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Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB Dr.-Ing. Ulrich Max D - 76646 Bruchsal In der Gründ 1 Tel. 07257 / 902201 Fax 07257 / 902202 [email protected] Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB, In der Gründ 1, 76646 Bruchsal Herrn Siegfried Weber Bismarckstr. 39-43 76 133 Karlsruhe Ihr Zeichen Unser Zeichen 125 67/15 Bearbeiter Ulrich Datum 18.05.2016 _ Betr: Brandverhütungsschau Hotel Erlebniswelt und Badisch' Brauhaus, Karlsruhe Ergänzende Stellungnahme zum Brandschutzkonzept vom 26.10.2015 Zur Vorlage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 18.04.2016 in obiger Angelegenheit, das von mir erstellte Brandschutzkonzept in Zweifel gezogen hat, weil mir angeblich keine maßstäblichen Pläne vorgelegen haben sollen, führe ich hierzu Folgendes aus: Die mir bislang vorgelegten Pläne waren für die Erstellung des Brandschutzgutachtens völlig ausreichend. Insbesondere konnte ich nicht feststellen, dass die Pläne nicht maßstabsgerecht gewesen wären. Auch lagen mir Geschosspläne in Papierform (genehmigte Pläne) für die Obergeschosse im Bereich Bismarckstraße und Stephanienstraße sowie Feuerwehrpläne und Rettungspläne vor. Ich verweise hierzu nochmals auf Ziffer 1.2 auf Seite 6 meines Brandschutzkonzeptes vom 26.10.2015. Außerdem waren auch die zahlreichen Ortstermine maßgeblich für meine Einschätzungen und nicht nur die Pläne. Bereits aus diesem Grund kann ich die Auffassung des Verwaltungsgerichtes aus meiner sachverständigen Sicht nicht teilen. Brandverhütungsschau Hotel Erlebniswelt und Badisch' Brauhaus, Karlsruhe Seite 1 von 3 Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB Stl_NU_Bad_Brauh_41.docx vom 18.05.2016 Darüber hinaus wurden mir inzwischen von dem Betreiber der AAAA Hotelwelt auch die Entwürfe von digitalisierten, vektorisierten CAD-Plänen vorgelegt. Hieraus ergeben sich nach der ersten Prüfung keine relevanten Abweichungen in Bezug auf die Pläne, die dem von mir erstellten Brandschutzkonzept zu Grunde gelegt sind. Dieses hat weiterhin – auch unter Berücksichtigung der neu erstellten CAD Pläne volle Gültigkeit. Selbst wenn im Brandschutzkonzept aufgeführte Maßnahmen in den Bereichen des Hotels Allvitalis in der Stephanienstraße und des s‘Badisch Brauhaus noch ausstehen sollten, kann ich bestätigen, dass mein Konzept in Bezug auf die bemängelten Punkte zur Schließungsverfügung (Fehlen von Rettungswegen für das Hotel und die Gaststätte) so weit umgesetzt worden ist, dass eine Gefahr für Leib und Leben nicht besteht. Die nach Ansicht der Stadt zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau fehlenden Rettungswege sind für die genutzten Bereiche inzwischen ausreichend ertüchtigt und führen auf die Seminarstraße. Ich möchte betonen, dass sich diese Aussage explizit auf den Bestand der baulichen Anlage in ihrem jetzigen Zustand und nicht auf Annahmen für die Zukunft bezieht. Eine Gefahr für Leib und Leben liegt in diesen Bereichen nach meiner Überzeugung als Sachverständiger für Brandsicherheit nicht vor. Insbesondere kann dem aus meiner Sicht nicht entgegengehalten werden, dass mein Brandschutzkonzept hier erst noch umgesetzt werden müsse. Der Betreiber hat darüber hinaus inzwischen bautechnische Nachweise für die Errichtung vorgelegt, die derzeit von der zuständigen Baubehörde geprüft werden. Ich verweise noch einmal auf die Zusammenfassung der ergänzenden Stellungnahme zum Brandschutzkonzept vom 19.01.2016. Darin ist u. a. zu finden: Aus den Darlegungen in dieser Stellungnahme geht hervor, dass nach der Brandverhütungsschau die Mängel beseitigt wurden, die zur damaligen Beurteilung (Vorliegen einer nicht nur unerheblichen Gefahr für Leib und Leben der Nutzer im Gebäude) und der damit verbundenen Nutzungsuntersagung im Hotel und in der Gaststätte geführt haben. Mit dem Brandschutzkonzept vom 26.10.2015 in Verbindung mit der Ergänzung zum Brandschutzkonzept vom 19.01.2016 wurde dargelegt, dass in der Zwischenzeit wesentliche Verbesserungen erfolgt sind und die aus brandschutztechnischer Sicht an die in Frage stehenden Rettungswege zu stellenden Anforderungen erfüllt sind. Somit ist die vermutete Gefahr für Leib und Leben für das Hotel, die Gaststätte und die Tiefgarage nicht gegeben. Brandverhütungsschau Hotel Erlebniswelt und Badisch' Brauhaus, Karlsruhe Seite 2 von 3 Ingenieurbüro für Brandsicherheit AGB Stl_NU_Bad_Brauh_41.docx vom 18.05.2016 Eine Untersagung der Nutzung in den genannten Bereichen ist damit für den derzeit vorhandenen Bauzustand nicht gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen (Dr.-Ing. U. Max) Brandverhütungsschau Hotel Erlebniswelt und Badisch' Brauhaus, Karlsruhe Seite 3 von 3