1. 2015-01-22_Gestaltungshandbuch__Endfassung_01

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1. 2015-01-22_Gestaltungshandbuch__Endfassung_01
Baugebiet „Bommeraner Heide“ in Witten
Gestaltungshandbuch
Städtebauliches Konzept, Planungsvorgaben und Gestaltungsempfehlungen für Architektur und Freiraum
Beispielhafte Darstellung des Baugebietes
Was war? Was kommt?
Im Stadtteil Bommern werden aufgrund seiner hohen Lagegunst immer wieder
höherwertige Wohnungen und Wohnbaugrundstücke nachgefragt. Um diesem
Bedarf nachzukommen, soll ab 2015 zwischen Alte Straße und Elberfelder Straße
ein neues Wohngebiet mit 27 Wohneinheiten - davon sieben Doppelhäuser und
dreizehn Einzelhäuser - auf städtischer Fläche entstehen.
Grundlage hierfür ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan 170s „Alte Straße/Elberfelder Straße“ sowie die vorliegende Ausbauplanung für die Erschließungsanlagen wie Straßen und Wege, für den Lärmschutzwall, das
Regenrückhaltebecken und die Grünflächen. Im Herbst 2014 wurde im Auftrag der Stadt Witten mit
dem Bau der verschiedenen Erschließungsmaßnahmen begonnen, so dass voraussichtlich ab Herbst 2015 die privaten Hochbaumaßnahmen beginnen können.
Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Wohngebietes für Einzelbauherren am südlichen Rand von Bommern, das in der Nähe von landschaftlich reizvollen Wandergebieten und fußläufig erreichbar zum Stadtteilzentrum Bommern oder Bushaltestellen
liegt und nur einige Autominuten von der Wittener Innenstadt entfernt ist.
Die Wohngebiete im Bereich Alte Straße haben sich überwiegend im Laufe der letzten 60 - 70 Jahre entwickelt und zeichnen sich durch eine lockere, ein- bis dreigeschossige Bebauung mit zumeist heller Putzfassade und dunklem Satteldach aus.
Ein gut gestaltetes, harmonisches Erscheinungsbild ist dabei nicht nur wegen der
städtebaulichen Lage – Ortseingangssituation! – von Bedeutung. Ebenso ist eine
hochwertige, gut aufeinander abgestimmte Architektur für die Identifikation der zukünftigen Bewohner des Baugebietes mit dem neuen Wohnquartier sehr wichtig.
Das städtebauliche Konzept
Das neue Baugebiet liegt an einer ruhigen Wohnstraße zwischen einer öffentlichen
Grünfläche, einem begrünten Lärmschutzwall, der noch angelegt wird und der Alten
Straße, die südwestlich des Wohngebietes an die Elberfelder Straße neu angebunden wird und dadurch für eine verkehrsgünstige Erschließung sorgt.
Das Wohngebiet selbst wird von der Alten Straße aus angefahren und verfügt über
Fußwegeanbindungen in die Umgebung, zu Bushaltestellen und Grünflächen. Die
interne Erschließung wird als verkehrsberuhigte Wohnstraße mit zwei Platzanlagen
mit Raum zum Spielen, Verweilen und Kommunizieren ausgebildet.
Zur Erhöhung der Gestaltqualität wird das Wohngebiet in zwei Gestaltungszonen
gegliedert: im Südwesten entstehen Doppelhäuser, im Nordosten Einzelhäuser. Die
Bauform mit Doppelhäusern findet sich im Eingangsbereich des Wohngebietes, dort,
wo auch eine nicht störende gewerbliche Nutzung möglich ist. Im hinteren Bereich
der Wohnstraße liegen großzügig geschnittene Einfamilienhausgrundstücke, die
ausschließlich der Wohnnutzung dienen.
Entlang der Alten Straße und der Haupterschließungsstraße werden Baukörper mit
Satteldach favorisiert, um ein einheitliches Ortsbild zu erhalten. Auf den hinteren
Bauflächen sind auch andere Dachformen wie Pult- oder Flachdach möglich.
In Anlehnung an die Umgebungsbebauung sieht das städtebauliche Konzept eine
lockere Bebauungsstruktur mit Grundstücksgrößen zwischen 300 und 800 qm vor.
Gestaltungsempfehlungen für Architektur und Freiraum
Die grundlegenden, planerischen Anforderungen an das Baugebiet - wie Erschließung, Bauweise, Geschossigkeit oder Dachform - werden durch die Planungsvorgaben des Bebauungsplans geregelt und sind für den Bauherrn bindend.
Daneben werden auf das Baugebiet abgestimmte Gestaltungsempfehlungen für z.B.
Vorgärten, Fassaden oder die Dachgestaltung ausgesprochen. Hierdurch kann in
dem neuen Wohnquartier ein harmonisches, aufeinander abgestimmtes Gesamtbild
erreicht werden.
1. Vorgärten und Grundstückseinfriedungen
Planungsvorgaben
o In den Vorgartenflächen sind bei den Grundstücken Alte Straße Nr. 101, 103,
sowie bei den Grundstücken Bommeraner Heide Nr. 3, 7, 11, 10, 13, 19,
straßenbegleitend Einzelbäume anzupflanzen. In dem Grundstück Bommeraner Heide 16 sind straßenbegleitend 2 Einzelbäume anzupflanzen.
Gestaltungsempfehlungen
o In den vorgenannten Vorgartenflächen sollte ein heimischer, standortgerechter
Laubbaum, Mindestumfang 16 cm, angepflanzt werden.
o Der Vorgarten sollte mit einer Hecke in einer Höhe bis max. 0,60 m mit einer
heimischen Heckenart (Liguster, Buche, Eibe, Weißdorn) eingefriedet werden.
Alternativ kann auf eine Einfriedung ganz verzichtet werden.
o Die seitlichen Einfriedungen bei größeren bzw. rückwärtigen Grundstücken
können in Form von Hecken bis max. 1,20 m Höhe vorgenommen werden.
Die Hecken können auch mit niedrigen Stützmauern bis 0,60 m oder dunkelfarbigen Stabgitterzäunen kombiniert werden.
o Auf bauliche Einfriedungen in Form von hohen Mauern oder Holzpalisadenzäunen sollte verzichtet werden, da sie das grüne Ortsbild beeinträchtigen und
den Straßenraum abriegeln.
2. Stellplätze und Garagen
Planungsvorgaben
o Die notwendigen Stellplätze und Garagen sind jeweils auf den Baugrundstücken nachzuweisen.
o In der Vorgartenfläche kann ein weiterer Stellplatz angelegt werden.
Gestaltungsempfehlungen
o Im Falle einer Flachdachausführung bei Garagen sollten die Dächer begrünt
bzw. mit Kies bedeckt werden.
o Garagen und Carports sollten im Zufahrtsbereich einen Mindestabstand von 5
m zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche haben, um einen zusätzlichen Stellplatz zu schaffen.
o Stellplätze und Zufahrten sollten, z.B. in Form von Fahrstreifen oder offenen
Rasenfugen, bzw. in einer wasserdurchlässigen Ausführung erstellt werden.
3. Nebenanlagen
Planungsvorgaben
o Im Baugebiet sind Nebenanlagen (wie z.B. Fahrrad- oder Geräteschuppen)
allgemein zulässig.
o Für Werbeanlagen oder Werbetafeln gelten Einschränkungen hinsichtlich
Größe (max. 0,5 m2) und Anbringungsort.
Gestaltungsempfehlungen
o Bei Doppelhäusern wird empfohlen, die Nebenanlagen aneinander grenzen zu
lassen.
4. Mülltonnen
Planungsvorgabe
o Die Mülltonnenstandorte sind auf den einzelnen Grundstücken anzulegen.
Gestaltungsempfehlungen
o Sofern nur der Standort im Vorgarten- oder Zugangsbereich in Frage kommt,
sollte dieser durch Sträucher, Hecken oder begrünte Einfassungen so angelegt werden, dass er von der Straße aus nicht einsehbar ist. Ein Abstand von
mind. 0,5 m zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche sollte eingehalten werden.
5. Gelände- und Baukörperhöhe
Planungsvorgaben
o Die Höhenlagen des Baugebietes sind im Bebauungsplan festgesetzt.
Gestaltungsempfehlungen
o Im Baugebiet sollte die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Mittel max.
0,3 m über der Höhe des Zugangsbereiches liegen. Um die abschirmende
Wirkung des Lärmschutzwalls ausreichend nutzen zu können, soll das Gebäude geringstmöglich aus dem Gelände herausragen.
6. Baukörper
Planungsvorgaben
o Im Baugebiet ist max. ein Vollgeschoss zulässig.
o Der Baukörper ist innerhalb der vorgegebenen Baufläche zu errichten. Ausnahmsweise können Gebäudeteile (Erker, Eingänge) die Baufläche bis zu 1,5
m überschreiten.
Gestaltungsempfehlungen
o Die Trauf- und Firsthöhen sollten bei Doppelhäusern einheitlich ausgebildet
werden.
7. Fassadenmaterial
Planungsvorgaben
o Von der Gesamtfassadenfläche eines Hauptbaukörpers sind mind. 70% in
Putz auszuführen.
Gestaltungsempfehlung
o Die Kombination mit einem zweiten Material zur Gliederung der Fassade (z.B.
Sandstein, Ziegel, Holz, Schiefer) ist bis zu 30 % des Flächenanteils möglich
und soll harmonisch aufeinander abgestimmt sein.
o Farbe und Material sollten so gewählt sein, dass bestimmte Details, Vorsprünge, Erker oder Anbauten betont werden.
o Die Putzfassaden sollten in Anlehnung an die ortstypische Bebauung in hellen, warmen Tönen erstellt werden.
8. Dachform, Dachaufbauten, Dacheindeckung
Gestaltungsvorgaben
o Auf den Hauptbaukörpern sind nur Sattel- oder Pultdächer mit einer Mindestneigung von 30° zulässig.
o Es sind auch intensiv/extensiv begrünte Dächer ohne Mindestneigung möglich.
o Die Dachsteindeckung ist farblich in rot oder anthrazit vorzunehmen.
o Die Hauptfirstrichtung verläuft parallel zur Erschließungsstraße. Bei der Bebauung an den kurzen Stichstraßen ist die Firstrichtung frei wählbar.
Gestaltungsempfehlungen
o Bei Solaranlagen sollten die Abmessungen von Solarzellen und solarthermischen Anlagen auf die Formate und Abmessungen der anderen Fassadenöffnungen und Dachfenster abgestimmt werden. Eine Integration der Anlagen in
die Dachhaut sollte einer nachträglichen Montage oberhalb der Dachfläche
vorgezogen werden.
o Aus Gründen der Einheitlichkeit des Siedlungsbildes wird empfohlen, auf
hochglänzende Dacheindeckungen zu verzichten.
o Bei Doppelhäusern sollten Dachform, -neigung, -überstände sowie Farbgebung und Material der Dacheindeckung aufeinander abgestimmt und einheitlich ausgebildet werden.
Die hier gemachten Angaben dienen nur zur Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen sind vorbehalten.
Ansprechpartner
Beratung und Abstimmung bei Grundstücksfragen
Amt für Bodenwirtschaft
Bernd Dinkloh, Tel.: 02302 - 581 6236
Liane Pähler, Tel.: 02302 – 581 6233
Annenstr. 111b, 58449 Witten
Mail: [email protected]
Beratung und Abstimmung bei planungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen
Servicebüro Baudezernat
Barbara Tebbe, Tel.: 02302 – 581 4339
Wilhelm Steinmann, Tel.: 02302 – 581 4365
Annenstr. 111b, 58449 Witten
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Planungsamt
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Mail: [email protected]
Verkauf von Bebauungs- und Lageplänen
Servicebüro Baudezernat
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Claudia Germani, Tel.: 02302 – 581 4366
----------------------------------------------------------------------------------------------Herausgeber: Stadt Witten, Baudezernat, 12/2014