DB ProjektBau GmbH

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DB ProjektBau GmbH
Erläuterungsbericht
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich Süd
Planung
Richelstraße 3-5
80634 München
Planfeststellung
(Erläuterungsbericht)
Änderung BÜ km 10,936
„Altstädten“
Streckennummer:
5402 _ Immenstadt – Oberstdorf
Bahnhof (Bf-Nr.):
Altstädten
Bahn-/Bau-km:
10,936
Projektnummer:
G.016174238
Ersteller(in):
Ziegler / Zähle / Geier
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeines .......................................................................................................................4
1.1
Gegenstand des Planrechtsverfahrens ................................................................................4
1.2
Verwaltungsgrenzen .............................................................................................................4
1.3
Lage im Netz .........................................................................................................................5
2
Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen..........................................................6
2.1
Streckenparameter - IST Zustand ........................................................................................6
2.2
Allgemein ...............................................................................................................................6
2.3
Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik .............................................................................6
2.4
Kabeltiefbau ..........................................................................................................................7
2.5
Anlagen der Straße und Wege .............................................................................................7
2.6
BÜ Befestigung / Oberbau ....................................................................................................8
2.7
Entwässerung ........................................................................................................................8
2.8
Telekommunikationsanlagen ................................................................................................8
2.9
Beleuchtung ..........................................................................................................................9
2.10
Elektrotechnische Anlagen ...................................................................................................9
2.11
Leitungsbestand ....................................................................................................................9
3
Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen ......................................................10
3.1
Streckenparameter der Aufgabenstellung (Übersehbare Entwicklung) .............................10
3.2
Allgemein .............................................................................................................................10
3.3
Variantenuntersuchung .......................................................................................................10
3.4
Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik ...........................................................................10
3.5
BÜ Schalthaus .....................................................................................................................12
3.6
Lichtzeichen ........................................................................................................................13
3.7
Abschrankung .....................................................................................................................13
3.8
Akustik .................................................................................................................................13
3.9
Gefahrenraumfreimeldeanlage ...........................................................................................13
3.10
Kabeltiefbau im BÜ- Bereich ...............................................................................................14
3.11
Kabeltiefbau Strecke ...........................................................................................................14
3.12
Telekommunikationsanlagen ..............................................................................................14
3.13
BÜ Beleuchtung ..................................................................................................................15
3.14
Elektrotechnische Anlagen .................................................................................................15
3.15
Oberbau ...............................................................................................................................15
3.16
BÜ-Befestigung ...................................................................................................................15
3.17
Verkehrs- und Wegebau .....................................................................................................15
3.18
Straßenaufbau .....................................................................................................................16
3.19
Entwässerung ......................................................................................................................17
3.20
Beschilderung, Markierung .................................................................................................17
3.21
Passive Schutzeinrichtungen und Absperrgeländer...........................................................17
3.22
Rückbau ..............................................................................................................................18
3.23
Verkehrssicherung ..............................................................................................................18
3.24
Begründung der gewählten Lösung ....................................................................................18
4
Weitere Angaben .............................................................................................................19
4.1
Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG ...................................................19
5
Rechtsangelegenheiten ...................................................................................................20
5.1
Planrecht .............................................................................................................................20
5.2
Anlagen Dritter ....................................................................................................................20
5.3
Grunderwerb .......................................................................................................................20
6
Baukosten und Finanzierung ..........................................................................................23
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7
7.1
8
Anlage 1.0
Bauzeit und Baudurchführung........................................................................................24
Abhängigkeit zu anderen Bauvorhaben der DB AG und Dritter .........................................24
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................25
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Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
1
1.1
Anlage 1.0
Allgemeines
Gegenstand des Planrechtsverfahrens
Der Bahnübergang km 10,936 Altstädten ist eine Lichtzeichenanlage mit
Vollschrankenabschluß der Bauart BÜS72-Z-LzV+TV mit einer zentralen Stromversorgung
im Stellwerk Fischen. Die alte Sicherungsanlage ist äußerst störanfällig und abgängig. In
ganz Deutschland gibt es nur noch wenige BÜS72-Z-Anlagen, weswegen die
Ersatzteilversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Selbst die Aufarbeitung defekter
Teile erfolgt im Signalwerk Wuppertal nur noch in eingeschränktem Umfang. Aus Gründen
der Verfügbarkeit soll daher die Signalanlage des BÜ Altstädten durch eine moderne,
rechnergesteuerte BÜSA der Bauart BUES2000 LzHH-Hp+GFR-Anlage ersetzt werden.
In diesem Zusammenhang wird der BÜ auch bau- und oberbautechnisch an die Vorgaben
der aktuellen Ril 815 bzw. Ril 820 angepasst.
Da sich der BÜ Altstädten im Bahnsteigbereich des Bahnhofs Altstädten befindet und dort
Zugkreuzungen mit Reisendensicherung stattfinden, wird die
maximal zulässige
Annäherungszeit ta von 240s für Halbschrankenanlagen im Regelbetrieb überschritten,
weswegen ein Vollschrankenabschluss mit Gefahrraumfreimeldeanlage (GFR) oder andere
Ersatzmaßnahmen erforderlich sind.
Der Großteil der Maßnahme wird als Altanlagenerneuerung durchgeführt. Die Maßnahmen,
die zur Erhöhung der Sicherheit bzw. zur Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs
beitragen werden nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) durchgeführt.
Rückzubauende Anlagenteile sind in den BÜ Plänen gelb dargestellt, wohingegen alle neu
erforderlichen Maßnahmen rot dargestellt sind.
1.2
Verwaltungsgrenzen
Der planrechtlich relevante Abschnitt liegt vollständig in der Gemeinde Sonthofen (Stadt) /
Gemarkung Altstädten des Bundeslandes Bayern.
Die öffentlich gewidmete Ortsstraße kreuzt die eingleisige Eisenbahnstrecke 5402 von
Immenstadt nach Oberstdorf im Bahn km 10,936 in der Ortschaft Altstädten höhengleich.
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1.3

Anlage 1.0
Lage im Netz
im Netz der Bahn
- DB Netz AG, Regionalbereich Süd, Produktionsdurchführung Augsburg
- Strecke:
5402_Immenstadt - Oberstdorf
- BÜ km:
10,936 – Altstädten
- Anzahl der Gleise:
1-gleisige Nebenbahn
- elektrifiziert:
nein

im Straßennetz
- Bundesland / Regierungsbezirk:
- Landkreis:
- Gemeinde :
- Gemarkung :
- Straßenname:
- Lage der Straße
- Klassifizierung der Straße
- Straßenbaulastträger:
- Baulastträger des Geh- und Radweges:
Bayern / Schwaben
Oberallgäu
Sonthofen, Stadt
Altstädten
- (Ortsstraße)
innerorts
Ortsstraße (rechts der Bahn nur zugelassen für
forst- und landwirtschaftlichen Verkehr)
Stadt Sonthofen
-
Der Bahnübergang liegt an einer innerörtlichen Ortsverbindungsstraße, welche mehrere
Gehöfte erschließt.
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2
2.1
Anlage 1.0
Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen
Streckenparameter - IST Zustand
BÜ km:
BÜ-Sicherungsart (Bauform):
Abhängigkeiten zu anderen BÜ:
Abhängigkeiten zu Stellwerken:
Zuständige Betriebsstelle:
Leitgeschwindigkeit der Strecke:
Leitgeschwindigkeit im Bereich des BÜ:
Geschwindigkeit des schnellsten Regelzuges:
Geschwindigkeit des langsamsten Regelzuges:
max. Gesamtzuglänge:
Bremswegabstand Ist:
max. Zugzahl in 24h:
max. Zugzahl in 1h:
Streckenbelastung:
Verkehrszählung:
Belastung gem. EBO §11 Abs. 13
Kreuzungswinkel:
örtlich zugelassene Geschwindigkeit:
BÜ-Befestigung:
2.2
10,936 (alt) - Altstädten
BÜS 72-Z-LzV+TV
nein
ja -> SpDrL60 Fischen
ja -> SpDrL60 Fischen
80 km/h
80 km/h
80 km/h
60 km/h
270 m
700 m
77
6
11.800 Lt/d
keine Angaben
schwach
62,4°
50 km/h
System Omni
Allgemein
Der Bahnübergang Altstädten befindet sich im Bf. Altstädten (Allgäu) im Bereich der
Bahnsteiganlage. Über den BÜ hinweg verläuft ein ca. 260m langer Hausbahnsteig am
Gleis 1 und ein Zwischenbahnsteig am Gleis 2. Davon befinden sich ca. 185 m südlich des
BÜ und ca. 70 m nördlich des BÜ.
Im Bahnhof Altstädten gibt es regelmäßig Zugkreuzungen mit Reisendensicherung zum
Zwischenbahnsteig am Gleis 2.
2.3
Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Beim genannten Bahnübergang handelt es sich um eine Lichtzeichenanlage der
Überwachungsart HP mit Vollschranken (BÜS72-Z-LzV+TV) der Firma Scheidt&Bachmann
(Baujahr 1976). Der BÜ ist mit 6 Lichtzeichen, sowie 2 Vollschranken für die Straße
gesichert. Der Gefahrenraumfreimeldung des Bahnübergangs erfolgt durch mittelbare Sicht
des zuständigen Fahrdienstleiters im Stellwerk Fischen (Monitorüberwachung).
Der Bahnübergang befindet sich unter Deckung der Einfahrsignale 1A in km 10,412 und
1F in km 11,635 des Bahnhofs Altstädten.
Bei der BÜS72-Z-Anlage werden die Antriebe und Lichtzeichen direkt aus dem Stellwerk
Fischen angesteuert (380 V).
Die zentrale Stromversorgung ist im Stellwerk Fischen untergebracht. Die Stromversorgung
speist noch vier weitere BÜS72-Z-Anlagen auf der Strecke 5402 Immenstadt - Oberstdorf.
Die Bedienung und Überwachung des BÜ erfolgt durch den Fdl im SpDrL60-Stellwerk
Fischen in km 14,785 (=Relaisraum).
Die Hp-Schnittstelle und HET-Informationen, sowie die Ausschaltinformationen der
Achszähler wird vom BSH Altstädten in das Stellwerk Fischen übertragen. Die Übertragung
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Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
zwischen BÜ und Stellwerk geschieht mittels TF-Übertragungssystem, welches in der
BÜS72-Z-Anlage integriert ist. Im Betonschalthaus in km 10,910 sind noch Signale und
Weichen aufgeschaltet.
Die Anrückmeldung An1 aus Richtung Immenstadt wird mit Befahrung des Achszählers an
der Ra10-Tafel des Bahnhofs Sonthofen generiert. Es besteht somit eine Abhängigkeit zum
ESTW-A Sonthofen / Blaichach. Die Übertragung der Anrückmeldung erfolgt über
Streckenfernmeldekabel.
Die Anrückmeldung aus Richtung Obersdorf An2 erfolgt mittels Anrückkontakt in km 13,402.
Der Kontakt wird mittels FM-Streckenkabel über den Fernmeldekasten FK zur
Anrückmeldegruppe im Stellwerk Fischen geführt. Der Kontakt wird sowohl für die Anlage
Altstädten km 10,936 (= Anlage 1) als auch für den Nachbar-BÜ Thalhofen km 11,455
(= Anlage 5) verwendet.
Die Richtungserkennung wird im Stellwerk Fischen generiert.
Im Stellwerk Fischen in km 14,785 sind für den BÜ Altstädten im Gestell 21 die
Verbindungsgruppe, Gleisgruppe, Zeitschaltergruppe untergebracht. Des Weiteren befindet
sich im Gestell 24 die Anrückmeldergruppe.
Die Innenschalteinrichtung der BÜS72-Z-Anlage im Stellwerk ist im ersten von zwei BÜSGestellen untergebracht.
Die BUE-Tastenüberwachergruppe ist im Gestell 31 untergebracht.
Die genauen Gruppen-Nummern sind zur Ausführungsplanung zu klären, da es in den
Bestandsplänen zum Teil widersprüchliche Angaben gibt.
Die Ausschaltung des BÜ erfolgt über Achszähler und Achszählbaugruppe im Stellwerk
Fischen.
Für Hilfshandlungen sind am Bahnübergang vier Hilfseinschalttasten (HET-Tasten)
angeordnet, welche in das Stellwerk Fischen wirken.
2.4
Kabeltiefbau
Im Planungsbereich des BÜ sind Gleis- und Straßenquerungen vorhanden, die weiterhin
nutzbar sind. Die Bestandsverkabelung des BÜ ist erdverkabelt.
Nach Fertigstellung der Maßnahme „Erneuerung des BÜ Thalhofen in km 11,455“ wird es
einen durchgängigen Kabeltrog inkl. BÜ-Stammkabel im Bereich von 8,427 bis zum
Stellwerk Fischen in km 14,785 geben.
2.5
Anlagen der Straße und Wege
In Bahn km 10,936 wird die Bahnanlage durch eine öffentlich gewidmete Ortsstraße
höhengleich gekreuzt. Bahnlinks mündet eine parallel zur Bahn verlaufende Straße in einen
Kreuzungsbereich, der sich zum Bahnhofsvorplatz hin aufweitet. Bahnrechts münden
unbefestigte Feldwege in die Ortsstraße ein.
Die Ortsstraße befindet sich innerorts und liegt vollständig in der Straßenbaulastträgerschaft
der Stadt Sonthofen. Die Straße hat eine Breite von ca. 2,80 m – 3,20 m und ist vor und
hinter dem BÜ asphaltiert.
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Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
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Anlage 1.0
Die örtlich zulässige Geschwindigkeit für den Kfz-Verkehr ist auf 50 km/h begrenzt, da der
BÜ innerorts liegt.
Eine Verkehrszählung liegt nicht vor. Der BÜ weist nach Einschätzung der örtlichen
Behörden schwachen Verkehr auf.
Gehwege am BÜ sind nicht vorhanden. Ein Zugang zum Hausbahnsteig befindet sich im
Quadrant III.
Zwischen den beiden Bahnhofsgleisen ist ein asphaltierter Bahnsteig vorhanden, der auch
den Straßenbereich kreuzt.
Der BÜ befindet sich am Ortsrand von Altstädten und weist nur schwachen,
hauptsächlich land- und forstwirtschaftlichen Verkehr auf. Zusätzlich findet
Fahrradverkehr statt.
Auf der ortszugewandten Seite (Quadranten II und III) ist die Straßenverkehrsführung
beengt und unübersichtlich.
Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen ist durch fehlende bauliche Maßnahmen nicht
klar definiert. Ein Zugang und Abgang zum/vom Bahnsteig über den Bahnübergang ist
möglich. Weiterhin ist ein unbeabsichtigtes Betreten des Gefahrenraumes vom
Hausbahnsteig in den Bahnübergangsbereich baulich nicht behindert.
2.6
BÜ Befestigung / Oberbau
Die den BÜ-Bereich eingleisig querende Bahnstrecke 5402 ist nicht elektrifiziert und gehört
zum Netz der Nebenstrecken. Im BÜ-Bereich befinden sich zwei Bahnhofgleise. Die Gleise
liegen in gerader Lage. Die Strecke wird mit derzeit v = 80 km/h im Gleis 1 und v = 60 km/h
im Gleis 2 befahren.
Der vorhandene Oberbau ist eine S54-Fahrbahn auf Betonunterschwellung B70 im
bahnrechten Gleis und S54 auf Stahlschwellen im bahnlinken Gleis.
Die BÜ-Befestigung der beiden Gleise besteht aus nicht mehr zugelassenen elastomeren
Kleinflächenplatten, System Omnibelag. Es sind Innen- und Außenplatten vorhanden mit
straßenseitigem Anschluss in bituminöser Bauweise.
2.7
Entwässerung
Die Ableitung des Niederschlagswassers im Kreuzungsbereich erfolgt durch natürliche
Versickerung über die Kanten des BÜ Belages in das Gleisbett.
Der BÜ stellt einen Hochpunkt dar. Die Entwässerung des im Straßenbereich anfallenden
Niederschlagswassers erfolgt somit vom Gleis weg. Rechts der Bahn gibt es in der Straße
keine extra Entwässerungseinrichtungen wie Entwässerungsrinnen oder Straßeneinläufe,
sodass das Wasser breitflächig über die Bankette in das angrenzende Gelände abgeleitet
wird, und dort versickert. Links der Bahn wird das Niederschlagswasser über die dort auf
jeder Straßenseite vorhandenen Rinnen den Entwässerungseinrichtungen zugeführt.
2.8
Telekommunikationsanlagen
Am BÜ befindet sich im IV. Quadranten eine TV-Kamera, welche den BÜ-Bereich überwacht.
Im II. Quadranten des BÜ befindet sich ein separater F-Kasten.
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Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
2.9
Anlage 1.0
Beleuchtung
Der BÜ-Bereich ist beleuchtet. Der angrenzende Straßenzug in Richtung Westen (Feldweg)
ist nicht beleuchtet.
2.10
Elektrotechnische Anlagen
Im Bereich des Bahnhofs ist ein Stromanschluß für die TV-Kamera und die BÜ-Beleuchtung,
sowie Licht und Steckdose im BÜ-Schalthaus vorhanden (ZVT Schrank Bstg 1).
Die BÜSA (BÜS 72-Z) hat keinen eigenen Stromanschluß, da sie den Strom aus der
(zentrale) Stromversorgung (380 V) für die Lichtzeichen und Schrankenantriebe aus dem
Stellwerk in Fischen erhält.
2.11
Leitungsbestand
Im Zuge der weiteren technischen Bearbeitung werden alle betroffenen Leitungsträger
abgefragt. Darüber hinaus werden die betroffenen Ämter vorab über die geplante
Baumaßnahme informiert und um Stellungnahme gebeten.
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Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
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3
3.1
Anlage 1.0
Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen
Streckenparameter der Aufgabenstellung (Übersehbare Entwicklung)
BÜ km:
BÜ-Sicherungsart (Bauform):
Abhängigkeiten zu anderen BÜ:
Abhängigkeiten zu Stellwerken:
Zuständige Betriebsstelle:
Leitgeschwindigkeit der Strecke:
Leitgeschwindigkeit im Bereich des BÜ:
Geschwindigkeit des schnellsten Regelzuges:
Geschwindigkeit des langsamsten Regelzuges:
max. Gesamtzuglänge:
Bremswegabstand Ist:
max. Zugzahl in 24h:
max. Zugzahl in 1h:
Streckenbelastung:
Verkehrszählung:
Belastung gem. EBO §11 Abs. 13
Kreuzungswinkel:
örtlich zugelassene Geschwindigkeit:
BÜ-Befestigung:
3.2
10,936 - Altstädten
BUES 2000-LzHH/F-Hp+GFR
nein
ja -> SpDrL60 Fischen
ja -> SpDrL60 Fischen
80km/h
100km/h
80km/h
60km/h
270m
700m
77
6
11.800 Lt/d
keine Angaben
schwach (keine Änderung)
62,4°
50 km/h
System Strail
Allgemein
Die bestehende BÜS 72-Z-Anlage wird durch eine neue, moderne rechnergesteuerte
Lichtzeichenanlage mit 6 Lichtzeichen und 4 Schrankenbäumen für den
Vollschrankenabschluss der Fahrbahn und 2 Fußgängerschranken in abgesetzter Weise,
sowie einer Gefahrenraumfreimeldeanlage (BUES2000 LzHH-Hp+GFR) ersetzt. Die
Bedienung und Überwachung der Anlage erfolgt weiterhin vom Fahrdienstleiter im Bahnhof
Fischen.
Des Weiteren wird der Bahnsteig nördlich des BÜ Altstädten zurückgebaut und südlich des
BÜ Altstädten bis km 10,950 eingekürzt, um Zu- und Abgänge zum Zwischenbahnsteig am
Gleis 2 zu verhindern.
3.3
Variantenuntersuchung
Gemäß Aufgabenstellung ist zu untersuchen, ob der BÜ mit Halbschranken gebaut werden
kann. Eine Halbschrankenlösung ist nicht möglich, da der BÜ sich innerhalb des Bahnhofs
Altstädten im Bahnsteigbereich befindet und im Bahnhof Zugkreuzungen mit
Reisendensicherung stattfinden. Die Annäherungszeit wäre mehr als 240 Sekunden. Daher
ist eine Vollschrankenlösung zu realisieren.
3.4
Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Die bestehende Anlage wird durch eine neue, rechnergesteuerte BÜSA vom Typ BUES
2000 LzHH-Hp+GFR ersetzt und mit 6 Lichtzeichen, sowie 2 Fußgängerakustiken für den
abgesetzten Gehweg und 4 Halbschranken für den Vollschrankenabschluss der Fahrbahn
und 2 Fußgängerschranken, sowie einer Gefahrenraumfreimeldeanlage ausgerüstet. Die
Bedienung und Überwachung der Anlage erfolgt weiterhin vom Fahrdienstleiter im Bahnhof
Fischen.
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Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
Im Quadranten II ist von der GFR-Anlage der Detektor aufzustellen und in den anderen
Quadranten sind die Trippelspiegel vorzusehen. Die Steuerung der BÜSA ist in einem
Rechteckbetonschalthaus
zu
installieren,
welches
im
Quadranten
II
auf
Fertigteilfundamenten montiert wird.
Um die Abhängigkeit zum ESTW-A Sonthofen/Blaichach zu reduzieren, sollen für die
Anrückmeldung An1 zukünftig eigene Anrückkontakte verwendet werden. Vorteil dieser
Lösung ist, dass im Störungsfall des ESTW-A die BÜSA weiterbetrieben werden kann. Diese
Lösung wurde mit dem Bezirksleiter LST abgestimmt.
Die Anrückkontakte der Anrückmeldung An1 aus Richtung Immenstadt werden in Km 8,355
angeordnet. Der Anrückkontakte Anrückmeldung An2 aus Richtung Oberstdorf werden in km
13,700 angeordnet, welche gemeinsam mit dem BÜ Thalhofen genutzt werden. Die
Auswerte-Baugruppe (z.B.: ARS4-BG) soll im Schalthaus des BÜ 11,455 (Thalhofen)
montiert werden. Die Übertragung erfolgt über das vorhandene Bü-Stammkabel.
Die Richtungsauswertung kann entweder durch Auswertung des Streckenblocks (zwischen
Sonthofen und Altstädten) im Stellwerk Fischen erfolgen durch die Erlaubnis von Sonthofen
oder mit zwei Kontakten (UK1 und K1) in Verbindung mit der Auswerte-Baugruppe.
Die Übertragung der HP-Schnittstelle und Anrückmeldung erfolgt über ein neues,
sternviererverseiltes BÜ-Stammkabel mit 1,4mm Durchmesser. Für die Verkabelung der
Anrückmeldung An1 aus Richtung Immenstadt können abschnittsweise Adern bereits
vorhandene Streckenkabel des 2009 erneuerten Bahnübergangs km 9,264 SonthofenStadionweg mitgenutzt werden. Zwischen KS902 km 8,355 und KV912 km 10,467 wird ein
neues Kabel der Größe 5x4x1,4 verlegt.
Das SpDrL60-Stellwerk Fischen ist an die neue BÜSA anzupassen. Hierzu muss der
Stelltisch ist entsprechend angepasst werden. Die Ausschaltung, die Anrückmeldung (inkl.
Auswerte-Baugruppe im BSH) und Anrückmeldegruppe sind anzupassen. Die HPSchnittstelle der neuen BÜSA ist an die vorhandene Verbindungsgruppe ebenfalls
entsprechend anzupassen.
Die vorhandenen Verbindungs- und Tastenüberwachergruppe können nach erster
Einschätzung weiterverwendet werden. Die Gleisgruppe ist gemäß TM214/2011 ggf. zu
tauschen, fall zwischenzeitlich noch nicht geschehen. Die Details sind noch mit der Firma
Thales und dem Netzbezirk abzuklären.
Die Stromversorgung der verbleibenden BÜS72-Z-Anlage ist entsprechend anzupassen.
Die neue BÜSA erhält Achssensoren As3/13. Diese wirken gleichzeitig als Bahnübergangsbelegtmelder (BÜBM).
Mit dem Netzbezirk wurde beim Nachbar-Bahnübergang Thalhofen abgestimmt, dass
zukünftig auf HET-Tasten für Hilfshandlungen verzichtet werden kann, da die BÜSA vom
Stellwerk aus eingeschaltet werden kann. Für die Vorplanung des BÜ Altstädten wurden die
Vorgaben sinngemäß übernommen bzw. angewendet.
Des Weiteren wird der Bahnsteig nördlich von km 10,860 bis zum BÜ Altstädten
zurückgebaut und südlich vom BÜ Altstädten bis km 10,958 eingekürzt, um Zu- und
Abgänge zum Zwischenbahnsteig zu verhindern.
Gemäß TM 171-2008 müssen zwischen BÜ-Kante und Achszähler ein Mindestabstand von
6,50 m eingehalten werden. Zwischen H-Tafel und Achszähler sind weitere 5 m einzuhalten.
Die Lage der neuen H-Tafeln kann dem Kreuzungsplan entnommen werden.
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Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
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Anlage 1.0
Gemäß Forderung der BEG sollen folgende Zuglängen im Bahnhof Altstädten Platz finden:
-
165 m
Wagenlänge
-
5m
Sicherheitszuschlag für ungenaues halten
-
19,50 m Länge der Lok (=maximal mögliche Länge durch die Lage der
Ausfahrsignale)
Somit sind stets 189,50 m für die längsten haltenden Züge vorzuhalten. Die genaue Länge
der Bahnsteige wurde aufgrund widersprüchlicher Aussagen in den Planunterlagen vor Ort
nachgemessen.
Der
Außenbahnsteig
am
Gleis
1
wird
im
Zuge
der
Bahnübergangsmaßnahme saniert, sodass die genannte Länge von 189,50 m zur Verfügung
steht. Genauer betrachtet ergeben sich folgende Bedingungen bei Zugeinfahrten ins Gleis 1:
-
Aus Richtung Oberstdorf ist eine Zugeinfahrt ins Gleis 1 unkritisch, da der
Bahnsteig am südlichen Ende saniert wird, sodass die genannte Zuglänge
ausreichend Platz findet. Die H-Tafel wird vor dem Bahnübergang mit dem
entsprechenden Mindestabständen gesetzt. Somit bleibt die Spitze des Zuges 11,50
m vor dem Bahnübergang auf Höhe der H-Tafel stehen
-
Aus Richtung Sontheim befindet sich die H-Tafel im Mindestabstand vor dem
Ausfahrsignal Richtung Oberstdorf, sodass das Zugende nicht näher als 4,00 m zum
Bahnübergang
zum
Halten
kommt.
Dieser
Abstand
ist
aus
bahnübergangstechnischen Gründen (Platz für die GFR-Anlage) einzuhalten und der
Bahnsteig kann nicht näher an den Bahnübergang geführt werden.
Der Mittelbahnsteig hat nach dem Umbau des Bahnübergangs keine ausreichende Länge,
um die oben genannten Forderungen zu erfüllen.
Damit kann die Forderung der BEG erfüllt werden. Ein Halten von 165 m langen Zügen und
einer 19,50 m langen Lok ist am Gleis 1 aus beiden Richtungen möglich. Voraussetzung
dafür ist die Sanierung des letzten Teils des Bahnsteiges am Gleis 1 am südlichen Ende.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Mittelbahnsteig durch einen Außenbahnsteig am
Gleis 2 ersetzt wird (separates Projekt DB Station & Service), kann der neue
Außenbahnsteig mit gleicher Länge wie am Gleis 1 hergestellt werden, sodass dann in
beiden Gleisen aus beiden Richtungen die genannten Zuglängen am jeweiligen
Außenbahnsteig Platz finden.
Eine erneute INA-Berechnung wird auf jeden Fall erforderlich.
Hinweis: Gemäß Grundlagenermittlung aus dem Jahre 2007 ist langfristig der Bau eines
neuen Außenbahnsteigs am Gleis 2 r. d. B. geplant. Nach Aussage von DB Station &
Service aus dem Jahre 2014 ist nun die Ausführung des Außenbahnsteiges in naher Zukunft
vorgesehen.
Gemäß Grundlagenermittlung sollte daher südlich ein abgesetzter Fußweg inkl. Einbindung
in die technische Sicherung berücksichtigt werden, der später als Zugang zum geplanten
Außenbahnsteig am Gleis 2 genutzt werden kann. Die Lösung hierfür ist ebenfalls in den
Plänen dargestellt.
3.5
BÜ Schalthaus
Das alte Schalthaus wird zurückgebaut, der darunter befindliche Kabelkeller bleibt erhalten.
Die Aufstellung des Rechteck-Betonschalthauses (Größe 1,65 m x 2,81 m x 2,63 m) erfolgt
bahnlinks im Quadrant II auf dem Gelände der DB Netz AG.
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Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
Das BÜ- Schalthaus ist so auszurichten, dass ein direkter Blick aus der Tür (Öffnungswinkel
ca. 170°) des BSH zum BÜ gewährleistet werden kann. Das BÜ- Schalthaus wird auf
Fertigteilfundamenten nach BZA-Zeichnung S 1881.01 aufgestellt. Anlagen zur
Regenentwässerung sind nicht erforderlich. Das Betonschalthaus wird von der
Signalbaufirma vorverdrahtet geliefert.
Es wird eine befestigte Pflasterfläche als Stellplatz für die Servicefahrzeuge angelegt.
Da der Abstand des neuen BSH größer als 5,50m zur Gleisachse beträgt, wäre gemäß Ril
819.1204 Abschnitt 2 „Schalthaus“ kein Schutzgeländer erforderlich. Zur Verhinderung eines
widerrechtlich kreuzenden Fußgängerverkehrs wird jedoch trotzdem ein Schutzgeländer
angeordnet.
3.6
Lichtzeichen
Die Lichtzeichen S1 bis S6 sind entsprechend dem Kreuzungsplan aufzustellen. Alle
Signalgeber (rot/gelb) werden für den Straßenverkehr ausgestattet. Die Andreaskreuze an
den Lichtzeichen (S5 und S6) werden mit Schutzbügeln ausgestattet. Die Lichtzeichen
erhalten Kontrastblenden und haben einen Leuchtfelddurchmesser von 200mm. Hierdurch
sind sie aus größerer Entfernung aus dem Anhalteweg wahrnehmbar und heben sich
deutlich vom Umfeld des BÜ ab.
3.7
Abschrankung
Zur Absperrung der Straße werden vier Halbschranken als Schrankenabschluss für die
Straße und 2 Fußgängerschranken verwendet. Die Halbschranken haben ein Rundprofil,
bestehen aus Kunststoff und sind mit rückstrahlender Folie beklebt. Die
Fußgängerschranken haben ein Rechteckprofil, bestehend aus Kunststoff und sind ebenfalls
mit rückstrahlender Folie beklebt.
Bei der Festlegung der Standorte wurden die Mindestabstände zur Gleisachse und zur
Straßenkante eingehalten. Die genaue Anordnung der Antriebe und Länge der Schranken
kann dem Kreuzungsplan entnommen werden.
Der exakte Standort des Schrankenantriebes A4 (und damit auch die erforderliche Länge)
muss in der Ausführungsplanung so gewählt werden, dass eine uneingeschränkte Sicht der
Fahrzeuge auf die Beschilderung am S4 möglich ist.
3.8
Akustik
Da der abgesetzte Fußweg von Fußgängern genutzt wird, werden an den Lichtzeichen S5
und S6 Fußgängerakustiken nach DIN 45365 Teil 10 mit Wirkrichtung zur Mitte des BÜ
angebracht, um diese zum schnelleren Räumen des Gefahrenraums zu veranlassen. Die
Akustik wird mit einer Nachtabsenkung ausgerüstet.
3.9
Gefahrenraumfreimeldeanlage
Um die Sicherheit zu gewährleisten, dass der Bahnübergang nach dem Schließen der
Ausfahrschranken für den Zugverkehr frei ist, ist eine Gefahrenraumfreimeldeanlage
einzusetzen. Nach Freimeldung des Gefahrenraumes kann die Signalfreigabe erfolgen. Es
werden ein Detektor im Quadranten II und drei Tripelspiegel in den anderen Quadranten
vorgesehen.
13 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
3.10
Anlage 1.0
Kabeltiefbau im BÜ- Bereich
Für die Kabelanbindung der BÜSA sind Kabeltiefbauarbeiten im BÜ Bereich erforderlich.
Für die Gründung des Schalthauses werden standardisierte und bahnzugelassene (siehe
Regelzeichnungen) Fertigteil-Betonfundamente in großer Bauform verwendet. Für die
Schrankenantriebe und Lichtzeichen sind standardisierte und bahnzugelassene
Rammrohrgründungen mit Signalfußadapter (u.a.: S8240.28.4) in großer Bauform
(Schranken) und kleiner Bauform (Lichtzeichen) zu verwenden.
Um die Außenanlagenteile (Schranken, Lichtzeichen, Ausschaltschleifen etc.) kabelseitig
anbinden zu können, werden die vorhandenen Straßenquerungen erweitert, die
Gleisquerung kann für die Neuverkabelung genutzt werden. Die vorhandenen Kabelaufbauschächte werden weiter genutzt.
Das BÜ-Schalthaus wird an einem vorhandenen Kabelverteiler des BÜ-Stammkabels
angeschlossen. Das BÜ-Schalthaus erhält daher einen Kabelschacht der Größe VII für die
Kabeleinführung.
3.11
Kabeltiefbau Strecke
Nach Fertigstellung der Maßnahme „Erneuerung des BÜ Thalhofen km 11,455“ wird es
einen durchgängigen Kabeltrog auch für die Erneuerung des BÜ Altstädten geben. Es ist nur
eine Gleisquerung ca. bei km 8,4 neu herzustellen.
Vom Einschaltpunkt km 8,355 bis zum km 10,467 muss der vorhandene Kabeltrog auf- und
zugedeckelt werden, damit ein neues BÜ-Stammkabel eingezogen werden kann. Im Bereich
von km 10,467 bis ins Stellwerk Fischen sind im vorhandenen BÜ-Stammkabel ausreichend
Andern frei, die mitbenutzt werden können, sodass auf der freien Strecke sonst keine
Arbeiten mehr erforderlich werden.
Für diese nur vom Gleis aus durchführbaren Arbeiten werden die täglichen Nachtruhen
genutzt.
Im Bereich freie Strecke werden für die Kabelverteilerkästen Erdarbeiten erforderlich.
Neu zu verlegende Kabelanlagen der Sicherungstechnik und der elektrotechnischen Anlagen
50 Hz werden durch Verlegung von Kabelwarnband gekennzeichnet, die Kabeltrassen
werden an der Oberfläche an markanten Punkten durch Setzen von Kabelmerksteinen
markiert. Im Rahmen der Baumaßnahme ist der Leitungsbestand zu berücksichtigen. Die
Tiefbauarbeiten sind so auszuführen, dass Beschädigungen der Bestandsleitungen
verhindert werden.
3.12
Telekommunikationsanlagen
Die vorhandene TV-Kamera am BÜ und der Monitor beim Fdl in Fischen werden
zurückgebaut.
Der F-Kasten bzw. Fernsprechsäule muss für den BÜ-Posten bestehen bleiben. Ggf. muss
dieser versetzt werden.
Hierfür ist eine Planung vom Fachdienst DB Kommunikationstechnik notwendig.
Die Überprüfung der Notwendigkeit des F-Kastens erfolgt in der EP noch einmal. Wenn sich
abzeichnet, dass die Applikation FbS bis zur IBN schon eingeführt ist, kann auf diesen
verzichtet werden. Der F-Kasten kann dann zurückgebaut, sowie der Kabelstich aus dem
Streckenfernmeldekabel ausgespleißt werden. Durch die PD Augsburg ist zu prüfen, ob FbS
vor der IBN des BÜ Altstädten eingeführt wird, oder nicht.
14 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
3.13
Anlage 1.0
BÜ Beleuchtung
Aus betrieblichen Gründen wäre für den BÜ keine Beleuchtung erforderlich. Der Rückbau
der Beleuchtung würde jedoch eine Verminderung der Sicherheit am BÜ bedeuten. Da der
Bahnübergang am Ortsausgang von Altstädten liegt, würde der Verkehr – kommend aus
dem hell beleuchteten Ort – nachts auf eine „schwarze Wand“ zufahren, in der als erstes der
Bahnübergang liegt. Damit kein Verkehrsrisiko entsteht, wenn der BÜ nicht ausreichend
wahrgenommen werden kann, bleibt die Beleuchtung im BÜ-Bereich im II. und IV.
Quadranten erhalten und muss versetzt werden. Der nördlichste Mast der
Bahnsteigbeleuchtung muss ebenfalls versetzt werden, weil sich nahe dem Mast ein
Schrankenantrieb befindet.
Die Beleuchtungssituation wurde vom Fachgewerk 50 Hz beplant und die neuen Standorte
sind in diesen Plangenehmigungsunterlagen entsprechend im Kreuzungsplan dargestellt.
3.14
Elektrotechnische Anlagen
Die Stromanschlüsse für TV-Kamera und BÜ-Beleuchtung werden nicht mehr benötigt und
sind daher zurückzubauen.
Für die BÜSA wird eine neuer Stromanschluss und eine ZAS benötigt. Ggf. kann diese von
dem ZVT Schrank am Bahnsteig 1 bezogen werden. Nach erster, mündlicher Absprache mit
DB Energie ist hierbei der ZVT Schrank am Bahnsteig 1 vorzusehen. In der 50-Hz-Planung
ist der Anschluss mit DB Energie abzustimmen. Der Strombedarf der neuen BÜSA ist hierbei
zu berücksichtigen.
3.15
Oberbau
Im Zuge der BÜ-Maßnahme wird das bahnlinke Gleis auf ca. 22 m oberbautechnisch
erneuert. Es ist eine 30 cm PSS KG2 mit B70/S54 einzubauen. Die Stahlschwellen sind
auszubauen. An der Gleisgradiente und der -lage werden keine Änderungen vorgenommen.
Der Achszähler As3b liegt genau in demjenigen Schwellenfach, in dem der Übergang von
Stahlschwellen auf Betonschwellen stattfindet. Nach Aussage von Scheidt & Bachmann ist
die Platzierung des Achszählers an dieser Stelle kein Problem, solange keine Schienenstöße
in dem Schwellenfach vorhanden sind. Durch die zukünftige Leitgeschwindigkeit von 100
km/h ist der Schienenstoß mindestens 10 m vom Übergang der Schwellenart entfernt
vorzusehen. Daher kann auch der Achszähler am Übergang der Schwellenart zu liegen
kommen. Da der andere Achszähler As13b ca. 8,50 m von der letzten Betonschwelle
entfernt liegt, besteht auch hier noch ein Abstand von ca. 1,50 m vom Achszähler zum
Schienenstoß.
Das bahnrechte Gleis bleibt mit B70/S54 erhalten.
3.16
BÜ-Befestigung
Der bestehende Omni-Belag ist nicht mehr zugelassen und ist daher projektbedingt komplett
rückzubauen.
Der vorhandene Bahnübergang am km 10,936 ist in beiden Gleisen mit elastomeren
Kleinflächeninnen- und außenplatten mit Auflagerbordstein (System Strail) neu auszulegen
und entsprechend der Verbreiterung der Straße anzupassen.
3.17
Verkehrs- und Wegebau
Die vorhandene Ortsverbindungsstraße ist für den Begegnungsfall Lastzug / Lastzug mit
2,80-3,20 m nicht ausreichend breit und wird für eine Entwurfsgeschwindigkeit von
50 km/h ausgebaut. Die Mindeststraßenbreite beträgt gemäß RiL 815 nach dem alten Stand
15 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
der Technik 5,50 m, gemäß EBA Schreiben 516 mindestens 6,00 m. Gemäß Absprache mit
dem Baulastträger der Straße wird die Straße auf eine Breite von 6,00 m ausgebaut. Damit
ist eine Befahrung für einen Traktor mit Anhänger ohne Mitbenutzung des
Gegenfahrstreifens möglich.
Die Abbiegebeziehungen vom BÜ kommend in den Quadrant II und aus dem Seitenweg
kommend zum BÜ können nicht hergestellt werden. Diese werden mittels Verkehrszeichen
unterbunden.
In den Quadranten I und IV werden die vorhandenen Feldzufahrten außerhalb des
Räumbereiches verlegt, um großräumige Aufweitungen bzw. vorgeschaltete Lichtzeichen zu
vermeiden.
Eine Stellfläche für das Servicefahrzeug wird im Quadranten II vorgesehen.
3.18
Straßenaufbau
Die im Bereich der Straße anzulegende bituminöse Befestigungen ist nach RStO 12
(Belastungsklasse Bk 1,0) Tafel 1 Zeile 1 bzw. gemäß Forderung der Ril 815.030
herzustellen.
4
14
52
70
cm
cm
cm
cm
Asphaltdeckschicht AC 11 DN nach ZTV Asphalt-StB 07
Asphalttragschicht AC 22 TN nach ZTV Asphalt-StB 07
Frostschutzschicht 0/45 nach ZTV SoB-StB 04/07
Gesamtaufbau
Es sind folgende Verdichtungsanforderungen (EV2) einzuhalten und nachzuweisen:
120 MN/m² auf der Frostschutzschicht (bei Bauklasse IV)
45 MN/m² auf dem Erdplanum
Die bituminös befestigten Gehwege sind nach RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 herzustellen
3
8
29
40
cm
cm
cm
cm
Asphaltdeckschicht AC 5 DL nach ZTV Asphalt-StB 07
Asphalttragschicht AC 22 TS nach ZTV Asphalt-StB 07
Frostschutzschicht 0/45 nach ZTV SoB-StB 04
Gesamtaufbau
Es sind folgende Verdichtungsanforderungen (EV2) einzuhalten und nachzuweisen:
80 MN/m² auf der Frostschutzschicht
45 MN/m² auf dem Erdplanum
Die Verlegung der Seitenwege auf der bahnrechten Seite hat mit sandgeschlämmter
Schottertragschicht zu erfolgen. Fahrbahnaufbau gemäß DWA-A 904 Bild 8.3a, Zeile 2,
Spalte 2 (für hohe Beanspruchung):
16 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
5
45
50
cm
cm
cm
Anlage 1.0
Deckschicht (sandgeschlämmt)
Frostschutzschicht 0/45 nach ZTV SoB-StB 04/07
Gesamtaufbau
Es sind folgende Verdichtungsanforderungen (EV2) einzuhalten und nachzuweisen:
80 MN/m² auf der Frostschutzschicht
45 MN/m² auf dem Erdplanum
Für die Frostempfindlichkeit des anstehenden Bodens wurde die Frostempfindlichkeitsklasse
F2 angenommen.
Die vorhandenen Fahrbahnkanten sind vor den seitlichen Anbauten mittels Fugenschnitt zu
begradigen. Die Fugenabdichtung hat mit Fugenband (TOK o. gleichwertig) zu erfolgen. Die
Schienenbefestigungen sind ebenfalls mittels Fugenband abzudecken, sofern Bereiche mit
direktem Kontakt von Asphalt zur Schienenbefestigung entstehen.
Der vorhandene Straßenbelag im Bestand wird abgefräst und mit einer neuen Deckschicht
versehen. Im Bereich der Straßenverbreiterung ist der gesamte Straßenaufbau neu
herzustellen.
3.19
Entwässerung
Für die Gestaltung von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau sind die Richtlinien für
die Anlagen von Straßen – Teil: Entwässerung (RAS-Ew / Ausgabe 2005) ausschlaggebend.
Die vorhandene Fahrbahn entwässert außerhalb des BÜ beidseitig über das Bankett in das
Gelände bzw. in die vorhandene Straßenentwässerung. An der bestehenden Situation wird
nichts geändert.
3.20
Beschilderung, Markierung
Die Beschilderung zur BÜ Ankündigung mit Z150 ist nicht mehr zugelassen und muss an
allen Stellen durch Z151 ersetzt werden. Alle Verkehrszeichen und den dazugehörigen
Zusatzzeichen sind entsprechend den Angaben der bei der Umsetzung geltenden StVO
ausgeführt. Für den westlichen Teil der Fahrbahn (außerorts) ist zudem die Ankündigung
des Bahnübergangs entsprechend der Regelbeschilderung mit Baken und einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auszustatten.
Die vorhandene Beschilderung wird um die Verkehrszeichen Z 209-10 und Z 214-20 ergänzt,
um die Abbiegebeziehungen in den und aus dem Seitenweg im Quadrant II zu beschränken.
Detaillierte Angaben können dem Kreuzungsplan–VA entnommen werden. Die
Straßenmarkierungen sind entsprechend den geltenden Richtlinien für Markierungsarbeiten
an Straßen (RMS) auszuführen. Im Kreuzungsbereich werden die Fahrbahn- und
Fahrsteifenbegrenzungen Z 295 (12 cm breit) und Z 296, Leitlinien Z340 (12 cm breit) und
die Haltelinie Z294 (50 cm breit) neu hergestellt.
3.21
Passive Schutzeinrichtungen und Absperrgeländer
Zur Sicherung der neuen Anlagenteile der BÜSA werden in allen Quadranten Schutzplanken
als Anfahrschutz vorgesehen. Diese sind nach Ril 815 in einem Radius von min. 1 m
auszurunden.
Für die Verlegung der Feldwege in den Quadranten I und IV sind Schutzplanken bis zum
Ende der Räumstrecke anzubringen.
17 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
3.22
Anlage 1.0
Rückbau
Die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage wird außer Betrieb genommen.
Die rückzubauenden Teile der BÜS 72-Z-Anlage sind für die Ersatzteilversorgung anderer
BÜS 72-Z-Anlagen weiterzuverwenden.
Alle übrigen Anlagenteile und der bestehenden Fundamente im Baufeld sind zurückzubauen
und zu entsorgen.
Das alte Betonschalthaus muss weiterhin bestehen bleiben, da außer dem BÜ noch Kabel
für die Signale und Weichen und Gleisfreimeldung aufgeschaltet sind.
Die vorhandene Bahnsteiganlage nördlich des Bahnübergangs von km 10,860 bis 10,950
sind abzubrechen und das Regelprofil herzustellen Die Bahnsteiganlagen auf der südlichen
Seite von BÜ Altstädten bis km 10,950 sind abzubrechen. Die vorhandene
Bahnsteigbeschilderung, sowie die H-Tafeln sind zu versetzen.
3.23
Verkehrssicherung
Die Ortsstraße stellt eine Erschließungsstraße für mehrere Gehöfte
Einschränkungen für den Verkehr sind so gering wie möglich zu gestalten.
3.24
dar.
Die
Begründung der gewählten Lösung
Es wurden mehrere Varianten untersucht – von einer Verlegung des BÜs bis zur Auflassung.
Diese haben sich als nicht umsetzbar herausgestellt:
1. Auflassung des BÜ 10,936 mit Ausbau des BÜ km 10,660 (n.t.g.) und bahnparallelen
Ausbau eines Ersatzweges. Diese Variante wurde durch die Stadt Sonthofen abgelehnt.
2. Vorziehen der Ausfahrsignale 1P1 und 1P2 in km 10,930 und Verlegung des BÜ
Altstädten ca. 30 bzw. 50 Meter hinter die Ausfahrsignale (z.B: in km 10,880). Hierfür hätte
der Töpferweg im II. Quadranten (Zufahrt zur Fa. Allgäuer Keramik Hans Rebstock KG)
ausgebaut werden müssen. Diese Variante ist nicht möglich, da die beengten
Platzverhältnisse dies nicht zulassen (Schleppkurven-Problematik, usw.). Außerdem würde
diese Variante die nutzbare Gleislänge einschränken. Eine Zugkreuzung mit einem IC (mit
10 Wagen) wäre nicht mehr möglich.
3. Versetzen der Ausfahrsignale 1P1 und 1P2 um ca. 30 bzw. 50 m vor den BÜ Altstädten
(km 10,936) und Einkürzung der Bahnsteige bis km 10,990. Diese Variante würde die
nutzbare Gleislänge und Bahnsteiglänge (ca. 120m) erheblich einschränken und ist daher
nicht umsetzbar. Forderung der BEG sind 170m Wagenzuglänge (siehe Anhang 5). Diese
Maßnahme würde den vollständigen Umbau des Bahnhofs bedeuten mit Versetzen der
Eingangsweiche am Südkopf und Bahnsteigneubau.
Ergebnis: Der BÜ kann nur an der vorhandenen Stelle erneuert werden. Aber auch hierbei
ergeben sich hinsichtlich der nutzbaren Bahnsteiglänge teilweise Einschränkungen.
18 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
4
4.1
Anlage 1.0
Weitere Angaben
Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG
Die Planung erfolgt entsprechend den gültigen technischen Regelwerken der DB AG und
den Vorgaben der EBO sowie der EUK. Abweichungen zu den Regelwerken liegen nicht vor.
Es dürfen nur Materialien und Systeme verwendet werden, für die eine Serienzulassung des
Eisenbahnbundesamtes zum Einsatz bei der DB haben.
Unabhängig davon ist der Nachweis der Genehmigungen und Zulassungen aller zum
Einsatz kommenden Anlagenteile und Techniken von den Bau- bzw. Lieferfirmen im Rahmen
der Ausführung zu erbringen. Gleichzeitig muss für diese auch eine interne Freigabe der DB
Netz AG vorliegen.
19 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
5
5.1
Anlage 1.0
Rechtsangelegenheiten
Planrecht
Für die Baumaßnahme wird eine planrechtliche Zulassungsentscheidung nach § 18 AEG
durch das Eisenbahn-Bundesamt erforderlich.
Für die Änderung des BÜ km 10,936 – Altstädten - wird eine Planfeststellung nach §18 AEG
bzw. §1 Abs. 1 MBPIG angestrebt.
5.2
Anlagen Dritter
Der Bestand von Anlagen Dritter (Strom-, Gas-, Fernmelde-, Wasser-, Abwasserleitungen
usw.) kann dem Bauwerksverzeichnis und Bauwerksplan entnommen werden.
Bei Unsicherheiten ist die Lage der zu erwartenden Kabel und Leitungen vor Beginn der
Arbeiten durch Suchschachtungen festzustellen. Mit den Arbeiten darf erst nach Einweisung
durch den jeweiligen Fachbeauftragten des Spartenträgers begonnen werden. Die Funktion
der Sparten wird während der Bauzeit gewährleistet.
Für sämtliche durch die Baumaßnahme betroffenen Kabel und Leitungen ist der
entsprechende Bestand wieder herzustellen.
Für Leitungen erkennbare Sicherungsmaßnahmen im Zuge der Baumaßnahmen sind im
Bauwerksverzeichnis ausgewiesen.
5.3
Grunderwerb
Für die Änderung des BÜ ist die Inanspruchnahme einiger Grundstücke erforderlich. Die
betroffenen Flächen befinden sich zum einem im Eigentum der DB AG als Baulastträger des
Schienenweges, zum anderen im Eigentum der Stadt Sonthofen als Straßenbaulastträger,
weswegen sie gemäß §4 Abs. 2 des EKrG der Duldungspflicht unterliegen.
Einige Grundstücke befinden sich im Privatbesitz.
Folgende Grundstücke sind von der Maßnahme betroffen.
Gemeinde Sonthofen, Stadt/Gemarkung: Altstädten:
Flurstück – 386, 398, 373, 235/5, 15
Flurstück – 394, 376, 235/1, 13/6
Flurstück – 235
(Stadt Sonthofen)
(Privat Betroffene)
(DB Netz AG)
Die Baustelleneinrichtungsfläche wird auf dem Grundstücke mit der Flurnummer 394
vorgesehen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme (inkl. Oberbauerneuerung,
Bahnsteigerneuerung und –abbruch) werden dafür ca. 500 m² vorgesehen. Die genaue Lage
kann den Planunterlagen entnommen werden. Die Baustelleneinrichtungsfläche steht
während der Bauzeit dem Bauunternehmer zur Verfügung und kann auch als
Bereitstellungsfläche verwendet werden.
5.4
Umweltverträglichkeit und Landschaftspflegerische Maßnahmen
Für die Maßnahme wurde eine Einzelfallprüfung nach § 3 UVPG (Screening) gemäß
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes (EBA) durchgeführt. Eine UVP ist aufgrund
der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nicht durchzuführen. Durch das
Bauvorhaben besteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, welcher im Rahmen des
20 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
Screenings unter Punkt 1c und Punkt 6b festgestellt wurde, jedoch gemäß der
Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Anlehnung an §§ 13
BNatSchG als nicht erheblich bewertet wurde.
Im Folgenden wird der Eingriff in Natur und Landschaft und dementsprechende
Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen beschrieben.
Die Stellungnahme der UNB bewertet die Eingriffe als nicht wesentlich.
5.4.1
Eingriff in die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und Boden
Durch die Wegeverlegung wird insgesamt eine Fläche von ca. 100 m² im Gleisbereich
dauerhaft versiegelt. Weitere ca. 150 m² Grünfläche werden ebenfalls im Zuge der
Wegeverlegung mit ungebundener Tragdeckschicht teilversiegelt. Eine weitere Umnutzung
von Grünfläche in Rasengittersteine erfolgt um das nördlich der Bahngleise bestehende
Schalthaus mit einer Fläche von ca. 25 m².
Des Weiteren wird eine Grünfläche von ca. 500 m² als Baustelleneinrichtungsfläche in
Anspruch genommen. Diese Fläche wird nach der Durchführung der Baumaßnahme wieder
in den ursprünglichen Zustand versetzt (s. Gestaltungsmaßnahme).
Alle neu zu versiegelnden Flächen sind derzeit im Bestand intensiv genutzte Grünfläche mit
einem geringen naturschutzfachlichen Wert (3 WP gemäß BayKompV).
5.4.2
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
Um eine komplette Versiegelung mit einem Abflussbeiwert von 1,0 zu vermeiden, wird die
neue Zuwegung mit einer ungebundenen Tragdeckschicht versehen und die
Bodenbefestigung um das Schalthaus erfolgt mit dem Einbau von Rasengittersteinen.
5.4.3
Schutzmaßnahmen:
Der Oberboden wird auf der Baustelleneinrichtungsfläche fachgerecht nach DIN 18915
abgeschoben, zwischengelagert und nach Durchführung der Baumaßnahme bei der
Wiederherstellung der Grünfläche wieder verwendet.
Der im Bereich der geplanten Baumaßnahme vorhandene Gehölz- und Strauchbestand ist
durch Maßnahmen entsprechend DIN 18920 zu schützen.
5.4.4
Gestaltungsmaßnahmen:
Die bauzeitlich in Anspruch genommene Fläche wird nach Beendigung der Baumaßnahme
wieder hergestellt. Die frei werdende Fläche durch Entsiegelung der Straße sowie die
entstehenden
Zwickelflächen
werden
mit
einer
artenreichen,
autochthonen
Regiosaatgutmischung angesät und somit wesentlich aufgewertet.
5.4.5
Artenschutz:
In Hinblick auf den Artenschutz sind die Artenschutzkartierung (TK-Blatt 8527) und die saPArteninformation (LfU) des Landkreises Oberallgäu ausgewertet worden. Zudem wurde eine
Potentialabschätzung anhand der Strukturen vor Ort vorgenommen.
In der ASK sind weder im Planungsraum, noch im näheren Umkreis Artenvorkommen
verzeichnet. Auch im weiteren Umkreis sind keine bahnrelevanten Arten (Reptilien), welche
die Bahntrasse als Vernetzungsachse nutzen könnten, verzeichnet. Die Strukturen vor Ort
21 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
Anlage 1.0
weisen zudem auf keine geeigneten Lebens- oder Teillebensräume für streng geschützte
Arten hin. Diese Einschätzung wurde mit der UNB geteilt.
Verstöße gegen die Verbote gemäß §44 BNatSchG sind daher auszuschließen.
5.4.6
Bewertung:
Durch das Bauvorhaben besteht ein minimaler Eingriff in die Schutzgüter „Tiere und
Pflanzen“ und „Boden“. Durch genannte Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen wird dieser
Eingriff minimal gehalten. Die dargestellte Versiegelung von intensiv genutztem Grünland
wird durch Entsiegelung (im Rahmen der technischen Planung) und durch eine deutliche
naturschutzfachliche Aufwertung der entstehenden Zwickelflächen ausgeglichen.
5.4.7
Aushub / Abfallmaterial:
Auszubauende Stoffe und technische Anlagen sind ordnungsgemäß, entsprechend dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen bzw. zu verwerten. Für den
Aushub und Abfallmaterial sind eine Deklarationsanalyse und eine Einstufung in die
Kontaminationsklassen (nach Eckpunktepapier in Bayern) durchzuführen. Bei
Zwischenlagerung von auszubauendem Material ist sicherzustellen, dass dies entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz des Wassers und des Bodens (z.B.
mit Folien), durchgeführt wird.
Innerhalb des Vorhabens werden keine Holzschwellen und nur geringe Mengen Asphalt
ausgebaut.
5.4.8
Baustellenzufahrten, Baustellenreinrichtung
Die Baustelle bzw. das Gleis ist über öffentliche Straßen und Wegen zu erreichen.
Der Zustand der Straßen und Wege wird vor Beginn der Maßnahme dokumentiert. Nach
Abschluss der Maßnahme wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.
Verkehrsrechtliche Anordnungen für ggf. erforderliche Straßensperrungen werden von der
beauftragten
Baufirma
rechtzeitig
vor
Baubeginn
bei
der
zuständigen
Straßenverkehrsbehörde eingeholt.
Baustelleneinrichtungsflächen werden für die Maßnahme grundsätzlich benötigt. Die Lage
der Fläche ist in der nächsten Planungsphase festzulegen.
5.5
Denkmalschutz
Belange des Denkmalschutzes werden durch die geplante Baumaßnahme nicht berührt.
5.6
Kampfmittelverdachtsflächen / Altlastenverdachtsflächen
Belastungen des Baugeländes mit Kampfmitteln sind nicht bekannt. Sollten
kampfmittelverdächtige Gegenstände oder Munition aufgefunden werden, werden aus
Sicherheitsgründen die Arbeit an der Fundstelle und deren unmittelbarer Umgebung sofort
eingestellt und der Munitionsbergungsdienst benachrichtigt. Nötigenfalls wird die Polizei und
ggf. die örtliche Ordnungsbehörde hinzugezogen.
22 von 25
Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
6
Anlage 1.0
Baukosten und Finanzierung
Die Signalanlage des BÜ km 10,936 Altstädten ist äußerst störanfällig und abgängig. Aus
Gründen der Verfügbarkeit soll daher als Altanlagenerneuerung durch eine neue Anlage vom
Typ BUES2000 LzHH-Hp+GFR-Anlage ersetzt werden.
In diesem Zusammenhang wird der BÜ auch in straßenbaulicher Sicht an die aktuellen
Anforderungen aus der Ril 815 angepasst. Gleiches gilt für den Oberbau, welcher gemäß der
aktuellen Ril 820.2010 erneuert wird.
Teile der oben genannten Maßnahmen tragen, unter Berücksichtigung der übersehbaren
Verkehrsentwicklung, zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbesserung der Abwicklung
des Verkehrs bei, und sind dementsprechend nach EKrG §3 mit Kostenfolge nach §13 zu
finanzieren. Die nicht kreuzungsbedingten Maßnahmenteile werden über die LuFV finanziert,
weswegen sich grundsätzlich eine Mischfinanzierung ergibt.
Folgende Teilmaßnahmen wurden als kreuzungsbedingt eingestuft:





Verbreiterung der Straße für den Begegnungsverkehr
Anpassung der Schleppkurven für die Feldwege im I. und IV Quadranten
Schutzplanken, Geländer, Straßenmarkierung und –beschilderung
Verbreiterung des BÜ Belages
Neubau abgesetzter Gehweg inkl. aller Zusammenhangsmaßnahmen
Folgende Teilmaßnahmen wurden nicht als kreuzungsbedingt eingestuft:




die Erneuerung der LST Anlagen (Altanlagenerneuerung) mit allen dazu erforderlichen
Tiefbauarbeiten, der Erstellung der Kabeltrasse und den Verkabelungsarbeiten exklusive
der Einrichtungen für den abgesetzten Gehweg
Anpassungen im Stellwerk
Schwellenwechsel für die Ausschaltschleifen inkl. der Stopfarbeiten
Rückbauarbeiten
Kreuzungsbeteiligte sind die DB AG als Baulastträger des Schienenweges die Stadt
Sonthofen als Baulastträger der Straße. Die kreuzungsbedingten Kosten der Baumaßnahme
werden dementsprechend zwischen der DB AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund
gedrittelt. Der Bund wird durch die Regierung von Schwaben vertreten. Für das Vorhaben
muss eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden.
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Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
7
Anlage 1.0
Bauzeit und Baudurchführung
Die Erneuerung soll in 2017 durchgeführt werden.
7.1
Abhängigkeit zu anderen Bauvorhaben der DB AG und Dritter
Die Bahnübergänge Thalhofen und Au sollen im Vorfeld erneuert werden. Der Trog und die
Kabelanlage sollten somit fertig gestellt sein.
Folgende Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen der DB Netz AG sind bekannt:
Die BÜ Grundbach, Gasthaus Krone, Langenwang 16,6 und 16,9 auf der Strecke 5402 sind
zu erneuern und erfordern daher eine Anpassung an das SpDrL60-Stellwerk Fischen.
Des Weiteren ist gemäß TM214/2011 ein Austausch der Gleisgruppen im Stellwerk Fischen
erforderlich.
DB ProjektBau GmbH
I.TP-S-P 31/24
Richelstraße 3-5
80634 München
München, den 23.11.2015
Ziegler / Zähle / Geier
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Erläuterungsbericht
Änderung BÜ km 10,936 - Altstädten
Strecke 5402_Immenstadt - Oberstdorf
8
Abzw
AEG
BE
Bf
BSH
BÜ
Bv
BZ
DB AG
EG
EÜ
EVU
Fdl
Fü
GAK
Gr.
HA
Hbf
HET
Hp
KK
KS
LINA
OK
OLM
PA
Ril
RZ
SBL
SGV
SO
SPFV
SPNV
Str
Stw
TöB
Anlage 1.0
Abkürzungsverzeichnis
Abzweigstelle
Allgemeines Eisenbahngesetz
Baustelleneinrichtung
Bahnhof
Betonschalthaus
Bahnübergang
Bauvorhaben
Betriebszentrale
Deutsche Bahn AG
Empfangsgebäude
Eisenbahnüberführung
Energieversorgungsunternehmen
Fahrdienstleiter
Fernüberwachung
Gleisanschlusskasten
Größe
Hausanschluss
Hauptbahnhof
Hilfseinschalttaste
Haltepunkt
Kabelkanal
Kabelschacht
Liegenschaftsnachweise (der Bahn)
Oberkante
Oberleitungsmast
Planungsabschnitt
Richtlinie
Rationalisierter Zustand
Straßenbaulastträger
Schienen-Güterverkehr
Schienenoberkante
Schienen-Personen-Fernverkehr
Schienen-Personen-Nahverkehr
Strecke
Stellwerk
Träger öffentlicher Belange
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