IFRS 9

Transcription

IFRS 9
IFRS 9:
Aktuelle Praxisthemen
Aktuelle Herausforderungen in IFRS 9-Umsetzungsprojekten
Philip Kudrna
—
19. September 2016
IFRS 9 Vorbereitung
Wie steht es um Ihr IFRS 9 Umstellungs-Projekt?
Ein kurzer „Selbsttest“:
− Werden Sie alle Modification Gains/Losses korrekt erfassen und buchen können?
− Werden Sie alle erforderlichen Aus- und Wiedereinbuchungen und deren
Auswirkungen auf die Transferlogik der Impairment-Stages korrekt abbilden können?
− Können Sie die Brutto- und Nettobuchwerte für Ihre von den Impairment-Vorschriften
betroffenen finanziellen Vermögenswerte korrekt ermitteln?
− Ist ihre Buchungslogik schon für die Verarbeitung von POCI-Assets gewappnet?
− Können Sie die Fair Value-Änderungen für alle Nicht-SPPI-konformen Instrumente
korrekt ermitteln?
− Können Sie die Veränderung des Own-Credit-Spreads für Ihre finanziellen
Verbindlichkeiten in der Fair Value Option korrekt ermitteln?
− Sind Sie bereit für einen Parallel-Run in 2017, um für 2018 ein Budget gemäß IFRS 9
aufstellen zu können?
− Sind alle Steuerungsfragen (Prozesse/Risk-Management/Pricing) bereits geklärt?
© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International
Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.
2
Agenda
•
•
•
•
Classification & Measurement (C&M)
•
Modification Gains / Losses (Gewinne/Verluste aus Vertragsänderungen)
•
(De-)Recognition (Aus- und Wiedereinbuchung)
•
Ausgewählte SPPI Fragen (SMR, ZAKL)
•
Ermittlung Own Credit Spread
Impairment
•
Brutto- vs Netto-Buchwert
•
POCI (Purchased / Originated Credit Impaired) Assets
•
Initial Credit Rist für Altbestand / Ersteeinstufung bei Umstieg
•
GPPC Papier vom Juni 2016
Transition
•
Wahlrechte
•
Erforderliche Informationen
Managing IFRS 9
•
•
Pricing, Risk-Management, etc
Annex – Details des GPPC Papiers vom Juni 2016
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
3
Classification &
Measurement
Classification & Measurement
Modification Gains and Losses (1/2)
IFRS 9.5.4.3
When the contractual cash flows of a financial asset are renegotiated or otherwise
modified and the renegotiation or modification does not result in the derecognition of that
financial asset in accordance with this Standard, an entity shall recalculate the gross
carrying amount of the financial asset and shall recognise a modification gain or loss in
profit or loss.
The gross carrying amount of the financial asset shall be recalculated as the present
value of the renegotiated or modified contractual cash flows that are discounted at the
financial asset’s original effective interest rate.
 Sofern eine Vertragsänderung zu veränderten Cash-Flows führt, müssen diese mit der
ursprünglichen EIR abgezinst werden.
− Dies ist unabhängig davon, ob die Vertragsänderungen aus Bonitätsgründen
(„Forbearance“) oder aufgrund von Wettbewerbsdruck (marktinduziert) erfolgt!
 Sofern der Barwert vom aktuellen Buchwert abweicht, ist ein „Modification Gain/Loss“
in der GuV zu erfassen!
 Der neue Buchwert stellt den neuen „Brutto-Buchwert“ für IFRS Zwecke dar
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
5
Classification & Measurement
Modification Gains and Losses (2/2)
Herausforderungen in der Praxis
− Modifications werden in den Systemen nicht immer erfasst/gekennzeichnet
− Die Auswertung der Barwertveränderung muss berechnet werden.
− Es ist (zumindest für wettbewerbsinduzierte Vertragsänderungen) fraglich, ob der
Modification Loss auch in UGB gebucht werden dürfte.
(Keine Vorsorge für „reduzierte Gewinn“, sondern nur für „drohende Verluste“ im UGB!)
− Sofern der Modification Gain/Loss im UGB nicht gebucht werden kann, weicht der
Bruttobuchwert gemäß IFRS vom UGB zwingend ab!
− Dies erfordert ein „Multi-Ledger-Booking“ auch im Front-End/Legacy-System!
− Dieses Problem wird durch Themen wie „(De-)/Recognition“ und „POCI“ (siehe später)
noch verschärft
− Die Behandlung betrifft auch am 1.1.2018 schon existierende Kredite, die ggf in der
Vergangenheit modifiziert wurden! („as if always applied“)
− Können Sie die Auswirkung der Modification Gains/Losses abschätzen?
Zahlenbeispiel:
10 Mrd Kredite, 1% Modifikationen pro Monat, Barwertveränderung 1%:
ergibt: rund 10-12% Modifikationen pro Jahr, betrifft also ca 1 Mrd Kredite (Volumen);
bei Barwertänderung von (lediglich) 1% sind das ca 10 Mio EUR Ergebniseffekt!
Multiplizieren Sie selbst!
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
6
Classification & Measurement
(De-)Recognition (1/3)
− Die Ausbuchungsvorschriften ändern sich aufgrund von IFRS 9 nicht.
− Auch heute schon sind Finanzinstrumente auszubuchen, wenn
− für finanzielle Vermögenswerte die Ausbuchungskriterien des IAS 39.AG36 (bzw in
Zukunft IFRS 9.B3.2.1) erfüllt sind oder
− im Falle einer Vertragsänderung die Cash-Flows so stark modifiziert werden,
dass die neuen Cashflows substanziell verschieden sind von jenen des
ursprünglichen Instruments und die Cash-Flows des urspünglichen Instruments
daher als „expired“ gelten.
− Hinsichtlich dieser Frage wird auf die Ausbuchungskriterien für Verbindlichkeiten
verwiesen (vgl KPMG Insights 12th ED 7.5.90.30) wonach eine Ausbuchung dann zu
erfolgen hat, wenn quantiative oder qualitative Kriterien (nicht kumulativ!) erfüllt sind:
− Quantitatives Kriterium: Barwertänderung mehr als 10%
− Qualitative Kriterien:
− Währung geändert (z.B. statt CHF  EUR)
− SPPI-Status geändert (z.B. statt UDRB/SMR  3M-Euribor)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
7
Classification & Measurement
(De-)Recognition(2/3)
Entscheidungsbaum:
Modification?
Ermittlung Barwertänderung
Modification Gain / Loss buchen
Check: Derecognition?
Qualitative triggers
Quantitative triggers
Ende
Nein
Ja
Altes Instrument ausbuchen, neues
Instrument einbuchen
Nein
−
−
−
−
Neue Gross Carrying Amount
Neue OEIR
Neues Initial Credit Rating
Stage 1
Check: Neues
Instrument Credit
Impaired?
Ja
− Neue Gross Carrying Amount
− Neue C-EIR
− POCI-Stage (für immer)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
8
Classification & Measurement
(De-)Recognition(3/3)
Herausforderungen in der Praxis
− Alle Modifications (siehe oben) müssen dahingehend untersucht werden, ob sie
gemäß IFRS eine Aus- und Wiedereinbuchung erforderlich machen
− Soll diese Aus- und Wiedereinbuchung auch „in echt“ (also im legacy-System)
durchgeführt werden? (Eher ja bei Währungswechsel. ABER: Bei Wechsel von SMR
auf Euribor?)
− Sofern die Aus- und Wiedereinbuchung nur „im Hintergrund“ erfolgen soll, benötigt
man ein System („Loan engine“), das für den UGB-Kredit veränderte IFRS-Parameter
mitführt. (Neuer Starttermin, neues „initial Credit Rating“, neue original Effective
interest rate, anderer amortised cost Buchwert!)
− Dies betrifft nicht nur das Neugeschäft, sondern auch den Bestand am 1.1.2018.
(Welche Instrumente wurden in der Vergangenheit modifiziert und haben daher ein
anderes Startdatum bzw initiales Kredit-Rating?)
− uU zahlt es sich aus, eine Modifikation bis 31.12.2018 noch bewusst
herbeizuführen!
− Instrument von SPPI-non-compliant auf SPPI-compliant umstellen
− Gleichzeitig Stage 1 (sofern nicht POCI) (statt ggf Stage 2, sofern sich
ursprüngliches Credit-Rating nicht mehr sauber ermitteln lässt..)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
9
Classification & Measurement
Benchmark-Test
Wann muss ein quantitativer Benchmark-Test durchgeführt werden?
− Sofern sich bereits auf Basis qualitativer Analyse zeigt, dass ein Instrument entweder klar
SPPI-konform ist oder klar nicht-SPPI-konform ist, erübrigt sich eine quantitative
Berechnung.
− Unter Umständen ist eine einmalige Berechnung aber erforderlich, um nachzuweisen,
dass gewisse Abweichungen jedenfalls unwesentlich sind („de-minimis“)
− Zinsanpassung um wenige Tage verschoben
− Rundung auf volle 1/8 Prozent
− Etc
− Die Abweichung der undiskontierten Cash-Flows des untersuchten Instruments darf
weder
− kumuliert über die Laufzeit
− noch in jeder einzelnen Periode
− signifikant unterschiedlich von den Cash-Flows des Benchmark-Instruments sein
− „Problembereiche“ in Österreich:
− SMR/UDRB (sofern nicht gesetzlich gefordert, da dann „regulated rates“ Ausnahme
greift)
− ZAKL (je nach Ausprägung)
− Wandlungsoptionen von Wohnbaubank-Anleihen: gelten idR als „non-genuine“ und
daher nicht relevant (IFRS9.B4.1.18: „extremely rare, highly abnormal and very unlikely“)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
10
Classification & Measurement
Own Credit Spread
IFRS 9.5.7.7:
(a) The amount of change in the fair value of the financial liability that is attributable to
changes in the credit risk of that liability shall be presented in other comprehensive income
(see paragraphs B5.7.13–B5.7.20), and
(b) the remaining amount of change in the fair value of the liability shall be presented in profit or
loss
−
Die ins OCI gebuchten Fair-Value Änderungen, die auf die Änderung des own credit spread
zurückzuführen sind, werden NICHT recycled!
−
Damit am Ende des Laufzeit eines Instruments keine Beträge im OCI verbleiben, ist der
Ermittlung dieser Beträge erhöhtes Augenmerk zu schenken! (So empfiehlt es sich die
Änderung immer in Bezug auf den Startzeitpunkt des Instruments zu beziehen und nicht nur
auf den Beginn der Periode.)
−
Sofern eine eigene Emission vorzeitig rückgekauft wird, ergibt sich in Bezug auf das eigene
Kreditrisiko künftig kein Gewinn mehr, sondern die Beträge werden erfolgsneutral innerhalb
des Eigenkapitals auf die Rücklagen umgebucht.
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
11
Impairment
Impairment
Brutto- vs Nettobuchwert (1/2)
−
−
Unter IAS 39 war es ein Wahlrecht, ob eine Wertminderung als Direktabschreibung oder
mittels Wertberichtigungskonto erfasst wird.
IFRS 9 regelt, dass jedenfalls ein Wertberichtigungskonto zu verwenden ist, und
Abschreibungen nur ein bestimmten Fällen zulässig sind.
IFRS 9.5.4.4.
An entity shall directly reduce the gross carrying amount of a financial asset when the entity has
no reasonable expectations of recovering a financial asset in its entirety or a portion
thereof. A write-off constitutes a derecognition event.
IFRS 9.5.5.1
An entity shall recognise a loss allowance for expected credit losses on a financial asset that
is [subject to the impairment regulations…]
−
−
Dies führt zur Frage, wie der Brutto-Buchwert vor Wertberichtigung (insbesondere in
Stage 3) korrekt zur ermitteln ist.
Das IASB Staff Paper vom 11. Dezember 2015 (Agenda Ref 9) spiegelt die
diesbezügliche Ansicht des IASB-Staff wieder.
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
13
Impairment
Brutto- vs Nettobuchwert (2/2)
−
−
Dem IASB-Staff wurden drei grundsätzlich verschiedene Vorgehensweisen
vorgeschlagen.
Alle 3 Varianten führen zu den gleichen Netto-Buchwerten, sie unterscheiden sich
allerdings in der Ermittlung des Brutto-Buchwerts und somit der Wertberichtigung.
Beispiel:
Bruttobuchwert t0: 100 GE, EIR 10%, Wertberichtigung t0: 60 GE
Wie hoch sind Bruttobuchwert und Wertberichtigung in t1, wenn sich an der Schätzung der
zukünftigen Cash-Flows nichts ändert?
Variante A:
Bruttozinsen in voller vertraglicher Höhe
(Wertberichtigung muss „aufgezinst“ werden!)
Variante B:
Bruttozinsen nur in Relation zum Nettobuchwert
( Wertberichtigung bliebe konstant)
A
B
Bruttobuchwert
110
104
100
Wertberichtigung
-66
-60
-56
44
44
Nettobuchwert
44
C
X
Variante C:
Keine Erhöhung der Bruttozinsen, Zinsen lediglich aus „unwinding“ der Wertberichtigung
Laut IASB-Staff ist nur Variante A mit dem Standard vereinbar!
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
14
Impairment
POCI-Assets (1/4)
Wiederholung: Stages
− IFRS 9 kennt den Begriff „Stage“ an sich nicht.
− IFRS 9 unterscheidet nur in Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit erstmaliger
Erfassung nicht wesentlich verschlechtert hat (vulgo „Stage 1“, IFRS 9.5.5.5. und
solche, wo eine wesentliche Verschlechterung zu verzeichnen ist (vulgo „Stage 2“,
IFRS 9.5.5.3).
− Allerdings sind weder die Instrumente in Stage 1 noch Stage 2 „credit impaired“.
− Finanzinstrumente, die als credit impaired gelten (gemäß Definition von IFRS 9.A), sind
„Stage 3“ zuzuordnen, die sich dadurch auszeichnet, dass – im Vergleich zu Stage 1 und
2 – die Zinsen nicht mehr auf Basis des Brutto-Buchwertes, sondern lediglich auf Basis
des Netto-Buchwertes („amortised cost“) erfasst werden.
IFRS 9.5.4.1 (b)
Interest revenue shall be calculated by using the effective interest method. This shall be
calculated by applying the effective interest rate to the gross carrying amount of a financial
asset except for financial assets that are not purchased or originated credit-impaired financial
assets but subsequently have become credit-impaired financial assets. For those financial
assets, the entity shall apply the effective interest rate to the amortised cost of the financial
asset in subsequent reporting periods.
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
15
Impairment
POCI-Assets (2/4)
POCI-Assets
− Für Finanzinstrumente, die bereits bei Zugang als credit-impaired gelten, sieht
IFRS 9.5.4.1.(a) eine „Sonderbehandlung“ vor:
IFRS 9.5.4.1 (a)
For [purchased or originated credit-impaired financial assets], the entity shall apply the creditadjusted effective interest rate to the amortised cost of the financial asset from initial
recognition.
 Für Purchased or Originated Credit-impaired (=„POCI“) Finanzistrumente ist generell die
Buchungsmethode für Stage 3 anzuwenden, und war „from initial recognition“.
 Eine „Rückstufung“ oder „Gesundung“ ist vom Standard NICHT vorgesehen!
 POCI-Assets sind und bleiben daher generell Stage 3, die „Transfer-Regeln“ sind auf diese
Instrumente NICHT anwendbar. Diese gelten gemäß IFRS 9.5.4.2 nur für IFRS 9.5.4.1 (b)
(d.h. nur für nicht-POCI Instrumente!)
 Zu beachten ist, dass POCI Finanzinstrumente nicht nur „erworben“ werden können
(„purchased“), sondern auch selbst generiert („originated“) werden!
 Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund einer Modification, eine Aus- und
Wiedereinbuchung erfolgt (Währungswechsel, SPPI-Status Änderung, etc…)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
16
Impairment
POCI-Assets (3/4)
POCI-Assets – die Buchungslogik
− Bei Einbuchung ist das POCI-Asset mit dem Fair Value zu erfassen. Dieser wird bei einer
Modification mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom letzten Buchwert
abweichen.
− Bei Einbuchung ist auf Basis der erwarteten Zahlungsströme und eines
risikoadäquaten Zinssatzes (credit-impaired EIR) eine Zahlungsreihe aufzustellen,
welche den Fair Value bei Einbuchung ergibt. Die CEIR weicht von der EIR ab!
− Diese Zahlungsreihe stellt die Basis für die zukünftige amortised-cost Buchung dar.
− Abweichungen von diesen „geplanten“ Cash-Flows führen zu zusätzlichen
Wertberichtigungen – und zwar im negativen, wie im positiven (!) Sinn!
Beispiel
Kredit: GCA (local GAAP): 100, 5% fix, RLZ 3 Jahre;
Aus- und Wiedereinbuchung aufgrund von Modifikation.
Es wird erwartet, dass die Zinsen gezahlt werden können,
die Tilgung aber nur aufgrund Verwertung der Sicherheit,
wobei ein Erlös von 50 erwartet wird.
Erwartete Cash-Flows daher: t1: 5 GE, t2: 5 GE, t3: 55 GE
CEIR 10% (Statt nominal 5%) führt zu Fair Value von: 50 GE
CEIR 10%
CF
DF
NPV
5 1 0,9091 4,55
5 2 0,8264 4,13
55 3 0,7513 41,32
50,00
 Achtung: Die neu Gross-Carrying-Amount gemäß IFRS ist daher 50 GE
(und nicht 100 GE!)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
17
Impairment
POCI-Assets (4/4)
POCI-Assets – die Buchungslogik
− Das POCI-Asset wird mit GCA 50 eingebucht. Die Kreditrisiko-Verluste werden daher bei
der Aus- und Wiedereinbuchung aufgrund der Modification realisiert (-50).
Es gibt anfänglich keine Wertberichtigung!
− Sofern die Schätzung der erwarteten Cash-Flows sich in t1 nicht ändert, werden 5 Zinsen
erwartet und vereinnahmt, was der CEIR von 10% (in Bezug auf 50) entspricht.
− Sollte sich die Erwartung über den Wert der Sicherheit verschlechtern, ist eine
(erstmalige!) Wertberichtigung zu erfassen.
−
Variante 1:
(erwarteter) Wert der Sicherheit sinkt von 50 auf 40:
 (erstmalige) Wertberichtigung von -8,26
(Vergleich mit @amCo Buchwert von 50)
−
Variante 2:
(erwarteter) Wert der Sicherheit steigt von 50 auf 60
(oder Kunde erholt sich)
 (erstmalige) POSITIVE Wertberichtigung von 8,26 (!!)
(Vergleich mit @amCo Buchwert von 50)
CEIR 10%
CF
DF
NPV
5 1 0,9091 4,55
45 2 0,8264 37,19
41,74
LLP -8,26
CEIR 10%
CF
DF
NPV
5 1 0,9091 4,55
65 2 0,8264 53,72
58,26
LLP 8,26
 Die Fortentwicklung der POCI-Buchwerte ist eine technische Herausforderung!
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
18
Impairment
Initial Credit Risk
−
Für die Frage, ob bei einem Finanzinstrument seit erstmaliger Erfassung eine wesentliche
Verschlechterung im Kreditrisiko eingetreten ist (Unterscheidung zwischen Stage 1 und Stage
2, und somit zwischen 12m-EL und LT-EL), muss das Kreditrisiko bei der erstmaligen
Erfassung bekannt sein!
IFRS 9.B7.2.2
On transition, an entity should seek to approximate the credit risk on initial recognition by
considering all reasonable and supportable information that is available without undue cost or
effort. An entity is not required to undertake an exhaustive search for information. […] If an entity is
unable to make this determination without undue cost or effort paragraph 7.2.20 applies.
IFRS 9.7.7.20
If [the identification of the initial credit risk] would require undue cost or effort, an entity shall
recognise a loss allowance at an amount equal to lifetime expected credit losses at each
reporting date until that financial instrument is derecognised (unless that financial instrument is
low credit risk at a reporting date)[…].
−
Sofern das „initial credit risk“ nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermittelbar ist, ist das
betroffene Finanzinstrument permanent in Stufe 2 zu erfassen (Liftetime EL!), es sei denn, es
hat am Tag der Erstanwendung ein „low credit risk“.
−
Es ist unklar, wie „exakt“ das initial credit risk „approximiert“ werden muss.
−
Das absichtliche Herbeiführen einer Aus- und Wiedereinbuchung durch Modifikation (etwa
durch Eliminierung eines SPPI-kritischen Vertragsbestandteiles) könnte hier in Einzelfällen
Abhilfe schaffen!
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
19
Impairment
GPPC Papier vom Juni 2016
−
Das Global Public Policy Committee (GPPC), eine Vereinigung von Vertreter der „Big 6“
Prüfungsgesellschaften (BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC) hat im Juni
2016 ein Papier veröffentlich, dass die Interpretation des GPPC in Bezug auf IFRS 9
Impairment wiedergibt und an Aufsichtsräte von großen Banken gerichtet ist.
−
Dabei wurden insbesondere Äußerungen in Bezug auf Praktiken und Auslegungen
getroffen, welche als nicht im Einklang mit dem Standard erachtet werden.
−
Beispiele für nicht IFRS-9-kompatible Vorgehen werden unter anderem genannt in den
Bereichen ECL-Berechnung, Ausfallsdefinition, Ausfallswahrscheinlichkeit, Exposure, Loss
given default, Abzinsung, Transferlogik und Macro-Ökonomische Annahmen.
−
Details finden sich im Annex zu dieser Präsentation.
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
20
Transition
Transition
Relevante Themen
Wahl des Erstanwendungszeitpunktes
− Isolierte vorzeitige Anwendung der Erfassung der OwnCredit-Spread-Schwankungen im OCI für FVOVerbindlichkeiten (schon in 2016)?
− Verzögerte Erstanwednung von IFRS 9 hedge-accounting
und Fortführung von IAS 39 (nur für den PFVH oder Hedgeaccounting generell)?
Änderung/Ausübung von Wahlrechten
IFRS 9
Erst− Öffnung der Fair value option
Anwendung
− Sollen/können bisherige Designationen zurückgenommen
werden? Neue Designationen? Nutzung der neuen FVOption für das Kredit-Risiko?
− Festlegung der Behandlung von
Eigenkapitalinstrumenten (@FV/P&L / @FV/OCI).
− Stage 2 für Instrumente, wo die Information über das
initiale Kreditrisiko nicht ohne “undue cost or effort”
ermittelbar ist?
− Nutzung von FX-basis-Spread- oder Options-Zeitwert
Buchung über das OCI im Hedge accounting?
− Modifikation von Instrumenten vor 1.1.2018?
(SPPI Auslöser eliminieren, Aus-/Einbuchung, um Stage 1 zu
“erzeugen”?)
− Werden Vergleichszahlen 2017 von Stakeholdern erwartet?
Sind diese “without the use of hindsight” verfügbar?
Restrospektive Erstanwendung
− Grundlegendes Prinzip: retrospektive Erstanwendung
− Ausnahmen:
− Hedge accounting: prospektive Erstanwendung (mit
limitierten Ausnahmen).
− Business Model Assessment: basiert auf Fakten am
Tag der Erstanwendung (date of initial application/DIA).
− SPPI assessment: keine retrospektive Anwendung der
Beurteilung des Modified Time Value und Prepayment
Features, sofern praktisch nicht durchführbar.
Erforderliche Informationen und Funktionalitäten
− Buchungslogik verfügbar? (Modifikationen, POCI, MultiLedger UGB vs IFRS…)
− Können die Systeme einen “Parallel Run” von IAS 39 und
IFRS 9 darstellen?
− Sind alle Fair Value Information verfügbar? Informationen
zum Own Credit Spread / FX-Basis-Spread / Zeitwert von
Optionen …?
− Buchung der Umstellungseffekte am Tag der
Erstanwendung? Gegenkonto? (Retained Earnings oder
OCI?)
− Bruttobuchwert und Wertberichtigung korrekt verfügbar?
− Offenlegungserfordernisse für Erstanwendung?
− Vergleichszahen für 2017 verfügbar?
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
22
Managing IFRS9
Managing IFRS 9
Pricing and Budgeting (1/2)
IFRS 9 Einfluss auf ein typisches Pricing Schema:
Der vom Kunden zu bezahlende externe Zinssatz errechnet sich
üblicher Weise durch Aufschläge auf einen Referenz-Zinssatz (z.B. 6M
EURIBOR) IFRS 9 könnte einige dieser Aufschläge beeinflussen.
Sofern nicht bereits heute eingepreist, könnte das neue ImpairmentModell erforderlich Machen, den life time expected loss einzupreisen
(wohl auf Basis einer regulatorischen “through the cycle” Betrachtung.)
Obwohl IFRS 9 natürlich das Risiko-Profil der Instrumente NICHT
verändert, verändert es doch die Höhe der Wertberichtigungen und
somit des Eigenkapitals!
Höhere Wertberichtigungen führen zu niedrigeren Buchwerten und
weniger RWA-Eigenmittelerfordernis. Gleichzeitig reduzieren höhere
Wertberichtigungen das Eigenkapital (sofern EBA/CCR keine
Übergangsbestimmungen vorsieht). Somit sollten auch die
Kapitalkosten jedes Instruments überdacht werden.
Hinsichtlich der Stückkosten sollte uU zwischen SPPI-konformen und
nicht-SPPI-konformen Produkten unterschieden werden, da die FVSchwankungen letzterer wohl gehedged warden müssen. Diese
Hedge-Kosten sollten in die Produkte eingepreist werden.
Das Pricing kann auch als „Steuerungsinstrument“ genutzt werden.
(z.B. um nicht-SPPI-konforme Produkte „unattraktiv“ zu machen.)
Typische Aufschläge auf den ReferenzZinssatz (z.B. 6M EURIBOR)
Liquiditätskosten
Country Risk Premium (CRP)
Expected Loss
Kapitalkosten
Andere
Break-even Spread
Stückkosten
Marge
Sales-Incentive
Bankenabgabge
Mindestaufschlag
Natürliche Grenzen werden durch den Wettbewerb gesetzt
(insbesondere durch UBG / nicht-IFRS Banken)
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
24
Managing IFRS 9
Pricing and Budgeting (2/2)
Ausgewählte Überlegungen
− Soll das Budget für 2018 bereist auf IFRS 9 basiert erstellt werden?
− Ein „Parallel Run“ in 2017 wird als Basis dafür benötigt!
− Soll der Effekt auf das Eigenkapital aus dem „Frontloading“ der expected losses
nach Stage I und Stage II durch Pricing abgedeckt werden?
− Effekte auf das Regulatorische Kapital (CRR) sind noch unklar!
− “Big bath” im Jahr der Umstellung von Stage 1 auf 2 – und danach nur positive
Risikoergebnisse rein aufgrund abnehmender Restlaufzeit?
− Effekt auf Steuerung / Incentivierug / Bonus für Risk-Manager?
IFRS 9
Impact
− Sollen/können die FV-Schwankungen von Nicht-SPPI-konformen Produkten
gehedged/gemanaged werden?
− Sollen die damit verbundenen Kosten in die Produkte eingepreist werden?
− Abbilung im internen Transfer-Pricing-Model?
− Wem „gehört“ die GuV Volatilität?
− IFRS 9 Auswirkung auf das Produkt-Design?
− Vermeiden von nicht-SPPI-konformen Produkten?
− Absichtliche Modifikation von Produkten, um eine Aus- und Wiedereinbuchung
auszulösen? – Start in Stage I und Reduktion von nicht-SPPI-konformen Produkten?
− Reduktion der ds Produktlaufzeit? Reduktion von LT-EL für Stage 2 Kredite!
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
25
Annex –
GPPC Details
Annex
GPPC Papier vom Juni 2016 (1/3)
−
Das Global Public Policy Committee (GPPC), eine Vereinigung von Vertreter der „Big 6“
Prüfungsgesellschaften (BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC) hat im Juni
2016 ein Papier veröffentlich, dass die Interpretation des GPPC in Bezug auf IFRS 9
Impairment wiedergibt und an Aufsichtsräte von großen Banken gerichtet ist.
−
Dabei wurden insbesondere Äußerungen in Bezug auf Praktiken und Auslegungen getroffen,
welche als nicht im Einklang mit dem Standard erachtet werden.
−
Als Beispiele für ein derart nicht IFRS-9-kompatibles Vorgehen wird unter anderem
genannt:
Thema
Nicht kompatibles Vorgehen (Beispiele)
ECL Berechnung
− Verwendung regulatorischer Parameter ohne Anpassung
− Fehlende Berücksichtigung von vorzeitigen Rückzahlungen
− Fehlende Anpassung an geänderte Marktbedingungen
Ausfallsdefinition
− Verwendung einer Definition, welche die Zahl der Ausfälle gemäß IFRS 9
niedriger erscheinen lässt als diese in der Realität beobachtet werden
− Verwendung regulatorischer Definitionen ohne Anpassung
− Nicht-Verwendung der 90-Tage-Überfälligkeits-Schwelle ohne
ausreichende Begründung
Ausfallswahrscheinlichkeit
− Unkritische Verwendung existierender Modelle ohne Überprüfung auf
IFRS9-Tauglichkeit
− Gemeinsame Betrachtung von Exposures, die keine ausreichende
Ähnlichkeit aufweisen
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
27
Annex
GPPC Papier vom Juni 2016 (2/3)
Thema
Nicht kompatibles Vorgehen (Beispiele) - Fortsetzung
Exposure
− Verwendung kürzerer/längerer Zeiträume, als jener, in dem die Bank
vertraglich dem Kreditrisiko ausgesetzt ist (außer es handelt sich um ein
kombiniertes Exposure iSd IFRS 9.5.5.20).
− Fehlende Berücksichtigung von zukunftsgerichteter Information
− Abstellen auf vertragliche Zeiträume, obwohl Kredite laufend verlängert
werden
− Verwendung des 12-months EAD als Proxy für den Lifetime EAD ohne
entsprechende Rechtfertigung
Loss given default
− Fehlende Analyse über makroökonomische Abhängigkeiten des LGD
− Unkritische Verwendung regulatorischer Vorgaben ohne Analyse, ob diese
für Zwecke von IFRS 9 anwendbar sind
− Fehlende Aktualisierung von Sicherheitenwerten bei der Modellierung von
Laufzeitstrukturen des LGD
Abzinsung
− Unkritische Verwendung regulatorischer Vorgaben ohne Analyse, ob diese
für Zwecke von IFRS 9 anwendbar sind
− Fortführung von EIR-Näherungen, die bereits unter IAS 39 verwendet
wurden, ohne Analyse, ob diese für IFRS 9 adäquat sind
− Fehlende Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes in der ECL
Ermittlung
− Verwendung falscher Abzinsungssätze, die nicht der EIR des Portfolios
entsprechen
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
28
Annex
GPPC Papier vom Juni 2016 (3/3)
Thema
Nicht kompatibles Vorgehen (Beispiele) - Fortsetzung
Transferlogik
− Transferlogik basierend auf rein absoluter PD oder Rating-Schwelle
− Berücksichtigung lediglich des Counterparty-Risikos ohne Differenzierung,
wie hoch dieses bei Ersterfassung war und sich seither entwickelt hat
− Verwendung regulatorischer Informationen ohne Anpassung an IFRS 9
− Vergleich von initialer PD über die voller Restlaufzeit mit aktueller PD über
die verbleibende Restlaufzeit
− Verwendung von zukunftsgerichteter Information, die nicht konsistent ist
mit den Annahmen, welche der ECL-Ermittlung zugrunde gelegt werden
− Verwendung nur eines einzigen zukünftigen Szenarios, sofern Linearität
nicht gerechtfertigt ist
− Verwendung ausschließlich rückwärtsgerichteter Parameter (wie z.B.
Überfälligkeitsinformationen)
− Nicht-Berücksichtigung der 30-Tage-Überfälligkeits-Schwelle ohne
ausreichende Begründung
− Verwendung von 12-months-PD-Werten als Proxy für lifetime-PD ohne
angemessene Analyse/Begründung, das dies eine adäquate Annährung
darstellt.
Makroökonomische
Informationen
− Berücksichtigung nur eines einzigen zukünftigen Szenarios, sofern
Linearität nicht gerechtfertigt ist
− Berücksichtigung rein intern entwickelter Vorschaurechnungen oder
solcher, die nur auf einer einzelnen externen Quelle basieren
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
29
Kontakt
Mag.(FH) Philip Kudrna
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Financial Advisory Services
KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Porzellangasse 51
1090 Wien
T +43 1 31332-3539
M +43 664 8161 136
[email protected]
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International.
30
kpmg.at
© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen,
die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen
Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind
eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Documents pareils