Satzung - Tennisclub Strümpfelbach eV
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Satzung - Tennisclub Strümpfelbach eV
18.Jan.1983 W einstadt, VEREINSSATZUNG e.V. des Tennisclub Strümpfelbach $ 1 Zweck des Vereins 1.) Der Vereinhat den Zweck,den Tennissportzu pflegen,insbesondere auch die Jugendfür diesenSportzu begeistern. 2.) gemeinnützige Zwecke und unmittelbar Der Vereinverfolgtauschließlich "steuerbegünstigter Zweck"der Abgabeordnung. im Sinnedes Abschnitts Der Vereinist selbstlostätig.Er verfolgtnichtin ersterLinieeigenwirtschaftlicheZwecke. 3.) neutral.Er ist Mitglieddes LandessportEr ist politischund konfessionell verbandes. 4) Der Vereinszweck soll durchfolgende Mittelerreichtwerden: a) Gewährleistung einesregelmäßigen und geordnetenSpielbetriebes. b) Durchführung von Spielstunden unterLeitungeinesTennislehrers. c) Teilnahmean Vereinsmeisterschaften. d) Abhaltungvon Versammlungen und Vorträgen. 5.) e.V. (WLSB) im Württ.Landessportbund Der Vereinwill die Mitgliedschaft Der Vereinund seineMitgliedererkennenals erwerbenund beibehalten. und Ordnungendes WLSB für sich verbindlichdie Satzungsbestimmungen des WLSB an, derenSportartenim Verein und der Mitgliederverbände betriebenwerden. $ 2 Nameund Sitzdes Vereins, Geschäftsjahr 1.) undhatseinenSitz DerVereinfuhrtden Namen"Tennisclub Strumpfelbach" bach. in Weinstadt-Strümpfel werden.DerNamewird eingetragen DerVereinsollin dasVereinsregister "eingetragener Verein" (e.V,). sodannmitdemZusalzversehen 2.) ist das Kalenderjahr. DasGeschäftsjahr $ 3 Mitgliedschaft 1.) Tennisfreundwerden. Mitgliedkannjeder gut beleumundete 2.) Mitgliedern, ordentlichen Der Vereinbestehtaus Ehrenmitgliedern, j u g en d l i ch eMi n tg l i e d e rn u n d passivenM itglieder n. 3.) Personen,die sich in besonderemMaßeVerdienstefür den Vereinerworben zu haben,könnendurch Beschlussder Mitgliederversammlung haben die Rechteder ernanntwerden.Die Ehrenmitglieder Ehrenmitgliedern befreit. ordentlichenMitglieder.Sie sind von der Beitragszahlung 4.) die am 01.01.des r n daktiveM itgliederDiejenigen, O r d en tl i chMi e tg l i e d esi das 18. Lebensjahrvollendethaben,nehmen laufendenGeschäftsjahres aktivteil. an den sportl.Veranstaltungen 5.) , am 01 01. des laufenden r n daktiveM itgliederdie J u g e n d l i chMi e tg l i e d esi das 18. Lebensjahrnoch nichtvollendethaben. Geschäftsjahres 6.) r n dMi tgliederdie , sichselbstnichtspor tlichbetätigen, P a s si veMi tg l i e d esi aber im ubrigendie Interessendes Vereinsfördern. 7.) sindzur Aufnahm eeinesneuenMitgliedes N a c hd e r Grü n d u n g sve rsamm lung zwei Bürgenaus dem Tennisclubnotwendig. $ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1) jugendliche ab M itglieder E h renmitglieder , O r d e n tl i chMi e tg l i e d e r, der Mitgliedervollendetem16. Lebensjahrhabendas Stimmrechtin von 3 versammlung sofort,PassiveMitgliedererst nach einerMitgliedschaft Jahren. 2.) und Alle Mitgliederhabendas Recht,dem Vorstand,dem Vereinsausschuß Sie sind berechtigt,an Anträgezu unterbreiten. der Mitgliederversammlung des Vereinsteilzunehmen. allenVeranstaltungen 3.) Alle Mitgliederhabendas Recht,das VereinshausunterBeachtungder Hausordnungzu benutzen.Alle aktivenMitgliederhabendas Recht,die Übungsund sonstigen stättendes VereinsunterBeachtungder Platzordnung Anordnungenzu benutzen. 4.) für Die mit einemEhrenamtbetrautenMitgliederhabennur Ersatzansprüche Auslagen. tatsächlichentstandene 5.) als Mitund in ihrerEigenschaft Die MitgliedererhaltenkeineGewinnanteile gliederauch keinesonstigenZuwendungenaus Mittelndes Vereins. 3 6.) Die Mitgliedersind verpflichtet, a) die Ziele des Vereinsnach bestenKräftenzu fördern. schonendund fürsorglichzu behandeln. b) das Vereinseigentum c) den Beitragrechtzeitigzu entrichten. 7.) Kein Mitglieddarf zwei Ehrenämterausfullen. $ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 1) Die Aufnahmeist schriftlichzu beantragen.Überden Aufnahmeantrag Lehnt mit einfacherStimmenmehrheit, entscheidetder Vereinsausschuß hiergegen die Aufnahmeab, so kann der Antragsteller der Vereinsausschuß einlegen.Dieseentscheidetmit einBerufungzur Mitgliederversammlung f a c he rS ti mme n me h rh e int dgültig. 2.) oder umgeDer Übertrittvom ordentlichenin den passivenMitgliederstand Geschäftsdes laufenden 31 .12. Vorstand bis spätestens kehrtmuß dem jahresmitgeteiltwerden.Er ist wirksamab 01.01.des folgendenGeschäftsjahres. ist nichtohne Mitgliederstand Der Übertrittvom passivenin den ordentlichen festgelegteWartefristmöglich. die von der Mitgliederversammlung 3.) endet Die Mitgliedschaft a) durchTod b) durchAustritt c) durchAusschluß. 4.) hat schriftlichgegenüberdem Vorstandzu erfolgen. Die Austrittserklärung zum Schlußdes Kalenderjahres Kündigungsfrist Hierbeiist eine vierteljährige e i n zub e h a l te n . 5) Der Ausschlußerfolgt trotzerfolgterMahnung3 Monatenach Fälligkeit a) wenn das Vereinsmitglied mit seinenBeiträgenund Umlagenim Rückstandist, grobemoderwiederholtem Verstoßgegendie Satzungoder gegendie bei b) Interessendes Vereins, Verhaltensinnerhalboder außerhalbdes Vereinsc) wegenunehrenhaften l e b e n s, ichenVerhaltens, d) wegengrobenunsportlichenoder unkameradschaftl berührenden die Vereinsdisziplin e) aus sonstigenschwerwiegenden, Gründen o) mit einfacher Der Ausschlußtrittsofortin Kraft,wenn der Vereinsausschuß des VereinsausMehrheitdarüberentschiedenhat.Vor Entscheidung schussesist dem MitgliedunterSetzungeiner Fristvon mindestenszwei WochenGelegenheitzu geben,sich zu den erhobenenVorwürfenzu äußern. Dar legun g ist dem Mitglieduntereingehender D e rAu ssch l i e ß u n g sb e sc hluß der Gründedurch eingeschriebenenBrief bekanntzugeben. 7 ) statthaft. GegendiesenBeschlußist die Berufungzur Mitgliederversammlung Ausdes Die Berufungmuß innerhalbeiner Fristvon 1 MonatnachZugang beimVorstandschriftlicheingelegtwerden.In der schließungsbeschlusses Rechtist dem MitgliedGelegenheitzur persönlichen Mitgliederversammlung fertigungzu geben. 8) vom Mitgliednichtoder nichtrechtzeitig Wird der Ausschließungsbeschluß so kann auch gerichtlichnichtmehrgeltendgemachtwerden, angefochten, der Ausschlußsei unrechtmäßig. e) erlöschenalle Ansprücheaus dem Mit Beendigungder Mitgliedschaft des Anspruchsdes Vereinsauf rÜckunbeschadet Mitgliedschaftsverhältnis, Eine Ruckgewährvon Beiträgen,Sacheinlagen ständigeBeitragsforderungen. oder Spendenist ausgeschlossen. $ 6 Aufnahmegebührund Jahresbeitrag 1 ) werdenvon der Mitgliederverund die Aufnahmegebühr Der Jahresbeitrag Aufnahmegebühren (Beschluss MV am 8.03.06: sammlungfestgelegt. entfallen) befreit. sind von der Beitragspflicht Ehrenmitglieder z.) DieseBeiträgesind auch dann für ein Jahrzu zahlen,wenn ein Mitglieo wird oder erstwährenddes währenddes Jahresaustritt,ausgeschlossen eintritt Geschäftsjahres Aufwenkannzur Deckungaußerordentlicher Die Mitgliederversammlung d u n ge ne i n e U ml a g eb e schließen. kann einen Bausteinzum Erwerbvon VereinsDie Mitgliederversammlung geländeoder zur ErrichtungeinesClubhausesbeschließen. Der Bausteinhat den CharaktereineszinslosenDarlehens.Er ist bei Beendigung der MitgliedschaftzurückzuzahlenDie Rückzahlung erfolgt welchesdem Jahrfolgt,in dem spätestenszum Endedes Geschäftsjahres, die Mitgliedschafterlischt. r.) wenn die Neu eintretendeMitgliedersind erst dann spielberechtigt, und der eventuellvon der Mitgliederversammlung Aufnahmegebühr kannderVorstand entrichtet sind.Ausnahmen Baustein beschlossene gewähren. 4.) die bei Bedürftigkeit hat das Recht,ausnahmsweise Der Vereinsausschuß sie ganz erlassen, teilweise zu oder Baustein und/oderden Aufnahmegebühr zu bewilligen.Das Rechtzu den gleichen zu stundenoder Ratenzahlung unterdenselbenVoraussetzungen Maßnahmenstehtdem Vereinsausschuß zu. auch bezüglichdes Jahresbeitrages 5.) habenalle Mitgliederden Jahresbeitrag Bis zum A1 A4 des Geschäftsjahres zu entrichten. 6.) kann durchden Vorstandvor Bezahlungdes Die aktiveSportbeteiligung untersagtwerden. fälligenJahresbeitrages $ 7 Organe des Vereins D i e Org a n ed e s V e re i n ssi n d: 1 . d er V o rsta n d 2. derVereinsausschuß 3 . d ie Mi tg l i e d e rve rsa mmlung 4. die Vereinsjugend $ 8 Der Vorstand 1.) Der Vorstandbestehtaus: a) dem '1.Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem Schriftführer d ) d e m K a ssi e r e) dem Techn.Leiter 2.) von je 2 VorstandsDer Vereinwird gerichtlichund außergerichtlich mitgliederngemeinsamvertreten. 3.) Der Vorstandfuhrtdie laufendenGeschäftedes Vereins. lhm obliegt und die Ausführungder Vereinsdes Vereinsvermögens die Veruualtung beschlüsse 4.) des Der 1. Vorsitzendehat das Rechtohne vorherigeGenehmigung Vereinszu tätigen. 2O0.-von DM in Höhe VorstandesRechtsgeschäfte v werden. nichtuberschritten internsollder Betragvon DM 1.000.-vonmehrals DM 5.000.--bedarfes von Rechtsgeschäften ZumAbschluß desVereinsausschusses. derZustimmung der istdie Zustimmung undDienstverträge FürGrundstücksverträge ich. Iungerforderl Mitgliederversamm A \ .-)) und führt Buchuber die Einnahmen Der Kassierverwaltetdie Vereinskasse des Kassiers bedürfender Unterschrift und Ausgaben.Zahlungsanweisungen und einesweiterenVorstandsmitgliedes. 6) Der Spielbetriebunterstehtdem Techn.Leiter. 7 ) auf die Dauervon 2 Jahren Der Vorstandwird von der Mitgliederversammlung gewählt Er bleibtjedochsolangeim Amt, bis ein neuerVostandgewähltist. Die Wiederwahldes Vorstandesist möglich. 8 ) die vom 1. VorDer Vorstandfaßt seineBeschlüssein Vorstandssitzungen, vom 2. Vorsitzendenberufenwerden. sitzendenund bei dessenVerhinderung wenn mindestensdrei Vorstandsmitglieder Der Vorstandist beschlußfähig, muß der 1. Vorsitzendebzw. der 2. anwesendsind.Bei Beschlußunfähigkeit Vorsitzendebinnen3 Tageneine zweiteSitzungmit derselbenTagesordnungeinberufen.Dieseist ohne Rucksichtauf die Zahl der erschienenen itgIiederbeschlußfähig. Vorstandsm In der Einladungzu der 2. Versammlungist auf diesebesondereBeschlußDer Vorstandfaßt die Beschlüssemit einfacher fähigkeithinzuweisen. entscheidet Bei Stimmengleichheit der Erschienenen. Mehrheitder Stimmen die Stimmedes Sitzungsleiters. das hat der Vereinsausschuß Bei AusscheideneinesVorstandsmitgliedes zu Recht,einen Ersatzmannbis zur nächstenMitgliederversammlung bestellen. $ 9 Der Vereinsausschuss r.J und fünf weitere gehörendie Vorstandsmitglieder DemVereinsausschuß volljährige von zwei Jahren Dauer auf die von der Mitgliederversammlung Ve r ei n smi tg l i e daenr . 2) Überist für die ihm von der Mitgliederversmmlung Der Vereinsausschuß tragenenAufgabenzuständig. 3) gilt $ 8 Absatz8 entsprechend Für die Einberufungund die Beschlußfassung 4) gewähltenAusschußBei Ausscheideneinesvon der Mitgliederversammlung t vonsichauseinen mehrheitlich ernenntderVereinsausschuß mitgliedes Mitgliederversammlung. biszur nächsten Ersatzmann $ 10 Die Mitgliederversammlung 1.) ist einm aljähr lich,möglichstim e tg l i e d e rver sam m lung D i e ord e n tl i chMi durchden Vorstandeinzuberufen. erstenVierteldes Kalenderjahres, 2.) und unter der Tagesordnung Die Mitgliedersind unterBekanntgabe im Mitteilungsblatt Wochen Einhaltungeiner Fristvon mindestenszwei der StadtWeinstadteinzuladen. 3.) MitgliederverDer Vorstandkann auchjederzeiteine außerordentliche wenn der 10. Teil der sammlungeinberufen.Hierzuist er verpflichtet, Mitgliederdies unterAngabedes Zwecksund der stimmberechtigten Gründeschriftlichverlangt.In diesemFall sind die MitgliederunterBekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltungeiner Fristvon mindestenseiner Wocheeinzuladen. 4.) werdenmit einfacherMehrheitder Die Beschlüsseder Mitgliederversammlung gilt gefasst. Bei Stimmengleichheit Mitglieder erschienenstimmberechtigten e i n An tra ga l s a b g e l e h n t. (satzungsänderung gem.MV 20A6/1am 8.03.06; Eintrag Amtsgericht VR 546 am 19.02.2007) $ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung hat folgendeAufgaben: Die Mitgliederversammlung 1. Die Wahl des Vorstandesund der weiterenMitgliederdes Vereinsausschusses. auf die Dauervon zwei Jahren. 2. Die Wahl von zwei Kassenprüfern und die Buchführung habendas Recht,die Vereinskasse Die Kassenprüfer jederzeitnachVoranmeldung zu überprüfen. habensie der Über die Prüfungder gesamtenBuch-undKassenführung Berichtzu erstatten. Mitgliederversammlung des Vorstands, des Jahres-undKassenberichts 3. Die Entgegennahme Entlastung. der Erteilung und der Kassenprüfer des Prüfberichts 4 . G e n e h mi g u ndge s H a u shaltsplanes 5. Ernennungvon Ehrenmitgliedern. Aufstellung für die Tennisplätze, 6. AufstellungeinerSpiel-undPlatzordnung I der undFestsetzung fur dasVereinshaus einerHausordnung fur Platzbenutzungsgebühr Gäste. ihr und allesonstigen überSatzungsänderungen 7. DieBeschlußfassung sowiedie nachder SatzungüberAufgaben, vomVorstandunterbreiteten tragenen Angelegenheiten. desVereins. überdieAuflösung 8. Beschlußfassung $ 12 Beschlußfassungder Mitgliederversammlung 1.) fuhrtder 1. Vorsitzende,bei Den Vorsitzin der Mitgliederversammlung seinerVerhinderungder 2. Vorsitzende,bei Verhinderungbeider,ein vom aus der Mittedes Vorstandes. 1. VorsitzendenbestimmterStellvertreter 2.) faßt ihre Beschlüssemit einfacherStimmenDie Mitgliederversammlung es sei denn,Gesetz oder Satzungschreiben mehrheitder Erschienenen, vor. eine andereStimmenmehrheit ist unzulässig. EineVertretungin der Stimmabgabe 3.) soweitnicht erfolgtdurchoffeneAbstimmung, Die Beschlußfassung gesetzlicheBestimmungen oder die Satzungdem entgegenstehen. 4.) sowieder Vereinsausschußmitglieder Die Wahl der Vorstands-und erfolgtgeheim,wenn ein Mitglieddies beantragt,sonst Kassenprüfer durchoffeneAbstimmung. 5.) ist bei Vereinsauschußmitglieder Bei der Wahl der Vorstands-und Ergibtder zweite ein zweiterWahlgangerforderlich. Stimmengleichheit so entscheidetdas Los. WahlgangabermalsStimmengleichheit, $ 13 Vereinsjugend als der obliegtder Vereinsjugend Die Bearbeitungaller Jugendfragen e.V. gemäßeinervon der des TC Strümpfelbach Jugendorganisation welcheder Zuung beschlossenenJugendordnung, Jugendvollversamml bedarf. stimmungdes Vereinsausschusses im Vereinsausschuß Vertreterder Vereinsjugend Verantwortlicher ist der/dieVereinsjugendleiter/in. I von Beschlüssen, $ 14 Beurkundung Niederschriften 1.) undder desVereinausschusses desVorstandes, Die Beschlüsse undvomjeweiIigen ichabzufassen sind schriftl MitgIiederversammlung zu unterzeichnen. Leiterder SitzungunddemSchriftfuhrer 2.) aufgenommen, wirdeineNiederschrift ÜberjedeMitgliederversammlung ist. zu unterzeichnen und dem Schriftführer dievomVersammlungsleiter $ 15 Satzungsänderung der Satzungkannnurdurchdie Mitgliederversammlung EineAnderung istdieAngabedeszu ändernden werden.Beider Einladung beschlossen Ein bekanntzugeben. der Satzungin derTagesordnung Paragraphen der Satzungenthält,bedarfeinerMehrheit dereineAnderung Beschluß, Mitglieder. vondreiVierteldererschienenen $ 16Vermögen 1.) werdenausschließlich undMitteldesVereins Einnahmen AlleBeiträge, verwendet. desVereinszweckes zur Erreichung 2.) die demZweckedesVereins darfdurchVerwaltungsausgaben, Niemand begÜnstigt hoheVergütungen fremdsind,oderdurchunverhältnismäßg werden. $ 17 Vereinsauflösung 1) Die Auflösungdes Vereinserfolgtdurch Beschlußder MitgliederMitgliederfur die wobeidrei Viertelder erschienenen versammlung, Auflösungstimmenmüssen. 2.) ernenntzur Abwicklungder Geschäftedrei Die Mitgliederversammlung Liquidatoren. 3.) Bei Auflösungdes Vereinsoder bei WegfallseinesbisherigenZweckes "BjÖrnStaigerStiftung", die es fällt das Vermögendes Vereinsan die Zweckezu verwendenhat fur gemeinnützige unmittelbarund ausschließlich