Erdgasfernleitung OPAL (DN 1400) Abschnitt Mecklenburg

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Erdgasfernleitung OPAL (DN 1400) Abschnitt Mecklenburg
Erdgasfernleitung OPAL (DN 1400)
Abschnitt Mecklenburg-Vorpommern
Nachtrag zum Planfeststellungsverfahren
Planergänzung Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz
Bearbeitung:
Ingenieurbüro Nickel GmbH
UmweltPlan GmbH Stralsund
Aegidienberg, Logebachstraße 4,
53604 Bad Honnef
Tribseer Damm 2,
18437 Stralsund
Tel.: 02224/ 9733-0
Fax.: 02224/ 9733-41
[email protected]
www.ibni.de
Tel.: 038 31/61 08-0
Fax.: 038 31/61 08-49
[email protected]
www.umweltplan.de
Bauherr:
Planergänzung Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz
Fertigstellung:
September 2008
Stand: 30.09.2008
Geschäftsführer:
Dipl.-Geogr. S. Ahlmeyer
Dipl.-Ing. Werner Limbach
Projektleiter:
Dipl.-Umweltwiss. Katharina Burmeister
Dipl.-Ing. Werner Limbach
Bearbeiter:
Dr. rer. nat. Martin Heindl
Dr. rer. nat Silke Freitag
Dipl.-Geogr. Jana Kwasniowski
Dipl-Ing. Kai Schmidt
Sieglinde Küchler
Sabine Willmann (Kartografie)
optional
16,46 cm x 6,96 cm
bzw.
1 : 0,423
Inhaltsverzeichnis
Begründung der Planergänzung..................................................... 1
1
Darstellung der avifaunistischen Bestandsdaten im Bereich der Anlandestation ............. 6
2
Darstellung und Ergänzung der Bestandsdaten entlang der OPAL-Trasse ...................... 9
3
Prüfung der Erweiterung von Bauzeitenregelungen für Extensivgrünland- und
Ödlandflächen ................................................................................................................. 13
4
Prüfung der Betroffenheiten von Rastvögeln durch die Anlandestation und entlang
der Trasse ....................................................................................................................... 15
5
Darstellung des Bestands Lebensräume Fischotter und Biber und von
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ................................................................... 19
6
Darstellung der Kompensationsmaßnahmen für Amphibien und Reptilien im
Trassenbereich................................................................................................................ 24
7
Fledermauskartierung ..................................................................................................... 54
8
Artenschutzrechtliche Behandlung der Schlingnatter...................................................... 70
9
Artenschutzrecht nach §19 Abs.3 BNatSchG ................................................................. 74
ANHANG
Anlage
Bezeichnung
1
Unterlage zur Ausnahmeprüfung nach § 43 (8) BNatSchG Heckenbrüter Anlandestation Greifswald.............................
2
Unterlage zur Ausnahmeprüfung nach § 43 (8) BNatSchG Fledermäuse Anlandestation Greifswald .............................
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Festlegungen 16.07.2008 Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz und
Verweis auf Kapitelnummer ................................................................................ 2
Tabelle 2:
Für die Peenequerung prognostizierte Brutvogelvorkommen und ihre
Zuordnung zu den Vogellebensräumen ............................................................ 10
Tabelle 3:
Potenzielle Wiesenbrüterstandorte im Trassenbereich – Bauzeitenregelung ..... 13
Tabelle 4
Gewässerquerungen im Bereich von Fischotterwanderkorridoren ...................... 21
Tabelle 5:
Ergebnisse der Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden ................. 26
Tabelle 6:
Baumhöhlenkataster im Untersuchungsraum...................................................... 56
Tabelle 7:
Nachgewiesene Fledermäuse im Untersuchungsraum ....................................... 60
Tabelle 8:
Übersicht der Kontrollen und Ergebnisse ............................................................ 72
Tabelle 9:
Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der
Bauausführung.................................................................................................. 80
Tabelle 10:
Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der
Bauausführung.................................................................................................. 81
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kartierte Höhlenbäume im Bereich Kiefernwald östlich des Hafenbeckens
sowie am Waldrand der L 262 .......................................................................... 58
Abbildung 2: Kartierte Höhlenbäume bei Klein Bünzow und Paslow ....................................... 59
Abbildung 3: Kartierte Höhlenbäume bei Jatznik ..................................................................... 59
Abbildung 4: Untersuchungsraum und Lage der Schlangenbleche (Ausbringung der
Bleche am 25.07.2008) – in Lila: Lage der Gasverdichterstation ..................... 71
Abbildung 5: A: Fundort der Zauneidechsen (Pfeile), B: Zauneidechse am 05.09.2008 ......... 73
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Begründung der Planergänzung
zum
Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 EnWG für die Errichtung und den Betrieb
der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) Lubmin - Olbernhau Planfeststellungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern
Im Ergebnis der Beteilung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden von verschiedenen Beteiligten Einwendungen vorgebracht, die sich auf die Aktualität der verwendeten Datengrundlage, die Artenschutz- und FFH-Thematik sowie die Darstellung
bezogen. Hauptkritikpunkte waren zum einen nicht deutlich genug dargestellte Bestandsdaten bzw. Datenquellen und eine nicht deutlich genug erläuterte Vorgehensweise bei
den Potenzialabschätzungen und zum anderen fehlende faunistische Bestandsaufnahmen (Kartierungen).
Aus diesem Grund erfolgte am 16.07.2008 eine Abstimmung mit dem LUNG M-V, bei der
die geplante Vorgehensweisen im Hinblick auf weiterführende Untersuchungen bzw.
Erläuterungen zur Klärung artenschutzrechtlicher Aspekte und zur Methodik vorgestellt
und weiter konkretisiert wurden.
Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses wurde eine konsensfähige Vorgehensweise zur
Ausräumung von bestehenden Unklarheiten und Kritikpunkten festgelegt.
Die nachfolgende Tabelle, die wesentlicher Bestandteil des Protokolls der Beratung ist,
zeigt eine Übersicht der Festlegungen und nimmt gleichzeitig Bezug auf das jeweilige
Kapitel dieser ergänzenden Unterlage. Die kartographischen Darstellungen sind den
jeweiligen Kapiteln zugeordnet worden.
1
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Tabelle 1:
Festlegungen 16.07.2008 Bestandsaufnahme Fauna und Artenschutz und
Verweis auf Kapitelnummer
Thema
Einwender Kritik
Vorgehensweise/Aufgaben
Brutvögel
Concord
Power,
BUND/
NABU
LUNG
Verdichterstation,
keine Primärdatenerhebung
zugrundegelegte Kartierungsgutachten deutlicher
zitieren (GUD, SELLIN 1999; Netzanbindung
AWE, UP 2005, NORDSTREAM, IFAÖ 2007) und
zur Untermauerung der Aktualität der in den
Planunterlagen beschriebenen Bestandssituation
heranziehen
Erstellung einer Karte, um Ergebnisse transparenter darzustellen (analog Artenschutz- und
FFH-Gutachten)
LUNG I/ II
LK OVP
(UNB)
OPAL-Trasse, keine Vorgehensweise bei Potenzialabschätzung
Primärdaten insbetiefergehend erläutern
sondere im Peenetal sofern vorhanden, sind beiderseits der Trasse
Nachweise geschützter Arten - aus sekundären
Quellen - punktgenau darzustellen
Der Untersuchungsraum hinsichtlich der Vorkommen von Greifvogelhorste und Höhlenbäumen im Wirkraum der Trasse wird auf einen 500
m breiten Korridor (je 250 m beidseits der Trasse) festgelegt.
Für die Bestandsbeschreibung hinsichtlich der
Vorkommen von Greifvogelhorsten und Höhlenbäumen im U-Raum wird das Einholen von
Informationen von örtlichen Sachverständigen
(Ornithologen, Förster, ADEBAR-Kartierung) als
ausreichend erachtet.
Anfertigung einer Detailkarte (1:2.000) für den
Bereich der Peene mit Start- und Zielgrube,
Baustelleneinrichtungen sowie avifaunistischen
Bestandspotenzialen und Abgrenzungen der
Bauzeitenregelungen
LUNG II
OPAL-Trasse, aus
Mangel an Primärdaten sind potenzielle Vorkommen
von Bodenbrütern
auf extensivem
Grünland und
Ödland entlang der
Trasse vollständig
mit Bauzeitenregelungen zu schützen
Prüfung der tatsächlich von der OPAL betroffenen Biotope der genannten Typen (extensives
Grünland, Ödland)
Ggf. Erweiterung der Bauzeitenregelungen für die
neben den Friedländer Großen Wiesen vorhabensbedingt betroffenen extensiven Grünlandund Ödlandflächen (Abstimmung WINGAS)
3
BUND/
NABU
Verdichterstation,
Kollisionsrisiko im
Flugkorridor
Prüfung der Betroffenheiten
Auswertung der Gutachten zum Steinkohlekraftwerk und zu GUDs
V/M-Maßnahmen prüfen (z.B. Beleuchtung der
Schornsteine bei schlechten Sichtverhältnissen –
Nebel)
4
LUNG
Bestandsbeschreibung der Rastgebiete insbeVerdichterstation,
OPAL-Trasse, keine sondere entlang der Trasse mit I.L.N. & IFAÖ
Primärdaten
(2007, im Entwurf, unveröffentlicht) abgleichen
Ggf. gutachterliche Meinung von Hr. Sellin
einholen
Rastvögel
vgl. Kapitel
1
2
4
2
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Vorgehensweise/Aufgaben
UmweltPlan
Thema
Einwender Kritik
vgl. Kapitel
Fischotter,
Biber
BUND/
NABU
Verdichterstation,
Potenzialabschätzung liefert sach- und fachgeOPAL-Trasse, keine rechte Bewertung und wird vom LUNG akzeptiert.
Primärdaten
Biber: Anfertigung von Detailkarten für den
Bereich der Peene und des Prägelbachs mit allen
relevanten Lebensräumen (Reproduktions- und
Ruheräume), um (Nicht-) Betroffenheiten zu
verdeutlichen
Fischotter: V/M-Maßnahmen erweitern (Ausstiegshilfen, Querungshilfen zur gefahrlosen
Passage von offen gequerten Fließgewässern in
Straßennähe
Anwendung des „Fischotter/ Biber-Erlass“ von
BRB
5
Amphibien
BUND/
NABU
Potenzialabschätzung liefert sach- und fachgeVerdichterstation,
OPAL-Trasse, keine rechte Bewertung und wird vom LUNG akzeptiert.
Primärdaten
Verwendung von Leiteinrichtungen auf Grundlage
des Vorsorgeprinzips
Verwendung neu entwickelter Materialien (fugenlose Bleche anstatt Plastikfolien, Fangkästen
anstatt Eimer)
Verkürzung der Abstände zwischen den einzelnen Abfangstellen
zur Erfolgskontrolle/ zum Info-Gewinn: ökologische Baubegleitung beinhaltet beim Absammeln
der Tiere die Ermittlung des Artenspektrums
(außer Grün- und Braunfrösche) sowie die
Fotodokumentation unbestimmbarer Exemplare
Kompensation des Verlustes von amphibischen
Lebensraumfunktionen durch dauerhafte Optimierung/ Renaturierung degenerierter, trassennaher Kleingewässer (Errichtung eines naturnahen 25 m-Pufferstreifens); bisher kein dauerhafter Verlust signifikanter Lebensraumstrukturen
nachweisbar
6
Fledermäuse
LUNG I/ II
Verdichterstation,
Zur Abwendung artenschutzrechtlicher VerbotsOPAL-Trasse, keine tatbestände wurde folgende Vorgehensweise mit
dem LUNG abgesprochen:
Primärdaten
Kartierungen sind auf den Arbeitsstreifen bzw.
Vorhabensbereich der Verdichterstation beschränkt, d.h. in dem Bereich, in dem Quartierbäume vorhabensbedingt entfernt werden.
Beschränkung der Kartierung auf Waldbereiche
älter als 50 Jahre bzw. alte Einzelbäume, Eingrenzung mit Hilfe Biotopkartierung/ Forsteinrichtungskarten
1. Schritt: zunächst Kartierung der Höhlenbäume
im Arbeitsstreifen, diese mittels GPS einmessen
bzw. markieren
2. Schritt: im Umfeld von Höhlenbäumen mittels
Detektor anwesende Fledermausarten erfassen
bei ausschließlicher Anwesenheit von Mücken-,
Rauhaut-, Zwergfledermaus oder Braunem
Langohr (entspricht RL 4 bzw. nicht kategorisierte
Arten) erfolgen keine weiterführenden Untersuchungen
3. Schritt: bei Anwesenheit von Zweifarb-, Mops-
7
3
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Thema
Einwender Kritik
Vorgehensweise/Aufgaben
UmweltPlan
vgl. Kapitel
oder Breitflügelfledermaus (RL 1-3) oder MyotisArten (alle da RL 1-3 bzw. nicht sicher mit Detektor unterscheidbar) oder Nyctalus-Arten (RL 1-3)
sind die zuvor erfassten Höhlenbäume auf
Fledermausbesatz zu überprüfen mit Hilfe von
Netzfängen (Vorteil der Geschlechterdifferenzierung) und/ oder Horchboxen (Auswahl der Methode durch Kartierer in Abhängigkeit des Zeitaufwandes bzw. der Störungsintensität)
4. Schritt: im Bereich besetzter Höhlenbäume
Erfassung weiterer, potenziell nutzbarer Höhlenbäume (keine Kontrolle auf Besatz) außerhalb
des Arbeitsstreifens, um Rückschlüsse auf lokale
Population ziehen zu können. Je nach Größe und
Homogenität des benachbarten Bestandes
(Baumarten, Alter) sollte die benachbarte Fläche
im Ermessen des Kartierers vollständig, entlang
eines Transekts oder bei Hinweisen auf Altholzinseln selektiv auf Baumhöhlen untersucht
werden.
5. Schritt: Erfassung von als Winterquartier
genutzte Baumhöhlen zur Schwärmzeit (Sept/
Okt, vor Erörterungstermin)
Händisches Fällen von als Quartiere identifizierten Höhlenbäumen im Zeitfenster Sept / Okt 2009
Im Falle der Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen
werden vom LUNG als geeignete Maßnahmen
zum Erhalt der lokalen Population das Aufhängen
von Fledermauskästen, Waldumbaumaßnahmen
zur Entwicklung von Altbauminseln sowie die
Sicherung von Altbäumen/ Altbauminseln bzw.
die Förderung und Entwicklung von geeigneten
Nahrungshabitaten vorgeschlagen.
Die v.g. Maßnahmen dienen sowohl zur Bewahrung der ökologischen Funktionsfähigkeit bei
Verlust der Sommer- wie auch der Winterquartiere.
Detaillierung des Maßnahmenkonzeptes nach
Vorliegen der Kartierergebnisse mit dem LUNG
bzw. Fledermausexperten
Zauneidechse
LUNG I/ II
Verdichterstation,
Potenzialabschätzung liefert sach- und fachgeOPAL-Trasse, keine rechte Bewertung und wird vom LUNG akzeptiert.
Primärdaten
Verwendung von Leiteinrichtungen auf Grundlage
des Vorsorgeprinzips analog den Amphibien
Kompensation des Verlustes von Lebensraumfunktionen durch dauerhafte Schaffung trassennaher Lebensraumstrukturen (Schaffung vegetationsfreier Flächen, Strukturanreicherung mit
Lesestein- und Wurzelhaufen)
Schlingnatter
LUNG I/ II
Verdichterstation,
keine Primärdaten
20 Begehungen zur Erfassung möglicher Vorkommen im Bereich der Verdichterstation
Die Herren Schaarschmidt oder Grunewald
werden vom LUNG als Kartierer vorgeschlagen.
Festlegung des Untersuchungsraumes durch
Kartierer ohne weitere Beteiligung des LUNG
möglich (betr. insb. Bereiche westlich des Auslaufkanals angrenzend zum B-Plan Lubmin)
Zäunen und Umsetzen der Tiere als V/ M-
6
8
4
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Thema
Einwender Kritik
Vorgehensweise/Aufgaben
UmweltPlan
vgl. Kapitel
Maßnahme (analog Amphibien) wird vom LUNG
akzeptiert.
Ausgleich/ Kompensation des Verlustes von
Lebensraumfunktionen durch dauerhaft populationsstützende Maßnahmen zur Strukturanreicherung (Lesesteinhaufen und sonstige gegenüber
Frost sichere Standorte) möglich
„nur“
LUNG I/ II
national
BUND/
besonders NABU
oder
streng
geschützte
Tier- und
Pflanzenarten
keine Berücksichtigung in Unterlagen
bzw. fehlende
Primärdaten
Die von UmweltPlan gewählte Strategie (keine
Art-für-Art-Betrachtung, sondern Abarbeitung
durch Biotopbezug, Abstellen auf Kompensierbarkeit/ Ersetzbarkeit aller vom Vorhaben betroffenen Biotope/ Habitate) wird vom LUNG prinzipiell gefolgt.
Die diesbezügliche Argumentation im Sinne des
§ 19 (3) BNatSchG ist im Zuge der Entgegnung
zu den Einwendungen zu vertiefen
Im Zuge des Artenschutzes (hier: saP) zu berücksichtigen sind Pflanzenarten des Anhangs IV
der FFH-RL. Darüber hinaus (hier: LBP) zu
berücksichtigen sind in MV gefährdete Pflanzenarten der RL 1 und 2 – deren Betroffenheit durch
das Vorhaben ist nochmals zu prüfen.
Prüfen, ob das Umsetzen evtl. betroffener Bestände zur Abwendung einschlägiger Verbotstatbestände möglich ist.
9
5
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
1
1.1
UmweltPlan
Darstellung der avifaunistischen Bestandsdaten im Bereich der Anlandestation
Erläuterungen zur Karte Bestand und beeinträchtigte Brutreviere
Die Darstellung der Bestandsdaten in den Unterlagen 16.4.2 (FFH-VP zum Vogelschutzgebiet) und 16.6 (Artenschutz) wurde in der anliegenden Karte hinsichtlich der Ableitung
der Datenquellen überarbeitet. Die Datenquellen (UMWELTPLAN 2005, IFAÖ 2007, SELLIN
1999 und FROELICH & SPORBECK 2008) sind im Quellenverzeichnis (s. Kapitel 1.4) aufgeführt.
Aus der Kartierung von SELLIN (1999) wurden nur jene Bestandsdaten übernommen, die
aufgrund der derzeitigen Lebensraumausstattung im Gebiet noch potenziell verbreitet
sein könnten (s. Punkte mit grünen Rand).
Zusätzlich zu den bisher in den Unterlagen verwendeten Datenquellen werden in der
anliegenden Karte auch die in FROELICH & SPORBECK (2008) dargestellten Bestandsdaten
berücksichtigt. Die Auswertung dieser Datenquelle führte zur Darstellung zusätzlicher
Brutstandorte relevanter Vogelarten (s. Punkte mit blauen Rand).
1.2
Planerische Konsequenzen
Im Umfeld der Anlandestation liegen die aus FROELICH & SPORBECK (2008) zusätzlich
abgeleiteten Brutstandorte vorrangig auf den durch die GUD I und II beanspruchten
Flächen. Hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch die Anlandestation ergeben sich demnach
die identischen gutachtlichen Beurteilungen, die in den Unterlagen 16.4.2 und 16.6 über
die anderen in diesen Bereichen verbreiteten Brutvorkommen aufgeführt sind.
Hingegen liegt mit dem in FROELICH & SPORBECK (2008) dargestellten Brutstandort des
Sandregenpfeifers im Anspülungsbereich an der Ostmole des Hafenbeckens ein Vorkommen eines Brutvogels in den Wirkräumen der Anlandestation, die in den bisherigen
Planunterlagen nicht berücksichtigt wurde.
Die artenschutzrechtlichen Aussagen bzw. Aussagen im Rahmen der FFH-VP werden
nachfolgend entsprechend ergänzt. Sie folgen analog den für den am Boddenufer befindlichen Brutvorkommen des Flussregenpfeifers (s. Unterlage 16.6, Kapitel 6.1.6, S. 33).
In IFAÖ (2007) kann das Brutvorkommen des Sandregenpfeifers an der Ostmole des
Hafenbeckens nicht bestätigt werden. Durch die teilweise Abtragung der ehemals dort
vorhandenen Bodenkippe im Zuge der Rekonstruktion des Auslaufkanals bzw. Ausbau
des Hafens Lubmin wird dieser Standort nur noch als suboptimaler Brutlebensraum
eingeschätzt. Dies wird durch die wechselnden Wasserstände des Greifswalder Boddens
begründet, die zur teilweise längeren Überflutung des Anspülungsbereich an der Ostmole
führen.
6
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Hingegen bilden die teilversiegelten Ruderalflächen und Pionierstandorte westlich des
Hafenbeckens ein in den letzten Jahren relativ konstant besetztes Brutgebiet des Sandregenpfeifers (UMWELTPLAN 2005, IFAÖ 2007). Nach eigenen Beobachtungen im Rahmen der Kartierungen von UMWELTPLAN (2005) brütete der Sandregenpfeifer in zwei
Paaren erfolgreich auf den Flächen des B-Plans Nr. 1. Die Art konnte zwar auch auf dem
Anspülungssaum der Ostmole festgestellt werden. Dabei handelte es sich jedoch um die
nahrungssuchenden Brutvögel der B-Plan-Fläche. Die Vögel zeigten zum Teil auch revieranzeigendes Verhalten (Balzflüge), zur Etablierung eines Brutreviers kam es aber
nicht.
Vor diesem Hintergrund wird die Funktion der Ostmole als relevanter Brutstandort und
somit die hinreichende Wahrscheinlichkeit erheblicher Beeinträchtigungen des Sandregenpfeifers durch die Anlandestation ausgeschlossen. Es ergeben sich somit keine relevanten Ergänzungen zu den gutachtlichen Beurteilungen in den Unterlagen 16.4.2 (FFHVP) und 16.6 (Artenschutz).
Unterstützt wird diese Einschätzung durch die sich aus dem Vergleich von SELLIN (1999)
und FROELICH & SPORBECK (2008) ergebende Bestandsentwicklung des Sandregenpfeifers im Gebiet. Nach SELLIN (1999) wurde der Sandregenpfeifer nur auf den ehemaligen
boddenseitigen bzw. landseitigen Bodenkippen festgestellt. Auf den Freesendorfer Wiesen und dem Struck wurden keine Nachweise geführt.
Gegenwärtig existieren nach gutachtlicher Einschätzung nur noch Bestandspotenziale
auf der Bodenkippe im Bereich des GUD II (s. obige Ausführungen sowie anliegende
Karte). An diesem Standort konnten jedoch in den Kartierungen zwischen 2005 bis 2007
keine Brutvorkommen nachgewiesen werden (s. anliegende Karte). Hingegen werden in
FROELICH & SPORBECK (2008) im Gegensatz zu SELLIN (1999) Brutvorkommen des Sandregenpfeifers auf den nördlichen Freesendorfer Wiesen (2 Brutreviere, s. anliegende
Karte) sowie auf dem Struck (3 Brutreviere, außerhalb des Blattschnitts) dargestellt.
Offensichtlich haben sich die Bestände des Sandregenpfeifers aus den Konfliktbereichen
am Ostufer des Hafenbeckens auf die nördlichen Freesendorfer Wiesen und den Struck
verlagert, bzw. es ist von einem Bestandszuwachs in diesem Bereich auszugehen. Im
engen räumlichen Zusammenhang zum Vorhaben existieren somit funktionsfähige Lebensräume für die Art. Eine Betroffenheit im Erhaltungszustand der lokalen Population
durch das Vorhaben ist somit auch aus diesem Grunde auszuschließen.
1.3
Fazit
Die gutachtlichen Aussagen der Unterlagen 16.4.2 (FFH-VP zum Vogelschutzgebiet) und
16.6 (Artenschutz) bezüglich der Bestandssituation von Brutvögeln im Bereich der Anlandestation und den daraus abgeleiteten Beurteilungen werden weiterhin aufrecht erhalten.
Im Zuge der nachträglichen Berücksichtigung der Bestandsdaten von FROELICH & SPORBECK (2008) ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutacht7
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
lichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis der Gutachten von UMWELTPLAN
2005, IFAÖ 2007, SELLIN 1999 formuliert wurden.
1.4
Quellen
FROELICH & SPORBECK (2008):
Umweltverträglichkeitsuntersuchung – Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks
Greifswald. Karte 1-b2 Schutzgut Tiere, Bestand Avifauna. Im Auftrag DONG Energy
Kraftwerke Greifswald GmbH & Co. KG.
IFAÖ – INSTITUT FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE (2007):
Nord Stream Gas-Pipeline, Landanbindung Lubmin. Fachgutachten Brutvögel. Im Auftrag der Nord Stream AG.
SELLIN, D. (1999):
GuD Vorhaben Lubmin. Verträglichkeitsstudie Teilstudie avifaunistische Dokumentation.
Im Auftrag der EWN, Lubmin.
UMWELTPLAN (2005):
Netzanbindung des Offshore-Windparks Arkona-Becken Südost - Ergebnisse der
Brutvogelkartierung. Im Auftrag der AWE Arkona-Windpark-Entwicklungs-GmbH.
8
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
2
2.1
UmweltPlan
Darstellung und Ergänzung der Bestandsdaten entlang der OPALTrasse
Bestandsbeschreibung der Brutvögel entlang der OPAL-Trasse
Zur Erarbeitung der Antragsunterlagen wurden vorerst keine Primärdaten erfasst worden.
Die Bestandsanalyse basiert auf vorhandenen Daten kombiniert mit einer faunistischen
Potenzialabschätzung.
Die vorhandenen Daten beruhten auf einer Artenabfrage bei den Naturschutzbehörden.
Darin wurde das Vorkommen aller artenschutzrechtlich relevanter Brutvogelarten im
Untersuchungsraum abgefragt. Als Ergebnis der Artenabfrage wurden Daten vom LUNG
zu Brutvorkommen von Seeadler, Schreiadler und Weißstorch sowie von der UNB Uecker Randow zu Brutvorkommen weiterer relevanter Arten übermittelt. Die Lage der
Brutreviere sind in den anliegenden Karten der Blatt Nr. 1 bis 14 dargestellt.
Die Potenzialabschätzung basiert auf einer aktuellen Biotopkartierung (2007) sowie auf
den Daten aus der OAMV-Kartierung zwischen 1994 bis 1997. Letztere Daten sind ebenfalls in den anliegenden Karten dargestellt. Die Berücksichtigung der OAMV-Daten dient
zur Absicherung der auf Basis der Biotopkartierung abgeschätzten Lebensraumpotenziale.
Nach Einreichung der Antragsunterlagen zur Planfeststellung erfolgten in Abstimmung
mit den Naturschutzbehörden zusätzliche Datenrecherchen. In Bezug zum Brutgeschehen wurde bei lokalen Ornithologen die Bestandssituation von Greifvogelhorsten und
höhlenbewohnenden Vogelarten in einem Untersuchungsraum von 250 m beidseits der
Trasse abgefragt. Die Ergebnisse dieser Datenabfrage sind ebenfalls in den anliegenden
Karten dargestellt.
Wie aus den Karten ersichtlich, werden von den vorhabensbedingten Baumverlusten
keine aktuellen Horstbäume sowie Höhlenbäume, die von Greifvögeln bzw. höhlenbewohnenden Vogelarten genutzt werden entfernt. Die Auswirkungen der recherchierten
Bestandssituation auf die Festlegung der Bauzeitenregelungen wird in der Anpassung
des entsprechenden Maßnahmenblattes des LBP berücksichtigt.
9
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
2.2
UmweltPlan
Bestandsbeschreibung der Brutvögel im Peenetal
2.2.1
Erläuterung der Detailkarte
In der Detailkarte (s. letzte Karte im anliegenden Kartenteil zu Kapitel 2) erfolgt für den
Bereich der Peenequerung eine Darstellung der Vorkommen von Brutvögeln auf Grundlage nachträglich recherchierter Bestandsdaten, die zwischen 2001 und 2008 erhoben
worden.
Folgende Datenquellen wurden verwendet:
-
Es erfolgte eine Befragung lokaler Ornithologen (Jörg Mohnhaupt, Anklam) hinsichtlich der Vorkommen wertgebender Brutvögel und deren Raumnutzung im Gebiet.
Brutstandorte wurden punktgenau, Nahrungsareale und Streifgebiete flächig dargestellt.
-
Es erfolgte eine Auswertung der Umweltverträglichkeitsstudien zur Renaturierung der
Peenewiesen bei Klein Polzin sowie bei Quilow (GRÜNSPEKTRUM 2002, 2003). Im
Rahmen der Untersuchungen wurden in den Jahren 2001 und 2002 die Brutvögel auf
den Poldern Klein Pölzow und Quilow kartiert. Dabei ist der gesamte Blattschnitt der
Detailkarte zwischen dem nördlichen Talrand und der südlichen Grenze des EUVogelschutzgebietes im Untersuchungsraum der Kartierungen enthalten. Die Kartierung erfolgte auf Basis der Quadranten der 1 km2-Felder des Gauß-Krüger-Netzes. In
der Karte werden die Artnamen der in den Quadranten festgestellten Vogelarten den
jeweils innerhalb des Quadranten angetroffenen artspezifischen Habitatstrukturen und
Lebensräumen zugeordnet.
2.2.2
-
Vergleich der recherchierten Bestandssituation mit den Potenzialabschätzung der Planunterlagen zur OPAL
In den Unterlagen 11.1 (UVS), 14 (Artenschutz) und 12.5 (FFH-VP zum EUVogelschutzgebiet) wird von folgenden Bestandspotenzialen von Brutvögeln zwischen
Bau-km 36 bis km 37,3 ausgegangen. Die nachfolgende Tabelle führt das prognostizierte Arteninventar nochmals auf und ordnet sie den in der Detailkarte dargestellten
Vogellebensräumen zu.
Tabelle 2: Für die Peenequerung prognostizierte Brutvogelvorkommen und ihre Zuordnung zu den Vogellebensräumen
Art
Vogellebensraum in Detailkarte
Schlagschwirl, Braunkehlchen
Verlandungsbereiche der Peene, Hochstaudenfluren
Neuntöter, Sperbergrasmücke
Gebüsch- und Heckenkomplexe insbesondere am nördlichen
Talrand
10
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Art
Vogellebensraum in Detailkarte
Kranich
Erlenbruchwald am nördlichen Peeneufer
Rotmilan
Waldbereiche
Eisvogel
Peene und Altarme
Rohrweihe, Drosselrohrsänger,
Verlandungszonen, Schilf- und Seggenriede
UmweltPlan
Rohrschwirl, Tüpfelsumpfhuhn
Wachtelkönig, Kiebitz
Feuchtgrünland
Rotmilan, Weißstorch, Seeadler vom
Feuchtgrünland als Nahrungsareal
Polder Menzlin)
-
Vorkommen einiger der prognostizierten Arten (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Rotmilan, Eisvogel, Rohrschwirl, Wachtelkönig, Rohrweihe, Kranich, Weißstorch und Seeadler werden durch die o.g. Datenquellen belegt.
-
Über das prognostizierte Artenspektrum hinaus wurden nur solche Arten erfasst
(Beutelmeise, Karmingimpel, Zwergschnäpper, Habicht, Wespenbussard, Mäusebussard, Bekassine), die ähnliche Verbreitungsmuster sowie Empfindlichkeitsprofile wie
die prognostizierten Arten aufweisen. So beinhalten bspw. planerische Ableitungen
hinsichtlich der prognostizierten Betroffenheit potenzieller Vorkommen des Rotmilans
im Untersuchungsraum Mitnahmeeffekte für weitere Arten (Mäusebussard, Habicht
und Wespenbussard), die zusätzlich im Gebiet nachgewiesen wurden.
2.2.3
Fazit
Im Zuge der nachträglich durchgeführten Bestandsrecherchen ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutachtlichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis von Potenzialabschätzungen formuliert wurden.
Die Potenzialabschätzungen führten somit zu sach- und fachgerechten Bewertungen. Die
in den Planunterlagen geführten Aussagen und abgeleiteten Maßnahmen (bspw. Bauzeitenregelungen) werden daher weiterhin aufrecht erhalten.
2.2.4
Quellen
GRÜNSPEKTRUM (2003):
Umwelterheblichkeitsstudie und Gutachten zur Beurteilung der FFH-Verträglichkeit zum
Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems auf den Peenewiesen bei Klein
Polzin. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere Peene“.
11
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
GRÜNSPEKTRUM (2002):
Umwelterheblichkeitsstudie zum Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems
in den Peenewiesen bei Quilow. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere
Peene“.
MOHNHAUPT, J. (2008):
Nachrichtliche Mitteilungen zum Brutgeschehen im Untersuchungsraum der Peenequerung.
12
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
3
3.1
UmweltPlan
Prüfung der Erweiterung von Bauzeitenregelungen für Extensivgrünland- und Ödlandflächen
Vorgehensweise
Alle Biotope der Biotopobergruppen G = Grünland- und Grünlandbrachen, T = Trockenund Magerrasen, Zwergstrauchheiden sowie R = Staudensäume, Ruderalfluren und
Trittrasen im Trassenbereich wurden GIS-technisch verschnitten und auf Grundlage der
Ergebnisse der Biotopkartierung hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung als Wiesenbrüterhabitate überprüft. Potenziell geeignete Trassenabschnitte, für die bereits eine
Bauzeitenregelung festgelegt ist, die den Ansprüchen der Wiesenbrüter gerecht wird
(z.B. Peenetal oder Teilbereiche der Wrangelsburger Schneise), wurden selektiert. Grünländer bzw. Staudenfluren mit folgender Ausprägung fanden aufgrund ihrer mangelnden
Eignung für Wiesenbrüterarten keine weitere Berücksichtigung:
-
Intensivgrünländer
-
schmale wege- oder straßenbegleitende Ödländer/ Säume bzw. Ödländer/ Säume im
Bereich von Nutzungsänderungen, Gemarkungsgrenzen etc.
-
Grünlandfragmente geringer Ausdehnung und mit einer Breite < 50 m
-
hochwüchsige, verfilzte Staudenfluren mit beginnender Gehölzsukzession.
3.2
Zusammenstellung der relevanten Trassenabschnitte
Die in folgender Tabelle zusammengefassten Trassenabschnitte sind potenziell geeignete Wiesenbrüterhabitate. Zur Vermeidung möglicher bauzeitlich bedingter Beeinträchtigungen ergibt sich für die Bereiche daher eine Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum
zwischen August und März. Die Ausschlusszeiten für jegliche Bautätigkeiten umfassen
somit die Monate April bis Juli.
Tabelle 3:
Biotop-Nr.
Potenzielle Wiesenbrüterstandorte im Trassenbereich – Bauzeitenregelung
Biotopcode
Trassenabschnitt
von Bau-km
bis Bau-km
Landkreis OVP
32
GFD/GMF/FGX
14,39
15,98
85
GMW
44,00
44,18
105
GMF
54,58
55,20
115
GMW,FGN
56,67
57,28
119
GMW, FGN
57,86
58,62
127
GFD
61,36
61,48
Landkreis UER
13
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Biotop-Nr.
Biotopcode
UmweltPlan
Trassenabschnitt
von Bau-km
bis Bau-km
159
GMF
73,96
74,39
170
GMF
76,94
77,62
170
GMF
77,67
78,04
177
GMF,GFD
79,26
80,74
177
GMF,GFD
80,75
80,76
182
GMF
80,90
81,62
187
GMW
81,63
82,13
194
GMW
83,02
84,13
194
GMW
84,14
84,87
14
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
4
4.1
UmweltPlan
Prüfung der Betroffenheiten von Rastvögeln durch die Anlandestation
und entlang der Trasse
Abgleich der Bestandsbeschreibung für die Trasse mit I.L.N. & IfAÖ (2007, im
Entwurf)
Der Abgleich der Beschreibung des Rastgeschehens im Trassenverlauf mit I.L.N. & IFAÖ
(2007, im Entwurf) ist nicht möglich, da das Gutachten laut nachrichtlicher Mitteilung des
LUNG (C. Hermann) für die Planungsregion Vorpommern nicht abgeschlossen ist. Eine
Einsicht in den Zwischenstand ist derzeit nicht möglich. Mit der Verfügbarkeit des Gutachtens ist Ende des Jahres zu rechnen.
4.2
Beurteilung der Auswirkungen der Anlandestation auf die Vogelflugkorridore
im Gebiet
-
Betr.: Optische Störwirkung: Die maximale Bauwerkshöhe von Bestandteilen der
Anlandestation (Schornsteine, Ausbläser) liegt bei 31 m. Durch den verbleibenden
Baumbestand werden größere Anteile der Gebäude optisch abgeschirmt (s. Visualisierungen in Unterlage 16.2 Anlage 4). Vorwiegend sichtbar sind die oberen Drittel
der Schornsteine. Die Bauwerkshöhen der GUD I und II sind mehr als doppelt so
hoch wie die der Anlandestation. Neben den Schornsteinen sind auch Anteile der
Gebäude sichtbar. Nach der Realisierung der GUDs ist somit bereits von einer optischen Vorbelastung des Gebietes auszugehen, die dazu führt, dass vorrangig nur
störungstolerante Rastvogelarten diesen Bereich überfliegen. Für störungssensiblere
Arten, die den GUDs über den Kiefernwald des Vorhabensbereichs ausweichen würden, könnte es im Zuge des Vorhabens notwendig werden, noch näher entlang der
Küstenlinie bzw. über dem Bodden zu fliegen. Betroffen wären hierbei insbesondere
die Funktionsbeziehungen zwischen dem Struck/ Freesendorfer Haken/ Freesendorfer See und dem Gahlkower Haken bzw. den landseitigen Rastflächen westlich der L
217 zwischen Ziesemündung, Kemnitz, Vierow und Ludwigsburg. Es ist jedoch aufgrund der topografischen Lage der Rastzentren davon auszugehen, dass die Austauschbewegungen zwischen den Gebieten ohnehin vorrangig küstenparallel verlaufen und das Vorhabensgebiet bereits kaum bzw. nur randlich überflogen wird. Möglicherweise dennoch verursachte Ausweichbewegungen werden aufgrund der Distanz
zwischen den beiden Rastzentren von über 12 km als relativ kleinräumig und somit
als unerheblich gewertet.
-
Signifikante Betroffenheiten der Funktionsbeziehungen zwischen den Rastzentren
von Struck/ Freesendorfer Haken/ Freesendorfer See und jenen am Peenemünder
Haken, Knaakrücken, Spandowerhagener Wiek und Ziesetal werden ausgeschlossen, da der Vorhabensbereich nicht im Korridor der direkten Luftlinie liegt. Hinsichtlich
der Funktionsbeziehungen zum Ziesetal ist zu erwarten, dass störungssensible Arten
die GUDs südöstlich umfliegen und somit noch weiter vom Vorhabensbereich abge-
15
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
lenkt werden. Zusammenfassend wird durch die Anlandestation daher keine signifikante optische Störwirkung bzw. Barrierewirkung verursacht, die geeignet wäre den
Erhaltungszustand der lokalen Rastpopulationen erheblich zu beeinträchtigen.
-
Betr.: Schallemissionen: Durch den Betrieb des genehmigten Industriehafens Lubmin
und der genehmigten GUDs ist von einer Vorbelastung der Flugkorridore des Einund Auslaufkanals und somit der Wechselbeziehungen zwischen Spandowerhagener
Wiek und dem westlichen Freesendorfer Haken auszugehen. Es kann daher davon
ausgegangen werden, dass nach Realisierung der Vorhaben der Ein- und Auslaufkanal nur noch von störungstoleranten Arten beflogen wird. Durch die betriebsbedingten
Auswirkungen der Anlandestation entsteht kein signifikanter Beeinträchtigungszuwachs, der zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Rastbestände führt.
Zudem erweisen sich die vom Einwender BUND für die Flugrouten entlang des Einund Auslaufkanals genannten Arten als relativ störungstolerant gegenüber Lärmemissionen, wie bspw. die relativ hohen Rastbestände des Gänsesägers in Wolgast im
Bereich der den Peenestrom querenden Brücke während Eiswinter belegen (Rastvogelkartierung im Rahmen der Peenestromvertiefung, UMWELTPLAN 2007).
-
Hinsichtlich der Auswirkungen der vorhabensbedingten Lärmemissionen auf die
Funktionsbeziehungen des Gänserastgeschehens zwischen den verschiedenen
Rastzentren gelten prinzipiell die den bezüglich der optischen Störwirkungen analogen Aussagen (s.o.). Funktionsbeziehungen zu den Rastzentren des Ziesetals, am
Peenestrom und Peenemünder Haken werden nicht betroffen, da das Vorhaben nicht
in der direkten Fluglinie zu diesen Rastzentren liegt. Die ggf. kleinräumigen Ausweichbewegungen auf den Flugrouten in die Ziesemündung, Gahlkower Haken bzw.
landseitigen Rastgebiet westlich der L 217 werden als unerheblich gewertet.
-
Betr.: Kollisionsrisiko: Generell besteht in Bezug zu stationären und soliden Hochbauten ein gegenüber beweglichen (bspw. Windkraftanlagen) oder verspiegelten (bspw.
Hochhausfassaden) Anlagen oder den Seilen von Hochspannungsleitung ein geringeres Kollisionsrisiko. Das Beeinträchtigungspotenzial der Schornsteine und der Abbläser der Anlandestation bleibt somit überwiegend auf Situationen, in den schlechte
Sichtbedingungen herrschen (nachts, bei Nebel), beschränkt und wird folgendermaßen bewertet:
-
SELLIN (2000, Ornithologischer Rundbrief für M-V, 42, S. 53-67) führte von Oktober
1999 bis April 2000 Untersuchungen zum Vogelschlag in der ehemaligen Hochspannungstrasse (380 KV) über den Einlaufkanal durch. Dabei wurden an 24 Terminen
Daten zum Flugverhalten sowie zu Flughöhen von Vögeln im Bereich der Hochspannungstrasse durchgeführt. Als Untersuchungsraum im engeren Freileitungsbereich
wurde der Raum zwischen den drei Freileitungstrassen sowie 50 m seitlich und 50 m
oberhalb der Trassen abgegrenzt. Die ehemaligen Hochspannungstrassen liegen etwa 800 m südöstlich der geplanten Anlandestation. Die Ergebnisse dieser Untersu-
16
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
chung werden deshalb als repräsentativ für den Vorhabensstandort gewertet. Folgendes wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt:
-
Ziehende Großvögel wie Greife und Kraniche überflogen das Gebiet in Höhen von
über 50 m über den Erdseilen der Hochspannungstrasse. Erdseile sind an den Spitzen der 50 m hohen Freileitungsmasten befestigt. Daraus ergeben sich Flughöhen
von über 100 m über dem Erdboden. Diese Vogelarten wurden somit nicht im Bereich
der Freileitungen, d.h. in Höhen von etwa 20 bis 40 m, was in etwa dem Höhenbereich der Schornsteine und Abbläser der Anlandestation entspricht, beobachtet. Ebenso erfolgte der An- und Abflug der Gänse von bzw. zu den Schlafplätzen am
Struck/ Freesendorfer See in Höhen von über 50 m über den Erdseilen (d.h. über 100
m über Erdboden). In nennenswerter Anzahl wurden Kleinvögel in Höhen unter 50 m
beobachtet. Gänse- und Zwergsäger sowie Reiherenten flogen oberhalb, zwischen
oder unterhalb der Leiterseile bzw. schwammen im Einlaufkanal.
-
Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die vorhabensbedingten Hochbauten nicht in die regulären Flugkorridore jener Vogelarten (Gänse, Greife, Kraniche)
reichen, die das Zug- und Rastgeschehen am südöstlichen Greifswalder Bodden prägen. Eine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Kollisionsgefahr wird daher für diese Vogelarten ausgeschlossen.
-
Für Säger und Reiherenten wurden niedrigere Flughöhen festgestellt. Deren Flugrouten orientieren sich jedoch an den Kühlkanälen und queren nicht den Vorhabensbereich. Ein entscheidungsrelevantes Kollisionsrisiko wird daher für diese Arten ebenfalls ausgeschlossen.
-
Aufgrund des vernachlässigbaren Kollisionsrisikos wird die Festlegung von Verminderungsmaßnahmen, bspw. der artgerechten Beleuchtung der Schornsteine und der
Abbläser, für nicht notwendig erachtet. Die beleuchtungsbedingte Erhöhung der
Sichtbarkeit hat Nachteile, die die Reduzierung des ohnehin bereits vernachlässigbaren Kollisionsrisikos bei weitem überwiegen.
4.3
Quellen
I.L.N. & IFAÖ (2007):
Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2007. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für
Umwelt, Naturschutz und Geologie. Güstrow..
SELLIN, D. (2007):
Ein Jahr unter Hochspannung – Beobachtungen zu den Auswirkungen von Freileitungen
auf die Vogelwelt. Ornithologischer Rundbrief für M-V, 42, S. 53-67.
17
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
UMWELTPLAN (2007):
Kartierung der Rast- und Brutvögel am Nördlichen Peenestrom. Im Auftrag des Wasserund Schifffahrtsamtes Stralsund.
18
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
5
UmweltPlan
Darstellung des Bestands Lebensräume Fischotter und Biber und von
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
5.1
Bereich Peenequerung
5.1.1
Erläuterung zur Detailkarte Peenetal
In der Detailkarte (s. Kapitel 2) erfolgt für den Bereich der Peenequerung eine Darstellung der Vorkommen Fischotter und Biber auf Grundlage nachträglich recherchierter
Bestandsdaten, die zwischen 2001 und 2002 erhoben worden.
Folgende Datenquellen wurden verwendet:
-
Die Bestandssituation von Fischotter und Biber wurde den Umweltverträglichkeitsuntersuchungen von GRÜNSPEKTRUM (2002, 2003) entnommen. Demnach wurden zwei
Biberbaue im Bereich des Polders Klein Polzin festgestellt. Diese befinden sich jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes der v.g. UVS und somit auch des Blattschnitts der Detailkarte. Eine Nutzung der Peene sowie deren Altarme und Verlandungszonen als Nahrungsraum und Streifgebiet ist anzunehmen.
-
Vom Fischotter konnten keine Nachweise erbracht werden. Dies wird jedoch mit der
schwierigen Nachweisführung dieser Art in Verbindung gebracht (GRÜNSPEKTRUM
2003). Die Nutzung der Gewässerläufe und Feuchtgebiete an der Peene durch den
Fischotter wird daher angenommen. Aufgrund der fehlenden Nachweise kann jedoch
ausgeschlossen werden, dass sich konkrete Reproduktions- oder Ruhestätten (Baue)
des Fischotters im Blattschnitt der Detailkarte befinden.
5.1.2
-
Vergleich der recherchierten Bestandssituation mit den Potenzialabschätzung der Planunterlagen zur OPAL
In den Unterlagen 11.1 (UVS), 14 (Artenschutz) und 12.3 (FFH-VP zum FFH-Gebiet)
wird die Peene, deren Verlandungszonen sowie die das Feuchtgrünland durchziehenden Gräben als potenzieller Lebensraum für Fischotter und Biber eingeschätzt.
Die Anwesenheit konkreter Reproduktions- und Ruhestätten im unmittelbaren Vorhabensbereich wird auf Grundlage eigener Vorortbegehungen ausgeschlossen. Vor dem
Hintergrund der recherchierten Bestandssituation ergeben sich keine neuen planerischen Konsequenzen.
5.1.3
Fazit
Im Zuge der nachträglich durchgeführten Bestandsrecherchen ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutachtlichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis von Potenzialabschätzungen formuliert wurden.
19
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Die Potenzialabschätzungen führten somit zu sach- und fachgerechten Bewertungen. Die
in den Planunterlagen geführten Aussagen und abgeleiteten Maßnahmen (bspw. Bauzeitenregelungen) werden daher weiterhin aufrecht erhalten.
5.1.4
Quellen
GRÜNSPEKTRUM (2003):
Umwelterheblichkeitsstudie und Gutachten zur Beurteilung der FFH-Verträglichkeit zum
Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems auf den Peenewiesen bei Klein
Polzin. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere Peene“.
GRÜNSPEKTRUM (2002):
Umwelterheblichkeitsstudie zum Vorhaben Neuregulierung des hydrologischen Systems
in den Peenewiesen bei Quilow. Im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands „Untere
Peene“.
5.2
Bereich Prägelbach
Die Lage und Querungsart des Nebengrabens zum Prägelbach geht aus folgenden Unterlagen im Detail hervor: Luftbild 01.09 in Unterlage 5.3, Bauplan 01.17 in Unterlage 7.1,
Kreuzungsdetailplan 01G03 in Unterlage 7.2 sowie aus dem LBP Blatt 8.
Der Zufluss zum Prägelbach, der bei Bau-km 12 gequert wird, wird in den Planunterlagen
als potenzieller Lebensraum für Biber und Fischotter ausgewiesen Der Gewässerlauf ist
jedoch hochgradig verkraut, der Wasserstand relativ gering (eigene Beobachtungen).
Seine ökologische Funktion ist auf die eines potenziellen Wanderkorridors beschränkt.
Vorkommen konkreter Reproduktions- und Ruhestätten sind auszuschließen. Die Bedeutung als Nahrungsraum ist ebenfalls gering.
Eine ähnliche Einschätzung ist analog für die Grabensysteme in der Wrangelsburger
Schneise zu treffen. Auch hier sind aufgrund des hohen Verkrautungsgrades nur geringe
Lebensraumpotenziale vorhanden (eigene Beobachtungen).
Die vorgenannten Zuflüsse zum Prägelbach werden aufgrund ihrer Funktion als mögliche
Wanderkorridore und Ausweichlebensräume in der UVS mit hoch bewertet. Nach der
nochmaligen Begehung des Gebietes und entsprechenden Lebensraumanalyse vor Ort
ist diese Einschätzung als worst-case-Betrachtung zu werten.
Die bedeutendsten Lebensräume im Gebiet sind auf den eigentlichen Verlauf des Prägelbachs konzentriert. Die Habitate liegen zwischen 200 bis 900 m von der OPAL-Trasse
entfernt. Sie werden in der UVS gleichrangig mit sehr hoch bewertet. Auf eine weitere
differenzierte Darstellung potenzieller Teillebensräume wird daher verzichtet.
20
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Im Zuge der nochmaligen Vorort durchgeführten Bestandsprüfung (September 2008)
ergeben sich keine notwendigen planerischen Ergänzungen zu den gutachtlichen Aussagen, die in den Planunterlagen auf Basis von Potenzialabschätzungen formuliert wurden.
Die Potenzialabschätzungen führten somit zu sach- und fachgerechten Bewertungen. Die
in den Planunterlagen geführten Aussagen und abgeleiteten Maßnahmen (bspw. Bauzeitenregelungen) werden daher weiterhin aufrecht erhalten.
5.3
Prüfung der Notwendigkeit weiterer Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für den Fischotter
5.3.1
Prüfung des vorhabensbedingten Kollisionsrisikos
Bei straßennahen Gewässerquerungen besteht prinzipiell das Risiko, dass wandernde
Tiere durch die Barrierewirkung der Baustellen in den Bereich von Verkehrswegen abgelenkt werden. Mehrere Bauabschnitte queren im offenen Verfahren Gewässerläufe, die in
den Planunterlagen als potenzielle Wanderkorridore für den Fischotter ausgewiesen sind
und in unmittelbarer Nähe zur B 109 liegen (Abstand des Querungsbereichs zur Straße
etwa 50 m). Nachfolgend werden die betreffenden Gewässerquerungen aufgelistet sowie
die vorhandenen Durchlässe der B 109 aufgeführt. Des Weiteren wird die Bauausführung
am jeweiligen Standort genannt und eine Prognose hinsichtlich der Erhöhung des vorhabensbedingten Kollisionsrisikos gegeben.
Tabelle 4
Gewässerquerungen im Bereich von Fischotterwanderkorridoren
Bau-km
Gewässer (Bauplan, Gewässer / B109
Unterlage 7.1)
Querungsart
vorhabensbedingtes
Kollisionsrisiko
61+400
Schleusengraben
(02.39)
68+120
Entwässerungsgraben Betondurchlass DN offen, am Tage, 1 bis nicht erhöht
(02.50)
500
max. 2 Tage
68+680
Graben Mahlbusen
am ZarowSchöpfwerk (02.52)
73+030
Entwässerungsgraben Durchlass DN 500
(03.02)
Betondurchlass DN offen, am Tage, 1 bis nicht erhöht
1000
max. 2 Tage
Brücke
offen, am Tage, 2 bis erhöht
max. 3 Tage
offen, am Tage, 1 bis nicht erhöht
max. 2 Tage
Die Prognosen werden folgendermaßen begründet:
Die Durchlässe bei Bau-km 61+400, 68+120 und 73+030 bestehen aus Röhren und sind
nicht als artgerechter Durchlass geeignet. Es ist somit davon auszugehen, dass wandernde Fischotter bereits aktuell die B 109 an diesen Standorten oberirdisch queren
müssen. Die Auswirkungen des Vorhabens beschränken sich daher nur darauf, dass
Tiere ihren Wanderkorridor bereits in einer Distanz von etwa 20 bis 50 m und nicht direkt
vor der B 109 verlassen müssen. Aufgrund der Vorbelastungen ist jedoch von keinem
zusätzlichen Kollisionsrisiko auszugehen.
21
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Bei Bau-km 68+680 ist die Brücke als Fischotterdurchlass geeignet. Durch die vorhabensbedingte Barrierenwirkungen bei der offenen Querung des Grabens können wandernde Tiere zu Ausweichbewegungen gezwungen werden, die zu einer Verfehlung des
Durchlasses führen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Fischotter für die Dauer der
Bauarbeiten vermehrt oberirdisch über die B 109 wechseln. Das vorhabensbedingte
Kollisionsrisiko ist somit erhöht.
Zur Vermindung des Kollisionsrisikos kann die Errichtung von Leiteinrichtungen vorgeschlagen werden, die wandernde Fischotter vom Querungsstandort zum vorhandenen
Durchlass unter der B 109 lenken. In Anlehnung an den Fischottererlass von Brandenburg (MIR BBG 2008) sind für den Einsatz von Leiteinrichtungen insgesamt mindestens
150 cm hohen Zäune vorgesehen, 20 - 30 cm tief in den Boden eingelassen werden
müssen, um ein Untergraben zu verhindern. Geeignete Zaunmaterialien sind z. B. verzinkte oder kunststoffummantelte Drahtgeflechte (Viereck- oder Sechseckgeflecht), Maschenweite 4 cm, Drahtstärke 2 - 3 mm.
Die in dem Erlass von Bbg. vorgegebene landschaftsgerechte Einbindung der Zäune
durch Bepflanzung, ist bei den hier geplanten temporären Einsatz entbehrlich.
5.3.2
Beurteilung der Notwendigkeit zusätzlicher Fischotterleiteinrichtungen
Prinzipiell ist davon auszugehen, dass die fachgerechte Ausführung von Fischotterleiteinrichtungen das Kollisionsrisiko bei Bau-km 68+680 reduzieren werden. Leiteinrichtungen
können jedoch auch eine zusätzliche Barrierewirkung für andere Tierarten darstellen. Die
Entscheidung für die Errichtung von Leiteinrichtungen stellt daher eine Abwägungsentscheidung dar.
Der Graben Mahlbusen bei Bau-km 68+680 wird offen gequert. Die Barrierewirkung und
somit ein erhöhtes Kollisionsrisiko für den Fischotter besteht somit maximal 3 Tage
(s. Tabelle 4).
Aufgrund der großen Raumnutzung sind Fischotter weitflächig, jedoch auch in relativ
geringen Dichten verbreitet. Der Tod von Alttieren ist somit geeignet, Bestandslücken zu
verursachen, die kurzfristig nicht unbedingt durch Jungtiere ausgeglichen werden können,
da Fischotter erst nach mehreren Jahren zu Revierhaltern werden.
Trotz der geringen Zeitdauer der vorhabensbedingten Barrierewirkung wird daher die
Einrichtung von Fischotterleiteinrichtungen für sinnvoll erachtet, um das Kollisionsrisiko
auf das unvermeidbar mögliche Maß zu reduzieren. Die Barrierewirkung der Leiteinrichtungen für andere Tierarten wird aufgrund der kurzen Zeitdauer für vernachlässigbar
gewertet.
5.3.3
Fazit
Bei Bau-km 68+680 ist in Anlehnung an die Maßgaben von MIR BBG (2008) für die Zeitdauer der vorhabensbedingten Barrierewirkungen die Errichtung von Fischotterleiteinrich22
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
tungen als zusätzliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme vorzusehen. Ziel der
Maßnahme ist, wandernde Tiere von der Baustelle zum vorhandenen Durchlass unter der
B 109 zu führen. Die Arbeiten zur Errichtung der Leiteinrichtungen sind zur Vermeidung
zusätzlicher Störungen nur am Tage durchzuführen. Die Funktionsfähigkeit muss für die
Zeitdauer der Querung gewährleistet sein.
5.3.4
Quellen
MIR BBG - MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG - (2008):
Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land
Brandenburg.
23
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
6
UmweltPlan
Darstellung der Kompensationsmaßnahmen für Amphibien und Reptilien im Trassenbereich
6.1
Hinweise zum Einsatz der Leiteinrichtungen für Amphibien und Reptilien
Den Hinweisen zur Durchführung der Leiteinrichtungen und des Monitorings wird gefolgt.
Das geforderte Material wird u.a. von der FIRMA VOLKMANN & ROSSBACH GMBH vertrieben. Die Eignung der Produkte wird in Abstimmung mit dem LUNG geprüft.
6.2
6.2.1
Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen für Amphibien und Reptilien
Anlass und Zielstellung
Gemäß Forderung des LUNG Mecklenburg-Vorpommern sind als Ausgleich für baubedingte Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien gestörte Kleingewässerstandorte
im Trassenkorridor der Erdgasfernleitung OPAL aufgewertet und als Laichhabitate für
Amphibien herzurichten. In den Randbereichen der renaturierten Gewässer sind Habitatstrukturen für Reptilien anzulegen.
Als 1. Schritt erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Biotopkartierung, topografischer
Karten und Luftbilder die Auswahl von potentiell geeigneten Kleingewässerstandorten.
In der vorliegenden ersten Bearbeitungsstufe waren auf der Grundlage einer örtlichen
Begehung (Überprüfung der aktuellen örtlichen Verhältnisse durch einen Wasserbauingenieur sowie einen Herpetologen) und einer Abstimmung mit den zuständigen Wasserund Bodenverbänden zu den jeweils konkreten Entwässerungsverhältnissen (Einbindung
in Dränagesysteme, Vorliegen von entsprechenden Projektunterlagen) fünf Gewässerstandorte herauszufiltern, die einerseits ein großes Aufwertungspotential besitzen und
andererseits eine möglichst unkomplizierte Umsetzung der entsprechenden baulichen
Maßnahmen erwarten lassen.
Die ausgewählten Standorte wurden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ostvorpommern grundsätzlich abgestimmt.
In dem nachfolgenden 2. Schritt erfolgt für die fünf ausgewählte Standorte eine Detailplanung (wasserbautechnische Genehmigungs- und Ausführungsplanung inkl. vorbereitenden Bodenuntersuchungen und Vermessungsleistungen). Hierzu werden insgesamt acht
Standorte vertiefend untersucht, um bei Problemen in der weiteren Planung auf Reservestandorte zurückgreifen zu können.
24
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
6.2.2
UmweltPlan
Vorgehensweise
Vorauswahl
Die Vorauswahl der Kleingewässerstandorten erfolgte anhand der nachfolgend beschriebenen Kriterien:
1. Hydrologische Verhältnisse
-
vorzugsweise Auswahl von Kleingewässern mit Biotopcode SKT = Naturnaher Tümpel: bei diesen nur zeitweilig wasserführenden Standorten ist davon auszugehen,
dass der Wasserhaushalt gestört ist und das durch Wiederherstellung der ursprünglichen hydrologischen Verhältnisse eine hohe Aufwertung als Amphibienlebensraum
erreicht wird
2. Lage
-
Berücksichtigung der Lage der potenziellen Laichgewässer: die aufzuwertenden
Gewässer sollten sich nicht in der Nähe stark befahrener Straßen befinden; aufzuwertende Gewässer sollten sich möglichst im Schnittpunkt vieler Landschafts- und Nutzungstypen (Wald, Grünland, Acker in enger Verknüpfung) befinden, so dass entsprechende Landlebensräume in unmittelbarer Nachbarschaft sind; benachbarte potenzielle Laichgewässer sollten eine Entfernung zwischen 500 und 1.000 m nicht überschreiten
3. Gehölzbestand
-
Auswahl von Kleingewässern mit Nebencode VSX = Standorttypischer Gehölzsaum
an stehenden Gewässer, insbesondere wenn der gesamte Standort dicht mit Gehölzen zugewachsen ist: da Amphibien sonnenexponierte Laichhabitate bevorzugen, ist
ggf. punktuell eine Auflichtung des Gehölzbestandes erforderlich; dazu ist in jedem
Fall die zuständige unteren Naturschutzbehörde einzubeziehen.
Örtliche Begehung
Die örtliche Begehung der Gewässerstandorte erfolgte am 26.08.2008 gemeinsam durch
einen Wasserbauingenieur und einen Herpetologen.
Für die in dieser Phase überprüften 24 Kleingewässer wurden folgende Kriterien erfasst:
-
Wassertiefe (punktuelle Prüfung / Abschätzung)
-
Größe (Senke, Wasserfläche)
-
Vorhandensein von sichtbaren Entwässerungsanlagen (Schlucker, Rohrausmündungen, sonstige Zu- und Abläufe)
-
Umlandnutzung
-
Gehölze
-
Pufferstreifen
-
Vermüllung
-
Kurzbeschreibung des Standortes mit Besonderheiten (beobachtete Amphibien,
extreme Nährstoffbelastungen etc.)
25
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Aufgrund der vorausgegangenen trockenen Witterung im Frühjahr und Sommer sind die
angetroffenen Wasserverhältnisse als im Jahresgang typische Minimalwerte einzustufen.
Weiterhin wurde eingeschätzt, ob eine Aufwertung durch bauliche Maßnahmen möglich
erscheint und ökologisch sinnvoll wäre. Neben der Strukturausprägung von Gewässerund Uferzone wurden dabei auch die Vernetzung mit geeigneten Landhabitaten sowie
mögliche Austauschbeziehungen zu Nachbargewässern beurteilt.
Die entsprechenden Angaben sind für jeden überprüften Gewässerstandort in einem
Dokumentationsblatt erfasst. Das Blatt enthält außerdem jeweils ein Foto.
Die Dokumentationsblätter sind im Abschnitt 6.2.3 der vorliegenden Unterlage dargestellt.
Außerdem ist die Lage aller 24 geprüften Gewässerstandorte einschließlich einer grafischen Darstellung der Eignung aus der beiliegenden Übersichtskarte (M. 1:50.000) ersichtlich.
Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden
Von den untersuchten 24 Kleingewässern befinden sich die nördlichen acht Standorte im
Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck-Ziese“ in Groß Kiesow
und die südlichen 16 Standorte im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ in Anklam.
Bei den Vorabstimmungen mit den beiden WBV am 11.09.2008 wurden, soweit bekannt,
folgende Informationen erfasst:
-
Landwirtschaftliche Flächennutzer im Bereich der Gewässerstandorte
-
Betroffenheit von Gewässern 2. Ordnung, z.B. Rohrleitungen im Bereich der Gewässer
-
Vorhandensein von Zu- und Abflüssen der Gewässer, Dränagen und entsprechende
Projektunterlagen
-
Entwässerungsprobleme an den Kleingewässerstandorten und diesbezügliche Aktivitäten des WBV oder des Landwirtes
Tabelle 5:
Ergebnisse der Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden
Gewässerstandort
Angaben des WBV
Eignung
1
keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, Nutzer: vermutlich Agrar
Wusterhusen GmbH
ja
2
keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, im Frühjahr steht im Grünland viel Wasser, sandig, Nutzer vermutlich Landwirt im Nebenerwerb
ja
3
keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, Nutzer vermutlich Agrar
Wusterhusen GmbH
nein
4
keine Anlagen / keine Kenntnisse des WBV, Nutzer vermutlich Agrar
Wusterhusen GmbH
ja
5
Graben und Dränage wurden durch Agrar Wusterhusen GmbH (Herr
Köpnick) unlängst instand gesetzt
nein
26
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Gewässerstandort
Angaben des WBV
Eignung
6
Nutzer: Landwirt aus Neu- Boltenhagen (Ziesetal Agrargesellschaft
mbH)
7
Nutzer: vermutlich Landwirt aus Neu- Boltenhagen (Ziesetal Agrargesellschaft mbH), ansonsten keine Kenntnisse und keine Anlagen im
Gebiet
ja
8
Rohrleitung des WBV tangiert Gewässer, Fläche dräniert, Entwässerung müsste instand gesetzt werden, Nutzer: Schramm GbR aus
Wrangelsburg (OT Gladrow), Bestandplan vorliegend
nein
9
Nutzer: Landwirtschaftsbetrieb Godt (Nepzin), keine Anlagen und
Unterlagen bei WBV
nein
10
Nutzer: Landwirtschaftsbetrieb Godt (Nepzin), keine Anlagen und
Unterlagen bei WBV
ja
11
Nutzer: Landwirtschaftsbetrieb Godt (Nepzin), keine Anlagen und
Unterlagen bei WBV
ja
12
Ablauf zu Graben B90 bzw. L117 (Durchlass Überfahrt defekt), zulaufende Ackerdränage aus Fläche südlich der K18, Nutzung vermutlich
durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß Jasedow)
ja
13
Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G.
(Sitz Groß Jasedow)
nein
14
Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G.
(Sitz Groß Jasedow), Flächen dräniert und problematisch
nein
15
Nutzung vermutlich durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G.
(Sitz Groß Jasedow), Flächen dräniert und problematisch
nein
16
Nutzung durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß
Jasedow) oder Gut Schmatzin, Flächen dräniert, Unterlagen vermutlich
bei Landwirt
bedingt
17
Nutzung durch Agrargenossenschaft Klein Bünzow e.G. (Sitz Groß
Jasedow) oder Gut Schmatzin, Flächen dräniert, Unterlagen vermutlich
bei Landwirt
bedingt
18
Nutzung durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine
Anlagen und Unterlagen bei WBV
nein
19
Nutzung durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine
Anlagen und Unterlagen bei WBV
nein
20
Nutzung durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine
Anlagen und Unterlagen bei WBV
ja
21
Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich
nein
22
Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich
nein
23
Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich
ja
24
Nutzung vermutlich durch Landwirtschaftbetrieb Gerhilde Weit (Quilow), keine Anlagen und Unterlagen bei WBV, Dränung unwahrscheinlich
nein
nein
27
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
Im Ergebnis der Ortsbegehung und der Abstimmungen mit dem WBV wurden acht der 24
Kleingewässerstandorte als grundsätzlich geeignet für die Umsetzung der geplanten
Aufwertungsmaßnahmen eingeschätzt. Es handelt sich hierbei um die Standorte 1, 2, 7,
9, 11, 12, 20 und 23.
Weitere Planungsschritte
Das weitere Vorgehen zur Erarbeitung der Detailplanung für die ausgewählten 8 Kleingewässerstandorte (Bedarf: 5 Standorte, Reserve: 3 Standorte) ist nachfolgend zusammenfassend dargestellt:
-
Lage- und Höhenvermessung der Gewässerstandorte im Maßstab 1:500
-
Ausführung einer Baugrundsondierung (Tiefe 3 m) pro Gewässerstandort einschl.
Bestimmung der Bodenarten, Einmessung der Sondieransatzpunkte und Grundwasserspiegel
-
Erarbeitung der wasserbautechnischen Genehmigungs- und Ausführungsplanung
einschließlich erforderlicher weitere Abstimmungen
-
Zuarbeit für Grunderwerbsplan + Grunderwerbsverzeichnis
6.2.3
Beschreibung der Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässer nach derzeitigem Planungsstand
In den folgenden Maßnahmenblättern sind alle in die Betrachtung einbezogenen 24
Gewässer dargestellt. Neben einer kurzen Erläuterung des Ist-Zustandes sind die geplanten Maßnahmen erläutert und es erfolgt eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit.
Neben der Aufwertung als Amphibienlaichgewässer sollen im Randbereich der Kleingewässer gleichzeitig Habitatstrukturen für Reptilien geschaffen werden. Die Eignung der
Gewässer und ihrer Umgebung wurde daraufhin geprüft. Mit Ausnahme der Standorte 2
und 12, die sich im Grünland befinden und bei denen dementsprechend nur schmale
Randstreifen vorgesehen sind, besteht bei allen anderen Gewässern ausreichend Möglichkeit zur Entwicklung breiter Säume mit Habitatfunktion für Reptilien.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen1:
Aufschütten von ca. 1 m hohen Sandwällen in West-Ost-Richtung, so das eine optimale
Exposition und Erwärmung gewährleistet ist (bei geeignetem Substrat kann ggf.
1
KOLLING, ST.; LENZ, S.; HAHN, G.: Die Zauneidechse - eine verbreitete Art mit hohem planerischen Gewicht: Naturschutz
und Landschaftsplanung 40, (1)
28
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
-
zumindest teilweise der Aushub aus den Gewässern genutzt werden); die Oberseite
der Sandhaufen ist z.T. mit Reisig und Totholz abzudecken
-
in unmittelbarer Nähe der Sandwälle sind Totholzhaufen mit Durchmessern bis zu ca.
3 m als Unterschlupf anzulegen
-
Anlage von „Schlangenburgen“; größere geschichtete Haufen mit einer Grundfläche
von ca. 2,5 m x 6 m und einer Höhe von ca. 1,5 m; im Inneren der Haufen befinden
sich Laub oder Heu, das durch gröbere Strukturen wie Reisig und Äste abgedeckt ist;
im Inneren dieser „Komposthaufen“ entwickelt sich ein günstiges Mikroklima für Eiablage und Überwinterung
-
als Unterschlupfmöglichkeit und Sonnenplatz dienen des Weiteren sonnenexponiert
anzulegende Steinhaufen mit einem Durchmesser von ca. 2 m und einer Höhe von
ca. 1 m; als Material können die im Randbereich nahezu jeden Kleingewässers lagernden Lesesteine genutzt werden.
Im Folgenden sind die Maßnahmenblätter für jedes der 24 untersuchten Kleingewässer
dargestellt.
Die Lage sowie die Bewertung der Umsetzbarkeit sind in der Übersichtskarte der Kleingewässerstandorte, die dieser Unterlage beiliegt, zu entnehmen.
29
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
3
1
3+900
östlich
unmittelbar nördlich des Weges aus
Lubmin zur Deponie
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0
0,5
1,0 bis 1,5
60 x 50
kleine Senken
nein
früher nach Süden
Nutzung
Gehölze
Pufferstreifen Müll
Maisacker nur wenige
fehlt
Einzelgehölze
nein, aber
am Weg
Kurzbeschreibung
größere flache Senke mit Restwasser, flacher
alter Ablaufgraben in südliche Richtung
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
ja
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Anlage eines dauerhaft wasserführenden Tiefbereiches in der vorhandenen
Senke (Baggerung), Randbereiche der Senke fungieren dabei als Pufferzone
(kein zusätzlicher Flächenbedarf), Anpflanzung von kleinen Gehölzgruppen im
Randbereich möglich, Begrenzungspfähle zum Acker
30
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
3
2
4+000
östlich
UmweltPlan
100 m südlich des Weges aus Lubmin
zur Deponie
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,3
0,5
entfällt
rel. groß
15 x 15
früher v. Standort 1
nach Norden ?
Nutzung
Gehölze
Grünland keine
(Weide)
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
fehlt
Senke mit Gehölzen und Weidenutzung, tiefste
Bereiche temporär flach überstaut
nein, aber
am Weg
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
ja
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Anlage eines dauerhaft wasserführenden Gewässers in flach überstautem
Tiefbereich der Koppel, im Grünland Auszäunung ohne breite Pufferzone
ausreichend, ggf. Anpflanzung von kleinen Gehölzgruppen im Randbereich
31
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
3
3
4+200
östlich
250 m nördlich des Weges aus Wusterhusen nach Nordosten
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,3
0,5
1,5
50 x 25
10 x 30
?
?
Nutzung
Gehölze
Maisacker einige
Büsche
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
fehlt
rel. tiefe Senke mit steilen Böschungen, ständig
wasserführend
nein
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Aufwertung nur bei Inanspruchnahme eines breiten Ackerstreifens für deutliche
Böschungsabflachung (Vergrößerung des Senkenbereiches) und Anlage von
Pufferstreifen möglich
32
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
3
4
4+400
östlich
150 m nördlich des Weges aus Wusterhusen nach Nordosten
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,3
0,5
1,0 bis 1,5
200 x 30 - 80
60 x 40
?
?
Nutzung
Gehölze
Pufferstreifen Müll
Maisacker vollständig fehlt
bewachsen
nein
Kurzbeschreibung
östlicher Teil vollständig mit Weidengebüsch
bewachsen und (ständig) wasserführend, Bäume
im Randbereich
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
im östlichen Teil Rodung der Weidengebüsche und Vertiefung der Senke auf
Teilfläche von ca. 30 x 30 m sinnvoll, Ausnahmegenehmigung v. Biotopschutz
erforderlich, keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme erforderlich
33
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
4
5
6+500
östlich
250 m südwestlich der Straße nach
Konerow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,0
0,5
40 x 100
0
vorhanden
vorhanden
Nutzung
Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Acker
fehlend
nein
trocken, ca. 1 m tiefer Entwässerungsgraben am
südlichen Rand, der an Dränagesystem angeschlossen ist
nein
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
aufgrund des Entwässerungsgrabens ist keine Verbesserung des Ist- Zustandes möglich
34
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
8
6
12+300
westlich
ca. 350 m südlich der L26 bei Neu
Boltenhagen
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,0
1,0
10 x 10
0
nein
nein
Nutzung Gehölze
Acker
Pufferstreifen Müll
zugewachsen nein
Kurzbeschreibung
viele
trockene, kleine Senke, steile Böschungen,
Lesesteine Hochlage, eventuell Mergelgrube
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
kein (potentieller) Gewässerstandort
35
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
9
7
13+300
westlich
ca. 200 m nordwestlich des Weges
aus Kühlenhagen
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,3
ca. 1,0
40 x 100
0
nein
nein
Nutzung
Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Brache,
Wald
keine in
Senke
nein
an Wald mit Aufforstungsfläche und Ackerbrache
angrenzende, temporär wasserführende Senke,
nein
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
ja
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Anlage eines Kleingewässers in Senke möglich, Anpflanzung von einzelnen
Gehölzgruppen möglich, kein Pufferstreifen erforderlich, angrenzende Gewässer vorhanden, Standort besser geeignet, als das ca. 50 m südwestlich angrenzende Kleingewässer im Acker
36
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
11
8
17+700
nordwestlich
ca. 150 m westlich des Weges von
Wrangelsburg zum Wald
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,5
ca. 1,0
30 x 30
5x5
nein
nein
Nutzung
Gehölze
Pufferstreifen Müll
Acker
Weiden- nein
(Brache) gebüsch
nein
Kurzbeschreibung
einzelne, kleine, stark zugewachsene Senke in
aufgelassenem, teilweise vernässtem Acker
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
aufgrund der isolierten Lage und der geringen Größe Sanierung wenig sinnvoll,
größere Flächeninanspruchnahme für Böschungsabflachung und Anlage von
Pufferstreifen nötig, im Umfeld Instandsetzung von vermutlich defekten Dränanlagen nicht auszuschließen
37
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
16
9
25+500
östlich
UmweltPlan
ca. 1 km südlich von Steinfurth mitten
im Acker, ca. 300 m von Waldrand
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Zufluss
Abfluss
0,2
0,5
1,0 bis 2,0
100 x 30 10 x 20 + 10 x 10
aus Gewässer 11 (neu)
nein
Nutzung Gehölze
Acker
Gewässer
Pufferstreifen Müll
Einzelgehölze nein
nein
Kurzbeschreibung
langgestreckte Senke, ein flacher, dauerhaft
wasserführender + ein temporär wasserführender Bereich, benachbarte Standorte 11 + 12
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Entschlammung und Vertiefung von 2 Teilbereichen sinnvoll, Pufferstreifen
nicht unbedingt erforderlich, relativ isolierte Lage der Kleingewässer 10 - 12
38
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
16
10
25+500
östlich
UmweltPlan
ca. 1 km südlich von Steinfurth mitten
im Acker, ca. 300 m von Waldrand
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,4
2,0
50 x 50
20 x 30
nein
nein
Nutzung Gehölze
Acker
Pufferstreifen Müll
Weidengebüsch nein
nein
Kurzbeschreibung
tiefe, zeitweise wasserführende, vollständig verbuschte Senke, benachbarte Standorte 10 + 12
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
weitere Vertiefung nicht sinnvoll, größere Flächeninanspruchnahme für Böschungsabflachung und Anlage von Pufferstreifen nötig, partielle Entbuschung
erforderlich, relativ isolierte Lage der Kleingewässer 10 - 12
39
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
16
11
25+500
östlich
ca. 1 km südlich von Steinfurth mitten
im Acker, ca. 300 m von Waldrand
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,3
1,0 bis 1,2
80 x 30
15 x 40
nein
ja (erneuert, in Senke 10)
Nutzung Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Acker
nein
flache, gehölzfreie, zeitweise wasserführende
Senke, benachbarte Standorte 10 + 11
nein
nein
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Anlage eines Tiefbereiches in der Senke sinnvoll, Pufferstreifen zum Acker
erforderlich, Ablauf ausreichend hoch, Anpflanzung von einzelnen Gehölzen,
relativ isolierte Lage der Kleingewässer 10 - 12
40
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
18
12
27+700
südöstlich
50 m nördlich der K18 nach Pamitz
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,1
0,5
0,5 bis 1,0
40 x 60
30 x 50
Ja (Dränage)
nach Westen, vermutlich
defekt
Nutzung
Gehölze
Grünland eine Seite
(Wiese) Waldrand
Pufferstreifen Müll
nein
Kurzbeschreibung
etwas
flache, gehölzfreie, zeitweise wasserführende
Gartenabfall Senke in Dauergrünland am Waldrand
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
ja
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Anlage eines Tiefbereiches in der Senke sinnvoll (Entschlammung), kein Pufferstreifen erforderlich, ggf. Instandsetzung des Ablaufes (kl. Staubauwerk) und
Geländeaufhöhung am Ostufer erforderlich
41
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
19
13
29+900
nordwestlich
200 m von Bahnstrecke Greifswald Anklam südöstlich v. Groß Jasedow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,3
0,6
0,5 bis 1,0
60 x 60
30 x 30
nein
nein (Dränung defekt ?)
Nutzung Gehölze
Pufferstreifen
Müll
Acker
nein
Lese- sehr flache, gehölzfreie, ständig wasserführende
Steine Senke, angrenzender Ackerstreifen zeitweise überflutet / vernässt und nicht bestellt, Gewässer hypertroph (viele Enten), adulter Moorfrosch
keine
Kurzbeschreibung
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
bedingt
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
nur bei dauerhafter Sicherung eines Pufferstreifens zum Acker ist Entschlammung (Anlage eines Tiefbereiches) + Anpflanzung von Einzelgehölzen sinnvoll
42
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
19
14
29+900
nordwestlich
100 m von Bahnstrecke Greifswald Anklam südöstlich v. Groß Jasedow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,5
0,8
0,5 bis 1,0
40 x 50
20 x 40
nein
nein (Dränung defekt ?)
Nutzung Gehölze Pufferstreifen
Acker
nein
ein
Weidenbusch
Müll
Kurzbeschreibung
Lese- sehr flach, fast gehölzfrei, ständig wasserführend, AckerSteine streifen zu Nr. 14 zeitweise überflutet / vernässt und
nicht bestellt, Gewässer hypertroph (viele Enten)
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
bedingt
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
nur bei dauerhafter Sicherung eines Pufferstreifens zum Acker ist Entschlammung (Anlage eines Tiefbereiches) + Anpflanzung von Einzelgehölzen sinnvoll
43
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
19
15
29+900
nordwestlich
unmittelbar an Bahnstrecke Greifswald
- Anklam südöstlich v. Groß Jasedow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,2
1,2
10 x 10
5x5
nein
nein
Nutzung Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Acker
nein
sehr kleine, fast zugepflügte Senke
keine
LeseSteine
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
nur Wiederherstellung unter Inanspruchnahme angrenzender Ackerflächen
sinnvoll, liegt sehr dicht an Bahnstrecke
44
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
20
16
32+000
westlich
150 m nördlich des Weges von der
K16 nach Schlatkow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,3
1,5 bis 2,0
40 x 50
30 x 30
nein
nein
Nutzung Gehölze
Acker
Pufferstreifen Müll
Weidengebüsch nein
LeseSteine
Kurzbeschreibung
vollständig mit Weidengebüsch bewachsene
Senke, steile Böschungen, etwas Restwasser
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
bedingt
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
bei Verfügbarkeit eines breiten Pufferstreifens Böschungsabflachung, partielle
Entbuschung und Vertiefung möglich
45
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
20
17
32+400
westlich
100 m südlich des Weges von der K16
nach Schlatkow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,5
1,0 bis 1,5
50 x 80
30 x 40
nein
nein (Dränung defekt?)
Nutzung Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Acker
nein
flache Senke, verschilft, Hochstauden, temporäre Ausuferung in angrenzende Ackerflächen
(dort nicht bestellt), Grünfrösche
Einzelgehölze
LeseSteine
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
ja
bedingt
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
bei dauerhafter Sicherung eines Pufferstreifens partielle Vertiefung möglich
46
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
21
18
33+800
westlich
zwischen Groß Polzin und Quilow
mitten im Acker
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,1
1,5
25 x 50
20 x 30
nein
nein
Nutzung Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Acker
nein
kleine, trockene Senke, steile Böschungen,
Bäume im Randbereich und in der Senke, 3
weitere Senken angrenzend
vollständig
bewachsen
LeseSteine
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
relativ klein, Erfolg einer weiteren Eintiefung fraglich, vermutlich Umfeld großflächig durch Dränung entwässert
47
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
21
19
33+900
westlich
zwischen Groß Polzin und Quilow
mitten im Acker
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,0
1,5 bis 2,0
30 x 50
?
nein
nein
Nutzung Gehölze
Pufferstreifen Müll
Kurzbeschreibung
Acker
ja (5 m)
trockene, ruderalisierte Senke mit nicht bestelltem Pufferstreifen !, max. kurzzeitig etwas Wasser führend, 3 weitere Senken angrenzend
keine
LeseSteine
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Erfolg einer weiteren Eintiefung fraglich, vermutlich Umfeld großflächig durch
Dränung entwässert
48
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
21
20
33+900
westlich
zwischen Groß Polzin und Quilow
mitten im Acker
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,0
0,2
2,0
80 x 80
?
nein
nein
Nutzung Gehölze
Acker
Pufferstreifen
nein
Bäume am
Rand, einzelne
Büsche in Senke
Müll
Kurzbeschreibung
Lese- große Senke mit trockenem Nordteil und feuchSteine tem Südteil (temporär wasserführend), 3 weitere
Senken angrenzend, 2 Grünfrösche
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
partielle Eintiefung möglich, kein Pufferstreifen erforderlich (ausreichend breite
Randbereiche), relativ isolierte Lage zu anderen intakten Gewässern
49
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
23
21
35+700
westlich
0,7 km nördlich des Peenetales,
südlich von Quilow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,2
0,8
2,0 bis 4,0
30 x 90
20 x 60
nein
nein
Nutzung Gehölze
Saatgrasland
Gehölzsaum
Pufferstreifen
Müll
Kurzbeschreibung
nein
LeseSteine
dauerhaft wasserführende Senke mit steilen
Böschungen, angrenzendes Grünland neu
angesät (Weide), mehrere benachbarte Gewässer
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
bedingt
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
kaum Handlungsmöglichkeiten, ggf. geringfügige Entschlammung und Entbuschung möglich
50
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
23
22
35+900
westlich
0,7 km nördlich des Peenetales,
südlich von Quilow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,2
0,0
4,0 bis 5,0
50 x 25
0
nein
nein
Nutzung Gehölze
Saatgrasland
Gehölzsaum
(Bäume)
Pufferstreifen
Müll
Kurzbeschreibung
nein
LeseSteine
sehr, tiefe, völlig trockene Senke mit steilen
Böschungen, angrenzendes Grünland neu
angesät (Weide), mehrere benachbarte Gewässer
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
nein
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
kaum Handlungsmöglichkeiten, vermutlich kein Gewässerstandort
51
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
23
23
35+900
westlich
UmweltPlan
0,7 km nördlich des Peenetales,
südlich von Quilow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Zufluss
Abfluss
0,2
0,6
2,0
50 x 120 10 x 10 + 10 x 30
von Senke 24 ?
nein ?
Nutzung Gehölze
Saatgrasland
Einzelgehölze
Gewässer
Pufferstreifen
Müll
Kurzbeschreibung
nein
LeseSteine
Langgestreckte, größere Senke mit mehreren
(temporär) wasserführenden Tiefbereichen
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
ja
ja
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
Entschlammung von Tiefbereichen und Anpflanzung von Einzelgehölzen im
Randbereich sinnvoll, keine Pufferzone zum Grünland nötig, bei Beweidung
Auszäunung erforderlich, wasserführende Senken angrenzend
52
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Blatt- Nr. LBP
(Unterlage 13)
Gewässer
Nr.
Stationierung Trassenbezug Lage / Erreichbarkeit
Trasse
23
24
35+900
östlich
0,7 km nördlich des Peenetales,
südlich von Quilow
Ist- Zustand
Wassertiefe in m
ungefähre Größe [m]
sichtbare Entwässerungsanlagen
Min.
Max.
unter Gel. (Min.)
Senke
Gewässer
Zufluss
Abfluss
0,3
0,6
3,0
30 x 60
10 x 20
nein
zu Senke 23 (?)
Nutzung
Gehölze
Pufferstreifen
Müll
Kurzbeschreibung
Saatgrasland
Gehölzsaum
nein
LeseSteine
tiefe Senke mit (temporär) wasserführendem
Tiefbereich, steile Böschungen, ggf. Verbindung
zu Senke 24
Planung
Handlungsspielraum
ökolog.
technisch
bedingt
nein
Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen
kaum Handlungsmöglichkeiten, da Wasserstandsanhebung vermutlich nicht
möglich und weitere Eintiefung nicht sinnvoll
53
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
7
UmweltPlan
Fledermauskartierung
7.1
Bericht der Fledermauskartierung
7.1.1
Methodik
Die Kartierungen wurden folgendermaßen durchgeführt:
-
Die im Bereich der Anlandestation und auf der Trasse (Arbeitsstreifen plus Toleranzbereich von 8 m auf Grund von unvermeidlichen Abweichungen bei der Standortkoordinatenbestimmung mittels GPS) stehenden Bäume wurden auf potenzielle Quartierstrukturen hin untersucht. Durch anschließendes Erklettern der potenziellen Quartierstrukturen und dem Endoskopieren wurde der Quartierbesatz (Artbestimmung) ermittelt bzw. wurden Hinweise auf eine Quartiernutzung gesammelt.
-
Konnte bei einem besetzten Quartier die Art durch die Endoskopie nicht sicher bestimmt werden bzw. waren die Tiere nicht erreichbar, wurde je nach Eingrenzung
(Gattungsansprache) eine Detektorkartierung (Ausflugbeobachtung) oder ein Abfang
am Quartier (Netzfang, Harfenfang etc.) durchgeführt.
-
Bei lediglich festgestellten Hinweisen auf Fledermausbesatz (Kot) wurde bei geeigneten Standorten ein Netzfang in Kombination mit einer Detektorkartierung (Rufanalyse)
durchgeführt.
-
Bei fehlenden geeigneten Netzfangstandorten wurde eine Detektorkartierung (Rufanalyse) durchgeführt.
-
Bei Quartierstrukturen, welche nicht durch Erklettern erreicht werden konnten, wurde
ebenfalls eine Detektorkartierung nötig.
-
Wurden Arten festgestellt bzw. waren Arten zu erwarten, welche mit Hilfe der Detektorkartierung (Rufanalyse) nicht eindeutig bestimmt werden können (z. B. MyotisArten oder Plecotus auritus), wurde bei geeigneten Standorten in der Umgebung ein
Netzfang durchgeführt.
-
Die Eignung von Habitatbäumen als Sommer- und Winterquartier wurde an Hand des
Potentials der Quartierstruktur (insbesondere Wandstärke, Höhlengröße und Ausformung) eingeschätzt.
-
Im Umfeld von etwa einer Baumlänge von nach obiger Methode identifizierten Höhlenbäumen wurde nach der Anwesenheit weiterer Höhlenbäume gesucht.
-
Quartierbäume wurden mit Farbspray (FM) gekennzeichnet und mittels GPS die
Standortkoordinaten bestimmt.
-
Die Kartierungen erfolgten zwischen Ende Juli/Anfang August bis Mitte September
2008.
54
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Die protokollarisch mit dem LUNG vereinbarte Vorgehensweise wurde von den Kartierern
(H. Schütt, J. Berg) hinsichtlich einer effektiveren Abarbeitung der Untersuchungsinhalte
und in Anpassung an die spezifischen Geländesituationen modifiziert und somit auf eine
fachlich belastbarere Basis gestellt.
7.1.2
Kartierungsergebnisse
Insgesamt weisen 36 Bäume im Untersuchungsgebiet (Anlandestation, Trasse und Arbeitsstreifen) geeignete bzw. potentiell2 geeignete Fledermaus-Quartierstrukturen auf.
In Tabelle 6 werden die Standorte der Höhlenbäume zusammenfassend aufgeführt und
kommentiert sowie die in den jeweiligen Bauabschnitten nachgewiesenen Fledermausarten aufgeführt.
Die Lage der Höhlenbäume in Bezug zur Trasse ist den nachfolgenden Abbildungen zu
entnehmen, wobei grün gekennzeichnete Höhlenbäume außerhalb des Arbeitsstreifens
liegen.
2
Insbesondere Todholzbäume, vielfach mit Borkenschollen, konnten auf Grund ihrer geringen Stabilität nicht erklettert
werden und werden als potentielle Fledermausquartiere geführt.
55
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Tabelle 6:
UmweltPlan
Baumhöhlenkataster im Untersuchungsraum
Bauabschnitt
Baum
Quartierstruktur
Art
Bemerkung
Kiefer
stehendes Todholz
Kiefer
stehendes Todholz
Hainbuche
Waldrand an der L 262
Borkenschollen
Quartierart
Sommerquartier
Kot
Sommerquartier
Pappel
stehendes Todholz
Höhlen
Sommerquartier
Pappel
stehendes Todholz
Höhlen
Sommerquartier
Borkenschollen
Kiefer
Höhle
N. noctula
anwesend
stehendes Todholz
Borkenschollen
Sommerquartier
Kiefer
stehendes Todholz
Borkenschollen
Sommerquartier
Kiefer
stehendes Todholz
Höhle
Höhle
Kiefer
Höhle
Kot
N. noctula
anwesend
−
−
−
−
−
Sommerquartier
Sommer- und Winterquartier
−
(wenn kein Starkfrost)
Kiefer
Kiefer
Nachgewiesene Arten
Sommerquartier
Borkenschollen
Höhle
Kiefer
Anlandestation
Nutzungshinweis
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (keine Quartiernutzung
im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art,
Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere)
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Weitere aufgrund von Literaturauswertung mögliche Vorkommen:
−
Teichfledermaus (Myotis dasycneme): Nachweis in einem Kasten
in der Lubminer Heide, Quartiernutzung im Vorhabensbereich jeSommerquartier
doch mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V
Sommerquartier, Einzelquarkeine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt
tier
Sommer- und Winterquartier
(wenn kein Starkfrost)
Kiefer
Höhle in toten Ast
Höhle
Sommerquartier
Kiefer
stehendes Todholz
Höhle
Sommerquartier
Kiefer
Höhle in toten Ast
Höhle
Sommerquartier
Kiefer
stehendes Todholz
Borkenschollen
Sommerquartier
−
−
−
−
−
−
−
−
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (keine Quartiernutzung
im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art,
Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere)
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Teichfledermaus (Myotis dasycneme): Quartiernutzung im Vorhabensbereich mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da
in M-V keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt
56
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Bauabschnitt
Klein Bünzow
Postlow
Baum
Quartierstruktur
Art
Bemerkung
Ahorn
unmittelbar neben
Trasse
Esche
0,70m / 16m - an
Fahrspur
Quartierart
Nachgewiesene Arten
Höhlen
N. noctula
anwesend
Sommer- und Winterquartier −
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Höhle
N. noctula
anwesend
Sommer- und Winterquartier
(wenn kein Starkfrost)
−
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Eiche
Höhle & Borkenschollen
Ganzjahresquartier, Sommerquartier hinter Borke
Eiche
Höhlen
Sommerquartier
Buche
Höhlen
Sommerquartier
Buche
Borkenschollen
Sommerquartier
−
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Buche
Höhlen
Sommerquartier
−
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus): keine Quartiernutzung
Höhlen
Sommerquartier
Hammer an der Uecker Birke
stehendes Todholz
Höhlen & Spalten
Sommerquartier
Buche
stehendes Todholz
Höhlen & Spalten
Sommerquartier
Buche
Stamm hohl
Höhlen & Borkenschollen
Buche
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
−
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
−
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
−
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art,
Stamm hohl
Weitere aufgrund von Literaturauswertung mögliche Vorkommen:
−
Großes Mausohr (Myotis myotis), Wasserfledermaus (Myotis
daubentonii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri): Nachweis im
Eiskeller und anderer Gebäude in Jatznik; für das Große Mausohr
ist Quartiernutzung im Vorhabensbereich mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben in
Baumhöhlen bekannt
Sommerquartier
Sommer- und Winterquartier
(wenn kein Starkfrost)
Höhle
Buche
Buche
−
Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere
Buche
Buche
Heinrichsruh
Nutzungshinweis
UmweltPlan
−
Sommerquartier
−
Sommer- und Winterquartier
(wenn kein Starkfrost)
−
Höhlen
Höhle
Höhle
Eiche
toter Stumpf
Faulstelle am
Stammfuß
Kot
Sommerquartier
Höhle
Ganzjahresquartier
Kiefer
stehendes Todholz
Borkenschollen
Sommerquartier
Birke
stehendes Todholz
Höhle
Sommerquartier
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Mückenfledermaus (Pipistrellus pgymaeus)
−
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
−
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
57
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Bauabschnitt
Baum
Art
Heinrichsruh
Quartierstruktur
Eiche
Pappel
Quartierart
Nachgewiesene Arten
Höhle & Borkenschollen
Sommerquartier
s.o.
Höhle
Sommerquartier
Bemerkung
Höhle in toten Ast
Nutzungshinweis
UmweltPlan
Abbildung 1: Kartierte Höhlenbäume im Bereich Kiefernwald östlich des Hafenbeckens sowie am Waldrand der L 262
58
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
Abbildung 2: Kartierte Höhlenbäume bei Klein Bünzow und Paslow
UmweltPlan
Abbildung 3: Kartierte Höhlenbäume bei Jatznik
59
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
7.2
UmweltPlan
Artenschutzrechtliche Betrachtung nach § 42 BNatSchG
Nachfolgend werden die artenschutzrechtlichen Betrachtungen der Unterlagen 14
(OPAL) und 16.6 (Anlandestation) hinsichtlich der Betroffenheit der Zugriffsverbote des
§ 42 BNatSchG angepasst. Basis bilden die aktuelle Erfassung der Bestandssituation.
Bestandssituation im Untersuchungsraum
In Kapitel 7.1 sind die Ergebnisse der Fledermauskartierung dargestellt. In Tabelle 6
werden die gefundenen Baumhöhlen aufgelistet und die angetroffenen Arten aufgeführt.
Die Abbildungen geben einen Überblick der Verteilung der Vorkommen in Bezug zur
Trasse bzw. Anlandestation. Angaben über die Anzahl der Höhlenbäume innerhalb der
unmittelbaren Vorhabensbereiche sind ebenfalls in den Abbildungen enthalten.
In der nachfolgenden Tabelle werden die im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten,
deren Schutzstatus und Erhaltungszustand in M-V aufgeführt. Alle Arten sind im Anhang
IV der FFH-RL gelistet und demnach nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG streng geschützt.
Tabelle 7:
Nachgewiesene Fledermäuse im Untersuchungsraum
3
Art
RL-M-V
Anhang
FHH-RL
Bemerkung
Breitflügelfledermaus
3
IV
keine Quartiernutzung im Vorhabensbereich, da ausschließlich gebäudebewohnende Art, Erfassung beschränkt auf nahrungssuchende Tiere
1
II, IV
Nachweis in einem Kasten in der Lubminer Heide,
Quartiernutzung im Vorhabensbereich jedoch mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine
Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt
4
IV
2
II, IV
3
IV
3
IV
4
IV
Eptesicus serotinus
Teichfledermaus
Myotis dasycneme
Wasserfledermaus
Myotis daubentoni
Großes Mausohr
Myotis myotis
Fransenfledermaus
Nachweis im Eiskeller und anderer Gebäude in Jatznik;
Quartiernutzung im Vorhabensbereich mit höchster
Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine
Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt
Myotis natteri
Abendsegler
Nyctalus noctula
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
3
Nach LABES et al. (1991) : 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 =
potenziell gefährdet, * = Taxon als eigenständige Art erst nach Veröffentlichung der Rotes Liste beschrieben
60
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
3
Art
RL-M-V
Anhang
FHH-RL
Zwergfledermaus
4
IV
*
IV
4
IV
UmweltPlan
Bemerkung
Pipistrellus pipistrellus
Mückenfledermaus
Pipistrellus pygmaeus
Braunes Langohr
Plecotus auritus
Entlang der Trasse lassen sich die folgenden drei Teilgebiete mit Vorkommen von Höhlenbäumen abgrenzen:
−
Kiefernwald im Bereich der Anlandestation sowie Waldrand entlang der L 263
−
Einzelbäume bei Klein Bünzow und Postlow,
−
Waldbereich bei Jatznik (Heinrichsruh, Hammer an der Uecker).
Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
Kiefernwald im Bereich der Anlandestation sowie Waldrand entlang der L 262
Im Bereich der Anlandestation wurden im Kiefernwald östlich des Hafenbeckens bzw.
entlang der OPAL am Waldrand der L 262 zwölf bzw. vier Höhlenbäumen angetroffen,
die eine hohe Eignung für die Nutzung durch Fledermäuse aufweisen. Die Funktion der
Höhlen besteht vorrangig als Sommerquartier. Zwei Höhlenbäume weisen in Zeiten
außerhalb strengen Frosts das Potenzial als Winterquartier für den Großen Abendsegler
auf.
Im Bereich der Anlandestation kommt es vorhabensbedingt zum Verlust aller angetroffenen Höhlenbäume, entlang der L 262 sind drei der vier Bäume betroffen. Beeinträchtigt
sind demnach vorrangig Arten, von denen eine signifikante Nutzung der betreffenden
Höhlenbäume nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Arten, für die eine Quartiernutzung der betroffenen Höhlen angenommen werden
kann, wurden im Rahmen der Kartierungen Zwerg-, Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler nachgewiesen. Für diese Arten kann demnach
der Verlust von signifikant bedeutsamen Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Da bedeutende Anteile des Waldbereichs östlich des Hafenbeckens
sowohl vorhabensbedingt als auch im Zuge der Genehmigung der GUD I und II entfernt
werden, ist das Angebot an Ausweichlebensräumen, die im engen räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsort liegen, erheblich reduziert. Ebenso wurden im Umfeld der drei
Höhlenbäume am Waldrand der L 262 keine Ausweichhöhlen gefunden. Für die genannten Arten werden daher die Schädigungsverbote (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
im Zuge der Höhlenbaumverluste im Bereich der Anlandestation und am Waldrand
61
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
der L 262 als erfüllt gewertet (Der Ausschluss der Möglichkeit funktionserhaltener
Maßnahmen wird gesondert erläutert, s.u.).
Für die Breitflügelfledermaus ist eine Nutzung der Höhlen auszuschließen, da sie in MV
bevorzugt Gebäude bewohnt. Die Quartiere der festgestellten Tiere lassen sich mit
höchster Wahrscheinlichkeit auf den Gebäudebestand des ehemaligen KKW zurückführen. Die Erfassung beschränkte sich demnach auf nahrungssuchende Tiere.
Durch das Vorhaben der Anlandestation bleiben Waldrandstrukturen erhalten. Die Nahrungsraumfunktion des Kiefernwaldes östlich des Hafenbeckens geht somit nicht komplett verloren. Des Weiteren bestehen im engen räumlichen Zusammenhang weitere
potenzielle Jagdgebiete am Struck/ Freesendorfer Wiesen sowie am Boddenufer der
Lubminer Heide zwischen Industriehafen Lubmin und der Gemeinde Lubmin. Es kann
somit davon ausgegangen werden, dass der mit dem Verlust des Kieferwaldes verbundene Verlust an Nahrungsgebieten nicht zur Aufgabe der potenziellen Quartierstandorte
im Bereich des ehemaligen KKW führt. Der Kiefernwald wird somit nicht als essentieller
Bestandteil der Gebäudequartiere im Umfeld des Vorhabens gewertet. Die Schädigungsverbote sind daher für die Breitflügelfledermaus nicht tatbestandsmäßig.
Die Teichfledermaus wurde im Rahmen der Kartierungen nicht nachgewiesen. Vorkommen dieser schwer nachzuweisenden Art sind aber für die Lubminer Heide belegt
(Nachweis in einem Fledermauskasten).
Für die Art sind in M-V jedoch keine Wochenstuben in Baumhöhlen bekannt. Es wird
daher davon ausgegangen, dass die vorhabensbedingt betroffenen Höhlenbäume keine
essentiellen Bestandteile im Revier der Teichfledermaus darstellen. Die Schädigungsverbote werden daher für diese Art als nicht erfüllt gewertet.
Zusammenfassend werden die Schädigungsverbote im Bereich der Anlandestation sowie
am Waldrand der L 262 folgendermaßen bewertet:
Das Zugriffsverbot ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten” nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für die Arten Zwerg-, Mücken-, Rauhaut- und Wasserfledermaus sowie Großer Abendsegler tatbestandsmäßig. In einer gesonderten Unterlage werden die fachlichen Ausnahmebedingungen gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG i. V. mit Art. 16 Abs. 1 FFH-RL (Veränderung des
Erhaltungszustandes der Population / anderweitige Lösungen) geprüft (vgl. Anlage
2).
62
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Einzelbäume bei Klein Bünzow und Postlow
Im Bereich bei Klein Bünzow sowie bei Postlow wurde jeweils ein Baum innerhalb von
Baumreihen bzw. Alleen angetroffen, dessen Höhle mit dem Großen Abendsegler besetzt waren. Die Bäume stehen außerhalb des Arbeitsstreifens. Ihre Funktion bleibt auch
nach Durchführung der Bauarbeiten erhalten. Die Schädigungsverbote werden daher
nicht erfüllt.
Waldbereich bei Jatznik.
Bei Heinrichsruh wurden 10, bei Hammer an der Uecker 8 Höhlenbäume angetroffen, die
eine hohe Eignung für die Nutzung durch Fledermäuse aufweisen. Die Funktion der
Höhlen besteht vorrang als Sommerquartier. Nur wenige Höhlen (3 bei Heinrichsruh, 1
bei Hammer) sind auch als Ganzjahresquartiere geeignet.
Vorhabensbedingt kommt es bei Heinrichsruh zum Verlust von 9 und bei Hammer von 3
Höhlenbäumen. Beeinträchtigt sind demnach vorrangig Arten, von denen eine signifikante Nutzung der betreffenden Höhlenbäume nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Arten, für die eine Quartiernutzung der betroffenen Höhlen angenommen werden
kann, wurden im Rahmen der Kartierungen Zwerg-, Mücken-, Fransen- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr nachgewiesen. Ebenso
kann eine Quartiernutzung durch die Wasserfledermaus nicht ausgeschlossen werden.
Im Umfeld der betroffenen Höhlenbäume konnten keine den vorhabensbedingten Verlust
ausgleichenden Höhlenbaumbestände gefunden werden. Lebensräume mit äquivalenter
ökologischer Funktion sind somit im engen räumlichen Zusammenhang nicht im signifikantem Maße vorhanden. Für diese Arten kann demnach der Verlust von signifikant
bedeutsamen Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Zur Begegnung einschlägiger Verbotstatbestände werden daher funktionserhaltene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorgeschlagen (s.u.).
Für die Breitflügelfledermaus kann eine Quartiernutzung analog am Standort der Anlandestation für den Vorhabensbereich ausgeschlossen werden, da die Art ausschließlich
Gebäude bewohnt. Die Erfassung beschränkte sich somit auf nahrungssuchende Tiere.
Der Verlust von einer gegenüber dem angrenzenden Waldbestand vergleichsweisen
geringen Anzahl von Bäumen ist nicht geeignet, die Nahrungsverfügbarkeit im Gebiet
merklich zu reduzieren. Eine Beeinträchtigung von signifikanten Bestandteilen im Revier
der Art und somit Funktionsverluste der von ihr bewohnten Gebäudequartiere sind demnach auszuschließen. Die Schädigungsverbote sind somit für diese Art auch im
Bereich von Jatznik nicht tatbestandsmäßig.
Das Große Mausohr wurde im Gebiet nur im Eiskeller bei Jatznik sowie einiger anderer
Gebäude im Bahnhofsbereich nachgewiesen. Eine Quartiernutzung im Vorhabensbereich
ist somit mit höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da in M-V keine Wochenstuben dieser Art in Baumhöhlen bekannt sind. Es ist höchstens mit einer Betroffenheit von
63
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
unregelmäßig genutzten Tagesquartieren auszugehen. Mit einer Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile im Lebensraum des Großen Mausohr ist daher nicht zu rechnen.
Die Schädigungsverbote sind somit für diese Art auch im Bereich von Jatznik nicht
tatbestandsmäßig.
Wie oben erwähnt wird zur Vermeidung einschlägiger Verbotstatbestände bezüglich der
Arten Zwerg-, Mücken-, Fransen-, Wasser- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr die Durchführung von funktionserhaltenen Maßnahmen
(CEF-Maßnahme) vorgeschlagen. Diese werden folgendermaßen beschrieben:
CEF-Maßnahme im Bereich Jatznik
Schutzziele der Maßnahme:
Ziel der Maßnahme ist die Abwendung einschlägiger Verbotstatbestände bezüglich der Arten
Zwerg-, Mücken-, Fransen-, Wasser- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und
Braunes Langohr.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Maßnahme beinhaltet die dingliche Sicherung einer Waldfläche am Bahnhof Jatznik (Größe
etwa 4 ha, s. Abbildung 3). Auf der Fläche sind jegliche Nutzungen auszuschließen. Auf diese
Weise soll der derzeitige Altholzbestand gesichert und eine erweiterte Altbaumentwicklung angestoßen werden.
Die Fläche liegt etwa 3 km von den Beständen bei Heinrichsruh bzw. 2 km von jenen bei Hammer
an der Uecker entfernt. Des Weiteren liegt die Fläche unmittelbar anliegend an den Eiskeller
Jatznik, der ein bedeutendes Winterquartier für Fledermäuse darstellt (punktförmiges FFHGebiet). Die leerstehenden Gebäude im Bahnhofsbereich von Jatznik weisen ebenfalls Quartierfunktionen auf. So bestehen Hinweise auf Wochenstuben von Pipistrellus-Arten, der Breitflügeloder der Zweifarbfledermaus sowie Männchen-Zwischenquartieren und Winterquartieren (H.
Schütt, nachrichtlich). Darüber hinaus liegen für die Gebäudekomplexe und den Eiskeller Hinweise
auf die Quartiernutzung durch Wasser-, Fransen- und Zwergfledermaus sowie Braunem Langohr
und dem Großen Mausohr vor.
Für fast alle als Maßnahmenziele definierten Arten (s.o.) sind demnach Vorkommen im Maßnahmengebiet belegt bzw. sind zu erwarten (Großer Abendsegler). Der Waldbereich bei Jatznik weist
bereits derzeit Lebensraumpotenziale für die genannten Arten auf, so dass von einer engen Vernetzung der Gebäudequartiere mit der Waldfläche auszugehen ist.
Wirksamkeit der Maßnahme:
Durch die Sicherung der Waldfläche und den Nutzungsausschluss werden die aktuellen Lebensraumpotenziale gesichert bzw. langfristig im Zuge der gewährleisteten Altbaumentwicklung erhöht.
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CEF-Maßnahme im Bereich Jatznik
Die Aufwertung der Lebensraumpotenziale werden bereits unmittelbar nach der Flächensicherung
wirksam, da der Nutzungsausschluss zum Erhalt von Altbäumen über die Hiebreife hinaus führt,
die ansonsten im Zuge der Forstwirtschaft entfernt würden. Die Maßnahme führt somit zur engeren Vernetzung von Teillebensräumen und somit zur Stärkung der lokalen Fledermauspopulationen.
Die Entfernungen der vorhabensbedingten Beeinträchtigungsbereiche zur Waldfläche (2 bzw. 3
km) liegen im Aktionsradius von Fledermäusen und werden daher für diese Artengruppe als
überbrückbar gewertet. Die Maßnahme könnte somit direkt für die betroffenen Bestände wirksam
werden. Darüber hinaus ist die Maßnahmenfläche kontinuierlich über Waldgebiete mit den Eingriffsorten verbunden (s. Abbildung 3). Der Wald bei Jatznik ist somit Teil des Waldlebensraumes,
in dem die vorhabensbedingten Verluste von Höhlenbäumen eintreten. Durch die Aufwertung
dieser Waldfläche wird folglich die ökologische Funktionalität des vom Vorhaben betroffenen
Lebensraumes im engen räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt.
Die Aufwertung der Waldfläche bei Jatznik erfüllt somit die zwei wesentlichen Kriterien – unmittelbare Wirksamkeit bei Eingriffsbeginn sowie Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionalität des
vom Vorhaben betroffenen Lebensraumes im engen räumlichen Zusammenhang -, die gemäß
§ 42 Abs. 5 BNatSchG an funktionserhaltende Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) gestellt sind.
Dem Zugriffsverbot ,,Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten” nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann bezüglich der Arten Zwerg-, Mücken-, Fransen-, Wasser- und Rauhautfledermaus sowie Großer Abendsegler und Braunes Langohr
durch die beschriebene funktionserhaltende Maßnahme begegnet werden. Die Schädigungsverbote sind demnach nicht erfüllt.
Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Für Fledermäuse, die den Kiefernwald östlich des Hafenbeckens als Quartier nutzten,
wird der Vorhabensbereich im Zuge der Baumfällungen signifikant an Attraktivität verlieren, so dass eine Meidung des Gebietes durch diese Arten anzunehmen ist. Störungsverbote sind daher für diese Arten nicht mehr relevant.
Betroffenheiten im Bereich der Anlandestation sind hingegen für die Arten möglich, die
Quartiere außerhalb des Standortes beziehen und den Kiefernwald als Jagdgebiet bzw.
zur Orientierung nutzen. So konnten im Rahmen der Kartierungen eine signifikante Frequentierung des Vorhabensbereichs der Anlandestation durch die Breitflügelfledermaus
nachgewiesen werden. Die Quartiere der festgestellten Tiere lassen sich mit höchster
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Wahrscheinlichkeit auf den Gebäudebestand des ehemaligen KKW zurückführen. Es
kann angenommen werden, dass die Tiere den Wald bzw. die Waldränder als Jagdgebiete bzw. als Leitlinie zur Erreichung der Nahrungsgründe auf den Freesendorfer Wiesen
nutzen (H. SCHÜTT, J. BERG, nachrichtlich). Darüber hinaus ist eine Funktion des Waldes
als Windschutz möglich, was die Anwesenheit über den Freesendorfer Wiesen jagender
Tiere in enger Vorhabensnähe erklären könnte.
Durch das Vorhaben der Anlandestation bleiben Waldrandstrukturen erhalten. Die Nahrungsraum- Leitlinien- und Windschutzfunktion des Kiefernwaldes östlich des Hafenbeckens geht somit nicht komplett verloren. Des Weiteren bestehen im engen räumlichen
Zusammenhang weitere potenzielle Jagdgebiete am Struck/ Freesendorfer Wiesen sowie
am Boddenufer der Lubminer Heide zwischen Industriehafen Lubmin und der Gemeinde
Lubmin, die weiterhin auch ohne den vollständigen Bestand des Kiefernwaldes für die
Vorkommen am KKW erreichbar sein sollten.
Eine Veränderung in der Raumnutzung der lokalen Populationen der Breitflügelfledermaus kann zwar vorhabensbedingt im Zuge der Lebensraumveränderungen und der bauund betriebsbedingten Störquellen (insbesondere Lichtemissionen) nicht ausgeschlossen
werden. Sie werden jedoch als nicht geeignet erachtet, den Zugang zu essentiellen Teillebensräumen zu verwehren. Von einer Verschlechterung im Erhaltungszustand der
lokalen Population der Breitflügelfledermaus am Standort ist daher nicht auszugehen. Die
Störungen werden daher als nicht erheblich gewertet. Die Störungsverbote sind somit
für die Breitflügelfledermaus nicht erfüllt.
Signifikante, populationsrelevante Störungen entlang der OPAL-Trasse werden ebenfalls
ausgeschlossen. Die vorhabensbedingten Störungen sind nur temporär. Aufgrund der
nächtlichen Lebensweise von Fledermäusen sind zudem kaum Überschneidungen bauzeitlicher Störungen mit den Aktivitätsphasen der Fledermäuse möglich. Im Falle nächtlicher Bauarbeiten bzw. Kontroll- und Wartungstätigkeiten ist aufgrund der hohen Mobilität
der Tiere nur mit kleinräumigem Ausweichverhalten zu rechnen. Signifikante Störwirkungen im Raumnutzungsverhalten der Tiere werden ausgeschlossen. Zudem werden Fledermäuse im Quartier als relativ tolerant gegenüber anthropogenen Störungen beschrieben, was der Nachweis von Quartierstandorten in unmittelbarer Nähe von Störquellen
(z.B. Quartierfunde unterhalb Autobahnbrücken) zeigt.
Zudem sind die strukturellen Lebensraumveränderungen als relativ gering zu bewerten.
Waldränder werden räumlich nur um die Breite des Arbeitsstreifens versetzt und bleiben
somit erhalten. Die bei der Querung geschlossener Waldbestände entstehenden Schneisen werden für Fledermäuse als überbrückbar gewertet. Zudem entstehen dabei zusätzliche Randstrukturen, die für gewisse Arten Attraktionspunkte (Orientierungslinie, Jagdgebiet) darstellen können. Die vorhabensbedingten Störungen werden daher als nicht
geeignet gewertet, den lokalen Bestand von Fledermauspopulationen erheblich zu beeinträchtigen bzw. deren Erhaltungszustand zu verschlechtern. Die Störungsverbote werden daher auch entlang der Trasse ausgeschlossen.
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Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 als auch i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
Gemäß § 42 Abs. 5 BNatSchG sind Tötungen von Tieren, die im Zusammenhang mit der
Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen, auf das unvermeidbare Maß
zu reduzieren. Wie im Zusammenhang mit den Schädigungsverboten dargestellt, werden
im Bereich der Anlandestation, am Waldrand der L 262 sowie im Bereich bei Jatznik
(Heinrichsruh, Hammer an der Uecker) Höhlenbäume entfernt, die potenziell von Fledermäusen besetzt sein könnten. Zur Begegnung vermeidbarer Tötungen werden daher
folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen:
Vermeidungsmaßnahme im Bereich des Kiefernwaldes östlich der Anlandestation
Schutzziel der Maßnahme:
Tötungen von Fledermäusen, die sich in Baumhöhlen des Kiefernwaldes östlich des Hafenbeckens aufhalten können, sind im Zuge der Baufeldfreimachung auf das unvermeidbare Maß zu
reduzieren.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Fällung der Bäume ist in jenem Zeitraum durchzuführen, in der mit der geringsten Frequentierung der betroffenen Höhlenbäume durch Fledermäuse zu rechnen ist. Die Fällung der Bäume ist
demnach auf den Zeitraum September und Oktober sowie ggf. auch November bei milden Temperaturen beschränkt.
Die Nutzung eines weiteren Zeitfensters im April bei milden Temperaturen ist für den Bereich der
Anlandestation ausgeschlossen, da am Standort die artenschutzrechtlichen Belange der dortigen
Brutvorkommen von Greifvögeln (Seeadler, Rotmilan) zu beachten sind. Demnach sind gemäß
der Horstschutzregelung im Landesgesetz Störungen im Umkreis von 300 m von Seeadlerhorsten
verboten.
Vor der Fällung der markierten Höhlenbäume sind die Baumhöhlen durch Experten auf Besatz von
Fledermäusen zu kontrollieren. Eventuell angetroffene Bestände sind soweit möglich artgerecht in
anzulegende Kastenreviere umzusiedeln.
Wirksamkeit der Maßnahme:
Der Zeitraum September und Oktober (ggf. November) liegt zwischen der Reproduktionsphase
sowie der Überwinterungsphase der Fledermäuse. In diesem Zeitfenster ist daher mit einer relativ
geringen regelmäßigen Frequentierung von Quartierstandorten zu rechnen. Das Tötungsrisiko ist
demnach im Vergleich zu anderen Zeiten im Jahr vergleichsweise gering.
Die Maßnahme ist daher geeignet, das Tötungsrisiko im Zusammenhang mit der Vernichtung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten signifikant zu reduzieren. Darüber hinausgehende Tötungen
werden als unvermeidbar gewertet.
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Vermeidungsmaßnahme für den Waldrandbereich an der L 262 sowie im Bereich Jatznik
Schutzziel der Maßnahme:
Tötungen von Fledermäusen, die sich in Baumhöhlen der genannten Trassenabschnitte aufhalten
können, sind im Zuge der Baufeldfreimachung auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Fällung der Bäume ist in jenem Zeitraum durchzuführen, in der mit der geringsten Frequentierung der betroffenen Höhlenbäume durch Fledermäuse zu rechnen ist. Die Fällung der Bäume ist
demnach auf den Zeitraum September und Oktober sowie ggf. auch November und April bei
jeweils milden Temperaturen beschränkt.
Vor der Fällung der markierten Höhlenbäume sind die Baumhöhlen durch Experten auf Besatz von
Fledermäusen zu kontrollieren. Eventuell angetroffene Bestände sind soweit möglich artgerecht in
anzulegende Kastenreviere umzusiedeln.
Wirksamkeit der Maßnahme:
Der Zeitraum September und Oktober (ggf. November) liegt zwischen der Reproduktionsphase
sowie der Überwinterungsphase der Fledermäuse. Im April sind bei milden Temperaturen die
Winterquartiere bereits verlassen. In diesen Zeitfenstern ist daher mit einer relativ geringen regelmäßigen Frequentierung von Quartierstandorten zu rechnen. Das Tötungsrisiko ist demnach im
Vergleich zu anderen Zeiten im Jahr vergleichsweise gering.
Die Maßnahme ist daher geeignet, das Tötungsrisiko im Zusammenhang mit der Vernichtung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten signifikant zu reduzieren. Darüber hinausgehende Tötungen
werden als unvermeidbar gewertet.
Durch Umsetzung der vorgestellten Vermeidungsmaßnahmen wird das im Zusammenhang mit der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehende Tötungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.
Tötungsrisiken, die nicht im Zusammenhang mit der Schädigung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten stehen, sind u.a. mit der Kollision mit Baufahrzeugen oder sonstigen Baugeräten möglich. Das Kollisionsrisiko mit Baufahrzeugen wird jedoch als vernachlässigbar
gewertet, da die Baufahrzeuge auf den Arbeitsstreifen insbesondere nachts mit relativ
geringer Geschwindigkeit sich fortbewegen.
Im engen Umkreis von Quartieren erfolgen Ein- und Abflüge zu den Höhlen oft gemäß
den eingeprägten Landschaftsstrukturen. Die Orientierung erfolgt dann aus dem Gedächtnis und nicht mittels der aktuellen akustischen und optischen Wahrnehmungen. Es
besteht somit das Risiko, dass Fledermäuse beim Verlassen ihrer Quartiere mit dicht vor
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den Eingängen abgestellten Gegenständen kollidieren können, da der Kollisionsgegenstand nicht dem eingeprägten Landschaftsbild der Fledermäuse entspricht.
Das Konfliktpotenzial betrifft jene Bereiche, in denen Höhlenbäume sich zwar außerhalb
der Arbeitsstreifen, jedoch in unmittelbarer Nähe zur OPAL-Trasse befinden. Diese Bäume wurden im Rahmen der Kartierungen identifiziert und markiert. Sie betreffen einen
Höhlenbaum am Waldrand der L 262, die besetzten Höhlenbäume bei Klein Bünzow
sowie bei Postlow sowie 1 Höhlenbaum bei Heinrichsruh bzw. 5 Höhlenbäume bei Hammer an der Uecker. Zur Verringerung des Kollisionsrisikos wird daher folgende Vermeidungsmaßnahme vorgeschlagen:
Vermeidungsmaßnahme für den Waldrandbereich an der L 262, im Bereich bei Klein Bünzow und Postlow sowie im Bereich Jatznik
Schutzziel der Maßnahme:
Tötungen von Fledermäusen im Zuge der Kollision mit Baugeräten und –fahrzeugen beim Abflug
von den Höhlen sind das unvermeidbare Maß, das nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus
geht, zu reduzieren.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Ein- und Abflugwege zu den im Rahmen der Kartierungen identifizierten und eingriffsbedingt
nicht betroffenen Höhlenbäumen, dürfen im Umkreis von 30 m nicht durch Baufahrzeuge, -geräte
oder sonstige höhere Gegenstände oder gelagerten Materialien verstellt werden.
Wirksamkeit der Maßnahme:
Durch die Maßnahme wird das Kollisionsrisiko der Fledermäuse signifikant reduziert. Nach einer
Flugstrecke von 30 m Entfernung vom Quartier ist das Einsetzen des akustischen und optischen
Wahrnehmungsvermögens anzunehmen, so dass die Fledermäuse Barrieren erkennen und
entsprechen ausweichen.
Die Maßnahme ist daher geeignet, das Tötungsrisiko, das nicht im Zusammenhang mit der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten steht, signifikant zu reduzieren. Darüber hinausgehende Tötungen werden dem allgemeinen Lebensrisiko der Tiere zugeordnet und lösen keine
artenschutzrechtlichen Verbote aus.
Durch Umsetzung der vorgestellten Vermeidungsmaßnahmen wird das Tötungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, das nicht im Zusammenhang mit der
Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten steht, nicht erfüllt.
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8
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Artenschutzrechtliche Behandlung der Schlingnatter
8.1
Zwischenbericht der Schlingnatterkartierung
8.1.1
Einleitung
Im Zuge der naturschutzfachlichen Untersuchung im Bereich des Vorhabens Anlandestation Greifswald wurden mögliche Vorkommen der Glattnatter (Coronella austriaca Laurenti 1768) und der Zauneidechse (Lacerta agilis L. 1758) erfasst (durch Ralf Grunewald,
Putbus).
Der Zwischenbericht umschließt die Ergebnisse der ersten 17 (von 20 geforderten) Begehungen zwischen dem 25. Juli und 27. September.
8.1.2
Methodik
Umfang der Bestandsaufnahme:
-
Ausbringung von 24 Dachpappen (im Folgendem „Schlangenbleche“ genannt) im
Vorhabensbereich,
-
17-malige Kontrolle der Bleche und weiterer potenzieller Fundorte von Schlingnatter und Zauneidechse von Juli bis September.
In Abbildung 4 ist der Untersuchungsraum und die Lage der Schlangenbleche eingezeichnet. Die Schlangenbleche wurde so ausgelegt, dass im unmittelbaren Umfeld günstige Bereiche mit niedriger Vegetation (Jagd und Sonnenbad) vorhanden waren und
zusätzlich auch niedrige Sträucher als Schutz und Versteckmöglichkeit in der Nähe vorzufinden waren. Nach Möglichkeit wurden die Bleche entweder so ausgelegt, dass am
frühen Morgen die Bleche beschienen wurden. Einige Bleche wurden jedoch auch so
ausgelegt, dass die Sonne auch am späten Nachmittag auf die Bleche schien.
Die Begehungen erfolgten jeweils in den frühen Morgenstunden, nachdem die Bleche von
der Sonne aufgewärmt waren. Zusätzlich wurden auch einige Begehungen an Nachmittagen durchgeführt. Dies geschah insbesondere dann, wenn das Wetter wechselhaft war
und es am Nachmittag vermehrt aufklarte.
70
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Abbildung 4: Untersuchungsraum und Lage der Schlangenbleche (Ausbringung der
Bleche am 25.07.2008) – in Lila: Lage der Gasverdichterstation
8.1.3
Ergebnisse
Die Begehungen erfolgten zumeist bei Sonnenschein in den Morgenstunden bzw. bei
wechselhaftem Wetter auch am Nachmittag. Es konnten regelmäßig Waldeidechsen auf
den Blechen beim Sonnenbad beobachtet werden. Unter den Blechen fanden sich neben
Waldeidechsen vor allem Blindschleichen.
Zum Teil wurden bei einer Begehung mehr als 15 Blindschleichen unter den verschiedenen Blechen gefunden.
Neben zwei direkten Sicht- bzw. Fangnachweisen der Zauneidechse (Abb. 2) wurden
weitere zwei kurze Sichtbeobachtungen sowie zwei unbestimmte Jungtiere registriert, die
ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Zauneidechsen zuzuschreiben sind.
Glattnattern konnten bei keiner der Begehungen nachgewiesen werden. Dennoch sind
sowohl die Habitatbedingungen sehr gut und auch die Nahrungsgrundlage ist gerade für
junge Glattnattern (junge Eidechsen werden bevorzugt erbeutet) sehr gut.
71
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Tabelle 8: Übersicht der Kontrollen und Ergebnisse
Beobachtungen
Nr.
Datum
Start
Ende
Wetter
Beobachtungen (Eidechsen)
(Glattnatter)
1
25.07.2008
07:00
11:00
sonnig
2 "große" Eidechsen, unbestimmt
---
2
30.07.2008
08:00
10:30
sonnig
---
---
3
08.08.2008
07:30
09:00
sonnig
---
---
4
14.08.2008
08:30
10:00
wechselhaft
---
---
5
23.08.2008
08:00
10:00
bewölkt
---
---
6
28.08.2008
17:00
19:00
heiter
---
---
7
29.08.2008
16:30
18:30
bewölkt
---
---
8
30.08.2008
07:00
09:00
sonnig
Jungtier unbestimmt
---
9
30.08.2008
14:00
16:00
sonnig
Jungtier unbestimmt
---
10
31.08.2008
08:00
10:00
sonnig
adultes Weibchen
---
11
03.09.2008
17:00
19:00
bewölkt
---
---
12
04.09.2008
17:00
19:00
sonnig
---
---
13
05.09.2008
06:30
08:30
sonnig
adultes Weibchen
---
14
08.09.2008
07:30
09:30
sonnig
---
---
15
12.09.2008
17:00
19:00
wechselhaft
---
---
16
25.09.2008
17:00
19:00
sonnig
---
---
17
27.09.2008
07:00
11:00
sonnig
---
---
72
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Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Abbildung 5: A: Fundort der Zauneidechsen (Pfeile), B: Zauneidechse am 05.09.2008
8.2
Maßnahmen für die Schlingnatter
Vor dem Hintergrund der Kartierungsergebnisse basieren die in den Planunterlagen
vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen
bezüglich der Schlingnatter auf einer worst-case-Betrachtung (d.h. Existenz unentdeckter
Vorkommen). Die in der Unterlage 16.6 (Artenschutz) beschriebenen Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen (VM 3 in Unterlage 16.6) sowie funktionserhaltene Maßnahmen
(CEF 3 in Unterlage 16.6), die im Zusammenhang potenzieller Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter vorgeschlagen werden, werden vom LUNG akzeptiert. Auch
unter dem Vorbehalt der noch 3 ausstehenden Kartiergänge zur Erfassung der Schlingnatter ergeben sich somit mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren planerischen
Konsequenzen.
Analog ergeben die nachgewiesenen Vorkommen der Zauneidechse im Gebiet keine
weiteren planerischen Änderungen, da in der Erstellung der Planunterlagen von potenziellen Vorkommen der Art ausgegangen wurde. Die erforderlichen Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen wurden entsprechend formuliert.
Den Hinweisen zur Ausführung der Maßnahmen (s. dazu auch Kapitel 6) wird gefolgt.
73
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9
9.1
UmweltPlan
Artenschutzrecht nach §19 Abs.3 BNatSchG
Rechtlicher Hintergrund
Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den
Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und
16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (FFH-Richtlinie, nachfolgend FFH-RL) sowie in den Artikeln 5 bis 7 und 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates
über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie,
nachfolgend V-RL) verankert. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) wird der Artenschutz in den Bestimmungen der §§ 42, 43 und 62
BNatSchG sowie in § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG geregelt.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland (C-98/03) Defizite in der Umsetzung des europäischen Artenschutzrechtes
in der deutschen Gesetzgebung (betraf insb. § 43 BNatSchG) bemängelt. Spätestens seit
dem Urteil des EuGH vom 10.01.2006 stellen sich erhöhte Anforderungen an die genehmigungsrechtliche Bewältigung möglicher Beeinträchtigungen von besonders und streng
geschützten Arten. Entsprechend erfolgte die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007 („Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007“), um die nationale Rechtsprechung an die europäischen
Artenschutzverpflichtungen anzupassen. Die hinsichtlich des Artenschutzes relevanten
Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind am 18.12.2007 in Kraft getreten.
Gegenstand des nationalen Naturschutzrechts sind alle gesetzlich besonders und streng
geschützten Arten. Welche Tier- und Pflanzenarten besonders bzw. besonders und
streng geschützt sind, bestimmen § 10 Abs. 2 Nr. 10 und Nr. 11 BNatSchG.
Demnach sind besonders geschützte Arten
a) Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des
Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tierund Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 834/2004 vom 28. April 2004), aufgeführt sind,
b) nicht unter Buchstabe a) fallende
aa) Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt
sind,
bb) "europäische Vogelarten" (s. a. Erläuterungen zu V-RL),
c) Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 1 (entspricht
BArtSchVO Anhang I, Spalte 2) aufgeführt sind.
74
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Demnach sind streng geschützte Arten besonders geschützte Arten, die
a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG,
c) in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 BNatSchG (entspricht BArtSchVO Anhang I, Spalte 3)
aufgeführt sind.
Im Hinblick der speziellen artenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für die Arten des
Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG enthaltenden Zugriffsverbote. Sind andere besonders geschützte Arten (d.h. keine Vogelarten, keine Arten des
Anhang IV der FFH-RL) betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs
gemäß § 19 BNatSchG ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nicht vor (s. § 42 Abs. 5
BNatSchG).
Betroffenheiten der weiteren besonders und streng geschützten Arten sind somit – aus
§ 42 Abs. 5 BNatSchG mittelbar folgend – im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 19
BNatSchG zu bewältigen. Bezüglich der streng geschützten Arten, die eine Teilmenge
der besonders geschützten Arten sind, muss die Planung die Kriterien für eine Abwägung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG erbringen. Darin heißt es:
„Werden als Folge des Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild
wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff
nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.“ (§ 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG).
Inhaltlich deckt der § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1
BNatSchG ab (s. insb. Schädigungsverbote des § 42 Abs. 1 Nr. 3). Der Ausnahmetatbestand (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) ist ebenfalls als
Teil der Ausnahmebestimmungen von den Verboten des § 42 Abs. 1 im § 43 Abs. 8
BNatSchG enthalten (s. § 43 Abs. 8 Nr. 5).
9.2
9.2.1
Ableitung der im Rahmen des Vorhabens im Zusammenhang mit § 19 Abs. 3
Satz 2 BNatSchG zu prüfenden Artenkulisse
Generelle Ableitung der relevanten Artenkulisse
Gegenstand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG sind alle nach § 10 Abs. 2 Nr. 11
BNatSchG streng geschützten Arten. Dabei wird nicht zwischen den „nur“ national und
den nach europäischen Recht streng geschützten Arten unterschieden. Folglich sind
auch für die Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie den streng geschützten europäischen Vogelarten Gegenstand.
75
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Da der § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG jedoch inhaltlich durch die Zugriffsverbote des § 42
Abs. 1 BNatSchG größtenteils abgedeckt wird (s. Kapitel 9.1), werden für die Arten des
Anhang IV der FFH-RL sowie europäischen Vogelarten die diesbezüglichen artenschutzrechtlichen Verbote im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtungen im Hinblick der
Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG behandelt. Dazu wurden für die Vorhaben
OPAL und Anlandestation Greifswald eigenständige Unterlagen erarbeitet (s. Unterlage
14 und 16.6).
Eine gesonderte artenschutzrechtliche Betrachtung im Zusammenhang mit den Verboten
des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG wird daher für Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie
die europäischen Vogelarten für nicht notwendig gehalten. Diese Einschätzung steht im
Einklang mit dem „Artenschutz-Leitfaden“ aus Bayern (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2007).
Die Prüfung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG bleibt somit auf die Arten, die darüber
hinaus in (vgl. mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG):
→ Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97
→ der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) Anhang I, Spalte 3
aufgelistet sind, beschränkt.
9.2.2
Weitergehende Abschichtung der relevanten Artenkulisse
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 dient zur Überwachung des Handels mit Exemplaren
wildlebender Tier- und Pflanzenarten. In den Anhängen sind demnach überwiegend
exotische Arten enthalten. Für das Verbreitungsgebiet Deutschland bzw. MecklenburgVorpommern relevante Arten beschränken sich auf Taxa, die ebenfalls im Anhang IV der
FFH-RL geführt werden (z.B. Fischotter, Sumpf-Glanzkraut), bzw. auf Vogelarten (vorrangig Greife und Eulen).
Wie zuvor ausgeführt, wird für diese Artengruppen die Möglichkeit vorhabensbedingter
Zugriffsverbote gemäß des § 42 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gesondert betrachtet (s. Unterlage 14 und 16.6). In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 lassen sich demnach keine zusätzlichen, allein für die Betrachtung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG relevanten Arten ableiten.
In der Bundesartenschutzverordnung werden mit Ausnahme von Vogelarten keine weiteren, für das Verbreitungsgebiet Mecklenburg-Vorpommern relevanten Wirbeltierarten als
streng geschützt im Anhang I, Spalte 3 aufgeführt. Aus der Bundesartenschutzverordnung lassen sich demnach ebenfalls keine zusätzlichen Wirbeltierarten (Säuger,
Reptilien, Amphibien) ableiten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben ausschließlich
für die Betrachtung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG von Relevanz wären.
Hingegen sind gemäß der Bundesartenschutzverordnung eine Vielzahl von Wirbellosen und Pflanzenarten streng geschützt, für die die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1
76
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
BNatSchG im Rahmen eines als Eingriff gemäß § 19 BNatSchG zu wertenden Handlung
nicht gelten (d.h. keine Arten des Anhang IV der FFH-RL). Für diese Artengruppen werden bei Eingriffen die artenschutzrechtlichen Belange allein durch den § 19 Abs. 3 Satz 2
im BNatSchG berücksichtigt und werden daher im Zusammenhang mit den zu betrachtenden Vorhaben als die verbleibend relevante Artenkulisse für die gesonderte Betrachtung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG erachtet.
9.2.3
Überblick der verbleibenden, relevante Artenkulisse
In der Bundesartenschutzverordnung mehr als 170 Wirbellose und Pflanzenarten, die
nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet sind, als streng geschützt ausgewiesen.
Die Artenkulisse setzt sich aus folgenden Artengruppen zusammen:
-
etwa 100 Tag- und Nachtfalterarten, etwa 37 Käferarten, etwa 23 Libellen- und Schreckenarten, 9 Spinnentierarten, 3 Molluskenarten sowie 42 Pflanzenarten.
Welcher dieser Arten in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen sind bzw. verbreitet
sein könnten, wird derzeit im Rahmen eines Sondergutachtens zur Erstellung eines
Leitfadens zur Durchführung artenschutzrechtlicher Prüfungen bearbeitet (LUNG, mdl. im
August 2008). Die sog. „M-V-Liste“ ist aktuell noch nicht verfügbar.
9.3
Methodische Vorgehensweise
Angesichts der relativ hohen, nicht näher zu bestimmenden Anzahl von zu prüfenden
Arten wird eine Art-für-Art-Betrachtung derzeit als unverhältnismäßig betrachtet. Vielmehr
wird nach Expertenmeinung (BAUCKLOH et al. 2007; MAYR & SANKTJOHANSER 2006)
empfohlen, diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der Eingriffsregelung zu behandeln.
Diese Vorgehensweise wird fachlich folgendermaßen begründet:
-
Bei der verbleibenden relevanten Artenkulisse handelt es sich um Wirbellose und
Pflanzenarten. Im Rahmen der Biotopkartierungen sowohl im Trassenbereich der
Erdgasfernleitung als auch im Vorhabensraum der Anlandestation Greifswald ergaben
sich keine Hinweise auf Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten.
-
Wirbellose sind in der Regel hinsichtlich ihrer lokalen Verbreitung und der artspezifischen Lebensraumansprüche eng an bestimmte Biotoptypen bzw. -strukturen gebunden. Von einer großflächigen Raumnutzung bzw. einem Anspruch auf eine großräumige Vernetzung verschiedener Lebensraumtypen ist bei Wirbellosen und Pflanzenarten überwiegend nicht auszugehen. Es wird daher in der vorliegenden Abarbeitung
der Eingriffsregelung für diese Arten der Biotopbegriff mit dem Habitatbegriff
gleichgesetzt.
-
Der Ausnahmetatbestand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG ist erst dann erfüllt,
wenn im Zuge des Eingriffs Biotope zerstört werden, die für streng geschützte Arten
nicht ersetzbar sind (s. Kapitel 9.1). Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsrege77
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
lung ist deshalb darzulegen, dass alle vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf
das unvermeidbare Maß reduziert sowie die von den Restbeeinträchtigungen betroffenen Biotope kompensiert werden können. Dabei wird davon ausgegangen, dass auf
den Kompensationsflächen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Ansiedlung
des gleichen Arteninventars, wie es auf den vorhabensbedingt betroffenen Flächen
potenziell verbreitet ist, ermöglicht. Die Biotope werden vor diesem Hintergrund als für
die betroffenen Arten ersetzbar gewertet. Der Verbotstatbestand des § 19 Abs. 3 Satz
2 BNatSchG wird folglich nicht einschlägig. Die naturschutzrechtliche Abwägung der
Ausnahmegründe (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) ist
somit nicht erforderlich.
Die Abprüfung des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG konzentriert sich demnach auf folgende
Arbeitsschritte:
→ Darlegung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Reduzierung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare
Maß,
→ Darlegung der Kompensation aller vorhabensbedingt beeinträchtigten Biotope.
9.4
9.4.1
Bewertung der im LBP und UVS dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bzw. Kompensationsmaßnahmen im Hinblick der Anforderungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG
Darlegung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Gemäß § 19 (1) BNatSchG sowie § 15 (1) LNatG M-V ist der Verursacher eines Eingriffs
verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.
Die Vermeidung von vorhabensbedingten Beeinträchtigungen bzw. ihre Minimierung stellt
somit den primären naturschutzrechtlichen wie -fachlichen Anspruch der Eingriffsregelung dar.
Für das Vorhaben Verlegung der Erdgasfernleitung OPAL sowie Errichtung der Anlandestation Greifswald wurden daher zunächst im Rahmen der UVS und dann wesentlich
detaillierter und vertiefter im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans umfangreiche Vermeidungs- Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgelegt, die in Folgendem
im Hinblick auf die Anforderungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG zusammenfassend
erläutert werden.
Es ist zwischen Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen im Rahmen der
Trassenfindung und der technischen Planung der Erdgasfernleitung sowie den Maßnahmen, die während der Bauzeit wirksam werden, zu unterscheiden.
Folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Rahmen der Auswahl der
Trassenführung, der Standortfindung der Anlandestation und des technischen
Planungsprozesses wurden festgelegt:
78
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
OPAL-Trasse
-
Auswahl und Optimierung der Trassenführung unter Berücksichtigung und im Anschluss an vorhandene infrastrukturelle Einrichtungen (Wege, Straßen, Freileitungsoder sonstige Schneisen im Wald) sowie unter Berücksichtigung des geringst möglichen Gehölzverlustes; unter Berücksichtigung der Infrastruktur verläuft die Trasse so
weit wie möglich auf Ackerflächen bzw. Intensivgrünland
-
Umgehung ökologisch höchstwertiger Lebensräume (u.a. grabenlose Querung des
Peenetals an einer möglichst schmalen Stelle; weitestmögliche Umgehung geschlossener Wald-/ Forststandorte)
-
Umgehung von Biotopen mit Lebensraumpotenzial für streng geschützte Pflanzenarten
-
Arbeitsstreifeneinengungen im Bereich hochwertiger Gehölzstrukturen, bei nicht zu
umgehenden Waldquerungen sowie bei Gewässerquerungen
-
grabenlose Querung hochwertiger linienförmiger Gehölzstrukturen
-
Einrichtung von Rohrlagerplätzen zum überwiegenden Teil auf intensiv genutztem
Acker in Trassennähe; die Rohrlagerplätze grenzen unmittelbar an Straßen bzw. Wege an
Anlandestation Greifswald
-
Optimierung des Standortes unter Berücksichtigung vorhandener infrastruktureller
Einrichtungen (Hafenanlagen)
-
Umgehung ökologisch höchstwertiger Lebensräume - Vermeidung von Eingriffen in
den FFH-Lebensraumtyp Graudüne
-
Anordnung der Anlandestation so, dass sowohl der nördliche als auch der östliche
Randbereich des Kiefernforstes als Puffer und Sichtschutz erhalten bleibt
Folgende Maßnahmen zum Immissionsschutz sind bereits in die Anlagenplanung eingeflossen:
Abluft/Abgas:
Reduzierung der NOx-Gehalts der Abgase der Gasturbinen durch Einsatz von Low-NOxBrennkammern (entspr. dem Stand der Technik, nach TA-Luft/ 13. BImSchV)
Installation von Abgasmesseinrichtungen an den Abgaskaminen der Gasturbinen (gem.
13. BImSchV)
Lärm:
Unterbringung der Lärmemittenten (Gasturbinen, Luftverdichter) in Schallschutzhauben
und Gebäuden, Ausrüstung mit Schalldämpfern
Reststoffe/Abfall: Verwertung der Reststoffe (z.B. Feststoffe) bzw. ordnungsgemäße Entsorgung (z.B. Luft-,
bzw. Gas- und Ölfilter)
Abwasser:
keine weiteren Abwasser außer Prozesswasser, dies wird ordnungsgemäß entsorgt,
Sanitärabwasser (Ableitung in Abwassersystem der EWN) und Regenwasser (versiegelte
Oberflächen, Sammlung in Versickerungsbecken; im Leckagefall über versiegelte Tassen
unter den Erdgasfilteranlagen, Ableitung in Prozesswasserbehälter)
79
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Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Folgende Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Baudurchführung wurden festgelegt:
Eine detaillierte Erläuterung und Darstellung der Maßnahmen erfolgt in den Maßnahmenblättern (jeweils Kapitel 7 des Teils D, Unterlage 13.1, 13.2 sowie Teil E, Unterlage
16.7 der Planfeststellungsunterlage).
OPAL-Trasse
Tabelle 9:
Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauausführung
Nr.
Maßnahme
Schutzgut
S1
Gehölzfällungen während der Vegetationsruhe
Fauna
S2
Schutz der Biotope während der Bautätigkeit
Biotope, Fauna
S3
Zurückschneiden von Sträuchern und Baumkronen
Biotope, Fauna
S4
Baumschutzmaßnahmen während der Bautätigkeit
Biotope, Fauna
S5
Gewässerschonende Technologie bei Bauarbeiten an Fließgewässern
Biotope, Fauna, Wasser
S6
Vollständiger Rückbau und Rekultivierung von Baustellen und Baustelleneinrichtungsflächen
Biotope, Fauna, Boden
S7
Schutz des Grundwassers
Wasser
S8
Bauzeitenregelung
Fauna
S9
Amphibienschutzmaßnahmen
Fauna
S 10
Schutz von empfindlichen Böden
Boden
S 11
Ökologische Baubegleitung
alle Schutzgüter
Darüber hinaus werden folgende allgemeine Maßnahmen benannt:
–
optimierte, zügige Baudurchführung
–
Einsatz schadstoff- und lärmarmer Baugeräte
–
Reduzierung von Baustellenbeleuchtungen auf das notwendige Mindestmaß
80
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Anlandestation Greifswald
Tabelle 10:
Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauausführung
Nr.
Maßnahme
Schutzgut
S1
Gehölzfällungen während der Vegetationsruhe
Fauna
S2
Schutz angrenzender Biotope während der Bautätigkeit
Biotope, Fauna
S3
Zurückschneiden von Sträuchern und Baumkronen
Biotope, Fauna
S4
Baumschutzmaßnahmen während der Bautätigkeit
Biotope, Fauna
S5
Vollständiger Rückbau und Rekultivierung von Baustellen und Baueinrichtungsflächen
Biotope, Fauna,
Boden
S6
Schutz des Grundwassers
Wasser
S7
Schutz von empfindlichen Böden
Boden
S8
Gewässerschonende Technologie bei der Einleitung von Druckprobenwasser Fauna
S9
Amphibienschutzmaßnahmen
Fauna
S 10
Ökologische Baubegleitung
alle Schutzgüter
Darüber hinaus werden folgende allgemeine Maßnahmen benannt:
-
optimierte, zügige Baudurchführung,
-
Einsatz schadstoff- und lärmarmer Baugeräte,
-
Reduzierung von Baustellenbeleuchtungen auf das notwendige Mindestmaß,
-
Beleuchtung der Anlage in der Betriebsphase mit Natriumdampf-Lampen; die anziehende Wirkung auf Insekten kann damit weitgehend vermieden werden (EISENBERG &
HASSEL 2000),
-
keine Nachbauarbeiten (nur Sonderbaustellen).
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die im Landschaftspflegerischen
Begleitplan festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Schutz
geeignet sind, die Beeinträchtigungen der Biotope und somit der sie bewohnenden streng
geschützten Arten auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Durch die gezielte Anpassung insbesondere der Trasse an die naturräumliche Situation und gegebenenfalls deren
Verlagerung oder Verschiebung lassen sich Konflikte bezüglich des Artenschutzes bereits im Vorfeld der Umsetzung des Vorhabens reduzieren. Die Trassenführung sowie die
Standortwahl der Anlandestation Greifswald erfolgte zudem unter der Maßgabe, dass es
zu keiner vollständigen Beseitigung sondern nur zu Teilverlusten bzw. temporären Funktionsbeeinträchtigungen von Biotopen kommt.
81
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
9.4.2
UmweltPlan
Darlegung der Kompensierbarkeit aller betroffenen Biotope
Unter Beachtung der Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen verbleiben für
die Biotope folgende erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen.
OPAL-Trasse
-
(temporärer) Teilverlust von Biotopen im Bereich von Kiefernforsten mit hohem
Laubholzanteil, Jungwuchs von Laub- und Nadelholzarten, unterschiedlich ausgeprägten Gehölzstandorten (BLM, BLR, BFY, BHF, BHS, BHB, BHA, BHJ, BWW, BAL,
BRG, BRJ, BRN), Grünlandstandorten unterschiedlicher Ausprägung (GFR, GFD,
GMF, GMW, GIM, GIO), Ruderalstandorten sowie Feuchtlebensräumen wie Fließgewässer (FGN, FGB, FGX, FBB, FKK, VHF, VHD, VRP) durch Verlegung der Erdgasfernleitung
-
dauerhafte Unterbrechung der Gehölzsukzession im Schutzstreifen der Ferngasleitung
-
dauerhafter, kleinflächiger Verlust von aus naturschutzfachlicher Sicht geringwertigem
Acker sowie mittelwertigem, vergleichsweise artenarmem Frischgrünland durch
Überbauung mit drei Absperrstationen
Anlandestation Greifswald
-
Teilverlust von Wald- und Forstbiotopen (WVT, WVB, WZK, WXS) sowie Gehölzbiotopen (BLM, BLT) durch die Anlage der Anlandestation
-
Teilverlust von Biotopen des Offenlandes (TMS, TMD, RHK, RHU) durch die Anlage
der Anlandestation
-
Teilverlust von Forstbiotopen (WZK) durch die Verlegung der Erdgasfernleitung
OPAL/ NEL im Abschnitt zwischen km 0 (TS 1001) und Zaun der Anlandestation
-
dauerhafte Unterbrechung der Gehölzsukzession im Schutzstreifen der Erdgasferngasleitung OPAL/ NEL im Abschnitt zwischen km 0 (TS 1001) und Zaun der Anlandestation
-
Beeinträchtigung der Standortverhältnisse in den unmittelbar an die Anlandestation
angrenzenden Biotopen durch Veränderung des Mikroklimas und der Wasserverhältnisse
Für die Kompensation der genannten Beeinträchtigungen sind folgende Maßnahmen
vorgesehen, die in Folgendem zusammenfassend beschrieben werden. Ausführliche
Angaben dazu finden sich im Teil D, Unterlagen 13.1 und 13.2 sowie Teil E, Unterlage
16.7 der Planfeststellungsunterlage.
82
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Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
OPAL-Trasse
A1 - Entwicklung von Grünland und Staudenfluren im Trassenbereich
Nach Beendigung der Baumaßnahmen können die beeinträchtigten Offenlandbiotope im
Arbeitsstreifen vollständig wiederhergestellt werden. Als Voraussetzung dafür dient die
Trennung und separate Lagerung von Ober- und Unterboden sowie der korrekte Einbau
bei Wiederverfüllung der Rohrgräben (vgl. Maßnahme S 10). Es ist davon auszugehen,
dass die Offenlandstandorte wenige Jahre nach Wiederherstellung ihre volle Lebensraumfunktion wiedererlangt haben.
A2 - Pflanzung von Feldhecken im Übergangsbereich zwischen der Absperrstation
und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen
Als Ausgleich für den Teilverlust von Feldgehölzen sowie Feldhecken und Baumreihen ist
die Anlage von Strauchhecken mit Überschirmung im Übergangsbereich zwischen den
Absperrstationen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen.
E1 - Aufforstungen im Trassenbereich
Nach Beendigung der Baumaßnahme können die beeinträchtigten Forstbiotope im Bereich des Arbeitsstreifens wieder aufgeforstet werden. Ausnahme bildet hier lediglich ein
6,4 m breiter Schutzstreifen, der dauerhaft von tiefwurzelnden Gehölzen freizuhalten ist.
E2 - Renaturierung des Martenschen Bruches
Beeinträchtigungen von Biotopen des Offen- und Halboffenlandes, die im Rahmen der
Maßnahme A 1 nicht vollständig ausgeglichen werden können, werden durch die Maßnahme E 2 kompensiert. Die Maßnahme umfasst die Verbesserung der Wasserverhältnisse sowie die Entwicklung eines ungestörten Landschaftsraumes, in dem Sukzessionsprozesse weitestgehend ohne Einflussnahme des Menschen ablaufen können. Die
Wiedervernässung erfolgt durch Wasseranstau im Bereich der Entwässerungsgräben
und führt zur Ausbildung von überstauten sowie nassen bis feuchten Standorten auf einer
Fläche von mehr als 200 ha.
E3 - Aufforstungen im Bereich Glashütte (Landkreis Uecker-Randow)
Für den nicht im Trassenbereich kompensierbaren Anteil beeinträchtigter Forstbiotope
sind nahe der Ortschaft Glashütte bzw. im Bereich des Martenschen Bruchs im Landkreis
Uecker-Randow Aufforstungen vorgesehen. Hier treten ähnliche Standortverhältnisse wie
im Bereich der Forste entlang der Trasse auf, so dass sich durch die Kompensationsmaßnahme vergleichbare Lebensräume entwickeln können.
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass mit den im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen, die sich in erster Linie aus (temporären) Funktionsbeeinträchtigungen von Biotopteilflächen ergeben, vollständig kompensiert werden. Zu dauerhaften Biotopverlusten kommt es durch kleinflächige Versiegelungen überwiegend auf Acker
83
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
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im Bereich der Absperrstationen. Eine Kompensation dieser Biotope durch die Maßnahme E2 ist möglich. Die Biotope innerhalb des Arbeitsstreifens werden vollständig wiederhergestellt. Ausnahmen ergeben sich kleinflächig innerhalb von Forstbiotopen. Hier darf
ein Schutzstreifen von 6,4 m Breite nicht wiederaufgeforstet werden. Ersatzweise werden
sich hier Staudenfluren entwickeln.
Anlandestation Greifswald
A 1 - Pflanzung von Feldhecken im Übergangsbereich zwischen Anlandestation
und den Freesendorfer Wiesen
Zur Kompensation von Gehölzverlusten im Bereich von Gebüschen trockenwarmer
Standorte sowie von mesophilen Laubgebüschen ist die Pflanzung eines bis zu 10 m
breiten, abgestuften Gehölzsaumes im östlichen und nördlichen Randbereich der Anlandestation Greifswald geplant. Es werden die gleichen, standorttypischen Gehölze gepflanzt, die durch die Errichtung der Anlandestation verloren gehen.
E1 - Aufforstungen im Trassenbereich
Nach Beendigung der Baumaßnahme können die beeinträchtigten Forstbiotope im Trassenraum der Anschlussleitung OPAL/NEL wieder aufgeforstet werden. Ausnahme bildet
hier lediglich ein 6,4 m breiter Schutzstreifen, der dauerhaft von tiefwurzelnden Gehölzen
freizuhalten ist.
E2 - Renaturierung des Martenschen Bruches
Durch den Bau der Anlandestation Greifswald kommt es zu vergleichsweise kleinflächigen Verlusten sowie zur Beeinträchtigung von Biotopen des Offenlandes. Eine Kompensation, insbesondere der vorrangig betroffenen ruderalen Kriechrasen ist im Martenschen
Bruch möglich. Durch die Wiedervernässung entwickeln sich dort strukturreiche Hochstaudenfluren feuchter Moor- und Sumpfstandorte sowie Röhrichte und Riede.
Kleinflächiger werden im Bereich der künftigen Freiflächen der Anlandestation Greifswald
Sandmagerrasen sowie ruderalisierte Sandmagerrasen in ihrer Funktion beeinträchtigt
bzw. überbaut. Eine Kompensation derartiger Standorte ist im Martenschen Bruch nicht
möglich, weil durch diese Maßnahme die Entwicklung von Feuchtlebensräumen gefördert
wird.
In unmittelbarer Nähe zur Anlandestation Greifswald werden jedoch die Kohärenzmaßnahmen K1 bis K4 für die Beeinträchtigungen von Heidelerche, Sperbergrasmücke und
Neuntöter umgesetzt (vgl. Teil E, Unterlage 16.5 der Planfeststellungsunterlage). Durch
die dauerhafte Sicherung einer standortangepassten extensiven Pflegenutzung von
derzeit artenarmem Grünland trockener Standorte können sich hier vor allem im Bereich
der Kohärenzflächen K1, K2 und K3 artenreichere Sandmagerrasen etablieren. Die
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Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
Kompensation der beeinträchtigten hochwertigen Magerstandorte im Bereich der Anlandestation ist auf diese Weise möglich.
E3 - Aufforstung zwischen Lodmannshagen und Katzow
Der Bau der Anlandestation Greifswald führt vor allem zu Gehölzverlusten in einem Kiefernforst. Ersatzaufforstungen sind in den Gemarkungen Netzeband, Katzow und Lodmannshagen im Forstamtsbereich Jägerhof geplant.
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass mit den im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie mit den Kohärenzmaßnahmen für Sperbergrasmücke, Heidelerche und Neuntöter alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen, die sich aus dem Bau der Anlandestation Greifswald ergeben,
vollständig kompensiert werden.
9.5
Fazit
Die im LBP festgelegten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind geeignet die
vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Des
Weiteren kann dargelegt werden, dass die vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation aller vorhabensbedingt beeinträchtigten Biotope führen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass auf den Kompensationsflächen Voraussetzungen anzutreffen sind, die die Ansiedlung des gleichen Arteninventars streng geschützter Arten, wie es auf den vorhabensbedingt betroffenen Flächen potenziell verbreitet ist, ermöglicht. Die Biotope werden vor diesem Hintergrund als für die betroffenen
Arten ersetzbar gewertet.
Der Verbotstatbestand des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG wird folglich nicht einschlägig.
9.6
Quellen
BAUCKLOH, M, E.-F. KIEL & W. STEIN. (2007):
Berücksichtigung besonders und geschützter Arten bei der Straßenplanung in NordrheinWestfalen. Naturschutz und Landschaftsplanung 39: 13-18.
EISENBERG, G.; HASSEL, F. (2000):
Zur Anziehung nachtaktiver Insekten durch Straßenlaternen. Natur und Landschaft, 75,
145-156.
85
Erdgasfernleitung OPAL Abschnitt M-V
Planergänzung zum Planfeststellungsverfahren
UmweltPlan
MAYR, E. M. & L. SANKTJOANSER (2006):
Die Reform des nationalen Artenschutzrechts mit Blick auf das Urteil des EuGH vom
10.01.2006 in der Rs. C-98/03. Natur und Recht 7: 412-420.
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2007):
Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Fassung mit Stand 12/2007).
86

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