Aktuelle Themen - Deutsche Bank Research
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Economics Themen international 23. Mai 2000 Nr. 164 Aktuelle Themen Reform und Privatisierung der italienischen Sparkassen • Italien hat in den letzten Jahren gezeigt, wie ein Land durch Modernisierung seines Sparkassenwesens für den Erhalt der Kreditversorgung in der Fläche sorgen kann. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass die Erträge der SparkassenStiftungen sozialen und kulturellen Zwecken zufließen. • Entscheidend für den strukturellen Wandel im italienischen Sparkassensystem war der politische Wille zur Privatisierung, der in einem ersten Schritt zu einer Trennung zwischen eigentlichem Bankgeschäft und dem “öffentlichen Auftrag“ (funzione pubblica) der Sparkassen und in einem zweiten Schritt zu Druck in Richtung eigentlicher Privatisierung geführt hat. • Der Weg über Stiftungen erfüllte gleichzeitig zwei Zwecke: Er trug dem Argument der sozialen Verantwortung Rechnung und förderte zugleich die Verbreitung des Stiftungswesens in Italien. • Obwohl die Sparkassen-Stiftungen bereits ab 1990 die rechtliche Möglichkeit gehabt hätten, sich aus dem Kapital der zugehörigen Sparkassen zurückziehen, behielten die meisten ihren direkten und indirekten Einfluss als Mehrheitsaktionäre bei und verstärkten ihn vielfach durch eine Personalunion in den Führungsebenen der Sparkasse und der Stiftung. Editor: Ulrich Schröder +49 69 910-31704 [email protected] Koordinator: Jens-Uwe Wächter +49 69 910-31726 [email protected] Publikationsassistenz: Pia Johnson +49 69 910-31777 [email protected] Internet: http://www.dbresearch.de Deutsche Bank Research Frankfurt am Main Deutschland E-mail: [email protected] Fax: +49 69 910-31877 DB Research Management Axel Siedenberg Norbert Walter • Die eigentliche Privatisierung wurde vor gut anderthalb Jahren mit dem so genannten Ciampi-Gesetz eingeleitet, das den Stiftungen klare Fristen vorgibt. Die Stiftungen haben sechs Jahre Zeit, die Aktienmehrheit der zugehörigen Sparkassen zu veräußern. Anderenfalls wird die Veräußerung kommissarisch durch das Schatzministerium vorgenommen. • Steuerliche Anreize, die jüngst von der EU-Kommission beanstandet wurden, sollen den Privatisierungsprozess beschleunigen. Restriktive Bestimmungen über die zulässigen Tätigkeitsfelder der Stiftungen sowie ihre Vermögens- und Governance-Struktur sollen sicherstellen, dass die Privatisierung nicht nur auf dem Papier stattfindet. • Die Beteiligung der Sparkassen-Stiftungen am Kapital der zugehörigen Sparkassen ist im landesweiten Durchschnitt mittlerweile unter die 50%-Marke gesunken. Völlig vom Bankengeschäft getrennt haben sich bisher nur sechs Stiftungen. Alle Sparkassen-Stiftungen zusammengenommen erreichen ein Vermögen von mehr als 20 Mrd. Euro. Martin Larch Ulrich Schröder, +49 69 910-31704 ([email protected]) Aktuelle Themen 2 Economics 23. Mai 2000 23. Mai 2000 Aktuelle Themen Rückblende in die Zeit vor den Reformen Bis 1990 lagen die damals über 80 italienischen Sparkassen im direkten oder indirekten Einflussbereich der öffentlichen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Provinzen oder Regionen, von denen sie ursprünglich gegründet oder mitgegründet worden waren. Ihr statuarisches Ziel bestand darin, das Sparen und die sozio-ökonomische Entwicklung im regionalen Umfeld zu fördern. Diesem Ziel entsprechend wurde ein Teil der Gewinne diesen Zwecken, der andere Teil den Rücklagen zugeführt. Vor 1990: stark segmentierter Bankensektor. Sparkassen haben nur regionale Bedeutung Eine negative Begleiterscheinung der öffentlichen Trägerschaft war, dass die führenden Positionen in den Sparkassen ganz offen nach politischen Kriterien besetzt wurden. In diesem Zusammenhang wurde der Ausdruck “lottizzazione” geprägt, die regelmäßige und zum Teil in der medialen Öffentlichkeit ausgetragene Verteilung der Führungspositionen nach parteipolitischer Affinität und Stärke. Für den Geschäftsverlauf der Sparkassen hatte diese Praxis in der Regel keine auffälligen Folgen, zumal die Entwicklung des gesamten italienischen Bankensystems eher von wirtschaftspolitischen Vorgaben als von Effizienz und Wettbewerb geprägt war. Die gesetzlichen Grundlagen aus den Jahren 1936 und 1938 – sie hatten eine klare interventionistische Ausrichtung - prägten das italienische Bankensystem über viele Jahrzehnte bis in die achtziger Jahre. Der Markt war sowohl nach der Fristigkeit des Kreditgeschäfts als auch nach der regionalen Reichweite segmentiert. Diese Restriktionen waren unter anderem wohl auch der Grund, weshalb im italienischen Sparkassensystem keine Strukturen entstanden sind, die mit den überregional agierenden Landesbanken in Deutschland vergleichbar wären. Sparkassen hatten fast ausschließlich regionale Bedeutung. Öffentliche Trägerschaft mit problematischer Personalpolitik Erste Liberalisierungsansätze im italienischen Bankensektor gab es erst Mitte der achtziger Jahre. Der Impuls dazu kam nicht von innen, sondern von der europäischen Integration. 1985 wurde eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt1 , die den italienischen Markt für ausländische Banken, unter Einhaltung strenger Auflagen, öffnete. Gleichzeitig wurde erstmals auch der private und unternehmerische Charakter des Bankgeschäfts rechtlich erwähnt. Bis dahin war das Bankengeschäft Tätigkeiten mit öffentlichem Auftrag (funzione pubblica) gleichgestellt. Die Segmentierung nach der Fristigkeit des Kreditgeschäfts – Banken durften entweder nur kurzfristige oder nur mittel- bis langfristige Kreditgeschäfte abwickeln, nicht aber beides - wurde erst 1992 aufgehoben. Der erste Reformschub Das Jahr 1990 markiert eine tiefe Zäsur in der Entwicklung der italienischen Sparkassen. Der Grundstein für die Entpolitisierung und Privatisierung der italienischen Sparkassen wurde mit dem so genannten Amato-Gesetz (Gesetz Nr. 218 vom 30. Juli 1990) gelegt. Die wesentlichen Neuerungen waren: 1990: Amato-Gesetz legt Grundstein für die Reform der Sparkassen • Eine neue Rechtsform: Die italienischen Sparkassen wurden bis dahin als Einrichtungen öffentlichen Rechts, zumeist als Stiftungen oder Vereine, geführt. Mit dem Amatogesetz wurden sie aufgefordert, die Form einer Aktiengesellschaft anzunehmen. Der soziale Auftrag der Sparkassen wird vom Bankengeschäft getrennt • Gründung von Stiftungen: Zusätzlich zur Umwandlung der bis dahin gültigen Rechtsform in eine Aktiengesellschaft sah das Amato-Gesetz die Gründung einer Stiftung privaten Rechts vor, in die als zweiter Schritt das gesamte Kapital der Sparkasse einzubringen war. 1 Richtlinie 77/780/EWG in Italien umgesetzt mit Gesetz Nr. 74 vom 5. März 1985, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 64 vom 15. März 1985. Die Richtlinie hat die Niederlassungsfreiheit von Kreditinstituten im Binnenmarkt zum Gegenstand. Economics 3 Aktuelle Themen 23. Mai 2000 • Klare Aufgabenteilung: Den beiden Einrichtungen – Sparkasse und Stiftung – wurden klare und getrennte Aufgaben zugewiesen: Der Stiftung die sozialen und öffentlichen Aufgaben, der Sparkasse das Bankgeschäft. Das augenscheinliche Ziel des Amato-Gesetzes war, die Verquickung zwischen öffentlichem Eigentum einerseits und der eigentlichen Tätigkeit der Sparkassen andererseits zumindest formalrechtlich aufzulösen und damit langfristig die Basis für eine reale Emanzipation der Sparkassen zu schaffen. Die Stiftung fungierte dabei als rechtliches Vehikel, das einen graduellen Privatisierungsprozess ermöglicht und damit die politische Durchsetzbarkeit erhöht hat. Das Amato-Gesetz hat auch den Weg für eine Konsolidierung des Sparkassensektors geebnet. Die Banca Intesa und der UniCredito – beide sind in den letzten drei Jahren entstanden – sind Beispiele für das so genannte föderale Modell, das sich als bevorzugter Aggregationsansatz in Italien herauskristallisiert hat. Die neuen Bankengruppen umfassen mehrere regionale Sparkassen und Banken, die zunächst ihren Namen und ihre Struktur beibehalten. Eine Holding fungiert als Dach. Zur Banca Intesa gehören beispielsweise die beiden Banken COMIT und Banco Ambrosiano Veneto, die Genossenschaftsbank Banca Popolare Friuladria sowie drei Sparkassen mit regionalem Schwerpunkt: Cariplo, Carime und Cariparma. Die Sparkassen behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. Das heißt, dass die Zahl der Sparkassen insgesamt kaum abgenommen hat. Gemessen an den Assets steht die Banca Intesa in Italien an erster Stelle, gefolgt von der Gruppe Sanpaolo-IMI und dem UniCredito. Letztere ist ebenfalls ein Zusammenschluss von Banken und Sparkassen. Amato-Gesetz fördert Konsolidierungsprozess im italienischen Bankensektor Der zweite Reformschub Trotz Amato-Gesetz waren 1994 immer noch 73% der Sparkassen-Stiftungen im Besitz der absoluten Aktienmehrheit der zugehörigen Sparkasse. Aus diesem Grund wurde ein zweiter Reformschub Richtung Privatisierung und Deregulierung eingeleitet, der allerdings sehr langsam und zäh angelaufen ist. Zwischen dem ersten Entwurf des so genannten Ciampi-Gesetzes und der Verabschiedung der endgültigen Fassung durch das italienische Parlament im Dezember 1998 sind mehr als zwei Jahre vergangen. Im Ergebnis wurde indes eine weitreichende Reform beschlossen. Das neue Gesetz (Gesetz Nr. 461 vom 23. Dezember 1998) beinhaltet grundlegende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse und des institutionellen Erscheinungsbildes der Sparkassen-Stiftungen. Die Details der Reform wurden in den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz (Decreto legislativo Nr. 153 vom 17. Mai 1999 und Atto di indirizzo Nr. 186 vom 10. August 1999) erlassen. Folgende Aspekte sind für die Privatisierung besonders wichtig. Veräußerung der Aktienmehrheit: Die Stiftungen werden vom CiampiGesetz und den damit zusammenhängenden Durchführungsbestimmungen angehalten, innerhalb von sechs Jahren, also bis 2005, die Aktienmehrheit an der zugehörigen Sparkasse an Dritte zu veräußern. Steueranreize sollen den Veräußerungsprozess beschleunigen. Wenn die Veräußerung der Aktienmehrheit nicht bis 2003 erfolgt, gehen die steuerlichen Vorteile verloren, d.h. die Stiftung verliert den Status einer non-profit Organisation (ente non commerciale). 2 2 Im Unterschied zu herkömmlichen Unternehmen, werden die Einkommen von non profit Einrichtungen in Italien für jede Art des Einkommens (aus Immobilien, aus Kapitalbesitz usw.) getrennt und mit anderen Sätzen besteuert. Der mit Abstand größte Vorteil, der sich daraus für die Sparkassenstiftungen ergibt, betrifft die Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (capital gain): Sie sind für non-profit Einrichtungen steuerfrei, während sonst ein Steuersatz von 12,5 bis 27%, je nach der Höhe der Beteiligung, zur Anwendung gelangt. 4 Economics 1998: Ciampi-Gesetz beschleunigt die Reform Steueranreize werden von der EUKommission beargwöhnt 23. Mai 2000 Aktuelle Themen Der steuerliche Anreiz hat zuletzt die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie hat mit Schreiben vom 23. März 2000 nähere Informationen von der italienischen Regierung eingefordert, um beurteilen zu können, ob die steuerlichen Vorteile zugunsten der Sparkassen-Stiftungen eine öffentliche Beihilfe gemäß Art. 87 des EU-Vertrages (ex Art. 92) darstellen und damit das europäische Wettbewerbsrecht verletzen. Die italienische Regierung hat daraufhin die steuerlichen Anreize vorübergehend ausgesetzt. Für den Fall, dass nach Ablauf der sechsjährigen Frist die Aktienmehrheit immer noch im Besitz der Stiftung stehen sollte, wird die Veräußerung kommissarisch durch das Schatzministerium eingeleitet. Auf lange Sicht schließt das Ciampi-Gesetz die Beteiligung der Stiftungen am Kapital der Sparkasse nicht aus, solange sie unter 50% bleibt. Alle Eingriffe, die eine Veränderung der Beteiligung an der zugehörigen Sparkasse zum Gegenstand haben, müssen zuvor dem Schatzministerium notifiziert werden. Das Schatzministerium wurde vom Ciampi-Gesetz als Aufsichtsbehörde der Sparkassenstiftungen eingesetzt. Aufgaben und Governance-Struktur der Stiftungen: In institutioneller Hinsicht werden Sparkassen-Stiftungen zu privaten non-profit Einrichtungen erklärt. Die Aufgaben der Stiftungen liegen ausschließlich im sozio-kulturellen Bereich, wobei laut Gesetz mindestens einer der folgenden Schwerpunkte vertreten sein muss: Forschung, Bildung, Kunst, Bewahrung und Aufwertung von Kulturgütern, Sozial- und Gesundheitsfürsorge zugunsten benachteiligter Gruppen. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens muss derart erfolgen, dass sie, abgesehen von der Verfügbarkeit der Mittel, nicht mit der eigentlichen Tätigkeit der Stiftung kollidiert. Sie kann auch an Dritte abgegeben werden. Die Stiftungen müssen strenge Governance-Auflagen erfüllen Die Stiftungen hatten ab 11. August 1999 180 Tage Zeit, ein neues Statut zu verabschieden, das verschiedenen Auflagen genügen muss. Die Stiftungen müssen erstens drei Organe einrichten: eine Direktion, eine Verwaltung und eine Kontrollinstanz. Die Mitglieder der Direktion können von Gemeinden, Provinzen und Regionen aber auch von anderen Körperschaften wie Handelskammern oder Universitäten designiert werden. Die Mitglieder des Verwaltungsorgans werden anschließend von der Direktion bestellt, allerdings nicht aus den eigenen Reihen, sondern extern. Ausgeschlossen sind Mitglieder des Verwaltungsrates der zugehörigen Sparkasse. Die einzige zulässige Personalunion innerhalb der Stiftungsorgane ist die des Präsidenten der Direktion, der gleichzeitig der Verwaltung vorsitzt. Die Mitglieder des Kontrollorgans müssen als Rechnungsprüfer zugelassen sein und sind ebenfalls extern zu bestellen. Das Verbot der internen und externen Personalunion soll Unabhängigkeit der Stiftungen gewährleisten Die verschiedenen Bestimmungen über Ernennung und Unvereinbarkeit der Führungskräfte sollen gewährleisten, dass der Rückzug der Stiftung aus der Aktienmehrheit der zugehörigen Sparkasse nicht durch personelle Überlappungen faktisch ausgehöhlt wird. Eben dieses Problem war bei der Umsetzung des Amato-Gesetzes aufgetaucht. Die rechtlich getrennten Einrichtungen – Stiftung und Sparkasse – wurden in den meisten Fällen von denselben Personen geleitet. Vermögensstruktur: Den Sparkassen-Stiftungen ist es durchaus gestattet Beteiligungen von Unternehmen zu halten oder zu erwerben, also auch Beteiligungen von Banken oder Sparkassen, vorausgesetzt es werden einige wichtige Einschränkung beachtet: Die Stiftungen dürfen ihr Vermögen nur für instrumentale Ziele einsetzen Kontrollbeteiligungen sind nur erlaubt, wenn die Tätigkeit des kontrollierten Unternehmens in einem instrumentalen Zusammenhang mit den Zielen der Stiftung steht. Dies würde beispielsweise für ein Alters- und Pflegeheim gelten oder für eine Forschungseinrichtung. Hat die Tätig- Economics 5 Aktuelle Themen 23. Mai 2000 keit eines Unternehmens hingegen nichts mit den Zielen der Stiftung zu tun, sind nur Minderheitsbeteilungen ohne Kontrollmöglichkeit zulässig.3 Weitere Auflagen gibt es zum Immobilienvermögen der Stiftungen. Sie werden dazu aufgefordert, Immobilien, die nicht von der Stiftung selbst oder von kontrollierten Unternehmen genutzt werden, zu veräußern. Kommt eine Stiftung dieser Aufforderung bis 2003 nicht nach, kann sie zwar die Immobilen behalten. Sie verliert allerdings den Status einer nonprofit Einrichtung, und die Einkünfte aus den betreffenden Immobilien kommen nicht in den Genuss der steuerlichen Begünstigung. Alle Bestimmungen laufen darauf hinaus den Einfluss der Sparkassen-Stiftungen auf den sozio-kulturellen Bereich zu beschränken. Status quo und Ausblick Im Jahr 1998 hatte der italienische Sparkassensektor einen Marktanteil von rund einem Fünftel. Im Einlagenbereich liegt der Anteil bei 19% bei den Krediten bei 23%. Die Rendite der italienischen Sparkassen gemessen an der Eigenkapitalrendite (RoE) ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, von 2,9% im Geschäftsjahr 1994 auf 5,1% im Jahr 1997. Damit liegen sie ungefähr im Durchschnitt der EWU-Länder. Der Marktanteil der Sparkassen liegt bei rund 20% Gegenwärtig gibt es faktisch keine Stiftung mehr, die alleiniger Aktionär der zugehörigen Sparkasse wäre. Die überwiegende Mehrheit der Stiftungen hat zumindest einen Teil des Kapitals abgegeben, entweder durch eine öffentliche Ausgabe von Aktien oder an strategische Partner. Der Anteil der Sparkassenstiftungen am Kapital der Sparkassen ist im landesweiten Schnitt bereits unter die 50%-Marke gesunken. Es verbleiben allerdings noch 44 Stiftungen (Stand März 1999), die mehr als 50% des Kapitals kontrollieren. Nur sechs Stiftungen haben sich bisher vollständig vom Aktienkapital der Sparkasse getrennt, um sich mit den Erlösen ausschließlich sozio-kulturellen Aufgaben zu widmen. Die italienischen Sparkassen-Stiftungen verwalten zusammengenommen ein Vermögen von rund 20 Mrd. Euro. Dies ist eine beachtliche Manövriermasse, deren Erträge das Erscheinungsbild der zivilen Gesellschaft in Italien sichtbar prägen werden. Bisher haben private Stiftungen, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, eine eher untergeordnete Rolle gespielt. Die öffentliche Fördertätigkeit, mit ihrer zentralstaatlichen Ausrichtung, stand im Vordergrund. Zwei Entwicklungen aus der jüngeren Vergangenheit könnten dazu beitragen, den Reformprozess zu beschleunigen und letzte Hürden aus dem Weg zu räumen. Erstens durchlebt Italien seit einigen Jahren eine grundlegende politische Erneuerung, die die traditionellen Machtverhältnisse und die damit verbundenen Interessenlagen deutlich verändert. Zweitens wird die internationale Fusionswelle früher oder später auch den italienischen Bankensektor erfassen. Martin Larch Ulrich Schröder, +49 69 910-31704 ([email protected]) 3 Eine Beteiligung wird gemäß italienischem Zivilgesetzbuch (Art. 2359) als Kontrollbeteiligung gewertet, wenn die Stiftung, auf der Grundlage von Abkommen mit anderen Gesellschaftern, - das Recht hat, die Mehrheit der Verwaltungsräte des Unternehmens zu ernennen, oder über die Mehrheit der Stimmen in der ordentlichen Versammlung der Gesellschafter verfügt, - die Möglichkeit hat, die Ernennung oder Entlassung der Mehrheit der Verwaltungsräte von der eigenen Zustimmung abhängig zu machen. 6 Economics Das Vermögen der SparkassenStiftungen beläuft sich auf rund EUR 20 Mrd. D ie aktuellen Ausgaben der Veröffentlichungen von Deutsche Bank Research sowie weitere Online-Researchprodukte finden Sie im Internet unter http://www.dbresearch.de A www.dbresearch.de ußerdem finden Sie Links, z.B. zu Walters Web Winkel, einer Zusammenstellung von Beiträgen von Prof. Dr. Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutsche Bank-Gruppe, und zum DB Info Center, das Ihre individuellen Recherche-Aufträge entgegennimmt. U nsere Themenschwerpunkte sind wirtschaftliche und finanzielle Entwicklungen, darunter gesamtwirtschaftliche Grundlagenanalyse, Kommentierung und Interpretation von Vorgängen an den internationalen Finanzmärkten, die Beobachtungen von Branchen und Ländern sowie die Analyse wirtschaftspolitischer Fragestellungen. Z ur Zeit bieten wir Ihnen auf unseren InternetSeiten eine Schnupper-Aktion. Sie erhalten mit Hilfe der Online-Registrierung Ihre persönliche Nutzerkennung (User ID) und Ihr Paßwort direkt am Bildschirm. 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