„die Fischerin vom Bodensee, juchee“

Transcription

„die Fischerin vom Bodensee, juchee“
„die Fischerin vom Bodensee, juchee“
Ohne Praxis, dafür müsst Ihr nur einen Sbf See oder Binnen schon besitzen. Infoabend am
29.02.2016 um 19.30 Uhr im Büro am Gutenbergplatz
Das Bodenseeschifferpatent
Die 3 Anrainer des Bodensees Deutschland, Österreich und
Schweiz haben sich in der Verordnung über die Schifffahrt auf
dem Bodensee für ein Patent entschieden. In Deutschland
nennt es sich Bodenseeschifferpatent.
Das Schifferpatent wird erteilt für die Kategorien:
A - Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die
Kategorie B und C fallen
B - Fahrgastschiffe
C - Güterschiffe sowie schwimmende Anlagen
D - Segelfahrzeuge
Das bedeutet, dass man das Bodenseeschifferpatent der
Kategorie A und D braucht, um ein Segelboot mit mehr als 12
m2 Segelfäche und mehr als 4,4 kW Motorleistung bewegen will.
Erwerb eines Bodenseeschifferpatents
Der Bewerber muss
•
•
•
das Mindestalter erreicht haben.
18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes
Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder
fachärztliches Zeugnis vorzulegen.
persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt,
dass er als Schiffführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen
wird.
Erforderliche Anmeldeunterlagen:
1. Antrag auf Zulassung zur Prüfung für das Bodenseeschifferpatent
2. Ärztliches Zeugnis gem. Vordruck (Bei Erweiterungsanträgen bzw. Vorlage eines
Sportbootführerscheines der nicht älter als 12 Monate ist, kann das ärztliche Zeugnis
entfallen; Kopie Sbf. einreichen).
3. Lichtbild (38 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung in Zivilkleidung);
bitte mit Namen auf der Rückseite versehen und am Antrag geeignet befestigen.
4. Ggf. einen zur Ausstellung des Bodenseeschifferpatentes ohne praktische Prüfung
berechtigten Befähigungsnachweis im Original oder als Kopie
Tel 0721 985 038
Tel 07444 916 127
Funshine Tours
[email protected]
Fax 07444 916 435
Anerkennung anderer Befähigungsnachweise
Wer
•
•
den DSV - A - Schein ausgestellt bis 31.01.1989 oder
den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV Sportküstenschifferschein
besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen
befreit.
Wer
•
•
•
den amtlichen Sportbootführerschein See oder
den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV oder
den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV
besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit.
Prüfungen
•
•
•
•
•
Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor
dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter
Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau
abgelegt werden.
Ab 20 Anmeldungen werden wir einen eigenen Termin
in Karlsruhe beantragen. Unter 20 ev.gemeinsam mit
einer befreundeten Schule in Heilbronn.
Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im
Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische
Prüfung abgelegt werden.
Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter
Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die
praktische Segelprüfung und die Segelfragen der
theoretischen Prüfung erlassen.
Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter
Motor wird die praktische Motorbootprüfung erlassen.
Kurstermine und Kosten werden am Infoabend am 29.02.2016 bei uns im Büro am
Gutenbergplatz um 19.30 Uhr bekannt gegeben.
Tel 0721 985 038
Tel 07444 916 127
Funshine Tours
[email protected]
Fax 07444 916 435