Bulletin Nr. 2

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Bulletin Nr. 2
Bulletin Nr. 2
vom 27. Juli 2015
zum Reglement ADAC Bördesprint 2h Cup 2015
DMSB Nr. 420/15
Veranstalter: ADAC Weser-Ems e. V.
2.1
Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
Der ADAC Weser-Ems e. V. nachfolgend Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr
2015 den ADAC Bördesprint 2h Cup 2015, mit dem ADAC Chevrolet Cup 2015, dem
ADAC Logan Cup 2015, ADAC C2 Race-Cup 2015, ADAC BMW E36 318ti Compact Cup
2015 und dem ADAC VW Polo Cup 2015 aus.
4.1
Einschreibungen
Der Bewerber und/oder Fahrer muss sich mit dem vom Serienausschreiber
herausgegebenen „Antrag auf Einschreibung“ bis zum 30.04.2015 um die Zulassung zum
ADAC Bördesprint 2h Cup, ADAC Chevrolet Cup, ADAC Logan Cup, ADAC C2 Race-Cup,
ADAC BMW E36 318ti Compact Cup und ADAC VW Polo Cup bewerben. Eine Cupwertung
erfolgt erst nach Posteingang beim ADAC Weser-Ems e.V., hier nach vergibt dieser auch die
für die gesamte Saison gültige permanente Startnummer an den Teilnehmer.
4.2
Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung
Nennungen
Unabhängig von der Einschreibung zum ADAC Bördesprint 2h Cup / ADAC Chevrolet Cup /
ADAC Logan Cup / ADAC C2 Race-Cup und / ADAC BMW E36 318ti Compact Cup / ADAC
VW Polo Cup muss jede Person / Team, die an den Veranstaltungen teilnehmen möchte,
das jeweilige Nennformular rechtzeitig an den durchführenden Club/Verein der Veranstaltung
absenden, dass es dort zum Nennungsschluss (siehe Veranstaltungsausschreibung und
Nennformular) vorliegt.
Nennungen werden nur angenommen, wenn sie zusammen mit dem Nenngeld eingereicht
werden. Anstelle einer Barzahlung sind Banküberweisungen oder Ausdruck einer OnlineBuchung möglich. Bankverbindung siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung des
durchführenden Clubs/Verein.
Jedes Team muss mindestens aus 2 Fahrern und kann aus maximal 3 Fahrern bestehen,
wovon auch jeder zum Einsatz kommen muss.
Eine volle bzw. teilweise Rückerstattung von gezahltem Nenngeld ist nur in Ausnahmefällen
auf schriftlichen Antrag beim durchführenden Club/Verein möglich. Dieser entscheidet allein
und endgültig über diesen Antrag (siehe aus DMSB Veranstaltungsreglement).
1. Nennungsschluss
10 Tage vor dem Veranstaltungstag
2. Nennungsschluss
Nennungen können nur auf Anfrage des Teilnehmers vom
durchführenden Club/Verein bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstag für ein Nenngeld in Höhe
von 750,-- € angenommen werden.
Eine Einschreibegebühr wird nicht erhoben.
Folgendes Nenngeld ist vom Teilnehmer zu entrichten:
-
600,00 € für ein Team (Fahrzeug) im Rennen 2
(ADAC Bördesprint 2h Cup / ADAC Chevrolet Cup / ADAC Logan Cup / ADAC C2
Race-Cup / ADAC BMW E36 318ti Compact Cup / ADAC VW Polo Cup)
(Das Rücktrittsrecht vom Nennungsvertrag (Nenngeldrückerstattung) ist im DMSBVeranstaltungsreglement Art. 13 geregelt)
8.1.
Cupwertung
Für die einzelnen Cupwertungen (ADAC Bördesprint 2h Cup / ADAC Chevrolet Cup / ADAC
Logan Cup / ADAC C2 Race-Cup / ADAC BMW E36 318ti Compact Cup und ADAC VW
Polo Cup) werden nach der Einschreibung von den durchgeführten Veranstaltungen die
besten 75% gewertet. Die Punktevergabe erfolgt nach der allgemeinen ADAC
Wertungstabelle (s. 8.2.).
Der ADAC Bördesprint 2h Cup, der ADAC Chevrolet Cup, der ADAC Logan Cup, der
ADAC C2 Race-Cup, ADAC BMW E36 318ti Compact Cup und der ADAC VW Polo Cup
werden in der Jahreswertung getrennt, in Form einer Teamwertung gewertet. Haben sich in
einer der Gruppen weniger als 5 Teams eingeschrieben, erfolgt die Jahreswertung
automatisch im ADAC Bördesprint 2h Cup. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an den
einzelnen Wertungsläufen.
18.1
Titel Gesamtsieger
Das Team mit der höchsten Punktzahl im ADAC Bördesprint 2h Cup 2015 erhält den Titel:
Sieger ADAC Bördesprint 2h Cup 2015
Die ersten 3 Teams des ADAC Bördesprint 2h Cup erhalten Ehrenpreise.
Das Team mit der höchsten Punktzahl im ADAC Chevrolet Cup 2015 erhält den Titel:
Sieger ADAC Chevrolet Cup 2015
Die ersten 3 Teams des ADAC Chevrolet Cup 2015 erhalten Ehrenpreise.
Das Team mit der höchsten Punktzahl im ADAC Logan Cup 2015 erhält den Titel:
Sieger ADAC Logan Cup 2015
Die ersten 3 Teams des ADAC Logan Cup 2015 erhalten Ehrenpreise.
Das Team mit der höchsten Punktzahl im ADAC C2 Race-Cup 2015 erhält den Titel:
Sieger ADAC C2 Race-Cup Cup 2015
Die ersten 3 Teams des ADAC C2 Race-Cup 2015 erhalten Ehrenpreise.
Das Team mit der höchsten Punktzahl im ADAC BMW E36 318ti Compact Cup 2015 erhält
den Titel:
Sieger ADAC BMW E36 318ti Compact Cup 2015
Die ersten 3 Teams des ADAC BMW E36 318ti Compact Cup 2015 erhalten Ehrenpreise.
Das Team mit der höchsten Punktzahl im ADAC VW Polo Cup 2015 erhält den Titel:
Sieger ADAC VW Polo Cup 2015
Die ersten 3 Teams des ADAC VW Polo Cup 2015 erhalten Ehrenpreise.
Die Cupsiegerehrung erfolgt am letzten Veranstaltungstag für alle Teilnehmer.
Eine eventuell mögliche Ausschreibung und Ausgabe von Sonderpreisen wird noch
veröffentlicht.
22.
Anerkennung des Reglements
Jeder Bewerber und Fahrer des ADAC Bördesprint 2h Cup 2015, bzw. des ADAC Chevrolet
Cup 2015, des ADAC Logan Cup 2015, des ADAC C2 Race-Cups 2015, ADAC BMW E36
318ti Compact Cup 2015 und des ADAC VW Polo Cup 2015 bestätigt durch seine
Unterschrift im „Antrag auf Einschreibung“ “, bzw. auf den Einzelnennungen zu den 8.
Einzelläufen die Anerkennung des vorliegenden Reglements insgesamt mit den
Bestimmungen des DMSB und des Internationalen Sportgesetzes der FIA mit Anhängen.
24.
TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
Alle Copyright und Bildrechte liegen beim ADAC Weser-Ems e. V. einschließlich der Bilder,
die von Fernsehübertragungen des ADAC Bördesprint 2h Cup 2015, bzw. des ADAC
Chevrolet Cup 2015, des ADAC Logan Cup 2015, des ADAC C2 Race-Cups 2015, ADAC
BMW E36 318ti Compact Cup 2015 und des ADAC VW Polo Cup 2015 übernommen
werden.
Alle Fernsehrechte des ADAC Bördesprint 2h Cup 2015, bzw. des ADAC Chevrolet Cup
2015, des ADAC Logan Cup 2015, des ADAC C2 Race-Cups 2015, ADAC BMW E36 318ti
Compact Cup 2015 und des ADAC VW Polo Cup 2015 sowohl für terrestrische Übertragung
als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur
Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim ADAC
Weser-Ems e. V.
Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen
Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des ADAC Weser-Ems e. V. verboten.
Teil 2 Technisches Reglement
1.
Technische Bestimmungen der Serie
1.1
Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen
ADAC Bördesprint 2h Cup
Es sind ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die folgende Parameter einhalten:
•
•
•
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
1.2
Hubraum max. 2.000 ccm
Motorleistung max. 125 kW
Leistungsgewicht über 9 kg/kW
1
2
3
4
5
ADAC Chevrolet Cup
ADAC Logan Cup
ADAC VW Polo Cup
ADAC C2 Race-Cup
ADAC BMW E36 318ti Compact Cup
Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß
☐ Art. ……des Anhang J (ISG der FIA)
☐ Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n:
☒ Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen
Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
☐ Vorliegendes Technisches Reglement
☒ Die diversen Technischen Reglements für:
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
Klasse
1
2
3
4
5
ADAC Chevrolet Cup
ADAC Logan Cup
ADAC VW Polo Cup
C2 Race-Cup 2010
Technische DMSB-Bestimmungen für die Gruppe F
Vom DMSB genehmigt am 27. Juli 2015
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