Information für Weiterbilder Allgemeinmedizin 1.) Was

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Information für Weiterbilder Allgemeinmedizin 1.) Was
Information für Weiterbilder Allgemeinmedizin
1.) Was „kosten“ eine Ärztin oder ein Arzt in der Weiterbildung?
Für einen ganztags beschäftigen Arzt in Weiterbildung beträgt der monatliche
Zuschuss 3.500,00 Euro. Der Betrag wird von den Kostenträgern und der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe jeweils hälftig getragen. Die Beiträge
zur Sozialversicherung sind vom Weiterbildungsbefugten zu entrichten das sind ca.
1.000,- bis 1.500,- €. Das Gehalt orientiert sich am Tarifvertrag für Ärztinnen und
Ärzte.
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/aerzte/kommunal?id=tv-aerzte-vka2010&g=I&s=4&zv=keine&z=100&zulage=&stj=2011&stkl=3&r=0&zkf=1&kk=15.5%2
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Wenn in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche
Unterversorgung eingetreten ist oder droht, ist eine höhere finanzielle Förderung im
ambulanten Bereich vorgesehen.
Der Erhöhungsbetrag der Förderung je besetzter Stelle in unterversorgten Gebieten
beträgt monatlich 500,00 Euro bzw. bei drohender Unterversorgung 250,00 Euro.
Auch dieser Betrag wird von den Kostenträgern und der Kassenärztlichen
Vereinigung jeweils hälftig getragen.
Auch die für die hausärztliche Weiterbildung relevanten Weiterbildungskurse werden
einmalig finanziell mit 300,00 Euro gefördert.
Zu beachten ist:
Der Zuschuss wird pro weiterbildungsbefugtem Vertragsarzt zeitgleich nur
für einen weiterzubildenden Arzt genehmigt.
Der maximale Förderzeitraum beträgt 24 Monate.
Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei
ganztätiger Beschäftigung beträgt 3 Monate.
Zuständig sind die lokalen Kassenärztlichen Vereinigungen, z.B.
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe
http://www.kvwl.de/arzt/sicherstell/assistent/ass_weiterb_allg_richtlinie.pdf
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
http://www.hausaerzteverband-niedersachsen.de/foerderungen.php
2.) Wie beantrage ich eine Weiterbildungsermächtigung für Allgemeinmedizin?
Die Weiterbildungsermächtigung wird bei der zuständigen Ärztekammer beantragt.
Sie besteht aus zwei Formularen:
a) aus dem Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung und
b) der Anlage zum Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung.
Der Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung beinhaltet Angaben
zur Person,
der Tätigkeit (Anschrift der Praxis, Niederlassungszeitpunkt),
der Weiterbildungseinrichtung (Praxisgröße, Mitarbeiteranzahl,
Ausstattung, Praxisumfang, Fachliteratur),
Gutachtertätigkeiten,
dem beruflichen Werdegang.
Ein Weiterbildungskonzept ist separat auf einem Beiblatt zu erläutern.
Zusätzlich können ein Praxisplan und eine aktuelle Quartalsabrechnung gefordert
sein.
Die Anlage zum Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung beinhaltet Fragen zu
Weiterbildungsinhalten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
3.) Welche Bedingungen muss ich für eine Weiterbildungsermächtigung
erfüllen?
Im Regelfall gelten folgende Anforderungen:
• Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (nur für hausärztliche
Internisten)
• Mindestens dreijährige Niederlassung
• Ein zusätzliches Sprechzimmer für den Arzt in Weiterbildung
• Eine bestimmte Mindestanzahl an Patienten (meist > 700 Schein / Quartal)
• Ein bestimmtes Leistungsspektrum.
Die genauen Anforderungen (z. B. Quadratmeterzahl für das zusätzliche
Sprechzimmer, Scheinzahl) können zwischen den Kammern abweichen. Die Dauer
der Weiterbildungsermächtigung hängt stark von Praxisgröße und dem
Abrechnungsspektrum (kleine Chirurgie, Ergometrie, Sonographie etc.) ab. In einigen
Kammern werden bei Erstantrag grundsätzlich nur höchstens 12 Monate genehmigt.
Für Ärzte in Weiterbildung ist meist eine mindestens 18-Monate- Weiterbildungsermächtigung wichtig, weil es schwer ist einen Weiterbilder für kürzere Abschnitte in
der Hausarztpraxis zu finden.
Verschiedene Kammern haben Koordinierungsstellen eingerichtet und bieten Hilfen
an.
4.) Was soll ich in der Weiterbildung vermitteln:
Für das Fach Allgemeinmedizin gilt die Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin der
jeweiligen Landesärztekammer. Orientieren kann man sich hierbei am Kursbuch
Allgemeinmedizin
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/_Muster_Logbuch_FA_Innere_und_Allgemeinmedizin-Hausarzt.pdf, das online verfügbar ist.
Im Wesentlichen beinhaltet der Praxisteil der Weiterbildung Allgemeinmedizin die
Fähigkeiten, die ein Allgemeinarzt in der Praxis leisten muss und die die
Weiterbildungszeiten im Krankenhaus nicht vermitteln. Dazu zählen insbesondere die
typisch hausärztlichen Tätigkeiten.
Es werden immer wieder Kurse der DEGAM oder des Hausärzteverbands für
Weiterbilder angeboten.
5.) Muss eine Versicherung zur Weiterbildung abgeschlossen werden?
Das hängt davon ab, ob die bisherige Berufshaftpflichtversicherung für die Praxis die
Beschäftigung einer/s Ärztin / Arzt in Weiterbildung einschließt oder nicht. Auskunft
darüber gibt der jeweilige Versicherungsvertreter der eigenen Berufshaftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich, eine kurze schriftliche Anfrage an den Versicherer
zu stellen, damit man im Schadenfall auf eine schriftliche Stellungnahme der
Versicherung zum Versicherungsschutz des Weiterbildungsassistenten zurückgreifen
kann. Bei vielen Versicherungsverträgen ist die Tätigkeit eines Weiterbildungsassistenten mit eingeschlossen.
6.) Welche Bezahlung bekomme ich als Weiterbilder?
Keine. Aber die Förderung ermöglicht die Beschäftigung der / des Ärztin/ Arzt in
Weiterbildung. Dies führt zu einer echten Entlastung in der eigenen Praxis und
mitunter zu einem pünktlicheren Feierabend.

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