SchiedsamtsZeitung Berichte und Meinungen
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SchiedsamtsZeitung Berichte und Meinungen
SchiedsamtsZeitung Online-Archiv 67. Jahrgang 1996, Heft 08 Seite 123a-126 Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] Berichte und Meinungen Saarland Bezirksvereinigung Saarbrücken Am 15. 1. 1996 fand in Sulzbach eine Schulungsveranstaltung der BezVgg. Saarbrücken statt. Vors. Hildesheim konnte neben den zahlreich teilnehmenden Schp. als Gaste begrüßen die Herren Riescher, MdL, und Gehring, MdL, und den Bgm. der Stadt Sulzbach, Herrn Zimmer. Koll. Hildesheim konnte eine Anzahl Kollegen für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Dienst für den nachbarlichen Frieden auszeichnen: Mit einer Medaille und Urkunde des BDS wurden für 25-jährige Tätigkeit geehrt die Koll. Karl-Heinz Welsch, Hans Gradel, Georg Riese, Jakob Mohr, Karl Toscani, Werner Hepp, Fritz Karrenbauer. Für 20-jährige Tätigkeit wurden mit einem Wandteller geehrt die Koll. Heinrich Folz, Helmut Hussong, Gustav Machura. Für den Schulungsteil der Veranstaltung konnte die BezVgg. den ehem. Direktor des AG Merzig, Herrn Ottmar Bernadi, gewinnen. Er referierte zum Thema Nachbarschaftsrecht und seine Auswirkungen in der Praxis. Der Referent verstand es, durch anschauliche Fallbeispiele die Teilnehmer für eine rege Diskussion zu motivieren. lm weiteren Verlauf der Sitzung berichtete Vors. Hildesheim über die geplante Änderung der SchAGesetze, die der Justiz Entlastung bringen soll, indem bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von DM 500,- das Schiedsamt obligatorisch vorgeschaltet wird. Das bedeutet für die Schp. einen erhöhten Bedarf an Aus- und Weiterbildung. irr Hessen Landesvereinigung Der Landesausschuß Hessen tagte am 22.3.1996 in Bad Hersfeld. LdsVors. Manfred Schneider begrüßte außer den anwesenden LdsAusschußmitgliedern den 1. Stellv. Bds-Vors. Erhard Väth und bedankte sich bei dem Koll. Walk, Bad Hersfeld, und der BezVgg. Fulda für die Ausrichtung der Veranstaltung. Roll. Schneider konnte berichten, dass auf Antrag der LdsVgg. die Verwaltungsvorschriften betr. die Gestaltung der neuen Amtsschilder gerindert wurden. Die neuen Schilder tragen nun nur noch die Bezeichnung »Schiedsamt«. Außerdem berichtete Koll. Schneider über ein Gespräch mit JMin. von Plottnitz, aus dem er dun Eindruck mitbrachte, dass der Minister dem Schlichtungsgedanken sehr aufgeschlossen gegenüber stehe. 1. Stellv. Bds-Vors. Väth gab einen Überblick über die Situation des SchAWesens in Deutschland. Hierbei berichtete er, dass die obligatorische Vorschaltung der SchAmter in Zivilsachen nach § l5 a ZPO durch die Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/5 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. SchiedsamtsZeitung Online-Archiv 67. Jahrgang 1996, Heft 08 Seite 123a-126 Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] Länder einführbar sein sind. Das SchA soll vorgeschaltet werden hei vermögensrechtlichen Ansprüchen unterhalb eines Streitwertes von DM 500,-- und bei allen nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Weiterhin gab Herr Väth bekannt, dass die wichtigsten Rechtsschutzversicherungen das Verfahren vor dem Schiedsamt in ihren Leistungskatalog aufgenommen hätten. Danach berichtete Koll. Acker, Mitglied des Fachausschusses, über dessen Sitzung am 9.2.1996 in Hagen. Weiterhin wurde der Vorlage der Satzungskommission zur Änderung der Satzungen des BDS mit Ausnahme der vorgesehenen Änderung des § 6 Abs. 2 der Satzung der LdsVgg. einstimmig zugestimmt. Der Delegiertenschlüssel der hessischen BezVggen. für die BdsVertrVers. sowie deren Ablauf für die hessischen Teilnehmer wurden eingehend erörtert. Es soll vorgeschlagen werden, dass die Unterbringung der hessischen Delegierten im Hotel Wenzel erfolgen soll. Die Koll. Kratz und Wenz wurden als Mitglieder des Verbandsausschusses bestätigt. Der Vorstand der LdsVgg. wurde beauftragt, den Entwurf einer Ehrungsordnung zu erarbeiten, die sich an die des BDS anlehnen soll. Schatzmeister Enders trug dem LdsAusschuß den Finanzplan 1996 und die Rechnungslegung 1995 mündlich vor. Zuvor hatte er jedem Anwesenden eine schriftliche Ausarbeitung zur Verfügung gestellt. Ausgiebig wurde über die Kassenprüfung durch die Revisoren des BDS diskutiert. 1. Stellv. BdsVors. Väth bot sich an, hier zu vermitteln. Auf Antrag des Koll. Acker wurde der Rechnungslegung 1995 und der Finanzplanung 1996 zugestimmt und der Schatzmeister damit entlastet. Zum Schluss wurde noch der Ablauf der Partnerschaftsfeier, über die hier im Anschluss berichtet wird, ausführlich besprochen und gebilligt. Am 23.3.1996 wurde in Bad Hersfeld in einer Feierstunde die Partnerschaft zwischen den LdsVggen. Hessen und Thüringen besiegelt. Vors. der LdsVgg. Hessen, Koll. Schneider, hieß die Gäste., unter ihnen Bgm. Weis, Bad Hersfeld, und AGDir. Eimer, Bad Hersfeld, und die Abordnung der LdsVgg. Thüringen herzlich willkommen. Anstelle der wegen Krankheit verhinderten Vors. der LdsVgg. Thüringen, Koll'in Biereigel, begrüßte deren Stellvertreter, Koll. Streichardt, die Anwesenden und gab einen kurzen Rückblick über die Entwicklung der Schiedsämter im heutigen Thüringen unter Berücksichtigung der Verhältnisse und Erfahrungen in der ehem. DDR. Diese hätte zur außergerichtlichen Streitbewältigung Schiedskommissionen eingerichtet, die mit drei Personen besetzt gewesen seien. Diese Kornmissionen seien berechtigt gewesen, Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/5 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. SchiedsamtsZeitung Online-Archiv 67. Jahrgang 1996, Heft 08 Seite 123a-126 Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] streitabschließende Entscheidungen zu treffen. Die Schiedskommisstonen. hätten keinen guten Ruf gehabt und seien mit den heutigen Schiedsstellen nicht vergleichbar. Trotz der Unterschiede hätte die Volkskammer der DDR als Ausfluss dieser angeblichen historischen Entwicklung bei der Einrichtung der Schiedsstellen an der Dreierbesetzung festgehalten. Es werde aber nun angestrebt, zur Einpersonenschiedsstelle überzugehen, auch wenn sich dabei einige Übergangsschwierigketten ergeben könnten. Die heutige Partnerschaftsfeier betreffend nährte Koll. Streichardt aus, dass man keine Patenschaften sondern eine echte Partnerschaft wolle. Darin sollten beide Partner voneinander lernen und füreinander dasein. Das erhoffe er sich und wünsche eine gute Zusammenarbeit. Vors. d. LdsVgg. Hessen, Koll. Schneider, wies darauf hin, dass die Anregung zu der Partnerschaft schon 1992 vom BDS ausging. Man sei froh, dass man heute, am 25. Geburtstag der LdsVgg. Hessen, die von langer Hand vorbereitete Partnerschaft der beiden LdsVggen. besiegeln könne. Sinn und Zweck der Partnerschaft sei es, von einander zu lernen, um sich besser verstehen zu können. Dazu müsse die Bereitschaft zum gegenseitigen Stutzen gefördert werden, der jeweils andere Partner müsse in die tägliche Arbeit eingebunden werden. Ein reger Informationsaustausch müsse im Bereich der Aus-und Fortbildung stattfinden. Nicht zuletzt gehöre aber .wohl die Kontaktpflege zu einer Partnerschaft Koll. Schneider gab noch einen kurzen Überblick über die Situation der Ausund Weiterbildung der Schp. in Hessen. Er gab dabei zu bedenken, dass diese noch wichtiger werden, wenn in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten die SchÄmter obligatorisch vorgeschaltet würden. Bgm. Weis wies .tut seine guten Kontakte zu den Schp. hin. Auch er halt die vorgerichtliche Streitschlichtung für sehr bedeutsam, in Bezug auf die neue Partnerschaft wünscht er eine rege Kontaktpflege. AGDir. Eimer wünschte eine segensreiche Auswirkung der Partnerschaft auf die Schp. in Thüringen und Hessen. Die Justiz wünsche sich eine häufigere Inanspruchnahme der Schiedsämtern, in der Übernahme der kleineren Zivilstreitigkeiten durch die Schp. sehe er eine Chance sowohl für die SchAmter als auch für die Justiz. Unter Beifall der Anwesenden worden die Partnerschaftsurkunden ausgetauscht. Auch der Stadt Bad Hersfeld wurde eine Abschrift dieser Urkunde übergeben, dem BDS wird ebenfalls eine Solche übersandt. Im Anschluss daran fand ein reger Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/5 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. SchiedsamtsZeitung Online-Archiv 67. Jahrgang 1996, Heft 08 Seite 123a-126 Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] Erfahrungsaustausch statt, womit Sinn und Zweck der Partnerschaft sofort in die Tat umgesetzt wurden. Sachsen-Anhalt Bezirksvereinigung Dessau Am 12. und 13. April fand in Dessau eine Tagung des SchASeminars statt, zu dem Koll. Koschig, Vors. d. BezVgg., neben 53 Schp. als Gaste begrüßen konnte Frau Meier, Rin am AG Dessau, die Herren Dr. Dicüertchs, Präs.d.LG Dessau, Hirsch, RaAG Wittenberg, Platz, Bgm. der Stadt Dessau, Czimmernings als Vertreter des BDS und Serwe, RaLG Dortmund, als Schulungsleiter. Herr Diederichs betonte in seinem Grußwort, dass er schon seit jeher den Kontakt zu den Schp. gesucht habe, die er nicht als Konkurrenz der Justiz ansehe, sondern als die sie unterstützende 3. Hand. Bgm. Platz erwähnte, dass er aus eigener Erfahrung um die Bürgernähe der Schp. wisse, auch um ihr großes persönliches Engagement bei Ihrer Tätigkeit. Auf der anderen Seite sei da das Problem vieler ratschender Bürger, die sich mit ihren Schwierigkeiten lieber an das anonyme Gericht (trotz höherer Kosten und größeren zeitlichen Aufwands) wenden würden als an die Personen der SchSt., die z. T. ja aus ihrem Bekanntenkreis stammen würden. Aus der Statistik berichtet Bgm. Platz, dass in Dessau fünf SchSt. eingerichtet sind, die im Jahre 1995 insgesamt 23 Hülle verhandelt haben. Noch einmal dankte der Bgm. den Schp. für ihren Einsatz und stellte fest, dass es immer schwieriger würde, Personen zu finden, die sich für ein verantwortungsvolles Ehrenamt zur Verfügung stellen würden, wohl wissend, dass sie dabei nichts verdienen, sich aber u. U. Ärger einhandeln könnten. Herr Czimmernings knüpfte an diese Worte an und berichtet, dass in den neuen Ländern mit Ausnahme von Brandenburg noch immer die SchSt. mit drei Personen besetzt sein müssten, und dass sich allein durch die Schwierigkeiten, drei geeignete Personen zu finden, das Problem der noch nicht überall arbeitsfähigen SchSt. er g.ibe. Des weiteren berichtete Koll. Czimmernings über den im Entwurf vorliegen den 15 .t ZP4), der die obligatorische Vorschaltung der SchSt. bei geringwertigen Streitigkeiten beinhalten wird. In diesem Zusammenhang verwies er auf Heft 5 der SchZtg., die in dieser Hinsicht Aufklärung brachte. Schulungsleiter Serwe betonte, dass er seine Ausführungen schon auf die Einführung dieser 9~ abgestellt habe. Zunächst ging er auf die sachliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ein und zog deutlich die Grenzen zwischen den 1 Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/5 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. SchiedsamtsZeitung Online-Archiv 67. Jahrgang 1996, Heft 08 Seite 123a-126 Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] allen, in denen Schp. tätig werden dürfen (oder sollen) und denen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Großen Raum nahmen Streitigkeiten aus Mietverhältnissen und vor allem Fragen aus dem Nachbar-recht ein. Im 2. 'feil seines Lehrgangs ging Herr Serwe dann auf 1 ragen aus dem Strafrecht ein und behandelte vor allem die in § 380 StPO aufgezählten Delikte, wobei es u. a. uni Klärung der Begriffe (z. B. Beleidigung — Verleumdung — üble Nachrede) ging. Am Ende der Veranstaltung konnte Koll. Koschig dem Referenten für seine lehrreichen Ausführungen und den Schp. lür ihre engagierte Teilnahme danken. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/5 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages.