Information für Weiterbilder Allgemeinmedizin 1.) Was
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Information für Weiterbilder Allgemeinmedizin 1.) Was
Information für Weiterbilder Allgemeinmedizin 1.) Was „kosten“ eine Ärztin oder ein Arzt in der Weiterbildung? Für einen ganztags beschäftigen Arzt in Weiterbildung beträgt der monatliche Zuschuss 3.500,00 Euro. Der Betrag wird von den Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe jeweils hälftig getragen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Weiterbildungsbefugten zu entrichten das sind ca. 1.000,- bis 1.500,- €. Das Gehalt orientiert sich am Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/aerzte/kommunal?id=tv-aerzte-vka2010&g=I&s=4&zv=keine&z=100&zulage=&stj=2011&stkl=3&r=0&zkf=1&kk=15.5%2 5 Wenn in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder droht, ist eine höhere finanzielle Förderung im ambulanten Bereich vorgesehen. Der Erhöhungsbetrag der Förderung je besetzter Stelle in unterversorgten Gebieten beträgt monatlich 500,00 Euro bzw. bei drohender Unterversorgung 250,00 Euro. Auch dieser Betrag wird von den Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils hälftig getragen. Auch die für die hausärztliche Weiterbildung relevanten Weiterbildungskurse werden einmalig finanziell mit 300,00 Euro gefördert. Zu beachten ist: Der Zuschuss wird pro weiterbildungsbefugtem Vertragsarzt zeitgleich nur für einen weiterzubildenden Arzt genehmigt. Der maximale Förderzeitraum beträgt 24 Monate. Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei ganztätiger Beschäftigung beträgt 3 Monate. Zuständig sind die lokalen Kassenärztlichen Vereinigungen, z.B. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe http://www.kvwl.de/arzt/sicherstell/assistent/ass_weiterb_allg_richtlinie.pdf Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen http://www.hausaerzteverband-niedersachsen.de/foerderungen.php 2.) Wie beantrage ich eine Weiterbildungsermächtigung für Allgemeinmedizin? Die Weiterbildungsermächtigung wird bei der zuständigen Ärztekammer beantragt. Sie besteht aus zwei Formularen: a) aus dem Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung und b) der Anlage zum Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung. Der Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung beinhaltet Angaben zur Person, der Tätigkeit (Anschrift der Praxis, Niederlassungszeitpunkt), der Weiterbildungseinrichtung (Praxisgröße, Mitarbeiteranzahl, Ausstattung, Praxisumfang, Fachliteratur), Gutachtertätigkeiten, dem beruflichen Werdegang. Ein Weiterbildungskonzept ist separat auf einem Beiblatt zu erläutern. Zusätzlich können ein Praxisplan und eine aktuelle Quartalsabrechnung gefordert sein. Die Anlage zum Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung beinhaltet Fragen zu Weiterbildungsinhalten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. 3.) Welche Bedingungen muss ich für eine Weiterbildungsermächtigung erfüllen? Im Regelfall gelten folgende Anforderungen: • Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (nur für hausärztliche Internisten) • Mindestens dreijährige Niederlassung • Ein zusätzliches Sprechzimmer für den Arzt in Weiterbildung • Eine bestimmte Mindestanzahl an Patienten (meist > 700 Schein / Quartal) • Ein bestimmtes Leistungsspektrum. Die genauen Anforderungen (z. B. Quadratmeterzahl für das zusätzliche Sprechzimmer, Scheinzahl) können zwischen den Kammern abweichen. Die Dauer der Weiterbildungsermächtigung hängt stark von Praxisgröße und dem Abrechnungsspektrum (kleine Chirurgie, Ergometrie, Sonographie etc.) ab. In einigen Kammern werden bei Erstantrag grundsätzlich nur höchstens 12 Monate genehmigt. Für Ärzte in Weiterbildung ist meist eine mindestens 18-Monate- Weiterbildungsermächtigung wichtig, weil es schwer ist einen Weiterbilder für kürzere Abschnitte in der Hausarztpraxis zu finden. Verschiedene Kammern haben Koordinierungsstellen eingerichtet und bieten Hilfen an. 4.) Was soll ich in der Weiterbildung vermitteln: Für das Fach Allgemeinmedizin gilt die Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin der jeweiligen Landesärztekammer. Orientieren kann man sich hierbei am Kursbuch Allgemeinmedizin http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/_Muster_Logbuch_FA_Innere_und_Allgemeinmedizin-Hausarzt.pdf, das online verfügbar ist. Im Wesentlichen beinhaltet der Praxisteil der Weiterbildung Allgemeinmedizin die Fähigkeiten, die ein Allgemeinarzt in der Praxis leisten muss und die die Weiterbildungszeiten im Krankenhaus nicht vermitteln. Dazu zählen insbesondere die typisch hausärztlichen Tätigkeiten. Es werden immer wieder Kurse der DEGAM oder des Hausärzteverbands für Weiterbilder angeboten. 5.) Muss eine Versicherung zur Weiterbildung abgeschlossen werden? Das hängt davon ab, ob die bisherige Berufshaftpflichtversicherung für die Praxis die Beschäftigung einer/s Ärztin / Arzt in Weiterbildung einschließt oder nicht. Auskunft darüber gibt der jeweilige Versicherungsvertreter der eigenen Berufshaftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich, eine kurze schriftliche Anfrage an den Versicherer zu stellen, damit man im Schadenfall auf eine schriftliche Stellungnahme der Versicherung zum Versicherungsschutz des Weiterbildungsassistenten zurückgreifen kann. Bei vielen Versicherungsverträgen ist die Tätigkeit eines Weiterbildungsassistenten mit eingeschlossen. 6.) Welche Bezahlung bekomme ich als Weiterbilder? Keine. Aber die Förderung ermöglicht die Beschäftigung der / des Ärztin/ Arzt in Weiterbildung. Dies führt zu einer echten Entlastung in der eigenen Praxis und mitunter zu einem pünktlicheren Feierabend.