Anlage 3 - Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik

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Anlage 3 - Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik
Sehr geehrte/r….
Wir, die Elternvertreter der „Sprachheilklassen der Elisabethschule Vechta“, stehen der
geplanten Inklusion mit großer Skepsis gegenüber. Daher plädieren wir für den Erhalt der
Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache als spezifisches Bildungsangebot des
Landkreises Vechta - auch für zukünftige Schülergenerationen.
Im Dezember 2010 (vor Weihnachten) informierten wir in einem Schreiben die Elternschaft
über die geplante Inklusion und baten um eine Rückmeldung. Von 77 angeschriebenen
Familien gaben uns 70 (!!) eine Rückmeldung. Alle Eltern (100%!!) plädierten für den Erhalt der Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache – auch für zukünftige Schülergenerationen.
Wir denken, dieses positive Ergebnis spricht für sich. Viele Familien haben Angst, dass
ihre Kinder in der so genannten " normalen Grundschule " nicht so gefördert werden können, wie es in der Sprachheilschule möglich ist. Denn wir sprechen hier nicht von Kindern,
die nur ein „bisschen lispeln“ (wie es in der Zeitung zu lesen war). Unsere Kinder haben
umfängliche sprachliche Probleme und oft auch Schwierigkeiten in der Hörverarbeitung.
Manche Politiker glauben anscheinend, dass sie uns einen großen Gefallen tun, wenn unsere Kinder nicht mehr auf eine Förderschule gehen müssen. Dem ist eindeutig nicht so!!
Unsere Kinder gehen auf die Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache, weil wir Eltern
es für wichtig und richtig erachten. Niemand wird gezwungen sein Kind in diese Schule zu
geben. Jederzeit kann das Kind wieder auf die Grundschule zurückgehen, wenn die Eltern
es wünschen.
Unseres Erachtens kann keine Grundschule ein vergleichbares Förderangebot bereithalten, so wie es in den Sprachheilklassen umgesetzt wird. Hier wird durchgängig in kleinen
Klassen (etwa 8 bis 10 Kindern) gelernt und die sprachliche Entwicklung durch weitere
vielfältige Maßnahmen gefördert.
Daher bitten wir Sie als Politiker, denken Sie bitte gut darüber nach, was mit unseren Kindern geschehen soll, bevor Sie sich für eine ausschließlich inklusive Beschulung entscheiden. Denn damit würden Sie weder uns Eltern noch unseren Kindern einen Gefallen tun!
Mit freundlichen Grüßen
Elternvertreterin der Förderklassen
Schwerpunkt Sprache
Anlage
Inklusion – nicht um jeden Preis!!
Zum Erhalt der Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache als spezifisches
Bildungsangebot im Landkreis Vechta
Seit 1989 gibt es im Landkreis Vechta Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache („Sprachheilklassen“). Diese Klassen gehören zum Förderzentrum Elisabethschule Vechta und sind in Räumlichkeiten der Overbergschule Vechta (Grundschule)
untergebracht. Für Kinder aus dem Landkreis Vechta mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache ist dieser Schulbereich ein sehr erfolgreich arbeitender
Förderort (siehe hohe Rückschulungsquote). Dem Organisationsrahmen ist eine hohe
„Durchlässigkeit“ zu den Regelschulen zu Grunde gelegt. Weiterhin gilt hier auch der
Grundsatz der „Freiwilligkeit“, d.h. der Wille der Erziehungsberechtigten ist sowohl
bei der Einschulung als auch bei der Rückschulung maßgeblich.
Die Landesregierung in Niedersachsen plant für die „nähere“ Zukunft eine inklusive
Beschulung für Menschen mit Behinderungen und legt dabei die UNBehindertenrechtskonvention (BRK) zu Grunde. In diesem Zusammenhang hat der
Bundesvorstand der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. (dgs)
ein Positionspapier erarbeitet. In diesem Papier wird - neben der inklusiven Beschulung - für besonders begründete Fälle ein „spezifisches Bildungsangebot“ genannt,
das an Kompetenzzentren mit dem Förderschwerpunkt Sprache bereit gestellt wird
und zeitlich befristet in Anspruch genommen werden kann. „Generell gelten nach der
BRK (Art. 5) Maßnahmen, die „zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind“ nicht
als Diskriminierung.“ Die dgs vertritt die Position, „dass kostenfreie, allgemein zugängliche, freiwillige Angebotsschulen, z.B. mit besonders auf Kinder mit Sprachbehinderungen abgestimmten Angeboten, dem Grundgedanken des Art. 24 dann entsprechen, wenn für alle Schülerinnen und Schüler die Durchlässigkeit zu den Regelschulen und damit zu den berufsqualifizierenden Abschlüssen gewährleistet ist.“
Dieser hier kurz skizzierte Ansatz sollte Unterstützung finden. Denn es wird auch
weiterhin Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf
Sprache geben, die trotz „inklusiver“ pädagogischer Bemühungen in der Regelschule
nicht barrierefrei gefördert werden können (hier seien insbesondere die Klassengröße
und das spezifische Sprachangebot genannt). Es stellt sich u.a. die Frage, ob für diese
Kinder eine kleine Lerngruppe (etwa 10 Kinder) sowie das Angebot einer besonderen Auswahl und Gestaltung der (Lehrer-)Sprache täglich und durchgängig bereitgestellt werden kann.
In der jüngeren Vergangenheit kursieren im Zusammenhang mit der Inklusion viele
Verlautbarungen und Gerüchte:
- In Niedersachsen werden die Klassen mit dem Förderschwerpunkt Sprache komplett aufgelöst;
- es wird keine Parallelangebote neben der Regelschule geben;
- es müssen punktuell spezifische Angebote für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf bereitgehalten werden.
1) Die „Inklusion“ führt zur Auflösung der Förderklassen mit dem
Schwerpunkt Sprache im Landkreis Vechta!
Das bedeutet, ein erfolgreich arbeitendes schulisches Angebot für Kinder mit dem Förderbedarf Sprache wird aufgelöst (siehe u.a. Rückschulungsquote).
2) Die „Inklusion“ führt zur Reduzierung des schulischen Förderangebotes für Kinder mit dem Förderbedarf Sprache im Landkreis Vechta!
Die Schüler der Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache besuchen
die Schule „freiwillig“, d.h. bei Fragen der Einschulung bzw. Rückschulung
wird immer der Elternwillen berücksichtigt. Es wird nicht gegen den Elternwillen entschieden. Dieses Angebot wird gestrichen!
3) Mit der „Inklusion“ wird die komplexe Förderung (Sprache und Lernen) für Kinder mit dem Förderbedarf Sprache im Landkreis Vechta
nicht mehr geboten.
Die „Inklusion“ unterstützt vermutlich die soziale Integration von Kindern mit einem Förderbedarf Sprache, da diese ja die wohnortnahe
Grundschule besuchen. Jedoch erfahren diese Kinder wirklich eine vergleichbare komplexe Förderung?? Eine „inklusive Grundschule“ wird vermutlich nicht täglich mindestens 4 Stunden therapieimmanenten Unterricht in relativ kleinen Klassen (etwa 10 Schüler) für Kinder mit einem
Förderbedarf Sprache bereithalten können (siehe Konzept der Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache der Elisabethschule Vechta)!!