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Veranstalter bzw. Veranstalter im Sinne des § 2 Versammlungsgesetz; bitte vollständige Adresse eingeben
, den
BTU Cottbus
IKMZ
Sekretariat
Platz der Deutschen Einheit 2
03044 Cottbus
Veranstaltungsanmeldung
(Grundlage: Anlage 2 zur Hausordnung der BTU Cottbus - Entgelt-, Flächen- und Raumvergabeordnung der BTU Cottbus vom 17.11.2005)
interner Veranstalter
externer Veranstalter
Titel der Veranstaltung:
Inhaltliche Erläuterungen zur
Veranstaltung (Zweck, Ziel):
mit szenischen Darstellungen:
ja
nein
wenn ja, siehe rechtlicher Hinweis
Rechtlicher Hinweis für externe Veranstalter:
Es gelten die Regelungen der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV). Gemäß § 38 Abs. 5 BbgVStättV wird die
BTU Cottbus ihre Verpflichtungen als Betreiber an den Veranstalter übertragen. Dies gilt entsprechend bei szenischen Darstellungen in
Räumen, die nicht vom Geltungsbereich der BbgVStättV erfasst sind.
Ansprechpartner
Name:
E-Mail:
Telefon:
Fax:
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt entgeltlich (Eintritt/Gebühren).
Dauer der Veranstaltung:
eintägig
mehrtägig
Dauer der Vorbereitung
Dauer der Nachbereitung
Datum
ja
nein
Zeit
am:
von:
bis:
vom:
von:
bis:
bis:
von:
bis:
am:
von:
bis:
am:
von:
bis:
Bemerkung:
voraussichtliche Besucheranzahl der Veranstaltung:
gewünschte/r Veranstaltungsraum/räume:
und
oder
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Ergänzende Raumausstattung:
Ergänzende Raumausstattung wird gewünscht:
Anzahl
ja
nein
Bemerkung / Art
Tische
Stühle
Rednerpulte
Garderobe / Paravents
Beamer / Leinwand
Notebook (ohne Internet)
Overhead-Projektor
Weitere Ausstattung (Rücksprache mit nachfolgend genannten Ansprechpartnern erforderlich - siehe unten -)
Beschallungsanlage
ja
nein
- Mikrofon (kabelgebunden auf Stativ)
- Funkmikrofone
- Anschluss für Audio-Ausgang des
Notebooks
- Anschluss für andere Audio-Quellen
Internetanschluss (Gastzugang)
personalisierte W-LAN-Zugänge
(ggf. kostenpflichtig)
Weitere Anforderungen bzw. eigene Technik des Veranstalters
Hinweis:
Der Umbau von Veranstaltungsräumen durch einen externen Fuhrbetrieb, die Bereitstellung weiterer externer Veranstaltungstechnik und
ergänzender Raumausstattung sowie die zusätzliche Bereitstellung des Wachschutzes sind regelmäßig kostenpflichtig.
Hinweis: Die BTU Cottbus behält sich vor, darüber hinausgehende Anforderungen auf die Umsetzbarkeit zu prüfen. Falls die Anforderungen durch die
BTU nicht erfüllt werden können, besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen. Der Auf- und Abbau von
externen Veranstaltungen durch BTU-eigenes Personal sowie die Gestellung ergänzender Raumausstattung sind gemäß § 107 AEUV und EUGemeinschaftsrahmen kostenpflichtig. Für darüber hinausgehende Leistungen der BTU werden nach Einzelfallprüfung ggf. Kosten erhoben.
Sicherheitsdienst und -dienstleistungen können in keinem Fall durch die BTU geleistet werden. Diese hat der Veranstalter eigenständig zu organisieren.
Ergänzende Ausstattung und Veranstaltungsservice (für BTU-interne Veranstalter):
Bestückung mit Dreiecksaufstellern / Bereitstellung von Stellwänden und Klappaufstellern / Anfertigung von Bannern und Schildern
(Antragsformulare unter http://www.tu-cottbus.de/intern/mitarbeiterportal/formulare/zentrale-dienste.html)
Personelle Unterstützung:
Das technische Personal der BTU Cottbus gibt kostenfreie Einweisung in die Funktionsweise der Veranstaltungstechnik.
Darüber hinaus ist bei Bedarf die Betreuung der Technik während der Veranstaltung möglich.
Eine Betreuung der Veranstaltungstechnik wird gewünscht:
Bemerkungen zur Betreuung:
nein
ja, zu Veranstaltungsbeginn
ja, während der Veranstaltung
Ansprechpartner: Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor Abgabe der Veranstaltungsanmeldung mit folgenden Ansprechpartnern in Verbindung:
Organisation / Betreuung
Frau Kusebauch
Tel./Fax: 0355-69-2363/-2277
E-Mail: [email protected]
Technik / Beschallung
Herr Rau (MMZ)
Tel.:0355-69-2359
E-Mail: [email protected]
Unterschrift Veranstalter
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