Satzung - Lippmann+Rau
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Satzung - Lippmann+Rau
L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 1 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 2 Neben Blind Willie Johnson und dessen anrührendem Song ›The Soul of a Man‹ sind mit Skip James und J. B. Lenoir zwei Künstler Mittelpunkt dieses Films, die von Lippmann +Rau erstmals in Europa präsentiert wurden. Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 3 Die Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 4 Fritz Rau, Horst Lippmann, 1980 Foto: Mara Eggert Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach 4 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 5 Die Stiftung und ihre Ziele Die Lippmann + Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst sieht sich dem liberalen Geist und der mutigen, Neuem gegenüber aufgeschlossenen Gesinnung seiner Namensstifter und Förderer verpflichtet. Die Lippmann +Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst stärkt als unabhängige gemeinnützige Stiftung privates und öffentliches Engagement. Sie fördert gemäß ihrer Satzung Forschung, Kultur, Kunst und Geisteswissenschaft durch selbstinitiierte Vorhaben und unterstützt Projekte qualifizierter Antragsteller. Sie stellt Mittel für befristete Vorhaben, Stipendienprogramme und für kurz- und mittelfristige Anschubleistungen zur Verfügung, um besonders begabte Nachwuchskünstler, vorrangig in den Bereichen Musik und Musikwissenschaft zu fördern, aber auch schützenswerte kulturelle Güter zu erhalten. Sie gründet auch eigene Einrichtungen (geplant ist ein Lippmann und Rau-Haus als Ausstellungs- und Dokumentationsort der aus heutiger Sicht legendären Konzertagentur und deren Künstler) und übernimmt damit nachhaltig und langfristig Verantwortung für die von ihr wahrgenommenen Förderaufgaben. Ermuntert durch die schöpferische Unruhe ihrer Namensgeber und deren hauptsächlicher kreativer Partner unterstützt die Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst Projekte, die mutig Neues versuchen und zu den dringend benötigten Veränderungen in Musikkultur, Bildung und Geisteswissenschaft beitragen. Sie fördert – konzentriert auf ihre Schwerpunkte – Initiativen und Initiatoren, die durch tatkräftiges bürgerschaftliches Engagement eigenverantwortlich in die Gesellschaft hineinwirken. Die Lippmann + Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst fördert gezielt Projekte, die zur Verstärkung der transatlantischen Bindung und der Intensivierung der kulturellen Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika beitragen. 5 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 6 Horst Lippmann, 1979 Foto: Mara Eggert Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach 6 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 7 Warum in Eisenach? ›Es mag sein, dass nicht alle Musiker an Gott glauben, an Johann Sebastian Bach jedoch alle.‹ Mauricio Kagel Die Stadt Eisenach ist reich an Ereignissen und Bildern. In diesen überlagern sich Märchen und Sagen, Legende und historische Fakten, Literatur-, Kunst-, Musik- und Zeitgeschichte. Die Wartburg ist das bedeutungsvollste Kulturdenkmal der Stadt Eisenach und Bestandteil des Unesco-Weltkulturerbes. Mit dem legendären ›Sängerkrieg‹ im Jahre 1206 fand auf der Wartburg ein musisches Ereignis europäischen Ranges statt. Seitdem ist die Musik die kulturelle Dominante Eisenachs. Namen wie Johann Sebastian Bach und dessen weitverzweigte Familie, Martin Luther, Georg Phillip Telemann oder Richard Wagner sind unauslöschlich mit Eisenach verbunden. Eisenach ist auch die Geburtsstadt von Horst Lippmann (1927 – 1997). Gemeinsam mit seinen Partnern Fritz Rau und Günther Kieser schrieb Horst Lippmann über Jahrzehnte hinweg ein aus heutiger Sicht bedeutsames Kapitel europäischer und amerikanischer populärer Musik. Jazz, Blues, Folk, Rock, Lied und Chanson erhielten ein interaktives Podium und damit eine unüberhörbare Stimme. Weltstars wie Eric Clapton, Bob Dylan, die Rolling Stones, Joan Baez, John Lee Hooker, Marlene Dietrich, Harry Belafonte, Oscar Peterson und Albert Mangelsdorff schenkten Lippmann+Rau ihr Vertrauen. Die American Folkblues Festivals wurden richtungsweisend am Beginn der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts für eine ganze Generation von Rockmusikern und deren Publikum. ›Eisenach ist mir in den letzten Jahren besonders lieb und wert geworden. In Eisenach kam Horst Lippmann zur Welt, er war mein Vorbild als Konzertproduzent und mein Idol als Musiker. Ich hatte das große Glück, dass er mich zu seinem Partner machte und wir beide in Europa als Lippmann + Rau die Musikwelt nachhaltig beeinflussen konnten. Dies gilt vor allem für unsere American Folk Blues Festivals, die Horst Lippmann mit den wichtigsten schwarzen Bluesmusikern der USA produzierte und über Lippmann+Rau zwanzig Jahre lang in Europa präsentierte. Die Weltfirma Universal hat 2003 mit den TV-Filmen der American Folk Blues Festivals von Horst Lippmann eine DVD veröffentlicht, die weltweit Aufsehen erregte und 2004 für den wichtigsten Musikpreis, den amerikanischen Grammy, nominiert wurde. Mit dieser DVD wird die Bedeutung Horst Lippmanns als Produzent und Filmregisseur international deutlich gemacht. Ich bin glücklich, dass die Stadt Eisenach das Gedenken an Horst Lippmann fördert. Eisenach wird immer für mich eine Reise wert sein.‹ Fritz Rau 7 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 8 Plakate von Günther Kieser Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach 8 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 9 Wissenschaft und Forschung Ein Stiftungsziel: Das Lippmann+Rau-Haus in Eisenach. Im Juni 2007 feiert das am Eisenacher Frauenberg stehende Bachhaus sein 100-jähriges Bestehen als Musikmuseum und ist darüberhinaus eines der ältesten Komponistenhäuser überhaupt. Jährlich pilgern rund 70.000 Musikliebhaber aus aller Welt zur Geburtsstätte von Johann Sebastian Bach. Die Gründer der Lippmann + Rau-Stiftung hoffen, Glück, Geist und Geld mögen so zusammen kommen, dass einhundert Jahre später auch ein Lippmann+Rau-Haus als geistiges Pilgerzentrum für ein internationales Publikum von sich reden machen wird. Eine ständige, aber auch wechselnde Ausstellungen, Symposien, Film- und Konzertangebote könnten ein Lippmann+Rau-Haus in hohem Maße attraktiv machen. Erzählt werden könnten Geschichten wie die des ersten Deutschen Jazzfestivals (1955) in Frankfurt. Dort begegneten sich Horst Lippmann und Fritz Rau erstmals. Oder: der Blues kommt nach Europa, das erste American Folk Blues Festival (1962). Oder: Horst Lippmann produziert die erste Schallplatte von Eric Clapton & The Yardbirds (1963). Oder: die Rollings Stones kommen zum ersten Open Air nach Deutschland (1976), wenig später erobert Bob Dylan die Herzen Zehntausender von Fans in Nürnberg (1978). Nicht zu vergessen: grandiose Tourneen mit Rocklegenden wie Jimi Hendrix, Janis Joplin, Frank Zappa, Bruce Springsteen, Udo Lindenberg, Peter Maffay oder der unvergessenen Marlene Dietrich. Das Lippmann+ Rau-Haus: eine Reise durch die Geschichte der populären Musik und die damit verbundenen einzigartige Zusammenarbeit von Horst Lippmann, Fritz Rau und Günther Kieser. Zur kulturellen Vielgestaltigkeit Eisenachs gehören seit 1999 auch das inzwischen weltweit geachtete International Jazz Archive sowie der Jazzkeller ›Posaune‹, wo sich hochkarätige Jazz- und Bluesmusiker aus Europa und Amerika das Mikrofon in die Hand geben. ›Archiv: als kulturelles Gedächtnis. Für die deutsche Geschichte ist Jazz dabei von größter Bedeutung: die erstarrten Verhältnisse können dabei zum Tanzen gebracht werden – Don’t fence me in!‹ Hermann Glaser Eintrag im Gästebuch des Internationalen Jazzarchiv Eisenach, 3. Juni 2000 9 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 10 ›Ali‹ Kurt Baumgarten (*1914), Jazz, Holzschnitt 1935, Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach 10 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 11 Das Kuratorium Das Kuratorium berät die Stiftung in allen Angelegenheiten der Verwirklichung der Stiftungsziele. Fritz Rau ist der bedeutendste Konzertveranstalter Deutschlands. Zusammen mit seinem verstorbenen Partner Horst Lippmann organisierte er über Jahrzehnte hinweg die Deutschlandkonzerte der nationalen und internationalen Größen aus Jazz, Blues, Entertainment, Rock und Pop – von Duke Ellington bis Jimi Hendrix, von Marlene Dietrich bis Madonna und von Muddy Waters bis Miles Davis, Udo Lindenberg und den Rolling Stones. Prof. Dr. phil. Walter Bauer-Wabnegg geboren 1954 Staatssekretär für Wissenschaft und Kunst im Thüringer Kultusministerium. Vorher Rektor der BauhausUniversität Weimar und Professor an der Fakultät Medien. Günther Kieser lebt seit 1949 in Frankfurt und arbeitet als Graphiker. Das allgemein verbindende Medium der fünfziger und sechziger Jahre war nicht die Kunst oder die Literatur, es war der Jazz der Amerikaner, der die Menschen in Massen begeisterte. Kieser hat die Euphorie für die Musik von Anfang an mit seiner graphischen Arbeit begleitet und bildhaft umgesetzt. Seine suggestiven Plakate haben Jazz-und Kunstgeschichte in Deutschland geschrieben. Eva Demski geboren in Regensburg, lebt als Schriftstellerin und Publizistin in Frankfurt am Main. Ihr Werk wurde vielfach ausgezeichnet. Sylvia Lippmann geboren 1959 Hotelbetriebswirtin Evelyn Fischer Sängerin/TV-Moderatorin ist gebürtige Thüringerin, ging in Weimar zur Schule, studierte in Leipzig Gesang, war freischaffende Künstlerin (In-und AuslandsTouren), ist jetzt Professorin für Gesang (Jazz, Popularmusik, Musical) an der Hochschule für Musik und Theater in Leipzig. Seit 1997 moderiert sie auch KulturSendungen im MDR-Fernsehen (artour) und für die ARD (Kulturreport aus Leipzig). Sie produzierte eigene CDs, aktuell: ›Zurückgekommen‹ und arbeitet derzeit an ihrem neuen Album. 11 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 12 Matthias Gehler geboren am 4. 8. 1954 in Crimmitschau/Sachsen. Studium: Theologie, Kommunikationswissenschaften, Psychologie. Bis 1987 Abteilungsleiter für Jugendarbeit im kirchlichen Bereich, dann Redakteur bei der ›Neuen Zeit‹. 1990 Staatssekretär und Regierungssprecher der ersten frei gewählten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière. Seit 1991 stellvertretender Direktor des MDR Landesfunkhaus Thüringen und Hörfunkchef von MDR 1 Radio Thüringen. Johannes Heisig 1953 in Leipzig geboren, Studium der Malerei und Grafik an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, Professor und Rektor an der Hochschule für Bildende Kunst Dresden, seit 1991 freischaffender Maler und Graphiker. Nora Guthrie Lange Zeit nach dem Tod des berühmten Vaters, beim Lesen in dessen Briefen und Tagebuchaufzeichnungen, erwachte bei ihr ein neues Interesse an ihm. 1994 gehörte sie zu den Mitbegründern des Woody Guthrie Archivs in New York, dessen Leiterin sie inzwischen ist. Sie initiierte zahlreiche Projekte und Plattenveröffentlichungen, u.a. das Tribute-Konzert des Rock and Roll Hall of Fame Museum in Cleveland zu Ehren von Woody Guthrie mit Bruce Springsteen, Billy Bragg und Arlo Guthrie. Udo Lindenberg gründet 1969 seine erste Band ›Free Orbit‹. 1971 erscheint die erste LP der Jazzrockformation ›Emergency, Lindenberg‹. Seinen ersten großen Erfolg feiert er 1973 mit ›Alles klar auf der Andrea Doria‹. 1974 erste Deutschland-Tournee mit dem neu gegründeten Panikorchester. In den folgenden Jahren verhilft er Ulla Meinecke zu einem glänzenden Debüt, geht mit Eric Burdon auf Tour (1979) und macht erste Gehversuche als Filmproduzent. In dieser Zeit schreibt er einige der schönsten deutschen Rocksongs. Konrad Heidkamp geboren 1947 in München, ist Musikkritiker der ›Zeit‹. 1991 erschien ›In the mood. Literarische Jazzgeschichten.‹, 1999 ›It’s all over now. Musik einer Generation – 40 Jahre Rock und Jazz‹, 2003 ›Sophisticated Ladies‹. 12 Peter Maffay gründete 1963 seine erste Band ›The Dukes‹. 1969 begann seine eigentliche Karriere mit der Veröffentlichung der ersten Single ›Du‹, sie wurde der größte Hit des Jahres 1970 und machte Maffay über Nacht zum Star. Neben seiner musikalischen Arbeit ist Peter Maffay politisch engagiert und setzt seine Ansichten zum Teil auch in Liedern um. Er ist in der Friedensbewegung aktiv. Maffay stellt durch seine Stiftungen Gelder und sich selbst für Projekte für traumatisierte Kinder zur Verfügung. L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 13 Ulla Meinecke Ihr Thema ist durchgängig das scharfsinnige Nachdenken über Alltagsphänome und Liebe aus einem ausdrücklich weiblichen Blickwinkel. Die Begegnung mit Udo Lindenberg motivierte sie 1976, das kreative Hobby zum Beruf zu machen. Die erste LP erschien 1977. Durch die Zusammenarbeit mit dem Produzenten Udo Arndt kam der eigentliche Durchbruch auf dem deutschen und internationalen Markt. Sie erhielt die Goldene Europa und weitere Auszeichnungen. Wim Wenders ist seit fast vierzig Jahren im Filmgeschäft und hat in dieser Zeit eine erstaunliche Vielseitigkeit und Wandlungsfähigkeit bewiesen. Er feierte Erfolge als Regisseur von Dokumentarfilmen wie ›Buena Vista Social Club‹ oder ›Soul of a Man‹ und erschuf Filmklassiker wie ›Der Himmel über Berlin‹ und ›Paris, Texas‹. Seine Fotoausstellungen ›Written in the West‹ und ›Pictures from the Surface of the Earth‹ werden in den bedeutenden Museen Europas, Asiens und Australiens gezeigt. Chris Strachwitz lebt in Kalifornien und ist ein unermüdlicher Sammler, Forscher und Plattenproduzent. Er gründete 1960 das Label ›Arhoolie Records‹, heute eines der ältesten noch aktiven Plattenlabel für Blues, Jazz, Gospel und vor allem die traditionelle mexikanische Musik. Chris Strachwitz und Horst Lippmann verband eine jahrzehntelange Freundschaft. Siegfried Schmidt-Joos geboren in Gotha, gehörte in den fünfziger Jahren als Publizist zum studentischen Jazz-Underground in der DDR. In der BRD war er Rundfunkreakteur, später Abteilungsleiter bei Radio Bremen, RIAS Berlin, SFB/RBB und von 1968 bis 1978 Kulturredakteur beim Nachrichtenmagazin ›Der Spiegel‹. Als Autor initiierte er 1973 das ›Rock-Lexikon‹ im Rowholt-Verlag, das er bis heute herausgibt. Seine gesammelten Aufsätze über die Pop-Idole des 20. Jahrhunderts, ›My Back Pages‹, erschienen 2005 im Berliner Lukas-Verlag. 13 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 14 Eintrag von Wim Wenders im Gästebuch des Internationalen Jazzarchiv Eisenach 14 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:55 Uhr Seite 15 Der Beirat Der Beirat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und beaufsichtigt den Träger der Stiftung. Daniel Eckenfelder Jahrgang 1968 Unternehmer seit 1996 in der Eisenacher Umgebung wohnhaft und seitdem von der Idee dieser Stiftung begeistert. Hermjo Klein geboren 1947 in Lorch am Rhein. Mit 13 Jahren übernahm er den Jazz-Club Karlsruhe. Erstes Zusammentreffen und Beginn einer engen Freundschaft mit Fritz Rau. Studium der Malerei bei Prof. Sonderburg, Joseph Beuys und Salvador Dalí. Nach 1970 Festeinstellung bei Lippmann + Rau. 1982 Aufstieg zum Partner von Fritz Rau. 1986, nach 20jähriger Zusammenarbeit mit Fritz Rau, Trennung in bestem Einvernehmen. Ab 1994 alleiniger Inhaber der Hermjo Klein Veranstaltungen GmbH bzw. der Ace GmbH. Saskia Scheibler-Rau Seit 1960 Tochter von Fritz Rau Mutter von zwei Kindern Geschäftsführerin stark infiziert mit Musik Fritz Marschall Jahrgang 1943, kam Ende der Fünfziger Jahr über den Rock ’n’ Roll zum Blues und Jazz. 2002 stellte er dem Jazzarchiv in Eisenach seine Privatsammlung mit der Massgabe zur Verfügung, sie professionell der Allgemeinheit für Forschungs- und Studienzwecke zugänglich zu machen. Die Sammlung umfasst ca. 30.000 Positionen. Ab 2007 wird er sich mit seinem fundierten Wissen in die Stiftung einbringen. Sein Ziel ist es, allen Interessierten – vor allem jungen Menschen – mittels seiner Kenntnis der Historie ein besseres Verständnis für die Gegenwart zu vermitteln. Reinhard Lorenz geboren 1952, Studium der Sport- und Theaterwissenschaften in Leipzig. 1983– 1990 Dramaturg am Eisenacher Landestheater. Seit Anfang der siebziger Jahre publizistische Arbeit, vorwiegend über Jazz, 1983 bis 1989 freier Mitarbeiter der Jazz-Redaktion von Radio DDR II. Ab 1986 künstlerische Leitung des Eisenacher Jazzclubs. Seit 1990 Leiter des Kulturamtes der Stadt Eisenach. Initiator des Internationalen Jazzarchivs Eisenach sowie der Lippmann + Rau-Stiftung. 15 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 16 Der deutsche Bluespionier und Pianist Günther ›Bessie‹ Boas (Autor der legendären AFN-Radiosendungen ›Blues for Monday‹) war jahrzehntelang ein vertrauter Weggefährte von Horst Lippmann und Fritz Rau. Er pflegte seit 1947 auch eine herzliche Freundschaft mit Louis Armstrong. Briefausriss, Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach 16 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 17 Satzung der Lippmann+Rau Stiftung § 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Lippmann-und-Rau-Stiftung. (2) Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung. Sie kann in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden. (3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Eisenach. § 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung fühlt sich dem Erbe von Horst Lippmann und Fritz Rau in besonderer Weise verpflichtet. Sie dient der Förderung der Kunst und Kultur auf dem Gebiet der Musik, der darstellenden und bildenden Kunst sowie der Denkmalpflege. (2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen: Pflege und Förderung europäischer und amerikanischer Musik, insbesondere des Jazz, Blues, Lied und Chanson, durch Archivierung und Katalogisierung von Medien jedweder Art; Präsentation der genannten Musik in der Öffentlichkeit durch Konzerte; Ankauf von Medien zu der genannten Musik und zur Literatur über diese, sowie Bereitstellung dieser Medien für die öffentliche Nutzung; Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Lebenswerk und die musikhistorische Bedeutung von Horst Lippmann und Fritz Rau; Veranstaltung von Ausstellungen der bildenden Kunst; Veranstaltung von Aufführungen der darstellenden Kunst; Veranstaltung von Expertentreffen, Seminaren, Symposien und dergl. (3) Ihre Zwecke auf dem Gebiet der Denkmalpflege verfolgt die Stiftung wenn möglich durch den Erwerb und die denkmalgerechte Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudeensembles in Eisenach, in welchem ein Zentrum zur Verwirklichung der in Abs. 1 und 2 beschriebenen Zwecke zu betreiben ist. (4) Die Stiftung kann in Verfolgung ihres Stiftungszwecks Handreichungen und andere Schriften veröffentlichen und alle Maßnahmen, die dem in Abs. 1 bis 3 beschriebenen Zweck dienlich sind, durchführen. (5) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck zunächst durch die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, die dem in Absatz 1 bis 4 beschriebenen Zweck dienen. Sie kann das in Abs. 3 beschriebene Zentrum auch selbst betreiben. (6) Unter Berücksichtigung der in Abs. 3 getroffenen Festlegung ist der Wirkungsbereich der Stiftung nicht auf Deutschland beschränkt. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (3) Die Stiftung darf keine juristischen oder natürlichen Personen durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. § 4 Stiftungsvermögen (1) Das Stiftungsvermögen besteht im Zeitpunkt der Gründung aus 5.000 € (in Worten fünf tausend Euro) in bar. (2) Das Stiftungsvermögen ist ertragbringend anzulegen und in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. (3) Zuwendungen der Stifter oder Dritter, die hierzu bestimmt sind, wachsen dem Stiftungsvermögen zu. Die Stiftung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zustiftungen dieser Art anzunehmen. Bei der Annahme von Sachwerten ist sicherzustellen, dass entweder die Stiftung selbst in der Lage ist, die Kosten der Betreuung dieser Werte zu tragen oder dies auf Grund eines zumindest mittelfristigen Vertragsverhältnisses mit einem Dritten in angemessener Weise sichergestellt ist. (4) Unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns und der besonderen Verantwortlichkeit des Sachwalters fremden Vermögens kann die Stiftung Umschichtungen des Stiftungsvermögens vornehmen. Die Auswahl zu erwerbender Vermögensgegenstände hat sich nach 17 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 18 der Sicherheit und Ertragskraft bzw. dem Nutzen für die Erfüllung des Stiftungszwecks, nicht aber nach der Natur des veräußerten Vermögensgegenstandes zu richten. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände soll die Stiftung neben dem Gesichtspunkt der Rendite auch Gesichtspunkte der ökologischen, sozialen und kulturellen Verträglichkeit mit dem Stiftungszweck berücksichtigen. In der Beurteilung ist die Stiftung frei. (5) Im Zuge von Vermögensumschichtungen anfallende Gewinne wachsen grundsätzlich dem Stiftungsvermögen zu. Sie werden hierzu in eine Rücklage eingestellt. Anfallende Verluste aus Vermögensumschichtungen mindern diese Rücklage. Der Beirat kann beschließen, diese Rücklage auch ganz oder teilweise zur Finanzierung der Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. § 5 Stiftungsmittel (1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Zuwendungen, soweit diese keine Zustiftungen zum Stiftungsvermögen sind sowie aus sonstigen Einnahmen. (2) Stiftungsmittel dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung verwendet werden. (3) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung ist bei der Zuteilung von Stiftungsmitteln nur an die gesetzlichen Bestimmungen und an die Bestimmungen dieser Satzung gebunden. (4) Empfänger von Fördermitteln der Stiftung können, soweit oder so lange dies gesetzlich vorgeschrieben ist, nur Körperschaften öffentlichen Rechts sowie als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften privaten Rechts sein. Sie sind vor der Auszahlung von Mitteln zu verpflichten, über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen. (5) Die gesetzlich zulässigen Rücklagen können gebildet werden. § 6 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind 1. das Kuratorium 2. der Beirat, 3. der Träger. 18 (2) Die Verwaltung der Stiftung wird am Sitz des Trägers wahrgenommen. (3) Die Stiftung ist verpflichtet, über ihr Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben nach kaufmännischen Grundsätzen Buch zu führen und nach Ende jeden Geschäftsjahrs einen Jahresabschluß zu erstellen. Der Jahresabschluß ist auf Verlangen des Trägers oder des Beirats von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Der Prüfungsauftrag muß sich auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie auf die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel erstrecken. (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 7 Das Kuratorium (1) Das Kuratorium der Stiftung berät die Stiftung in allen Angelegenheiten der Verwirklichung der Stiftungsziele. (2) Dem Kuratorium gehört eine beliebig große Zahl von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, insbesondere des internationalen Musiklebens an, die sich den Zielen der Stiftung in besonderer Weise verbunden fühlen. Sie werden durch den Vorsitzenden des Beirats auf der Grundlage eines Beschlusses des Beirats auf unbestimmte Zeit berufen. Der Beirat kann beschließen, ein Mitglied des Kuratoriums zu dessen Vorsitzenden zu berufen. Beschließt er dies nicht, führt der Vorsitzende des Beirats im Kuratorium den Vorsitz. (3) Das Kuratorium ist regelmäßig über alle wichtigen Angelegenheiten aus der Stiftungsarbeit zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Jedoch soll möglichst einmal im Jahr eine Sitzung des Kuratoriums stattfinden. Die Mitglieder des Beirats und ein Vertreter des Trägers sind berechtigt, an den Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen. (4) Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. (5) Vor einer Beschlußfassung des Beirats zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder zu einer Änderung der Satzung ist das Kuratorium in geeigneter Form zu hören. Entscheidungsbefugnisse für die Stiftung besitzt das Kuratorium nicht. L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 19 § 8 Beirat (1) Der Beirat besteht aus fünf natürlichen Personen. (2) Die ersten Mitglieder des Beirates werden vom Stifter berufen. Im Anschluß an diese Berufung ergänzt sich der Beirat durch Zuwahl selbst. (3) Die Amtszeit des Beirates beträgt fünf Jahre. Wiederwahl bzw. -berufung ist zulässig. Wählbar bzw. zu berufen sind nach der Gründung der Stiftung nur Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl bzw. Berufung das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (4) Vor dem Ende der Amtszeit des Beirates hat dieser rechtzeitig die Mitglieder des nächsten Beirates zu wählen. Findet diese Wahl nicht rechtzeitig statt, bleibt der Beirat bis zur Wahl der neuen Mitglieder im Amt. Die Wahl ist unverzüglich nachzuholen. Weitere Beschlüsse darf der Beirat bis zu dieser Wahl nur in dringenden Ausnahmefällen fassen. Scheidet ein Mitglied des Beirates während der Amtszeit aus, wird ein neues Mitglied nur für den Rest der Amtszeit der übrigen Mitglieder hinzugewählt. (5) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen/eine Vorsitzende(n) und einen/eine stellvertretende(n) Vorsitzende(n). (4) Der Beirat entscheidet ferner über die Verwendung der Stiftungsmittel. Er kann Einzelentscheidungen dem Träger übertragen. (5) Der/die Vorsitzende des Beirats vertritt die Stiftung gegenüber dem Träger. § 10 Geschäftsordnung des Beirates (1) Der Beirat faßt seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Wenn kein Mitglied widerspricht, können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefaßt werden. Zur Beteiligung an diesem Verfahren ist den Mitgliedern eine Frist von drei Wochen einzuräumen. (2) Der Beirat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn zwei Mitglieder des Beirates oder der Träger dies verlangen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet. (3) Der Beirat ist beschlußfähig, wenn form-und fristgerecht geladen wurde und mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Mit Zustimmung aller Mitglieder kann auf Form und Frist der Einladung verzichtet werden. (4) § 9 Aufgaben des Beirates Die Mitglieder des Beirates sind berechtigt, sich bei Sitzungen (1) durch ein anderes Mitglied des Beirates vertreten zu lassen. Der Beirat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und Vertretene Mitglieder werden als anwesend gezählt, jedoch beaufsichtigt im Auftrag des Stifters den Träger. müssen mindestens drei Mitglieder persönlich anwesend (2) Dem Beirat obliegt die Interpretation des in § 2 niedergelegten sein. Zur Teilnahme an Beschlüssen haben Vertreter eine Stifterwillens. Welche Schwerpunkte die Stiftung bei der Ver- schriftliche Vollmacht vorzuweisen. (5) wirklichung des Stiftungszwecks bildet, liegt allein in seinem Ein Vertreter des Trägers ist berechtigt, mit beratender Stimme Ermessen. an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen. Der Vorsitzende (3) kann bestimmen, daß der Träger ausgeschlossen wird, sofern Der Beschlußfassung durch den Beirat unterliegen und solange über diesen beraten wird. insbesondere (6) 1. die Berufung der Mitglieder des Kuratoriums, Eine Beschlußvorlage gilt im Beirat als angenommen, wenn 2. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Mehrheit der Mitglieder ihr zustimmt. Beschlüsse, die 3. die Bestellung des Wirtschaftsprüfers, im Widerspruch zu dieser Satzung stehen, sind nichtig. 4. die Entlastung des Trägers, (7) 5. Änderungen und Kündigung des Vertrags mit dem Träger, Über die Ergebnisse der Sitzungen und der Beschlußfassungen 6. der Abschluß eines Vertrags mit einem neuen Träger, 7. Änderungen dieser Satzung und die Auflösung der Stiftung. im schriftlichen Verfahren sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Beirats und dem Träger zuzuleiten sind. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten. 19 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 20 (8) Der/die Vorsitzende des Beirates wird von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Im Innenverhältnis ist der/die stellvertretende Vorsitzende gehalten, nur im Auftrag oder bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig zu werden. (9) Der Beirat ist ehrenamtlich tätig. Er kann nach Maßgabe des Arbeitsanfalls und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Stiftung beschließen, daß den Mitgliedern anfallende Auslagen ersetzt werden oder daß ihnen eine pauschale Entschädigung für den Zeit- und Kostenaufwand gewährt wird. § 11 Träger (1) Der Träger ist als Treuhänder rechtlicher Eigentümer des Stiftungsvermögens. Er ist im Innenverhältnis an den mit dem Stifter abgeschlossenen Vertrag, an diese Satzung, an die Beschlüsse des Beirates sowie an Recht und Gesetz gebunden. (2) Der Träger vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Träger führt die Geschäfte der Stiftung. Er sorgt für den Vollzug der Beschlüsse des Beirates, für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks. (4) Der Träger hat dem Beirat und seinem Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit, mindestens jedoch einmal jährlich über die Arbeit der Stiftung Bericht zu erstatten sowie nach Abschluß jeden Geschäftsjahres in angemessener Frist den Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr vorzulegen. (5) Der Träger hat nach Vorlage des Jahresabschlusses Anspruch auf Entlastung durch den Beirat, sofern nicht besondere Gründe dagegen stehen. (6) Der Träger darf Beschlüsse des Beirates nicht vollziehen, die Ausgaben nach sich ziehen, für die keine Stiftungsmittel zur Verfügung stehen. Der Träger haftet nicht für Verbindlichkeiten, die nicht er selbst namens der Stiftung verursacht hat. (7) Der Träger erhält für seine Tätigkeit eine angemessene Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird vom Beirat festgesetzt. 20 § 12 Änderungen der Satzung, Auflösung der Stiftung (1) Diese Satzung kann durch Beschluß des Beirates mit Zustimmung des Trägers geändert werden. Der Beirat ist insbesondere ermächtigt, die Festlegungen zur Organisation der Stiftung veränderten Verhältnissen oder neuen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit anzupassen. Der in § 2 Absatz 1 genannte Stiftungszweck kann erweitert oder ergänzt, nicht jedoch beseitigt werden. Die Verwirklichung der Stiftungszwecke kann veränderten Verhältnissen angepaßt werden. (2) Wird die Umwandlung der Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung angestrebt, so wird diese vom Träger mit Zustimmung des Beirates errichtet. Die Satzung der rechtsfähigen Stiftung soll so weit als möglich dieser Satzung entsprechen. Sie bedarf im Wortlaut der Zustimmung des Beirates. Nach Erlangung der Rechtsfähigkeit und Zuerkennung der Gemeinnützigkeit geht das Vermögen und gehen die Mittel dieser Stiftung auf die rechtsfähige Stiftung über. Diese Stiftung wird aufgelöst. (3) Wird die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich oder erscheint sie angesichts wesentlicher Veränderung der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll, kann der Stiftungszweck durch Beschluß des Beirates mit Zustimmung des Trägers geändert werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann im gleichen Verfahren auch die Auflösung der Stiftung beschlossen werden. (4) Beschlüsse nach Abs. 1 bis 3 bedürfen der Zustimmung von vier Mitgliedern des Beirates und der Trägerin. (5) Durch eine Änderung der Satzung darf die steuerliche Begünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigt werden. (6) Im Falle der Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Der Beschluß über die Verwendung des Vermögens ist vom Beirat vor dem Auflösungsbeschluß zu fassen. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der zuständigen Finanzbehörde. L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 21 Horst Lippmann produzierte 1963 die erste Schallplatte von Sonny Boy Williamson & The Yardbirds mit Eric Clapton. Der Bluesmundharmonika-Virtuose Sonny Boy Williamson machte Horst Lippmann in London (während der American Folk Blues Festival-Tour) auf den damals 17jährigen Clapton aufmerksam. Schallplattenhülle, Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach 21 L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 22 Informationsbroschüre der Lippmann + Rau-Stiftung Eisenach 2006 Lippmann+Rau-Stiftung Die Rechte an Texten und Bildern liegen bei den Autoren und Fotografen. Redaktion: Karin Daut, Daniel Eckenfelder, Reinhard Lorenz Fotosatz und Lithos: typossatz GmbH Berlin Druck und Verarbeitung: www.eckenfelder.de Zu danken ist dem Maecenata-Institut Berlin, im besonderen Rupert Graf Strachwitz, für die hilfreiche Begleitung bei der Abwicklung der Gründungsregularien der Lippmann+RauStiftung. Wenn auch Sie die Lippmann+Rau-Stiftung unterstützen möchten: Konto-Nr. 187 100 (Stiftungsmittel) Konto-Nr. 194 441 (Stiftungsvermögen) BLZ 840 550 50 Wartburg-Sparkasse L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 23 Widmung von Martin Luther Kings Tochter Yolanda King im Programmheft der anlässlich des 450. Geburtstags des Reformators Martin Luther 1996 in Eisenach durchgeführten Veranstaltung ›Play Luther‹. Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach L+R-Stiftung 17.05.2006 7:56 Uhr Seite 24