Leistungen für Bildung und Teilhabe Schülerbeförderung
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Leistungen für Bildung und Teilhabe Schülerbeförderung
Leistungen für Bildung und Teilhabe Schülerbeförderung Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, Asylbewerberleistungen) haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu gehört auch die Beförderung von Schülern zur nächstgelegenen Schule. Wer erhält diese Leistung? Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Was enthält die Leistung? Bei Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Es werden Kosten in Höhe des jeweiligen Tarifs der Monatsfahrkarte der Preisstufe 1 - 2 des Tarifverbund Ortenau GmbH - abzüglich eines Eigenanteiles in Höhe von 5,- Euro monatlich - für Schülerinnen und Schüler übernommen. Kosten die darüber hinaus entstehen, können wie bisher beim Amt für Schülerbeförderung im Landratsamt geltend gemacht werden. Als notwendige Beförderungskosten werden für Schülerinnen und Schüler, beispielsweise der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und für Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsvorbereitungsjahres die Schülerbeförderungskosten ab einer Mindest-entfernung von 3 km übernommen. Wo wird der Antrag gestellt? Der Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis - Jobcenter, Lange Straße 51 in 77652 Offenburg oder bei den Außenstellen gestellt werden. Die Zahlung erfolgt monatlich an die Antragssteller. Fragen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Ihnen unter der Telefonnummer 0781/805-9399 beantwortet. Stand: August 2013