170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation
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VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Dokument-Nr. Version Gültig ab DokumentenStatus Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 170.010.2000 2.0 01-01-2014 freigegeben öffentlich 000 66 PLaNT Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Version: 2.0 freigegeben Seite 3 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNG....................................................................................................... 8 1.1 Gegenstand, PLaNT spezifisch .................................................................................. 8 1.2 Ziel, PLaNT spezifisch ................................................................................................ 8 1.3 1.3.1 1.3.2 Hinweise zur Nummerierung ...................................................................................... 8 Ebene 1 ........................................................................................................................ 8 Ebene 2 ........................................................................................................................ 9 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 Zusätzliche Dokumente ............................................................................................ 10 PLaNT 170.010.1000 Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme Technische Richtlinie .................................................................................................. 10 PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation ................................... 10 PLaNT 170.020.2000 Videobasierende Detektionssysteme Technische Spezifikation 10 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN .............................................................................. 11 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen ................................................................................. 11 2.2 2.2.1 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .................................................. 11 Verfahrensanweisungen ............................................................................................. 11 3 SPEZIFIKATION ........................................................................................................ 12 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.2.1 3.1.2.2 3.1.3 Allgemeines zur Spezifikation.................................................................................. 12 Textkonventionen ....................................................................................................... 12 Videostandard ASFINAG ............................................................................................ 13 Zugelassene Protokolle .............................................................................................. 13 Andere Protokolle ....................................................................................................... 13 Einsatzfälle und anzuwendende Technik .................................................................... 14 3.2 Mittelspannungsanlage ............................................................................................ 15 3.3 Verteilungen .............................................................................................................. 15 3.4 Sicherheitsstromversorgung ................................................................................... 15 3.5 Blitzschutzanlage...................................................................................................... 15 3.6 Erdung- und Potenzialausgleich.............................................................................. 15 3.7 Tunnelbeleuchtung ................................................................................................... 15 3.8 Straßenbeleuchtung ................................................................................................. 15 3.9 Konstruktionen ......................................................................................................... 16 3.10 Rohr- und Tragsysteme ............................................................................................ 16 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage ............................................................................................ 16 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 4 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 3.12 Überwachung der Luftverhältnisse ......................................................................... 16 3.13 Verkehrslenkung ....................................................................................................... 16 3.14 Verkehrszeichenträger ............................................................................................. 16 3.15 Verkehrsdatenerfassung .......................................................................................... 16 3.16 3.16.1 3.16.1.1 3.16.1.1.1 3.16.1.1.2 3.16.1.1.3 3.16.1.1.4 3.16.1.2 3.16.1.2.1 3.16.1.2.2 3.16.1.2.3 3.16.1.2.4 3.16.1.2.5 3.16.1.2.6 3.16.1.3 3.16.1.3.1 3.16.1.3.2 3.16.1.3.3 3.16.1.4 3.16.1.5 3.16.1.5.1 3.16.1.5.2 3.16.1.5.3 3.16.1.5.4 3.16.1.5.5 3.16.1.5.6 3.16.1.6 3.16.1.6.1 3.16.1.7 3.16.2 3.16.2.1 3.16.2.2 3.16.2.2.1 3.16.2.2.2 3.16.2.2.3 3.16.2.3 3.16.2.3.1 3.16.2.3.2 3.16.2.4 3.16.2.4.1 3.16.2.4.2 3.16.2.4.3 3.16.2.5 Videoüberwachung ................................................................................................... 16 Kameratechnik ............................................................................................................ 16 Allgemeine Spezifikation ............................................................................................. 16 Robustheit/ Wartung ................................................................................................... 16 Umfeldbedingungen .................................................................................................... 17 Bemusterung und Freigabe......................................................................................... 17 Anschlüsse an der Kamera ......................................................................................... 18 Kamera (Bildaufnahmesystem) ................................................................................... 18 Allgemeines ................................................................................................................ 18 Bildparameter ............................................................................................................. 19 Overlays/ Einbindungen .............................................................................................. 19 Einstellungen .............................................................................................................. 20 Objektive..................................................................................................................... 21 Zoomobjektive (Varioobjektive) ................................................................................... 22 Wetterschutzgehäuse ................................................................................................. 22 Aufbau ........................................................................................................................ 22 Anschlüsse am Gehäuse ............................................................................................ 23 Verschmutzungsschutz ............................................................................................... 24 Befestigungsvorrichtungen.......................................................................................... 25 S/N/Z- Systeme .......................................................................................................... 25 Allgemeine Spezifikation ............................................................................................. 25 Steuerung ................................................................................................................... 26 Prepositions ................................................................................................................ 27 Mechanik .................................................................................................................... 27 Latenzzeiten ............................................................................................................... 29 Schnittstellen .............................................................................................................. 29 Besonderheiten bei Kameras zur zusätzlichen Nutzung als ASFINAG WebCams ...... 29 Aufnahmesystem und Bildparameter .......................................................................... 29 Anbindung an das ASFINAG- Videosystem ................................................................ 30 Übertragungstechnik ................................................................................................... 31 Übertragung über IPC_VMIS ...................................................................................... 31 Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems ................................................ 31 Steuerungsübertragung .............................................................................................. 31 Bilddatenübertragung.................................................................................................. 31 Steuerung der Videobilder .......................................................................................... 32 Im Weitverkehr............................................................................................................ 32 Steuerungsübertragung .............................................................................................. 32 Bilddatenübertragung.................................................................................................. 33 Encoder ...................................................................................................................... 33 Im Außenbereich ........................................................................................................ 33 Im Innenbereich .......................................................................................................... 34 Audioencodierung ....................................................................................................... 36 Decoder ...................................................................................................................... 36 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 5 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 3.16.2.5.1 3.16.2.6 3.16.2.6.1 3.16.2.6.2 3.16.2.6.3 3.16.2.7 3.16.3 3.16.3.1 3.16.3.2 3.16.3.2.1 3.16.3.2.2 3.16.3.2.3 3.16.3.2.4 3.16.3.3 3.16.3.3.1 3.16.3.3.2 3.16.3.4 3.16.3.4.1 3.16.3.4.2 3.16.3.4.3 3.16.4 3.16.4.1 3.16.4.2 3.16.4.2.1 3.16.4.2.2 3.16.4.2.3 3.16.4.2.4 3.16.4.2.5 3.16.4.3 3.16.4.3.1 3.16.4.3.2 3.16.4.3.3 3.16.4.3.4 3.16.5 3.16.5.1 3.16.5.2 3.16.5.2.1 3.16.5.2.2 3.16.6 3.16.6.1 3.16.7 3.16.7.1 3.16.7.2 3.16.7.3 Audiodecodierung ....................................................................................................... 37 Videomanagementrechner .......................................................................................... 37 Allgemeine Anforderungen.......................................................................................... 37 Technische Anforderungen ......................................................................................... 38 Interaktion Videosystem- Leitsystem- ASFINAG-Videosystem .................................... 39 Anzeigegeräte............................................................................................................. 40 Schnittstellen .............................................................................................................. 41 Grundlagen ................................................................................................................. 41 Anbindung an das ASFINAG- Videosystem ................................................................ 41 Allgemein .................................................................................................................... 41 Netzwerk..................................................................................................................... 42 Steuerungsschnittstelle ............................................................................................... 42 Streamingschnittstelle ................................................................................................. 42 Anbindung der Videospeicherung ............................................................................... 42 Steuerungsschnittstelle ............................................................................................... 42 Streamingschnittstelle ................................................................................................. 43 Anbindung der automatischen Videobildauswertung ................................................... 44 Grundlagen ................................................................................................................. 44 Steuerungsschnittstelle ............................................................................................... 44 Streamingschnittstelle ................................................................................................. 44 Videospeicherung ....................................................................................................... 44 Allgemeines ................................................................................................................ 44 Videoanotierung.......................................................................................................... 45 Allgemeines ................................................................................................................ 46 Systemsicherheit und Kompatibilität ........................................................................... 47 Datensicherheit/ Datenschutz ..................................................................................... 47 Datensicherung........................................................................................................... 47 Bedienung .................................................................................................................. 48 Tunnel......................................................................................................................... 48 Systemarchitektur ....................................................................................................... 48 Leistungsmerkmale ..................................................................................................... 48 Bedienung .................................................................................................................. 53 Skalierung und Updates.............................................................................................. 56 Temporäre Kameras ................................................................................................... 59 Allgemeines ................................................................................................................ 59 Planungsvorgaben und technische Anforderung ......................................................... 59 Allgemeine Vorgaben.................................................................................................. 59 Besonderheiten der Energieversorgung ...................................................................... 59 Mobile Videosysteme .................................................................................................. 60 Allgemeines ................................................................................................................ 60 Rastplatz Kombinationsgerät ...................................................................................... 60 Allgemeines ................................................................................................................ 61 Anprallschutz .............................................................................................................. 62 Schneeschutzvorrichtung ............................................................................................ 62 3.17 Notrufeinrichtungen ................................................................................................. 62 3.18 Beschallungsanlage ................................................................................................. 62 3.19 Fernsprechanlage ..................................................................................................... 62 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 6 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 3.20 Funkanlage ................................................................................................................ 62 3.21 Gefahrenmeldeanlage .............................................................................................. 62 3.22 Informationsübertragung ......................................................................................... 63 3.23 Umfelddatenerfassung ............................................................................................. 63 3.24 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 63 3.25 Informationsverarbeitung......................................................................................... 63 3.26 Leitungen .................................................................................................................. 63 3.27 Kabel .......................................................................................................................... 63 3.28 Gebäude- und Nischeninstallation .......................................................................... 63 3.29 Gebäude- und Nischenausstattung ......................................................................... 63 3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage.................................................................................. 63 3.31 Türen und Tore ......................................................................................................... 63 3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen ....................................................................... 63 3.33 Sonstige Anlagen...................................................................................................... 64 3.34 Hebezeuge ................................................................................................................. 64 3.35 De- und Wiedermontagen......................................................................................... 64 3.36 Regieleistungen ........................................................................................................ 64 3.37 Ersatzmaterialien ...................................................................................................... 64 3.38 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 64 3.39 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 64 3.40 Projektmanagement, Engineering ........................................................................... 64 3.41 Bauarbeiten ............................................................................................................... 64 3.42 Unterirdische Neuverlegungen ................................................................................ 64 3.43 Beton- und Stahlbetonarbeiten ................................................................................ 64 3.44 Straßeninstandsetzungen ........................................................................................ 64 3.45 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 65 3.95 Instandhaltung ................................................................................................... 65 4 VERZEICHNISSE ....................................................................................................... 66 4.1 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. 66 4.2 Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 66 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 7 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation 1 VORBEMERKUNG 1.1 Gegenstand, PLaNT spezifisch Gegenstand des vorliegenden PLaNT sind technische Spezifikationen von VIDEOSYSTEMEN im hochrangigen Straßennetz für das Freiland und für Straßentunnel als auch Rastplätze im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG. Das Planungshandbuch besteht aus mehreren Bestandteilen (siehe Pkt.1.4). Es stellt eine Ergänzung zur RVS und den einschlägigen Normen dar. Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt. 1.2 Ziel, PLaNT spezifisch Mit dem gegenständlichen PLaNT sollen Hardware und/oder Softwareleistungen für: VIDEOANLAGEN im Detail spezifiziert werden. 1.3 Hinweise zur Nummerierung 1.3.1 Ebene 1 Die erste Ebene der Nummerierung innerhalb dieses PLaNT ist übergeordnet. 1 VORBEMERKUNGEN 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 3 SPEZIFIKATION n VERZEICHNISSE Tabelle 1: Nummerierung – Ebene 1 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 8 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 1.3.2 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Ebene 2 Die zweite Ebene der Nummerierung innerhalb dieses PLaNT folgt in Pkt.3 der neuen ASFiNAG-Struktur mit vorgegebenen Leistungsgruppennummern. 3 SPEZIFIKATION 3.1 Allgemeines zur Spezifikation 3.2 Mittelspannungsanlagen 3.n xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 3.7 Tunnelbeleuchtung 3.n xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 3.33 Sonstige Anlagen Tabelle 2: Nummerierung – Ebene 2 Alle verfügbaren Leistungsgruppen (Nummern mit zugehörigen Anlagen) können dem PLaHELP 800.611.1000 LB-TI entnommen werden. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 9 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 1.4 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Zusätzliche Dokumente Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungsund Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches angeführten Dokumente (z. B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar. Das Planungshandbuch Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme besteht aus folgenden Bestandteilen: 1.4.1 1.4.2 1.4.3 PLaNT 170.010.1000 Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme Technische Richtlinie ● PLaNT 170.010.1000 Hauptdokument ● PLaNT 170.010.1100 Änderungsdokument PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation ● PLaNT 170.010.2000 Hauptdokument ● PLaNT 170.010.2100 Änderungsdokument ● PLaNT 170.010.2660 XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG Moris-XML ● PLaNT 170.010.2661 XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG (Beispiele) ● PLaNT 170.010.2662 Streaming-Protokoll Videostandard ASFINAG ● PLaNT 170.010.2663 Bedienhandbuch des ASFINAG- Videosystems ● PLaNT 170.010.2664 DB Communication Protocol ● PLaNT 170.010.2665 XML MORIS Protocol Implementation Case Studies ● PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video- und Netzwerktechnik Beistellung ● PLaNT 170.010.2667 Formblatt zur Komponentenanforderung ● PLaNT 170.010.2668 Formblatt zur Konfigurationsänderung ● PLaNT 170.010.2669 Bandbreitenmanagementprotokoll Videostandard ASFINAG ● PLaNT 170.010.2670 Datensicherheitserklärung ● PLaNT 170.010.2671 SNMP Traps Komponenten ● PLaNT 170.010.2672 Kameraliste ● PLaNT 170.010.2964 Prüfdokument Prüfspezifikation ● PLaNT 170.010.2965 Prüfdokument Prüfprozedur und Prüfprotokoll PLaNT 170.020.2000 Videobasierende Detektionssysteme Technische Spezifikation ● PLaNT 170.020.2000 Hauptdokument ● PLaNT 170.020.2100 Änderungsdokument ● PLaNT 170.020.2961 Prüfdokument Prüfspezifikation ● PLaNT 170.020.2962 Prüfdokument Prüfprozedur und Prüfprotokoll ● PLaNT 170.020.2963 Szenenübersicht Testvideos ● PLaNT 170.020.2964 Datenpool Testvideos und Nutzungsbedingungen Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 10 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen Version: 2.0 freigegeben Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments. 2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exemplarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung zu sehen. Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Der AG behält sich das Recht auf Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor. 2.2.1 Verfahrensanweisungen Für die Planung von Videosystemen gelten generell die Leistungsprozesse gemäß PLaHELP BAP. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 11 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation 3 SPEZIFIKATION 3.1 Allgemeines zur Spezifikation Version: 2.0 freigegeben OBLIGATORISCH Ziel bei Planung und Realisierung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG ist die Schaffung einer homogenen Systemlandschaft, welche auch herstellerübergreifend bezüglich der wichtigsten Funktionen von Videosystemen, nämlich der Verbindung von Quellen und Senken für Steuer- und Bildinformation, sowie der Austausch von Steuerungssignalen mit Betriebs- und Sicherheitstechnik, sowie Systemteilen der Verkehrslenkung interoperabel sein müssen. Demzufolge sind alle Systeme aufeinander im Kontext einer umfassenden Systemarchitektur zu planen und zu errichten. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit und technischer Machbarkeit sind vorzugsweise voll digitale Systeme zu errichten (gilt nicht für Tunnel). 3.1.1 Textkonventionen Der gesamte Text des vorliegenden Dokumentes ist, entsprechend dem angegebenen Zweck (Planung und Ausführung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG), verbindlich anzuwenden. Dies gilt auch, entsprechend für die im vorliegenden Dokument genannten anderen Richtlinien, Planungshandbücher und Normen. Der Text ist bezüglich seines Charakters eingeteilt: (a) keine besondere Kennzeichnung (b) OBLIGATORISCH (c) PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Der Status der Textpassagen gilt: I. für den einen Absatz innerhalb eines Unterkapitels vor dem das Wort in Großbuchstaben platziert ist oder II. für ein gesamtes Unterkapitel und dessen Unterkapitel, soweit er direkt unter der Überschrift als erstes vermerkt ist und III. sofern an der jeweiligen Stelle nichts anderes ausdrücklich ausgeführt ist. Einige Bestimmungen tragen obligatorischen Charakter und sind jedenfalls zu erfüllen. Abweichungen hierzu sind nicht zulässig, auch wenn diese in anderen Richtlinien angegeben sind. Diese sind mit dem Wort „OBLIGATORISCH“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet. Sollten in diesen Bestimmungen Widersprüche zu anderen Planungshandbüchern der ASFINAG bestehen sind diese aufzuzeigen und mit dem Auftraggeber abzuklären. Anforderungen wurden dann obligatorisch, wenn ohne ihre Erfüllung die Einhaltung von Gesetzen und technischen Richtlinien (z. B. RVS), der Betrieb und die Instandhaltung der Systeme nicht mehr technisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich sind. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 12 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Einige Bestimmungen tragen empfehlenden Charakter. Diese sind mit dem Wort „PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet. Diese sind im Regelfall bei einem Projekt zu berücksichtigen. So gekennzeichnete Leistungsmerkmale ermöglichen einen sinnvollen Systembetrieb und eine wirtschaftliche Darstellung. Der Einsatz und eine ggf. erforderliche projektspezifische Anpassung sind aber entsprechend den ASFINAG-internen Regelungen durch die Projektleitung zu prüfen und abzustimmen und nach Freigabe durch die Zuständigen der ASFINAG anzuwenden. 3.1.2 Videostandard ASFINAG 3.1.2.1 Zugelassene Protokolle Für Steuerungsaufgaben im Videosystem in Kommunikation mit dem ASFINAG Videosystem bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der ASFINAG ist ausschließlich das in der Anlage PLaNT 170.010.2660, hinterlegte Steuerprotokoll einzusetzen. Für die Übertragung, von Bild-/ Videodaten, von/ zum ASFINAG-Videosystem, bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der ASFINAG, ist das in der Anlage PLaNT 170.010.2662, hinterlegte Streamingprotokoll einzusetzen, der Einsatz von H.264 PROJEKTSPEZIFISCH zu prüfen. 3.1.2.2 Andere Protokolle Basis der Systemarchitektur ist der Videostandard ASFINAG. Mittels der dort vorgegebenen Schnittstellen für Steuerung und Bildübertragung sowie weiterer standardisierter Übertragungsverfahren, insbesondere Ethernet, Protokolle/ Telegramme nach IEC 60870-5-104 wird eine durchgängige Systemarchitektur realisiert. Grundsätzlich sind zur Nutzung, abgesehen vom Steuer- und Streamingprotokoll des Videostandards ASFINAG, folgende Protokolle vorgegeben: (a) IEC 60870-5-104 als Standard, IEC 61850/ OPC ist vorzusehen: I. Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videobildauswertung II. Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videospeicherung (b) Herstellerspezifische Protokolle I. Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Kreuzschiene und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosystems zulässig II. Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Encoder und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosystems zulässig Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 13 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation (c) PAL/ FBAS I. Bildübertragung zwischen Kamera und Encoder bzw. Kreuzschiene/ Bedienstation – nur innerhalb eines Videosystems zulässig Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Steuersignalen ausschließlich das Steuerprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz. Die Umsetzung von ONVIF ist für das jeweilige Projekt spezifisch zu prüfen. Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Bildsignalen ausschließlich das Streamingprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz. Die Gesamtsystemarchitektur ist im Dokument PLaNT 170.010.1000 in Abbildung 1 ersichtlich. 3.1.3 Einsatzfälle und anzuwendende Technik Die vorzugsweise zur Anwendung zu bringende Technik ergibt sich aus Einsatzzweck und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist Systemen, welche komplett dem Videostandard der ASFINAG entsprechen der Vorzug zu geben. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Entscheidungshilfe für die Technik-Auswahl dar. Werden Abweichungen vom ASFINAG-Standard vorgenommen, so sind diese im Projekt detailliert zu begründen, zu dokumentieren und durch den Auftraggeber freizugeben. Dazu wird explizit festgehalten: Der Einsatz von analogen Videokreuzschienen ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Sollte dennoch ein analoges VKS- System zur Anwendung gelangen, so ist dies bereits in der Planungsphase durch den Planer detailliert zu begründen. Die Planung ist zwingend mit der ASF Fachabteilung Video zu besprechen und durch diese im Fall einer positiven Beurteilung schriftlich freizugeben. Neubau Generalerneuerung Teilerneuerung Erweiterung Bestand Kleines System max. ca. 8 Kameras Videostandard Videostandard Videostandard nicht zutreffend Mittleres System max. ca. 20 Kameras Videostandard Videostandard Videostandard nicht zutreffend Systeme >20 Kameras Videostandard Videostandard Videostandard nicht zutreffend Erweiterung um max. 3 Kameras (Ggf. bei Erneuerung) nicht zutreffend Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Erweiterung um max. 10 Kameras (Ggf. bei Erneuerung) nicht zutreffend Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 14 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Erweiterung um >10 Kameras (Ggf. bei Erneuerung) Neubau Generalerneuerung Teilerneuerung nicht zutreffend Videostandard Videostandard Erweiterung Bestand Freiland: Videostandard Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich Tabelle 3: Einsatzfälle und anzuwendende Technik 3.2 Mittelspannungsanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.3 Verteilungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.3 3.4 Sicherheitsstromversorgung Nicht Gegenstand dieses PLaNT Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.1.1.3 3.5 Blitzschutzanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT Siehe hierzu PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.1.1.5 3.6 Erdung- und Potenzialausgleich Nicht Gegenstand dieses PLaNT Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.6 3.7 Tunnelbeleuchtung Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.8 Straßenbeleuchtung Nicht Gegenstand dieses PLaNT Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 15 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 3.9 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Konstruktionen Nicht Gegenstand dieses PLaNT Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.9 Für Video spezifische Konstruktionen siehe LB - TI LG 16 3.10 Rohr- und Tragsysteme Nicht Gegenstand dieses PLaNT Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.10 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.12 Überwachung der Luftverhältnisse Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.13 Verkehrslenkung Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.14 Verkehrszeichenträger Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.15 Verkehrsdatenerfassung Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.16 Videoüberwachung 3.16.1 Kameratechnik 3.16.1.1 Allgemeine Spezifikation 3.16.1.1.1 Robustheit/ Wartung Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme, als auch alle für den Betrieb nötigen Komponenten sind für eine Mindestlebensdauer von 10 Jahren auszulegen. Nach 3 Jahren dürfen bei regelgerechter Wartung keine sichtbaren Verschlechterungen eintreten. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 16 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme sind wartungsfrei1 auszulegen und müssen die volle Bildqualität, auch bei Erreichen der zulässigen Grenzwerte für Temperatur und Feuchtigkeit und Beleuchtung liefern. Im Wetterschutzgehäuse oder in der Kamera sowie im Kameraanschaltekasten sind keine mechanisch beweglichen Teile wie Lüfter o. Ä. zulässig.2 3.16.1.1.2 Umfeldbedingungen Kameras, S/N/Z-Systeme und Gehäuse kommen im Außenbereich und im Tunnel zum Einsatz. Die Komponenten (Kamera und Gehäuse) müssen für Temperaturen von –20°C bis +50°C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/ Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen. Die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4g. Sofern nichts anderes verfügt wird, ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m BIS 2.000m über NN auszugehen. Die Geräte im Außenbereich befinden sich somit in BSZ 0. Dies ist bei Konstruktion und Ausrüstung zu berücksichtigen. Dementsprechend sind alle gültigen Normen, Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Alle Geräte und Kabel müssen das ÖVE-Prüfzeichen tragen. Produkte, welche dieses nicht tragen, müssen den ÖVE-Vorschriften gleichzuhaltenden Vorschriften voll inhaltlich entsprechen. Ein entsprechender Nachweis bzw. Vergleich ist dem Auftraggeber vorzulegen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei allen Kombinationen der vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen muss sichergestellt sein. Alle eingesetzten Geräte müssen das CE-Kennzeichen tragen. Dementsprechend ist für jede eingesetzte Komponente eine Konformitätserklärung vorzulegen. 3.16.1.1.3 Bemusterung und Freigabe Alle Kamerakomponenten sind bei Aufforderung des Auftraggebers, diesem, im Rahmen einer Bemusterung vorzulegen und durch diesen zur Verwendung freizugeben. Sollte eine Verwendung von Kamerasystemen angestrebt werden welche nicht unter Kapitel 3.16.1.2.1 angeführt sind, so ist es zwingend gefordert diese Systeme im Vorfeld einem standardisierten ASFINAG Test zu unterziehen, um nachzuweisen, das die geforderten Qualitäten erfüllt werden. 1 Für den störungsfreien Betrieb ist das regelmäßige Waschen der Gehäuse max. 4x pro Jahr ausreichend. 2 Sofern sie nicht betrieblich notwendig sind, wie z.B. Scheibenwischer, Scheibenwaschanlagen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 17 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 3.16.1.1.4 Anschlüsse an der Kamera Für den Energieversorgungsanschluss 230V AC ist im Wetterschutzgehäuse eine Klemmleiste vorzusehen. Die Stromversorgung der Kamera ist im Wetterschutzgehäuse bzw. direkt in der Kamera zu integrieren. In Ausnahmefällen kann sie im Kameraanschaltekasten situiert werden. Alle Kabel werden direkt an der Kamera angeschlossen. Dabei sind die Anschlüsse so auszulegen, dass eine einfache Kabelmontage (z. B. über schraubenlose Klemmen) möglich ist. Alle Anschlüsse an Kameras sind mittels normierter Stecker auszuführen. 3.16.1.2 Kamera (Bildaufnahmesystem) 3.16.1.2.1 Allgemeines Die in diesem Kapitel enthaltenen Angaben sind OBLIGATORISCH als Mindestforderungen vorgegeben. Die Kamera ist in energiesparender Ausführung zu liefern. Es kommen ausschließlich Farbkameras, welche zusätzlich über eine Tag/Nacht Umschaltung verfügen zum Einsatz. Digitale/ Netzwerkkameras sind, wenn zulässig, inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Kamera muss per Schnittstelle gesteuert auf s/w-Betrieb umschaltbar sein um auch bei geringer Beleuchtung eine gute Bildqualität für die Encodierung (digitale Übertragung) zu erreichen. Die Kameras müssen für Wechselobjektive mit C-Mount-Anschluss (ggf. auch CSMount) vorgesehen sein. Die Typenvielfalt an Kameras innerhalb eines Videosystems ist zu minimieren. Der Einsatz von mehr als zwei unterschiedlichen Kameras pro Videosystem projektbezogen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und ist durch den Auftragnehmer zu begründen. Insbesondere sind Kameras einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des ASFINAG-Videosystem-Projektes (Videostandard der ASFINAG) in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert: (d) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C (e) SIEMENS K550 (f) SIEMENS CCBx (CB1225 LP) (g) Lederer Argovision (ohne OSD-Funktion) Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 18 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Weitere Protokolle können, sofern vom Auftraggeber gefordert, bei Bedarf verwendet werden, erfordern dann aber im ASFINAG-Videosystem eine Implementierung und Typprüfung. 3.16.1.2.2 Bildparameter Die Kameras müssen mindestens die folgenden Mindestforderungen erfüllen: (a) Sensormindestgröße 1/3“ CCD oder CMOS3 (b) Lichtempfindlichkeit: 0,5 Lux bei f=1,0 oder höher (Farbbild); dabei ist die vom beleuchteten Objekt ausgehende Lichtmenge maßgebend. Eine Empfindlichkeit von 0,05 Lux direkt auf dem Bildaufnahmesensor gemessen, ist nicht ausreichend.4 (c) Spektralbereich 400-650nm, wobei auch im Bereich der größten Wellenlänge bei den genannten Beleuchtungsverhältnissen noch Objekte sichtbar sein müssen. (d) Signal-Rauschabstand mind. 50 dB bei max. 1.000 Lux und min. 20db bei max. 2 Lux jeweils als Beleuchtungsstärke der aufzunehmenden Motive (e) System PAL5 (f) Auflösung: I. mindestens 752 Bildpunkte horizontal x 582 Bildpunkte vertikal effektiv II. Bild effektiv in 4CIF-Auflösung (702 x 576 Bildpunkte) III. mindestens 480 Zeilen (g) 50 Bilder pro Sekunde (Halbbilder gem. PAL), alternativ 25 Vollbilder (progressiv arbeitende Verfahren, auf Basis PAL) (h) automatische Farbsättigungsregelung (i) automatische Helligkeitsregelung (j) automatische Kontrastregelung (k) Automatische Blendenregelung mit einstellbaren Zeitkonstanten für die Blendenregelung zur Vermeidung von schnell schwankenden Einstellungen durch Blendungen des Systems durch Scheinwerfer- oder Sonnenlichtreflexionen. Sofern Bildverbesserungsmechanismen6 eingebaut sind, sollten diese via Remotesteuerung abschaltbar sein, um negative Auswirkungen auf Bildauswertungssysteme zu vermeiden bzw. zu minimieren. 3.16.1.2.3 Overlays/ Einbindungen PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Kamera muss die Einblendung verschiedener Daten ins Bild in der Weise zulassen, dass diese auch am analogen Bildausgang anliegen. 3 kleinere CCD- oder CMOS-Sensoren können nach dem Nachweis gleichwertiger Lichtstärke und Bildschärfe wie marktübliche gute 1/3"-Sensoren aus dem CCTV-Bereich und Zustimmung des Auftraggebers sowie ausreichendem Test eingesetzt werden 4 siehe hierzu auch beispielhaft die Vorgaben im PlaNT 170.020.2000 für die Funktion der videobasierenden Detektionssysteme 5 Details in „RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS“ 6 Beispielsweise: Kantenverstärkung, Kontrast-/ Helligkeitsanpassung/ SlowShutter, Scharfzeichnung, Weichzeichnung Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 19 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Im Falle von Digitalkameras ist eine getrennte Datenübermittlung optional möglich, es muss aber gleichzeitig gewährleistet sein, dass die entsprechenden Daten direkt im Bild eingeblendet werden und somit Bestandteil der Bildinformation sind. Die Einblendung ist parametrierbar auszulegen. Sie kann im laufenden Betrieb aus einer Zentrale aus- und eingeschaltet werden und die Dateninhalte können während des Betriebes verändert werden. OBLIGATORISCH Folgende Daten sind einzeln oder in beliebiger Kombination einzublenden: (a) Ein-/ Ausschaltung von On-Screen Menüs/ Rückmeldungen (b) Datum (c) Uhrzeit7 (d) Kameranummer/ Kurzname - mindestens 4 Zeichen, alphanumerisch (e) Kameralangname - mindestens 8 Zeichen, alphanumerisch (f) On-Screen-Menü (bei Vornahme von Einstellungen) 3.16.1.2.4 Einstellungen Die Einstellungen der Kamera müssen teilweise konfigurierbar und teilweise parametrierbar sein. Die nachstehenden Angaben sind Mindestforderungen. Die Einstellung der Kamera im Sinne von Konfigurationen und Parametrierungen muss über ein On-Screen-Menü sowie über die Kameraschnittstelle (Steuerung), möglich sein. Weiterhin müssen mindestens folgende Einstellungen über die Kamerasteuerschnittstelle möglich sein: (a) im Zuge einer Konfiguration: I. Bearbeiten von Textrückmeldungen (Texteinblendungen) der Kameras II. Justierung der Nullposition (Nullvektor; nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem) III. Begrenzung Schwenk/Neigegeschwindigkeit (nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem) IV. Zoom/ Fokus bei nicht ferneinstellbaren Objektiven (direkt am Objektiv) (b) im Zuge einer Parametrierung: V. Ein-/ Ausschalten der automatischen Blendensteuerung VI. Einstellung Gegenlichtkompensation (ein/aus oder Parameterübergabe) VII. Einstellung Spitzlichtaustastung (ein/aus oder Parameterübergabe) VIII. Weißabgleich (ein/aus oder Parameterübergabe) IX. Autofokus ein/ aus 7 Die Uhrzeit ist systemweit synchron zu halten, dass heißt die Einblendungen an allen Kameras weisen die gleiche Uhrzeit auf. Die max. Abweichung ist 100ms. Als Zeitbasis ist UTC zu verwenden (Entfall von Umstellungen Sommerzeit/ Normalzeit); ob jeweils gerade MEZ/ MESZ zutrifft, ist gesondert zu führen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 20 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation X. Farbsättigungsregelung sowie –automatik ein/ aus XI. Helligkeitsregelung sowie –automatik ein/ aus XII. Kontrastregelung sowie –automatik ein/ aus XIII. Overlays/ Einblendungen XIV. Farb-/ s/w-Umschaltung Version: 2.0 freigegeben Darüber hinaus müssen folgende Parameter an der Schnittstelle ausgelesen werden können: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) (h) (i) (j) Aktuelle Parameter der Kamera (alle) aktuelle Schwenkposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System) aktuelle Neigeposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System) aktuell angefahrene Preposition (soweit unterstützt) aktueller Zoom aktueller Focus aktuelle Blende aktuelle Helligkeitseinstellung aktuelle Farbsättigungseinstellung aktuelle Kontrasteinstellung Die Bildausgabe erfolgt analog als Composite PAL über FBAS (1Vss, 75 Ohm). Alternativ ist ein digitaler Datenstrom bereitzustellen: 4CIF, 25 fps (full frame), MPEG4, als auch H.264 gemäß Spezifikation in Anlage PLaNT 170.010.2662 Streaming Protokoll Videostandard ASFINAG. 3.16.1.2.5 Objektive Einrichtung und Fokussierung OBLIGATORISCH Die Montage, von Objektiven und Kameras, als auch die Fokussierung der Kameras mit Objektiven (insbesondere bei Fixobjektiven), ist so durchzuführen, dass sich die Bildschärfe, auch bei geringer Beleuchtung (Dämmerung/ Nacht), nicht verringert. Dazu ist bei Durchführung der Montage bei Tageslicht eine Nachtaufnahme mit geeigneten Mitteln zu simulieren. Fixobjektive Fixobjektive, die in der Regel bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine händische Entfernungs- (Fokus) und Blendeneinstellung ermöglichen. Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z. B. durch Schrauben) zu gestalten. Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung). Hierbei sind mögliche auftretenden Verzerrungen zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Brennweite ist darauf zu achten, möglichst oft eingesetzte Objektivvarianten, zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 21 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Es sind Wechselobjektive mit C/ CS-Mount-Anschluss zu verwenden. 3.16.1.2.6 Zoomobjektive (Varioobjektive) Zoomobjektive, die bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine händische Brennweiten- (Zoom), Entfernungs- (Fokus) und Blendeneinstellung ermöglichen. Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z. B. durch Schrauben) zu gestalten. Sofern das Objektiv die Einstellungen von Brennweite, Fokus und Blende ferngesteuert vornimmt, ist sicherzustellen, dass ausreichender Bewegungsspielraum im Wetterschutzgehäuse besteht. Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung). Bei der Festlegung des Brennweitenbereiches ist darauf zu achten möglichst marktübliche und weit verbreitete Objektivvarianten zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren. Es sind Wechselobjektive mit C/ CS -Mount-Anschluss zu verwenden. 3.16.1.3 Wetterschutzgehäuse 3.16.1.3.1 Aufbau OBLIGATORISCH Das Gehäuse für den Einsatz im Tunnel inkl. erforderlicher Verbindungsteile wie Schrauben etc. ist aus Edelstahl V4A (Werkstoff Nr. 1.4571 oder 1.4401 oder 1.4404) oder Gleichwertigem (insbesondere bzgl. Haltbarkeit und Montage) auszulegen. Bei Abweichung vom vorgegebenen Werkstoff ist die Vergleichbarkeit durch den Auftragnehmer in geeigneter Form, z. B. durch ein unabhängiges anerkanntes Prüfinstitut nachzuweisen. Im Freilandbereich ist der Einsatz von Wetterschutzgehäusen den Umgebungsbedingungen entsprechend, aus ausreichendem korrosionsgeschütztem Material, herzustellen, sodass die Gehäuse den vorherrschenden Bedingungen standhalten. Insbesondere das Glas des Sichtfensters ist nach unten hin schräg gestellt oder gewölbt auszuführen. Es ist so ein- oder mehrfach entspiegelt auszuführen, dass es auch bei Gegenlicht durch Scheinwerfer oder einfallendes Sonnenlicht keine im Kamerabild erkennbare Reflexion erzeugt. Das Gehäuse ist (a) kompakt auszuführen und so zu gestalten, dass die Größe der Oberfläche minimiert wird. (b) mit mechanischen Anschlüssen so zu versehen, dass eine Montage und Demontage einfach8 (ohne herstellerspezifische Spezialwerkzeuge) möglich ist. 8 mechanische Demontage & Montage innerhalb von ca. 1 min durch geschultes Fachpersonal; exklusive Vor- und Nachbereitungszeiten Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 22 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben (c) dem Auftraggeber in einer Bemusterung vorzustellen und von diesem zum Einsatz freizugeben. (d) für den Einsatz im Tunnel inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart IP669 auszuführen. (e) für den Einsatz im Freiland inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart IP54 auszuführen. (f) ist bei Einsatz im Außenbereich mit abgesetztem Dach oder äquivalenter Bauausführung zur Absenkung der im Inneren entstehenden Höchsttemperaturen bei voller Besonnung auszuführen (g) nach Angabe des Auftraggebers mit einer geregelten Heizung zur Verhinderung von Frost und Kondensation im Inneren auszustatten. Das Gehäuse muss innen mechanisch für die Aufnahme der Kamera vorbereitet sein. Die Kameras müssen über eine geeignete Verbindung montiert werden können. Dabei sind die Befestigungen für die Kamera im Gehäuseinneren so auszulegen, dass bei einem Wechsel der Kamera der Blickwinkel (Ausrichtung) dieser beibehalten wird. Am Gehäuse muss eine Sonnenblende montierbar sein, welche vorn oben min. 100mm über die am weitesten vorn liegende Kante des Sichtfensters übersteht. Wahlweise kann das Kameraschutzgehäusedach diese Funktion mit übernehmen. Die Blende ist seitlich nach unten konisch zulaufend, sodass an der unteren Kante des Schutzgehäuses kein Überstand mehr zu verzeichnen ist. Projektabhängig kann auch ein Überstand unten vorgeschrieben werden. Geräte, insbesondere Gehäuse und Kameras dürfen nicht mit übergroßen, d. h. aus dem fließenden Verkehr heraus lesbaren Firmenlogos oder ähnlichem versehen sein. 3.16.1.3.2 Anschlüsse am Gehäuse Alle Kabeldurchführungen durch das Gehäuse sind für den Einsatz im Tunnelbereich staub- und spritzwassergeschützt mit mindestens Schutzart IP6610 auszuführen. Im Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend. Sofern das Gehäuse Öffnungen für Kabeldurchführungen besitzt, die nicht benutzt werden, sind diese staub- und spritzwassergeschützt mindestens gem. IP 6611 zu verschließen. Im Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend. Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Tunnel sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 6612 aufweist. Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Freiland sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 54 aufweist. 9 Forderung der RVS 09.02.22; IP65 dann zulässig, wenn Eignung für den Tunnelbereich ausreichend nachgewiesen 10 Siehe Fußnote 9 11 Siehe Fußnote 9 12 Siehe Fußnote 9 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 23 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Die Kameras müssen projektspezifisch durch den AG vorgegeben bei Defekt inkl. Wetterschutzgehäuse zu wechseln sein. Dies ist bei der Auslegung der Anschlüsse zu berücksichtigen. Die Anschlüsse am Gehäuse sind steckbar (Systemstecker) zu gestalten. 3.16.1.3.3 Verschmutzungsschutz Die Kameraoptik ist gegen Kondensation durch eine geregelte Heizung zu schützen. Die Scheibe des Sichtfensters ist aus schmutzabweisendem / selbstreinigenden Glas auszuführen, oder aus Glas, welches entsprechend schmutzabweisend vergütet ist. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Je nach projektspezifischen Gegebenheiten ist das Schutzgehäuse wahlweise mit einem oder mehreren der folgenden Leistungsmerkmale auszurüsten: (d) Scheibenwischer oder äquivalente Reinigungsvorrichtung (gilt nur für S/N/ZKamerasysteme) (e) Spinnennetzentferner (Bürste o.Ä.) Bei der Ausrüstung mit einem Scheibenwischer ist sicherzustellen, dass dieser bei Kälte nicht am Sichtfenster oder am Gehäuse anfriert. Dies ist vorzugsweise durch Lösen des direkten Kontaktes zwischen Wischergummi und zu wischender Fläche bzw. Schutzgehäuse in der Ruhestellung des Wischers zu realisieren. Alternativ kann eine ausreichende Beheizung der Ruheposition des Wischers erfolgen. Gleiches gilt für den Spinnennetzentferner, soweit dieser diesbezüglich nicht mit dem Wischer kombiniert ist. Waschanlagen sind konstruktions- und betriebsseitig ebenfalls gegen Einfrieren und dadurch entstehende Schäden wirksam zu schützen. Die entsprechende Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber in der Planungsphase. Der Einsatz von Wischern an Fixkameras als auch der Einsatz von Behältern für Reinigungsmittel an Fixkameras ist nicht zulässig. Bei Bedarf erhält das Gehäuse – insbesondere beim Einsatz im Tunnel - einen Staubschutztubus. Dieser darf nicht zu Einschränkungen des Bildes führen. Der Staubschutztubus ist leicht abnehmbar zu gestalten (Bajonettverschluss o. Ä.). Die im Tunnelinnenraum verbaute Technik darf durch die im Tunnel durchzuführenden Wartungs- und Reinigungsarbeiten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die Aufnahmequalität darf sich nicht merkbar verschlechtern, da das System in diesem Fall in seiner Praxistauglichkeit stark eingeschränkt ist. D. h. im Laufe der Zeit durch verschmutzendes Kameraschutzgehäuse und nach Reinigungsarbeiten muss die Aufnahmequalität möglichst konstant gut sein; das Aufnahmesystem darf von den damit einhergehenden Änderungen im Sichtbereich nicht so gestört werden können, dass Bildqualität - sowie beim Einsatz eines videobasierenden Detektionssystems die Detektionsergebnisse - stark schwanken. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 24 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 3.16.1.4 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Befestigungsvorrichtungen Befestigungsvorrichtungen wie Konsolen etc. sind so zu gestalten, dass das Wetterschutzgehäuse einfach (max. 2 Verschraubungen) montierbar ist, wobei hier der geforderte Diebstahl-/ Vandalismusschutz beachtet werden muss. Es ist werkstoffgleiches oder anderweitig geeignetes Material bzw. Kombinationen von Material bei Gehäuse und Befestigung einzusetzen. Korrosion durch Potenzialunterschiede ist zu vermeiden. Die Vorrichtung ist zweiteilig so auszuführen, dass der eine Teil am Mast, der Tunnelwand o. Ä. montiert wird und der andere davon zunächst unabhängig am Wetterschutzgehäuse oder dem S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem. Dabei ist darauf zu achten, dass bei Tunneln mit runden Röhren die Montage in der Tunnelulme so erfolgen können muss, dass das Lichtraumprofil des Fahrverkehrs nicht beeinträchtigt wird und trotzdem eine leichte Montage möglich ist. Hierzu ist die Konsole ggf. mehrteilig und im Aufnahmepunkt der Kamera drehbar auszuführen. OBLIGATORISCH Konsole (Aufstellvorrichtung) und Kameraschutzgehäuse passen zwingend so ineinander, dass der Blickwinkel der Kamera, insbesondere bei Fixkameras, beim Wechsel der im Wetterschutzgehäuse montierten Kamera inkl. des Wetterschutzgehäuses nicht verändert wird. Bei S/N/Z-Systemen/ S/N/Z-Kamerasystemen muss damit gewährleistet sein, dass nach dem Wechsel ohne weitere Einstellungen die vorher abgespeicherten Positionen (sofern diese nicht im S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem selbst gespeichert sind), sofort wieder korrekt verfügbar sind. Sofern sich Kameras über Bereichen befinden, welche regulär begangen werden (z. B. Fußwege), ist eine Sicherung vorzusehen, welche bei Lösen der Verbindung zwischen Befestigungsvorrichtung/ Konsole und dem Wetterschutzgehäuse, dessen Herunterfallen sicher verhindert. Die ausreichende Dimensionierung der Sicherungsvorrichtung ist nachzuweisen. 3.16.1.5 S/N/Z- Systeme 3.16.1.5.1 Allgemeine Spezifikation Für die Gehäuse der S/N/Z-Systeme gelten die gleichen Anforderungen wie für Wetterschutzgehäuse im Kapitel 3.16.1.3 dargelegt. Die Positioniergenauigkeit und Geschwindigkeit der Systeme darf sich über einen Zeitraum von 3 Jahren (Gewährleistungsdauer) nur um insgesamt 1% verringern. Dies ist bei Schlussfeststellung nach Ende der Gewährleistungsdauer zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren. Die Typenvielfalt an S/N/Z-Kamerasystemen/ S/N/Z-Systemen innerhalb eines Videosystems ist zu minimieren. Der Einsatz von projektbezogen mehr als zwei unterschiedlichen Produkten pro Videosystem ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer zu begründen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 25 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Grundsätzlich sind Produkte einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des ASFINAG-Videosystem-Projektes, in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert: (a) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C (b) TVI Lederer Saturn (Multisec-Protokoll) Argovision CT40 Folgende Protokolle sind ebenfalls bereits implementiert, jedoch noch nicht getestet: (a) Sony SSC-DC590 Command Specifications (b) Sanyo VCC-ZM 300P+ (c) JVC TK–C1480/1460 (08/2002) (d) Panasonic Generell ist der Einsatz von Videokreuzschienen nicht mehr vorgesehen. Siehe hierzu die Ausführung in Kapitel 3.1.3. Sollte eine Videokreuzschiene dennoch zum Einsatz kommen sind folgende Protokolle bereits implementiert: (a) Kreuzschiene Plettac p.o.s.a./ V200/ V300 (V3.3) (b) Kreuzschiene PKE Philips LTC 8300/8500 Alegiant (c) Kreuzschiene SiMatrix 648 Generell ist der Einsatz von Videokreuzschienen nicht mehr vorgesehen. Siehe hierzu die Ausführung in Kapitel 3.1.3. Sollte eine Videokreuzschiene dennoch zum Einsatz kommen so sind folgende Protokolle bereits implementiert, jedoch nicht getestet: (a) Kreuzschiene Philips/ Bosch/ PKE (Kreuzschiene Covidec 3216) (b) Bei Bedarf werden folgende weitere Protokolle implementiert und getestet: (c) Kreuzschiene Plettac V85 (d) Kreuzschiene Philips VCM 3.16.1.5.2 Steuerung Die Steuerung der S/N-Systeme/ S/N/Z-Kameras erfolgt von der Bedienung aus. Die Übertragung der Steuerungsbefehle erfolgt über RS485 bzw. Netzwerkverbindungen. Beide werden auf geeigneten Medien geführt und zur Überbrückung langer Wegstrecken gegebenenfalls umgesetzt. Die Steuerung ist mittels einer grafischen Bedienoberfläche in die Leittechnik eingebettet, vorzugsweise in Fenstertechnik zu realisieren. Für jede Richtung sind alternativ Buttons am Bildschirm oder die Nutzung der Tastatur oder beides gleichzeitig einzurichten. Die Nutzung eines Joysticks muss ebenfalls möglich sein. Zusätzlich ist in einer geeigneten Plandarstellung die Möglichkeit zu schaffen, Kamerapositionen durch Auswahl eines Sichtbereiches auf einem Plan auszuwählen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 26 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Das Anfahren von Prepositions durch Eingabe einer Nummer oder Selektion aus einer Liste mit Nummern und/ oder Namen muss möglich sein. Die Steuerung muss Kamera-Sequenzen13 verwalten können, mit denen nacheinander verschiedenen Prepositions angefahren werden. Alle Daten der Sequenzen wie Abfolge, Wartezeit, Name und Nummer der Sequenz sind parametrierbar zu halten. Hierdurch wird die Funktion des Autoselektors grundsätzlich realisiert. Zusätzlich zu den Sequenzen muss eine automatische Sequenzgenerierung (Autoselektor) möglich sein. Hierbei wird durch Eingabe von Richtung und einer Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch vom System eine Sequenz von Kameras definiert und aufgeschaltet, sodass ein mit der eingegebenen Geschwindigkeit und Richtung fahrendes Fahrzeug in seiner Bewegung kontinuierlich auf dem zur Aufschaltung gewählten Monitor sichtbar ist. Das S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem muss, die Möglichkeit bieten den Schwenkund Neigebereich parametrierbar einzuschränken. Dabei muss die Intervallgröße der Einschränkungen genau so unterteilt sein wie die größte Genauigkeit der Positionierung. 3.16.1.5.3 Prepositions OBLIGATORISCH Jede S/N/Z Kamera muss über die Möglichkeit verfügen, mindestens 32 Positionen speichern zu können. Die Positionen sind parametrierbar zu verwalten. Sie müssen über die Bedienung des Systems mittels grafischer Oberfläche während des laufenden Betriebes einzurichten, zu löschen und zu ändern sein. Hinweis: Grundparametrierung: Im Tunnel werden die Prepositions, gemeinsam mit den Usern (Betrieb), definiert und durch den Systemintegrator eingestellt. Im Freiland Voreinstellung je Richtungsfahrbahn durch den Systemintegrator. 3.16.1.5.4 Mechanik OBLIGATORISCH Die Kamerasysteme sind bei der Montage einzunorden, d. h. in der Stellung bei 0° Schwenkwinkel ist die Blickrichtung der Kamera direkt nach Norden auszurichten. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN 13 Eine Kamerasequenz ist die (automatische) Abfolge von Aufschaltungen verschiedener Kameras mit verschiedenen Prepositions auf einem Monitor. Dabei sind bei der Aufschaltung einer Kamera auch ggf. nacheinander verschiedene Prepositions anzufahren. Die Zeiten der Aufschaltung einzelner Kameras können variieren und sind parametrierbar zu gestalten. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 27 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Es sind bevorzugt Schwenk- und Neigeköpfe einzusetzen, welche den örtlichen Gegebenheiten angepasst den bestmöglichen Sichtbereich erfassen können. Dies soll im horizontalen als auch im vertikalen Bereich Beachtung finden. Im Freiland Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 80°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein. Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 40°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) Es ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1° ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist. Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in max. 3s erreicht werden (vom Stillstand der Kamera bei der Startposition, bis zum Stillstand der Kamera in der Endposition). PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Sofern ein Anschlag für die Neigung besteht, muss die Kamera mindestens 85° nach oben und 70° nach unten neigbar sein. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch ein Neigungsbereich von +60° bis -60° bezogen auf die waagerechte Linie bei 0° ausreichend. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt. Im Tunnel Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 100°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein. Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 60°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s). Dabei ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1° ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist. Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in max. 3s erreicht werden (vom Stillstand der Kamera bei der Startposition, bis zum Stillstand der Kamera in der Endposition). Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 28 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt. 3.16.1.5.5 Latenzzeiten Das S/N/Z-System selbst darf nur eine vernachlässigbare Latenzzeit zwischen der Entgegennahme des Steuerbefehls am S/N/Z-System aus der Übertragung und der Ausführung von max.100ms besitzen. Die Latenzzeit ist in die Zeit, welche das S/N/ZSystem zum Anfahren einer beliebigen Position gem. dem Kapitel 3.16.1.5.3 benötigt, mit einzurechnen. 3.16.1.5.6 Schnittstellen Die Anbindung des S/N/Z-Systems erfolgt entweder direkt über Ethernet oder RS485. RS422 kann in begründeten Fällen nach Entscheidung des Auftraggebers bei Einsatz entsprechender Schnittstellenumsetzer eingesetzt werden. Erforderliche Einrichtungen zur Aufsplittung der Signale für Videobild und Kamera-/ S/N/Z-Kamerasystem-Steuerung sind entweder im Kameraanschaltekasten oder der Kamera/ dem S/N/Z-Kamerasystem selbst einzubauen. Die müssen den gleichen Umfeldbedingungen wie die Kamera in Verbindung mit ihrem Schutzgehäuse selbst genügen. Dabei muss die Schnittstelle die zum S/N-System gehörenden Funktionen und Rückmeldungen aus dem Kapitel 3.16.1.2.4 unterstützen. Insbesondere muss die aktuelle S/N-Position auslesbar sein. Zudem muss eine Konfiguration und Parametrierung des S/N-Systems über die Schnittstelle möglich sein. 3.16.1.6 Besonderheiten bei Kameras zur zusätzlichen Nutzung als ASFINAG WebCams 3.16.1.6.1 Aufnahmesystem und Bildparameter Prinzipiell werden durch die ASFINAG Kameras primär für die Belange des Streckenbetriebes errichtet. Durch die Vorgaben des ASFINAG-Videosystems fallen die Daten der I-Frames der Videoströme als ein für Dienste verwendbarer Zusatznutzen an, durch welchen die Videobilder für Funktionen ähnlich denen von WebCams zur Verfügung stehen. Bei Kameras an Standorten, wo zeitlich gesehen die Realisierung des beschriebenen Zusatznutzens des I-Frames ähnlich groß oder größer als die betriebliche Nutzung ist, kann von den Vorgaben für Kameratechnik dahingehend abgewichen werden, dass kompakte Systeme (Kombinationen aus Kamera/ Gehäuse/ Übertragungstechnik) zum Einsatz kommen. Die Qualität der Bildaufnahmesysteme kann projektspezifisch, soweit verringert werden, dass sie für die Zielgruppe der Informationen (z. B. einfache Dienste) ausreichend ist, wobei prinzipiell keine Kameras zu planen, und einzurichten sind, die nur als WebCams ohne die Möglichkeit permanenten Streamings arbeiten. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 29 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Die Kamera ist so einzurichten und auszulegen, dass keine Personen oder amtliche Kennzeichen erkenn- oder lesbar sind, wie dies im nachfolgenden Beispielbild (Auflösung 352x288) dargestellt ist. Die Bildwiederholrate solcher Anwendungen liegt typischerweise bei 1fps. Abbildung 1: Beispielbild nicht Erkennung von Kennzeichen und Personen Für die Bildparameter Zoom, Fokus, ggf. Blende und Weißabgleich ist es ausreichend, vor Ort eine Einstellung durchzuführen und diese entsprechend zu belassen. Zu beachten ist weiterhin dass, bei der gewählten Zoomeinstellung (idR Weitwinkel), das Wetterschutzgehäuse nicht ins Bild ragt und ein hinreichend stabiler Mast gewählt wird, der auch bei für die jeweilige Lokalität typischerweise hohen Windstärken ein ständiges Schwanken des Bildes wirksam verhindert. Wie schon im Kapitel 3.16.1.3.3 beschrieben, gilt hier dieselbe Regel bezogen auf Wischer und Behälter für Reinigungsmittel. Die Bildqualität ist durch den AG festzulegen und abhängig von den Services, welche das Bild weiter verarbeiten. 3.16.1.7 Anbindung an das ASFINAG- Videosystem Die Anbindung der Fixkameras mit zusätzlichem Nutzen, erfolgt im Bereich von Tunneln oder ÜZ´en über die Anbindung jener Anlagen. Im Freiland ist es am nächstliegenden VBA-Videosystem bzw. Tunnel anzubinden oder direkt mit der AVS in Inzersdorf zu vernetzen. Bei der Einrichtung der entsprechenden Kameras ist für die Verwendung durch die entsprechenden Dienste zu beachten, dass die gemäß den Formularen für die Anforderung von Beistellungen erforderlichen Angaben gemacht werden. Für die Verwendung der Bilder durch Dienste sind insbesondere Lage der nächsten ASt, Blickrichtung und Koordinaten des Standortes wichtig. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 30 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation 3.16.2 Übertragungstechnik 3.16.2.1 Übertragung über IPC_VMIS Version: 2.0 freigegeben Zur überregionalen Übertragung ist, soweit die entsprechende Netzstruktur existiert, die Infrastruktur des CN.as14 zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die durch CN.as angegebenen Bandbreiten des Netzes Bruttobandbreiten des Netzes sind. Die Nutzbandbreite ergibt sich erst nach Abzug des Protokoll-/ Sicherungsoverheads von ca. 10% der Bruttobandbreite. In der lokalen Übertragung im Tunnelbereich ist die entsprechende Übertragungstechnik projektbezogen aufzubauen. 3.16.2.2 Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems 3.16.2.2.1 Steuerungsübertragung Die Übertragung im Accessbereich, im Tunnel einschließlich des Vorportalbereichs, erfolgt über LWL-Singlemode-Fasern von der BZ des Tunnels bis mindestens zum Kameraanschaltekasten. Dort erfolgt eine Umsetzung auf Kupfer zum Anschluss der Kamera, sofern dies nicht innerhalb des Wetterschutzgehäuses realisierbar ist. Diese optische Übertragung ist so zu konzeptionieren, dass die nötigen Umsetzungen auf ein Minimum reduziert sind. Im Tunnelinnenbereich (außer zwischen Kameraanschaltekasten und Kamera) ist eine optische Verkabelung (LWL, Singlemode-Faser) zu verwenden. Bei Errichtung eines (optischen) Video-LANs im Freifeld sind sowohl die Bild- als auch die Steuerdaten über dieses Netzwerk zu übertragen. Die Mindestbandbreite für die Errichtung eines LANs im Freifeld beträgt 100Mbit/s. Nach Angabe des Auftraggebers ist das Netzwerk redundant auszubilden. Die Steuersignale werden – ausgehend vom Bediensystem - über das Netzwerk zum Encoder übertragen (im AP situiert) und von dort, mittels Kupferkabel (i. d. R. RS 422 / RS485), an die Kamera bzw. das SNZ- System geführt. Bei Verwendung von Kameras mit eingebautem Encoder („IP- Kameras“ – nur im Freifeld zulässig) ist eine direkte Kopplung zum nächstgelegenen Switch über eine Kupferverbindung zulässig, wenn die Strecke eine (Kabel)Länge von 100m nicht überschreitet und ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen gewährleistet ist. Andernfalls ist eine LWL- basierte Datenübertragung vorzusehen. Als Protokoll ist vorzugsweise das Steuerprotokoll aus dem Videostandard ASFINAG einzusetzen. Siehe hierzu das Anlagendokument PLaNT 170.010.2660. 3.16.2.2.2 Bilddatenübertragung PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Es gelten sinngemäß die Vorgaben aus Kapitel 3.16.2.2.1. 14 CN.as ÜT: Übertragungstechnik PDH/ SDH; CN.as LINIE: LWL-Kabel-Infrastruktur Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 31 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Die von den Kameras zu übertragenden Bildsignale sind bei analogen Kameras gemäß Fernsehnorm Composite PAL über FBAS. Im Falle von Digitalkameras werden Videodaten als MPEG4 bzw. H.264 - Datenstrom über TCP/IP-basierte Netze übertragen. Bei Verwendung von MPEG4 als auch H.264 ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit höchster Qualität muss mindestens erreichbar sein. Als Streamingprotokoll ist vorzugsweise das im Videostandard ASFINAG definierte einzusetzen. 3.16.2.2.3 Steuerung der Videobilder OBLIGATORISCH Die dargelegte Entscheidungsgrundlage ist PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN. Als Ausnahmefall kann weiterhin in der BZ und/ oder ÜZ eine Kreuzschiene realisiert werden, welche die Verbindung zwischen allen möglichen Quellen und Senken von Videobildsignalen und die Verarbeitung und Weiterleitung von Videosteuersignalen ermöglicht, falls dies technisch und wirtschaftlich eine optimierte Lösung darstellt, was durch den Auftragnehmer entsprechend nachzuweisen ist. Dabei ist auch vorzusehen, dass an Tunnelleittechnikanlagen via Leittechnik auch Bilder des ASFINAG-Videosystems (Freilandkameras) aufschaltbar sind. Im Freilandbereich sind grundsätzlich voll digitale Videosysteme entsprechend dem Videostandard ASFINAG zu erstellen. Die Kamerasignale sind dabei komplett digitalisiert durch ein entsprechendes Steuerungssystem in einem Netzwerk zu verteilen. Das Steuerungssystem übernimmt auch alle Aufgaben des Netzwerkmanagements wie Bandbreitenmanagement, Routing etc. 3.16.2.3 Im Weitverkehr 3.16.2.3.1 Steuerungsübertragung Übertragungen zwischen Videosystemen im Weitverkehr sind grundsätzlich über das CN.as abzuwickeln, sofern vorhanden. Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen (SDH-Ethernet-Bridges) zur Verfügung: (a) optisch 100 und 1.000 MBit/s (single-mode Faser) (b) elektrisch 100 MBit/s (RJ45) Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte Protokolle zu verwenden: (a) TCP/ IP (b) UDP (c) IP Multicast (d) ICMP/ IGMP V2 und V3 (e) SNMP Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 32 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben (f) Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG 3.16.2.3.2 Bilddatenübertragung Übertragungen zwischen Videosystemen im Weitverkehr sind immer über das CN.as abzuwickeln. Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen (SDH-Ethernet-Bridges) zur Verfügung: Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte Protokolle und Datenformate, zu verwenden: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) (h) TCP/ IP UDP IP Multicast ICMP/ IGMP V2 und V3 SNMP Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG MPEG4 H.264 Bei Verwendung von MPEG4 bzw. H.264 ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit höchster Qualität muss mindestens erreichbar sein. 3.16.2.4 Encoder 3.16.2.4.1 Im Außenbereich Die Encoder sind im Außenbereich, in die Standard-Outdoorschränke wie für CN.asAP einzubauen. Der Encoder ist konstruktiv für den Einsatz in folgendermaßen ausgestatteten Gehäusen auszuführen: (a) verfügbarer Raum für 19‘‘Einschub max. 1 HE pro mindestens 2 Encoderkanäle (b) Stromanschluss 230V, 1,5A, mit Blitzschutz und Überspannungsschutz (c) Stromanschluss mit stationären Kaltgerätestecker mit Kabeln an Klemmblöcken (statt Schukosteckdosen) für den Elektroanschluss zum Einsatz; diese sind nicht zwingend in die FI-Überwachung einzubeziehen 15 (d) Anschluss zur Kamera (BNC, FBAS) (e) Anschluss zur Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System (je Kamera 1x RS485/ RS422) (f) Anschluss in Richtung Netzwerk (RJ 45, 100 Mbit/s) Sie müssen für diesen Einsatzzweck für Umgebungstemperaturen von –30°C bis +70°C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/ Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen, die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung 15 Servicesteckdosen sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten bzw. ggf nachzurüsten Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 33 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation = 0,4mm, max. Beschleunigung: 2g. Hierbei ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über NN auszugehen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. Die maximal zulässige Verlustleistung der im Schrank eingebauten Encoder ist so zu bemessen, dass durch diese auch bei Auftreten einer Umgebungslufttemperatur von +40°C um den Schrank bei Windstille und voller Besonnung die Schrankinnentemperatur nicht über +55°C (+/-Toleranz Messglieder) ansteigen kann. Der Wärmewiderstand des Schrankes und die Verlustleistung der zusätzlich zum Videoequipment installierten Komponenten sind zu berücksichtigen. Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen. Grundsätzlich werden die Encoder durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH. Durch den Encoder sind mindestens gleichzeitig zwei wahlfreie16 MPEG4-Ströme sowie einmal JPEG-Bilder an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen. Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen. Es muss ein ausreichender Blitz- und Überspannungsschutz vorhanden sein. Dabei kann vom Vorhandensein des durch das Planungshandbuch PLaPB_800.563.1000_ Tunnel-Betriebs- und Sicherheitstechnik beschriebenen Schutzes im Streckenstationsschrank ausgegangen werden. Die Videokomponenten insbesondere Bild- und Steuerübertragung sind ebenfalls nach diesen Vorgaben zu schützen. Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik. 3.16.2.4.2 Im Innenbereich Die Encoder im Innenbereich werden in 19”-Schränken eingebaut. Für diese Schränke ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Bezüglich der Einbauten von Encodern im Tunnelinnenraum sind Vorgaben im Kapitel 7.6.2 der technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000 enthalten. Die Encoder kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich 16 1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full frame) Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 34 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/ EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe VON 1.500m bis 2.000m über NN auszugehen ist. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse oder Maßnahmen am Schrank sichergestellt werden. Grundsätzlich werden die Encoder durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH. Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen. Pro Chassis min. 4 Encoder, d. h. Anschlussmöglichkeiten für Kameras stehen max. 4 HE in 19“-Technik zur Verfügung. Dabei sind durch den Encoder im Innenbereich pro Encoderkanal analog zur Spezifikation für Encoder im Außenbereich gleichzeitig zwei wahlfreie17 MPEG4-Ströme sowie JPEG-Bilder (siehe oben) an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen. Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen. Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik. Sonderfall Tunnelkamera-Encoder Beim Einsatz von Encodern in Tunnelbetriebszentralen, welche zur Encodierung der zum Tunnel gehörenden Kameras genutzt werden, gilt abweichend vom vorstehenden Kapitel 3.16.2.4.2 Folgendes: Der pro Eingangssignal (Kameraanschluss) jeweils zweite Encoderkanal zur Bereitstellung einer zweiten (niedrigeren) wahlfreien Bildqualität kann entfallen, da die Videos aus den Tunnelkameras immer mit voller PAL-Auflösung, also MPEG-4 4CIF, 704 x 576, 25 fps zu übertragen sind. Beim Einsatz in Tunnelsystemen ist eine Integration von Encoder(n) und Speichersystem entsprechend den Vorgaben aus Kapitel 3.16.4.3.1 möglich. 17 1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full frame) Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 35 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 3.16.2.4.3 Audioencodierung PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Je Videoencoder muss ein analoges Stereo-Audiosignal encodierbar sein. Die Analog-Digital-Wandlung muss mit einem Sampling von 24 Bit/ 44,1kHz erfolgen und eine Qualität entsprechend den Festlegungen zum Standard CD-DA (Compact Disc Digital Audio; Red Book IEC-908) entsprechen oder qualitativ vollwertig äquivalent (Bandbreite mindestens 5 Hz bis 20 kHz bei einem Dynamikumfang von 96 dB) sein. Die Encodierung der gewandelten Analogsignale muss auf Basis des Codecs AAC in der Ausprägung AAC-LC oder AAC-HE erfolgen. Zusätzlich ist möglich, G.711 (PCM) und G.726 (mit mindestens 32-kbit/s) anzubieten. Wahlweise muss Mono- oder Stereoübertragung verwendet werden können; je nach dem, welche Art von Mikrofon angeschlossen wird. Video- und Audio-Ströme müssen synchron übertragen werden. Hierzu ist das Protokoll RTCP zu verwenden. Die Synchronisierung muss nach dem Standard IEEE 802.1BA: Audio Video Bridging Systems erfolgen. Eine direkte Einbettung des Audiosignals in den Videostream ist möglich. Dabei ist dieser mit einer Bitrate von min. 192kBit/s zu digitalisieren. 3.16.2.5 Decoder Grundsätzlich sind Hardwaredecoder einzusetzen. Da die Rechner für die Aufstellung im Bedienraum vorgesehen sind, sind sie als geräuscharme Geräte auszulegen. Der verursachte Geräuschpegel pro Bedienrechner darf 0,6 Sone im Normalbetrieb und 1 Sone bei Volllast, gemessen in jeweils 0,7m Entfernung, nicht übersteigen. Alle Decoder sind als kompakte Mini-/ Miditower-Rechner oder noch kleiner auszuführen. Alternativ kann eine Ausführung als 19“-Gerät nach Wahl des AG angefordert werden, soweit die entsprechenden Anschlüsse ggf. durch geeignete Zusatztechnik (KVMExtender) von Serverraum aus durch den Doppelboden bis zu den Schreibtischen der Operatoren geführt werden können. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V AC, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe von 1.500m bis 2.000m über NN auszugehen ist. Grundsätzlich werden die Decoder durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 36 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Der Decoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen. Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik. 3.16.2.5.1 Audiodecodierung PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Der Audiodecodierung entsprechend müssen, die durch die Audioencodierung erzeugten Signale und deren Aufbereitung zur Ausgabe an marktüblichen Ausgabegeräten ausgegeben werden können. Dabei sind die Signale auf den am Decoder-Rechner angeschlossenen Ausgabegeräten (Lautsprecher) auszugeben. 3.16.2.6 Videomanagementrechner 3.16.2.6.1 Allgemeine Anforderungen Der Videomanagementrechner muss: (a) alle Anforderungen an die Bedienung (siehe Kapitel 7.5 der technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000) realisieren. (b) auf Benutzeranforderung bzw. automatisch bei Anforderung durch ein Leittechniksystem ein beliebiges Videobild zu einer beliebigen Quelle durchschalten und eine Steuerungsverbindung zwischen Bedienung und Kamera herstellen (c) auf manuelle Anforderung die gewünschten Videobilder in digitalen Systemen abrufen, dass heißt die entsprechenden Encoder starten, alle erforderlichen Netzwerkprozesse realisieren und die Decoderausgänge auf die entsprechenden Anzeigegeräte aufschalten (d) durch Zusammenwirken mehrerer Videomanagementrechner und erforderlichenfalls mittels automatischer Replikation/ Abgleich in einem Subsystem oder ggf. zwischen Subsystemen gleicher Ausstattung mit weiteren Videomanagementrechnern ein redundantes System bilden können. Der Videomanagementrechner ist als Industrie-PC in einem Chassis einzubauen. Die Videomanagementrechner werden im Innenbereich wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Stand-alone-PC zu liefern. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Videomanagementrechner kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 37 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/ EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe von 1.500m bis 2.000m über NN auszugehen ist. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden. 3.16.2.6.2 Technische Anforderungen Folgende technischen Daten sind zu gewährleisten: (a) Festplattensicherung: RAID; min. Level 1 (b) Schnittstellen: RS 232, RS 422/ 485, Tastatur, Maus, DVI, USB (min. V2.0) (c) Peripheriegeräte: Tastatur, Maus, geeigneter Monitor; min. 19” TFT Die Peripheriegeräte sind nach Wahl des Auftraggebers getrennt aufzustellen oder im Schrank zu integrieren. (a) Netzwerkanschluss: Ethernet 100/1000 Mbit, RJ45 (b) Protokolle zum gemanagten eigenen Videosystem hin („nach innen“) nach Bedarf entsprechend der Systemtechnik; i. d. R. I. TCP II. UDP III. IP Multicast IGMP V2 und V3 IV. SNMP V. Steuerprotokoll des Videosystems; idealerweise Videostandard ASFINAG MoRIS XML (c) Protokolle zum ASFINAG-Videosystem sowie zum Leitsystem (falls vorhanden) hin („nach außen“) I. TCP II. UDP III. IP Multicast IGMP V2 und V3 IV. SNMP V2 und V3 V. Steuerprotokoll (Videostandard ASFINAG MoRIS XML) VI. IEC 60870-5-104 (bei Tunnelsystemen) Der Rechner ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 38 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Videomanagementrechner sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. 3.16.2.6.3 Interaktion Videosystem- Leitsystem- ASFINAG-Videosystem Der Videomanagementrechner steuert das Videosystem intern wie in den vorstehenden Kapiteln beschrieben sowie die Kommunikation nach außen hin. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Videosystem nur mit dem ASFINAG-Videosystem kommuniziert oder im Kontext von Tunnelanlagen auch mit den Leitsystemen kommunizieren muss. Die jeweils zugehörigen Aufgaben und somit erforderlichen Funktionen des Videomanagementrechners sind in den hier folgenden Unterkapiteln beschrieben. Je nach Lage und Ausführung des Subsystems muss er eine oder mehrere/ alle Anforderungen erfüllen. Anbindung ASFINAG-Videosystem Sofern das Videosystem als Videosystem an das ASFINAG-Videosystem angebunden ist, hat der Videomanagementrechner folgende Funktionen zu realisieren, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist: (a) Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem ASFINAGVideosystem und Management der Bereitstellung der Videoströme inkl. Bandbreitenmanagement (b) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem ASFINAG-Videosystem (c) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem im Videosystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung (d) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung mit dem ASFINAG-Videosystem Anbindung an (Tunnel-) Leittechnik Sofern das Videosystem als Videosystem im Kontext eines Leitsystems (z. B. Tunnelleittechnik) arbeitet, übernimmt der Videomanagementrechner zusätzlich folgende Funktionen, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist: (a) Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem Leittechniksystem und Management der Bereitstellung der Videoströme; falls erforderlich inkl. Bandbreitenmanagement (b) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem Leitsystem (c) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem ins Leitsystems via Videosystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung (d) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung mit dem Leitsystem im projektspezifischen Umfang18 18 grundsätzlich sind Rechte- und Anlagendaten der Videoanlagen im Videosystem/ Videosystem zu führen Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 39 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation (e) Übernahme von Triggersignalen aus der Leittechnik und komplette Steuerung angeschlossener Videospeicher, soweit diese nicht direkt durch die Leittechnik getriggert werden (f) Steuerung angeschlossener Videospeicher bzgl. manueller Aufnahmefunktionen, Auswertungen und Verwaltungsaufgaben Dabei besteht jedoch an die Leittechnik die Anforderung, bei Bedarf den Videospeicher im Alarmfall entsprechend steuern zu können, sodass die Alarmaufzeichnung ausgelöst wird. Hierzu sollten die Leittechnik und der Videospeicher vorzugsweise das MoRIS-XML-Protokoll aus dem Videostandard der ASFINAG zur Kommunikation nutzen. 3.16.2.7 Anzeigegeräte Die Anzeigegeräte müssen folgende Merkmale aufweisen: (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) mechanische Befestigungsmöglichkeit nach VESA On Screen Display zur Einstellung aller Parameter Energiesparmodus EPA ENERGY STAR Energiesparmodus Energy 2000 Die Geräte müssen folgende Zulassungen aufweisen: Plug & Play DDC 1/2 B Prüfzeichen I. TÜV GS II. TÜV ERGO III. ISO-Normen 9241-3, 9241-7, 9241-8, 13406-2, IV. EN 29241 Die Geräte sind strahlungsarm mindestens gemäß TCO 99 auszuführen. Sie sind für eine Stromversorgung mit 230 V AC +/- 10%, 50Hz vorzusehen. Die Anzeigegeräte im Innenbereich werden wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Standgeräte auf Tischen aufzustellen. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben. Die Anzeigegeräte kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe von 1.500 bis 2.000m über NN auszugehen ist. Anzeigegeräte sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN: Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 40 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Es sind Flachbildschirme (keine Röhrengeräte) einzusetzen, welche die folgenden Mindestforderungen erfüllen: (a) (b) (c) (d) (e) (f) Blickwinkel min. 170 Grad horizontal und vertikal Reaktionszeit max. 10ms Helligkeit 400cd Kontrast 300:1 min. 19“ Bildschirmdiagonale Empfehlung: Bildformat für Videowiedergabe (fullscreen und Quad-Darstellung) 4:3 3.16.3 Schnittstellen 3.16.3.1 Grundlagen Für alle Schnittstellen sind grundsätzlich offene und standardisierte, Komponenten und Verfahren auf allen Ebenen einzusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sind solche einzusetzen, welche im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der ASFINAG offen und standardisiert, mindestens aber für die ASFINAG offen und dokumentiert sind. Dies trifft auf Hard- und Software gleichermaßen zu. Durch den Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme sind Schnittstellen zur Steuerung und Bildübertragung vorgegeben. Diese sind bei jeder Projektrealisierung verbindlich zu berücksichtigen. Sofern diese Schnittstellen aus guten Gründen nicht eingesetzt werden, ist dies ausführlich zu begründen und durch den Auftraggeber bzw. die ASFINAG freizugeben. 3.16.3.2 Anbindung an das ASFINAG- Videosystem 3.16.3.2.1 Allgemein OBLIGATORISCH Alle neu zu errichtenden oder zu sanierenden Videosysteme/ Videosysteme im Bereich der ASFINAG müssen an ihren zentralen Steuerungen Schnittstellen zur Anbindung an das ASFINAG-Videosystem besitzen um die Integrationsfähigkeit in das Gesamtsystem der ASFINAG zu gewährleisten. Für den Fall, dass ein Videosystem aus mehreren allein funktionsfähigen Systemen wie Livebildübertragung und/ oder Videospeicherung und/ oder automatischer Videobildauswertung besteht, müssen auch deren Signalquellen und -senken in das ASFINAG-Videosystem eingebunden werden. Falls dies nicht über eine integrierte zentrale Steuerung dieser Systeme möglich ist, sind alle Teilsysteme mit den entsprechenden Schnittstellen zur Steuerung und Bildübertragung auszurüsten. Diese Schnittstelle zerfällt in die Anbindung zur Steuerung der Subsysteme und die Schnittstelle zur Übertragung von Bilddaten und ist gemäß den folgenden Kapiteln auszuführen. Eine Abweichung ist unzulässig. Soweit ein Tunnelvideosystem, welches auch durch die Leittechnik des Tunnels gesteuert wird, muss die Tunnelleittechnik ebenfalls das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG beherrschen. Somit können auch Videos aus dem angrenzenden Freilandbereich in der Tunnelwarte angezeigt werden. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 41 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation 3.16.3.2.2 Netzwerk Die Errichtung des Netzwerkes erfolgt seitens der ASFINAG MSG/SB/IKT. 3.16.3.2.3 Steuerungsschnittstelle OBLIGATORISCH Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle, welche über TCP/ IP mit einem XML-basierten Protokoll (MoRIS XML Protokoll) arbeitet. Die Übertragung erfolgt bidirektional. Eine genaue Protokollbeschreibung findet sich im Anlagedokument PLaNT 170.010.2660 XML – Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG zu diesem PLaNT. 3.16.3.2.4 Streamingschnittstelle OBLIGATORISCH Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle. Die Daten werden nach MPEG4 oder H.264 verlustbehaftet komprimiert. Dieses ist um die Möglichkeiten der Bandbreite bis 4Mbits/s und Interlacing/ Quantisierung ergänzt. Eine genaue 170.010.2661. 3.16.3.3 Protokollbeschreibung findet sich im Anlagedokument PLaNT Anbindung der Videospeicherung 3.16.3.3.1 Steuerungsschnittstelle OBLIGATORISCH Über diese Schnittstelle werden über IP-Netzwerk Befehle, für Speicheraktionen und Anforderungen nach gespeicherten Videos (darzustellen auf bestimmten Zieladressen bzw. Geräten), Steuerbefehle für Videoabspielungen und Suchen, sowie diverse Konfigurationen (z. B. Konfiguration der Einblendung von Metadaten usw.) vom Leittechniksystem entgegen genommen. In der anderen Richtung werden die Rückmeldungen des Videospeichersystems, wie positive oder negative Quittungen, Metadaten und ähnliche Informationen übertragen. Weiterhin werden die angeforderten Videobilder über das WAN den verschiedenen aktuellen Empfängern bereitgestellt, wobei hierfür die Protokolle des ASFINAGVideosystems benutzt werden. Die Schnittstelle zur Videospeicherung/ Tunnelleittechnik muss nach IEC 60870-5-104 arbeiten können. Eine Schnittstelle zur Videospeicherung/ Tunnelleittechnik nach IEC 61850/ OPC ist vorzusehen. Die Schnittstelle zur Tunnelleittechnik ist so auszulegen, dass auch weitere bzw. neuere Übertragungsprotokolle (z. B. IEC 61850) nachgerüstet werden können. Dementsprechend ist dieser Teil der Software des Videospeichersystems sinnvoll zu kapseln. Die informationstechnische Kombination von Video- und Metadaten in Videospeichersystemen muss in der BZ erfolgen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 42 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte offen zu legen. Die Videospeicherung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden. Zusätzlich ist die Videospeicherung im Falle von Tunnelanlagen an die Tunnelleittechnik zu koppeln, von welcher aus sie auch gesteuert werden kann. Dabei ist die Schnittstelle der Videospeicherung durch die Tunnelleittechnik so zu gestalten, dass der volle Umfang der Funktionen der Videospeicherung von der Tunnelleittechnik aus nutzbar ist. Dies geht auch aus der Forderung der vollständigen Integration der Bedienung der Videosysteme in die Bedienung der Tunnelleittechnik im Kapitel 7.5 der technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000 hervor. Die Übertragung erfolgt bidirektional. Die Standardisierung der projektspezifischen Inhalte der Übertragungen ist Gegenstand eines anderen Planungshandbuches der ASFINAG. Soweit dies verfügbar ist, ist es anzuwenden. Andernfalls sind die Inhalte auf die der Tunnelleittechnik abzustimmen. Sofern in der Tunnelleittechnik ein proprietäres Protokoll genutzt wird, ist die Videospeicherung über die Steuerschnittstelle nach Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme anzuschließen. Die proprietäre Schnittstelle ist daher in der Tunnelleittechnik zu integrieren. Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden. 3.16.3.3.2 Streamingschnittstelle OBLIGATORISCH Die Videospeicherung muss über die Streamingschnittstelle des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme verfügen oder an der zentralen Steuerung eines Videosystems so angeschlossen sein, dass es, über dessen Schnittstelle gemäß Videostandard ASFINAG steuerbar ist. Optional muss die Videospeicherung über die Anschlussmöglichkeit für analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS als Eingangssignale verfügen. Aus dem Speicher abgerufene Bilder Netzwerkschnittstelle bereitzustellen. sind jedenfalls auf einer Ethernet- Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden. Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte offen zu legen. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 43 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 3.16.3.4 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Anbindung der automatischen Videobildauswertung 3.16.3.4.1 Grundlagen Maßgebend für diese Schnittstellen ist das PLaNT 170.020.2000 – Technische Spezifikation Videobasierende Detektionssysteme. Nachfolgend werden nur grob die wichtigsten Forderungen genannt, soweit integrierte Systeme (Videosystem & Videobasierendes Detektionssystem in einem System vereinigt) handelt. 3.16.3.4.2 Steuerungsschnittstelle Für die Kopplung der automatischen Videobildauswertung an die Tunnelleittechnik gilt das im Kapitel 3.16.3.3.1 Beschriebene. Die automatische Videobildauswertung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden. Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte (im Auftrag der ASFINAG und nur in deren Projekten) offen zu legen. 3.16.3.4.3 Streamingschnittstelle Als eingehende Bilddaten muss die automatische Videobildauswertung analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS verarbeiten. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Ausgabe von Bildsignalen, etwa zur Kontrolle, Konfiguration und Parametrierung, muss entweder als Composite PAL über FBAS oder auf einer Netzwerkschnittstelle gemäß den Vorgaben des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme möglich sein. Durch den Auftragnehmer ist die Wahl der Schnittstelle zu begründen und vom Auftraggeber freizugeben. 3.16.4 Videospeicherung 3.16.4.1 Allgemeines Die Videospeichersysteme im Bereich der ASFINAG sind grundsätzlich als ereignisorientierte netzwerkfähige Speichersysteme entsprechend den nachstehenden Spezifikationen zu errichten. a) Tunnelanlagen: Speicherung aller Kamerabilder in Ringspeicher und bei Ereignissen in Alarmspeicher entsprechend Vorgaben aus Gesetzen und RVS 09.02.22 mit voller Einbindung in die Tunnelleittechnik, komfortabler Bedienung und Hardware zentral in Serverräumen. b) Rastplatzüberwachung: ähnlich der Tunnelüberwachung, jedoch auf einen Rastplatz oder Kontrollplatz bezogen mit gewöhnlichen Innenräumen für die Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 44 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Systeminstallation und einer kleinen angeschlossenen Kameramenge mit Überwachung durch eine ÜZ oder ABM. Mit Verbindung zur RastplatzLeittechnik/ -Haustechnik. c) Freilandanlagen: Detektion von Ereignissen mit ggf. erforderlichem automatischen Speicherzugriff (Beweissicherung) und Meldungsweitergabe über eine Schnittstelle. Situierung der Komponenten vor Ort mittels kompakter Einheiten in Outdoor-Schränken oder direkt in der Kamera integriert. d) AKUT: Die Audiospeicherung hat zeitsynchron und daher integriert in dem Tunnelvideospeichersystem zu erfolgen. Die Speicherung muss derart erfolgen, dass die Audiosignale entweder vom Audiodetektionssystem digitalisiert und anschließend dem Videospeichersystem über Netzwerk zur Verfügung gestellt wird, oder dass die Digitalisierung direkt im Videospeichersystem erfolgt und anschließend die Audiodetektion in dem Videospeichersystem eingebettet wird. Zusätzliche weitergehende Forderungen oder erforderliche Spezifikationen der Forderungen dieser Normen sind in den folgenden Unterkapiteln angegeben. Grundsätzlich können die Videospeicher seitens ASFINAG beigestellt werden. Sollten dies jedoch nicht der Fall sein so müssen alle Komponenten der Videospeicherung inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) geliefert werden. Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen seitens des Auftragnehmers mitzuliefern. Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik. 3.16.4.2 Videoanotierung Die Videospeicherung, d. h. (a) die Sicherung eines Ringspeicherteiles (b) die sofortige Aktivierung von Alarmspeichern (c) der Start einer beliebigen Aufzeichnung wird immer durch Ereignisse19 initiiert. Diese werden zum einen bereits in der Leittechnik gespeichert (Logging), stehen damit jedoch, abgesehen vom Zeitstempel, nicht in fixer Verbindung zu den aufgenommenen Videosequenzen oder Bildern. Die entsprechenden Ereignisse sind daher in der Videospeicherung fest verknüpft zu hinterlegen. Günstigerweise geschieht dies direkt als Metadaten innerhalb des Videostreams. Alternativ ist eine Speicherung in dafür geeigneten Datenbanken möglich, wobei jedoch die Verknüpfung mit den zugehörigen Videosequenzen sicher und persistent hergestellt werden muss. 19 hierzu zählt auch der wahlfreie Anstoß durch den Benutzer Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 45 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Zur Speicherung von Video- und Metadaten im Verbund bieten sich verschiedene Möglichkeiten auf dem Stand der heutigen Technik an. Die Metadaten sind so in der Videospeicherung zu integrieren, dass mit Hilfe der entsprechenden Bedienoberflächen oder Telegramme auch nach aufgezeichneten Videosequenzen an Hand von Ereignissen in den netzwerkfähigen Speichersystemen gesucht werden kann. Zusätzlich ist der Alarmgrund bei Start der Aufzeichnung für 5-10s so im Bild sichtbar einzublenden, dass er keine wichtigen Bildteile verdeckt. Zusätzlich sind für die Alarmaufzeichnung im Bild sichtbar, jedoch ohne Verdeckung wichtiger Inhalte zu speichern: (a) Datum, (b) Uhrzeit, (c) Kameraname, (d) Ereignis (Klartext/ Codierung) PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Die Videos sind im Falle einer Alarmaufzeichnung mindestens mit den folgenden Daten anzureichern: (a) Zeitpunkt der Detektion des Ereignisses (Zeitstempel Start Alarmaufzeichnung) – als UTC inkl. Datumsangabe (b) Zeitpunkt, ab dem die Videosequenz zu diesem Ereignis verfügbar ist (frühester Zeitpunkt des in den Alarmspeicher übernommenen Ringspeicherinhalts) – als UTC inkl. Datumsangabe (c) Endzeitpunkt der Aufzeichnung – als UTC inkl. Datumsangabe (d) Initiator einer manuellen Aufzeichnung (Operator-Kennung) 3.16.4.2.1 Allgemeines Grundsätzlich ist Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems oder ein dazu voll kompatibles System zu verwenden, wobei zur Optimierung (Verminderung) der Netzwerkbelastung ein lokal nahe situiertes Videospeichersystem mit einer wenig belasteten Anbindung gewählt werden sollte. Sofern die Kameras im Freiland räumlich einer Tunnelanlage (BZ/ ÜZ) zuzuordnen sind, so werden diese in das jeweilige Videosystem integriert. Sofern die Leistungen der Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems die Erfordernisse des jeweiligen lokalen Projektes nicht erfüllen, ist die Speicherung gemäß den Anforderungen für Tunnel auszuführen. Die verwendete Videospeicherung muss in jedem Fall netzwerkfähig sein und den Spezifikationen des Steuerprotokolls des Videostandards der ASFINAG genügen, insbesondere dessen Erweiterung für netzwerkfähige Videospeicherungen. Sofern nicht die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems verwendet wird, sondern ein gleichwertiges und voll kompatibles System eingesetzt und angebunden wird, sind die in den folgenden Kapiteln dargelegten Spezifikationen einzuhalten. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 46 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 3.16.4.2.2 Systemsicherheit und Kompatibilität Im Rahmen der Ausführungsplanung müssen Sensibilität des Systems und der Daten und dementsprechende Maßnahmen geplant und begründet werden, soweit nicht die Speicherung des ASFINAG-Videosystems eingesetzt wird. Das einzusetzende Speichersystem muss zum ASFINAG-Videosystem voll kompatibel sein. 3.16.4.2.3 Datensicherheit/ Datenschutz Das System ist durch Log-in/ Passwort in Verbindung mit geeigneten Verschlüsselungen angemessen vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Passwörter dürfen im System nur verschlüsselt abgelegt und übertragen werden. Die durch die geltenden Normen und Gesetze vorgegebenen Anforderungen an die Datensicherheit müssen voll und nachweisbar erfüllt sein. Videosequenzen sind mindestens im Fall von Auslagerung/ Export aus dem System mit Wasserzeichen zu kennzeichnen und mittels einer MD5-Checksumme auf Manipulationen prüfbar zu gestalten. 3.16.4.2.4 Datensicherung Das ASFINAG-Videosystem stellt softwareseitig die für die Sicherung der Videodaten im System erforderlichen Module zur Verfügung. Andere Systeme müssen mindestens die durch das ASFINAG-Videosystem bereit gestellten Leistungsmerkmale beinhalten. Die hardwareseitige Datensicherung ist innerhalb des jeweiligen Projektes zu konzipieren und durch den Auftraggeber zur Realisierung freizugeben. Die Hardware ist nach den üblichen Möglichkeiten für Rechnersysteme gegen Datenverlust und Ausfall zu sichern: (a) Festplatten (Speicher) sind mindestens als RAID-5 auszuführen. Grundsätzlich ist der Datenspeicher (Nutzdaten) als RAID-5-Array auszuführen. Die RAID-Anlage ist so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare fungiert. (b) Ein geeignetes Sicherungs- und Archivierungssystem (z. B. Bandlaufwerk/ TapeLibrary), welches sowohl bzgl. Anbindung, Verarbeitungsgeschwindigkeit und Speicherkapazität sowie Langzeitstabilität der Medien den aus der Dimensionierung des Speichersystems hervorgehenden Anforderungen genügt ist anzuwenden. Es ist eine automatische Sicherung der Daten auf ein vom RAID-5-Array unabhängiges Medium vorzusehen. Dabei ist der Datenbestand alle 24h zu sichern. Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden Wochentag; wochentags inkrementelles Back-up, sonntags volles Back-up) zum Einsatz. (c) Das Sicherungs- und Archivsystem muss die üblichen Sicherungsstrategien (volles Back-up, inkrementelles Back-up etc.), beherrschen. (d) Abhängig von der Wichtigkeit der anzufertigenden Aufzeichnungen ist das System mit HW-Redundanz (Netzteile, hot-swap-Festplatten o. Ä.) auszustatten. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 47 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Die Sicherung der Systemsoftware ist in den Festlegungen zum ASFINAGVideosystem geregelt. Es ist somit jedenfalls sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist. 3.16.4.2.5 Bedienung Die Bedienung des ASFINAG-Videospeichersystems ist durch das Anlagendokument 170.010.2663 Bedienhandbuch des ASFINAG-Videosystems vorgegeben und erläutert. Die dort ausgeführte Technik wird als Mindestanforderung an andere einzusetzende Videospeichersysteme hinsichtlich einer Bedienoberfläche und dem Verhalten der Systembedienung vorgegeben. Die Bedienung des Videospeichersystems muss grundsätzlich über das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG möglich sein, sodass die Software der Bedienoberfläche wahlfrei gegen kompatible austauschbar ist. 3.16.4.3 Tunnel 3.16.4.3.1 Systemarchitektur Das System ist hardwareseitig modular auszuführen. Steuerung/ Bedienung sind vom eigentlichen Speicher so zu trennen, dass ein Austausch des Speichermediums problemlos möglich ist. Die Systemsoftware ist so modular zu gestalten, dass an den Schnittstellen Protokolländerungen möglich sind ohne das gesamte System auszutauschen. Die Verbindung der Systemkomponenten ist über standardisierte Schnittstellen wie, Fast-Ethernet oder Gigabit-Ethernet, vorzugsweise mit IP-basierten Protokollen vorzunehmen. Eine Integration von Encoder- und Speicherfunktionen in einer gemeinsamen Hardware eines Tunnelvideosystems ist zulässig, soweit die zutreffenden Gesetze und Richtlinien eingehalten werden und keine funktionalen Einschränkungen für Betrieb und Instandhaltung entstehen. OBLIGATORISCH Sofern zwingende Gründe vorliegen, können in Ausnahmefällen projektbezogen nach Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG andere Schnittstellen eingesetzt werden. Diese Schnittstellen sind jedenfalls vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte im Auftrag der ASFINAG offen zu legen. 3.16.4.3.2 Leistungsmerkmale System/ Steuerung OBLIGATORISCH Das System muss zeitsynchron auf mindestens 100ms genau mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik arbeiten. Die Zeitsynchronisation muss systemweit erfolDruckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 48 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Version: 2.0 freigegeben Technische Spezifikation gen, d. h. das sämtliche Anlagenkomponenten (PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN: UTC) besitzen müssen. dieselbe Zeitbasis Der netzweite Abgleich der Zeit erfolgt über NTP. Soweit ein anderes Protokoll eingesetzt wird, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Zeitbasis ist UTC, Angaben zur Sommerzeit sind im System ebenfalls zu führen. Soweit andere Systeme, welche mit dem Videosystem verbunden sind, bereits über eine Zeitbasis wie vorstehend angeführt verfügen, ist es ausreichend, wenn eine entsprechende Anbindung an diese erfolgt. Die Zeitsynchronität mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik ist über geeignete Anschlüsse z. B. Netzwerk mit NTP, Zeitserver oder sehr kurzen Abfrageintervallen der Funkuhr oder dem GPS-Empfänger sicherzustellen. Verschiedenen Ereignissen je Kamera müssen unterschiedliche Aufzeichnungsraten zuordenbar sein. Wird eine Kamera permanent aufgezeichnet so muss unabhängig davon auch bei Bedarf eine Alarmaufzeichnung mit Vorlauf in ein getrenntes Speichersegment möglich sein. Für eventuelle Bildverluste, aus Synchronitätsproblemen sind Maßnahmen durch entsprechende Speicher je Kamera vorzusehen. Werden vom Gesamtsystem Aufzeichnungsraten über den Systemgrenzen gefordert, so muss die Aufzeichnungsrate einzelner Kameras für den Überlastzeitraum automatisch auf eine vorgebbare Mindestrate gesenkt werden können. Aufzeichnungen müssen permanent oder alarmgesteuert möglich sein. Für die Alarmauslösung müssen je Kamera mindestens vier Alarme zuordenbar sein. Die Alarmübernahme erfolgt über die Schnittstelle zur Tunnelleittechnik. Zusätzlich muss jedes Kamerasignal mittels einer Bildüberwachung (Detektion) kontrolliert werden können. Aus dem Bewegungsmelder müssen Bewegungsmeldungen, Abdeckung, Blendung und Verlust eines Synchronisierungssignals ableitbar sein. Das Archiv ist softwaremäßig in Segmente unterteilbar, welche auch nachträglich in der Größe verändert werden können. Die Ausbildung der Segmente muss frei als Ringspeicher oder Alarmspeicher möglich sein. Alarmspeicher sind vor Überschreiben zu sichern. Eine freie Übertragung von Bildern oder Sequenzen zwischen den einzelnen Archivsegmenten muss möglich sein. Der Speicherstatus des Segmentes muss mit Belegungsgrad zu Verfügung stehen. Die Parametrierung des Gesamtsystems, wie auch die Auswertung muss zentral möglich sein und dementsprechend auch über die Tunnelleittechnik. Soweit HW- oder SW-Fehler durch das System selbst festgestellt werden, muss eine den Operator erreichende Meldung generiert und versendet werden, welche den Fehler möglichst umfassend beschreibt. Die Steuerung des Systems muss sich von allen Punkten des Netzwerkes aus gleich verhalten und es müssen mindestens alle im Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG aufgeführten Möglichkeiten der Steuerung verfügbar sein. Dies gilt insbeDruckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 49 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben sondere für Videospeichersysteme, welche in Betriebszentralen von Tunneln eingerichtet sind, jedoch von einer Überwachungszentrale aus bedient werden. Es muss möglich sein, netzweit anhand der Vorgabe von einem oder mehreren der folgenden Kriterien zutreffende Videos in den Alarmspeichern zu suchen: (a) Ereignis (-typ) (b) Datum/ Uhrzeit (c) Datum/ Uhrzeit als Intervall (d) Videospeichersystem/ Tunnelanlage/ Freilandanlage (e) Kameranummer/ -bezeichnung (f) Operatorkennung (für manuelle Aufzeichnungen) Speicher Alle Angaben zu Bildraten beziehen sich auf Vollbilder (im Sinne einer progressiven Bildabtastung), das heißt sie entsprechen gem. PAL-Norm20 50 Halbbildern/s. Es wird davon ausgegangen, dass die Speicherung bei Tunnelsystemen dezentral direkt am Tunnel (BZ) situiert ist und die Bildauflösung und –rate am Eingang der Speicherung dem der Kamera entspricht. Durch das STSG werden Begrenzungen von Aufnahmezeiten und –qualitäten geregelt. Ungeachtet dessen müssen die Speichersysteme die im vorliegenden Dokument aufgestellten Anforderungen – durch einfache Erweiterung der Hardware – erfüllen können und zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen des STSG durch (ggf. einschränkende) Konfiguration und Parametrierung des Speichersystems erfüllen können. Die Erfüllung der Anforderungen des vorliegenden Dokumentes bezüglich Speicherdimensionierung ist durch Skalierbarkeit des Speichers sicherzustellen. Bei Errichtung des Systems ist der Speicher genau entsprechend den Anforderungen des STSG zu dimensionieren und eine Ausbaubarkeit entsprechend der Anforderungen dieses PLaNT einzurichten. Der Speicher muss sich dabei ohne Austausch21 von Komponenten erweitern lassen. Die Erweiterbarkeit des Speichersystems bis zu den Grenzen, welche durch das vorliegende PLaNT vorgegeben werden, muss technisch mindestens innerhalb der auf die Abnahme folgenden 10 Betriebsjahre möglich sein.22 Dementsprechend ist die Nachlieferung von Komponenten für die Erweiterbarkeit des Systems für mindestens 10 Jahre nach der Abnahme dessen zu sichern. Dadurch wird gewährleistet, dass zu Testzwecken und für den Fall von Gesetzesänderungen während der zu erwartenden langen Lebensdauer der Systeme ausreichende Leistungsreserven nach installiert werden können. Insbesondere gilt dies im Bezug auf STSG §4 Abs. (5) 4., 6. und 7. Die Speicherung der Bilder erfolgt mit einer Auflösung von mindestens 704 (horizontal) x 576 (vertikal) Punkten und einer Farbtiefe von min. 24 Bit. Soweit nachfolgend nichts 20 21 22 „RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS Ein für die ASFINAG kostenfreier/ kostenneutraler Austausch, der die Leistungen des Systems nicht einschränkt, ist zulässig Die Erweiterung wird voraussichtlich in Wahrnehmung der vertraglichen Optionsrechte erfolgen Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 50 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben anderes benannt ist, gilt für alle Aufzeichnungen die volle Bildqualität (vergleichbar dem ASFINAG-Videosystem MPEG4-Strom mit 4Mbit/s bei 4CIF und 25fps) als gefordert. Alle Bildrateneinstellungen sind parametrierbar oder mindestens konfigurierbar zu halten. Die durchschnittliche Aufzeichnungsrate muss für alle Kameras mindestens 12 Bilder/ Sekunde für die Dauer von mindestens 48h betragen. Das System muss durch einfache Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung) diesbezüglich für einen Aufzeichnungszeitraum von bis zu 72h erweitern lassen. Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/ Sekunde ab Alarmeingang mit mindestens 10min Vorlauf möglich sein. Dies bedeutet, dass alle Kamerasignale mit 25 Bildern/s in einem 10-min-Ringspeicher parallel zum 48h-Bildspeicher mit mindestens 12 Bildern/s aufgezeichnet werden, oder die Bildsequenz nach 10min im Speicher so verändert wird, dass nur mindestens 12 Bilder/s in den 12h-Ringspeicher übertragen werden. Die Größe des Alarmspeichers ist so zu bemessen, dass Alarmsequenzen (25 Bilder/Sekunde) für mindestens 4 Stunden archiviert werden können. Die Aufzeichnung läuft nach Alarmauslösung mindestens 1h. Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/ Sekunde durch Nutzeranforderung möglich sein. Das System muss zudem durch Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung) für einen Aufzeichnungszeitraum für Alarmaufzeichnungen von bis zu 24h bei gleichzeitiger Aufzeichnung von 8 Kamerasignalen erweitern lassen. Je Kamera ist, der mit einer Aufzeichnung mitzuspeichernde Alarmbildvorlauf im Aufzeichnungssystem jederzeit zu Verfügung zu halten. Entsprechende Speicher für eine Aufzeichnungszeit von 10 Minuten je Kamera bei einer Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/Sekunde sind vorzusehen. Es ist dabei sicherzustellen, dass im Alarmfall Bilder/ Videos in einer gegenüber dem Livebild/ Livevideo gleichwertigen Qualität verfügbar sind. Die Berechnung zur Speicherdimensionierung ist dem Auftraggeber vor Ausführung zur Freigabe nachvollziehbar vorzulegen. Die Speicherhardware ist in gängigen Größen und für den Dauerbetrieb auszuführen. Die gespeicherten Bilder sind fälschungs- und manipulationssicher abzulegen. Die aufzuzeichnenden Bilder sind für eine gleichzeitige Darstellung bereitzustellen, auch für den Fall, dass sie nicht aufgezeichnet werden. Die Darstellung darf einen konstanten Zeitversatz gegenüber der Livebildbetrachtung von max. 2s aufweisen. PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN Sofern ein Alarmereignis oder ein Nutzereingriff zur Aktivierung der Alarmspeicherung führt, ist im Speichersystem eine Marke zum Wiederauffinden des entsprechenden Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 51 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Zeitpunktes zu setzen. Diese Marke sollte im gespeicherten Bildstrom (für 1s) sichtbar sein. Dabei sollte die Einblendung so erfolgen, dass keine für das Ereignis relevanten Bereiche verdeckt werden (vorzugsweise im oberen Bildbereich). Die Aufzeichnungszeit für Alarmereignisse muss von 1h (Mindestspeicherdauer bei Alarmauslösung) bis zu Grenze der Speicherkapazität parametrierbar einstellbar sein. Datendurchsatz Der erforderliche Bildspeicherdurchsatz ist auch bei gleichzeitiger Wiedergabe von mindestens 4 zeitsynchronen23 Videoströmen mit 25 Bildern/ Sekunde in voller Auflösung sicherzustellen. Archivauswertungen, d. h. eine Suche im Archiv nach Videosequenzen oder deren Wiedergabe dürfen zu keiner Reduktion der Aufzeichnungsrate führen. Der Bildspeicherdatendurchsatz muss so hoch sein, dass es nicht zu Ausfällen (verlorene/ fallengelassene Bilder) kommt. Datenaufzeichnung/ Auslagerung Unter Auslagerung wird im Kontext des Videospeichersystems die ereignisorientierte Speicherung von Video- und Metadaten auf ein Wechselmedium (z. B. Wechselfestplatten) verstanden, mit welchem Daten mit anderen Systemen ausgetauscht werden können. Dabei sind Netzwerkverbindungen nicht eingeschlossen, da eine Verbindung zum Büronetzwerk (ASBnet) nicht vorgesehen ist. Die Methoden und Medien der Auslagerung können mit denen der Archivierung identisch sein. Für die dauerhafte Auslagerung und Archivierung von Teilen der gesicherten Daten muss ein entsprechendes – auch gut zu anderen Systemen übertragbares - Medium bereitgestellt werden. Geeignet sind dafür z. B. DVD-R/ DVD+R/ DVD-RW/ BD, Speicher mit USB- oder eSATA-Schnittstelle oder gleichwertige Medien inklusive der entsprechenden Schreib/Lesegeräte. Dieses Medium muss den normalen Bedingungen von Innenräumen/ Arbeitsplätzen angepasst sein und eine Haltbarkeit bei sachgemäßer Lagerung von mindestens 10 Jahren ausweisen. Die Auslagerung muss auch über Netzwerk auf ein lokales oder Netzwerklaufwerk (Ressource im üblichen Sinne von MS Windows oder UNIX/ LINUX-Netzwerken) möglich sein. Nach einem Ausfall der Stromversorgung an Videokomponenten müssen diese automatisch mit der letzten als gültig gekennzeichneten Konfiguration nach Wiederkehr der Spannung wieder starten. Die Auslagerung von Daten hat nach Wahl des Nutzers, des Videospeichersystems, in einem marktgängigen Format zu erfolgen, welches mit mindestens einem frei verfügbaren Softwareplayer abspielbar ist. Ebenfalls muss eine Übergabe in den Bildformaten JPEG (in höchster Qualität) und BMP (ohne zusätzliche Komprimierung), möglich sein. Einzelne Bilder müssen, auf Benutzeranforderung auf einem Grafikdrucker, ausgegeben werden können, wobei die Größe am Grafikdrucker skalierbar vorzusehen ist. 23 Synchron auf 0s bis max. 0,5s Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 52 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Datum, Uhrzeit und Kameranummer sind je nach Benutzerforderung am Ausdruck mit auszugeben. 3.16.4.3.3 Bedienung Die nachstehenden Anforderungen richten sich primär an die Bedienung der Videospeicherung sowie die Konfigurations- und Parametrierungstools für Livevideoübertragung, Videospeicherung und Videodetektion. Zur Darstellung der Videobilder sind auch die bestehenden Anlagen des ASFINAGVideosystems, oder der Tunnel- oder Rastplatzleittechnik, sowie zusätzlich die Bedienstation(en) des Videospeichersystems, zu nutzen. Es muss eine Bedienung wahlfrei an allen mit Hardware ausgerüsteten Standorten möglich sein. Die Anforderung der Darstellung von Bildern auf den Monitoren muss auch von Rechnern des ASFINAG-Videosystems über die entsprechende Schnittstelle möglich sein. Die Bedienung des Gesamtsystems muss über Computer (Bedienrechner) möglich sein. Die Benutzeroberfläche muss einfach verständlich und mit einer Online-Hilfefunktion versehen sein, die ausreichend viele Informationen liefern, dass eine Bedienung der Anlage ohne Vorkenntnisse und ohne Handbuch im Prinzip möglich ist. Das System muss mehrsprachig ausgelegt sein; Deutsch ist zu implementieren, der Einsatz von Englisch ist mindestens vorzubereiten; weitere Sprachen müssen durch Konfiguration nachrüstbar und parametrierbar einzustellen sein. Am Benutzerinterface der Videoaufzeichnung muss die Darstellung der Videobilder möglich sein, auch mehrere bzw. alle Videobilder gleichzeitig (gekachelt), eine entsprechende Decodierung ist vorzusehen. Dabei sind lokale und temporäre VorgängerNachfolger-Beziehungen z. B. Kameras in aufsteigender Reihenfolge an der Strecke; ggf. auch in Zeitintervallen nacheinander nutzbar zu machen. Ebenso muss die Interaktion mit dem Benutzer komfortabel ausgeführt werden, dies betrifft insbesondere Aktionen wie die Recherche (Suche in Metadaten), Kamera- und die Bildauswahl, schnelles und langsames Vorwärts- und Rückwärtssuchen, Zeitsynchronisierung etc. Die Autorisierung gegenüber dem System erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort oder einem gleichwertigen System. Bedarfsweise ist auch die Autorisierung aus dem Tunnelleittechniksystem oder dem ASFINAG-Videosystem zu übernehmen. Die Bedienung über Touchscreens muss möglich sein. Hinsichtlich der genannten Kriterien sollen die Bedienoberflächen für Tunnelvideospeicherung und Rastplatzvideospeicherung (Rastplatz-Kombigeräte) gleich sein. Hinweis: Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 53 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Die Speicherung von Tunnelvideos auf Abruf ist im üblichen Betrieb nur durch das Tunnelpersonal zu veranlassen. Das System muss die Umsetzung dieser organisatorischen Maßgabe unterstützen. Bedieninterface Die Bedienung ist in die Bedienung der Leittechnik eingebettet, wie in den Kapiteln 7.5 ff der technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000 beschrieben und in Fenstertechnik vorzusehen. Das heißt, in der BZ lässt sich das System aus der Tunnelleittechnik heraus bedienen, in der ÜZ ist es entsprechend in die übergeordnete Leitebene einzubinden. Des Weiteren ist, auf Anforderung des Auftraggebers, abhängig vom Projekt eine eigene Bedienung zu realisieren, welche sowohl in der BZ als auch in der ÜZ genutzt werden kann. Somit wird einer Nichtverfügbarkeit oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Videospeichersystems aufgrund von Problemen in der Leittechnik vorgebeugt und eine Rückfallebene geschaffen. Die zentrale Parametrierung und Überwachung des Systems muss von jedem beliebigen Rechner im Netzwerk der Videoanlage der BZ und ÜZ möglich sein. Die Ausgaben der Zustands- und Störmeldungen müssen der Leittechnik/Visualisierung zur Verfügung stehen. Systemfehlermeldungen müssen dem Operator visualisiert werden. Die Bedienung ist jedenfalls sinnvoll mit der des Tunnelvideosystems zu integrieren. Beide sind entsprechend in der Bedienung der Tunnelleittechnik zu integrieren, sodass sie miteinander den Nutzer unterstützend interagieren können. Die Masken für Eingaben und Auswertungen sind in einfacher, übersichtlicher Form zu gestalten, die Bedienung menügeführt sicherzustellen. Zur Kameraanwahl können grafische Lagepläne verwendet werden. Die gleichzeitige Wiedergabe von bis zu 4 Sequenzen zeitsynchron24, ist vorzusehen. Die Bilder der Wiedergabe sind immer in der Abfolge Voralarm – Alarm anzuzeigen. Im Betrachtungsfenster sind mindestens Steuertasten für: (a) Abspielen vorwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x (b) Abspielen rückwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x (c) schnellen Rücklauf/ Sprung zum Anfang der Sequenz (d) schnellen Vorlauf/ Sprung zum Ende der Sequenz (e) Zielwahl mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Segment/ Kamera (f) Stop (g) Pause (h) Ausdruck des aktuell angezeigten Bildes (i) Auslagerung des aktuell angezeigten Bildes 24 Zeitsynchron bezeichnet hier, dass die gleichzeitig wiederzugebenden Videoströme bzgl. der gleichen Zeitbasis (Aufnahmezeit) bei der Wiedergabe um höchstens 0,5s gegeneinander versetzt sein können, wobei 0,5s die größte Zeitdifferenz darstellen, die zwischen allen bis zu 4 gleichzeitig wiedergegebenen Bildströmen auftreten darf. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 54 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben (j) Auslagerung bzw. Übertragung in sichere Segmente, das heißt aus dem Ringspeicher heraus in einen Speicher parallel, zum Alarmspeicher vorzusehen. Bei einer Auswertung, über einen längeren Zeitraum, erfolgen die Eingaben von Zeitbereichen und die Ausgaben als aufeinanderfolgende Bildströme aus dem Archiv. Eine Suche im Speichersystem muss mindestens nach: (a) Datum/ Datumsintervall (b) Uhrzeit/ Zeitintervall (c) Kamera/ Kameragruppe oder -menge (d) Archivsegment (e) Ereignistyp möglich sein. In Frage kommende Bildsequenzen sind übersichtlich geordnet in einer Liste zu präsentieren, welche der Nutzer einfach durch Anklicken nach Datum, Uhrzeit bzw. Kamera oder einer Kombination aus diesen sortieren kann und dann die von ihm gewählte Sequenz zur Anzeige aufruft. Die gewünschte Bildsequenz muss nach spätestens 10 Sekunden zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für ggf. ebenfalls im Speichersystem abgelegte Einzelbilder. Je Kamera muss nach Eingabe des Auswahlzeitraumes ein sofortiger Rücklauf, über alle Segmente, vom jüngsten zum ältesten Bild möglich sein. Die Wiedergabe muss auch an der Systemkonsole erfolgen können. Die normale Wiedergabe von Videos vorwärts darf bzgl. Auflösung und Bildrate nicht schlechter sein als das aufgenommene Archivmaterial. Die Videos müssen auch einzelbildweise anwählbar sein und wiedergegeben werden können25. Die Wiedergabe von Videos rückwärts darf bzgl. Auflösung nicht schlechter sein als das aufgenommene Archivmaterial, die Bildrate kann gegenüber der normalen Wiedergaberichtung bis auf 1 Bild/s26 verringert werden. Nutzerverwaltung/ Rechteverwaltung Das System muss mindestens 255 verschiedene Nutzer verwalten können. Die Erstellung der entsprechenden Nutzerprofile ist dadurch zu erleichtern, dass Kameras beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei eine Kamera bzw. ein Eingang ins Speichersystem auch mehreren Gruppen gleichzeitig angehören kann. 25 26 Jog-Shuttle-Funktionalität Dies ist ausreichend, um gezielt eine gesuchte Stelle im Videostrom aufzufinden und vorwärts wiederzugeben. Im Falle der Verwendung von MPEG4 ist es somit durch entsprechende Konfiguration der group-of-pictures mit min. einem i-frame/sec möglich, im Rücklauf lediglich i-frames wiederzugeben, was sich erleichternd auf die erforderlichen Serversysteme und Clientsoftware auswirkt. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 55 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Sie ist auch noch dadurch zu erleichtern, dass Nutzer beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei ein Nutzer auch mehreren Gruppen gleichzeitig angehören kann. Für jede der nachfolgend aufgeführten Systemgrundfunktionen ist für jeden Nutzer festlegbar, ob er diese nutzen kann oder nicht: (a) Konfiguration und Parametrierung der Anlage ändern (b) Aufzeichnungsparameter ändern (für jede Kamera und jede Aufzeichnungsart getrennt) (c) Livebildbetrachtung (d) Suche im Archiv (e) Abspielen von gespeicherten Bildern/ Strömen (f) Auslagern (Sicherung von Videos auf externe Medien) I. von Bildern II. von Bildströmen (g) Drucken (h) Manuelles Verschieben von Bildsequenzen in das Alarmarchiv (auch ohne Vorliegen eines Alarmes aus der Leittechnik) (i) Sicherungsoperationen (j) Löschen von Bildern/ Bildströmen (k) Auslagern von Videos (l) Vernichten von Alarmaufzeichnungen27 (m) Vernichten von ausgelagerten Videos28 Die Nutzeranmeldung (Authentifizierung des Nutzers gegenüber dem System) der Tunnelleittechnik muss automatisch übernommen werden können, sodass sich ein Nutzer nur an einem der beiden Systeme anmelden muss, um mit der Videospeicherung zu arbeiten. Zugangssicherung Die Berechtigungen sind in Zugriffsgruppen mit getrennten Passwörtern zu unterteilen. Insbesondere ist der Zugriff zu den Archivdaten durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Passwörter sind im System jedenfalls nur verschlüsselt abzulegen und zu übertragen. 3.16.4.3.4 Skalierung und Updates OBLIGATORISCH Das Videospeicherungssystem muss so skalierbar sein, dass (a) die Kameraanzahl sowie bei entsprechender Digitalisierung die Anzahl der Kamerabilder 27 gem. STSG 28 gem. STSG Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 56 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben (b) die Größe des Ringspeichers (c) die Größe des Alarmspeichers (d) die Auflösung und Framerate des Ringspeichers (e) die Auflösung und Framerate des Alarmspeichers nur durch die angeschlossene Speichermenge begrenzt wird und sich auf mindestens das 10-fache der zum Zeitpunkt der Errichtung gewählten Speichergröße erweitern lässt. Jedoch ist hierbei darauf zu achten, dass die, laut STSG, vorgeschriebene maximal Bildspeichergröße nicht überschritten wird. Für Software-Updates unter Betrieb sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, damit ein Löschen der Bildspeicher verhindert wird. Datensicherheit/ Datenschutz Die Passwörter und Nutzer-Log-in-Namen sind im System geeignet verschlüsselt zu speichern und zu übermitteln wie z. B. bei Nutzung des MD529-Algorithmus/ CHAP. Nach dem Verstreichen einer parametrierbaren Zeit ohne Nutzeraktion muss der Nutzer automatisch vom System abgemeldet werden. Jede Nutzeroperation ist durch das System zu loggen. Dabei sind Nutzername, Datum, Uhrzeit und Aktion festzuhalten. Jedes Einzelbild, jede Sequenz oder jedes Segment darf nur bei entsprechender Berechtigung aus dem Archiv gelöscht werden können. Die Bilddaten sind im Bildspeicher in einem Sonderformat abzulegen, damit ein Auslesen, mit in den allgemein marktgängigen, für Endverbraucher zugänglichen Produkten nicht möglich ist. Die Bestimmungen des STSG regeln die Zeiträume für die Aufbewahrung und die Vernichtung von Videodaten sowohl für den normalen Betriebsablauf als auch für Alarmaufzeichnungen. Das System muss diese vollumfänglich automatisiert umsetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Zeitintervalle im System parametrierbar30 zu halten sind, sodass sie im Fall einer Gesetzesanpassung schnell auf den neuen Standard angepasst werden können. Die Wertebereiche aller Parameter zur Einstellung der durch das STSG vorgegebenen Aufbewahrungszeiten sind mit einer: (a) Untergrenze des Parameterbereiches von max. 20% und (b) Obergrenze des Parameterbereiches von min. 400% der durch das STSG vorgegebenen Intervalllängen auszulegen. Weiterhin ist im STSG die maximale Aufbewahrungsfrist für Alarmaufzeichnungen, auch wenn diese aus dem System ausgelagert wurden, vorgegeben. Das Speichersystem muss demnach auch Informationen über ausgelagerte Videos aufnehmen und – durch den Nutzer unbeeinflussbar – speichern. Diese sind: 29 message digest; Verfahren zur Sicheren Authentifizierung 30 mindestens konfigurierbar Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 57 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben (c) Datum der Auslagerung I. Informationen zum ausgelagerten Video II. Startzeit/ Endzeit III. Ereignis IV. Anlagen-/ Kameranummer und –bezeichnung V. Kennung des die Auslagerung vornehmenden Bedieners Auf Basis dieser Informationen und den in der Systemkonfiguration verankerten Vorgaben ist den Operatoren nach Ablauf der zulässigen Aufbewahrungsfrist eine entsprechende Meldung/ Anweisung zur Vernichtung des Videos anzuzeigen, welche nur mit Eingabe der folgenden Daten quittiert werden kann: (a) Datum der Vernichtung der Video-Daten (b) Operatorkennung des Quittierenden (c) Name dessen, der die Vernichtung des Videos durchgeführt hat. Nach Quittierung ist das vernichtete Video in der Datenhaltung des Videospeichersystems entsprechend als vernichtet zu kennzeichnen und in Abfragen zu gespeicherten Videos nicht mehr anzuzeigen. Ein Administrator muss jedoch, den entsprechenden Eintrag des Systems über die Vernichtung noch mindestens 10 Jahre später zur Anzeige bringen können. Der Eintrag über die Vernichtung des Videos ist unlöschbar zu speichern. Datensicherung Videospeichersysteme müssen über ein leistungsfähiges Festplattensystem für die mittelfristige Speicherung verfügen (z. B. ein RAID-System, RAID-5, hot swapable, mit skalierbarer garantierter Gesamtbandbreite je nach Systemgröße) oder ein mindestens gleichwertiges System. Die RAID-Anlage ist so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare, fungiert. Unter Back-up wird die periodische/ zyklische Datensicherung der Applikationsdaten inkl. Konfigurations- und Parametersätze sowie von Alarm-, Meta- und ähnlichen Daten verstanden. Pro Videospeichersystem muss mit einem geeigneten Backup-System auch für Videodaten der Alarmspeicher ausgerüstet sein. Für das übrige Videosystem muss ein geeignetes zentrales Back-up-System für Alarm-, Meta- und ähnlichen Daten vorhanden sein. Von diesem System sollen bedarfsweise auch die Daten der Videodetektion gesichert werden. Jedes Back-up-System muss die üblichen Back-up-Strategien (z. B. inkrementelle Sicherung, komplette Sicherung) beherrschen. Dabei ist der Datenbestand der Metadaten (d. h. aller zu den Videos gehörender Daten, nicht aber alle Videos selbst; nur längerfristig aufzubewahrende Videos z. B. Alarmspeicher) alle 24h zu sichern. Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden Wochentag; wochentags inkrementelles Back-up, sonntags volles Back-up) zum Einsatz. Jedes Back-up-System muss mit einem geeigneten Medium arbeiten, welches sowohl ausreichend schnell, als auch groß dimensioniert ist. Geeignet sind dafür z. B. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 58 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben LTO, DLT oder gleichwertige Medien inklusive der entsprechenden Schreib/Lesegeräte. Das Videospeichersystem muss über einen externen Massenspeicher zur langfristigen Archivierung verfügen. Es ist sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt, und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist. Die Datensicherung oder –archivierung muss im laufenden Betrieb störungsfrei für diesen erfolgen. Während der Datensicherung oder –archivierung muss das Videospeichersystem uneingeschränkt funktionieren. 3.16.5 Temporäre Kameras 3.16.5.1 Allgemeines Temporäre Kameras bezeichnen Einrichtungen zur Verkehrsbeobachtung, welche nur vorübergehend an verkehrlich kritischen Bereichen aufgestellt werden, um diese beobachten zu können, oder für Bereiche eingesetzt werden, die nur temporär vorhanden sind (z. B. bei Baustellenüberwachungen). Sie sind i. d. R. nicht Bestandteil von Planungen zu VBA oder sonstigen Infrastrukturprojekten, sondern dienen beispielsweise in der Verkehrsüberwachung und – Informationsgewinnung während der Bauzeit. 3.16.5.2 Planungsvorgaben und technische Anforderung 3.16.5.2.1 Allgemeine Vorgaben Für temporäre Kameras gelten die Vorgaben für Kameras und S/N/Z-Systeme im Freiland analog. Die Übertragung und Bedienung erfolgt gemäß Videostandard ASFINAG. Sofern sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Videosystem mit Anschluss an das ASFINAG-Videosystem befinden, sind sie in dieses einzubinden. Andernfalls sind sie mit einem Encoder in einem den Örtlichkeiten entsprechend möglichst nahen Streckenstationsschrank (auch temporär) auszurüsten, welcher in das ASFINAG-Videosystem eingebunden wird. Die Kameras sind so zu situieren, dass sie leicht zugänglich und leicht zu reinigen sind. 3.16.5.2.2 Besonderheiten der Energieversorgung Im Allgemeinen sind temporäre Kameras auch an temporären (d. h. für die Zeit der Verkehrsbeobachtung vorhandenen) Energieleitungen angeschlossen. Da, deren Verfügbarkeit besonders im Rahmen von Bautätigkeiten oftmals nicht dauerhaft gewährleistet werden kann, sind temporäre Kameras mit USV auszustatten. Die Bemessung der USV ist abhängig vom Stromverbrauch der angeschlossenen Kameras und sonstiger Komponenten zu wählen und hat mindestens einen Stromausfall von 3 min Dauer zu überbrücken. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 59 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Ausfall und Wiederkehr der Stromversorgung sind per SNMP an das BÜS zu melden und per XML- oder ONVIF-Protokoll im ASFINAG-Videosystem bereitzustellen und zu loggen. Die Ausrüstung der Kamera mit USV bzw. die Anbindung an diese ist PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN. Jedenfalls ist für den Switch eine entsprechende Pufferung vorzusehen. Eine Überwachung für die USV mittels SNMP ist vorzusehen. Diese muss an das Betriebsüberwachungssystem Meldungen absetzen und die geordnete Abschaltung steuern: (a) Meldung bei Ausfall der Stromversorgung (b) Meldung über bevorstehende Erschöpfung der Pufferkapazität (c) geordnetes Abmelden der Anlage aus dem Datennetz (d) geordnetes Herunterfahren der Komponenten (soweit erforderlich) Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern. Nach Wiederkehr der Stromversorgung muss das System den Betrieb selbstständig wieder aufnehmen. Die USV muss den thermischen Anforderungen in Outdoorschränken genügen. Diese sind in Kapitel 3.16.2.4 dargelegt. Hinweis: Nach Wiederkehr der Stromversorgung sollte das System eine parametrierbare Zeit (Voreinstellung 5min; parametrierbar von 1-10min in 1-min-Schritten) abwarten und nur die Batterie der USV laden, bevor es den Betrieb wieder aufnimmt. So kann ständigen An- und Abmeldungen im Netz bei Arbeiten an der Stromversorgung im Baubereich entgegengewirkt werden. 3.16.6 Mobile Videosysteme 3.16.6.1 Allgemeines Es gelten die in den Planungsvorgaben im Dokument 170.010.1000 Kap. 9 dargelegten Vorgaben. Diese sind projektspezifisch mit einer Ausführungsplanung und Komponentenauswahl und Bemusterung zu untersetzen. 3.16.7 Rastplatz Kombinationsgerät Grundsätzlich werden die Rastplatz Kombinationsgeräte durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH. Es sind Rastplatz-Kombigeräte zu liefern, welche die folgenden Leistungsmerkmale – innerhalb einer 19“-Einheit – realisieren: Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 60 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben a) Videoencoding entsprechend den Anforderungen in Kapitel 3.16.2.4.1, Videostreaming für bis zu 6 Kameras b) Audioencoding entsprechend den Anforderungen in Kapitel 3.16.2.4.3, Videostreaming für eine Audioquelle c) 2 potenzialfreie Eingänge d) wahlweise statt der potenzialfreien Ein- und Ausgänge auch 4 potenzialfreie konfigurierbare Ein-/Ausgänge e) Netzwerkanschluss f) Monitoranschluss DVI-I/ DVI-D oder VGA (15pol. D-Sub) g) Tastatur- und Mausanschluss als USB 2.0 h) 1x freier USB 2.0 oder 3.0- Anschluss i) 1x Netzwerkanschluss RJ45 100/1000 Mbit/s j) LEDs zur Betriebsanzeige an der Gehäusevorderseite: Power, 6x Videoeingang aktiv/ gestört Rastplatz-Kombigeräte müssen ebenfalls die Leistungsmerkmale der Videospeicherung entsprechend den Anforderungen im Kapitel 3.16.4 Videospeicherung bieten, wobei die folgenden präzisierten Anforderungen gelten: a) Ringspeicher pro Kamera 48h; Länge parametrierbar 0-48h in 1-min-Schritten b) Alarmspeichergesamtgröße 10h c) Alarmereignis wird durch Setzen eines der beiden potenzialfreien Kontakte gemeldet d) Für Rastplatz-Kombigeräte ist mindestens RAID-1 vorzusehen Das Rastplatz-Kombigerät darf maximal eine Bauhöhe von 2HE aufweisen und muss eine lokale (Notfall-)Bedienung, für die Bedienung ohne Verbindung zum ASFINAGVideosystem (Nichterreichbarkeit Policy-Management) besitzen, welche alle Aktionen der üblichen Bedienung unterstützt. Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik. Aufstellvorrichtung 3.16.7.1 Allgemeines Die Aufstellvorrichtungen sind projektübergreifend in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglichst zu standardisieren; insbesondere innerhalb eines Projektes ist eine mögliche Typenvielfalt zu vermeiden. Sie sind gemäß ASFINAG - Planungshandbuch PLaVT 463.101.50-53 VBA Schemapläne zu errichten. Es wird weiterhin auf die entsprechenden Planungshandbücher, insbesondere PLaVT 461.010.10_2007-10_VG-VBA verwiesen. Soweit nicht anders angegeben sind alle Aufstellvorrichtungen in einen bestehenden Blitzschutz einzubinden. Sollte kein Blitzschutz vorhanden sein, so ist einer, entsprechend den gültigen Normen und Richtlinien, zu errichten. Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 61 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Entsprechend der Anforderungen zu Tests und Dokumentation sind zur Freigabe entsprechende Planungen und Dokumente vorzulegen. Statiken sind geprüft vorzulegen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellvorrichtungen für Kameras so beschaffen sein müssen, dass dynamische Lasten nicht durch starke Bewegungen der Aufstellvorrichtungen zur Einschränkung der Bildqualität – gerade beim Einsatz großer Brennweiten – führen. Dabei sind auch die möglichen dynamischen Lasten, welche durch den Betrieb von S/N-Systemen besonders in Verbindung mit großen Kameraschutzgehäusen und schnellen Positionswechseln zu berücksichtigen. 3.16.7.2 Anprallschutz Gemäß der hierfür gültigen RVS ist zu prüfen, ob an den Aufstellvorrichtungen für die Videoanlagen, entsprechend deren Situierung ein Anprallschutz erforderlich ist. Falls dies zutrifft, ist der Anprallschutz gem. RVS auszuführen. 3.16.7.3 Schneeschutzvorrichtung Die entsprechenden Vorrichtungen sind gem. entsprechenden Ausführungen im PLaNT CN.as Linie/ Systemschränke zu realisieren. Projektspezifische Anpassungen sind auf deren Notwendigkeit und Zulässigkeit zu prüfen. 3.17 Notrufeinrichtungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.18 Beschallungsanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.19 Fernsprechanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.20 Funkanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.21 Gefahrenmeldeanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 62 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 3.22 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Informationsübertragung Siehe PLaPB TSt und PLaNT 120.010.1000 3.23 Umfelddatenerfassung Siehe PLaPB VBA 3.24 (derzeit nicht belegt) 3.25 Informationsverarbeitung Siehe PLaPB TSt 3.26 Leitungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.27 Kabel Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.28 Gebäude- und Nischeninstallation Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.29 Gebäude- und Nischenausstattung Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.31 Türen und Tore Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 63 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 3.33 Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben Sonstige Anlagen Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.34 Hebezeuge Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.35 De- und Wiedermontagen Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.36 Regieleistungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.37 Ersatzmaterialien Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.38 (derzeit nicht belegt) 3.39 (derzeit nicht belegt) 3.40 Projektmanagement, Engineering Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.41 Bauarbeiten Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.42 Unterirdische Neuverlegungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.43 Beton- und Stahlbetonarbeiten Nicht Gegenstand dieses PLaNT 3.44 Straßeninstandsetzungen Nicht Gegenstand dieses PLaNT Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 64 von 66 VIDEOSYSTEME Dokument-Nr. 170.010.2000 Technische Spezifikation 3.45 (derzeit nicht belegt) 3.95 Instandhaltung Version: 2.0 freigegeben Nicht Gegenstand dieses PLaNT Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 65 von 66 Dokument-Nr. 170.010.2000 VIDEOSYSTEME Technische Spezifikation Version: 2.0 freigegeben 4 VERZEICHNISSE 4.1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Beispielbild nicht Erkennung von Kennzeichen und Personen.................................. 30 4.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Nummerierung – Ebene 1............................................................................................... 8 Tabelle 2: Nummerierung – Ebene 2............................................................................................... 9 Tabelle 3: Einsatzfälle und anzuwendende Technik ...................................................................... 15 Druckdatum: 17.12.2013 Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 66 von 66