Antworten auf Ihre Fragen zur DNA

Transcription

Antworten auf Ihre Fragen zur DNA
Informationsmaterial zur DNA-Reihenuntersuchung
Antworten auf Ihre Fragen zur DNA-Reihenuntersuchung
Warum führt die Polizei die DNA-Reihenuntersuchung durch?
Am 19.01.2011 wurde in einem Altkleidercontainer der Sachsenfelder Straße in 08340
Schwarzenberg der Leichnam eines Säuglings aufgefunden, welcher dort im Zeitraum
zwischen dem 04.01.2011 und 19.01.2011 abgelegt wurde. Aus diesem Grund ermittelt die
Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Südwestsachen wegen des Verdachts eines
Totschlags gem. § 212 StGB. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei die
Identifizierung der Kindesmutter.
Durch eine molekulargenetische Untersuchung konnte ein DNA-Identifizierungsmuster der
Kindesmutter erstellt werden (DNA = die in den Zellkernen enthaltene Erbinformation). Die
Polizei möchte nun das DNA-Identifizierungsmuster der Kindesmutter mit dem DNAIdentifizierungsmuster aller als Mutter des Kindes in Betracht kommenden Frauen
abgleichen (Reihengentest). Hierzu werden alle Frauen der umliegenden Wohnhäuser im
Alter zwischen 14 und 46 Jahren schriftlich zu DNA-Reihenuntersuchung geladen.
Werde ich verdächtigt?
Nein! Sie werden nicht verdächtigt und daher auch nicht als Beschuldigte oder Zeuge,
sondern als unbeteiligte und unschuldige Person behandelt. Ihr DNA-Identifizierungsmuster
und Ihre sonstigen Angaben werden bei der Polizei geschützt gespeichert und an niemanden
außerhalb der Polizei übermittelt. Ihr DNA-Identifizierungsmuster wird in einer separaten
Datenbank (getrennt von anderen polizeilichen Auskunftssystemen) gespeichert und nach
erfolgtem Abgleich, mit dem DNA-Identifizierungsmuster der Kindesmutter, gelöscht. Eine
Vermischung oder ein Abgleich mit anderen polizeilichen Systemen findet nicht statt.
Welche gesetzliche Grundlage liegt für eine DNA-Reihenuntersuchung vor?
Die gesetzliche Grundlage für eine DNA-Reihenuntersuchung stellt § 81h
Strafprozessordnung (StPO) dar. Hiernach darf die Polizei unter bestimmten
Voraussetzungen bei "Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende
Prüfungsmerkmale erfüllen", mit deren Einwilligung Körperzellen entnehmen, diese
genetisch untersuchen und mit dem DNA-Identifizierungsmuster des Täters (im vorliegenden
Falle dem der Kindesmutter) abgleichen. Einen Zwang zur Teilnahme am Reihentest gibt es
hierbei nicht.
Wie läuft eine DNA-Reihenuntersuchung ab?
Ein steriler Wattetupfer wird aus einem Röhrchen entnommen, mit diesem werden aus Ihrer
Mundhöhle von der Mundschleimhaut kleinste Hautpartikel abgerieben. Der gesamte
Vorgang dauert nur wenige Sekunden und ist für Sie vollkommen schmerzfrei und
ungefährlich. Nach Entnahme der Hautpartikel wird der Wattetupfer in das Röhrchen
zurückgesteckt und anonym zur Untersuchung an das Landeskriminalamt Sachsen
geschickt.
Mordkommission „Sonnenleithe“, Az. 210 UJs 3053/11
1
Informationsmaterial zur DNA-Reihenuntersuchung
Was geschieht mit der von mir entnommenen DNA-Probe?
Die DNA-Probe wird unmittelbar nach der Entnahme anonymisiert, so dass Ihre persönlichen
Daten auf der Probe nicht mehr lesbar sein werden. Danach wird die Probe mit einer
barcodierten fortlaufenden Nummer versehen und anschließend beim Landeskriminalamt
Sachsen untersucht. Nach der Untersuchung wird das so gewonnene DNAIdentifizierungsmuster mit dem der Kindesmutter verglichen. Bei einem negativen Ergebnis
wird Ihre DNA-Probe vernichtet; ohne Abgleich mit gespeicherten Daten in polizeilichen
Systemen erfolgt unverzüglich die Löschung Ihres DNA-Identifizierungsmusters.
Wird mein DNA-Identifizierungsmuster (DNA-Profil) gespeichert?
Ihr DNA-Profil wird beim Landeskriminalamt Sachsen nur so lange gespeichert, bis der
Abgleich mit der DNA des Täters erfolgt und negativ ausgefallen ist. Danach wird Ihr DNAProfil gelöscht. Eine solche kurzzeitige Speicherung des DNA-Profils ist jedoch notwendig,
um es überhaupt abgleichen zu können.
Wird mein DNA-Profil auch zu anderen Zwecken als in diesem Verfahren zum Abgleich
mit der DNA der Kindesmutter benutzt oder sogar weitergegeben?
Nein unter gar keinen Umständen! Ihr DNA-Profil wird ausschließlich zum Abgleich mit dem
DNA-Profil der Kindesmutter in dem hier zugrunde liegenden Verfahren verwendet. Es wird
weder weitergegeben, noch z. B. mit anderen DNA-Profilen in anderen Verfahren
abgeglichen.
Der Abgleich ihres festgestellten DNA-Profils mit dem Profil der Kindesmutter lässt bei einer
nicht vollständigen, aber hohen Übereinstimmung der Profile lediglich die weitere Aussage
darüber zu, dass die Kindesmutter mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Verwandte
sein könnte.
Ich bin schon einmal straffällig geworden. Wird mein DNA-Profil jetzt bei der Polizei
rückwirkend gespeichert?
Nein! Auch wenn Sie bereits einmal straffällig geworden sind, wird Ihr DNA-Profil mit dieser
Maßnahme nicht rückwirkend gespeichert oder erfasst.
Werden meine persönlichen Daten, wie sie durch die Polizei erhoben wurden,
gespeichert?
Ihre persönlichen Daten werden nur bis zur Beendigung der DNA-Reihenuntersuchung
gespeichert, danach werden diese Daten ebenfalls gelöscht. Das ist zwingend erforderlich,
weil ansonsten keine Möglichkeit mehr besteht nachzuvollziehen, wer bereits an der
Reihenuntersuchung teilgenommen hat und wer noch nicht.
Wie sicher sind meine persönlichen Daten?
Ihre persönlichen Daten werden in einer extra erstellten Datenbank gespeichert, die
ausschließlich für die DNA-Reihenuntersuchung eingerichtet wurde. Ihre Daten werden nicht
in polizeilichen oder anderen Auskunftssystemen gespeichert oder damit verknüpft.
Mordkommission „Sonnenleithe“, Az. 210 UJs 3053/11
2
Informationsmaterial zur DNA-Reihenuntersuchung
Was geschieht, wenn ich nicht an der DNA-Reihenuntersuchung teilnehme?
Die DNA-Reihenuntersuchung darf nur mit Ihrer Einwilligung, also freiwillig durchgeführt
werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber der Polizei und der
Staatsanwaltschaft widerrufen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Reihenuntersuchung z. B.
wegen Urlaubs, Dienstreise oder Krankheit verhindert sind, können Sie am nächsten Termin
teilnehmen.
Möchten Sie an der Reihenuntersuchung überhaupt nicht teilnehmen, darf die Polizei alleine
daraus nicht den Schluss ziehen, dass Sie verdächtig sind. Stets würde die Polizei weitere
tatsächliche Anhaltspunkte benötigen, um gegen Sie Ermittlungsmaßnahmen einleiten zu
können. Ihre fehlende Einwilligung kann auch nicht durch eine richterliche Anordnung ersetzt
werden, wie dies bei Maßnahmen gegen einen Beschuldigten der Fall ist. Eine richterliche
Anordnung zur zwangsweisen Entnahme einer DNA-Probe ist nur beim Vorliegen konkreter
Verdachtsmomente zulässig.
Was kann ich tun, wenn ich verhindert bin, an der DNA-Reihenuntersuchung
teilzunehmen?
In diesem Falle bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Beamten sind
gerne bereit, mit Ihnen einen anderen Termin abzustimmen, sei es auf einer
Polizeidienststelle oder auch bei Ihnen zu Hause.
Wie ist mein rechtlicher Status, bin ich Tatverdächtige oder Beschuldigte?
Nichts von beiden, ihr rechtlicher Status ist der einer unbeteiligten unschuldigen Person. Sie
sind in keinem Fall Tatverdächtige oder Beschuldigte. Eine entsprechende Belehrung wird
Ihnen als Beiblatt zur Einwilligungserklärung an der DNA-Reihenuntersuchung vorgelegt.
Kann es passieren, dass durch Verunreinigungen
Untersuchungsergebnis verfälscht wird?
des
Wattetupfers
das
Das ist grundsätzlich möglich, wenn nicht strenge Hygienemaßnahmen beachtet werden.
Um dies zu verhindern wird der Beamte, der bei Ihnen die DNA-Probe entnimmt, das
verschlossene Röhrchen erst in dem Moment öffnen und den sterilen Wattetupfer
herausholen, wenn Ihnen die DNA-Probe entnommen wird. Auch wird er bei der DNAEntnahme Einweg-Handschuhe tragen, alleine schon zu Ihrer eigenen Sicherheit und
Hygiene. Nach der DNA-Entnahme wird der Wattetupfer sofort in das Röhrchen
zurückgesteckt. Auf diese Art und Weise wird verhindert, dass es zu Verunreinigungen,
Beschädigungen oder Zerstörungen der entnommenen Probe kommt.
Warum veranstaltet die Polizei derartige "Großveranstaltungen“ zur Durchführung
einer DNA-Reihenuntersuchung?
Im Rahmen solcher Großveranstaltungen ist es einfacher, möglichst viele Menschen zu
erreichen. Dadurch sind wir in der Lage, den Kreis um die Kindesmutter schneller
einzugrenzen. Für die Teilnehmerinnen bedeutet eine solche Großveranstaltung, dass sie
sehr schnell, zum Beispiel nach dem Spaziergang am Nachmittag, ihre DNA-Probe abgeben
können. Ein Aufsuchen zu Hause entfällt damit, wie auch die Notwendigkeit einer
Terminvereinbarung.
Mordkommission „Sonnenleithe“, Az. 210 UJs 3053/11
3
Informationsmaterial zur DNA-Reihenuntersuchung
Warum soll ich überhaupt an einer DNA-Reihenuntersuchung teilnehmen?
Die DNA-Reihenuntersuchung dient dem Zweck, durch ein sog. Ausschlussverfahren den
Kreis um die Kindesmutter, der möglichen Täterin, immer enger zu ziehen. Je mehr
Menschen an der Reihenuntersuchung teilnehmen, desto kleiner wird die verbleibende Zahl,
so dass schließlich das Entdeckungsrisiko für die Kindesmutter immer größer wird. Ihre
Bereitschaft, an der Reihenuntersuchung teilzunehmen, ist deshalb ein wesentlicher Beitrag
zur Ermittlung der Kindesmutter.
Bitte vergessen Sie eines nicht: Die Polizei ermittelt im vorliegenden Fall wegen des
Verdachts eines Tötungsverbrechens. Ihre freiwillige Bereitschaft und Teilnahme an einer
DNA-Reihenuntersuchung ist ein aktiver Beitrag zur Ermittlung der Kindesmutter und somit
der möglichen Täterin.
Wenn ich an der DNA-Reihenuntersuchung nicht teilnehmen möchte und von der
Polizei gefragt werde, warum ich mich so entschieden habe, muss ich diese Frage
dann beantworten?
Natürlich steht es Ihnen frei, diese Frage zu beantworten. Sie sollten diese Frage aber auch
nicht missverstehen. Sie dient nicht dazu, Ihr Gewissen zu erforschen. Uns interessiert ganz
einfach, warum Sie an der Reihenuntersuchung nicht teilnehmen wollen, da wir wissen, dass
viele Menschen einfach nur unsicher sind. Uns ist sehr viel daran gelegen, dass Ihnen alle
Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Reihenuntersuchung haben, klar und
unmissverständlich beantwortet werden und sich dann selbst eine Meinung bilden können.
Ich war zum Zeitraum, in dem das Kind abgelegt wurde, gar nicht in Sachsen. Sollte
ich trotz eines Alibis an der DNA-Reihenuntersuchung teilnehmen?
Wenn Sie uns ein Alibi benennen, sind wir verpflichtet, dieses zu überprüfen. Das kann in
dem einen oder anderen Fall großen Aufwand bedeuten. Sie sollten dabei auch bedenken,
dass die Alibiüberprüfung eine kostenträchtige Angelegenheit sein kann, die unter
Umständen aufwändiger und teurer als die Reihenuntersuchung selbst ist. Wenn Sie uns ein
Alibi benennen, sollte es natürlich auch überprüfbar sein. Wir bitten Sie darum, in einem
solchen Fall mögliche Zeugen zu benennen, vielleicht auch anhand von Hotelbelegen o. Ä.
ihren Aufenthaltsort zu dokumentieren.
Ich weiß, dass zum Beispiel eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen wird. Kann
jeder Polizeibeamte eine Speichelentnahme ohne spezielle Ausbildung vornehmen?
Die Entnahme von DNA-Proben stellt einen unkomplizierten Eingriff dar. Zur Entnahme
dieser Probe ist kein Arzt oder medizinisches Personal erforderlich, jeder Polizeibeamte
kann diese Maßnahme durchführen. Dazu sind unsere Beamten entsprechend geschult und
eingewiesen.
Kann ich meine DNA-Probe auch von meinem Hausarzt entnehmen lassen und sie
über meinen Hausarzt der Polizei zukommen lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Entnahme der DNA-Probe stellt eine sog. hoheitliche
Maßnahme dar, die die Anwesenheit der entsprechenden Hoheitsträger (in diesem Fall der
Polizei) notwendig macht.
Mordkommission „Sonnenleithe“, Az. 210 UJs 3053/11
4

Documents pareils