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Formular drucken Veranstalter bzw. Veranstalter im Sinne des § 2 Versammlungsgesetz; bitte vollständige Adresse eingeben , den BTU Cottbus IKMZ Sekretariat Platz der Deutschen Einheit 2 03044 Cottbus Veranstaltungsanmeldung (Grundlage: Anlage 2 zur Hausordnung der BTU Cottbus - Entgelt-, Flächen- und Raumvergabeordnung der BTU Cottbus vom 17.11.2005) interner Veranstalter externer Veranstalter Titel der Veranstaltung: Inhaltliche Erläuterungen zur Veranstaltung (Zweck, Ziel): mit szenischen Darstellungen: ja nein wenn ja, siehe rechtlicher Hinweis Rechtlicher Hinweis für externe Veranstalter: Es gelten die Regelungen der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV). Gemäß § 38 Abs. 5 BbgVStättV wird die BTU Cottbus ihre Verpflichtungen als Betreiber an den Veranstalter übertragen. Dies gilt entsprechend bei szenischen Darstellungen in Räumen, die nicht vom Geltungsbereich der BbgVStättV erfasst sind. Ansprechpartner Name: E-Mail: Telefon: Fax: Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt entgeltlich (Eintritt/Gebühren). Dauer der Veranstaltung: eintägig mehrtägig Dauer der Vorbereitung Dauer der Nachbereitung Datum ja nein Zeit am: von: bis: vom: von: bis: bis: von: bis: am: von: bis: am: von: bis: Bemerkung: voraussichtliche Besucheranzahl der Veranstaltung: gewünschte/r Veranstaltungsraum/räume: und oder Seite 1 Ergänzende Raumausstattung: Ergänzende Raumausstattung wird gewünscht: Anzahl ja nein Bemerkung / Art Tische Stühle Rednerpulte Garderobe / Paravents Beamer / Leinwand Notebook (ohne Internet) Overhead-Projektor Weitere Ausstattung (Rücksprache mit nachfolgend genannten Ansprechpartnern erforderlich - siehe unten -) Beschallungsanlage ja nein - Mikrofon (kabelgebunden auf Stativ) - Funkmikrofone - Anschluss für Audio-Ausgang des Notebooks - Anschluss für andere Audio-Quellen Internetanschluss (Gastzugang) personalisierte W-LAN-Zugänge (ggf. kostenpflichtig) Weitere Anforderungen bzw. eigene Technik des Veranstalters Hinweis: Der Umbau von Veranstaltungsräumen durch einen externen Fuhrbetrieb, die Bereitstellung weiterer externer Veranstaltungstechnik und ergänzender Raumausstattung sowie die zusätzliche Bereitstellung des Wachschutzes sind regelmäßig kostenpflichtig. Hinweis: Die BTU Cottbus behält sich vor, darüber hinausgehende Anforderungen auf die Umsetzbarkeit zu prüfen. Falls die Anforderungen durch die BTU nicht erfüllt werden können, besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen. Der Auf- und Abbau von externen Veranstaltungen durch BTU-eigenes Personal sowie die Gestellung ergänzender Raumausstattung sind gemäß § 107 AEUV und EUGemeinschaftsrahmen kostenpflichtig. Für darüber hinausgehende Leistungen der BTU werden nach Einzelfallprüfung ggf. Kosten erhoben. Sicherheitsdienst und -dienstleistungen können in keinem Fall durch die BTU geleistet werden. Diese hat der Veranstalter eigenständig zu organisieren. Ergänzende Ausstattung und Veranstaltungsservice (für BTU-interne Veranstalter): Bestückung mit Dreiecksaufstellern / Bereitstellung von Stellwänden und Klappaufstellern / Anfertigung von Bannern und Schildern (Antragsformulare unter http://www.tu-cottbus.de/intern/mitarbeiterportal/formulare/zentrale-dienste.html) Personelle Unterstützung: Das technische Personal der BTU Cottbus gibt kostenfreie Einweisung in die Funktionsweise der Veranstaltungstechnik. Darüber hinaus ist bei Bedarf die Betreuung der Technik während der Veranstaltung möglich. Eine Betreuung der Veranstaltungstechnik wird gewünscht: Bemerkungen zur Betreuung: nein ja, zu Veranstaltungsbeginn ja, während der Veranstaltung Ansprechpartner: Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor Abgabe der Veranstaltungsanmeldung mit folgenden Ansprechpartnern in Verbindung: Organisation / Betreuung Frau Kusebauch Tel./Fax: 0355-69-2363/-2277 E-Mail: [email protected] Technik / Beschallung Herr Rau (MMZ) Tel.:0355-69-2359 E-Mail: [email protected] Unterschrift Veranstalter Seite 2