Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG

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Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG
Preise und Konditionen
der DB Schenker Rail AG
Allgemeine Bestimmungen
für Gütertransportleistungen
mit Allgemeiner Preisliste
Gültig ab 1. Januar 2014
Delivering solutions.
Inhalt
1
Anwendungsbereich und Allgemeines
2
Preise und Leistungen
3
Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke
4
Locofrachten
5
Serviceleistungen
6
Allgemeine Preisliste (APL)
7
Preistafeln (APL) 1 und 2
8
Frachtbriefmuster
9
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG
10
Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte
„DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“
(Bedingungen Ganzzug-Produkte)
Herausgeber:
Zu beziehen unter Bestellnummer
DB Schenker Rail AG
TAPL 0110 von:
Marketing
DB Kommunikationstechnik GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 3
Medien- und Kommunikationsdienste
60549 Frankfurt am Main
Logistikcenter
Tel.: +49 (0) 203 9851 9000
Kriegsstraße 136
76133 Karlsruhe
Fax: +49 (0) 721 9385509
E-Mail: [email protected]
Die Herausgabe dieser Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG sowie dazu erscheinende Änderungen und
Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht.
Die jeweils gültige Fassung der Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG ist im Internet unter
­www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar.
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Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
1
Anwendungsbereich und Allgemeines
Dies sind die Preise und Konditionen DB Schenker
Rail AG (nachfolgend „DB Schenker Rail“) für den
Wagenladungsverkehr und den Kombinierten Ver­
kehr; sie werden ergänzt durch die Regelungen, die in
der Allgemeinen Preisliste (APL) aufgeführt sind. Für
Privat­güter­wagen/Güterwagen anderer Halter gelten
zusätzlich die „Bestim­mun­gen für Privat­güter­wagen/
Güterwagen anderer Halter (PKL-Güterwagenverwen­
dung)“. Für den Kombinierten Ver­kehr gelten
zusätzlich die „Bestimmungen für den Kom­­bi­nierten
Verkehr“. Die Preise und Konditionen DB Schenker
Rail ­gelten für Transporte zwischen den im Bahnhofs­
verzeichnis genannten Güterver­kehrs­­stel­len.
Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von
DB Schenker Rail für den Eisenbahn­güterverkehr
entnommen.
Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedin­gungen
(ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils
­neues­ten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses Heftes).
Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail gelten vorrangig die
„Bedin­gungen der DB Schenker Rail AG für die
Ganzzug-Produkte ,DB SCHENKERplantrain‘,
,DB SCHENKERvario­train‘, ,DB SCHENKERflex­train‘
(Bedin­gungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in
diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt.
Stand: 01.01.2014
Für Sendungen im grenzüberschreitenden Ver­kehr
gelten die Bestimmungen der DB Schenker Rail AG
für den internationalen Eisenbahn­verkehr.
Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten G
­ üter bilden
eine Sendung.
Geschlossene Züge werden als eine Sendung ge­schlos­
sen auf der Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/
Ladegleis und einem Absender nach einem Gleis­
anschluss/Ladegleis und einem Empfänger befördert.
Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch den
DB Schenker Rail Kundenservice. Transportaufträge
sollten dort mindestens zwei Stunden vor Bedienung
des Gleisanschlusses/öffent­lichen Ladegleises vorliegen. Transportaufträge m
­ üssen die für den
Frachtbrief vorgesehenen Angaben enthalten.
Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in
Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt.
Frachtbriefe und Mitteilungen des Kunden, insbesondere Transportaufträge, Verfügungen und Weisungen,
sind in deutscher Sprache abzufassen.
3
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
2
2.1 Preise und Leistungen
Die Preise (Frachten) der Preislisten umfassen folgenden Leistungsumfang:
Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff
wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in
Höhe von
–die Bereitstellung der Wagen innerhalb der fest­ge­
leg­ten Ladefristen für die Be- und Entladung sowie
2.2.9143,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen­
stände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3
des RID) – Codezahl 905 –
–
den Transport der Wagen bis in das öffent­liche Lade-­
gleis bzw. bis an die vereinbarte Über­gabestelle.
2.2.10430,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen­
stände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5
Darüber hinausgehende Leistungen werden b
­ esonders
und 1.6 des RID) – Codezahl 906 –
berechnet.
Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des
Kunden erbracht werden, kann DB Schenker Rail ein
dem Aufwand angemessenes Entgelt ­berechnen.
2.2Aufschläge
Aufschläge werden erhoben für:
2.2.1Sendungen, die nur unter besonderen
technischen oder betrieblichen Bedingungen
beför­dert werden können, z. B. bei
Überschreiten des Lademaßes.
2.2.2 I n Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus
beson­deren Gründen notwendig ist.
2.2.3Sendungen von und nach bestimmten
Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Eisenbahninfrastrukturbetreibern (bspw.
Hafenbahnen/Häfen), wenn diese hierfür
separate Entgelte in Rechnung stellen.
2.2.4 S
endungen von und nach Serviceeinrichtungen
gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ –
AEG – (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe,
Güterterminals), wenn der Betreiber
der Serviceeinrichtung nach den jeweiligen
Nutzungsbedingungen besondere Entgelte
von den Zugangsberechtigten verlangt.
– Codezahl 272 und 273, 891 bis 894 –
2.2.5Beauftragung per Fax
Für eine Beauftragung per Fax wird ein
Entgelt in Höhe von 9,– € pro Auftrag
erhoben (ab 01.07.2014).
2.2.6 D
ie Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen–
Sassnitz Mitte See in Höhe von 222,– EUR/
Wagen. – Codezahl 131 –
2.2.7 D
ie Bestellung eines geschlossenen Zuges
(Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr, wenn
diese weniger als 24 Stunden vor dem Über­
gabezeitpunkt des Zuges erfolgt, in Höhe von
1.100,– EUR/Zug. – Codezahl 961 –
2.2.8Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die
Frachten werden verdoppelt.
4
berechnet.
Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7
des RID t­ eilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf
Anfrage unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr.
0104000).
2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge
Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganz­
zuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des
Stornierungs­entgeltes erhoben, wenn der Stornierungs­
auftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 4 vor Ver­kehrs­tag
(ab 01.07.2014: „… wenn der Stornierungsauftrag nach
12 Uhr, Mittwoch der Vorwoche vor Verkehrstag“)
erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der
Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Kalendertag 2 vor
Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn
ihre Ursache von DB Schenker Rail zu vertreten ist.
Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug:
–Innerdeutsche oder grenzüberschreitende
Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.653,– EUR
–Innerdeutsche oder grenzüberschreitende
Relationen > 200 Kilometer* 3.304,– EUR
–Grenzüberschreitende Relationen
> 400 Kilometer* 4.956,– EUR
*Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem
Entfernungswerk der DB Schenker Rail für den Eisenbahn­
güterverkehr, Kilometer für grenzüberschreitende Relationen
nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den
inter­nationalen Güterverkehr (DIUM) des Internationalen
Eisenbahnverbandes UIC.
Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu
der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht
storniert wurde, wird für innerdeutsche Relationen
mit dem vollen Stornierungs­entgelt­satz (100 %)
> 200 Kilometer und für grenzüberschreitende
Relationen mit dem vollen Stornie­rungs­entgelt­satz
(100 %) > 400 Kilometer in Rechnung gestellt.
Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme
durch DB Schenker Rail stellt eine Stor­nierung des
ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer
gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar.
Die Stornierung muss schriftlich an das zuständige Team im Kundenservice der DB Schenker Rail
erfolgen. – Codezahl 960 –
Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
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3.1 Preisberechnung (Frachten)
Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten)
und Entgelte enthalten keine Umsatz­steuer. Die
Umsatz­steuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen
Gesamt­betrag berech­net.
Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht
nach der APL, Preistafel 1, Gewichts­stufe bis 13,499 t
abzüglich 25% unter Preislisten­nummer 0123 00 0
berechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht
für jeden Wagen gesondert berechnet.
Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur
die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen
Preisliste berechnet.
Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht
für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise
gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet,
­Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden.
Das Gewicht bestimmt die ­anzuwendende Preisreihe
in den Preis­tafeln.
EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf frachtfrei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im
Fracht­brief oder in der Nachweisung/Wagenliste ge­trennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist.
Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z. B. bei einem
Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese
Auslastung berechnet.
Sind die zu einer Sendung gehörenden ­Güter wegen
ihrer Länge auf mehrere Wagen ver­laden, so wird jeder
Wagen als zu gleichen ­Teilen belastet angesehen.
3.2 Zahlungsvermerke
Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu
Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt.
Zahlungsvermerk
Bedeutung
Der Absender bezahlt
frei Fracht
• die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke
frei Fracht einschließlich …
•d
ie Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders
bezeichneten Kosten
frei
• die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten,
die beim Versand berechnet werden können
frei … (Bezeichnung der Kosten)
• nur bestimmte Kosten
frei aller Kosten
• für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte,
auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten),
jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten
unfrei
Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten
Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufschläge gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme:
– der Entgelte für Eisenbahninfrastrukturbetreiber gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem
Versandbahnhof entstehen,
– des Aufschlags für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, der vom Absender erhoben wird.
Stand: 01.01.2014
5
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
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Locofrachten
Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs
5
Preislistennummer
1.Bahnhofssendung
Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und
entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 209,– EUR pro Wagen berechnet.
0118 00 0
2.Umstellungen
Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine
Beförderung auf Frachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt
in Höhe von 105,– EUR pro Wagen berechnet.
0119 00 8
3.Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern
Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet.
0118 00 0
oder
0119 00 8
Serviceleistungen
Betrag EUR
Berechnungsbasis
5.1
Zollüberwachung
Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der
Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen:
5.1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle des Versandbahnhofs **)
13,30Wagen 1)
5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit-
dokument (gVV) *) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/
gemeinsamen Versandverfahren (vgVV)
25,20Wagen 1)
5.1.3Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)2)
45,10
Wagen 1)
5.1.4zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof3) 5,30Wagen 1)
5.1.5 geschlossene Züge
4)
5.1.6Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung5)
45,10
Wagen 1)
Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren6).
5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des Kunden berechnen wir zusätzlich
44,30
5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren –
VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3)
13,30Wagen 1)
5.2 Verrechnung von Zöllen und Steuern
1 % vom Aufschub-
­betrag,
mindestens 13,00 EUR
höchstens 20,20 EUR
6
Zollanmeldung
Zollanmeldung
Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
1)
Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen
Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben.
2)
Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung
für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des
(NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem
Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der
EU-Außengrenze zur Schweiz.
3)
Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der
Zollverwaltung genehmigt und vom Absender im Frachtbrief gemäß
§ 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief
(GLV-CIM) vorgeschrieben ist.
4)
Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das
im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird.
5)
Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf
einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zoll­
behandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche
Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchgeführt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben.
6)
Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat der Absen­
der im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemein­
schaftsware“ handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition
­gelten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte private
Großcontainer sowie private Pack- und Lademittel/Ladegeräte, die
nach Gebrauch leer in das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder eingeführt werden.
*)
Ist DB Schenker Rail nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist nur die
Hälfte des Betrages zu erheben.
**)Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV)
– z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für
das jeweilige Versandverfahren erhoben.
5.3
Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren
5.3.1
Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb der Lade- oder Entladezeit (Ladefrist)
– insbesondere wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen –
wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet.
5.3.1.1 Standgeld
Standgeldsätze je angefangene
24 Stunden und Güterwagen
1.–6. Tag
1.–3. Tag
ab dem
4.–6. Tag
ab dem 7. Tag
bei hohem
Wagenbedarf
bei hohem
Wagenbedarf
Wagengattungen
EUREUREUREUREUR
E, G, K, L, O, T
31,–
Ea, F, Ga, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm,
Tb, Td, U, Z
43,–56,– 76,–
H
48,–
63,–
83,–
106,–
163,–
Ealos-t, Ealos-x, Fa, Ha,
Hbb 305/306/308/310/311 Ki, La,
R, Sl, Ta
55,–
72,–
93,–
126,–
184,–
Hi(i)(m)rrs-tt
64,– 83,– 110,–144,–220,–
Facns 133, Fal, Habb, Habi, Ia, Laa, Rb,
Rn, S, Tadg, Tads 960/961 Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za
66,–
Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u,
Tal 966-971
81,– 111,–142,–188,–287,–
Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die
Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffende Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preis­klasse
der übergeordneten Wagen­gat­tung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird
der Wagen­gat­tung Habb und somit der Preisklasse 6 zugeordnet).
Stand: 01.01.2014
40,–
85,–
52,–
113,–
71,–
104,–
98,–152,–
149,–
227,–
Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser
Kundenservice mit.
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Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
5.3.1.2 S
tandgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs
Standgeldsätze je angefangene
24 Stunden und Güterwagen
Spalte A
Spalte B
Spalte C
ab dem
8.–30. Tag
bei hohem
Wagenbedarf
EUR
EUR
EUR
182,–
210,–
275,–
1.–7. Tag
Wagengattungen mit Bauartnummer
Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465
Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag
der in der Spalte A oder Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 Stunden
verdoppelt.
Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser
Kundenservice mit.
5.3.2
ür Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand
F
­eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern
­befördert werden, wird bei Überschreiten der
Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Ent­
gelt in Höhe von 5,90 EUR pro Tag b
­ erechnet.
5.3.3
Bestellen von Güterwagen, Ladefristen:
5.3.5Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen
Güter­wagen.
Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird
neben der vertraglichen Vergütung (insbeson­
dere Standgeld, Güterwagenmiete) für die
gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des
Betrages berechnet, der bei einer Anmietung
angefallen wäre.
5.3.3.1Die Be­stel­lung von leeren Güterwagen sollte
bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünschten Bedarfstag vorangehenden Werktags
– aus­­­­genommen samstags – bei unserem
Kundenservice erfolgen. Die Bestel­lungen
sollen der aktuellen Aufnahme­kapazität der
Ver­lade­anlagen entsprechen.
5.3.3.2Die Bedienungszeiten und Ladefristen für öffent­
liche Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen
unser Kundenservice auf Anfrage mit.
5.3.3.3Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten
für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleis­
an­schluss die jeweiligen von uns mit dem
Anschließer verein­bar­ten örtlichen Lade­
fristen­regelungen. Die je­weils aktuell gültigen
örtlichen Lade­fristen können beim Kunden­
service erfragt werden.
5.3.3.4Sofern für einen Gleisanschluss keine Lade­
fristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die
Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht
Stunden.
5.3.4
Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen.
a)Für das Abbestellen eines noch nicht bereitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr
des dem gewünschten Bedarfstag voran­
gehen­den Werk­tags – ausgenommen sams­­
tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe
des Stand­geldsatzes (1.– 3. Tag) berechnet.
b)Für das Abbestellen eines bereitgestellten
Güterwagens berechnen wir für die gesamte
Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie
unsere Aufwendungen für die Rückholung
des leeren Wagens.
5.3.6
Abrufverfahren.
Das Sammeln von beladenen und/oder leeren
Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden
mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw.
einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach
vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf
werden hierfür 54,20 EUR pro Wagen zusätzlich zum Standgeld berechnet.
5.4Zeitleistung Personal.
Pro DB Schenker Rail Mitar­bei­ter und je
angefangene Viertelstun­de w
­ erden 13,30 EUR
berechnet.
5.5Rückgabe von nicht verwendungsfähigen
Güterwagen.
Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem
Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB) zurück­
gegeben, werden je Wagen 171,– EUR 1)
berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben
hiervon unberührt.
5.6Wiegen.
Für das Wiegen von Güterwagen und anderen
Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage
werden je Wagen 49,50 EUR1) berechnet
5.7Reinigen öffentlicher Ladestraßen von Lade­
rückständen.
Für die Beseitigung von Lade­rückständen, die
bei der Be- und Entladung von Holz (NHM
4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird unter
Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von
26,60 EUR pro Wagen berechnet. Der Betrag
geht zulasten des Frachtzahlers.
1)Im
Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/
Reinigung/Verwiegung anfallende Transportkosten werden besonders in Rechnung gestellt.
8
Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
5.8Serviceleistungen nach Vereinbarung.
Weitere Serviceleistungen können Sie gegen
Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot
umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Ver­mie­
tung von Güter­wa­gen, Personenbegleitung
von Gütertrans­porten. Auskünfte erteilen
Ihnen gerne unsere Verkäufer.
5.9Ver- und Entladeschäden am Wagen.
Bei Beschädigungen von Wagen kann neben
den Reparaturkosten auch die Abrechnung
von weiteren Entgelten erfolgen. Dazu gehören insbesondere:
5.9.1Leerlaufkosten zur nächstgelegenen
Servicestelle
Entsteht durch die Beschädigung die
Notwendigkeit einer direkten Zuführung
zu einer Servicestelle („Werkstatt“), werden Leerlaufkosten (gemäß nachfolgender
Tabelle) erhoben.
5.9.2Wagenausfallkosten
Die Zuführung und der Aufenthalt des
Fahrzeugs zu/in einer Servicestelle wird als
unproduktive Zeit gewertet.
Basierend auf den Wagenstandgeldern
(s. 5.3.1) werden im Regelfall drei Tage
Wagenausfall berechnet. Für Wagengattungen
im Hochbedarf erfolgt die Abrechnung
der erhöhten Entgeltsätze (ebenfalls gemäß
5.3.1).
5.9.3Auslagenpauschale
Durch die Bearbeitung eines Vorfalls „Ver-/
Entladeschaden“ entstehen besondere
administrative Kosten, welche je Fahrzeug
berechnet werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten
wird der zweifache Satz von „Zeitleistung
Personal“ (s. 5.4) erhoben.
Wagen mit
2 Achsen
Wagen mit
mehr als 2 Achsen
EUR
EUR
129,–
166,–
Konventionelle Güterwagen
Intermodal- und Tiefladewagen oder sonst nicht genannte Fahrzeuge141,–
6
184,–
Allgemeine Preisliste (APL)
Preislistennummer
Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von
– Einzelwagen, Wagengruppen und geschlossenen Zügen (Ganzzügen)
0110 00 7
– Schienenfahrzeugen auf eigenen Rädern
0112 00 3
– leeren Schutz- oder Zwischenwagen
0123 00 0
Preisabschläge:
Aufpreise:
Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern be-­
fördert werden, wird der Preis nach der Preis­tafel 1
für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf.
zugeladenen Güter berechnet.
Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet.
Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Lade­länge
ab 27 m werden die Preise für „Wagen mit mehr als
2 Achsen und einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt.
Stand: 01.01.2014
9
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
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Preistafel 1 (Preislistennummer 01 10 007)
Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen
Sendungs
gewicht
in t
Entfernung
bis km
100
10
bis 13,499
13,500
–17,499
17,500
–21,499
21,500
–25,499
25,500
–30,499
633
697
778
jede
weitere
Tonne
kostet
Wagenpreise in EUR
633
633
28
110
644
644
663
740
829
31
120
644
644
699
778
871
34
130
725
725
730
817
915
35
140
725
725
766
855
957
36
150
759
759
798
892
1002
37
160
759
759
832
930
1042
39
170
774
774
865
969
1083
39
180
774
794
901
1007
1129
40
190
807
827
939
1044
1170
43
200
807
857
969
1082
1215
43
220
807
898
1018
1137
1273
48
240
827
950
1078
1204
1349
50
260
871
1007
1140
1273
1428
53
280
919
1061
1200
1342
1501
57
300
966
1114
1260
1409
1577
59
320
1008
1165
1319
1474
1648
60
340
1049
1212
1375
1535
1718
63
360
1093
1259
1428
1596
1785
64
380
1133
1309
1480
1653
1851
67
400
1173
1354
1537
1713
1921
68
450
1236
1428
1614
1804
2021
73
500
1319
1521
1725
1926
2156
81
550
1397
1612
1827
2040
2286
84
600
1471
1696
1922
2147
2402
89
650
1540
1779
2013
2246
2520
93
700
1608
1859
2104
2351
2632
95
750
1664
1920
2172
2427
2718
99
800
1700
1963
2221
2482
2781
104
850
1740
2005
2273
2539
2843
105
900
1777
2049
2324
2594
2905
106
950
1815
2094
2372
2649
2967
110
1000
1851
2139
2421
2704
3031
112
1100
1911
2205
2497
2788
3125
115
1200
1986
2293
2596
2902
3249
119
1300
2062
2382
2698
3011
3376
123
1400
2139
2469
2797
3125
3498
130
1500
2215
2557
2896
3237
3621
132
Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
Preistafel 2 (Preislistennummer 01 10 007)
Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m
Sendungsgewicht
in t
bis
34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500
34,499 –39,499 –44,499 –49,499 –54,499 –59,499 –64,499 –69,499 –74,499
jede
weitere
Tonne
kostet
Entfernung Wagenpreise in EUR
bis km
100
963
1067
1201
1336
1472
1607
1743
1879
1987
26
110
1025
1136
1280
1423
1568
1713
1860
2001
2116
28
120
1077
1196
1347
1498
1648
1801
1953
2106
2227
31
130
1131
1255
1412
1572
1730
1888
2047
2206
2333
34
140
1184
1313
1477
1645
1810
1979
2146
2310
2446
35
150
1236
1370
1543
1718
1891
2064
2240
2414
2554
36
160
1290
1429
1608
1792
1972
2154
2334
2519
2661
37
170
1342
1487
1673
1865
2050
2241
2431
2617
2771
38
180
1393
1544
1742
1933
2135
2331
2526
2723
2880
39
190
1447
1604
1805
2008
2213
2417
2618
2825
2989
40
200
1500
1664
1870
2083
2294
2508
2719
2930
3099
41
220
1575
1743
1964
2185
2409
2632
2850
3073
3250
43
240
1669
1847
2083
2320
2554
2786
3023
3256
3446
48
260
1760
1953
2202
2450
2699
2946
3191
3441
3643
51
280
1859
2057
2319
2578
2841
3101
3362
3625
3835
53
300
1952
2162
2438
2709
2985
3259
3535
3809
4028
57
320
2041
2261
2546
2833
3122
3410
3698
3984
4215
58
340
2124
2353
2652
2950
3249
3551
3849
4149
4387
60
360
2206
2446
2755
3065
3377
3686
3999
4310
4559
62
380
2291
2536
2860
3183
3503
3826
4150
4474
4729
64
400
2374
2629
2963
3298
3630
3964
4299
4633
4903
66
450
2500
2767
3121
3471
3824
4177
4529
4879
5163
68
500
2667
2952
3332
3707
4082
4455
4834
5208
5510
74
550
2825
3128
3529
3926
4323
4721
5118
5517
5832
81
600
2972
3293
3710
4130
4545
4967
5386
5802
6138
84
650
3114
3449
3888
4325
4762
5205
5642
6079
6431
89
700
3253
3599
4062
4518
4973
5433
5892
6350
6717
92
750
3360
3720
4193
4669
5141
5614
6085
6561
6938
94
800
3437
3807
4288
4776
5261
5743
6228
6714
7100
95
850
3518
3895
4389
4884
5380
5874
6368
6862
7260
99
900
3592
3980
4484
4990
5497
6002
6508
7014
7420
103
950
3669
4066
4579
5099
5616
6132
6651
7166
7578
104
1000
3748
4150
4677
5201
5735
6261
6785
7316
7741
106
1100
3865
4280
4820
5366
5911
6457
6999
7542
7977
110
1200
4019
4448
5015
5580
6148
6714
7281
7843
8295
114
1300
4170
4620
5207
5796
6382
6970
7559
8148
8615
117
1400
4325
4792
5399
6009
6618
7228
7839
8448
8932
122
1500
4481
4964
5592
6226
6856
7488
8117
8750
9253
126
Stand: 01.01.2014
11
Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für
Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vorderseite
8
12
Das Muster
des Frachtbriefes ist
verkleinert
dargestellt.
Es besteht
aus den
Teilen:
– Blatt 1
Versandblatt
– Blatt 2
Frachtbriefdoppel
– Blatt 3
Empfangsblatt
– Blatt 4
Frachtbrief
Stand: 01. 01. 2014
Preise und Konditionen DB Schenker Rail; Allgemeine Bestimmungen für
Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite
Stempel der Zugwechselbahnhöfe
1
2
3
4
Anmerkungen
(1) Für die Beförderung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) und nachstehende Hinweise.
(2) Die innerhalb der fettgedruckten Linie gelegenen Felder sind für Eintragungen durch den Absender bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest
auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abänderungen, Radierungen oder Überklebungen brauchen nicht
angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn der Absender sie mit seiner Unterschrift anerkennt.
(3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof aufgeliefert werden. Nach besonderer Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen oder ganze Züge gleichzeitig mit
einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von
zwei oder drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab
4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem der Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in der vorgeschriebenen Zahl) beizufügen.
(4) Mit einem und demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden:
a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID weder
miteinander noch mit anderen Gütern zusammengeladen werden dürfen;
b) Güter, durch deren Zusammenladung Zoll- oder sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden;
c) Güter, die von der Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die der Absender verlädt.
Die auf der Vorderseite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Besonderheiten hin.
(5) Hier sind Erklärungen des Absenders einzutragen: z.B.
– Erklärung über Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG),
– bahnseitig verwiegen,
– Zoll-(Steuer-)behandlung in ...,
– bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... .
(6) Hier sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere und Beilagen einzutragen.
(7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung und Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ oder nach besonderer Vereinbarung kann hier eine
bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- oder sonstige Kennnummer dient und in der periodischen Rechnung
wiedergegeben wird.
(8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen und bei Privatwagen „P“.
(9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“,
„Zur Verfügung des N. N.“,
(10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung oder Einschränkung der gewünschten
Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben.
Frachtbriefe mit Änderungen oder mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen.
(11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes und – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen.
(12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen.
(13) Will ein anderer als der im Frachtbrief genannte Absender (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach besonderer Vereinbarung die Kosten im Versand
bzw. Empfang übernehmen, ist hier die Kundennummer dieses Dritten einzutragen.
(14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist.
(15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich der Abfallschlüssel nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben.
05.98
Stand: 01.01.2014
13
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG
– Stand: 1. Januar 2014 –
9
1 Geltungsbereich, Änderungen dieser ALB, PKL und sonstiger allgemeiner
Geschäftsbedingungen, abweichende und ­ergän­zende Bedingungen
DB Schenker Rail AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LE auf betriebs­
sichere Ver­­­ladung zu überprüfen.
1.1 Unsere Leistungen (Beförderung von Gut, Um­schlag, Zwischen-/Lagerung und sonstige
beförderungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB und den in Ziff. 1.3
genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere inter­nationalen Transporte,
soweit die „Bestimmungen der DB Schenker Rail AG für den internationalen Eisenbahnverkehr“ keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten nicht für
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
6.2 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung
zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht
überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert,
werden wir den Kunden auffordern, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
Nach fruchtlosem Frist­ablauf sind wir berech­tigt, auch die Rechte entsprechend § 415
Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung
unsererseits.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an der Ladestelle einschließlich der
Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.
1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen
Fassung:
7 Hindernisse
– Verladerichtlinien der DB Schenker Rail AG
Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir be­rechtigt, das beladene Transportmittel
abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordent­lichen
Kaufmanns.
– Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn
8 Verlustvermutung
– Allgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit der
DB Schenker Rail A
­G
Für den Eintritt der Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische und
grenz­über­schrei­tende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeit­raum von 30 Tagen nach
Ablauf der Lieferfrist.
– Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG
– Geschäftsbedingungen für das Fracht­aus­gleichs­­­verfahren der DeutscheVerkehrsBank AG.
1.4 Speditions-, Lager- und sonstige speditionsüb­liche Leistungen erbringen wir auf der
Grundlage der ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese besonders vereinbart werden.
1.5 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elek­tronischen Austauschs von Vertragsund Leis­tungs­daten wird in einem besonders abzuschließenden Vertrag geregelt.
1.6 Änderungen
Wir sind jederzeit berechtigt, diese ALB, PKL und unsere sonstigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten ALB, PKL und sonstigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden in Textform (z.B. per Email oder
anderen elektronischen Kommunikationsmitteln) spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anbieten. Die Zustimmung des Kunden
gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung
werden wir den Kunden in unserem Angebot, das die geänderten ALB, PKL und
sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, gesondert hinweisen.
2 Leistungsvertrag, Einzelverträge
2.1 Grundlage für die von uns zu erbringenden Leis­tungen ist ein mit dem Kunden
schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag. Dieser hat eine Lauf­­zeit von 12 Monaten.
Die Verlängerung, Än­de­rung oder der Abschluss eines neuen Leis­tungs­vertrages bedürfen
ebenfalls der Schriftform. Sofern der Leis­tungs­vertrag nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist unser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochenes Bestäti­gungs-­
schrei­ben verbindlich.
2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leis­tungs­­daten, die für den Abschluss von
Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforder­lich sind (z. B. Relation, Ladegut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt).
2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande.
Bei Anbindung des Kunden an unseren Kundenservice sind Auf­träge ausschließ­lich
an diesen zu richten; der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Kundenservice nicht
innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Eine schriftliche Auftragsbestätigung
erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart ist.
3 Frachtbrief, Transportauftrag
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach dem in den
„Preise und Konditionen“ der DB Schenker Rail AG abgedruckten Muster a
­ uszustellen.
Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte oder gestempelte Namensoder Firmen­­angaben gelten nicht als Unterschrift.
3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauftrag. Erteilt der Kunde den Transportauftrag ohne Verwendung eines Fracht­briefs, haftet
er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher im Transportauftrag enthaltenen Angaben.
4 Wagen und Ladeeinheiten (LE) von DB Schenker Rail AG, Ladefristen
4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen und LE zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benö­tigten Anzahl und Gattung von Wagen
und LE sowie der Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen und
LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB
entsprechend.
4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „Preise und
Konditionen der DB Schenker Rail AG“.
4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns über
Beanstandungen unverzüglich zu informieren.
9.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechts­vorschriften sowie unsere Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisen­bahn zu beachten.
9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/
Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw.
von der Bereitstellung an sowie bei Gütern der Klassen 1, 2 und 7 darüber hin­­aus die
­körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist.
9.3 Der Kunde stellt uns im Rahmen seines Haftungs­anteils von allen Ver­pflich­tungen
frei, die beim Trans­port, der Verwahrung oder sonstigen Be­handlung gegenüber Dritten
entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nicht­beachtung der dem Kunden
obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind.
9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Ab­stellen
­beladener Trans­­portmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter
leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Ungereinigte leere und nicht ent­gaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger
als einen Monat abgestellt.
10 Entgelte, Rechnungsstellung, ­Aufrechnungs­­verbot
10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtaus­gleichs­­verfahren. Andere Zahlungs­
verfahren bedürfen einer besonderen Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2
und 10.3.
10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rech­nungs­­erhalt ohne Abzug fällig. Ist die
­Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen
in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis­zinssatz der Deutschen
Bundesbank verlangen. Wir können vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicher­heits­
leistung verlangen.
10.3 Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11 Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften
Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut
unterwegs ist, von uns oder unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie
für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen
erheben wir Entgelte nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“.
12 Besondere Bedingungen für den ­Kombinierten Verkehr
12.1 Im Kombinierten Verkehr befördern wir leere und beladene LE und erbringen nach
besonderer Ver­einbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Aus­füllen der erforderlichen
Beförderungspa­piere).
12.2 LE im Sinne dieser ALB sind:
–C
ontainer für den Überseeverkehr, deren Ab­messungen, Eckbeschläge und Festigkeit
von der Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind
– Binnencontainer für den europäischen Fest­lands­­verkehr
– Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten
– Sattelanhänger
– Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung der „Rollenden Landstraße“.
12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vor­schriften und technischen Bestimmungen (z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungsschild) entsprechen.
12.4 LE, die uns der Kunde übergibt, müssen betriebs­sicher und für das Gut geeignet sein.
12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt.
4.5 Der Kunde haftet für Schäden an Wagen und LE, die durch ihn oder einen von ihm
beauftragten Dritten verursacht werden inklusive der Folgekosten für einen erforderlichen
Werkstattaufenthalt. Der Kunde haftet nicht, wenn der Schaden auf einen Mangel
zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen und
Unfälle sind unverzüglich an unseren Kundenservice zu melden.
13 Haftung
4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und LE verwendungsfähig,
d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht oder gereinigt sowie komplett mit
losen Bestandteilen, ferner frist­gerecht am vereinbarten Übergabepunkt oder Terminal
zurückgegeben werden. Bei Nicht­erfüllung erheben wir ein Entgelt nach „Preise und
Konditionen der DB Schenker Rail AG“ für uns entstandene Aufwendungen. Ein weitergehender Schadens­ersatz­an­spruch bleibt hiervon unberührt.
13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung abweichend von dem gesetzlich vorgesehenen
Betrag auf einen Betrag von einer Million EURO oder zwei Rech­nungseinheiten für
jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je n
­ achdem, welcher Betrag höher ist.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen und LE ausschließlich zu
dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.
5 Wagen Dritter
Setzt der Kunde Wagen ein, deren Halter nicht die DB Schenker Rail AG ist, so stellt er
sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte Stelle (ECM)
unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung der Zertifizierung ist eine Selbstdeklaration
zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. Anderenfalls sind wir berechtigt, die
Übernahme der Wagen zu verweigern.
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9 Gefahrgut
13.1 Unsere Haftung für Verlust oder Be­schädigung ist auf einen Betrag von 8,33
Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Roh­gewichts der Sendung beschränkt.
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend.
Der Wert der Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB.
13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten begründet werden oder wir nicht aufgrund zwingender Rechts­vorschriften
haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinaus­gehende Ersatzansprüche
jeder Art gegen uns, unsere Mit­arbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt
nicht bei der Verletzung ­vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen
Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typi­schen Schaden.
13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beförderung/Versand von Briefen.
13.5 Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben.
14 Gerichtsstand, anwendbares Recht
6 Ladevorschriften
14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergeben­den Streitigkeiten (einschließ­lich
Widerklagen, Scheck- und Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz oder
nach unserer Wahl der Sitz des Kunden.
6.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Ent­­ladung, wenn nicht etwas anderes
vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtlinien der
14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inlän­discher Parteien maßgebende Recht der
Bundes­republik Deutschland.
Bedingungen der DB Schenker Rail AG für die Ganzzug-Produkte
„DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“
(Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2014 –
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1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer
6 Serviceleistungen
1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beförderung von Ganz­zügen
als DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain.
DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain sind
die Ganzzug-­Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail AG innerhalb
Deutschlands.
6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den
Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind.
1.2 Die Beförderung als DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain oder
als DB SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss
eines besonderen Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), der
insbesondere die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen
Transportaufträge enthält. Bei DB SCHENKERplantrains oder DB SCHENKERvariotrains
sind Neuverkehre sowie dauerhafte Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens
acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren.
1.3 DB SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende und für die Dauer der
„Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge.
1.4 DB SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, deren Verkehrstage und geplante
Übergabezeiten für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt
werden und die im Bedarfsfall bestellt werden können.
1.5 DB SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom Kunden flexibel nach den Vorgaben
unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit und möglichen Abfahrtszeiten
sind in hohem Maße abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit.
6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam
des Kundenservice der DB Schenker Rail AG auf ihre Durchführ­barkeit hin an­zufragen und
sind nach Freigabe durch den Kundenservice im Transportauftrag mit anzugeben.
6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den Bestimmungen
der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung
berechnet.
7 Frachtberechnung
7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten und
keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die
Berechnung der übrigen Entgelte nach den Bestimmungen der „Preise und Konditi­onen
der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung vorgenommen.
8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB)
8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine
Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen
Fassung.
1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht
werden. Einzelheiten werden in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt.
1.7 Sofern nicht anders vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen nicht.
1.8 DB Schenker Rail AG ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer e
­ inzusetzen.
2 Bestellmodalitäten
2.1 DB SCHENKERplantrains werden mit Abschluss der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“
verbindlich für die gesamte Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt.
2.2 Die Bestellung von DB SCHENKERflextrains oder DB SCHENKERvariotrains im
Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats,
mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für
den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von
DB SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6.
2.3 DB SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalendertag 4, 13 Uhr
vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalendertag 4, 13 Uhr
vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen
(gültig bis 30.06.2014).
Ab dem 01.07.2014 müssen DB SCHENKERvariotrains im Wochenprogramm bis Mittwoch
der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach
Mittwoch der Vorwoche, 12 Uhr vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain
gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen.
2.4 DB SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich beim
Kundenservice der DB Schenker Rail AG bestellt werden. Mit der Bestellung gibt der
Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die DB Schenker Rail AG als angenommen gilt, wenn DB Schenker Rail AG nicht innerhalb von 24 Stunden widerspricht. An
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ruht der Lauf dieser Frist.
2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb der auf die Bestellung folgenden
nächsten 24 Stunden liegt, kommt der Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung der
DB Schenker Rail AG zustande.
2.6 Bei Bestellung von DB SCHENKERflextrains weniger als 24 Stunden vor Übergabe
des Zuges wird außerdem ein Aufschlag nach den Bestimmungen der „Preise und
Konditionen der DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
3 Stornierung
3.1 Die Stornierung eines DB SCHENKERplantrains, DB SCHENKERvariotrains oder
DB SCHENKERflextrains ist bis Kalendertag 4, 13 Uhr (ab 01.07.2014: „… bis Mittwoch
der Vorwoche, 12 Uhr“) vor dem Verkehrstag entgeltfrei möglich. Danach wird Stornierungsentgelt nach den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail
AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem DB SCHENKERplantrain oder
DB SCHENKERvariotrain den Auftragscode und die Vereinbarungsnummer enthalten
und ist an das zuständige Team des Kundenservice der DB Schenker Rail AG zu richten.
3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter DB SCHENKERplantrain oder
DB SCHENKERvariotrain als DB SCHENKERflextrain gefahren und abgerechnet.
4 Transportmittel, Transportauftrag
4.1 Transportmittel für die Beförderung sind vom Kunden beizustellende Privatgüter­wagen
oder von der DB Schenker Rail AG zu stellende Güterwagen (bahneigene Güterwagen).
Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG zu bestellen. Sie werden nach Verfügbarkeit
disponiert.
4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei Stunden vor der
geplanten Übergabe des Ganzzuges beim Kundenservice der DB Schenker Rail AG
eingegangen ist. Für die Produkte DB SCHENKERplantrain und DB SCHENKERvariotrain
sind die in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten, für das Produkt
DB SCHENKERflextrain die zwischen DB Schenker Rail und dem Besteller der Leistung
abgestimmten geplanten Übergabetage- und Übergabestunden maßgebend. Wird der
Transportauftrag am Vortag der gewünschten Übergabe oder früher erteilt, ist das
gewünschte Versanddatum anzugeben.
4.3 Im Transportauftrag ist der vereinbarte Auftragccode sowie die von DB Schenker
Rail mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein Ganzzug-Produkt
ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von der DB Schenker Rail AG abgelehnt
werden.
5 Ladefristen
5.1 Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich
und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der
vereinbarten geplanten Übergabezeit.
5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privat­
güter­wagen er­gibt sich aus den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der
DB Schenker Rail AG“ in der jeweils aktuellen Fassung.
5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich.
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