Schulwegkostenfreiheit - Staatliche Berufsschule Erding

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Schulwegkostenfreiheit - Staatliche Berufsschule Erding
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Staatliche Berufsschule Erding
Freisinger Straße 89  85435 Erding  Tel.-Nr.: 08122/95435-0 
Fax: 08122/95435-1140  E-Mail: [email protected]  www.bs-ed.de
Schulwegkostenfreiheit
Für die Schülerbeförderung gelten folgende Regelungen:
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Mindestwegstrecke 3 km
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Kostenfreie Schülerbeförderung nur für BGJ-, BIJ-k- und BIK-Schüler

Die Höchstgrenzen der Familienbelastung mit Beförderungskosten für Schüler ab Jahrgangsstufe 11 und die Berufsschüler betragen 420,00 Euro je Schuljahr. Als Schuljahr gilt in der
Regel der Zeitraum von August bis Ende Juli. Die Gesamtkosten gelten nicht pro Schüler,
sondern für alle Schüler einer Familie. Erstattungsfähig ist der Betrag, der 420,00 Euro
übersteigt.
Diese Höchstgrenze entfällt, wenn die Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten
oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder
auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch haben. Wenn
diese Leistungen bezogen werden, können für den entsprechenden Zeitraum die notwendigen
Schulwegkosten zum wirtschaftlichsten Tarif erstattet werden.

Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind,
werden ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen entsprechend den allgemeinen
Regelungen unentgeltlich zur Schule befördert bzw. können die Fahrtkosten voll erstattet
bekommen.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise. Der
Antrag ist bis 31. Oktober jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

Hinweise für Fahrschüler
1. Schüler mit Blockunterricht:
Für die Fahrt zur Schule sind für die MVV-Busse und die S-Bahn evtl. Kundenkarten mit den
entsprechenden Wochen-Wertmarken erforderlich.
Um eine Kundenkarte zu erhalten, ist es notwendig:
 Antrag beim MVV rechtzeitig stellen! (Anträge sind im Sekretariat erhältlich oder auf der
Homepage des MVV)
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Nach Erhalt der Kundenkarte Wochen- bzw. Monats-Wertmarke kaufen!

Diese Wertmarken aufbewahren; sie sind zur evtl. Fahrtkostenrückerstattung notwendig.
2. Schüler mit Teilzeitunterricht an einem bzw. zwei Schultagen
U 21 – Angebot des MVV
Junge Leute von 15 bis 20 Jahren fahren mit der Streifenkarte zum halben Preis. Ohne
Formalitäten. Pro Zone einen Streifen entwerten und zum Altersnachweis einen amtlichen
Lichtbildausweis mitnehmen.
Überprüfen Sie und kaufen Sie die kostengünstigste Fahrkarte!
!
Bei einer evtl. Fahrtkostenerstattung durch das Landratsamt wird nur der günstigste Tarif
berücksichtigt.

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