Erdgasfernleitung OPAL (DN 1400) Abschnitt Mecklenburg
Transcription
Erdgasfernleitung OPAL (DN 1400) Abschnitt Mecklenburg
Erdgasfernleitung OPAL (DN 1400) Abschnitt Mecklenburg-Vorpommern Nachtrag zum Planfeststellungsverfahren Planergänzung Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz Bearbeitung: Ingenieurbüro Nickel GmbH UmweltPlan GmbH Stralsund Aegidienberg, Logebachstraße 4, 53604 Bad Honnef Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund Tel.: 02224/ 9733-0 Fax.: 02224/ 9733-41 [email protected] www.ibni.de Tel.: 038 31/61 08-0 Fax.: 038 31/61 08-49 [email protected] www.umweltplan.de Bauherr: Planergänzung Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz Fertigstellung: September 2008 Stand: 30.09.2008 Geschäftsführer: Dipl.-Geogr. S. Ahlmeyer Dipl.-Ing. Werner Limbach Projektleiter: Dipl.-Umweltwiss. Katharina Burmeister Dipl.-Ing. Werner Limbach Bearbeiter: Dr. rer. nat. Martin Heindl Dr. rer. nat Silke Freitag Dipl.-Geogr. Jana Kwasniowski Dipl-Ing. Kai Schmidt Sieglinde Küchler Sabine Willmann (Kartografie) optional 16,46 cm x 6,96 cm bzw. 1 : 0,423 Inhaltsverzeichnis Begründung der Planergänzung..................................................... 1 1 Darstellung der avifaunistischen Bestandsdaten im Bereich der Anlandestation ............. 6 2 Darstellung und Ergänzung der Bestandsdaten entlang der OPAL-Trasse ...................... 9 3 Prüfung der Erweiterung von Bauzeitenregelungen für Extensivgrünland- und Ödlandflächen ................................................................................................................. 13 4 Prüfung der Betroffenheiten von Rastvögeln durch die Anlandestation und entlang der Trasse ....................................................................................................................... 15 5 Darstellung des Bestands Lebensräume Fischotter und Biber und von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ................................................................... 19 6 Darstellung der Kompensationsmaßnahmen für Amphibien und Reptilien im Trassenbereich................................................................................................................ 24 7 Fledermauskartierung ..................................................................................................... 54 8 Artenschutzrechtliche Behandlung der Schlingnatter...................................................... 70 9 Artenschutzrecht nach §19 Abs.3 BNatSchG ................................................................. 74 ANHANG Anlage Bezeichnung 1 Unterlage zur Ausnahmeprüfung nach § 43 (8) BNatSchG Heckenbrüter Anlandestation Greifswald............................. 2 Unterlage zur Ausnahmeprüfung nach § 43 (8) BNatSchG Fledermäuse Anlandestation Greifswald ............................. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Festlegungen 16.07.2008 Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz und Verweis auf Kapitelnummer ................................................................................ 2 Tabelle 2: Für die Peenequerung prognostizierte Brutvogelvorkommen und ihre Zuordnung zu den Vogellebensräumen ............................................................ 10 Tabelle 3: Potenzielle Wiesenbrüterstandorte im Trassenbereich – Bauzeitenregelung ..... 13 Tabelle 4 Gewässerquerungen im Bereich von Fischotterwanderkorridoren ...................... 21 Tabelle 5: Ergebnisse der Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden ................. 26 Tabelle 6: Baumhöhlenkataster im Untersuchungsraum...................................................... 56 Tabelle 7: Nachgewiesene Fledermäuse im Untersuchungsraum ....................................... 60 Tabelle 8: Übersicht der Kontrollen und Ergebnisse ............................................................ 72 Tabelle 9: Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauausführung.................................................................................................. 80 Tabelle 10: Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauausführung.................................................................................................. 81 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kartierte Höhlenbäume im Bereich Kiefernwald östlich des Hafenbeckens sowie am Waldrand der L 262 .......................................................................... 58 Abbildung 2: Kartierte Höhlenbäume bei Klein Bünzow und Paslow ....................................... 59 Abbildung 3: Kartierte Höhlenbäume bei Jatznik ..................................................................... 59 Abbildung 4: Untersuchungsraum und Lage der Schlangenbleche (Ausbringung der Bleche am 25.07.2008) – in Lila: Lage der Gasverdichterstation ..................... 71 Abbildung 5: A: Fundort der Zauneidechsen (Pfeile), B: Zauneidechse am 05.09.2008 ......... 73 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Begründung der Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 EnWG für die Errichtung und den Betrieb der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) Lubmin - Olbernhau Planfeststellungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern Im Ergebnis der Beteilung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden von verschiedenen Beteiligten Einwendungen vorgebracht, die sich auf die Aktualität der verwendeten Datengrundlage, die Artenschutz- und FFH-Thematik sowie die Darstellung bezogen. Hauptkritikpunkte waren zum einen nicht deutlich genug dargestellte Bestandsdaten bzw. Datenquellen und eine nicht deutlich genug erläuterte Vorgehensweise bei den Potenzialabschätzungen und zum anderen fehlende faunistische Bestandsaufnahmen (Kartierungen). Aus diesem Grund erfolgte am 16.07.2008 eine Abstimmung mit dem LUNG M-V, bei der die geplante Vorgehensweisen im Hinblick auf weiterführende Untersuchungen bzw. Erläuterungen zur Klärung artenschutzrechtlicher Aspekte und zur Methodik vorgestellt und weiter konkretisiert wurden. Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses wurde eine konsensfähige Vorgehensweise zur Ausräumung von bestehenden Unklarheiten und Kritikpunkten festgelegt. Die nachfolgende Tabelle, die wesentlicher Bestandteil des Protokolls der Beratung ist, zeigt eine Übersicht der Festlegungen und nimmt gleichzeitig Bezug auf das jeweilige Kapitel dieser ergänzenden Unterlage. Die kartographischen Darstellungen sind den jeweiligen Kapiteln zugeordnet worden. 1 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Tabelle 1: Festlegungen 16.07.2008 Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz und Verweis auf Kapitelnummer Thema Einwender Kritik Vorgehensweise/Aufgaben Brutvögel Concord Power, BUND/ NABU LUNG Verdichterstation, keine Primärdatenerhebung zugrundegelegte Kartierungsgutachten deutlicher zitieren (GUD, SELLIN 1999; Netzanbindung AWE, UP 2005, NORDSTREAM, IFAÖ 2007) und zur Untermauerung der Aktualität der in den Planunterlagen beschriebenen Bestandssituation heranziehen Erstellung einer Karte, um Ergebnisse transparenter darzustellen (analog Artenschutz- und FFH-Gutachten) LUNG I/ II LK OVP (UNB) OPAL-Trasse, keine Vorgehensweise bei Potenzialabschätzung Primärdaten insbetiefergehend erläutern sondere im Peenetal sofern vorhanden, sind beiderseits der Trasse Nachweise geschützter Arten - aus sekundären Quellen - punktgenau darzustellen Der Untersuchungsraum hinsichtlich der Vorkommen von Greifvogelhorste und Höhlenbäumen im Wirkraum der Trasse wird auf einen 500 m breiten Korridor (je 250 m beidseits der Trasse) festgelegt. Für die Bestandsbeschreibung hinsichtlich der Vorkommen von Greifvogelhorsten und Höhlenbäumen im U-Raum wird das Einholen von Informationen von örtlichen Sachverständigen (Ornithologen, Förster, ADEBAR-Kartierung) als ausreichend erachtet. Anfertigung einer Detailkarte (1:2.000) für den Bereich der Peene mit Start- und Zielgrube, Baustelleneinrichtungen sowie avifaunistischen Bestandspotenzialen und Abgrenzungen der Bauzeitenregelungen LUNG II OPAL-Trasse, aus Mangel an Primärdaten sind potenzielle Vorkommen von Bodenbrütern auf extensivem Grünland und Ödland entlang der Trasse vollständig mit Bauzeitenregelungen zu schützen Prüfung der tatsächlich von der OPAL betroffenen Biotope der genannten Typen (extensives Grünland, Ödland) Ggf. Erweiterung der Bauzeitenregelungen für die neben den Friedländer Großen Wiesen vorhabensbedingt betroffenen extensiven Grünlandund Ödlandflächen (Abstimmung WINGAS) 3 BUND/ NABU Verdichterstation, Kollisionsrisiko im Flugkorridor Prüfung der Betroffenheiten Auswertung der Gutachten zum Steinkohlekraftwerk und zu GUDs V/M-Maßnahmen prüfen (z.B. Beleuchtung der Schornsteine bei schlechten Sichtverhältnissen – Nebel) 4 LUNG Bestandsbeschreibung der Rastgebiete insbeVerdichterstation, OPAL-Trasse, keine sondere entlang der Trasse mit I.L.N. & IFAÖ Primärdaten (2007, im Entwurf, unveröffentlicht) abgleichen Ggf. gutachterliche Meinung von Hr. Sellin einholen Rastvögel vgl. Kapitel 1 2 4 2 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Vorgehensweise/Aufgaben UmweltPlan Thema Einwender Kritik vgl. Kapitel Fischotter, Biber BUND/ NABU Verdichterstation, Potenzialabschätzung liefert sach- und fachgeOPAL-Trasse, keine rechte Bewertung und wird vom LUNG akzeptiert. Primärdaten Biber: Anfertigung von Detailkarten für den Bereich der Peene und des Prägelbachs mit allen relevanten Lebensräumen (Reproduktions- und Ruheräume), um (Nicht-) Betroffenheiten zu verdeutlichen Fischotter: V/M-Maßnahmen erweitern (Ausstiegshilfen, Querungshilfen zur gefahrlosen Passage von offen gequerten Fließgewässern in Straßennähe Anwendung des „Fischotter/ Biber-Erlass“ von BRB 5 Amphibien BUND/ NABU Potenzialabschätzung liefert sach- und fachgeVerdichterstation, OPAL-Trasse, keine rechte Bewertung und wird vom LUNG akzeptiert. Primärdaten Verwendung von Leiteinrichtungen auf Grundlage des Vorsorgeprinzips Verwendung neu entwickelter Materialien (fugenlose Bleche anstatt Plastikfolien, Fangkästen anstatt Eimer) Verkürzung der Abstände zwischen den einzelnen Abfangstellen zur Erfolgskontrolle/ zum Info-Gewinn: ökologische Baubegleitung beinhaltet beim Absammeln der Tiere die Ermittlung des Artenspektrums (außer Grün- und Braunfrösche) sowie die Fotodokumentation unbestimmbarer Exemplare Kompensation des Verlustes von amphibischen Lebensraumfunktionen durch dauerhafte Optimierung/ Renaturierung degenerierter, trassennaher Kleingewässer (Errichtung eines naturnahen 25 m-Pufferstreifens); bisher kein dauerhafter Verlust signifikanter Lebensraumstrukturen nachweisbar 6 Fledermäuse LUNG I/ II Verdichterstation, Zur Abwendung artenschutzrechtlicher VerbotsOPAL-Trasse, keine tatbestände wurde folgende Vorgehensweise mit dem LUNG abgesprochen: Primärdaten Kartierungen sind auf den Arbeitsstreifen bzw. Vorhabensbereich der Verdichterstation beschränkt, d.h. in dem Bereich, in dem Quartierbäume vorhabensbedingt entfernt werden. Beschränkung der Kartierung auf Waldbereiche älter als 50 Jahre bzw. alte Einzelbäume, Eingrenzung mit Hilfe Biotopkartierung/ Forsteinrichtungskarten 1. Schritt: zunächst Kartierung der Höhlenbäume im Arbeitsstreifen, diese mittels GPS einmessen bzw. markieren 2. Schritt: im Umfeld von Höhlenbäumen mittels Detektor anwesende Fledermausarten erfassen bei ausschließlicher Anwesenheit von Mücken-, Rauhaut-, Zwergfledermaus oder Braunem Langohr (entspricht RL 4 bzw. nicht kategorisierte Arten) erfolgen keine weiterführenden Untersuchungen 3. Schritt: bei Anwesenheit von Zweifarb-, Mops- 7 3 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Thema Einwender Kritik Vorgehensweise/Aufgaben UmweltPlan vgl. Kapitel oder Breitflügelfledermaus (RL 1-3) oder MyotisArten (alle da RL 1-3 bzw. nicht sicher mit Detektor unterscheidbar) oder Nyctalus-Arten (RL 1-3) sind die zuvor erfassten Höhlenbäume auf Fledermausbesatz zu überprüfen mit Hilfe von Netzfängen (Vorteil der Geschlechterdifferenzierung) und/ oder Horchboxen (Auswahl der Methode durch Kartierer in Abhängigkeit des Zeitaufwandes bzw. der Störungsintensität) 4. Schritt: im Bereich besetzter Höhlenbäume Erfassung weiterer, potenziell nutzbarer Höhlenbäume (keine Kontrolle auf Besatz) außerhalb des Arbeitsstreifens, um Rückschlüsse auf lokale Population ziehen zu können. Je nach Größe und Homogenität des benachbarten Bestandes (Baumarten, Alter) sollte die benachbarte Fläche im Ermessen des Kartierers vollständig, entlang eines Transekts oder bei Hinweisen auf Altholzinseln selektiv auf Baumhöhlen untersucht werden. 5. Schritt: Erfassung von als Winterquartier genutzte Baumhöhlen zur Schwärmzeit (Sept/ Okt, vor Erörterungstermin) Händisches Fällen von als Quartiere identifizierten Höhlenbäumen im Zeitfenster Sept / Okt 2009 Im Falle der Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen werden vom LUNG als geeignete Maßnahmen zum Erhalt der lokalen Population das Aufhängen von Fledermauskästen, Waldumbaumaßnahmen zur Entwicklung von Altbauminseln sowie die Sicherung von Altbäumen/ Altbauminseln bzw. die Förderung und Entwicklung von geeigneten Nahrungshabitaten vorgeschlagen. Die v.g. Maßnahmen dienen sowohl zur Bewahrung der ökologischen Funktionsfähigkeit bei Verlust der Sommer- wie auch der Winterquartiere. Detaillierung des Maßnahmenkonzeptes nach Vorliegen der Kartierergebnisse mit dem LUNG bzw. Fledermausexperten Zauneidechse LUNG I/ II Verdichterstation, Potenzialabschätzung liefert sach- und fachgeOPAL-Trasse, keine rechte Bewertung und wird vom LUNG akzeptiert. Primärdaten Verwendung von Leiteinrichtungen auf Grundlage des Vorsorgeprinzips analog den Amphibien Kompensation des Verlustes von Lebensraumfunktionen durch dauerhafte Schaffung trassennaher Lebensraumstrukturen (Schaffung vegetationsfreier Flächen, Strukturanreicherung mit Lesestein- und Wurzelhaufen) Schlingnatter LUNG I/ II Verdichterstation, keine Primärdaten 20 Begehungen zur Erfassung möglicher Vorkommen im Bereich der Verdichterstation Die Herren Schaarschmidt oder Grunewald werden vom LUNG als Kartierer vorgeschlagen. Festlegung des Untersuchungsraumes durch Kartierer ohne weitere Beteiligung des LUNG möglich (betr. insb. Bereiche westlich des Auslaufkanals angrenzend zum B-Plan Lubmin) Zäunen und Umsetzen der Tiere als V/ M- 6 8 4 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Thema Einwender Kritik Vorgehensweise/Aufgaben UmweltPlan vgl. Kapitel Maßnahme (analog Amphibien) wird vom LUNG akzeptiert. Ausgleich/ Kompensation des Verlustes von Lebensraumfunktionen durch dauerhaft populationsstützende Maßnahmen zur Strukturanreicherung (Lesesteinhaufen und sonstige gegenüber Frost sichere Standorte) möglich „nur“ LUNG I/ II national BUND/ besonders NABU oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten keine Berücksichtigung in Unterlagen bzw. fehlende Primärdaten Die von UmweltPlan gewählte Strategie (keine Art-für-Art-Betrachtung, sondern Abarbeitung durch Biotopbezug, Abstellen auf Kompensierbarkeit/ Ersetzbarkeit aller vom Vorhaben betroffenen Biotope/ Habitate) wird vom LUNG prinzipiell gefolgt. Die diesbezügliche Argumentation im Sinne des § 19 (3) BNatSchG ist im Zuge der Entgegnung zu den Einwendungen zu vertiefen Im Zuge des Artenschutzes (hier: saP) zu berücksichtigen sind Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL. Darüber hinaus (hier: LBP) zu berücksichtigen sind in MV gefährdete Pflanzenarten der RL 1 und 2 – deren Betroffenheit durch das Vorhaben ist nochmals zu prüfen. Prüfen, ob das Umsetzen evtl. betroffener Bestände zur Abwendung einschlägiger Verbotstatbestände möglich ist. 9 5 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 1 1.1 UmweltPlan Darstellung der avifaunistischen Bestandsdaten im Bereich der Anlandestation Erläuterungen zur Karte Bestand und beeinträchtigte Brutreviere Die Darstellung der Bestandsdaten in den Unterlagen 16.4.2 (FFH-VP zum Vogelschutzgebiet) und 16.6 (Artenschutz) wurde in der anliegenden Karte hinsichtlich der Ableitung der Datenquellen überarbeitet. Die Datenquellen (UMWELTPLAN 2005, IFAÖ 2007, SELLIN 1999 und FROELICH & SPORBECK 2008) sind im Quellenverzeichnis (s. Kapitel 1.4) aufgeführt. Aus der Kartierung von SELLIN (1999) wurden nur jene Bestandsdaten übernommen, die aufgrund der derzeitigen Lebensraumausstattung im Gebiet noch potenziell verbreitet sein könnten (s. Punkte mit grünen Rand). Zusätzlich zu den bisher in den Unterlagen verwendeten Datenquellen werden in der anliegenden Karte auch die in FROELICH & SPORBECK (2008) dargestellten Bestandsdaten berücksichtigt. Die Auswertung dieser Datenquelle führte zur Darstellung zusätzlicher Brutstandorte relevanter Vogelarten (s. Punkte mit blauen Rand). 1.2 Planerische Konsequenzen Im Umfeld der Anlandestation liegen die aus FROELICH & SPORBECK (2008) zusätzlich abgeleiteten Brutstandorte vorrangig auf den durch die GUD I und II beanspruchten Flächen. Hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch die Anlandestation ergeben sich demnach die identischen gutachtlichen Beurteilungen, die in den Unterlagen 16.4.2 und 16.6 über die anderen in diesen Bereichen verbreiteten Brutvorkommen aufgeführt sind. Hingegen liegt mit dem in FROELICH & SPORBECK (2008) dargestellten Brutstandort des Sandregenpfeifers im Anspülungsbereich an der Ostmole des Hafenbeckens ein Vorkommen eines Brutvogels in den Wirkräumen der Anlandestation, die in den bisherigen Planunterlagen nicht berücksichtigt wurde. Die artenschutzrechtlichen Aussagen bzw. Aussagen im Rahmen der FFH-VP werden nachfolgend entsprechend ergänzt. Sie folgen analog den für den am Boddenufer befindlichen Brutvorkommen des Flussregenpfeifers (s. Unterlage 16.6, Kapitel 6.1.6, S. 33). In IFAÖ (2007) kann das Brutvorkommen des Sandregenpfeifers an der Ostmole des Hafenbeckens nicht bestätigt werden. Durch die teilweise Abtragung der ehemals dort vorhandenen Bodenkippe im Zuge der Rekonstruktion des Auslaufkanals bzw. Ausbau des Hafens Lubmin wird dieser Standort nur noch als suboptimaler Brutlebensraum eingeschätzt. Dies wird durch die wechselnden Wasserstände des Greifswalder Boddens begründet, die zur teilweise längeren Überflutung des Anspülungsbereich an der Ostmole führen. 6 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Hingegen bilden die teilversiegelten Ruderalflächen und Pionierstandorte westlich des Hafenbeckens ein in den letzten Jahren relativ konstant besetztes Brutgebiet des Sandregenpfeifers (UMWELTPLAN 2005, IFAÖ 2007). Nach eigenen Beobachtungen im Rahmen der Kartierungen von UMWELTPLAN (2005) brütete der Sandregenpfeifer in zwei Paaren erfolgreich auf den Flächen des B-Plans Nr. 1. Die Art konnte zwar auch auf dem Anspülungssaum der Ostmole festgestellt werden. Dabei handelte es sich jedoch um die nahrungssuchenden Brutvögel der B-Plan-Fläche. Die Vögel zeigten zum Teil auch revieranzeigendes Verhalten (Balzflüge), zur Etablierung eines Brutreviers kam es aber nicht. Vor diesem Hintergrund wird die Funktion der Ostmole als relevanter Brutstandort und somit die hinreichende Wahrscheinlichkeit erheblicher Beeinträchtigungen des Sandregenpfeifers durch die Anlandestation ausgeschlossen. Es ergeben sich somit keine relevanten Ergänzungen zu den gutachtlichen Beurteilungen in den Unterlagen 16.4.2 (FFHVP) und 16.6 (Artenschutz). Unterstützt wird diese Einschätzung durch die sich aus dem Vergleich von SELLIN (1999) und FROELICH & SPORBECK (2008) ergebende Bestandsentwicklung des Sandregenpfeifers im Gebiet. Nach SELLIN (1999) wurde der Sandregenpfeifer nur auf den ehemaligen boddenseitigen bzw. landseitigen Bodenkippen festgestellt. Auf den Freesendorfer Wiesen und dem Struck wurden keine Nachweise geführt. Gegenwärtig existieren nach gutachtlicher Einschätzung nur noch Bestandspotenziale auf der Bodenkippe im Bereich des GUD II (s. obige Ausführungen sowie anliegende Karte). An diesem Standort konnten jedoch in den Kartierungen zwischen 2005 bis 2007 keine Brutvorkommen nachgewiesen werden (s. anliegende Karte). Hingegen werden in FROELICH & SPORBECK (2008) im Gegensatz zu SELLIN (1999) Brutvorkommen des Sandregenpfeifers auf den nördlichen Freesendorfer Wiesen (2 Brutreviere, s. anliegende Karte) sowie auf dem Struck (3 Brutreviere, außerhalb des Blattschnitts) dargestellt. Offensichtlich haben sich die Bestände des Sandregenpfeifers aus den Konfliktbereichen am Ostufer des Hafenbeckens auf die nördlichen Freesendorfer Wiesen und den Struck verlagert, bzw. es ist von einem Bestandszuwachs in diesem Bereich auszugehen. Im engen räumlichen Zusammenhang zum Vorhaben existieren somit funktionsfähige Lebensräume für die Art. Eine Betroffenheit im Erhaltungszustand der lokalen Population durch das Vorhaben ist somit auch aus diesem Grunde auszuschließen. 1.3 Fazit Die gutachtlichen Aussagen der Unterlagen 16.4.2 (FFH-VP zum Vogelschutzgebiet) und 16.6 (Artenschutz) bezüglich der Bestandssituation von Brutvögeln im Bereich der Anlandestation und den daraus abgeleiteten Beurteilungen werden weiterhin aufrecht erhalten. Im Zuge der nachträglichen Berücksichtigung der Bestandsdaten von FROELICH & SPORBECK (2008) ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutacht7 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan lichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis der Gutachten von UMWELTPLAN 2005, IFAÖ 2007, SELLIN 1999 formuliert wurden. 1.4 Quellen FROELICH & SPORBECK (2008): Umweltverträglichkeitsuntersuchung – Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks Greifswald. Karte 1-b2 Schutzgut Tiere, Bestand Avifauna. Im Auftrag DONG Energy Kraftwerke Greifswald GmbH & Co. KG. IFAÖ – INSTITUT FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE (2007): Nord Stream Gas-Pipeline, Landanbindung Lubmin. Fachgutachten Brutvögel. Im Auftrag der Nord Stream AG. SELLIN, D. (1999): GuD Vorhaben Lubmin. Verträglichkeitsstudie Teilstudie avifaunistische Dokumentation. Im Auftrag der EWN, Lubmin. UMWELTPLAN (2005): Netzanbindung des Offshore-Windparks Arkona-Becken Südost - Ergebnisse der Brutvogelkartierung. Im Auftrag der AWE Arkona-Windpark-Entwicklungs-GmbH. 8 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 2 2.1 UmweltPlan Darstellung und Ergänzung der Bestandsdaten entlang der OPALTrasse Bestandsbeschreibung der Brutvögel entlang der OPAL-Trasse Zur Erarbeitung der Antragsunterlagen wurden vorerst keine Primärdaten erfasst worden. Die Bestandsanalyse basiert auf vorhandenen Daten kombiniert mit einer faunistischen Potenzialabschätzung. Die vorhandenen Daten beruhten auf einer Artenabfrage bei den Naturschutzbehörden. Darin wurde das Vorkommen aller artenschutzrechtlich relevanter Brutvogelarten im Untersuchungsraum abgefragt. Als Ergebnis der Artenabfrage wurden Daten vom LUNG zu Brutvorkommen von Seeadler, Schreiadler und Weißstorch sowie von der UNB Uecker Randow zu Brutvorkommen weiterer relevanter Arten übermittelt. Die Lage der Brutreviere sind in den anliegenden Karten der Blatt Nr. 1 bis 14 dargestellt. Die Potenzialabschätzung basiert auf einer aktuellen Biotopkartierung (2007) sowie auf den Daten aus der OAMV-Kartierung zwischen 1994 bis 1997. Letztere Daten sind ebenfalls in den anliegenden Karten dargestellt. Die Berücksichtigung der OAMV-Daten dient zur Absicherung der auf Basis der Biotopkartierung abgeschätzten Lebensraumpotenziale. Nach Einreichung der Antragsunterlagen zur Planfeststellung erfolgten in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zusätzliche Datenrecherchen. In Bezug zum Brutgeschehen wurde bei lokalen Ornithologen die Bestandssituation von Greifvogelhorsten und höhlenbewohnenden Vogelarten in einem Untersuchungsraum von 250 m beidseits der Trasse abgefragt. Die Ergebnisse dieser Datenabfrage sind ebenfalls in den anliegenden Karten dargestellt. Wie aus den Karten ersichtlich, werden von den vorhabensbedingten Baumverlusten keine aktuellen Horstbäume sowie Höhlenbäume, die von Greifvögeln bzw. höhlenbewohnenden Vogelarten genutzt werden entfernt. Die Auswirkungen der recherchierten Bestandssituation auf die Festlegung der Bauzeitenregelungen wird in der Anpassung des entsprechenden Maßnahmenblattes des LBP berücksichtigt. 9 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 2.2 UmweltPlan Bestandsbeschreibung der Brutvögel im Peenetal 2.2.1 Erläuterung der Detailkarte In der Detailkarte (s. letzte Karte im anliegenden Kartenteil zu Kapitel 2) erfolgt für den Bereich der Peenequerung eine Darstellung der Vorkommen von Brutvögeln auf Grundlage nachträglich recherchierter Bestandsdaten, die zwischen 2001 und 2008 erhoben worden. Folgende Datenquellen wurden verwendet: - Es erfolgte eine Befragung lokaler Ornithologen (Jörg Mohnhaupt, Anklam) hinsichtlich der Vorkommen wertgebender Brutvögel und deren Raumnutzung im Gebiet. Brutstandorte wurden punktgenau, Nahrungsareale und Streifgebiete flächig dargestellt. - Es erfolgte eine Auswertung der Umweltverträglichkeitsstudien zur Renaturierung der Peenewiesen bei Klein Polzin sowie bei Quilow (GRÜNSPEKTRUM 2002, 2003). Im Rahmen der Untersuchungen wurden in den Jahren 2001 und 2002 die Brutvögel auf den Poldern Klein Pölzow und Quilow kartiert. Dabei ist der gesamte Blattschnitt der Detailkarte zwischen dem nördlichen Talrand und der südlichen Grenze des EUVogelschutzgebietes im Untersuchungsraum der Kartierungen enthalten. Die Kartierung erfolgte auf Basis der Quadranten der 1 km2-Felder des Gauß-Krüger-Netzes. In der Karte werden die Artnamen der in den Quadranten festgestellten Vogelarten den jeweils innerhalb des Quadranten angetroffenen artspezifischen Habitatstrukturen und Lebensräumen zugeordnet. 2.2.2 - Vergleich der recherchierten Bestandssituation mit den Potenzialabschätzung der Planunterlagen zur OPAL In den Unterlagen 11.1 (UVS), 14 (Artenschutz) und 12.5 (FFH-VP zum EUVogelschutzgebiet) wird von folgenden Bestandspotenzialen von Brutvögeln zwischen Bau-km 36 bis km 37,3 ausgegangen. Die nachfolgende Tabelle führt das prognostizierte Arteninventar nochmals auf und ordnet sie den in der Detailkarte dargestellten Vogellebensräumen zu. Tabelle 2: Für die Peenequerung prognostizierte Brutvogelvorkommen und ihre Zuordnung zu den Vogellebensräumen Art Vogellebensraum in Detailkarte Schlagschwirl, Braunkehlchen Verlandungsbereiche der Peene, Hochstaudenfluren Neuntöter, Sperbergrasmücke Gebüsch- und Heckenkomplexe insbesondere am nördlichen Talrand 10 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Art Vogellebensraum in Detailkarte Kranich Erlenbruchwald am nördlichen Peeneufer Rotmilan Waldbereiche Eisvogel Peene und Altarme Rohrweihe, Drosselrohrsänger, Verlandungszonen, Schilf- und Seggenriede UmweltPlan Rohrschwirl, Tüpfelsumpfhuhn Wachtelkönig, Kiebitz Feuchtgrünland Rotmilan, Weißstorch, Seeadler vom Feuchtgrünland als Nahrungsareal Polder Menzlin) - Vorkommen einiger der prognostizierten Arten (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Rotmilan, Eisvogel, Rohrschwirl, Wachtelkönig, Rohrweihe, Kranich, Weißstorch und Seeadler werden durch die o.g. Datenquellen belegt. - Über das prognostizierte Artenspektrum hinaus wurden nur solche Arten erfasst (Beutelmeise, Karmingimpel, Zwergschnäpper, Habicht, Wespenbussard, Mäusebussard, Bekassine), die ähnliche Verbreitungsmuster sowie Empfindlichkeitsprofile wie die prognostizierten Arten aufweisen. So beinhalten bspw. planerische Ableitungen hinsichtlich der prognostizierten Betroffenheit potenzieller Vorkommen des Rotmilans im Untersuchungsraum Mitnahmeeffekte für weitere Arten (Mäusebussard, Habicht und Wespenbussard), die zusätzlich im Gebiet nachgewiesen wurden. 2.2.3 Fazit Im Zuge der nachträglich durchgeführten Bestandsrecherchen ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutachtlichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis von Potenzialabschätzungen formuliert wurden. Die Potenzialabschätzungen führten somit zu sach- und fachgerechten Bewertungen. Die in den Planunterlagen geführten Aussagen und abgeleiteten Maßnahmen (bspw. Bauzeitenregelungen) werden daher weiterhin aufrecht erhalten. 2.2.4 Quellen GRÜNSPEKTRUM (2003): Umwelterheblichkeitsstudie und Gutachten zur Beurteilung der FFH-Verträglichkeit zum Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems auf den Peenewiesen bei Klein Polzin. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere Peene“. 11 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan GRÜNSPEKTRUM (2002): Umwelterheblichkeitsstudie zum Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems in den Peenewiesen bei Quilow. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere Peene“. MOHNHAUPT, J. (2008): Nachrichtliche Mitteilungen zum Brutgeschehen im Untersuchungsraum der Peenequerung. 12 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 3 3.1 UmweltPlan Prüfung der Erweiterung von Bauzeitenregelungen für Extensivgrünland- und Ödlandflächen Vorgehensweise Alle Biotope der Biotopobergruppen G = Grünland- und Grünlandbrachen, T = Trockenund Magerrasen, Zwergstrauchheiden sowie R = Staudensäume, Ruderalfluren und Trittrasen im Trassenbereich wurden GIS-technisch verschnitten und auf Grundlage der Ergebnisse der Biotopkartierung hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung als Wiesenbrüterhabitate überprüft. Potenziell geeignete Trassenabschnitte, für die bereits eine Bauzeitenregelung festgelegt ist, die den Ansprüchen der Wiesenbrüter gerecht wird (z.B. Peenetal oder Teilbereiche der Wrangelsburger Schneise), wurden selektiert. Grünländer bzw. Staudenfluren mit folgender Ausprägung fanden aufgrund ihrer mangelnden Eignung für Wiesenbrüterarten keine weitere Berücksichtigung: - Intensivgrünländer - schmale wege- oder straßenbegleitende Ödländer/ Säume bzw. Ödländer/ Säume im Bereich von Nutzungsänderungen, Gemarkungsgrenzen etc. - Grünlandfragmente geringer Ausdehnung und mit einer Breite < 50 m - hochwüchsige, verfilzte Staudenfluren mit beginnender Gehölzsukzession. 3.2 Zusammenstellung der relevanten Trassenabschnitte Die in folgender Tabelle zusammengefassten Trassenabschnitte sind potenziell geeignete Wiesenbrüterhabitate. Zur Vermeidung möglicher bauzeitlich bedingter Beeinträchtigungen ergibt sich für die Bereiche daher eine Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum zwischen August und März. Die Ausschlusszeiten für jegliche Bautätigkeiten umfassen somit die Monate April bis Juli. Tabelle 3: Biotop-Nr. Potenzielle Wiesenbrüterstandorte im Trassenbereich – Bauzeitenregelung Biotopcode Trassenabschnitt von Bau-km bis Bau-km Landkreis OVP 32 GFD/GMF/FGX 14,39 15,98 85 GMW 44,00 44,18 105 GMF 54,58 55,20 115 GMW,FGN 56,67 57,28 119 GMW, FGN 57,86 58,62 127 GFD 61,36 61,48 Landkreis UER 13 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Biotop-Nr. Biotopcode UmweltPlan Trassenabschnitt von Bau-km bis Bau-km 159 GMF 73,96 74,39 170 GMF 76,94 77,62 170 GMF 77,67 78,04 177 GMF,GFD 79,26 80,74 177 GMF,GFD 80,75 80,76 182 GMF 80,90 81,62 187 GMW 81,63 82,13 194 GMW 83,02 84,13 194 GMW 84,14 84,87 14 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 4 4.1 UmweltPlan Prüfung der Betroffenheiten von Rastvögeln durch die Anlandestation und entlang der Trasse Abgleich der Bestandsbeschreibung für die Trasse mit I.L.N. & IfAÖ (2007, im Entwurf) Der Abgleich der Beschreibung des Rastgeschehens im Trassenverlauf mit I.L.N. & IFAÖ (2007, im Entwurf) ist nicht möglich, da das Gutachten laut nachrichtlicher Mitteilung des LUNG (C. Hermann) für die Planungsregion Vorpommern nicht abgeschlossen ist. Eine Einsicht in den Zwischenstand ist derzeit nicht möglich. Mit der Verfügbarkeit des Gutachtens ist Ende des Jahres zu rechnen. 4.2 Beurteilung der Auswirkungen der Anlandestation auf die Vogelflugkorridore im Gebiet - Betr.: Optische Störwirkung: Die maximale Bauwerkshöhe von Bestandteilen der Anlandestation (Schornsteine, Ausbläser) liegt bei 31 m. Durch den verbleibenden Baumbestand werden größere Anteile der Gebäude optisch abgeschirmt (s. Visualisierungen in Unterlage 16.2 Anlage 4). Vorwiegend sichtbar sind die oberen Drittel der Schornsteine. Die Bauwerkshöhen der GUD I und II sind mehr als doppelt so hoch wie die der Anlandestation. Neben den Schornsteinen sind auch Anteile der Gebäude sichtbar. Nach der Realisierung der GUDs ist somit bereits von einer optischen Vorbelastung des Gebietes auszugehen, die dazu führt, dass vorrangig nur störungstolerante Rastvogelarten diesen Bereich überfliegen. Für störungssensiblere Arten, die den GUDs über den Kiefernwald des Vorhabensbereichs ausweichen würden, könnte es im Zuge des Vorhabens notwendig werden, noch näher entlang der Küstenlinie bzw. über dem Bodden zu fliegen. Betroffen wären hierbei insbesondere die Funktionsbeziehungen zwischen dem Struck/ Freesendorfer Haken/ Freesendorfer See und dem Gahlkower Haken bzw. den landseitigen Rastflächen westlich der L 217 zwischen Ziesemündung, Kemnitz, Vierow und Ludwigsburg. Es ist jedoch aufgrund der topografischen Lage der Rastzentren davon auszugehen, dass die Austauschbewegungen zwischen den Gebieten ohnehin vorrangig küstenparallel verlaufen und das Vorhabensgebiet bereits kaum bzw. nur randlich überflogen wird. Möglicherweise dennoch verursachte Ausweichbewegungen werden aufgrund der Distanz zwischen den beiden Rastzentren von über 12 km als relativ kleinräumig und somit als unerheblich gewertet. - Signifikante Betroffenheiten der Funktionsbeziehungen zwischen den Rastzentren von Struck/ Freesendorfer Haken/ Freesendorfer See und jenen am Peenemünder Haken, Knaakrücken, Spandowerhagener Wiek und Ziesetal werden ausgeschlossen, da der Vorhabensbereich nicht im Korridor der direkten Luftlinie liegt. Hinsichtlich der Funktionsbeziehungen zum Ziesetal ist zu erwarten, dass störungssensible Arten die GUDs südöstlich umfliegen und somit noch weiter vom Vorhabensbereich abge- 15 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan lenkt werden. Zusammenfassend wird durch die Anlandestation daher keine signifikante optische Störwirkung bzw. Barrierewirkung verursacht, die geeignet wäre den Erhaltungszustand der lokalen Rastpopulationen erheblich zu beeinträchtigen. - Betr.: Schallemissionen: Durch den Betrieb des genehmigten Industriehafens Lubmin und der genehmigten GUDs ist von einer Vorbelastung der Flugkorridore des Einund Auslaufkanals und somit der Wechselbeziehungen zwischen Spandowerhagener Wiek und dem westlichen Freesendorfer Haken auszugehen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass nach Realisierung der Vorhaben der Ein- und Auslaufkanal nur noch von störungstoleranten Arten beflogen wird. Durch die betriebsbedingten Auswirkungen der Anlandestation entsteht kein signifikanter Beeinträchtigungszuwachs, der zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Rastbestände führt. Zudem erweisen sich die vom Einwender BUND für die Flugrouten entlang des Einund Auslaufkanals genannten Arten als relativ störungstolerant gegenüber Lärmemissionen, wie bspw. die relativ hohen Rastbestände des Gänsesägers in Wolgast im Bereich der den Peenestrom querenden Brücke während Eiswinter belegen (Rastvogelkartierung im Rahmen der Peenestromvertiefung, UMWELTPLAN 2007). - Hinsichtlich der Auswirkungen der vorhabensbedingten Lärmemissionen auf die Funktionsbeziehungen des Gänserastgeschehens zwischen den verschiedenen Rastzentren gelten prinzipiell die den bezüglich der optischen Störwirkungen analogen Aussagen (s.o.). Funktionsbeziehungen zu den Rastzentren des Ziesetals, am Peenestrom und Peenemünder Haken werden nicht betroffen, da das Vorhaben nicht in der direkten Fluglinie zu diesen Rastzentren liegt. Die ggf. kleinräumigen Ausweichbewegungen auf den Flugrouten in die Ziesemündung, Gahlkower Haken bzw. landseitigen Rastgebiet westlich der L 217 werden als unerheblich gewertet. - Betr.: Kollisionsrisiko: Generell besteht in Bezug zu stationären und soliden Hochbauten ein gegenüber beweglichen (bspw. Windkraftanlagen) oder verspiegelten (bspw. Hochhausfassaden) Anlagen oder den Seilen von Hochspannungsleitung ein geringeres Kollisionsrisiko. Das Beeinträchtigungspotenzial der Schornsteine und der Abbläser der Anlandestation bleibt somit überwiegend auf Situationen, in den schlechte Sichtbedingungen herrschen (nachts, bei Nebel), beschränkt und wird folgendermaßen bewertet: - SELLIN (2000, Ornithologischer Rundbrief für M-V, 42, S. 53-67) führte von Oktober 1999 bis April 2000 Untersuchungen zum Vogelschlag in der ehemaligen Hochspannungstrasse (380 KV) über den Einlaufkanal durch. Dabei wurden an 24 Terminen Daten zum Flugverhalten sowie zu Flughöhen von Vögeln im Bereich der Hochspannungstrasse durchgeführt. Als Untersuchungsraum im engeren Freileitungsbereich wurde der Raum zwischen den drei Freileitungstrassen sowie 50 m seitlich und 50 m oberhalb der Trassen abgegrenzt. Die ehemaligen Hochspannungstrassen liegen etwa 800 m südöstlich der geplanten Anlandestation. Die Ergebnisse dieser Untersu- 16 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan chung werden deshalb als repräsentativ für den Vorhabensstandort gewertet. Folgendes wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt: - Ziehende Großvögel wie Greife und Kraniche überflogen das Gebiet in Höhen von über 50 m über den Erdseilen der Hochspannungstrasse. Erdseile sind an den Spitzen der 50 m hohen Freileitungsmasten befestigt. Daraus ergeben sich Flughöhen von über 100 m über dem Erdboden. Diese Vogelarten wurden somit nicht im Bereich der Freileitungen, d.h. in Höhen von etwa 20 bis 40 m, was in etwa dem Höhenbereich der Schornsteine und Abbläser der Anlandestation entspricht, beobachtet. Ebenso erfolgte der An- und Abflug der Gänse von bzw. zu den Schlafplätzen am Struck/ Freesendorfer See in Höhen von über 50 m über den Erdseilen (d.h. über 100 m über Erdboden). In nennenswerter Anzahl wurden Kleinvögel in Höhen unter 50 m beobachtet. Gänse- und Zwergsäger sowie Reiherenten flogen oberhalb, zwischen oder unterhalb der Leiterseile bzw. schwammen im Einlaufkanal. - Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die vorhabensbedingten Hochbauten nicht in die regulären Flugkorridore jener Vogelarten (Gänse, Greife, Kraniche) reichen, die das Zug- und Rastgeschehen am südöstlichen Greifswalder Bodden prägen. Eine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Kollisionsgefahr wird daher für diese Vogelarten ausgeschlossen. - Für Säger und Reiherenten wurden niedrigere Flughöhen festgestellt. Deren Flugrouten orientieren sich jedoch an den Kühlkanälen und queren nicht den Vorhabensbereich. Ein entscheidungsrelevantes Kollisionsrisiko wird daher für diese Arten ebenfalls ausgeschlossen. - Aufgrund des vernachlässigbaren Kollisionsrisikos wird die Festlegung von Verminderungsmaßnahmen, bspw. der artgerechten Beleuchtung der Schornsteine und der Abbläser, für nicht notwendig erachtet. Die beleuchtungsbedingte Erhöhung der Sichtbarkeit hat Nachteile, die die Reduzierung des ohnehin bereits vernachlässigbaren Kollisionsrisikos bei weitem überwiegen. 4.3 Quellen I.L.N. & IFAÖ (2007): Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2007. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Güstrow.. SELLIN, D. (2007): Ein Jahr unter Hochspannung – Beobachtungen zu den Auswirkungen von Freileitungen auf die Vogelwelt. Ornithologischer Rundbrief für M-V, 42, S. 53-67. 17 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan UMWELTPLAN (2007): Kartierung der Rast- und Brutvögel am Nördlichen Peenestrom. Im Auftrag des Wasserund Schifffahrtsamtes Stralsund. 18 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 5 UmweltPlan Darstellung des Bestands Lebensräume Fischotter und Biber und von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 5.1 Bereich Peenequerung 5.1.1 Erläuterung zur Detailkarte Peenetal In der Detailkarte (s. Kapitel 2) erfolgt für den Bereich der Peenequerung eine Darstellung der Vorkommen Fischotter und Biber auf Grundlage nachträglich recherchierter Bestandsdaten, die zwischen 2001 und 2002 erhoben worden. Folgende Datenquellen wurden verwendet: - Die Bestandssituation von Fischotter und Biber wurde den Umweltverträglichkeitsuntersuchungen von GRÜNSPEKTRUM (2002, 2003) entnommen. Demnach wurden zwei Biberbaue im Bereich des Polders Klein Polzin festgestellt. Diese befinden sich jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes der v.g. UVS und somit auch des Blattschnitts der Detailkarte. Eine Nutzung der Peene sowie deren Altarme und Verlandungszonen als Nahrungsraum und Streifgebiet ist anzunehmen. - Vom Fischotter konnten keine Nachweise erbracht werden. Dies wird jedoch mit der schwierigen Nachweisführung dieser Art in Verbindung gebracht (GRÜNSPEKTRUM 2003). Die Nutzung der Gewässerläufe und Feuchtgebiete an der Peene durch den Fischotter wird daher angenommen. Aufgrund der fehlenden Nachweise kann jedoch ausgeschlossen werden, dass sich konkrete Reproduktions- oder Ruhestätten (Baue) des Fischotters im Blattschnitt der Detailkarte befinden. 5.1.2 - Vergleich der recherchierten Bestandssituation mit den Potenzialabschätzung der Planunterlagen zur OPAL In den Unterlagen 11.1 (UVS), 14 (Artenschutz) und 12.3 (FFH-VP zum FFH-Gebiet) wird die Peene, deren Verlandungszonen sowie die das Feuchtgrünland durchziehenden Gräben als potenzieller Lebensraum für Fischotter und Biber eingeschätzt. Die Anwesenheit konkreter Reproduktions- und Ruhestätten im unmittelbaren Vorhabensbereich wird auf Grundlage eigener Vorortbegehungen ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund der recherchierten Bestandssituation ergeben sich keine neuen planerischen Konsequenzen. 5.1.3 Fazit Im Zuge der nachträglich durchgeführten Bestandsrecherchen ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutachtlichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis von Potenzialabschätzungen formuliert wurden. 19 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Die Potenzialabschätzungen führten somit zu sach- und fachgerechten Bewertungen. Die in den Planunterlagen geführten Aussagen und abgeleiteten Maßnahmen (bspw. Bauzeitenregelungen) werden daher weiterhin aufrecht erhalten. 5.1.4 Quellen GRÜNSPEKTRUM (2003): Umwelterheblichkeitsstudie und Gutachten zur Beurteilung der FFH-Verträglichkeit zum Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems auf den Peenewiesen bei Klein Polzin. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere Peene“. GRÜNSPEKTRUM (2002): Umwelterheblichkeitsstudie zum Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems in den Peenewiesen bei Quilow. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere Peene“. 5.2 Bereich Prägelbach Die Lage und Querungsart des Nebengrabens zum Prägelbach geht aus folgenden Unterlagen im Detail hervor: Luftbild 01.09 in Unterlage 5.3, Bauplan 01.17 in Unterlage 7.1, Kreuzungsdetailplan 01G03 in Unterlage 7.2 sowie aus dem LBP Blatt 8. Der Zufluss zum Prägelbach, der bei Bau-km 12 gequert wird, wird in den Planunterlagen als potenzieller Lebensraum für Biber und Fischotter ausgewiesen Der Gewässerlauf ist jedoch hochgradig verkraut, der Wasserstand relativ gering (eigene Beobachtungen). Seine ökologische Funktion ist auf die eines potenziellen Wanderkorridors beschränkt. Vorkommen konkreter Reproduktions- und Ruhestätten sind auszuschließen. Die Bedeutung als Nahrungsraum ist ebenfalls gering. Eine ähnliche Einschätzung ist analog für die Grabensysteme in der Wrangelsburger Schneise zu treffen. Auch hier sind aufgrund des hohen Verkrautungsgrades nur geringe Lebensraumpotenziale vorhanden (eigene Beobachtungen). Die vorgenannten Zuflüsse zum Prägelbach werden aufgrund ihrer Funktion als mögliche Wanderkorridore und Ausweichlebensräume in der UVS mit hoch bewertet. Nach der nochmaligen Begehung des Gebietes und entsprechenden Lebensraumanalyse vor Ort ist diese Einschätzung als worst-case-Betrachtung zu werten. Die bedeutendsten Lebensräume im Gebiet sind auf den eigentlichen Verlauf des Prägelbachs konzentriert. Die Habitate liegen zwischen 200 bis 900 m von der OPAL-Trasse entfernt. Sie werden in der UVS gleichrangig mit sehr hoch bewertet. Auf eine weitere differenzierte Darstellung potenzieller Teillebensräume wird daher verzichtet. 20 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Im Zuge der nochmaligen Vorort durchgeführten Bestandsprüfung (September 2008) ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutachtlichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis von Potenzialabschätzungen formuliert wurden. Die Potenzialabschätzungen führten somit zu sach- und fachgerechten Bewertungen. Die in den Planunterlagen geführten Aussagen und abgeleiteten Maßnahmen (bspw. Bauzeitenregelungen) werden daher weiterhin aufrecht erhalten. 5.3 Prüfung der Notwendigkeit weiterer Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für den Fischotter 5.3.1 Prüfung des vorhabensbedingten Kollisionsrisikos Bei straßennahen Gewässerquerungen besteht prinzipiell das Risiko, dass wandernde Tiere durch die Barrierewirkung der Baustellen in den Bereich von Verkehrswegen abgelenkt werden. Mehrere Bauabschnitte queren im offenen Verfahren Gewässerläufe, die in den Planunterlagen als potenzielle Wanderkorridore für den Fischotter ausgewiesen sind und in unmittelbarer Nähe zur B 109 liegen (Abstand des Querungsbereichs zur Straße etwa 50 m). Nachfolgend werden die betreffenden Gewässerquerungen aufgelistet sowie die vorhandenen Durchlässe der B 109 aufgeführt. Des Weiteren wird die Bauausführung am jeweiligen Standort genannt und eine Prognose hinsichtlich der Erhöhung des vorhabensbedingten Kollisionsrisikos gegeben. Tabelle 4 Gewässerquerungen im Bereich von Fischotterwanderkorridoren Bau-km Gewässer (Bauplan, Gewässer / B109 Unterlage 7.1) Querungsart vorhabensbedingtes Kollisionsrisiko 61+400 Schleusengraben (02.39) 68+120 Entwässerungsgraben Betondurchlass DN offen, am Tage, 1 bis nicht erhöht (02.50) 500 max. 2 Tage 68+680 Graben Mahlbusen am ZarowSchöpfwerk (02.52) 73+030 Entwässerungsgraben Durchlass DN 500 (03.02) Betondurchlass DN offen, am Tage, 1 bis nicht erhöht 1000 max. 2 Tage Brücke offen, am Tage, 2 bis erhöht max. 3 Tage offen, am Tage, 1 bis nicht erhöht max. 2 Tage Die Prognosen werden folgendermaßen begründet: Die Durchlässe bei Bau-km 61+400, 68+120 und 73+030 bestehen aus Röhren und sind nicht als artgerechter Durchlass geeignet. Es ist somit davon auszugehen, dass wandernde Fischotter bereits aktuell die B 109 an diesen Standorten oberirdisch queren müssen. Die Auswirkungen des Vorhabens beschränken sich daher nur darauf, dass Tiere ihren Wanderkorridor bereits in einer Distanz von etwa 20 bis 50 m und nicht direkt vor der B 109 verlassen müssen. Aufgrund der Vorbelastungen ist jedoch von keinem zusätzlichen Kollisionsrisiko auszugehen. 21 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Bei Bau-km 68+680 ist die Brücke als Fischotterdurchlass geeignet. Durch die vorhabensbedingte Barrierenwirkungen bei der offenen Querung des Grabens können wandernde Tiere zu Ausweichbewegungen gezwungen werden, die zu einer Verfehlung des Durchlasses führen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Fischotter für die Dauer der Bauarbeiten vermehrt oberirdisch über die B 109 wechseln. Das vorhabensbedingte Kollisionsrisiko ist somit erhöht. Zur Vermindung des Kollisionsrisikos kann die Errichtung von Leiteinrichtungen vorgeschlagen werden, die wandernde Fischotter vom Querungsstandort zum vorhandenen Durchlass unter der B 109 lenken. In Anlehnung an den Fischottererlass von Brandenburg (MIR BBG 2008) sind für den Einsatz von Leiteinrichtungen insgesamt mindestens 150 cm hohen Zäune vorgesehen, 20 - 30 cm tief in den Boden eingelassen werden müssen, um ein Untergraben zu verhindern. Geeignete Zaunmaterialien sind z. B. verzinkte oder kunststoffummantelte Drahtgeflechte (Viereck- oder Sechseckgeflecht), Maschenweite 4 cm, Drahtstärke 2 - 3 mm. Die in dem Erlass von Bbg. vorgegebene landschaftsgerechte Einbindung der Zäune durch Bepflanzung, ist bei den hier geplanten temporären Einsatz entbehrlich. 5.3.2 Beurteilung der Notwendigkeit zusätzlicher Fischotterleiteinrichtungen Prinzipiell ist davon auszugehen, dass die fachgerechte Ausführung von Fischotterleiteinrichtungen das Kollisionsrisiko bei Bau-km 68+680 reduzieren werden. Leiteinrichtungen können jedoch auch eine zusätzliche Barrierewirkung für andere Tierarten darstellen. Die Entscheidung für die Errichtung von Leiteinrichtungen stellt daher eine Abwägungsentscheidung dar. Der Graben Mahlbusen bei Bau-km 68+680 wird offen gequert. Die Barrierewirkung und somit ein erhöhtes Kollisionsrisiko für den Fischotter besteht somit maximal 3 Tage (s. Tabelle 4). Aufgrund der großen Raumnutzung sind Fischotter weitflächig, jedoch auch in relativ geringen Dichten verbreitet. Der Tod von Alttieren ist somit geeignet, Bestandslücken zu verursachen, die kurzfristig nicht unbedingt durch Jungtiere ausgeglichen werden können, da Fischotter erst nach mehreren Jahren zu Revierhaltern werden. Trotz der geringen Zeitdauer der vorhabensbedingten Barrierewirkung wird daher die Einrichtung von Fischotterleiteinrichtungen für sinnvoll erachtet, um das Kollisionsrisiko auf das unvermeidbar mögliche Maß zu reduzieren. Die Barrierewirkung der Leiteinrichtungen für andere Tierarten wird aufgrund der kurzen Zeitdauer für vernachlässigbar gewertet. 5.3.3 Fazit Bei Bau-km 68+680 ist in Anlehnung an die Maßgaben von MIR BBG (2008) für die Zeitdauer der vorhabensbedingten Barrierewirkungen die Errichtung von Fischotterleiteinrich22 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan tungen als zusätzliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme vorzusehen. Ziel der Maßnahme ist, wandernde Tiere von der Baustelle zum vorhandenen Durchlass unter der B 109 zu führen. Die Arbeiten zur Errichtung der Leiteinrichtungen sind zur Vermeidung zusätzlicher Störungen nur am Tage durchzuführen. Die Funktionsfähigkeit muss für die Zeitdauer der Querung gewährleistet sein. 5.3.4 Quellen MIR BBG - MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG - (2008): Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg. 23 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 6 UmweltPlan Darstellung der Kompensationsmaßnahmen für Amphibien und Reptilien im Trassenbereich 6.1 Hinweise zum Einsatz der Leiteinrichtungen für Amphibien und Reptilien Den Hinweisen zur Durchführung der Leiteinrichtungen und des Monitorings wird gefolgt. Das geforderte Material wird u.a. von der FIRMA VOLKMANN & ROSSBACH GMBH vertrieben. Die Eignung der Produkte wird in Abstimmung mit dem LUNG geprüft. 6.2 6.2.1 Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen für Amphibien und Reptilien Anlass und Zielstellung Gemäß Forderung des LUNG Mecklenburg-Vorpommern sind als Ausgleich für baubedingte Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien gestörte Kleingewässerstandorte im Trassenkorridor der Erdgasfernleitung OPAL aufgewertet und als Laichhabitate für Amphibien herzurichten. In den Randbereichen der renaturierten Gewässer sind Habitatstrukturen für Reptilien anzulegen. Als 1. Schritt erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Biotopkartierung, topografischer Karten und Luftbilder die Auswahl von potentiell geeigneten Kleingewässerstandorten. In der vorliegenden ersten Bearbeitungsstufe waren auf der Grundlage einer örtlichen Begehung (Überprüfung der aktuellen örtlichen Verhältnisse durch einen Wasserbauingenieur sowie einen Herpetologen) und einer Abstimmung mit den zuständigen Wasserund Bodenverbänden zu den jeweils konkreten Entwässerungsverhältnissen (Einbindung in Dränagesysteme, Vorliegen von entsprechenden Projektunterlagen) fünf Gewässerstandorte herauszufiltern, die einerseits ein großes Aufwertungspotential besitzen und andererseits eine möglichst unkomplizierte Umsetzung der entsprechenden baulichen Maßnahmen erwarten lassen. Die ausgewählten Standorte wurden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ostvorpommern grundsätzlich abgestimmt. In dem nachfolgenden 2. Schritt erfolgt für die fünf ausgewählte Standorte eine Detailplanung (wasserbautechnische Genehmigungs- und Ausführungsplanung inkl. vorbereitenden Bodenuntersuchungen und Vermessungsleistungen). Hierzu werden insgesamt acht Standorte vertiefend untersucht, um bei Problemen in der weiteren Planung auf Reservestandorte zurückgreifen zu können. 24 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 6.2.2 UmweltPlan Vorgehensweise Vorauswahl Die Vorauswahl der Kleingewässerstandorten erfolgte anhand der nachfolgend beschriebenen Kriterien: 1. Hydrologische Verhältnisse - vorzugsweise Auswahl von Kleingewässern mit Biotopcode SKT = Naturnaher Tümpel: bei diesen nur zeitweilig wasserführenden Standorten ist davon auszugehen, dass der Wasserhaushalt gestört ist und das durch Wiederherstellung der ursprünglichen hydrologischen Verhältnisse eine hohe Aufwertung als Amphibienlebensraum erreicht wird 2. Lage - Berücksichtigung der Lage der potenziellen Laichgewässer: die aufzuwertenden Gewässer sollten sich nicht in der Nähe stark befahrener Straßen befinden; aufzuwertende Gewässer sollten sich möglichst im Schnittpunkt vieler Landschafts- und Nutzungstypen (Wald, Grünland, Acker in enger Verknüpfung) befinden, so dass entsprechende Landlebensräume in unmittelbarer Nachbarschaft sind; benachbarte potenzielle Laichgewässer sollten eine Entfernung zwischen 500 und 1.000 m nicht überschreiten 3. Gehölzbestand - Auswahl von Kleingewässern mit Nebencode VSX = Standorttypischer Gehölzsaum an stehenden Gewässer, insbesondere wenn der gesamte Standort dicht mit Gehölzen zugewachsen ist: da Amphibien sonnenexponierte Laichhabitate bevorzugen, ist ggf. punktuell eine Auflichtung des Gehölzbestandes erforderlich; dazu ist in jedem Fall die zuständige unteren Naturschutzbehörde einzubeziehen. Örtliche Begehung Die örtliche Begehung der Gewässerstandorte erfolgte am 26.08.2008 gemeinsam durch einen Wasserbauingenieur und einen Herpetologen. Für die in dieser Phase überprüften 24 Kleingewässer wurden folgende Kriterien erfasst: - Wassertiefe (punktuelle Prüfung / Abschätzung) - Größe (Senke, Wasserfläche) - Vorhandensein von sichtbaren Entwässerungsanlagen (Schlucker, Rohrausmündungen, sonstige Zu- und Abläufe) - Umlandnutzung - Gehölze - Pufferstreifen - Vermüllung - Kurzbeschreibung des Standortes mit Besonderheiten (beobachtete Amphibien, extreme Nährstoffbelastungen etc.) 25 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Aufgrund der vorausgegangenen trockenen Witterung im Frühjahr und Sommer sind die angetroffenen Wasserverhältnisse als im Jahresgang typische Minimalwerte einzustufen. Weiterhin wurde eingeschätzt, ob eine Aufwertung durch bauliche Maßnahmen möglich erscheint und ökologisch sinnvoll wäre. Neben der Strukturausprägung von Gewässerund Uferzone wurden dabei auch die Vernetzung mit geeigneten Landhabitaten sowie mögliche Austauschbeziehungen zu Nachbargewässern beurteilt. Die entsprechenden Angaben sind für jeden überprüften Gewässerstandort in einem Dokumentationsblatt erfasst. Das Blatt enthält außerdem jeweils ein Foto. Die Dokumentationsblätter sind im Abschnitt 6.2.3 der vorliegenden Unterlage dargestellt. Außerdem ist die Lage aller 24 geprüften Gewässerstandorte einschließlich einer grafischen Darstellung der Eignung aus der beiliegenden Übersichtskarte (M. 1:50.000) ersichtlich. Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden Von den untersuchten 24 Kleingewässern befinden sich die nördlichen acht Standorte im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck-Ziese“ in Groß Kiesow und die südlichen 16 Standorte im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ in Anklam. Bei den Vorabstimmungen mit den beiden WBV am 11.09.2008 wurden, soweit bekannt, folgende Informationen erfasst: - Landwirtschaftliche Flächennutzer im Bereich der Gewässerstandorte - Betroffenheit von Gewässern 2. Ordnung, z.B. Rohrleitungen im Bereich der Gewässer - Vorhandensein von Zu- und Abflüssen der Gewässer, Dränagen und entsprechende Projektunterlagen - Entwässerungsprobleme an den Kleingewässerstandorten und diesbezügliche Aktivitäten des WBV oder des Landwirtes Tabelle 5: Ergebnisse der Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden Gewässerstandort Angaben des WBV Eignung 1 keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, Nutzer: vermutlich Agrar Wusterhusen GmbH ja 2 keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, im Frühjahr steht im Grünland viel Wasser, sandig, Nutzer vermutlich Landwirt im Nebenerwerb ja 3 keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, Nutzer vermutlich Agrar Wusterhusen GmbH nein 4 keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, Nutzer vermutlich Agrar Wusterhusen GmbH ja 5 Graben und Dränage wurden durch Agrar Wusterhusen GmbH (Herr Köpnick) unlängst instand gesetzt nein 26 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Gewässerstandort Angaben des WBV Eignung 6 Nutzer: Landwirt aus Neu- Boltenhagen (Ziesetal Agrargesellschaft mbH) 7 Nutzer: vermutlich Landwirt aus Neu- Boltenhagen (Ziesetal Agrargesellschaft mbH), ansonsten keine Kenntnisse und keine Anlagen im Gebiet ja 8 Rohrleitung des WBV tangiert Gewässer, Fläche dräniert, Entwässerung müsste instand gesetzt werden, Nutzer: Schramm GbR aus Wrangelsburg (OT Gladrow), Bestandplan vorliegend nein 9 Nutzer: Landwirtschaftsbetrieb Godt (Nepzin), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV nein 10 Nutzer: Landwirtschaftsbetrieb Godt (Nepzin), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV ja 11 Nutzer: Landwirtschaftsbetrieb Godt (Nepzin), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV ja 12 Ablauf zu Graben B90 bzw. L117 (Durchlass Überfahrt defekt), zulaufende Ackerdränage aus Fläche südlich der K18, Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow) ja 13 Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow) nein 14 Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow), Flächen dräniert und problematisch nein 15 Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow), Flächen dräniert und problematisch nein 16 Nutzung durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow) oder Gut Schmatzin, Flächen dräniert, Unterlagen vermutlich bei Landwirt bedingt 17 Nutzung durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow) oder Gut Schmatzin, Flächen dräniert, Unterlagen vermutlich bei Landwirt bedingt 18 Nutzung durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV nein 19 Nutzung durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV nein 20 Nutzung durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV ja 21 Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich nein 22 Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich nein 23 Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich ja 24 Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich nein nein 27 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde Im Ergebnis der Ortsbegehung und der Abstimmungen mit dem WBV wurden acht der 24 Kleingewässerstandorte als grundsätzlich geeignet für die Umsetzung der geplanten Aufwertungsmaßnahmen eingeschätzt. Es handelt sich hierbei um die Standorte 1, 2, 7, 9, 11, 12, 20 und 23. Weitere Planungsschritte Das weitere Vorgehen zur Erarbeitung der Detailplanung für die ausgewählten 8 Kleingewässerstandorte (Bedarf: 5 Standorte, Reserve: 3 Standorte) ist nachfolgend zusammenfassend dargestellt: - Lage- und Höhenvermessung der Gewässerstandorte im Maßstab 1:500 - Ausführung einer Baugrundsondierung (Tiefe 3 m) pro Gewässerstandort einschl. Bestimmung der Bodenarten, Einmessung der Sondieransatzpunkte und Grundwasserspiegel - Erarbeitung der wasserbautechnischen Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich erforderlicher weitere Abstimmungen - Zuarbeit für Grunderwerbsplan + Grunderwerbsverzeichnis 6.2.3 Beschreibung der Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässer nach derzeitigem Planungsstand In den folgenden Maßnahmenblättern sind alle in die Betrachtung einbezogenen 24 Gewässer dargestellt. Neben einer kurzen Erläuterung des Ist-Zustandes sind die geplanten Maßnahmen erläutert und es erfolgt eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit. Neben der Aufwertung als Amphibienlaichgewässer sollen im Randbereich der Kleingewässer gleichzeitig Habitatstrukturen für Reptilien geschaffen werden. Die Eignung der Gewässer und ihrer Umgebung wurde daraufhin geprüft. Mit Ausnahme der Standorte 2 und 12, die sich im Grünland befinden und bei denen dementsprechend nur schmale Randstreifen vorgesehen sind, besteht bei allen anderen Gewässern ausreichend Möglichkeit zur Entwicklung breiter Säume mit Habitatfunktion für Reptilien. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen1: Aufschütten von ca. 1 m hohen Sandwällen in West-Ost-Richtung, so das eine optimale Exposition und Erwärmung gewährleistet ist (bei geeignetem Substrat kann ggf. 1 KOLLING, ST.; LENZ, S.; HAHN, G.: Die Zauneidechse - eine verbreitete Art mit hohem planerischen Gewicht: Naturschutz und Landschaftsplanung 40, (1) 28 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan - zumindest teilweise der Aushub aus den Gewässern genutzt werden); die Oberseite der Sandhaufen ist z.T. mit Reisig und Totholz abzudecken - in unmittelbarer Nähe der Sandwälle sind Totholzhaufen mit Durchmessern bis zu ca. 3 m als Unterschlupf anzulegen - Anlage von „Schlangenburgen“; größere geschichtete Haufen mit einer Grundfläche von ca. 2,5 m x 6 m und einer Höhe von ca. 1,5 m; im Inneren der Haufen befinden sich Laub oder Heu, das durch gröbere Strukturen wie Reisig und Äste abgedeckt ist; im Inneren dieser „Komposthaufen“ entwickelt sich ein günstiges Mikroklima für Eiablage und Überwinterung - als Unterschlupfmöglichkeit und Sonnenplatz dienen des Weiteren sonnenexponiert anzulegende Steinhaufen mit einem Durchmesser von ca. 2 m und einer Höhe von ca. 1 m; als Material können die im Randbereich nahezu jeden Kleingewässers lagernden Lesesteine genutzt werden. Im Folgenden sind die Maßnahmenblätter für jedes der 24 untersuchten Kleingewässer dargestellt. Die Lage sowie die Bewertung der Umsetzbarkeit sind in der Übersichtskarte der Kleingewässerstandorte, die dieser Unterlage beiliegt, zu entnehmen. 29 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 3 1 3+900 östlich unmittelbar nördlich des Weges aus Lubmin zur Deponie Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0 0,5 1,0 bis 1,5 60 x 50 kleine Senken nein früher nach Süden Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Maisacker nur wenige fehlt Einzelgehölze nein, aber am Weg Kurzbeschreibung größere flache Senke mit Restwasser, flacher alter Ablaufgraben in südliche Richtung Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch ja ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Anlage eines dauerhaft wasserführenden Tiefbereiches in der vorhandenen Senke (Baggerung), Randbereiche der Senke fungieren dabei als Pufferzone (kein zusätzlicher Flächenbedarf), Anpflanzung von kleinen Gehölzgruppen im Randbereich möglich, Begrenzungspfähle zum Acker 30 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 3 2 4+000 östlich UmweltPlan 100 m südlich des Weges aus Lubmin zur Deponie Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,3 0,5 entfällt rel. groß 15 x 15 früher v. Standort 1 nach Norden ? Nutzung Gehölze Grünland keine (Weide) Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung fehlt Senke mit Gehölzen und Weidenutzung, tiefste Bereiche temporär flach überstaut nein, aber am Weg Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch ja ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Anlage eines dauerhaft wasserführenden Gewässers in flach überstautem Tiefbereich der Koppel, im Grünland Auszäunung ohne breite Pufferzone ausreichend, ggf. Anpflanzung von kleinen Gehölzgruppen im Randbereich 31 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 3 3 4+200 östlich 250 m nördlich des Weges aus Wusterhusen nach Nordosten Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,3 0,5 1,5 50 x 25 10 x 30 ? ? Nutzung Gehölze Maisacker einige Büsche Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung fehlt rel. tiefe Senke mit steilen Böschungen, ständig wasserführend nein Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Aufwertung nur bei Inanspruchnahme eines breiten Ackerstreifens für deutliche Böschungsabflachung (Vergrößerung des Senkenbereiches) und Anlage von Pufferstreifen möglich 32 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 3 4 4+400 östlich 150 m nördlich des Weges aus Wusterhusen nach Nordosten Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,3 0,5 1,0 bis 1,5 200 x 30 - 80 60 x 40 ? ? Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Maisacker vollständig fehlt bewachsen nein Kurzbeschreibung östlicher Teil vollständig mit Weidengebüsch bewachsen und (ständig) wasserführend, Bäume im Randbereich Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen im östlichen Teil Rodung der Weidengebüsche und Vertiefung der Senke auf Teilfläche von ca. 30 x 30 m sinnvoll, Ausnahmegenehmigung v. Biotopschutz erforderlich, keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme erforderlich 33 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 4 5 6+500 östlich 250 m südwestlich der Straße nach Konerow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,0 0,5 40 x 100 0 vorhanden vorhanden Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Acker fehlend nein trocken, ca. 1 m tiefer Entwässerungsgraben am südlichen Rand, der an Dränagesystem angeschlossen ist nein Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen aufgrund des Entwässerungsgrabens ist keine Verbesserung des Ist- Zustandes möglich 34 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 8 6 12+300 westlich ca. 350 m südlich der L26 bei Neu Boltenhagen Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,0 1,0 10 x 10 0 nein nein Nutzung Gehölze Acker Pufferstreifen Müll zugewachsen nein Kurzbeschreibung viele trockene, kleine Senke, steile Böschungen, Lesesteine Hochlage, eventuell Mergelgrube Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen kein (potentieller) Gewässerstandort 35 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 9 7 13+300 westlich ca. 200 m nordwestlich des Weges aus Kühlenhagen Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,3 ca. 1,0 40 x 100 0 nein nein Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Brache, Wald keine in Senke nein an Wald mit Aufforstungsfläche und Ackerbrache angrenzende, temporär wasserführende Senke, nein Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch ja ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Anlage eines Kleingewässers in Senke möglich, Anpflanzung von einzelnen Gehölzgruppen möglich, kein Pufferstreifen erforderlich, angrenzende Gewässer vorhanden, Standort besser geeignet, als das ca. 50 m südwestlich angrenzende Kleingewässer im Acker 36 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 11 8 17+700 nordwestlich ca. 150 m westlich des Weges von Wrangelsburg zum Wald Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,5 ca. 1,0 30 x 30 5x5 nein nein Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Acker Weiden- nein (Brache) gebüsch nein Kurzbeschreibung einzelne, kleine, stark zugewachsene Senke in aufgelassenem, teilweise vernässtem Acker Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen aufgrund der isolierten Lage und der geringen Größe Sanierung wenig sinnvoll, größere Flächeninanspruchnahme für Böschungsabflachung und Anlage von Pufferstreifen nötig, im Umfeld Instandsetzung von vermutlich defekten Dränanlagen nicht auszuschließen 37 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 16 9 25+500 östlich UmweltPlan ca. 1 km südlich von Steinfurth mitten im Acker, ca. 300 m von Waldrand Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Zufluss Abfluss 0,2 0,5 1,0 bis 2,0 100 x 30 10 x 20 + 10 x 10 aus Gewässer 11 (neu) nein Nutzung Gehölze Acker Gewässer Pufferstreifen Müll Einzelgehölze nein nein Kurzbeschreibung langgestreckte Senke, ein flacher, dauerhaft wasserführender + ein temporär wasserführender Bereich, benachbarte Standorte 11 + 12 Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Entschlammung und Vertiefung von 2 Teilbereichen sinnvoll, Pufferstreifen nicht unbedingt erforderlich, relativ isolierte Lage der Kleingewässer 10 - 12 38 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 16 10 25+500 östlich UmweltPlan ca. 1 km südlich von Steinfurth mitten im Acker, ca. 300 m von Waldrand Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,4 2,0 50 x 50 20 x 30 nein nein Nutzung Gehölze Acker Pufferstreifen Müll Weidengebüsch nein nein Kurzbeschreibung tiefe, zeitweise wasserführende, vollständig verbuschte Senke, benachbarte Standorte 10 + 12 Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen weitere Vertiefung nicht sinnvoll, größere Flächeninanspruchnahme für Böschungsabflachung und Anlage von Pufferstreifen nötig, partielle Entbuschung erforderlich, relativ isolierte Lage der Kleingewässer 10 - 12 39 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 16 11 25+500 östlich ca. 1 km südlich von Steinfurth mitten im Acker, ca. 300 m von Waldrand Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,3 1,0 bis 1,2 80 x 30 15 x 40 nein ja (erneuert, in Senke 10) Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Acker nein flache, gehölzfreie, zeitweise wasserführende Senke, benachbarte Standorte 10 + 11 nein nein Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Anlage eines Tiefbereiches in der Senke sinnvoll, Pufferstreifen zum Acker erforderlich, Ablauf ausreichend hoch, Anpflanzung von einzelnen Gehölzen, relativ isolierte Lage der Kleingewässer 10 - 12 40 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 18 12 27+700 südöstlich 50 m nördlich der K18 nach Pamitz Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,1 0,5 0,5 bis 1,0 40 x 60 30 x 50 Ja (Dränage) nach Westen, vermutlich defekt Nutzung Gehölze Grünland eine Seite (Wiese) Waldrand Pufferstreifen Müll nein Kurzbeschreibung etwas flache, gehölzfreie, zeitweise wasserführende Gartenabfall Senke in Dauergrünland am Waldrand Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch ja ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Anlage eines Tiefbereiches in der Senke sinnvoll (Entschlammung), kein Pufferstreifen erforderlich, ggf. Instandsetzung des Ablaufes (kl. Staubauwerk) und Geländeaufhöhung am Ostufer erforderlich 41 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 19 13 29+900 nordwestlich 200 m von Bahnstrecke Greifswald Anklam südöstlich v. Groß Jasedow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,3 0,6 0,5 bis 1,0 60 x 60 30 x 30 nein nein (Dränung defekt ?) Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Acker nein Lese- sehr flache, gehölzfreie, ständig wasserführende Steine Senke, angrenzender Ackerstreifen zeitweise überflutet / vernässt und nicht bestellt, Gewässer hypertroph (viele Enten), adulter Moorfrosch keine Kurzbeschreibung Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt bedingt Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen nur bei dauerhafter Sicherung eines Pufferstreifens zum Acker ist Entschlammung (Anlage eines Tiefbereiches) + Anpflanzung von Einzelgehölzen sinnvoll 42 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 19 14 29+900 nordwestlich 100 m von Bahnstrecke Greifswald Anklam südöstlich v. Groß Jasedow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,5 0,8 0,5 bis 1,0 40 x 50 20 x 40 nein nein (Dränung defekt ?) Nutzung Gehölze Pufferstreifen Acker nein ein Weidenbusch Müll Kurzbeschreibung Lese- sehr flach, fast gehölzfrei, ständig wasserführend, AckerSteine streifen zu Nr. 14 zeitweise überflutet / vernässt und nicht bestellt, Gewässer hypertroph (viele Enten) Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt bedingt Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen nur bei dauerhafter Sicherung eines Pufferstreifens zum Acker ist Entschlammung (Anlage eines Tiefbereiches) + Anpflanzung von Einzelgehölzen sinnvoll 43 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 19 15 29+900 nordwestlich unmittelbar an Bahnstrecke Greifswald - Anklam südöstlich v. Groß Jasedow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,2 1,2 10 x 10 5x5 nein nein Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Acker nein sehr kleine, fast zugepflügte Senke keine LeseSteine Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen nur Wiederherstellung unter Inanspruchnahme angrenzender Ackerflächen sinnvoll, liegt sehr dicht an Bahnstrecke 44 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 20 16 32+000 westlich 150 m nördlich des Weges von der K16 nach Schlatkow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,3 1,5 bis 2,0 40 x 50 30 x 30 nein nein Nutzung Gehölze Acker Pufferstreifen Müll Weidengebüsch nein LeseSteine Kurzbeschreibung vollständig mit Weidengebüsch bewachsene Senke, steile Böschungen, etwas Restwasser Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt bedingt Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen bei Verfügbarkeit eines breiten Pufferstreifens Böschungsabflachung, partielle Entbuschung und Vertiefung möglich 45 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 20 17 32+400 westlich 100 m südlich des Weges von der K16 nach Schlatkow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,5 1,0 bis 1,5 50 x 80 30 x 40 nein nein (Dränung defekt?) Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Acker nein flache Senke, verschilft, Hochstauden, temporäre Ausuferung in angrenzende Ackerflächen (dort nicht bestellt), Grünfrösche Einzelgehölze LeseSteine Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch ja bedingt Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen bei dauerhafter Sicherung eines Pufferstreifens partielle Vertiefung möglich 46 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 21 18 33+800 westlich zwischen Groß Polzin und Quilow mitten im Acker Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,1 1,5 25 x 50 20 x 30 nein nein Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Acker nein kleine, trockene Senke, steile Böschungen, Bäume im Randbereich und in der Senke, 3 weitere Senken angrenzend vollständig bewachsen LeseSteine Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen relativ klein, Erfolg einer weiteren Eintiefung fraglich, vermutlich Umfeld großflächig durch Dränung entwässert 47 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 21 19 33+900 westlich zwischen Groß Polzin und Quilow mitten im Acker Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,0 1,5 bis 2,0 30 x 50 ? nein nein Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Acker ja (5 m) trockene, ruderalisierte Senke mit nicht bestelltem Pufferstreifen !, max. kurzzeitig etwas Wasser führend, 3 weitere Senken angrenzend keine LeseSteine Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Erfolg einer weiteren Eintiefung fraglich, vermutlich Umfeld großflächig durch Dränung entwässert 48 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 21 20 33+900 westlich zwischen Groß Polzin und Quilow mitten im Acker Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,0 0,2 2,0 80 x 80 ? nein nein Nutzung Gehölze Acker Pufferstreifen nein Bäume am Rand, einzelne Büsche in Senke Müll Kurzbeschreibung Lese- große Senke mit trockenem Nordteil und feuchSteine tem Südteil (temporär wasserführend), 3 weitere Senken angrenzend, 2 Grünfrösche Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen partielle Eintiefung möglich, kein Pufferstreifen erforderlich (ausreichend breite Randbereiche), relativ isolierte Lage zu anderen intakten Gewässern 49 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 23 21 35+700 westlich 0,7 km nördlich des Peenetales, südlich von Quilow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,2 0,8 2,0 bis 4,0 30 x 90 20 x 60 nein nein Nutzung Gehölze Saatgrasland Gehölzsaum Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung nein LeseSteine dauerhaft wasserführende Senke mit steilen Böschungen, angrenzendes Grünland neu angesät (Weide), mehrere benachbarte Gewässer Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein bedingt Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen kaum Handlungsmöglichkeiten, ggf. geringfügige Entschlammung und Entbuschung möglich 50 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 23 22 35+900 westlich 0,7 km nördlich des Peenetales, südlich von Quilow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,2 0,0 4,0 bis 5,0 50 x 25 0 nein nein Nutzung Gehölze Saatgrasland Gehölzsaum (Bäume) Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung nein LeseSteine sehr, tiefe, völlig trockene Senke mit steilen Böschungen, angrenzendes Grünland neu angesät (Weide), mehrere benachbarte Gewässer Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch nein nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen kaum Handlungsmöglichkeiten, vermutlich kein Gewässerstandort 51 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 23 23 35+900 westlich UmweltPlan 0,7 km nördlich des Peenetales, südlich von Quilow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Zufluss Abfluss 0,2 0,6 2,0 50 x 120 10 x 10 + 10 x 30 von Senke 24 ? nein ? Nutzung Gehölze Saatgrasland Einzelgehölze Gewässer Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung nein LeseSteine Langgestreckte, größere Senke mit mehreren (temporär) wasserführenden Tiefbereichen Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch ja ja Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen Entschlammung von Tiefbereichen und Anpflanzung von Einzelgehölzen im Randbereich sinnvoll, keine Pufferzone zum Grünland nötig, bei Beweidung Auszäunung erforderlich, wasserführende Senken angrenzend 52 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Blatt- Nr. LBP (Unterlage 13) Gewässer Nr. Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit Trasse 23 24 35+900 östlich 0,7 km nördlich des Peenetales, südlich von Quilow Ist- Zustand Wassertiefe in m ungefähre Größe [m] sichtbare Entwässerungsanlagen Min. Max. unter Gel. (Min.) Senke Gewässer Zufluss Abfluss 0,3 0,6 3,0 30 x 60 10 x 20 nein zu Senke 23 (?) Nutzung Gehölze Pufferstreifen Müll Kurzbeschreibung Saatgrasland Gehölzsaum nein LeseSteine tiefe Senke mit (temporär) wasserführendem Tiefbereich, steile Böschungen, ggf. Verbindung zu Senke 24 Planung Handlungsspielraum ökolog. technisch bedingt nein Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen kaum Handlungsmöglichkeiten, da Wasserstandsanhebung vermutlich nicht möglich und weitere Eintiefung nicht sinnvoll 53 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 7 UmweltPlan Fledermauskartierung 7.1 Bericht der Fledermauskartierung 7.1.1 Methodik Die Kartierungen wurden folgendermaßen durchgeführt: - Die im Bereich der Anlandestation und auf der Trasse (Arbeitsstreifen plus Toleranzbereich von 8 m auf Grund von unvermeidlichen Abweichungen bei der Standortkoordinatenbestimmung mittels GPS) stehenden Bäume wurden auf potenzielle Quartierstrukturen hin untersucht. Durch anschließendes Erklettern der potenziellen Quartierstrukturen und dem Endoskopieren wurde der Quartierbesatz (Artbestimmung) ermittelt bzw. wurden Hinweise auf eine Quartiernutzung gesammelt. - Konnte bei einem besetzten Quartier die Art durch die Endoskopie nicht sicher bestimmt werden bzw. waren die Tiere nicht erreichbar, wurde je nach Eingrenzung (Gattungsansprache) eine Detektorkartierung (Ausflugbeobachtung) oder ein Abfang am Quartier (Netzfang, Harfenfang etc.) durchgeführt. - Bei lediglich festgestellten Hinweisen auf Fledermausbesatz (Kot) wurde bei geeigneten Standorten ein Netzfang in Kombination mit einer Detektorkartierung (Rufanalyse) durchgeführt. - Bei fehlenden geeigneten Netzfangstandorten wurde eine Detektorkartierung (Rufanalyse) durchgeführt. - Bei Quartierstrukturen, welche nicht durch Erklettern erreicht werden konnten, wurde ebenfalls eine Detektorkartierung nötig. - Wurden Arten festgestellt bzw. waren Arten zu erwarten, welche mit Hilfe der Detektorkartierung (Rufanalyse) nicht eindeutig bestimmt werden können (z. B. MyotisArten oder Plecotus auritus), wurde bei geeigneten Standorten in der Umgebung ein Netzfang durchgeführt. - Die Eignung von Habitatbäumen als Sommer- und Winterquartier wurde an Hand des Potentials der Quartierstruktur (insbesondere Wandstärke, Höhlengröße und Ausformung) eingeschätzt. - Im Umfeld von etwa einer Baumlänge von nach obiger Methode identifizierten Höhlenbäumen wurde nach der Anwesenheit weiterer Höhlenbäume gesucht. - Quartierbäume wurden mit Farbspray (FM) gekennzeichnet und mittels GPS die Standortkoordinaten bestimmt. - Die Kartierungen erfolgten zwischen Ende Juli/Anfang August bis Mitte September 2008. 54 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Die protokollarisch mit dem LUNG vereinbarte Vorgehensweise wurde von den Kartierern (H. Schütt, J. Berg) hinsichtlich einer effektiveren Abarbeitung der Untersuchungsinhalte und in Anpassung an die spezifischen Geländesituationen modifiziert und somit auf eine fachlich belastbarere Basis gestellt. 7.1.2 Kartierungsergebnisse Insgesamt weisen 36 Bäume im Untersuchungsgebiet (Anlandestation, Trasse und Arbeitsstreifen) geeignete bzw. potentiell2 geeignete Fledermaus-Quartierstrukturen auf. In Tabelle 6 werden die Standorte der Höhlenbäume zusammenfassend aufgeführt und kommentiert sowie die in den jeweiligen Bauabschnitten nachgewiesenen Fledermausarten aufgeführt. Die Lage der Höhlenbäume in Bezug zur Trasse ist den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen, wobei grün gekennzeichnete Höhlenbäume außerhalb des Arbeitsstreifens liegen. 2 Insbesondere Todholzbäume, vielfach mit Borkenschollen, konnten auf Grund ihrer geringen Stabilität nicht erklettert werden und werden als potentielle Fledermausquartiere geführt. 55 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Tabelle 6: UmweltPlan Baumhöhlenkataster im Untersuchungsraum Bauabschnitt Baum Quartierstruktur Art Bemerkung Kiefer stehendes Todholz Kiefer stehendes Todholz Hainbuche Waldrand an der L 262 Borkenschollen Quartierart Sommerquartier Kot Sommerquartier Pappel stehendes Todholz Höhlen Sommerquartier Pappel stehendes Todholz Höhlen Sommerquartier Borkenschollen Kiefer Höhle N. noctula anwesend stehendes Todholz Borkenschollen Sommerquartier Kiefer stehendes Todholz Borkenschollen Sommerquartier Kiefer stehendes Todholz Höhle Höhle Kiefer Höhle Kot N. noctula anwesend − − − − − Sommerquartier Sommer- und Winterquartier − (wenn kein Starkfrost) Kiefer Kiefer Nachgewiesene Arten Sommerquartier Borkenschollen Höhle Kiefer Anlandestation Nutzungshinweis Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (keine Quartiernutzung im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art, Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere) Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Weitere aufgrund von Literaturauswertung mögliche Vorkommen: − Teichfledermaus (Myotis dasycneme): Nachweis in einem Kasten in der Lubminer Heide, Quartiernutzung im Vorhabensbereich jeSommerquartier doch mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V Sommerquartier, Einzelquarkeine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt tier Sommer- und Winterquartier (wenn kein Starkfrost) Kiefer Höhle in toten Ast Höhle Sommerquartier Kiefer stehendes Todholz Höhle Sommerquartier Kiefer Höhle in toten Ast Höhle Sommerquartier Kiefer stehendes Todholz Borkenschollen Sommerquartier − − − − − − − − Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Braunes Langohr (Plecotus auritus) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (keine Quartiernutzung im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art, Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere) Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Teichfledermaus (Myotis dasycneme): Quartiernutzung im Vorhabensbereich mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt 56 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Bauabschnitt Klein Bünzow Postlow Baum Quartierstruktur Art Bemerkung Ahorn unmittelbar neben Trasse Esche 0,70m / 16m - an Fahrspur Quartierart Nachgewiesene Arten Höhlen N. noctula anwesend Sommer- und Winterquartier − Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Höhle N. noctula anwesend Sommer- und Winterquartier (wenn kein Starkfrost) − Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Eiche Höhle & Borkenschollen Ganzjahresquartier, Sommerquartier hinter Borke Eiche Höhlen Sommerquartier Buche Höhlen Sommerquartier Buche Borkenschollen Sommerquartier − Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Buche Höhlen Sommerquartier − Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus): keine Quartiernutzung Höhlen Sommerquartier Hammer an der Uecker Birke stehendes Todholz Höhlen & Spalten Sommerquartier Buche stehendes Todholz Höhlen & Spalten Sommerquartier Buche Stamm hohl Höhlen & Borkenschollen Buche Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) − Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) − Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) − Braunes Langohr (Plecotus auritus) im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art, Stamm hohl Weitere aufgrund von Literaturauswertung mögliche Vorkommen: − Großes Mausohr (Myotis myotis), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri): Nachweis im Eiskeller und anderer Gebäude in Jatznik; für das Große Mausohr ist Quartiernutzung im Vorhabensbereich mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt Sommerquartier Sommer- und Winterquartier (wenn kein Starkfrost) Höhle Buche Buche − Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere Buche Buche Heinrichsruh Nutzungshinweis UmweltPlan − Sommerquartier − Sommer- und Winterquartier (wenn kein Starkfrost) − Höhlen Höhle Höhle Eiche toter Stumpf Faulstelle am Stammfuß Kot Sommerquartier Höhle Ganzjahresquartier Kiefer stehendes Todholz Borkenschollen Sommerquartier Birke stehendes Todholz Höhle Sommerquartier Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Mückenfledermaus (Pipistrellus pgymaeus) − Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) − Fransenfledermaus (Myotis nattereri) 57 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Bauabschnitt Baum Art Heinrichsruh Quartierstruktur Eiche Pappel Quartierart Nachgewiesene Arten Höhle & Borkenschollen Sommerquartier s.o. Höhle Sommerquartier Bemerkung Höhle in toten Ast Nutzungshinweis UmweltPlan Abbildung 1: Kartierte Höhlenbäume im Bereich Kiefernwald östlich des Hafenbeckens sowie am Waldrand der L 262 58 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren Abbildung 2: Kartierte Höhlenbäume bei Klein Bünzow und Paslow UmweltPlan Abbildung 3: Kartierte Höhlenbäume bei Jatznik 59 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 7.2 UmweltPlan Artenschutzrechtliche Betrachtung nach § 42 BNatSchG Nachfolgend werden die artenschutzrechtlichen Betrachtungen der Unterlagen 14 (OPAL) und 16.6 (Anlandestation) hinsichtlich der Betroffenheit der Zugriffsverbote des § 42 BNatSchG angepasst. Basis bilden die aktuelle Erfassung der Bestandssituation. Bestandssituation im Untersuchungsraum In Kapitel 7.1 sind die Ergebnisse der Fledermauskartierung dargestellt. In Tabelle 6 werden die gefundenen Baumhöhlen aufgelistet und die angetroffenen Arten aufgeführt. Die Abbildungen geben einen Überblick der Verteilung der Vorkommen in Bezug zur Trasse bzw. Anlandestation. Angaben über die Anzahl der Höhlenbäume innerhalb der unmittelbaren Vorhabensbereiche sind ebenfalls in den Abbildungen enthalten. In der nachfolgenden Tabelle werden die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten, deren Schutzstatus und Erhaltungszustand in M-V aufgeführt. Alle Arten sind im Anhang IV der FFH-RL gelistet und demnach nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG streng geschützt. Tabelle 7: Nachgewiesene Fledermäuse im Untersuchungsraum 3 Art RL-M-V Anhang FHH-RL Bemerkung Breitflügelfledermaus 3 IV keine Quartiernutzung im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art, Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere 1 II, IV Nachweis in einem Kasten in der Lubminer Heide, Quartiernutzung im Vorhabensbereich jedoch mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt 4 IV 2 II, IV 3 IV 3 IV 4 IV Eptesicus serotinus Teichfledermaus Myotis dasycneme Wasserfledermaus Myotis daubentoni Großes Mausohr Myotis myotis Fransenfledermaus Nachweis im Eiskeller und anderer Gebäude in Jatznik; Quartiernutzung im Vorhabensbereich mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt Myotis natteri Abendsegler Nyctalus noctula Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 Nach LABES et al. (1991) : 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, * = Taxon als eigenständige Art erst nach Veröffentlichung der Rotes Liste beschrieben 60 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 3 Art RL-M-V Anhang FHH-RL Zwergfledermaus 4 IV * IV 4 IV UmweltPlan Bemerkung Pipistrellus pipistrellus Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Braunes Langohr Plecotus auritus Entlang der Trasse lassen sich die folgenden drei Teilgebiete mit Vorkommen von Höhlenbäumen abgrenzen: − Kiefernwald im Bereich der Anlandestation sowie Waldrand entlang der L 263 − Einzelbäume bei Klein Bünzow und Postlow, − Waldbereich bei Jatznik (Heinrichsruh, Hammer an der Uecker). Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Kiefernwald im Bereich der Anlandestation sowie Waldrand entlang der L 262 Im Bereich der Anlandestation wurden im Kiefernwald östlich des Hafenbeckens bzw. entlang der OPAL am Waldrand der L 262 zwölf bzw. vier Höhlenbäumen angetroffen, die eine hohe Eignung für die Nutzung durch Fledermäuse aufweisen. Die Funktion der Höhlen besteht vorrangig als Sommerquartier. Zwei Höhlenbäume weisen in Zeiten außerhalb strengen Frosts das Potenzial als Winterquartier für den Großen Abendsegler auf. Im Bereich der Anlandestation kommt es vorhabensbedingt zum Verlust aller angetroffenen Höhlenbäume, entlang der L 262 sind drei der vier Bäume betroffen. Beeinträchtigt sind demnach vorrangig Arten, von denen eine signifikante Nutzung der betreffenden Höhlenbäume nicht ausgeschlossen werden kann. Als Arten, für die eine Quartiernutzung der betroffenen Höhlen angenommen werden kann, wurden im Rahmen der Kartierungen Zwerg-, Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler nachgewiesen. Für diese Arten kann demnach der Verlust von signifikant bedeutsamen Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Da bedeutende Anteile des Waldbereichs östlich des Hafenbeckens sowohl vorhabensbedingt als auch im Zuge der Genehmigung der GUD I und II entfernt werden, ist das Angebot an Ausweichlebensräumen, die im engen räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsort liegen, erheblich reduziert. Ebenso wurden im Umfeld der drei Höhlenbäume am Waldrand der L 262 keine Ausweichhöhlen gefunden. Für die genannten Arten werden daher die Schädigungsverbote (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) im Zuge der Höhlenbaumverluste im Bereich der Anlandestation und am Waldrand 61 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan der L 262 als erfüllt gewertet (Der Ausschluss der Möglichkeit funktionserhaltener Maßnahmen wird gesondert erläutert, s.u.). Für die Breitflügelfledermaus ist eine Nutzung der Höhlen auszuschließen, da sie in MV bevorzugt Gebäude bewohnt. Die Quartiere der festgestellten Tiere lassen sich mit höchster Wahrscheinlichkeit auf den Gebäudebestand des ehemaligen KKW zurückführen. Die Erfassung beschränkte sich demnach auf nahrungssuchende Tiere. Durch das Vorhaben der Anlandestation bleiben Waldrandstrukturen erhalten. Die Nahrungsraumfunktion des Kiefernwaldes östlich des Hafenbeckens geht somit nicht komplett verloren. Des Weiteren bestehen im engen räumlichen Zusammenhang weitere potenzielle Jagdgebiete am Struck/ Freesendorfer Wiesen sowie am Boddenufer der Lubminer Heide zwischen Industriehafen Lubmin und der Gemeinde Lubmin. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass der mit dem Verlust des Kieferwaldes verbundene Verlust an Nahrungsgebieten nicht zur Aufgabe der potenziellen Quartierstandorte im Bereich des ehemaligen KKW führt. Der Kiefernwald wird somit nicht als essentieller Bestandteil der Gebäudequartiere im Umfeld des Vorhabens gewertet. Die Schädigungsverbote sind daher für die Breitflügelfledermaus nicht tatbestandsmäßig. Die Teichfledermaus wurde im Rahmen der Kartierungen nicht nachgewiesen. Vorkommen dieser schwer nachzuweisenden Art sind aber für die Lubminer Heide belegt (Nachweis in einem Fledermauskasten). Für die Art sind in M-V jedoch keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt. Es wird daher davon ausgegangen, dass die vorhabensbedingt betroffenen Höhlenbäume keine essentiellen Bestandteile im Revier der Teichfledermaus darstellen. Die Schädigungsverbote werden daher für diese Art als nicht erfüllt gewertet. Zusammenfassend werden die Schädigungsverbote im Bereich der Anlandestation sowie am Waldrand der L 262 folgendermaßen bewertet: Das Zugriffsverbot ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten” nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Arten Zwerg-, Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler tatbestandsmäßig. In einer gesonderten Unterlage werden die fachlichen Ausnahmebedingungen gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL (Veränderung des Erhaltungszustandes der Population / anderweitige Lösungen) geprüft (vgl. Anlage 2). 62 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Einzelbäume bei Klein Bünzow und Postlow Im Bereich bei Klein Bünzow sowie bei Postlow wurde jeweils ein Baum innerhalb von Baumreihen bzw. Alleen angetroffen, dessen Höhle mit dem Großen Abendsegler besetzt waren. Die Bäume stehen außerhalb des Arbeitsstreifens. Ihre Funktion bleibt auch nach Durchführung der Bauarbeiten erhalten. Die Schädigungsverbote werden daher nicht erfüllt. Waldbereich bei Jatznik. Bei Heinrichsruh wurden 10, bei Hammer an der Uecker 8 Höhlenbäume angetroffen, die eine hohe Eignung für die Nutzung durch Fledermäuse aufweisen. Die Funktion der Höhlen besteht vorrang als Sommerquartier. Nur wenige Höhlen (3 bei Heinrichsruh, 1 bei Hammer) sind auch als Ganzjahresquartiere geeignet. Vorhabensbedingt kommt es bei Heinrichsruh zum Verlust von 9 und bei Hammer von 3 Höhlenbäumen. Beeinträchtigt sind demnach vorrangig Arten, von denen eine signifikante Nutzung der betreffenden Höhlenbäume nicht ausgeschlossen werden kann. Als Arten, für die eine Quartiernutzung der betroffenen Höhlen angenommen werden kann, wurden im Rahmen der Kartierungen Zwerg-, Mücken-, Fransen- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr nachgewiesen. Ebenso kann eine Quartiernutzung durch die Wasserfledermaus nicht ausgeschlossen werden. Im Umfeld der betroffenen Höhlenbäume konnten keine den vorhabensbedingten Verlust ausgleichenden Höhlenbaumbestände gefunden werden. Lebensräume mit äquivalenter ökologischer Funktion sind somit im engen räumlichen Zusammenhang nicht im signifikantem Maße vorhanden. Für diese Arten kann demnach der Verlust von signifikant bedeutsamen Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Zur Begegnung einschlägiger Verbotstatbestände werden daher funktionserhaltene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorgeschlagen (s.u.). Für die Breitflügelfledermaus kann eine Quartiernutzung analog am Standort der Anlandestation für den Vorhabensbereich ausgeschlossen werden, da die Art ausschließlich Gebäude bewohnt. Die Erfassung beschränkte sich somit auf nahrungssuchende Tiere. Der Verlust von einer gegenüber dem angrenzenden Waldbestand vergleichsweisen geringen Anzahl von Bäumen ist nicht geeignet, die Nahrungsverfügbarkeit im Gebiet merklich zu reduzieren. Eine Beeinträchtigung von signifikanten Bestandteilen im Revier der Art und somit Funktionsverluste der von ihr bewohnten Gebäudequartiere sind demnach auszuschließen. Die Schädigungsverbote sind somit für diese Art auch im Bereich von Jatznik nicht tatbestandsmäßig. Das Große Mausohr wurde im Gebiet nur im Eiskeller bei Jatznik sowie einiger anderer Gebäude im Bahnhofsbereich nachgewiesen. Eine Quartiernutzung im Vorhabensbereich ist somit mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben dieser Art in Baumhöhlen bekannt sind. Es ist höchstens mit einer Betroffenheit von 63 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan unregelmäßig genutzten Tagesquartieren auszugehen. Mit einer Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile im Lebensraum des Großen Mausohr ist daher nicht zu rechnen. Die Schädigungsverbote sind somit für diese Art auch im Bereich von Jatznik nicht tatbestandsmäßig. Wie oben erwähnt wird zur Vermeidung einschlägiger Verbotstatbestände bezüglich der Arten Zwerg-, Mücken-, Fransen-, Wasser- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr die Durchführung von funktionserhaltenen Maßnahmen (CEF-Maßnahme) vorgeschlagen. Diese werden folgendermaßen beschrieben: CEF-Maßnahme im Bereich Jatznik Schutzziele der Maßnahme: Ziel der Maßnahme ist die Abwendung einschlägiger Verbotstatbestände bezüglich der Arten Zwerg-, Mücken-, Fransen-, Wasser- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr. Beschreibung der Maßnahme: Die Maßnahme beinhaltet die dingliche Sicherung einer Waldfläche am Bahnhof Jatznik (Größe etwa 4 ha, s. Abbildung 3). Auf der Fläche sind jegliche Nutzungen auszuschließen. Auf diese Weise soll der derzeitige Altholzbestand gesichert und eine erweiterte Altbaumentwicklung angestoßen werden. Die Fläche liegt etwa 3 km von den Beständen bei Heinrichsruh bzw. 2 km von jenen bei Hammer an der Uecker entfernt. Des Weiteren liegt die Fläche unmittelbar anliegend an den Eiskeller Jatznik, der ein bedeutendes Winterquartier für Fledermäuse darstellt (punktförmiges FFHGebiet). Die leerstehenden Gebäude im Bahnhofsbereich von Jatznik weisen ebenfalls Quartierfunktionen auf. So bestehen Hinweise auf Wochenstuben von Pipistrellus-Arten, der Breitflügeloder der Zweifarbfledermaus sowie Männchen-Zwischenquartieren und Winterquartieren (H. Schütt, nachrichtlich). Darüber hinaus liegen für die Gebäudekomplexe und den Eiskeller Hinweise auf die Quartiernutzung durch Wasser-, Fransen- und Zwergfledermaus sowie Braunem Langohr und dem Großen Mausohr vor. Für fast alle als Maßnahmenziele definierten Arten (s.o.) sind demnach Vorkommen im Maßnahmengebiet belegt bzw. sind zu erwarten (Großer Abendsegler). Der Waldbereich bei Jatznik weist bereits derzeit Lebensraumpotenziale für die genannten Arten auf, so dass von einer engen Vernetzung der Gebäudequartiere mit der Waldfläche auszugehen ist. Wirksamkeit der Maßnahme: Durch die Sicherung der Waldfläche und den Nutzungsausschluss werden die aktuellen Lebensraumpotenziale gesichert bzw. langfristig im Zuge der gewährleisteten Altbaumentwicklung erhöht. 64 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan CEF-Maßnahme im Bereich Jatznik Die Aufwertung der Lebensraumpotenziale werden bereits unmittelbar nach der Flächensicherung wirksam, da der Nutzungsausschluss zum Erhalt von Altbäumen über die Hiebreife hinaus führt, die ansonsten im Zuge der Forstwirtschaft entfernt würden. Die Maßnahme führt somit zur engeren Vernetzung von Teillebensräumen und somit zur Stärkung der lokalen Fledermauspopulationen. Die Entfernungen der vorhabensbedingten Beeinträchtigungsbereiche zur Waldfläche (2 bzw. 3 km) liegen im Aktionsradius von Fledermäusen und werden daher für diese Artengruppe als überbrückbar gewertet. Die Maßnahme könnte somit direkt für die betroffenen Bestände wirksam werden. Darüber hinaus ist die Maßnahmenfläche kontinuierlich über Waldgebiete mit den Eingriffsorten verbunden (s. Abbildung 3). Der Wald bei Jatznik ist somit Teil des Waldlebensraumes, in dem die vorhabensbedingten Verluste von Höhlenbäumen eintreten. Durch die Aufwertung dieser Waldfläche wird folglich die ökologische Funktionalität des vom Vorhaben betroffenen Lebensraumes im engen räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt. Die Aufwertung der Waldfläche bei Jatznik erfüllt somit die zwei wesentlichen Kriterien – unmittelbare Wirksamkeit bei Eingriffsbeginn sowie Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionalität des vom Vorhaben betroffenen Lebensraumes im engen räumlichen Zusammenhang -, die gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG an funktionserhaltende Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) gestellt sind. Dem Zugriffsverbot ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten” nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann bezüglich der Arten Zwerg-, Mücken-, Fransen-, Wasser- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr durch die beschriebene funktionserhaltende Maßnahme begegnet werden. Die Schädigungsverbote sind demnach nicht erfüllt. Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Für Fledermäuse, die den Kiefernwald östlich des Hafenbeckens als Quartier nutzten, wird der Vorhabensbereich im Zuge der Baumfällungen signifikant an Attraktivität verlieren, so dass eine Meidung des Gebietes durch diese Arten anzunehmen ist. Störungsverbote sind daher für diese Arten nicht mehr relevant. Betroffenheiten im Bereich der Anlandestation sind hingegen für die Arten möglich, die Quartiere außerhalb des Standortes beziehen und den Kiefernwald als Jagdgebiet bzw. zur Orientierung nutzen. So konnten im Rahmen der Kartierungen eine signifikante Frequentierung des Vorhabensbereichs der Anlandestation durch die Breitflügelfledermaus nachgewiesen werden. Die Quartiere der festgestellten Tiere lassen sich mit höchster 65 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Wahrscheinlichkeit auf den Gebäudebestand des ehemaligen KKW zurückführen. Es kann angenommen werden, dass die Tiere den Wald bzw. die Waldränder als Jagdgebiete bzw. als Leitlinie zur Erreichung der Nahrungsgründe auf den Freesendorfer Wiesen nutzen (H. SCHÜTT, J. BERG, nachrichtlich). Darüber hinaus ist eine Funktion des Waldes als Windschutz möglich, was die Anwesenheit über den Freesendorfer Wiesen jagender Tiere in enger Vorhabensnähe erklären könnte. Durch das Vorhaben der Anlandestation bleiben Waldrandstrukturen erhalten. Die Nahrungsraum- Leitlinien- und Windschutzfunktion des Kiefernwaldes östlich des Hafenbeckens geht somit nicht komplett verloren. Des Weiteren bestehen im engen räumlichen Zusammenhang weitere potenzielle Jagdgebiete am Struck/ Freesendorfer Wiesen sowie am Boddenufer der Lubminer Heide zwischen Industriehafen Lubmin und der Gemeinde Lubmin, die weiterhin auch ohne den vollständigen Bestand des Kiefernwaldes für die Vorkommen am KKW erreichbar sein sollten. Eine Veränderung in der Raumnutzung der lokalen Populationen der Breitflügelfledermaus kann zwar vorhabensbedingt im Zuge der Lebensraumveränderungen und der bauund betriebsbedingten Störquellen (insbesondere Lichtemissionen) nicht ausgeschlossen werden. Sie werden jedoch als nicht geeignet erachtet, den Zugang zu essentiellen Teillebensräumen zu verwehren. Von einer Verschlechterung im Erhaltungszustand der lokalen Population der Breitflügelfledermaus am Standort ist daher nicht auszugehen. Die Störungen werden daher als nicht erheblich gewertet. Die Störungsverbote sind somit für die Breitflügelfledermaus nicht erfüllt. Signifikante, populationsrelevante Störungen entlang der OPAL-Trasse werden ebenfalls ausgeschlossen. Die vorhabensbedingten Störungen sind nur temporär. Aufgrund der nächtlichen Lebensweise von Fledermäusen sind zudem kaum Überschneidungen bauzeitlicher Störungen mit den Aktivitätsphasen der Fledermäuse möglich. Im Falle nächtlicher Bauarbeiten bzw. Kontroll- und Wartungstätigkeiten ist aufgrund der hohen Mobilität der Tiere nur mit kleinräumigem Ausweichverhalten zu rechnen. Signifikante Störwirkungen im Raumnutzungsverhalten der Tiere werden ausgeschlossen. Zudem werden Fledermäuse im Quartier als relativ tolerant gegenüber anthropogenen Störungen beschrieben, was der Nachweis von Quartierstandorten in unmittelbarer Nähe von Störquellen (z.B. Quartierfunde unterhalb Autobahnbrücken) zeigt. Zudem sind die strukturellen Lebensraumveränderungen als relativ gering zu bewerten. Waldränder werden räumlich nur um die Breite des Arbeitsstreifens versetzt und bleiben somit erhalten. Die bei der Querung geschlossener Waldbestände entstehenden Schneisen werden für Fledermäuse als überbrückbar gewertet. Zudem entstehen dabei zusätzliche Randstrukturen, die für gewisse Arten Attraktionspunkte (Orientierungslinie, Jagdgebiet) darstellen können. Die vorhabensbedingten Störungen werden daher als nicht geeignet gewertet, den lokalen Bestand von Fledermauspopulationen erheblich zu beeinträchtigen bzw. deren Erhaltungszustand zu verschlechtern. Die Störungsverbote werden daher auch entlang der Trasse ausgeschlossen. 66 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 als auch i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG sind Tötungen von Tieren, die im Zusammenhang mit der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen, auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Wie im Zusammenhang mit den Schädigungsverboten dargestellt, werden im Bereich der Anlandestation, am Waldrand der L 262 sowie im Bereich bei Jatznik (Heinrichsruh, Hammer an der Uecker) Höhlenbäume entfernt, die potenziell von Fledermäusen besetzt sein könnten. Zur Begegnung vermeidbarer Tötungen werden daher folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen: Vermeidungsmaßnahme im Bereich des Kiefernwaldes östlich der Anlandestation Schutzziel der Maßnahme: Tötungen von Fledermäusen, die sich in Baumhöhlen des Kiefernwaldes östlich des Hafenbeckens aufhalten können, sind im Zuge der Baufeldfreimachung auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Beschreibung der Maßnahme: Die Fällung der Bäume ist in jenem Zeitraum durchzuführen, in der mit der geringsten Frequentierung der betroffenen Höhlenbäume durch Fledermäuse zu rechnen ist. Die Fällung der Bäume ist demnach auf den Zeitraum September und Oktober sowie ggf. auch November bei milden Temperaturen beschränkt. Die Nutzung eines weiteren Zeitfensters im April bei milden Temperaturen ist für den Bereich der Anlandestation ausgeschlossen, da am Standort die artenschutzrechtlichen Belange der dortigen Brutvorkommen von Greifvögeln (Seeadler, Rotmilan) zu beachten sind. Demnach sind gemäß der Horstschutzregelung im Landesgesetz Störungen im Umkreis von 300 m von Seeadlerhorsten verboten. Vor der Fällung der markierten Höhlenbäume sind die Baumhöhlen durch Experten auf Besatz von Fledermäusen zu kontrollieren. Eventuell angetroffene Bestände sind soweit möglich artgerecht in anzulegende Kastenreviere umzusiedeln. Wirksamkeit der Maßnahme: Der Zeitraum September und Oktober (ggf. November) liegt zwischen der Reproduktionsphase sowie der Überwinterungsphase der Fledermäuse. In diesem Zeitfenster ist daher mit einer relativ geringen regelmäßigen Frequentierung von Quartierstandorten zu rechnen. Das Tötungsrisiko ist demnach im Vergleich zu anderen Zeiten im Jahr vergleichsweise gering. Die Maßnahme ist daher geeignet, das Tötungsrisiko im Zusammenhang mit der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten signifikant zu reduzieren. Darüber hinausgehende Tötungen werden als unvermeidbar gewertet. 67 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Vermeidungsmaßnahme für den Waldrandbereich an der L 262 sowie im Bereich Jatznik Schutzziel der Maßnahme: Tötungen von Fledermäusen, die sich in Baumhöhlen der genannten Trassenabschnitte aufhalten können, sind im Zuge der Baufeldfreimachung auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Beschreibung der Maßnahme: Die Fällung der Bäume ist in jenem Zeitraum durchzuführen, in der mit der geringsten Frequentierung der betroffenen Höhlenbäume durch Fledermäuse zu rechnen ist. Die Fällung der Bäume ist demnach auf den Zeitraum September und Oktober sowie ggf. auch November und April bei jeweils milden Temperaturen beschränkt. Vor der Fällung der markierten Höhlenbäume sind die Baumhöhlen durch Experten auf Besatz von Fledermäusen zu kontrollieren. Eventuell angetroffene Bestände sind soweit möglich artgerecht in anzulegende Kastenreviere umzusiedeln. Wirksamkeit der Maßnahme: Der Zeitraum September und Oktober (ggf. November) liegt zwischen der Reproduktionsphase sowie der Überwinterungsphase der Fledermäuse. Im April sind bei milden Temperaturen die Winterquartiere bereits verlassen. In diesen Zeitfenstern ist daher mit einer relativ geringen regelmäßigen Frequentierung von Quartierstandorten zu rechnen. Das Tötungsrisiko ist demnach im Vergleich zu anderen Zeiten im Jahr vergleichsweise gering. Die Maßnahme ist daher geeignet, das Tötungsrisiko im Zusammenhang mit der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten signifikant zu reduzieren. Darüber hinausgehende Tötungen werden als unvermeidbar gewertet. Durch Umsetzung der vorgestellten Vermeidungsmaßnahmen wird das im Zusammenhang mit der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehende Tötungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt. Tötungsrisiken, die nicht im Zusammenhang mit der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen, sind u.a. mit der Kollision mit Baufahrzeugen oder sonstigen Baugeräten möglich. Das Kollisionsrisiko mit Baufahrzeugen wird jedoch als vernachlässigbar gewertet, da die Baufahrzeuge auf den Arbeitsstreifen insbesondere nachts mit relativ geringer Geschwindigkeit sich fortbewegen. Im engen Umkreis von Quartieren erfolgen Ein- und Abflüge zu den Höhlen oft gemäß den eingeprägten Landschaftsstrukturen. Die Orientierung erfolgt dann aus dem Gedächtnis und nicht mittels der aktuellen akustischen und optischen Wahrnehmungen. Es besteht somit das Risiko, dass Fledermäuse beim Verlassen ihrer Quartiere mit dicht vor 68 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan den Eingängen abgestellten Gegenständen kollidieren können, da der Kollisionsgegenstand nicht dem eingeprägten Landschaftsbild der Fledermäuse entspricht. Das Konfliktpotenzial betrifft jene Bereiche, in denen Höhlenbäume sich zwar außerhalb der Arbeitsstreifen, jedoch in unmittelbarer Nähe zur OPAL-Trasse befinden. Diese Bäume wurden im Rahmen der Kartierungen identifiziert und markiert. Sie betreffen einen Höhlenbaum am Waldrand der L 262, die besetzten Höhlenbäume bei Klein Bünzow sowie bei Postlow sowie 1 Höhlenbaum bei Heinrichsruh bzw. 5 Höhlenbäume bei Hammer an der Uecker. Zur Verringerung des Kollisionsrisikos wird daher folgende Vermeidungsmaßnahme vorgeschlagen: Vermeidungsmaßnahme für den Waldrandbereich an der L 262, im Bereich bei Klein Bünzow und Postlow sowie im Bereich Jatznik Schutzziel der Maßnahme: Tötungen von Fledermäusen im Zuge der Kollision mit Baugeräten und –fahrzeugen beim Abflug von den Höhlen sind das unvermeidbare Maß, das nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus geht, zu reduzieren. Beschreibung der Maßnahme: Die Ein- und Abflugwege zu den im Rahmen der Kartierungen identifizierten und eingriffsbedingt nicht betroffenen Höhlenbäumen, dürfen im Umkreis von 30 m nicht durch Baufahrzeuge, -geräte oder sonstige höhere Gegenstände oder gelagerten Materialien verstellt werden. Wirksamkeit der Maßnahme: Durch die Maßnahme wird das Kollisionsrisiko der Fledermäuse signifikant reduziert. Nach einer Flugstrecke von 30 m Entfernung vom Quartier ist das Einsetzen des akustischen und optischen Wahrnehmungsvermögens anzunehmen, so dass die Fledermäuse Barrieren erkennen und entsprechen ausweichen. Die Maßnahme ist daher geeignet, das Tötungsrisiko, das nicht im Zusammenhang mit der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten steht, signifikant zu reduzieren. Darüber hinausgehende Tötungen werden dem allgemeinen Lebensrisiko der Tiere zugeordnet und lösen keine artenschutzrechtlichen Verbote aus. Durch Umsetzung der vorgestellten Vermeidungsmaßnahmen wird das Tötungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, das nicht im Zusammenhang mit der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten steht, nicht erfüllt. 69 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 8 UmweltPlan Artenschutzrechtliche Behandlung der Schlingnatter 8.1 Zwischenbericht der Schlingnatterkartierung 8.1.1 Einleitung Im Zuge der naturschutzfachlichen Untersuchung im Bereich des Vorhabens Anlandestation Greifswald wurden mögliche Vorkommen der Glattnatter (Coronella austriaca Laurenti 1768) und der Zauneidechse (Lacerta agilis L. 1758) erfasst (durch Ralf Grunewald, Putbus). Der Zwischenbericht umschließt die Ergebnisse der ersten 17 (von 20 geforderten) Begehungen zwischen dem 25. Juli und 27. September. 8.1.2 Methodik Umfang der Bestandsaufnahme: - Ausbringung von 24 Dachpappen (im Folgendem „Schlangenbleche“ genannt) im Vorhabensbereich, - 17-malige Kontrolle der Bleche und weiterer potenzieller Fundorte von Schlingnatter und Zauneidechse von Juli bis September. In Abbildung 4 ist der Untersuchungsraum und die Lage der Schlangenbleche eingezeichnet. Die Schlangenbleche wurde so ausgelegt, dass im unmittelbaren Umfeld günstige Bereiche mit niedriger Vegetation (Jagd und Sonnenbad) vorhanden waren und zusätzlich auch niedrige Sträucher als Schutz und Versteckmöglichkeit in der Nähe vorzufinden waren. Nach Möglichkeit wurden die Bleche entweder so ausgelegt, dass am frühen Morgen die Bleche beschienen wurden. Einige Bleche wurden jedoch auch so ausgelegt, dass die Sonne auch am späten Nachmittag auf die Bleche schien. Die Begehungen erfolgten jeweils in den frühen Morgenstunden, nachdem die Bleche von der Sonne aufgewärmt waren. Zusätzlich wurden auch einige Begehungen an Nachmittagen durchgeführt. Dies geschah insbesondere dann, wenn das Wetter wechselhaft war und es am Nachmittag vermehrt aufklarte. 70 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Abbildung 4: Untersuchungsraum und Lage der Schlangenbleche (Ausbringung der Bleche am 25.07.2008) – in Lila: Lage der Gasverdichterstation 8.1.3 Ergebnisse Die Begehungen erfolgten zumeist bei Sonnenschein in den Morgenstunden bzw. bei wechselhaftem Wetter auch am Nachmittag. Es konnten regelmäßig Waldeidechsen auf den Blechen beim Sonnenbad beobachtet werden. Unter den Blechen fanden sich neben Waldeidechsen vor allem Blindschleichen. Zum Teil wurden bei einer Begehung mehr als 15 Blindschleichen unter den verschiedenen Blechen gefunden. Neben zwei direkten Sicht- bzw. Fangnachweisen der Zauneidechse (Abb. 2) wurden weitere zwei kurze Sichtbeobachtungen sowie zwei unbestimmte Jungtiere registriert, die ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Zauneidechsen zuzuschreiben sind. Glattnattern konnten bei keiner der Begehungen nachgewiesen werden. Dennoch sind sowohl die Habitatbedingungen sehr gut und auch die Nahrungsgrundlage ist gerade für junge Glattnattern (junge Eidechsen werden bevorzugt erbeutet) sehr gut. 71 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Tabelle 8: Übersicht der Kontrollen und Ergebnisse Beobachtungen Nr. Datum Start Ende Wetter Beobachtungen (Eidechsen) (Glattnatter) 1 25.07.2008 07:00 11:00 sonnig 2 "große" Eidechsen, unbestimmt --- 2 30.07.2008 08:00 10:30 sonnig --- --- 3 08.08.2008 07:30 09:00 sonnig --- --- 4 14.08.2008 08:30 10:00 wechselhaft --- --- 5 23.08.2008 08:00 10:00 bewölkt --- --- 6 28.08.2008 17:00 19:00 heiter --- --- 7 29.08.2008 16:30 18:30 bewölkt --- --- 8 30.08.2008 07:00 09:00 sonnig Jungtier unbestimmt --- 9 30.08.2008 14:00 16:00 sonnig Jungtier unbestimmt --- 10 31.08.2008 08:00 10:00 sonnig adultes Weibchen --- 11 03.09.2008 17:00 19:00 bewölkt --- --- 12 04.09.2008 17:00 19:00 sonnig --- --- 13 05.09.2008 06:30 08:30 sonnig adultes Weibchen --- 14 08.09.2008 07:30 09:30 sonnig --- --- 15 12.09.2008 17:00 19:00 wechselhaft --- --- 16 25.09.2008 17:00 19:00 sonnig --- --- 17 27.09.2008 07:00 11:00 sonnig --- --- 72 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Abbildung 5: A: Fundort der Zauneidechsen (Pfeile), B: Zauneidechse am 05.09.2008 8.2 Maßnahmen für die Schlingnatter Vor dem Hintergrund der Kartierungsergebnisse basieren die in den Planunterlagen vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen bezüglich der Schlingnatter auf einer worst-case-Betrachtung (d.h. Existenz unentdeckter Vorkommen). Die in der Unterlage 16.6 (Artenschutz) beschriebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (VM 3 in Unterlage 16.6) sowie funktionserhaltene Maßnahmen (CEF 3 in Unterlage 16.6), die im Zusammenhang potenzieller Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter vorgeschlagen werden, werden vom LUNG akzeptiert. Auch unter dem Vorbehalt der noch 3 ausstehenden Kartiergänge zur Erfassung der Schlingnatter ergeben sich somit mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren planerischen Konsequenzen. Analog ergeben die nachgewiesenen Vorkommen der Zauneidechse im Gebiet keine weiteren planerischen Änderungen, da in der Erstellung der Planunterlagen von potenziellen Vorkommen der Art ausgegangen wurde. Die erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen wurden entsprechend formuliert. Den Hinweisen zur Ausführung der Maßnahmen (s. dazu auch Kapitel 6) wird gefolgt. 73 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 9 9.1 UmweltPlan Artenschutzrecht nach §19 Abs.3 BNatSchG Rechtlicher Hintergrund Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (FFH-Richtlinie, nachfolgend FFH-RL) sowie in den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie, nachfolgend V-RL) verankert. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) wird der Artenschutz in den Bestimmungen der §§ 42, 43 und 62 BNatSchG sowie in § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG geregelt. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (C-98/03) Defizite in der Umsetzung des europäischen Artenschutzrechtes in der deutschen Gesetzgebung (betraf insb. § 43 BNatSchG) bemängelt. Spätestens seit dem Urteil des EuGH vom 10.01.2006 stellen sich erhöhte Anforderungen an die genehmigungsrechtliche Bewältigung möglicher Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Arten. Entsprechend erfolgte die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007 („Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007“), um die nationale Rechtsprechung an die europäischen Artenschutzverpflichtungen anzupassen. Die hinsichtlich des Artenschutzes relevanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind am 18.12.2007 in Kraft getreten. Gegenstand des nationalen Naturschutzrechts sind alle gesetzlich besonders und streng geschützten Arten. Welche Tier- und Pflanzenarten besonders bzw. besonders und streng geschützt sind, bestimmen § 10 Abs. 2 Nr. 10 und Nr. 11 BNatSchG. Demnach sind besonders geschützte Arten a) Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tierund Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 834/2004 vom 28. April 2004), aufgeführt sind, b) nicht unter Buchstabe a) fallende aa) Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, bb) "europäische Vogelarten" (s. a. Erläuterungen zu V-RL), c) Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 1 (entspricht BArtSchVO Anhang I, Spalte 2) aufgeführt sind. 74 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Demnach sind streng geschützte Arten besonders geschützte Arten, die a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG, c) in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 BNatSchG (entspricht BArtSchVO Anhang I, Spalte 3) aufgeführt sind. Im Hinblick der speziellen artenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG enthaltenden Zugriffsverbote. Sind andere besonders geschützte Arten (d.h. keine Vogelarten, keine Arten des Anhang IV der FFH-RL) betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs gemäß § 19 BNatSchG ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nicht vor (s. § 42 Abs. 5 BNatSchG). Betroffenheiten der weiteren besonders und streng geschützten Arten sind somit – aus § 42 Abs. 5 BNatSchG mittelbar folgend – im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 19 BNatSchG zu bewältigen. Bezüglich der streng geschützten Arten, die eine Teilmenge der besonders geschützten Arten sind, muss die Planung die Kriterien für eine Abwägung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG erbringen. Darin heißt es: „Werden als Folge des Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.“ (§ 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG). Inhaltlich deckt der § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG ab (s. insb. Schädigungsverbote des § 42 Abs. 1 Nr. 3). Der Ausnahmetatbestand (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) ist ebenfalls als Teil der Ausnahmebestimmungen von den Verboten des § 42 Abs. 1 im § 43 Abs. 8 BNatSchG enthalten (s. § 43 Abs. 8 Nr. 5). 9.2 9.2.1 Ableitung der im Rahmen des Vorhabens im Zusammenhang mit § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG zu prüfenden Artenkulisse Generelle Ableitung der relevanten Artenkulisse Gegenstand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG sind alle nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG streng geschützten Arten. Dabei wird nicht zwischen den „nur“ national und den nach europäischen Recht streng geschützten Arten unterschieden. Folglich sind auch für die Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie den streng geschützten europäischen Vogelarten Gegenstand. 75 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Da der § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG jedoch inhaltlich durch die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG größtenteils abgedeckt wird (s. Kapitel 9.1), werden für die Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie europäischen Vogelarten die diesbezüglichen artenschutzrechtlichen Verbote im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtungen im Hinblick der Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG behandelt. Dazu wurden für die Vorhaben OPAL und Anlandestation Greifswald eigenständige Unterlagen erarbeitet (s. Unterlage 14 und 16.6). Eine gesonderte artenschutzrechtliche Betrachtung im Zusammenhang mit den Verboten des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG wird daher für Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten für nicht notwendig gehalten. Diese Einschätzung steht im Einklang mit dem „Artenschutz-Leitfaden“ aus Bayern (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2007). Die Prüfung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG bleibt somit auf die Arten, die darüber hinaus in (vgl. mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG): → Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 → der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) Anhang I, Spalte 3 aufgelistet sind, beschränkt. 9.2.2 Weitergehende Abschichtung der relevanten Artenkulisse Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 dient zur Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten. In den Anhängen sind demnach überwiegend exotische Arten enthalten. Für das Verbreitungsgebiet Deutschland bzw. MecklenburgVorpommern relevante Arten beschränken sich auf Taxa, die ebenfalls im Anhang IV der FFH-RL geführt werden (z.B. Fischotter, Sumpf-Glanzkraut), bzw. auf Vogelarten (vorrangig Greife und Eulen). Wie zuvor ausgeführt, wird für diese Artengruppen die Möglichkeit vorhabensbedingter Zugriffsverbote gemäß des § 42 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gesondert betrachtet (s. Unterlage 14 und 16.6). In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 lassen sich demnach keine zusätzlichen, allein für die Betrachtung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG relevanten Arten ableiten. In der Bundesartenschutzverordnung werden mit Ausnahme von Vogelarten keine weiteren, für das Verbreitungsgebiet Mecklenburg-Vorpommern relevanten Wirbeltierarten als streng geschützt im Anhang I, Spalte 3 aufgeführt. Aus der Bundesartenschutzverordnung lassen sich demnach ebenfalls keine zusätzlichen Wirbeltierarten (Säuger, Reptilien, Amphibien) ableiten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben ausschließlich für die Betrachtung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG von Relevanz wären. Hingegen sind gemäß der Bundesartenschutzverordnung eine Vielzahl von Wirbellosen und Pflanzenarten streng geschützt, für die die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 76 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan BNatSchG im Rahmen eines als Eingriff gemäß § 19 BNatSchG zu wertenden Handlung nicht gelten (d.h. keine Arten des Anhang IV der FFH-RL). Für diese Artengruppen werden bei Eingriffen die artenschutzrechtlichen Belange allein durch den § 19 Abs. 3 Satz 2 im BNatSchG berücksichtigt und werden daher im Zusammenhang mit den zu betrachtenden Vorhaben als die verbleibend relevante Artenkulisse für die gesonderte Betrachtung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG erachtet. 9.2.3 Überblick der verbleibenden, relevante Artenkulisse In der Bundesartenschutzverordnung mehr als 170 Wirbellose und Pflanzenarten, die nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet sind, als streng geschützt ausgewiesen. Die Artenkulisse setzt sich aus folgenden Artengruppen zusammen: - etwa 100 Tag- und Nachtfalterarten, etwa 37 Käferarten, etwa 23 Libellen- und Schreckenarten, 9 Spinnentierarten, 3 Molluskenarten sowie 42 Pflanzenarten. Welcher dieser Arten in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen sind bzw. verbreitet sein könnten, wird derzeit im Rahmen eines Sondergutachtens zur Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung artenschutzrechtlicher Prüfungen bearbeitet (LUNG, mdl. im August 2008). Die sog. „M-V-Liste“ ist aktuell noch nicht verfügbar. 9.3 Methodische Vorgehensweise Angesichts der relativ hohen, nicht näher zu bestimmenden Anzahl von zu prüfenden Arten wird eine Art-für-Art-Betrachtung derzeit als unverhältnismäßig betrachtet. Vielmehr wird nach Expertenmeinung (BAUCKLOH et al. 2007; MAYR & SANKTJOHANSER 2006) empfohlen, diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der Eingriffsregelung zu behandeln. Diese Vorgehensweise wird fachlich folgendermaßen begründet: - Bei der verbleibenden relevanten Artenkulisse handelt es sich um Wirbellose und Pflanzenarten. Im Rahmen der Biotopkartierungen sowohl im Trassenbereich der Erdgasfernleitung als auch im Vorhabensraum der Anlandestation Greifswald ergaben sich keine Hinweise auf Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten. - Wirbellose sind in der Regel hinsichtlich ihrer lokalen Verbreitung und der artspezifischen Lebensraumansprüche eng an bestimmte Biotoptypen bzw. -strukturen gebunden. Von einer großflächigen Raumnutzung bzw. einem Anspruch auf eine großräumige Vernetzung verschiedener Lebensraumtypen ist bei Wirbellosen und Pflanzenarten überwiegend nicht auszugehen. Es wird daher in der vorliegenden Abarbeitung der Eingriffsregelung für diese Arten der Biotopbegriff mit dem Habitatbegriff gleichgesetzt. - Der Ausnahmetatbestand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG ist erst dann erfüllt, wenn im Zuge des Eingriffs Biotope zerstört werden, die für streng geschützte Arten nicht ersetzbar sind (s. Kapitel 9.1). Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsrege77 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan lung ist deshalb darzulegen, dass alle vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß reduziert sowie die von den Restbeeinträchtigungen betroffenen Biotope kompensiert werden können. Dabei wird davon ausgegangen, dass auf den Kompensationsflächen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Ansiedlung des gleichen Arteninventars, wie es auf den vorhabensbedingt betroffenen Flächen potenziell verbreitet ist, ermöglicht. Die Biotope werden vor diesem Hintergrund als für die betroffenen Arten ersetzbar gewertet. Der Verbotstatbestand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG wird folglich nicht einschlägig. Die naturschutzrechtliche Abwägung der Ausnahmegründe (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) ist somit nicht erforderlich. Die Abprüfung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG konzentriert sich demnach auf folgende Arbeitsschritte: → Darlegung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Reduzierung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß, → Darlegung der Kompensation aller vorhabensbedingt beeinträchtigten Biotope. 9.4 9.4.1 Bewertung der im LBP und UVS dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bzw. Kompensationsmaßnahmen im Hinblick der Anforderungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG Darlegung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Gemäß § 19 (1) BNatSchG sowie § 15 (1) LNatG M-V ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Die Vermeidung von vorhabensbedingten Beeinträchtigungen bzw. ihre Minimierung stellt somit den primären naturschutzrechtlichen wie -fachlichen Anspruch der Eingriffsregelung dar. Für das Vorhaben Verlegung der Erdgasfernleitung OPAL sowie Errichtung der Anlandestation Greifswald wurden daher zunächst im Rahmen der UVS und dann wesentlich detaillierter und vertiefter im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans umfangreiche Vermeidungs- Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgelegt, die in Folgendem im Hinblick auf die Anforderungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG zusammenfassend erläutert werden. Es ist zwischen Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Trassenfindung und der technischen Planung der Erdgasfernleitung sowie den Maßnahmen, die während der Bauzeit wirksam werden, zu unterscheiden. Folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Auswahl der Trassenführung, der Standortfindung der Anlandestation und des technischen Planungsprozesses wurden festgelegt: 78 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan OPAL-Trasse - Auswahl und Optimierung der Trassenführung unter Berücksichtigung und im Anschluss an vorhandene infrastrukturelle Einrichtungen (Wege, Straßen, Freileitungsoder sonstige Schneisen im Wald) sowie unter Berücksichtigung des geringst möglichen Gehölzverlustes; unter Berücksichtigung der Infrastruktur verläuft die Trasse so weit wie möglich auf Ackerflächen bzw. Intensivgrünland - Umgehung ökologisch höchstwertiger Lebensräume (u.a. grabenlose Querung des Peenetals an einer möglichst schmalen Stelle; weitestmögliche Umgehung geschlossener Wald-/ Forststandorte) - Umgehung von Biotopen mit Lebensraumpotenzial für streng geschützte Pflanzenarten - Arbeitsstreifeneinengungen im Bereich hochwertiger Gehölzstrukturen, bei nicht zu umgehenden Waldquerungen sowie bei Gewässerquerungen - grabenlose Querung hochwertiger linienförmiger Gehölzstrukturen - Einrichtung von Rohrlagerplätzen zum überwiegenden Teil auf intensiv genutztem Acker in Trassennähe; die Rohrlagerplätze grenzen unmittelbar an Straßen bzw. Wege an Anlandestation Greifswald - Optimierung des Standortes unter Berücksichtigung vorhandener infrastruktureller Einrichtungen (Hafenanlagen) - Umgehung ökologisch höchstwertiger Lebensräume - Vermeidung von Eingriffen in den FFH-Lebensraumtyp Graudüne - Anordnung der Anlandestation so, dass sowohl der nördliche als auch der östliche Randbereich des Kiefernforstes als Puffer und Sichtschutz erhalten bleibt Folgende Maßnahmen zum Immissionsschutz sind bereits in die Anlagenplanung eingeflossen: Abluft/Abgas: Reduzierung der NOx-Gehalts der Abgase der Gasturbinen durch Einsatz von Low-NOxBrennkammern (entspr. dem Stand der Technik, nach TA-Luft/ 13. BImSchV) Installation von Abgasmesseinrichtungen an den Abgaskaminen der Gasturbinen (gem. 13. BImSchV) Lärm: Unterbringung der Lärmemittenten (Gasturbinen, Luftverdichter) in Schallschutzhauben und Gebäuden, Ausrüstung mit Schalldämpfern Reststoffe/Abfall: Verwertung der Reststoffe (z.B. Feststoffe) bzw. ordnungsgemäße Entsorgung (z.B. Luft-, bzw. Gas- und Ölfilter) Abwasser: keine weiteren Abwasser außer Prozesswasser, dies wird ordnungsgemäß entsorgt, Sanitärabwasser (Ableitung in Abwassersystem der EWN) und Regenwasser (versiegelte Oberflächen, Sammlung in Versickerungsbecken; im Leckagefall über versiegelte Tassen unter den Erdgasfilteranlagen, Ableitung in Prozesswasserbehälter) 79 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Folgende Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Baudurchführung wurden festgelegt: Eine detaillierte Erläuterung und Darstellung der Maßnahmen erfolgt in den Maßnahmenblättern (jeweils Kapitel 7 des Teils D, Unterlage 13.1, 13.2 sowie Teil E, Unterlage 16.7 der Planfeststellungsunterlage). OPAL-Trasse Tabelle 9: Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauausführung Nr. Maßnahme Schutzgut S1 Gehölzfällungen während der Vegetationsruhe Fauna S2 Schutz der Biotope während der Bautätigkeit Biotope, Fauna S3 Zurückschneiden von Sträuchern und Baumkronen Biotope, Fauna S4 Baumschutzmaßnahmen während der Bautätigkeit Biotope, Fauna S5 Gewässerschonende Technologie bei Bauarbeiten an Fließgewässern Biotope, Fauna, Wasser S6 Vollständiger Rückbau und Rekultivierung von Baustellen und Baustelleneinrichtungsflächen Biotope, Fauna, Boden S7 Schutz des Grundwassers Wasser S8 Bauzeitenregelung Fauna S9 Amphibienschutzmaßnahmen Fauna S 10 Schutz von empfindlichen Böden Boden S 11 Ökologische Baubegleitung alle Schutzgüter Darüber hinaus werden folgende allgemeine Maßnahmen benannt: – optimierte, zügige Baudurchführung – Einsatz schadstoff- und lärmarmer Baugeräte – Reduzierung von Baustellenbeleuchtungen auf das notwendige Mindestmaß 80 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Anlandestation Greifswald Tabelle 10: Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauausführung Nr. Maßnahme Schutzgut S1 Gehölzfällungen während der Vegetationsruhe Fauna S2 Schutz angrenzender Biotope während der Bautätigkeit Biotope, Fauna S3 Zurückschneiden von Sträuchern und Baumkronen Biotope, Fauna S4 Baumschutzmaßnahmen während der Bautätigkeit Biotope, Fauna S5 Vollständiger Rückbau und Rekultivierung von Baustellen und Baueinrichtungsflächen Biotope, Fauna, Boden S6 Schutz des Grundwassers Wasser S7 Schutz von empfindlichen Böden Boden S8 Gewässerschonende Technologie bei der Einleitung von Druckprobenwasser Fauna S9 Amphibienschutzmaßnahmen Fauna S 10 Ökologische Baubegleitung alle Schutzgüter Darüber hinaus werden folgende allgemeine Maßnahmen benannt: - optimierte, zügige Baudurchführung, - Einsatz schadstoff- und lärmarmer Baugeräte, - Reduzierung von Baustellenbeleuchtungen auf das notwendige Mindestmaß, - Beleuchtung der Anlage in der Betriebsphase mit Natriumdampf-Lampen; die anziehende Wirkung auf Insekten kann damit weitgehend vermieden werden (EISENBERG & HASSEL 2000), - keine Nachbauarbeiten (nur Sonderbaustellen). Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Schutz geeignet sind, die Beeinträchtigungen der Biotope und somit der sie bewohnenden streng geschützten Arten auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Durch die gezielte Anpassung insbesondere der Trasse an die naturräumliche Situation und gegebenenfalls deren Verlagerung oder Verschiebung lassen sich Konflikte bezüglich des Artenschutzes bereits im Vorfeld der Umsetzung des Vorhabens reduzieren. Die Trassenführung sowie die Standortwahl der Anlandestation Greifswald erfolgte zudem unter der Maßgabe, dass es zu keiner vollständigen Beseitigung sondern nur zu Teilverlusten bzw. temporären Funktionsbeeinträchtigungen von Biotopen kommt. 81 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren 9.4.2 UmweltPlan Darlegung der Kompensierbarkeit aller betroffenen Biotope Unter Beachtung der Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen verbleiben für die Biotope folgende erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen. OPAL-Trasse - (temporärer) Teilverlust von Biotopen im Bereich von Kiefernforsten mit hohem Laubholzanteil, Jungwuchs von Laub- und Nadelholzarten, unterschiedlich ausgeprägten Gehölzstandorten (BLM, BLR, BFY, BHF, BHS, BHB, BHA, BHJ, BWW, BAL, BRG, BRJ, BRN), Grünlandstandorten unterschiedlicher Ausprägung (GFR, GFD, GMF, GMW, GIM, GIO), Ruderalstandorten sowie Feuchtlebensräumen wie Fließgewässer (FGN, FGB, FGX, FBB, FKK, VHF, VHD, VRP) durch Verlegung der Erdgasfernleitung - dauerhafte Unterbrechung der Gehölzsukzession im Schutzstreifen der Ferngasleitung - dauerhafter, kleinflächiger Verlust von aus naturschutzfachlicher Sicht geringwertigem Acker sowie mittelwertigem, vergleichsweise artenarmem Frischgrünland durch Überbauung mit drei Absperrstationen Anlandestation Greifswald - Teilverlust von Wald- und Forstbiotopen (WVT, WVB, WZK, WXS) sowie Gehölzbiotopen (BLM, BLT) durch die Anlage der Anlandestation - Teilverlust von Biotopen des Offenlandes (TMS, TMD, RHK, RHU) durch die Anlage der Anlandestation - Teilverlust von Forstbiotopen (WZK) durch die Verlegung der Erdgasfernleitung OPAL/ NEL im Abschnitt zwischen km 0 (TS 1001) und Zaun der Anlandestation - dauerhafte Unterbrechung der Gehölzsukzession im Schutzstreifen der Erdgasferngasleitung OPAL/ NEL im Abschnitt zwischen km 0 (TS 1001) und Zaun der Anlandestation - Beeinträchtigung der Standortverhältnisse in den unmittelbar an die Anlandestation angrenzenden Biotopen durch Veränderung des Mikroklimas und der Wasserverhältnisse Für die Kompensation der genannten Beeinträchtigungen sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die in Folgendem zusammenfassend beschrieben werden. Ausführliche Angaben dazu finden sich im Teil D, Unterlagen 13.1 und 13.2 sowie Teil E, Unterlage 16.7 der Planfeststellungsunterlage. 82 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan OPAL-Trasse A1 - Entwicklung von Grünland und Staudenfluren im Trassenbereich Nach Beendigung der Baumaßnahmen können die beeinträchtigten Offenlandbiotope im Arbeitsstreifen vollständig wiederhergestellt werden. Als Voraussetzung dafür dient die Trennung und separate Lagerung von Ober- und Unterboden sowie der korrekte Einbau bei Wiederverfüllung der Rohrgräben (vgl. Maßnahme S 10). Es ist davon auszugehen, dass die Offenlandstandorte wenige Jahre nach Wiederherstellung ihre volle Lebensraumfunktion wiedererlangt haben. A2 - Pflanzung von Feldhecken im Übergangsbereich zwischen der Absperrstation und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen Als Ausgleich für den Teilverlust von Feldgehölzen sowie Feldhecken und Baumreihen ist die Anlage von Strauchhecken mit Überschirmung im Übergangsbereich zwischen den Absperrstationen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen. E1 - Aufforstungen im Trassenbereich Nach Beendigung der Baumaßnahme können die beeinträchtigten Forstbiotope im Bereich des Arbeitsstreifens wieder aufgeforstet werden. Ausnahme bildet hier lediglich ein 6,4 m breiter Schutzstreifen, der dauerhaft von tiefwurzelnden Gehölzen freizuhalten ist. E2 - Renaturierung des Martenschen Bruches Beeinträchtigungen von Biotopen des Offen- und Halboffenlandes, die im Rahmen der Maßnahme A 1 nicht vollständig ausgeglichen werden können, werden durch die Maßnahme E 2 kompensiert. Die Maßnahme umfasst die Verbesserung der Wasserverhältnisse sowie die Entwicklung eines ungestörten Landschaftsraumes, in dem Sukzessionsprozesse weitestgehend ohne Einflussnahme des Menschen ablaufen können. Die Wiedervernässung erfolgt durch Wasseranstau im Bereich der Entwässerungsgräben und führt zur Ausbildung von überstauten sowie nassen bis feuchten Standorten auf einer Fläche von mehr als 200 ha. E3 - Aufforstungen im Bereich Glashütte (Landkreis Uecker-Randow) Für den nicht im Trassenbereich kompensierbaren Anteil beeinträchtigter Forstbiotope sind nahe der Ortschaft Glashütte bzw. im Bereich des Martenschen Bruchs im Landkreis Uecker-Randow Aufforstungen vorgesehen. Hier treten ähnliche Standortverhältnisse wie im Bereich der Forste entlang der Trasse auf, so dass sich durch die Kompensationsmaßnahme vergleichbare Lebensräume entwickeln können. Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass mit den im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen, die sich in erster Linie aus (temporären) Funktionsbeeinträchtigungen von Biotopteilflächen ergeben, vollständig kompensiert werden. Zu dauerhaften Biotopverlusten kommt es durch kleinflächige Versiegelungen überwiegend auf Acker 83 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan im Bereich der Absperrstationen. Eine Kompensation dieser Biotope durch die Maßnahme E2 ist möglich. Die Biotope innerhalb des Arbeitsstreifens werden vollständig wiederhergestellt. Ausnahmen ergeben sich kleinflächig innerhalb von Forstbiotopen. Hier darf ein Schutzstreifen von 6,4 m Breite nicht wiederaufgeforstet werden. Ersatzweise werden sich hier Staudenfluren entwickeln. Anlandestation Greifswald A 1 - Pflanzung von Feldhecken im Übergangsbereich zwischen Anlandestation und den Freesendorfer Wiesen Zur Kompensation von Gehölzverlusten im Bereich von Gebüschen trockenwarmer Standorte sowie von mesophilen Laubgebüschen ist die Pflanzung eines bis zu 10 m breiten, abgestuften Gehölzsaumes im östlichen und nördlichen Randbereich der Anlandestation Greifswald geplant. Es werden die gleichen, standorttypischen Gehölze gepflanzt, die durch die Errichtung der Anlandestation verloren gehen. E1 - Aufforstungen im Trassenbereich Nach Beendigung der Baumaßnahme können die beeinträchtigten Forstbiotope im Trassenraum der Anschlussleitung OPAL/NEL wieder aufgeforstet werden. Ausnahme bildet hier lediglich ein 6,4 m breiter Schutzstreifen, der dauerhaft von tiefwurzelnden Gehölzen freizuhalten ist. E2 - Renaturierung des Martenschen Bruches Durch den Bau der Anlandestation Greifswald kommt es zu vergleichsweise kleinflächigen Verlusten sowie zur Beeinträchtigung von Biotopen des Offenlandes. Eine Kompensation, insbesondere der vorrangig betroffenen ruderalen Kriechrasen ist im Martenschen Bruch möglich. Durch die Wiedervernässung entwickeln sich dort strukturreiche Hochstaudenfluren feuchter Moor- und Sumpfstandorte sowie Röhrichte und Riede. Kleinflächiger werden im Bereich der künftigen Freiflächen der Anlandestation Greifswald Sandmagerrasen sowie ruderalisierte Sandmagerrasen in ihrer Funktion beeinträchtigt bzw. überbaut. Eine Kompensation derartiger Standorte ist im Martenschen Bruch nicht möglich, weil durch diese Maßnahme die Entwicklung von Feuchtlebensräumen gefördert wird. In unmittelbarer Nähe zur Anlandestation Greifswald werden jedoch die Kohärenzmaßnahmen K1 bis K4 für die Beeinträchtigungen von Heidelerche, Sperbergrasmücke und Neuntöter umgesetzt (vgl. Teil E, Unterlage 16.5 der Planfeststellungsunterlage). Durch die dauerhafte Sicherung einer standortangepassten extensiven Pflegenutzung von derzeit artenarmem Grünland trockener Standorte können sich hier vor allem im Bereich der Kohärenzflächen K1, K2 und K3 artenreichere Sandmagerrasen etablieren. Die 84 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan Kompensation der beeinträchtigten hochwertigen Magerstandorte im Bereich der Anlandestation ist auf diese Weise möglich. E3 - Aufforstung zwischen Lodmannshagen und Katzow Der Bau der Anlandestation Greifswald führt vor allem zu Gehölzverlusten in einem Kiefernforst. Ersatzaufforstungen sind in den Gemarkungen Netzeband, Katzow und Lodmannshagen im Forstamtsbereich Jägerhof geplant. Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass mit den im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie mit den Kohärenzmaßnahmen für Sperbergrasmücke, Heidelerche und Neuntöter alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen, die sich aus dem Bau der Anlandestation Greifswald ergeben, vollständig kompensiert werden. 9.5 Fazit Die im LBP festgelegten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind geeignet die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Des Weiteren kann dargelegt werden, dass die vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation aller vorhabensbedingt beeinträchtigten Biotope führen. Es kann davon ausgegangen werden, dass auf den Kompensationsflächen Voraussetzungen anzutreffen sind, die die Ansiedlung des gleichen Arteninventars streng geschützter Arten, wie es auf den vorhabensbedingt betroffenen Flächen potenziell verbreitet ist, ermöglicht. Die Biotope werden vor diesem Hintergrund als für die betroffenen Arten ersetzbar gewertet. Der Verbotstatbestand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG wird folglich nicht einschlägig. 9.6 Quellen BAUCKLOH, M, E.-F. KIEL & W. STEIN. (2007): Berücksichtigung besonders und geschützter Arten bei der Straßenplanung in NordrheinWestfalen. Naturschutz und Landschaftsplanung 39: 13-18. EISENBERG, G.; HASSEL, F. (2000): Zur Anziehung nachtaktiver Insekten durch Straßenlaternen. Natur und Landschaft, 75, 145-156. 85 Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren UmweltPlan MAYR, E. M. & L. SANKTJOANSER (2006): Die Reform des nationalen Artenschutzrechts mit Blick auf das Urteil des EuGH vom 10.01.2006 in der Rs. C-98/03. Natur und Recht 7: 412-420. OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2007): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Fassung mit Stand 12/2007). 86