170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation

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170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation
VIDEOSYSTEME
Technische Spezifikation
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170.010.2000
2.0
01-01-2014
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öffentlich
000
66
PLaNT
Planungshandbuch der ASFiNAG
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020
66
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170.010.2000
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Technische Spezifikation
Druckdatum: 17.12.2013
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 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
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Inhaltsverzeichnis
1
VORBEMERKUNG....................................................................................................... 8
1.1
Gegenstand, PLaNT spezifisch .................................................................................. 8
1.2
Ziel, PLaNT spezifisch ................................................................................................ 8
1.3
1.3.1
1.3.2
Hinweise zur Nummerierung ...................................................................................... 8
Ebene 1 ........................................................................................................................ 8
Ebene 2 ........................................................................................................................ 9
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
Zusätzliche Dokumente ............................................................................................ 10
PLaNT 170.010.1000 Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme
Technische Richtlinie .................................................................................................. 10
PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation ................................... 10
PLaNT 170.020.2000 Videobasierende Detektionssysteme Technische Spezifikation 10
2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN .............................................................................. 11
2.1
Ergänzende Vorbemerkungen ................................................................................. 11
2.2
2.2.1
Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .................................................. 11
Verfahrensanweisungen ............................................................................................. 11
3
SPEZIFIKATION ........................................................................................................ 12
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.2.1
3.1.2.2
3.1.3
Allgemeines zur Spezifikation.................................................................................. 12
Textkonventionen ....................................................................................................... 12
Videostandard ASFINAG ............................................................................................ 13
Zugelassene Protokolle .............................................................................................. 13
Andere Protokolle ....................................................................................................... 13
Einsatzfälle und anzuwendende Technik .................................................................... 14
3.2
Mittelspannungsanlage ............................................................................................ 15
3.3
Verteilungen .............................................................................................................. 15
3.4
Sicherheitsstromversorgung ................................................................................... 15
3.5
Blitzschutzanlage...................................................................................................... 15
3.6
Erdung- und Potenzialausgleich.............................................................................. 15
3.7
Tunnelbeleuchtung ................................................................................................... 15
3.8
Straßenbeleuchtung ................................................................................................. 15
3.9
Konstruktionen ......................................................................................................... 16
3.10
Rohr- und Tragsysteme ............................................................................................ 16
3.11
Tunnel-Lüftungsanlage ............................................................................................ 16
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3.12
Überwachung der Luftverhältnisse ......................................................................... 16
3.13
Verkehrslenkung ....................................................................................................... 16
3.14
Verkehrszeichenträger ............................................................................................. 16
3.15
Verkehrsdatenerfassung .......................................................................................... 16
3.16
3.16.1
3.16.1.1
3.16.1.1.1
3.16.1.1.2
3.16.1.1.3
3.16.1.1.4
3.16.1.2
3.16.1.2.1
3.16.1.2.2
3.16.1.2.3
3.16.1.2.4
3.16.1.2.5
3.16.1.2.6
3.16.1.3
3.16.1.3.1
3.16.1.3.2
3.16.1.3.3
3.16.1.4
3.16.1.5
3.16.1.5.1
3.16.1.5.2
3.16.1.5.3
3.16.1.5.4
3.16.1.5.5
3.16.1.5.6
3.16.1.6
3.16.1.6.1
3.16.1.7
3.16.2
3.16.2.1
3.16.2.2
3.16.2.2.1
3.16.2.2.2
3.16.2.2.3
3.16.2.3
3.16.2.3.1
3.16.2.3.2
3.16.2.4
3.16.2.4.1
3.16.2.4.2
3.16.2.4.3
3.16.2.5
Videoüberwachung ................................................................................................... 16
Kameratechnik ............................................................................................................ 16
Allgemeine Spezifikation ............................................................................................. 16
Robustheit/ Wartung ................................................................................................... 16
Umfeldbedingungen .................................................................................................... 17
Bemusterung und Freigabe......................................................................................... 17
Anschlüsse an der Kamera ......................................................................................... 18
Kamera (Bildaufnahmesystem) ................................................................................... 18
Allgemeines ................................................................................................................ 18
Bildparameter ............................................................................................................. 19
Overlays/ Einbindungen .............................................................................................. 19
Einstellungen .............................................................................................................. 20
Objektive..................................................................................................................... 21
Zoomobjektive (Varioobjektive) ................................................................................... 22
Wetterschutzgehäuse ................................................................................................. 22
Aufbau ........................................................................................................................ 22
Anschlüsse am Gehäuse ............................................................................................ 23
Verschmutzungsschutz ............................................................................................... 24
Befestigungsvorrichtungen.......................................................................................... 25
S/N/Z- Systeme .......................................................................................................... 25
Allgemeine Spezifikation ............................................................................................. 25
Steuerung ................................................................................................................... 26
Prepositions ................................................................................................................ 27
Mechanik .................................................................................................................... 27
Latenzzeiten ............................................................................................................... 29
Schnittstellen .............................................................................................................. 29
Besonderheiten bei Kameras zur zusätzlichen Nutzung als ASFINAG WebCams ...... 29
Aufnahmesystem und Bildparameter .......................................................................... 29
Anbindung an das ASFINAG- Videosystem ................................................................ 30
Übertragungstechnik ................................................................................................... 31
Übertragung über IPC_VMIS ...................................................................................... 31
Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems ................................................ 31
Steuerungsübertragung .............................................................................................. 31
Bilddatenübertragung.................................................................................................. 31
Steuerung der Videobilder .......................................................................................... 32
Im Weitverkehr............................................................................................................ 32
Steuerungsübertragung .............................................................................................. 32
Bilddatenübertragung.................................................................................................. 33
Encoder ...................................................................................................................... 33
Im Außenbereich ........................................................................................................ 33
Im Innenbereich .......................................................................................................... 34
Audioencodierung ....................................................................................................... 36
Decoder ...................................................................................................................... 36
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3.16.2.5.1
3.16.2.6
3.16.2.6.1
3.16.2.6.2
3.16.2.6.3
3.16.2.7
3.16.3
3.16.3.1
3.16.3.2
3.16.3.2.1
3.16.3.2.2
3.16.3.2.3
3.16.3.2.4
3.16.3.3
3.16.3.3.1
3.16.3.3.2
3.16.3.4
3.16.3.4.1
3.16.3.4.2
3.16.3.4.3
3.16.4
3.16.4.1
3.16.4.2
3.16.4.2.1
3.16.4.2.2
3.16.4.2.3
3.16.4.2.4
3.16.4.2.5
3.16.4.3
3.16.4.3.1
3.16.4.3.2
3.16.4.3.3
3.16.4.3.4
3.16.5
3.16.5.1
3.16.5.2
3.16.5.2.1
3.16.5.2.2
3.16.6
3.16.6.1
3.16.7
3.16.7.1
3.16.7.2
3.16.7.3
Audiodecodierung ....................................................................................................... 37
Videomanagementrechner .......................................................................................... 37
Allgemeine Anforderungen.......................................................................................... 37
Technische Anforderungen ......................................................................................... 38
Interaktion Videosystem- Leitsystem- ASFINAG-Videosystem .................................... 39
Anzeigegeräte............................................................................................................. 40
Schnittstellen .............................................................................................................. 41
Grundlagen ................................................................................................................. 41
Anbindung an das ASFINAG- Videosystem ................................................................ 41
Allgemein .................................................................................................................... 41
Netzwerk..................................................................................................................... 42
Steuerungsschnittstelle ............................................................................................... 42
Streamingschnittstelle ................................................................................................. 42
Anbindung der Videospeicherung ............................................................................... 42
Steuerungsschnittstelle ............................................................................................... 42
Streamingschnittstelle ................................................................................................. 43
Anbindung der automatischen Videobildauswertung ................................................... 44
Grundlagen ................................................................................................................. 44
Steuerungsschnittstelle ............................................................................................... 44
Streamingschnittstelle ................................................................................................. 44
Videospeicherung ....................................................................................................... 44
Allgemeines ................................................................................................................ 44
Videoanotierung.......................................................................................................... 45
Allgemeines ................................................................................................................ 46
Systemsicherheit und Kompatibilität ........................................................................... 47
Datensicherheit/ Datenschutz ..................................................................................... 47
Datensicherung........................................................................................................... 47
Bedienung .................................................................................................................. 48
Tunnel......................................................................................................................... 48
Systemarchitektur ....................................................................................................... 48
Leistungsmerkmale ..................................................................................................... 48
Bedienung .................................................................................................................. 53
Skalierung und Updates.............................................................................................. 56
Temporäre Kameras ................................................................................................... 59
Allgemeines ................................................................................................................ 59
Planungsvorgaben und technische Anforderung ......................................................... 59
Allgemeine Vorgaben.................................................................................................. 59
Besonderheiten der Energieversorgung ...................................................................... 59
Mobile Videosysteme .................................................................................................. 60
Allgemeines ................................................................................................................ 60
Rastplatz Kombinationsgerät ...................................................................................... 60
Allgemeines ................................................................................................................ 61
Anprallschutz .............................................................................................................. 62
Schneeschutzvorrichtung ............................................................................................ 62
3.17
Notrufeinrichtungen ................................................................................................. 62
3.18
Beschallungsanlage ................................................................................................. 62
3.19
Fernsprechanlage ..................................................................................................... 62
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3.20
Funkanlage ................................................................................................................ 62
3.21
Gefahrenmeldeanlage .............................................................................................. 62
3.22
Informationsübertragung ......................................................................................... 63
3.23
Umfelddatenerfassung ............................................................................................. 63
3.24
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 63
3.25
Informationsverarbeitung......................................................................................... 63
3.26
Leitungen .................................................................................................................. 63
3.27
Kabel .......................................................................................................................... 63
3.28
Gebäude- und Nischeninstallation .......................................................................... 63
3.29
Gebäude- und Nischenausstattung ......................................................................... 63
3.30
Gebäudelüftung, Klimaanlage.................................................................................. 63
3.31
Türen und Tore ......................................................................................................... 63
3.32
Lösch- und Abwassereinrichtungen ....................................................................... 63
3.33
Sonstige Anlagen...................................................................................................... 64
3.34
Hebezeuge ................................................................................................................. 64
3.35
De- und Wiedermontagen......................................................................................... 64
3.36
Regieleistungen ........................................................................................................ 64
3.37
Ersatzmaterialien ...................................................................................................... 64
3.38
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 64
3.39
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 64
3.40
Projektmanagement, Engineering ........................................................................... 64
3.41
Bauarbeiten ............................................................................................................... 64
3.42
Unterirdische Neuverlegungen ................................................................................ 64
3.43
Beton- und Stahlbetonarbeiten ................................................................................ 64
3.44
Straßeninstandsetzungen ........................................................................................ 64
3.45
(derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 65
3.95
Instandhaltung ................................................................................................... 65
4
VERZEICHNISSE ....................................................................................................... 66
4.1
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. 66
4.2
Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 66
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170.010.2000
Version: 2.0
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Technische Spezifikation
1
VORBEMERKUNG
1.1
Gegenstand, PLaNT spezifisch
Gegenstand des vorliegenden PLaNT sind technische Spezifikationen von
VIDEOSYSTEMEN
im hochrangigen Straßennetz für das Freiland und für Straßentunnel als auch Rastplätze im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG.
Das Planungshandbuch besteht aus mehreren Bestandteilen (siehe Pkt.1.4).
Es stellt eine Ergänzung zur RVS und den einschlägigen Normen dar.
Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt.
1.2
Ziel, PLaNT spezifisch
Mit dem gegenständlichen PLaNT sollen Hardware und/oder Softwareleistungen für:
VIDEOANLAGEN
im Detail spezifiziert werden.
1.3
Hinweise zur Nummerierung
1.3.1
Ebene 1
Die erste Ebene der Nummerierung innerhalb dieses PLaNT ist übergeordnet.
1
VORBEMERKUNGEN
2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
3
SPEZIFIKATION
n
VERZEICHNISSE
Tabelle 1: Nummerierung – Ebene 1
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1.3.2
Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Ebene 2
Die zweite Ebene der Nummerierung innerhalb dieses PLaNT folgt in Pkt.3 der neuen
ASFiNAG-Struktur mit vorgegebenen Leistungsgruppennummern.
3
SPEZIFIKATION
3.1
Allgemeines zur Spezifikation
3.2
Mittelspannungsanlagen
3.n
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
3.7
Tunnelbeleuchtung
3.n
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
3.33
Sonstige Anlagen
Tabelle 2: Nummerierung – Ebene 2
Alle verfügbaren Leistungsgruppen (Nummern mit zugehörigen Anlagen) können dem
PLaHELP 800.611.1000 LB-TI entnommen werden.
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Dokument-Nr.
170.010.2000
1.4
Version: 2.0
freigegeben
Technische Spezifikation
Zusätzliche Dokumente
Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungsund Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches angeführten Dokumente (z. B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch
im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar.
Das Planungshandbuch Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme besteht aus folgenden Bestandteilen:
1.4.1
1.4.2
1.4.3
PLaNT 170.010.1000 Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme
Technische Richtlinie
●
PLaNT 170.010.1000 Hauptdokument
●
PLaNT 170.010.1100 Änderungsdokument
PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation
●
PLaNT 170.010.2000 Hauptdokument
●
PLaNT 170.010.2100 Änderungsdokument
●
PLaNT 170.010.2660 XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG Moris-XML
●
PLaNT 170.010.2661 XML-Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG (Beispiele)
●
PLaNT 170.010.2662 Streaming-Protokoll Videostandard ASFINAG
●
PLaNT 170.010.2663 Bedienhandbuch des ASFINAG- Videosystems
●
PLaNT 170.010.2664 DB Communication Protocol
●
PLaNT 170.010.2665 XML MORIS Protocol Implementation Case Studies
●
PLaNT 170.010.2666 Komponentenliste Video- und Netzwerktechnik Beistellung
●
PLaNT 170.010.2667 Formblatt zur Komponentenanforderung
●
PLaNT 170.010.2668 Formblatt zur Konfigurationsänderung
●
PLaNT 170.010.2669 Bandbreitenmanagementprotokoll Videostandard ASFINAG
●
PLaNT 170.010.2670 Datensicherheitserklärung
●
PLaNT 170.010.2671 SNMP Traps Komponenten
●
PLaNT 170.010.2672 Kameraliste
●
PLaNT 170.010.2964 Prüfdokument Prüfspezifikation
●
PLaNT 170.010.2965 Prüfdokument Prüfprozedur und Prüfprotokoll
PLaNT 170.020.2000 Videobasierende Detektionssysteme Technische Spezifikation
●
PLaNT 170.020.2000 Hauptdokument
●
PLaNT 170.020.2100 Änderungsdokument
●
PLaNT 170.020.2961 Prüfdokument Prüfspezifikation
●
PLaNT 170.020.2962 Prüfdokument Prüfprozedur und Prüfprotokoll
●
PLaNT 170.020.2963 Szenenübersicht Testvideos
●
PLaNT 170.020.2964 Datenpool Testvideos und Nutzungsbedingungen
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2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
2.1
Ergänzende Vorbemerkungen
Version: 2.0
freigegeben
Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf
die aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments.
2.2
Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse
Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exemplarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung
zu sehen. Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Der AG behält sich das Recht auf Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor.
2.2.1
Verfahrensanweisungen
Für die Planung von Videosystemen gelten generell die Leistungsprozesse gemäß
PLaHELP BAP.
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3
SPEZIFIKATION
3.1
Allgemeines zur Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
OBLIGATORISCH
Ziel bei Planung und Realisierung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG ist die
Schaffung einer homogenen Systemlandschaft, welche auch herstellerübergreifend
bezüglich der wichtigsten Funktionen von Videosystemen, nämlich der Verbindung
von Quellen und Senken für Steuer- und Bildinformation, sowie der Austausch von
Steuerungssignalen mit Betriebs- und Sicherheitstechnik, sowie Systemteilen der Verkehrslenkung interoperabel sein müssen.
Demzufolge sind alle Systeme aufeinander im Kontext einer umfassenden Systemarchitektur zu planen und zu errichten. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit und technischer Machbarkeit sind vorzugsweise voll digitale Systeme zu errichten (gilt nicht für
Tunnel).
3.1.1
Textkonventionen
Der gesamte Text des vorliegenden Dokumentes ist, entsprechend dem angegebenen
Zweck (Planung und Ausführung von Videosystemen im Bereich der ASFINAG), verbindlich anzuwenden. Dies gilt auch, entsprechend für die im vorliegenden Dokument
genannten anderen Richtlinien, Planungshandbücher und Normen.
Der Text ist bezüglich seines Charakters eingeteilt:
(a) keine besondere Kennzeichnung
(b) OBLIGATORISCH
(c) PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Der Status der Textpassagen gilt:
I.
für den einen Absatz innerhalb eines Unterkapitels vor dem das Wort in
Großbuchstaben platziert ist oder
II.
für ein gesamtes Unterkapitel und dessen Unterkapitel, soweit er direkt
unter der Überschrift als erstes vermerkt ist und
III.
sofern an der jeweiligen Stelle nichts anderes ausdrücklich ausgeführt ist.
Einige Bestimmungen tragen obligatorischen Charakter und sind jedenfalls zu erfüllen.
Abweichungen hierzu sind nicht zulässig, auch wenn diese in anderen Richtlinien angegeben sind. Diese sind mit dem Wort „OBLIGATORISCH“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet. Sollten in diesen Bestimmungen Widersprüche zu anderen Planungshandbüchern der ASFINAG bestehen sind diese aufzuzeigen und mit dem
Auftraggeber abzuklären. Anforderungen wurden dann obligatorisch, wenn ohne ihre
Erfüllung die Einhaltung von Gesetzen und technischen Richtlinien (z. B. RVS), der
Betrieb und die Instandhaltung der Systeme nicht mehr technisch und wirtschaftlich
sinnvoll möglich sind.
Druckdatum: 17.12.2013
Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation
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Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Einige Bestimmungen tragen empfehlenden Charakter. Diese sind mit dem Wort
„PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN“ vor dem jeweiligen Absatz gekennzeichnet.
Diese sind im Regelfall bei einem Projekt zu berücksichtigen. So gekennzeichnete
Leistungsmerkmale ermöglichen einen sinnvollen Systembetrieb und eine wirtschaftliche Darstellung.
Der Einsatz und eine ggf. erforderliche projektspezifische Anpassung sind aber entsprechend den ASFINAG-internen Regelungen durch die Projektleitung zu prüfen und
abzustimmen und nach Freigabe durch die Zuständigen der ASFINAG anzuwenden.
3.1.2
Videostandard ASFINAG
3.1.2.1
Zugelassene Protokolle
Für Steuerungsaufgaben im Videosystem in Kommunikation mit dem ASFINAG Videosystem bzw. anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der
ASFINAG ist ausschließlich das in der Anlage PLaNT 170.010.2660, hinterlegte
Steuerprotokoll einzusetzen.
Für die Übertragung, von Bild-/ Videodaten, von/ zum ASFINAG-Videosystem, bzw.
anderen entsprechend standardisierten Videosystemen der ASFINAG, ist das in der
Anlage PLaNT 170.010.2662, hinterlegte Streamingprotokoll einzusetzen, der Einsatz
von H.264 PROJEKTSPEZIFISCH zu prüfen.
3.1.2.2
Andere Protokolle
Basis der Systemarchitektur ist der Videostandard ASFINAG. Mittels der dort vorgegebenen Schnittstellen für Steuerung und Bildübertragung sowie weiterer standardisierter Übertragungsverfahren, insbesondere Ethernet, Protokolle/ Telegramme nach
IEC 60870-5-104 wird eine durchgängige Systemarchitektur realisiert.
Grundsätzlich sind zur Nutzung, abgesehen vom Steuer- und Streamingprotokoll des
Videostandards ASFINAG, folgende Protokolle vorgegeben:
(a) IEC 60870-5-104 als Standard, IEC 61850/ OPC ist vorzusehen:
I.
Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videobildauswertung
II.
Kommunikation zwischen Tunnelleittechnik und automatischer Videospeicherung
(b) Herstellerspezifische Protokolle
I.
Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Kreuzschiene und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosystems
zulässig
II.
Datenübermittlung für Kamera-/ S/N/Z-Systemsteuerung zwischen Encoder
und Kamera/ S/N/Z-System – nur innerhalb eines Videosystems zulässig
Druckdatum: 17.12.2013
Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation
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Technische Spezifikation
(c) PAL/ FBAS
I.
Bildübertragung zwischen Kamera und Encoder bzw. Kreuzschiene/ Bedienstation – nur innerhalb eines Videosystems zulässig
Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Steuersignalen ausschließlich das Steuerprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz. Die Umsetzung von ONVIF ist für das jeweilige Projekt spezifisch zu prüfen.
Außer in den vorstehenden Fällen kommt zur Übermittlung von Bildsignalen ausschließlich das Streamingprotokoll nach Videostandard ASFINAG zum Einsatz.
Die Gesamtsystemarchitektur ist im Dokument PLaNT 170.010.1000 in Abbildung 1
ersichtlich.
3.1.3
Einsatzfälle und anzuwendende Technik
Die vorzugsweise zur Anwendung zu bringende Technik ergibt sich aus Einsatzzweck
und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich ist Systemen, welche komplett dem Videostandard der ASFINAG entsprechen der Vorzug zu geben. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Entscheidungshilfe für die Technik-Auswahl dar.
Werden Abweichungen vom ASFINAG-Standard vorgenommen, so sind diese im Projekt detailliert zu begründen, zu dokumentieren und durch den Auftraggeber freizugeben.
Dazu wird explizit festgehalten:
Der Einsatz von analogen Videokreuzschienen ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Sollte dennoch ein analoges VKS- System zur Anwendung gelangen, so ist dies
bereits in der Planungsphase durch den Planer detailliert zu begründen. Die Planung
ist zwingend mit der ASF Fachabteilung Video zu besprechen und durch diese im Fall
einer positiven Beurteilung schriftlich freizugeben.
Neubau
Generalerneuerung
Teilerneuerung
Erweiterung
Bestand
Kleines System max.
ca. 8 Kameras
Videostandard
Videostandard
Videostandard
nicht zutreffend
Mittleres System max.
ca. 20 Kameras
Videostandard
Videostandard
Videostandard
nicht zutreffend
Systeme
>20 Kameras
Videostandard
Videostandard
Videostandard
nicht zutreffend
Erweiterung um
max. 3 Kameras
(Ggf. bei Erneuerung)
nicht zutreffend
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Erweiterung um
max. 10 Kameras
(Ggf. bei Erneuerung)
nicht zutreffend
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
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Technische Spezifikation
Erweiterung um
>10 Kameras
(Ggf. bei Erneuerung)
Neubau
Generalerneuerung
Teilerneuerung
nicht zutreffend
Videostandard
Videostandard
Erweiterung
Bestand
Freiland: Videostandard
Tunnel: Erweiterung Bestand wenn wirtschaftlich
Tabelle 3: Einsatzfälle und anzuwendende Technik
3.2
Mittelspannungsanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.3
Verteilungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.3
3.4
Sicherheitsstromversorgung
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.1.1.3
3.5
Blitzschutzanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Siehe hierzu PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.1.1.5
3.6
Erdung- und Potenzialausgleich
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.6
3.7
Tunnelbeleuchtung
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.8
Straßenbeleuchtung
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
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3.9
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Konstruktionen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.9
Für Video spezifische Konstruktionen siehe LB - TI LG 16
3.10
Rohr- und Tragsysteme
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Siehe PLaPB 800.563.1000 Kapitel 3.10
3.11
Tunnel-Lüftungsanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.12
Überwachung der Luftverhältnisse
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.13
Verkehrslenkung
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.14
Verkehrszeichenträger
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.15
Verkehrsdatenerfassung
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.16
Videoüberwachung
3.16.1
Kameratechnik
3.16.1.1
Allgemeine Spezifikation
3.16.1.1.1 Robustheit/ Wartung
Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme, als auch alle für den Betrieb nötigen
Komponenten sind für eine Mindestlebensdauer von 10 Jahren auszulegen. Nach 3
Jahren dürfen bei regelgerechter Wartung keine sichtbaren Verschlechterungen eintreten.
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Die Kameras, Gehäuse und S/N/Z-Systeme sind wartungsfrei1 auszulegen und müssen die volle Bildqualität, auch bei Erreichen der zulässigen Grenzwerte für Temperatur und Feuchtigkeit und Beleuchtung liefern.
Im Wetterschutzgehäuse oder in der Kamera sowie im Kameraanschaltekasten sind
keine mechanisch beweglichen Teile wie Lüfter o. Ä. zulässig.2
3.16.1.1.2 Umfeldbedingungen
Kameras, S/N/Z-Systeme und Gehäuse kommen im Außenbereich und im Tunnel zum
Einsatz.
Die Komponenten (Kamera und Gehäuse) müssen für Temperaturen von –20°C bis
+50°C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/
Thermoschocktest) ausgelegt sein.
Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme
10-95%) entsprechen.
Die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich
10-60 Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4g.
Sofern nichts anderes verfügt wird, ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m BIS 2.000m
über NN auszugehen.
Die Geräte im Außenbereich befinden sich somit in BSZ 0. Dies ist bei Konstruktion
und Ausrüstung zu berücksichtigen. Dementsprechend sind alle gültigen Normen, Gesetze und Richtlinien einzuhalten.
Alle Geräte und Kabel müssen das ÖVE-Prüfzeichen tragen. Produkte, welche dieses
nicht tragen, müssen den ÖVE-Vorschriften gleichzuhaltenden Vorschriften voll inhaltlich entsprechen. Ein entsprechender Nachweis bzw. Vergleich ist dem Auftraggeber
vorzulegen.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei allen Kombinationen der vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen muss sichergestellt sein.
Alle eingesetzten Geräte müssen das CE-Kennzeichen tragen. Dementsprechend ist
für jede eingesetzte Komponente eine Konformitätserklärung vorzulegen.
3.16.1.1.3 Bemusterung und Freigabe
Alle Kamerakomponenten sind bei Aufforderung des Auftraggebers, diesem, im Rahmen einer Bemusterung vorzulegen und durch diesen zur Verwendung freizugeben.
Sollte eine Verwendung von Kamerasystemen angestrebt werden welche nicht unter
Kapitel 3.16.1.2.1 angeführt sind, so ist es zwingend gefordert diese Systeme im Vorfeld einem standardisierten ASFINAG Test zu unterziehen, um nachzuweisen, das die
geforderten Qualitäten erfüllt werden.

1
Für den störungsfreien Betrieb ist das regelmäßige Waschen der Gehäuse max. 4x pro Jahr ausreichend.
2
Sofern sie nicht betrieblich notwendig sind, wie z.B. Scheibenwischer, Scheibenwaschanlagen.
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3.16.1.1.4 Anschlüsse an der Kamera
Für den Energieversorgungsanschluss 230V AC ist im Wetterschutzgehäuse eine
Klemmleiste vorzusehen. Die Stromversorgung der Kamera ist im Wetterschutzgehäuse bzw. direkt in der Kamera zu integrieren. In Ausnahmefällen kann sie im Kameraanschaltekasten situiert werden.
Alle Kabel werden direkt an der Kamera angeschlossen. Dabei sind die Anschlüsse so
auszulegen, dass eine einfache Kabelmontage (z. B. über schraubenlose Klemmen)
möglich ist.
Alle Anschlüsse an Kameras sind mittels normierter Stecker auszuführen.
3.16.1.2
Kamera (Bildaufnahmesystem)
3.16.1.2.1 Allgemeines
Die in diesem Kapitel enthaltenen Angaben sind OBLIGATORISCH als Mindestforderungen vorgegeben.
Die Kamera ist in energiesparender Ausführung zu liefern.
Es kommen ausschließlich Farbkameras, welche zusätzlich über eine Tag/Nacht Umschaltung verfügen zum Einsatz.
Digitale/ Netzwerkkameras sind, wenn zulässig, inkl. kompletter Anwendersoftware
(Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten
(HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Kamera muss per Schnittstelle gesteuert auf s/w-Betrieb umschaltbar sein um
auch bei geringer Beleuchtung eine gute Bildqualität für die Encodierung (digitale
Übertragung) zu erreichen.
Die Kameras müssen für Wechselobjektive mit C-Mount-Anschluss (ggf. auch CSMount) vorgesehen sein.
Die Typenvielfalt an Kameras innerhalb eines Videosystems ist zu minimieren. Der
Einsatz von mehr als zwei unterschiedlichen Kameras pro Videosystem projektbezogen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und ist durch den Auftragnehmer zu begründen.
Insbesondere sind Kameras einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des
ASFINAG-Videosystem-Projektes (Videostandard der ASFINAG) in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert:
(d) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C
(e) SIEMENS K550
(f) SIEMENS CCBx (CB1225 LP)
(g) Lederer Argovision (ohne OSD-Funktion)
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Weitere Protokolle können, sofern vom Auftraggeber gefordert, bei Bedarf verwendet
werden, erfordern dann aber im ASFINAG-Videosystem eine Implementierung und
Typprüfung.
3.16.1.2.2 Bildparameter
Die Kameras müssen mindestens die folgenden Mindestforderungen erfüllen:
(a) Sensormindestgröße 1/3“ CCD oder CMOS3
(b) Lichtempfindlichkeit: 0,5 Lux bei f=1,0 oder höher (Farbbild); dabei ist die vom beleuchteten Objekt ausgehende Lichtmenge maßgebend. Eine Empfindlichkeit von
0,05 Lux direkt auf dem Bildaufnahmesensor gemessen, ist nicht ausreichend.4
(c) Spektralbereich 400-650nm, wobei auch im Bereich der größten Wellenlänge bei
den genannten Beleuchtungsverhältnissen noch Objekte sichtbar sein müssen.
(d) Signal-Rauschabstand mind. 50 dB bei max. 1.000 Lux und min. 20db bei max.
2 Lux jeweils als Beleuchtungsstärke der aufzunehmenden Motive
(e) System PAL5
(f) Auflösung:
I.
mindestens 752 Bildpunkte horizontal x 582 Bildpunkte vertikal effektiv
II.
Bild effektiv in 4CIF-Auflösung (702 x 576 Bildpunkte)
III.
mindestens 480 Zeilen
(g) 50 Bilder pro Sekunde (Halbbilder gem. PAL), alternativ 25 Vollbilder (progressiv
arbeitende Verfahren, auf Basis PAL)
(h) automatische Farbsättigungsregelung
(i) automatische Helligkeitsregelung
(j) automatische Kontrastregelung
(k) Automatische Blendenregelung mit einstellbaren Zeitkonstanten für die Blendenregelung zur Vermeidung von schnell schwankenden Einstellungen durch Blendungen des Systems durch Scheinwerfer- oder Sonnenlichtreflexionen.
Sofern Bildverbesserungsmechanismen6 eingebaut sind, sollten diese via Remotesteuerung abschaltbar sein, um negative Auswirkungen auf Bildauswertungssysteme
zu vermeiden bzw. zu minimieren.
3.16.1.2.3 Overlays/ Einbindungen
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Kamera muss die Einblendung verschiedener Daten ins Bild in der Weise zulassen, dass diese auch am analogen Bildausgang anliegen.

3
kleinere CCD- oder CMOS-Sensoren können nach dem Nachweis gleichwertiger Lichtstärke und Bildschärfe wie
marktübliche gute 1/3"-Sensoren aus dem CCTV-Bereich und Zustimmung des Auftraggebers sowie ausreichendem
Test eingesetzt werden
4
siehe hierzu auch beispielhaft die Vorgaben im PlaNT 170.020.2000 für die Funktion der videobasierenden
Detektionssysteme
5
Details in „RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS“
6
Beispielsweise: Kantenverstärkung, Kontrast-/ Helligkeitsanpassung/ SlowShutter, Scharfzeichnung, Weichzeichnung
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Im Falle von Digitalkameras ist eine getrennte Datenübermittlung optional möglich, es
muss aber gleichzeitig gewährleistet sein, dass die entsprechenden Daten direkt im
Bild eingeblendet werden und somit Bestandteil der Bildinformation sind.
Die Einblendung ist parametrierbar auszulegen. Sie kann im laufenden Betrieb aus
einer Zentrale aus- und eingeschaltet werden und die Dateninhalte können während
des Betriebes verändert werden.
OBLIGATORISCH
Folgende Daten sind einzeln oder in beliebiger Kombination einzublenden:
(a) Ein-/ Ausschaltung von On-Screen Menüs/ Rückmeldungen
(b) Datum
(c) Uhrzeit7
(d) Kameranummer/ Kurzname - mindestens 4 Zeichen, alphanumerisch
(e) Kameralangname - mindestens 8 Zeichen, alphanumerisch
(f) On-Screen-Menü (bei Vornahme von Einstellungen)
3.16.1.2.4 Einstellungen
Die Einstellungen der Kamera müssen teilweise konfigurierbar und teilweise parametrierbar sein. Die nachstehenden Angaben sind Mindestforderungen.
Die Einstellung der Kamera im Sinne von Konfigurationen und Parametrierungen
muss über ein On-Screen-Menü sowie über die Kameraschnittstelle (Steuerung), möglich sein.
Weiterhin müssen mindestens folgende Einstellungen über die Kamerasteuerschnittstelle möglich sein:
(a) im Zuge einer Konfiguration:
I.
Bearbeiten von Textrückmeldungen (Texteinblendungen) der Kameras
II.
Justierung der Nullposition (Nullvektor; nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem)
III.
Begrenzung Schwenk/Neigegeschwindigkeit (nur bei S/N/Z-System/ S/N/ZKamerasystem)
IV.
Zoom/ Fokus bei nicht ferneinstellbaren Objektiven (direkt am Objektiv)
(b) im Zuge einer Parametrierung:
V.
Ein-/ Ausschalten der automatischen Blendensteuerung
VI.
Einstellung Gegenlichtkompensation (ein/aus oder Parameterübergabe)
VII.
Einstellung Spitzlichtaustastung (ein/aus oder Parameterübergabe)
VIII.
Weißabgleich (ein/aus oder Parameterübergabe)
IX.
Autofokus ein/ aus

7
Die Uhrzeit ist systemweit synchron zu halten, dass heißt die Einblendungen an allen Kameras weisen die gleiche
Uhrzeit auf. Die max. Abweichung ist 100ms. Als Zeitbasis ist UTC zu verwenden (Entfall von Umstellungen
Sommerzeit/ Normalzeit); ob jeweils gerade MEZ/ MESZ zutrifft, ist gesondert zu führen.
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X.
Farbsättigungsregelung sowie –automatik ein/ aus
XI.
Helligkeitsregelung sowie –automatik ein/ aus
XII.
Kontrastregelung sowie –automatik ein/ aus
XIII.
Overlays/ Einblendungen
XIV.
Farb-/ s/w-Umschaltung
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freigegeben
Darüber hinaus müssen folgende Parameter an der Schnittstelle ausgelesen werden
können:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
(g)
(h)
(i)
(j)
Aktuelle Parameter der Kamera (alle)
aktuelle Schwenkposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System)
aktuelle Neigeposition (bei S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System)
aktuell angefahrene Preposition (soweit unterstützt)
aktueller Zoom
aktueller Focus
aktuelle Blende
aktuelle Helligkeitseinstellung
aktuelle Farbsättigungseinstellung
aktuelle Kontrasteinstellung
Die Bildausgabe erfolgt analog als Composite PAL über FBAS (1Vss, 75 Ohm).
Alternativ ist ein digitaler Datenstrom bereitzustellen: 4CIF, 25 fps (full frame),
MPEG4, als auch H.264 gemäß Spezifikation in Anlage PLaNT 170.010.2662 Streaming Protokoll Videostandard ASFINAG.
3.16.1.2.5 Objektive
Einrichtung und Fokussierung
OBLIGATORISCH
Die Montage, von Objektiven und Kameras, als auch die Fokussierung der Kameras
mit Objektiven (insbesondere bei Fixobjektiven), ist so durchzuführen, dass sich die
Bildschärfe, auch bei geringer Beleuchtung (Dämmerung/ Nacht), nicht verringert. Dazu ist bei Durchführung der Montage bei Tageslicht eine Nachtaufnahme mit geeigneten Mitteln zu simulieren.
Fixobjektive
Fixobjektive, die in der Regel bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen,
müssen eine händische Entfernungs- (Fokus) und Blendeneinstellung ermöglichen.
Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z. B. durch Schrauben) zu gestalten.
Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung).
Hierbei sind mögliche auftretenden Verzerrungen zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Brennweite ist darauf zu achten, möglichst oft eingesetzte Objektivvarianten,
zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren.
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Es sind Wechselobjektive mit C/ CS-Mount-Anschluss zu verwenden.
3.16.1.2.6 Zoomobjektive (Varioobjektive)
Zoomobjektive, die bei Fixmontage einer Kamera zum Einsatz kommen, müssen eine
händische Brennweiten- (Zoom), Entfernungs- (Fokus) und Blendeneinstellung ermöglichen. Diese Einstellung ist in geeigneter Weise fixierbar (z. B. durch Schrauben) zu
gestalten.
Sofern das Objektiv die Einstellungen von Brennweite, Fokus und Blende ferngesteuert vornimmt, ist sicherzustellen, dass ausreichender Bewegungsspielraum im Wetterschutzgehäuse besteht.
Das Objektiv ist in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen mit dem Auftraggeber abzustimmen (Ortsbesichtigung).
Bei der Festlegung des Brennweitenbereiches ist darauf zu achten möglichst marktübliche und weit verbreitete Objektivvarianten zu wählen, um die Kosten in diesem Bereich zu reduzieren.
Es sind Wechselobjektive mit C/ CS -Mount-Anschluss zu verwenden.
3.16.1.3
Wetterschutzgehäuse
3.16.1.3.1 Aufbau
OBLIGATORISCH
Das Gehäuse für den Einsatz im Tunnel inkl. erforderlicher Verbindungsteile wie
Schrauben etc. ist aus Edelstahl V4A (Werkstoff Nr. 1.4571 oder 1.4401 oder 1.4404)
oder Gleichwertigem (insbesondere bzgl. Haltbarkeit und Montage) auszulegen. Bei
Abweichung vom vorgegebenen Werkstoff ist die Vergleichbarkeit durch den Auftragnehmer in geeigneter Form, z. B. durch ein unabhängiges anerkanntes Prüfinstitut
nachzuweisen.
Im Freilandbereich ist der Einsatz von Wetterschutzgehäusen den Umgebungsbedingungen entsprechend, aus ausreichendem korrosionsgeschütztem Material, herzustellen, sodass die Gehäuse den vorherrschenden Bedingungen standhalten.
Insbesondere das Glas des Sichtfensters ist nach unten hin schräg gestellt oder gewölbt auszuführen. Es ist so ein- oder mehrfach entspiegelt auszuführen, dass es
auch bei Gegenlicht durch Scheinwerfer oder einfallendes Sonnenlicht keine im Kamerabild erkennbare Reflexion erzeugt.
Das Gehäuse ist
(a) kompakt auszuführen und so zu gestalten, dass die Größe der Oberfläche
minimiert wird.
(b) mit mechanischen Anschlüssen so zu versehen, dass eine Montage und Demontage einfach8 (ohne herstellerspezifische Spezialwerkzeuge) möglich ist.

8
mechanische Demontage & Montage innerhalb von ca. 1 min durch geschultes Fachpersonal; exklusive Vor- und
Nachbereitungszeiten
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(c) dem Auftraggeber in einer Bemusterung vorzustellen und von diesem zum Einsatz
freizugeben.
(d) für den Einsatz im Tunnel inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart
IP669 auszuführen.
(e) für den Einsatz im Freiland inkl. genutzter Anschlüsse mindestens in der Schutzart
IP54 auszuführen.
(f) ist bei Einsatz im Außenbereich mit abgesetztem Dach oder äquivalenter Bauausführung zur Absenkung der im Inneren entstehenden Höchsttemperaturen bei voller Besonnung auszuführen
(g) nach Angabe des Auftraggebers mit einer geregelten Heizung zur Verhinderung
von Frost und Kondensation im Inneren auszustatten.
Das Gehäuse muss innen mechanisch für die Aufnahme der Kamera vorbereitet sein.
Die Kameras müssen über eine geeignete Verbindung montiert werden können. Dabei
sind die Befestigungen für die Kamera im Gehäuseinneren so auszulegen, dass bei
einem Wechsel der Kamera der Blickwinkel (Ausrichtung) dieser beibehalten wird.
Am Gehäuse muss eine Sonnenblende montierbar sein, welche vorn oben min.
100mm über die am weitesten vorn liegende Kante des Sichtfensters übersteht.
Wahlweise kann das Kameraschutzgehäusedach diese Funktion mit übernehmen. Die
Blende ist seitlich nach unten konisch zulaufend, sodass an der unteren Kante des
Schutzgehäuses kein Überstand mehr zu verzeichnen ist. Projektabhängig kann auch
ein Überstand unten vorgeschrieben werden.
Geräte, insbesondere Gehäuse und Kameras dürfen nicht mit übergroßen, d. h. aus
dem fließenden Verkehr heraus lesbaren Firmenlogos oder ähnlichem versehen sein.
3.16.1.3.2 Anschlüsse am Gehäuse
Alle Kabeldurchführungen durch das Gehäuse sind für den Einsatz im Tunnelbereich
staub- und spritzwassergeschützt mit mindestens Schutzart IP6610 auszuführen. Im
Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend.
Sofern das Gehäuse Öffnungen für Kabeldurchführungen besitzt, die nicht benutzt
werden, sind diese staub- und spritzwassergeschützt mindestens gem. IP 6611 zu verschließen. Im Freilandbereich ist Schutzart IP54 ausreichend.
Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Tunnel sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 6612
aufweist.
Stecker/ Buchsen/ Kupplungen am Gehäuse im Freiland sind staub- und spritzwassergeschützt so auszulegen, dass das Gesamtbauteil mindestens die Schutzart IP 54
aufweist.

9
Forderung der RVS 09.02.22; IP65 dann zulässig, wenn Eignung für den Tunnelbereich ausreichend nachgewiesen
10
Siehe Fußnote 9
11
Siehe Fußnote 9
12
Siehe Fußnote 9
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Die Kameras müssen projektspezifisch durch den AG vorgegeben bei Defekt inkl.
Wetterschutzgehäuse zu wechseln sein. Dies ist bei der Auslegung der Anschlüsse zu
berücksichtigen. Die Anschlüsse am Gehäuse sind steckbar (Systemstecker) zu gestalten.
3.16.1.3.3 Verschmutzungsschutz
Die Kameraoptik ist gegen Kondensation durch eine geregelte Heizung zu schützen.
Die Scheibe des Sichtfensters ist aus schmutzabweisendem / selbstreinigenden Glas
auszuführen, oder aus Glas, welches entsprechend schmutzabweisend vergütet ist.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Je nach projektspezifischen Gegebenheiten ist das Schutzgehäuse wahlweise mit
einem oder mehreren der folgenden Leistungsmerkmale auszurüsten:
(d) Scheibenwischer oder äquivalente Reinigungsvorrichtung (gilt nur für S/N/ZKamerasysteme)
(e) Spinnennetzentferner (Bürste o.Ä.)
Bei der Ausrüstung mit einem Scheibenwischer ist sicherzustellen, dass dieser bei
Kälte nicht am Sichtfenster oder am Gehäuse anfriert. Dies ist vorzugsweise durch
Lösen des direkten Kontaktes zwischen Wischergummi und zu wischender Fläche
bzw. Schutzgehäuse in der Ruhestellung des Wischers zu realisieren. Alternativ kann
eine ausreichende Beheizung der Ruheposition des Wischers erfolgen. Gleiches gilt
für den Spinnennetzentferner, soweit dieser diesbezüglich nicht mit dem Wischer
kombiniert ist.
Waschanlagen sind konstruktions- und betriebsseitig ebenfalls gegen Einfrieren und
dadurch entstehende Schäden wirksam zu schützen.
Die entsprechende Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber in der
Planungsphase.
Der Einsatz von Wischern an Fixkameras als auch der Einsatz von Behältern für Reinigungsmittel an Fixkameras ist nicht zulässig.
Bei Bedarf erhält das Gehäuse – insbesondere beim Einsatz im Tunnel - einen Staubschutztubus. Dieser darf nicht zu Einschränkungen des Bildes führen. Der Staubschutztubus ist leicht abnehmbar zu gestalten (Bajonettverschluss o. Ä.).
Die im Tunnelinnenraum verbaute Technik darf durch die im Tunnel durchzuführenden
Wartungs- und Reinigungsarbeiten nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die
Aufnahmequalität darf sich nicht merkbar verschlechtern, da das System in diesem
Fall in seiner Praxistauglichkeit stark eingeschränkt ist. D. h. im Laufe der Zeit durch
verschmutzendes Kameraschutzgehäuse und nach Reinigungsarbeiten muss die Aufnahmequalität möglichst konstant gut sein; das Aufnahmesystem darf von den damit
einhergehenden Änderungen im Sichtbereich nicht so gestört werden können, dass
Bildqualität - sowie beim Einsatz eines videobasierenden Detektionssystems die Detektionsergebnisse - stark schwanken.
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3.16.1.4
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Befestigungsvorrichtungen
Befestigungsvorrichtungen wie Konsolen etc. sind so zu gestalten, dass das Wetterschutzgehäuse einfach (max. 2 Verschraubungen) montierbar ist, wobei hier der geforderte Diebstahl-/ Vandalismusschutz beachtet werden muss.
Es ist werkstoffgleiches oder anderweitig geeignetes Material bzw. Kombinationen von
Material bei Gehäuse und Befestigung einzusetzen. Korrosion durch Potenzialunterschiede ist zu vermeiden.
Die Vorrichtung ist zweiteilig so auszuführen, dass der eine Teil am Mast, der Tunnelwand o. Ä. montiert wird und der andere davon zunächst unabhängig am Wetterschutzgehäuse oder dem S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem. Dabei ist darauf zu
achten, dass bei Tunneln mit runden Röhren die Montage in der Tunnelulme so erfolgen können muss, dass das Lichtraumprofil des Fahrverkehrs nicht beeinträchtigt wird
und trotzdem eine leichte Montage möglich ist. Hierzu ist die Konsole ggf. mehrteilig
und im Aufnahmepunkt der Kamera drehbar auszuführen.
OBLIGATORISCH
Konsole (Aufstellvorrichtung) und Kameraschutzgehäuse passen zwingend so ineinander, dass der Blickwinkel der Kamera, insbesondere bei Fixkameras, beim Wechsel der im Wetterschutzgehäuse montierten Kamera inkl. des Wetterschutzgehäuses
nicht verändert wird.
Bei S/N/Z-Systemen/ S/N/Z-Kamerasystemen muss damit gewährleistet sein, dass
nach dem Wechsel ohne weitere Einstellungen die vorher abgespeicherten Positionen
(sofern diese nicht im S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem selbst gespeichert sind),
sofort wieder korrekt verfügbar sind.
Sofern sich Kameras über Bereichen befinden, welche regulär begangen werden (z.
B. Fußwege), ist eine Sicherung vorzusehen, welche bei Lösen der Verbindung zwischen Befestigungsvorrichtung/ Konsole und dem Wetterschutzgehäuse, dessen Herunterfallen sicher verhindert. Die ausreichende Dimensionierung der Sicherungsvorrichtung ist nachzuweisen.
3.16.1.5
S/N/Z- Systeme
3.16.1.5.1 Allgemeine Spezifikation
Für die Gehäuse der S/N/Z-Systeme gelten die gleichen Anforderungen wie für Wetterschutzgehäuse im Kapitel 3.16.1.3 dargelegt.
Die Positioniergenauigkeit und Geschwindigkeit der Systeme darf sich über einen Zeitraum von 3 Jahren (Gewährleistungsdauer) nur um insgesamt 1% verringern. Dies ist
bei Schlussfeststellung nach Ende der Gewährleistungsdauer zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Typenvielfalt an S/N/Z-Kamerasystemen/ S/N/Z-Systemen innerhalb eines Videosystems ist zu minimieren. Der Einsatz von projektbezogen mehr als zwei unterschiedlichen Produkten pro Videosystem ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch
den Auftragnehmer zu begründen.
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Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Grundsätzlich sind Produkte einzusetzen, deren Steuerprotokoll bereits im Zuge des
ASFINAG-Videosystem-Projektes, in dessen Komponenten implementiert wurde. Folgende Protokolle sind bereits implementiert:
(a) Philips/ BOSCH/ PKE Pelco Esprit ES30C/ ES31C
(b) TVI Lederer Saturn (Multisec-Protokoll) Argovision CT40
Folgende Protokolle sind ebenfalls bereits implementiert, jedoch noch nicht getestet:
(a) Sony SSC-DC590 Command Specifications
(b) Sanyo VCC-ZM 300P+
(c) JVC TK–C1480/1460 (08/2002)
(d) Panasonic
Generell ist der Einsatz von Videokreuzschienen nicht mehr vorgesehen.
Siehe hierzu die Ausführung in Kapitel 3.1.3. Sollte eine Videokreuzschiene dennoch
zum Einsatz kommen sind folgende Protokolle bereits implementiert:
(a) Kreuzschiene Plettac p.o.s.a./ V200/ V300 (V3.3)
(b) Kreuzschiene PKE Philips LTC 8300/8500 Alegiant
(c) Kreuzschiene SiMatrix 648
Generell ist der Einsatz von Videokreuzschienen nicht mehr vorgesehen.
Siehe hierzu die Ausführung in Kapitel 3.1.3. Sollte eine Videokreuzschiene dennoch
zum Einsatz kommen so sind folgende Protokolle bereits implementiert, jedoch nicht
getestet:
(a) Kreuzschiene Philips/ Bosch/ PKE (Kreuzschiene Covidec 3216)
(b) Bei Bedarf werden folgende weitere Protokolle implementiert und getestet:
(c) Kreuzschiene Plettac V85
(d) Kreuzschiene Philips VCM
3.16.1.5.2 Steuerung
Die Steuerung der S/N-Systeme/ S/N/Z-Kameras erfolgt von der Bedienung aus. Die
Übertragung der Steuerungsbefehle erfolgt über RS485 bzw. Netzwerkverbindungen.
Beide werden auf geeigneten Medien geführt und zur Überbrückung langer Wegstrecken gegebenenfalls umgesetzt.
Die Steuerung ist mittels einer grafischen Bedienoberfläche in die Leittechnik eingebettet, vorzugsweise in Fenstertechnik zu realisieren. Für jede Richtung sind alternativ
Buttons am Bildschirm oder die Nutzung der Tastatur oder beides gleichzeitig einzurichten. Die Nutzung eines Joysticks muss ebenfalls möglich sein.
Zusätzlich ist in einer geeigneten Plandarstellung die Möglichkeit zu schaffen, Kamerapositionen durch Auswahl eines Sichtbereiches auf einem Plan auszuwählen.
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Das Anfahren von Prepositions durch Eingabe einer Nummer oder Selektion aus einer
Liste mit Nummern und/ oder Namen muss möglich sein.
Die Steuerung muss Kamera-Sequenzen13 verwalten können, mit denen nacheinander
verschiedenen Prepositions angefahren werden.
Alle Daten der Sequenzen wie Abfolge, Wartezeit, Name und Nummer der Sequenz
sind parametrierbar zu halten. Hierdurch wird die Funktion des Autoselektors grundsätzlich realisiert.
Zusätzlich zu den Sequenzen muss eine automatische Sequenzgenerierung (Autoselektor) möglich sein. Hierbei wird durch Eingabe von Richtung und einer Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch vom System eine Sequenz von Kameras definiert und aufgeschaltet, sodass ein mit der eingegebenen Geschwindigkeit und Richtung fahrendes
Fahrzeug in seiner Bewegung kontinuierlich auf dem zur Aufschaltung gewählten Monitor sichtbar ist.
Das S/N/Z-System/ S/N/Z-Kamerasystem muss, die Möglichkeit bieten den Schwenkund Neigebereich parametrierbar einzuschränken. Dabei muss die Intervallgröße der
Einschränkungen genau so unterteilt sein wie die größte Genauigkeit der Positionierung.
3.16.1.5.3 Prepositions
OBLIGATORISCH
Jede S/N/Z Kamera muss über die Möglichkeit verfügen, mindestens 32 Positionen
speichern zu können.
Die Positionen sind parametrierbar zu verwalten. Sie müssen über die Bedienung des
Systems mittels grafischer Oberfläche während des laufenden Betriebes einzurichten,
zu löschen und zu ändern sein.
Hinweis:
Grundparametrierung:
Im Tunnel werden die Prepositions, gemeinsam mit den Usern (Betrieb), definiert und
durch den Systemintegrator eingestellt.
Im Freiland Voreinstellung je Richtungsfahrbahn durch den Systemintegrator.
3.16.1.5.4 Mechanik
OBLIGATORISCH
Die Kamerasysteme sind bei der Montage einzunorden, d. h. in der Stellung bei 0°
Schwenkwinkel ist die Blickrichtung der Kamera direkt nach Norden auszurichten.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN

13
Eine Kamerasequenz ist die (automatische) Abfolge von Aufschaltungen verschiedener Kameras mit verschiedenen
Prepositions auf einem Monitor. Dabei sind bei der Aufschaltung einer Kamera auch ggf. nacheinander verschiedene
Prepositions anzufahren. Die Zeiten der Aufschaltung einzelner Kameras können variieren und sind parametrierbar
zu gestalten.
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Es sind bevorzugt Schwenk- und Neigeköpfe einzusetzen, welche den örtlichen Gegebenheiten angepasst den bestmöglichen Sichtbereich erfassen können. Dies soll im
horizontalen als auch im vertikalen Bereich Beachtung finden.
Im Freiland
Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 80°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar sein.
Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als
Höchstgeschwindigkeit mindestens 40°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s)
Es ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen
ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1°
ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist.
Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in
max. 3s erreicht werden (vom Stillstand der Kamera bei der Startposition, bis zum
Stillstand der Kamera in der Endposition).
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Sofern ein Anschlag für die Neigung besteht, muss die Kamera mindestens 85° nach
oben und 70° nach unten neigbar sein. Projektbezogen ist nach Freigabe durch den
Auftraggeber auch ein Neigungsbereich von +60° bis -60° bezogen auf die waagerechte Linie bei 0° ausreichend.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei
der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt.
Im Tunnel
Es ist eine variable Drehgeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als Höchstgeschwindigkeit mindestens 100°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit
entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s) wählbar
sein.
Es ist eine variable Neigegeschwindigkeit um 360° vorzusehen. Dabei sind als
Höchstgeschwindigkeit mindestens 60°/s zu erreichen. Dabei muss die Geschwindigkeit entweder stufenlos oder in mindestens 2 Schritten (ca. 10°/s und ca. 45°/s).
Dabei ist eine Positioniergenauigkeit von mindestens +/- 0,05° in der geringsten Geschwindigkeitsstufe sowie bei Anfahren von Prepositions einzuhalten. Projektbezogen
ist nach Freigabe durch den Auftraggeber auch eine Positioniergenauigkeit von 0,1°
ausreichend, sofern keine Detektion vorgesehen ist.
Jede beliebige Position muss bei Ihrem Aufruf von jeder beliebigen anderen aus in
max. 3s erreicht werden (vom Stillstand der Kamera bei der Startposition, bis zum
Stillstand der Kamera in der Endposition).
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PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Dabei werden die Drehgeschwindigkeiten proportional zur Zoomeinstellung verändert, sodass insbesondere bei
der Einstellung großer Brennweiten auch bei Anwahl einer mittleren Drehgeschwindigkeit der Bildinhalt während des Schwenks erkennbar bleibt.
3.16.1.5.5 Latenzzeiten
Das S/N/Z-System selbst darf nur eine vernachlässigbare Latenzzeit zwischen der
Entgegennahme des Steuerbefehls am S/N/Z-System aus der Übertragung und der
Ausführung von max.100ms besitzen. Die Latenzzeit ist in die Zeit, welche das S/N/ZSystem zum Anfahren einer beliebigen Position gem. dem Kapitel 3.16.1.5.3 benötigt,
mit einzurechnen.
3.16.1.5.6 Schnittstellen
Die Anbindung des S/N/Z-Systems erfolgt entweder direkt über Ethernet oder RS485.
RS422 kann in begründeten Fällen nach Entscheidung des Auftraggebers bei Einsatz
entsprechender Schnittstellenumsetzer eingesetzt werden.
Erforderliche Einrichtungen zur Aufsplittung der Signale für Videobild und Kamera-/
S/N/Z-Kamerasystem-Steuerung sind entweder im Kameraanschaltekasten oder der
Kamera/ dem S/N/Z-Kamerasystem selbst einzubauen. Die müssen den gleichen Umfeldbedingungen wie die Kamera in Verbindung mit ihrem Schutzgehäuse selbst genügen.
Dabei muss die Schnittstelle die zum S/N-System gehörenden Funktionen und Rückmeldungen aus dem Kapitel 3.16.1.2.4 unterstützen. Insbesondere muss die aktuelle
S/N-Position auslesbar sein. Zudem muss eine Konfiguration und Parametrierung des
S/N-Systems über die Schnittstelle möglich sein.
3.16.1.6
Besonderheiten bei Kameras zur zusätzlichen Nutzung als ASFINAG WebCams
3.16.1.6.1 Aufnahmesystem und Bildparameter
Prinzipiell werden durch die ASFINAG Kameras primär für die Belange des Streckenbetriebes errichtet. Durch die Vorgaben des ASFINAG-Videosystems fallen die Daten
der I-Frames der Videoströme als ein für Dienste verwendbarer Zusatznutzen an,
durch welchen die Videobilder für Funktionen ähnlich denen von WebCams zur Verfügung stehen.
Bei Kameras an Standorten, wo zeitlich gesehen die Realisierung des beschriebenen
Zusatznutzens des I-Frames ähnlich groß oder größer als die betriebliche Nutzung ist,
kann von den Vorgaben für Kameratechnik dahingehend abgewichen werden, dass
kompakte Systeme (Kombinationen aus Kamera/ Gehäuse/ Übertragungstechnik) zum
Einsatz kommen.
Die Qualität der Bildaufnahmesysteme kann projektspezifisch, soweit verringert werden, dass sie für die Zielgruppe der Informationen (z. B. einfache Dienste) ausreichend ist, wobei prinzipiell keine Kameras zu planen, und einzurichten sind, die nur als
WebCams ohne die Möglichkeit permanenten Streamings arbeiten.
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Die Kamera ist so einzurichten und auszulegen, dass keine Personen oder amtliche
Kennzeichen erkenn- oder lesbar sind, wie dies im nachfolgenden Beispielbild (Auflösung 352x288) dargestellt ist. Die Bildwiederholrate solcher Anwendungen liegt typischerweise bei 1fps.
Abbildung 1: Beispielbild nicht Erkennung von Kennzeichen und Personen
Für die Bildparameter Zoom, Fokus, ggf. Blende und Weißabgleich ist es ausreichend,
vor Ort eine Einstellung durchzuführen und diese entsprechend zu belassen.
Zu beachten ist weiterhin dass, bei der gewählten Zoomeinstellung (idR Weitwinkel),
das Wetterschutzgehäuse nicht ins Bild ragt und ein hinreichend stabiler Mast gewählt
wird, der auch bei für die jeweilige Lokalität typischerweise hohen Windstärken ein
ständiges Schwanken des Bildes wirksam verhindert.
Wie schon im Kapitel 3.16.1.3.3 beschrieben, gilt hier dieselbe Regel bezogen auf Wischer und Behälter für Reinigungsmittel.
Die Bildqualität ist durch den AG festzulegen und abhängig von den Services, welche
das Bild weiter verarbeiten.
3.16.1.7
Anbindung an das ASFINAG- Videosystem
Die Anbindung der Fixkameras mit zusätzlichem Nutzen, erfolgt im Bereich von Tunneln oder ÜZ´en über die Anbindung jener Anlagen.
Im Freiland ist es am nächstliegenden VBA-Videosystem bzw. Tunnel anzubinden
oder direkt mit der AVS in Inzersdorf zu vernetzen.
Bei der Einrichtung der entsprechenden Kameras ist für die Verwendung durch die
entsprechenden Dienste zu beachten, dass die gemäß den Formularen für die Anforderung von Beistellungen erforderlichen Angaben gemacht werden. Für die Verwendung der Bilder durch Dienste sind insbesondere Lage der nächsten ASt, Blickrichtung
und Koordinaten des Standortes wichtig.
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3.16.2
Übertragungstechnik
3.16.2.1
Übertragung über IPC_VMIS
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Zur überregionalen Übertragung ist, soweit die entsprechende Netzstruktur existiert,
die Infrastruktur des CN.as14 zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die durch CN.as angegebenen Bandbreiten des Netzes Bruttobandbreiten des Netzes sind. Die Nutzbandbreite ergibt sich erst nach Abzug des Protokoll-/ Sicherungsoverheads von ca. 10% der Bruttobandbreite.
In der lokalen Übertragung im Tunnelbereich ist die entsprechende Übertragungstechnik projektbezogen aufzubauen.
3.16.2.2
Übertragungstechnik innerhalb des Videosubsystems
3.16.2.2.1 Steuerungsübertragung
Die Übertragung im Accessbereich, im Tunnel einschließlich des Vorportalbereichs,
erfolgt über LWL-Singlemode-Fasern von der BZ des Tunnels bis mindestens zum
Kameraanschaltekasten. Dort erfolgt eine Umsetzung auf Kupfer zum Anschluss der
Kamera, sofern dies nicht innerhalb des Wetterschutzgehäuses realisierbar ist. Diese
optische Übertragung ist so zu konzeptionieren, dass die nötigen Umsetzungen auf
ein Minimum reduziert sind.
Im Tunnelinnenbereich (außer zwischen Kameraanschaltekasten und Kamera) ist eine
optische Verkabelung (LWL, Singlemode-Faser) zu verwenden.
Bei Errichtung eines (optischen) Video-LANs im Freifeld sind sowohl die Bild- als auch
die Steuerdaten über dieses Netzwerk zu übertragen. Die Mindestbandbreite für die
Errichtung eines LANs im Freifeld beträgt 100Mbit/s. Nach Angabe des Auftraggebers
ist das Netzwerk redundant auszubilden. Die Steuersignale werden – ausgehend vom
Bediensystem - über das Netzwerk zum Encoder übertragen (im AP situiert) und von
dort, mittels Kupferkabel (i. d. R. RS 422 / RS485), an die Kamera bzw. das SNZ- System geführt.
Bei Verwendung von Kameras mit eingebautem Encoder („IP- Kameras“ – nur im Freifeld zulässig) ist eine direkte Kopplung zum nächstgelegenen Switch über eine Kupferverbindung zulässig, wenn die Strecke eine (Kabel)Länge von 100m nicht überschreitet und ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen gewährleistet ist.
Andernfalls ist eine LWL- basierte Datenübertragung vorzusehen.
Als Protokoll ist vorzugsweise das Steuerprotokoll aus dem Videostandard ASFINAG
einzusetzen. Siehe hierzu das Anlagendokument PLaNT 170.010.2660.
3.16.2.2.2 Bilddatenübertragung
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Es gelten sinngemäß die Vorgaben aus Kapitel 3.16.2.2.1.

14
CN.as ÜT: Übertragungstechnik PDH/ SDH; CN.as LINIE: LWL-Kabel-Infrastruktur
Druckdatum: 17.12.2013
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Die von den Kameras zu übertragenden Bildsignale sind bei analogen Kameras gemäß Fernsehnorm Composite PAL über FBAS.
Im Falle von Digitalkameras werden Videodaten als MPEG4 bzw. H.264 - Datenstrom
über TCP/IP-basierte Netze übertragen. Bei Verwendung von MPEG4 als auch H.264
ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu
nutzen. Deren Übertragung mit höchster Qualität muss mindestens erreichbar sein.
Als Streamingprotokoll ist vorzugsweise das im Videostandard ASFINAG definierte
einzusetzen.
3.16.2.2.3 Steuerung der Videobilder
OBLIGATORISCH
Die dargelegte Entscheidungsgrundlage ist PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN.
Als Ausnahmefall kann weiterhin in der BZ und/ oder ÜZ eine Kreuzschiene realisiert
werden, welche die Verbindung zwischen allen möglichen Quellen und Senken von
Videobildsignalen und die Verarbeitung und Weiterleitung von Videosteuersignalen
ermöglicht, falls dies technisch und wirtschaftlich eine optimierte Lösung darstellt, was
durch den Auftragnehmer entsprechend nachzuweisen ist.
Dabei ist auch vorzusehen, dass an Tunnelleittechnikanlagen via Leittechnik auch Bilder des ASFINAG-Videosystems (Freilandkameras) aufschaltbar sind.
Im Freilandbereich sind grundsätzlich voll digitale Videosysteme entsprechend dem
Videostandard ASFINAG zu erstellen. Die Kamerasignale sind dabei komplett digitalisiert durch ein entsprechendes Steuerungssystem in einem Netzwerk zu verteilen.
Das Steuerungssystem übernimmt auch alle Aufgaben des Netzwerkmanagements
wie Bandbreitenmanagement, Routing etc.
3.16.2.3
Im Weitverkehr
3.16.2.3.1 Steuerungsübertragung
Übertragungen zwischen Videosystemen im Weitverkehr sind grundsätzlich über das
CN.as abzuwickeln, sofern vorhanden.
Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen
(SDH-Ethernet-Bridges) zur Verfügung:
(a) optisch 100 und 1.000 MBit/s (single-mode Faser)
(b) elektrisch 100 MBit/s (RJ45)
Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte
Protokolle zu verwenden:
(a) TCP/ IP
(b) UDP
(c) IP Multicast
(d) ICMP/ IGMP V2 und V3
(e) SNMP
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(f) Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG
3.16.2.3.2 Bilddatenübertragung
Übertragungen zwischen Videosystemen im Weitverkehr sind immer über das CN.as
abzuwickeln.
Das CN.as stellt dazu Punkt-zu-Punkt-Verbindungen über Ethernet-Schnittstellen
(SDH-Ethernet-Bridges) zur Verfügung:
Für Datenübertragungen im Weitverkehr sind ausschließlich offene, standardisierte
Protokolle und Datenformate, zu verwenden:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
(g)
(h)
TCP/ IP
UDP
IP Multicast
ICMP/ IGMP V2 und V3
SNMP
Protokolle gemäß Videostandard ASFINAG
MPEG4
H.264
Bei Verwendung von MPEG4 bzw. H.264 ist die Spezifikation des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme zu nutzen. Deren Übertragung mit höchster
Qualität muss mindestens erreichbar sein.
3.16.2.4
Encoder
3.16.2.4.1 Im Außenbereich
Die Encoder sind im Außenbereich, in die Standard-Outdoorschränke wie für CN.asAP einzubauen.
Der Encoder ist konstruktiv für den Einsatz in folgendermaßen ausgestatteten Gehäusen auszuführen:
(a) verfügbarer Raum für 19‘‘Einschub max. 1 HE pro mindestens 2 Encoderkanäle
(b) Stromanschluss 230V, 1,5A, mit Blitzschutz und Überspannungsschutz
(c) Stromanschluss mit stationären Kaltgerätestecker mit Kabeln an Klemmblöcken
(statt Schukosteckdosen) für den Elektroanschluss zum Einsatz; diese sind nicht
zwingend in die FI-Überwachung einzubeziehen 15
(d) Anschluss zur Kamera (BNC, FBAS)
(e) Anschluss zur Kamera bzw. S/N/Z-Kamerasystem/ S/N/Z-System (je Kamera 1x
RS485/ RS422)
(f) Anschluss in Richtung Netzwerk (RJ 45, 100 Mbit/s)
Sie müssen für diesen Einsatzzweck für Umgebungstemperaturen von –30°C bis
+70°C nach EN 60068 2-1 (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel/
Thermoschocktest) ausgelegt sein. Die Eigenschaften bezüglich Kondenswasser
müssen EN 60068 2-30 (feuchte Wärme 10-95%) entsprechen, die Eigenschaften bezüglich Vibration EN 60068 2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz, Auslenkung
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15
Servicesteckdosen sind mit FI-Schutzschaltern auszurüsten bzw. ggf nachzurüsten
Druckdatum: 17.12.2013
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Technische Spezifikation
= 0,4mm, max. Beschleunigung: 2g. Hierbei ist von einer Einsatzhöhe bis 1.500m über
NN auszugehen.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
Die maximal zulässige Verlustleistung der im Schrank eingebauten Encoder ist so zu
bemessen, dass durch diese auch bei Auftreten einer Umgebungslufttemperatur von
+40°C um den Schrank bei Windstille und voller Besonnung die Schrankinnentemperatur nicht über +55°C (+/-Toleranz Messglieder) ansteigen kann. Der Wärmewiderstand des Schrankes und die Verlustleistung der zusätzlich zum Videoequipment installierten Komponenten sind zu berücksichtigen.
Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen.
Grundsätzlich werden die Encoder durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich
der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH.
Durch den Encoder sind mindestens gleichzeitig zwei wahlfreie16 MPEG4-Ströme sowie einmal JPEG-Bilder an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen.
Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW)
sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen.
Es muss ein ausreichender Blitz- und Überspannungsschutz vorhanden sein. Dabei
kann vom Vorhandensein des durch das Planungshandbuch PLaPB_800.563.1000_
Tunnel-Betriebs- und Sicherheitstechnik beschriebenen Schutzes im Streckenstationsschrank ausgegangen werden. Die Videokomponenten insbesondere Bild- und
Steuerübertragung sind ebenfalls nach diesen Vorgaben zu schützen.
Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666
Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik.
3.16.2.4.2 Im Innenbereich
Die Encoder im Innenbereich werden in 19”-Schränken eingebaut. Für diese Schränke
ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber
freizugeben.
Bezüglich der Einbauten von Encodern im Tunnelinnenraum sind Vorgaben im Kapitel
7.6.2 der technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000 enthalten.
Die Encoder kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein Temperaturbereich
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16
1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full frame)
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Technische Spezifikation
von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden
und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/ EN 60068
von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe VON 1.500m bis 2.000m über NN auszugehen
ist.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse oder Maßnahmen
am Schrank sichergestellt werden.
Grundsätzlich werden die Encoder durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich
der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH.
Die Encoder sind in eigene kompakte Chassis einzubauen. Pro Chassis min. 4 Encoder, d. h. Anschlussmöglichkeiten für Kameras stehen max. 4 HE in 19“-Technik zur
Verfügung.
Dabei sind durch den Encoder im Innenbereich pro Encoderkanal analog zur Spezifikation für Encoder im Außenbereich gleichzeitig zwei wahlfreie17 MPEG4-Ströme sowie JPEG-Bilder (siehe oben) an der Netzwerkschnittstelle bereitzustellen.
Encoder sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Encodingsoftware, Konfigurationstools etc.) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW)
sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Der Encoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen.
Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666
Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik.
Sonderfall Tunnelkamera-Encoder
Beim Einsatz von Encodern in Tunnelbetriebszentralen, welche zur Encodierung der
zum Tunnel gehörenden Kameras genutzt werden, gilt abweichend vom vorstehenden
Kapitel 3.16.2.4.2 Folgendes:
Der pro Eingangssignal (Kameraanschluss) jeweils zweite Encoderkanal zur Bereitstellung einer zweiten (niedrigeren) wahlfreien Bildqualität kann entfallen, da die Videos aus den Tunnelkameras immer mit voller PAL-Auflösung, also MPEG-4 4CIF,
704 x 576, 25 fps zu übertragen sind.
Beim Einsatz in Tunnelsystemen ist eine Integration von Encoder(n) und Speichersystem entsprechend den Vorgaben aus Kapitel 3.16.4.3.1 möglich.
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17
1. Strom bis zu min. 4CIF 25fps (full frame); gleichzeitig 2. Strom bis zu min. 4CIF 12,5 fps (full frame)
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3.16.2.4.3 Audioencodierung
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Je Videoencoder muss ein analoges Stereo-Audiosignal encodierbar sein.
Die Analog-Digital-Wandlung muss mit einem Sampling von 24 Bit/ 44,1kHz erfolgen
und eine Qualität entsprechend den Festlegungen zum Standard CD-DA (Compact
Disc Digital Audio; Red Book IEC-908) entsprechen oder qualitativ vollwertig äquivalent (Bandbreite mindestens 5 Hz bis 20 kHz bei einem Dynamikumfang von 96 dB)
sein.
Die Encodierung der gewandelten Analogsignale muss auf Basis des Codecs AAC in
der Ausprägung AAC-LC oder AAC-HE erfolgen. Zusätzlich ist möglich, G.711 (PCM)
und G.726 (mit mindestens 32-kbit/s) anzubieten.
Wahlweise muss Mono- oder Stereoübertragung verwendet werden können; je nach
dem, welche Art von Mikrofon angeschlossen wird.
Video- und Audio-Ströme müssen synchron übertragen werden. Hierzu ist das Protokoll RTCP zu verwenden.
Die Synchronisierung muss nach dem Standard IEEE 802.1BA: Audio Video Bridging
Systems erfolgen.
Eine direkte Einbettung des Audiosignals in den Videostream ist möglich. Dabei ist
dieser mit einer Bitrate von min. 192kBit/s zu digitalisieren.
3.16.2.5
Decoder
Grundsätzlich sind Hardwaredecoder einzusetzen.
Da die Rechner für die Aufstellung im Bedienraum vorgesehen sind, sind sie als geräuscharme Geräte auszulegen. Der verursachte Geräuschpegel pro Bedienrechner
darf 0,6 Sone im Normalbetrieb und 1 Sone bei Volllast, gemessen in jeweils 0,7m
Entfernung, nicht übersteigen.
Alle Decoder sind als kompakte Mini-/ Miditower-Rechner oder noch kleiner auszuführen.
Alternativ kann eine Ausführung als 19“-Gerät nach Wahl des AG angefordert werden,
soweit die entsprechenden Anschlüsse ggf. durch geeignete Zusatztechnik (KVMExtender) von Serverraum aus durch den Doppelboden bis zu den Schreibtischen der
Operatoren geführt werden können.
Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei
welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V AC,
50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum
gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel.
Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe von 1.500m bis
2.000m über NN auszugehen ist.
Grundsätzlich werden die Decoder durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich
der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als OBLIGATORISCH.
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Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Er ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
Der Decoder ist industrietauglich für Dauerbetrieb auszulegen.
Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666
Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik.
3.16.2.5.1 Audiodecodierung
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Der Audiodecodierung entsprechend müssen, die durch die Audioencodierung erzeugten Signale und deren Aufbereitung zur Ausgabe an marktüblichen Ausgabegeräten
ausgegeben werden können.
Dabei sind die Signale auf den am Decoder-Rechner angeschlossenen Ausgabegeräten (Lautsprecher) auszugeben.
3.16.2.6
Videomanagementrechner
3.16.2.6.1 Allgemeine Anforderungen
Der Videomanagementrechner muss:
(a) alle Anforderungen an die Bedienung (siehe Kapitel 7.5 der technischen Richtlinie
PLaNT 170.010.1000) realisieren.
(b) auf Benutzeranforderung bzw. automatisch bei Anforderung durch ein Leittechniksystem ein beliebiges Videobild zu einer beliebigen Quelle durchschalten und eine
Steuerungsverbindung zwischen Bedienung und Kamera herstellen
(c) auf manuelle Anforderung die gewünschten Videobilder in digitalen Systemen abrufen, dass heißt die entsprechenden Encoder starten, alle erforderlichen Netzwerkprozesse realisieren und die Decoderausgänge auf die entsprechenden Anzeigegeräte aufschalten
(d) durch Zusammenwirken mehrerer Videomanagementrechner und erforderlichenfalls mittels automatischer Replikation/ Abgleich in einem Subsystem oder ggf.
zwischen Subsystemen gleicher Ausstattung mit weiteren Videomanagementrechnern ein redundantes System bilden können.
Der Videomanagementrechner ist als Industrie-PC in einem Chassis einzubauen. Die
Videomanagementrechner werden im Innenbereich wahlweise in 19”-Schränken eingebaut oder sind als Stand-alone-PC zu liefern. Hierfür ist durch den Auftragnehmer
eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Videomanagementrechner kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit Ausnahme der Bedienplätze und von Bürorechnern, bei welchen ein
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Temperaturbereich von 10°C - 40°C ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%)
betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE
0832/ EN 60068 von min. 0°C bis max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit
voll funktionstüchtig sein, wobei von einer Einsatzhöhe von 1.500m bis 2.000m über
NN auszugehen ist.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bei den vorgegebenen möglichen Umfeldbedingungen können auch durch entsprechend ausgestattete Gehäuse sichergestellt werden.
3.16.2.6.2 Technische Anforderungen
Folgende technischen Daten sind zu gewährleisten:
(a) Festplattensicherung:
RAID; min. Level 1
(b) Schnittstellen:
RS 232, RS 422/ 485, Tastatur, Maus, DVI,
USB (min. V2.0)
(c) Peripheriegeräte:
Tastatur, Maus, geeigneter Monitor; min. 19” TFT
Die Peripheriegeräte sind nach Wahl des Auftraggebers getrennt aufzustellen oder im
Schrank zu integrieren.
(a) Netzwerkanschluss:
Ethernet 100/1000 Mbit, RJ45
(b) Protokolle zum gemanagten eigenen Videosystem hin („nach innen“) nach Bedarf
entsprechend der Systemtechnik; i. d. R.
I.
TCP
II.
UDP
III.
IP Multicast IGMP V2 und V3
IV.
SNMP
V.
Steuerprotokoll des Videosystems; idealerweise Videostandard ASFINAG
MoRIS XML
(c) Protokolle zum ASFINAG-Videosystem sowie zum Leitsystem (falls vorhanden)
hin („nach außen“)
I.
TCP
II.
UDP
III.
IP Multicast IGMP V2 und V3
IV.
SNMP V2 und V3
V.
Steuerprotokoll (Videostandard ASFINAG MoRIS XML)
VI.
IEC 60870-5-104 (bei Tunnelsystemen)
Der Rechner ist für eine Energieversorgung 230 V AC +/- 10%, 50Hz auszulegen.
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Technische Spezifikation
Videomanagementrechner sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
3.16.2.6.3 Interaktion Videosystem- Leitsystem- ASFINAG-Videosystem
Der Videomanagementrechner steuert das Videosystem intern wie in den vorstehenden Kapiteln beschrieben sowie die Kommunikation nach außen hin. Dabei ist zu
unterscheiden, ob das Videosystem nur mit dem ASFINAG-Videosystem kommuniziert
oder im Kontext von Tunnelanlagen auch mit den Leitsystemen kommunizieren muss.
Die jeweils zugehörigen Aufgaben und somit erforderlichen Funktionen des Videomanagementrechners sind in den hier folgenden Unterkapiteln beschrieben. Je nach Lage und Ausführung des Subsystems muss er eine oder mehrere/ alle Anforderungen
erfüllen.
Anbindung ASFINAG-Videosystem
Sofern das Videosystem als Videosystem an das ASFINAG-Videosystem angebunden
ist, hat der Videomanagementrechner folgende Funktionen zu realisieren, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist:
(a) Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem ASFINAGVideosystem und Management der Bereitstellung der Videoströme inkl.
Bandbreitenmanagement
(b) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem
ASFINAG-Videosystem
(c) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem
im Videosystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung
(d) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung
mit dem ASFINAG-Videosystem
Anbindung an (Tunnel-) Leittechnik
Sofern das Videosystem als Videosystem im Kontext eines Leitsystems (z. B. Tunnelleittechnik) arbeitet, übernimmt der Videomanagementrechner zusätzlich folgende
Funktionen, wobei immer bidirektionale Kommunikation erforderlich ist:
(a) Entgegennahme von Anforderungen von Bildaufschaltungen aus dem
Leittechniksystem und Management der Bereitstellung der Videoströme; falls
erforderlich inkl. Bandbreitenmanagement
(b) Realisierung der Kommunikation bzgl. Video-/ Kamerasteuerung mit dem Leitsystem
(c) Vermittlung von Bildaufschaltungen von Bildern aus dem ASFINAG-Videosystem
ins Leitsystems via Videosystem inkl. entsprechender Video-/ Kamerasteuerung
(d) Datenaustausch bzgl. Konfiguration, Rechtemanagement und Benutzerverwaltung
mit dem Leitsystem im projektspezifischen Umfang18
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18
grundsätzlich sind Rechte- und Anlagendaten der Videoanlagen im Videosystem/ Videosystem zu führen
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(e) Übernahme von Triggersignalen aus der Leittechnik und komplette Steuerung angeschlossener Videospeicher, soweit diese nicht direkt durch die Leittechnik getriggert werden
(f) Steuerung angeschlossener Videospeicher bzgl. manueller Aufnahmefunktionen,
Auswertungen und Verwaltungsaufgaben
Dabei besteht jedoch an die Leittechnik die Anforderung, bei Bedarf den Videospeicher im Alarmfall entsprechend steuern zu können, sodass die Alarmaufzeichnung
ausgelöst wird. Hierzu sollten die Leittechnik und der Videospeicher vorzugsweise das
MoRIS-XML-Protokoll aus dem Videostandard der ASFINAG zur Kommunikation nutzen.
3.16.2.7
Anzeigegeräte
Die Anzeigegeräte müssen folgende Merkmale aufweisen:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
(g)
mechanische Befestigungsmöglichkeit nach VESA
On Screen Display zur Einstellung aller Parameter
Energiesparmodus EPA ENERGY STAR
Energiesparmodus Energy 2000
Die Geräte müssen folgende Zulassungen aufweisen:
Plug & Play DDC 1/2 B
Prüfzeichen
I.
TÜV GS
II.
TÜV ERGO
III.
ISO-Normen 9241-3, 9241-7, 9241-8, 13406-2,
IV.
EN 29241
Die Geräte sind strahlungsarm mindestens gemäß TCO 99 auszuführen.
Sie sind für eine Stromversorgung mit 230 V AC +/- 10%, 50Hz vorzusehen.
Die Anzeigegeräte im Innenbereich werden wahlweise in 19”-Schränken eingebaut
oder sind als Standgeräte auf Tischen aufzustellen. Hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Planung vorzulegen und durch den Auftraggeber freizugeben.
Die Anzeigegeräte kommen im Innenraum zum Einsatz. Die Systemkomponenten (mit
Ausnahme der Bedienplätze, bei welchen ein Temperaturbereich von 10°C - 40°C
ausreicht) müssen mit 230/400 V, 50 Hz (±10%) betrieben werden und bei Umgebungstemperaturen im Rechnerraum gem. DIN VDE 0832/EN 60068 von min. 0°C bis
max. 40°C und 20 % bis 80 % rel. Luftfeuchtigkeit voll funktionstüchtig sein, wobei von
einer Einsatzhöhe von 1.500 bis 2.000m über NN auszugehen ist.
Anzeigegeräte sind inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit
allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) zu liefern.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
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Es sind Flachbildschirme (keine Röhrengeräte) einzusetzen, welche die folgenden
Mindestforderungen erfüllen:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
Blickwinkel min. 170 Grad horizontal und vertikal
Reaktionszeit max. 10ms
Helligkeit 400cd
Kontrast 300:1
min. 19“ Bildschirmdiagonale
Empfehlung: Bildformat für Videowiedergabe (fullscreen und Quad-Darstellung)
4:3
3.16.3
Schnittstellen
3.16.3.1
Grundlagen
Für alle Schnittstellen sind grundsätzlich offene und standardisierte, Komponenten
und Verfahren auf allen Ebenen einzusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sind solche
einzusetzen, welche im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der ASFINAG offen und
standardisiert, mindestens aber für die ASFINAG offen und dokumentiert sind. Dies
trifft auf Hard- und Software gleichermaßen zu.
Durch den Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme sind Schnittstellen
zur Steuerung und Bildübertragung vorgegeben. Diese sind bei jeder Projektrealisierung verbindlich zu berücksichtigen. Sofern diese Schnittstellen aus guten Gründen
nicht eingesetzt werden, ist dies ausführlich zu begründen und durch den Auftraggeber bzw. die ASFINAG freizugeben.
3.16.3.2
Anbindung an das ASFINAG- Videosystem
3.16.3.2.1 Allgemein
OBLIGATORISCH
Alle neu zu errichtenden oder zu sanierenden Videosysteme/ Videosysteme im Bereich der ASFINAG müssen an ihren zentralen Steuerungen Schnittstellen zur Anbindung an das ASFINAG-Videosystem besitzen um die Integrationsfähigkeit in das Gesamtsystem der ASFINAG zu gewährleisten.
Für den Fall, dass ein Videosystem aus mehreren allein funktionsfähigen Systemen
wie Livebildübertragung und/ oder Videospeicherung und/ oder automatischer Videobildauswertung besteht, müssen auch deren Signalquellen und -senken in das
ASFINAG-Videosystem eingebunden werden. Falls dies nicht über eine integrierte
zentrale Steuerung dieser Systeme möglich ist, sind alle Teilsysteme mit den entsprechenden Schnittstellen zur Steuerung und Bildübertragung auszurüsten.
Diese Schnittstelle zerfällt in die Anbindung zur Steuerung der Subsysteme und die
Schnittstelle zur Übertragung von Bilddaten und ist gemäß den folgenden Kapiteln
auszuführen. Eine Abweichung ist unzulässig.
Soweit ein Tunnelvideosystem, welches auch durch die Leittechnik des Tunnels gesteuert wird, muss die Tunnelleittechnik ebenfalls das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG beherrschen. Somit können auch Videos aus dem angrenzenden
Freilandbereich in der Tunnelwarte angezeigt werden.
Druckdatum: 17.12.2013
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170.010.2000
Version: 2.0
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Technische Spezifikation
3.16.3.2.2 Netzwerk
Die Errichtung des Netzwerkes erfolgt seitens der ASFINAG MSG/SB/IKT.
3.16.3.2.3 Steuerungsschnittstelle
OBLIGATORISCH
Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle, welche über
TCP/ IP mit einem XML-basierten Protokoll (MoRIS XML Protokoll) arbeitet.
Die Übertragung erfolgt bidirektional.
Eine genaue Protokollbeschreibung findet sich im Anlagedokument PLaNT
170.010.2660 XML – Steuerprotokoll Videostandard ASFINAG zu diesem PLaNT.
3.16.3.2.4 Streamingschnittstelle
OBLIGATORISCH
Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um eine Netzwerkschnittstelle. Die Daten werden nach MPEG4 oder H.264 verlustbehaftet komprimiert. Dieses ist um die Möglichkeiten der Bandbreite bis 4Mbits/s und Interlacing/ Quantisierung ergänzt.
Eine genaue
170.010.2661.
3.16.3.3
Protokollbeschreibung
findet
sich
im
Anlagedokument
PLaNT
Anbindung der Videospeicherung
3.16.3.3.1 Steuerungsschnittstelle
OBLIGATORISCH
Über diese Schnittstelle werden über IP-Netzwerk Befehle, für Speicheraktionen und
Anforderungen nach gespeicherten Videos (darzustellen auf bestimmten Zieladressen
bzw. Geräten), Steuerbefehle für Videoabspielungen und Suchen, sowie diverse Konfigurationen (z. B. Konfiguration der Einblendung von Metadaten usw.) vom Leittechniksystem entgegen genommen.
In der anderen Richtung werden die Rückmeldungen des Videospeichersystems, wie
positive oder negative Quittungen, Metadaten und ähnliche Informationen übertragen.
Weiterhin werden die angeforderten Videobilder über das WAN den verschiedenen aktuellen Empfängern bereitgestellt, wobei hierfür die Protokolle des ASFINAGVideosystems benutzt werden.
Die Schnittstelle zur Videospeicherung/ Tunnelleittechnik muss nach IEC 60870-5-104
arbeiten können. Eine Schnittstelle zur Videospeicherung/ Tunnelleittechnik nach IEC
61850/ OPC ist vorzusehen.
Die Schnittstelle zur Tunnelleittechnik ist so auszulegen, dass auch weitere bzw. neuere Übertragungsprotokolle (z. B. IEC 61850) nachgerüstet werden können. Dementsprechend ist dieser Teil der Software des Videospeichersystems sinnvoll zu kapseln.
Die informationstechnische Kombination von Video- und Metadaten in Videospeichersystemen muss in der BZ erfolgen.
Druckdatum: 17.12.2013
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Dokument-Nr.
170.010.2000
Version: 2.0
freigegeben
Technische Spezifikation
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach
Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle
eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie
Nutzung auch durch Dritte offen zu legen.
Die Videospeicherung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle anzubinden.
Zusätzlich ist die Videospeicherung im Falle von Tunnelanlagen an die Tunnelleittechnik zu koppeln, von welcher aus sie auch gesteuert werden kann. Dabei ist die
Schnittstelle der Videospeicherung durch die Tunnelleittechnik so zu gestalten, dass
der volle Umfang der Funktionen der Videospeicherung von der Tunnelleittechnik aus
nutzbar ist. Dies geht auch aus der Forderung der vollständigen Integration der Bedienung der Videosysteme in die Bedienung der Tunnelleittechnik im Kapitel 7.5 der
technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000 hervor.
Die Übertragung erfolgt bidirektional.
Die Standardisierung der projektspezifischen Inhalte der Übertragungen ist Gegenstand eines anderen Planungshandbuches der ASFINAG. Soweit dies verfügbar ist, ist
es anzuwenden. Andernfalls sind die Inhalte auf die der Tunnelleittechnik abzustimmen.
Sofern in der Tunnelleittechnik ein proprietäres Protokoll genutzt wird, ist die Videospeicherung über die Steuerschnittstelle nach Technologiestandard der ASFINAG für
Videosysteme anzuschließen. Die proprietäre Schnittstelle ist daher in der Tunnelleittechnik zu integrieren.
Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß
Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden.
3.16.3.3.2 Streamingschnittstelle
OBLIGATORISCH
Die Videospeicherung muss über die Streamingschnittstelle des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme verfügen oder an der zentralen Steuerung
eines Videosystems so angeschlossen sein, dass es, über dessen Schnittstelle gemäß Videostandard ASFINAG steuerbar ist.
Optional muss die Videospeicherung über die Anschlussmöglichkeit für analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS als Eingangssignale verfügen.
Aus dem Speicher abgerufene Bilder
Netzwerkschnittstelle bereitzustellen.
sind
jedenfalls
auf
einer
Ethernet-
Bei Freilandanlagen ist die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems gemäß
Technologiestandard der ASFINAG für Videosysteme zu verwenden.
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach
Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle
eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie
Nutzung auch durch Dritte offen zu legen.
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3.16.3.4
Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Anbindung der automatischen Videobildauswertung
3.16.3.4.1 Grundlagen
Maßgebend für diese Schnittstellen ist das PLaNT 170.020.2000 – Technische Spezifikation Videobasierende Detektionssysteme. Nachfolgend werden nur grob die wichtigsten Forderungen genannt, soweit integrierte Systeme (Videosystem & Videobasierendes Detektionssystem in einem System vereinigt) handelt.
3.16.3.4.2 Steuerungsschnittstelle
Für die Kopplung der automatischen Videobildauswertung an die Tunnelleittechnik gilt
das im Kapitel 3.16.3.3.1 Beschriebene.
Die automatische Videobildauswertung ist über eine Ethernet-Netzwerkschnittstelle
anzubinden.
Sofern zwingende Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen projektbezogen nach
Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG eine andere Schnittstelle
eingesetzt werden. Diese Schnittstelle ist vollumfänglich – mindestens aber hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie
Nutzung auch durch Dritte (im Auftrag der ASFINAG und nur in deren Projekten) offen
zu legen.
3.16.3.4.3 Streamingschnittstelle
Als eingehende Bilddaten muss die automatische Videobildauswertung analoge Bildsignale Composite PAL über FBAS verarbeiten.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Ausgabe von Bildsignalen, etwa zur Kontrolle, Konfiguration und Parametrierung,
muss entweder als Composite PAL über FBAS oder auf einer Netzwerkschnittstelle
gemäß den Vorgaben des Technologiestandards der ASFINAG für Videosysteme
möglich sein.
Durch den Auftragnehmer ist die Wahl der Schnittstelle zu begründen und vom Auftraggeber freizugeben.
3.16.4
Videospeicherung
3.16.4.1
Allgemeines
Die Videospeichersysteme im Bereich der ASFINAG sind grundsätzlich als ereignisorientierte netzwerkfähige Speichersysteme entsprechend den nachstehenden Spezifikationen zu errichten.
a) Tunnelanlagen: Speicherung aller Kamerabilder in Ringspeicher und bei Ereignissen in Alarmspeicher entsprechend Vorgaben aus Gesetzen und RVS
09.02.22 mit voller Einbindung in die Tunnelleittechnik, komfortabler Bedienung
und Hardware zentral in Serverräumen.
b) Rastplatzüberwachung: ähnlich der Tunnelüberwachung, jedoch auf einen
Rastplatz oder Kontrollplatz bezogen mit gewöhnlichen Innenräumen für die
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Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Systeminstallation und einer kleinen angeschlossenen Kameramenge mit
Überwachung durch eine ÜZ oder ABM. Mit Verbindung zur RastplatzLeittechnik/ -Haustechnik.
c) Freilandanlagen: Detektion von Ereignissen mit ggf. erforderlichem automatischen Speicherzugriff (Beweissicherung) und Meldungsweitergabe über eine
Schnittstelle. Situierung der Komponenten vor Ort mittels kompakter Einheiten
in Outdoor-Schränken oder direkt in der Kamera integriert.
d) AKUT: Die Audiospeicherung hat zeitsynchron und daher integriert in dem
Tunnelvideospeichersystem zu erfolgen. Die Speicherung muss derart erfolgen, dass die Audiosignale entweder vom Audiodetektionssystem digitalisiert
und anschließend dem Videospeichersystem über Netzwerk zur Verfügung gestellt wird, oder dass die Digitalisierung direkt im Videospeichersystem erfolgt
und anschließend die Audiodetektion in dem Videospeichersystem eingebettet
wird.
Zusätzliche weitergehende Forderungen oder erforderliche Spezifikationen der Forderungen dieser Normen sind in den folgenden Unterkapiteln angegeben.
Grundsätzlich können die Videospeicher seitens ASFINAG beigestellt werden.
Sollten dies jedoch nicht der Fall sein so müssen alle Komponenten der Videospeicherung inkl. kompletter Anwendersoftware (Konfigurationstools) sowie mit allen ggf. erforderlichen Betriebssystemkomponenten (HW/ SW) sowie ggf. erforderlicher Diagnosehardware (z. B. Spezialkabel) geliefert werden.
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen seitens des Auftragnehmers mitzuliefern.
Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666
Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik.
3.16.4.2
Videoanotierung
Die Videospeicherung, d. h.
(a) die Sicherung eines Ringspeicherteiles
(b) die sofortige Aktivierung von Alarmspeichern
(c) der Start einer beliebigen Aufzeichnung
wird immer durch Ereignisse19 initiiert. Diese werden zum einen bereits in der Leittechnik gespeichert (Logging), stehen damit jedoch, abgesehen vom Zeitstempel,
nicht in fixer Verbindung zu den aufgenommenen Videosequenzen oder Bildern.
Die entsprechenden Ereignisse sind daher in der Videospeicherung fest verknüpft zu
hinterlegen. Günstigerweise geschieht dies direkt als Metadaten innerhalb des Videostreams. Alternativ ist eine Speicherung in dafür geeigneten Datenbanken möglich,
wobei jedoch die Verknüpfung mit den zugehörigen Videosequenzen sicher und persistent hergestellt werden muss.
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19
hierzu zählt auch der wahlfreie Anstoß durch den Benutzer
Druckdatum: 17.12.2013
Dokumentname: PLaNT 170.010.2000 Videosysteme Technische Spezifikation
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Dokument-Nr.
170.010.2000
Technische Spezifikation
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Zur Speicherung von Video- und Metadaten im Verbund bieten sich verschiedene
Möglichkeiten auf dem Stand der heutigen Technik an.
Die Metadaten sind so in der Videospeicherung zu integrieren, dass mit Hilfe der entsprechenden Bedienoberflächen oder Telegramme auch nach aufgezeichneten Videosequenzen an Hand von Ereignissen in den netzwerkfähigen Speichersystemen
gesucht werden kann.
Zusätzlich ist der Alarmgrund bei Start der Aufzeichnung für 5-10s so im Bild sichtbar
einzublenden, dass er keine wichtigen Bildteile verdeckt. Zusätzlich sind für die
Alarmaufzeichnung im Bild sichtbar, jedoch ohne Verdeckung wichtiger Inhalte zu
speichern:
(a) Datum,
(b) Uhrzeit,
(c) Kameraname,
(d) Ereignis (Klartext/ Codierung)
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Die Videos sind im Falle einer Alarmaufzeichnung mindestens mit den folgenden
Daten anzureichern:
(a) Zeitpunkt der Detektion des Ereignisses (Zeitstempel Start Alarmaufzeichnung) –
als UTC inkl. Datumsangabe
(b) Zeitpunkt, ab dem die Videosequenz zu diesem Ereignis verfügbar ist (frühester
Zeitpunkt des in den Alarmspeicher übernommenen Ringspeicherinhalts) – als
UTC inkl. Datumsangabe
(c) Endzeitpunkt der Aufzeichnung – als UTC inkl. Datumsangabe
(d) Initiator einer manuellen Aufzeichnung (Operator-Kennung)
3.16.4.2.1 Allgemeines
Grundsätzlich ist Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems oder ein dazu voll
kompatibles System zu verwenden, wobei zur Optimierung (Verminderung) der Netzwerkbelastung ein lokal nahe situiertes Videospeichersystem mit einer wenig belasteten Anbindung gewählt werden sollte.
Sofern die Kameras im Freiland räumlich einer Tunnelanlage (BZ/ ÜZ) zuzuordnen
sind, so werden diese in das jeweilige Videosystem integriert.
Sofern die Leistungen der Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems die Erfordernisse des jeweiligen lokalen Projektes nicht erfüllen, ist die Speicherung gemäß
den Anforderungen für Tunnel auszuführen.
Die verwendete Videospeicherung muss in jedem Fall netzwerkfähig sein und den
Spezifikationen des Steuerprotokolls des Videostandards der ASFINAG genügen, insbesondere dessen Erweiterung für netzwerkfähige Videospeicherungen.
Sofern nicht die Videospeicherung des ASFINAG-Videosystems verwendet wird, sondern ein gleichwertiges und voll kompatibles System eingesetzt und angebunden wird,
sind die in den folgenden Kapiteln dargelegten Spezifikationen einzuhalten.
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Technische Spezifikation
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3.16.4.2.2 Systemsicherheit und Kompatibilität
Im Rahmen der Ausführungsplanung müssen Sensibilität des Systems und der Daten
und dementsprechende Maßnahmen geplant und begründet werden, soweit nicht die
Speicherung des ASFINAG-Videosystems eingesetzt wird.
Das einzusetzende Speichersystem muss zum ASFINAG-Videosystem voll kompatibel
sein.
3.16.4.2.3 Datensicherheit/ Datenschutz
Das System ist durch Log-in/ Passwort in Verbindung mit geeigneten Verschlüsselungen angemessen vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Passwörter dürfen im System nur verschlüsselt abgelegt und übertragen werden.
Die durch die geltenden Normen und Gesetze vorgegebenen Anforderungen an die
Datensicherheit müssen voll und nachweisbar erfüllt sein.
Videosequenzen sind mindestens im Fall von Auslagerung/ Export aus dem System
mit Wasserzeichen zu kennzeichnen und mittels einer MD5-Checksumme auf Manipulationen prüfbar zu gestalten.
3.16.4.2.4 Datensicherung
Das ASFINAG-Videosystem stellt softwareseitig die für die Sicherung der Videodaten
im System erforderlichen Module zur Verfügung. Andere Systeme müssen mindestens
die durch das ASFINAG-Videosystem bereit gestellten Leistungsmerkmale beinhalten.
Die hardwareseitige Datensicherung ist innerhalb des jeweiligen Projektes zu konzipieren und durch den Auftraggeber zur Realisierung freizugeben. Die Hardware ist
nach den üblichen Möglichkeiten für Rechnersysteme gegen Datenverlust und Ausfall
zu sichern:
(a) Festplatten (Speicher) sind mindestens als RAID-5 auszuführen. Grundsätzlich ist
der Datenspeicher (Nutzdaten) als RAID-5-Array auszuführen. Die RAID-Anlage
ist so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare fungiert.
(b) Ein geeignetes Sicherungs- und Archivierungssystem (z. B. Bandlaufwerk/ TapeLibrary), welches sowohl bzgl. Anbindung, Verarbeitungsgeschwindigkeit und
Speicherkapazität sowie Langzeitstabilität der Medien den aus der Dimensionierung des Speichersystems hervorgehenden Anforderungen genügt ist anzuwenden. Es ist eine automatische Sicherung der Daten auf ein vom RAID-5-Array unabhängiges Medium vorzusehen. Dabei ist der Datenbestand alle 24h zu sichern.
Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden
Wochentag; wochentags inkrementelles Back-up, sonntags volles Back-up) zum
Einsatz.
(c) Das Sicherungs- und Archivsystem muss die üblichen Sicherungsstrategien (volles Back-up, inkrementelles Back-up etc.), beherrschen.
(d) Abhängig von der Wichtigkeit der anzufertigenden Aufzeichnungen ist das System
mit HW-Redundanz (Netzteile, hot-swap-Festplatten o. Ä.) auszustatten.
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Technische Spezifikation
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freigegeben
Die Sicherung der Systemsoftware ist in den Festlegungen zum ASFINAGVideosystem geregelt.
Es ist somit jedenfalls sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem
Datenverlust führt und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist.
3.16.4.2.5 Bedienung
Die Bedienung des ASFINAG-Videospeichersystems ist durch das Anlagendokument
170.010.2663 Bedienhandbuch des ASFINAG-Videosystems vorgegeben und erläutert. Die dort ausgeführte Technik wird als Mindestanforderung an andere einzusetzende Videospeichersysteme hinsichtlich einer Bedienoberfläche und dem Verhalten
der Systembedienung vorgegeben.
Die Bedienung des Videospeichersystems muss grundsätzlich über das Steuerprotokoll des Videostandards der ASFINAG möglich sein, sodass die Software der Bedienoberfläche wahlfrei gegen kompatible austauschbar ist.
3.16.4.3
Tunnel
3.16.4.3.1 Systemarchitektur
Das System ist hardwareseitig modular auszuführen. Steuerung/ Bedienung sind vom
eigentlichen Speicher so zu trennen, dass ein Austausch des Speichermediums problemlos möglich ist.
Die Systemsoftware ist so modular zu gestalten, dass an den Schnittstellen Protokolländerungen möglich sind ohne das gesamte System auszutauschen.
Die Verbindung der Systemkomponenten ist über standardisierte Schnittstellen wie,
Fast-Ethernet oder Gigabit-Ethernet, vorzugsweise mit IP-basierten Protokollen vorzunehmen.
Eine Integration von Encoder- und Speicherfunktionen in einer gemeinsamen Hardware eines Tunnelvideosystems ist zulässig, soweit die zutreffenden Gesetze und
Richtlinien eingehalten werden und keine funktionalen Einschränkungen für Betrieb
und Instandhaltung entstehen.
OBLIGATORISCH
Sofern zwingende Gründe vorliegen, können in Ausnahmefällen projektbezogen nach
Abstimmung und schriftliche Freigabe durch die ASFINAG andere Schnittstellen eingesetzt werden. Diese Schnittstellen sind jedenfalls vollumfänglich – mindestens aber
hinsichtlich elektrischer Spezifikation, Datenprotokoll und Protokollfunktion – für kostenfreie Nutzung auch durch Dritte im Auftrag der ASFINAG offen zu legen.
3.16.4.3.2 Leistungsmerkmale
System/ Steuerung
OBLIGATORISCH
Das System muss zeitsynchron auf mindestens 100ms genau mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik arbeiten. Die Zeitsynchronisation muss systemweit erfolDruckdatum: 17.12.2013
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Technische Spezifikation
gen,
d.
h.
das
sämtliche
Anlagenkomponenten
(PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN: UTC) besitzen müssen.
dieselbe
Zeitbasis
Der netzweite Abgleich der Zeit erfolgt über NTP. Soweit ein anderes Protokoll eingesetzt wird, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen. Zeitbasis ist UTC, Angaben zur Sommerzeit sind im System ebenfalls zu
führen.
Soweit andere Systeme, welche mit dem Videosystem verbunden sind, bereits über
eine Zeitbasis wie vorstehend angeführt verfügen, ist es ausreichend, wenn eine entsprechende Anbindung an diese erfolgt.
Die Zeitsynchronität mit allen anderen Systemen der Tunnelleittechnik ist über geeignete Anschlüsse z. B. Netzwerk mit NTP, Zeitserver oder sehr kurzen Abfrageintervallen der Funkuhr oder dem GPS-Empfänger sicherzustellen.
Verschiedenen Ereignissen je Kamera müssen unterschiedliche Aufzeichnungsraten
zuordenbar sein. Wird eine Kamera permanent aufgezeichnet so muss unabhängig
davon auch bei Bedarf eine Alarmaufzeichnung mit Vorlauf in ein getrenntes Speichersegment möglich sein.
Für eventuelle Bildverluste, aus Synchronitätsproblemen sind Maßnahmen durch entsprechende Speicher je Kamera vorzusehen.
Werden vom Gesamtsystem Aufzeichnungsraten über den Systemgrenzen gefordert,
so muss die Aufzeichnungsrate einzelner Kameras für den Überlastzeitraum automatisch auf eine vorgebbare Mindestrate gesenkt werden können.
Aufzeichnungen müssen permanent oder alarmgesteuert möglich sein. Für die Alarmauslösung müssen je Kamera mindestens vier Alarme zuordenbar sein. Die Alarmübernahme erfolgt über die Schnittstelle zur Tunnelleittechnik. Zusätzlich muss jedes
Kamerasignal mittels einer Bildüberwachung (Detektion) kontrolliert werden können.
Aus dem Bewegungsmelder müssen Bewegungsmeldungen, Abdeckung, Blendung
und Verlust eines Synchronisierungssignals ableitbar sein.
Das Archiv ist softwaremäßig in Segmente unterteilbar, welche auch nachträglich in
der Größe verändert werden können. Die Ausbildung der Segmente muss frei als
Ringspeicher oder Alarmspeicher möglich sein. Alarmspeicher sind vor Überschreiben
zu sichern.
Eine freie Übertragung von Bildern oder Sequenzen zwischen den einzelnen Archivsegmenten muss möglich sein.
Der Speicherstatus des Segmentes muss mit Belegungsgrad zu Verfügung stehen.
Die Parametrierung des Gesamtsystems, wie auch die Auswertung muss zentral möglich sein und dementsprechend auch über die Tunnelleittechnik.
Soweit HW- oder SW-Fehler durch das System selbst festgestellt werden, muss eine
den Operator erreichende Meldung generiert und versendet werden, welche den Fehler möglichst umfassend beschreibt.
Die Steuerung des Systems muss sich von allen Punkten des Netzwerkes aus gleich
verhalten und es müssen mindestens alle im Steuerprotokoll des Videostandards der
ASFINAG aufgeführten Möglichkeiten der Steuerung verfügbar sein. Dies gilt insbeDruckdatum: 17.12.2013
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sondere für Videospeichersysteme, welche in Betriebszentralen von Tunneln eingerichtet sind, jedoch von einer Überwachungszentrale aus bedient werden.
Es muss möglich sein, netzweit anhand der Vorgabe von einem oder mehreren der
folgenden Kriterien zutreffende Videos in den Alarmspeichern zu suchen:
(a) Ereignis (-typ)
(b) Datum/ Uhrzeit
(c) Datum/ Uhrzeit als Intervall
(d) Videospeichersystem/ Tunnelanlage/ Freilandanlage
(e) Kameranummer/ -bezeichnung
(f) Operatorkennung (für manuelle Aufzeichnungen)
Speicher
Alle Angaben zu Bildraten beziehen sich auf Vollbilder (im Sinne einer progressiven
Bildabtastung), das heißt sie entsprechen gem. PAL-Norm20 50 Halbbildern/s. Es wird
davon ausgegangen, dass die Speicherung bei Tunnelsystemen dezentral direkt am
Tunnel (BZ) situiert ist und die Bildauflösung und –rate am Eingang der Speicherung
dem der Kamera entspricht.
Durch das STSG werden Begrenzungen von Aufnahmezeiten und –qualitäten geregelt. Ungeachtet dessen müssen die Speichersysteme die im vorliegenden Dokument
aufgestellten Anforderungen – durch einfache Erweiterung der Hardware – erfüllen
können und zusätzlich die Erfüllung der Anforderungen des STSG durch (ggf. einschränkende) Konfiguration und Parametrierung des Speichersystems erfüllen können.
Die Erfüllung der Anforderungen des vorliegenden Dokumentes bezüglich Speicherdimensionierung ist durch Skalierbarkeit des Speichers sicherzustellen. Bei Errichtung
des Systems ist der Speicher genau entsprechend den Anforderungen des STSG zu
dimensionieren und eine Ausbaubarkeit entsprechend der Anforderungen dieses
PLaNT einzurichten. Der Speicher muss sich dabei ohne Austausch21 von Komponenten erweitern lassen. Die Erweiterbarkeit des Speichersystems bis zu den Grenzen,
welche durch das vorliegende PLaNT vorgegeben werden, muss technisch mindestens innerhalb der auf die Abnahme folgenden 10 Betriebsjahre möglich sein.22
Dementsprechend ist die Nachlieferung von Komponenten für die Erweiterbarkeit des
Systems für mindestens 10 Jahre nach der Abnahme dessen zu sichern.
Dadurch wird gewährleistet, dass zu Testzwecken und für den Fall von Gesetzesänderungen während der zu erwartenden langen Lebensdauer der Systeme ausreichende
Leistungsreserven nach installiert werden können. Insbesondere gilt dies im Bezug auf
STSG §4 Abs. (5) 4., 6. und 7.
Die Speicherung der Bilder erfolgt mit einer Auflösung von mindestens 704 (horizontal)
x 576 (vertikal) Punkten und einer Farbtiefe von min. 24 Bit. Soweit nachfolgend nichts
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20
21
22
„RECOMMENDATION ITU-R BT.470“ für „CONVENTIONAL TELEVISION SYSTEMS
Ein für die ASFINAG kostenfreier/ kostenneutraler Austausch, der die Leistungen des Systems nicht einschränkt, ist
zulässig
Die Erweiterung wird voraussichtlich in Wahrnehmung der vertraglichen Optionsrechte erfolgen
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anderes benannt ist, gilt für alle Aufzeichnungen die volle Bildqualität (vergleichbar
dem ASFINAG-Videosystem MPEG4-Strom mit 4Mbit/s bei 4CIF und 25fps) als gefordert.
Alle Bildrateneinstellungen sind parametrierbar oder mindestens konfigurierbar zu halten.
Die durchschnittliche Aufzeichnungsrate muss für alle Kameras mindestens 12 Bilder/
Sekunde für die Dauer von mindestens 48h betragen. Das System muss durch einfache Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der
Performanz der Speicheranbindung) diesbezüglich für einen Aufzeichnungszeitraum
von bis zu 72h erweitern lassen.
Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens
25 Bildern/ Sekunde ab Alarmeingang mit mindestens 10min Vorlauf möglich sein.
Dies bedeutet, dass alle Kamerasignale mit 25 Bildern/s in einem 10-min-Ringspeicher
parallel zum 48h-Bildspeicher mit mindestens 12 Bildern/s aufgezeichnet werden, oder
die Bildsequenz nach 10min im Speicher so verändert wird, dass nur mindestens 12
Bilder/s in den 12h-Ringspeicher übertragen werden.
Die Größe des Alarmspeichers ist so zu bemessen, dass Alarmsequenzen (25 Bilder/Sekunde) für mindestens 4 Stunden archiviert werden können. Die Aufzeichnung
läuft nach Alarmauslösung mindestens 1h.
Zusätzlich muss von mindestens 8 Kameras eine Aufzeichnungsrate von mindestens
25 Bildern/ Sekunde durch Nutzeranforderung möglich sein.
Das System muss zudem durch Erweiterung der Hardware (Vergrößerung der Speicherkapazität und Ausbau der Performanz der Speicheranbindung) für einen Aufzeichnungszeitraum für Alarmaufzeichnungen von bis zu 24h bei gleichzeitiger Aufzeichnung von 8 Kamerasignalen erweitern lassen.
Je Kamera ist, der mit einer Aufzeichnung mitzuspeichernde Alarmbildvorlauf im Aufzeichnungssystem jederzeit zu Verfügung zu halten. Entsprechende Speicher für eine
Aufzeichnungszeit von 10 Minuten je Kamera bei einer Aufzeichnungsrate von mindestens 25 Bildern/Sekunde sind vorzusehen.
Es ist dabei sicherzustellen, dass im Alarmfall Bilder/ Videos in einer gegenüber dem
Livebild/ Livevideo gleichwertigen Qualität verfügbar sind.
Die Berechnung zur Speicherdimensionierung ist dem Auftraggeber vor Ausführung
zur Freigabe nachvollziehbar vorzulegen.
Die Speicherhardware ist in gängigen Größen und für den Dauerbetrieb auszuführen.
Die gespeicherten Bilder sind fälschungs- und manipulationssicher abzulegen.
Die aufzuzeichnenden Bilder sind für eine gleichzeitige Darstellung bereitzustellen,
auch für den Fall, dass sie nicht aufgezeichnet werden. Die Darstellung darf einen
konstanten Zeitversatz gegenüber der Livebildbetrachtung von max. 2s aufweisen.
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN
Sofern ein Alarmereignis oder ein Nutzereingriff zur Aktivierung der Alarmspeicherung
führt, ist im Speichersystem eine Marke zum Wiederauffinden des entsprechenden
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Zeitpunktes zu setzen. Diese Marke sollte im gespeicherten Bildstrom (für 1s) sichtbar
sein. Dabei sollte die Einblendung so erfolgen, dass keine für das Ereignis relevanten
Bereiche verdeckt werden (vorzugsweise im oberen Bildbereich).
Die Aufzeichnungszeit für Alarmereignisse muss von 1h (Mindestspeicherdauer bei
Alarmauslösung) bis zu Grenze der Speicherkapazität parametrierbar einstellbar sein.
Datendurchsatz
Der erforderliche Bildspeicherdurchsatz ist auch bei gleichzeitiger Wiedergabe von
mindestens 4 zeitsynchronen23 Videoströmen mit 25 Bildern/ Sekunde in voller Auflösung sicherzustellen.
Archivauswertungen, d. h. eine Suche im Archiv nach Videosequenzen oder deren
Wiedergabe dürfen zu keiner Reduktion der Aufzeichnungsrate führen.
Der Bildspeicherdatendurchsatz muss so hoch sein, dass es nicht zu Ausfällen (verlorene/ fallengelassene Bilder) kommt.
Datenaufzeichnung/ Auslagerung
Unter Auslagerung wird im Kontext des Videospeichersystems die ereignisorientierte
Speicherung von Video- und Metadaten auf ein Wechselmedium (z. B. Wechselfestplatten) verstanden, mit welchem Daten mit anderen Systemen ausgetauscht werden
können.
Dabei sind Netzwerkverbindungen nicht eingeschlossen, da eine Verbindung zum Büronetzwerk (ASBnet) nicht vorgesehen ist. Die Methoden und Medien der Auslagerung
können mit denen der Archivierung identisch sein. Für die dauerhafte Auslagerung
und Archivierung von Teilen der gesicherten Daten muss ein entsprechendes – auch
gut zu anderen Systemen übertragbares - Medium bereitgestellt werden.
Geeignet sind dafür z. B. DVD-R/ DVD+R/ DVD-RW/ BD, Speicher mit USB- oder
eSATA-Schnittstelle oder gleichwertige Medien inklusive der entsprechenden Schreib/Lesegeräte. Dieses Medium muss den normalen Bedingungen von Innenräumen/
Arbeitsplätzen angepasst sein und eine Haltbarkeit bei sachgemäßer Lagerung von
mindestens 10 Jahren ausweisen. Die Auslagerung muss auch über Netzwerk auf ein
lokales oder Netzwerklaufwerk (Ressource im üblichen Sinne von MS Windows oder
UNIX/ LINUX-Netzwerken) möglich sein.
Nach einem Ausfall der Stromversorgung an Videokomponenten müssen diese automatisch mit der letzten als gültig gekennzeichneten Konfiguration nach Wiederkehr
der Spannung wieder starten.
Die Auslagerung von Daten hat nach Wahl des Nutzers, des Videospeichersystems, in
einem marktgängigen Format zu erfolgen, welches mit mindestens einem frei verfügbaren Softwareplayer abspielbar ist.
Ebenfalls muss eine Übergabe in den Bildformaten JPEG (in höchster Qualität) und
BMP (ohne zusätzliche Komprimierung), möglich sein.
Einzelne Bilder müssen, auf Benutzeranforderung auf einem Grafikdrucker, ausgegeben werden können, wobei die Größe am Grafikdrucker skalierbar vorzusehen ist.
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23
Synchron auf 0s bis max. 0,5s
Druckdatum: 17.12.2013
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170.010.2000
Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Datum, Uhrzeit und Kameranummer sind je nach Benutzerforderung am Ausdruck mit
auszugeben.
3.16.4.3.3 Bedienung
Die nachstehenden Anforderungen richten sich primär an die Bedienung der Videospeicherung sowie die Konfigurations- und Parametrierungstools für Livevideoübertragung, Videospeicherung und Videodetektion.
Zur Darstellung der Videobilder sind auch die bestehenden Anlagen des ASFINAGVideosystems, oder der Tunnel- oder Rastplatzleittechnik, sowie zusätzlich die Bedienstation(en) des Videospeichersystems, zu nutzen.
Es muss eine Bedienung wahlfrei an allen mit Hardware ausgerüsteten Standorten
möglich sein.
Die Anforderung der Darstellung von Bildern auf den Monitoren muss auch von Rechnern des ASFINAG-Videosystems über die entsprechende Schnittstelle möglich sein.
Die Bedienung des Gesamtsystems muss über Computer (Bedienrechner) möglich
sein.
Die Benutzeroberfläche muss einfach verständlich und mit einer Online-Hilfefunktion
versehen sein, die ausreichend viele Informationen liefern, dass eine Bedienung der
Anlage ohne Vorkenntnisse und ohne Handbuch im Prinzip möglich ist.
Das System muss mehrsprachig ausgelegt sein; Deutsch ist zu implementieren, der
Einsatz von Englisch ist mindestens vorzubereiten; weitere Sprachen müssen durch
Konfiguration nachrüstbar und parametrierbar einzustellen sein.
Am Benutzerinterface der Videoaufzeichnung muss die Darstellung der Videobilder
möglich sein, auch mehrere bzw. alle Videobilder gleichzeitig (gekachelt), eine entsprechende Decodierung ist vorzusehen. Dabei sind lokale und temporäre VorgängerNachfolger-Beziehungen z. B. Kameras in aufsteigender Reihenfolge an der Strecke;
ggf. auch in Zeitintervallen nacheinander nutzbar zu machen.
Ebenso muss die Interaktion mit dem Benutzer komfortabel ausgeführt werden, dies
betrifft insbesondere Aktionen wie die Recherche (Suche in Metadaten), Kamera- und
die Bildauswahl, schnelles und langsames Vorwärts- und Rückwärtssuchen, Zeitsynchronisierung etc.
Die Autorisierung gegenüber dem System erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen
und Passwort oder einem gleichwertigen System.
Bedarfsweise ist auch die Autorisierung aus dem Tunnelleittechniksystem oder dem
ASFINAG-Videosystem zu übernehmen.
Die Bedienung über Touchscreens muss möglich sein.
Hinsichtlich der genannten Kriterien sollen die Bedienoberflächen für Tunnelvideospeicherung und Rastplatzvideospeicherung (Rastplatz-Kombigeräte) gleich sein.
Hinweis:
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Version: 2.0
freigegeben
Die Speicherung von Tunnelvideos auf Abruf ist im üblichen Betrieb nur durch das
Tunnelpersonal zu veranlassen. Das System muss die Umsetzung dieser organisatorischen Maßgabe unterstützen.
Bedieninterface
Die Bedienung ist in die Bedienung der Leittechnik eingebettet, wie in den Kapiteln 7.5
ff der technischen Richtlinie PLaNT 170.010.1000 beschrieben und in Fenstertechnik
vorzusehen. Das heißt, in der BZ lässt sich das System aus der Tunnelleittechnik heraus bedienen, in der ÜZ ist es entsprechend in die übergeordnete Leitebene einzubinden.
Des Weiteren ist, auf Anforderung des Auftraggebers, abhängig vom Projekt eine
eigene Bedienung zu realisieren, welche sowohl in der BZ als auch in der ÜZ genutzt
werden kann. Somit wird einer Nichtverfügbarkeit oder einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Videospeichersystems aufgrund von Problemen in der Leittechnik vorgebeugt und eine Rückfallebene geschaffen.
Die zentrale Parametrierung und Überwachung des Systems muss von jedem beliebigen Rechner im Netzwerk der Videoanlage der BZ und ÜZ möglich sein.
Die Ausgaben der Zustands- und Störmeldungen müssen der Leittechnik/Visualisierung zur Verfügung stehen. Systemfehlermeldungen müssen dem Operator visualisiert werden.
Die Bedienung ist jedenfalls sinnvoll mit der des Tunnelvideosystems zu integrieren.
Beide sind entsprechend in der Bedienung der Tunnelleittechnik zu integrieren, sodass sie miteinander den Nutzer unterstützend interagieren können.
Die Masken für Eingaben und Auswertungen sind in einfacher, übersichtlicher Form zu
gestalten, die Bedienung menügeführt sicherzustellen. Zur Kameraanwahl können
grafische Lagepläne verwendet werden.
Die gleichzeitige Wiedergabe von bis zu 4 Sequenzen zeitsynchron24, ist vorzusehen.
Die Bilder der Wiedergabe sind immer in der Abfolge Voralarm – Alarm anzuzeigen.
Im Betrachtungsfenster sind mindestens Steuertasten für:
(a) Abspielen vorwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x
(b) Abspielen rückwärts mit folgenden Geschwindigkeiten: 1x, 2x, 4x
(c) schnellen Rücklauf/ Sprung zum Anfang der Sequenz
(d) schnellen Vorlauf/ Sprung zum Ende der Sequenz
(e) Zielwahl mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Segment/ Kamera
(f) Stop
(g) Pause
(h) Ausdruck des aktuell angezeigten Bildes
(i) Auslagerung des aktuell angezeigten Bildes

24
Zeitsynchron bezeichnet hier, dass die gleichzeitig wiederzugebenden Videoströme bzgl. der gleichen Zeitbasis
(Aufnahmezeit) bei der Wiedergabe um höchstens 0,5s gegeneinander versetzt sein können, wobei 0,5s die größte
Zeitdifferenz darstellen, die zwischen allen bis zu 4 gleichzeitig wiedergegebenen Bildströmen auftreten darf.
Druckdatum: 17.12.2013
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freigegeben
(j) Auslagerung bzw. Übertragung in sichere Segmente, das heißt aus dem Ringspeicher heraus in einen Speicher parallel, zum Alarmspeicher vorzusehen.
Bei einer Auswertung, über einen längeren Zeitraum, erfolgen die Eingaben von Zeitbereichen und die Ausgaben als aufeinanderfolgende Bildströme aus dem Archiv.
Eine Suche im Speichersystem muss mindestens nach:
(a) Datum/ Datumsintervall
(b) Uhrzeit/ Zeitintervall
(c) Kamera/ Kameragruppe oder -menge
(d) Archivsegment
(e) Ereignistyp
möglich sein.
In Frage kommende Bildsequenzen sind übersichtlich geordnet in einer Liste zu präsentieren, welche der Nutzer einfach durch Anklicken nach Datum, Uhrzeit bzw. Kamera oder einer Kombination aus diesen sortieren kann und dann die von ihm gewählte Sequenz zur Anzeige aufruft. Die gewünschte Bildsequenz muss nach spätestens
10 Sekunden zur Verfügung stehen.
Gleiches gilt für ggf. ebenfalls im Speichersystem abgelegte Einzelbilder.
Je Kamera muss nach Eingabe des Auswahlzeitraumes ein sofortiger Rücklauf, über
alle Segmente, vom jüngsten zum ältesten Bild möglich sein.
Die Wiedergabe muss auch an der Systemkonsole erfolgen können.
Die normale Wiedergabe von Videos vorwärts darf bzgl. Auflösung und Bildrate nicht
schlechter sein als das aufgenommene Archivmaterial. Die Videos müssen auch einzelbildweise anwählbar sein und wiedergegeben werden können25.
Die Wiedergabe von Videos rückwärts darf bzgl. Auflösung nicht schlechter sein als
das aufgenommene Archivmaterial, die Bildrate kann gegenüber der normalen Wiedergaberichtung bis auf 1 Bild/s26 verringert werden.
Nutzerverwaltung/ Rechteverwaltung
Das System muss mindestens 255 verschiedene Nutzer verwalten können.
Die Erstellung der entsprechenden Nutzerprofile ist dadurch zu erleichtern, dass Kameras beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden
können, wobei eine Kamera bzw. ein Eingang ins Speichersystem auch mehreren
Gruppen gleichzeitig angehören kann.

25
26
Jog-Shuttle-Funktionalität
Dies ist ausreichend, um gezielt eine gesuchte Stelle im Videostrom aufzufinden und vorwärts wiederzugeben. Im
Falle der Verwendung von MPEG4 ist es somit durch entsprechende Konfiguration der group-of-pictures mit min.
einem i-frame/sec möglich, im Rücklauf lediglich i-frames wiederzugeben, was sich erleichternd auf die erforderlichen
Serversysteme und Clientsoftware auswirkt.
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Sie ist auch noch dadurch zu erleichtern, dass Nutzer beliebig in mindestens 255 verschiedenen Gruppen zusammengefasst werden können, wobei ein Nutzer auch mehreren Gruppen gleichzeitig angehören kann.
Für jede der nachfolgend aufgeführten Systemgrundfunktionen ist für jeden Nutzer
festlegbar, ob er diese nutzen kann oder nicht:
(a) Konfiguration und Parametrierung der Anlage ändern
(b) Aufzeichnungsparameter ändern (für jede Kamera und jede Aufzeichnungsart getrennt)
(c) Livebildbetrachtung
(d) Suche im Archiv
(e) Abspielen von gespeicherten Bildern/ Strömen
(f) Auslagern (Sicherung von Videos auf externe Medien)
I.
von Bildern
II.
von Bildströmen
(g) Drucken
(h) Manuelles Verschieben von Bildsequenzen in das Alarmarchiv (auch ohne Vorliegen eines Alarmes aus der Leittechnik)
(i) Sicherungsoperationen
(j) Löschen von Bildern/ Bildströmen
(k) Auslagern von Videos
(l) Vernichten von Alarmaufzeichnungen27
(m) Vernichten von ausgelagerten Videos28
Die Nutzeranmeldung (Authentifizierung des Nutzers gegenüber dem System) der
Tunnelleittechnik muss automatisch übernommen werden können, sodass sich ein
Nutzer nur an einem der beiden Systeme anmelden muss, um mit der Videospeicherung zu arbeiten.
Zugangssicherung
Die Berechtigungen sind in Zugriffsgruppen mit getrennten Passwörtern zu unterteilen.
Insbesondere ist der Zugriff zu den Archivdaten durch entsprechende Maßnahmen zu
schützen.
Passwörter sind im System jedenfalls nur verschlüsselt abzulegen und zu übertragen.
3.16.4.3.4 Skalierung und Updates
OBLIGATORISCH
Das Videospeicherungssystem muss so skalierbar sein, dass
(a) die Kameraanzahl sowie bei entsprechender Digitalisierung die Anzahl der
Kamerabilder

27
gem. STSG
28
gem. STSG
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(b) die Größe des Ringspeichers
(c) die Größe des Alarmspeichers
(d) die Auflösung und Framerate des Ringspeichers
(e) die Auflösung und Framerate des Alarmspeichers
nur durch die angeschlossene Speichermenge begrenzt wird und sich auf mindestens
das 10-fache der zum Zeitpunkt der Errichtung gewählten Speichergröße erweitern
lässt.
Jedoch ist hierbei darauf zu achten, dass die, laut STSG, vorgeschriebene maximal
Bildspeichergröße nicht überschritten wird.
Für Software-Updates unter Betrieb sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, damit
ein Löschen der Bildspeicher verhindert wird.
Datensicherheit/ Datenschutz
Die Passwörter und Nutzer-Log-in-Namen sind im System geeignet verschlüsselt zu
speichern und zu übermitteln wie z. B. bei Nutzung des MD529-Algorithmus/ CHAP.
Nach dem Verstreichen einer parametrierbaren Zeit ohne Nutzeraktion muss der Nutzer automatisch vom System abgemeldet werden.
Jede Nutzeroperation ist durch das System zu loggen. Dabei sind Nutzername,
Datum, Uhrzeit und Aktion festzuhalten.
Jedes Einzelbild, jede Sequenz oder jedes Segment darf nur bei entsprechender Berechtigung aus dem Archiv gelöscht werden können.
Die Bilddaten sind im Bildspeicher in einem Sonderformat abzulegen, damit ein Auslesen, mit in den allgemein marktgängigen, für Endverbraucher zugänglichen Produkten nicht möglich ist.
Die Bestimmungen des STSG regeln die Zeiträume für die Aufbewahrung und die
Vernichtung von Videodaten sowohl für den normalen Betriebsablauf als auch für
Alarmaufzeichnungen. Das System muss diese vollumfänglich automatisiert umsetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Zeitintervalle im System
parametrierbar30 zu halten sind, sodass sie im Fall einer Gesetzesanpassung schnell
auf den neuen Standard angepasst werden können. Die Wertebereiche aller Parameter zur Einstellung der durch das STSG vorgegebenen Aufbewahrungszeiten sind mit
einer:
(a) Untergrenze des Parameterbereiches von max. 20% und
(b) Obergrenze des Parameterbereiches von min. 400%
der durch das STSG vorgegebenen Intervalllängen auszulegen.
Weiterhin ist im STSG die maximale Aufbewahrungsfrist für Alarmaufzeichnungen,
auch wenn diese aus dem System ausgelagert wurden, vorgegeben. Das Speichersystem muss demnach auch Informationen über ausgelagerte Videos aufnehmen und
– durch den Nutzer unbeeinflussbar – speichern. Diese sind:

29
message digest; Verfahren zur Sicheren Authentifizierung
30
mindestens konfigurierbar
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(c) Datum der Auslagerung
I.
Informationen zum ausgelagerten Video
II.
Startzeit/ Endzeit
III.
Ereignis
IV.
Anlagen-/ Kameranummer und –bezeichnung
V.
Kennung des die Auslagerung vornehmenden Bedieners
Auf Basis dieser Informationen und den in der Systemkonfiguration verankerten Vorgaben ist den Operatoren nach Ablauf der zulässigen Aufbewahrungsfrist eine entsprechende Meldung/ Anweisung zur Vernichtung des Videos anzuzeigen, welche nur
mit Eingabe der folgenden Daten quittiert werden kann:
(a) Datum der Vernichtung der Video-Daten
(b) Operatorkennung des Quittierenden
(c) Name dessen, der die Vernichtung des Videos durchgeführt hat.
Nach Quittierung ist das vernichtete Video in der Datenhaltung des Videospeichersystems entsprechend als vernichtet zu kennzeichnen und in Abfragen zu gespeicherten
Videos nicht mehr anzuzeigen.
Ein Administrator muss jedoch, den entsprechenden Eintrag des Systems über die
Vernichtung noch mindestens 10 Jahre später zur Anzeige bringen können. Der Eintrag über die Vernichtung des Videos ist unlöschbar zu speichern.
Datensicherung
Videospeichersysteme müssen über ein leistungsfähiges Festplattensystem für die
mittelfristige Speicherung verfügen (z. B. ein RAID-System, RAID-5, hot swapable, mit
skalierbarer garantierter Gesamtbandbreite je nach Systemgröße) oder ein mindestens gleichwertiges System.
Die RAID-Anlage ist so auszulegen, dass jeweils eine Festplatte als hot spare, fungiert. Unter Back-up wird die periodische/ zyklische Datensicherung der Applikationsdaten inkl. Konfigurations- und Parametersätze sowie von Alarm-, Meta- und ähnlichen Daten verstanden. Pro Videospeichersystem muss mit einem geeigneten Backup-System auch für Videodaten der Alarmspeicher ausgerüstet sein.
Für das übrige Videosystem muss ein geeignetes zentrales Back-up-System für
Alarm-, Meta- und ähnlichen Daten vorhanden sein. Von diesem System sollen bedarfsweise auch die Daten der Videodetektion gesichert werden.
Jedes Back-up-System muss die üblichen Back-up-Strategien (z. B. inkrementelle Sicherung, komplette Sicherung) beherrschen. Dabei ist der Datenbestand der Metadaten (d. h. aller zu den Videos gehörender Daten, nicht aber alle Videos selbst; nur
längerfristig aufzubewahrende Videos z. B. Alarmspeicher) alle 24h zu sichern.
Pro Woche kommt ein Satz Sicherungsmedien (jeweils getrennte Medien für jeden
Wochentag; wochentags inkrementelles Back-up, sonntags volles Back-up) zum Einsatz. Jedes Back-up-System muss mit einem geeigneten Medium arbeiten, welches
sowohl ausreichend schnell, als auch groß dimensioniert ist. Geeignet sind dafür z. B.
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LTO, DLT oder gleichwertige Medien inklusive der entsprechenden Schreib/Lesegeräte.
Das Videospeichersystem muss über einen externen Massenspeicher zur langfristigen
Archivierung verfügen.
Es ist sicherzustellen, dass ein Ausfall einer Festplatte zu keinem Datenverlust führt,
und ein Plattentausch inklusive Konfiguration im Betrieb möglich ist.
Die Datensicherung oder –archivierung muss im laufenden Betrieb störungsfrei für
diesen erfolgen. Während der Datensicherung oder –archivierung muss das Videospeichersystem uneingeschränkt funktionieren.
3.16.5
Temporäre Kameras
3.16.5.1
Allgemeines
Temporäre Kameras bezeichnen Einrichtungen zur Verkehrsbeobachtung, welche nur
vorübergehend an verkehrlich kritischen Bereichen aufgestellt werden, um diese beobachten zu können, oder für Bereiche eingesetzt werden, die nur temporär vorhanden sind (z. B. bei Baustellenüberwachungen).
Sie sind i. d. R. nicht Bestandteil von Planungen zu VBA oder sonstigen Infrastrukturprojekten, sondern dienen beispielsweise in der Verkehrsüberwachung und –
Informationsgewinnung während der Bauzeit.
3.16.5.2
Planungsvorgaben und technische Anforderung
3.16.5.2.1 Allgemeine Vorgaben
Für temporäre Kameras gelten die Vorgaben für Kameras und S/N/Z-Systeme im Freiland analog.
Die Übertragung und Bedienung erfolgt gemäß Videostandard ASFINAG.
Sofern sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Videosystem mit Anschluss an das ASFINAG-Videosystem befinden, sind sie in dieses einzubinden.
Andernfalls sind sie mit einem Encoder in einem den Örtlichkeiten entsprechend möglichst nahen Streckenstationsschrank (auch temporär) auszurüsten, welcher in das
ASFINAG-Videosystem eingebunden wird.
Die Kameras sind so zu situieren, dass sie leicht zugänglich und leicht zu reinigen
sind.
3.16.5.2.2 Besonderheiten der Energieversorgung
Im Allgemeinen sind temporäre Kameras auch an temporären (d. h. für die Zeit der
Verkehrsbeobachtung vorhandenen) Energieleitungen angeschlossen. Da, deren Verfügbarkeit besonders im Rahmen von Bautätigkeiten oftmals nicht dauerhaft gewährleistet werden kann, sind temporäre Kameras mit USV auszustatten. Die Bemessung
der USV ist abhängig vom Stromverbrauch der angeschlossenen Kameras und sonstiger Komponenten zu wählen und hat mindestens einen Stromausfall von 3 min Dauer zu überbrücken.
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Ausfall und Wiederkehr der Stromversorgung sind per SNMP an das BÜS zu melden
und per XML- oder ONVIF-Protokoll im ASFINAG-Videosystem bereitzustellen und zu
loggen.
Die Ausrüstung der Kamera mit USV bzw. die Anbindung an diese ist
PROJEKTSPEZIFISCH ZU PRÜFEN. Jedenfalls ist für den Switch eine entsprechende Pufferung vorzusehen.
Eine Überwachung für die USV mittels SNMP ist vorzusehen. Diese muss an das Betriebsüberwachungssystem Meldungen absetzen und die geordnete Abschaltung
steuern:
(a) Meldung bei Ausfall der Stromversorgung
(b) Meldung über bevorstehende Erschöpfung der Pufferkapazität
(c) geordnetes Abmelden der Anlage aus dem Datennetz
(d) geordnetes Herunterfahren der Komponenten (soweit erforderlich)
Alle für die SNMP-Anbindung erforderlichen MIB´s sind kostenfrei für den Auftraggeber und die systemweite Anwendung durch diesen mitzuliefern.
Nach Wiederkehr der Stromversorgung muss das System den Betrieb selbstständig
wieder aufnehmen.
Die USV muss den thermischen Anforderungen in Outdoorschränken genügen. Diese
sind in Kapitel 3.16.2.4 dargelegt.
Hinweis:
Nach Wiederkehr der Stromversorgung sollte das System eine parametrierbare Zeit
(Voreinstellung 5min; parametrierbar von 1-10min in 1-min-Schritten) abwarten und
nur die Batterie der USV laden, bevor es den Betrieb wieder aufnimmt. So kann ständigen An- und Abmeldungen im Netz bei Arbeiten an der Stromversorgung im Baubereich entgegengewirkt werden.
3.16.6
Mobile Videosysteme
3.16.6.1
Allgemeines
Es gelten die in den Planungsvorgaben im Dokument 170.010.1000 Kap. 9 dargelegten Vorgaben.
Diese sind projektspezifisch mit einer Ausführungsplanung und Komponentenauswahl
und Bemusterung zu untersetzen.
3.16.7
Rastplatz Kombinationsgerät
Grundsätzlich werden die Rastplatz Kombinationsgeräte durch die ASFINAG beigestellt, jedoch behält sich der AG das Recht vor, auch diese Komponenten auszuschreiben. In diesem Fall gelten die folgenden Leistungsmerkmale als
OBLIGATORISCH.
Es sind Rastplatz-Kombigeräte zu liefern, welche die folgenden Leistungsmerkmale –
innerhalb einer 19“-Einheit – realisieren:
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a) Videoencoding entsprechend den Anforderungen in Kapitel 3.16.2.4.1, Videostreaming für bis zu 6 Kameras
b) Audioencoding entsprechend den Anforderungen in Kapitel 3.16.2.4.3, Videostreaming für eine Audioquelle
c) 2 potenzialfreie Eingänge
d) wahlweise statt der potenzialfreien Ein- und Ausgänge auch 4 potenzialfreie
konfigurierbare Ein-/Ausgänge
e) Netzwerkanschluss
f)
Monitoranschluss DVI-I/ DVI-D oder VGA (15pol. D-Sub)
g) Tastatur- und Mausanschluss als USB 2.0
h) 1x freier USB 2.0 oder 3.0- Anschluss
i)
1x Netzwerkanschluss RJ45 100/1000 Mbit/s
j)
LEDs zur Betriebsanzeige an der Gehäusevorderseite: Power, 6x Videoeingang aktiv/ gestört
Rastplatz-Kombigeräte müssen ebenfalls die Leistungsmerkmale der Videospeicherung entsprechend den Anforderungen im Kapitel 3.16.4 Videospeicherung bieten,
wobei die folgenden präzisierten Anforderungen gelten:
a) Ringspeicher pro Kamera 48h; Länge parametrierbar 0-48h in 1-min-Schritten
b) Alarmspeichergesamtgröße 10h
c) Alarmereignis wird durch Setzen eines der beiden potenzialfreien Kontakte
gemeldet
d) Für Rastplatz-Kombigeräte ist mindestens RAID-1 vorzusehen
Das Rastplatz-Kombigerät darf maximal eine Bauhöhe von 2HE aufweisen und muss
eine lokale (Notfall-)Bedienung, für die Bedienung ohne Verbindung zum ASFINAGVideosystem (Nichterreichbarkeit Policy-Management) besitzen, welche alle Aktionen
der üblichen Bedienung unterstützt.
Datenblätter beigestellter Komponenten siehe Anlagedokument PLaNT 170.010.2666
Komponentenliste Video – und Netzwerktechnik. Aufstellvorrichtung
3.16.7.1
Allgemeines
Die Aufstellvorrichtungen sind projektübergreifend in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglichst zu standardisieren; insbesondere innerhalb eines Projektes ist eine
mögliche Typenvielfalt zu vermeiden. Sie sind gemäß ASFINAG - Planungshandbuch
PLaVT 463.101.50-53 VBA Schemapläne zu errichten.
Es wird weiterhin auf die entsprechenden Planungshandbücher, insbesondere PLaVT
461.010.10_2007-10_VG-VBA verwiesen.
Soweit nicht anders angegeben sind alle Aufstellvorrichtungen in einen bestehenden
Blitzschutz einzubinden. Sollte kein Blitzschutz vorhanden sein, so ist einer, entsprechend den gültigen Normen und Richtlinien, zu errichten.
Druckdatum: 17.12.2013
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170.010.2000
Technische Spezifikation
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freigegeben
Entsprechend der Anforderungen zu Tests und Dokumentation sind zur Freigabe entsprechende Planungen und Dokumente vorzulegen.
Statiken sind geprüft vorzulegen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellvorrichtungen für Kameras so
beschaffen sein müssen, dass dynamische Lasten nicht durch starke Bewegungen der
Aufstellvorrichtungen zur Einschränkung der Bildqualität – gerade beim Einsatz großer
Brennweiten – führen. Dabei sind auch die möglichen dynamischen Lasten, welche
durch den Betrieb von S/N-Systemen besonders in Verbindung mit großen Kameraschutzgehäusen und schnellen Positionswechseln zu berücksichtigen.
3.16.7.2
Anprallschutz
Gemäß der hierfür gültigen RVS ist zu prüfen, ob an den Aufstellvorrichtungen für die
Videoanlagen, entsprechend deren Situierung ein Anprallschutz erforderlich ist.
Falls dies zutrifft, ist der Anprallschutz gem. RVS auszuführen.
3.16.7.3
Schneeschutzvorrichtung
Die entsprechenden Vorrichtungen sind gem. entsprechenden Ausführungen im
PLaNT CN.as Linie/ Systemschränke zu realisieren.
Projektspezifische Anpassungen sind auf deren Notwendigkeit und Zulässigkeit zu
prüfen.
3.17
Notrufeinrichtungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.18
Beschallungsanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.19
Fernsprechanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.20
Funkanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.21
Gefahrenmeldeanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
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Dokument-Nr.
170.010.2000
3.22
Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Informationsübertragung
Siehe PLaPB TSt und PLaNT 120.010.1000
3.23
Umfelddatenerfassung
Siehe PLaPB VBA
3.24
(derzeit nicht belegt)
3.25
Informationsverarbeitung
Siehe PLaPB TSt
3.26
Leitungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.27
Kabel
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.28
Gebäude- und Nischeninstallation
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.29
Gebäude- und Nischenausstattung
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.30
Gebäudelüftung, Klimaanlage
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.31
Türen und Tore
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.32
Lösch- und Abwassereinrichtungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Druckdatum: 17.12.2013
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170.010.2000
3.33
Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
Sonstige Anlagen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.34
Hebezeuge
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.35
De- und Wiedermontagen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.36
Regieleistungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.37
Ersatzmaterialien
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.38
(derzeit nicht belegt)
3.39
(derzeit nicht belegt)
3.40
Projektmanagement, Engineering
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.41
Bauarbeiten
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.42
Unterirdische Neuverlegungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.43
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
3.44
Straßeninstandsetzungen
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Druckdatum: 17.12.2013
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Dokument-Nr.
170.010.2000
Technische Spezifikation
3.45
(derzeit nicht belegt)
3.95
Instandhaltung
Version: 2.0
freigegeben
Nicht Gegenstand dieses PLaNT
Druckdatum: 17.12.2013
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170.010.2000
VIDEOSYSTEME
Technische Spezifikation
Version: 2.0
freigegeben
4 VERZEICHNISSE
4.1
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beispielbild nicht Erkennung von Kennzeichen und Personen.................................. 30
4.2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Nummerierung – Ebene 1............................................................................................... 8
Tabelle 2: Nummerierung – Ebene 2............................................................................................... 9
Tabelle 3: Einsatzfälle und anzuwendende Technik ...................................................................... 15
Druckdatum: 17.12.2013
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