Zuschuß zur Beratung

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Zuschuß zur Beratung
AK-Unternehmensberatung
Hinweise auf zu beachtende formale und inhaltliche Anforderungen der zum 01.07.1997 in Kraft getretenen und Gültig bis
31.12.2003
Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft über die Förderung von
Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 26.06.1997
1.
Gegenstand der Förderung
Förderungsfähig sind Beratungen
1.1 über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der
Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (Nr. 2.1.1),
1.2 zur Bewältigung der für die Betriebe aus dem Schutz der Umwelt resultierenden Probleme, auch im Rahmen
des Umwelt-Audit (Umweltschutzberatungen) (Nr. 2.1.3),
1.3 über wirtschaftliche, technische und organisatorische Fragen im Zusammenhang mit einer sparsamen,
rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien
(Energieeinsparberatungen) (Nr. 2.1.4),
1.4 von natürlichen Personen v o r der Gründung einer selbständigen gewerblichen oder wirtschaftsnahen
freiberuflichen
Existenz
oder
der
Übernahme
eines
bestehenden
Unternehmens
(Existenzgründungsberatungen) (Nr. 2.1.2),
1.5 die auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen
in die betriebliche Praxis zum Inhalt haben, sofern diese Leistungen nicht überwiegen (Nr. 2.2).
2.
Antragsberechtigung - Zuwendungsempfänger
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
Bewilligungsvoraussetzungen
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4.
Antragsberechtigt sind bei allgemeinen Beratungen und bei Umweltschutzberatungen rechtlich selbständige
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Freien Berufe, die in der Bundesrepublik
ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung haben (Nr. 3.1.1).
Die maßgebliche Umsatzgrenze gemäß Anlage 1 ist zu beachten.
Für gewerbliche Unternehmen, die in mehreren Wirtschaftsbereichen tätig sind (Mischbetriebe), gilt
die günstigere Umsatzgrenze (Anlage 1, Erläuterung 2.).
Der Umsatz des Geschäftsjahres vor Beginn der Beratung ist im Antrag anzugeben.
Antragsberechtigt sind bei Existenzgründungsberatungen nicht selbständig tätige natürliche Personen, die
sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Freien Berufe durch Gründung eines
neuen Unternehmens/einer freiberuflichen Praxis, Übernahme eines bestehenden Unternehmens/einer
freiberuflichen Praxis oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen/einer freiberuflichen Praxis mit Sitz und
Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik selbständig machen wollen (Nr. 3.1.2).
Bei Energieeinsparberatungen sind neben den zuvor angegebenen Unternehmen, Unternehmen des
Agrarbereichs antragsberechtigt (Nr. 3.1.3).
Zu den nicht antragsberechtigten Unternehmen vgl. Richtlinienbestimmungen Nr. 3.2.1 bis Nr. 3.2.4.
Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratern oder von
Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag
erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige
Zuverlässigkeit
verfügen
und
deren
überwiegender
Geschäftszweck
auf
entgeltliche
Unternehmensberatungen gerichtet ist (Nr. 4.1).
Im übrigen wird die Auswahl des Beraters dem Antragsteller überlassen.
Durch Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereitet, konkrete Verbesserungsvorschläge
entwickelt sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die betriebliche Praxis
gegeben werden (Nr. 4.2).
Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen
Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem Antragsteller auszuhändigen (Nr. 4.3).
Die vom Berater durchgeführten Umsetzungshilfen (Nr. 2.2 der Richtlinien) sind zusätzlich durch ein
Leistungsverzeichnis zu dokumentieren (Nr. 4.3.3 der Richtlinien).
Durch Umweltschutzberatungen sollen die Betriebe in den Stand versetzt werden, den gestiegenen
Umweltbelastungen, einem erhöhten Umweltbewußtsein und verschärften Umweltvorschriften durch
wirtschaftliche, technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen (Nr. 4.2.2).
Energieeinsparberatungen sollen sich nach Inhalt und Ablauf an den VDI-Richtlinien "Energieberatung für
Industrie und Gewerbe" - VDI 3922, orientieren, soweit die VDI-Richtlinien nicht den vorliegenden
Förderrichtlinien widersprechen (Nr. 4.2.3).
Existenzgründungsberatungen sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des
beabsichtigten Gründungsvorhabens geben, insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das
Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann (Nr. 4.2.1).
Art und Umfang der Förderung
AK-Unternehmensberatung
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
Antragsverfahren - Antragsfrist
5.1
5.2
5.3
5.4
6.
Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuß 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten,
höchstens jedoch DM 2.500,00 (Nr. 5.3).
Bei Existenzaufbauberatungen, das sind allgemeine Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der
Existenzgründung beträgt der Zuschuß 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch
DM 3.300,00 (Nr. 5.4).
Bei allgemeinen Beratungen, bei Energieeinsparberatungen und Umweltschutzberatungen beträgt der
Zuschuß 40 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch DM 3.200,00 (Nr. 5.5).
Je Antragsteller können ab Inkrafttreten dieser Richtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden
Höchstbeträgen gewährt werden:
- für Existenzgründungsberatungen bis zu DM 2.500,00 (Nr. 5.6.1);
- für m e h r e r e
zeitlich
und
thematisch
voreinander getrennte und in sich
abgeschlossene
allgemeine
Beratungen
(einschließlich
Existenzaufbauberatungen)
sowie
Umweltschutzberatungen und Energieeinsparberatungen jeweils bis zu DM 6.400,00 (Nr. 5.6.2).
Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind n a c h A b s c h l u ß der
Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten bei einer vom Bundesminister für Wirtschaft zugelassenen
Leitstelle einzureichen (Nr. 6.1).
Jeder Antragsteller kann bei einer Leitstelle seiner Wahl die Antragsunterlagen einreichen.
Die Förderungsgesellschaft des BDS - DGV mbH bearbeitet auf der Grundlage der
Richtlinienbestimmungen Anträge zu Beratungen aus allen Wirtschaftsbereichen.
Für
die
Antragstellung
ist
grundsätzlich
ein
Original-Antragsformular
zu
verwenden
Einzureichen sind:
• ein Original-Antragsformular - vollständig und sachgerecht ausgefüllt,
• die Fotokopie oder Durchschrift der Rechnung des Beratungsunternehmens,
• Fotokopie des Kontoauszuges bzw. der Barzahlungsquittung,
• der Beratungsbericht.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen der Leitstelle spätestens bis zum 3 1 . M a i des auf den
Beginn der Beratung folgenden Jahres vorgelegt werden. Andernfalls wird kein Zuschuß gewährt (Nr. 6.2).
Der Zuschuß kann nur gewährt werden, wenn vom Antragsteller der Rechnungsbetrag des beauftragten
Beratungsunternehmens anerkannt und einschließlich Mehrwertsteuer in voller Höhe bezahlt worden ist. Die
Zahlung ist durch Vorlage eines Kontoauszuges bzw. einer Barzahlungsquittung nachzuweisen (Nr. 4.4).
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft, Frankfurter Str. 29-31, 65760 Eschborn/Taunus (Nr.
6.4).
Laufzeit
Die Richtlinien gelten längstens für Beratungen, die bis zum 31. Dezember 2000 begonnen werden (Nr. 8.3).
7.
Aus der Erfahrung der Antragsbearbeitung bitten wir um Beachtung insbesondere folgender
Sachverhalte:
Formale Anforderungen
7.1 Einzureichen sind das Original-Antragsformular (o h n e A n t r a g s - D u r c h s c h r i f t , die für den
Antragsteller bestimmt ist), die Durchschrift oder Fotokopie der Rechnung des Beratungsunternehmens und
der Beratungsbericht, sowie eine Kopie des Kontoauszuges bzw. der Barzahlungsquittung.
- Die Antragsunterlagen sind vollständig einzureichen.
- Der Beratungsbericht sollte nicht als Lose-Blatt-Sammlung und ohne Numerierung der Berichtsseiten
beigefügt sein.
7.2 Der Zuschußantrag muß vollständig und sachgerecht ausgefüllt eingereicht werden. Auf folgende
Angaben/Eintragungen ist zu achten:
- Vollständige Angaben zur Bankverbindung (Nr. 1.1),
- Zuordnung des Unternehmens/des Gründungsvorhabens nur zu einem Wirtschaftsbereich (Nr. 1.3); zu
kennzeichnen ist nur der Wirtschaftsbereich, dem das Unternehmen/Gründungsvorhaben
schwerpunktmäßig zugehört. Für gewerbliche Unternehmen, die in mehreren Wirtschaftsbereichen tätig
sind (Mischbetriebe), gilt die günstigere Umsatzgrenze.
- Im Antrag ist unter Nr. 1.4 der Umsatz des Geschäftsjahres vor Beginn der Beratung, nicht vor
Antragstellung, einzutragen - bei einem Beratungsbeginn beispielsweise im Jahr 1997 ist im Antrag der
Umsatz für das Geschäftsjahr 1996 anzugeben.
- Mit einem Antrag kann der Zuschuß nur für eine Beratung beantragt werden, eine allgemeine Beratung
oder eine Existenzgründungsberatung, etc.
- Wird der Zuschuß für eine Existenzaufbauberatung beantragt (Nr. 2.1), ist die Angabe des
Gründungsdatums mit Tag, Monat und Jahr notwendig.
- Zur Anerkennung und Bezahlung des Beraterhonorars sind vollständige Angaben zu machen (Nr. 3.1, Nr.
3.2)
AK-Unternehmensberatung
8.
Inhaltliche Anforderungen
8.1
Allgemeine Beratung, Umweltschutzberatung, Energieeinsparberatung
Gemäß Nr. 2.1.1 der Richtlinien vom 26.06.1997 über die Förderung von Unternehmensberatungen für
kleine und mittlere Unternehmen sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und
organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue
Wettbewerbsbedingungen förderungsfähig. Diese "allgemeinen Beratungen" sind unter Beachtung des
Grundsatzes der Hilfe zur Selbsthilfe als konzeptionelle Beratungsleistung im Sinne der Entscheidungshilfe
zu erbringen, wobei auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter Verbesserungsvorschläge und
Handlungsempfehlungen förderfähig ist, sofern diese Umsetzungshilfen nicht überwiegen (Nr. 2.2).
Demzufolge sollen durch diese Beratungen nach Nr. 4.2 der Richtlinien unternehmerische Entscheidungen
vorbereitet, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt sowie im Zusammenhang damit detaillierte
Anleitungen zu ihrer Umsetzung gegeben werden.
Die ergänzenden Bestimmungen zu Umweltschutzberatungen siehe Nr. 4.2.2.
Die ergänzenden Bestimmungen zu Energieeinsparberatungen siehe Nr. 4.2.3 (VDI 3922).
Dabei sind Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse gemäß Nr. 4.3 ff.
der Richtlinien in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem
Antragsteller auszuhändigen. Zur Beratungsleistung gehören in der Regel, daß auf der Grundlage des
Beratungsauftrages die Situation des beratenen Unternehmens analysiert, Schwachstellen dargestellt,
konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer
Umsetzung gegeben werden. Die vom Berater durchgeführten Umsetzungen (z.B. Verhandlungen mit
Dritten, Training von Firmenangehörigen) sind zusätzlich durch ein Leistungsverzeichnis zu dokumentieren
(Nr. 4.3.3).
8.2 Existenzgründungsberatung
Bei Existenzgründungsberatungen ist nur eine umfassende Beurteilung des Gründungsvorhabens durch den
beauftragten Unternehmensberater förderfähig und in einem Beratungsbericht darzustellen. Den Richtlinien
vermag daher in der Regel nur eine Beratungsleistung zu entsprechen, die folgende Aspekte beinhaltet:
- Prüfung der Objekteignung und des Betreibers,
- Prüfung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse,
- Überprüfung und Etwicklung der Unternehmnskonzeption unter Berücksichtigung der Organisation,
Einrichtung Person usw.,
- Feststellung des Kapitalbedarfs und der Finanzierung (z.B. Investitionshöchstsumme, eigene Mittel,
Fremdmittel einschließlich öffentlicher Kredite, Zuschüsse, Zulagen, Finanzierungskonditionen und belastung),
- Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens unter Berücksichtigung der
Unternehmenskonzeption mit einer detaillierten begründeten Darstellung der Leistungen und Erlöse, der
Kostenrechnung und Kalkulation,
- konkrete Handlungsvorschläge und Anleitungen zu Ihrer Umsetzung.
Die von der Bewilligungsbehörde bestimmten detaillierten Mindestanforderungen an eine förderfähige
Existenzgründungsberatung sind auf Seite 5 dargestellt.
Ist die Übernahme oder tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen vorgesehen, sind ferner eine
Analyse und Beurteilung der Situation des bestehenden Unternehmens sowie Verbesserungsvorschläge zu
entwickeln und im Beratungsbericht darzustellen.
Die Anforderungen an eine förderfähige Existenzgründungsberatung sind nicht erfüllt mit der Dokumentation von
Kurzangaben und z.B. Planungsrechnungen, der Finanzierungskonzeption, der konzeptionellen Aufbereitung der
vom Gründer bereitgestellten Datenbasis.
8.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher
Hilfen zum Inhalt haben (Nr. 2.4.1);
- Beratungen, deren wesentlicher Zweck auf den Vertrieb von bestimmen Waren oder Dienstleistungen
gerichtet ist (Nr. 2.4.2);
- Die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von
Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung
von EDV-Software (Nr. 2.4.3);
- gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche
Untersuchungen, Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten sowie Tätigkeiten des laufenden
Geschäftsbetriebes einschließlich des Managements auf Zeit, sofern sie überwiegender Teil einer
Beratung nach Nr. 2.1 sind (Nr. 2.4.4 und 2.4.5);
- Beratungen, bei denen unterschiedliche Tätigkeiten des Beraters, die je für sich nach Nr. 2.4.1, 2.4.4 und
2.4.5 nicht überwiegen dürfen, in der Summe überwiegen (Nr. 2.4.6);
- Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot Nr. 2.4.7).
AK-Unternehmensberatung
Inhaltliche Mindestanforderungen an Existenzgründungsberatungen
gemäß Förderpraxis
___________________
1)
Neben den fachlichen Fähigkeiten des Gründers sind auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und unternehmerisches Denken zu prüfen. Es ist
stets die individuelle Situation des Beratenen zu berücksichtigen (persönliche Qualifikation, finanzielle Situation). Es sollte eine kurze Schilderung
des geplanten Vorhabens folgen.
Bei Prüfung der Objekteignung sollte zunächst geprüft werden, ob die planungsrechtlichen Auflagen erfüllt sind und das Gründungsvorhaben nicht
zuletzt scheitert, weil bestehende baurechtliche Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind.
2)
Neben der Darstellung der bestehenden Konkurrenzsituation muß auch die Nachfragesituation (Einzugsgebiet, Kundenpotential) dargestellt
werden. Es muß erkennbar sein, daß eine ausreichende Nachfrage für das Gründungsvorhaben besteht.
Der Hinweis, daß es keine Markt- und Wettbewerbsverhältnisse gibt bzw. diese im Umbruch und Chaos sind, ersetzt auch in den neuen
Bundesländern nicht die Prüfung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse. Bei einer derartigen Einschätzung könnte nicht geklärt werden, ob und
auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.
Bei der Prüfung der Markt- und Wettbewerbssituation ist insbesondere vom betrieblichen Leistungsangebot des Existenzgründers auszugehen
und dessen Absatzchancen im Hinblick auf Nachfrage und Wettbewerb kritisch zu prüfen.
3)
Die Unternehmenskonzeption ist die Grundlage des gesamten unternehmerischen Handelns, da sie für die weitere Entwicklung des
Unternehmens maßgeblich ist. Auf die Prüfung und Entwicklung der Unternehmenskonzeption kann nicht verzichtet werden, selbst wenn der
Beratene bereits umfassende marktwirtschaftliche Kenntnisse besitzt.
4)
Die Ermittlung der Investitionshöchstsumme sollte auf einer sorgfältigen Schätzung beruhen. Die Zusammensetzung der
Investitionshöchstsumme (Addition der einzelnen Investitionsposten) ist schlüssig darzustellen.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob die geplanten Investitionen (z.B. für Geschäftsausstattung, Gebäude, Maschinen und Produktionsanlagen,
etc.) angemessen sind. Falls erforderlich, sind Alternativen aufzuzeigen.
Es sind die für die Finanzierung erforderlichen Fremdmittel - einschließlich zinsgünstiger, öffentlicher Kredite - und die eigenen Mittel des
Gründers aufzuzeigen, einschließlich der Finanzierungskonditionen (Zinsen, Tilgung, Laufzeit) für die einzelnen Kredite mit den daraus
resultierenden Belastungen
Bei Inanspruchnahme von längerfristigen Krediten mit unterschiedlichen zins- und tilgungsfreien Zeiten sind die Kapitaldienste entsprechend
darzustellen, d.h. mindestens einschließlich des 1. Tilgungsjahres der jeweiligen Kredite.
In diesem Zusammenhang sollte der Berater für einen überschaubaren Zeitraum eine Prognose abgeben, ob die jeweiligen Kapitaldienste
erbracht werden können und dabei auch auf für ihn erkennbare objektive Risiken des Gründers hinweisen.
Handelt es sich um ein Existenzgründungsvorhaben, an dem sich mehrere Personen beteiligen, ist die Finanzierung insgesamt für das
Unternehmen und anteilig für den antragstellenden Existenzgründer aufzuzeigen.
5)
Eine Ertragsvorschau bzw. Rentabilitätsrechnung, die aus unkommentierten und somit nicht nachvollziehbaren Zahlenangaben (Plandaten)
besteht, reicht nicht aus. Sie sollte neben der Ermittlung des voraussichtlichen Betriebsergebnisses (Gewinnermittlung) auch die Berechnung des
Mindestumsatzes bzw. des Gewinnpunktes (Break-even-point) enthalten.
Das Erfordernis nachvollziehbarer, kritisch geprüfter Plandaten gilt sowohl für die voraussichtlichen Umsatzerlöse als auch die einzelnen
Ausgabeposten. Es muß erkennbar sein, aufgrund welcher Feststellungen bzw. Annahmen und Bewertungen diese ermittelt wurden.
Die Auflistung von üblicherweise entstehenden Kosten und eines normalerweise zu erzielenden Umsatzes ersetzt nicht die notwendige Prüfung,
ob das geplante Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich arbeiten könnte.
6)
Die Handlungsempfehlungen sollen in der Regel umfassen: Vorschläge zur Organisation und zum Rechnungswesen des zu gründenden
Unternehmens, Vorschläge zur Eröffnungswerbung, etc. Allgemeine Hinweise ohne konkreten Bezug zum Gründungsvorhaben reichen nicht aus.
Der Hinweis, daß dem Beratenen die Unterlagen über Handlungsempfehlungen, Werbemaßnahmen, etc. übergeben worden sind, genügt
ebensowenig.
7)
Bei geplanter Übernahme eines bestehenden Unternehmens sollte auch geprüft werden, ob der Übernahmepreis angemessen ist. Die hierfür
erforderliche Firmenwertermittlung (gutachterliche Tätigkeit) darf jedoch nicht überwiegender Bestandteil der Existenzgründungsberatung sein.
Die vom Berater erteilten Verbesserungsvorschläge müssen auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten des
Unternehmens abgestellt sein und vom Beratenen selbst verwirklicht werden können.
Entsprechend den vorgenannten Anforderungen muß die Beratungsleistung im Beratungsbericht dokumentiert werden. Der Beratungsbericht dient
primär als Entscheidungshilfe für den Existenzgründer; er soll dem Existenzgründer auch nach Abschluß der Beratung als Leitfaden für eine
erfolgreiche Existenzgründung dienen. Der Bericht ist darüber hinaus die wesentlichste Unterlage für die Prüfung der Zuschußvoraussetzungen durch
die Leitstelle und Bewilligungsbehörde.

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