carta intestata - Comune di Corciano
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carta intestata - Comune di Corciano
COMUNE DI CORCIANO Provincia di Perugia AREA CULTURA E TURISMO Ufficio Cultura e Turismo WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER 6. VERANSTALTUNG „PREIS CORCIANO FÜR MALEREI UND SKULPTUR“ IM RAHMEN DES CORCIANO FESTIVALS 2011 (Beschluss D.R.S.473/2011) Art. 1 Die Gemeinde Corciano schreibt in Zusammenarbeit mit dem Touristenverband Pro Loco von Corciano und den Partnergemeinden Pentling (Deutschland), Civrieux d´Azergues (Frankreich) und Libiaz (Polen) die 6. Veranstaltung des PREISES CORCIANO FÜR MALEREI UND SKULPTUR – Jahr 2011 aus. Art. 2 Teilnahmevoraussetzungen: a) Wohnsitz in Umbrien und/oder Besuch einer Schule mit künstlerischer Ausrichtung in Umbrien und/oder dokumentierte künstlerische Tätigkeit in Umbrien (persönliche oder kollektive Ausstellungen); b) Alter zwischen sechzehn und fünfunddreißig Jahren. Art. 3 Außerdem können all diejenige teilnehmen, die neben der im Art. 2 unter Punkt b) genannten Voraussetzung auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a) Wohnsitz in den Partnergemeinden der Gemeinde Corciano, d.h. in Pentling, Civrieux d´Azergues oder Libiaz, Besuch von Schulen mit künstlerischer Ausrichtung und/oder dokumentierte künstlerische Tätigkeit. Die in Art. 2 und in diesem Artikel genannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung am öffentlichen Anschlagbrett der Gemeinde Corciano erfüllt sein. Art. 4 Unter den bei der Gemeinde Corciano gemäß den nachfolgend genannten Modalitäten eingegangenen Anträgen wird eine von der Gemeinde ernannte Jury, deren Urteil unanfechtbar ist, bis zu zehn Künstler auswählen, die an der 6. Veranstaltung des Preises Corciano für Malerei und Skulptur – Jahr 2011 teilnehmen werden. Art. 5 Zum Wettbewerb werden bis zu drei Künstler mit den in Art. 3 genannten Voraussetzungen zugelassen werden, einer für jede Partnerstadt. Diesen Künstlern garantiert die Gemeinde Corciano Unterkunft und Halbpension für die gesamte Dauer der Veranstaltung, d.h. bis zu maximal 15 Tagen. Art. 6 Sollten von einer oder mehreren Partnergemeinden keine Teilnahmeanträge eingehen, kann die Preisjury, deren Urteil unanfechtbar ist, als Ersatz die gleiche Anzahl Künstler mit den in Art. 2 genannten Voraussetzungen auswählen. Art. 7 Die Preisjury setzt sich wie folgt zusammen: - Bürgermeister der Gemeinde Corciano oder ein Bevollmächtigter; - Präsident des Verbandes Pro Loco von Corciano oder ein Bevollmächtigter; - 3 Kunstkritiker. Art. 8 Anlässlich des 150. Jubiläums der nationalen Einheit Italiens, sind die italienischen Künstlern gefordert Wirkungen und Ideen, die sich diesem Thema inspirieren vorzuschlagen. Die Werke können entweder Malereien, Skulpturen oder Fotographien sein, ohne Beschränkungen hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Ausdrucksform. Installationen und Videofilme sind nicht zugelassen. Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann sich nur mit einem einzigen Werk um die Zuteilung der Preise bewerben. Den ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern wird während der ganzen Dauer des Corciano Festivals 2011, das vom 6. bis 15. August 2011 stattfindet, ein Innenstandort im historischen Ortskern von Corciano zugewiesen. Die Wahl dieses Standortes steht ausschließlich der Organisation zu, im Anschluss an die Einholung der Meinung der Kritiker der Jury. Am zugewiesenen Standort können die Wettbewerbsteilnehmer ihre Werke ausstellen und zum Verkauf anbieten und müssen in den ersten acht Öffnungstagen ein Werk schaffen, mit dem sie sich um die Zuteilung der Preise bewerben. Art. 9 Die ausgewählten Künstler sind gehalten, am zugewiesenen Standort zu arbeiten und vom 6. bis 15. August die folgenden Mindestöffnungszeiten ihres Ateliers zu gewährleisten: Feiertage 10.30/13.00 – 18.00/24.00 Vorfeiertage 18.00/24.00 andere Tage 20.00/24.00 Die Gemeinde wird einen Farbkatalog über die gewählten Künstler herausgeben, der die Abbildung eines Werkes, die Fotografie des Künstlers sowie ein kurzes Curriculum einschließlich der Ausstellungen und der eventuellen Bibliografie enthalten wird. Art. 10 Die Jury wird am 14. August 2011 die Standorte der Künstler besichtigen, dann die realisierten Werke begutachten, die am Morgen dieses Tages einem Beauftragten der Organisation übergeben worden sein müssen, und anschließend die Zuteilung der folgenden Kaufpreise vornehmen: - I. Preis Euro 1.000,00 (unteilbar) - II. Preis Euro 700,00 (unteilbar) - III. Preis Euro 500,00 (unteilbar). Die oben genannten Beträge unterliegen eventueller gesetzlicher Besteuerung. Die preisgekrönten Werke werden Teil des Kulturgutes der Gemeinde, mit allen Rechten laut den gültigen Gesetzen . Die Jury kann auf Wettbewerbswerke hinweisen, die besonders erwähnenswert sind. Dieselbe Jury kann eventuelle weitere Kaufpreise im Wert von 500,00 Euro zuteilen, die von anderen öffentlichen oder privaten Trägern zur Verfügung gestellt wurden. Die Namen der Sieger werden zusammen mit den Titeln ihrer Werke bis spätestens 31. August 2011 auf der Webseite der Gemeinde Corciano veröffentlicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag akzeptieren die Wettbewerbsteilnehmer im Falle eines Sieges, das realisierte Werk für einen der oben aufgeführten Beträge der Gemeinde Corciano oder einem eventuellen Sponsor zu überlassen. Die nicht preisgekrönten Werke werden den Künstlern wieder erstattet. Die Preisverleihung erfolgt während einer öffentlichen Zeremonie am Abschlussabend des Corciano Festivals 2011, der am 15. August stattfindet. Art. 11 Der Teilnahmeantrag ist gemäß dem von der Gemeinde zu diesem Zweck vorgefertigten und dieser Ausschreibung beigelegten Formular zu stellen und ist bis spätestens 1. Juli 2011 entweder direkt dem Protokollbüro der Gemeinde Corciano vorzulegen oder per Einschreiben mit Rückschein an die Comune di Corciano – Ufficio Cultura e Turismo, Corso Cardinale Rotelli, 21 – 06073 Corciano zu schicken; bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizulegen: - Curriculum vitae mit Bezug auf Schulbildung und künstlerische Erfahrungen; - 5 fotografische Abbildungen (ausschließlich Farbdrucke) von ebenso vielen Werken mit Angabe des Titels, der Technik, der Maße und des Herstellungsjahres; für die eventuelle Veröffentlichung im Katalog muss auch eine CD mit denselben Bildern (TIF-Format, 300 dpi, 18x18cm) zur Verfügung gestellt werden; - eventuelle Kataloge von persönlichen oder kollektiven Ausstellungen; Zeitungsausschnitte oder anderes Material, das die künstlerische Aktivität dokumentiert (Originale oder Farbkopien); - Fotokopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers und bei Minderjährigen auch Fotokopie eines gültigen Personalausweises des Elternteils, der den Antrag gemeinsam mit dem Antragsteller unterschreibt. Art. 12 Die ausgewählten Künstler erhalten eine frühzeitige Mitteilung für die Organisation und Vorbereitung des Standortes der Ausstellung. Das von den Teilnehmern zugeschickte Material wird nicht erstattet. Art. 13 Mit der Teilnahme an der Auswahl werden alle Punkte dieser Ausschreibung angenommen, bei Nichtannahme erfolgt der Ausschluss. Art. 14 Gemäß Art. 13 des italienischen Datenschutzgesetzes D.LGS. 196/2003 werden die persönlichen Daten ausschließlich für den Preis und für die Zusendung der Wettbewerbsausschreibungen verwendet Gemäß Art. 23 des selben Gesetzes, in dem der Teilnehmer seinen Teilnahmeantrag zuschickt, erteilt er auch die Zustimmung zur Behandlung seiner persönlichen Daten für die o.g. Zwecke. Für eventuelle Informationen wenden Sie sich bitte während der nachstehenden Öffnungszeiten an das Kulturund Tourismusbüro der Gemeinde Corciano, Corso Cardinale Rotelli 21 – 06073 Corciano (PG): Montag, Mittwoch und Freitag – von 9.00 bis 13.00 Uhr Montag und Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr Tel. 075/5188256/253 [email protected] Diese Ausschreibung kann auf der Webseite der Gemeinde Corciano www.comune.corciano.pg.it eingesehen werden. Das Teilnahmeantragsformular steht im Kultur- und Tourismusbüro der Gemeinde Corciano oder auf der oben genannten Webseite zur Verfügung. DIE ABTEILUNGSLEITERIN FÜR TERRITORIALENTWICKLUNG Dr. Liliana Simoneschi