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Workshop 7 "Zwischen Gotteslohn und Maserati – gibt es eine anständige Vergütung?" 16. Mai 2011 WP/StB Friedrich Lutz © CURACON / www.curacon.de Agenda 1 Bezüge 2 Vergütung nach AVR TVÖD 3 Erfolgsabhängige Vergütungskomponente 4 Vertragsparteien 5 Corporate Governance Kodex 6 Contec Studie 7 Meinung eines Sozialforschers 8 Fazit © CURACON / www.curacon.de Folie 2 1. Bezüge Dax-Manager in 2010 © CURACON / www.curacon.de ¾ Dieter Zetsche: 8.691.000 € ¾ Josef Ackermann: 6.304.449 € ¾ Jürgen Großmann: 6.635.000 € ¾ Peter Löscher: 8.914.682 € ¾ Martin Winterkorn: 9.330.210 € Folie 3 1. Bezüge SRH Holding und Kliniken GmbH Bezüge der Vorstandsmitglieder in 2009 SRH Holding Fix Variabel Gesamt Prof. Klaus Hekking 210.000 € 420.000 € 630.000 € Hans-Joachim Eucker 239.000 € 336.000 € 575.000 € SRH Kliniken GmbH Fix Variabel Gesamt Prof. Klaus Hekking 100.000 € 0€ 100.000 € Werner Stalla 140.000 € 190.000 € 330.000 € Dr. Michael Almeling 40.000 € 0€ 40.000 € Quelle: SRH Geschäftsbericht 2009 © CURACON / www.curacon.de Folie 4 1. Bezüge Marseille-Kliniken AG Bezüge der Vorstandsmitglieder in 2009/2010 Marseille‐Kliniken AG Fix Variabel Gesamt Ulrich Marseille 0€ 0€ 0€ Axel Regenhardt 96.000 € 1.000 € 97.000 € Claus Dobrowolski 54.000 € 41.000 € 95.000 € Axel Hölzer 320.000 € 11.000 € 331.000 € Peter Paul Gardosch von Krosigk 25.000 € 0€ 25.000 € Quelle: Marseille-Kliniken AG Geschäftsbericht 2010 © CURACON / www.curacon.de Folie 5 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen ¾ i. d. R. sind Gehälter nicht öffentlich ¾ Pflichtangaben nur für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) ¾ Problematik • Gesamtbezüge sind nur in einer Summe anzugeben • Lediglich die Vorstandsbezüge einer börsennotierten AG sind in die einzelnen Komponenten (fix, variabel) aufzuteilen Æ Jedoch muss innerhalb der Komponenten nicht weiter differenziert werden § 285 Nr. 9a HGB © CURACON / www.curacon.de definiert den Begriff "Gesamtbezüge" Folie 6 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen Pflichtangaben im Anhang über die gewährten Gesamtbezüge von Organmitgliedern für Ihre Tätigkeit § 285 Nr. 9a HGB Im Einzelnen umfassen die Gesamtbezüge: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Gehälter Gewinnbeteiligungen Bezugsrechte Sonstige aktienbasierte Vergütungen Aufwandsentschädigungen Versicherungsbeiträge Provisionen Erfindervergütungen Nebenleistungen © CURACON / www.curacon.de Folie 7 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen Komponenten Erfolgsunabhängig (fix) ¾ Gehälter: • feste laufende Vergütung • feste jährliche Einmalzahlungen (Urlaubsgeld) ¾ Sachbezüge (Dienstwagen, Wohnung) ¾ Versorgungszusagen (betriebl. Altersvorsorge) ¾ Abfindungszusagen © CURACON / www.curacon.de Erfolgsbezogen (variabel) ¾ Gewinnbeteiligungen • erfolgsabhängig (prozentualer Anteil am Gewinn) ¾ Provisionen (für die Vermittlung von Geschäften) ¾ Prämien (für das Erreichen bestimmter Ziele) ¾ Sondervergütung für besondere Leistungen Folie 8 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (1) ¾ 3-jährige Berufsausbildung: E5 bis E8 ¾ Betriebszugehörigkeit 3 Jahre: Stufe 3 ¾ Jahressonderzahlung: 90 % ¾ Vergütung nach Entgeltgruppe E8 und Stufe 3 • monatliche Vergütung: 2.427,10 € • Jahressonderzahlung: 2.184,39 € • jährliche Vergütung: 31.309,59 € ¾ Beispiel: Sachbearbeiter Rechnungswesen © CURACON / www.curacon.de Folie 9 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (2) ¾ Fachhochschulstudium: E9 bis E12 ¾ Betriebszugehörigkeit 6 Jahre: Stufe 4 ¾ Jahressonderzahlung: 80 % ¾ Vergütung nach Entgeltgruppe E12 und Stufe 4 • monatliche Vergütung: 3.815,52 € • Jahressonderzahlung: 3.433,97 € • jährliche Vergütung: 49.220,21 € ¾ Beispiel: Abteilungsleiter Rechnungswesen © CURACON / www.curacon.de Folie 10 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (3) ¾ wissenschaftliches Studium: E13 bis E15 ¾ Betriebszugehörigkeit 10 Jahre: Stufe 5 ¾ Jahressonderzahlung: 60 % ¾ Vergütung nach Entgeltgruppe E15 und Stufe 5 • monatliche Vergütung: 5.119,16 € • Jahressonderzahlung: 4.607,24 € • jährliche Vergütung: 66.037,16 € ¾ Beispiel: Bereichsleiter oder Regionalleiter © CURACON / www.curacon.de Folie 11 3. Erfolgsabhängige Vergütungskomponente ¾ Instrument zur Leistungssteigerung von Managern ¾ im Durchschnitt 10,9 % des Brutto-Festgehalts (Contec-Studie) ¾ die Kombination aus mehreren Zielen sollte die Basis bilden ¾ konkurrierende Ziele • Beispiel: Umsatz, Kundenzufriedenheit und Qualität ¾ Problematik • Ziele sind zu hoch oder zu niedrig • variable Vergütung nur in den oberen Führungsebenen • variable Anteile im Verhältnis zum Gesamteinkommen sind zu gering • Inflexibilität von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen © CURACON / www.curacon.de Folie 12 4. Vertragsparteien Aufsichtsrat ¾ Grundlage ist das AktG ¾ ernennt Vorstände und beruft diese ab ¾ bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre ¾ kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen Vorstand ¾ schließt Arbeitsverträge mit Führungskräften ab • individuelle • tarifbezogene Führungskräfte © CURACON / www.curacon.de Folie 13 5. Corporate Governance Kodex ¾ die Vergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt ¾ Grundlage für die Vergütung: • Aufgaben des einzelnen Vorstandes • persönliche Leistung • wirtschaftliche Lage • Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens • Vergütungsstruktur in der Branche ¾ Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten ¾ Vergütung sollte fixe und variable Bestandteile beinhalten ¾ variable Vergütungsteile sollten eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und konkurrierende Ziele beinhalten © CURACON / www.curacon.de Folie 14 6. Contec-Studie © CURACON / www.curacon.de Folie 15 7. Meinung eines Sozialforschers ¾ Dr. Meinhard Miegel • Jurist und ehemaliger Prof. an der Universität Leipzig • Autor des Buches "Exit - Wohlstand ohne Wachstum" ¾ Schere zwischen den Gehälter von Vorständen und den Löhnen von Hilfskräften wird immer größer ¾ Wie viel dürfen Führungskräfte in der Sozialwirtschaft verdienen? Was wäre verhältnismäßig? • keine Frage des Dürfens, sondern des ethischen Verhaltens • vertretbare, vor anderen zu rechtfertigende Bedürfnisse Æ das wirklich Benötigte • von einer gewissen Einkommenshöhe an geht es immer mehr in einen ziemlich "kindischen Statuskonsum" Æ Schwungrad für das Wachstum einer Wirtschaft © CURACON / www.curacon.de Folie 16 8. Fazit Gibt es Kriterien, an denen "verhältnismäßige/anständige Gehälter„ fest gemacht werden können? © CURACON / www.curacon.de Folie 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © CURACON / www.curacon.de Folie 18 Kontakt Diplom-Kaufmann Friedrich Lutz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Geschäftsführer CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hospitalstraße 27 70174 Stuttgart Tel.: Fax: Mobil: 07 11 / 2 55 87-14 07 11 / 2 55 87-30 01 73 / 3 07 06 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.curacon.de © CURACON / www.curacon.de Folie 19