Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts

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Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts
Fachblatt
Erstellung eines Brandschutzkonzepts
Stand: 04/2011
Feuerwehr Kassel
Vorbeugender Brand- und Umweltschutz
Ansprechpartner: Andreas Rudolph
Wolfhager Str. 25
34117 Kassel
Tel. 0561 7884 - 217
Fax. 0561 7884 - 245
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.Feuerwehr-Kassel.eu
Fachblatt - Erstellung eines Brandschutzkonzepts
INHALT
Inhalt
1
Einleitung und Allgemeines
2
2
Rechtliche Grundlagen des Brandschutzkonzeptes
3
3
Anwendungsbereich eines Brandschutzkonzeptes
5
4
Inhalte eines Brandschutzkonzeptes nach Bauvorlagenerlass
6
5
Zusammenfassung
13
6
Abkürzungsverzeichnis
14
Hinweis:
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Entsprechende Anfragen sind zu stellen an:
Feuerwehr Kassel
Wolfhager Str. 25
34117 Kassel
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Stand: 04/2011
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EINLEITUNG UND ALLGEMEINES
Hinweise und Empfehlungen zum Inhalt und Ausgestaltung von Bauvorlagen
entsprechend
der
Forderung
des
Bauvorlagenerlasses
nach
HBO
für
bauaufsichtliche Verfahren und die Genehmigungsfreistellung
1 Einleitung und Allgemeines
„Das kann doch wohl nicht war sein. Jetzt möchte ich endlich mal meinen Traum
vom eigenen Verkaufsmarkt verwirklichen und schon bekomme ich wieder
Auflagen, die meine Wünsche platzen lassen”, sagt ein Bauherr, der gerade mit
seinen eigenen Vorstellungen gescheitert ist. Eine zunehmende Anzahl von
Bauwerken besitzen heutzutage immer größere und komplexere Ausmaße, bei
denen es zu Abweichungen bezüglich der Bauordnungen und Vorschriften der
Länder kommt.
Oft werden auch die Anforderungen an die Gebäudesicherheit, speziell für den
Bereich Brandschutz, unterschätzt. Mangelhafte Bauvorlagen führten oft zur
Zurückweisung bzw. Verzögerung von Bauvorhaben. Aber, andererseits, ist es zu
verantworten, gerade im Bereich der Sicherheit „ein Auge zu zudrücken” oder
zu sparen?
Vergessen
wir
nicht,
zu
welchen
tragischen
Ereignissen,
die
etliche
Menschenleben gefordert haben, es in den letzten Jahren und Jahrzehnten
gekommen ist. Aufwendige Ursachenermittlungen bzw. Recherchen ergaben
leider oft, dass einige Unglücksfälle absolut vermeidbar waren, da in grober und
teilweise fährlässiger Weise Vorschriften bei baulichen Anlagen nicht umgesetzt
bzw. eingehalten wurden.
Auf Grund der Vielzahl von Gebäuden mit unterschiedlichster Nutzung, ist es
besonders wichtig, ein Brandschutzkonzept zu erstellen, um den heutigen
brandschutztechnischen Anforderungen gerecht zu werden [6].
In dieser Ausarbeitung sollen Hinweise und Empfehlungen zum Inhalt und zur
Ausgestaltung von Bauvorlagen, speziell Brandschutzkonzepte, gegeben und
erläutert werden.
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES BRANDSCHUTZKONZEPTES
2 Rechtliche Grundlagen des Brandschutzkonzeptes
Im Rahmen des Baurechtes ist der Bund im eigentlichen Sinne für die
Gesetzgebung zuständig. Durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den
Bundesländern wurden die Gesetzgebungszuständigkeiten auf die Bundesländer
unter der Voraussicht übertragen, dass die Länder eine einheitliche und
umfassende Regelung finden. Hieraus entstand die Musterbauordnung (MBO)
mit der entsprechenden Musterbauordnungskommission der Bundesländer.
Darauf folgend wurden auf dieser Grundlage die Landesbauordnungen und
Sonderbauverordnungen erarbeitet und erstellt.
Um eine entsprechende Rechtslage zu schaffen, die der Bauaufsicht eine
Tätigkeitsgrundlage und Befugnisse bieten, wurde die Bauordnung (BauO) als
Gesetz erlassen.
Das Bauordnungsrecht bietet die Möglichkeit, im Einzelfall von (materiellen)
Anforderungen abzuweichen, wenn das geforderte Schutzziel auf andere Weise
ebenfalls erreicht wird. Zu beachten wäre noch, dass sich Einzelanforderungen
und Baubestimmungen im Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer
unterscheiden können.
Die allgemeinen Schutzziele der Bauordnung sind:
•
Vorbeugung der Entstehung eines Brandes
•
Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
•
Rettung von Menschen und Tieren
•
Wirksame Löscharbeiten.
In der Hessischen Bauordnung, kurz HBO, werden in Grundzügen die
Abwicklung der bauaufsichtlichen Verfahren sowie der Bereich der Bauvorlagen
geregelt. Zur weiteren Konkretisierung und als Hilfestellung zur Hessischen
Bauordnung,
speziell
auch
für
das
Brandschutzkonzept,
ist
der
Bauvorlagenerlass [4] entstanden, Herausgegeben vom Hessischen Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Referat VII 1: Allgemeine
Bauangelegenheiten und Bauaufsicht.
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Stand: 04/2011
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES BRANDSCHUTZKONZEPTES
In §45 Abs. 2 Nr. 21 HBO wird eine Aussage über Anforderungen an bauliche
Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung getätigt. Hieraus ergeben sich
die [3] “Pflicht, ein Brandschutzkonzept vorzulegen, dessen Inhalt sowie auf die
Qualifi¬kation der Aufstellerin oder des Aufstellers.”
In der Anlage 2, Ziffer 7, zum Bauvorlagenerlass vom 22. August 2002, Hinweise
und Empfehlungen zum Inhalt und zur Ausgestaltung von Bauvorlagen für
bauaufsichtliche Verfahren und Genehmigungsfreistellung nach § 56 HBO,
erscheinen
konkretere
Angaben
über
den
Brandschutz
und
Brandschutzkonzepte:
”Das Brandschutzkonzept (§ 45 Abs. 2 Nr. 21 HBO) ist eine zielorientierte
Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Es ist
bei Sonderbauten (§ 2 Abs. 8 HBO) anzuwenden; kann aber auch bei anderen
Vorhaben, soweit erforderlich und möglich, zu Grunde gelegt werden.”
Darüber hinaus werden in der Richtlinie 01/01 [9], von der Vereinigung zur
Förderung des deutschen Brandschutzes e.V., kurz vfdb-Richtlinie, ebenfalls
Hinweise
und Hilfestellungen zur
Erstellung von Brandschutzkonzepten
gegeben.
Bei einigen Gebäudearten, so genannten Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 HBO,
z.B. bei Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder auch Industriebauten,
benötigt
man
Gesamtkonzepte
[3].
Sie
setzen
sich
aus
mehreren
Einzelkonzepten zusammen, um den entsprechend erhöhten Sicherheitsstandard
(z.B. bei erhöhter Anzahl und Art der nutzenden Personen in Verkaufsstätten)
zu gewährleisten. Gerade hier ist eine Verschmelzung von verschiedenen
Rechtsgrundlagen und Vorschriften zum Erreichen der Schutzziele des Baurechts
unumgänglich.
Industriebauten sind Gebäude mit gewerblichen-industrieller Nutzung. Sie
werden als Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung angesehen und
fallen unter den Geltungsbereich der Industriebaurichtlinie (IndBauRL).
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ANWENDUNGSBEREICH
EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES
3 Anwendungsbereich eines Brandschutzkonzeptes
Brandschutzkonzepte dienen dazu, entsprechende Vorgaben und Forderungen
für den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz in
Form eines Sicherheitsnachweises zu erbringen.
Vorrangig sollen durch geeignete Brandschutzmaßnahmen (Schutzziele) die
Entstehung von Bränden verhindert, bzw. erkannt und bekämpft sowie dessen
Ausbreitung begrenzt werden.
Nach
der
vfdb-Richtlinie
01/01
ist
der
Anwendungsbereich
eines
Brandschutzkonzeptes wie folgt beschrieben:
Der Bauherr/Betreiber des Gebäudes wendet das Brandschutzkonzept an als
Grundlage bei:
•
der Planung des Gebäudes,
•
der Nutzung des Gebäudes,
•
der Organisation des betrieblichen Brandschutzes,
•
der Ausbildung der Mitarbeiter und
•
der Planung von Umbauten und Nutzungsänderungen.
Es dient als Grundlage:
•
für die bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung,
•
für die Fachplanung, Bauausführung und Koordination von Gewerke,
•
für die Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen,
•
für die privatrechtliche Risikobeurteilung,
•
für die Brandsicherheitsschauen und
•
für die Einsatzplanung der Feuerwehr.”
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
4 Inhalte eines Brandschutzkonzeptes nach
Bauvorlagenerlass
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Gesamtbewertung von Gebäuden bzw.
baulichen Anlagen muss ein Brandschutzkonzept grundsätzlich inhaltliche
Angaben
über
den
vorbeugenden,
anlagentechnischen,
betrieblich-
organisatorischen sowie abwehrenden Brandschutz enthalten. Entsprechend der
Ziffer 7 des Bauvorlagenerlasses werden nachfolgende Angaben gefordert [4]:
Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
Unter dem Begriff Flächen für die Feuerwehr werden Zu- oder Durchgänge,
Feuerwehrzufahrten
oder
Feuerwehrdurchfahrten
sowie
Aufstell-
und
Bewegungsflächen auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen verstanden. Weitere
Erläuterungen und Angaben zur Bemessung sind aus § 5 HBO und der DIN 14090
zu entnehmen.
Ein Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung, Löschwassermenge
sowie der Hydrantenpläne mit Darstellung (DVGW Arbeitsblatt W 405)
Zur Ermittlung des Löschwasserbedarfs für bebaute Flächen werden die
Mindestwerte aus der DVGW Arbeitsblatt W 405, Tabelle aus Anhang 1,
empfohlen. Für Objekte mit einem erhöhtem Brandrisiko oder Personenrisiko
kann ein höherer Löschwasserbedarf erforderlich sein.
Zur
Löschwasserentnahme
aus
dem
Trinkwassernetz
werden
Hydranten
eingesetzt. Deren Ausführung wird nach DVGW Arbeitsblatt W 331/I-VII
geregelt.
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen (LöRüRL)
Die Löschwasserrückhaltung bezieht sich auf wassergefährdende Stoffe. Die
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
(LöRüRL)
regelt
die
Bemessung
der
Löschwasser-Rückhalteanlagen, z.B. für kontaminiertes Löschwasser.
Das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte
bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit
Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in
abschottenden Bauteilen
Eine
wichtige
Brandabschnitten
bauliche
Brandschutzmaßnahme
durch
Abschottung.
ist
die
Bildung
Brandabschottungen
von
(z.B.
Feuerschutzabschlüsse oder feuerwiderstandsfähige Wände und Decken) haben
die Aufgabe, eine Ausweitung bzw. Ausdehnung von Bränden zu verhindern.
Rechtliche
Grundlagen
sind
u.a.
aus
IndBauRL
(insbesondere
zu
Brandbekämpfungsabschnitten), der HBO sowie der DIN 4102 (Brandverhalten
von Baustoffen und Bauteilen) zu entnehmen.
Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und
Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden
mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und
zu elektrischen Verriegelungen von Türen
Die gesetzlichen Vorgaben sehen zwei voneinander unabhängig nutzbare
Rettungswege vor, wobei ein Rettungsweg die Anleitermöglichkeit der
Feuerwehr sein kann. Die Ausführung muss sich nach der Nutzung, Einrichtung,
Grundflächen der Räume sowie der Anzahl der üblicherweise anwesenden
Personen richten.
Rechtliche Grundlagen bilden hier u. a. ArbStättV, MBO,
IndBauRLL und die entsprechenden
objektbezogenen Vorschriften. Die
Kennzeichnung von Rettungswegen ist gemäß Bauordnung und VBG 125
auszuführen.
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall; Angabe der
Lauflinie und Länge der Lauflinie
Grundsätzlich müssen Rettungswege im Rahmen der Nutzbarkeit u.a. rauchfrei
bleiben (DIN 18095), frei von Brandlasten und immer benutzbar sein. Bei der
Bemessung der Lauflinie ist nur der tatsächliche Weg (keine Luftlinie)
maßgeblich. Die maximale Rettungsweglänge beträgt nach MBO 35 m. Weitere
objektspezifische Vorschriften (z.B. IndBauRL, VStättVO, VkVO, ArbStättV) sind
zu beachten.
Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
In der VStättVO und VkVO werden nähere Angaben darüber gemacht.
Grundsätzlich sollte die (höchstzulässige) Zahl der Nutzer einer baulichen Anlage
im
Verhältnis
mit
den
Sicherheitseinrichtungen
(z.B.
Rettungswege,
Rettungswegbreite, Zahl der Ausgänge) stehen.
Lage
und
Anordnung
haustechnischer
Anlagen,
insbesondere
der
Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von
Rettungswegen (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie)
Haustechnische Anlagen und Leitungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass
die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch, insbesondere Im Verlauf
oder Bereich von Rettungswegen, verhindert wird. Nähere Angaben und
Gestaltungsgrundlagen werden in der MBO, MLAR, DIN 4102 und den
Prüfnormen DIN-VDE-Bestimmungen ausgeführt.
Lage
und
Anordnung
der
Lüftungsanlagen
mit
Angaben
zur
brandschutztechnischen Ausbildung
Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher gestaltet sein. Eine
Übertragung
von
Feuer
und
Rauch
muss
bei
Durchführungen
durch
(feuerbeständige) Wände und Decken auf jeden Fall verhindert werden.
Vorgaben zur Lage, Anordnung und Ausführung von Lüftungsanlagen lassen
sich aus der MLüAR, DIN 18017, DIN 4102 sowie der MBO entnehmen.
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit
Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
Bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist eine entsprechende Berechnung nach
DIN 18232 durchzuführen. Die notwendigen Auslösestellen sind festzulegen und
in die Grundrisspläne einzutragen. Weitere Hinweise sind auch der VdSRichtlinie 2098 zu entnehmen.
Die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen
Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
Alarmierungseinrichtungen
(Alarmierungsanlagen,
Gefahrenmeldeanlagen)
haben die Aufgabe, Gefahren in ihrer Entstehung zu detektieren, zu analysieren
und
entsprechend
des
Gefahrenpotentials
zu
melden.
Im
Merkblatt
”Alarmierungseinrichtungen, Hinweise für Planung und Ausführung”, vom
Fachausschuss Brandschutz beim Hessischen Ministerium des Innern und Sport,
sind einige Grundlagen aufgeführt. Weitere Quellen sind u. a. BGR 134, DIN
33404-3, DIN VDE 0833 sowie ggf. MVkVO, SchulBauR.
Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten
zur
Brandbekämpfung
(wie
Feuerlöschanlagen,
Steigleitungen,
Wandhydranten, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur
Bevorratung von Sonderlöschmitteln
Zur Durchführung der Brandbekämpfung sind entsprechend geeignete Anlagen,
Einrichtungen und Geräte vorzusehen. Die erforderlichen Löschmittel bzw.
Löschmitteleinheiten richten sich nach der Brandgefährdung sowie Größe des
Objekts. Hinweise dazu sind u.a. in den BGR 133 (Feuerlöscher), DIN 14461 und
DIN EN 671 (Wandhydranten), DIN 14497 (Kleinlöschanlagen) sowie in den
entsprechenden VdS-Pubklikationen zu finden.
Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und
brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstrom-
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
versorgungsanlagen
(Batterien,
Stromerzeugungsaggregate)
und
zum
Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
Sicherheitsstromversorgungsanlagen sind Ersatzstromversorgungsanlagen, die
speziell der Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden
besonderer
Art
und
Nutzung
Ersatzstromversorgungsanlagen
dienen.
fallen
Unter
den
Ersatzstromerzeuger,
Begriff
wie
z.B.
Generatoren (Dieselmotoren) oder Batterien. Bei der Ausführung sind die DIN
VDE 0107/0108 zu beachten.
Aufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung
Aufzugsanlagen dürfen im Brandfall nicht benutzt werden, entsprechend ist ein
Hinweis
anzubringen.
Des
Weiteren
müssen
Aufzugsanlagen,
die
der
Personenförderung dienen, bei Ausfall der Stromversorgung selbsttätig in das
Eingangsgeschoss fahren (Evakuierungsschaltung).
Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und
Feuerwehrtableaus, Auslösestellen
Die Brandmeldeanlage (BMA) dient als Fernmeldeanlage zum Melden von
Brandgefahren
in
Objekten.
Sie
besteht
aus
Brandmeldern
und
Brandmelderzentrale. Um im Einsatzfall für die Feuerwehr einen gewaltfreien
Zugang zum Objekt zu gewährleisten, ist ein Schlüsseldepot anzulegen.
Entsprechende Laufkarten, zur Orientierung für Einsatzkräfte, sind griffbereit an
der BMA zu halten.Die Ausführung der BMA ist entsprechend nach der DIN EN
54, DIN 14675, DIN 14661 (Bedienfeld), DIN VDE 0100/0800/ 0833, VdS 2095
(Planungsrichtlinie), unter Berücksichtigung der DIN 14096, umzusetzen.
Feuerwehrpläne
Der Feuerwehrplan (Objektplan) dient der Feuerwehr zur besseren Orientierung
im Einsatzfall und sollte daher alle maßgeblichen Angaben zum Objekt (Hinweis
auf besondere Gefahren, Brandabschnitte, Angriffs- und Rettungswege usw.)
enthalten. Der Feuerwehrplan sollte nach DIN 14095 ausgeführt werden.
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur
Rettung
von
Personen
Selbsthilfekräfte,
(wie
Werkfeuerwehr,
Brandschutzordnung,
Betriebsfeuerwehr,
Maßnahmen
zur
Räumung,
Räumungssignale)
Im Rahmen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes sind alle
notwendigen
Maßnahmen
und
Vorkehrungen
zu
treffen,
die
eine
entsprechende brandschutztechnische Gefahrenabwehr sicherstellen. Je nach
Objekt, sind die individuellen Vorschriften (VStättVO, VkVO usw.) zu beachten.
Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen (A: für alle Personen, B: für
Beschäftigte, C: für Brandschutzbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragte) und ist
nach DIN 14096 anzufertigen.
Angaben
darüber,
welchen
materiellen
Anforderungen
der
Hessischen
Bauordnung oder in Vorschriften auf Grund der Hessischen Bauordnung nicht
entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen
vorgesehen werden
Das Bauordnungsrecht (MBO) bietet die Möglichkeit, im Einzelfall von
(materiellen) Anforderungen abzuweichen, wenn das geforderte Schutzziel auf
andere Weise ebenfalls erreicht wird. In diesem Fall sind detaillierte Angaben
und Nachweise zu erbringen, welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen
umgesetzt wurden bzw. auf welchen Grundlagen die Abweichungen beruhen
(HBO).
Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach
Methoden des Brandingenieurwesens
Mit Hilfe von Berechnungsverfahren (u.a. Anforderungen an Bauteile und
Baustoffe, Feuerwiderstandsdauer, Größe der Brandbekämpfungsabschnitte)
nach DIN 18230, Teil 1 ff. Hieraus werden die Brandschutzklassen abgeleitet.
Weitere Anforderungen und Informationen lassen sich aus der IndBauRL (Ziffer
7, Grundsätze des rechnerischen Nachweises) entnehmen.
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INHALTE EINES BRANDSCHUTZKONZEPTES NACH BAUVORLAGENERLASS
Benennung
der
für
den
Brandschutz
verantwortlichen
Person,
z.B.
Bauleiter/Fachbauleiter oder den Brandschutzbeauftragten für den Betrieb
eines Gebäudes.
Für einige Einrichtungen (besondere Objektarten) ist eine Benennung zwingend
vorgeschrieben. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind u. a. VkVO und
VStättVO.
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ZUSAMMENFASSUNG
5 Zusammenfassung
Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten zeichnen sich oft Schwierigkeiten
ab. Es kann einerseits daran liegen, dass Bauherren/Architekten teilweise die
notwendigen brandschutztechnischen Zusammenhänge fehlen oder einfacher
auch, dass bei dem „Dschungel“ an Rechtsvorschriften, der nötige Überblick
schwer fällt. Andererseits könnte auch der (erhebliche) finanzielle Mehraufwand
ein Grund sein.
Wer kann oder will sich einen perfekten Brandschutz leisten? Oft werden dann
Kompromisse geschlossen oder der „goldene Mittelweg“ gewählt.
Die
Schadensereignisse (z.B. Brand im Flughafen Düsseldorf) zeigen, dass
vorbeugende Brandschutzmaßnahmen von enormer Bedeutung sind. Oft wird
hinterher gesagt, hätten wir doch bloß … !? Gerade deshalb sind die
erforderlichen Angaben im Brandschutzkonzept und dessen Umsetzung ein
wichtiger Sicherheitsaspekt, um Schadensfälle soweit wie möglich zu begrenzen
bzw. zu vermeiden.
Der
erschienene
Bauvorlagenerlass
verspricht
eine
Hilfestellungen
zur
Vereinfachung von bauaufsichtlichen Verfahren und dessen Abwicklung. Auch
die jeweiligen Brandschutzämter stehen bezüglich Hilfestellungen und bei
offenen Fragen gern zur Verfügung.
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
6 Abkürzungsverzeichnis
Abl.
Amtsblatt
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung
BauO
Bauordnung (der Länder)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGR
Berufsgenossenschaftliche Regeln
DIN
Deutsches Institut für Normung
DVGW
Deutscher Verein des Gas - und Wasserfaches e.V.
GewO
Gewerbeordnung
HBO
Hessische Bauordnung
IndBauR
Industriebaurichtlinie
LBO
Landesbauordnung
LöRuRL
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
MBO
Musterbauordnung
MLAR
Musterleitungsanlagen-Richtlinie
MLüAR
Musterlüftungsanlagen-Richtlinie
(M)VkVO
(Muster)-Verkaufsstättenverordnung
(M)VStättV
(Muster)-Versammlungsstättenverordnung
SGB
Sozialgesetzbuch
TÜV
Technischer Überwachungsverein
UVV
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
VDE
Verband Deutscher Elektrotechniker
VDI
Verein Deutscher Ingenieure
VdS
VdS Schadenverhütung
vfdb
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
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