Informationsblatt zum Elternbeitrag für
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Informationsblatt zum Elternbeitrag für
Informationsblatt zum Elternbeitrag für Kindertagespflege in der Stadt Herford Einkommensgruppe bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu über 20.000 24.542 36.813 49.084 61.355 79.762 79.762 € € € € € € € Stand Augustl 2013 Vereinbarter wöchentlicher Betreuungsumfang 15 Std. 25 Std. 35 Std. 45 Std. 0€ 25 € 52 € 77 € 102 € 116 € 136 € 0€ 41 € 86 € 128 € 170 € 193 € 227 € 0€ 62 € 129 € 192 € 255 € 290 € 341 € 0€ 71 € 148 € 219 € 290 € 329 € 387 € Wenn mehrere Kinder einer Familie sich gleichzeitig in Kindertagespflege und/oder im Kindergarten befinden oder bei kombinierter Betreuung 1. Kind: Beitrag = 100 %. 2. Kind: Beitrag = 50 %. 3. und jedes weitere Kind = 0 % Die Ermäßigung gilt nicht, wenn ein Kind in der offenen Ganztagsschule betreut wird! Einkommensberechnung Neuanmeldung: bitte die „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag“ ausfüllen und Nachweise beifügen, in verschlossenem Briefumschlag zurückgeben bei Alleinerziehenden: nur den leiblichen Elternteil eintragen, in dessen Haushalt das Kind lebt Alle Einkünfte, die im Kalenderjahr anfallen, sind zu addieren. Angeben müssen Sie alle positiven Einkünfte, auch steuerfreie: o gesamtes Brutto-Arbeitseinkommen, auch alle Zuschläge, Einmal- und Sonderzahlungen und 400,- €-Jobs, ggf. Krankengeld oder Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld o öffentliche Leistungen: Arbeitslosengeld I + II (Hartz IV), Rente, BAFöG, Wohngeld, alle sonstigen Leistungen der Arbeitsagentur, Elterngeld (hier Freibetrag von 300,- €) o Unterhaltszahlungen und UVG-Leistungen o bei Selbständigen den Gewinn, Einkünfte aus Honorartätigkeit o Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen Achtung: Es gilt NICHT das zu versteuernde Einkommen, sondern: Nur die Summe der positiven Einkünfte zählt. Verluste, Sonderausgaben, Spenden, Unterhaltszahlungen an andere Kinder, etc. sind nicht abzuziehen. abziehen: Werbungskosten und für das 3. und jedes weitere Kind den Kinderfreibetrag (z.Zt. 7.008,- €) Beamte, Geistliche, Richter, Soldaten, o.ä.: 10 % des Arbeitseinkommens nochmal hinzurechnen (nach Abzug der Werbungskosten) nicht anzugeben: z.B. Kindergeld, Pflegegeld, Reisekostenerstattungen, Beihilfen Wichtig: Während der Kindertagespflege wird der Beitrag geänderten Einkommensverhältnissen angepasst, d.h. Einkommensänderungen müssen Sie sofort der Stadt Herford mitteilen! Der Beitrag ist auch rückwirkend zu korrigieren. In allen Fällen erfolgt spätestens bei Abmeldung des Kindes eine rückwirkende Überprüfung für alle zurückliegenden Jahre. Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Herford: Frau Monika Roswalka 1 Auf der Freiheit 23, Zimmer 1 Tel. (05221) 189-751 Fax (05221) 189-671 Postanschrift: An das Jugendamt der Stadt Herford z.Hd. Frau ... Postfach 2843 32046 Herford 2