Informationsblatt für die Eheschließung

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Informationsblatt für die Eheschließung
Wenn Sie die deutsche
Staatsangehörigkeit nicht besitzen,
benötigen wir folgende Unterlagen:
♦ Ausländische Geburtsurkunde
mit Legalisation/Apostille und
Übersetzung durch einen in
Deutschland vereidigten
Übersetzer
Unterlagen zur
Anmeldung der
Eheschließung
♦ Ehefähigkeitszeugnis
♦ Konsularische
Eheunbedenklichkeits- oder
Ledigkeitsbescheinigung
ggf. :
♦ Eheurkunde einer ausländischen
Eheschließung
♦ Scheidungsurteil
Standesamt Rott a. Inn
Sehr geehrte Verlobte,
in diesem Faltblatt finden Sie alle Unterlagen,
die Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung
benötigen.
Das Standesamt Ihres Wohnortes ist für die
Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Falls
Sie an einem anderen Ort standesamtlich
heiraten wollen, werden Ihre Unterlagen nach
der Anmeldung an das
Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen
Termin, bevor Sie mit Ihren Unterlagen zur
Anmeldung Ihrer Eheschließung kommen.
Sie erreichen uns unter:
Standesamt Rott a. Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a. Inn
Tel. 08039/9068-20
Fax 08039/906855-20
E-Mail: [email protected]
Für die Anmeldung zur Eheschließung
benötigen Sie folgende Unterlagen:
♦ Begl. Abschrift des
Geburtseintrages (keine
Geburtsurkunde!)
(bitte lassen Sie sich von Ihrem
Geburtsstandesamt, z. B.
Rosenheim, eine neue beglaubigte
Abschrift ausstellen. Sie darf nicht
älter als 6 Monate sein!)
♦ Personalausweis oder Reisepass
♦ Aufenthaltsbescheinigung der
Meldebehörde (erhalten Sie im
Meldeamt der Gemeinde, in der
Sie gemeldet sind)
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren
benötigen wir außerdem zusätzlich:
♦ Eheurkunde
♦ Scheidungsurteil mit
Rechtskraftbescheinigung
ggf.:
♦ Anerkennung eines ausländischen
Urteils durch das Oberlandesgericht
München (bei Scheidung im Ausland)
♦ Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehegatten
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben,
benötigen wir folgende Unterlagen:
♦ Geburtsurkunde des Kindes
♦ Vaterschaftsanerkennung
♦ Bescheinigung über gemeinsame
Sorge
Sehr geehrte Verlobte,
in diesem Faltblatt finden Sie alle Unterlagen,
die Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung
benötigen.
Das Standesamt Ihres Wohnortes ist für die
Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Falls
Sie an einem anderen Ort standesamtlich
heiraten wollen, werden Ihre Unterlagen nach
der Anmeldung an das
Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen
Termin, bevor Sie mit Ihren Unterlagen zur
Anmeldung Ihrer Eheschließung kommen.
Sie erreichen uns unter:
Standesamt Rott a. Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a. Inn
Tel. 08039/9068-20
Fax 08039/906855-20
E-Mail: [email protected]
Für die Anmeldung zur Eheschließung
benötigen Sie folgende Unterlagen:
♦ Begl. Abschrift des
Geburtseintrages (keine
Geburtsurkunde!)
(bitte lassen Sie sich von Ihrem
Geburtsstandesamt, z. B.
Rosenheim, eine neue beglaubigte
Abschrift ausstellen. Sie darf nicht
älter als 6 Monate sein!)
♦ Personalausweis oder Reisepass
♦ Aufenthaltsbescheinigung der
Meldebehörde (erhalten Sie im
Meldeamt der Gemeinde, in der
Sie gemeldet sind)
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren
benötigen wir außerdem zusätzlich:
♦ Eheurkunde
♦ Scheidungsurteil mit
Rechtskraftbescheinigung
ggf.:
♦ Anerkennung eines ausländischen
Urteils durch das Oberlandesgericht
München (bei Scheidung im Ausland)
♦ Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehegatten
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben,
benötigen wir folgende Unterlagen:
♦ Geburtsurkunde des Kindes
♦ Vaterschaftsanerkennung
♦ Bescheinigung über gemeinsame
Sorge
Sehr geehrte Verlobte,
in diesem Faltblatt finden Sie alle Unterlagen,
die Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung
benötigen.
Das Standesamt Ihres Wohnortes ist für die
Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Falls
Sie an einem anderen Ort standesamtlich
heiraten wollen, werden Ihre Unterlagen nach
der Anmeldung an das
Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen
Termin, bevor Sie mit Ihren Unterlagen zur
Anmeldung Ihrer Eheschließung kommen.
Sie erreichen uns unter:
Standesamt Rott a. Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a. Inn
Tel. 08039/9068-20
Fax 08039/906855-20
E-Mail: [email protected]
Für die Anmeldung zur Eheschließung
benötigen Sie folgende Unterlagen:
♦ Begl. Abschrift des
Geburtseintrages (keine
Geburtsurkunde!)
(bitte lassen Sie sich von Ihrem
Geburtsstandesamt, z. B.
Rosenheim, eine neue beglaubigte
Abschrift ausstellen. Sie darf nicht
älter als 6 Monate sein!)
♦ Personalausweis oder Reisepass
♦ Aufenthaltsbescheinigung der
Meldebehörde (erhalten Sie im
Meldeamt der Gemeinde, in der
Sie gemeldet sind)
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren
benötigen wir außerdem zusätzlich:
♦ Eheurkunde
♦ Scheidungsurteil mit
Rechtskraftbescheinigung
ggf.:
♦ Anerkennung eines ausländischen
Urteils durch das Oberlandesgericht
München (bei Scheidung im Ausland)
♦ Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehegatten
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben,
benötigen wir folgende Unterlagen:
♦ Geburtsurkunde des Kindes
♦ Vaterschaftsanerkennung
♦ Bescheinigung über gemeinsame
Sorge
Wenn Sie die deutsche
Staatsangehörigkeit nicht besitzen,
benötigen wir folgende Unterlagen:
♦ Ausländische Geburtsurkunde
mit Legalisation/Apostille und
Übersetzung durch einen in
Deutschland vereidigten
Übersetzer
Unterlagen zur
Anmeldung der
Eheschließung
♦ Ehefähigkeitszeugnis
♦ Konsularische
Eheunbedenklichkeits- oder
Ledigkeitsbescheinigung
ggf. :
♦ Eheurkunde einer ausländischen
Eheschließung
♦ Scheidungsurteil
Standesamt Rott a. Inn