Informationsblatt für die Eheschließung
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Informationsblatt für die Eheschließung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen: ♦ Ausländische Geburtsurkunde mit Legalisation/Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung ♦ Ehefähigkeitszeugnis ♦ Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung ggf. : ♦ Eheurkunde einer ausländischen Eheschließung ♦ Scheidungsurteil Standesamt Rott a. Inn Sehr geehrte Verlobte, in diesem Faltblatt finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen. Das Standesamt Ihres Wohnortes ist für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Falls Sie an einem anderen Ort standesamtlich heiraten wollen, werden Ihre Unterlagen nach der Anmeldung an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin, bevor Sie mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung kommen. Sie erreichen uns unter: Standesamt Rott a. Inn Kaiserhof 3 83543 Rott a. Inn Tel. 08039/9068-20 Fax 08039/906855-20 E-Mail: [email protected] Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen: ♦ Begl. Abschrift des Geburtseintrages (keine Geburtsurkunde!) (bitte lassen Sie sich von Ihrem Geburtsstandesamt, z. B. Rosenheim, eine neue beglaubigte Abschrift ausstellen. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein!) ♦ Personalausweis oder Reisepass ♦ Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (erhalten Sie im Meldeamt der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind) Wenn Sie schon einmal verheiratet waren benötigen wir außerdem zusätzlich: ♦ Eheurkunde ♦ Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung ggf.: ♦ Anerkennung eines ausländischen Urteils durch das Oberlandesgericht München (bei Scheidung im Ausland) ♦ Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, benötigen wir folgende Unterlagen: ♦ Geburtsurkunde des Kindes ♦ Vaterschaftsanerkennung ♦ Bescheinigung über gemeinsame Sorge Sehr geehrte Verlobte, in diesem Faltblatt finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen. Das Standesamt Ihres Wohnortes ist für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Falls Sie an einem anderen Ort standesamtlich heiraten wollen, werden Ihre Unterlagen nach der Anmeldung an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin, bevor Sie mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung kommen. Sie erreichen uns unter: Standesamt Rott a. Inn Kaiserhof 3 83543 Rott a. Inn Tel. 08039/9068-20 Fax 08039/906855-20 E-Mail: [email protected] Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen: ♦ Begl. Abschrift des Geburtseintrages (keine Geburtsurkunde!) (bitte lassen Sie sich von Ihrem Geburtsstandesamt, z. B. Rosenheim, eine neue beglaubigte Abschrift ausstellen. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein!) ♦ Personalausweis oder Reisepass ♦ Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (erhalten Sie im Meldeamt der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind) Wenn Sie schon einmal verheiratet waren benötigen wir außerdem zusätzlich: ♦ Eheurkunde ♦ Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung ggf.: ♦ Anerkennung eines ausländischen Urteils durch das Oberlandesgericht München (bei Scheidung im Ausland) ♦ Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, benötigen wir folgende Unterlagen: ♦ Geburtsurkunde des Kindes ♦ Vaterschaftsanerkennung ♦ Bescheinigung über gemeinsame Sorge Sehr geehrte Verlobte, in diesem Faltblatt finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen. Das Standesamt Ihres Wohnortes ist für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Falls Sie an einem anderen Ort standesamtlich heiraten wollen, werden Ihre Unterlagen nach der Anmeldung an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin, bevor Sie mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung kommen. Sie erreichen uns unter: Standesamt Rott a. Inn Kaiserhof 3 83543 Rott a. Inn Tel. 08039/9068-20 Fax 08039/906855-20 E-Mail: [email protected] Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen: ♦ Begl. Abschrift des Geburtseintrages (keine Geburtsurkunde!) (bitte lassen Sie sich von Ihrem Geburtsstandesamt, z. B. Rosenheim, eine neue beglaubigte Abschrift ausstellen. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein!) ♦ Personalausweis oder Reisepass ♦ Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (erhalten Sie im Meldeamt der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind) Wenn Sie schon einmal verheiratet waren benötigen wir außerdem zusätzlich: ♦ Eheurkunde ♦ Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung ggf.: ♦ Anerkennung eines ausländischen Urteils durch das Oberlandesgericht München (bei Scheidung im Ausland) ♦ Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, benötigen wir folgende Unterlagen: ♦ Geburtsurkunde des Kindes ♦ Vaterschaftsanerkennung ♦ Bescheinigung über gemeinsame Sorge Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen: ♦ Ausländische Geburtsurkunde mit Legalisation/Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung ♦ Ehefähigkeitszeugnis ♦ Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung ggf. : ♦ Eheurkunde einer ausländischen Eheschließung ♦ Scheidungsurteil Standesamt Rott a. Inn