 1760 1953 2202 2450 2699 2946 3191 3441 3643 51 280 1859 2057 2319 2578 2841 3101 3362 3625 3835 53 300 1952 2162 2438 2709 2985 3259 3535 3809 4028 57 320 2041 2261 2546 2833 3122 3410 3698 3984 4215 58 340 2124 2353 2652 2950 3249 3551 3849 4149 4387 60 360 2206 2446 2755 3065 3377 3686 3999 4310 4559 62 380 2291 2536 2860 3183 3503 3826 4150 4474 4729 64 400 2374 2629 2963 3298 3630 3964 4299 4633 4903 66 450 2500 2767 3121 3471 3824 4177 4529 4879 5163 68 500 2667 2952 3332 3707 4082 4455 4834 5208 5510 74 550 2825 3128 3529 3926 4323 4721 5118 5517 5832 81 600 2972 3293 3710 4130 4545 4967 5386 5802 6138 84 650 3114 3449 3888 4325 4762 5205 5642 6079 6431 89 700 3253 3599 4062 4518 4973 5433 5892 6350 6717 92 750 3360 3720 4193 4669 5141 5614 6085 6561 6938 94 800 3437 3807 4288 4776 5261 5743 6228 6714 7100 95 850 3518 3895 4389 4884 5380 5874 6368 6862 7260 99 900 3592 3980 4484 4990 5497 6002 6508 7014 7420 103 950 3669 4066 4579 5099 5616 6132 6651 7166 7578 104 1000 3748 4150 4677 5201 5735 6261 6785 7316 7741 106 1100 3865 4280 4820 5366 5911 6457 6999 7542 7977 110 1200 4019 4448 5015 5580 6148 6714 7281 7843 8295 114 1300 4170 4620 5207 5796 6382 6970 7559 8148 8615 117 1400 4325 4792 5399 6009 6618 7228 7839 8448 8932 122 1500 4481 4964 5592 6226 6856 7488 8117 8750 9253 126 Stand: 01.01.2014 11 Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vorderseite 8 12 Das Muster des Frachtbriefes ist verkleinert dargestellt. Es besteht aus den Teilen: – Blatt 1 Versandblatt – Blatt 2 Frachtbriefdoppel – Blatt 3 Empfangsblatt – Blatt 4 Frachtbrief Stand: 01. 01. 2014 Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite Stempel der Zugwechselbahnhöfe 1 2 3 4 Anmerkungen (1) Für die Beförderung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) und nachstehende Hinweise. (2) Die innerhalb der fettgedruckten Linie gelegenen Felder sind für Eintragungen durch den Absender bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abänderungen, Radierungen oder Überklebungen brauchen nicht angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn der Absender sie mit seiner Unterschrift anerkennt. (3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof aufgeliefert werden. Nach besonderer Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen oder ganze Züge gleichzeitig mit einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von zwei oder drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab 4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem der Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in der vorgeschriebenen Zahl) beizufügen. (4) Mit einem und demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden: a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID weder miteinander noch mit anderen Gütern zusammengeladen werden dürfen; b) Güter, durch deren Zusammenladung Zoll- oder sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden; c) Güter, die von der Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die der Absender verlädt. Die auf der Vorderseite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Besonderheiten hin. (5) Hier sind Erklärungen des Absenders einzutragen: z.B. – Erklärung über Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG), – bahnseitig verwiegen, – Zoll-(Steuer-)behandlung in ..., – bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... . (6) Hier sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere und Beilagen einzutragen. (7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung und Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ oder nach besonderer Vereinbarung kann hier eine bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- oder sonstige Kennnummer dient und in der periodischen Rechnung wiedergegeben wird. (8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen und bei Privatwagen „P“. (9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“, „Zur Verfügung des N. N.“, (10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung oder Einschränkung der gewünschten Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben. Frachtbriefe mit Änderungen oder mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen. (11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes und – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen. (12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen. (13) Will ein anderer als der im Frachtbrief genannte Absender (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach besonderer Vereinbarung die Kosten im Versand bzw. Empfang übernehmen, ist hier die Kundennummer dieses Dritten einzutragen. (14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist. (15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich der Abfallschlüssel nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben. 05.98 Stand: 01.01.2014 13 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG – Stand: 1. Januar 2014 – 9 1 Geltungsbereich, Änderungen dieser ALB, PKL und sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen, abweichende und ergänzende Bedingungen DB Schenker Rail AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LE auf betriebs sichere Verladung zu überprüfen. 1.1 Unsere Leistungen (Beförderung von Gut, Umschlag, Zwischen-/Lagerung und sonstige beförderungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB und den in Ziff. 1.3 genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere internationalen Transporte, soweit die „Bestimmungen der DB Schenker Rail AG für den internationalen Eisenbahnverkehr“ keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. 6.2 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert, werden wir den Kunden auffordern, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, auch die Rechte entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung unsererseits. 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an der Ladestelle einschließlich der Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. 1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung: 7 Hindernisse – Verladerichtlinien der DB Schenker Rail AG Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir berechtigt, das beladene Transportmittel abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. – Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn 8 Verlustvermutung – Allgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit der DB Schenker Rail A G Für den Eintritt der Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische und grenzüberschreitende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeitraum von 30 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist. – Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG – Geschäftsbedingungen für das Frachtausgleichsverfahren der DeutscheVerkehrsBank AG. 1.4 Speditions-, Lager- und sonstige speditionsübliche Leistungen erbringen wir auf der Grundlage der ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese besonders vereinbart werden. 1.5 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elektronischen Austauschs von Vertragsund Leistungsdaten wird in einem besonders abzuschließenden Vertrag geregelt. 1.6 Änderungen Wir sind jederzeit berechtigt, diese ALB, PKL und unsere sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten ALB, PKL und sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden in Textform (z.B. per Email oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln) spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anbieten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung werden wir den Kunden in unserem Angebot, das die geänderten ALB, PKL und sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, gesondert hinweisen. 2 Leistungsvertrag, Einzelverträge 2.1 Grundlage für die von uns zu erbringenden Leistungen ist ein mit dem Kunden schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Verlängerung, Änderung oder der Abschluss eines neuen Leistungsvertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sofern der Leistungsvertrag nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist unser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochenes Bestätigungs- schreiben verbindlich. 2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leistungsdaten, die für den Abschluss von Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforderlich sind (z. B. Relation, Ladegut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt). 2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande. Bei Anbindung des Kunden an unseren Kundenservice sind Aufträge ausschließlich an diesen zu richten; der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Kundenservice nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart ist. 3 Frachtbrief, Transportauftrag 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach dem in den „Preise und Konditionen“ der DB Schenker Rail AG abgedruckten Muster a uszustellen. Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte oder gestempelte Namensoder Firmenangaben gelten nicht als Unterschrift. 3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauftrag. Erteilt der Kunde den Transportauftrag ohne Verwendung eines Frachtbriefs, haftet er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher im Transportauftrag enthaltenen Angaben. 4 Wagen und Ladeeinheiten (LE) von DB Schenker Rail AG, Ladefristen 4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen und LE zur Verfügung. 4.2 Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benötigten Anzahl und Gattung von Wagen und LE sowie der Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen und LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB entsprechend. 4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“. 4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns über Beanstandungen unverzüglich zu informieren. 9.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechtsvorschriften sowie unsere Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn zu beachten. 9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/ Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw. von der Bereitstellung an sowie bei Gütern der Klassen 1, 2 und 7 darüber hinaus die körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist. 9.3 Der Kunde stellt uns im Rahmen seines Haftungsanteils von allen Verpflichtungen frei, die beim Transport, der Verwahrung oder sonstigen Behandlung gegenüber Dritten entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nichtbeachtung der dem Kunden obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind. 9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Abstellen beladener Transportmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ungereinigte leere und nicht entgaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger als einen Monat abgestellt. 10 Entgelte, Rechnungsstellung, Aufrechnungsverbot 10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtausgleichsverfahren. Andere Zahlungs verfahren bedürfen einer besonderen Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2 und 10.3. 10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Wir können vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheits leistung verlangen. 10.3 Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 11 Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut unterwegs ist, von uns oder unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen erheben wir Entgelte nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“. 12 Besondere Bedingungen für den Kombinierten Verkehr 12.1 Im Kombinierten Verkehr befördern wir leere und beladene LE und erbringen nach besonderer Vereinbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Ausfüllen der erforderlichen Beförderungspapiere). 12.2 LE im Sinne dieser ALB sind: –C ontainer für den Überseeverkehr, deren Abmessungen, Eckbeschläge und Festigkeit von der Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind – Binnencontainer für den europäischen Festlandsverkehr – Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten – Sattelanhänger – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung der „Rollenden Landstraße“. 12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Bestimmungen (z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungsschild) entsprechen. 12.4 LE, die uns der Kunde übergibt, müssen betriebssicher und für das Gut geeignet sein. 12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt. 4.5 Der Kunde haftet für Schäden an Wagen und LE, die durch ihn oder einen von ihm beauftragten Dritten verursacht werden inklusive der Folgekosten für einen erforderlichen Werkstattaufenthalt. Der Kunde haftet nicht, wenn der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen und Unfälle sind unverzüglich an unseren Kundenservice zu melden. 13 Haftung 4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und LE verwendungsfähig, d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht oder gereinigt sowie komplett mit losen Bestandteilen, ferner fristgerecht am vereinbarten Übergabepunkt oder Terminal zurückgegeben werden. Bei Nichterfüllung erheben wir ein Entgelt nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ für uns entstandene Aufwendungen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. 13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung abweichend von dem gesetzlich vorgesehenen Betrag auf einen Betrag von einer Million EURO oder zwei Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je n achdem, welcher Betrag höher ist. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen und LE ausschließlich zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden. 5 Wagen Dritter Setzt der Kunde Wagen ein, deren Halter nicht die DB Schenker Rail AG ist, so stellt er sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte Stelle (ECM) unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung der Zertifizierung ist eine Selbstdeklaration zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. Anderenfalls sind wir berechtigt, die Übernahme der Wagen zu verweigern. 14 9 Gefahrgut 13.1 Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung beschränkt. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend. Der Wert der Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB. 13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten begründet werden oder wir nicht aufgrund zwingender Rechtsvorschriften haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche jeder Art gegen uns, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. 13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beförderung/Versand von Briefen. 13.5 Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben. 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht 6 Ladevorschriften 14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Widerklagen, Scheck- und Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz oder nach unserer Wahl der Sitz des Kunden. 6.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Entladung, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtlinien der 14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“ (Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2014 – 10 1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer 6 Serviceleistungen 1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beförderung von Ganzzügen als DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain. DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain sind die Ganzzug-Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail AG innerhalb Deutschlands. 6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind. 1.2 Die Beförderung als DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain oder als DB SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss eines besonderen Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), der insbesondere die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen Transportaufträge enthält. Bei DB SCHENKERplantrains oder DB SCHENKERvariotrains sind Neuverkehre sowie dauerhafte Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren. 1.3 DB SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende und für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge. 1.4 DB SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, deren Verkehrstage und geplante Übergabezeiten für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt werden und die im Bedarfsfall bestellt werden können. 1.5 DB SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom Kunden flexibel nach den Vorgaben unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit und möglichen Abfahrtszeiten sind in hohem Maße abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit. 6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam des Kundenservice der DB Schenker Rail AG auf ihre Durchführbarkeit hin anzufragen und sind nach Freigabe durch den Kundenservice im Transportauftrag mit anzugeben. 6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung berechnet. 7 Frachtberechnung 7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten und keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die Berechnung der übrigen Entgelte nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung vorgenommen. 8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) 8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung. 1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht werden. Einzelheiten werden in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt. 1.7 Sofern nicht anders vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht. 1.8 DB Schenker Rail AG ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer e inzusetzen. 2 Bestellmodalitäten 2.1 DB SCHENKERplantrains werden mit Abschluss der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich für die gesamte Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt. 2.2 Die Bestellung von DB SCHENKERflextrains oder DB SCHENKERvariotrains im Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats, mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von DB SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6. 2.3 DB SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalendertag 4, 13 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalendertag 4, 13 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen (gültig bis 30.06.2014). Ab dem 01.07.2014 müssen DB SCHENKERvariotrains im Wochenprogramm bis Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen. 2.4 DB SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG bestellt werden. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die DB Schenker Rail AG als angenommen gilt, wenn DB Schenker Rail AG nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ruht der Lauf dieser Frist. 2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb der auf die Bestellung folgenden nächsten 24 Stunden liegt, kommt der Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung der DB Schenker Rail AG zustande. 2.6 Bei Bestellung von DB SCHENKERflextrains weniger als 24 Stunden vor Übergabe des Zuges wird außerdem ein Aufschlag nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben. 3 Stornierung 3.1 Die Stornierung eines DB SCHENKERplantrains, DB SCHENKERvariotrains oder DB SCHENKERflextrains ist bis Kalendertag 4, 13 Uhr (ab 01.07.2014: „… bis Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr“) vor dem Verkehrstag entgeltfrei möglich. Danach wird Stornierungsentgelt nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben. 3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain den Auftragscode und die Vereinbarungsnummer enthalten und ist an das zuständige Team des Kundenservice der DB Schenker Rail AG zu richten. 3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain als DB SCHENKERflextrain gefahren und abgerechnet. 4 Transportmittel, Transportauftrag 4.1 Transportmittel für die Beförderung sind vom Kunden beizustellende Privatgüterwagen oder von der DB Schenker Rail AG zu stellende Güterwagen (bahneigene Güterwagen). Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG zu bestellen. Sie werden nach Verfügbarkeit disponiert. 4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei Stunden vor der geplanten Übergabe des Ganzzuges beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG eingegangen ist. Für die Produkte DB SCHENKERplantrain und DB SCHENKERvariotrain sind die in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten, für das Produkt DB SCHENKERflextrain die zwischen DB Schenker Rail und dem Besteller der Leistung abgestimmten geplanten Übergabetage- und Übergabestunden maßgebend. Wird der Transportauftrag am Vortag der gewünschten Übergabe oder früher erteilt, ist das gewünschte Versanddatum anzugeben. 4.3 Im Transportauftrag ist der vereinbarte Auftragccode sowie die von DB Schenker Rail mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein Ganzzug-Produkt ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von der DB Schenker Rail AG abgelehnt werden. 5 Ladefristen 5.1 Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der vereinbarten geplanten Übergabezeit. 5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privat güterwagen ergibt sich aus den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung. 5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich. 15