SchiedsamtsZeitung Berichte und Meinungen

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SchiedsamtsZeitung Berichte und Meinungen
SchiedsamtsZeitung
Online-Archiv
67. Jahrgang 1996, Heft 08
Seite 123a-126
Organ des BDS
Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 ‹ 44704 Bochum
www.schiedsamt.de ‹ [email protected]
Berichte und
Meinungen
Saarland
Bezirksvereinigung Saarbrücken
Am 15. 1. 1996 fand in Sulzbach eine
Schulungsveranstaltung der BezVgg.
Saarbrücken statt. Vors. Hildesheim
konnte neben den zahlreich
teilnehmenden Schp. als Gaste
begrüßen die Herren Riescher, MdL,
und Gehring, MdL, und den Bgm. der
Stadt Sulzbach, Herrn Zimmer. Koll.
Hildesheim konnte eine Anzahl
Kollegen für langjährige ehrenamtliche
Tätigkeit im Dienst für den
nachbarlichen Frieden auszeichnen:
Mit einer Medaille und Urkunde des
BDS wurden für 25-jährige Tätigkeit
geehrt die Koll. Karl-Heinz Welsch,
Hans Gradel, Georg Riese, Jakob
Mohr, Karl Toscani, Werner Hepp, Fritz
Karrenbauer.
Für 20-jährige Tätigkeit wurden mit
einem Wandteller geehrt die Koll.
Heinrich Folz, Helmut Hussong,
Gustav Machura.
Für den Schulungsteil der
Veranstaltung konnte die BezVgg. den
ehem. Direktor des AG Merzig, Herrn
Ottmar Bernadi, gewinnen. Er
referierte zum Thema
Nachbarschaftsrecht und seine
Auswirkungen in der Praxis. Der
Referent verstand es, durch
anschauliche Fallbeispiele die
Teilnehmer für eine rege Diskussion zu
motivieren.
lm weiteren Verlauf der Sitzung
berichtete Vors. Hildesheim über die
geplante Änderung der SchAGesetze,
die der Justiz Entlastung bringen soll,
indem bei Streitigkeiten bis zu einem
Wert von DM 500,- das Schiedsamt
obligatorisch vorgeschaltet wird. Das
bedeutet für die Schp. einen erhöhten
Bedarf an Aus- und Weiterbildung.
irr
Hessen
Landesvereinigung
Der Landesausschuß Hessen tagte am
22.3.1996 in Bad Hersfeld. LdsVors.
Manfred Schneider begrüßte außer
den anwesenden
LdsAusschußmitgliedern den 1. Stellv.
Bds-Vors. Erhard Väth und bedankte
sich bei dem Koll. Walk, Bad Hersfeld,
und der BezVgg. Fulda für die
Ausrichtung der Veranstaltung.
Roll. Schneider konnte berichten, dass
auf Antrag der LdsVgg. die
Verwaltungsvorschriften betr. die
Gestaltung der neuen Amtsschilder
gerindert wurden. Die neuen Schilder
tragen nun nur noch die Bezeichnung
»Schiedsamt«. Außerdem berichtete
Koll. Schneider über ein Gespräch mit
JMin. von Plottnitz, aus dem er dun
Eindruck mitbrachte, dass der Minister
dem Schlichtungsgedanken sehr
aufgeschlossen gegenüber stehe.
1. Stellv. Bds-Vors. Väth gab einen
Überblick über die Situation des
SchAWesens in Deutschland. Hierbei
berichtete er, dass die obligatorische
Vorschaltung der SchAmter in
Zivilsachen nach § l5 a ZPO durch die
Nachdruck und Vervielfältigung
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Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in
welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte
erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der
Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie
bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages.
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67. Jahrgang 1996, Heft 08
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Länder einführbar sein sind. Das SchA
soll vorgeschaltet werden hei
vermögensrechtlichen Ansprüchen
unterhalb eines Streitwertes von DM
500,-- und bei allen nachbarrechtlichen
Streitigkeiten. Weiterhin gab Herr Väth
bekannt, dass die wichtigsten
Rechtsschutzversicherungen das
Verfahren vor dem Schiedsamt in ihren
Leistungskatalog aufgenommen
hätten.
Danach berichtete Koll. Acker, Mitglied
des Fachausschusses, über dessen
Sitzung am 9.2.1996 in Hagen.
Weiterhin wurde der Vorlage der
Satzungskommission zur Änderung
der Satzungen des BDS mit Ausnahme
der vorgesehenen Änderung des § 6
Abs. 2 der Satzung der LdsVgg.
einstimmig zugestimmt.
Der Delegiertenschlüssel der
hessischen BezVggen. für die
BdsVertrVers. sowie deren Ablauf für
die hessischen Teilnehmer wurden
eingehend erörtert. Es soll
vorgeschlagen werden, dass die
Unterbringung der hessischen
Delegierten im Hotel Wenzel erfolgen
soll.
Die Koll. Kratz und Wenz wurden als
Mitglieder des Verbandsausschusses
bestätigt. Der Vorstand der LdsVgg.
wurde beauftragt, den Entwurf einer
Ehrungsordnung zu erarbeiten, die
sich an die des BDS anlehnen soll.
Schatzmeister Enders trug dem
LdsAusschuß den Finanzplan 1996
und die Rechnungslegung 1995
mündlich vor. Zuvor hatte er jedem
Anwesenden eine schriftliche
Ausarbeitung zur Verfügung gestellt.
Ausgiebig wurde über die
Kassenprüfung durch die Revisoren
des BDS diskutiert. 1. Stellv. BdsVors.
Väth bot sich an, hier zu vermitteln.
Auf Antrag des Koll. Acker wurde der
Rechnungslegung 1995 und der
Finanzplanung 1996 zugestimmt und
der Schatzmeister damit entlastet.
Zum Schluss wurde noch der Ablauf
der Partnerschaftsfeier, über die hier
im Anschluss berichtet wird,
ausführlich besprochen und gebilligt.
Am 23.3.1996 wurde in Bad Hersfeld in
einer Feierstunde die Partnerschaft
zwischen den LdsVggen. Hessen und
Thüringen besiegelt.
Vors. der LdsVgg. Hessen, Koll.
Schneider, hieß die Gäste., unter ihnen
Bgm. Weis, Bad Hersfeld, und AGDir.
Eimer, Bad Hersfeld, und die
Abordnung der LdsVgg. Thüringen
herzlich willkommen. Anstelle der
wegen Krankheit verhinderten Vors.
der LdsVgg. Thüringen, Koll'in
Biereigel, begrüßte deren
Stellvertreter, Koll. Streichardt, die
Anwesenden und gab einen kurzen
Rückblick über die Entwicklung der
Schiedsämter im heutigen Thüringen
unter Berücksichtigung der
Verhältnisse und Erfahrungen in der
ehem. DDR. Diese hätte zur
außergerichtlichen Streitbewältigung
Schiedskommissionen eingerichtet, die
mit drei Personen besetzt gewesen
seien. Diese Kornmissionen seien
berechtigt gewesen,
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Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in
welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte
erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der
Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie
bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages.
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streitabschließende Entscheidungen
zu treffen. Die Schiedskommisstonen.
hätten keinen guten Ruf gehabt und
seien mit den heutigen Schiedsstellen
nicht vergleichbar. Trotz der
Unterschiede
hätte die Volkskammer der DDR als
Ausfluss dieser angeblichen
historischen Entwicklung bei der
Einrichtung der Schiedsstellen an der
Dreierbesetzung festgehalten. Es
werde aber nun angestrebt, zur
Einpersonenschiedsstelle
überzugehen, auch wenn sich dabei
einige Übergangsschwierigketten
ergeben könnten.
Die heutige Partnerschaftsfeier
betreffend nährte Koll. Streichardt aus,
dass man keine Patenschaften
sondern eine echte Partnerschaft
wolle. Darin sollten beide Partner
voneinander lernen und füreinander
dasein. Das erhoffe er sich und
wünsche eine gute Zusammenarbeit.
Vors. d. LdsVgg. Hessen, Koll.
Schneider, wies darauf hin, dass die
Anregung zu der Partnerschaft schon
1992 vom BDS ausging. Man sei froh,
dass man heute, am 25. Geburtstag
der LdsVgg. Hessen, die von langer
Hand vorbereitete Partnerschaft der
beiden LdsVggen. besiegeln könne.
Sinn und Zweck der Partnerschaft sei
es, von einander zu lernen, um sich
besser verstehen zu können. Dazu
müsse die Bereitschaft zum
gegenseitigen Stutzen gefördert
werden, der jeweils andere Partner
müsse in die tägliche Arbeit
eingebunden werden. Ein reger
Informationsaustausch müsse im
Bereich der Aus-und Fortbildung
stattfinden. Nicht zuletzt gehöre aber
.wohl die Kontaktpflege zu einer
Partnerschaft
Koll. Schneider gab noch einen kurzen
Überblick über die Situation der Ausund Weiterbildung der Schp. in
Hessen. Er gab dabei zu bedenken,
dass diese noch wichtiger werden,
wenn in bürgerlich-rechtlichen
Streitigkeiten die SchÄmter
obligatorisch vorgeschaltet würden.
Bgm. Weis wies .tut seine guten
Kontakte zu den Schp. hin. Auch er
halt die vorgerichtliche
Streitschlichtung für sehr bedeutsam,
in Bezug auf die neue Partnerschaft
wünscht er eine rege Kontaktpflege.
AGDir. Eimer wünschte eine
segensreiche Auswirkung der
Partnerschaft auf die Schp. in
Thüringen und Hessen. Die Justiz
wünsche sich eine häufigere
Inanspruchnahme der Schiedsämtern,
in der Übernahme der kleineren
Zivilstreitigkeiten durch die Schp. sehe
er eine Chance sowohl für die
SchAmter als auch für die Justiz.
Unter Beifall der Anwesenden worden
die Partnerschaftsurkunden
ausgetauscht. Auch der Stadt Bad
Hersfeld wurde eine Abschrift dieser
Urkunde übergeben, dem BDS wird
ebenfalls eine Solche übersandt.
Im Anschluss daran fand ein reger
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Erfahrungsaustausch statt, womit Sinn
und Zweck der Partnerschaft sofort in
die Tat umgesetzt wurden.
Sachsen-Anhalt
Bezirksvereinigung Dessau
Am 12. und 13. April fand in Dessau
eine Tagung des SchASeminars statt,
zu dem Koll. Koschig, Vors. d.
BezVgg., neben 53 Schp. als Gaste
begrüßen konnte Frau Meier, Rin am
AG Dessau, die Herren Dr. Dicüertchs,
Präs.d.LG Dessau, Hirsch, RaAG
Wittenberg, Platz, Bgm. der Stadt
Dessau, Czimmernings als Vertreter
des BDS und Serwe, RaLG Dortmund,
als Schulungsleiter.
Herr Diederichs betonte in seinem
Grußwort, dass er schon seit jeher den
Kontakt zu den Schp. gesucht habe,
die er nicht als Konkurrenz der Justiz
ansehe, sondern als die sie
unterstützende 3. Hand.
Bgm. Platz erwähnte, dass er aus
eigener Erfahrung um die Bürgernähe
der Schp. wisse, auch um ihr großes
persönliches Engagement bei Ihrer
Tätigkeit. Auf der anderen Seite sei da
das Problem vieler ratschender Bürger,
die sich mit ihren Schwierigkeiten
lieber an das anonyme Gericht (trotz
höherer Kosten und größeren
zeitlichen Aufwands) wenden würden
als an die Personen der SchSt., die z.
T. ja aus ihrem Bekanntenkreis
stammen würden. Aus der Statistik
berichtet Bgm. Platz, dass in Dessau
fünf SchSt. eingerichtet sind, die im
Jahre 1995 insgesamt 23 Hülle
verhandelt haben. Noch einmal dankte
der Bgm. den Schp. für ihren Einsatz
und stellte fest, dass es immer
schwieriger würde, Personen zu
finden, die sich für ein
verantwortungsvolles Ehrenamt zur
Verfügung stellen würden, wohl
wissend, dass sie dabei nichts
verdienen, sich aber u. U. Ärger
einhandeln könnten.
Herr Czimmernings knüpfte an diese
Worte an und berichtet, dass in den
neuen Ländern mit Ausnahme von
Brandenburg noch immer die SchSt.
mit drei Personen besetzt sein
müssten, und dass sich allein durch
die Schwierigkeiten, drei geeignete
Personen zu finden, das Problem der
noch nicht überall arbeitsfähigen
SchSt. er
g.ibe. Des weiteren
berichtete
Koll.
Czimmernings über den im Entwurf
vorliegen
den 15 .t ZP4), der die obligatorische
Vorschaltung der SchSt. bei
geringwertigen Streitigkeiten
beinhalten wird. In diesem
Zusammenhang verwies er auf Heft 5
der SchZtg., die in dieser Hinsicht
Aufklärung brachte.
Schulungsleiter Serwe betonte, dass er
seine Ausführungen schon auf die
Einführung dieser 9~ abgestellt habe.
Zunächst ging er auf die sachliche
Zuständigkeit in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten ein und zog
deutlich die Grenzen zwischen den 1
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allen, in denen Schp. tätig werden
dürfen (oder sollen) und denen, die
nicht in ihren Zuständigkeitsbereich
fallen. Großen Raum nahmen
Streitigkeiten aus Mietverhältnissen
und vor allem Fragen aus dem
Nachbar-recht ein. Im 2. 'feil seines
Lehrgangs ging Herr Serwe dann auf 1
ragen aus dem Strafrecht ein und
behandelte vor allem die in § 380 StPO
aufgezählten Delikte, wobei es u. a. uni
Klärung der Begriffe (z. B. Beleidigung
— Verleumdung — üble Nachrede)
ging. Am Ende der Veranstaltung
konnte Koll. Koschig dem Referenten
für seine lehrreichen Ausführungen
und den Schp. lür ihre engagierte
Teilnahme danken.
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