Hamburg-News 04/2013 - Landesbezirk Hamburg

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Hamburg-News 04/2013 - Landesbezirk Hamburg
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Dumpinglöhne am Hamburger Flughafen
Gespart wird an den Löhnen
Fachbereich Verkehr
Die rund 300 Beschäftigten der Aviation
Handling Services GmbH (AHS) am Hamburger Flughafen sind zuständig für den
Check-In, die schnelle Abfertigung auf
dem Vorfeld und dafür, dass das Gepäck
auch dort ankommt, wo es ankommen
soll. In der aktuellen Tarifrunde fordern
die Beschäftigten eine Erhöhung der Stundenlöhne um 1,50 € bei einer Laufzeit von
12 Monaten. Doch bei der AHS sind angeblich die Kassen leer. In nunmehr vier
Verhandlungsrunden hat der Arbeitgeber
am Verhandlungstisch kein einigungsfähiges Angebot vorgelegt. Stattdessen bietet
er eine „Atempause“ von sechs Monaten
an und stellt für den Fall einer positiven
Geschäftsentwicklung eine Einmalzahlung
im Jahr 2014 in Aussicht. Das nehmen die
Beschäftigten nicht so einfach hin.
Mit zwei Warnstreikaktionen im August haben sie ihre Bereitschaft signalisiert, für ihre Forderungen zu kämpfen.
In den vergangenen zehn Jahren haben die Beschäftigten Reallohnverluste von etwa zehn Prozent hinnehmen
müssen. Die Einstiegslöhne liegen mit
8,25 € im Niedriglohnbereich. Hinzu
Warnstreik
am HHLA
2. August 2013
Foto:
Hasim Bafcari, Mitglied der Tarifkommission: „Ich
mache meinen Job sehr gerne. Seit fast 30 Jahren
arbeite ich hier und muss auch davon leben können.“
kommt, dass über 80 % der Beschäftigten einen Arbeitsvertrag mit monatlich
40-Stunden haben. Im Jahresdurchschnitt
kommen sie gerade mal auf 80-120 Stunden im Monat. „Niemand spricht gerne
darüber, aber ich habe viele KollegInnen,
die am Monatsende mit Hartz IV aufstocken müssen. Einige sammeln nach der
Arbeit Flaschen. Das finde ich unerträglich“, sagt Aynur Dogan, Mitglied der
ver.di-Tarifkommission.
Es ist nicht zu verstehen, dass die Menschen, die jedes Jahr zu den hohen Gewinnen am Hamburger Flughafen mit
beitragen - zuletzt rund 40 Mio. Euro - am
Monatsende ihre Miete nicht zahlen können. Mit 49 % Anteilen an der AHS über
den Flughafen Hamburg ist auch die Stadt
nicht ganz unbeteiligt. Sollte sich die AHS
beim nächsten Verhandlungstermin nicht
bewegen, werden weitere Aktionen folgen.
Wählen, werben – wie geht‘s weiter?
Vertrauensleute Konferenz
Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik
Unter der Überschrift „Wählen, werben
- wie geht‘s weiter?“ fand am 4. September die Vertrauensleute (VL) Konferenz
aus den Niederlassungen der Post AG im
Norden im CCH in Hamburg statt. Die 200
Vertrauensleute diskutierten gleich zu Beginn darüber, wie wichtig die Wahlbeteiligung einerseits und andererseits auch das
Abstimmungsverhalten der Beschäftigten
bei den anstehenden Bundestagswahlen
ist. Einen weiteren Schwerpunkt bildete
die gezielte Ansprache der Berufseinsteiger sowie die diesjährige Sonderwerbe-
aktion. Dabei wurde die besondere Rolle,
die den VL bei der Mitgliederwerbung
zukommt, eingehend diskutiert. Im Weiteren Verlauf standen die betrieblichen
Entwicklungen bei der Post im Fokus.
Gabi Gülzau, Betriebsratsvorsitende der
Niederlassung Hamburg-Zentrum, hat am
Ende der Konferenz die Kernthemen wie
folgt zusammengefasst. „Wenn wir es hinbekommen, dass sich viele Beschäftigte an
der anstehenden Bundestagswahl beteiligen und wir uns in der Frage der Mitgliederwerbung spürbar bewegen, dann sollte
- Landesbezirk Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
auch die Sicherung der Arbeitsplätze über
das Jahr 2015 hinaus bzw. die Gestaltung
der Rahmenbedingungen dieser Arbeitsplätze eine lösbare Aufgabe für uns alle
sein.“
V.i.S.d.P.: Wolfgang Abel Ausgabe 04/2013
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Axel Springers „Funken-Schlag“
Was wird aus den Arbeitsplätzen?
Fachbereich Medien, Kunst und Kultur, Druck und Papier
Es ist der größte Medien-Deal in der
zeitschriften in zwei Funke-Unternehmen
bundesdeutschen
Pressegeschichte:
übergehen. Alles steht unter dem VorAxel Springer trennt sich von seinen
behalt der kartellrechtlichen Prüfung.
Traditionsblättern „Hamburger AbendAber: Die Funke-Gruppe trägt das „Karblatt“ und „Berliner Morgenpost“, auch
tell-Risiko“. Das bedeutet, wenn ein Teil
Programmzeitschriften (u.a. „Hörzu“)
des Deals nicht genehmigt wird, fallen
und Frauenzeitschriften sollen
aus dem Konzern herausgenomco m
men werden. Käufer ist die Funkelia.
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Mediengruppe, ehemals WAZnra
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Mediengruppe
(Westdeutsche
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Allgemeine Zeitung). Beide Unter- F
nehmensgruppen werden aber
auch kooperieren in Joint-Ventures
(Vermarktung und Vertrieb). Durch
zahlreiche Geschäftsbeziehungen
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innerhalb des Springer-Konzerns
und zu anderen Unternehmen
Foto: www.print-ausverkauf.de
dürften noch viel mehr Betriebe
(auch der Druckindustrie) mittelbar betroffen sein. Zu Recht spricht
man in der Branche von einem Beben,
diese Bereiche nicht an Springer zurück,
dessen Auswirkungen noch gar nicht absondern Funke muss einen anderen Käugeschätzt werden können.
fer finden. Man rechnet damit, dass der
Den Standort Hamburg mit seinen
Umbau- und Übergangsplan nicht vor
Hunderten von Beschäftigten trifft der
November beendet ist. Frühestens ab JaDeal besonders: Hier sollen Hamburger
nuar ist die Umsetzung geplant.
Abendblatt und Programm- und FrauenDer Fachbereich Medien hat zusammen
mit dem Deutschen Journalistenverband
die Initiative zu Info-Versammlungen und
zur Organisierung im Verlag ergriffen.
Beide Gewerkschaften erhalten spürbar
Zulauf. Vorrangiges gewerkschaftliches
Ziel ist: Standort- und Beschäftigungssicherung und natürlich Sicherung
der Tarifbindung auch im neuen
Funke-Unternehmen.
Mindestens zwei Jahre lang, so
sieht es die Vereinbarung zwischen
Springer und Funke vor, sollen die
Synergien zwischen der bei Springer bleibenden „Welt“ und dem
„Hamburger Abendblatt“ weiter
genutzt werden. Was danach geplant ist? Das bleibt vorerst – wie
vieles andere auch – offen, aber
die Funke-Mediengruppe hat
schließlich gezeigt, wozu sie bereit
ist: In Nordrhein-Westfalen wurde die ganze Redaktion der „Westfälischen Rundschau“ entlassen, das Blatt
erscheint nur noch mit Fremd-Beiträgen.
Umso wichtiger die Orientierung von
ver.di und Journalistenverband: selbstbewusst und kollektiv Funke gegenüber zu
treten.
Beschäftigte im Energiedialog
Ja zur Energiewende, Nein zum Netzrückkauf
Fachbereich Ver- und Entsorgung
140 Betriebsräte und Vertrauensleute
aus der Energiebranche und den energieempfindlichen Betrieben von ver.di,
IG Metall und IG BCE haben am
30. August in Wilhelmsburg über die
Bedeutung und Folgen der Energiewende beraten. Neben einem
ausdrücklichen Bekenntnis
zur Energiewende wurde
die diesbezügliche Politik
der Bundesregierung massiv kritisiert. Kanzleramt und
Altmeier tragen, so die Botschaft, die Energiewende auf
dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der Portemonnaies der Bürgerinnen und Bürger
aus. Die Rahmenbedingungen müssten
schnellstmöglich neu justiert werden,
damit der Industrie- und Lebensstandort Deutschland keinen Schaden nimmt.
ver.di-Hamburg-News · Ausgabe 04/2013
Gleichzeitig machten die Betriebsräte
und Vertrauensleute in der „Wilhelmsburger Erklärung“ einstimmig deutlich,
dass sie sich im Grundsatz nicht gegen
Rekommunalisierungsmaßnahmen aussprechen, aber aus Verantwortung für
die Absicherung der Einkommens- und
Arbeitsbedingungen in den besagten
Bereichen einen vollständigen Netzrückkauf durch die Stadt Hamburg ablehnen.
Fachbereich Finanzdienstleistungen
Der Fachbereich Finanzdienstleistungen
begrüßt in diesem Jahr mehr als 220 neue
Auszubildende in den Banken und Versicherungen in Hamburg. Die Einführungswochen haben stattgefunden und ein erster Erfolg ist bereits verbucht: Die Hälfte
der BerufsstarterInnen der Postbank und
des Postbankfilialvertriebs und alle Azubis der Hamburger Feuerkasse konnten
in den ersten Wochen von einer Mitgliedschaft überzeugt werden. In persönlichen
Betriebsbesuchen wurde neben der sachlichen Gegenüberstellung der Vorteile
einer ver.di-Mitgliedschaft und unseres
Tarifvertrages, vor allem aber auch „Solidarität“ durch ein gemeinsames Spiel
erlebbar und erfahrbar gemacht. Denn:
Faire Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie eine der höchsten Ausbildungsvergütungen Deutschlands kommen nicht von ungefähr, sondern sind ein
Ergebnis der organisierten Beschäftigten.
solidarisch · engagiert · mitgliederorientiert
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Praktiker
Aktionstag Pflege
Fachbereich Handel
Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt & Kirchen
Mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Baumärkte Max
Bahr und Praktiker sind bundesweit ca.
15.000 Beschäftigte von der größten Insolvenz in der deutschen Handelslandschaft betroffen. Viele Beschäftigte bangen um ihre Arbeitsplätze und haben
existenzielle Sorgen.
Die Ankündigung, 130 Praktiker-Märkte
durch Ausverkauf stillzulegen, ist ein
weiterer Schlag für die betroffenen
Beschäftigten. Für fast 5.300 Beschäftigte, davon rund 200 Beschäftigte in
Hamburg, bedeutet dies den drohenden Verlust ihrer beruflichen Existenz.
Sie sollen jetzt die Managementfehler
der Vergangenheit ausbaden und wegen kurzfristiger Interessen potenzieller
Investoren um ihre berufliche Existenz
fürchten.
Unter diesem Motto hat die ver.di-Fachdes BÜNDNIS FÜR GUTE PFLEGE Stellung.
kommission Pflege am 20. August 2013
Herbert Weisbrod-Frey, ver.di-Bereichsdie BundestagskandidatInnen der Hamleiter für Gesundheitspolitik, kritisierburger Parteien im Deutschen Bundeste die Untätigkeit der Regierungsvertag eingeladen. Damit die Kandidatantwortlichen. Es fehle an konkreten
Innen wissen, wovon sie reden, hat
Reformschritten, z.B. Reform des Pflegever.di über das bundesweite BÜNDNIS
bedürftigkeitsbegriffes, der strukturellen
FÜR GUTE PFLEGE, ein „Pflegepraktikum“
Reform der Pflegeversicherung und wirkin Einrichtunsamen Beschlüssen.
gen der staEs sei notwendig,
tionären und
an zahlreichen Weiambulanten
chenstellungen für
Pflege orgabessere Rahmennisiert. Teilgebedingungen in der
nommen haPflege zu arbeiten.
ben Matthias
Es könne auf DauPodiumsdiskussion mit VertreterInnen
Bartke (SPD),
er nicht angehen,
aus Politk und Pflege
Katja Husen,
dass die Personalbe(Bündnis 90/Die Grünen), Egbert von
messung für die stationäre Pflege in den
Frankenberg (CDU), Sebastian Liebram
Bundesländern unterschiedlich geregelt
(FDP) und Kerstin Artus (Die Linke).
wird und der Bund sich aus der politiÜber ihre Erfahrungen berichteten die
schen Gesetzgebungskompetenz einfach
Politikerinnen und Politiker in der anraus hält. Die Beschäftigten erwarten
schließenden Podiumsdiskussion. Unter
von der künftigen Bundesregierung und
der Moderation von Burkhard Plemper,
den Parteien konkrete Maßnahmen für
Journalist aus Hamburg, nahmen die Kandie Verbesserung der RahmenbedingundidatInnen auch zu den Wahlprüfsteinen
gen für die Pflege.
Beschäftigung sichern
Pflege fragt - Politik antwortet
Mindestlohn in der Weiterbildung
Foto: Praktiker AG
Während die Ausbreitung des Versandhandels weiter fortschreitet, kämpft
der traditionelle Einzelhandel zunehmend ums Überleben. Verbunden mit
dem Strukturwandel ist der Verlust von
tarifgebundenen und gut bezahlten Arbeitsplätzen. Für die Beschäftigten des
Praktiker-Konzerns erwarten wir, dass
alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung im Konzern geprüft werden. Für
den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung
nicht möglich ist, brauchen wir eine
Transfergesellschaft, in der die betroffenen Beschäftigten aufgefangen und
die erforderlichen Qualifikationen für
mögliche Weiterbeschäftigung oder für
andere Tätigkeiten erworben werden
können. ver.di fordert ein einheitliches
Vorgehen der drei Insolvenzverwalter,
um eine Zerschlagung des Konzerns zu
verhindern. Das Ziel kann nur sein, möglichst viele Arbeitsplätze und Existenzen
zu sichern.
solidarisch · engagiert · mitgliederorientiert
Allgemeinverbindlichkeit bis Ende 2015
Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung
Der Mindestlohn in der Weiterbildung
ist mit dem 1.7.2013 durch Verordnung
durch das Bundesarbeitsministerium
(nach Beschluss im Bundeskabinett) verlängert worden. Die Verordnung ist auf
der Grundlage des Entsendegesetzes
erlassen worden und gilt jetzt bis zum
31.12.2015 – die Allgemeinverbindlichkeit wird somit fortgeschrieben.
Damit verbunden sind Tarifsteigerungen
mit zwei weiteren Stufen zum 1.1.2014
und 1.1.2015 sowie eine Erhöhung des
Urlaubs auf jetzt 29 Tage. Allerdings gibt
es weiterhin eine (sich aber mit jedem
Schritt verringernde) Ost-West-Differenzierung. Zudem gilt dieser Tarifvertrag
nur für das pädagogische Personal; für
die Beschäftigten im Verwaltungsbereich
gilt eine Tarifbindung nur für die Arbeitgeber, die Mitglied sind in der sog. Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der
Träger der
beruflichen
Bildung und
hier nur in der Nachwirkung, da dieser
getrennt abgeschlossene Tarifvertrag
gekündigt ist. Dieser Tarifvertrag ist im
Vergleich aller bisher erstrittenen Mindestlohntarifverträge der mit den höchsten Stundensätzen (€ 12,60 jetzt, € 13,35
ab 1.1.2015) und spiegelt die geforderten Qualifikationen im pädagogischen
Bereich wider. Ein Gruppe von Arbeitgebern klagt weiter gegen diesen Mindestlohntarifvertrag mit zum Teil abenteuerlichen Argumenten. Im Frühjahr mussten
sie aber im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin eine kräftige
Niederlage einstecken; die gerichtliche
Begründung der ablehnenden Entscheidung gab den Gewerkschaften ver.di und
GEW in vielen Punkten recht.
ver.di-Hamburg-News · Ausgabe 04/2013
+++ ver.di-HAMBURG-NEWS +++ v er.di-HAMBURG-NE WS +++ ver.di-HAMBURG-NEWS +++
30 Tage Urlaub für BeamtInnen
Besoldungserhöhung durchgesetzt
raussichtlich Oktober/November 2013).
Nun liegt er vor, der Entwurf eines
Die Besoldung sowie die Versorgung der
Hamburger Gesetzes zur Besoldungsehemaligen BeamtInnen der Stadt werund Beamtenanpassung 2013/2014;
den rückwirkend zum 1. Januar 2013 um
Drucksache 20/8915 mit dem das Tarif2,45% und zum 1. Januar 2014 um 2,75%
vertragsergebnis vom 9. März 2013 für
erhöht. Die nominelle Differenz zur tarifdie BeamtInnen angepasst wird. Damit
lichen Entgeltanpassung
wird die Zusage von Bürgermeister Olaf Scholz
30 TAGE URLAUB 2013/14 in Höhe von 0,2
Prozentpunkten wird der
für diese AnpassungsVersorgungsrücklage zurunde
abschließend
geführt. Des Weiteren soll
eingelöst.
VoraussgeDI
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im Hamburgischen Beamsetzt, die ErholungsurD
tenversorgungsgesetz die
laubsverordnung wird
einmalige Unfallentschädemnächst ebenfalls die
digung für Beamtinnen
30 Tage Urlaub, wie anund Beamte an die vom
gekündigt, verbindlich
Bund mit dem Einsatzverfestlegen. Verlässlichkeit
sorgungsverbesserungswird von den BeamtInnen
gesetz erhöhten Beträge
hoch geschätzt, zumal
angepasst werden. Betroffen sind Beamdie Wortbrüche anderer Bürgermeistinnen und Beamte, die sich im Dienst eiter bzw. Ministerpräsidenten noch gut
ner Lebensgefahr ausgesetzt und infolge
in Erinnerung sind. Bedauerlich ist die
dieser Gefährdung einen Unfall erlitten
erhebliche Zeitdifferenz zwischen dem
haben, dessen Folge ein SchädigungsTarifabschluss und der Wirksamkeit der
grad von mindestens 50 Prozent ist.
Auszahlung der Erhöhungsbeträge (vo-
Kein Cut
Dialog in ver.di
bei unseren Löhnen
Droht ein Rentendesaster?
Ab dem 1. August 2013 gilt auch in Hamburg der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Friseurbranche. Die untere
Lohngrenze beträgt somit 7,50 Euro. Ab
dem 1. August 2014 wird diese 8 Euro betragen und ab dem 1. August 2015 dann
8,50 Euro. Noch in diesem Jahr wird ver.
di die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragen, damit dieser für
alle Beschäftigten der
Branche
gilt. Egal
ob sie in
einem
Innungsbetrieb arbeiten oder in einem Salon
ohne Innungsmitgliedschaft. In Hamburg
haben die ver.di-Aktiven beschlossen, im
Herbst dieses Jahres auf einer Mitgliederversammlung eine Tarifkommission zu
wählen. Denn auch für Hamburg sollen
wieder tarifliche Regelungen gelten, die
über die Mindestlohnvereinbarungen hinausgehen.
Die Veranstaltungsreihe „Dialog in ver.di“
ist ein neues Format für interessante Informations- und Diskussionsveranstaltungen.
Den Auftakt dieser Veranstaltungsreihe
machte am 4. September Holger Balodis, Journalist und Mitautor des Buches
„Die Vorsorgelüge“ unter der Überschrift
„Droht ein Rentendesaster?“.
ver.di-Hamburg-News · Ausgabe 04/2013
Mit einem kritischen Blick auf die seit Jahren angepriesene private Vorsorge als Wundermittel zur Vermeidung von Altersarmut
hat Balodis Wege zur Rückkehr zum alten
Rentenniveau, zu mehr Rentengerechtigkeit anhand von fachkundigen Beispielen
anschaulich zur Diskussion gestellt. Ein ermutigender Start für eine neue Dialogreihe.
3.000 bis 30.000 Euro
dank ver.di
Recht & Beratung
Nach jahrelangen
Prozessen muss
die Stadt an knapp
1.500
Rückkehrer des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) teilweise
hohe Nachzahlungen leisten. ver.di führte mehrere Musterprozesse gegen die
Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht
Hamburg vermochten zunächst allerdings die Rechtsauffassung von ver.di
nicht zu teilen und wiesen die Klagen ab.
Die RichterInnen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt kamen zu dem Schluss,
dass „Wahrung der Lohn- und Vergütungsgruppe“ bedeutet, dass die FHH
nicht nur die Höhe der Vergütung zum
Zeitpunkt des Stichtags übernehmen
müsse, sondern darauf aufbauend auch
die nächsten Tariflohnerhöhungen zu
zahlen habe. Einer Anrechnung der von
der FHH so deklarierten Zulagen, die tatsächlich aber Bestandteil der gesetzlich
gesicherten Vergütung waren, erteilte
das Bundesarbeitsgericht eine klare Absage. Das musste die Stadt nun akzeptieren, gab sich damit aber noch nicht zufrieden. Jetzt wurde bestritten, dass die
nachzuzahlenden Beträge zu verzinsen
seien. Das macht auf die Jahre gesehen
durchaus nennenswerte Beträge aus.
Dazu musste das Landearbeitsgericht erneut entscheiden und bestätigte diesmal
die Position der klagenden Beschäftigten. Das Ergebnis mehrerer Prozesse ist:
Knapp 1.500 Beschäftigte erhalten
Nachzahlungen zwischen 3.000 € brutto
und 30.000 € brutto je nach den individuellen Verhältnissen zuzüglich Zinsen.
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Druck:05.09.2013
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