Flyer Gesetzliche Betreuung Region Ratingen

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Flyer Gesetzliche Betreuung Region Ratingen
Haben Sie Interesse an einem Ehrenamt?
Betreuungsverein der NeanderDiakonie e.V.
Angerstr. 11 ❙ 40878 Ratingen
Die gesetzliche Betreuung ist eine Aufgabe,
die auch von Ehrenamtlichen wahrgenom­
men wird.
Wir informieren Sie über die Aufgaben und
Tätigkeiten, bieten Fortbildungen an und
laden zu Informationsveranstaltungen mit
anderen ehrenamtlichen Betreuenden ein.
Informationen
Wir geben Auskunft zu den Themen Vorsor­
gevollmacht, Betreuungs- und Patienten­
verfügung. Für alle Fragen und Informa­
tionen zum ehrenamtlichen Engagement
in der NeanderDiakonie stehen Ihnen un­
sere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung:
Für die Region Ratingen
Ingrid Naber
Tel. 02102 – 10 91 14
[email protected]
Isabel Queißer ❙ Tel. 02102 – 10 91 11
[email protected]
Katja Dude ❙ Tel. 02102 – 10 91 12
[email protected]
Ingrid Naber ❙ Tel. 02102 – 10 91 14
[email protected]
Doris Bovensiepen-Hoffmann
Abteilungsleitung
Tel. 02102 – 10 91 15 ❙ Fax 02102 – 10 91 27
[email protected]
www.NeanderDiakonie.de
Gesetzliche Betreuung
nach dem Betreuungsrecht
Gesetzliche Betreuungen
Allgemeines
Immer mehr Menschen in unserer Gesell­
schaft können ihre persönlichen Angelegen­
heiten nicht oder nur teilweise selbst erledi­
gen. Sie sind psychisch krank, altersdement
oder körperlich behindert.
1992 wurde das neue Betreuungsrecht in
Kraft gesetzt. Rechtliche Betreuerinnen und
Betreuer werden vom Betreuungsgericht
bestellt.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsstellung und die Eigenverantwor­
tung der zu betreuenden Menschen ist ein
Gut, das wir wahren und achten.
Ethik
Die rechtlich bestellten Betreuerinnen und
Betreuer haben beratende und unterstützen­
de Funktion. Sie vertreten die Interessen der
ihnen anvertrauten Personen als gesetzliche
Vertreterinnen und Vertreter nur in den Auf­
gabengebieten, für die sie vom zuständigen
Betreuungs­gericht benannt wurden.
Optimale Fürsorge
Neben den vom Betreuungsgericht übertra­
genen Aufgaben, wie z.B. der Umgang mit
Behörden, der Vermögens- oder Gesund­
heitsfürsorge, ist es wichtig, dass die Be­
treue­rinnen und Betreuer zu den zu
betreuenden Menschen eine persönliche
und vertrauensvolle Beziehung aufbauen
und pflegen. Denn nur so können sie die
Betreute bzw. den Betreuten optimal ver­
treten.
Bericht
Einmal jährlich sind die Mitarbeitenden des
Betreuungsvereins gegenüber dem zuständi­
gen Betreuungsgericht verpflichtet Rechen­
schaft abzulegen.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Betreuung bedeutet, die Interessen und Be­
dürfnisse eines Menschen dort zu vertreten,
wo dieser es selbst nicht vermag.
❙ Vermögensfragen klären
❙ Wohnungsfragen lösen
❙ schwierige Lebenssituationen bewältigen
❙ Medizinische Versorgung sicherstellen
Wer wird betreut?
❙ ein verwirrter, vergesslicher alter Mensch
❙ ein abhängiger, erkrankter Mensch
❙ ein psychisch kranker Mensch
❙ ein geistig behinderter Mensch
Unsere Aufgaben
❙ Führung von Vormundschaften und
Pflegschaften über Minderjährige
❙ Betreuung von Volljährigen nach dem
Betreuungsgesetz (BTG)
❙ Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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