Satzung - Lippmann+Rau

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Satzung - Lippmann+Rau
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Neben Blind Willie Johnson und dessen anrührendem Song ›The Soul of a Man‹ sind mit Skip James und J. B. Lenoir
zwei Künstler Mittelpunkt dieses Films, die von Lippmann +Rau erstmals in Europa präsentiert wurden.
Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
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Die Lippmann+Rau-Stiftung
für Musikforschung und Kunst
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Fritz Rau, Horst Lippmann, 1980
Foto: Mara Eggert
Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
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Die Stiftung und ihre Ziele
Die Lippmann + Rau-Stiftung für Musikforschung und Kunst
sieht sich dem liberalen Geist und der mutigen, Neuem gegenüber aufgeschlossenen Gesinnung seiner Namensstifter
und Förderer verpflichtet.
Die Lippmann +Rau-Stiftung für Musikforschung und
Kunst stärkt als unabhängige gemeinnützige Stiftung privates
und öffentliches Engagement.
Sie fördert gemäß ihrer Satzung Forschung, Kultur, Kunst
und Geisteswissenschaft durch selbstinitiierte Vorhaben und
unterstützt Projekte qualifizierter Antragsteller.
Sie stellt Mittel für befristete Vorhaben, Stipendienprogramme und für kurz- und mittelfristige Anschubleistungen
zur Verfügung, um besonders begabte Nachwuchskünstler,
vorrangig in den Bereichen Musik und Musikwissenschaft
zu fördern, aber auch schützenswerte kulturelle Güter zu
erhalten.
Sie gründet auch eigene Einrichtungen (geplant ist ein
Lippmann und Rau-Haus als Ausstellungs- und Dokumentationsort der aus heutiger Sicht legendären Konzertagentur
und deren Künstler) und übernimmt damit nachhaltig und
langfristig Verantwortung für die von ihr wahrgenommenen
Förderaufgaben.
Ermuntert durch die schöpferische Unruhe ihrer
Namensgeber und deren hauptsächlicher kreativer Partner
unterstützt die Lippmann+Rau-Stiftung für Musikforschung
und Kunst Projekte, die mutig Neues versuchen und zu den
dringend benötigten Veränderungen in Musikkultur, Bildung
und Geisteswissenschaft beitragen.
Sie fördert – konzentriert auf ihre Schwerpunkte –
Initiativen und Initiatoren, die durch tatkräftiges bürgerschaftliches Engagement eigenverantwortlich in die
Gesellschaft hineinwirken.
Die Lippmann + Rau-Stiftung für Musikforschung und
Kunst fördert gezielt Projekte, die zur Verstärkung der transatlantischen Bindung und der Intensivierung der kulturellen
Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika
beitragen.
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Horst Lippmann, 1979
Foto: Mara Eggert
Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
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Warum in Eisenach?
›Es mag sein, dass nicht alle Musiker an Gott glauben,
an Johann Sebastian Bach jedoch alle.‹
Mauricio Kagel
Die Stadt Eisenach ist reich an Ereignissen und Bildern.
In diesen überlagern sich Märchen und Sagen, Legende
und historische Fakten, Literatur-, Kunst-, Musik- und
Zeitgeschichte.
Die Wartburg ist das bedeutungsvollste Kulturdenkmal
der Stadt Eisenach und Bestandteil des Unesco-Weltkulturerbes. Mit dem legendären ›Sängerkrieg‹ im Jahre 1206 fand
auf der Wartburg ein musisches Ereignis europäischen
Ranges statt. Seitdem ist die Musik die kulturelle Dominante
Eisenachs.
Namen wie Johann Sebastian Bach und dessen weitverzweigte Familie, Martin Luther, Georg Phillip Telemann
oder Richard Wagner sind unauslöschlich mit Eisenach
verbunden.
Eisenach ist auch die Geburtsstadt von Horst Lippmann
(1927 – 1997). Gemeinsam mit seinen Partnern Fritz Rau und
Günther Kieser schrieb Horst Lippmann über Jahrzehnte hinweg ein aus heutiger Sicht bedeutsames Kapitel europäischer
und amerikanischer populärer Musik. Jazz, Blues, Folk,
Rock, Lied und Chanson erhielten ein interaktives Podium
und damit eine unüberhörbare Stimme. Weltstars wie Eric
Clapton, Bob Dylan, die Rolling Stones, Joan Baez, John Lee
Hooker, Marlene Dietrich, Harry Belafonte, Oscar Peterson
und Albert Mangelsdorff schenkten Lippmann+Rau ihr
Vertrauen. Die American Folkblues Festivals wurden
richtungsweisend am Beginn der sechziger Jahre des
20. Jahrhunderts für eine ganze Generation von Rockmusikern und deren Publikum.
›Eisenach ist mir in den letzten Jahren besonders lieb und
wert geworden.
In Eisenach kam Horst Lippmann zur Welt, er war mein
Vorbild als Konzertproduzent und mein Idol als Musiker.
Ich hatte das große Glück, dass er mich zu seinem
Partner machte und wir beide in Europa als Lippmann + Rau
die Musikwelt nachhaltig beeinflussen konnten. Dies gilt
vor allem für unsere American Folk Blues Festivals, die Horst
Lippmann mit den wichtigsten schwarzen Bluesmusikern der
USA produzierte und über Lippmann+Rau zwanzig Jahre
lang in Europa präsentierte.
Die Weltfirma Universal hat 2003 mit den TV-Filmen der
American Folk Blues Festivals von Horst Lippmann eine DVD
veröffentlicht, die weltweit Aufsehen erregte und 2004 für
den wichtigsten Musikpreis, den amerikanischen Grammy,
nominiert wurde. Mit dieser DVD wird die Bedeutung Horst
Lippmanns als Produzent und Filmregisseur international
deutlich gemacht.
Ich bin glücklich, dass die Stadt Eisenach das Gedenken
an Horst Lippmann fördert. Eisenach wird immer für mich
eine Reise wert sein.‹
Fritz Rau
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Plakate von Günther Kieser
Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
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Wissenschaft und Forschung
Ein Stiftungsziel: Das Lippmann+Rau-Haus in Eisenach.
Im Juni 2007 feiert das am Eisenacher Frauenberg stehende
Bachhaus sein 100-jähriges Bestehen als Musikmuseum und
ist darüberhinaus eines der ältesten Komponistenhäuser
überhaupt. Jährlich pilgern rund 70.000 Musikliebhaber aus
aller Welt zur Geburtsstätte von Johann Sebastian Bach.
Die Gründer der Lippmann + Rau-Stiftung hoffen,
Glück, Geist und Geld mögen so zusammen kommen, dass
einhundert Jahre später auch ein Lippmann+Rau-Haus
als geistiges Pilgerzentrum für ein internationales Publikum
von sich reden machen wird.
Eine ständige, aber auch wechselnde Ausstellungen,
Symposien, Film- und Konzertangebote könnten ein Lippmann+Rau-Haus in hohem Maße attraktiv machen. Erzählt
werden könnten Geschichten wie die des ersten Deutschen
Jazzfestivals (1955) in Frankfurt. Dort begegneten sich Horst
Lippmann und Fritz Rau erstmals. Oder: der Blues kommt
nach Europa, das erste American Folk Blues Festival (1962).
Oder: Horst Lippmann produziert die erste Schallplatte von
Eric Clapton & The Yardbirds (1963). Oder: die Rollings Stones
kommen zum ersten Open Air nach Deutschland (1976),
wenig später erobert Bob Dylan die Herzen Zehntausender
von Fans in Nürnberg (1978). Nicht zu vergessen: grandiose
Tourneen mit Rocklegenden wie Jimi Hendrix, Janis Joplin,
Frank Zappa, Bruce Springsteen, Udo Lindenberg, Peter Maffay oder der unvergessenen Marlene Dietrich.
Das Lippmann+ Rau-Haus: eine Reise durch die Geschichte der populären Musik und die damit verbundenen
einzigartige Zusammenarbeit von Horst Lippmann, Fritz Rau
und Günther Kieser.
Zur kulturellen Vielgestaltigkeit Eisenachs gehören seit 1999
auch das inzwischen weltweit geachtete International Jazz
Archive sowie der Jazzkeller ›Posaune‹, wo sich hochkarätige
Jazz- und Bluesmusiker aus Europa und Amerika das
Mikrofon in die Hand geben.
›Archiv: als kulturelles Gedächtnis.
Für die deutsche Geschichte ist Jazz dabei von größter
Bedeutung: die erstarrten Verhältnisse können dabei zum
Tanzen gebracht werden – Don’t fence me in!‹
Hermann Glaser
Eintrag im Gästebuch des Internationalen Jazzarchiv Eisenach, 3. Juni 2000
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›Ali‹ Kurt Baumgarten (*1914), Jazz, Holzschnitt 1935, Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
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Das Kuratorium
Das Kuratorium berät die Stiftung in allen Angelegenheiten der Verwirklichung der Stiftungsziele.
Fritz Rau
ist der bedeutendste
Konzertveranstalter
Deutschlands. Zusammen
mit seinem verstorbenen
Partner Horst Lippmann
organisierte er über Jahrzehnte hinweg die Deutschlandkonzerte der nationalen
und internationalen Größen
aus Jazz, Blues, Entertainment, Rock und Pop – von Duke Ellington bis Jimi Hendrix,
von Marlene Dietrich bis Madonna und von Muddy Waters
bis Miles Davis, Udo Lindenberg und den Rolling Stones.
Prof. Dr. phil.
Walter Bauer-Wabnegg
geboren 1954
Staatssekretär für Wissenschaft und Kunst im
Thüringer Kultusministerium.
Vorher Rektor der BauhausUniversität Weimar und
Professor an der Fakultät
Medien.
Günther Kieser
lebt seit 1949 in Frankfurt
und arbeitet als Graphiker.
Das allgemein verbindende
Medium der fünfziger und
sechziger Jahre war nicht
die Kunst oder die Literatur,
es war der Jazz der Amerikaner, der die Menschen in
Massen begeisterte. Kieser
hat die Euphorie für die
Musik von Anfang an mit seiner graphischen Arbeit begleitet
und bildhaft umgesetzt. Seine suggestiven Plakate haben
Jazz-und Kunstgeschichte in Deutschland geschrieben.
Eva Demski
geboren in Regensburg,
lebt als Schriftstellerin und
Publizistin in Frankfurt am
Main. Ihr Werk wurde vielfach ausgezeichnet.
Sylvia Lippmann
geboren 1959
Hotelbetriebswirtin
Evelyn Fischer
Sängerin/TV-Moderatorin
ist gebürtige Thüringerin,
ging in Weimar zur Schule,
studierte in Leipzig Gesang,
war freischaffende Künstlerin (In-und AuslandsTouren), ist jetzt Professorin
für Gesang (Jazz, Popularmusik, Musical) an der
Hochschule für Musik und
Theater in Leipzig. Seit 1997 moderiert sie auch KulturSendungen im MDR-Fernsehen (artour) und für die ARD
(Kulturreport aus Leipzig). Sie produzierte eigene CDs,
aktuell: ›Zurückgekommen‹ und arbeitet derzeit an ihrem
neuen Album.
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Matthias Gehler
geboren am 4. 8. 1954 in
Crimmitschau/Sachsen.
Studium: Theologie, Kommunikationswissenschaften,
Psychologie. Bis 1987 Abteilungsleiter für Jugendarbeit
im kirchlichen Bereich,
dann Redakteur bei der
›Neuen Zeit‹. 1990 Staatssekretär und Regierungssprecher der ersten frei gewählten DDR-Regierung unter
Lothar de Maizière. Seit 1991 stellvertretender Direktor des
MDR Landesfunkhaus Thüringen und Hörfunkchef von
MDR 1 Radio Thüringen.
Johannes Heisig
1953 in Leipzig geboren,
Studium der Malerei und
Grafik an der Hochschule
für Grafik und Buchkunst
Leipzig, Professor und Rektor
an der Hochschule für
Bildende Kunst Dresden,
seit 1991 freischaffender
Maler und Graphiker.
Nora Guthrie
Lange Zeit nach dem Tod
des berühmten Vaters, beim
Lesen in dessen Briefen und
Tagebuchaufzeichnungen,
erwachte bei ihr ein neues
Interesse an ihm. 1994 gehörte sie zu den Mitbegründern des Woody Guthrie
Archivs in New York, dessen
Leiterin sie inzwischen ist.
Sie initiierte zahlreiche Projekte und Plattenveröffentlichungen, u.a. das Tribute-Konzert des Rock and Roll Hall of Fame
Museum in Cleveland zu Ehren von Woody Guthrie mit Bruce
Springsteen, Billy Bragg und Arlo Guthrie.
Udo Lindenberg
gründet 1969 seine erste
Band ›Free Orbit‹. 1971 erscheint die erste LP der Jazzrockformation ›Emergency,
Lindenberg‹. Seinen ersten
großen Erfolg feiert er 1973
mit ›Alles klar auf der Andrea
Doria‹. 1974 erste Deutschland-Tournee mit dem neu
gegründeten Panikorchester.
In den folgenden Jahren verhilft er Ulla Meinecke zu einem
glänzenden Debüt, geht mit Eric Burdon auf Tour (1979) und
macht erste Gehversuche als Filmproduzent. In dieser Zeit
schreibt er einige der schönsten deutschen Rocksongs.
Konrad Heidkamp
geboren 1947 in München,
ist Musikkritiker der ›Zeit‹.
1991 erschien ›In the mood.
Literarische Jazzgeschichten.‹,
1999 ›It’s all over now.
Musik einer Generation –
40 Jahre Rock und Jazz‹,
2003 ›Sophisticated Ladies‹.
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Peter Maffay
gründete 1963 seine erste
Band ›The Dukes‹. 1969
begann seine eigentliche
Karriere mit der Veröffentlichung der ersten Single
›Du‹, sie wurde der größte
Hit des Jahres 1970 und
machte Maffay über Nacht
zum Star. Neben seiner
musikalischen Arbeit ist
Peter Maffay politisch engagiert und setzt seine Ansichten
zum Teil auch in Liedern um. Er ist in der Friedensbewegung
aktiv. Maffay stellt durch seine Stiftungen Gelder und sich
selbst für Projekte für traumatisierte Kinder zur Verfügung.
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Ulla Meinecke
Ihr Thema ist durchgängig
das scharfsinnige Nachdenken über Alltagsphänome
und Liebe aus einem ausdrücklich weiblichen Blickwinkel. Die Begegnung mit
Udo Lindenberg motivierte
sie 1976, das kreative Hobby
zum Beruf zu machen.
Die erste LP erschien 1977.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Produzenten Udo Arndt
kam der eigentliche Durchbruch auf dem deutschen und
internationalen Markt. Sie erhielt die Goldene Europa und
weitere Auszeichnungen.
Wim Wenders
ist seit fast vierzig Jahren
im Filmgeschäft und hat in
dieser Zeit eine erstaunliche
Vielseitigkeit und Wandlungsfähigkeit bewiesen.
Er feierte Erfolge als Regisseur von Dokumentarfilmen
wie ›Buena Vista Social Club‹
oder ›Soul of a Man‹ und
erschuf Filmklassiker wie
›Der Himmel über Berlin‹ und ›Paris, Texas‹. Seine Fotoausstellungen ›Written in the West‹ und ›Pictures from the
Surface of the Earth‹ werden in den bedeutenden Museen
Europas, Asiens und Australiens gezeigt.
Chris Strachwitz
lebt in Kalifornien und ist
ein unermüdlicher Sammler,
Forscher und Plattenproduzent. Er gründete 1960
das Label ›Arhoolie Records‹,
heute eines der ältesten
noch aktiven Plattenlabel
für Blues, Jazz, Gospel und
vor allem die traditionelle
mexikanische Musik. Chris
Strachwitz und Horst Lippmann verband eine jahrzehntelange Freundschaft.
Siegfried Schmidt-Joos
geboren in Gotha, gehörte
in den fünfziger Jahren als
Publizist zum studentischen
Jazz-Underground in der
DDR. In der BRD war er
Rundfunkreakteur, später
Abteilungsleiter bei Radio
Bremen, RIAS Berlin,
SFB/RBB und von 1968 bis
1978 Kulturredakteur beim
Nachrichtenmagazin ›Der Spiegel‹. Als Autor initiierte er 1973
das ›Rock-Lexikon‹ im Rowholt-Verlag, das er bis heute
herausgibt. Seine gesammelten Aufsätze über die Pop-Idole
des 20. Jahrhunderts, ›My Back Pages‹, erschienen 2005 im
Berliner Lukas-Verlag.
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Eintrag von Wim Wenders im Gästebuch des Internationalen
Jazzarchiv Eisenach
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Der Beirat
Der Beirat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und beaufsichtigt den Träger der Stiftung.
Daniel Eckenfelder
Jahrgang 1968
Unternehmer
seit 1996 in der Eisenacher
Umgebung wohnhaft und
seitdem von der Idee dieser
Stiftung begeistert.
Hermjo Klein
geboren 1947 in Lorch am
Rhein. Mit 13 Jahren übernahm er den Jazz-Club
Karlsruhe. Erstes Zusammentreffen und Beginn
einer engen Freundschaft
mit Fritz Rau. Studium der
Malerei bei Prof. Sonderburg, Joseph Beuys und
Salvador Dalí. Nach 1970
Festeinstellung bei Lippmann + Rau. 1982 Aufstieg zum Partner von Fritz Rau. 1986, nach 20jähriger Zusammenarbeit
mit Fritz Rau, Trennung in bestem Einvernehmen. Ab 1994
alleiniger Inhaber der Hermjo Klein Veranstaltungen GmbH
bzw. der Ace GmbH.
Saskia Scheibler-Rau
Seit 1960 Tochter
von Fritz Rau
Mutter von zwei Kindern
Geschäftsführerin
stark infiziert mit Musik
Fritz Marschall
Jahrgang 1943, kam Ende
der Fünfziger Jahr über den
Rock ’n’ Roll zum Blues und
Jazz. 2002 stellte er dem
Jazzarchiv in Eisenach seine
Privatsammlung mit der
Massgabe zur Verfügung, sie
professionell der Allgemeinheit für Forschungs- und
Studienzwecke zugänglich
zu machen. Die Sammlung umfasst ca. 30.000 Positionen.
Ab 2007 wird er sich mit seinem fundierten Wissen in die
Stiftung einbringen. Sein Ziel ist es, allen Interessierten – vor
allem jungen Menschen – mittels seiner Kenntnis der Historie
ein besseres Verständnis für die Gegenwart zu vermitteln.
Reinhard Lorenz
geboren 1952, Studium der
Sport- und Theaterwissenschaften in Leipzig.
1983– 1990 Dramaturg am
Eisenacher Landestheater.
Seit Anfang der siebziger
Jahre publizistische Arbeit,
vorwiegend über Jazz, 1983
bis 1989 freier Mitarbeiter
der Jazz-Redaktion von
Radio DDR II. Ab 1986 künstlerische Leitung des Eisenacher
Jazzclubs. Seit 1990 Leiter des Kulturamtes der Stadt Eisenach.
Initiator des Internationalen Jazzarchivs Eisenach sowie der
Lippmann + Rau-Stiftung.
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Der deutsche Bluespionier und Pianist Günther ›Bessie‹ Boas (Autor der legendären AFN-Radiosendungen ›Blues for
Monday‹) war jahrzehntelang ein vertrauter Weggefährte von Horst Lippmann und Fritz Rau. Er pflegte seit 1947 auch eine
herzliche Freundschaft mit Louis Armstrong.
Briefausriss, Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
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Satzung der Lippmann+Rau Stiftung
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1)
Die Stiftung führt den Namen Lippmann-und-Rau-Stiftung.
(2)
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung. Sie kann in eine
rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden.
(3)
Die Stiftung hat ihren Sitz in Eisenach.
§ 2 Stiftungszweck
(1)
Die Stiftung fühlt sich dem Erbe von Horst Lippmann und
Fritz Rau in besonderer Weise verpflichtet. Sie dient der
Förderung der Kunst und Kultur auf dem Gebiet der
Musik, der darstellenden und bildenden Kunst sowie der
Denkmalpflege.
(2)
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch
folgende Maßnahmen:
Pflege und Förderung europäischer und amerikanischer
Musik, insbesondere des Jazz, Blues, Lied und Chanson,
durch Archivierung und Katalogisierung von Medien
jedweder Art;
Präsentation der genannten Musik in der Öffentlichkeit
durch Konzerte;
Ankauf von Medien zu der genannten Musik und zur
Literatur über diese, sowie Bereitstellung dieser Medien für
die öffentliche Nutzung;
Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Lebenswerk
und die musikhistorische Bedeutung von Horst Lippmann
und Fritz Rau;
Veranstaltung von Ausstellungen der bildenden Kunst;
Veranstaltung von Aufführungen der darstellenden
Kunst;
Veranstaltung von Expertentreffen, Seminaren,
Symposien und dergl.
(3)
Ihre Zwecke auf dem Gebiet der Denkmalpflege verfolgt die
Stiftung wenn möglich durch den Erwerb und die denkmalgerechte Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudeensembles in Eisenach, in welchem ein Zentrum zur
Verwirklichung der in Abs. 1 und 2 beschriebenen Zwecke
zu betreiben ist.
(4)
Die Stiftung kann in Verfolgung ihres Stiftungszwecks Handreichungen und andere Schriften veröffentlichen und alle
Maßnahmen, die dem in Abs. 1 bis 3 beschriebenen Zweck
dienlich sind, durchführen.
(5)
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck zunächst durch die
Gewährung von finanziellen Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, die dem in Absatz 1 bis 4
beschriebenen Zweck dienen. Sie kann das in Abs. 3
beschriebene Zentrum auch selbst betreiben.
(6)
Unter Berücksichtigung der in Abs. 3 getroffenen Festlegung
ist der Wirkungsbereich der Stiftung nicht auf Deutschland
beschränkt.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1)
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
(2)
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Stifter und seine Erben
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
(3)
Die Stiftung darf keine juristischen oder natürlichen
Personen durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige
Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 4 Stiftungsvermögen
(1)
Das Stiftungsvermögen besteht im Zeitpunkt der Gründung
aus 5.000 € (in Worten fünf tausend Euro) in bar.
(2)
Das Stiftungsvermögen ist ertragbringend anzulegen und in
seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten.
(3)
Zuwendungen der Stifter oder Dritter, die hierzu bestimmt
sind, wachsen dem Stiftungsvermögen zu. Die Stiftung
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zustiftungen dieser
Art anzunehmen. Bei der Annahme von Sachwerten ist
sicherzustellen, dass entweder die Stiftung selbst in der
Lage ist, die Kosten der Betreuung dieser Werte zu tragen
oder dies auf Grund eines zumindest mittelfristigen Vertragsverhältnisses mit einem Dritten in angemessener Weise
sichergestellt ist.
(4)
Unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen
Kaufmanns und der besonderen Verantwortlichkeit des
Sachwalters fremden Vermögens kann die Stiftung Umschichtungen des Stiftungsvermögens vornehmen. Die Auswahl zu erwerbender Vermögensgegenstände hat sich nach
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der Sicherheit und Ertragskraft bzw. dem Nutzen für die
Erfüllung des Stiftungszwecks, nicht aber nach der Natur
des veräußerten Vermögensgegenstandes zu richten. Bei der
Auswahl der Vermögensgegenstände soll die Stiftung neben
dem Gesichtspunkt der Rendite auch Gesichtspunkte der
ökologischen, sozialen und kulturellen Verträglichkeit mit
dem Stiftungszweck berücksichtigen. In der Beurteilung ist
die Stiftung frei.
(5)
Im Zuge von Vermögensumschichtungen anfallende Gewinne
wachsen grundsätzlich dem Stiftungsvermögen zu. Sie werden hierzu in eine Rücklage eingestellt. Anfallende Verluste
aus Vermögensumschichtungen mindern diese Rücklage.
Der Beirat kann beschließen, diese Rücklage auch ganz oder
teilweise zur Finanzierung der Erfüllung des Stiftungszwecks
zu verwenden.
§ 5 Stiftungsmittel
(1)
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des
Stiftungsvermögens, aus Zuwendungen, soweit diese keine
Zustiftungen zum Stiftungsvermögen sind sowie aus sonstigen Einnahmen.
(2)
Stiftungsmittel dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung verwendet werden.
(3)
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Die Stiftung ist bei der Zuteilung von Stiftungsmitteln nur an
die gesetzlichen Bestimmungen und an die Bestimmungen
dieser Satzung gebunden.
(4)
Empfänger von Fördermitteln der Stiftung können, soweit
oder so lange dies gesetzlich vorgeschrieben ist, nur Körperschaften öffentlichen Rechts sowie als steuerbegünstigt
anerkannte Körperschaften privaten Rechts sein. Sie sind
vor der Auszahlung von Mitteln zu verpflichten, über deren
Verwendung Rechenschaft abzulegen.
(5)
Die gesetzlich zulässigen Rücklagen können gebildet werden.
§ 6 Stiftungsorganisation
(1)
Organe der Stiftung sind
1. das Kuratorium
2. der Beirat,
3. der Träger.
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(2)
Die Verwaltung der Stiftung wird am Sitz des Trägers
wahrgenommen.
(3)
Die Stiftung ist verpflichtet, über ihr Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben nach kaufmännischen Grundsätzen
Buch zu führen und nach Ende jeden Geschäftsjahrs einen
Jahresabschluß zu erstellen. Der Jahresabschluß ist auf Verlangen des Trägers oder des Beirats von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Der Prüfungsauftrag muß sich auch auf die
Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie auf die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel erstrecken.
(4)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Das Kuratorium
(1)
Das Kuratorium der Stiftung berät die Stiftung in allen
Angelegenheiten der Verwirklichung der Stiftungsziele.
(2)
Dem Kuratorium gehört eine beliebig große Zahl von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, insbesondere des internationalen Musiklebens an, die sich den Zielen der Stiftung
in besonderer Weise verbunden fühlen. Sie werden durch
den Vorsitzenden des Beirats auf der Grundlage eines
Beschlusses des Beirats auf unbestimmte Zeit berufen. Der
Beirat kann beschließen, ein Mitglied des Kuratoriums zu
dessen Vorsitzenden zu berufen. Beschließt er dies nicht,
führt der Vorsitzende des Beirats im Kuratorium den Vorsitz.
(3)
Das Kuratorium ist regelmäßig über alle wichtigen Angelegenheiten aus der Stiftungsarbeit zu unterrichten. Diese
Unterrichtung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Jedoch soll möglichst einmal im Jahr eine Sitzung des
Kuratoriums stattfinden. Die Mitglieder des Beirats und ein
Vertreter des Trägers sind berechtigt, an den Sitzungen des
Kuratoriums teilzunehmen.
(4)
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich für die
Stiftung tätig.
(5)
Vor einer Beschlußfassung des Beirats zu Angelegenheiten
von grundsätzlicher Bedeutung oder zu einer Änderung der
Satzung ist das Kuratorium in geeigneter Form zu hören. Entscheidungsbefugnisse für die Stiftung besitzt das Kuratorium
nicht.
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§ 8 Beirat
(1)
Der Beirat besteht aus fünf natürlichen Personen.
(2)
Die ersten Mitglieder des Beirates werden vom Stifter berufen.
Im Anschluß an diese Berufung ergänzt sich der Beirat durch
Zuwahl selbst.
(3)
Die Amtszeit des Beirates beträgt fünf Jahre. Wiederwahl bzw.
-berufung ist zulässig. Wählbar bzw. zu berufen sind nach
der Gründung der Stiftung nur Personen, die zum Zeitpunkt
ihrer Wahl bzw. Berufung das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(4)
Vor dem Ende der Amtszeit des Beirates hat dieser rechtzeitig
die Mitglieder des nächsten Beirates zu wählen. Findet diese
Wahl nicht rechtzeitig statt, bleibt der Beirat bis zur Wahl der
neuen Mitglieder im Amt. Die Wahl ist unverzüglich nachzuholen. Weitere Beschlüsse darf der Beirat bis zu dieser Wahl
nur in dringenden Ausnahmefällen fassen. Scheidet ein Mitglied des Beirates während der Amtszeit aus, wird ein neues
Mitglied nur für den Rest der Amtszeit der übrigen Mitglieder
hinzugewählt.
(5)
Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen/eine Vorsitzende(n)
und einen/eine stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
(4)
Der Beirat entscheidet ferner über die Verwendung der
Stiftungsmittel. Er kann Einzelentscheidungen dem Träger
übertragen.
(5)
Der/die Vorsitzende des Beirats vertritt die Stiftung gegenüber
dem Träger.
§ 10 Geschäftsordnung des Beirates
(1)
Der Beirat faßt seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen.
Wenn kein Mitglied widerspricht, können Beschlüsse auch im
schriftlichen Umlaufverfahren gefaßt werden. Zur Beteiligung
an diesem Verfahren ist den Mitgliedern eine Frist von drei
Wochen einzuräumen.
(2)
Der Beirat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens
jedoch einmal jährlich, unter Angabe der Tagesordnung und
Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu einer Sitzung
einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn zwei
Mitglieder des Beirates oder der Träger dies verlangen. Die
Sitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet.
(3)
Der Beirat ist beschlußfähig, wenn form-und fristgerecht
geladen wurde und mindestens zwei Mitglieder anwesend
sind. Mit Zustimmung aller Mitglieder kann auf Form und
Frist der Einladung verzichtet werden.
(4)
§ 9 Aufgaben des Beirates
Die Mitglieder des Beirates sind berechtigt, sich bei Sitzungen
(1)
durch ein anderes Mitglied des Beirates vertreten zu lassen.
Der Beirat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und
Vertretene Mitglieder werden als anwesend gezählt, jedoch
beaufsichtigt im Auftrag des Stifters den Träger.
müssen mindestens drei Mitglieder persönlich anwesend
(2)
Dem Beirat obliegt die Interpretation des in § 2 niedergelegten sein. Zur Teilnahme an Beschlüssen haben Vertreter eine
Stifterwillens. Welche Schwerpunkte die Stiftung bei der Ver- schriftliche Vollmacht vorzuweisen.
(5)
wirklichung des Stiftungszwecks bildet, liegt allein in seinem
Ein Vertreter des Trägers ist berechtigt, mit beratender Stimme
Ermessen.
an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen. Der Vorsitzende
(3)
kann bestimmen, daß der Träger ausgeschlossen wird, sofern
Der Beschlußfassung durch den Beirat unterliegen
und solange über diesen beraten wird.
insbesondere
(6)
1. die Berufung der Mitglieder des Kuratoriums,
Eine Beschlußvorlage gilt im Beirat als angenommen, wenn
2. die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Mehrheit der Mitglieder ihr zustimmt. Beschlüsse, die
3. die Bestellung des Wirtschaftsprüfers,
im Widerspruch zu dieser Satzung stehen, sind nichtig.
4. die Entlastung des Trägers,
(7)
5. Änderungen und Kündigung des Vertrags mit dem Träger,
Über die Ergebnisse der Sitzungen und der Beschlußfassungen
6. der Abschluß eines Vertrags mit einem neuen Träger,
7. Änderungen dieser Satzung und die Auflösung der Stiftung. im schriftlichen Verfahren sind Niederschriften zu fertigen, die
vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des
Beirats und dem Träger zuzuleiten sind. Beschlüsse sind im
Wortlaut festzuhalten.
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(8)
Der/die Vorsitzende des Beirates wird von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Im Innenverhältnis ist
der/die stellvertretende Vorsitzende gehalten, nur im Auftrag
oder bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig zu werden.
(9)
Der Beirat ist ehrenamtlich tätig. Er kann nach Maßgabe
des Arbeitsanfalls und der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Stiftung beschließen, daß den Mitgliedern anfallende
Auslagen ersetzt werden oder daß ihnen eine pauschale
Entschädigung für den Zeit- und Kostenaufwand gewährt
wird.
§ 11 Träger
(1)
Der Träger ist als Treuhänder rechtlicher Eigentümer des
Stiftungsvermögens. Er ist im Innenverhältnis an den mit
dem Stifter abgeschlossenen Vertrag, an diese Satzung, an
die Beschlüsse des Beirates sowie an Recht und Gesetz
gebunden.
(2)
Der Träger vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
(3)
Der Träger führt die Geschäfte der Stiftung. Er sorgt für den
Vollzug der Beschlüsse des Beirates, für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die
Erfüllung des Stiftungszwecks.
(4)
Der Träger hat dem Beirat und seinem Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit, mindestens jedoch einmal jährlich über die
Arbeit der Stiftung Bericht zu erstatten sowie nach Abschluß
jeden Geschäftsjahres in angemessener Frist den Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr vorzulegen.
(5)
Der Träger hat nach Vorlage des Jahresabschlusses Anspruch
auf Entlastung durch den Beirat, sofern nicht besondere
Gründe dagegen stehen.
(6)
Der Träger darf Beschlüsse des Beirates nicht vollziehen, die
Ausgaben nach sich ziehen, für die keine Stiftungsmittel zur
Verfügung stehen. Der Träger haftet nicht für Verbindlichkeiten, die nicht er selbst namens der Stiftung verursacht
hat.
(7)
Der Träger erhält für seine Tätigkeit eine angemessene
Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird vom
Beirat festgesetzt.
20
§ 12 Änderungen der Satzung, Auflösung der Stiftung
(1)
Diese Satzung kann durch Beschluß des Beirates mit
Zustimmung des Trägers geändert werden. Der Beirat ist
insbesondere ermächtigt, die Festlegungen zur Organisation
der Stiftung veränderten Verhältnissen oder neuen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit anzupassen. Der in § 2 Absatz 1
genannte Stiftungszweck kann erweitert oder ergänzt, nicht
jedoch beseitigt werden. Die Verwirklichung der Stiftungszwecke kann veränderten Verhältnissen angepaßt werden.
(2)
Wird die Umwandlung der Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung angestrebt, so wird diese vom Träger mit Zustimmung
des Beirates errichtet. Die Satzung der rechtsfähigen Stiftung
soll so weit als möglich dieser Satzung entsprechen. Sie
bedarf im Wortlaut der Zustimmung des Beirates. Nach
Erlangung der Rechtsfähigkeit und Zuerkennung der Gemeinnützigkeit geht das Vermögen und gehen die Mittel dieser
Stiftung auf die rechtsfähige Stiftung über. Diese Stiftung wird
aufgelöst.
(3)
Wird die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich oder
erscheint sie angesichts wesentlicher Veränderung der
Verhältnisse nicht mehr sinnvoll, kann der Stiftungszweck
durch Beschluß des Beirates mit Zustimmung des Trägers
geändert werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann
im gleichen Verfahren auch die Auflösung der Stiftung
beschlossen werden.
(4)
Beschlüsse nach Abs. 1 bis 3 bedürfen der Zustimmung von
vier Mitgliedern des Beirates und der Trägerin.
(5)
Durch eine Änderung der Satzung darf die steuerliche
Begünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigt werden.
(6)
Im Falle der Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Der Beschluß über
die Verwendung des Vermögens ist vom Beirat vor dem Auflösungsbeschluß zu fassen. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit
der Zustimmung der zuständigen Finanzbehörde.
L+R-Stiftung
17.05.2006
7:56 Uhr
Seite 21
Horst Lippmann produzierte 1963 die erste Schallplatte von Sonny Boy Williamson & The Yardbirds mit Eric Clapton.
Der Bluesmundharmonika-Virtuose Sonny Boy Williamson machte Horst Lippmann in London (während der American Folk
Blues Festival-Tour) auf den damals 17jährigen Clapton aufmerksam.
Schallplattenhülle, Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
21
L+R-Stiftung
17.05.2006
7:56 Uhr
Seite 22
Informationsbroschüre der Lippmann + Rau-Stiftung Eisenach
2006 Lippmann+Rau-Stiftung
Die Rechte an Texten und Bildern liegen bei den Autoren
und Fotografen.
Redaktion: Karin Daut, Daniel Eckenfelder, Reinhard Lorenz
Fotosatz und Lithos: typossatz GmbH Berlin
Druck und Verarbeitung: www.eckenfelder.de
Zu danken ist dem Maecenata-Institut Berlin, im besonderen
Rupert Graf Strachwitz, für die hilfreiche Begleitung bei der
Abwicklung der Gründungsregularien der Lippmann+RauStiftung.
Wenn auch Sie die Lippmann+Rau-Stiftung unterstützen
möchten:
Konto-Nr. 187 100 (Stiftungsmittel)
Konto-Nr. 194 441 (Stiftungsvermögen)
BLZ 840 550 50
Wartburg-Sparkasse
L+R-Stiftung
17.05.2006
7:56 Uhr
Seite 23
Widmung von Martin Luther Kings Tochter Yolanda King im Programmheft der anlässlich des 450. Geburtstags des
Reformators Martin Luther 1996 in Eisenach durchgeführten Veranstaltung ›Play Luther‹.
Sammlung Internationales Jazzarchiv Eisenach
L+R-Stiftung
17.05.2006
7:56 Uhr
Seite 24