Zulassungsantrag des Stimme der Hoffnung e. V. für das
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Zulassungsantrag des Stimme der Hoffnung e. V. für das
Zulassungsantrag des Stimme der Hoffnung e. V. für das Fernsehprogramm „HOPE Channel deutsch“ Aktenzeichen: KEK 532 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit des Stimme der Hoffnung e. V., Sandwiesenstraße 35, 64665 Alsbach-Hähnlein, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Matthias Müller, – Antragsteller – wegen Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des Fernsehspartenprogramms „HOPE Channel deutsch“ hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) vom 18.11.2008 in der Sitzung am 13.01.2009 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Sjurts (Vorsitzende), Albert, Dr. Bauer, Prof. Dr. Dörr, Prof. Dr. Gounalakis, Dr. Hornauer, Langheinrich, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder, Prof. Dr. Schneider, Dr. Schwarz und Prof. Thaenert entschieden: Der von dem Stimme der Hoffnung e. V. mit Schreiben vom 26.08.2008 bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms HOPE Channel deutsch stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen. 2 Begründung I Sachverhalt 1 Zulassungsantrag Der Stimme der Hoffnung e. V. hat mit Schreiben vom 26.08.2008 bei der LPR Hessen die Zulassung für eine bundesweite Ausstrahlung des Spartenprogramms HOPE Channel deutsch für die Dauer von zehn Jahren beantragt. Die LPR Hessen hat der KEK den Antrag mit Schreiben vom 18.11.2008 zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 2 Programmstruktur und -verbreitung 2.1 Das Programm HOPE Channel deutsch ist als 24-stündiges Spartenprogramm im Bereich „Religion“ geplant, wobei die Schwerpunkte des Programms auf Information, Lebenshilfe, Kultur und Musik liegen sollen. Ziel soll sein, christliche Werte und Glaubensvorstellungen zu vermitteln. 2.2 Die Verbreitung des Programms ist digital über Satellit (Astra) und über das Internet (Live-Stream) geplant. 3 Antragsteller 3.1 Der Antragsteller verfolgt nach dessen Satzung, vorgelegt in der Fassung vom 03.12.2007, „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Er dient insbesondere der Nutzung der Massenkommunikationsmittel für die Verbreitung der biblischen Wahrheit“ (§ 2 Abs. 1 der Satzung). Der Satzungszweck soll dabei u. a. verwirklicht werden durch die Verkündigung des Evangeliums durch Massenkommunikationsmittel wie z. B. Radio, Fernsehen, Internet sowie die Herstellung von Bild- und Tonträgern (§ 2 Abs. 2 lit. a, b). XXX … Der Antragsteller hat daneben eine aktuelle Mitgliederliste vorgelegt. Danach setzen sich die Vereinsmitglieder aus insgesamt 17 Landes- und Gebietsverbänden der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zusammen, die wiederum durch insgesamt zehn Vertreter repräsentiert werden. Drei dieser Vertreter sind gleichzeitig Vorstandsmitglieder. 3 3.3.1 Der Verein Stimme der Hoffnung e. V. wurde als gemeinnütziger Verein 1972 gegründet. Der Verein ist eine Institution der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Der Ursprung der Vereinstätigkeit geht auf das Jahr 1948 zurück, als mit der Veranstaltung von Radiosendungen begonnen wurde. Der Antragsteller unterhält heute das „Medienzentrum Stimme der Hoffnung“ in Darmstadt, zu dem eine Blindenhörbücherei, das „Internationale Bibelstudien-Institut“ sowie Studios für Videound Tonproduktionen gehören. Der Antragsteller betreibt den Radiosender „HOPE Channel“ auf Grundlage einer Lizenz der LPR Hessen vom 25.03.2008. In den vergangen Jahren hat der Antragsteller zudem Inhalte für die Programme HOPE Channel Europe (ca. 10 Std./Woche), Bibel TV und rheinmain.tv (1 Std./Woche) zugeliefert. Auf der Internetseite hopechannel.de bzw. hopechannel.eu stellt der Antragsteller zudem in einer Medienbibliothek ausgewählte Inhalte zum Abruf („on demand“) bereit. 3.3.2 Unter der Dachmarke „HOPE Channel“ werden von dem „Adventist Television Network“ am Sitz der „Weltkirchenleitung“ der Adventisten in Silver Spring, Maryland, USA, weltweit insgesamt sieben Programme veranstaltet (HOPE Channel auf englisch, auf spanisch Esperanza TV für Nord- und Zentral-Amerika sowie Nuevo Tiempo für Süd-Amerika, Novo Tempo auf portugiesisch, SperantaTV auf rumänisch sowie HOPE Channel Europe und HOPE Channel International). Die Verbreitung erfolgt über Satellit (Hotbird) sowie als Live-Stream über das Internet (www.hopetv.org). HOPE Channel Europe erreicht nach eigenen Angaben 110 Mio. Haushalte in Europa, Nordafrika, dem Mittleren Osten und dem Westen Russlands. II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung des Antragstellers liegt vor. Der LPR Hessen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 4 III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 RStV beurteilt. 2 Zurechnung von Programmen Dem Antragsteller ist das von ihm veranstaltete Programm HOPE Channel deutsch gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. RStV zuzurechnen. 3 Vorherrschende Meinungsmacht HOPE Channel deutsch verfügt mangels Ausstrahlung noch über keine Zuschaueranteile. Nach dem dargelegten Sachverhalt gibt es keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht. Der beantragten Zulassung des Programms HOPE Channel deutsch stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt daher nicht entgegen. (gez.) Sjurts Albert Lübbert Bauer Mailänder Dörr Gounalakis Schneider Hornauer Schwarz Langheinrich Thaenert