Sommerfreizeiten 2016

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Sommerfreizeiten 2016
Sommerfreizeiten 2016
im CVJM Stuttgart
CVJM Stuttgart | Büchsenstraße 37 | 70174 Stuttgart | 0711/ 1 62 58 - 0
Inhaltsverzeichnis
Gemeinsamer Urlaub am Starnberger See| Familien, Alleinerziehende...
Magnetsried, Seeshaupt
3
Jungscharlager Mädchen| Mädchen 9 - 13 Jahre
Hörschhof, Althütte
4
Jungscharlager Jungen| Jungs 9 - 13 Jahre
Hörschhof, Althütte
5
Erlebnis-Freizeit in Ungarn| Jugendliche 14 -17 Jahre
Balatonföldvár / Ungarn
6
Geistliche Intensivwoche| Junge Erwachsene
Hörschhof, Althütte
7
Ferienbetreuung in den Herbstferien| Kinder 1.- 5. Klasse
Gelände der Freien Evangelischen Schule
8
Familienfreizeit an der Nordsee| Familien
Texel
9
Türkei Reise: Auf den Spuren des Paulus und der frühen Klöster
10
Fußballcamp 2016 | Kinder und Jugendliche 9 - 16 Jahre
Sechelberg, Althütte
12
Ein Formular zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten 17 und 18.
Selbstverständlich können Sie Ihre Reise auch online buchen.
Alle Informationen und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden
Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.cvjm-stuttgart.de/reisen.html
Familien, Alleinerziehende....
Gemeinsamer Urlaub am Starnberger See
17.05. - 24.05. 2016 | Magnetsried, Seeshaupt am Starnberger See
Seit vielen Jahren bietet der CVJM eine Woche gemeinsamen Urlaub in den Pfingstferien an.
In diesem Jahr werden wir auf dem CVJM Hof Magnetsried am Starnberger See zu Gast sein.
Das Haus bietet uns tolle Möglichkeiten für schöne und weniger schöne Tage.
Die Umgebung von Magnetsried lädt zum Wandern und Baden ein. Vielfälltige
Ausflugsmöglichkeiten nach München mit den Bavaria-Studios und dem Deutschen
Museum, ins nahegelegene Allgäu oder
auch ins Kloster Andechs stehen uns je
Freizeit Nr. 1
nach Wetterlage offen.
Wir wollen in den gemeinsamen Tagen
einen Rahmen bieten, in denen jede
Familie auch eigene Wege gehen
kann, um sich zu erholen und zugleich
Gemeinschaft und Miteinander erleben.
Inhaltllich steht in diesem Jahr der
Elternkurs im Mittelpunkt, der neu von
Alpha Deutschland herausgegeben
wurde. Der Kurs ist für Eltern mit
kleineren und größeren Kindern
entwickelt. Je nach teilnehmenden
Familien werden wir auch beide Kurse
anbieten.
Für die Kinder bieten wir ein
altersgemäßes Kinderprogramm in den
Zeiten der Kurse und darüber hinaus
an.
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Urlaub am Starnberger See
Ort:
Magnetsried, Seeshaupt
Zeit:
17.5. - 24.05. 2016
Teilnehmer:Familien, Alleinerziehende,
Omas, Opas....
Leitung:
Pfr. Andreas Schäffer und Team
Leistungen:Unterkunft, Vollverpflegung,
Elternkurs, teilweise
Kinderbetreuung und Leitung
Anreise:
Private Anreise, Koordination
von Mitfahrgelegenheiten über
den CVJM ist möglich
Preise: Kinder 0-2 Jahre
frei
Kinder 3-6 Jahre
160,- €
Kinder 7-12 Jahre
200,- €
Jugendliche 13-17 Jahre 275,- €
Erwachsene 360,- €
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Mädchen 9-13 jahre
JungscharZeltlager für Mädchen
30.07. - 06.08. 2016| Hörschhof Althütte
Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Zeugnisse, Streß ohne Ende.... u
Und dann ist es endlich soweit: Sommerferien!
Wie kann man besser in die Ferien starten, als mit einer Woche voller guter Laune, tollen
Mädels, witzigen Aktionen und jeder Menge Spaß?
Wir wollen dieses Jahr den Hörschhof in vollen Zügen genießen: Da steht Sterne gucken,
Lagerfeuer, Stockbrot, Nachtgeländespiele und vieles mehr auf dem Programm.
Du hast noch nie unter freiem Himmel
geschlafen?
...dann wird es aber Zeit!
Freizeit Nr. 2
Außerdem gibt es natürlich jede Menge
Jungscharzeltlager Mädchen
Zeit zum Chillen, kreativ zu sein, Dich in
Ort: Hörschhof / Althütte
der Küche auszuprobieren und auch
Zeit: 30.07. - 06.08. 2016
die Wasserschlachten werden nicht zu
Alter: Mädchen 9 - 13 Jahre
kurz kommen....
Kontakt: Annika Weippert
Leistungen: Unterkunft im Zelten,
Verpflegung, Programm und
Leitung
Anreise: eigene An- und Abreise
Preis: 149,- €
(Nichtmitglieder bezahlen 10,- € mehr)
Antrag auf Zuschuss über den CVJM möglich.
Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus
Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Und das Beste, Jesus ist mit am Start.
Vormittags gibt es Geschichten rund
um die Bibel. Was das mit Dir zu tun
hat? Wir wollen es gemeinsam rausfinden.
Bist Du dabei?
Wir freuen uns sehr auf Dich und Deine
Freunde.
4
Jungs 9 - 13 Jahre
Jungscharzeltlager Jungen
07.08. - 13.08. 2016| Hörschhof Althütte
Uff. Endlich Sommerferien. Und was gehört zu richtigen Ferien wie die Kerzen zum Adventskranz? Das Jungscharlager auf dem Hörschhof.
Mitten im Welzheimer Wald. Dort wo sich normalerweise Fuchs und Hase Gute Nacht
sagen, tobt in der Sommerferien der Bär:
Fußballspielen,
Wasserschlachten,
Bogenschießen, Lagerfeuer, spannende Geschichten und vieles vieles
Freizeit Nr. 3
mehr machen das Jungscharlager auf
Jungscharzeltlager Jungen
dem Hörschhof aus.
Natürlich werden uns auch Geschichten aus der Bibel in diesen Tagen begleiten und wir werden im Glauben
ganz praktische Erfahrungen mit Gott
machen können.
Auch in diesem Jahr werden wir wieder mit unseren Fahrrädern zum
Hörschhof fahren und die Räder zu
einem Ausflug an einen Badesee nutzen.
Unser bewährtes Mitarbeiterteam
freut sich auf viele alte HörschhofFans und jede Menge neue Gesichter.
5
07.08. - 13.08.2016
Zeit:
Leitung: Pfr. Andreas Schäffer
Teilnehmer: Jungs 9 - 13 Jahre
min. 15 Personen
Leistungen:
Unterkunft in Zelten, Vollver
pflegung, Programm, Leitung
Anreise: Anreise mit dem Fahrrad ab
CVJM. Gepäck wird transpor
tiert. Besenwagen für müde
Fahrer. Eigene Rückreise
Preis: 149,- €
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr
Antrag auf Zuschuss über den CVJM möglich.
Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln
des Landes Baden-Württemberg.
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Jugendliche 14-17 Jahre
Erlebnis-Freizeit in Ungarn
05.-18.08.2016 | Balatonföldvár / Ungarn
In diesem Jahr machen wir uns auf in ein spannendes Land im Herzen Europas, das quasi
über eine Schön-Wetter-Garantie verfügt: Es geht nach Ungarn, in das sonnenreiche Land
mit dem größten See Mitteleuropas – dem Balaton. Genau dorthin zieht es uns: Nämlich in
den schönen Ort Balatonföldvár, direkt am See, wo sich unser großes und wunderschönes
Haus mit seinem großzügigen Außengelände befindet.
In diesem Haus am See steht einer unvergesslichen Zeit eigentlich nichts im Weg! Wir wollen
gemeinsam allen Schul- und Alltagsstress hinter uns lassen und die Zeit voll auskosten und
genießen: Wir werden im See baden, am
Stand in der Sonne chillen, Beachvolleyball
Freizeit Nr. 4
spielen, bei legendären Challenges und
Freizeit für Jugendliche
actionreichen Geländespielen abgehen,
Ort: Balatonföldvár / Ungarn
das Abenteuer suchen, zur Ruhe
Zeit: 05.-18.08.2016
kommen, am Lagerfeuer sitzen und
Leitung: Sophie Lutz mit Team
singen, den Sternehimmel bestaunen,
Teilnehmer: Jugendliche von 14-17 Jahren
und natürlich auch einen Ausflug in
Mindestens 15 Personen bis 15.
das „Paris des Ostens“, nämlich nach
Mai 2016
Budapest machen: Diese Metropole
Leistungen:An- und Abreise im Reisebus,
mit ihren wunderschönen Gebäuden,
Übernachtungen im Freizeithaus,
prachtvollen Boulevards und lebendigen
Vollpension, Programm,
Cafés dürfen wir uns natürlich nicht
Ausflug nach Budapest,
entgehen lassen. - Alles in allem wollen
Auslandskrankenversicherung
wir also einfach ein Stück Himmel auf
Preis:
589 €
Erden erleben! Dafür werden wir uns
Nicht-Mitglieder bezahlen 10 € mehr.
bewusst Zeit nehmen, um auch auf die
Antrag auf Zuschuss über den CVJM möglich
Suche nach dem zu gehen, was Gott uns
Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und
zu bieten hat.
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus
Bist du dabei? Das wäre natürlich extrem
Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
nice!
6
Junge Erwachsene
Geistliche IntensivWoche
21.08.-27.08.2016| Hörschhof, Althütte
In der Mitte des Sommers für eine Woche raus kommen, bei sich, bei Gott, bei gleichaltrigen
Weggefährten sein – das und mehr ist die geistliche Intensivwoche. Abseits der Stadt
genießen wir die Natur, einen einfachen Lebensstil, gehaltreiche Impulse für unseren
Glauben und Zeit zum Singen, Beten, Austauschen und Nachdenken. Wir erwarten, dass
Gott diese Zeit nutzen wird, um uns zu begegnen, zu ermutigen und herauszufordern,
damit wir für den Alltag als Christ gestärkt werden. Diese Erfahrungen werden uns zu einer
besonderen Gemeinschaft auf Zeit verbinden und neue Perspektiven eröffnen.
Darüber hinaus dürfen wir uns
auf
ausgedehnte
Spaziergänge,
das Kicken in der Sommersonne,
Wasserschlachten,
Lagerfeuer,
Wellness für die Seele und vieles
mehr freuen. Stellt sich nur noch
die Frage, ob du ein Teil davon sein
willst!?
Die Freizeit beginnt am Sonntagabend
mit dem Abendessen um 18.30 Uhr
und endet am darauf folgenden
Samstag nach dem Mittagessen und
Putzen gegen 15.30 Uhr. Für unser
leibliches Wohl sorgt ein Küchenteam,
das von uns unterstützt wird.
Untergebracht sind wir in Zelten.
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Freizeit Nr. 5
Geistliche Intensivwoche
Ort: Hörschhof/Althütte/Deutschland
Zeit: 21.-27.08.2016
Alter: Junge Erwachsene ab 18 Jahre
Leitung: Markus Witzgall und Team
Leistungen: Unterkunft im Zelt, Verpflegung,
Programm und Leitung
Anreise: mit eigenem PKW,
Fahrgemeinschaften oder S-Bahn
bis Maubach
Preis: 45,- €, ab 27 Jahre: 54,- €
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr
Unterstützt durch das Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren aus Mitteln des
Landes Baden-Württemberg.
7
Schulkinder 1.-6. Klasse
Ferienbetreuung in den Herbstferien 2016
31.10. - 04.11.2016| Gelände der FES, Stuttgart-Möhringen
Hast du davon geträumt einmal die ganze Schule für Dich zu haben?
Hast Du davon geträumt einmal in die Schule zu gehen und nichts lernen zu müssen?
Hast Du schon einmal davon geträumt, in der Schule nur Spaß zu haben und gaaaanz viel
Zeit zum Spielen, Lachen und Toben?
Wenn Du davon geträumt hast, kann Dein Traum schnell wahr werden. Wir laden Dich
ein, mit unserem Mitarbeiterteam
tolle Herbstferien auf dem Gelände
der FES in Stuttgart-Möhringen zu
Freizeit Nr. 6
verbringen. Da die Lehrer zu Hause
Ferienbetreuung im Herbst 2016
bleiben, haben wir die Schule für uns
FES Stuttgart-Möhringen
und werden die Zeit richtig genießen.
Zeit:
31.10. - 04.11.2016
Montag und Mittwoch bis Freitag
jeweils 8:00 - 15:30 Uhr
Teilnehmer: min. 15
(Kinder 1.-6. Klasse)
Leitung:
Pfr. Andreas Schäffer und Team
Leistungen:
Mittagessen und
Zwischenmahlzeit, Ausflug mit Reisebus,
Programm und Leitung
Anreise:
Private Anreise
Preis:
70 € pro Teilnehmer
Wir spielen, singen und lachen. Wir
toben und freuen uns über coole
biblische Geschichten. Sicher werden
wir auch einen Ausflug machen und
gemeinsam einiges erleben.
Wir freuen uns mit Dir auf schöne,
erholsame
und
aktionsreiche
Herbstferien.
Noch cooler wird es, wenn du einfach Deine Freunde mit
bringst.
8
Familien und Ehepaare
Gemeinsame Urlaubstage
19.08. - 02.09. 2016 | Insel Texel, Holland
Zeit haben für das Wort Gottes – Als Familie oder zusammen mit anderen etwas erleben –
die Nordsee genießen oder durch Wald und Dünen wandern – über die Insel radeln oder
durch Dörfer bummeln – ausruhen oder etwas unternehmen…
… wer diese Dinge sucht, ist bei den gemeinsamen Urlaubstagen auf der Insel Texel genau
richtig.
Jede Familie bewohnt ihren eigenen Bungalow und versorgt sich dort selbst. Alle zwei Tage
treffen wir uns zur Bibelarbeit. Ansonsten kann jeder nach seinen Bedürfnissen die Zeit auf
der Insel gestalten. Texel bietet vielfältige Möglichkeiten.
Die Freizeit wird von der Christlichen
Bäcker- und Konditorenvereinigung,
Landesverband Württemberg angeboten.
Info und Anmeldung über:
Gerhard und Margret Lieb
Wagenburgstraße 118, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/487712;
eMail: [email protected]
9
CBKV Familienfreizeit
Zeit: 19. August- 2. September 2016
(Verlängerung bis 9. September 2015 möglich)
Leitung: Gerhard und Margret Lieb,
Johannes Lieb
Kosten: 1300 EUR bis 1450 EUR,
je nach Ausstattung des Bungalows
Leistungen: Leitung, Organisation und
Unterkunft
Anreise: privat
Plätze: 10 Familien
9
Erwachsene
Auf den Spuren von Paulus und der frühen Klöster
15. - 22.10. 2016 | von Galatien über Kappadokien nach Antalya
1.TAG: ANKUNFT
Anreise nach KAYSERİ. Empfang durch Ihre Reiseleitung und Transfer zum Hotel. Abendessen und Übernachtung in 4* Hotel Kapadokya Lodge in Kappadokien.
2.TAG: ROTES TAL- GÖREME
Heute fühlen Sie sich wie in eine Mondlandschaft versetzt. Zunächst unternehmen
Sie eine 2-stündige Wanderung durch das ROTE TAL, wo Sie die unterschiedlichen
Kegelformatıonen und die vielfältige Farbenwelt des Kappadokıens bewundern
Freizeit Nr. 8
können. Das auf einem imposanten FelRundreise Zentral-Türkei
senblock gegründete ÇAVUŞİN, gibt für
Zeit: 15. Oktober - 22. Oktober 2016
Fotoliebhaber unvergeßliche Momente.
(Verlängerung zum Badeurlaub
Das GÖREME-Freilichtmuseum (UNESCO
möglich)
Kulturerbe) verfügt über eine Vielzahl von
Leitung: Pfr. Andreas Schäffer
Höhlenkirchen mit gut erhaltenen Fresken,
Kosten: 969 EUR , EZzuschlag 185 EUR
die Szenen aus dem Alten und Neuen TeLeistungen: 7 Übernachtungen in 4* und
stament aufweisen.
5* Hotels mit HP, Doppelzimmer mit WC
und Bad/Dusche, Eintritte laut Programm, Reiseleitung Herr Ünal Güven,
Moderner, klimatiisierter Bus,
Park- und Mautgebühren, örtliche Steuer.
Teilnehmer: 20 Personen
Durchführung und Anmeldung erfolgt
über das Reisebüro Langjahr.
3.TAG: IHLARA -DERINKUYU
Heute entdecken Sie die Höhlen, Kirchen
und die Gänge der unterırdıschen Städte,
in denen etliche Generationen Zuflucht
suchten. Die bekannteste dieser Art ist DERINKUYU, das mehrere Etagen in die Tiefe
reicht. Vor dem Besuch bekommen Sie aus
10
Erwachsene
erster Hand die Entdeckungsgeschichte erzählt. Sie besichtigen die Wohnräume, die Vorratskammern und das ausgeklügelte Belüftungssystem. Danach führt Ihre Reise nach IHLARA-TAL, eine Art Canyon, der sich inmitten einer festen Basaltschicht durch das Wasser
des Melendiz-Flusses ausschlagen ließ. Eine Wanderung von ca. 2 Std ist in der Schlucht
vorgesehen. Heute haben Sie die Gelegenheit, den Tänzen der DERWISCHE zuzuschauen.
4. TAG : SOGANLI TAL - SINASSOS
Unser heutiges Ziel ist eine Klosteranlage namens KEŞLİK. Der ruhige Ort versetzt uns in die
Zeit der Mönche zurück und gibt uns ein Bild des ehemaligen Mönchslebens.
Weiter geht es nach SOĞANLI, wo vom 9. bis 13. Jhd zahlreiche Kirchen entstanden. Hier
handelt es sich um einen Zufluchtsort der Christen vor den Heiden und Arabern. In SINASOS werfen Sie einen Blick in das Leben der Christen, die wegen des Völkeraustausches in
den 20‘er Jahren ihre Heimat verlassen mußten.
5.TAG: KAPPADOKIEN-KONYA (IKONION)
Vor dem Frühstück können Sie die Gelegenheit nutzen, das Gebiet mit einer BALLONFAHRT
aus der Luft zu betrachten. Ein echtes Highlight!
(Fakultativ buchbar vor Ort € 150,-)
Nach einem langem und gemütlichem Frühstück fahren Sie nach Konya, das alte IKONION
(Apg 14,1-5 und 21). Die Stadt der heiligen THEKLA , die Schülerin des Paulus. Mit Barnabas
verkündete er dort das Evangelium.
Sie besuchen das Museum von MEVLANA, eines der größten Mystıker jener Zeit und Kloster der tanzenden Derwısche. Sie besuchen auch die Paulus-Kirche in KONYA. Abendessen und Übernachtung in 4* Hotel Dündar in Konya.
6.TAG: PERGE - ANTALYA
Über die Höhenzüge des TAURUS fahren Sie nach PAMPHILIEN (Apg 13,13-15), wo PAULUS
mit der Verkündigung des Evangeliums anfing. Das antike PERGE, weist mit ihrer Kolonadenstraße, das Stadion, die römischen Thermen etc. eine imposante Vergangenheit auf.
Bummel durch die Altstadt von ANTALYA.
Abendessen und Übernachtung
in 4* Hotel La Boutique.
7. TAG: FREIER TAG
Freier Tag zur Verfügung oder
Halbtagesausflug nach ASPENDOS. Besichtigung des besterhaltenen Römischen Theaters,
die gewaltigen Aquädukte und
selchukische Brücke.
(Fakultatıv buchbar € 35,-)
8.TAG: RÜCKFLUG
Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland oder Verlängerung in einem Badehotel.
J
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Mädchen und
Jungszu9 bis
Jahre
Wichtiger
Hinweis
Ihrer16Reise
Fußballcamp 2016
16.- 21.05. 2016| Sechselberg, Schwäbischer Wald
Auch dieses Jahr stellen wir uns der Herausforderung und einer Woche voller Action, Training,
Fußballspiele, Geländespiele, Fangesänge und Spaß! Wir sind im Freizeitzentrum in Sechselberg
und können auf dem Fußball-Vereinsgelände trainieren. Unser großes Trainerteam möchte dich
in deinen fussballerischen Fähigkeiten und deiner Beziehung zu Jesus fördern. Dafür haben wir
das Camp in zwei Altersgruppen aufgeteilt: Talentschmiede von 9-12 Jahren und
Profianwärter von 13-16 Jahren!
Diese Freizeit bietet die Api-Jugend zuFußballcamp 2016
sammen mit dem CVJM Stuttgart an.
Freizeitzentrum Sechselberg/Althütte
Zeit:
16.- 21.05. 2016
Teilnehmer: Jungs und Mädchen 9-12
Jahre: Talentschmiede
Jungs und Mädchen 13-16
Jahre: Profianwärter
Leitung:
Stefan Kuhn, Annette
Rachinger und Team
Leistungen:
Unterkunft im Haus oder
Zelt (bitte bei Anmeldung
angeben), Verpflegung,
Versicherung,
Programm und Leitung
Anreise:
Private Anreise
Preis:
165 € im Zelt
195 € im Haus
Nähere Infos und die Anmeldung findest
du auch auf unserer Homepage:
www.das-fussballcamp.de
Anmeldung:
auf www.das-fussballcamp.de
Die Apis – Annette Rachinger
Furtbachstr. 16a,
70178 Stuttgart
Telefon 0711/96001-34; Fax: -11
E-Mail: [email protected]
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Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots
und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung
vorliegen.
b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter)
sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu
stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind
für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein
neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von
mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine
entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs.
2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie
sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk
und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch
Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den
TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN
führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann
zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem
TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung)
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
13
Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen
oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.
2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus
Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben
werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1. Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung
gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt,
sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben
ist.
3.2. Der Reisepreis ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein
übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht
mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung
des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.
3.4. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung
des Veranstalters.
3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß
innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.
4. Rücktritt der/des TN
4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise-leistung folgende
pauschale Entschädigung zu:Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)
vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
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Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere
Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige
Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie
von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt
zugehen, verpflichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem
RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem
vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN
entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten
(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV
sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.
6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung
kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche
des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet
unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer
Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig
stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen
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Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise
Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV
bevollmächtigt und berechtigt.
7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige
Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter
Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach z. B.
nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,
gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot
anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise
gegenüber dem RV geltend zu machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV
eigene Pflichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den
TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
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Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der
jeweiligen Freizeitleitung festgelegten Regeln für das Zusammenleben
sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für
uns das Jugendschutzgesetz bindend.
Bitte freimachen!
Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins überwiesen.
Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen
anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die
zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.
Ort, Datum
Unterschrift
Unterschrift des Teilnehmers
An den
CVJM Stuttgart e.V.
Büchsenstraße 37
70174 Stuttgart
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im
CVJM verwendet und nicht weitergegeben.
Bitte trennen
Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der
jeweiligen Freizeitleitung festgelegten Regeln für das Zusammenleben
sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für
uns das Jugendschutzgesetz bindend.
Bitte freimachen!
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Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen
anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die
zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.
Ort, Datum
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Unterschrift des Teilnehmers
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An den
CVJM Stuttgart e.V.
Büchsenstraße 37
70174 Stuttgart
Anmeldung für Einzelpersonen (bitte Rückseite beachten)
Zur Freizeit Nr.
Rechnungsempfänger:
in
(bei Teilnehmern unter 18 Jahren bitte Erziehungsberechtigte Person angeben)
Teilnehmer:
Vorname
Familienname
Vorname:
Geb.-datum
Geb.-datum
Straße
Straße
PLZ / Ort
PLZ/ Ort
Tel. Tel.
E-Mail
E-Mail
Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste
erscheinen: ja nein
ja nein
Vegetarier: Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht:
ja
nein
Mitglied im CVJM Stuttgart e. V.
Besondere Hinweise:
ja
nein
Nachname:
Stgt. Bonuscard-Nr.:
Anmeldung für Familien (bitte Rückseite beachten)
Zur Freizeit Nr. in
Bitte geben Sie eine Rechnungsadresse an
Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste
erscheinen: ja
nein
Straße
Mitglied im CVJM Stuttgart ja
nein
Besondere Hinweise:
PLZ / Ort
Tel. E-Mail
Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht:
ja
nein
Vegetarierja
Stgt. Bonuscard-Nr.:
Familienname
nein
Vorname
m/w
Geb.-datum
Beruf / Schule
Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der
Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers
sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die
ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013
Reiseveranstalter ist:
Reiseveranstalter ist der/das Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V.. Der/Das Christlicher Verein
Junger Menschen Stuttgart e.V. ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V.
Büchsenstr. 37
70174 Stuttgart
(0711) 16258 - 0
(0711) 16258 - 55
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Der CVJM Stuttgart
1844 wurde der Christliche Verein Junger Menschen - CVJM - von George Williams in London
gegründet. Er hatte das Ziel, jungen Menschen
in der Großstadt Lebensorientierung zu geben.
Im eigenen Vereinshaus erfuhren sie Lebenshilfe und Unterweisung durch die Bibel. Aus dieser
Idee entstand in wenigen Jahren eine weltweite
Bewegung.
Vor über 150 Jahren, 1861 wurde der CVJM
Stuttgart gegründet. Das Anliegen war auch hier,
jungen Menschen Gemeinschaft und christliche
Prägung zu geben. Der CVJM ist offen für Menschen aus allen sozialen und konfessionellen
Richtungen. Er ist ein freies Werk mit ca. 550 Mitglieder und Freunden, die seine Arbeit mittragen
und finanzieren.
1855 trafen sich in Paris junge Männer aus verschiedenen Verbänden und legten die einheitliche Grundlage für alle CVJMs fest. Heute sind in
125 Nationalverbänden 30 Millionen Mitglieder
weltweit miteinander verbunden.
Der CVJM bietet ein umfangreiches Angebot für
alle Alters- und Interessengruppen. Die Aktivitäten werden weitgehend von ehrenamtlichen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchgeführt.
Leitender Referent Pfr. Andreas Schäffer
1. Vorsitzender Thomas Willmann
Stellvertretender Vorsitzender Hans-Martin Schimpf
Bürozeiten der Verwaltung Di–Fr: 09:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Bankverbindung IBAN: DE46600501010002025461 BIC: SOLADEST600
BW-Bank
Konto-Nr. 2 025 461
BLZ: 600 501 01
E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner
Claudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0
[email protected]
Pfr. Andreas Schäffer
Tel. 0711 162 58-40
[email protected]
Sophie Lutz
Tel. 0711 162 58-41
[email protected]
Markus Witzgall
Tel. 0711 162 58-45
[email protected]
Impressum
CVJM Stuttgart e.V.
Redaktion: Andreas Schäffer
Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart
Gestaltung: Marius Müller und Andreas Schäffer
Telefon
07 11 162 58-0
Fax
07 11 162 58-55
E-Mail [email protected]
Homepage
www.cvjm-stuttgart.de Druck: Gemeindebrief Druckerei
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