DB ProjektBau GmbH
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Erläuterungsbericht DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Planung Richelstraße 3-5 80634 München Planfeststellung (Erläuterungsbericht) Änderung BÜ km 10,936 „Altstädten“ Streckennummer: 5402 _ Immenstadt – Oberstdorf Bahnhof (Bf-Nr.): Altstädten Bahn-/Bau-km: 10,936 Projektnummer: G.016174238 Ersteller(in): Ziegler / Zähle / Geier Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines .......................................................................................................................4 1.1 Gegenstand des Planrechtsverfahrens ................................................................................4 1.2 Verwaltungsgrenzen .............................................................................................................4 1.3 Lage im Netz .........................................................................................................................5 2 Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen..........................................................6 2.1 Streckenparameter - IST Zustand ........................................................................................6 2.2 Allgemein ...............................................................................................................................6 2.3 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik .............................................................................6 2.4 Kabeltiefbau ..........................................................................................................................7 2.5 Anlagen der Straße und Wege .............................................................................................7 2.6 BÜ Befestigung / Oberbau ....................................................................................................8 2.7 Entwässerung ........................................................................................................................8 2.8 Telekommunikationsanlagen ................................................................................................8 2.9 Beleuchtung ..........................................................................................................................9 2.10 Elektrotechnische Anlagen ...................................................................................................9 2.11 Leitungsbestand ....................................................................................................................9 3 Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen ......................................................10 3.1 Streckenparameter der Aufgabenstellung (Übersehbare Entwicklung) .............................10 3.2 Allgemein .............................................................................................................................10 3.3 Variantenuntersuchung .......................................................................................................10 3.4 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik ...........................................................................10 3.5 BÜ Schalthaus .....................................................................................................................12 3.6 Lichtzeichen ........................................................................................................................13 3.7 Abschrankung .....................................................................................................................13 3.8 Akustik .................................................................................................................................13 3.9 Gefahrenraumfreimeldeanlage ...........................................................................................13 3.10 Kabeltiefbau im BÜ- Bereich ...............................................................................................14 3.11 Kabeltiefbau Strecke ...........................................................................................................14 3.12 Telekommunikationsanlagen ..............................................................................................14 3.13 BÜ Beleuchtung ..................................................................................................................15 3.14 Elektrotechnische Anlagen .................................................................................................15 3.15 Oberbau ...............................................................................................................................15 3.16 BÜ-Befestigung ...................................................................................................................15 3.17 Verkehrs- und Wegebau .....................................................................................................15 3.18 Straßenaufbau .....................................................................................................................16 3.19 Entwässerung ......................................................................................................................17 3.20 Beschilderung, Markierung .................................................................................................17 3.21 Passive Schutzeinrichtungen und Absperrgeländer...........................................................17 3.22 Rückbau ..............................................................................................................................18 3.23 Verkehrssicherung ..............................................................................................................18 3.24 Begründung der gewählten Lösung ....................................................................................18 4 Weitere Angaben .............................................................................................................19 4.1 Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG ...................................................19 5 Rechtsangelegenheiten ...................................................................................................20 5.1 Planrecht .............................................................................................................................20 5.2 Anlagen Dritter ....................................................................................................................20 5.3 Grunderwerb .......................................................................................................................20 6 Baukosten und Finanzierung ..........................................................................................23 2 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 7 7.1 8 Anlage 1.0 Bauzeit und Baudurchführung........................................................................................24 Abhängigkeit zu anderen Bauvorhaben der DB AG und Dritter .........................................24 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................25 3 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 1 1.1 Anlage 1.0 Allgemeines Gegenstand des Planrechtsverfahrens Der Bahnübergang km 10,936 Altstädten ist eine Lichtzeichenanlage mit Vollschrankenabschluß der Bauart BÜS72-Z-LzV+TV mit einer zentralen Stromversorgung im Stellwerk Fischen. Die alte Sicherungsanlage ist äußerst störanfällig und abgängig. In ganz Deutschland gibt es nur noch wenige BÜS72-Z-Anlagen, weswegen die Ersatzteilversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Selbst die Aufarbeitung defekter Teile erfolgt im Signalwerk Wuppertal nur noch in eingeschränktem Umfang. Aus Gründen der Verfügbarkeit soll daher die Signalanlage des BÜ Altstädten durch eine moderne, rechnergesteuerte BÜSA der Bauart BUES2000 LzHH-Hp+GFR-Anlage ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der BÜ auch bau- und oberbautechnisch an die Vorgaben der aktuellen Ril 815 bzw. Ril 820 angepasst. Da sich der BÜ Altstädten im Bahnsteigbereich des Bahnhofs Altstädten befindet und dort Zugkreuzungen mit Reisendensicherung stattfinden, wird die maximal zulässige Annäherungszeit ta von 240s für Halbschrankenanlagen im Regelbetrieb überschritten, weswegen ein Vollschrankenabschluss mit Gefahrraumfreimeldeanlage (GFR) oder andere Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Der Großteil der Maßnahme wird als Altanlagenerneuerung durchgeführt. Die Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit bzw. zur Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs beitragen werden nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) durchgeführt. Rückzubauende Anlagenteile sind in den BÜ Plänen gelb dargestellt, wohingegen alle neu erforderlichen Maßnahmen rot dargestellt sind. 1.2 Verwaltungsgrenzen Der planrechtlich relevante Abschnitt liegt vollständig in der Gemeinde Sonthofen (Stadt) / Gemarkung Altstädten des Bundeslandes Bayern. Die öffentlich gewidmete Ortsstraße kreuzt die eingleisige Eisenbahnstrecke 5402 von Immenstadt nach Oberstdorf im Bahn km 10,936 in der Ortschaft Altstädten höhengleich. 4 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 1.3 Anlage 1.0 Lage im Netz im Netz der Bahn - DB Netz AG, Regionalbereich Süd, Produktionsdurchführung Augsburg - Strecke: 5402_Immenstadt - Oberstdorf - BÜ km: 10,936 – Altstädten - Anzahl der Gleise: 1-gleisige Nebenbahn - elektrifiziert: nein im Straßennetz - Bundesland / Regierungsbezirk: - Landkreis: - Gemeinde : - Gemarkung : - Straßenname: - Lage der Straße - Klassifizierung der Straße - Straßenbaulastträger: - Baulastträger des Geh- und Radweges: Bayern / Schwaben Oberallgäu Sonthofen, Stadt Altstädten - (Ortsstraße) innerorts Ortsstraße (rechts der Bahn nur zugelassen für forst- und landwirtschaftlichen Verkehr) Stadt Sonthofen - Der Bahnübergang liegt an einer innerörtlichen Ortsverbindungsstraße, welche mehrere Gehöfte erschließt. 5 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 2 2.1 Anlage 1.0 Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen Streckenparameter - IST Zustand BÜ km: BÜ-Sicherungsart (Bauform): Abhängigkeiten zu anderen BÜ: Abhängigkeiten zu Stellwerken: Zuständige Betriebsstelle: Leitgeschwindigkeit der Strecke: Leitgeschwindigkeit im Bereich des BÜ: Geschwindigkeit des schnellsten Regelzuges: Geschwindigkeit des langsamsten Regelzuges: max. Gesamtzuglänge: Bremswegabstand Ist: max. Zugzahl in 24h: max. Zugzahl in 1h: Streckenbelastung: Verkehrszählung: Belastung gem. EBO §11 Abs. 13 Kreuzungswinkel: örtlich zugelassene Geschwindigkeit: BÜ-Befestigung: 2.2 10,936 (alt) - Altstädten BÜS 72-Z-LzV+TV nein ja -> SpDrL60 Fischen ja -> SpDrL60 Fischen 80 km/h 80 km/h 80 km/h 60 km/h 270 m 700 m 77 6 11.800 Lt/d keine Angaben schwach 62,4° 50 km/h System Omni Allgemein Der Bahnübergang Altstädten befindet sich im Bf. Altstädten (Allgäu) im Bereich der Bahnsteiganlage. Über den BÜ hinweg verläuft ein ca. 260m langer Hausbahnsteig am Gleis 1 und ein Zwischenbahnsteig am Gleis 2. Davon befinden sich ca. 185 m südlich des BÜ und ca. 70 m nördlich des BÜ. Im Bahnhof Altstädten gibt es regelmäßig Zugkreuzungen mit Reisendensicherung zum Zwischenbahnsteig am Gleis 2. 2.3 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Beim genannten Bahnübergang handelt es sich um eine Lichtzeichenanlage der Überwachungsart HP mit Vollschranken (BÜS72-Z-LzV+TV) der Firma Scheidt&Bachmann (Baujahr 1976). Der BÜ ist mit 6 Lichtzeichen, sowie 2 Vollschranken für die Straße gesichert. Der Gefahrenraumfreimeldung des Bahnübergangs erfolgt durch mittelbare Sicht des zuständigen Fahrdienstleiters im Stellwerk Fischen (Monitorüberwachung). Der Bahnübergang befindet sich unter Deckung der Einfahrsignale 1A in km 10,412 und 1F in km 11,635 des Bahnhofs Altstädten. Bei der BÜS72-Z-Anlage werden die Antriebe und Lichtzeichen direkt aus dem Stellwerk Fischen angesteuert (380 V). Die zentrale Stromversorgung ist im Stellwerk Fischen untergebracht. Die Stromversorgung speist noch vier weitere BÜS72-Z-Anlagen auf der Strecke 5402 Immenstadt - Oberstdorf. Die Bedienung und Überwachung des BÜ erfolgt durch den Fdl im SpDrL60-Stellwerk Fischen in km 14,785 (=Relaisraum). Die Hp-Schnittstelle und HET-Informationen, sowie die Ausschaltinformationen der Achszähler wird vom BSH Altstädten in das Stellwerk Fischen übertragen. Die Übertragung 6 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 zwischen BÜ und Stellwerk geschieht mittels TF-Übertragungssystem, welches in der BÜS72-Z-Anlage integriert ist. Im Betonschalthaus in km 10,910 sind noch Signale und Weichen aufgeschaltet. Die Anrückmeldung An1 aus Richtung Immenstadt wird mit Befahrung des Achszählers an der Ra10-Tafel des Bahnhofs Sonthofen generiert. Es besteht somit eine Abhängigkeit zum ESTW-A Sonthofen / Blaichach. Die Übertragung der Anrückmeldung erfolgt über Streckenfernmeldekabel. Die Anrückmeldung aus Richtung Obersdorf An2 erfolgt mittels Anrückkontakt in km 13,402. Der Kontakt wird mittels FM-Streckenkabel über den Fernmeldekasten FK zur Anrückmeldegruppe im Stellwerk Fischen geführt. Der Kontakt wird sowohl für die Anlage Altstädten km 10,936 (= Anlage 1) als auch für den Nachbar-BÜ Thalhofen km 11,455 (= Anlage 5) verwendet. Die Richtungserkennung wird im Stellwerk Fischen generiert. Im Stellwerk Fischen in km 14,785 sind für den BÜ Altstädten im Gestell 21 die Verbindungsgruppe, Gleisgruppe, Zeitschaltergruppe untergebracht. Des Weiteren befindet sich im Gestell 24 die Anrückmeldergruppe. Die Innenschalteinrichtung der BÜS72-Z-Anlage im Stellwerk ist im ersten von zwei BÜSGestellen untergebracht. Die BUE-Tastenüberwachergruppe ist im Gestell 31 untergebracht. Die genauen Gruppen-Nummern sind zur Ausführungsplanung zu klären, da es in den Bestandsplänen zum Teil widersprüchliche Angaben gibt. Die Ausschaltung des BÜ erfolgt über Achszähler und Achszählbaugruppe im Stellwerk Fischen. Für Hilfshandlungen sind am Bahnübergang vier Hilfseinschalttasten (HET-Tasten) angeordnet, welche in das Stellwerk Fischen wirken. 2.4 Kabeltiefbau Im Planungsbereich des BÜ sind Gleis- und Straßenquerungen vorhanden, die weiterhin nutzbar sind. Die Bestandsverkabelung des BÜ ist erdverkabelt. Nach Fertigstellung der Maßnahme „Erneuerung des BÜ Thalhofen in km 11,455“ wird es einen durchgängigen Kabeltrog inkl. BÜ-Stammkabel im Bereich von 8,427 bis zum Stellwerk Fischen in km 14,785 geben. 2.5 Anlagen der Straße und Wege In Bahn km 10,936 wird die Bahnanlage durch eine öffentlich gewidmete Ortsstraße höhengleich gekreuzt. Bahnlinks mündet eine parallel zur Bahn verlaufende Straße in einen Kreuzungsbereich, der sich zum Bahnhofsvorplatz hin aufweitet. Bahnrechts münden unbefestigte Feldwege in die Ortsstraße ein. Die Ortsstraße befindet sich innerorts und liegt vollständig in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Sonthofen. Die Straße hat eine Breite von ca. 2,80 m – 3,20 m und ist vor und hinter dem BÜ asphaltiert. 7 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 Die örtlich zulässige Geschwindigkeit für den Kfz-Verkehr ist auf 50 km/h begrenzt, da der BÜ innerorts liegt. Eine Verkehrszählung liegt nicht vor. Der BÜ weist nach Einschätzung der örtlichen Behörden schwachen Verkehr auf. Gehwege am BÜ sind nicht vorhanden. Ein Zugang zum Hausbahnsteig befindet sich im Quadrant III. Zwischen den beiden Bahnhofsgleisen ist ein asphaltierter Bahnsteig vorhanden, der auch den Straßenbereich kreuzt. Der BÜ befindet sich am Ortsrand von Altstädten und weist nur schwachen, hauptsächlich land- und forstwirtschaftlichen Verkehr auf. Zusätzlich findet Fahrradverkehr statt. Auf der ortszugewandten Seite (Quadranten II und III) ist die Straßenverkehrsführung beengt und unübersichtlich. Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen ist durch fehlende bauliche Maßnahmen nicht klar definiert. Ein Zugang und Abgang zum/vom Bahnsteig über den Bahnübergang ist möglich. Weiterhin ist ein unbeabsichtigtes Betreten des Gefahrenraumes vom Hausbahnsteig in den Bahnübergangsbereich baulich nicht behindert. 2.6 BÜ Befestigung / Oberbau Die den BÜ-Bereich eingleisig querende Bahnstrecke 5402 ist nicht elektrifiziert und gehört zum Netz der Nebenstrecken. Im BÜ-Bereich befinden sich zwei Bahnhofgleise. Die Gleise liegen in gerader Lage. Die Strecke wird mit derzeit v = 80 km/h im Gleis 1 und v = 60 km/h im Gleis 2 befahren. Der vorhandene Oberbau ist eine S54-Fahrbahn auf Betonunterschwellung B70 im bahnrechten Gleis und S54 auf Stahlschwellen im bahnlinken Gleis. Die BÜ-Befestigung der beiden Gleise besteht aus nicht mehr zugelassenen elastomeren Kleinflächenplatten, System Omnibelag. Es sind Innen- und Außenplatten vorhanden mit straßenseitigem Anschluss in bituminöser Bauweise. 2.7 Entwässerung Die Ableitung des Niederschlagswassers im Kreuzungsbereich erfolgt durch natürliche Versickerung über die Kanten des BÜ Belages in das Gleisbett. Der BÜ stellt einen Hochpunkt dar. Die Entwässerung des im Straßenbereich anfallenden Niederschlagswassers erfolgt somit vom Gleis weg. Rechts der Bahn gibt es in der Straße keine extra Entwässerungseinrichtungen wie Entwässerungsrinnen oder Straßeneinläufe, sodass das Wasser breitflächig über die Bankette in das angrenzende Gelände abgeleitet wird, und dort versickert. Links der Bahn wird das Niederschlagswasser über die dort auf jeder Straßenseite vorhandenen Rinnen den Entwässerungseinrichtungen zugeführt. 2.8 Telekommunikationsanlagen Am BÜ befindet sich im IV. Quadranten eine TV-Kamera, welche den BÜ-Bereich überwacht. Im II. Quadranten des BÜ befindet sich ein separater F-Kasten. 8 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 2.9 Anlage 1.0 Beleuchtung Der BÜ-Bereich ist beleuchtet. Der angrenzende Straßenzug in Richtung Westen (Feldweg) ist nicht beleuchtet. 2.10 Elektrotechnische Anlagen Im Bereich des Bahnhofs ist ein Stromanschluß für die TV-Kamera und die BÜ-Beleuchtung, sowie Licht und Steckdose im BÜ-Schalthaus vorhanden (ZVT Schrank Bstg 1). Die BÜSA (BÜS 72-Z) hat keinen eigenen Stromanschluß, da sie den Strom aus der (zentrale) Stromversorgung (380 V) für die Lichtzeichen und Schrankenantriebe aus dem Stellwerk in Fischen erhält. 2.11 Leitungsbestand Im Zuge der weiteren technischen Bearbeitung werden alle betroffenen Leitungsträger abgefragt. Darüber hinaus werden die betroffenen Ämter vorab über die geplante Baumaßnahme informiert und um Stellungnahme gebeten. 9 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 3 3.1 Anlage 1.0 Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen Streckenparameter der Aufgabenstellung (Übersehbare Entwicklung) BÜ km: BÜ-Sicherungsart (Bauform): Abhängigkeiten zu anderen BÜ: Abhängigkeiten zu Stellwerken: Zuständige Betriebsstelle: Leitgeschwindigkeit der Strecke: Leitgeschwindigkeit im Bereich des BÜ: Geschwindigkeit des schnellsten Regelzuges: Geschwindigkeit des langsamsten Regelzuges: max. Gesamtzuglänge: Bremswegabstand Ist: max. Zugzahl in 24h: max. Zugzahl in 1h: Streckenbelastung: Verkehrszählung: Belastung gem. EBO §11 Abs. 13 Kreuzungswinkel: örtlich zugelassene Geschwindigkeit: BÜ-Befestigung: 3.2 10,936 - Altstädten BUES 2000-LzHH/F-Hp+GFR nein ja -> SpDrL60 Fischen ja -> SpDrL60 Fischen 80km/h 100km/h 80km/h 60km/h 270m 700m 77 6 11.800 Lt/d keine Angaben schwach (keine Änderung) 62,4° 50 km/h System Strail Allgemein Die bestehende BÜS 72-Z-Anlage wird durch eine neue, moderne rechnergesteuerte Lichtzeichenanlage mit 6 Lichtzeichen und 4 Schrankenbäumen für den Vollschrankenabschluss der Fahrbahn und 2 Fußgängerschranken in abgesetzter Weise, sowie einer Gefahrenraumfreimeldeanlage (BUES2000 LzHH-Hp+GFR) ersetzt. Die Bedienung und Überwachung der Anlage erfolgt weiterhin vom Fahrdienstleiter im Bahnhof Fischen. Des Weiteren wird der Bahnsteig nördlich des BÜ Altstädten zurückgebaut und südlich des BÜ Altstädten bis km 10,950 eingekürzt, um Zu- und Abgänge zum Zwischenbahnsteig am Gleis 2 zu verhindern. 3.3 Variantenuntersuchung Gemäß Aufgabenstellung ist zu untersuchen, ob der BÜ mit Halbschranken gebaut werden kann. Eine Halbschrankenlösung ist nicht möglich, da der BÜ sich innerhalb des Bahnhofs Altstädten im Bahnsteigbereich befindet und im Bahnhof Zugkreuzungen mit Reisendensicherung stattfinden. Die Annäherungszeit wäre mehr als 240 Sekunden. Daher ist eine Vollschrankenlösung zu realisieren. 3.4 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Die bestehende Anlage wird durch eine neue, rechnergesteuerte BÜSA vom Typ BUES 2000 LzHH-Hp+GFR ersetzt und mit 6 Lichtzeichen, sowie 2 Fußgängerakustiken für den abgesetzten Gehweg und 4 Halbschranken für den Vollschrankenabschluss der Fahrbahn und 2 Fußgängerschranken, sowie einer Gefahrenraumfreimeldeanlage ausgerüstet. Die Bedienung und Überwachung der Anlage erfolgt weiterhin vom Fahrdienstleiter im Bahnhof Fischen. 10 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 Im Quadranten II ist von der GFR-Anlage der Detektor aufzustellen und in den anderen Quadranten sind die Trippelspiegel vorzusehen. Die Steuerung der BÜSA ist in einem Rechteckbetonschalthaus zu installieren, welches im Quadranten II auf Fertigteilfundamenten montiert wird. Um die Abhängigkeit zum ESTW-A Sonthofen/Blaichach zu reduzieren, sollen für die Anrückmeldung An1 zukünftig eigene Anrückkontakte verwendet werden. Vorteil dieser Lösung ist, dass im Störungsfall des ESTW-A die BÜSA weiterbetrieben werden kann. Diese Lösung wurde mit dem Bezirksleiter LST abgestimmt. Die Anrückkontakte der Anrückmeldung An1 aus Richtung Immenstadt werden in Km 8,355 angeordnet. Der Anrückkontakte Anrückmeldung An2 aus Richtung Oberstdorf werden in km 13,700 angeordnet, welche gemeinsam mit dem BÜ Thalhofen genutzt werden. Die Auswerte-Baugruppe (z.B.: ARS4-BG) soll im Schalthaus des BÜ 11,455 (Thalhofen) montiert werden. Die Übertragung erfolgt über das vorhandene Bü-Stammkabel. Die Richtungsauswertung kann entweder durch Auswertung des Streckenblocks (zwischen Sonthofen und Altstädten) im Stellwerk Fischen erfolgen durch die Erlaubnis von Sonthofen oder mit zwei Kontakten (UK1 und K1) in Verbindung mit der Auswerte-Baugruppe. Die Übertragung der HP-Schnittstelle und Anrückmeldung erfolgt über ein neues, sternviererverseiltes BÜ-Stammkabel mit 1,4mm Durchmesser. Für die Verkabelung der Anrückmeldung An1 aus Richtung Immenstadt können abschnittsweise Adern bereits vorhandene Streckenkabel des 2009 erneuerten Bahnübergangs km 9,264 SonthofenStadionweg mitgenutzt werden. Zwischen KS902 km 8,355 und KV912 km 10,467 wird ein neues Kabel der Größe 5x4x1,4 verlegt. Das SpDrL60-Stellwerk Fischen ist an die neue BÜSA anzupassen. Hierzu muss der Stelltisch ist entsprechend angepasst werden. Die Ausschaltung, die Anrückmeldung (inkl. Auswerte-Baugruppe im BSH) und Anrückmeldegruppe sind anzupassen. Die HPSchnittstelle der neuen BÜSA ist an die vorhandene Verbindungsgruppe ebenfalls entsprechend anzupassen. Die vorhandenen Verbindungs- und Tastenüberwachergruppe können nach erster Einschätzung weiterverwendet werden. Die Gleisgruppe ist gemäß TM214/2011 ggf. zu tauschen, fall zwischenzeitlich noch nicht geschehen. Die Details sind noch mit der Firma Thales und dem Netzbezirk abzuklären. Die Stromversorgung der verbleibenden BÜS72-Z-Anlage ist entsprechend anzupassen. Die neue BÜSA erhält Achssensoren As3/13. Diese wirken gleichzeitig als Bahnübergangsbelegtmelder (BÜBM). Mit dem Netzbezirk wurde beim Nachbar-Bahnübergang Thalhofen abgestimmt, dass zukünftig auf HET-Tasten für Hilfshandlungen verzichtet werden kann, da die BÜSA vom Stellwerk aus eingeschaltet werden kann. Für die Vorplanung des BÜ Altstädten wurden die Vorgaben sinngemäß übernommen bzw. angewendet. Des Weiteren wird der Bahnsteig nördlich von km 10,860 bis zum BÜ Altstädten zurückgebaut und südlich vom BÜ Altstädten bis km 10,958 eingekürzt, um Zu- und Abgänge zum Zwischenbahnsteig zu verhindern. Gemäß TM 171-2008 müssen zwischen BÜ-Kante und Achszähler ein Mindestabstand von 6,50 m eingehalten werden. Zwischen H-Tafel und Achszähler sind weitere 5 m einzuhalten. Die Lage der neuen H-Tafeln kann dem Kreuzungsplan entnommen werden. 11 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 Gemäß Forderung der BEG sollen folgende Zuglängen im Bahnhof Altstädten Platz finden: - 165 m Wagenlänge - 5m Sicherheitszuschlag für ungenaues halten - 19,50 m Länge der Lok (=maximal mögliche Länge durch die Lage der Ausfahrsignale) Somit sind stets 189,50 m für die längsten haltenden Züge vorzuhalten. Die genaue Länge der Bahnsteige wurde aufgrund widersprüchlicher Aussagen in den Planunterlagen vor Ort nachgemessen. Der Außenbahnsteig am Gleis 1 wird im Zuge der Bahnübergangsmaßnahme saniert, sodass die genannte Länge von 189,50 m zur Verfügung steht. Genauer betrachtet ergeben sich folgende Bedingungen bei Zugeinfahrten ins Gleis 1: - Aus Richtung Oberstdorf ist eine Zugeinfahrt ins Gleis 1 unkritisch, da der Bahnsteig am südlichen Ende saniert wird, sodass die genannte Zuglänge ausreichend Platz findet. Die H-Tafel wird vor dem Bahnübergang mit dem entsprechenden Mindestabständen gesetzt. Somit bleibt die Spitze des Zuges 11,50 m vor dem Bahnübergang auf Höhe der H-Tafel stehen - Aus Richtung Sontheim befindet sich die H-Tafel im Mindestabstand vor dem Ausfahrsignal Richtung Oberstdorf, sodass das Zugende nicht näher als 4,00 m zum Bahnübergang zum Halten kommt. Dieser Abstand ist aus bahnübergangstechnischen Gründen (Platz für die GFR-Anlage) einzuhalten und der Bahnsteig kann nicht näher an den Bahnübergang geführt werden. Der Mittelbahnsteig hat nach dem Umbau des Bahnübergangs keine ausreichende Länge, um die oben genannten Forderungen zu erfüllen. Damit kann die Forderung der BEG erfüllt werden. Ein Halten von 165 m langen Zügen und einer 19,50 m langen Lok ist am Gleis 1 aus beiden Richtungen möglich. Voraussetzung dafür ist die Sanierung des letzten Teils des Bahnsteiges am Gleis 1 am südlichen Ende. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Mittelbahnsteig durch einen Außenbahnsteig am Gleis 2 ersetzt wird (separates Projekt DB Station & Service), kann der neue Außenbahnsteig mit gleicher Länge wie am Gleis 1 hergestellt werden, sodass dann in beiden Gleisen aus beiden Richtungen die genannten Zuglängen am jeweiligen Außenbahnsteig Platz finden. Eine erneute INA-Berechnung wird auf jeden Fall erforderlich. Hinweis: Gemäß Grundlagenermittlung aus dem Jahre 2007 ist langfristig der Bau eines neuen Außenbahnsteigs am Gleis 2 r. d. B. geplant. Nach Aussage von DB Station & Service aus dem Jahre 2014 ist nun die Ausführung des Außenbahnsteiges in naher Zukunft vorgesehen. Gemäß Grundlagenermittlung sollte daher südlich ein abgesetzter Fußweg inkl. Einbindung in die technische Sicherung berücksichtigt werden, der später als Zugang zum geplanten Außenbahnsteig am Gleis 2 genutzt werden kann. Die Lösung hierfür ist ebenfalls in den Plänen dargestellt. 3.5 BÜ Schalthaus Das alte Schalthaus wird zurückgebaut, der darunter befindliche Kabelkeller bleibt erhalten. Die Aufstellung des Rechteck-Betonschalthauses (Größe 1,65 m x 2,81 m x 2,63 m) erfolgt bahnlinks im Quadrant II auf dem Gelände der DB Netz AG. 12 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 Das BÜ- Schalthaus ist so auszurichten, dass ein direkter Blick aus der Tür (Öffnungswinkel ca. 170°) des BSH zum BÜ gewährleistet werden kann. Das BÜ- Schalthaus wird auf Fertigteilfundamenten nach BZA-Zeichnung S 1881.01 aufgestellt. Anlagen zur Regenentwässerung sind nicht erforderlich. Das Betonschalthaus wird von der Signalbaufirma vorverdrahtet geliefert. Es wird eine befestigte Pflasterfläche als Stellplatz für die Servicefahrzeuge angelegt. Da der Abstand des neuen BSH größer als 5,50m zur Gleisachse beträgt, wäre gemäß Ril 819.1204 Abschnitt 2 „Schalthaus“ kein Schutzgeländer erforderlich. Zur Verhinderung eines widerrechtlich kreuzenden Fußgängerverkehrs wird jedoch trotzdem ein Schutzgeländer angeordnet. 3.6 Lichtzeichen Die Lichtzeichen S1 bis S6 sind entsprechend dem Kreuzungsplan aufzustellen. Alle Signalgeber (rot/gelb) werden für den Straßenverkehr ausgestattet. Die Andreaskreuze an den Lichtzeichen (S5 und S6) werden mit Schutzbügeln ausgestattet. Die Lichtzeichen erhalten Kontrastblenden und haben einen Leuchtfelddurchmesser von 200mm. Hierdurch sind sie aus größerer Entfernung aus dem Anhalteweg wahrnehmbar und heben sich deutlich vom Umfeld des BÜ ab. 3.7 Abschrankung Zur Absperrung der Straße werden vier Halbschranken als Schrankenabschluss für die Straße und 2 Fußgängerschranken verwendet. Die Halbschranken haben ein Rundprofil, bestehen aus Kunststoff und sind mit rückstrahlender Folie beklebt. Die Fußgängerschranken haben ein Rechteckprofil, bestehend aus Kunststoff und sind ebenfalls mit rückstrahlender Folie beklebt. Bei der Festlegung der Standorte wurden die Mindestabstände zur Gleisachse und zur Straßenkante eingehalten. Die genaue Anordnung der Antriebe und Länge der Schranken kann dem Kreuzungsplan entnommen werden. Der exakte Standort des Schrankenantriebes A4 (und damit auch die erforderliche Länge) muss in der Ausführungsplanung so gewählt werden, dass eine uneingeschränkte Sicht der Fahrzeuge auf die Beschilderung am S4 möglich ist. 3.8 Akustik Da der abgesetzte Fußweg von Fußgängern genutzt wird, werden an den Lichtzeichen S5 und S6 Fußgängerakustiken nach DIN 45365 Teil 10 mit Wirkrichtung zur Mitte des BÜ angebracht, um diese zum schnelleren Räumen des Gefahrenraums zu veranlassen. Die Akustik wird mit einer Nachtabsenkung ausgerüstet. 3.9 Gefahrenraumfreimeldeanlage Um die Sicherheit zu gewährleisten, dass der Bahnübergang nach dem Schließen der Ausfahrschranken für den Zugverkehr frei ist, ist eine Gefahrenraumfreimeldeanlage einzusetzen. Nach Freimeldung des Gefahrenraumes kann die Signalfreigabe erfolgen. Es werden ein Detektor im Quadranten II und drei Tripelspiegel in den anderen Quadranten vorgesehen. 13 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 3.10 Anlage 1.0 Kabeltiefbau im BÜ- Bereich Für die Kabelanbindung der BÜSA sind Kabeltiefbauarbeiten im BÜ Bereich erforderlich. Für die Gründung des Schalthauses werden standardisierte und bahnzugelassene (siehe Regelzeichnungen) Fertigteil-Betonfundamente in großer Bauform verwendet. Für die Schrankenantriebe und Lichtzeichen sind standardisierte und bahnzugelassene Rammrohrgründungen mit Signalfußadapter (u.a.: S8240.28.4) in großer Bauform (Schranken) und kleiner Bauform (Lichtzeichen) zu verwenden. Um die Außenanlagenteile (Schranken, Lichtzeichen, Ausschaltschleifen etc.) kabelseitig anbinden zu können, werden die vorhandenen Straßenquerungen erweitert, die Gleisquerung kann für die Neuverkabelung genutzt werden. Die vorhandenen Kabelaufbauschächte werden weiter genutzt. Das BÜ-Schalthaus wird an einem vorhandenen Kabelverteiler des BÜ-Stammkabels angeschlossen. Das BÜ-Schalthaus erhält daher einen Kabelschacht der Größe VII für die Kabeleinführung. 3.11 Kabeltiefbau Strecke Nach Fertigstellung der Maßnahme „Erneuerung des BÜ Thalhofen km 11,455“ wird es einen durchgängigen Kabeltrog auch für die Erneuerung des BÜ Altstädten geben. Es ist nur eine Gleisquerung ca. bei km 8,4 neu herzustellen. Vom Einschaltpunkt km 8,355 bis zum km 10,467 muss der vorhandene Kabeltrog auf- und zugedeckelt werden, damit ein neues BÜ-Stammkabel eingezogen werden kann. Im Bereich von km 10,467 bis ins Stellwerk Fischen sind im vorhandenen BÜ-Stammkabel ausreichend Andern frei, die mitbenutzt werden können, sodass auf der freien Strecke sonst keine Arbeiten mehr erforderlich werden. Für diese nur vom Gleis aus durchführbaren Arbeiten werden die täglichen Nachtruhen genutzt. Im Bereich freie Strecke werden für die Kabelverteilerkästen Erdarbeiten erforderlich. Neu zu verlegende Kabelanlagen der Sicherungstechnik und der elektrotechnischen Anlagen 50 Hz werden durch Verlegung von Kabelwarnband gekennzeichnet, die Kabeltrassen werden an der Oberfläche an markanten Punkten durch Setzen von Kabelmerksteinen markiert. Im Rahmen der Baumaßnahme ist der Leitungsbestand zu berücksichtigen. Die Tiefbauarbeiten sind so auszuführen, dass Beschädigungen der Bestandsleitungen verhindert werden. 3.12 Telekommunikationsanlagen Die vorhandene TV-Kamera am BÜ und der Monitor beim Fdl in Fischen werden zurückgebaut. Der F-Kasten bzw. Fernsprechsäule muss für den BÜ-Posten bestehen bleiben. Ggf. muss dieser versetzt werden. Hierfür ist eine Planung vom Fachdienst DB Kommunikationstechnik notwendig. Die Überprüfung der Notwendigkeit des F-Kastens erfolgt in der EP noch einmal. Wenn sich abzeichnet, dass die Applikation FbS bis zur IBN schon eingeführt ist, kann auf diesen verzichtet werden. Der F-Kasten kann dann zurückgebaut, sowie der Kabelstich aus dem Streckenfernmeldekabel ausgespleißt werden. Durch die PD Augsburg ist zu prüfen, ob FbS vor der IBN des BÜ Altstädten eingeführt wird, oder nicht. 14 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 3.13 Anlage 1.0 BÜ Beleuchtung Aus betrieblichen Gründen wäre für den BÜ keine Beleuchtung erforderlich. Der Rückbau der Beleuchtung würde jedoch eine Verminderung der Sicherheit am BÜ bedeuten. Da der Bahnübergang am Ortsausgang von Altstädten liegt, würde der Verkehr – kommend aus dem hell beleuchteten Ort – nachts auf eine „schwarze Wand“ zufahren, in der als erstes der Bahnübergang liegt. Damit kein Verkehrsrisiko entsteht, wenn der BÜ nicht ausreichend wahrgenommen werden kann, bleibt die Beleuchtung im BÜ-Bereich im II. und IV. Quadranten erhalten und muss versetzt werden. Der nördlichste Mast der Bahnsteigbeleuchtung muss ebenfalls versetzt werden, weil sich nahe dem Mast ein Schrankenantrieb befindet. Die Beleuchtungssituation wurde vom Fachgewerk 50 Hz beplant und die neuen Standorte sind in diesen Plangenehmigungsunterlagen entsprechend im Kreuzungsplan dargestellt. 3.14 Elektrotechnische Anlagen Die Stromanschlüsse für TV-Kamera und BÜ-Beleuchtung werden nicht mehr benötigt und sind daher zurückzubauen. Für die BÜSA wird eine neuer Stromanschluss und eine ZAS benötigt. Ggf. kann diese von dem ZVT Schrank am Bahnsteig 1 bezogen werden. Nach erster, mündlicher Absprache mit DB Energie ist hierbei der ZVT Schrank am Bahnsteig 1 vorzusehen. In der 50-Hz-Planung ist der Anschluss mit DB Energie abzustimmen. Der Strombedarf der neuen BÜSA ist hierbei zu berücksichtigen. 3.15 Oberbau Im Zuge der BÜ-Maßnahme wird das bahnlinke Gleis auf ca. 22 m oberbautechnisch erneuert. Es ist eine 30 cm PSS KG2 mit B70/S54 einzubauen. Die Stahlschwellen sind auszubauen. An der Gleisgradiente und der -lage werden keine Änderungen vorgenommen. Der Achszähler As3b liegt genau in demjenigen Schwellenfach, in dem der Übergang von Stahlschwellen auf Betonschwellen stattfindet. Nach Aussage von Scheidt & Bachmann ist die Platzierung des Achszählers an dieser Stelle kein Problem, solange keine Schienenstöße in dem Schwellenfach vorhanden sind. Durch die zukünftige Leitgeschwindigkeit von 100 km/h ist der Schienenstoß mindestens 10 m vom Übergang der Schwellenart entfernt vorzusehen. Daher kann auch der Achszähler am Übergang der Schwellenart zu liegen kommen. Da der andere Achszähler As13b ca. 8,50 m von der letzten Betonschwelle entfernt liegt, besteht auch hier noch ein Abstand von ca. 1,50 m vom Achszähler zum Schienenstoß. Das bahnrechte Gleis bleibt mit B70/S54 erhalten. 3.16 BÜ-Befestigung Der bestehende Omni-Belag ist nicht mehr zugelassen und ist daher projektbedingt komplett rückzubauen. Der vorhandene Bahnübergang am km 10,936 ist in beiden Gleisen mit elastomeren Kleinflächeninnen- und außenplatten mit Auflagerbordstein (System Strail) neu auszulegen und entsprechend der Verbreiterung der Straße anzupassen. 3.17 Verkehrs- und Wegebau Die vorhandene Ortsverbindungsstraße ist für den Begegnungsfall Lastzug / Lastzug mit 2,80-3,20 m nicht ausreichend breit und wird für eine Entwurfsgeschwindigkeit von 50 km/h ausgebaut. Die Mindeststraßenbreite beträgt gemäß RiL 815 nach dem alten Stand 15 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 der Technik 5,50 m, gemäß EBA Schreiben 516 mindestens 6,00 m. Gemäß Absprache mit dem Baulastträger der Straße wird die Straße auf eine Breite von 6,00 m ausgebaut. Damit ist eine Befahrung für einen Traktor mit Anhänger ohne Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens möglich. Die Abbiegebeziehungen vom BÜ kommend in den Quadrant II und aus dem Seitenweg kommend zum BÜ können nicht hergestellt werden. Diese werden mittels Verkehrszeichen unterbunden. In den Quadranten I und IV werden die vorhandenen Feldzufahrten außerhalb des Räumbereiches verlegt, um großräumige Aufweitungen bzw. vorgeschaltete Lichtzeichen zu vermeiden. Eine Stellfläche für das Servicefahrzeug wird im Quadranten II vorgesehen. 3.18 Straßenaufbau Die im Bereich der Straße anzulegende bituminöse Befestigungen ist nach RStO 12 (Belastungsklasse Bk 1,0) Tafel 1 Zeile 1 bzw. gemäß Forderung der Ril 815.030 herzustellen. 4 14 52 70 cm cm cm cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN nach ZTV Asphalt-StB 07 Asphalttragschicht AC 22 TN nach ZTV Asphalt-StB 07 Frostschutzschicht 0/45 nach ZTV SoB-StB 04/07 Gesamtaufbau Es sind folgende Verdichtungsanforderungen (EV2) einzuhalten und nachzuweisen: 120 MN/m² auf der Frostschutzschicht (bei Bauklasse IV) 45 MN/m² auf dem Erdplanum Die bituminös befestigten Gehwege sind nach RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 herzustellen 3 8 29 40 cm cm cm cm Asphaltdeckschicht AC 5 DL nach ZTV Asphalt-StB 07 Asphalttragschicht AC 22 TS nach ZTV Asphalt-StB 07 Frostschutzschicht 0/45 nach ZTV SoB-StB 04 Gesamtaufbau Es sind folgende Verdichtungsanforderungen (EV2) einzuhalten und nachzuweisen: 80 MN/m² auf der Frostschutzschicht 45 MN/m² auf dem Erdplanum Die Verlegung der Seitenwege auf der bahnrechten Seite hat mit sandgeschlämmter Schottertragschicht zu erfolgen. Fahrbahnaufbau gemäß DWA-A 904 Bild 8.3a, Zeile 2, Spalte 2 (für hohe Beanspruchung): 16 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 5 45 50 cm cm cm Anlage 1.0 Deckschicht (sandgeschlämmt) Frostschutzschicht 0/45 nach ZTV SoB-StB 04/07 Gesamtaufbau Es sind folgende Verdichtungsanforderungen (EV2) einzuhalten und nachzuweisen: 80 MN/m² auf der Frostschutzschicht 45 MN/m² auf dem Erdplanum Für die Frostempfindlichkeit des anstehenden Bodens wurde die Frostempfindlichkeitsklasse F2 angenommen. Die vorhandenen Fahrbahnkanten sind vor den seitlichen Anbauten mittels Fugenschnitt zu begradigen. Die Fugenabdichtung hat mit Fugenband (TOK o. gleichwertig) zu erfolgen. Die Schienenbefestigungen sind ebenfalls mittels Fugenband abzudecken, sofern Bereiche mit direktem Kontakt von Asphalt zur Schienenbefestigung entstehen. Der vorhandene Straßenbelag im Bestand wird abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen. Im Bereich der Straßenverbreiterung ist der gesamte Straßenaufbau neu herzustellen. 3.19 Entwässerung Für die Gestaltung von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau sind die Richtlinien für die Anlagen von Straßen – Teil: Entwässerung (RAS-Ew / Ausgabe 2005) ausschlaggebend. Die vorhandene Fahrbahn entwässert außerhalb des BÜ beidseitig über das Bankett in das Gelände bzw. in die vorhandene Straßenentwässerung. An der bestehenden Situation wird nichts geändert. 3.20 Beschilderung, Markierung Die Beschilderung zur BÜ Ankündigung mit Z150 ist nicht mehr zugelassen und muss an allen Stellen durch Z151 ersetzt werden. Alle Verkehrszeichen und den dazugehörigen Zusatzzeichen sind entsprechend den Angaben der bei der Umsetzung geltenden StVO ausgeführt. Für den westlichen Teil der Fahrbahn (außerorts) ist zudem die Ankündigung des Bahnübergangs entsprechend der Regelbeschilderung mit Baken und einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auszustatten. Die vorhandene Beschilderung wird um die Verkehrszeichen Z 209-10 und Z 214-20 ergänzt, um die Abbiegebeziehungen in den und aus dem Seitenweg im Quadrant II zu beschränken. Detaillierte Angaben können dem Kreuzungsplan–VA entnommen werden. Die Straßenmarkierungen sind entsprechend den geltenden Richtlinien für Markierungsarbeiten an Straßen (RMS) auszuführen. Im Kreuzungsbereich werden die Fahrbahn- und Fahrsteifenbegrenzungen Z 295 (12 cm breit) und Z 296, Leitlinien Z340 (12 cm breit) und die Haltelinie Z294 (50 cm breit) neu hergestellt. 3.21 Passive Schutzeinrichtungen und Absperrgeländer Zur Sicherung der neuen Anlagenteile der BÜSA werden in allen Quadranten Schutzplanken als Anfahrschutz vorgesehen. Diese sind nach Ril 815 in einem Radius von min. 1 m auszurunden. Für die Verlegung der Feldwege in den Quadranten I und IV sind Schutzplanken bis zum Ende der Räumstrecke anzubringen. 17 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 3.22 Anlage 1.0 Rückbau Die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage wird außer Betrieb genommen. Die rückzubauenden Teile der BÜS 72-Z-Anlage sind für die Ersatzteilversorgung anderer BÜS 72-Z-Anlagen weiterzuverwenden. Alle übrigen Anlagenteile und der bestehenden Fundamente im Baufeld sind zurückzubauen und zu entsorgen. Das alte Betonschalthaus muss weiterhin bestehen bleiben, da außer dem BÜ noch Kabel für die Signale und Weichen und Gleisfreimeldung aufgeschaltet sind. Die vorhandene Bahnsteiganlage nördlich des Bahnübergangs von km 10,860 bis 10,950 sind abzubrechen und das Regelprofil herzustellen Die Bahnsteiganlagen auf der südlichen Seite von BÜ Altstädten bis km 10,950 sind abzubrechen. Die vorhandene Bahnsteigbeschilderung, sowie die H-Tafeln sind zu versetzen. 3.23 Verkehrssicherung Die Ortsstraße stellt eine Erschließungsstraße für mehrere Gehöfte Einschränkungen für den Verkehr sind so gering wie möglich zu gestalten. 3.24 dar. Die Begründung der gewählten Lösung Es wurden mehrere Varianten untersucht – von einer Verlegung des BÜs bis zur Auflassung. Diese haben sich als nicht umsetzbar herausgestellt: 1. Auflassung des BÜ 10,936 mit Ausbau des BÜ km 10,660 (n.t.g.) und bahnparallelen Ausbau eines Ersatzweges. Diese Variante wurde durch die Stadt Sonthofen abgelehnt. 2. Vorziehen der Ausfahrsignale 1P1 und 1P2 in km 10,930 und Verlegung des BÜ Altstädten ca. 30 bzw. 50 Meter hinter die Ausfahrsignale (z.B: in km 10,880). Hierfür hätte der Töpferweg im II. Quadranten (Zufahrt zur Fa. Allgäuer Keramik Hans Rebstock KG) ausgebaut werden müssen. Diese Variante ist nicht möglich, da die beengten Platzverhältnisse dies nicht zulassen (Schleppkurven-Problematik, usw.). Außerdem würde diese Variante die nutzbare Gleislänge einschränken. Eine Zugkreuzung mit einem IC (mit 10 Wagen) wäre nicht mehr möglich. 3. Versetzen der Ausfahrsignale 1P1 und 1P2 um ca. 30 bzw. 50 m vor den BÜ Altstädten (km 10,936) und Einkürzung der Bahnsteige bis km 10,990. Diese Variante würde die nutzbare Gleislänge und Bahnsteiglänge (ca. 120m) erheblich einschränken und ist daher nicht umsetzbar. Forderung der BEG sind 170m Wagenzuglänge (siehe Anhang 5). Diese Maßnahme würde den vollständigen Umbau des Bahnhofs bedeuten mit Versetzen der Eingangsweiche am Südkopf und Bahnsteigneubau. Ergebnis: Der BÜ kann nur an der vorhandenen Stelle erneuert werden. Aber auch hierbei ergeben sich hinsichtlich der nutzbaren Bahnsteiglänge teilweise Einschränkungen. 18 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 4 4.1 Anlage 1.0 Weitere Angaben Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG Die Planung erfolgt entsprechend den gültigen technischen Regelwerken der DB AG und den Vorgaben der EBO sowie der EUK. Abweichungen zu den Regelwerken liegen nicht vor. Es dürfen nur Materialien und Systeme verwendet werden, für die eine Serienzulassung des Eisenbahnbundesamtes zum Einsatz bei der DB haben. Unabhängig davon ist der Nachweis der Genehmigungen und Zulassungen aller zum Einsatz kommenden Anlagenteile und Techniken von den Bau- bzw. Lieferfirmen im Rahmen der Ausführung zu erbringen. Gleichzeitig muss für diese auch eine interne Freigabe der DB Netz AG vorliegen. 19 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 5 5.1 Anlage 1.0 Rechtsangelegenheiten Planrecht Für die Baumaßnahme wird eine planrechtliche Zulassungsentscheidung nach § 18 AEG durch das Eisenbahn-Bundesamt erforderlich. Für die Änderung des BÜ km 10,936 – Altstädten - wird eine Planfeststellung nach §18 AEG bzw. §1 Abs. 1 MBPIG angestrebt. 5.2 Anlagen Dritter Der Bestand von Anlagen Dritter (Strom-, Gas-, Fernmelde-, Wasser-, Abwasserleitungen usw.) kann dem Bauwerksverzeichnis und Bauwerksplan entnommen werden. Bei Unsicherheiten ist die Lage der zu erwartenden Kabel und Leitungen vor Beginn der Arbeiten durch Suchschachtungen festzustellen. Mit den Arbeiten darf erst nach Einweisung durch den jeweiligen Fachbeauftragten des Spartenträgers begonnen werden. Die Funktion der Sparten wird während der Bauzeit gewährleistet. Für sämtliche durch die Baumaßnahme betroffenen Kabel und Leitungen ist der entsprechende Bestand wieder herzustellen. Für Leitungen erkennbare Sicherungsmaßnahmen im Zuge der Baumaßnahmen sind im Bauwerksverzeichnis ausgewiesen. 5.3 Grunderwerb Für die Änderung des BÜ ist die Inanspruchnahme einiger Grundstücke erforderlich. Die betroffenen Flächen befinden sich zum einem im Eigentum der DB AG als Baulastträger des Schienenweges, zum anderen im Eigentum der Stadt Sonthofen als Straßenbaulastträger, weswegen sie gemäß §4 Abs. 2 des EKrG der Duldungspflicht unterliegen. Einige Grundstücke befinden sich im Privatbesitz. Folgende Grundstücke sind von der Maßnahme betroffen. Gemeinde Sonthofen, Stadt/Gemarkung: Altstädten: Flurstück – 386, 398, 373, 235/5, 15 Flurstück – 394, 376, 235/1, 13/6 Flurstück – 235 (Stadt Sonthofen) (Privat Betroffene) (DB Netz AG) Die Baustelleneinrichtungsfläche wird auf dem Grundstücke mit der Flurnummer 394 vorgesehen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme (inkl. Oberbauerneuerung, Bahnsteigerneuerung und –abbruch) werden dafür ca. 500 m² vorgesehen. Die genaue Lage kann den Planunterlagen entnommen werden. Die Baustelleneinrichtungsfläche steht während der Bauzeit dem Bauunternehmer zur Verfügung und kann auch als Bereitstellungsfläche verwendet werden. 5.4 Umweltverträglichkeit und Landschaftspflegerische Maßnahmen Für die Maßnahme wurde eine Einzelfallprüfung nach § 3 UVPG (Screening) gemäß Umwelt-Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes (EBA) durchgeführt. Eine UVP ist aufgrund der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nicht durchzuführen. Durch das Bauvorhaben besteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, welcher im Rahmen des 20 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 Screenings unter Punkt 1c und Punkt 6b festgestellt wurde, jedoch gemäß der Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Anlehnung an §§ 13 BNatSchG als nicht erheblich bewertet wurde. Im Folgenden wird der Eingriff in Natur und Landschaft und dementsprechende Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen beschrieben. Die Stellungnahme der UNB bewertet die Eingriffe als nicht wesentlich. 5.4.1 Eingriff in die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und Boden Durch die Wegeverlegung wird insgesamt eine Fläche von ca. 100 m² im Gleisbereich dauerhaft versiegelt. Weitere ca. 150 m² Grünfläche werden ebenfalls im Zuge der Wegeverlegung mit ungebundener Tragdeckschicht teilversiegelt. Eine weitere Umnutzung von Grünfläche in Rasengittersteine erfolgt um das nördlich der Bahngleise bestehende Schalthaus mit einer Fläche von ca. 25 m². Des Weiteren wird eine Grünfläche von ca. 500 m² als Baustelleneinrichtungsfläche in Anspruch genommen. Diese Fläche wird nach der Durchführung der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt (s. Gestaltungsmaßnahme). Alle neu zu versiegelnden Flächen sind derzeit im Bestand intensiv genutzte Grünfläche mit einem geringen naturschutzfachlichen Wert (3 WP gemäß BayKompV). 5.4.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Um eine komplette Versiegelung mit einem Abflussbeiwert von 1,0 zu vermeiden, wird die neue Zuwegung mit einer ungebundenen Tragdeckschicht versehen und die Bodenbefestigung um das Schalthaus erfolgt mit dem Einbau von Rasengittersteinen. 5.4.3 Schutzmaßnahmen: Der Oberboden wird auf der Baustelleneinrichtungsfläche fachgerecht nach DIN 18915 abgeschoben, zwischengelagert und nach Durchführung der Baumaßnahme bei der Wiederherstellung der Grünfläche wieder verwendet. Der im Bereich der geplanten Baumaßnahme vorhandene Gehölz- und Strauchbestand ist durch Maßnahmen entsprechend DIN 18920 zu schützen. 5.4.4 Gestaltungsmaßnahmen: Die bauzeitlich in Anspruch genommene Fläche wird nach Beendigung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Die frei werdende Fläche durch Entsiegelung der Straße sowie die entstehenden Zwickelflächen werden mit einer artenreichen, autochthonen Regiosaatgutmischung angesät und somit wesentlich aufgewertet. 5.4.5 Artenschutz: In Hinblick auf den Artenschutz sind die Artenschutzkartierung (TK-Blatt 8527) und die saPArteninformation (LfU) des Landkreises Oberallgäu ausgewertet worden. Zudem wurde eine Potentialabschätzung anhand der Strukturen vor Ort vorgenommen. In der ASK sind weder im Planungsraum, noch im näheren Umkreis Artenvorkommen verzeichnet. Auch im weiteren Umkreis sind keine bahnrelevanten Arten (Reptilien), welche die Bahntrasse als Vernetzungsachse nutzen könnten, verzeichnet. Die Strukturen vor Ort 21 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf Anlage 1.0 weisen zudem auf keine geeigneten Lebens- oder Teillebensräume für streng geschützte Arten hin. Diese Einschätzung wurde mit der UNB geteilt. Verstöße gegen die Verbote gemäß §44 BNatSchG sind daher auszuschließen. 5.4.6 Bewertung: Durch das Bauvorhaben besteht ein minimaler Eingriff in die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“ und „Boden“. Durch genannte Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen wird dieser Eingriff minimal gehalten. Die dargestellte Versiegelung von intensiv genutztem Grünland wird durch Entsiegelung (im Rahmen der technischen Planung) und durch eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung der entstehenden Zwickelflächen ausgeglichen. 5.4.7 Aushub / Abfallmaterial: Auszubauende Stoffe und technische Anlagen sind ordnungsgemäß, entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen bzw. zu verwerten. Für den Aushub und Abfallmaterial sind eine Deklarationsanalyse und eine Einstufung in die Kontaminationsklassen (nach Eckpunktepapier in Bayern) durchzuführen. Bei Zwischenlagerung von auszubauendem Material ist sicherzustellen, dass dies entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz des Wassers und des Bodens (z.B. mit Folien), durchgeführt wird. Innerhalb des Vorhabens werden keine Holzschwellen und nur geringe Mengen Asphalt ausgebaut. 5.4.8 Baustellenzufahrten, Baustellenreinrichtung Die Baustelle bzw. das Gleis ist über öffentliche Straßen und Wegen zu erreichen. Der Zustand der Straßen und Wege wird vor Beginn der Maßnahme dokumentiert. Nach Abschluss der Maßnahme wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Verkehrsrechtliche Anordnungen für ggf. erforderliche Straßensperrungen werden von der beauftragten Baufirma rechtzeitig vor Baubeginn bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt. Baustelleneinrichtungsflächen werden für die Maßnahme grundsätzlich benötigt. Die Lage der Fläche ist in der nächsten Planungsphase festzulegen. 5.5 Denkmalschutz Belange des Denkmalschutzes werden durch die geplante Baumaßnahme nicht berührt. 5.6 Kampfmittelverdachtsflächen / Altlastenverdachtsflächen Belastungen des Baugeländes mit Kampfmitteln sind nicht bekannt. Sollten kampfmittelverdächtige Gegenstände oder Munition aufgefunden werden, werden aus Sicherheitsgründen die Arbeit an der Fundstelle und deren unmittelbarer Umgebung sofort eingestellt und der Munitionsbergungsdienst benachrichtigt. Nötigenfalls wird die Polizei und ggf. die örtliche Ordnungsbehörde hinzugezogen. 22 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 6 Anlage 1.0 Baukosten und Finanzierung Die Signalanlage des BÜ km 10,936 Altstädten ist äußerst störanfällig und abgängig. Aus Gründen der Verfügbarkeit soll daher als Altanlagenerneuerung durch eine neue Anlage vom Typ BUES2000 LzHH-Hp+GFR-Anlage ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der BÜ auch in straßenbaulicher Sicht an die aktuellen Anforderungen aus der Ril 815 angepasst. Gleiches gilt für den Oberbau, welcher gemäß der aktuellen Ril 820.2010 erneuert wird. Teile der oben genannten Maßnahmen tragen, unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung, zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs bei, und sind dementsprechend nach EKrG §3 mit Kostenfolge nach §13 zu finanzieren. Die nicht kreuzungsbedingten Maßnahmenteile werden über die LuFV finanziert, weswegen sich grundsätzlich eine Mischfinanzierung ergibt. Folgende Teilmaßnahmen wurden als kreuzungsbedingt eingestuft: Verbreiterung der Straße für den Begegnungsverkehr Anpassung der Schleppkurven für die Feldwege im I. und IV Quadranten Schutzplanken, Geländer, Straßenmarkierung und –beschilderung Verbreiterung des BÜ Belages Neubau abgesetzter Gehweg inkl. aller Zusammenhangsmaßnahmen Folgende Teilmaßnahmen wurden nicht als kreuzungsbedingt eingestuft: die Erneuerung der LST Anlagen (Altanlagenerneuerung) mit allen dazu erforderlichen Tiefbauarbeiten, der Erstellung der Kabeltrasse und den Verkabelungsarbeiten exklusive der Einrichtungen für den abgesetzten Gehweg Anpassungen im Stellwerk Schwellenwechsel für die Ausschaltschleifen inkl. der Stopfarbeiten Rückbauarbeiten Kreuzungsbeteiligte sind die DB AG als Baulastträger des Schienenweges die Stadt Sonthofen als Baulastträger der Straße. Die kreuzungsbedingten Kosten der Baumaßnahme werden dementsprechend zwischen der DB AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund gedrittelt. Der Bund wird durch die Regierung von Schwaben vertreten. Für das Vorhaben muss eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. 23 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 7 Anlage 1.0 Bauzeit und Baudurchführung Die Erneuerung soll in 2017 durchgeführt werden. 7.1 Abhängigkeit zu anderen Bauvorhaben der DB AG und Dritter Die Bahnübergänge Thalhofen und Au sollen im Vorfeld erneuert werden. Der Trog und die Kabelanlage sollten somit fertig gestellt sein. Folgende Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen der DB Netz AG sind bekannt: Die BÜ Grundbach, Gasthaus Krone, Langenwang 16,6 und 16,9 auf der Strecke 5402 sind zu erneuern und erfordern daher eine Anpassung an das SpDrL60-Stellwerk Fischen. Des Weiteren ist gemäß TM214/2011 ein Austausch der Gleisgruppen im Stellwerk Fischen erforderlich. DB ProjektBau GmbH I.TP-S-P 31/24 Richelstraße 3-5 80634 München München, den 23.11.2015 Ziegler / Zähle / Geier 24 von 25 Erläuterungsbericht Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf 8 Abzw AEG BE Bf BSH BÜ Bv BZ DB AG EG EÜ EVU Fdl Fü GAK Gr. HA Hbf HET Hp KK KS LINA OK OLM PA Ril RZ SBL SGV SO SPFV SPNV Str Stw TöB Anlage 1.0 Abkürzungsverzeichnis Abzweigstelle Allgemeines Eisenbahngesetz Baustelleneinrichtung Bahnhof Betonschalthaus Bahnübergang Bauvorhaben Betriebszentrale Deutsche Bahn AG Empfangsgebäude Eisenbahnüberführung Energieversorgungsunternehmen Fahrdienstleiter Fernüberwachung Gleisanschlusskasten Größe Hausanschluss Hauptbahnhof Hilfseinschalttaste Haltepunkt Kabelkanal Kabelschacht Liegenschaftsnachweise (der Bahn) Oberkante Oberleitungsmast Planungsabschnitt Richtlinie Rationalisierter Zustand Straßenbaulastträger Schienen-Güterverkehr Schienenoberkante Schienen-Personen-Fernverkehr Schienen-Personen-Nahverkehr Strecke Stellwerk Träger öffentlicher Belange 25 von 25