Informationsblatt zum Elternbeitrag für

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Informationsblatt zum Elternbeitrag für
Informationsblatt zum Elternbeitrag für
Kindertagespflege in der Stadt Herford
Einkommensgruppe
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
über
20.000
24.542
36.813
49.084
61.355
79.762
79.762
€
€
€
€
€
€
€
Stand Augustl 2013

Vereinbarter wöchentlicher Betreuungsumfang
15 Std.
25 Std.
35 Std.
45 Std.
0€
25 €
52 €
77 €
102 €
116 €
136 €
0€
41 €
86 €
128 €
170 €
193 €
227 €
0€
62 €
129 €
192 €
255 €
290 €
341 €
0€
71 €
148 €
219 €
290 €
329 €
387 €
Wenn mehrere Kinder einer Familie sich gleichzeitig in Kindertagespflege und/oder
im Kindergarten befinden oder bei kombinierter Betreuung
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1. Kind: Beitrag = 100 %.
2. Kind: Beitrag = 50 %.
3. und jedes weitere Kind = 0 %
Die Ermäßigung gilt nicht, wenn ein Kind in der offenen Ganztagsschule betreut wird!
Einkommensberechnung
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Neuanmeldung: bitte die „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag“ ausfüllen und Nachweise beifügen, in verschlossenem Briefumschlag zurückgeben
bei Alleinerziehenden: nur den leiblichen Elternteil eintragen, in dessen Haushalt das Kind lebt
Alle Einkünfte, die im Kalenderjahr anfallen, sind zu addieren.
Angeben müssen Sie alle positiven Einkünfte, auch steuerfreie:
o gesamtes Brutto-Arbeitseinkommen, auch alle Zuschläge, Einmal- und Sonderzahlungen
und
400,- €-Jobs, ggf. Krankengeld oder Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld
o öffentliche Leistungen: Arbeitslosengeld I + II (Hartz IV), Rente, BAFöG, Wohngeld, alle
sonstigen Leistungen der Arbeitsagentur, Elterngeld (hier Freibetrag von 300,- €)
o Unterhaltszahlungen und UVG-Leistungen
o bei Selbständigen den Gewinn, Einkünfte aus Honorartätigkeit
o Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen
Achtung: Es gilt NICHT das zu versteuernde Einkommen, sondern: Nur die Summe der positiven
Einkünfte zählt. Verluste, Sonderausgaben, Spenden, Unterhaltszahlungen an andere Kinder, etc.
sind nicht abzuziehen.
abziehen: Werbungskosten und für das 3. und jedes weitere Kind den Kinderfreibetrag (z.Zt.
7.008,- €)
Beamte, Geistliche, Richter, Soldaten, o.ä.: 10 % des Arbeitseinkommens nochmal hinzurechnen
(nach Abzug der Werbungskosten)
nicht anzugeben: z.B. Kindergeld, Pflegegeld, Reisekostenerstattungen, Beihilfen
Wichtig:
Während der Kindertagespflege wird der Beitrag geänderten Einkommensverhältnissen angepasst, d.h. Einkommensänderungen müssen Sie sofort der
Stadt Herford mitteilen! Der Beitrag ist auch rückwirkend zu korrigieren.
In allen Fällen erfolgt spätestens bei Abmeldung des Kindes eine rückwirkende
Überprüfung für alle zurückliegenden Jahre.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Herford:
Frau Monika Roswalka
1
Auf der Freiheit 23, Zimmer 1
Tel. (05221) 189-751
Fax (05221) 189-671
Postanschrift:
An das
Jugendamt der Stadt Herford
z.Hd. Frau ...
Postfach 2843
32046 Herford
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