Landespatienten- schlichtungsstelle

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Landespatienten- schlichtungsstelle
Die wichtigsten Informationen
auf einen Blick:
Erforderlich ist ein schriftlich eingebrachter Antrag, der
folgende Informationen enthält:
 Patientendaten (Name, Adresse, Geb. Datum, Tel. Nr.)
 Behandelnder Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheil-
Landespatientenschlichtungsstelle
kunde/Zahnarzt gegen den sich die Beschwerde richtet
 Eventuelle Nachbehandler
im Fall von Differenzen
(behaupteten Behandlungsfehlern)
bei niedergelassenen Fachärzten
für Zahn-, Mund– und
Kieferheilkunde / Zahnärzten
 Genauer Ablauf der Behandlung (Art der Behandlung,
Beginn und Ende, etc.)
 Begehren/Forderung
 Unterschrift des Antragstellers
Stand: Mai 2014
Anträge können sowohl von Patienten als auch von allen in der Steiermark niedergelassenen Fachärzten für
Zahn-, Mund– und Kieferheilkunde / Zahnärzten eingebracht werden.
Adresse:
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Marburger Kai 51 / 2
8010 Graz
Rechtsgrundlagen:
Ansprechperson:
Ines Hammer
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Marburger Kai 51 / 2
8010 Graz
Telefon: 050511/8060
Fax: 050511/8080
Mail: [email protected]
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Patientenschlichtungsordnung der österreichischen
Zahnärztekammer (PatSchO)
Tel.: 050511/8060
Die Landespatientenschlichtungsstelle...
Je nach Anlassfall kann bereits durch Kontaktaufnahme
ten für Zahn-, Mund– und Kieferheilkunde sowie
Zustimmung zur Einholung aller für die Verfahrensabwicklung notwendigen Unterlagen und
Zahnarzt herbeigeführt werden, ansonsten ist der Sachver-
Auskünfte
halt vom Patienten schriftlich an die Patientenschlichtungs...bietet Patienten und niedergelassenen Fachärz-

mit dem Zahnarzt eine Einigung zwischen Patient und

stelle einzubringen. Bei Differenzen vereinbaren wir mit
Ihnen gerne einen persönlichen Beratungstermin.
niedergelassenen Zahnärzten die Möglichkeit,
Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die
Dauer des Schlichtungsverfahrens

Kenntnisnahme, dass der Ablauf der Verjäh-
Differenzen (behauptete Behandlungsfehler) auf
Abwicklung über die Landespatientenschlichtungs-
rungsfrist ab dem Tag des Einlangens des
außergerichtlichem Wege und in beidseitigem Ein-
stelle
schriftlichen Schlichtungsantrages bei der
vernehmen zu regeln.
Anträge, die den Sachverhalt darstellen und ein bestimm-
Schlichtungsstelle gemäß § 41 Abs. 1, 2 und
tes Begehren (z. B. Schadenersatz) enthalten, sind schrift-
3 Zahnärztegesetz für maximal 18 Monate
lich bei der Geschäftsstelle der Landespatientenschlich-
gehemmt ist.
Die Befassung der Patientenschlichtungsstelle ist
für den Zahnarzt und den Patienten ein kostenloses Service der Landeszahnärztekammer für Steiermark. Die Kosten einer Rechtsvertretung sind
jedoch selbst zu tragen.
Bevor die Patientenschlichtungsstelle in Anspruch
genommen wird, empfehlen wir den Patienten
vorweg selbst das Gespräch mit dem Zahnarzt zu
tungsstelle der Landeszahnärztekammer für Steiermark,
Wird die Entscheidung der Landespatientenschlich-
8010 Graz, Marburger Kai 51/2, einzubringen. Der An-
tungsstelle anerkannt, so ist vom Patienten und vom
tragsgegner wird zur schriftlichen Stellungnahme und zur
Facharzt für Zahn-, Mund– und Kieferheilkunde oder
Übermittlung der notwendigen Unterlagen aufgefordert.
Zahnarzt ein Exemplar des Schlichtungsvorschlages
Die Beschlüsse werden vom Vorsitzenden und einem zahnärztlichen Sachverständigen in Zusammenarbeit mit einem
innerhalb von 14 Tagen unterfertigt an die Patientenschlichtungsstelle zu retournieren.
Beisitzer der Arbeiterkammer (Patientenvertreter) in der
Bei Nichtannahme des Schlichtungsvorschlages be-
einmal im Monat stattfindenden Schlichtungssitzung ge-
steht die Möglichkeit, binnen 4 Wochen ab Zustellung
fasst. Kann auf Grund der vorhandenen Unterlagen von der
des entsprechenden Schreibens die bei der Österrei-
Landespatientenschlichtungskommission keine Entschei-
chischen Zahnärztekammer eingerichtete Bundespa-
Patientenberatungsstelle für Differenzen
dung getroffen werden, erfolgt die Vorladung beider Partei-
tientenschlichtungsstelle anzurufen.
zwischen Zahnarzt und Patient
en zur nächsten Sitzung.
Bei der Landespatientenschlichtungsstelle ist auch
Damit die Patientenschlichtungsstelle sich um den Fall
eine Patientenberatungsstelle für Differenzen zwi-
annehmen kann, ist es notwendig, dass mit Einleitung des
schen Zahnarzt und Patient eingerichtet, die in
Schlichtungsverfahrens von beiden Parteien folgende Erklä-
einem zweiwöchigen Rhythmus stattfindet. Den
rungen (das entsprechende Formular wird im Anlassfall
Patienten wird empfohlen — vor Einbringung eines
zugesandt) abgegeben werden:
suchen, um eine Lösung herbeizuführen. Sollte
dies nicht gelingen, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
schriftlichen Antrages an die Patientenschlichtungsstelle — sich vom Leiter der Patientenberatungsstelle informieren zu lassen.

dass kein Zivilverfahren anhängig ist und bis zur
Beendigung des Schlichtungsverfahrens kein zivilgerichtliches Verfahren eingeleitet wird
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Ines Hammer
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Marburger Kai 51 / 2
Telefon: 050511/8060
Fax: 050511/8080
Mail: [email protected]