Italien

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Wichtige Kontaktstellen
Notrufnummern
Euro-Notruf: 112
Feuerwehr 115, Polizei 113, Rettung 118
In Kooperation mit
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in
Kooperation mit einer Assistancegesellschaft organisiert.
Kostenübernahme für Inhaber eines ARBÖ-SicherheitsPasses für Pannenhilfe bis € 180,–.
Vorwahl
von Italien nach Österreich 0043
von Österreich nach Italien 0039
(vor der Ortsvorwahl „0“ wählen,
ausgenommen zum Handy)
Vertretungsbehörden
Italienische Botschaft / Wien
1030 Wien, Rennweg 27
Telefon (01) 712 51 21
Italienisches Konsulat / Wien
1030 Wien, Ungargasse 43
Telefon (01) 713 56 71
Österreichische Botschaft / Rom
I-00198 Rom, Via Pergolesi 3
Telefon +39 06 844 01 41
E-Mail: [email protected]
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Sicherheits-Pass
Europaweiter Schutz für Ihre Familie,
Ihr Fahrzeug und Sie
✔ Hubschrauberrettung
✔ Fahrzeugrücktransport
✔ Krankenversicherung im Ausland
✔ Notfallservice
✔ Wildschadenvergütung
Infos ✆ 050-123-123 und auf
www.arboe.at/sicherheitspass
Angaben für öster­reichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g
­ rößter Sorgfalt zu­
sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
0400864 • ID 02-2016
Weitere Konsulate in Bari, Bologna, Florenz, Genua, M
­ ailand,
Neapel, Palermo, Triest, Turin, Venedig und Verona.
Ital. Fremdenverkehrsamt – ENIT / Wien
1060 Wien, Mariahilfer Straße 1b
Telefon (01) 505 16 39
www.enit.at
Medieninhaber/Verleger:
ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs,
Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected],
ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171
Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst
Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst
Auf der sicheren Seite
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at
Italien
Italien
Allgemeines
Feiertage
Staatsgebiet: 301.340 km2 · Einwohner: 60 320 108 ·
Hauptstadt: Rom
1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 2. Juni,
15. August (Ferragosto), 1. November, 8. Dezember,
25./26. Dezember
Personaldokumente
Reisepass (kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein) oder ­gültiger
Personalausweis. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
Italien ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reise­
pass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den
Nach­weis der Identität und Nationalität mitzuführen.
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
Versicherung
e-card wird anerkannt.
Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Tiere
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie
einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informa­tionen beim
Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.
Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie
den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können.
Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Boote
Ausländische Bootsdokumente und Führerscheine werden
anerkannt. Die Mitnahme von nationalen Schiffspapieren und
der Sicherhersbescheinigung vorgeschrieben.
ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60
Treibstoff
Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel
Bleifrei-Bezeichnung: benzina senza piombo
Italien
Rechnung: Verlangen Sie für jeden Erwerb und jede K
­ on­
su­mation ausnahmslos eine Rech­nung und heben Sie diese
unbedingt auf. Die italienische Behörde könnte die Rechnung
verlangen. Man versucht auf diesem Weg, die Mehrwert­
steuerabrechnung der Geschäftsleute zu ­kontrollieren.
Straßengebühren
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“.
Gesetzliche Bestimmungen
Tempolimits (in km/h)
Alkohol: 0,0 Promille (für Führerschein-Neulinge unter 3 Jahren
Praxis und unter 21 Jahren)
0,5 Promille (ab 1,5 Promille wird das Kraftfahrzeug
beschlagnahmt)
Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht!
Winterreifenpflicht: Von 15. 11. bis 15. 4. für Fahrzeuge
unter 3,5 Tonnen hzGG. Von 16. Mai bis 14. Oktober darf mit
Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn
diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens
dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten
Geschwindigkeitsindex entspricht.
Spikes: Erlaubt vom 15. 11. bis 15. 3.
OrtsgebietFreiland Autobahn
Motorrad
50
90130 1, 2/1503
Kraftfahrzeug
50
90130 1, 2/1503
Kfz mit Anhänger
50
70 801
Zubehör: Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste für
alle Insassen; Ersatzlampenset, Ersatzreifen, Feuerlöscher
empfohlen
Die Einfuhr von Waren aus einem anderen EU-Land, die
dort regulär versteuert wurden und die für den Eigen­bedarf
bestimmt sind, ist zollfrei möglich.
Für einige Waren gibt es Richtmengen (ab 17 Jahren):
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauch­
tabak, 10 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 20 Liter Spiri­
tuosen bis 22 % Vol., 90 Liter Wein, 110 Liter Bier.
Hinweise
Moped- und Motorradfahrer müssen tagsüber immer mit
Abblendlicht fahren, Autofahrer tagsüber auf Autobahnen und
außerhalb von Ortsgebieten.
Ladungen, die über das Fahrzeug hinaus­reichen, müssen mit
einer Langguttafel versehen werden.
Privates Abschleppen ist verboten.
Schwarz-gelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot.
Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Italien einreist,
benötigt eine schriftliche Vollmacht („Delega“, beim ARBÖ
erhältlich), die in italienischer Sprache verfasst sein muss.
Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
1
Unter 149 ccm verboten.
2
Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen ein generelles Tempolimit von
110 km/h.
3
150 km/h nur auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung.
Anhänger müssen am Heck einen Aufkleber mit der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) aufweisen.
Zoll
Weitere Informationen ✆ 050-123-123