„die Fischerin vom Bodensee, juchee“
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„die Fischerin vom Bodensee, juchee“
„die Fischerin vom Bodensee, juchee“ Ohne Praxis, dafür müsst Ihr nur einen Sbf See oder Binnen schon besitzen. Infoabend am 29.02.2016 um 19.30 Uhr im Büro am Gutenbergplatz Das Bodenseeschifferpatent Die 3 Anrainer des Bodensees Deutschland, Österreich und Schweiz haben sich in der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee für ein Patent entschieden. In Deutschland nennt es sich Bodenseeschifferpatent. Das Schifferpatent wird erteilt für die Kategorien: A - Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen B - Fahrgastschiffe C - Güterschiffe sowie schwimmende Anlagen D - Segelfahrzeuge Das bedeutet, dass man das Bodenseeschifferpatent der Kategorie A und D braucht, um ein Segelboot mit mehr als 12 m2 Segelfäche und mehr als 4,4 kW Motorleistung bewegen will. Erwerb eines Bodenseeschifferpatents Der Bewerber muss • • • das Mindestalter erreicht haben. 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen. persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird. Erforderliche Anmeldeunterlagen: 1. Antrag auf Zulassung zur Prüfung für das Bodenseeschifferpatent 2. Ärztliches Zeugnis gem. Vordruck (Bei Erweiterungsanträgen bzw. Vorlage eines Sportbootführerscheines der nicht älter als 12 Monate ist, kann das ärztliche Zeugnis entfallen; Kopie Sbf. einreichen). 3. Lichtbild (38 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung in Zivilkleidung); bitte mit Namen auf der Rückseite versehen und am Antrag geeignet befestigen. 4. Ggf. einen zur Ausstellung des Bodenseeschifferpatentes ohne praktische Prüfung berechtigten Befähigungsnachweis im Original oder als Kopie Tel 0721 985 038 Tel 07444 916 127 Funshine Tours [email protected] Fax 07444 916 435 Anerkennung anderer Befähigungsnachweise Wer • • den DSV - A - Schein ausgestellt bis 31.01.1989 oder den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV Sportküstenschifferschein besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit. Wer • • • den amtlichen Sportbootführerschein See oder den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV oder den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit. Prüfungen • • • • • Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau abgelegt werden. Ab 20 Anmeldungen werden wir einen eigenen Termin in Karlsruhe beantragen. Unter 20 ev.gemeinsam mit einer befreundeten Schule in Heilbronn. Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische Segelprüfung und die Segelfragen der theoretischen Prüfung erlassen. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter Motor wird die praktische Motorbootprüfung erlassen. Kurstermine und Kosten werden am Infoabend am 29.02.2016 bei uns im Büro am Gutenbergplatz um 19.30 Uhr bekannt gegeben. Tel 0721 985 038 Tel 07444 916 127 Funshine Tours [email protected] Fax 07444 916 435